Michael Schmidt-Salomon: § 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz!

§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
«Glaubst du nicht, daß du dadurch, daß du dich diesem System verweigerst, letztlich auch das System veränderst, indem du es untergräbst?"»(–Hans A. Pestalozzi).
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
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