Ossietzky, Menschenrechte und Pressefreiheit
von Prof. em. Dr. phil. Werner Boldt
Das Wort Menschenrechte ist heute in aller Munde, besonders bei Politikern, die wirtschaftlich oder militärisch mit Regierungen ins Geschäft kommen wollen, die starke Defizite in Sachen Menschenrechte aufweisen. Menschenrechtliche Ermahnungen sind an sich lobenswert, aber nicht frei von Anmaßung. Bekanntlich soll man erst den Balken aus dem eigenen Auge ziehen, bevor man sich an den Splitter im Auge des Anderen macht.
Zu Carl von Ossietzkys Zeiten spielten die Menschenrechte im Sprachgebrauch deutscher Politiker wie überhaupt in der Öffentlichkeit nur eine geringe Rolle. Die Deutsche Liga für Menschenrechte (DLfM), die einzige Organisation, der Ossietzky dauerhaft und engagiert angehörte, übernahm 1922 ihren Namen von der französischen Schwesterorganisation. Ursprünglich hatte sie sich Bund Neues Vaterland genannt, was recht deutschtümelnd klingt. Das Wort »Vaterland« war von der reaktionären Rechten in Besitz genommen. Doch liegt bei dem im Kriege gegründeten Bund die Betonung auf dem Wort »neu«. Es signalisiert die Absage an das im Kaiserreich und auch noch in der Republik vorherrschende nationalistische und militaristische Denken.
In Ossietzkys Artikeln kommt das Wort »Menschenrechte« vorwiegend bei der Nennung der deutschen oder französischen Liga vor. Nur sechsmal erwähnt er es in einem sachlichen Zusammenhang. Der allerdings gibt Einblick in sein politisches Denken. Er führt die Menschenrechte an, wenn er Partei für Unterdrückte ergreift. Eine Erwähnung ist freilich ganz unpolitisch: In einer ironischen Besprechung einer Aufführung von Schillers »Don Carlos« bezeichnet er den Marquis Posa als »Anwalt der Menschenrechte«. (GA 315, 26) Bemerkenswert aber ist, dass er noch im Krieg gegen das als »Erbfeind« gehasste Frankreich die Erklärung der Menschenrechte der französischen Revolution als positives Beispiel den 1819 erlassenen repressiven Karlsbader Beschlüssen des Deutschen Bundes gegenüberstellt. (GA 25, 74 f.)
Selbst wenn er vermerkt, dass die Proklamation der Menschenrechte von 1793 mit den französischen Bajonetten einherging, desavouiert das irritierende Bündnis in seinen Augen nicht die bis heute nachwirkende revolutionäre Errungenschaft. (GA 564, 34) Er richtet sie sogar als Mahnung gegen Frankreich selbst, genauer gegen seine französischen Gesinnungsgenossen, die Frankreichs militärische Unterstützung Spaniens im Kampf gegen die aufständischen Rifkabylen zu rechtfertigen suchten, indem sie mit Hinweis auf das tyrannische Auftreten des Anführers Abd el-Krim sich als Anwalt »der Menschenrechte der Kabylen gegen ihr selbsterkorenes Haupt« gerierten. Ossietzky, in dessen Sicht ein Afrikaner gegen europäische Großmächte aufgestanden war, fragt sich: »Ist dies noch ahnungsloser Zivilisations-Fimmel oder schon balkendicker cant [Heuchelei]«? (GA 642, 28-31)
Aufstände unterdrückter Völker gab es auch in Europa. In der Westukraine erhoben sich immer wieder eine »großenteils kommunistische Landbevölkerung« und eine »fascistisch gefärbte« bürgerlich-nationalistische Bewegung gegen die »warschauer Machthaber«. Angesichts der harschen Reaktionen der polnischen Regierung befürchtete Ossietzky, dass den wenigen Deutschen der Mut genommen werde, sich um eine Verständigung mit einem Staat zu bemühen, »dessen Gewalthaber die Menschenrechte außer Kurs gesetzt haben«. (GA 1017, 78-81 u. 109 f.)
Auch gegenüber der deutschen Regierung pochte er auf die Beachtung der Menschenrechte. Nach den Wahlen zum Reichstag im September 1930, bei denen die Nazis von einer parlamentarischen Randexistenz zur zweitstärksten Fraktion katapultiert worden waren, hielt er in einer Aufzählung eines umfangreichen politischen Sündenregisters Reichskanzler Heinrich Brüning vor, mit verschränkten Armen zugesehen zu haben, »wie der Wahlkampf ausschließlich gegen Links, gegen die Arbeiterschaft geführt wurde, gegen Erfüllungspolitik und Völkerbund, gegen Sozialpolitik, gegen Gedankenfreiheit und Menschenrechte«. (GA 1011, 90-95)
Unter dem Präsidialregime Hindenburg / Brüning bedrohte die Missachtung von Gedankenfreiheit und Menschenrechten Carl von Ossietzkys berufliche Existenz als demokratischer und pazifistischer Publizist. Die Pressefreiheit ist heute als ein Menschenrecht in Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (AEMR) der UNO von 1948 und in Artikel 10 der "Europäischen Menschenrechtskonvention" (EMRK) von 1950 anerkannt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949 wird sie unter den Grundrechten aufgeführt.
In der Weimarer Verfassung wird sie nicht ausdrücklich genannt, sie ist aber mitgemeint, wenn es im Abschnitt »Die Einzelperson« in Artikel 118 heißt: »Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern.« Dem markigen Satz: »Eine Zensur findet nicht statt«, folgt ohne Umschweife die Einschränkung: »Doch können ...« Unter anderem werden gesetzliche Maßnahmen zur »Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur« für zulässig erklärt.
Es dauerte allerdings bis 1926, ehe der Reichstag unter einer Regierung der bürgerlichen Mitte ein heiß umkämpftes »Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften« verabschiedete. Ossietzky charakterisierte es so: »Das Zensurgesetz ist da, und wir wollen gern gestehen: es gehört zum Bild der falschen Republik.« Mit klarem Blick für bedrohliche Entwicklungen erkannte er schon vier Jahre vor Errichtung der Präsidialdiktatur in dem Gesetz eine »Vorarbeit für kommende Zeit«. (GA 176, 65-67 u. 707, 121 f.)
Die Gefahr zog schon herauf, als noch die sozialdemokratisch geführte Große Koalition regierte. Sie bedrohte ihn persönlich. Der Oberreichsanwalt Karl August Werner, schon vor 1933 Mitglied der NSDAP, allerdings insgeheim, leitete im August 1929 eine Voruntersuchung wegen Verrats militärischer Geheimnisse gegen Ossietzky als verantwortlichen Redakteur ein und gegen Walter Kreiser, den Verfasser des inkriminierten Artikels, ein Mitglied der Deutschen Liga für Menschenrechte. Unter der Präsidialdiktatur Hindenburg/Brüning kam es im November 1931 vor dem Reichsgericht zum Prozess. Bis dahin war in zwei »Verordnungen des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen« beachtliches Drohpotential gegen die Presse angehäuft worden.
Bereits nach den verheerenden Reichstagswahlen vom September 1930 besprach Ossietzky mit Kurt Tucholsky eine Vorgehensweise für die Weltbühne, »falls das Blättle einmal bei uns Schwierigkeiten hat«, wie er seiner Frau schrieb. Er fügte hinzu: »Ich wünsche sehr, dass das alles nicht nötig sein wird.« (GA D 245, 17 f.) Sein Wunsch ging nicht in Erfüllung. Die umfassende erste Notverordnung sah ein bis zu sechs Monaten reichendes Verbot periodischer Druckschriften vor, wenn in ihnen zu »Ungehorsam« gegen Gesetze und Verordnungen aufgefordert oder angereizt werde, oder staatliche Behörden und leitende Beamte »böswillig verächtlich« gemacht würden. Ein sechsmonatiges Verbot hätte die Weltbühne nicht durchgestanden, war sich Ossietzky sicher. Er bewertete die Verordnung als »eine Verletzung der Verfassung«, als ein »Willkürregiment in Großfolio«, als Maßnahme einer »Diktatur«.
Die zweite Verordnung richtete sich ausschließlich gegen die Pressefreiheit. Die Polizei wurde ermächtigt, Zeitungen und Zeitschriften zu beschlagnahmen, wenn sie Beiträge brachten, welche »die öffentliche Sicherheit und Ordnung« gefährdeten. Damit war im Prinzip jede Kritik an Notverordnungen verboten, die nach Artikel 48 nur zu dem Zweck erlassen werden konnten, die gestörte oder gefährdete öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. Ossietzky resümierte: »Die Fascisierung schreitet unaufhaltsam fort. Jede Zeitung ein Regierungsorgan – das steht am Ende der Entwicklung, die mit dieser Notverordnung gegen die Pressefreiheit begonnen hat.«
Wie der gegen die Weltbühne geführte Landesverratsprozess zeigt, bedurfte es nicht unbedingt solcher Notverordnungen, um gegen eine unliebsame Presse vorzugehen. Landesverratsprozesse gegen Pazifisten waren kein Novum in der Weimarer Republik. Doch mitten im Auflösungsprozess des Verfassungsstaates erzielte das Urteil, das das Reichsgericht über Ossietzky und Kreiser verhängte, eine besonders abschreckende Wirkung. Wie gemeine Straftäter wurden die Angeklagten zu einer ehrenrührigen Gefängnisstrafe verurteilt. In ihrer Begründung führten die Richter aus, dass der Presse eine Kritik auch »gegenüber unserer kleinen Reichswehr« keineswegs verwehrt sei, dass sie aber die Grenze zwischen sachlicher Kritik einerseits und Hetze und Verrat andererseits einhalten müsse.
Nun war der Artikel durch und durch sachlich gehalten, nicht die Spur von Hetze. Die Richter fügten sich den Wünschen der Reichswehr, und da sie sich als Juristen ihrer Sache nicht sicher waren, schwangen sie sich zu einer moralischen Verurteilung auf, die jedem Publizisten klarmachte, in welche Gefahr er sich begab, wenn er illegale militärische Machenschaften aufdeckte: »Die Straftat der Angeklagten, die ihre Treupflicht als Staatsbürger verletzt haben, ist als eine staatsschädliche anzusprechen: Unbekümmert um die Interessen ihres Vaterlandes in schwerer Zeit und unter deren bewusster Nichtachtung haben sie aus Sensationsbedürfnis das Maß einer sachlichen Kritik weit überschritten.« (GA D 269, 1052-1061)
Eine derartige höchstrichterliche Urteilsbegründung erscheint uns heute unwahrscheinlich. Doch ist von den auf Linie gebrachten Gerichten in den USA und etwa auch Polens entsprechendes Anschauungsmaterial zu befürchten. Vestigia terrent: Viele Spuren führen in Richtung Diktatur und keine führt zurück.
Prof. em. Dr. phil. Werner Boldt, (Historiker und Mitherausgeber der historisch-kritischen Ossietzky-Gesamtausgabe)
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Zitiert wird nach der Oldenburger Gesamtausgabe der Schriften Ossietzkys (GA), und zwar bezeichnet die erste Ziffer den Artikel, die zweite die Zeile. Ein vorangestelltes D verweist auf einen Text im Dokumentenband.
► Im Projekt Gutenberg-DE sind die folgenden Ossietzky-Texte vorhanden:
Der Zeit den Spiegel vorhalten
Rechenschaft (Publizistik aus den Jahren 1913 – 1933)
Schriften 1911–1921 (Band 1 aus: Sämtliche Schriften)
Schriften 1922–1924 (Band 2)
Schriften 1925–1926 (Band 3)
Schriften 1927–1928 (Band 4)
Schriften 1929–1930 (Band 5)
Schriften 1931–1933 (Band 6)
► Quelle: Erstveröffentlicht in der Zweiwochenzeitschrift Ossietzky 24/2018 >> Artikel. ACHTUNG: Die Bilder und Grafiken im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u.. Auch die Hervorhebungen und Verlinken wurden von H. S. eingefügt.
► Infos über die Zweiwochenzeitschrift Ossietzky:
Ossietzky, eine antimilitaristische, pazifistische Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, wurde 1997 von Publizisten gegründet, die zumeist Autoren der 1993 eingestellten Weltbühne gewesen waren – inzwischen sind viele jüngere hinzugekommen. Sie ist nach Carl von Ossietzky, dem Friedensnobelpreisträger des Jahres 1936, benannt, der 1938 nach jahrelanger KZ-Haft an deren Folgen gestorben ist. In den letzten Jahren der Weimarer Republik hatte er die Weltbühne als konsequent antimilitaristisches und antifaschistisches Blatt herausgegeben; das für Demokratie und Menschenrechte kämpfte, als viele Institutionen und Repräsentanten der Republik längst vor dem Terror von rechts weich geworden waren. Dieser publizistischen Tradition sieht sich die Zweiwochenschrift Ossietzky verpflichtet – damit die Berliner Republik nicht den gleichen Weg geht wie die Weimarer.
Wenn tonangebende Politiker und Publizisten die weltweite Verantwortung Deutschlands als einen militärischen Auftrag definieren, den die Bundeswehr zu erfüllen habe, dann widerspricht Ossietzky. Wenn sie Flüchtlinge als Kriminelle darstellen, die abgeschoben werden müßten, und zwar schnell, dann widerspricht Ossietzky. Wenn sie Demokratie, Menschenrechte, soziale Sicherungen und Umweltschutz für Standortnachteile ausgeben, die beseitigt werden müßten, dann widerspricht Ossietzky. Wenn sie behaupten, Löhne müßten gesenkt, Arbeitszeiten verlängert werden, damit die Unternehmen viele neue Arbeitsplätze schaffen, dann widerspricht Ossietzky – aus Gründen der Humanität, der Vernunft und der geschichtlichen Erfahrung.
Ossietzky erscheint alle zwei Wochen im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Berlin – jedes Heft voller Widerspruch gegen angstmachende und verdummende Propaganda, gegen Sprachregelungen, gegen das Plattmachen der öffentlichen Meinung durch die Medienkonzerne, gegen die Gewöhnung an den Krieg und an das vermeintliche Recht des Stärkeren.
► Redaktionsanschrift:
Redaktion Ossietzky
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalderstr. 4, 10405 Berlin
redaktion@ossietzky.net
► Bild- und Grafikquellen:
1. Carl von Ossietzky: Anti-Nazi und KZ-Häftling. Der Journalist und Sozialist Carl von Ossietzky war einer der führenden Kritiker der politischen Entwicklung in Deutschland in den Zwischenkriegsjahren. Er enthüllte, dass die deutschen Behörden heimlich gegen den Versailler Vertrag aufrüsten. Dafür wurde er des Verrats für schuldig befunden und inhaftiert. Nach der Machtergreifung durch die Nazis 1933 wurde er erneut verhaftet und in ein Konzentrationslager geschickt.
Quelle: The Norwegian Nobel Institute >> https://www.nobelprize.org/ . Foto / Quelle: Nobel Foundation archive. Aus Nobelpreisen, Frieden 1926-1950, Herausgeber Frederick W. Haberman, Elsevier Verlag, Amsterdam, 1972 >> weiter.
2. Carl von Ossietzky (1889-1938), überzeugter Demokrat und Pazifist, war 1927 Chefredakteur der linksdemokratischen Wochenzeitschrift „Die Weltbühne” geworden. Es gab kaum ein politisches Thema, das er nicht aufgegriffen hätte. Dazu gehörten auch seine Einschätzungen der nationalsozialistischen Bewegung, deren Gefahren er früh erkannte und scharfsinnig analysierte. Kein Wunder, dass er bereits kurz nach Hitlers Machtantritt verhaftet und als „Moorsoldat” im Konzentrationslager Esterwegen interniert wurde. Als die Welt auf den internierten Ossietzky aufmerksam geworden war und ihm 1936 nach großen Aufklärungskampagnen in Amerika und Europa der Friedensnobelpreis zuerkannt wurde, durfte er das KZ verlassen. Die noch heute weltweit höchste Auszeichnung konnte er jedoch nicht entgegennehmen. Nach seiner KZ-Haft ließen ihn die Nationalsozialisten zusammen mit seiner Frau in einem kleinen Berliner Sanatorium wohnen. Dort starb er 1938 – ständig bewacht von der Gestapo – an den Haftfolgen.
Text und Foto: Pressemitteilung der Universität Oldenburg anlässlich einer Ausstellung, Podiumsdiskussion und Lesung zum Leben und Wirken Carl von Ossietzky, 06. Dezember 2013. >> weiter.
3. DDR 5 Mark 1989 Ossietzky-Gedenkmünze von 1989. Foto: Ibidem. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“. Das Originalfoto wurde vom Hintergrund freigestellt und digital erheblich nachgebessert.
4. Carl von Ossietzky, 1934, Publizist, geb. 3.10.1889 in Hamburg, gest. 4.5.1938 in Berlin, an den Folgen der KZ Haft als Häftling im Konzentrationslager Esterwegen als Häftling des NS-Regimes. Ab Mai 1936 wird Ossietzky bis zu seinem Tode unter ständiger Bewachung der Polizei, im Staatskrankenhaus der Polizei in Berlin untergebracht. Quelle: Wikipedia Commons.
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5. Sämtliche Schriften (1911-1933 und die Briefe) - Oldenburger Ausgabe. Maßgebliche große Werkausgabe. 8 Bände komplett. Band I: 1911-1921 / Texte 1-296. Band II: 1922-1924 / Texte 297-505. Band III: 1925-1926 / Texte 506-679. Band IV: 1927-1928 / Texte 680-829. Band V: 1929-1930 / Texte 830-968. Band VI: 1931-1933 / Texte 969-1082. Band VII: Briefe und Lebensdokumente aus den Jahren 1907 bis 1938 (1000 S.). Band VIII: umfangreiches Register. (580 S.)
von Carl von Ossietzky. Herausgegeben von Werner Boldt, Dirk Grathoff, Gerhard Kraiker, Elke Suhr unter Mitwirkung von Rosalinda von Ossietzky-Palm. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1994. Zusammen 6045 Seiten. Pappbände im kartonierten OSchuber. ISBN: 3498050192 (EAN: 978-3498050191). Antiquarisch günstig zu erwerben bei Booklooker.de .
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