Freihandelsabkommen als Entrechtung der Bürger
Mein nachfolgender Leserbrief wurde am 30.4.2014 in der Gesamtausgabe der Rhein-Zeitung, Koblenz, veröffentlicht:Beim Transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership = TTIP) irrt Prof. Joachim Starbatty. Das TTIP ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Es geht beim TTIP nicht um die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelsschranken, weil es die zwischen Europa und den USA kaum noch gibt. Der Europawahl-Kandidat der AfD Joachim Starbatty hatte in einem RZ-Artikel vom 20.4.2014 wörtlich gesagt: „Ich bin überzeugter Freihändler, wir leben vom Export und Freihandel.“ Damit hat er sich zusammen mit der AfD als Befürworter des TTIP ausgewiesen.
Beim TTIP sollen Großkonzerne ermächtigt werden, Regierungshandeln zu übernehmen. Es bedeutet keinesfalls, dass diejenigen, die sich dagegen wehren, dem Antiamerikanismus verfallen sind. Ziel des TTIP ist der Abbau von sogenannten "nicht-tarifären Handelshemmnissen". Als Handelshemmnis können die Vertragspartner alles definieren: Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte. Mit dem geplanten Investitorenschutz bekommen unkontrollierbare Schiedsgerichte das Faustrecht über nationale Staaten übertragen. Es kommt einer völligen Entrechtung der Bürger gleich, wenn private Schiedsgerichte mehr zu sagen haben, als die eigene Gerichtsbarkeit.
Schiedsgerichte können jetzt Staaten verklagen, die Spar- und Reformmaßnahmen im Zuge der sogenannten Eurokrise eingeführt haben. Für Spanien und Zypern geht es jetzt um eine Summe von insgesamt 1,7 Mrd. Euro, die für entgangene Gewinne der Investoren bezahlt werden sollen. Derartige Freihandelsabkommen werden nur deshalb ohne öffentliche Transparenz abgeschlossen, um die Bürger davon abzuhalten, sich dagegen zu wehren.
Prof. Starbatty sollte die Parallelen zwischen dem TTIP und der sogenannten „Euro-Rettung“ wahrnehmen. Auch das TTIP ist ein Putsch gegen die eigenen Bürger.
Marie-Luise Volk