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Merz-Regierung: Aktien offenlegen!

12. Juni 2025 - 12:06

In Deutschland bleibt geheim, an welchen Unternehmen Minister*innen beteiligt sind. Das geht so nicht! Wir brauchen klare Regeln zur Offenlegung finanzieller Interessen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Wenn Politiker*innen finanziell an Unternehmen beteiligt sind, drohen Interessenkonflikte – besonders bei Mitgliedern der Bundesregierung. Sie treffen weitreichende Entscheidungen von denen Unternehmen unmittelbar betroffen sein können.

Doch während einfache Abgeordnete Beteiligungen offenlegen müssen, fehlt ausgerechnet für Minister*innen eine solche Pflicht. Das muss sich ändern! Besonders jetzt, da viele Posten mit Personen aus der Wirtschaft besetzt sind. Fordern Sie mit uns: Aktiendepots offenlegen − für mehr Transparenz und Integrität!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

ohne klare Offenlegungspflichten finanzieller Interessen in der Bundesregierung drohen ernsthafte Interessenkonflikte. Ebenso ist das Vertrauen in die Integrität der Regierung und der Politik insgesamt in Gefahr. Hier gilt es, für mehr Transparenz, Vertrauen und politische Verantwortung zu sorgen.

Ich fordere Sie daher auf:

> Schaffen Sie verbindliche Regeln zur Anzeige und Offenlegung für Aktienbesitz und Unternehmensbeteiligungen von Bundesminister*innen und Staatssekretär*innen.

Mit freundlichen Grüßen

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Warum ist es wichtig, dass Regierungsmitglieder ihre Aktien offenlegen?

Der Bundeskanzler und seine Minister*innen üben die höchsten Ämter der Exekutive, der ausführenden Gewalt, in unserem Staat aus. Ihre Entscheidungen haben weitreichenden Einfluss auf ganze Wirtschaftszweige, teilweise auch auf einzelne Unternehmen. Das gilt ebenso für die Staatssekretär*innen in den Ministerien. Daher muss klar sein, dass die höchsten politischen Ämter in Deutschland in ihren Entscheidungen völlig frei von jeglichem Anschein von Interessenkonflikten sind.

Ohne Angaben zu Unternehmensbeteiligungen bleiben solche finanziellen Interessenkonflikte aber im Verborgenen und können nicht gelöst werden. Das beeinträchtigt das Vertrauen in die Integrität und Unabhängigkeit der Amtsführung.

Aus gutem Grund verlangt das Abgeordnetengesetz von Bundestagsabgeordneten öffentliche Angabe zu Unternehmensbeteiligungen, um eine unabhängige Mandatsausübung sicherzustellen. Dabei haben Abgeordnete als Gesetzgeber*innen wesentlich weniger direkten Einfluss auf die Geschicke einzelner Unternehmen. Es ist daher widersinnig, wenn für sie strengere Regeln gelten als für die Exekutive.

Welche Offenlegungsregeln gelten für Bundestagsabgeordnete?

Seit der letzten Verschärfung des Abgeordnetengesetzes sind Bundestagsabgeordnete verpflichtet, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften öffentlich anzuzeigen, wenn sie mit mehr als fünf Prozent beteiligt sind. Ebenfalls angezeigt werden muss, wenn diese Gesellschaften wiederum selbst mit mehr als fünf Prozent an anderen Gesellschaften beteiligt sind. Auch Einkünfte aus solchen Beteiligungen müssen transparent gemacht werden. Zudem sind auch Optionen auf Anteile („Optionsscheine“) anzeigepflichtig.

Dies alles dient dem Zweck, „mögliche für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen offenzulegen“, so die Gesetzesbegründung. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege hier den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, so der Gesetzgeber damals, wenn dadurch Interessenverknüpfungen offengelegt werden.

Wie sollte eine verbindliche Regelung aussehen und für wen sollte sie gelten?

Eine Regelung zur Offenlegung finanzieller Interessen für die höchsten Ämter der Exekutive sollte umfassender und strenger sein als jene für Abgeordnete. Sie sollten mindestens gelten für die jeweiligen Bundeskanzler*innen, Minister*innen sowie für parlamentarische und beamtete Staatssekretär*innen.

Während Abgeordnete derzeit nur Beteiligungen anzeigen müssen, die über einer relativen Schwelle („fünf Prozent der Anteile“) liegen, sollte für die höchsten Exekutivämter zusätzlich eine absolute Schwelle gelten („Über X Euro“). Schließlich kann auch eine Beteiligung in Höhe von zum Beispiel 100.000 Euro an einem DAX-Unternehmen einen Interessenkonflikt darstellen.

Die Regelung sollte außerdem enge Familienangehörige mit umfassen. Ein Interessenkonflikt wird schließlich nicht gelöst, wenn die Anteile beispielsweise auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin übertragen werden.

Reicht das Verbot von Insider-Handel bei Wertpapiergeschäften nicht?

Richtig, auch für Bundesminister*innen und Staatssekretär*innen gilt das Verbot, nicht-öffentliche, wesentliche Informationen für private Finanzgeschäfte zu nutzen. Als Staatssekretär oder Ministerin hat man je nach Zuständigkeit durchaus häufig Zugang zu solchen Informationen.

Ausreichend ist dieses Verbot allerdings nicht. Zum einen stellt sich die Frage der praktischen Überprüf- und Durchsetzbarkeit im Einzelfall. Zum anderen sind davon nicht alle Formen von Beteiligungen erfasst und vor allem nicht diejenigen, die schon vor Amtsantritt bestanden.

Welche Regeln gelten in anderen Ländern?

In vielen anderen Ländern ist es längst üblich, dass hochrangige Entscheidungsträger*innen in der Regierung Erklärungen zu ihren finanziellen Interessen abgeben. Weit braucht die Bundesregierung also nicht zu schauen, um sich Orientierung zu holen: Mitglieder der EU-Kommission müssen beispielsweise zu allen Finanzanlagen ab 10.000 Euro Angaben machen.

In Frankreich müssen nicht nur Regierungsmitglieder, sondern auch Abgeordnete sehr detaillierte Angaben zu ihrem Vermögen machen.

In den USA gilt seit 2012 der sogenannte STOCK Act (Stop Trading on Congressional Knowledge), der Insiderhandel durch Kongressmitglieder eigentlich unterbinden soll. Abgeordnete und andere hochrangige Entscheidungsträger*innen müssen seit dem alle Börsentransaktionen über 1000 Dollar melden. Aufgrund von unscharfen Definitionen und praktischen Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung wurde allerdings noch nie ein Verstoß gegen das Gesetz festgestellt.

Welche internationalen Standards gibt es?

Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) hat bereits 2020 die Regelungen für die Bundesregierung mit Blick auf Korruptionsrisiken und Interessenkonflikte unter die Lupe genommen. Hinsichtlich finanzieller Interessenkonflikte hat die Staatengruppe im Ergebnis gefordert, die Transparenz bezüglich der finanziellen Interessen und Beteiligungen an Unternehmen der Bundesminister*innen, der Staatssekretär*innen und der Abteilungsleiter*innen „erheblich“ zu verbessern – und zwar über die Regeln für Mitglieder des Bundestages hinaus. Deutschland solle zudem in Erwägung ziehen, Familienangehörige in die Angaben mit aufzunehmen und diese einer angemessenen Überprüfung zu unterziehen.

Deutschland wies diese Forderung damals mit dem Argument zurück, dies sei verfassungsrechtlich hierzulande nicht möglich. Die Staatengruppe entgegnete dem, dass a) auch von Bundestagsabgeordneten einige Angaben verlangt werden und b) andere Länder durchaus „angemessene Lösungen gefunden haben, die mit ihrem jeweiligen Verfassungsrecht im Einklang stehen“. Aktuell läuft noch ein sogenanntes Non-Compliance-Verfahren der Staatengruppe gegen Deutschland, weil es die Empfehlung nach wie vor nicht umgesetzt hat.

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AI Act: Beschwerde gegen KI-Büro wegen Interessenkonflikts eingereicht

4. Juni 2025 - 9:30

Corporate Europe Observatory (CEO) und LobbyControl haben heute bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Teresa Anjinho Beschwerde dagegen eingereicht, dass die Kommission zwei Beratungsunternehmen mit offensichtlichen Interessenkonflikten mit der Ausarbeitung von KI-Vorschriften beauftragt hat. Die Auftragnehmer Wavestone und Intellera haben ein direktes wirtschaftliches Interesse am Thema KI. Sie arbeiten im Auftrag von führenden KI-Unternehmen und hätten daher nicht beauftragt werden dürfen.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an Vorschriften (Code of Practice) für Allzweck-KI-Modelle. Am Erarbeitungsprozess gibt es breite öffentliche Kritik, da die großen Tech-Konzerne privilegierten Zugang haben und damit wichtige Grundrechte sowie der Schutz des Urheberrechts untergraben werden könnten. Die Veröffentlichung des Code of Practice wurde durch intensive Lobbyarbeit der Tech-Konzerne und den Druck der Trump-Regierung verzögert.

Kommerzielle Interessen und enge Verbindungen zu Big Tech

Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen haben aufgrund des privilegierten Einflusses von Google, Microsoft und Co entweder mit einem Rückzug aus dem Prozess gedroht oder sind bereits ausgetreten. 

Tatsächlich wird das KI-Büro der EU bei der Ausarbeitung des Verhaltenskodex’ von einem Konsortium aus Beratungsunternehmen unterstützt. Dabei handelt es sich um Wavestone und Intellera. Sowohl Wavestone als auch Intellera haben kommerzielle Interessen und enge Verbindungen zu Konzernen wie Google und Microsoft, die selbst Allzweck-KI-Modelle entwickeln. Diese Interessenkonflikte könnten den politischen Prozess weiter zugunsten der Anbieter von KI-Modellen verzerren.

Zu den wichtigsten Bedenken gehören: 
  • Wavestone, der Hauptauftragnehmer, führt derzeit aktiv das KI-Tool 365 Copilot von Microsoft in französischen Unternehmen ein.
  • Im Jahr 2024 wurde Wavestone zum „Microsoft Partner of the Year“ ernannt, während es bereits die EU-Kommission in KI-Fragen beriet.
  • Intellera, ein Partner des Konsortiums, wurde im April 2024 von Accenture übernommen. Accenture ist ein wichtiger Akteur im Bereich der generativen KI, dessen Umsatz in diesem Sektor im Jahr 2023 innerhalb eines Jahres von 100 Millionen Dollar auf 900 Millionen Dollar gestiegen ist.
  • Beide Unternehmen sind direkt mit Anbietern von KI-Modellen verbunden. Dennoch tragen sie dazu bei, die EU-Politik zu genau diesen Technologien mitzugestalten.

CEO und LobbyControl haben bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Teresa Anjinho eine Beschwerde gegen einen „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ der EU-Kommission eingereicht. Die Regeln zu Interessenkonflikten sind eindeutig. Wenn eine Beratungsfirma ein wirtschaftliches Interesse hat, sollte die Kommission den Auftrag nicht an diese vergeben.

EU-Kommission ignoriert Anfragen

Trotz wiederholter Anfragen von CEO und LobbyControl beantwortete die EU-Kommission kritische Fragen zum Auftrag und zur konkreten Rolle der Beratungsfirmen nicht. 

Bram Vranken von Corporate Europe Observatory kommentiert: „Die Beratungsunternehmen Wavestone und Intellera haben einen eindeutigen Interessenkonflikt. Sie sind selbst große Akteure auf dem Markt für generative KI und unterstützen die Kommission gleichzeitig bei der Ausarbeitung von Vorschriften für KI. Die Kommission hätte diese Unternehmen niemals beauftragen dürfen und sollte den Vertrag nun kündigen.“

Felix Duffy von LobbyControl kommentiert: „Der einseitige Prozess zur Entwicklung des KI-Verhaltenskodex’ hat den Tech-Konzernen einen privilegierten Zugang verschafft, über den die Zivilgesellschaft nicht verfügte. Das ist inakzeptabel und stärkt die Macht von Google, Meta, Microsoft & Co. Big Tech hat aufgrund seiner enormen Ressourcen ohnehin bereits erheblichen Einfluss auf die EU-Politik. Die Europäische Kommission muss sicherstellen, dass die Grundrechte der Menschen im Zusammenhang mit der Nutzung von KI gewahrt bleiben. Daher müssen Interessenkonflikte, die den Einfluss großer Technologieunternehmen stärken, verhindert werden.“

Interessenkonflikte kein Einzelfall

Leider handelt es sich hierbei nicht um einen Einzelfall. Seit vielen Jahren beauftragt die Kommission Beratungsunternehmen mit der Durchführung von Untersuchungen und Analysen in Politikbereichen, an denen diese direkte oder indirekte finanzielle Interessen haben. Im Jahr 2024 hat die EU ihre Vorschriften verschärft, um Interessenkonflikte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verhindern. Es wird höchste Zeit, dass die Kommission diese Vorschriften endlich umsetzt.

Hintergrund

  • Wie Digitalkonzerne die Regeln für KI verwässern https://www.lobbycontrol.de/macht-der-digitalkonzerne/wie-digitalkonzerne-die-regeln-fuer-ki-verwaessern-120728/
  • Interessenkonflikt: Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und Beraterfirma wird untersucht https://www.lobbycontrol.de/pressemitteilung/interessenkonflikt-zusammenarbeit-zwischen-eu-kommission-und-beraterfirma-wird-untersucht-109766/

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Katherina Reiche: LobbyControl fordert Transparenz über Aktienbesitz

2. Juni 2025 - 10:54

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verweigert konkrete Angaben zu ihren Unternehmensbeteiligungen. LobbyControl sieht darin eine eklatante Regelungslücke und fordert verbindliche Transparenz, um finanzielle Interessenkonflikte auszuschließen.

Timo Lange, Sprecher von LobbyControl: „Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland keine Offenlegungspflichten haben, wenn es um finanzielle Beteiligungen von Mitgliedern der Bundesregierung geht. Personen in höchsten Regierungsämtern müssen im Gegensatz zu einfachen Bundestagsabgeordneten keine Angaben zu Unternehmensbeteiligungen machen, obwohl ihre Einzelentscheidungen viel mehr Einfluss auf den Wert ihrer Investments haben können. Ohne Offenlegungspflichten können wir nie wirklich sicher sein, ob Regierungsmitglieder Entscheidungen auch mit Blick auf ihr privates Portfolio treffen. Die Politik verspielt völlig unnötig Vertrauen, wenn sie hier nicht bald angemessen handelt.“

Kritik an den mangelhaften Regeln zu finanziellen Interessenkonflikten kommt seit Langem auch von internationaler Seite. Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats GRECO forderte die Bundesregierung bereits 2020 auf, entsprechende Anzeigepflichten einzuführen. Geschehen ist seither jedoch nichts.

„Wenn eine Ministerin an einem Unternehmen beteiligt ist, das von ihren politischen Entscheidungen direkt betroffen ist, ist das ein klarer Interessenkonflikt. Bei Reiche stellt sich ganz besonders die Frage, ob sie Beteiligungen an Energie- und insbesondere Gasunternehmen hat, da sie seit Beginn ihrer Amtszeit durch gasfreundliche Vorschläge aufgefallen ist. Hier braucht es unbedingt Transparenz. Dafür keine angemessenen Regelungen zu haben, schwächt die Demokratie und das Vertrauen der Menschen in die Integrität der Bundesregierung. In der letzten Wahlperiode hat die CDU lautstark Transparenz über Unternehmensbeteiligungen eingefordert. Daran muss sie sich jetzt messen lassen“, so Lange. 

Lange weiter: „In vielen anderen Ländern ist es längst üblich, dass hochrangige Entscheidungsträger*innen in der Regierung Erklärungen zu ihren finanziellen Interessen abgeben. Weit braucht die Bundesregierung also nicht zu schauen, um sich Orientierung zu holen: Mitglieder der EU-Kommission müssen beispielsweise zu allen Finanzanlagen ab 10.000 Euro Angaben machen. Die Bundesregierung sollte sich das zum Vorbild nehmen.“

Hintergrund

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Transatlantische Handelsbeziehungen: Spielball der Konzernlobby

2. Juni 2025 - 10:40


Donald Trump hat einen Handelskrieg losgetreten. Im Windschatten der Debatte versuchen Konzerne ihre Interessen unterzubringen und europäische Gesetze infrage zu stellen. Bei EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič finden sie ein offenes Ohr.


Derzeit diskutiert die Welt über US-Präsident Trumps Handelskrieg. Seine Zolldrohungen gegenüber der EU sind Dauerthema in der EU-Kommission und den europäischen Hauptstädten. Doch Trump, der die Interessen von US-Unternehmen genau im Blick hat, geht es nicht nur um Zölle. Auch europäische Regeln und Gesetze stellen für US-Unternehmen genauso Markt-Zugangsbarrieren dar, die sie beseitigt sehen wollen. Der Druck der Konzernlobby auf unsere Regeln steigt – von außen und von innen.

Die Interessen von US-Konzernen

Viele der wichtigen EU-Regeln sind den US-Konzernen ein Dorn im Auge: Der US-Handelsbeauftragte nennt in seinem aktuellen Bericht mehrere Regeln, die US-Konzerne als „Handelshemmnisse“ gerne abschaffen würden. Darunter fallen unsere Chemiekalienregeln oder die EU-Plattformgesetze Digital Markets Act (DMA), Digital Services Act (DSA) oder AI-Act.

Die US-Regierung fungiert hier als verlängerter Arm ihrer Konzerne. Zu dieser Einschätzung kommt auch Public Citizen, eine Organisation der US-Zivilgesellschaft, die seit Jahrzehnten die US-Handelspolitik beobachtet. Die Forderungen des Handelsbeauftragten finden sich in den Lobbypapieren der Amerikanischen Handelskammer in der EU wider. So spricht der Verband von der Aufhebung von sogenannten „nicht-tarifären Handelshemmnissen“ und fordert einen konstruktiven Austausch mit der Business-Community.

Sogenannte„Nicht-tarifäre Handelshemmnisse“


Vergangene Woche thematisierte der Spiegel erstmals, dass es bei den Handelsgesprächen zwischen den USA und der EU nicht nur um Zölle gehe, sondern auch um sogenannte „nicht-tarifäre Handelshemmnisse.“ Die Definition dieser Handelshemmnisse ist umstritten. Breiter gefasst kann es praktisch jede Regel sein, die dem Austausch von Waren im Weg steht. Der Ausdruck ist daher in der derzeitigen angespannten politischen Debatte um Zugeständnisse gegenüber den USA und US-Konzernen problematisch. Er kann für die Abschaffung unliebsamer Regeln stehen, etwa Verbraucher- und Umweltschutz.

BusinessEurope: Druck auf unsere Regeln von innen

Auch von innen sind europäische Gesetze unter Druck. Nicht nur US-Konzerne haben es auf unsere Regeln abgesehen. EU-Unternehmen und ihre Verbände machen Druck für eine Abschwächung der Regeln, die Mensch und Umwelt bisher vor schädlichen Einflüssen schützen.

Der größte europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope hat ähnliche Anliegen gegenüber der Politik wie Konzerne aus den USA. So spricht sich auch BusinessEurope für eine Reduzierung von Regulierungen („regulatory burden“) und nicht-tarifärer Handelshemmnisse aus. Auch wenn der AI-Act nicht explizit erwähnt wird, so macht sich der Verband für eine Annäherung der US- und EU-Regeln stark. Das kommt einer Schwächung der EU-KI-Regeln gleich. In diesem Zusammenhang fordert BusinessEurope ein US-EU-Digitalabkommen.

Ähnlich wie Lobbygruppen von der anderen Seite des Atlantiks macht der Verband der EU-Chemieindustrie CEFIC ebenfalls Druck für eine Abschwächung der EU-Chemiekalienverordnung Reach. Der Verband spricht von „ echter Vereinfachung“ (true simplification) der Verordnung.

Sowohl CEFIC als auch BusinessEurope fordern einen intensiven Austausch und Dialog mit Unternehmen zu handelspolitischen Maßnahmen.

Handelskommissar Šefčovič: Einseitiger Einfluss von Konzernen

Seit Amtsantritt hatte EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič insgesamt 44 Lobbytreffen. 26 dieser Treffen hatten die transatlantischen Handelsbeziehungen zum Gegenstand. Das sind mehr als die Hälfte der Treffen. Alle Treffen fanden mit Konzernen und ihren Verbänden statt, darunter Google, Bayer oder BMW und die oben erwähnten Verbände Amerikanische Handelskammer, BusinessEurope und CEFIC.

Kein einziges Treffen hatte Šefčovič mit Verbraucherschutzorganisationen, Gewerkschaften oder anderen Teilen der Zivilgesellschaft. Das einzige Treffen, das Sefcovic nicht mit der Privatwirtschaft hatte, war ein Austausch mit dem Organisatoren des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos. Thema war das Programm des WEF in Davos, das ebenfalls von Konzernen geprägt ist. Mehr zu unserer Kritik am WEF in Davos.


Dem Lobbydruck standhalten


Der Lobbydruck für die Abschwächung europäischer Regeln ist aktuell groß – aus den USA wie aus der EU. Die Gesetze und Regeln in der EU stehen aktuell auf Messers Schneide. Europa muss daher dem Druck standhalten und wichtige Regeln für Mensch und Umwelt aufrechtzuerhalten. Über Zollsenkungen kann man verhandeln, über demokratisch geschaffene Regeln nicht.

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Lobbypersonal: Interessenkonflikte am Kabinettstisch

30. Mai 2025 - 12:15

Die Regierung Merz ist eng mit wirtschaftlichen Interessen verbandelt. Auffällig sind vor allem enge Verbindungen zum Lobbyverband Wirtschaftsrat und zur Gaslobby.

Schon zum Amtsantritt haben wir vor Interessenkonflikten gewarnt – bei der Wirtschaftsministerin Reiche zeigen sich diese schon nach kurzer Zeit besonders deutlich. Die neue Bundesregierung muss nun Fragen nach Transparenz, Integrität und demokratischer Kontrolle auf die Tagesordnung setzen.

Regierungspersonal aus dem Wirtschaftsrat rekrutiert?

Friedrich Merz ist nicht nur Karrierepolitiker, sondern war jahrelang selbst in Lobbypositionen tätig. Er war Lobbyist bei Blackrock und hatte Spitzenfunktionen für den CDU-nahen Lobbyverband Wirtschaftsrat inne, zuletzt als dessen Vizepräsident. Der Wirtschaftsrat ist einer der größten und einflussreichsten Lobbyverbände Deutschlands.

Er vertritt die Interessen von Konzernen wie Deutsche Bank, Nestlé oder dem Verband der Automobilindustrie VDA und verfügt mit über fünf Millionen Euro jährlicher Lobbyausgaben über erhebliche Lobbypower. Besonders brisant: Der Wirtschaftsrat genießt einen Dauergaststatus im CDU-Parteivorstand – eine undemokratische und rechtswidrige Praxis, die Merz als Kanzler und Parteichef endlich beenden müsste.

Doch stattdessen nutzte Merz den Wirtschaftsrat offenbar, um daraus sein neues Regierungspersonal zu rekrutieren. Mit Karsten Wildberger, Katherina Reiche und Patrick Schnieder sitzen gleich mehrere aktive oder ehemalige Funktionäre des Wirtschaftsrats direkt am Kabinettstisch.

Reiche leitet die Fachkommission Energie und Nachhaltigkeit des Landesverbands Nordrhein-Westfalen, Schnieder leitete bis Anfang 2023 die Fachkommission zu Verkehrsthemen des Wirtschaftsrats. Die Fachkommissionen des Wirtschaftsrats dienen dazu, die Lobbyinteressen der Wirtschaftsratsmitglieder thematisch zu bündeln, um diese an die Politik heranzutragen.

Nur halber Rückzug von Digitalminister Wildberger

Der neue Digitalminister Karsten Wildberger war bis vor kurzem Vizepräsident des Wirtschaftsrats und damit der Nachfolger von Merz in diesem Amt. Immerhin hat er diese prominente Funktion im Verband aufgegeben und damit möglicherweise auch auf unsere Kritik an dieser Doppelfunktion reagiert. Doch er bleibt weiterhin Mitglied im Präsidium des Wirtschaftsrats. Das ist nur ein halber Rückzug, der Interessenkonflikt bleibt bestehen.

Wildberger war vor seinem Amtsantritt als Minister Chef von Mediamarkt-Saturn. Der Konzern war einer der Hauptsponsoren des zentralen Jahrestreffens des Wirtschaftsrats in diesem Jahr. Wildberger muss nun einmal mehr beweisen, dass er keine politischen Entscheidungen einseitig zugunsten von MediaMarktSaturn oder anderen einflussreichen Mitgliedern oder Sponsoren des Wirtschaftsrats trifft. Das gleiche gilt auch für Reiche und Schnieder in ihren Arbeitsbereichen der Energie- bzw. Verkehrspolitik.

Katherina Reiche: Die Gaslobby im Wirtschaftsministerium

Doch danach sieht es bei Reiche keineswegs aus. Bei der neuen Wirtschafts- und Energieministerin hatten wir zum Amtsantritt bereits vor besonders massiven Interessenkonflikten gewarnt – und nun leider recht behalten. Reiche war bis zu ihrem Amtsantritt Chefin der Eon-Tochter Westenergie, einem der größten Gasnetzbetreiber in Deutschland. Ihr Regierungsprogramm liest sich wie ein Wunschzettel der Gaslobby: Sie setzt auf den massiven Ausbau von Gaskraftwerken, wettert gegen einen angeblichen „Wärmepumpen-Zwang“ und verbreitet so irreführende Lobbybotschaften der Gasindustrie. Dabei blendet sie aus, dass Gas klimaschädlich und absehbar teuer ist und die Bundesregierung sich zum Ausstieg aus dem fossilen Energieträger bis 2045 verpflichtet hat.

Auch Reiches Auftritt beim Ludwig-Erhard-Gipfel gleich zu Beginn ihrer Amtszeit wirft Fragen nach einseitiger Nähe auf: Das exklusive Lobbyevent, das von dem Medienunternehmen ihres Amtskollegen und Merz-Freundes Wolfram Weimer organisiert wird, wurde von ihrem früheren Arbeitgeber Westenergie gesponsert. Ebenfalls problematisch: Mit Stephanie von Ahlefeldt könnte Reiche außerdem eine bekannte Energiewende-Gegnerin und frühere Abteilungsleiterin zurück ins Wirtschaftsministerium holen. Die Entscheidung dazu steht noch aus.

Kulturstaatsminister mit Interessenkonflikt

Der neue Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der Medienunternehmer vom Tegernsee, ist eine weitere auffällige Personalie im Kabinett mit Blick auf Interessenkonflikte und einseitige Wirtschaftsnähe. Weimer ist in seinem neuen Amt unter anderem direkt für die Deutsche Welle zuständig, also eine öffentlich-rechtliche Konkurrenz zu seinem Unternehmen Weimer Media Group. Weimer hat in der Vergangenheit bereits die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten infrage gestellt und die Privatisierung des ZDF gefordert.

Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer Media Group inzwischen abgegeben, seine Ehefrau ist nun alleinige Geschäftsführerin. Es ist aber außerdem üblich, dass Gründer Anteile ihres Unternehmens halten – ob das bei Weimer auch so ist, ist nicht bekannt. Entsprechende Offenlegungspflichten gibt es in Deutschland anders als in anderen Ländern nicht. Ein Interessenkonflikt ist nicht ausgeräumt, womit auch die Eignung Weimers für das Amt des Kulturstaatsministers in Frage steht.

Dass die Weimer Media Group ein jährliches exklusives Lobby-Netzwerktreffen am Tegernsee organisiert, ist ebenfalls problematisch. Bei solch inoffiziellen Foren mit Spitzenpolitiker*innen und Lobbyist*innen besteht immer die Gefahr, dass wichtige politische Absprachen intransparent auf Privatveranstaltungen getroffen werden. Zudem verschaffen solche Events Unternehmen und Vermögenden privilegierte Zugänge zur Politik. Weimers neues Amt verschafft Rollenkonflikt verschafft diesem Lobbyevent einen zusätzlichen offiziellen Anstrich. Politik und Wirtschaftslobby sollten deutlich mehr Abstand halten, so dass gar nicht erst der Anschein von exklusiven und undemokratischen Absprachen entstehen kann.

Philipp Amthor: Staatssekretär trotz Lobbyskandal

Der Name Philipp Amthor war noch vor wenigen Jahren gleichbedeutend mit einem Lobbyskandal, der wochenlang Schlagzeilen machte. Im Jahr 2020 nutzte Amthor seine Position als Bundestagsabgeordneter, um gleichzeitig Lobbyarbeit zu machen: Damals warb er in einem Brief an den damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für das US-amerikanische Start-Up-Unternehmen Augustus Intelligence, von dem er später Aktienoptionen und einen Direktorenposten erhielt. Auch als Bundesschatzmeister der Jungen Union geriet Amthor in die Kritik, da es laut Der Spiegel diskrete Vereinbarungen über Zuwendungen zwischen der chinesischen Videoplattform TikTok und der Jungen Union gegeben haben soll.

Für die neue Merz-Regierung ist Amthor trotz dieser Lobbyvergangenheit nun eine Schlüsselfigur. Er war bereits Teil der Koalitionsverhandlungen und ist nun Parlamentarischer Staatssekretär im neuen Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung. Dass er bis heute nicht viel von Transparenz hält, hat er mit einem ersten Schnellschuss bereits bewiesen. Die Aussage aus einem Verhandlungspapier während der Koalitionsverhandlungen, dass das Informationsfreiheitsgesetz abgeschafft werden solle, ging auf ihn zurück. Nach massivem Protest ruderte Amthor zurück – laut Koalitionsvertrag soll das Gesetz nun nur noch „reformiert“ werden. Es bleibt abzuwarten, wie Amthor diese Reform ausgestaltet.

Wirtschaftsflügel dominiert stärker als zuvor

Für einseitige Nähe steht auch, dass Merz besonders viele dem Umfeld der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für neue Positionen angeworben hat. Laut dem Berlin Playbook-Newsletter von Politico waren im April 2025 28 der damals schon bekannten 32 neuen Regierungsposten der CDU an Mitglieder der MIT vergeben worden. Die parteiinterne Wirtschaftsvereinigung bildet zusammen mit dem CDU-nahen Lobbyverband Wirtschaftsrat die Basis des Wirtschaftsflügels der CDU – beide Organisationen dienen als Sprachrohre von Wirtschaftslobbyinteressen in die Partei hinein.

Die MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann ist nun parlamentarische Staatssekretärin in Reiches Wirtschaftsministerium; Thomas Jarzombek ist als Mitglied des MIT-Bundesvorstands Parlamentarischer Staatssekretär im neuen Digitalministerium. Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA), dem Arbeitnehmerflügel, kritisierte diese einseitige Besetzung mit Personal vom CDU-Wirtschaftsflügel scharf: Eine Regierung ohne Beteiligung der CDA kenne er bisher nur aus Oppositionszeiten. Es sei „befremdlich und falsch“, dass „Vertreter der christlich-sozialen Wurzel“ nicht im Kabinett vertreten seien.

Wehrbeauftragter mit Nähe zur Rüstungslobby

Bereits während der Koalitionsverhandlungen hatten wir kritisiert, dass in den Verhandlungsteams Personen mit Lobbynähe teilgenommen haben – so vor allem zu Landwirtschaft, aber auch zu Verteidigung. Dazu gehörte auch Henning Otte, der nun der neue Wehrbeauftragte des Bundestags ist. Otte ist eng mit der Rüstungsindustrie vernetzt: Bis 2023 war er Vizepräsident des Förderkreis Deutsches Heer, einer Organisation, die insbesondere Rüstungsunternehmen Zugang zu Bundestagsabgeordneten verschafft. Er pflegt zudem intensive Kontakte zum Rüstungskonzern Rheinmetall, der in Ottes Wahlkreis Panzer baut.

Otte muss in seinem Amt nun beweisen, dass er trotz seiner ausgeprägten Kontakte zur Rüstungsindustrie Interessenkonflikte vermeidet. Das gilt gerade in einer Zeit, in der die Bundesregierung Rekordinvestitionen in die Bundeswehr und die Rüstungsindustrie tätigt. Die Gefahr besteht, dass die Kontrolle über die Bundeswehr hinter den Interessen der Industrie zurücksteht. Durch einen Politiker wie Otte könnte die Rüstungsindustrie privilegierte Zugänge ins Parlament bekommen. Die Position des Wehrbeauftragten braucht maximale Unabhängigkeit und Distanz zu Lobbyinteressen – beides ist bei Otte nicht ausreichend gewährleistet.

Doppelte Rollen, doppelte Standards

Die Doppelrollen von Minister*innen, die gleichzeitig Funktionen in Lobbyverbänden ausüben, sind problematisch. Wildberger, Reiche und Schnieder sollten ihre Ämter im Wirtschaftsrat vollständig niederlegen, um Interessenkonflikte auszuschließen. Doch bisher fehlen klare Regeln für den Umgang mit solchen Interessenkonflikten in den Ministerien – ein eklatanter Missstand, den wir seit Jahren kritisieren.

Besonders pikant ist zudem: In der letzten Wahlperiode warnten führende Unionspolitiker wie Friedrich Merz und Markus Söder immer wieder vor „Filz“ und „Vetternwirtschaft“ in der Ampel-Regierung. Jetzt, mit eigener Regierungsverantwortung, müssen sie zeigen, dass sie ihre eigenen Forderungen ernst nehmen. Doch bisher sieht es danach aus, als würde mit zweierlei Maß gemessen werden.

Einseitigen Einfluss verhindern, ausgewogene Beteiligung sicherstellen!

Die neue Bundesregierung hat in Sachen Integrität und Umgang mit Interessenkonflikten einen Fehlstart hingelegt. Das zeigt die Besetzung wichtiger Posten ebenso wie die Leerstelle bei den Themen Lobbyregeln im Koalitionsvertrag. Die Regierung Merz steht vor der großen Herausforderung, verloren gegangenes Vertrauen in unsere Demokratie wiederherzustellen. Das kann sie nur, indem sie einseitigen Lobbyeinfluss auf die Politik wirksam zurückdrängt und Transparenz und Integrität stärkt. Es braucht klare Regeln für Transparenz und Integrität, um die Demokratie zu stärken und demokratiefeindliche Kräfte zurückzudrängen.

Dazu braucht es eine politische Kultur, die ausgewogene Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sicherstellt. Und es braucht weitere wirksame Maßnahmen gegen einseitigen und unzulässigen Lobbyeinfluss. Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Allen voran haben wir uns zuletzt für einen Parteispendendeckel eingesetzt, um einseitigen Einfluss u. a. auf die Wahlkampffinanzierung zu verhindern. Trotz einiger positiver Signale vor allem aus der SPD hat es das Thema nicht in den Koalitionsvertrag geschafft.

Auch andere zentrale Lobbyregulierungsforderungen fehlten dort: Dazu zählt eine Offenlegungspflicht für Lobbytreffen auf Minister- und Staatssekretärsebene – wie es die EU-Kommission schon vormacht. Außerdem braucht es Anzeigepflichten für Unternehmensbeteiligungen von Minister*innen, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist.

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Protestaktion zur Karlspreisverleihung: Ursula von der Leyen erhält Wertekompass zur Verteidigung der Lieferkettenrichtlinie

29. Mai 2025 - 13:00

Anlässlich der heutigen Verleihung des Karlspreises in Aachen haben Vertreter*innen der Initiative Lieferkettengesetz, LobbyControl, FIAN, Global Policy Forum Europe und Greenpeace Ursula von der Leyen einen symbolischen Wertekompass überreicht. Sie fordern die Kommissionspräsidentin auf, den Green Deal und die Lieferkettenrichtlinie zu verteidigen und umzusetzen.

Den Karlspreis erhält Ursula von der Leyen unter anderem „für ihre Impulse zum Green Deal“. Die bittere Ironie: Mit dem Omnibus-I-Paket stellt die EU-Kommissionpräsidentin aktuell selbst die Weichen zur Rückabwicklung von Kernprojekten des Green Deal, unter anderem der EU-Lieferkettenrichtlinie.

„Gerade heute ist es wichtiger denn je, dass Europa klar Haltung zeigt: für unsere gemeinsamen Werte und für eine verlässliche, nachhaltige Wirtschaftspolitik“, erklärt Sofie Kreusch, Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz. „Die geplante Aushöhlung der Lieferkettenrichtlinie wäre ein massiver Rückschritt beim Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima, aber auch für Unternehmen, die bereits jetzt nachhaltig wirtschaften.“

Der symbolische Wertekompass soll von der Leyen helfen, den Pfad zum Green Deal zurückzufinden. „Wir fordern die EU-Kommissionspräsidentin auf, ihren aktuellen Deregulierungskurs zu korrigieren, der weitgehend den Forderungen einiger mächtiger Wirtschaftsverbände folgt“, fordert Nina Katzemich von LobbyControl. „Die EU wird nicht wettbewerbsfähiger, indem sie Kahlschlag an ihren guten Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt betreibt.“

„Insbesondere der Finanzsektor wird sich die Hände über seinen Lobbyerfolg reiben“, warnt Gertrud Falk von FIAN Deutschland. Er soll nach Plänen der EU-Kommission endgültig aus dem Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinie ausgenommen werden. „Dabei ermöglichen Finanzinstitutionen oft wissentlich Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch ihre Geschäfte. Die EU darf nicht länger ein sicherer Hafen für diese Praktiken sein.“

Hintergrund der Aktion

Das von der Kommission vorgeschlagene Omnibus-I-Paket sieht vor, die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Taxonomie-Verordnung und den CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) zu „vereinfachen“. In Wahrheit droht jedoch ein radikaler Kahlschlag, insbesondere bei der Lieferkettenrichtlinie, die Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten, Umwelt und Klima in globalen Lieferketten verpflichtet. Hintergrund ist eine massive Lobbykampagne deutscher, französischer und italienischer Wirtschaftsverbände gegen jegliche Nachhaltigkeitsvorgaben – unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus und der Wettbewerbsfähigkeit.

Fotos der Aktion finden Sie hier.

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Gröner-Spende an die CDU: Erfolgreiches Zwischenurteil

28. Mai 2025 - 16:13


Beim Prozess wegen einer mutmaßlichen Einflussspende wurde gleich am ersten Tag Rechtsgeschichte geschrieben: Die Bundestagsverwaltung abgekanzelt, „die Büchse der Pandora“ (CDU-Anwalt) geöffnet – und der Immobilienunternehmer Gröner muss demnächst als Zeuge aussagen.

Am vergangenen Donnerstag fand der lang erwartete erste Verhandlungstag im Verfahren „Die PARTEI gegen die Bundestagsverwaltung“ statt. Der Prozess ist ein Novum: Zum ersten Mal verklagt eine dritte Partei die Bundestagsverwaltung wegen Nichttätigkeit bei der Prüfung einer möglicherweise illegalen Parteispende an eine andere Partei – hier an die CDU. Schon die Zwischenentscheidung am ersten Verhandlungstag ist ein Stück Rechtsgeschichte, das große Folgen haben wird. Doch zurück zum Anfang: Worum geht es in dem Verfahren überhaupt?

820.000 Euro und politische Forderungen

2020 spendete der Immobilienunternehmer Christoph Gröner insgesamt 820.000 Euro an die Berliner CDU, davon 320.000 Euro als Privatperson und 500.000 Euro über sein Unternehmen Gröner Family Office GmbH. Gröners Spenden machten in diesem Jahr zusammengenommen 19 Prozent der Gesamteinnahmen der Berliner CDU aus.

Sie stießen jedoch nicht nur wegen ihrer Höhe auf Kritik. Sowohl Gröner selbst als auch der Berliner CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner – damals Spitzenkandidat seiner Partei und heute Regierender Bürgermeister von Berlin – bestätigten 2021 in Interviews, dass Gröner seine Spenden an konkrete Forderungen geknüpft hatte.

Gröner selbst gab an, er habe „der CDU drei Bedingungen gesetzt“, darunter die Gleichstellung von behinderten Kindern in Berliner Kinderheimen und eine Reform des Berliner Mietendeckels. Wegner bestätigte, dass Gröners Spenden an Bedingungen geknüpft waren, nannte als einzige politische Forderung jedoch die Bekämpfung von Obdachlosigkeit.

Sollte Gröner tatsächlich zusammen mit seiner Spende solche politischen Forderungen übermittelt haben, so wäre dies nach dem Parteiengesetz eine sogenannte illegale Einflussspende. Die Berliner CDU hätte in diesem Fall die Spende zurückweisen müssen. Im Mai 2023 forderte LobbyControl die Bundestagsverwaltung deshalb auf, eine Untersuchung von Gröners Spenden einzuleiten.

Im Juli 2023 gab die Verwaltung auf Nachfrage von Transparency Deutschland bekannt, dass sie die Untersuchung eingestellt habe. Dies begründete sie unter anderem damit, dass der Tatbestand einer Einflussspende erst vorläge, wenn „eine Spendenzahlung erkennbar in einer so gearteten Kausalbeziehung mit einer von einer Partei getroffenen oder von ihr zu treffenden Entscheidung steht, dass diese Entscheidung der Partei ohne die Spendenleistung nicht oder nicht in dieser Weise getroffen würde oder getroffen worden wäre.“

Gutachten stellt Rechtsauffassung in Frage

Ein in der Folge von uns beauftragtes Rechtsgutachten der Parteienrechtsexpertin Prof. Dr. Sophie Schönberger kommt zu dem Schluss: Die Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung überzeugt nicht. Sie hätte ein Prüfverfahren einleiten müssen, um die Umstände der Spende aufzuklären. Das Parteiengesetz legt eindeutig fest, dass Spenden, die „erkennbar in Erwartung eines politischen oder wirtschaftlichen Vorteils gewährt werden“, von Parteien nicht angenommen werden dürfen.

Eine Spende wird also nach dem Gesetz bereits zum Zeitpunkt der Übergabe illegal, wenn der Spender oder die Spenderin dabei eine konkrete Erwartung zum Ausdruck bringt – ganz unabhängig davon, ob die Partei auch tatsächlich danach handelt oder nicht. Einen von der Bundestagsverwaltung behaupteten Kausalzusammenhang braucht es also nicht.

Die Bundestagsverwaltung ließ sich jedoch nicht von unserem Gutachten beeindrucken und rückte von der Einstufung der Spende als unproblematisch nicht ab. Also blieb nur der Weg einer Klage. Doch anders als im Umwelt- oder Verbraucherschutzbereich gibt es im Bereich Demokratie keine Verbandsklagerechte: Bestimmte Organisationen dürfen daher nicht im Namen der Demokratie, die sich ja nicht selbst vertreten kann, klagen.

„Die Partei“ hörte auf unsere Forderung und reichte Klage ein.

Klageberechtigt wären allenfalls andere politische Parteien. Diese stehen im Wettbewerb miteinander. Wird eine möglicherweise illegale Spende an eine Partei nicht verfolgt und sanktioniert, entstehen allen anderen Parteien Nachteile. Ob aber andere Parteien tatsächlich klagen dürfen, wenn es um das Handeln der Verwaltung gegenüber einer anderen Partei geht, war rechtlich nicht eindeutig. In der Bundesrepublik hat noch nie eine Partei die Verwaltung in so einer Angelegenheit verklagt.

Trotz dieser Unsicherheiten forderten wir die Parteien in Deutschland auf, den Klageweg zu beschreiten, denn wenn an konkrete Erwartungen geknüpfte Parteispenden nicht verfolgt werden, wird Politik käuflich. Über 70.000 Menschen unterstützen diese Forderung in einer Petition, die wir gemeinsam mit WeAct starteten. Auf unsere Aufforderung reagierte die Kleinpartei die PARTEI und reichte im Juni 2024 Klage ein.

Schelte für die Bundestagsverwaltung

Der erste Prozesstag fand am 22.05.2025 vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt. Neben der Bundestagsverwaltung und der Partei Die PARTEI war die CDU als Beigeladene durch ihren Anwalt vertreten. Vorsitzende des Gerichts war Erna Xalter. Wir demonstrierten vor dem Gericht mit Bannern und Schildern für eine bessere Kontrolle der Parteispenden und für einen Parteispendendeckel.

Aurel Eschmann von LobbyControl mit einer klaren Forderung

Während die Bundestagsverwaltung in ihrer Verteidigung versuchte, ihren Beschluss zu verteidigen, zielte die CDU darauf ab, die Klageberechtigung der PARTEI anzugreifen. Als Kleinpartei entstünde bei der PARTEI nur ein Schaden in einem niedrigen zweistelligen Eurobetrag, so der Anwalt der CDU, da nur die Auswirkungen der Spende auf die Verteilung der staatlichen Parteienfinanzierung anzurechnen seien. Entsprechend sei die Klage dann unverhältnismäßig.

Beides überzeugte die Richterin jedoch nicht. Zunächst teilte sie der Rechtsauslegung der Bundestagsverwaltung, mit der sie die Untersuchung der Spende eingestellt hatte, eine klare Absage. Damit folgte sie der Argumentation des von uns beauftragten Rechtsgutachtens. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Gericht hier für eine Klarstellung sorgt, damit die Bundestagsverwaltung Nicht-Sanktionierungen in Zukunft nicht mehr auf diese Weise begründen kann.

Richterin: Klage ist berechtigt

Auch die Argumentation der CDU wies sie klar zurück. In der Begründung für den Beweisbeschluss, einer Art Zwischenurteil am Ende des Prozesstages, stellte sie klar, dass die Klage der PARTEI berechtigt sei. Wenn die Bundestagsverwaltung eine illegale Spende nicht sanktioniere, käme dies einer staatlichen Zuwendung gleich. Da Parteien im politischen Wettbewerb stehen, würden andere Parteien durch eine solche Zuwendung benachteiligt und können durch Klage gegen die Entscheidung vorgehen.

Richterin Erna Xalter

Das mag für einige erstmal selbstverständlich klingen, aber diese Klarstellung ist ein riesiger Schritt für die Aufsicht von Parteispenden. Die Bundestagsverwaltung ist nicht gerade mit intensiver Prüfung und Kontrolle im Bereich Parteispenden aufgefallen, wie auch der Gröner-Fall zeigt. Das liegt daran, dass ihr notwendige Ermittlungsbefugnisse fehlen, aber auch die bestehenden Möglichkeiten schöpft sie meist nicht aus.

Das dürfte sich jetzt ändern, da die Bundestagsverwaltung damit rechnen muss, vor Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden. Während der Anwalt der CDU diese Entwicklung im Verfahren als „Öffnen der Büchse der Pandora“ bezeichnete, erwarten wir uns eine signifikante Verbesserung der Kontrolle von Parteispenden. Auch die Anwältin der PARTEI und Autorin unseres Rechtsgutachtens, Prof. Sophie Schönberger, betont die rechtspolitische Bedeutung:

Mit seinem Beweisbeschluss hat das VG Berlin umfassend anerkannt, dass nicht mehr nur die Bundestagsverwaltung, sondern auch konkurrierende Parteien gegen illegale Parteispenden vorgehen können. Das ist ein Paradigmenwechsel, der einen großen Gewinn für die effektive Kontrolle solcher Spenden darstellt.

Timo Lange von LobbyControl und Prof. Sophie Schönberger beim Prozessauftakt

Ob es sich bei der Gröner-Spende um eine illegale Einflussspende handelte, befand Richterin Erna Xalter für noch nicht „entscheidungsreif“. Mit einem sogenannten „Beweisbeschluss“ ordnete sie die Vernehmung von Christoph Gröner am 28. August 2025 an. Wir sind gespannt und hoffen, dass sich der Fall nun mit den gerichtlichen Ermittlungsmöglichkeiten klären lässt. Sollte das Gericht am Ende zu dem Schluss kommen, dass die CDU die Spende unrechtmäßig angenommen hat, drohen Strafzahlungen von bis zu 2,4 Mio. Euro.

Aufsichtsbehörde ohne Aufsicht

Doch im Prozess wurde auch offenbar, was bei der Kontrolle der Parteispenden in Deutschland grundsätzlich schiefläuft. Der Bundestagsverwaltung fehlen Ermittlungsbefugnisse, um möglicherweise illegale Spenden wirklich aufzuklären und die geltenden Annahmeverbote für Spenden wirklich durchzusetzen. Die Bundestagsverwaltung kann weder Dokumente beschlagnahmen, noch Zeugen zur Aussage vorladen (siehe §26 VwVfG).

Doch die Bundestagsverwaltung hätte durchaus mehr Möglichkeiten, problematische Parteispenden genauer zu prüfen, und nutzt diese häufig nicht aus. Das liegt auch daran, dass sie nicht ausreichend politisch unabhängig ist. An der Spitze der Bundestagsverwaltung steht die Bundestagspräsidentin, also eine Parteipolitikerin. Das bringt Probleme mit sich. Die Überprüfung der eigenen Parteikolleg*innen ist mit Interessen- und Rollenkonflikten verbunden, während die Prüfung von Spenden an die politische Konkurrenz schnell den Beigeschmack von politischer Verfolgung bekommen kann.

Hier lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie die Bundestagsverwaltung vor Gericht ihre mangelhafte Prüfung der Gröner-Spende verteidigen wollte. Ihre Argumentation fokussierte sich auf den Punkt, dass ihr sowieso die Möglichkeiten fehlen würden, um eine Einflussspende aufzuklären. Deshalb würde sie es gar nicht erst versuchen. Das ist erschreckend und darf einfach nicht sein!

Politische Entscheidungen dürfen nicht käuflich sein Kein template für den Block ‚lc/pop-up-cta‘ gefunden.stdClass Object ( [template] => petrol [image] => 111060 [headline_1] => Parteispenden: Jetzt Deckel drauf! [description_1] => Spenden für Parteien dürfen in Deutschland beliebig hoch sein. Das ist undemokratisch, da viel Geld viel Einfluss bedeutet. [button_text] => Jetzt unterschreiben! [button_link] => https://www.lobbycontrol.de/parteienfinanzierung/parteispenden-jetzt-deckel-dauf-111031/ [button_color] => lightorange [pop_up_functionality] => deactivated [pop_up_once] => )

Die Annahmeverbote für Parteispenden sollen davor schützen, dass sich politische Entscheidungen gekauft werden können, sie sind also ein ganz essentieller Bestandteil der Korruptionsprävention. Ihr Funktionieren ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass es in einer Demokratie überhaupt Parteispenden geben darf. Es weckt kein Vertrauen in die Integrität unserer Demokratie, wenn die zuständige Stelle vor Gericht offen zugibt, dass sie diese Verbote gar nicht wirklich kontrollieren und durchsetzen kann.

Jenseits des Gerichtsprozesses brauchen wir grundsätzlich eine unabhängigere Aufsichtsbehörde mit eigenen Ermittlungsbefugnissen. Frankreich und Kanada zeigen, wie gut so etwas funktionieren kann.

Neben einer besseren Rechtsdurchsetzung brauchen wir aber auch einen Deckel für Parteispenden. Sehr hohe Spendensummen verleihen denen, die sie sich leisten können, zusätzliches politisches Gehör und ihren Interessen zusätzliches Gewicht. Das ist undemokratisch und ein gewisser politischer Einfluss lässt sich nie ganz ausschließen, auch wenn keine direkten Erwartungen kommuniziert werden. Mehr als 190.000 Menschen haben unsere Petition für einen Parteispendendeckel bereits unterzeichnet. Da sich ein solcher Deckel nicht einklagen lässt, müssen wir politisch und argumentativ überzeugen. Eine gewisse Offenheit für diese Idee war bei der Bundestagsverwaltung vor Gericht zu vernehmen – doch entscheiden darüber muss der Bundestag. Und dort ist es die Union, die einen solchen Deckel ablehnt.

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Break the Google monopoly

26. Mai 2025 - 14:03

Google has too much power. The tech giant is abusing its monopolistic position and taking advantage of our data. The EU can and should take action − by breaking the company up. Add your voice by signing our petition!

Online, Google has extraordinary dominance. In addition to Google Search, Google Maps and its Chrome browser, Google also owns YouTube and Android as well as hugely profitable advertising platforms. It thus has a monopolistic position, dominating the digital world to an extent that’s harmful to digital pluralism – and a threat to democracy itself.

Like the US, the EU is now considering measures to tackle a problem that has long gone unresolved – by forcing Google to hive off and sell parts of its business. This is the way to break Google’s monopolistic hold − and effectively curtail the company’s power.

Dear Commissioner Ribera,

No tech firm should have a monopoly like Google has in search engines and in online advertising. The European Commission has already determined that Google has been abusing its position. Now it’s time to back that judgment up with effective action. There’s only one long-term solution – to break up Google.

As the EU’s competition regulator, the European Commission can break up Google to effectively combat its monopolistic power.

As Commissioner for Competitiveness, I call on you to:

-> Force Google to sell off parts of its business − so that the firm’s monopolistic power can be successfully curtailed.

Yours sincerely,

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Soon to be found here …

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Gröner Prozess: Etappensieg und ein Urteil mit großen Folgen

22. Mai 2025 - 16:33

Heute begann vor dem Verwaltungsgericht Berlin der Prozess zur mutmaßlichen Einflussspende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner 2020 in Höhe von 820.000 Euro an die Berliner CDU. Die Partei DIE PARTEI klagt gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die Spende nicht weiter zu ahnden. Nun hat das Gericht ein erstes Zwischenurteil gefällt: Christoph Gröner wird als Zeuge geladen.

Zum Zwischenergebnis am ersten Prozesstag kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteispenden:

„Mit der Entscheidung, Christoph Gröner als Zeuge zu laden, bestätigt das Gericht unsere Einschätzung. Die Bundestagsverwaltung hat nicht ausreichend ermittelt, und die Begründung, mit der die Prüfung eingestellt wurde, war nicht rechtens. Wir hoffen sehr, dass nun vollständig aufgeklärt wird, ob es sich um eine Einflussspende handelte.

Im Prozess wurden aber auch die strukturellen Probleme in unserem Parteispendensystem offengelegt. Die Bundestagsverwaltung verwies im Prozess wiederholt darauf, dass sie nicht in der Lage sei, den Verdacht einer Einflussspende aufzuklären, da ihr die nötigen Ermittlungsbefugnisse fehlen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Annahmeverbote für Einflussspenden sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass es in einer Demokratie überhaupt Parteispenden geben kann. Wenn die zuständige Behörde diese Verbote nicht kontrollieren und durchsetzen kann, sind wir vor käuflicher Politik nicht geschützt. Wir brauchen in Deutschland unbedingt eine unabhängige Kontrollbehörde mit Ermittlungsbefugnissen, wie sie etwa in Frankreich existiert. Ein Parteispendendeckel würde zusätzlich verhindern, dass Parteien überhaupt Beträge erhalten, mit denen erheblicher Einfluss geübt werden kann.

Signalwirkung über den Einzelfall hinaus

Schon dieses Zwischenurteil hat große Folgen: Die Bundestagsverwaltung wird die vorhandenen Prüfmöglichkeiten zukünftig wohl mehr ausschöpfen müssen. Denn das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass andere Parteien benachteiligt werden, wenn die Bundestagsverwaltung illegale Spenden nicht sanktioniert. Dies käme einer staatlichen Zuwendung gleich. Damit steht den Parteien in der Zukunft nun offen, gegen fragwürdige Entscheidungen der Bundestagsverwaltung gerichtlich vorzugehen, auch wenn sie selbst nicht direkt beteiligt sind.“

Hintergrund:

  • Bei der mutmaßlichen Strohmannspende von Henning Conle über Gerhard Dingler an die AfD konnte die Bundestagsverwaltung nur eine Sanktion verhängen, weil österreichische Geldwäschebehörden die Beweise gesammelt hatten. Bei einem sehr ähnlichen Fall um eine mutmaßliche Strohmannspende durch einen deutschen Unternehmer blieb das jedoch aus. Vor diesem Hintergrund bekräftigt LobbyControl die Forderung nach einer wirklich unabhängigen Kontrollbehörde mit Ermittlungskompetenzen.
  • LobbyControl fordert die Einführung einer wirklich unabhängigen und angemessen ausgestatteten Kontrollinstitution, die Verdachtsfällen aktiv nachgeht und die Durchsetzung der Gesetze gewährleistet. Fast 190.000 Menschen haben bereits unseren Appell auf der Petitionsplattform WeAct! unterschrieben, die die Einführung einer solchen Behörde fordert.

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CPDP 2025: Big Tech Sponsoring untergräbt Integrität von EU-Datenschutzkonferenz

21. Mai 2025 - 15:38

Anlässlich der jährlich in Brüssel stattfindenden CPDP-Konferenz zu Datenschutz und Privatsphäre kritisieren LobbyControl und Corporate Europe Observatory (CEO) das Sponsoring der Veranstaltung durch Big-Tech-Konzerne wie Microsoft, Google und TikTok.

CPDP bezeichnet sich selbst als eine weltweit führende Konferenz zu Datenschutz und Privatsphäre. Finanziert wird die Konferenz unter anderem durch Sponsoren. Darunter große Tech-Konzerne, die seit Jahren mit Lobbyarbeit gegen mehr Datenschutz auffallen. Auch weitere wichtige Konferenzen zur Digitalisierung, wie die re:publica oder RightsCon, lassen sich von Big Tech sponsern. Zu den Hauptsponsoren der CPDP-Konferenz gehören Google, TikTok, Microsoft, Apple und Uber. Diese dürfen nicht nur eigene Panels auf der Hauptbühne der Konferenz organisieren, bei denen Vertreter*innen der Konzerne zu Wort kommen. Sie haben zusätzlich privilegierten Zugang zum vorläufigen Konferenzprogramm und garantierte Sichtbarkeit während der Konferenz. Microsoft, Google und TikTok veranstalten entsprechende Panels auf der CPDP.ai 2025.

LobbyControl und Corporate Europe Observatory (CEO) kritisieren seit Jahren die wachsende Einflussnahme von Big Tech in Brüssel und in EU-Mitgliedstaaten. Neben direkter Lobbyarbeit gehören auch Imagewerbung und das Sponsoring von Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen zum Standardrepertoire der Tech-Konzerne. Das Ziel dieser Aktivitäten ist politische Landschaftspflege und eine Verbesserung des Verhältnisses zur Zivilgesellschaft.

Max Bank von LobbyControl kommentiert:

„Auf einer Konferenz zu Datenschutz und Schutz der Privatsphäre hat Big Tech nichts zu suchen, schon gar nicht als Sponsor, der dadurch inhaltlichen Einfluss und privilegierte Sichtbarkeit erlangt. Wir fordern CPDP dazu auf, künftig auf Sponsoring durch Big Tech zu verzichten. Stattdessen sollten andere Geldgeber einspringen.“

Bram Vranken von Corporate Europe Observatory kommentiert:

„Der Datenschutz und unsere Grundrechte sind durch die Lobbyarbeit von Big Tech gefährdet. Das gilt einmal mehr in Zeiten, in denen die EU-Kommission auf Deregulierung setzt. Sponsoring gehört bereits seit langem zu Big Techs Lobby-Methoden. Es ist jetzt wichtiger denn je, dass die CPDP und andere Digitalisierungskonferenzen ihren Ansatz überdenken und auf Sponsoring durch Tech-Monopole verzichten.“

Auf Anfrage kündigte CPDP an, sich erst nach der Konferenz zu der Kritik zu äußern.

Hintergrund

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Erneuter Korruptionsverdacht in Brüssel – Konservative blockieren weiter EU-Ethikgremium

15. Mai 2025 - 10:10

Zu den aktuellen Korruptionsvorwürfen im EU-Parlament und der Weigerung der Unionsfraktion, das bereits beschlossene Ethikgremium umzusetzen, kommentiert Nina Katzemich, Expertin für Lobbyregulierung:

„Im EU-Parlament reiht sich gerade eine Korruptionsermittlung an die nächste. Erst vergangenen Freitag wurde die Aufhebung der Immunität von Maximilian Krah wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern aus China beantragt, kaum einen Monat vorher wurden acht Verdächtige wegen mutmaßlicher Bestechung durch den chinesischen Staatskonzern Huawei zur Anklage gebracht. Auch der Katargate-Korruptionsskandal ist noch kaum zwei Jahre her. Doch anstatt endlich scharfe Instrumente zu verabschieden, die unsere Institutionen vor einer solchen Einflussnahme und strategischer Korruption schützen, demontiert die Union im Europaparlament gemeinsam sogar noch das bereits beschlossene Ethikgremium. Das ist ein Skandal, zumal es in Zusammenarbeit mit den rechtspopulistischen und rechtsextremen Fraktionen EKR, PfE und ESN geschah.“

„Katargate, Huawei, China und Russland: Die zahlreichen Korruptionsermittlungen im EU-Parlament in den vergangenen drei Jahren zeigen: Es gibt Staaten, die keine Hemmungen haben, sich auch auf unlautere Weise Einfluss im EU-Parlament zu verschaffen. Und offenbar gibt es genügend Europa-Abgeordnete, die bereit sind, darauf einzugehen. Um diesen Skandalen Grenzen zu setzen, herrscht Handlungsbedarf auf vielen Ebenen!

Trotzdem hat die CDU/CSU gestern mit ihrer europäischen EVP-Fraktion im zuständigen Ausschuss ihre Blockadehaltung gegen ein gemeinsames Ethikgremium für EU-Institutionen fortgesetzt. Dass sie dafür sogar mit den rechten und rechtspopulistischen Parteien zusammenarbeitet, ist entlarvend. Das Ethikgremium ist ein Minimalkonsens, auf den sich acht EU-Institutionen einigen konnten. Es kann weder eigenständig ermitteln noch Sanktionen aussprechen – lediglich gemeinsame Mindeststandards aufstellen. Dass die CDU/CSU selbst dieses schwache Gremium mit allen politischen Tricks zu verhindern versucht und die Arbeitsaufnahme blockiert, zeigt: Der politische Wille, Einflussnahme durch autokratische Regime oder Konzerne zu begrenzen, ist bei der Union nicht vorhanden. Das ist ein alarmierendes Signal.“

Hintergrund

  • Im Mai 2024 unterzeichneten die acht beteiligten Institutionen die interinstitutionelle Vereinbarung für das „Ethikgremium für ethische Standards für Mitglieder der EU-Institutionen und Beratungsgremien“. Innerhalb von drei Monaten sollten unabhängige Expert:innen ernannt werden, aber das Gremium hat weiterhin seine Arbeit nicht aufgenommen. Auch die Gelder wurden von den rechten Fraktionen nicht freigegeben. Das EU-Parlament kann damit seinen gemeinsam mit sieben anderen Institutionen eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Der Ausschussvorsitzende Sven Simon (CDU) hat den heute zur Abstimmung stehenden Bericht selbst vorgelegt. Änderungsanträge von der EVP gab es keine. Dennoch hat sie ihn abgelehnt.
  • Hintergrund zu Krah


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LobbyControl: Wildberger muss sein Lobbyamt beim Wirtschaftsrat aufgeben!

12. Mai 2025 - 16:18

Anlässlich des heute beginnenden Wirtschaftstags des Wirtschaftsrats der CDU fordert LobbyControl Digitalminister Karsten Wildberger auf, sein Amt als Vizepräsident des Lobbyverbands Wirtschaftsrat niederzulegen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Christina Deckwirth, Sprecherin von LobbyControl, kommentiert:

„Der Wirtschaftstag zeigt einmal mehr, wie der mächtige Verband Wirtschaftsrat Konzernen Lobbyzugänge ins Machtzentrum der CDU verschafft. Der Wirtschaftsrat ist weiterhin Dauergast im Parteivorstand und sitzt durch die neuen Bundesministerinnen Wildberger, Reiche und Schnieder jetzt sogar mit am Kabinettstisch.“

Merz hat sich bei der Auswahl seiner Kabinettsmitglieder offenbar an seine alten Kontakte im Wirtschaftsrat gehalten und damit einseitig Wirtschaftsinteressen bedient. Insbesondere Karsten Wildberger hat im Wirtschaftsrat eine sehr prominente Rolle: Als Vizepräsident ist er Hauptredner auf der Konferenz.

Brisant ist auch, dass Wildbergers Konzern MediaMarktSaturn einer der fünf Hauptsponsoren des Wirtschaftstags ist. Das macht deutlich, wie sich Konzerne über den Wirtschaftsrat privilegierte Zugänge zu CDU-Personal kaufen können.“

Interessenkonflikte auf Regierungsebene

„Es braucht jetzt eine klare Trennung zwischen Funktionen im Lobbyverband Wirtschaftsrat und Ämtern in der Bundesregierung. Das ist nicht vorgeschrieben, da es sich um Ehrenämter handelt. Doch es gebietet sich, um Interessenkonflikte auszuschließen und klar zwischen politischem Amt und Lobbyverband zu trennen.

Wir fordern Herrn Wildberger dazu auf, sein Amt als Vizepräsident des Wirtschaftsrats abzulegen. Auch Katherina Reiche und Patrick Schnieder sollten ihre Funktionen in Fachkommissionen aufgeben. Es ist höchst fragwürdig, dass der Wirtschaftsrat bereits vorab mitteilte, dass seine Doppelrolle unproblematisch sei. Das verkennt die Brisanz solcher Personalien völlig und zeigt, dass sowohl Merz als auch der Wirtschaftsrat unangemessen mit Fragen von Integrität umgehen.

Zudem braucht es dringend bessere Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten in Ministerien. Merz und Söder hatten zuletzt der Ampel-Regierung immer wieder ‚Filz’ und ‚Vetternwirtschaft’ vorgeworfen – die CDU misst hier offenbar mit zweierlei Maß und muss nun zeigen, dass sie Fragen von Integrität ernst nimmt.“

Hintergrund

  • Besonders brisant: Der neue Digitalminister Karsten Wildberger hat schon lange Spitzenfunktionen im Wirtschaftsrat, zuletzt folgte er 2021 Friedrich Merz als Vizepräsident des Wirtschaftsrats. Behält er das Amt, sitzt ein Wirtschaftsrats-Top-Lobbyist nun direkt mit am Kabinettstisch.
  • Das würde dessen Einfluss weiter verstärken. Im Parteivorstand redet der Wirtschaftsrat schon seit Jahrzehnten mit. Wirtschaftsrats-Präsidentin Astrid Hamker darf als kooptiertes Mitglied an allen Parteivorstandssitzungen teilnehmen. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch rechtswidrig. Siehe dazu auch hier.
  • Mit Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Verkehrsminister Patrick Schnieder sitzen zudem Leiter von Landes-Fachkommissionen, den zentralen inhaltlichen Arbeitsgruppen des Wirtschaftsrats, am Kabinettstisch. Kanzler Merz hatte ebenfalls jahrelang Spitzenfunktionen im Wirtschaftsrat. Mehr dazu
  • Auch mit Caroline Bosbach hat nun eine Funktionärin des Wirtschaftsrats nun mehr politischen Einfluss gewonnen. Sie ist Bundesvorsitzende des Wirtschaftsrats und sitzt nun für die CDU im Bundestag. Nach internen Informationen will sie ihr Amt behaltet.
  • Einer von fünf Hauptsponsoren des diesjährigen Wirtschaftstags ist MediaMarktSaturn, dem bis vor kurzem Karsten Wildberger vorsaß. Die Sponsoren sind hier zu sehen.
  • Der Wirtschaftsrat wird heute turnusgemäß über die Zusammensetzung seines Vorstands. Dabei wird auch darüber beraten, ob Wildberger seine Position als Vizepräsident behält. Das teilte ein Sprecher des Wirtschaftsrats LobbyControl mit. Der Sprecher erklärte gegenüber LobbyControl bereits vorab, dass er keine Probleme in der Doppelrolle sehe – im Gegenteil.

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Das Google-Monopol zerschlagen

12. Mai 2025 - 14:16

Google ist zu mächtig. Der Techkonzern missbraucht seine Monopolstellung und beutet unsere Daten aus. Die EU kann und sollte dagegen vorgehen − und den Konzern zerschlagen! Bitte unterzeichnen auch Sie jetzt unseren Appell!

Im Netz führt an Google kaum ein Weg vorbei. Neben der Google-Suche, Google Maps und dem Browser Chrome gehören auch YouTube, Android und enorm profitable Werbeplattformen dazu. Dieses Monopol dominiert die digitale Welt so stark, dass es der Vielfalt im Netz − und damit auch der Demokratie − schadet.

Wie die USA erwägt nun auch die EU, dieses bislang ungelöste Problem anzugehen: Google soll dazu gezwungen werden, Teile des Konzerns abzuspalten und zu verkaufen. Genau das könnte Googles Monopolmacht brechen − und die Macht des Konzerns wirksam zurückdrängen!

Sehr geehrte Wettbewerbskommissarin Ribera,

kein Techkonzern sollte Monopolmacht besitzen, wie Google sie bei Suchmaschinen oder in der Online-Werbung innehat. Die EU-Kommission hat bereits festgestellt, dass Google seine Macht missbraucht hat. Jetzt kommt es darauf an, dieser Einschätzung wirksame Maßnahmen folgen zu lassen. Eine dauerhafte Lösung kann nur bedeuten: Google zerschlagen!

Die EU-Kommission kann als Kartellbehörde das Instrument der Aufspaltung nutzen, um wirksam gegen die Monopolmacht von Google vorzugehen.

Wir fordern Sie darum auf:

-> Google zu zwingen, Teile seines Konzerns zu verkaufen − und so die Monopolmacht des Konzerns nachhaltig zurückzudrängen.

Mit freundlichen Grüßen

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Muss Google wirklich zerschlagen werden?

Google hat in mehreren Bereichen eine Monopolstellung und missbraucht seine Macht seit Jahren. Der Konzern benachteiligt andere Firmen sowie Verlage und Medien und verlangt überhöhte Gebühren für Online-Werbung. Google eignet sich so übergroße Teile der Online-Anzeigenumsätze an. Das schadet den Medien als Kernbestandteil unserer Demokratie und uns als Verbraucher*innen. Durch Exklusivverträge und den Aufkauf kleinerer Firmen schwächt Google die Konkurrenz und stärkt seine eigene Position.

Bisher reagierten Kartellbehörden meist mit Geldstrafen und Verhaltensauflagen. Doch diese Maßnahmen ändern nichts an den Machtverhältnissen. Nur eine Zerschlagung des Konzerns in mehrere Teile kann das Problem an der Wurzel packen. In den USA fordern die Kartellbehörde FTC und das Justizministerium in Gerichtsverfahren den Verkauf von Firmenteilen. Auch die EU-Kommission hält eine Abspaltung von Googles Werbegeschäft für sinnvoll.

Kann Europa einen US-Tech-Konzern zerschlagen?

Ja, die europäische Kartellbehörde DG Competition kann US-Konzerne wie Google zerschlagen, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Macht missbraucht.

Die EU-Kommission hat bereits festgestellt, dass Google seine Marktmacht bei der Vermittlung von Online-Werbung ausnutzt. Im Juni 2023 schlug sie eine Abspaltung von Teilen des Werbegeschäfts als Lösung vor. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Die Kommission sollte das Verfahren zügig abschließen und die Abspaltung anordnen.

Hat Google eine Monopolstellung?

Google ist ein riesieger Konzern, der mit seinen Diensten wie die Google-Suche, Google Maps, YouTube, der Chrome-Browser und das Betriebssystem Android unseren Alltag prägt.

Besonders bei der Online-Suche dominiert Google mit einem Marktanteil von rund 90 Prozent. Bei Smartphones liegt der Anteil bei 72 Prozent, beim Browser bei 65 Prozent. In mehreren Bereichen ist Google also marktbeherrschend.

Sein Hauptgeschäft macht Google mit Werbung: 78 Prozent der Einnahmen stammen aus diesem Bereich. Für diesen Zweck beutet Google unsere Daten aus.

Was sind die gesellschaftlichen Folgen von Googles Monopolmacht?

Googles Monopol betrifft zentrale Bereiche der Demokratie: Die Verbreitung von Informationen und die öffentliche Debatte. Welche Inhalte in der Suche erscheinen, entscheidet Google – ohne demokratische Kontrolle. Diese Macht schafft eine gefährliche Abhängigkeit von dem US-Konzern.

Google nutzt diese Abhängigkeit aus. Es sammelt unsere Daten, verlangt von Werbetreibenden überhöhte Preise und drückt die Einnahmen von Medien und Verlagen. Das schwächt den Journalismus und damit die Demokratie. Letztlich zahlen wir alle für Googles Monopol. Die Abhängigkeit birgt zudem ein enormes Erpressungspotenzial: Würde Google einzelne Dienste abschalten, hätte das gravierende Folgen.

Warum ist die Gelegenheit günstig, Google zu zerschlagen?

In den USA laufen derzeit mehrere Verfahren, die auf eine Zerschlagung von Google abzielen. Diskutiert wird etwa die Abspaltung des Browsers Chrome und des Betriebssystems Android. Auch die EU-Kartellbehörde hat ein Verfahren eröffnet und mehrfach die marktbeherrschende Stellung des Konzerns festgestellt und eine Abspaltung der Werbesparte ins Spiel gebracht.

Die Voraussetzungen waren nie besser: Mit Rückenwind aus den USA sollte die EU-Kommission jetzt handeln und eine Teilaufspaltung von Google vorantreiben. Begleitende Auflagen müssen zudem sicherstellen, dass die Digitalisierung stärker dem Gemeinwohl dient.

Sollten Amazon und Meta auch zerschlagen werden?

Neben Google dominieren weitere US-Tech-Konzerne ihre Märkte und nutzen ihre Macht aus: Amazon kontrolliert 60 Prozent des Onlinehandels in Deutschland, Meta hat eine Monopolstellung im Social-Media-Bereich, Microsoft beherrscht mit 72 Prozent den Markt für Betriebssysteme, Apple übt enorme Macht als Smartphone-Anbieter aus.

Diese Konzerne bestimmen die Regeln der digitalen Märkte und der Öffentlichkeit. Die Kombination aus wirtschaftlicher und politischer Macht ist problematisch. Auch bei ihnen ist eine Zerschlagung notwendig. Für Amazon haben wir dies bereits in einem Rechtsgutachten vorgeschlagen.

Gibt es weitere Instrumente gegen die Macht von Google & Co?

Neben einer Zerschlagung setzt die EU auf Regulierungen wie den Digital Markets Act (DMA). Dieser zielt darauf ab, den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern, ohne die Machtstellung selbst zu beseitigen. Das ist ein wichtiger Schritt. Wer jedoch langfristig die Monopolstellung von Google & Co infrage stellen will, muss auf eine Zerschlagung setzen.

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Schauprozess gegen NGOs? Kritik an Untersuchungsausschuss im EU-Parlament

6. Mai 2025 - 11:14

Am Donnerstag, den 8. Mai, stimmen die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentspräsidentin in der sogenannten Konferenz der Präsidenten (CoP) des Europäischen Parlaments über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Finanzierung von Umweltorganisationen ab.

Bereits seit einigen Wochen sammelt die rechtspopulistische Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) im EU-Parlament Unterschriften für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Finanzierung von Umweltorganisationen durch die EU-Kommission. In der Fraktion ist die postfaschistische Fratelli d’Italia von Italiens Regierungschefin Meloni tonangebend. Am Donnerstag stimmt die CoP, das Gremium der Fraktionsvorsitzenden, nun ab, ob es diesen Ausschuss geben soll. Dafür bräuchten die Rechtspopulisten die Zustimmung von Manfred Weber, dem Fraktionsvorsitzenden der Konservativen (CDU/CSU) in Brüssel.

Nina Katzemich von LobbyControl kommentiert:

„Wir fordern Herrn Weber eindringlich dazu auf, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Finanzierung von Umweltorganisationen nicht zu unterstützen. Ein solcher Ausschuss käme einem Schauprozess gegen die Zivilgesellschaft gleich – ganz nach dem Geschmack von Autokraten wie Viktor Orbán.

Einen Untersuchungsausschuss hat das EU-Parlament bisher nur selten und im Falle von echten Skandalen und Verstößen gegen das EU-Recht eingesetzt. Es bereitet uns große Sorgen, dass auf Betreiben rechter Parteien ein solcher nun gegen Umweltorganisationen eingesetzt werden soll, obwohl es trotz immenser Aufwände weiterhin keine Anzeichen für ein Fehlverhalten der Organisationen gibt.“

Trotz massiver Recherchen: Keine Hinweise auf Fehlverhalten

Auf ihrer Suche nach dem vermuteten Skandal hat die Fraktion der CDU/CSU in Brüssel, allen voran Monika Hohlmeier MdEP, bereits immensen Aufwand betrieben: Im Haushaltskontrollausschuss hat sie von der Kommission die Herausgabe von Dutzenden von Finanzierungsverträgen mit Umweltorganisationen verlangt. Es wurden Hunderte Seiten dieser Verträge geprüft, Anhörungen zu diesem Thema abgehalten und das zuständige Kommissionsmitglied und die Kommissionsdienststellen wiederholt befragt. Auch einen Bericht des Europäischen Rechnungshofs gab es. Trotz alldem wurden weder ein Missbrauch von EU-Mitteln noch ein Verstoß gegen die Vorschriften oder ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt.

Auf Verlangen der EKR-Fraktion soll nun mangels aller Anzeichen in einem Untersuchungsausschuss weiter nach einem Skandal gegraben werden. Das würde weitere personelle und finanzielle Ressourcen kosten. Die Glaubwürdigkeit dieses wichtigen parlamentarischen Instruments würde massiv Schaden nehmen, wenn ein solcher Ausschuss nun für ein rechtes Schmierentheater gegen Umweltorganisationen missbraucht würde.
Die CDU/CSU müsste für einen solchen Ausschuss gemeinsam mit den rechten Fraktionen stimmen, da Liberale, Sozialdemokraten, Grüne und Linke einen solchen Ausschuss ablehnen.

Nina Katzemich:

Eine Kooperation mit den rechten Parteien im EU-Parlament zur Schwächung der Zivilgesellschaft schadet der Demokratie. Sie dürfte auch beim überwiegenden Teil der Öffentlichkeit auf Ablehnung stoßen. Außerdem hat es in den vergangenen Wochen immer wieder Konservative im EU-Parlament gegeben, die sich trotz Druck explizit hinter die Umweltorganisationen gestellt haben. Dieses aufrechte Einstehen für die Demokratie, auch wenn solche Organisationen bisweilen unbequeme Meinungen vertreten, sollte Vorbild für eine demokratische konservative Partei sein. Sie sollte sich nicht von Rechtspopulisten treiben lassen.“

Hintergrund:

  • Es gab bisher sieben Untersuchungsausschüsse im EU-Parlament, darunter zu Dieselgate, den Panama Papers oder dem Einsatz der Spionagesoftware Pegasus.
  • Zur Begründung des Untersuchungsausschusses behauptet die EKR, die EU-Kommission habe von ihr finanzierte Umweltorganisationen explizit zur Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament verpflichtet. Diese Behauptung wurde weder von seriösen Medien, die die Verträge eingesehen haben, noch vom Europäischen Rechnungshof bestätigt. Auch Haushaltskommissar Serafin hat jüngst bestätigt, dass die Kommission zivilgesellschaftliche Organisationen nicht zu bestimmten Aktivitäten verpflichtet hat, sondern diese ihr Arbeitsprogramm unabhängig entwickeln.
  • Einen Blick auf die Finanzierungsverträge mit den Umweltorganisationen hatte auch „Politico“ geworfen, mit dem Ergebnis, dass die Vorwürfe der EPP nicht stichhaltig seien.
  • Ein offener Brief von Brüsseler Organisationen an Manfred Weber
  • LobbyControl-Blog zu der Anti-NGO-Kampagne in Brüssel

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LobbyControl warnt vor einseitiger Lobbynähe 

6. Mai 2025 - 10:09

Anlässlich der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler und der Ernennung des Kabinetts warnt LobbyControl vor einseitiger Nähe zu bestimmten Lobbygruppen und mahnt eine ausgewogene Beteiligung gesellschaftlicher Interessen an politischen Entscheidungen an.

Timo Lange, Sprecher von LobbyControl, kommentiert:

„Mit Friedrich Merz wird ein Mann Bundeskanzler, der selbst jahrelang als Lobbyist tätig war und bestimmten Wirtschaftsinteressen besonders nahesteht. Das gilt auch für einige seiner Minister*innen wie Katherina Reiche oder Karsten Wildberger. Gerade deshalb muss die neue Bundesregierung jetzt zeigen, dass sie nicht einseitig starken Lobbygruppen den Vortritt lässt, sondern für eine breite und transparente Beteiligung sorgt.

Gleich mehrere Kabinettsmitglieder sind oder waren im unternehmerischen Lobbyverband Wirtschaftsrat der CDU tätig, dessen Vizepräsident Merz bis 2021 war. Der Wirtschaftsrat vertritt die Interessen von Großkonzernen und Verbänden wie Deutsche Bank, Nestlé oder dem VDA. Mit über fünf Millionen Euro Lobbyausgaben jährlich zählt er zu den größten Lobbyverbänden in Deutschland.

Insbesondere bei wichtigen Zukunftsfragen wie in der Klimapolitik braucht es breite Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen – und keine einseitige Ausrichtung an den Vorstellungen von mächtigen Verbänden wie dem Wirtschaftsrat. Nur so kann die neue Bundesregierung unsere Demokratie stärken und demokratiefeindliche Kräfte wirksam zurückdrängen.“

Offenlegung von Beteiligungen und Lobbytreffen gefordert

„Unsere Demokratie braucht starke Regeln gegen einseitigen und unzulässigen Lobbyeinfluss und für ausgewogene Beteiligung. Bundeskanzler Merz und seine Regierung sollten sich an der EU-Kommission orientieren und sämtliche Lobbytreffen auf Minister- und Staatssekretärsebene transparent machen. Das würde die eigene Glaubwürdigkeit und Integrität stärken und Misstrauen in politische Institutionen vorbeugen. In der letzten Wahlperiode haben führende Unionspolitiker wie Friedrich Merz und Markus Söder lautstark vor ‚Filz und Vetternwirtschaft‘ in der Ampel-Regierung gewarnt. Nun tragen sie selbst Regierungsverantwortung und haben damit die Chance, den Umgang mit Interessenkonflikten in den Ministerien zu verbessern. Als Bundeskanzler sollte Merz dafür sorgen, dass sein Regierungspersonal Beteiligungen an Unternehmen künftig anzeigen muss.

Sind hochrangige Entscheidungsträger*innen in den Bundesministerien in signifikantem Umfang an Unternehmen beteiligt, besteht die Gefahr von schwerwiegenden Interessenkonflikten. Bisher fehlt es in Deutschland an entsprechenden Anzeigepflichten. Es kann nicht sein, dass die Regeln für Bundestagsabgeordnete dazu strenger sind als die für Mitglieder der Bundesregierung.

Die Regierung Merz steht vor der großen Herausforderung, verloren gegangenes Vertrauen in unsere Demokratie wiederherzustellen. Das kann sie nur, indem sie einseitigen Lobbyeinfluss auf die Politik wirksam zurückdrängt und Transparenz und Integrität stärkt.“

Hintergrund

• Unionsregierungs-Personal: LobbyControl warnt vor Interessenkonflikten
• Friedrich Merz: Kanzerkandidat mit Lobbykontakten (22. November 2024)
Scharfe Kritik am Koalitionsvertrag: Herber Rückschlag für die Demokratie 

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AI-Act: Big Tech beeinflusst Regeln für ChatGPT & Co

30. April 2025 - 9:13

Nächsten Monat wird die EU-Kommission den Verhaltenskodex (Code of Practice) für sogenannte Allzweck-KI-Modelle wie ChatGPT veröffentlichen. Doch der ursprüngliche Entwurf wurde durch massiven Lobbydruck von Big Tech deutlich verwässert, was zu einem verminderten Schutz vor den potenziellen Risiken von KI führt.

Die neue Studie „Coded for Privileged Access“ von Corporate Europe Observatory (CEO) und LobbyControl legt offen, wie Big Tech strukturelle Vorteile bei der Entwicklung des Kodex hatte und wie es ihnen gelang, die Regeln für KI erfolgreich zu verwässern. Die Studie basiert auf Interviews und der Auswertung von Lobby-Papieren.

Die Kernergebnisse im Überblick:

Privilegierter Zugang von Big Tech 

Tech-Konzerne wie Google, Microsoft, Meta und Amazon hatten weit mehr Zugang zum Erarbeitungsprozess des Verhaltenskodex als andere Interessengruppen. Eine Gruppe von 15 großen KI-Modellanbietern, die durch den Kodex reguliert werden sollen, wurde zu speziellen Workshops mit den Vorsitzenden der Arbeitsgruppen eingeladen.

Andere Stakeholder, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und kleiner Unternehmen, hatten nur begrenzten Zugang zum Prozess. Deren Teilnahme an den Workshops beschränkte sich zumeist auf eine emoji-basierte Bewertung von Fragen und Kommentaren über eine Online-Plattform. Mehrere Stakeholder, darunter die NGO Reporter ohne Grenzen, zogen sich aufgrund des einseitigen Einflusses von Big Tech zurück.

Interessenkonflikte

Das AI-Office der EU-Kommission beauftragte externe Berater für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex. Unsere Recherche zeigt, dass die Beraterfirmen geschäftliche Verbindungen zu Big Tech haben. Ein Beispiel: Der Hauptauftragnehmer, das französische Beratungsunternehmen Wavestone, implementiert das KI-Tool 365 Copilot von Microsoft in französischen Unternehmen – und zwar im Auftrag von Microsoft. 2024 wurde Wavestone mit dem „Microsoft Partner of the Year Award“ ausgezeichnet, während die Beraterfirma gleichzeitig bereits die EU-Kommission bei der Entwicklung des Verhaltenskodex unterstützte.

Illegale Diskriminierung als weniger riskant eingestuft

Eines der umstrittensten Themen ist die Risikotaxonomie. Der zweite Entwurf des Kodex unterscheidet nur noch zwischen „systemischen Risiken“, wie dem Verlust menschlicher Aufsicht, und einer viel schwächeren Kategorie zusätzlicher Risiken. Die Recherche zeigt die konzertierte und erfolgreiche Lobbyarbeit von Google und Microsoft. Sie bewirkte, dass „illegale Diskriminierung“ aus der Liste der systemischen Risiken gestrichen und die Risikoabschätzung somit geschwächt wurde.

Felix Duffy, Campaigner bei LobbyControl, kommentiert:

„Der einseitige Prozess zur Entwicklung des KI-Verhaltenskodex’ hat den Tech-Konzernen einen privilegierten Zugang verschafft, über den die Zivilgesellschaft nicht verfügte. Das ist inakzeptabel und stärkt die Macht von Google, Meta, Microsoft & Co. Big Tech hat aufgrund seiner enormen Ressourcen ohnehin bereits erheblichen Einfluss auf die EU-Politik.

Es ist keine Überraschung, dass die Lobbykampagne der KI-Industrie zu einer Verwässerung der KI-Regeln geführt hat. Aber wir brauchen bessere statt abgeschwächte Regeln. Die EU muss daher nachbessern, die Regulierung von KI stärken und entschieden gegen die Agenda der Tech-Monopole vorgehen.“

Der Verhaltenskodex für Allzweck-KI-Modelle scheint eines der ersten Ziele der aktuellen Deregulierungswelle in der EU zu sein. Da die wichtigsten Vorschriften zu KI, Datenschutz und Privatsphäre in diesem Jahr zur Überprüfung anstehen, dürften die Hauptnutznießer die großen Tech-Konzerne sein. Sie verfügen über enorme Lobbymacht, um das in den letzten Jahren geschaffene digitale Regelwerk der EU zu schwächen. Hinzu kommt der Lobbydruck der US-Regierung mit ihren engen Verbindungen zu den Tech-Oligarchen aus dem Silicon Valley.

Bram Vranken, Campaigner bei Corporate Europe Observatory, kommentiert:

„Die EU-Kommission ist besessen von sogenannter ‚Vereinfachung‘ und ‚Wettbewerbsfähigkeit‘. Sie öffnet damit der aggressiven Lobbyarbeit von Big Tech Tür und Tor. Der KI-Verhaltenskodex ist nur eines der ersten Opfer dieses zielstrebigen Fokus auf Deregulierung. Da die Grundrechte auf dem Spiel stehen, sollte die Kommission dringend ihren Kurs ändern und eine echte Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie einen starken Verhaltenskodex sicherstellen.“

Anstatt die Deregulierungstrommel zu rühren, fordern Corporate Europe Observatory und LobbyControl die EU-Kommission auf, sich entschieden gegen die Agenda der Tech-Monopole zu stellen und die Regulierung von KI zu stärken.

Hintergrund

  • Gemeinsam mit Corporate Europe Observatory und Observatoire des Multinationales hat LobbyControl bereits im März 2024 aufgedeckt, wie Big Tech und europäische Start-ups erfolgreich den AI Act verwässert haben.
  • Ausführliche Recherche von Corporate Europe Observatory zum Lobbyeinfluss von Big Tech auf die Standardsetzung im AI Act

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Wie Digitalkonzerne die Regeln für KI verwässern

30. April 2025 - 8:32

Die EU verabschiedet neue Regeln für ChatGPT & Co. Doch statt die großen Tech-Konzerne in die Schranken zu weisen, bekommen diese sogar einen Platz in der ersten Reihe.

Deutschland soll zur KI-Nation werden, so der Koalitionsvertrag. Was das genau bedeutet, bleibt unklar. Klar ist jedoch, dass die Regeln für ChatGPT & Co uns alle betreffen, sei es in der Schule oder bei der Beantragung eines Reisepasses.

Das KI-Gesetz der EU soll eigentlich weitreichende Regeln schaffen. Doch von Anfang an standen die Verhandlungen unter starkem Lobbydruck und wurden von Big Tech und europäischen KI-Start-ups verwässert. Bereits vor einem Jahr deckten wir dies mit europäischen Partnern auf.

Wie jedoch die Regeln für Allzweck-KI-Modelle aussehen, war bisher offen. Dabei handelt es sich um KI-Systeme, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können,etwa für Recherche, Text- oder Bilderbearbeitung. Am bekanntesten ist das mit Microsoft verbundene ChatGPT. Aber auch von Google und Meta gibt es eigene Allzweck-KI-Modelle.

Für diese KI-Systeme gelten spezielle Regeln, die die EU am nächsten Montag in einem Verhaltenskodex (Code of Practice) veröffentlichen wird.

Gemeinsam mit unserer Partnerorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) haben wir recherchiert, wie groß der Einfluss der Tech-Lobby auf diese Regeln ist. Unser Ergebnis:

  • Der Prozess war von Beginn an einseitig.
  • Tech-Konzerne hatten mehr Mitspracherecht als die Zivilgesellschaft.
  • Es wurden Beratungsfirmen beauftragt, die Interessenkonflikte haben.

Diese Nähe zu Big Tech spiegelt sich auch im Ergebnis wider: Der aktuelle Entwurf trägt deutlich die Handschrift von Microsoft, Google & Co. Die Risikobewertung von Allzweck-KI-Modellen wurde deutlich abgeschwächt.

Für uns ist jedoch klar: Statt Deregulierung zu fördern, sollte die EU-Kommission entschieden gegen die Agenda der Tech-Monopole vorgehen und die Regulierung von KI stärken.

Privilegierter Zugang von Big Tech

Die Regeln für ChatGPT & Co werden in einem Verhaltenskodex festgelegt. An der Erarbeitung waren über 400 Organisationen beteiligt. Doch von einem ausgewogenen Prozess konnte keine Rede sein: Tech-Konzerne wie Google, Microsoft, Meta, Apple und Amazon hatten weit mehr Zugang als andere Interessengruppen. 15 große KI-Modellanbieter, die der Kodex regulieren soll, wurden zu speziellen Workshops eingeladen.

Andere Beteiligte, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und kleiner Unternehmen, hatten nur begrenzten Zugang zum Prozess. Ihre Teilnahme beschränkte sich zumeist auf eine Emoji basierte Bewertung von Fragen und Kommentaren über eine Online-Plattform.

Mehrere Beteiligte, darunter die NGO Reporter ohne Grenzen, zogen sich aufgrund des einseitigen Einflusses von Big Tech zurück.

Interessenkonflikte

Das AI-Office der EU-Kommission beauftragte externe Beraterfirmen mit der Ausarbeitung des Verhaltenskodex. Unsere Recherche zeigt, dass die Beraterfirmen geschäftliche Verbindungen zu Big Tech haben. Ein Beispiel: Der Hauptauftragnehmer, das französische Beratungsunternehmen Wavestone, implementiert das KI-Tool 365 Copilot von Microsoft in französischen Unternehmen – und zwar im Auftrag von Microsoft. 2024 wurde Wavestone mit dem „Microsoft Partner of the Year Award“ ausgezeichnet, während die Beraterfirma gleichzeitig bereits die EU-Kommission bei der Entwicklung des Verhaltenskodex unterstützte.

Auch das italienische Beratungsunternehmen Intellera und das Centre for European Policy Studies (CEPS) haben Verbindungen zu Anbietern von Allzweck-KI-Modellen.

Wir haben die EU um eine Stellungnahme gebeten, aber bis zur Veröffentlichung der Recherche keine Antwort bekommen. Auch die drei externen Beraterfirmen haben wir kontaktiert: Wavestone hat keine Fragen zu Interessenkonflikten beantwortet. Intellera und CEPS haben gar nicht geantwortet.

Diskriminierung als weniger riskant eingestuft

Eines der umstrittensten Themen ist die Risikotaxonomie. Diese legt fest, welche Risiken die Anbieter prüfen und mindern müssen. Der zweite Entwurf des Kodex unterscheidet nur noch zwischen weitreichenden „systemischen Risiken“, wie dem Verlust menschlicher Aufsicht, und einer viel schwächeren Kategorie zusätzlicher zu berücksichtigender Risiken. Wobei letztere deutlich schwächer definiert sind.

Die Pflichten für die Betreiber von Allzweck-KI-Modellen unterscheiden sich deutlich: Die Anbieter müssen systemische Risiken erkennen und mindern, aber die zweite Stufe, die auch Risiken für Grundrechte, Demokratie oder die Umwelt umfasst, ist für die Anbieter optional.

Die Recherche zeigt die konzertierte Lobbyarbeit von Google und Microsoft. Die Konzerne bewirkten, dass Diskriminierung durch KI aus der Liste der systemischen Risiken gestrichen und die Risikoabschätzung somit geschwächt wurde.

Interessanterweise haben sie das mit genau dem gleichen Wortlaut gemacht. Das zeigt, dass Google und Microsoft, die sich oft als Konkurrenten sehen, ihre Positionen zu den kleinsten Details des Kodex abgestimmt haben.

Microsoft und Google sind Konkurrenten, haben aber ihre Positionen miteinander abgestimmt. Bessere Regeln nötig

Der einseitige Prozess zur Entwicklung des KI-Verhaltenskodex hat den Tech-Konzernen einen privilegierten Zugang verschafft, über den die Zivilgesellschaft nicht verfügt. Das ist inakzeptabel und stärkt die Macht von Google, Meta, Microsoft & Co. Big Tech hat aufgrund seiner enormen Ressourcen bereits ohnehin erheblichen Einfluss auf die EU-Politik.

Es ist keine Überraschung, dass der privilegierte Zugang der KI-Industrie zu einer Verwässerung der KI-Regeln geführt hat. Aber wir brauchen bessere statt schwächere Regeln. Die EU muss daher nachbessern, die Regulierung von KI stärken und entschieden gegen die Agenda der Tech-Monopole vorgehen.

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Weitere Informationen

  • Die kompletten Rechercheergebnisse haben wir gemeinsam mit CEO auf Englisch veröffentlicht.
  • Gemeinsam mit CEO und Observatoire des Multinationales haben wir bereits im März 2024 aufgedeckt, wie Big Tech und europäische Start-ups erfolgreich den AI Act verwässert haben.

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Koalitionsvertrag: Lobbygeschenke statt Lobbyregulierung

29. April 2025 - 17:15

Mit Blick auf das Thema Lobbyismus und unsere Forderungen an die nächste Regierungskoalition ist der schwarz-rote Koalitionsvertrag bis auf wenige Ausnahmen wenig erfreulich. Unsere Bewertung des Koalitionsvertrags im Überblick.

Nach dem Ampel-Aus forderten wir: „Die nächste Regierungskoalition sollte Transparenz und wirkungsvolle Regeln für den Lobbyismus und zur Stärkung von Integrität oben auf die Prioritätenliste setzen“. Jetzt zum Ende der Koalitionsverhandlungen zeigt sich: Dem ist Schwarz-Rot nicht nachgekommen, im Gegenteil. Lobbykontrolle, Transparenz und Integrität sind nicht nur keine Priorität, sie spielen im Koalitionsvertrag gar keine Rolle.

Das ist enttäuschend und ein falsches Signal. Die letzte Koalition aus CDU/CSU und SPD führte unter dem Druck der Masken- und Aserbaidschan-Affären noch das verpflichtende Lobbyregister ein und verschärfte die Regeln für Abgeordnete. Die Ampel ging diesen Weg durchaus entschieden weiter und verbesserte unter anderem das Lobbyregister entscheidend. Davon scheint man insbesondere in der Union nun nichts mehr wissen zu wollen – und die SPD hat diese Themen in den Koalitionsverhandlungen offenbar nicht mit dem nötigen Nachdruck vertreten.

Leerstelle bei Regeln und Schranken für den Lobbyismus

Dabei steht unsere Demokratie derzeit von außen wie von innen stark unter Druck. Gerade deshalb setzen Union und SPD völlig falsche Prioritäten, wenn Themen wie illegitime Einflussnahme, Integrität und Transparenz in ihrem Koalitionsvertrag nicht vorkommen.

In diesem Wahlkampf war Einmischung von außen sichtbarer denn je – etwa durch Tech-Milliardär Elon Musk. Außerdem gab es mehrere fragwürdige Parteispenden in Millionenhöhe. Das zeigt deutlich: Es braucht dringend eine Reform der Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Wir hatten uns für einen Parteispendendeckel als wichtigste Maßnahme starkgemacht.

Aus der SPD erhielten wir dafür durchaus auch Zuspruch, etwa bei Unterschriftenübergaben an den Bundesschatzmeister Dietmar Nietan oder den Rechtspolitiker Johannes Fechner. Gerade mit Blick auf die nächsten Wahlkämpfe ist es fatal, dass der Parteispendendeckel als Instrument zum Schutz der Demokratie gemäß dem Willen der Koalition weiterhin fehlen wird.

Das gilt ebenso für weitere Vorschläge zur Stärkung unserer Demokratie wie eine verlängerte Karenzzeit bei Wechseln aus der Regierung zu Unternehmen, Verbänden – oder ausländischen Regierungen. Aktuell gilt lediglich eine Abkühlphase von maximal 18 Monaten und es fehlt an Sanktionen, wenn sich ein ehemaliger Minister oder eine ehemalige Staatssekretärin nicht an die Regeln hält.

Keine Verbesserung beim Lobbyregister

Auch beim Lobbyregister oder der halbherzigen Regelung der Ampel für eine Lobby-Fußspur für Gesetze wird es laut Koalitionsvertrag keine Verbesserung geben. Während die EU-Kommission ihre Transparenz über Treffen mit Lobbyist*innen nach den Europawahlen noch ausweitete, bleibt in der Bundesrepublik alles beim Alten – heißt: undurchsichtig.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir von der neuen Bundesregierung bedauerlicherweise auch keine fortschrittliche Position bei der gerade zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat verhandelten EU-Antikorruptionsrichtlinie. Dabei wäre es eine große Chance, europaweit und auch in Deutschland den Kampf gegen Korruption zu stärken und Vorbeugung zu verbessern. Warum das nötig ist, zeigen die schleppenden Ermittlungen im Fall Katargate, beim Huawei-Skandal und auch bei den AfD-Politikern Maximiliam Krah und Petr Bystron. Gegen Bystron ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Bestechlichkeit. Ein ehemaliger enger Mitarbeiter Krahs steht dagegen unter Spionageverdacht im Auftrag Chinas, bei Krah selbst gab es ebenfalls auffällige Verbindungen zu prorussischen Akteuren. Insbesondere für grenzüberschreitende Ermittlungen wäre eine gute Richtlinie hilfreich.

Angriffe auf zivilgesellschaftliche Instrumente

„Eine starke Zivilgesellschaft stärkt die Demokratie und ist ein Korrektiv zu finanzstarken, vorrangig wirtschaftliche Interessen vertretenden Lobbygruppen. Entsprechend sollte sich die nächste Regierungskoalition entschieden gegen Versuche wenden, den Handlungsraum zivilgesellschaftlicher Organisationen einzuschränken“, schrieben wir noch im Dezember in unser Forderungspapier.

Stattdessen haben CDU und CSU in den letzten Monaten immer wieder die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Frage gestellt und zum Teil Einschüchterungsversuche unternommen, wie man sie sonst nur aus autoritären Staaten kennt. Erinnert sei an die 551 Fragen unter anderem zu den „Omas gegen Rechts“. Dabei ging es kaum um Erkenntnisgewinn, sondern darum, zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen mit Unterstellungen und Suggestivfragen zu diffamieren.

Informationsfreiheitsgesetz unter Druck?

Dies gipfelte darin, dass die Unionsparteien während der Koalitionsverhandlungen Einschränkungen für das Informationsfreiheitsgesetz und Klagerechte im Umwelt- und Verbraucherschutz forderten – wesentliche Instrumente einer kritischen Zivilgesellschaft.

Starke Proteste vieler Organisationen – allen voran Frag den Staat, aber auch von uns – haben immerhin erreicht, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht abgeschafft, sondern reformiert werden soll. Nun kommt es darauf an, wie eine solche Reform aussieht. Die Koalition sollte das Gesetz zu einem umfassenden Transparenzgesetz weiterentwickeln, statt es einzuschränken. Immerhin betont der Koalitionsvertrag an anderer Stelle die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft für eine wehrhafte Demokratie. Zugleich ihre Handlungsspielräume zu beschneiden, ist widersprüchlich und falsch.

Lichtblick: Macht von Big Tech begrenzen

„Digitalpolitik ist Machtpolitik“ heißt es im Koalitionsvertrag. Das ist ein Lichtblick. Die Koalition will die EU-Plattformregeln, die die Macht von Big Tech beschränken sollen, konsequent durchsetzen. Explizit erwähnt werden der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA). Deren wirksame Durchsetzung hatten wir bereits während der Koalitionsverhandlungen gefordert. Es ist gut, dass die Koalition die problematische Machtkonzentration bei den vorrangig US-amerikanischen und chinesischen Plattformen ernst nimmt.

Enttäuschend beim Thema Digitalisierung ist jedoch, wie die Koalition bei anderen Digitalregeln, insbesondere auch bei Künstlicher Intelligenz und Datenschutz, vorgehen will:

  • Statt Datenschutz will die Koalition künftig von Datennutzung und einer Datennutzungsbeauftragten sprechen.
  • Die Lockerung beim Datenschutz zielt gerade auf die Anwendungsbereiche Künstlicher Intelligenz ab.
  • Sie will sich zudem für eine „innovationsfreundliche“ und „bürokratiearme“ nationale Umsetzung der KI-Regeln der EU starkmachen. Das kommt einer Abschwächung des EU-KI-Gesetzes gleich. Hauptprofiteure dieser Lockerungen dürften wiederum US-Tech-Konzerne sein. In dieser Hinsicht ist der Koalitionsvertrag also mindestens widersprüchlich.
Lobbygeschenke für fossile Konzerne

Der Koalitionsvertrag deutet außerdem an, welche Interessen die neue Bundesregierung in den nächsten Jahren besonders bedienen wird. Beispiel Gaslobby: Der Koalitionsvertrag sieht einen massiven Ausbau von Gasinfrastruktur vor – ganz im Sinne der Geschäftsinteressen der Gaskonzerne, der energieintensiven Industrie und deren Lobbyverbänden. Es sollen viele neue Gaskraftwerke gebaut werden – deutlich mehr als die Kraftwerksstrategie der Ampel-Regierung vorgesehen hatte. Dafür hatte u. a. der Verband der Chemischen Industrie geworben, der energieintensive Konzerne wie BASF vertritt. Expert*innen wie Prof. Dr. Claudia Kemfert warnen dagegen vor Überkapazitäten.

Außerdem kündigt der Koalitionsvertrag „langfristige Gaslieferverträge“ mit „internationalen Anbietern“ an. Davon könnten Unternehmen wie die staatseigene SEFE (früher Gazprom Germania) weiter profitieren. SEFE hat erst kürzlich einen Liefervertrag zur Lieferung von jährlich 1,5 Millionen Tonnen Flüssiggas aus den USA abgeschlossen – und biedert sich gleich Trump an, indem es auf seiner Webseite vom „Golf von Amerika“ statt vom „Golf von Mexiko“ schreibt.

Auch die Abschaffung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ ist ein Geschenk an die fossile Lobby – wenn auch möglicherweise eher ein symbolisches. Die neue Bundesregierung muss sich nun die Mühe machen, ein neues Heizungsgesetz auszuarbeiten, um EU-Recht und Klimaziele einzuhalten. Es bleibt abzuwarten, wessen Interessen dabei bedient werden.

Skandalös ist zudem, dass Union und SPD das gerade erst geschaffene deutsche Lieferkettengesetz abschaffen und das EU-Lieferkettengesetz aussetzen und dann abschwächen wollen. Die Gesetze verpflichten Unternehmen dazu, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren globalen Lieferketten sicherzustellen. Dem vorausgegangen waren massive Lobby-Kampagnen sämtlicher Wirtschaftsverbände in Deutschland und der EU gegen das Lieferkettengesetz.

Besteuerung von Reichtum fehlt

Auch bei der Besteuerung von Reichtum zeigt sich klar, dass sich die Lobby der Reichsten und finanzstarker Unternehmen durchgesetzt hat. Der Koalitionsvertrag kündigt Steuergeschenke für einzelne Branchen, Vermögende und Unternehmen an. Maßnahmen, die die Ungleichheit reduzieren würden, findet man kaum.

Der Vorschlag, eine Vermögensteuer wieder einzuführen, kam von der SPD, landete am Ende aber nicht im Koalitionsvertrag. Besonders überraschend ist das nicht: Im Wahlkampf und seit vielen Jahren wettert eine Lobby aus Konzernen und Superreichen stets vehement dagegen – für sie ist es daher ein Erfolg, wenn die Vermögenssteuer im Koalitionsvertrag nicht auftaucht. Ganz ähnlich sieht es bei der Erbschaftssteuer aus.

Statt Vermögende mehr in die Pflicht zu nehmen, sollen laut Koalitionsvertrag Steuern für eine einzelne Branche, die Gastronomie, gesenkt werden. Davon profitieren vor allem umsatzstarke Fast-Food-Ketten, für sie ist das ein milliardenschweres Steuergeschenk, wie die Organisation Foodwatch kritisiert. Für die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie hat sich der Gastro-Lobbyverband Dehoga starkgemacht. Außerdem flossen sehr hohe Parteispenden von einem Gastronomie-Unternehmer an die CDU. Auch die angekündigte Senkung der Körpersschaftsteuer ist ein Steuergeschenk von über 15 Milliarden Euro im Jahr. Dieses macht zunächst vor allem die Reichsten der Reichen reicher, so DIW-Ökonom Stefan Bach.

Fazit: Lobbygeschenke statt Lobbyregulierung

Die neue Bundesregierung sollte sich davor hüten, einseitige Lobbygeschenke zu verteilen. Das erzeugt Frust, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Demokratie weiter gefährdet. Außerdem muss sie dringend unsere Demokratie weiter stärken – durch wirksame Lobbyregulierung und indem sie zivilgesellschaftliches Engagement stärkt. Daran werden wir die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren immer wieder erinnern.

Weitere Informationen

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Unions-Regierungspersonal: LobbyControl warnt vor Interessenkonflikten

28. April 2025 - 14:48

In der neuen Bundesregierung sind mit Katherina Reiche, Wolfram Weimer und Karsten Wildberger gleich drei Unternehmer*innen vertreten und mit Wildberger auch ein Lobbyist.

LobbyControl kritisiert, dass sich aus diesen Personalien Interessenkonflikte ergeben können und fordert einen konsequenten Umgang damit. Die künftige Bundesregierung müsse eine ausgewogene Beteiligung verschiedener gesellschaftliche Interessen an der Politik sicherstellen. 

Christina Deckwirth, Sprecherin von LobbyControl, kommentiert:

„Mit Frau Reiche wird eine Energieunternehmerin zur Energieministerin gemacht. Sie wird sich in ihrer neuer Position kaum aus allen Entscheidungen zurückhalten können, die ihren jetzigen Arbeitgeber betreffen. Es ist höchst fraglich, ob Reiche die nötige kritische Distanz und Unabhängigkeit zur Energiewirtschaft einhalten kann, um ausgewogen zu entscheiden.“ 

Das gilt besonders für die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Gebäude-Energiegesetzes. Der Lobbyverband VKU – Reiches langjähriger Arbeitgeber – war stark daran beteiligt, das sogenannte Heizungsgesetz zu verwässern – vor allem zugunsten großer Gaskonzerne. Auch Westenergie und deren Mutterkonzern Eon haben geschäftliche Interesse im Bereich Gas und Gasnetze. Ähnliches gilt für das große Thema Wasserstoff. Westenergie hat wirtschaftliche Interessen in diesem Bereich und lobbyiert laut Lobbyregister dazu.

Mit Wildberger wird ein Top-Lobbyist Minister

Mit Herrn Wildberger wird nicht nur ein Unternehmer, sondern auch ein Top-Lobbyist zum Minister gemacht. Wildberger ist Vizepräsident des mächtigen Lobbyverbands HDE und vertritt damit die Interessen von Konzernen wie Aldi, Lidl und Amazon. Der Wirtschaftsrat und der HDE zählen zu den größten Lobbyverbänden in Deutschland mit Ausgaben von über 5 bzw. 7 Mio. Euro.

Es ist fraglich, wie unabhängig Wildberger über Fragen von Digitalisierung und Staatsmodernisierung entscheiden kann. Die künftige Bundesregierung muss nun sicherstellen, dass den bisherigen Arbeitgebern keine einseitigen Vorteile oder privilegierte Zugänge eingeräumt werden. Herr Wildberger muss sein Amt als Vizepräsident des einflussreichen Handelsverbands HDE sowie seine Funktionen im CDU-nahen Lobbyverband Wirtschaftsrat ablegen und eine breite und ausgewogene Beteiligung an politischen Entscheidungen sicherstellen“, so Deckwirth weiter.

Das zukünftige Digitalministerium wird die zentrale Zukunftsfrage der Regulierung der Tech-Konzerne und das Thema Bürokratieabbau verantworten. Gerade letzteres Thema wird von vielen Lobbyist*innen immer wieder dazu verwendet, Unternehmensinteressen Vorrang gegenüber anderen gesellschaftlichen Anliegen einzuräumen. 

Kritik an Weimer als Kulturstaatsminister

„Sehr kritisch sehen wir die Personalie Wolfram Weimer. Als Chef seiner Weimer Media Group hat Weimer selbst handfeste Interessen in dem Bereich und sogar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage gestellt. Es ist kaum vorstellbar, wie er das Amt des Kulturstaatsministers unabhängig ausüben kann, der Interessenkonflikt erscheint nicht auflösbar, wenn Weimer

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Wie viel Macht hat der Lobbyismus?

28. April 2025 - 8:42

Mächtige Lobbygruppen haben im Wahlkampf mitgemischt, ihre Spuren sind auch im Koalitionsvertrag sichtbar. Dabei ist es jetzt wichtiger denn je, die Interessen der Gesellschaft nicht denen von Superreichen und Konzernen unterzuordnen.

Dieser Artikel erschien zuerst am 26. April 2025 als Gastbeitrag im Mannheimer Morgen

Nur knapp 4 Wochen, dann war die heiße Phase der Koalitionsverhandlungen schon wieder um. Union und SPD stellten ihren Koalitionsvertrag vor und sprachen von Politikwechsel. Kurz und schmerzlos, könnte man meinen – doch das Ergebnis ist ein harter Schlag für die Zivilgesellschaft. Nichtregierungsorganisationen werden an den Pranger gestellt und Transparenz droht zurückgedreht zu werden. Dagegen knicken Union und SPD vor den mächtigen Lobbys hier nicht nur ein, sie laden unausgewogenen Lobbyismus geradezu ein. Diesen Verdacht legt der Koalitionsvertrag zumindest nahe.

Koalitionsverhandlungen sind für Lobbyist*innen eine Hochzeit. Hier werden die Weichen für die nächsten Jahre gestellt, hier will man sich einschalten, die eigenen Forderungen platzieren. Und sogar in den Verhandlungsgruppen saßen einige Politiker*innen mit am Tisch, die selbst in Lobbyorganisationen aktiv sind und eine ungute Nähe zu Wirtschaftsinteressen haben.

Paradebeispiel: Bauernlobbyist Günther Felßner von der CSU. Einer der höchsten Funktionäre des Bauernverbands, der erwiesenermaßen die Agrarindustrie vertritt, sollte sich als Landwirtschaftsminister für das Gemeinwohl einsetzen. Einen Politiker mit einer derartig einseitigen Orientierung ohne Scheu ins Rennen zu schicken, ist schon ein verheerendes Signal an die Wählerinnen und Wähler. Die Union droht als „Partei der Wirtschaft“ jetzt wieder mächtigen Lobbyist*innen Tür und Tor zu öffnen. Und dabei sind diese sowieso schon klar im Vorteil.

Übermacht der Wirtschaftslobby

Diesen Vorteil sehen wir allein schon an den Zahlen. Schauen wir uns doch die Lobbywelt einmal genauer an: Eine Milliarde wird in Berlin jährlich für Lobbyarbeit ausgegeben – mindestens. Das Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung gibt Einblicke dazu, wer eigentlich Lobbyarbeit betreibt und auch wozu. Bei einem genaueren Blick wird sehr schnell deutlich: Die Wirtschaftslobby dominiert das politische Berlin. 81 der 100 stärksten Lobbyakteure sind Wirtschaftsunternehmen oder ihre Verbände.

Quelle: Lobbyregister, eigene Zuordnung

Es mag vielleicht wenig überraschend sein, dass große, finanzstarke Konzerne auch mehr Geld für Lobbyarbeit ausgeben als etwa ein gemeinnütziger Verein, der nicht auf Profit ausgerichtet ist. Der Einsatz in die Interessenvertretung zahlt sich für sie schließlich später auch finanziell aus. Doch problematisch ist es allemal, wenn ihre finanzielle Übermacht der Wirtschaftslobby einen Vorsprung verschafft, den gesellschaftliche Gruppen, Umweltverbände oder Sozialinitiativen kaum aufholen können. In wessen Interesse wird die Politik dann gemacht? Anliegen, die keine finanzstarke Lobby haben, geraten dadurch unter die Räder.

Diffamierungskampagne gegen NGOs

Dieses Machtungleichgewicht gilt es auch deshalb zu betonen, weil gerne das Gegenteil behauptet wird. Konservative und rechtspopulistische Akteure zeichnen gerade in Berlin und Brüssel das irreführende Bild einer starken „Ökolobby“. Diese Erzählung wurde dank Unterstützung durch Medien wie die Bild-Zeitung so oft wiederholt, dass sie sich zu verfestigen droht. Angestachelt von diesen Erfolgen ging die Union im Wahlkampf zum direkten Angriff über: CDU-Chef Merz sah die „Omas gegen Rechts“ als Bedrohung für die Demokratie. Philipp Amthor (CDU) polterte aus den Koalitionsverhandlungen mit dem Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen zu wollen. Dank dieses Gesetzes, das Zugang zu behördlichen Informationen ermöglicht, wurde vor wenigen Jahren sein eigener Lobbyskandal aufgedeckt. Nach lautem Protest ruderte er zurück. Nun heißt der Plan: „reformieren“ – was das genau bedeutet, bleibt zu befürchten.

Geld, Macht und politischer Einfluss

Während die CDU und die Springer-Medien also das falsche Bild von angeblichen NGO-Schattenstrukturen zeichnen, ist der Einfluss auf die Politik an ganz anderer Stelle tatsächlich gefährlich für unsere Demokratie. So sind in diesem Wahlkampf nie da gewesene Summen an Parteispenden geflossen: mehr Großspenden als jemals zuvor und gleich mehrere Spenden von Einzelpersonen in Millionenhöhe, vor allem an die extrem rechte AfD. Solch hohe Geldflüsse sind ein Einfallstor für problematische Einflussnahme und verzerren den politischen Wettbewerb im Interesse einzelner Superreicher oder Unternehmen.

In den meisten EU-Ländern gibt es deshalb inzwischen eine Obergrenze für Spenden an Parteien – in Deutschland nicht. In den USA sieht man, wozu grenzenlose Spendenmöglichkeiten führen können. Dort haben die Spenden von Elon Musk in Höhe von 277 Millionen US-Dollar vermutlich zu Trumps Wahlerfolg beigetragen und ihm anschließend einen Platz in der Regierung gesichert. Das sollte uns deutlich machen, warum wir ganz dringend unsere Parteienfinanzierung modernisieren müssen, und zwar mit einem Spendendeckel. Es ist nicht demokratisch, wenn eine Handvoll Superreicher einer Partei Millionen in die Parteikasse spülen kann.

Ein aktueller Schnappschuss gibt einen Eindruck von Geld und Einfluss: CDU-Chef Friedrich Merz schmunzelnd, mit einem Big Mac in der Hand. Hintergrund: Nachdem die CDU ihren Parteitag vom Fast-Food-Riesen sponsern ließ, posierte Merz, zu dem Zeitpunkt noch Kanzlerkandidat, für ein Foto und scheute sich dabei offenbar nicht, den Anschein zu erwecken, gekauft zu sein. Passend dazu machen Union und SPD der Gastronomie jetzt mit der Mehrwertsteuersenkung auch noch ein milliardenschweres Steuergeschenk, von dem vor allem Konzerne wie McDonalds und andere Ketten profitieren und für das sich der Gastronomie-Lobbyverband Dehoga eingesetzt hatte.

Vor dem Hintergrund wachsender gesellschaftlicher Ungleichheiten sind diese hohen Spenden an Parteien besonders problematisch. Ihr Geld und ihre Großspenden verleihen den ohnehin Mächtigen und Vermögenden also auch ungleiche politische Macht.

Die Spielregeln ändern

Wer viel Geld hat, kann viel Einfluss nehmen – das mag zwar so sein, ist aber kein Naturgesetz, sondern eine politische Entscheidung. Wir können die Spielregeln ändern. Die wichtigste, konkrete Maßnahme, die LobbyControl fordert, um den Einfluss durch Geld zu begrenzen, ist es, die Parteispenden endlich zu deckeln, also eine Obergrenze zu setzen. Außerdem darf es nicht sein, dass jetzt Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft weiter eingeschränkt werden – sie sind das Korrektiv zu den mächtigen Interessen von Superreichen und Konzernen. Wenn jetzt, wie von den Unionsparteien gefordert, ihre Klagerechte und ihr Zugang zu Informationen eingeschränkt werden, dann haben wirklich nur noch diejenigen die Macht, die das Geld haben. Und das sind, wer hätte es gedacht, eher nicht die Umweltverbände oder die Omas gegen Rechts.

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