Sehr geehrter Herr Bosbach:
Wir erklären, warum Vorratsdatenspeicherung sehr wohl etwas mit Überwachung zu tun hat
Von Andre Meister / Netzpolitik.org
Wolfgang Bosbach rechtfertigt die Vorratsdatenspeicherung mit falschen Behauptungen. In einem Interview stellt er gleich mehrere Thesen auf, die wir an dieser Stelle korrigieren. Vorratsdaten sind nicht nur schwere Straftaten, können nicht nur mit Richterbeschluss abgefragt werden, sind schon missbraucht worden und führen nicht zur besseren Aufklärung.
Wolfgang Bosbach. Bild: Superbass [5]. Lizenz: Creative Commons CC-BY-SA 3.0 [6].
Langsam können wir “Vorratsdatenspeicherung erklären” als Service einführen. Nach dem Kompetenzteam der SPD [7] nehmen wir uns heute Wolfgang Bosbach vor. Der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages durfte heute morgen dem Deutschlandfunk [8] etwas zur größten Überwachungsmaschinerie der Menschheitsgeschichte und dem Totalversagen der Bundesregierung [9] sagen. Dabei rechtfertigte er auch die Vorratsdatenspeicherung:
Es geht darum, dass die Verbindungsdaten dort bleiben, wo sie anfallen, nämlich bei den Providern und nur zur Abwehr oder Aufklärung von schweren Straftaten und nur dann, wenn ein Richter zuvor den Zugriff erlaubt hat, dürfen diese Daten von den Sicherheitsbehörden des Staates zur Abwehr und Aufklärung von Straftaten genutzt werden. Wir hatten ja einmal Vorratsdatenspeicherung, und ein Fall des Missbrauches ist überhaupt nicht bekannt geworden. Wer das nicht will, muss den Menschen die Wahrheit sagen, und das bedeutet: Bleibt es bei der jetzigen Rechtslage, dass wir keine Mindestspeicherfristen haben, bleibt es auch dabei, dass wir jedes Jahr viele Straftaten nicht aufklären können, weil es als Ermittlungsansätze nur die Daten gibt, die aber längst gelöscht sind.
Da stecken gleich mehrere Behauptungen drin, die wir so nicht stehen lassen können.
► Nicht nur schwere Straftaten
Bosbach behauptet: Die Vorratsdaten sind “nur zur Abwehr oder Aufklärung von schweren Straftaten”.
Fakt ist: Das Gesetz von 2007 [10] spricht nicht nur von Straftaten und deren Vorbereitung, sondern auch von Straftaten, die “mittels Telekommunikation begangen” werden. Also auch die Beleidungung am Telefon. Keinesfalls also nur von “schweren Straftaten”. Terrorismus findet sich in den Paragrafen schon gar nicht, obwohl damit die anlasslose Massenüberwachung eigentlich mal begründet wurde.
► Auch ohne Richterbeschluss
Bosbach behauptet: “[Nur] dann, wenn ein Richter zuvor den Zugriff erlaubt hat, dürfen diese Daten von den Sicherheitsbehörden des Staates zur Abwehr und Aufklärung von Straftaten genutzt werden.”
Fakt ist: Der Richterbeschluss ist die Standard-Ausrede der Befürworter. Der gilt für normale Polizeibehörden und Kriminalämter, die allerdings auch in anderen Staaten keinen unmittelbaren Zugriff auf die Datenberge von Geheimdiensten haben. Für Geheimdienste ist jedoch nicht immer ein Richterbeschluss notwendig. So regeln die Gesetze für Verfassungsschutz [11], Bundesnachrichtendienst [12]und militärischen Abschirmdienst [13] zwar Zugriffsbefugnisse auf alle möglichen Datenquellen. Das Wort “Richter” taucht jedoch nur ein einziges Mal auf, beim Abhören des “in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene [Wortes]” – und kann auch dort nachgeholt werden.
Stattdessen gibt es definierte technische Standards und Schnittstellen [14] zur Abfrage der Daten, ohne dass die Telekommunikationsanbieter das mitbekommen. Das Standardisierungs-Gremium ETSI bezeichnete Erich Möchel schon vor vier Jahren als “Tochterfirma der GCHQ” – das mit Tempora einmal den kompletten Internet-Verkehr mitschneidet.
Das Gesetz erlaubte [15] übrigens auch gleich die Speicherung der Daten direkt in anderen EU-Staaten, damit auch in Großbritannien.
Es ist keine Verschwörungstheorie mehr, anzunehmen, dass Geheimdienste, auch deutsche, eine komplette Kopie der Vorratsdaten gezogen haben und das weiterhin tun. Im Sinne der versprochenen Transparenz über Überwachungspraktiken lasse ich mir gerne öffentlich nachprüfbar das Gegenteil beweisen.
► Missbrauchte Vorratsdaten
Bosbach behauptet: “[Ein] Fall des Missbrauches ist überhaupt nicht bekannt geworden.”
Fakt ist: Nicht nur einer, wir haben schon mindestens fünf belegte Fälle [16].
- In Polen hat die Militär-Staatsanwaltschaft [17]versucht, mit den Vorratsdaten eines Redakteurs der Zeitung “Rzeczpospolita” einen Informanten zu finden.
- In Frankreich wurden die Verbindungsdaten eines Journalisten von Polizei und Inlandsnachrichtendienst ausspioniert [18], der über die Bettencourt-Affäre [19] recherchierte.
- In Tschechien hat sich ein Polizist illegal Zugriff auf die Vorratsdaten mehrerer Personen verschafft, darunter auch von engsten Mitarbeitern des Präsidenten Klaus sowie vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofs.
- In Irland hat eine Polizistin die Vorratsdaten ihres Ex-Freundes ausgespäht [20]. Sie wurde nie verurteilt und durfte ihren Job behalten. [21]
- In den Niederlanden hat ein IT-Journalist auf Unsicherheiten von E-Mail-Accounts des Verteidigungsministeriums [22] hingewiesen und wurde daraufhin angezeigt. In den Akten tauchten nicht nur seine Vorratsdaten auf, sondern auch alle Vorratsdaten seiner Freunde mit dem selben Vornamen [23].
Und das sind nur einige belegte Fälle der Vorratsdatenspeicherung. Immer wieder werden die Daten von Telekommunikationsanbietern zweckentfremdet, mal um den griechischen Premierminister [24] zu überwachen, mal um eigene Mitarbeiter zu überwachen [25].
Mittlerweile haben wir ja schriftlich [26], dass nicht nur chinesische, sondern auch westliche Geheimdienste Netzwerke hacken und riesige Datenmengen klauen. Die Vorratsdaten sind dafür lohnenswerte Ziele.
► Keine bessere Aufklärungsquote
Bosbach behauptet: Ohne Vorratsdatenspeicherung “[können] wir jedes Jahr viele Straftaten nicht aufklären.”
Fakt ist: Mit Vorratsdatenspeicherung werden nicht mehr Straftaten aufgeklärt als ohne. Das lässt sich mit den offiziellen Zahlen der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts belegen, was wir hier für die Zahlen von 2009 [27] und 2011 [28] verbloggt haben. Nicht nur das: Straftaten mit dem “Tatmittel Internet” werden häufiger aufgeklärt als im Gesamtdurchschnitt: [29]
Fazit: Vier Thesen, vier mal falsch. Stattdessen hat die Vorratsdatenspeicherung nicht nur wenig Vorteile, sondern auch jede Menge Nachteile, die auch das Bundesverfassungsgericht benennt: [30]
Besonderes Gewicht bekommt die Speicherung der Telekommunikationsdaten weiterhin dadurch, dass sie selbst und die vorgesehene Verwendung der gespeicherten Daten von den Betroffenen unmittelbar nicht bemerkt werden, zugleich aber Verbindungen erfassen, die unter Vertraulichkeitserwartungen aufgenommen werden. Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.
Bosbachs Aussagen könnten als lustig durchgehen. Wenn er als Vorsitzender des Innenausschusses nicht verantwortlich für die Themen Sicherheit und Grundrechte wäre. So muss er sich in die Reihe konservativer Politiker einreihen, die Sascha Lobo drüben bei SpOn treffend bewertet [9].
► Quelle: Netzpolitik.org [31] > Artikel [32]
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