Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
ifw setzt sich für die Neutralität des Staates ein.
"Wir müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem beheben!"
von ifw / Institut für Weltanschauungsrecht
Am Rande des evangelischen Kirchentags in Berlin gab es auch eine Podiumsdiskussion zum Thema "Offene Gesellschaft: Wo sind die Grenzen der Toleranz?". Einer der Gäste auf dem Podium war der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung (GBS), Dr. Michael Schmidt-Salomon. Der hpd dokumentiert sein Impulsreferat.