Dezember ist Kirchenaustrittsmonat
Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Das säkulare Jahrzehnt
Ende überkommener religiöser Dogmen und Gängelung in Sicht
von Giordano-Bruno-Stiftung
100 Jahre Verfassungsbruch
Kritik an der Missachtung des Gebots weltanschaulicher Neutralität geht weiter
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
Kampf um § 219a StGB:
Medien dürfen Yannic Hendricks beim Namen nennen
von Chris Köver
Bioethik im Evolutionären Humanismus
Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht Grundlagenaufsatz
von Michael Schmidt-Salomon für bpb.de