Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
«Mund halten und Steuern zahlen, das sind die ersten Pflichten des Staatsbürgers. Die Mütter haben dann noch, wenn möglich, recht viele Kinder in die Welt zu setzen, damit der Staat ohne jede Verantwortung darüber frei verfügen kann und die heilige Staatsmedizin die nötigen Versuchskaninchen bekommt. Eine Mutter darf sich nur nicht einbilden, dass die Kinder ihr Eigentum sind.» (-Hugo Wegener)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
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