Leistungsverzicht: Mindestens ein Drittel verzichtet auf Hartz-IV-Anspruch
Leistungsverzicht:
Mindestens ein Drittel verzichtet auf Hartz-IV-Anspruch
von O-Ton Arbeitsmarkt
Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Leistungsverzicht:
Mindestens ein Drittel verzichtet auf Hartz-IV-Anspruch
von O-Ton Arbeitsmarkt
Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt
von O-Ton Arbeitsmarkt
Knapp 46.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter im Jahr 2017 die Leistungen gekürzt, darunter über 14.000 Alleinerziehenden. 2.800 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert.
Vergabepraxis der Jobcenter:
Bundesrechnungshof kritisiert Zuweisungen in Maßnahmen
von O-Ton Arbeitsmarkt
Was die offizielle Arbeitslosenzahl verschweigt
3,48 Millionen Menschen ohne Arbeit
von O-Ton Arbeitsmarkt