«Wenn ich sagen soll, was mir neben dem Frieden wichtiger sei als alles andere, dann lautet meine Antwort ohne Wenn und Aber: Freiheit. Die Freiheit für viele, nicht nur für die wenigen. Freiheit des Gewissens und der Meinung. Auch Freiheit von Not und von Furcht.» (– Willy Brandt, 14. Juni 1987).
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„Alldeutscher Jahrgothweiser“: Ein Kalendarium der ganz besonderen Art
„Was ist Zeit?“, fragte Udo Jürgens einmal in einem seiner Lieder: Eine Frage, deren Beantwortung sich „über die Zeiten“ wohl immer wieder verändert haben mag. In jedem Fall ist das Zeitempfinden des Einzelnen in der digitalen Welt, in der scheinbar alles gleichzeitig geschieht, vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Der Kärntner Ewald Friesacher, der seit vier […]
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Corruption probe exposes inflated medical invoices at Homs University Hospital
Homs, Dec. 90 (SANA) Syria’s Central Agency for Financial Control said it has uncovered a serious corruption case involving manipulation of invoices for the purchase of medical supplies and equipment at Homs University Hospital, with the value of the violations estimated at millions of Syrian pounds.
In exclusive information to SANA, the agency said its Homs branch detected the case after a contractor supplying medical equipment submitted a formal report. The contractor stated that the hospital’s direct-purchase committee had requested inflating invoice values above real market prices by between 10 and 15 percent, in exchange for granting the supplier the largest share of the hospital’s orders.
According to the agency, the resulting financial differences from the inflated invoices were to be handed over to members of the procurement committee after the contractor received his dues through official channels. The methods used were aimed at circumventing applicable laws and regulations.
The agency confirmed that the report was handled in accordance with established legal procedures and that necessary measures were taken in coordination with the competent bodies. Official records were prepared, and members of the hospital’s procurement committee were arrested red-handed while receiving bribe payments derived from the manipulated invoice differences.
The suspects are to be referred to the competent judiciary to be held accountable under applicable laws, the authority said.
The Central Agency for Financial Control stressed that it will continue to carry out its oversight role with firmness and responsibility, pursuing all cases that affect public funds. It said it would not tolerate any violation or abuse of public trust, emphasizing that combating corruption, protecting public money, and strengthening accountability and transparency in public institutions are national priorities that allow no compromise. It noted that the most recent disclosure involved financial corruption amounting to about 8.49 billion Syrian pounds at the formerly known “Dar al-Baath,” dating back to the era of the deposed regime, as part of ongoing efforts to enhance transparency, accountability and the protection of public funds.
ÖHD: Berichte über Folter und Isolation in Gefängnissen häufen sich
Die Vereinigung freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD) hat schwere Vorwürfe gegen die Gefängnisbehörden an der türkischen Mittelmeerküste erhoben. In einem aktuellen Bericht dokumentiert der Verband zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, darunter Misshandlungen, medizinische Unterversorgung, Isolation und Einschränkungen bei der Kommunikation von Gefangenen. Der Bericht basiert auf Besuchen der ÖHD-Mittelmeersektion in den Hochsicherheits- und Typ-S-Gefängnissen in Antalya, Manavgat, Burdur und Alanya im Zeitraum von Juni bis Dezember 2025. Veröffentlicht wurde er am Dienstag in einer Anwaltskanzlei in Antalya. Die Erklärung verlas der Jurist Mehmet Baran Sarı.
Kranke Gefangene ohne Behandlung
Sarı sprach von systematischen Verletzungen grundlegender Rechte – insbesondere des Rechts auf Gesundheit, auf Kommunikation und auf Schutz vor Folter. So würden schwerkranke Gefangene teils über Monate oder sogar über ein Jahr nicht in Krankenhäuser gebracht, obwohl dringende Behandlungen, etwa Endoskopien und Zahn- oder Herzbehandlungen, notwendig seien.
Die Untersuchungen fänden dann häufig nur unter Zwang statt: Gefangene würden gefesselt zu medizinischen Einrichtungen gebracht, die Handschellen während der Untersuchung nicht abgenommen. Wer sich dem verweigere, werde ohne Behandlung zurück in die Haftanstalt gebracht. Auch Druck auf Ärzt:innen und Verstöße gegen das „Istanbul-Protokoll“ zur Folterdokumentation seien dokumentiert worden.
Laut Sarı mangelt es in vielen Gefängnissen auch an medizinischem Personal, Medikamente würden über Wochen nicht ausgehändigt oder durch unwirksame Ersatzpräparate ersetzt. Chronisch Kranke erhielten keine regelmäßigen Kontrollen.
Isolation, Kontaktsperren, eingeschränkte Bewegungsfreiheit
Auch die soziale Isolation in Hochsicherheitsgefängnissen sei gravierend. Gefangene würden in Einzelzellen untergebracht, selbst Insass:innen desselben Blocks dürften sich nicht begegnen. Freizeitangebote wie Sport oder Werkstätten fänden kaum statt. Gesetzlich vorgesehene gemeinsame Aktivitäten würden verweigert, Sport sei auf eine Stunde pro Woche beschränkt, Kurse und Gesprächsangebote existierten nicht oder seien „reine Alibi-Angebote“. Politische Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe seien vollständig von sozialen Aktivitäten ausgeschlossen.
Zensur und Diskriminierung kurdischer Sprache
Scharfe Kritik äußerte der ÖHD-Vertreter auch am Umgang kurdischsprachiger Korrespondenz. Briefe in Kurdisch würden verspätet oder gar nicht ausgehändigt, teilweise verloren gehen oder zensiert. Auch kurdische Zeitungen und Bücher, darunter die Yeni Yaşam, würden mit Verweis auf angeblich ausstehende Übersetzungen monatelang zurückgehalten. Zudem sei die Buchanzahl pro Gefangenen willkürlich begrenzt, das Zugangssystem intransparent. In mehreren Fällen sei kurdische Literatur systematisch blockiert worden.
Burdur: Schwere Foltervorwürfe
Besonders drastische Vorwürfe erhebt der Verband gegen die Leitung des Hochsicherheitsgefängnisses in Burdur. Dort sei ein Gefangener bei einer Zellenkontrolle mit auf den Rücken gefesselten Händen zu Boden gedrückt, gewürgt, getreten und mit dem Tod bedroht worden. Die Überwachungskameras seien abgeschaltet worden, mutmaßlich auf Anweisung der Gefängnisleitung. Die ÖHD-Sektion spricht von systematischer Gewalt gegen insbesondere kurdische Gefangene.
Unhygienische Bedingungen und Mangelernährung
Die hygienischen Bedingungen seien vielerorts unzureichend: Wasser werde rationiert, Reinigungsmittel seien knapp. Wegen verschmutztem Wasser breiteten sich Hautkrankheiten aus. Auch die Ernährung sei mangelhaft; viele Gefangene erhielten keine ausgewogene Kost, medizinisch notwendige Diäten würden ignoriert.
Willkür bei Haftentlassungen
Im Manavgat-Gefängnis sei dokumentiert worden, dass Gefangene trotz erfüllter Voraussetzungen nicht entlassen werden. Mit der Begründung „fehlender guter Führung“ würden Entlassungen alle drei Monate verschoben – eine Praxis, die auch als willkürliche Verlängerung der Haftstrafe zunehmend in der Türkei Anwendung findet.
ÖHD ruft zu unabhängiger Kontrolle und politischen Konsequenzen auf
Die ÖHD forderte in ihrem Bericht unter anderem die sofortige Freilassung schwerkranker Gefangener, ein Ende von Folter und Isolationshaft sowie den Aufbau unabhängiger Kontrollmechanismen für Haftanstalten. Der Bericht schließt mit einem Appell an das Justiz- und Gesundheitsministerium, das türkische Parlament, den nationalen Menschenrechtsrat (TIHEK) sowie das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT), die Vorwürfe umgehend zu untersuchen. „Diese Menschenrechtsverletzungen sind keine Einzelfälle, sie sind systematisch“, erklärte Sarı. „Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/gefangene-in-amed-unser-alltag-wird-zur-psychischen-tortur-49441 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/das-recht-auf-leben-und-wurde-wird-in-bolu-systematisch-untergraben-49388 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/vorwurfe-von-misshandlung-in-hochsicherheitsgefangnis-von-elazig-49351 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anwaltin-kritisiert-turkische-justiz-2025-brachte-keine-fortschritte-bei-rechtsstaatlichkeit-49402
KNK zum neuen Jahr: Einheit stärken, Dialog vertiefen, Kurdistan verteidigen
In einer zum Jahreswechsel veröffentlichten Erklärung hat der Nationalkongress Kurdistan (KNK) die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres bilanziert und zentrale politische Herausforderungen für 2026 benannt. Im Fokus stehen der Zustand des Dialogprozesses in der Türkei, die politische Krise in Südkurdistan, der Druck auf Rojava, die Repression in Iran und der internationale Kriegskontext. Der KNK ruft zur Einheit auf und betont: „Kurdistan braucht heute mehr denn je gemeinsame Haltung, Klarheit und aktiven Widerstand.“
Der Prozess schreitet langsam, aber sichtbar voran
In Bezug auf die Situation in Nordkurdistan sowie in der Türkei betont der KNK, dass 2025 ein Jahr voller Herausforderungen und politischer Auseinandersetzungen gewesen sei. Trotz großer Hindernisse sei der politische Dialog zur Lösung der kurdischen Frage nicht zum Stillstand gekommen. Im Gegenteil: Der PKK-Begründer Abdullah Öcalan habe mehrfach wichtige Botschaften zum Prozess übermitteln lassen, die kurdische Freiheitsbewegung habe daraufhin konkrete Schritte unternommen.
Positiv hebt der KNK hervor, dass im türkischen Parlament eine Kommission zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die kurdische Frage gebildet wurde, der verschiedene Parteien angehören und die Ende November das Hochsicherheitsgefängnis auf der Insel Imrali besucht hatte, um dort mit Öcalan zu sprechen. Der Ausschuss bereitet aktuell einen Bericht vor, der im Januar dem Parlament vorgelegt werden soll. Damit sei der Prozess in eine „rechtliche Phase“ eingetreten.
Zwar gehe alles nur langsam voran, doch bestehe weiterhin ein beidseitiger Waffenstillstand. „Eine demokratische Lösung in Nordkurdistan würde auch den Weg für eine Lösung in ganz Kurdistan öffnen“, heißt es in der Erklärung. Deshalb richteten sich die Blicke vieler Kurd:innen auf diesen Prozess.
Südkurdistan: Politische Blockade gefährdet Errungenschaften
Mit Blick auf die Lage in Südkurdistan beziehungsweise der Kurdistan-Region des Irak äußert der KNK deutliche Kritik. Trotz des föderalen Status seien zentrale Artikel der irakischen Verfassung, etwa zur Lösung des Status umstrittener Gebiete wie Kerkûk (Kirkuk) und Xaneqîn (Chanaqin), weiterhin nicht umgesetzt. In diesen Regionen komme es laut KNK nach wie vor zu Vertreibungen von Kurd:innen und gezielten demografischen Veränderungen. Auch die Rückkehr vieler ezidischer Geflüchteter nach Şengal sei über elf Jahre nach dem von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verübten Genozid an der religiösen Gemeinschaft noch immer nicht möglich.
Besorgt zeigt sich der KNK zudem über die politische Lähmung in der Region: 15 Monate nach den letzten Wahlen sei in Hewlêr (Erbil) weder eine neue Regierung noch ein Parlamentssprecher bestimmt worden. Das gefährde die bisherigen Errungenschaften in Südkurdistan. Die wirtschaftliche Lage verschärfe zudem den sozialen Druck. Auch die türkische Militärpräsenz auf südkurdischem Boden und Angriffe der Armee setzten sich ungehindert fort. „Angesichts dieser Gesamtlage ist nationale Einheit dringender denn je“, so der KNK.
Ostkurdistan: Trotz Repression Hoffnung auf Perspektivwechsel
Der KNK würdigt in der Erklärung den anhaltenden Widerstand in Ostkurdistan (Rojhilat), insbesondere unter der Losung „Jin, Jiyan, Azadî“. Auch wenn die Bewegung in eine ruhigere Phase eingetreten sei, bestehe weiterhin Hoffnung. Als positives Signal wird die Gründung eines „Dialogzentrums“ unter Beteiligung verschiedener ostkurdischer Kräfte genannt. Dieses solle gestärkt werden, um eine gemeinsame politische Basis zu schaffen.
Zugleich kritisiert der KNK die Repression durch den iranischen Staat: Festnahmen, Hinrichtungen, Angriffe auf Kolbar (Grenzhändler:innen) und systematische Einschüchterung seien Alltag. Iran stehe zudem international unter Druck – nicht zuletzt seit den militärischen Spannungen mit Israel im Juni. Auch wenn der Konflikt derzeit pausiert, könne er jederzeit erneut aufflammen. Die aktuelle Lage berge jedoch auch Chancen für neue Initiativen in Ostkurdistan – „auf der Grundlage von Freiheit und Frieden“.
Rojava: Errungenschaften verteidigen, Status absichern
Zur Lage in Rojava sowie allen anderen Gebieten der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) erklärt der KNK, dass dort seit 14 Jahren ein de-facto-Autonomiestatus bestehe, der unter schwierigen Bedingungen verteidigt worden sei. Der Schutz und die Anerkennung dieses Status seien von zentraler Bedeutung – nicht nur für Rojava, sondern für ganz Kurdistan.
„Nach dem Zusammenbruch des Baath-Regimes ist Syrien von islamistischen Gruppen und Milizen dominiert worden. Minderheiten wie Alawit:innen, Christ:innen, Ezid:innen und natürlich Kurd:innen sind weiterhin Angriffen ausgesetzt.“ Zwar haben auf Grundlage des Abkommens vom 10. März Gespräche zwischen der Autonomieverwaltung und der syrischen Übergangsregierung in Damaskus begonnen, betont der KNK. „Bislang wurden jedoch keine konkreten Ergebnisse hervorgebracht.“ Trotz wachsender internationaler Aufmerksamkeit brauche Rojava weiterhin breite Unterstützung. „Rojava zu verteidigen heißt, ganz Kurdistan zu verteidigen“, betont das kurdische Exilparlament.
Zentrale Forderung: Freiheit für Abdullah Öcalan
Die Erklärung betont erneut die zentrale Rolle Abdullah Öcalans für eine politische Lösung der kurdischen Frage. Die vollständige Isolation des PKK-Gründers auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali sei nicht nur menschenrechtlich problematisch, sondern verhindere auch jegliche ernsthafte Perspektive auf Dialog und Verständigung. „Ohne Öcalans Beteiligung ist ein glaubwürdiger politischer Prozess nicht möglich“, so der KNK. Deshalb müsse seine physische Freiheit gewährleistet und demokratische Bedingungen für Gespräche wiederhergestellt werden. In diesem Zusammenhang ruft der KNK erneut zur Unterstützung der internationalen Kampagne „Freiheit für Abdullah Öcalan – Politische Lösung der kurdischen Frage“ auf.
Repression gegen politische Gefangene in der Türkei und in Iran
Unabhängig davon verweist der KNK auch auf die Lage zahlreicher politischer Gefangener in der Region. In iranischen Gefängnissen etwa komme es weiterhin zu willkürlichen Inhaftierungen, Folter und Hinrichtungen. Besonders betroffen seien kurdische Aktivist:innen sowie Kolbar. Auch in türkischen Gefängnissen dauerten Menschenrechtsverletzungen an, insbesondere durch Isolation, Einschränkung der Verteidigungsrechte und politisch motivierte Urteile. Der KNK fordert ein Ende dieser repressiven Maßnahmen und ruft zur internationalen Solidarität mit allen Betroffenen auf.
Abschließender Aufruf
„Das kurdische Volk tritt in ein neues Jahr, das voller Herausforderungen, aber auch voller Chancen ist“, heißt es am Ende der Erklärung. Die Bemühungen um Einheit, Dialog und Frieden müssten mit dem Ziel fortgesetzt werden, eine gerechte und dauerhafte Lösung für Kurdistan zu erreichen.
Foto: KNK-Sitzung zur Lage in Ostkurdistan, Archivbild © Shnoyi Mendan/Aryen/Stêrk/ANF
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-frieden-und-demokratischer-verstandigung-im-nahen-osten-auf-49464
Studie belegt die Bedeutung von Kohle für die Bezahlbarkeit von Strom
Chris Dickerson, Legal Newsline, im Original bei The Center Square erschienen
Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag befasst sich mit einem neuen Bericht von Energy Ventures Analysis, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Stromkosten steigen werden, wenn bestimmte bestehende Kohlekraftwerke stillgelegt und durch verschiedene erneuerbare Energien ersetzt werden, und dass die Beibehaltung bestehender Kohlekraftwerke die kostengünstigste und zuverlässigste Stromoption für die betroffenen Regionen ist. Dies ist nicht überraschend, da Climate Realism bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, dass Kohle und andere fossile Brennstoffe weitaus billiger und zuverlässiger sind als sogenannte erneuerbare Energien.
Eine neue Studie schätzt die Kosten für den Ersatz von Kohlekraftwerken durch erneuerbare Energiequellen.
Die Studie von Energy Ventures Analysis analysierte die jährlichen Kosten für den Ersatz von Kohlekraftwerken, deren Stilllegung geplant ist, durch sechs erneuerbare Energiequellen: Solarenergie allein, Solarenergie in Kombination mit Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) oder Erdgas, Windenergie allein und Windenergie in Kombination mit BESS oder Erdgas.
Bezahlbarer Strom ist für Verbraucher, politische Entscheidungsträger, Wähler und gewählte Amtsträger zu einem wichtigen Thema geworden, lagen doch die Strompreise für den privaten, gewerblichen, industriellen und Verkehrssektor im September im Durchschnitt um 6,7 % höher als im September 2024.
Die Gründe für diese Preissteigerungen variieren laut der Studie von Bundesstaat zu Bundesstaat. Zu den am häufigsten genannten Gründen zählen die höhere Stromnachfrage durch Rechenzentren und künstliche Intelligenz, die allgemeine Inflation, volatile Brennstoffkosten, wetterbedingte Netzreparaturen, Probleme in der Lieferkette, die Stilllegung von Kraftwerken, die Umstellung auf sauberere Energiequellen, der Ausbau des Stromübertragungssystems und mangelhafte Strommarktregeln.
Der Studie zufolge wurden zwischen 2025 und 2028 fast 42 Gigawatt an Kohlekraftwerken (46 Kraftwerke mit 79 Generatoren) stillgelegt oder deren Stilllegung angekündigt.
Letzte Woche erklärte Charlotte Lane, Vorsitzende der West Virginia Public Service Commission (PSC), dass ihre Behörde nicht vorhabe, für die Schließung von Kohlekraftwerken in West Virginia zu stimmen. Während dieses Treffens mit Gesetzgebern sagte Lane auch, dass niemand einen Antrag auf Schließung solcher Kraftwerke gestellt habe.
Michelle Bloodworth, Präsidentin und CEO von America’s Power, sagte, die neue Studie zeige, warum Kohlekraftwerke in Betrieb bleiben müssen.
„Die Amerikaner sind besorgt über steigende Strompreise, und diese neue Studie zeigt, dass die Weiterführung von Kohlekraftwerken anstelle ihrer Stilllegung ein guter Weg ist, um unnötige Strompreiserhöhungen zu vermeiden“, sagte sie. „Die Studie schätzt, dass die Weiterführung stillgelegter Kohlekraftwerke anstelle des Baus neuer erneuerbarer Energiequellen mindestens 3 Milliarden Dollar und bis zu 54 Milliarden Dollar pro Jahr einsparen könnte.“
Bloodworth sagte auch, dass die enormen Kosteneinsparungen den Verlust an Zuverlässigkeit, den Kohle bietet und die erneuerbare Energien nicht bieten, nicht quantifizieren.
„Die Politik muss verstehen, dass eine umfassende Energiestrategie, die Kohle als unverzichtbaren Bestandteil unseres Strommix‘ einbezieht, entscheidend ist, um erschwingliche Strompreise und die Zuverlässigkeit unseres Netzes aufrechtzuerhalten“, sagte sie.
[Hervorhebung vom Übersetzer, weil diese die USA betreffende Aussage für unser Land fast noch wichtiger und richtiger ist!]
Link: https://climaterealism.com/2025/12/study-shows-coals-importance-to-electric-affordability/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Studie belegt die Bedeutung von Kohle für die Bezahlbarkeit von Strom erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Syrian Foreign Minister receives copy of credentials of Yilmaz as Turkey Ambassador
Damascus, Dec.30 (SANA) Syrian Foreign Minister, Asaad Hassan Al‑Shaibani, received on Tuesday Mr. Nuh Yilmaz in the Syrian capital, Damascus.
During the meeting, Al-Shaibani received a copy of credentials of Yilmaz as the Ambassador of Turkey to the Syrian Arab Republic.
MZN
Information minister: Redenomination is a technical step of national and social aspects
Damascus, Dec. 30 (SANA) Syria’s Information Minister Hamza al-Mustafa said the launch of the new Syrian currency marks a pivotal step in managing the banking sector and monetary affairs, while noting that the move is also accompanied by many questions and expectations.
In an editorial article published Tuesday in al-Thawra al-Souria newspaper, al-Mustafa referred to remarks by President Ahmad al-Sharaa during the official ceremony held Monday to unveil the new currency. The president, the minister said, sought to correct public perceptions about the meaning and limits of replacing the currency so it does not become a source of fear or unrealistic hopes.
Al-Mustafa wrote that the president stressed that replacing the currency “does not at all mean announcing the immediate death of the old currency,” nor does it aim to push citizens to get rid of it quickly or “at any price,” even if the old notes carry images that remind people of “a time of tyranny and its heavy pains.”
The information minister also cited remarks by Central Bank of Syria Governor Abdulkader Husrieh, who said the old Syrian pound remains valid for circulation and that the exchange process will be gradual. According to the article, the governor set a “comfortable” time margin of three months, renewable, allowing markets and citizens to adapt calmly to the new reality.
The minister said the immediate effects of the currency replacement are expected to include easier cash circulation by reducing problems linked to worn-out notes, lowering transportation and storage costs, and simplifying daily settlements in Syrian pounds. Tackling inflation, creating jobs and improving living standards, however, remain dependent on broader production, development and financial reform policies beyond any single monetary step.
The information minister described the most sensitive aspect of the transition as its impact on relations between people, including debts, contracts, rents, dowries and mutual obligations.
Al-Mustafa concluded by stressing that the launch of the new currency should not drive Syrians to squander their savings, emphasizing that the move is a technical step with national and social dimensions. He said it could become the beginning of a broader recovery path if handled wisely by the state, institutions and citizens alike, as a tool to organize the market and enhance confidence rather than create fear or sell illusions.
Weihnachtsrückblende: Was uns die Geburtsgeschichte Jesu über das damalige Klima verrät
In den letzten Tagen waren unsere “Qualitätsmedien” von Funk und Presse wieder wollüstig am Werk, die (noch) gefeierte Geburt Jesu Christi an Heiligabend ganz anders darzustellen, als sie im Lukas-Evangelium überliefert ist: Die Volkszählung von Kaiser Augustus habe überhaupt nicht im Jahr Null stattgefunden, Jesus sei gar nicht in Bethlehem, sondern in Nazareth geboren worden […]
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Mieterhöhung: Das dürfen Vermieter nicht einfach durchdrücken
Ein Erhöhungsschreiben wirkt oft wie eine Formalität: neuer Betrag, Verweis auf Mietspiegel, Frist zur Zustimmung. Genau diese Routine ist das Problem, denn bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB darf der Vermieter nicht „einfach erhöhen“, sondern kann nur Ihre Zustimmung verlangen – und viele Schreiben sind entweder zu früh, zu hoch oder so begründet, dass man es kaum nachprüfen kann, während sie zugleich Druck erzeugen.
Damit Sie nicht aus Unsicherheit zustimmen, folgt ein Prüfsystem, das zuerst die harten Grenzen (Zeit und Kappungsgrenze) klärt, dann die Begründungsfallen sichtbar macht und am Ende ein Raster liefert, mit dem Sie das konkrete Schreiben in kurzer Zeit einordnen.
Zuerst sauber einordnen: Vergleichsmiete ist nicht Modernisierung, nicht Betriebskosten, nicht Index/StaffelDieser Artikel betrifft ausschließlich die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Entscheidend ist dabei das Wort Zustimmung: Ohne Zustimmung – ausdrücklich oder durch eindeutiges Verhalten – entsteht keine wirksame neue Miethöhe.
Genau deshalb arbeiten manche Schreiben mit Formulierungen, die wie ein Zahlungsbefehl klingen, obwohl es rechtlich um ein Zustimmungsverlangen geht.
Sperrfrist und 15-Monats-Logik: Die häufigste Stelle, an der Vermieter „zu früh“ sindViele Schreiben scheitern nicht am Mietspiegel, sondern am Kalender. Die Mechanik ist zweistufig.
Erstens darf ein neues Erhöhungsverlangen grundsätzlich frühestens ein Jahr nach der letzten wirksamen Erhöhung nach diesem Verfahren gestellt werden. Zweitens gilt: Selbst wenn Sie zustimmen, schulden Sie die erhöhte Miete erst ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens.
Aus beidem ergibt sich die Praxisformel: Die Miete muss in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert sein.
Wichtig: Es zählt nicht das Datum oben rechts im Schreiben, sondern der Zugang bei Ihnen und der Zeitpunkt, zu dem die letzte Erhöhung tatsächlich wirksam geworden ist.
Kappungsgrenze: Selbst wenn der Mietspiegel mehr hergeben würde, darf nicht beliebig erhöht werdenDie Kappungsgrenze begrenzt nicht die „Marktmiete“, sondern den Erhöhungsrahmen innerhalb von drei Jahren. Grundsätzlich sind innerhalb von drei Jahren höchstens 20 Prozent Erhöhung zulässig; in vielen Städten und Gemeinden gilt per Landesverordnung nur 15 Prozent.
Praktisch prüfen Sie das so, dass keine Rechentricks mehr greifen: Sie stellen die Nettokaltmiete, die Sie vor drei Jahren gezahlt haben, der verlangten Nettokaltmiete gegenüber. Ein einfaches Beispiel entlarvt viel:
Wenn die Nettokaltmiete vor drei Jahren 700 Euro war, liegt die Grenze bei 20 Prozent bei 840 Euro, in einem 15-Prozent-Gebiet bei 805 Euro. Alles darüber ist in dieser Höhe nicht durchsetzbar, selbst wenn im Mietspiegel ein höherer Wert steht.
Begründung: Mietspiegel ist kein Zauberwort, Vergleichswohnungen sind kein GerüchtEin Erhöhungsverlangen muss so begründet sein, dass Sie es nachvollziehen und prüfen können. Als Begründungsmittel kommen insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder Vergleichswohnungen in Betracht; bei Vergleichswohnungen müssen es mindestens drei sein.
Bei Mietspiegeln ist der häufigste Schwachpunkt die fehlende Zuordnung: Prüffähig wird das Schreiben erst, wenn Sie aus dem Text erkennen können, in welches Mietspiegelfeld die Wohnung eingeordnet wird und warum, also insbesondere nach Baujahr, Lage, Wohnungsgröße und den angesetzten Merkmalen, Zu- und Abschlägen.
Auch der Spannenoberwert ist angreifbar, wenn er nur gesetzt, aber nicht begründet wird. Wer automatisch am oberen Rand ansetzt, ohne die Merkmale sauber herzuleiten, ersetzt Begründung durch Behauptung.
Bei Vergleichswohnungen kippt es regelmäßig an der Prüfbarkeit: Adressen allein sind selten genug. Damit Sie vergleichen können, müssen die Eckdaten nachvollziehbar sein – insbesondere Größe, Baujahr, Ausstattung, Lage, Miethöhe und ob es sich um eine vergleichbare Nettokaltmiete handelt.
Der gefährlichste Trick: Zustimmung „durch Zahlung“ – konkludent und oft unbemerktDer größte Praxisfehler passiert nicht im Paragraphendschungel, sondern beim Online-Banking: Wer die verlangte Miete wiederholt und vorbehaltlos überweist, kann je nach Umständen durch schlüssiges Verhalten zustimmen.
Genau deshalb ist es riskant, bei einem streitigen Schreiben „erst mal“ den höheren Betrag zu zahlen, während man noch prüft.
Wenn Sie noch prüfen, halten Sie den bisherigen Betrag stabil oder zahlen – wenn es sich nicht anders lösen lässt – ausdrücklich unter Vorbehalt, damit aus Druck keine Zustimmung wird.
Fristen, die wirklich zählen: Überlegungsfrist, Klagefrist, SonderkündigungsrechtHier ist Präzision wichtiger als Beruhigung.
Sie können bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang entscheiden, ob Sie zustimmen. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb weiterer drei Monate auf Zustimmung klagen.
Lässt er diese Frist verstreichen, kann er dieses konkrete Erhöhungsverlangen in der Regel nicht mehr durchsetzen und müsste – wenn er weiter erhöhen will – ein neues Erhöhungsverlangen stellen.
Wer ohnehin ausziehen will, hat in dieser Konstellation ein Sonderkündigungsrecht: Sie können bis zum Ende der Zustimmungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; dann tritt die Erhöhung nicht ein.
Prüfraster für das Erhöhungsschreiben Prüffeld Prüfung und Warnsignal Einordnung Prüfung: Steht klar, dass es um Zustimmung zur Erhöhung bis zur Vergleichsmiete geht? Warnsignal: Vermischung mit Modernisierung/Betriebskosten oder „ab sofort zahlen“. Zugang gesichert Prüfung: Zugangstag notieren, Umschlag aufbewahren. Warnsignal: Briefdatum wird als „Stichtag“ verkauft, Zugang bleibt unklar. Sperrfrist Prüfung: Letzte wirksame Erhöhung ermitteln; Schreiben darf regelmäßig nicht „zu früh“ kommen. Warnsignal: Erhöhung soll eintreten, bevor die 15-Monats-Logik aufgeht. Wirksamkeitsdatum Prüfung: Bei Zustimmung: erhöhte Miete ab drittem Kalendermonat nach Zugang. Warnsignal:Schreiben setzt Zahlung im Folgemonat oder rückwirkend an. Kappungsgrenze Prüfung: Nettokaltmiete von vor drei Jahren vs. verlangte Nettokaltmiete rechnen; 20 % oder 15 %. Warnsignal: Prozentrechnung auf Warmmiete oder Ignorieren der 15-%-Gebiete. Begründungsmittel Prüfung: Mietspiegel/Gutachten/Datenbank/Vergleichswohnungen klar benannt? Warnsignal:„Marktüblich“ ohne belastbares Begründungsmittel. Mietspiegel-Zuordnung Prüfung: Mietspiegelfeld, Merkmale sowie Zu-/Abschläge sind aus dem Schreiben nachvollziehbar. Warnsignal: Oberwert ohne Herleitung, Merkmale fehlen. Vergleichswohnungen Prüfung: Mindestens drei, mit Eckdaten (Größe, Baujahr, Lage, Ausstattung, Nettokaltmiete). Warnsignal: Nur Adressen/Behauptungen, keine Vergleichbarkeit. Konkludenz-Risiko Prüfung: Nicht wiederholt vorbehaltlos die neue Miete zahlen, wenn Sie noch prüfen. Warnsignal: „Bitte ab nächstem Monat überweisen“ als Druckpassage. Formfehler vs. Höhe Prüfung: Ist das Verlangen selbst prüfbar oder nur der Betrag streitig? Warnsignal: Schreiben ist so unklar, dass Prüfung faktisch unmöglich wird. Drei kurze Praxisfälle, die zeigen, wie es kipptFall 1: Zu früh angesetzt, aber „bitte sofort zahlen“. Das Schreiben kommt im März, die letzte Erhöhung wurde erst im Juni des Vorjahres wirksam, trotzdem soll ab April gezahlt werden. Konsequenz: Nicht überweisen, sondern erst die Zeitachse prüfen und den Zugang dokumentieren.
Fall 2: Kappungsgrenze ignoriert, Mietspiegel vorgeschoben. Die verlangte Erhöhung liegt binnen drei Jahren bei knapp 19 Prozent, obwohl vor Ort 15 Prozent gelten. Konsequenz: Kappungsgrenze berechnen, Absenkungsgebiet prüfen, nicht von „Mietspiegel“ einschüchtern lassen.
Fall 3: Mietspiegel genannt, aber die Wohnung bleibt „unsichtbar“. Der Vermieter schreibt „laut Mietspiegel“, nennt aber weder Mietspiegelfeld noch Merkmale und begründet nicht, warum der Oberwert verlangt wird. Konsequenz: Begründung als nicht prüffähig zurückweisen und eine nachvollziehbare Herleitung verlangen.
FAQWas, wenn ich gar nicht reagiere?
Die Miete erhöht sich nicht automatisch „per Schweigen“. Nach Ablauf der Überlegungsfrist kann der Vermieter aber, wenn er es ernst meint, innerhalb der Klagefrist auf Zustimmung klagen. Bleibt auch das aus, muss er für eine weitere Erhöhung neu ansetzen.
Kann ich durch Zahlung zustimmen, ohne es zu merken?
Ja. Wer wiederholt vorbehaltlos den höheren Betrag zahlt, kann je nach Umständen durch schlüssiges Verhalten zustimmen. Genau deshalb ist es riskant, während der Prüfung „erst mal“ den erhöhten Betrag zu überweisen.
Darf der Vermieter kündigen, wenn ich nicht zustimme?
Die Nichtzustimmung ist typischerweise kein Kündigungsgrund. Kündigungen richten sich nach anderen Voraussetzungen und müssen eigenständig begründet werden.
Wie erkenne ich schnell, ob 15 Prozent statt 20 Prozent gilt?
Das hängt davon ab, ob Ihre Gemeinde in einer landesrechtlichen Kappungsgrenzen-Verordnung für angespannte Wohnungsmärkte liegt. Wer hier falsch rechnet, stimmt schnell einer Erhöhung zu, die rechtlich gedeckelt wäre.
Der Beitrag Mieterhöhung: Das dürfen Vermieter nicht einfach durchdrücken erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Israeli occupation forces detain shepherd after incursion in Quneitra
Quneitra, Dec. 30 (SANA) Israeli occupation forces on Tuesday advanced into al-Asha village in the southern countryside of Quneitra province and detained a civilian after firing shots toward a shepherd, according to a SANA correspondent in the area.
The correspondent said the forces opened fire in the direction of a shepherd before entering the village and detaining him. No injuries were reported.
Earlier in the day, an Israeli unit comprising two Hummer vehicles and two Hilux pickups moved from western Tal al-Ahmar toward the village of Ein al-Zaytoun. The unit set up a temporary checkpoint between Ein al-Zaytoun and the town of Kudna, SANA correspondent said.
At the same time, a column of Israeli soldiers numbering about 100 advanced from western Tal al-Ahmar toward eastern Tal al-Ahmar, according to SANA correspondent.
Syrian authorities say Israeli occupation forces continue what they describe as aggressive policies and repeated violations of the 1974 Disengagement Agreement through incursions into areas of southern Syria and attacks on civilians.
Damascus has repeatedly called for the withdrawal of Israeli occupation forces from Syrian territory, asserting that all measures taken by Israel in southern Syria are “null and void” and have no legal effect under international law. Syria has also urged the international community to assume its responsibilities and deter what it describes as occupation practices.
On Monday, the United Nations Security Council unanimously adopted a resolution renewing the mandate of the UN Disengagement Observer Force (UNDOF) in the occupied Syrian Golan for six months.
Einheitsinitiative fordert Anwendung des „Rechts auf Hoffnung“ für Öcalan
Die Initiative für Demokratische Einheit hat vor der geplanten Kundgebung für die Freiheit Abdullah Öcalans am 4. Januar in Amed (tr. Diyarbakır) die sofortige Anwendung des „Rechts auf Hoffnung“ für den seit 1999 inhaftierten kurdischen Repräsentanten gefordert. Gülcan Kaçmaz-Sayyiğit, Ko-Sprecherin der Initiative, erklärte gegenüber ANF, dass eine gerechte und demokratische Lösung der kurdischen Frage nur über eine Veränderung der Haftbedingungen Öcalans möglich sei. Die andauernde Isolation des PKK-Begründers müsse beendet, seine Rechte als Gefangener vollständig gewährt werden.
Initiative sieht politische Blockade beim Staat
Kaçmaz-Sayyiğit wies darauf hin, dass Abdullah Öcalan in Gesprächen mit der Imrali-Delegation der DEM-Partei wiederholt betont habe, dass sich der türkische Staat außerhalb rechtsstaatlicher Normen bewege. Seit Beginn des neuen Annäherungsprozesses zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Bewegung seien die Bemühungen um Frieden größtenteils einseitig von kurdischer Seite unternommen worden, während auf staatlicher Ebene Blockaden bestünden.
Vor allem das „Recht auf Hoffnung“ – ein Begriff aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der zu lebenslanger Haft verurteilten Gefangenen eine realistische Perspektive auf Freilassung garantieren soll – werde Öcalan verwehrt. Eine Gleichbehandlung im Rahmen eines politischen Dialogs setze jedoch vergleichbare Voraussetzungen für alle Beteiligten voraus, so Kaçmaz-Sayyiğit.
Rund 2.500 Bürgerversammlungen
Die Politikerin, die auch für die DEM-Partei im türkischen Parlament sitzt, betonte zudem, dass ein nachhaltiger Friedensprozess nicht nur der kurdischen Bevölkerung zugutekäme, sondern gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hätte. „Wenn die Bedingungen Öcalans verbessert werden, kann das den Weg zu einem dauerhaften Frieden in der Türkei öffnen“, sagte Kaçmaz-Sayyiğit.
Nach Angaben der Initiative fanden seit Beginn der aktuellen Lösungsphase landesweit rund 2.500 Versammlungen, Dialogrunden und Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parteien, Intellektuellen und Medienschaffenden statt. In vielen davon sei das Vertrauen in staatliche Institutionen kritisch hinterfragt worden, insbesondere im Rückblick auf gescheiterte Dialogprozesse wie den zwischen 2013 und 2015.
Von Frieden profitieren alle
Die geplante Großkundgebung am 4. Januar auf dem zentralen Bahnhofsplatz in Amed soll daher nicht nur ein politisches Signal setzen, sondern auch den Aufruf erneuern, das von Abdullah Öcalan formulierte Konzept einer „demokratischen Nation“ als gesellschaftliches Modell zu diskutieren. „Von einem neuen politischen Prozess würden nicht nur die Kurd:innen profitieren, sondern alle Völker der Türkei“, so Kaçmaz-Sayyiğit.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/sprachinstitute-rufen-zur-teilnahme-an-hoffnung-und-freiheit-kundgebung-auf-49471 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/amed-erklarung-zur-kundgebung-hoffnung-und-freiheit-49304 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/das-recht-auf-hoffnung-im-fall-abdullah-Ocalan-46358
Syrian Foreign Minister discusses with Fustier humanitarian situation in Syria
Damascus, Dec.30 (SANA) Syrian Foreign Minister, Assad Hassan al‑Shaibani, received on Tuesday Mrs. Nathalie Fustier, the UN Resident and Humanitarian Coordinator in Syria.
Talks during the meeting focused on the latest developments regarding the humanitarian situation in Syria and UN’s efforts to support humanitarian and developmental tracks.
The discussions also highlighted the Syrian government’s priorities and ways to strengthen joint cooperation in order to assist Syria during its recovery phase.
The talks further addressed mechanisms to support reconstruction, provide necessary assistance to refugees and create favorable conditions for their safe and descent return.
NA/ ME
Schwerbehinderung: GdB Herabstufung wegen Gewöhnung – Denkfehler im Verfahren
Viele Menschen mit chronischen Erkrankungen erleben dieselbe Situation: Das Versorgungsamt erkennt Einschränkungen zwar an, behauptet aber, durch „Gewöhnung“ sei eine Besserung eingetreten. Was im Alltag oft reines Durchhalten ist, wertet die Behörde als Anpassung und kürzt den Grad der Behinderung oder verweigert Merkzeichen. Dieses Argument trifft chronisch Kranke besonders hart, weil es ihre tatsächliche Lebensrealität ins Gegenteil verkehrt.
Warum „Gewöhnung“ für das Amt ein bequemes Kürzungsargument istVersorgungsämter unterstellen häufig, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen gelernt haben, mit ihren Einschränkungen zu leben. Diese angebliche Gewöhnung gilt dann als Beweis dafür, dass die Erkrankung den Alltag weniger stark beeinträchtigt. Tatsächlich wird dabei verkannt, dass Einschränkungen oft nicht verschwinden, sondern nur unter hohem Aufwand kompensiert werden.
“Gewöhnung“ kann selbst eine Einschränkung darstellenEntscheidend für den Grad der Behinderung ist, wie stark Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Ihre Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Eine „Gewöhnung“ kann selbst eine solche Einschränkung darstellen.
Wenn Sie Strategien entwickeln, um zum Beispiel für Sie riskante Situationen zu vermeiden, um trotz Schmerzen irgendwie durchzuhalten, wenn Sie ein eigenes soziales Netzwerk aufbauen müssen, um durch den Alltag zu kommen, dann bedeutet dies alles eine Einschränkung der Teilhabe.
Was „Gewöhnung“ rechtlich eigentlich bedeutetRechtlich zählt nicht, ob Sie sich subjektiv angepasst haben. Maßgeblich ist allein, ob eine objektive dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung im Sinne der versorgungsmedizinischen Grundsätze besteht. Gewöhnung hebt eine Behinderung nicht auf, sie verdeckt sie lediglich.
Warum chronisch Kranke besonders betroffen sindChronische Erkrankungen verlaufen selten spektakulär. Wer trotz Schmerzen, Erschöpfung oder Angst Terminen nachkommt, handelt häufig aus Notwendigkeit. Das Amt liest dieses Durchhalten jedoch nicht selten als Belastbarkeit und blendet die tatsächlichen körperlichen und psychischen Kosten systematisch aus.
Typische Praxismodelle: Wenn Gewöhnung unterstellt wirdIngrid lebt mit schwerem Rheuma. Sie organisiert ihren Alltag langsam, unter Schmerzen und mit häufigen Pausen. Das Amt wertet dies als Gewöhnung, obwohl Ingrid ohne Schonung und Kraftaufwand nicht funktionsfähig wäre.
Depression und scheinbare StabilitätKevin leidet an einer chronischen Depression. Feste Routinen helfen ihm, den Alltag zu strukturieren, nicht ihn unbelastet zu bewältigen. Das Amt deutet diese Anpassung als Stabilisierung und verkennt die dauerhafte Überforderung.
Diabetes und permanente SelbstkontrolleMarvin lebt mit insulinpflichtigem Diabetes und Folgeproblemen. Die tägliche Selbstkontrolle verhindert akute Krisen, kostet aber erhebliche Kraft. Das Amt sieht Anpassung, nicht Belastung.
Chronische Schmerzen nach UnfallMahmud bewegt sich nur noch vorsichtig und unter Schmerzen. Das Amt spricht von Gewöhnung, obwohl jede Bewegung Folgeschäden riskiert.
Multiple Sklerose mit wechselndem VerlaufNatascha erlebt stabilere Phasen, die jederzeit kippen können. Das Amt macht diese Phasen zum Maßstab und ignoriert die dauerhafte Unsicherheit.
In diesen Fällen liegt das Versorgungsamt mit der „Gewöhnung“ richtigRichtig liegt das Amt dann, wenn sich die gesundheitliche Einschränkung objektiv und dauerhaft gebessert hat und relevante Funktionsverluste entfallen sind. Maßstab ist nicht der Eindruck, sondern die nachweisbare Funktionsfähigkeit im Alltag.
Wann es sich um echte Besserung handeltEine echte Besserung liegt vor, wenn Tätigkeiten ohne erhöhten Kraftaufwand, ohne Schonung und ohne Vermeidungsstrategien möglich sind. Wer Alltag, Mobilität und soziale Teilhabe zuverlässig und stabil bewältigt, zeigt reale Funktionsfähigkeit.
Ralf ist ein solches Beispiel. Seine entzündliche Darmerkrankung befindet sich dank Therapie dauerhaft in Remission. Er benötigt keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen mehr. Hier darf das Amt von Besserung ausgehen.
Drei Modelle, in denen sich der GdB tatsächlich verbessert hatBei Abigail lag über Jahre eine schwere Autoimmunerkrankung mit ausgeprägten Funktionseinbußen vor. Durch eine neue medikamentöse Therapie kam es zu einer stabilen Remission ohne relevante Nebenwirkungen. Abigail bewältigt ihren Alltag inzwischen ohne Schonung oder erhöhte Erschöpfung. In diesem Fall liegt keine Gewöhnung, sondern eine medizinisch belegte Besserung vor.
Hermann litt an einer chronischen Lungenerkrankung mit deutlicher Belastungsintoleranz. Nach erfolgreicher Reha und konsequenter Therapie verbesserten sich Lungenfunktion und Belastbarkeit nachhaltig. Hermann kann Wege und Tätigkeiten nun ohne Pausen und Atemnot bewältigen. Die frühere Funktionsbeeinträchtigung besteht nicht mehr fort.
Bei Rudolf führten schwere depressive Episoden über Jahre zu massiven Teilhabeeinschränkungen. Nach langfristiger stabiler Therapie bestehen keine relevanten Einschränkungen mehr im Alltag. Rudolf benötigt keine Vermeidungsstrategien mehr und nimmt dauerhaft am gesellschaftlichen Leben teil. Auch hier rechtfertigt die objektive Besserung eine Neubewertung.
Wann „Gewöhnung“ rechtlich keine Grundlage hatUnzulässig ist das Gewöhnungsargument, wenn Einschränkungen nur durch Anpassung ausgeglichen werden. Wer Kräfte einteilt, Belastungen meidet oder sich regelmäßig überfordert, ist nicht gesund.
Pedro lebt mit chronischen Rückenschmerzen. Er erledigt Aufgaben verteilt über mehrere Tage und mit Schmerzmitteln. Ohne diese Strategien bricht sein Alltag zusammen. Rechtlich liegt keine Besserung vor.
Alice leidet an einer Angststörung. Sie verlässt das Haus nur mit Vermeidung und minutiöser Planung. Das Amt spricht von Gewöhnung, tatsächlich kompensiert Alice ihre Erkrankung durch Rückzug. Die Teilhabeeinschränkung bleibt bestehen.
Gewöhnung versus Besserung – die juristische AbgrenzungEine Besserung liegt nur vor, wenn sich die Funktionsfähigkeit selbst verbessert hat. Gewöhnung beschreibt lediglich den Umgang mit unveränderten Einschränkungen. Anpassung ersetzt keine Heilung.
Entscheidend ist nicht, ob etwas noch geht, sondern wie. Erfolgt Teilhabe ohne Zusatzbelastung, spricht das für Besserung. Erfolgt sie nur unter erheblichem körperlichem oder psychischem Aufwand, liegt weiterhin eine relevante Einschränkung vor.
Kurze Prüfformel für Ihre eigene SituationKönnten Sie Ihren Alltag ohne Schonung, Vermeidung oder extreme Kraftanstrengung bewältigen?
Bleiben Schmerzen, Erschöpfung oder psychische Überforderung trotz Anpassung bestehen?
Müssten Sie Ihren Alltag sofort einschränken, wenn diese Strategien wegfallen?
Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen verneinen, liegt keine echte Besserung vor. Dann greift das Gewöhnungsargument rechtlich nicht.
Checkliste: Worauf müssen Sie besonders achten? – Maßstab der versorgungsmedizinischen GrundsätzeErstens achten Sie darauf, dass Ihre Angaben den Maßstab der Funktionsbeeinträchtigung treffen. Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern deren Auswirkungen auf körperliche, geistige oder psychische Funktionen im Alltag.
Zweitens stellen Sie den dauerhaften Zustand dar, nicht einzelne Momentaufnahmen. Maßgeblich ist der durchschnittliche Alltag, nicht der gute Tag.
Drittens: Beschreiben Sie die Teilhabeeinschränkung konkret. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze prüfen Mobilität, Selbstversorgung, Orientierung und soziale Teilhabe. Beschreiben Sie, wo diese Bereiche dauerhaft eingeschränkt sind und nicht nur, was noch möglich erscheint.
Viertens: Ordnen Sie Anpassung korrekt ein. Schonung, Vermeidung oder Pausen stellen keine Besserung dar. Machen Sie deutlich, dass diese Strategien notwendig sind, um den Alltag überhaupt zu bewältigen.
Fünftens: Stimmen ärztliche Befunde mit dem Maßstab überein?Aussagekräftig sind Formulierungen wie: Meine scheinbare Funktionsfähigkeit ist ausschließlich unter erheblichem körperlichem und/oder psychischem Kraftaufwand möglich. Ohne diese Anpassungsstrategien wären wesentliche Alltagsfunktionen nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Dies wird auch durch die beigefügten ärztlichen Stellungnahmen bestätigt, aus denen hervorgeht, dass keine medizinische Besserung eingetreten ist, sondern lediglich eine Kompensation unter hoher Belastung erfolgt.
Gesamtwirkung und FunktionsverlustSechstens: Denken Sie in Gesamtwirkungen. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze verlangen eine Gesamtbetrachtung. Zeigen Sie, wie sich Einschränkungen gegenseitig verstärken.
Siebtens: Vermeiden Sie Selbstrelativierung. Willenskraft, Durchhalten oder Anpassung sind kein Maßstab. Entscheidend ist der Funktionsverlust.
Bei welchen Erkrankungen unterstellt das Amt oft Gewöhnung?Besonders häufig greift das Versorgungsamt zum Argument der Gewöhnung bei Erkrankungen mit schleichendem Verlauf, wechselnder Symptomatik oder geringer äußerer Sichtbarkeit.
Chronische SchmerzerkrankungenBei langjährigen Schmerzsyndromen unterstellt das Amt oft, Betroffene hätten gelernt, mit den Schmerzen zu leben. Dass Tätigkeiten nur unter Schmerzen, mit Pausen oder Medikamenten möglich sind, wird als Anpassung fehlgedeutet.
Rheumatische ErkrankungenBei Rheuma oder ähnlichen Erkrankungen gelten ruhigere Phasen schnell als neuer Normalzustand. Das Amt übersieht dabei, dass Schonung, Pausen und Medikamentenmanagement den Alltag weiterhin bestimmen.
Neurologische Erkrankungen mit wechselndem VerlaufBei Multipler Sklerose oder ähnlichen Erkrankungen wertet das Amt stabilere Phasen als Besserung. Die ständige Unsicherheit und die Gefahr plötzlicher Verschlechterungen bleiben unberücksichtigt.
Psychische ErkrankungenBei Depressionen, Angststörungen oder Traumafolgestörungen gilt strukturierter Alltag oft als Stabilisierung. Dass diese Stabilität häufig nur durch Vermeidung, Rückzug oder enorme psychische Anstrengung möglich ist, fließt nicht ein.
Chronische StoffwechselerkrankungenAuch bei Diabetes mit Folgeproblemen deutet das Amt funktionierende Selbstkontrolle als Gewöhnung. Der tägliche Aufwand, das permanente Risiko und die dauerhafte Belastung bleiben dabei außen vor.
Warum der Widerspruch oft entscheidend istViele Kürzungen wegen angeblicher Gewöhnung halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Im Widerspruch lässt sich klarstellen, dass sich nicht die Erkrankung verbessert hat, sondern lediglich der Umgang mit ihr. Erst dann rückt die tatsächliche Beeinträchtigung wieder in den Fokus.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur „Gewöhnung“ bei SchwerbehinderungWas meint das Versorgungsamt, wenn es von „Gewöhnung“ spricht?
Das Amt unterstellt damit, dass Sie gelernt haben, mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen zu leben, und diese Ihren Alltag deshalb weniger beeinträchtigen. Juristisch ist das jedoch kein zulässiger Maßstab, denn Gewöhnung beschreibt nur den Umgang mit einer Behinderung, nicht deren Wegfall.
Darf das Amt meinen GdB senken, nur weil ich meinen Alltag irgendwie bewältige?
Nein. Maßgeblich sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze, die auf dauerhafte Funktionsbeeinträchtigungen abstellen. Wenn Sie Ihren Alltag nur mit Schonung, Vermeidung, Pausen oder erheblichem Kraftaufwand bewältigen, liegt keine echte Besserung vor.
Wann ist eine tatsächliche Besserung rechtlich gegeben?
Eine echte Besserung liegt nur dann vor, wenn sich Ihre Funktionsfähigkeit objektiv verbessert hat und Alltag, Mobilität und Teilhabe ohne besondere Belastungen möglich sind. Reine Stabilisierung oder Anpassung reicht dafür nicht aus.
Welche Rolle spielen ärztliche Befunde bei der Abwehr des Gewöhnungsarguments?
Eine entscheidende. Ärztliche Unterlagen müssen klar benennen, dass keine medizinische Besserung eingetreten ist, sondern lediglich eine Kompensation unter hoher Belastung erfolgt. Solche Aussagen entziehen dem Gewöhnungsargument die Grundlage.
Lohnt sich ein Widerspruch gegen Bescheide mit dem Hinweis auf Gewöhnung?
Sehr häufig. Viele Bescheide halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, weil Gewöhnung fälschlich mit Gesundheit gleichgesetzt wird. Im Widerspruch können Sie klarstellen, dass sich nicht Ihre Erkrankung, sondern nur Ihr Umgang mit ihr verändert hat.
Wenn das Amt von Gewöhnung spricht, meint es häufig die Verdrängung realer Einschränkungen. Gewöhnung ist keine Gesundheit. Wer den Unterschied zwischen Anpassung und echter Besserung klar benennt und sich am Maßstab der versorgungsmedizinischen Grundsätze orientiert, schützt seine Rechte – und seine Lebensrealität.
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Bürgergeld: Jobcenter stoppt Zahlung – obwohl alles eingereicht ist
Wenn das Jobcenter Leistungen kürzt oder sogar ganz einstellt, weil angeblich Unterlagen fehlen, „falsch“ eingereicht wurden oder technisch nicht angekommen sind, entsteht oft ein existenzielles Problem – obwohl Betroffene objektiv mitgewirkt haben. In häufigen Fällen geht es nicht um ein echtes Fehlverhalten, sondern um Zugang, Zuordnung und Dokumentation.
Wer jetzt die falsche Schiene wählt, verliert Zeit. Wer dagegen den Vorgang sauber einordnet, Beweise sofort nachzieht und parallel die richtige rechtliche Absicherung nutzt, kann rechtswidrige Kürzungen häufig stoppen.
Der entscheidende Unterschied: Sanktion oder Leistungsstopp wegen „fehlender Mitwirkung“?Der häufigste Fehler beginnt mit einem Wort: Viele sprechen von „Sanktion“, obwohl das Jobcenter tatsächlich die Zahlung wegen angeblich fehlender Mitwirkung stoppt oder teilweise versagt.
Für Betroffene ist das keine Spitzfindigkeit, sondern ein praktischer Hebel, weil die Behörde in Mitwirkungsfällen typischerweise vorher konkret sagen muss, was fehlt, bis wann es nachzureichen ist und welche Folgen drohen. Genau an diesen Vorstufen scheitern viele Kürzungen.
Noch wichtiger: Ein Widerspruch kann rechtlich richtig sein, löst aber die akute Notlage nicht automatisch. Wer ohne Geld dasteht, braucht neben dem Widerspruch meist eine schnellere Absicherung, damit Leistungen vorläufig wieder fließen.
In drei Minuten richtig einordnen: Was ist passiert?Betroffene sollten als Erstes nicht diskutieren, sondern das Schreiben „lesen wie eine Checkliste“. Entscheidend sind vier Punkte: Wurde nur gemindert oder die Zahlung komplett gestoppt? Gibt es einen formellen Bescheid oder nur eine Mitteilung?
Steht im Schreiben, welche Unterlagen konkret fehlen und welche Frist gilt? Und vor allem: Gab es zuvor bereits eine Aufforderung mit Frist und eindeutiger Folgenwarnung?
Wer hier merkt, dass das Jobcenter pauschal bleibt („Mitwirkung fehlt“) oder ohne echte Nachforderung direkt kürzt, hat meist gute Argumente.
Wer dagegen erkennt, dass tatsächlich Unterlagen fehlen könnten oder die Behörde nachvollziehbar eine Lücke benennt, sollte trotzdem nicht warten, sondern sofort nachreichen – denn in der Praxis ist die schnellste Rückkehr zur Zahlung häufig nicht die juristische Debatte, sondern die schnelle, beweisbare „Reparatur“ des Vorgangs, parallel zum Rechtsbehelf.
Die typischen Formfehler-Fallen – und was Betroffene daraus machenUnterlagen sind da, aber intern „nicht auffindbar“ oder falsch zugeordnet
Hier liegt die Schwachstelle fast nie bei den Leistungsberechtigten, sondern in der internen Verarbeitung: falsche Akte, falsche Zuordnung, Scan- oder Erfassungsfehler. Die beste Antwort ist eine doppelte Sicherung:
Erstens den Eingangs- oder Versandnachweis vorlegen, zweitens das vollständige Unterlagenpaket erneut übermitteln, diesmal so, dass Zuordnung praktisch unmöglich falsch laufen kann – mit BG-Nummer, eindeutigem Betreff, Datum, und einem Deckblatt, das in einem Satz erklärt, was beigefügt ist.
Zugang wird bestritten: „Es ist nichts angekommen“In diesen Fällen kippt der Streit oft nicht über Moral, sondern über Beweislogik. Betroffene sollten deshalb nicht bei Telefonaten hängen bleiben, sondern den Ablauf schriftlich fixieren: wann versendet, über welchen Kanal, an welche Adresse oder in welches Portal, und welcher Nachweis belegt das.
Wer keinen harten Zugangsnachweis hat, sollte sofort erneut übermitteln – diesmal über einen Weg, der die Übermittlung dokumentiert – und den erneuten Versand im Schreiben als „vorsorgliche Wiederholung“ benennen. Das nimmt dem Jobcenter die Möglichkeit, weiter im Ungefähren zu bleiben.
Portal-Upload und technische Störungen„Ich habe es hochgeladen“ reicht im Streitfall selten, wenn keine Bestätigung vorliegt. Hier zählt, ob sich der Upload später rekonstruieren lässt: Zeitstempel, Dateiname, Bestätigungsseite, Upload-Status. Wer nur einen Fehlerbildschirm hat, sollte dennoch sofort ein vollständiges Paket über einen zweiten, beweisbaren Kanal nachreichen und ausdrücklich erklären, dass die Onlineübermittlung wegen technischer Störung nicht sicher dokumentierbar war.
Damit dreht sich der Fall vom Vorwurf „Mitwirkung fehlt“ hin zur Frage, warum die Behörde bei bekannter Störanfälligkeit ohne Klärung existenzsichernde Leistungen stoppt.
„Falsches Formular“, fehlendes Datum, „unleserlich“Diese Fälle sind nicht identisch, werden in der Praxis aber ähnlich ausgespielt: Der Inhalt ist vorhanden, die Behörde zieht sich auf Formalien zurück. Die wirksamste Reaktion ist eine kurze, saubere Nachbesserung, die den Mangel „heilt“, ohne die eigene Position zu schwächen:
Fehlendes Datum ergänzen, Erklärung nochmals unterschreiben, lesbare Kopie nachreichen, alte Formularversion durch eine aktuelle Kopie ersetzen – jeweils mit dem Hinweis, dass die Angaben bereits vollständig vorlagen und die Nachreichung nur der Klarstellung dient. Damit nimmt man dem Jobcenter den Anlass, den Streit künstlich zu verlängern.
Welche Übermittlung beweist was – und warum das wichtig istViele Betroffene wählen einen Kanal, der zwar „sicher wirkt“, aber im Streitfall nicht das Richtige beweist. Entscheidend ist nicht nur, dass etwas weg ist, sondern dass Zeitpunkt, Empfänger und Vollständigkeit nachvollziehbar sind.
Ein Portal kann gut sein, wenn es eine eindeutige Bestätigung ausgibt; ein Fax ist praktisch, wenn der Sendebericht sauber den Versand dokumentiert; eine persönliche Abgabe ist stark, wenn eine konkrete Empfangsbestätigung für genau dieses Unterlagenpaket existiert.
Wer per Post sendet, sollte sich bewusst machen, dass der Streit später oft nicht um die Umschlagbewegung geht, sondern um die Frage, welche Anlagen tatsächlich enthalten waren – deshalb ist die Kombination aus Deckblatt, Anlagenliste und identischem PDF-Paket in der eigenen Ablage so wertvoll.
Sofortprogramm: So erhöhen Betroffene die Chance, dass Geld wieder fließtWer eine Kürzung oder Einstellung bekommt, sollte am selben Tag zwei Dinge parallel anstoßen: erstens die Nachweis- und Nachreichschiene, zweitens den Rechtsbehelf. Die Nachreichschiene bedeutet: vollständiges Paket erneut senden, eindeutig zuordnen, Nachweis sichern.
Der Rechtsbehelf bedeutet: schriftlich widersprechen, den Ablauf kurz chronologisch darstellen und die Nachweise beifügen. Beide Wege widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich: Nachreichen stabilisiert die Existenz, Widerspruch klärt die Rechtslage und sichert Nachzahlungen.
Wichtig ist außerdem die Zeitschiene: Gegen Bescheide gilt regelmäßig eine Monatsfrist. Wer diese Frist verpasst, schenkt dem Jobcenter einen unnötigen Vorteil – selbst dann, wenn die Sache eigentlich klar wäre.
Wenn die Existenz bedroht ist: Widerspruch reicht oft nichtSobald Geld für Miete, Strom oder Lebensmittel fehlt, ist das kein „später klärbarer Verwaltungsfehler“, sondern eine akute Notlage. In solchen Situationen brauchen Betroffene neben dem Widerspruch häufig eine gerichtliche Eilentscheidung, damit die Leistungen vorläufig wieder ausgezahlt werden.
Entscheidend ist hier nicht, einen Roman zu schreiben, sondern den Kern beweisbar zu machen: Unterlagen waren da oder wurden erneut vollständig nachgereicht, die Kürzung wirkt sofort, und ohne Zahlung ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
Akteneinsicht: Der unterschätzte Hebel gegen „nicht auffindbar“Wenn das Jobcenter behauptet, Unterlagen seien nicht vorhanden, lohnt sich häufig Akteneinsicht – nicht als Formalität, sondern als Beweisbeschaffung. Denn in vielen Akten finden sich Spuren, die den Vorwurf entkräften können:
Posteingangsvermerke, Scan- oder Erfassungsnotizen, interne Zuordnungsdetails, Portalprotokolle oder Hinweise, dass Unterlagen zwar eingingen, aber „noch nicht verarbeitet“ wurden. Wer diese Spuren hat, dreht den Fall: Dann geht es nicht mehr um angebliche Mitwirkungslücken, sondern um behördliche Organisation.
Musterschreiben: Nachweis der Mitwirkung und sofortige KorrekturBetreff: Nachweis der Mitwirkung / Bitte um Zuordnung und sofortige Auszahlung – BG-Nummer: [Nummer] – Ihr Schreiben/Bescheid vom [Datum]
Hiermit weise ich nach, dass die angeforderten Unterlagen fristgerecht übermittelt wurden. Die Unterlagen wurden am [Datum] über [Kanal] eingereicht; als Nachweis füge ich [Empfangsbestätigung/Sendebericht/Upload-Bestätigung/Screenshots] bei.
Unabhängig davon übermittle ich das vollständige Unterlagenpaket vorsorglich erneut, damit eine interne Zuordnung zweifelsfrei möglich ist. Bitte bestätigen Sie den Eingang schriftlich und ordnen Sie die Unterlagen der Leistungsakte zu.
Die Leistungskürzung/Leistungseinstellung beruht damit nicht auf fehlender Mitwirkung. Ich fordere die unverzügliche Korrektur und Auszahlung der einbehaltenen Leistungen sowie eine schriftliche Entscheidung.
Anlagen: Nachweis(e), vollständiges Unterlagenpaket, ggf. Deckblatt/Anlagenliste
Was Betroffene jetzt nicht tun solltenWer nur telefoniert, verliert im Zweifel den späteren Beweis. Wer Originale abgibt, riskiert, dass Unterlagen „verschwinden“. Wer ohne BG-Nummer, ohne Betreff und ohne klare Anlagenliste sendet, erleichtert genau den Fehler, der später als „nicht zuordenbar“ zurückkommt.
Und wer nur einzelne Seiten nachschiebt, statt ein vollständiges Paket zu senden, produziert neue Unklarheiten – die wiederum Zeit kosten.
FAQReicht ein kleiner Formfehler für eine Kürzung oder Einstellung?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Mitwirkung objektiv erfüllt ist oder ob das Jobcenter den Sachverhalt ohne Weiteres durch Nachforderung und Klarstellung hätte klären können.
Was tun, wenn das Jobcenter den Zugang bestreitet?
Nachweis vorlegen, den Ablauf schriftlich chronologisch darstellen und das vollständige Paket vorsorglich erneut über einen beweisbaren Kanal übermitteln. Damit zwingt man die Behörde zur konkreten Auseinandersetzung statt zu pauschalen Behauptungen.
Muss das Jobcenter vorher konkret nachfordern, bevor es Leistungen stoppt?
In vielen Mitwirkungs-Konstellationen ist genau das der zentrale Streitpunkt: Wurde klar benannt, was fehlt, bis wann und mit welchen Folgen? Fehlt diese saubere Vorstufe, wird die Entscheidung leichter angreifbar.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bei Bescheiden gilt regelmäßig eine Monatsfrist für den Widerspruch. Wenn die Existenz bedroht ist, sollte zusätzlich sofort eine schnelle Absicherung angestoßen werden, damit die Zahlung nicht wochenlang ausbleibt.
Lohnt sich das auch bei „kleinen“ Kürzungen?
Ja, weil sich ein ungeklärter Formvorwurf fortsetzt: Folgeprüfungen, erneute Anforderungen und weitere Zahlungslücken werden wahrscheinlicher, wenn der Vorgang nicht sauber bereinigt wird.
Bei „Formfehlern“ im Bürgergeld geht es häufig nicht um fehlende Mitwirkung, sondern um fehlende Belege, interne Zuordnung oder technische Übermittlungsspuren.
Wer den Fall sofort richtig einordnet, Unterlagen als vollständiges Paket nachweisbar nachreicht, den Ablauf schriftlich fixiert und bei existenzieller Notlage zusätzlich die schnelle Absicherung nutzt, kann rechtswidrige Kürzungen oft zügig drehen – und verhindert, dass ein Organisationsproblem zur finanziellen Krise wird.
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Rente im Januar 2026: Diese Änderungen treffen Rentner ab sofort
Zum Jahreswechsel 2025/2026 ändern sich mehrere Stellschrauben, die Rentner direkt betreffen: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann ab Januar steuerlich profitieren. Wer eine Betriebsrente bezieht und gesetzlich krankenversichert ist, bekommt einen höheren Freibetrag bei den Beiträgen.
Und weil der Monatsletzte im Januar 2026 auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich der Rentenzahltag – mit einem Unterschied zwischen „nachschüssiger“ und „vorschüssiger“ Zahlung, den viele Betroffene jedes Jahr erneut verwechseln.
Entscheidend ist dabei nicht nur, was sich ändert, sondern für wen es gilt. Einige Neuerungen klingen größer, als sie im Einzelfall sind, während andere eine Rentenzahlung sogar kurzzeitig gefährden können, wenn man nichts unternimmt.
Aktivrente ab 1. Januar 2026: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei – aber nicht für alleDie größte Neuerung ist der Start der Aktivrente zum 1. Januar 2026. Der Kern: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und dennoch in einer abhängigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann Arbeitslohn bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei erhalten. Das ist ein klarer finanzieller Anreiz, die Erwerbstätigkeit im Ruhestand fortzusetzen oder auszuweiten.
Wichtig ist die Abgrenzung, die in vielen Kurzfassungen untergeht: Die Steuerfreiheit ist auf Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung zugeschnitten. Selbstständige und Beamte sind nicht erfasst.
Ebenso wichtig: Steuerfrei heißt nicht automatisch abgabenfrei. Je nach Versicherungsstatus können weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Wer mit Aktivrente plant, sollte deshalb nicht nur auf die Steuer schauen, sondern die tatsächliche Abgabenlast einmal sauber durchrechnen lassen.
Rentenzahlung im Januar 2026: Der Zahltag liegt am 30. Januar – nicht am 31.Für die große Mehrheit der Rentner gilt die Grundregel: Renten, die seit dem 1. April 2004 laufen, werden zum Monatsende überwiesen, also nachschüssig. Fällt der Monatsletzte auf ein Wochenende oder einen bankfreien Tag, rutscht die Zahlung auf den letzten Bankarbeitstag davor.
Im Januar 2026 ist der 31.01.2026 ein Samstag. Damit wird Freitag, der 30.01.2026, zum maßgeblichen Auszahlungstag für die nachschüssige Zahlung.
Für Renten mit Beginn vor dem 1. April 2004 gilt dagegen weiterhin die vorschüssige Zahlung: Das Geld kommt am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Beim Jahreswechsel ist dabei relevant, dass Silvester im Zahlungsverkehr häufig nicht als Bankarbeitstag behandelt wird. In der Praxis bedeutet das: Die vorschüssige Januar-Rente wird regelmäßig bereits am 30.12.2025 überwiesen.
Rentenart (Zahlweise) Auszahlung für „Januar 2026“ Nachschüssig (Rentenbeginn ab 01.04.2004) 30.01.2026 (Freitag) Vorschüssig (Rentenbeginn vor 01.04.2004) Ende Dezember 2025 (in der Praxis oft: 30.12.2025) Betriebsrente: Höherer Freibetrag in der Krankenversicherung ab Januar 2026Wer eine Betriebsrente (Versorgungsbezug) erhält und gesetzlich krankenversichert ist, profitiert ab Januar 2026 von einem höheren Freibetrag in der Krankenversicherung: 197,75 Euro pro Monat. Beiträge werden dann nur auf den Teil der Betriebsrente fällig, der über diesem Betrag liegt. Hintergrund ist die Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro monatlich, von der ein Zwanzigstel als Freibetrag angesetzt wird.
Ein Beispiel macht die Wirkung greifbar: Liegt die Betriebsrente bei 400 Euro im Monat, werden Beiträge zur Krankenversicherung nicht auf 400 Euro berechnet, sondern nur auf 202,25 Euro (400 minus 197,75). Der Effekt ist meist kein Riesensprung, aber bei knappen Budgets zählt genau dieser Betrag.
Zwei Klarstellungen sind wichtig: Der Freibetrag betrifft die Krankenversicherung, nicht automatisch die Pflegeversicherung. Außerdem gilt er nicht in allen Konstellationen der gesetzlichen Versicherung in gleicher Weise.
Diese Renteneintritte werden Anfang 2026 erstmals realistischZum Jahresbeginn verschieben sich – wie jedes Jahr – die Altersgrenzen und damit die ersten möglichen Rentenbeginne neuer Jahrgänge. Wer hier plant, sollte sich merken: Renten starten grundsätzlich zum Monatsbeginn.
Ob ein Rentenbeginn schon in diesem Monat oder erst ab dem nächsten Monat möglich ist, hängt häufig davon ab, ob die Altersgrenze bereits zu Monatsbeginn erfüllt ist.
Regelaltersrente: Für den Jahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten. Wer in diesem Bereich die Altersgrenze erreicht, sollte frühzeitig prüfen, ob die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) im Versicherungsverlauf vollständig erfasst ist – insbesondere Kindererziehungszeiten werden hier oft unterschätzt.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Der Jahrgang 1964 rückt in den Bereich, in dem der frühestmögliche Start mit Abschlägen relevant wird. Voraussetzung bleiben ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und die Wartezeit von 35 Jahren. Wer früh startet, muss dauerhaft mit Abschlägen rechnen – im Maximum sind das 10,8 Prozent.
Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre): Anfang 2026 erreichen die ersten aus dem Jahrgang 1963 die Marke von 63 Jahren, allerdings mit hohen dauerhaften Abschlägen, weil die Regelaltersgrenze deutlich darüber liegt. Bei voller Vorziehung kann der Abschlag 13,8 Prozent betragen. Das ist für viele eine spürbare Kürzung, die sich ein Leben lang durchzieht.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre): Auch hier verschiebt sich die Altersgrenze stufenweise. Wer die 45 Jahre knapp erreicht, sollte vor einem Antrag sehr genau klären, welche Zeiten zählen und welche nicht. Ein fehlender Monat kann den gewünschten Start verhindern oder verschieben.
Grundfreibetrag 2026: Erst darüber wird Einkommensteuer grundsätzlich relevantFür viele Rentner ist die Steuerfrage der zweite große Block neben der Krankenversicherung. 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 24.696 Euro. Entscheidend ist dabei nicht die gesamte Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Anteil der Rente, der vom Rentenbeginnjahr abhängt, plus weitere Einkünfte.
Grundrente: Neue Einkommensgrenzen ab Januar 2026Wer einen Grundrentenzuschlag erhält oder knapp darunter liegt, sollte die Einkommensanrechnung im Blick behalten. Ab Januar 2026 bleiben bis 1.492 Euro monatliches Einkommen bei Alleinstehenden anrechnungsfrei; bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 2.327 Euro.
Wer knapp über den Grenzen liegt, sollte prüfen, ob alle Einkommensdaten korrekt erfasst und zugeordnet sind, weil schon kleine Fehler den Zuschlag verändern können.
Erwerbsminderungsrente: Höhere Hinzuverdienstgrenzen 2026Auch bei Renten wegen Erwerbsminderung steigen die Hinzuverdienstgrenzen. Für volle Erwerbsminderung liegt die jährliche Grenze 2026 bei rund 20.763,75 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 41.527,50 Euro.
Wer mit Nebenjob oder Rückkehr in Arbeit plant, sollte die Grenze auf das Kalenderjahr beziehen und die eigene Rentenart sauber prüfen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Still und oft existenziell: Barauszahlung der Rente entfällt – ohne Konto kann die Zahlung stockenEine Änderung trifft zwar nur wenige Menschen, kann aber für Betroffene existenzbedrohend werden: Die Barauszahlung per Zahlungsanweisung ist weggefallen beziehungsweise wird endgültig eingestellt. Wer bislang ohne Konto auskam, muss eine Kontoverbindung für die Überweisung hinterlegen. Andernfalls kann die Rentenzahlung ausgesetzt werden, bis die Daten vorliegen.
Was Rentner jetzt konkret prüfen solltenWer die Aktivrente nutzen will, sollte vor dem ersten Gehalt im Jahr 2026 klären, ob die Beschäftigung in die Voraussetzungen fällt und wie hoch die Abgabenlast nach Kranken- und Pflegeversicherung realistisch ist.
Wer eine Betriebsrente bekommt, sollte ab der Januar-Abrechnung kontrollieren, ob der höhere Freibetrag in der Krankenversicherung korrekt berücksichtigt wurde.
Und wer zu den vorschüssig Ausgezahlten gehört oder keine Kontoverbindung hinterlegt hat, sollte den Jahreswechsel nicht aussitzen, sondern Auszahlung und Zahlungsweg aktiv absichern.
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Bürgergeld gestoppt wegen Bareinzahlung – Gericht fällt eindeutiges Urteil
Ein Kunsthändler aus Bayern bezog Leistungen nach dem SGB II. Nach einer vorläufigen Bewilligung verlangte das Jobcenter Geld zurück und setzte später sogar für mehrere Monate auf 0 Euro fest.
Begründung: nicht schlüssige Unterlagen, widersprüchliche EKS-Angaben im Vergleich zu den Kontoauszügen – und mehrere Bareinzahlungen, deren Herkunft der Mann nicht belegen konnte. Das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 7 AS 404/22) bestätigte im Ergebnis:
Bareinzahlungen ohne Herkunftsnachweis dürfen als Einkommen berücksichtigt werden. Nur für August 2016 bekam der Kläger einen kleinen Teilerfolg (32,53 Euro).
Warum das Urteil wichtig istDas Gericht stärkt eine Linie, die viele Betroffene hart trifft: Wer Geld bar aufs Konto bringt, muss lückenlos belegen, woher es stammt. Gelingt das nicht, darf das Jobcenter diese Beträge als Einkommen anrechnen – mit der Folge, dass Leistungsansprüche entfallen oder Rückforderungen drohen.
Besonders brisant ist das für Haushalte, in denen Angehörige „mal eben“ mit Bargeld aushelfen oder Selbstständige Kassenumsätze unpräzise verbuchen.
Mitwirkungspflichten ernst nehmenIm Verfahren hatte das Gericht wiederholt Unterlagen angefordert: vollständige Kontoauszüge, Kassenbuch, Versicherungs- und KdU-Nachweise. Weil die EKS nicht zu den Kontoauszügen passte und Belege fehlten, durfte das Jobcenter nach § 41a SGB II (a. F.) die Leistungen im Zweifel auf Null festsetzen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Genau daran scheitern in der Praxis viele Fälle: Es reicht nicht, pauschal zu erklären, es handle sich um „Umbuchungen“ oder „Geschenke“. Ohne belegbare Verträge, Quittungen oder Überweisungsnachweise gehen Unklarheiten zulasten der Leistungsberechtigten.
Kosten der Unterkunft: Fälligkeit statt DurchschnittInteressant am Urteil ist auch der Blick auf die KdU im Eigenheim einer gemischten Bedarfsgemeinschaft. Maßgeblich ist die monatliche Fälligkeit einzelner Posten (etwa Abfallgebühren, Versicherungen, Wasser) – Durchschnittswerte bilden ist unzulässig.
Außerdem gilt das Kopfteilprinzip: Die Kosten werden pro Kopf aufgeteilt, auch wenn nicht alle Mitglieder SGB II beziehen. Für August 2016 ergab sich so ein kleiner ungedeckter Bedarf, der dem Kläger 32,53 Euro sicherte – und die Rückforderung für diesen Monat leicht minderte.
Verjährung: Häufiger IrrtumDer Kläger berief sich auf Verjährung – ohne Erfolg. Wichtig: Die Frist nach § 50 Abs. 4 SGB X beginnt erst nach Ablauf des Jahres, in dem der Erstattungsbescheid bestandskräftig wird. Solange hierüber gestritten wird, läuft die Uhr nicht.
Was das für Betroffene bedeutetDas Urteil ist kein exotischer Einzelfall, sondern liefert handfeste Leitplanken für den Alltag mit Jobcenter. Besonders Selbstständige und Familien, die sich mit Bargeld aushelfen, sollten die Botschaft ernst nehmen: Bargeld ist riskant, wenn die Dokumentation fehlt.
Problem So sichern Sie sich ab Bareinzahlungen aufs Privatkonto Wenn möglich Überweisung statt bar. Bei Bargeld: Sofort Belege sichern (Quittung, Herkunftsnachweis, Kassenbericht). Unterstützung durch Angehörige Schenkungsvertrag oder Darlehensvertrag schriftlich festhalten (Datum, Betrag, Zweck, Rückzahlungsmodalitäten). Am besten per Überweisung mit klarem Verwendungszweck. „Umbuchungen“ zwischen eigenen Konten Konto-zu-Konto-Nachweise aufbewahren, Buchungsvermerke eindeutig halten. EKS passt nicht zu Kontoauszügen Kassenbuch sauber führen, Einnahmen/Ausgaben zeitnah verbuchen. EKS nur mit vollständigen Belegen abgeben. KdU im Eigenheim / gemischte BG Fälligkeiten je Monat belegen (Bescheide, Rechnungen, Zahlungsnachweise). Kopfteil im Blick behalten. Verjährung falsch eingeschätzt Fristen prüfen: Verjährung läuft erst nach Bestandskraft. Vorher nicht auf „Zeit heilt alles“ vertrauen. Zusammenfassung und FazitDas LSG macht unmissverständlich klar: Transparenz schlägt Bargeld. Wer Leistungen bezieht und bar einzahlt, trägt die Beweislast. Ohne saubere Papiere drohen Nullfestsetzung und Rückforderung.
Zugleich zeigt der Mini-Erfolg im August: Sorgfältig dokumentierte KdU und stimmige Unterlagen können den Anspruch retten – wenn auch manchmal nur im Detail. Für Betroffene heißt das: präventiv handeln, Belege sammeln und gegenüber dem Jobcenter proaktiv erklären, bevor die Anrechnung zuschlägt.
Die Revision ist nicht zugelassen – die Linie dürfte sich also in der Praxis fortsetzen.
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60 classrooms built for war-hit schools in Idleb and Aleppo, northwest Syria
Damascus, Dec. 30 (SANA)Ghiras Alkhaeer, a Syrian humanitarian organization, has completed the first phase of a project to rehabilitate war-damaged schools in cooperation with the King Salman Humanitarian Aid and Relief Center (KSrelief), including the construction of 60 temporary classrooms in Idleb and Aleppo provinces, in northwest Syria.
The organization said the classrooms were fully equipped with desks, blackboards, tables, and chairs, providing a safe and suitable learning environment for students affected by years of conflict.
Project director Mohammad Jomaa said in a statement to SANA on Tuesday that “work is currently ongoing to restore the 34 targeted schools,” noting that the project aims to ease severe overcrowding in schools caused by widespread damage to educational infrastructure during the war.
He added that the initiative supports the education process, helps reduce pressure on students and teaching staff, and ensures the continuity of education in affected areas.
According to the Ministry of Education, more than 40 percent of schools in Syria have been damaged, with nearly 8,000 schools in need of rehabilitation. Authorities have restored 1,003 schools so far, while work continues on around 1,015 others as part of broader government efforts to rebuild educational infrastructure.
Founded in 2014, Ghiras Alkhaeer has carried out humanitarian activities in northern Syria, as well as in Turkey and Lebanon, focusing primarily on orphan support. In November, the organization launched a new program titled “A Smile of Hope” in partnership with KSrelief to assist orphans and their families across Syria
Mutwillige Zerstörung blühender Landschaften, um die Erde vor einer Nicht-Klimakrise zu retten
Paul Driessen
Angeblich erneuerbare Energien zerstören Ackerland, Lebensräume, Landschaften – und Familien
Der Energieanalyst Robert Bryce unterhält eine Datenbank, aus der hervorgeht, dass bis November 2025 lokale Gemeinden 595 Windkraft-, 475 Solar- und (in jüngerer Zeit) 72 Großbatterieprojekte abgelehnt oder eingeschränkt haben.
Viele wollen nicht, dass die Anlagen Lebensräume von Wildtieren, malerische Ausblicke, Ackerflächen oder die Aussicht aus ihrem Garten verdecken, insbesondere wenn der unzuverlässige Strom in weit entfernte, energiehungrige Städte exportiert wird, die sich damit profilieren wollen, und vor allem, wenn von ihnen erwartet wird, dass sie sich an den Kosten für Anlagen und Übertragungsleitungen beteiligen, die einem anderen Bundesstaat dienen: So sollen beispielsweise die Steuerzahler in North Dakota Minneapolis unterstützen.
Andere Anwohner sorgen sich um Gesundheitsrisiken durch Lichtflimmern, niederfrequente Geräusche und Infraschall.
Viele Menschen ärgern sich auch über die tatsächlichen Kosten „grüner“ Energie – die tatsächlichen Gesamtkosten … im Vergleich zu den bewusst niedrig angesetzten Kosten, die von Befürwortern hervorgehoben werden.
Diese Ablehnung ist nicht nur ein amerikanisches Phänomen. Auch französische und andere europäische Städte äußern Bedenken, ebenso wie weitere Städte auf der ganzen Welt.
Ein immer wiederkehrendes Verkaufsargument ist, dass die Kosten für Wind- und Solarenergie sinken und mittlerweile niedriger sind als die für Strom aus Kohle, Gas oder Kernkraft, was niedrigere Preise für die Verbraucher gewährleistet. Diese Behauptungen lassen wichtige, aber bewusst unerwähnte Kosten außer Acht – wirtschaftliche, ökologische und menschliche.
„Sparen Sie mit erneuerbaren Energien“-Werbekampagnen betrachten in der Regel nur die Anschaffungskosten für die Installation von Windkraftanlagen und Solarzellen – die oft aus China stammen und mit billigen Arbeitskräften hergestellt werden, wobei Materialien verwendet werden, die mit Kinderarbeit in Minen und Anlagen mit minimalen oder gar keinen Arbeitsschutz- oder Umweltschutzmaßnahmen gewonnen werden und jede Phase mit Öl, Erdgas oder Kohle betrieben wird.
Die Befürworter ignorieren auch die versteckten Subventionen, die über Steuern und versteckte Gebühren auf Stromrechnungen gezahlt werden. Sie ignorieren Zahlungen an Unternehmen, die keinen Strom produzieren oder diesen abschalten müssen, wenn sie wegen starker Winde oder wenn die Erzeugung die Versorgung oder Netzkapazität übersteigt.
Sie erwähnen nicht die Kosten für den Bau, die Wartung und den Betrieb von doppelten Backup-Systemen: Kohle- oder Gaskraftwerke, die ständig mit geringer Leistung laufen und bei unzureichender Wind- und Sonneneinstrahlung auf Hochtouren gehen müssen. Oder den Bergbau und die Umweltverschmutzung, die mit der Herstellung all dieser Technologien verbunden sind.
Netzgebundene Pufferbatterien kosten mehrere zehn Milliarden Dollar und bergen erhebliche Brand- und Giftgasrisiken, wie das Beispiel der 300-Megawatt-Batterie in Moss Landing in Kalifornien zeigt, die in Flammen aufgegangen ist.
Offshore-Windkraftanlagen müssen aufgrund von Salznebel und Stürmen häufig ausgetauscht werden. Hagelstürme können ganze Solaranlagen zerstören. Die Kosten in Höhe von Billionen Dollar steigen immer weiter.
Hochspannungsleitungen, oftmals Hunderte von Kilometern lang, kosten 1 bis 8 Millionen Dollar pro Kilometer – für Beton, Stromleitungen, Transformatoren, 15 bis 60 Meter hohe Masten und Lagerhäuser für andere Ausrüstung.
Kein Wunder, dass Staaten und Länder, die von Klimakatastrophen, Netto-Null und Wind- und Solarenergie besessen sind, unverschämt hohe Strompreise haben. Deutschland hat mittlerweile die höchsten Strompreise für Privathaushalte in den Industrieländern, Großbritannien hat die höchsten Preise für Industriekunden. Die Durchschnittspreise für die Schwerindustrie in Europa sind doppelt so hoch wie in den Vereinigten Staaten. Aber auch US-Bundesstaaten, die stark von Wind- und Solarenergie abhängig sind, zahlen exorbitante Preise.
Wenn Familien sich weder Strom noch Gas leisten können, sind ihre Häuser eiskalt, und jedes Jahr sterben im Winter Tausende an Krankheiten, die sie überleben würden, wenn sie ausreichend heizen könnten.
Selbst Frankreich – das zwei Drittel seines Stroms mit Kernkraft erzeugt und in dieser Hinsicht in Europa und weltweit führend ist – setzt stark auf Solarenergie und teilweise auch auf Windenergie. Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron beabsichtigt, Millionen von Solarmodulen auf „Brachflächen” und entlang von Autobahnen zu installieren und dabei „die Schönheit unserer Landschaften zu schützen”.
Das französische Parlament hat vorgeschrieben, dass Parkplätze mit einer Fläche von mehr als 1.500 Quadratmetern (~ 80 Fahrzeuge) zu 50 % mit Sonnenkollektoren bedeckt sein müssen. Die Regierung behauptet, dass diese Strommenge der Leistung von zehn Kernkraftwerken entspricht, die insgesamt 10 Gigawatt auf einer Fläche von etwa 13 Quadratmeilen produzieren.
Das ist eine fantastische Behauptung.
Eine 1-GW-Solaranlage benötigt 4.000 bis 5.000 Acres, zehn Anlagen würden also etwa 70 Quadratmeilen bedecken. Das ist fast doppelt so viel wie die Fläche von Paris, wenn ganze Parkplätze mit Modulen bedeckt würden. Gibt es in Frankreich überhaupt so viele ausreichend große Freiflächen?
Außerdem benötigt man für die Erzeugung von Gigawatt mit Photovoltaik-Solarenergie Sonnenlicht! Frankreich hat durchschnittlich etwa 2.000 Sonnenstunden pro Jahr (23 % der gesamten Jahresstunden). Die Gesetzgeber müssen also noch viel mehr mit Solarzellen bedeckte Parkplätze aus dem Hut zaubern. Oder die Sonne dazu zwingen, länger und heller zu scheinen.
Wenn Frankreich nicht mehr Kohle- und Gaskraftwerke baut, muss es außerdem mehrere zehn Milliarden Euro für die Installation Hunderttausender netzgebundener Batterien ausgeben, um einen Großteil dieses Stroms für den Bedarf in der Nacht und an bewölkten Tagen zu speichern, wodurch Strom von Haushalten zu Batterien umgeleitet wird.
Vielleicht erkennt die Regierung Macron diese Hindernisse. Sie überzieht nicht nur Straßenränder, „Brachflächen” und Parkplätze, sondern auch Ackerland, Wiesen und Wälder in ganz Frankreich.
Allein in der Region Lot-Tal werden derzeit siebzehn Solarprojekte vorangetrieben. Macron-Beamte lassen dort Tausende Bäume fällen, um chinesische Solarmodule neben dem Regionalen Naturpark Causses du Quercy zu „pflanzen“, in dem sich Saint Cirq Lapopie befindet – Frankreichs „schönstes Dorf“.
Touristen kommen ins Lot-Tal, um die atemberaubenden Klippen, historischen Dörfer, Weinberge, die hervorragende Küche und die Outdoor-Aktivitäten zu genießen – nicht, um Windräder, Solarmodule, Batteriefarmen und Übertragungsleitungen zu sehen.
Aber wenn nationale Regierungen „Klimastabilisierung“ und „Rettung des Planeten“ zu ihrer obersten Priorität machen, wird die Zerstörung von Dörfern, Landschaften, Ackerflächen und Lebensräumen zu einer kleinen Unannehmlichkeit. Ebenso wie die Tatsache, dass ein Großteil des pseudo-nachhaltigen Stroms wahrscheinlich nach Belgien, in die Schweiz und zum CERN exportiert wird – oder nach Spanien, wenn dort das nächste Mal ein massiver Stromausfall auftritt.
Die deutsche Regierung lässt sogar alte Dörfer plattwalzen, um schmutzige, minderwertige Braunkohle abzubauen, weil sie gegen Kernkraftwerke ist. Und sie weigert sich, Erdgas als Ersatzenergiequelle zu fördern.
Dieser Wahnsinn könnte auch in Ihre Nachbarschaft kommen, da Regierungen in unterschiedlichem Maße Umweltzerstörung und wirtschaftlichen Selbstmord begehen, um Lösungen für die imaginäre „Klimakrise” zu finden.
Manchmal setzt sich eine extrem „grüne” Landes- oder Provinzregierung über lokale Bauvorschriften hinweg, die sonst dazu genutzt werden könnten, Wind-, Solar-, Batterie- und Übertragungsleitungsprojekte abzulehnen, damit das Ziel „70 % grüne Energie bis 2030” durch den Bau in ländlichen Gebieten zur Versorgung der wählerstarken städtischen Gebiete erreicht werden kann.
Klima-besessene nationale Regierungen versuchen oft, lokale Stimmen und Entscheidungen im Streben nach „Dekarbonisierung“ zu kontrollieren, auch ohne an internationale Verträge gebunden zu sein. Allerdings treten Nationen häufig sowohl staatliche als auch lokale Bedürfnisse und Anliegen mit Füßen, indem sie Kyoto- und Paris-Klimaverträge unterzeichnen, die eine „Tyrannei durch Verträge“ auferlegen und damit nicht gewählten, nicht rechenschaftspflichtigen internationalen Politikern und Bürokraten die Möglichkeit geben, unter Missachtung nationaler Gesetze und sogar Verfassungen zu regieren.
Präsident Trump hat Amerika aus dem Pariser Klimaabkommen herausgeführt, Präsident Biden hat es wieder aufgenommen, und Trump 47 hat die USA 2025 erneut herausgeführt. Dieser Zyklus könnte sich auf nationaler oder bundesstaatlicher Ebene wiederholen, wenn durch Wahlen neue Regierungen gebildet werden. Virginia macht bereits Erfahrungen damit, da sein Clean Economy Act einen „progressiven“ politischen Machtzuwachs erhält, obwohl Trump gerade sein Offshore-Windprojekt ausgesetzt hat.
Wähler und Steuerzahler müssen sich dieser Realitäten bewusst werden – und Ideologen aus dem Amt wählen, bevor sie den Planeten mit ihren fehlgeleiteten Versuchen zerstören, um ihn zu retten.
Paul Driessen is senior policy analyst for the Committee For A Constructive Tomorrow (www.CFACT.org) and author of books and articles on energy, climate change and human rights. Special thanks to researcher T.H. Platt, author of The Dark Side of Hunger Mountain, for assisting with this article.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Mutwillige Zerstörung blühender Landschaften, um die Erde vor einer Nicht-Klimakrise zu retten erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Sprachinstitute rufen zur Teilnahme an „Hoffnung und Freiheit“-Kundgebung auf
Kurdische Sprach- und Kulturinstitute in verschiedenen Städten Nordkurdistans haben zur Beteiligung an einer Großkundgebung unter dem Motto „Hoffnung und Freiheit“ am 4. Januar in Amed (tr. Diyarbakır) aufgerufen. Die Demonstration wird von der Plattform demokratischer Institutionen (DEKUP) organisiert und steht unter der Forderung nach physischer Freiheit für den inhaftierten PKK-Begründer Abdullah Öcalan sowie der Anerkennung der kurdischen Sprache.
Wegen starker Schneefälle und eingeschränkter Reisemöglichkeiten verzichteten die beteiligten Sprachinstitute auf eine zentrale Pressekonferenz in Amed. Stattdessen wurden am Dienstag identische Erklärungen dezentral in verschiedenen Städten verlesen.
In Amed fand die Erklärung vor den Räumlichkeiten des Enstîtuya Kurdî ya Amedê statt. Dort hielten die Ko-Vorsitzenden von MED-DER und des Instituts, Şükran Yakut und Murat Bilgiç, die Stellungnahmen in den kurdischen Varietäten Kurmancî und Kirmanckî. Gezeigt wurde ein Banner mit der Aufschrift: „Freiheit für Öcalan – Status für die kurdische Sprache“.
Zusammenhang zwischen Öcalans Freiheit und kurdischen Rechten betont
In der gemeinsamen Erklärung hieß es, eine dauerhafte und würdevolle Friedenslösung sei nur möglich, wenn ein demokratisches System etabliert werde. Dafür müsse die physische Freiheit Abdullah Öcalans gewährleistet, die Inhaftierung politischer Akteur:innen beendet und die sozialen wie nationalen Rechte der kurdischen Bevölkerung anerkannt werden.
Ein besonderer Fokus lag auf dem rechtlichen Status der kurdischen Sprache und dem Zugang zu muttersprachlichem Unterricht. Dessen Anerkennung sei eine Grundvoraussetzung für demokratischen Wandel. Zudem wurde ein direkter Zusammenhang zwischen der Situation Abdullah Öcalans und der allgemeinen Lage der kurdischen Gesellschaft hergestellt: „Die Freiheit Öcalans ist auch die Freiheit der kurdischen Sprache und der kurdischen Werte“, hieß es in der Erklärung.
Weitere Stellungnahmen in Şirnex und Wan
Auch in anderen Städten fanden begleitende Pressekonferenzen statt. In Cizîr (Cizre) sprachen Vertreter:innen der Sprach- und Kulturvereine Birca Belek und Cûdî. An der Veranstaltung nahmen auch politische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen teil. In Wan (Van) wurde die Erklärung im Vereinsgebäude von KURDÎGEH verlesen. Auch dort nahmen Vertreter:innen von Parteien und NGOs teil. Alle Veranstaltungen endeten mit einem Appell zur starken Beteiligung an der Kundgebung in Amed.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/redner-innen-fur-hoffnung-und-freiheit-kundgebung-in-amed-stehen-fest-49364 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hoffnung-verteidigen-heisst-frieden-verteidigen-49437 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/amed-erklarung-zur-kundgebung-hoffnung-und-freiheit-49304
Türkische Polizei geht erneut gegen IS-Verdächtige vor
Die türkischen Behörden haben bei landesweiten Einsätzen gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) insgesamt 357 Personen festgenommen. Innenminister Ali Yerlikaya teilte mit, dass die Polizei am Dienstagmorgen gleichzeitig in 21 Provinzen Durchsuchungen durchgeführt habe.
Die Razzien fanden unter anderem in Istanbul, Ankara und Yalova statt. Laut der zuständigen Staatsanwaltschaft hängen einige davon mit einem tödlichen Vorfall in der nordwestlichen Provinz Yalova zusammen. Dort waren am Montag bei einem Einsatz gegen ein IS-Versteck sechs mutmaßliche Extremisten und drei Polizisten getötet worden. Acht weitere Beamte sowie ein Wachmann wurden verletzt.
Einigen der nun festgenommenen Personen werde außerdem vorgeworfen, unter dem Deckmantel angeblicher Wohltätigkeit Spendengelder gesammelt und diese an IS-nahe Netzwerke in Syrien weitergeleitet zu haben.
Der IS unterhält ein breit angelegtes Netzwerk und logistische Strukturen in der Türkei. Bereits in der Vorwoche hatte die türkische Polizei mehrere Razzien gegen IS-Zellen durchgeführt. Anlass waren laut Behördenangaben Hinweise auf geplante Anschläge rund um Weihnachten und den Jahreswechsel. Ob konkrete Pläne vereitelt wurden, ist bislang unklar.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/neun-tote-bei-anti-is-operation-in-der-turkei-49458 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-warnt-nach-einsatz-in-yalova-vor-anhaltender-is-bedrohung-49460