Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig

BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Man ist frei die Realität zu ignorieren. Man ist frei, seinen Verstand von jedem Fokus zu befreien und jeden Weg blind hinab zu stolpern, den man möchte. Aber man ist nicht frei, den Abgrund zu vermeiden, den zu sehen man sich weigert.» (-Ayn Rand, bürgerlich Alice O’Connor, geboren als Alissa Sinowjewna Rosenbaum, † 6. März 1982 in New York)
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Freitodbegleitungen in der Schweiz 1999-2018
Dr. Carsten Frerk / Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid)
Sterbehilfe in Deutschland
Aktuelle Gesetzeslage: Rechtsfreie Grauzone oder Konformität?
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§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
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Bioethik im Evolutionären Humanismus
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von Michael Schmidt-Salomon für bpb.de