Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt

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Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt
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Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt

von O-Ton Arbeitsmarkt

Knapp 46.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter im Jahr 2017 die Leistungen gekürzt, darunter über 14.000 Alleinerziehenden. 2.800 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert.  

Im Durchschnitt des Jahres 2017 gab es 45.800 sanktionierte Hartz-IV-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten, 14.300 von ihnen waren Alleinerziehende. 2.800 aller Betroffenen mit Kindern und 218 der betroffenen Alleinerziehenden wurden vollsanktioniert. Sie erhielten gar keine Zahlungen des Jobcenters mehr. Leben Kinder mit den Sanktionierten in einem Haushalt, sind auch sie von den Kürzungen oder Vollsanktionen betroffen, denn der gesamte Haushalt hat dann unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung.

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Jobcenter können Sanktionen oder Leistungskürzungen gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen aussprechen, wenn diese ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch nicht erfüllen. Leistungsempfänger sind zum Beispiel dazu verpflichtet, Arbeitsangebote anzunehmen, an Ein-Euro-Jobs oder anderen Maßnahmen teilnehmen und zu allen Terminen beim Jobcenter erscheinen. Nach mehrfachen Pflichtverletzungen kann die Zahlung sogar zeitweise ganz eingestellt werden, in der Regel für drei Monate.

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Bei vollen Sanktionen sind auch Miet- und Heizkosten eingeschlossen. Diese müssen aber durch eine entsprechende Erhöhung bei den anderen Mitgliedern im Haushalt ausgeglichen werden, weil ansonsten eine rechtswidrige Sippenhaftung entstehen würde. Bei minderjährigen Kindern im Haushalt muss das Jobcenter außerdem bereits ab einer dreißigprozentigen Kürzung Lebensmittelgutscheine ausgeben.

► Weniger Hartz-IV-Empfänger, aber kein vergleichbarer Rückgang bei den Sanktionen

In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Sanktionierten im Hartz-IV-System wieder angestiegen, während sie nach 2012 zurückgegangen war. Insgesamt wurden ab 2010 aber deutlich mehr Menschen, darunter auch solche mit Kindern, sanktioniert und auch mehr Sanktionen ausgesprochen, als in den Jahren zuvor – und das, obwohl die Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt sank.

Beim Anteil der Sanktionierten an allen Hartz-IV-Empfängern hat sich in den letzten Jahren kaum etwas getan. Von allen Hartz-IV-Empfängern im erwerbsfähigen Alter erhielten 2017 rechnerisch rund drei Prozent mindestens eine Sanktion. Bei den Hartz-IV-Empfängern mit Kindern im Haushalt waren es 2,5 Prozent, bei den Alleinerziehenden 2,4 Prozent. In den letzten Jahren schwankten diese Anteile durchgängig nur um etwa 0,3 Prozentpunkte. Um 2008 wurden allerdings anteilig noch deutlich weniger Personen sanktioniert, obwohl es insgesamt mehr Hartz-IV-Empfänger gab.

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Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II – ELB mit Kindern, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, November 2017. >> weiter.

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II – Alleinerziehende, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, November 2017. >> weiter.

Bundesagentur für Arbeit, Bestand ELB mit mindestens einer Sanktion nach Geschlecht und ausgewählten Merkmalen, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, Mai 2018. >> weiter.

O-Ton Arbeitsmarkt, Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine, 26.02.2018. >> weiter.

O-Ton Arbeitsmarkt / Infostelle Arbeitsmarkt



► Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt >> Artikel vom 4. Juni 2018. O-Ton Arbeitsmarkt ist ein Kooperationsprojekt des "Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung" (ISAM), des "Evangelischen Fachverbands für Arbeit und Soziale Integration e.V." (EFAS) und der "Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V." (bag arbeit). Die durch den Seitenbetreiber auf O-Ton Arbeitsmarkt erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten sind ausdrücklich zur Vervielfältigung und Verbreitung freigegeben. Abwandlungen und Bearbeitungen der durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke sind gestattet. Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke sind zur kommerziellen Nutzung freigegeben. Nutzer verpflichten sich im Gegenzug, den Namen des Urhebers (Infostelle Arbeitsmarkt) zu nennen. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.

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► Bild- und Grafikquellen:

1. Kinder- und Familienarmut: Viele Familien in Deutschland ärmer als bislang bekannt. Deutschland ist bereits jetzt eines der sozial ungleichsten Länder in Europa. Knapp 46.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter im Jahr 2017 die Leistungen gekürzt, darunter über 14.000 Alleinerziehenden. 2.800 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert.  Im Durchschnitt des Jahres 2017 gab es 45.800 sanktionierte Hartz-IV-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten, 14.300 von ihnen waren Alleinerziehende. 2.800 aller Betroffenen mit Kindern und 218 der betroffenen Alleinerziehenden wurden vollsanktioniert. Sie erhielten gar keine Zahlungen des Jobcenters mehr.

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2. Grafik1: Entwicklung der Sanktionierten nach Haushalten (Jahresdurchschnitt 2007 - 2017). Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

3. Grafik2: Sanktionsquoten insgesamt, Hartz-IV-Bezieher mit Kindern und Alleinerziehende. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.