«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Externe Ticker
Zensorendämmerung
Bayer wegen Pestizidexporten nach Brasilien in der Kritik
Klöckners Signal-Konto gekapert: Karlsruhe ermittelt wegen Spionageverdachts
Ein falscher Klick reichte, und aus Berliner Bequemlichkeit wurde ein Fall für den Staatsschutz. Doch nicht der Messenger-Dienst Signal war das Problem; das Problem saß vor dem Display. Nicht die App versagte, sondern die Wachsamkeit. Signal gilt als sicher. Genau deshalb nutzen Politiker, Journalisten und Militärs den Dienst für heikle Gespräche. Doch in diesem Fall wurde nicht […]
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QSD geben Identität von sieben gefallenen Kämpfern bekannt
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben die Identität von sieben Kämpfern bekanntgegeben, die bei Angriffen und Gefechten während der Offensive der syrischen Übergangsregierung gegen die Autonomieregion Nord- und Ostsyriens im Januar gefallen sind.
Nach Angaben des Pressezentrums der QSD stammten die Kämpfer aus verschiedenen Teilen der Bevölkerung. Unter ihnen seien sowohl kurdische als auch arabische Kämpfer gewesen, die gemeinsam in den Reihen des multiethnischen Bündnisses gekämpft hätten.
In der Erklärung würdigten die QSD die Gefallenen und betonten ihre Rolle im Widerstand gegen die Angriffe auf die Selbstverwaltung. „Unsere Weggefährten haben mit großer Entschlossenheit ihre Heimat verteidigt und standen für den Schutz von Würde und Existenz der Bevölkerung.“ Ihr Einsatz sei Ausdruck eines gemeinsamen Kampfes für Freiheit und Gerechtigkeit.
Zugleich erklärten die QSD: „Wir fühlen un dem Vermächtnis der Gefallenen verpflichtet und werden den Widerstand fortsetzen, bis Sicherheit und Rechte der Bevölkerung gewährleistet sind.“ Zur Identität der Gefallenen machten die QSD folgende Angaben:
Codename: IbrahimVor- und Nachname: Hamed Al-Khalif
Name der Mutter: Najoud
Name des Vaters: Ayed
Geburtsort: Deir ez-Zor
Todesort und -tag: Deir ez-Zor, 17. Januar 2026 Codename: Seydo
Vor- und Nachname: Hafez al-Khalaf
Name der Mutter: Subha
Name des Vaters: Ali
Geburtsort: Hesekê
Todesort und -tag: Deir ez-Zor, 17. Januar 2026 Codename: Cewher
Vor- und Nachname: Asad al-Khalif
Name der Mutter: Noufa
Name des Vaters: Khalaf
Geburtsort: asch-Schaddadi
Todesort und -tag: Deir ez-Zor, 18. Januar 2026 Codename: Bahoz
Vor- und Nachname: Osman Ebê
Name der Mutter: Edîbe
Name des Vaters: Nûrî
Geburtsort: Amûdê
Todesort und -tag: Raqqa, 21. Januar 2026 Codename: Zûlfeqar
Vor- und Nachname: Muhened Hekîm
Name der Mutter: Sebah
Name des Vaters: Fesîh
Geburtsort: Amûdê
Todesort und -tag: Raqqa, 21. Januar 2026 Codename: Îsam Qamişlo
Vor- und Nachname: Munzur El Ezo
Name der Mutter: Sebîhe
Name des Vaters: Salih
Geburtsort: Qamişlo
Todesort und -tag: Raqqa, 21. Januar 2026 Codename: Esmer
Vor- und Nachname: Nîzar El Muhşem
Name der Mutter: Seide
Name des Vaters: Hamid
Geburtsort: Hesekê
Todesort und -tag: Raqqa, 21. Januar 2026
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-geben-identitat-zweier-gefallener-bekannt-51272
What’s at stake as Palestinians go to the polls for the first time in years
With local elections set to take place across the West Bank and one city in Gaza, residents are split as to the vote's legitimacy and potential for change.
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Zur Ökonomie des Drohnenkrieges
Bericht: Angriffe auf Kurdistan-Region dauern trotz Waffenstillstand an
Trotz des angekündigten Waffenstillstands zwischen den USA und Iran halten die Angriffe auf die Kurdistan-Region des Irak (KRI) an. Das geht aus einem Bericht der christlichen Friedensinitiative Community Peacemaker Teams (CPT) hervor, der die Entwicklung seit Beginn des US-israelischen Krieges gegen Iran dokumentiert.
Demnach wurden seit dem 28. Februar insgesamt 695 Angriffe im südlichen Kurdistan registriert. Allein in den ersten Wochen des Krieges bis zum Waffenstillstand am 8. April zählte die Organisation 647 Attacken durch die iranische Revolutionsgarde und mit ihnen verbündete Milizen. Auch danach riss die Gewalt nicht ab: Bis zum 24. April kamen weitere 48 Angriffe hinzu.
Der Bericht zeigt zudem eine deutliche Verschiebung der Angriffsziele. Während in der Anfangsphase des Krieges vor allem US-Einrichtungen im Fokus standen, richten sich die Attacken seit dem Waffenstillstand zunehmend gegen kurdische Oppositionsgruppen aus Rojhilat, die in Südkurdistan ansässig sind. Ein Großteil der jüngsten Angriffe zielte auf deren Lager und Stellungen.
Gleichzeitig waren auch zivile Gebiete und Infrastruktur betroffen. Neben militärischen Einrichtungen wurden Wohngebäude, Energieanlagen und Kommunikationsstrukturen getroffen. Insgesamt wurden mehr als 60 Wohnhäuser beschädigt, zahlreiche Fahrzeuge zerstört. Nach Angaben von CPT erforderten die Angriffe mindestens 123 Opfer; 21 Tote und über 100 Verletzte. Die tatsächliche Zahl könnte allerdings höher liegen.
Besonders stark betroffen von der Gewalt ist die Provinz Hewlêr (Erbil), wo ein Großteil der Angriffe registriert wurde. Die Region gilt aufgrund der Präsenz internationaler Einrichtungen sowie von Oppositionsgruppen als strategisch wichtiges Ziel. Der Bericht macht deutlich, dass der Waffenstillstand zwischen den USA und Iran keine Entlastung für die Kurdistan-Region gebracht hat. Die Gewalt setze sich fort, wenn auch mit veränderter Zielrichtung.
Die Organisation fordert ein sofortiges Ende der Angriffe sowie Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Zudem wird die irakische Regierung aufgefordert, stärker gegen pro-iranische bewaffnete Gruppen vorzugehen und die territoriale Souveränität zu sichern. Auch Entschädigungen für betroffene Zivilist:innen werden verlangt.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/drohnenangriff-auf-stutzpunkt-von-sazman-i-xebat-bei-hewler-51298 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/rojhilat-allianz-verurteilt-iranische-angriffe-und-fordert-internationales-eingreifen-51286 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/us-reisewarnung-fur-irak-und-sudkurdistan-51249 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-richtet-zwei-oppositionelle-hin-51240 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/drei-tote-bei-iranischen-angriffen-in-sudkurdistan-51213
US-Justiz will Villa von Mensûr Barzanî beschlagnahmen
Das Justizministerium der Vereinigten Staaten hat die Beschlagnahmung einer Luxusimmobilie in Beverly Hills beantragt, die mit dem kurdischen Peschmerga-General Mensûr (Mansour) Barzanî in Verbindung stehen soll. In einer eingereichten Zivilklage wirft die US-Justiz dem Sohn des PDK-Vorsitzenden Mesûd Barzanî und weiteren Beteiligten ein weitreichendes Korruptions- und Betrugssystem im Umfeld von Militärverträgen vor.
Im Zentrum der Vorwürfe steht ein US-Rüstungsauftragnehmer, der zwischen 2016 und 2020 im Rahmen der Operation Inherent Resolve gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) Treibstofflieferungen an die US-Armee organisierte. Laut Klageschrift soll das Unternehmen durch ein korruptes System Zugang zu Aufträgen im Umfang von mehr als 700 Millionen US-Dollar erhalten haben.
Nach Darstellung der US-Justiz wurde Mensûr Barzanî im Gegenzug für exklusive Lieferrechte bestochen. Demnach sollen pro Liter gelieferten Treibstoffs 0,25 US-Dollar gezahlt worden sein. Im Gegenzug sei konkurrierenden Unternehmen der Zugang zum Flughafen Hewlêr (Erbil) verwehrt worden, der während der Operation eine zentrale Rolle bei der Versorgung spielte.
Die Ermittler:innen gehen davon aus, dass aus diesen Geschäften erhebliche Summen an Barzanî geflossen sind. Ein Teil dieser Gelder soll über einen in den USA eingerichteten Trust transferiert worden sein. Rund 30 Millionen US-Dollar seien schließlich verwendet worden, um die Immobilie in Beverly Hills zu erwerben und aufwendig auszubauen.
Bei dem aktuellen Verfahren handelt es sich um eine sogenannte zivilrechtliche Einziehungsklage. Ziel ist es, Vermögenswerte einzuziehen, die nach Auffassung der US-Behörden aus illegalen Aktivitäten stammen. Ein strafrechtliches Urteil gegen Barzanî liegt nicht vor. Der Fall wird von mehreren US-Behörden untersucht, darunter das FBI, der militärische Ermittlungsdienst und die Steuerfahndung. Die Justiz sieht in dem Verfahren Teil eines umfassenderen Vorgehens gegen internationale Geldwäsche und Korruption.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-nepotistische-korruptionswerk-des-barzani-clans-43457
Festnahmen bei Rojava-Protest: Journalist Nedim Oruç und 19 weitere aus U-Haft entlassen
Nach ihrer Verhaftung im Zusammenhang mit Protesten gegen die Offensive der syrischen Übergangsregierung gegen die Selbstverwaltung im Januar sind der Journalist Nedim Oruç und 19 weitere Personen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das zuständige Gericht in der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) ordnete bei der ersten Verhandlung am Freitag die Entlassung aller Angeklagten an.
Oruç, Reporter der kurdischen Nachrichtenagentur Ajansa Welat, war Mitte Januar festgenommen worden, während er im Landkreis Cizîr eine Demonstration gegen die damaligen Angriffe gegen die kurdischen Stadtviertel von Aleppo journalistisch begleitete. Die Behörden warfen ihm und den weiteren Beschuldigten vor, sich an einer verbotenen Versammlung beteiligt zu haben. Unter den Angeklagten befinden sich auch mehrere Minderjährige. Zudem wird ihnen vermeintliche Terrorpropaganda vorgeworfen.
Vor Gericht wies Oruç die Vorwürfe zurück. Er habe sich ausschließlich zur Berichterstattung vor Ort aufgehalten, was auch durch von ihm aufgenommenes Bildmaterial belegt werden könne. In den Ermittlungsakten sei diese journalistische Tätigkeit jedoch nicht berücksichtigt worden, stattdessen sei er als Teilnehmer des Protests dargestellt worden. Oruç berichtete zudem, dass er bei seiner Festnahme von Beamten der türkischen Polizei beleidigt worden sei.
Im Verfahren wurden auch die Aktivitäten des Journalisten in sozialen Medien thematisiert. Oruç erklärte, das Teilen von Nachrichten und Informationen gehöre zu seiner Arbeit und könne nicht kriminalisiert werden. Die Verteidigung unterstrich, dass sämtliche vorgelegten Aufnahmen und Inhalte aus journalistischer Tätigkeit stammen. Auch Videoaufnahmen, die im Verfahren herangezogen wurden, seien im Rahmen einer Berichterstattung entstanden und bereits veröffentlicht worden.
Prozess wird im Juni fortgesetzt
Trotz eines Antrags der Staatsanwaltschaft, die Haft für einen Teil der Angeklagten aufrechtzuerhalten, entschied das Gericht auf Freilassung aller 20 Beschuldigten. Die Ermittlungen seien weitgehend abgeschlossen, weitere Haftgründe lägen nicht vor. Die nächste Verhandlung ist für den 25. Juni angesetzt.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-nedim-oruc-in-Sirnex-unter-terrorvorwurfen-inhaftiert-49760 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/tausende-demonstrieren-in-cizir-gegen-angriffe-auf-rojava-49759 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/rechtsorganisationen-dokumentieren-systematische-misshandlungen-in-merdin-50034 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/Ohd-bericht-folter-und-repression-gegen-rojava-solidaritat-in-riha-50086
Bericht: 892 Kinder sterben in der Türkei durch vermeidbare Ursachen
In der Türkei sind im Jahr 2025 mindestens 892 Kinder unter Umständen gestorben, die hätten verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Kinderrechtszentrums FISA. Die Organisation sieht darin kein Nebeneinander tragischer Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem.
Besonders viele Todesfälle wurden in Riha (tr. Urfa), Istanbul, Bolu, Dîlok (Antep) und Konya registriert. Insgesamt zeigt die Auswertung ein landesweites Bild: Kinder sterben nicht zufällig, sondern unter Bedingungen, die mit fehlendem Schutz, Armut und Gewalt zusammenhängen. Ein Teil der Fälle steht in direktem Zusammenhang mit staatlichen Strukturen. Über 100 Kinder kamen in öffentlichen Einrichtungen ums Leben oder infolge von Fehlverhalten staatlicher Bediensteter. In weitaus mehr Fällen sieht der Bericht die Ursache darin, dass Schutzmechanismen gar nicht erst greifen, etwa durch fehlende Prävention, mangelnde Kontrolle oder unzureichende soziale Unterstützung.
Besonders eindrücklich ist der Bereich der Kinderarbeit. Mindestens 95 Kinder starben während sie arbeiteten, unter anderem in den staatlichen Ausbildungszentren MESEM. Hinter diesen Zahlen stehen konkrete Fälle von Jugendlichen, die unter unsicheren Bedingungen beschäftigt waren und ihr Leben verloren. Auch Gewalt prägt das Bild: Kinder starben durch familiäre Übergriffe, durch Gewalt unter Gleichaltrigen, durch gezielte Tötungen oder geschlechtsspezifische Gewalt. Hinzu kommen Todesfälle durch Schusswaffen, etwa durch fahrlässigen Umgang im Alltag oder durch Schüsse bei Feiern.
Der Bericht verweist außerdem auf Dutzende ungeklärte Todesfälle. Gleichzeitig benennt er die strukturellen Ursachen deutlich: Armut, soziale Isolation, fehlender Zugang zu Unterstützung und eine unzureichende psychosoziale Versorgung von Kindern. „Diese Todesfälle sind kein unvermeidliches Schicksal. Sie sind die Folge politischer Entscheidungen und eines Systems, das Kinder nicht ausreichend schützt“, betont das FISA-Zentrum. Entsprechend fordert die Organisation grundlegende Veränderungen – von wirksamer Prävention bis hin zu einer konsequenten staatlichen Verantwortung für den Schutz von Kindern.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/ezgi-koman-in-der-turkei-gibt-es-kein-funktionierendes-kinderschutzsystem-51288 https://deutsch.anf-news.com/frauen/bericht-aus-istanbul-armut-gewalt-und-kinderarbeit-nehmen-deutlich-zu-50573 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/bildungsgewerkschaft-protestiert-gegen-ausbeutung-von-kindern-in-berufszentren-49131
Drei Brüder berichten von Folter durch Polizei in Wan
In der nordkurdischen Provinz Wan (tr. Van) berichten drei Brüder von Folter und Misshandlung durch die türkische Polizei. Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch im Bezirk Elbak (Başkale) und hat Ermittlungen gegen zahlreiche Beamte ausgelöst, wie heute bekannt wurde.
Die Brüder Fatih, Ismail und Diyar Değer wurden nach Angaben der Behörden zunächst wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Verkehrsregeln von Polizisten in Zivil festgenommen. Im anschließenden Gewahrsam seien sie jedoch schwer misshandelt und gefoltert worden, wie die Betroffenen berichten.
Im Zuge der eingeleiteten Ermittlungen wurden insgesamt 27 Polizeibeamte vernommen. Gegen 13 von ihnen wird wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch, Bedrohung und Beleidigung ermittelt. Weitere 14 Beamte wurden als Zeugen befragt. Die drei Brüder konnten die beteiligten Polizisten eindeutig identifizieren und entsprechende Aussagen machen. Die Untersuchungen zu dem Fall dauern an.
Auch politisch sorgt der Vorfall für Reaktionen. Die DEM-Abgeordnete Gülcan Kaçmaz Sağyiğit brachte den Fall ins Parlament ein und richtete eine Anfrage an das Innenministerium. Darin fordert sie unter anderem Aufklärung über den Vorfall, mögliche disziplinarische und strafrechtliche Konsequenzen sowie Angaben zu früheren Fällen von Folter und Misshandlung in der Region.
In der parlamentarischen Anfrage wird zudem auf wiederholte Vorwürfe schwerer Misshandlungen in Wan in den vergangenen Jahren verwiesen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit langem, dass es in der Region immer wieder zu Gewalt durch Sicherheitskräfte komme und diese häufig nicht konsequent verfolgt werde.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/newroz-razzien-misshandlungsvorwurfe-gegen-istanbuler-polizei-50857 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-bericht-dokumentiert-tausende-menschenrechtsverletzungen-in-kurdistan-50899 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kurdischer-demonstrant-an-der-grenze-schwer-misshandelt-49859
Bedrohung durch Biowaffenforschung
Ein Leben lang in die Rente eingezahlt – Gericht verweist auf Sozialhilfe statt Altersrente
Ein Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe sorgt für erhebliche Diskussionen: Wer auf die Bewilligung seiner Altersrente wartet, kann im Eilverfahren nicht ohne Weiteres eine vorläufige Rentenzahlung erzwingen.
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen S 12 R 1202/25 ER ging es um einen 66-jährigen Versicherten, der seine Regelaltersrente beantragt hatte. Nach den Angaben im Verfahren lagen die erforderlichen Unterlagen bereits vollständig bei der Rentenversicherung vor. Dennoch war noch kein Rentenbescheid ergangen.
Der Mann befand sich nach eigenen Angaben in einer akuten finanziellen Notlage. Sein Konto war überzogen, laufende Einkünfte standen nicht zur Verfügung. Deshalb wandte er sich im einstweiligen Rechtsschutz an das Sozialgericht.
Der Fall: Rentenantrag gestellt, Bescheid bleibt ausDer Antragsteller wollte erreichen, dass die Deutsche Rentenversicherung vorläufig Rentenzahlungen leistet. Die endgültige Berechnung und der spätere Rentenbescheid sollten dadurch nicht ersetzt werden. Vielmehr ging es um eine Überbrückung bis zur abschließenden Entscheidung.
Aus Sicht des Betroffenen lag der Gedanke nahe. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat und die Altersgrenze erreicht, erwartet nicht, im Rentenbeginn ohne Einkommen dazustehen. Gerade bei älteren Menschen können wenige Wochen ohne Zahlung schnell zu Mietrückständen, Kontoüberziehungen oder Mahnungen führen.
Das Sozialgericht Karlsruhe sah den Fall jedoch anders. Es lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an der erforderlichen besonderen Eilbedürftigkeit.
Warum das Gericht keine vorläufige Rente zusprachIm Eilverfahren nach § 86b Abs. 2 SGG muss ein Antragsteller glaubhaft machen, dass eine gerichtliche Sofortentscheidung nötig ist. Es reicht nicht allein aus, dass ein Anspruch später bestehen könnte. Hinzukommen muss eine gegenwärtige Notlage, die nicht anders aufgefangen werden kann.
Genau an diesem Punkt setzte das Gericht an. Nach seiner Auffassung konnte der Antragsteller zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Gemeint ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Damit stellte das Gericht nicht fest, dass dem Mann keine Altersrente zusteht. Es entschied nur, dass die Rentenversicherung im Eilverfahren nicht zur vorläufigen Zahlung verpflichtet wird. Für die Zwischenzeit verwies es auf das Sozialamt.
Rechtlich nachvollziehbar, sozial schwer vermittelbarJuristisch folgt der Beschluss einer engen Logik des Eilrechtsschutzes. Wenn eine andere staatliche Leistung den Lebensunterhalt sichern kann, sehen Gerichte häufig keinen Grund für eine sofortige gerichtliche Verpflichtung des eigentlich zuständigen Leistungsträgers. Sozial bleibt die Entscheidung dennoch schwer vermittelbar. Ein Rentenantragsteller befindet sich nicht in derselben Lage wie jemand, dessen Anspruch völlig ungeklärt ist. Er hat eine Versicherungsbiografie, einen Rentenantrag und möglicherweise einen bereits weitgehend aufgeklärten Versicherungsverlauf.
Der Verweis auf Grundsicherung bedeutet für viele Betroffene mehr als nur einen anderen Antrag. Er kann als Abwertung empfunden werden, weil aus einem Beitragszahler vorübergehend ein Antragsteller beim Sozialamt wird. Hinzu kommen Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Miete und persönlichen Verhältnissen.
Das Problem liegt nicht nur beim GerichtDie Entscheidung macht ein praktisches Problem sichtbar, das viele Rentenversicherte unterschätzen. Zwischen Rentenantrag, Bearbeitung, Bescheid und erster Zahlung kann eine Lücke entstehen. Diese Lücke trifft besonders Menschen, die keine größeren Rücklagen haben.
Die Rentenversicherung ist zwar an Recht und Gesetz gebunden. Trotzdem wirken Verzögerungen für Betroffene existenziell, wenn der Rentenbeginn bereits erreicht ist. Wer seine Miete, Stromabschläge oder Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen kann, braucht keine abstrakte Zusage, sondern Geld auf dem Konto.
Gerade deshalb ist der Fall brisant. Er zeigt, dass das soziale Sicherungssystem nicht immer dort hilft, wo Bürgerinnen und Bürger die Hilfe erwarten. Die Rentenversicherung bleibt zuständig für die Rente, während das Sozialamt die akute Not abfangen soll.
Vorschuss nach § 42 SGB I: Eine wichtige MöglichkeitFür Versicherte ist der Beschluss kein Grund, eine Verzögerung einfach hinzunehmen. § 42 SGB I sieht Vorschüsse auf Geldleistungen vor, wenn der Anspruch dem Grunde nach besteht und die genaue Höhe noch nicht feststeht. Wird ein solcher Vorschuss beantragt, kann daraus unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlungspflicht entstehen.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt selbst, dass ein Vorschuss auf die Rente möglich ist, wenn die endgültige Klärung voraussichtlich länger dauert. Nach ihrer Darstellung ist der Vorschuss bei einem entsprechenden Antrag zwingend zu zahlen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe orientiert sich an den bereits vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten.
Wichtig ist deshalb die Schriftform. Betroffene sollten nicht nur telefonisch nach dem Stand fragen, sondern ausdrücklich einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen. Der Antrag sollte Datum, Versicherungsnummer, Rentenart und eine kurze Begründung zur finanziellen Notlage enthalten.
Was Betroffene bei Verzögerungen tun könnenWer kurz vor Rentenbeginn noch keinen Bescheid erhalten hat, sollte zügig reagieren. Sinnvoll ist zunächst eine schriftliche Sachstandsanfrage bei der Rentenversicherung. Darin sollte eine konkrete Frist zur Bescheiderteilung oder zur Entscheidung über einen Vorschuss gesetzt werden.
Bleibt eine Antwort aus, kann ein Vorschussantrag folgen oder parallel gestellt werden. Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle der Rentenversicherung kann Druck erzeugen. Entscheidend ist, alle Schreiben nachweisbar zu versenden und Kopien aufzubewahren. Wenn die wirtschaftliche Not bereits eingetreten ist, sollte zusätzlich geprüft werden, ob Grundsicherung im Alter vorläufig beantragt werden muss. Das ist für viele Betroffene unangenehm, kann aber Mietschulden oder weitere Kontoüberziehungen verhindern. Spätere Rentennachzahlungen können dann mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden.
Übersicht: Welche Wege in Betracht kommen Situation Mögliche Reaktion Rentenantrag ist gestellt, aber der Bescheid fehlt Schriftliche Sachstandsanfrage stellen und eine kurze Frist zur Bearbeitung setzen. Der Rentenanspruch scheint dem Grunde nach geklärt, aber die Höhe steht noch aus Vorschuss nach § 42 SGB I ausdrücklich und schriftlich beantragen. Es fehlt Geld für Miete, Lebensmittel oder laufende Rechnungen Zusätzlich Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen, um die akute Not abzusichern. Die Rentenversicherung reagiert nicht Erinnerung, Fristsetzung und gegebenenfalls Beschwerde bei der zuständigen Stelle einreichen. Ein Eilantrag beim Sozialgericht wird erwogen Vorher prüfen lassen, ob ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht werden kann und ob andere Hilfen vorrangig verlangt werden. Warum der Beschluss viele Rentner verunsichertDer Beschluss aus Karlsruhe berührt ein sensibles Vertrauen. Viele Menschen gehen davon aus, dass nach einem langen Arbeitsleben die Altersrente pünktlich gezahlt wird. Wenn stattdessen der Gang zum Sozialamt empfohlen wird, entsteht der Eindruck eines Systembruchs.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass Grundsicherung im Alter kein persönliches Scheitern bedeutet. Sie ist eine gesetzliche Leistung zur Sicherung des Existenzminimums. Dennoch ist sie für Menschen, die eigentlich auf ihre Versicherungsleistung warten, oft mit Scham und zusätzlichem Aufwand verbunden.
Der Fall zeigt daher weniger ein individuelles Fehlverhalten des Antragstellers als eine Schwäche im Ablauf. Rentenverfahren müssen so organisiert sein, dass am Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand keine existenzbedrohenden Lücken entstehen. Andernfalls wird aus einem Verwaltungsproblem schnell eine soziale Krise.
Kurzes Beispiel aus der PraxisHerr M. wird im Juli 66 Jahre alt und beantragt drei Monate vorher seine Regelaltersrente. Im August ist noch kein Bescheid da, obwohl seine Unterlagen vollständig vorliegen. Seine letzte Lohnzahlung ist verbraucht, die Miete für September kann er nicht vollständig zahlen.
In dieser Lage sollte Herr M. sofort schriftlich einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen und seine finanzielle Not belegen. Gleichzeitig kann er beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen, um Mietschulden zu vermeiden. Kommt später die Rentennachzahlung, wird geprüft, welche Leistungen miteinander zu verrechnen sind.
FazitDer Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe ist rechtlich erklärbar, aber für Betroffene schwer zu akzeptieren. Er macht deutlich, dass ein Rentenantrag allein nicht automatisch vor finanziellen Engpässen schützt. Wer auf seine Rente wartet, muss bei Verzögerungen aktiv werden und seine Ansprüche schriftlich geltend machen.
Besonders wichtig ist der Vorschuss nach § 42 SGB I. Er kann verhindern, dass Versicherte trotz wahrscheinlichem Rentenanspruch sofort auf Grundsicherung angewiesen sind. Der Fall zeigt aber auch: Ohne schnelle Bearbeitung durch die Rentenversicherung bleibt der Rentenbeginn für manche Menschen ein finanzielles Risiko.
QuellenSozialgericht Karlsruhe, Az. S 12 R 1202/25 ER.
§ 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz zum einstweiligen Rechtsschutz.
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OVG weist Beschwerde von «Nius» gegen Äußerungen von Daniel Günther ab – und arbeitet «Delegitimierung der Demokratie» zu
Mit einem umstrittenen Beschluss (Az. 6 MB 9/26) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein gestern die Beschwerde des Onlineportals zurückgewiesen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) durfte demnach in der ZDF-Talkshow «Markus Lanz» vom 7. Januar das Portal und ähnliche Medien als «Gegner» und «Feinde der Demokratie» bezeichnen, ohne dass dies als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Landes gewertet wird.
Kritiker werfen dem Gericht vor, eine realitätsferne Trennung zwischen Amt und Person zu konstruieren und damit hochrangigen Politikern eine gefährliche Freifahrkarte für die Stigmatisierung missliebiger Medien auszustellen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Bereits zu Beginn der Sendung (circa Minute 00:50) wurde Günther von Lanz als Ministerpräsident vorgestellt. Um Minute 29:22 blendete eine Bauchbinde ein (siehe Titelbild):
«Daniel Günther ist seit 2017 Ministerpräsident von Schleswig-Holstein»
Auch bezog sich Günther selbst später explizit auf sein Amt (Minute 53:14), indem er sagte:
«Also, ich will jetzt von hier aus als schleswig-holsteinischer Ministerpräsident keine Außenpolitik machen.»
Trotz dieser klaren amtlichen Rahmung – inklusive Reisekostenübernahme durch das Land – urteilte das OVG, Günther sei in einer Talkshow lediglich als Parteipolitiker aufgetreten. Die Äußerungen fielen daher nicht unter das strenge Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot für Amtsträger, sondern genössen vollen Schutz der Meinungsfreiheit. Konkret hatte Günther gesagt:
«Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale (...) Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind.»
Zu Berichten des Portals über ihn fügte er hinzu:
«Da stimmt in der Regel nichts. Das ist (...) vollkommen faktenfrei.»
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte bereits im Februar die Anträge von Nius auf Unterlassung, Ordnungsgeld und Widerruf abgelehnt. Das OVG bestätigte dies nun und betonte die Doppelrolle von Politikern in Talkformaten.
Anwalt Joachim Steinhöfel, der Nius vertritt, kritisierte das Urteil scharf: Das Gericht konstruiere eine «private Schutzzone» für den Ministerpräsidenten, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos blieben. Die tatsächliche Außenwirkung des Auftritts als Regierungschef werde ignoriert. Eine Verfassungsbeschwerde sei angekündigt.
Günther selbst feierte die Entscheidung als «Sieg für die Meinungsfreiheit» und erklärte, unabhängige Gerichte – und nicht «rechtspopulistische Portale» – sollten solche Fragen klären. Er lasse sich nicht den Mund verbieten.
Doch wenn Günther kritische Medien pauschal delegitimiert und sie zu Feinden der Demokratie erklärt, untergräbt er im Grunde selbst demokratische Prinzipien wie Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Indem ein Ministerpräsident unbequeme Berichterstattung als «faktenfrei» und demokratiefeindlich brandmarkt, ohne klar zwischen illegalen Inhalten und legitimer Kritik zu trennen, schafft er ein Klima der Einschüchterung. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte mit «Schock» und sah einen Angriff auf die Pressefreiheit (wir berichteten).
Das Gerichtsurteil, so die Kritik, öffne Tür und Tor für den Missbrauch von Amtsmacht: Regierende könnten in amtlich gerahmten Auftritten scharf attackieren, sich danach aber auf die «Parteipolitiker-Rolle» zurückziehen. Wo endet die zulässige politische Kritik und wann beginnt die staatliche Stigmatisierung unabhängiger Stimmen? Cicero schrieb dazu im Februar:
«Die Frage steht im Raum, ob Daniel Günther diese Sätze sagen durfte. Als Privatperson spielt dabei seine (natürlich auch nicht uferlose) Meinungsfreiheit eine Rolle. Demgegenüber müsste er seine Aussagen als Ministerpräsident und damit als Teil der Exekutive am Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot messen lassen, was einen wesentlich engeren Spielraum belässt.
Schließlich sind Repräsentanten der Exekutive, sofern sie in amtlicher Eigenschaft in Erscheinung treten, gerade nicht grundrechtsberechtigt, sondern ganz im Gegenteil grundrechtsverpflichtet.»
Dabei «dürfte es unstreitig sein, dass Daniel Günther von der Lanz-Redaktion gerade nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson eingeladen wurde». Des Weiteren sei es keineswegs üblich, Landesvorsitzende einer Partei einzuladen. Davon dürfte nur dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn etwa in jenem Bundesland gerade eine Wahl anstehe.
Auch könnten weder der konkrete Wortlaut der Anmoderation noch die Einblendungen mit zuschreibenden Rollenbezeichnungen entscheidend sein, denn diesen Zuschreibungen Dritter komme keinerlei Rechtsqualität zu. Doch der entscheidende Punkt sei hier, «dass sich das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein leider nicht damit auseinandersetzt, wie der für die Einordnung entscheidende objektive Durchschnittsbetrachter (Zuschauer) etwa das über die ganze Sendung hinweg bei Einblendung von Daniel Günther im Revers sichtbare Wappen des Landes Schleswig-Holstein wahrnimmt». Cicero meint dazu:
«Weder eine reine Privatperson noch ein Landespolitiker ohne Regierungsamt würde dort wohl in Anzug und Krawatte mit einem solchen Ansteckwappen sitzen. Schon dieser Umstand wirft die Frage auf, ob hier noch ein ‹im Zweifel privat› angenommen werden konnte. Denn womöglich lag für die allermeisten Zuschauer schon überhaupt kein Zweifel mehr vor.»
Die Kieler Kanzlei Graf Kerssenbrock & Kollegen macht auch noch auf folgenden heiklen Punkt aufmerksam, nämlich dass die gerichtliche Einordnung der Äußerungen als «nicht amtlich» eine entscheidende Folge hat: Dadurch wird nämlich die eigentliche inhaltliche Prüfung der Aussagen weitgehend abgeschnitten. Dies wirke wie ein Filter, so dass Fragen nach Wahrheitsgehalt, möglicher Überzeichnung oder einer möglichen Beeinträchtigung der politischen Neutralität gar nicht mehr umfassend geprüft würden. Fazit:
«Die Annahme eines flexiblen Rollenwechsels ist lebensfremd. Die Gesamtwürdigung bleibt unvollständig. Die Amtsautorität wird funktional unterschätzt. Die materielle Kontrolle staatlicher Kommunikation wird verkürzt.»
Damit entstehe folgendes dogmatisches Risiko:
«Die Trennlinie zwischen staatlicher Kommunikation und politischer Meinungsäußerung wird so gezogen, dass staatliche Einflussmöglichkeiten faktisch erweitert werden, ohne dass die korrespondierenden verfassungsrechtlichen Bindungen greifen.»
Solche Bindungen umfassen etwa die Pflicht des Staates zu politischer Neutralität, das Gebot sachlicher und zurückhaltender Kommunikation sowie das Verbot, die staatliche Autorität zur Einflussnahme im politischen Wettbewerb zu nutzen. Damit entsteht eine Art Schutzraum, in dem sich Regierungsmitglieder auf ihre Rolle als Parteipolitiker berufen können, ohne den verfassungsrechtlich erhöhten Anforderungen staatlicher Kommunikation unterworfen zu sein.
Cicero hatte im Februar im Übrigen geschrieben:
«Wenn das Beschwerdegericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht kassiert, arbeitet der Rechtsstaat selbst der Delegitimierung der Demokratie zu.»
Ordnungsrufe gegen die AfD: Wie Altparteien den Bundestag als Tribunal missbrauchen
Die Sabotage der AfD im Bundestag durch das Altparteienkartell beschränkt sich nicht darauf, dass man ihr systematisch Vizepräsidenten-Posten, Ausschussvorsitze und sogar einen ihrer Größe angemessenen Fraktionssaal vorenthält; auch die Reden ihrer Abgeordneten werden durch permanente aggressive und lautstarke Zwischenrufe anderer, vor allem linker Parlamentarier unterbrochen. Diese bereits von den Nazis in der Endphase der Weimarer […]
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Ohne Worte
Rente vor 67 ohne Abschlag bleibt auch 2026 möglich
Die Rente mit 67 ist für viele Versicherte längst der gesetzliche Orientierungspunkt. Dennoch bedeutet sie nicht, dass alle Beschäftigten im Jahr 2026 tatsächlich erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen können. Für mehrere Jahrgänge gelten weiterhin Übergangsregeln, durch die ein Rentenbeginn vor dem 67. Geburtstag möglich bleibt.
Besonders wichtig ist dabei der Unterschied zwischen der Regelaltersrente, der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer diese Begriffe verwechselt, kann den eigenen Rentenbeginn leicht falsch einschätzen. Denn je nach Rentenart zählen andere Versicherungszeiten und andere Altersgrenzen.
Dr. Utz Anhalt: Rente vor 67 noch möglich Warum die Grenze von 67 Jahren noch nicht für alle giltDie Regelaltersgrenze wird in Deutschland seit Jahren schrittweise angehoben. Für den Jahrgang 1961 liegt sie im Jahr 2026 bei 66 Jahren und sechs Monaten. Für spätere Jahrgänge steigt sie weiter in Zwei-Monats-Schritten, bis ab dem Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.
Das bedeutet: Wer 1961 geboren wurde, kann 2026 regulär noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Auch für Versicherte der Jahrgänge 1962 und 1963 gelten noch Übergangsgrenzen unterhalb von 67 Jahren. Erst ab dem Jahrgang 1964 ist die 67 bei der Regelaltersrente vollständig erreicht.
45 Versicherungsjahre eröffnen einen früheren RentenbeginnNoch deutlicher wird der Unterschied bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie richtet sich an Menschen, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Diese Rentenart wird im Alltag oft noch „Rente mit 63“ genannt, obwohl diese Bezeichnung für heutige Neurentner in der Regel nicht mehr passt.
Für 1962 Geborene liegt die Altersgrenze bei dieser abschlagsfreien Rente 2026 bei 64 Jahren und acht Monaten. Für jeden späteren Geburtsjahrgang steigt sie um zwei weitere Monate. Ab dem Jahrgang 1964 ist dann ein abschlagsfreier Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren möglich.
Damit bleibt auch 2026 eine Altersrente ohne Abschläge vor dem 67. Geburtstag erreichbar. Voraussetzung ist allerdings, dass die nötigen Versicherungszeiten erfüllt sind. Wer die 45 Jahre nicht erreicht, kann diese Rentenart nicht nutzen.
35 Versicherungsjahre reichen nicht immer für eine frühe Rente ohne AbschlägeEine weitere Möglichkeit ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür sind mindestens 35 Versicherungsjahre erforderlich. Diese Rentenart kann zwar bereits ab 63 Jahren beansprucht werden, dann aber nur mit dauerhaften Abschlägen.
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vorzeitig vor der jeweiligen Altersgrenze beginnt. Für den Jahrgang 1963, der 2026 das 63. Lebensjahr erreicht, nennt die Deutsche Rentenversicherung bei einem Rentenbeginn mit 63 einen Abschlag von 13,8 Prozent. Diese Kürzung gilt dauerhaft und betrifft die gesamte Rentenlaufzeit.
Trotzdem können auch Versicherte mit 35 Jahren Versicherungszeit aus den Jahrgängen 1949 bis 1963 noch vor 67 ohne Abschläge in Rente gehen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Geburtsjahr ab. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Eintrittsalter bei dieser Rentenart bei 67 Jahren.
Welche Zeiten für die Versicherungsjahre zählenBei den Versicherungsjahren geht es nicht nur um klassische Beschäftigungszeiten. Für die 35 Jahre werden viele rentenrechtliche Zeiten zusammengerechnet. Dazu gehören unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosigkeit sowie bestimmte Ausbildungszeiten.
Bei den 45 Jahren gelten strengere Anforderungen. Hier zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege sowie Wehr- oder Zivildienstzeiten. Bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit können unter Voraussetzungen berücksichtigt werden, andere Zeiten dagegen nicht.
Deshalb genügt ein grober Blick auf das Erwerbsleben oft nicht. Entscheidend ist, was im persönlichen Versicherungsverlauf tatsächlich gespeichert ist. Wer einen Rentenbeginn im Jahr 2026 oder kurz danach plant, sollte den Versicherungsverlauf frühzeitig prüfen lassen.
Übersicht: Wer 2026 noch vor 67 ohne Abschläge in Rente gehen kann Rentenkonstellation Einordnung für 2026 Regelaltersrente Jahrgang 1961 Abschlagsfrei mit 66 Jahren und sechs Monaten möglich, also noch vor dem 67. Geburtstag. Besonders langjährig Versicherte Jahrgang 1962 Nach mindestens 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 64 Jahren und acht Monaten möglich. Besonders langjährig Versicherte Jahrgang 1963 Nach mindestens 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 64 Jahren und zehn Monaten möglich. Besonders langjährig Versicherte ab Jahrgang 1964 Nach mindestens 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 65 Jahren möglich. Langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren Rente ab 63 möglich, jedoch mit dauerhaften Abschlägen; abschlagsfrei vor 67 nur noch für Jahrgänge bis 1963. Warum die Prüfung des Rentenverlaufs so wichtig istDie Entscheidung über den Rentenbeginn sollte nicht allein vom Geburtsjahr abhängig gemacht werden. Entscheidend ist, ob die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt sind und welche Rentenart im Einzelfall wirklich in Betracht kommt. Schon einzelne fehlende Monate können darüber entscheiden, ob eine abschlagsfreie Rente möglich ist oder nicht.
Auch der Unterschied zwischen einem abschlagsfreien Rentenbeginn und einem vorzeitigen Rentenbeginn mit Abschlägen ist finanziell erheblich. Eine Kürzung von 10 oder mehr Prozent wirkt sich nicht nur für einige Monate aus, sondern dauerhaft. Sie kann damit über viele Jahre hinweg spürbar sein.
Wer kurz vor der Rente steht, sollte außerdem berücksichtigen, dass ein Rentenantrag nicht rückwirkend beliebig flexibel wirkt. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt eine rechtzeitige Planung und bietet dafür Rentenauskünfte sowie einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an. Besonders bei lückenhaften Versicherungsverläufen kann eine Kontenklärung wichtig sein.
Was sich 2026 besonders bemerkbar machtIm Jahr 2026 treffen mehrere Entwicklungen zusammen. Die Regelaltersgrenze steigt weiter, zugleich erreichen geburtenstarke Jahrgänge das rentennahe Alter. Viele Beschäftigte prüfen deshalb, ob sie vor 67 aus dem Berufsleben ausscheiden können, ohne Kürzungen hinnehmen zu müssen.
Für Menschen mit sehr langen Erwerbsbiografien bleibt die abschlagsfreie Rente vor 67 weiterhin eine wichtige Option. Sie betrifft vor allem Versicherte, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind und über Jahrzehnte Beiträge gezahlt haben. Gleichzeitig wird der Zugang Jahr für Jahr später, weil die Altersgrenzen weiter angehoben wurden.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEin Arbeitnehmer ist im Juli 1962 geboren und hat bereits mit 17 Jahren eine Ausbildung begonnen. Er war anschließend durchgehend beschäftigt, hatte zwischendurch Kindererziehungszeiten und kommt im Jahr 2026 auf 45 Versicherungsjahre. Für ihn kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage kommen.
Da der Jahrgang 1962 diese Rente mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei beanspruchen kann, wäre ein Rentenbeginn vor dem 67. Geburtstag möglich. Entscheidend ist aber, dass die 45 Jahre im Versicherungsverlauf vollständig anerkannt sind. Fehlen dort Zeiten, sollte er sie vor dem Rentenantrag klären lassen.
Fragen und Antworten zur Rente vor 67 im Jahr 2026Frage 1: Können Menschen auch 2026 noch vor 67 ohne Abschläge in Rente gehen?
Ja. Auch 2026 können bestimmte Versicherte noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Altersrente gehen. Das gilt vor allem für ältere Jahrgänge mit Übergangsregelungen und für Menschen, die mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht haben.
Frage 2: Für wen gilt die Regelaltersrente 2026 noch vor 67?
Für den Jahrgang 1961 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und sechs Monaten. Wer 1961 geboren wurde, kann daher 2026 regulär noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen.
Frage 3: Was bedeutet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Diese Rentenart richtet sich an Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren. Wer diese Voraussetzung erfüllt, kann je nach Geburtsjahr vor 67 abschlagsfrei in Altersrente gehen. Für den Jahrgang 1962 liegt die Grenze bei 64 Jahren und acht Monaten, für den Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und zehn Monaten.
Frage 4: Reichen 35 Versicherungsjahre für eine Rente vor 67 ohne Abschläge?
Nicht immer. Mit 35 Versicherungsjahren ist zwar eine Altersrente ab 63 möglich, sie ist dann aber in der Regel mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Abschlagsfrei vor 67 ist diese Rentenart nur noch für bestimmte Jahrgänge bis 1963 möglich.
Frage 5: Welche Zeiten zählen zu den Versicherungsjahren?
Zu den Versicherungszeiten können unter anderem Beschäftigungszeiten, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Wehr- oder Zivildienstzeiten sowie bestimmte Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosigkeit zählen. Welche Zeiten im Einzelfall anerkannt werden, hängt von der jeweiligen Rentenart ab.
Frage 6: Warum sollte man den Rentenverlauf vor dem Antrag prüfen?
Der persönliche Versicherungsverlauf entscheidet darüber, ob die nötigen Jahre für eine abschlagsfreie Rente erfüllt sind. Fehlen einzelne Monate oder wurden Zeiten noch nicht anerkannt, kann sich der Rentenbeginn verschieben oder es können Abschläge entstehen. Deshalb ist eine rechtzeitige Prüfung vor dem Rentenantrag sinnvoll.
Auch 2026 gilt: Die Rente mit 67 ist nicht für alle Versicherten der tatsächliche abschlagsfreie Startpunkt. Wer dem Jahrgang 1961 angehört, erreicht die Regelaltersrente noch mit 66 Jahren und sechs Monaten. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, kann je nach Geburtsjahr sogar deutlich früher ohne Abschläge in Altersrente gehen.
Die pauschale Aussage, alle müssten bis 67 arbeiten, greift deshalb zu kurz. Richtig ist aber auch: Die früheren Rentenwege sind enger geworden und hängen stark vom persönlichen Versicherungsverlauf ab. Wer 2026 oder in den Folgejahren in Rente gehen will, sollte Geburtsjahr, Versicherungszeiten und mögliche Abschläge genau prüfen.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Deutsche Rentenversicherung: Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026.
Deutsche Rentenversicherung: Wann kann ich in Rente gehen?
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Trotz Null-Witwenrente wieder einen Anspruch erwirken
Viele Witwen und Witwer kennen die Situation: Der Anspruch auf Witwenrente besteht zwar weiterhin, auf dem Konto kommt aber nichts an. Der Grund ist meist eigenes Einkommen, das auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Wird die Witwenrente dadurch vollständig aufgezehrt, spricht man im Alltag oft von einer Nullrente.
Eine solche Nullrente bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch endgültig verloren ist. Sie bedeutet nur, dass wegen der aktuellen Einkommensanrechnung vorübergehend kein Zahlbetrag übrig bleibt. Sinkt das eigene Einkommen, steigt der Freibetrag oder kommt eine eigene Altersrente hinzu, kann eine neue Berechnung nötig werden.
Gerade deshalb sollten Betroffene alte Bescheide nicht einfach abheften und das Thema als erledigt betrachten. Wer zu einem früheren Zeitpunkt wegen zu hohen Einkommens keine Witwenrente ausgezahlt bekam, kann später wieder einen Anspruch auf Zahlung haben. Entscheidend ist, ob sich die Einkommensverhältnisse so verändert haben, dass nach der Anrechnung wieder ein Restbetrag verbleibt.
Wie die Einkommensanrechnung funktioniertDie gesetzliche Witwen- oder Witwerrente wird grundsätzlich mit eigenem Einkommen verrechnet. Dazu zählen je nach Fall Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit, Erwerbsersatzeinkommen und auch eigene Renten. In besonderen Altfällen können abweichende Regeln gelten, etwa wenn der Todesfall oder die Ehe in frühere Übergangsregelungen fällt.
Zunächst wird aus dem Einkommen ein anzurechnendes Nettoeinkommen ermittelt. Dieses wird mit einem Freibetrag verglichen. Nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt, mindert die Witwenrente.
Vom übersteigenden Betrag werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Liegt dieser Anrechnungsbetrag höher als die eigentliche Witwenrente, bleibt rechnerisch kein Auszahlungsbetrag übrig. Der Anspruch besteht dann zwar weiter, die Zahlung ruht aber wirtschaftlich betrachtet wegen der Einkommensanrechnung.
Vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 beträgt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung 1.076,86 Euro monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Betrag um 228,42 Euro. Ab 1. Juli 2026 soll der aktuelle Rentenwert nach der angekündigten Rentenanpassung auf 42,52 Euro steigen; daraus ergibt sich rechnerisch ein Freibetrag von 1.122,53 Euro und ein Kinderzuschlag von 238,11 Euro.
Bereich Was gilt Freibetrag bis 30. Juni 2026 1.076,86 Euro monatlich, zuzüglich 228,42 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind Voraussichtlicher Freibetrag ab 1. Juli 2026 1.122,53 Euro monatlich, zuzüglich 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind Anrechnung 40 Prozent des Einkommens oberhalb des Freibetrags werden von der Witwenrente abgezogen Nullrente Der Anspruch bleibt dem Grunde nach bestehen, es ergibt sich aber kein Zahlbetrag Prüfung bei Einkommensminderung Eine Minderung um mindestens 10 Prozent kann eine unterjährige Neuberechnung auslösen Die 10-Prozent-Regel: Wann eine Neuberechnung möglich wirdBesonders wichtig ist die sogenannte 10-Prozent-Regel. Sinkt das berücksichtigte Einkommen um mindestens 10 Prozent, kann diese Minderung schon vor der nächsten jährlichen Anpassung berücksichtigt werden. Das kann dazu führen, dass eine bisher nicht gezahlte Witwenrente wieder ausgezahlt wird.
Die Rentenversicherung kann eine solche Minderung zwar berücksichtigen, wenn sie davon erfährt. In der Praxis erfährt sie davon aber nicht immer automatisch. Deshalb sollten Betroffene selbst tätig werden und die Einkommensminderung schriftlich mitteilen.
Das gilt etwa bei einer Reduzierung der Arbeitszeit, einem Wechsel in eine schlechter bezahlte Beschäftigung, dem Ende von Krankengeld oder Arbeitslosengeld, dem Wegfall einer Zahlung oder einer Veränderung beim Rentenbezug. Auch beim Übergang von Erwerbseinkommen in eine eigene Altersrente lohnt eine genaue Prüfung. Nicht selten verändert sich dadurch das anzurechnende Einkommen so, dass aus einer Nullrente wieder eine monatliche Zahlung wird.
Wichtig ist dabei der Vergleich mit dem Einkommen, das bisher für die Anrechnung verwendet wurde. Es geht also nicht nur um das tatsächlich verfügbare Geld auf dem Konto, sondern um das rentenrechtlich zu berücksichtigende Einkommen. Deshalb kann ein Bescheid auf den ersten Blick schwer verständlich wirken.
Warum Betroffene selbst handeln solltenWer eine Nullrente hat, sollte nicht darauf warten, dass die Rentenversicherung automatisch jeden möglichen neuen Zahlbetrag erkennt. Zwar werden Renten und Freibeträge regelmäßig angepasst. Unterjährige Veränderungen beim Einkommen werden aber oft erst dann relevant, wenn sie mitgeteilt und belegt werden.
Sinnvoll ist ein formloses Schreiben an den Rentenversicherungsträger. Darin sollte stehen, dass wegen gesunkenen Einkommens eine Neuberechnung der Witwen- oder Witwerrente beantragt wird. Beigefügt werden sollten aktuelle Einkommensnachweise, Rentenbescheide, Lohnabrechnungen oder andere Belege.
Wer nicht sicher ist, ab wann die Einkommensminderung eingetreten ist, sollte den Zeitraum möglichst genau angeben. Auch ein älterer Zeitraum kann wichtig sein, wenn die Witwenrente schon seit Monaten nicht gezahlt wurde. Dann geht es nicht nur um künftige Zahlungen, sondern auch um mögliche Nachzahlungen.
Nachzahlung: Wann Geld rückwirkend kommen kannEine Nachzahlung kommt in Betracht, wenn sich nachträglich zeigt, dass die Witwenrente schon früher wieder hätte gezahlt werden müssen. Das kann passieren, wenn das Einkommen bereits vor Monaten deutlich gesunken ist, die Neuberechnung aber erst später erfolgt. Dann kann der Zahlbetrag ab dem Zeitpunkt entstehen, ab dem die neue Einkommenslage zu berücksichtigen ist.
Für Betroffene ist deshalb die Dokumentation so wichtig. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Änderungsmitteilungen der Agentur für Arbeit, Krankengeldbescheide oder Schreiben des Arbeitgebers können entscheidend sein. Je klarer der Beginn der Einkommensminderung belegt wird, desto besser lässt sich eine rückwirkende Prüfung nachvollziehen.
Daneben kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X sinnvoll sein, wenn ein früherer Bescheid möglicherweise falsch war. Das betrifft etwa Fälle, in denen Einkommen falsch eingeordnet, ein Freibetrag nicht korrekt angewendet oder eine Änderung nicht berücksichtigt wurde. Betroffene sollten dabei konkret benennen, welcher Bescheid überprüft werden soll.
Eine Nachzahlung ist allerdings kein Automatismus. Sie hängt vom Einzelfall, den Fristen, den Nachweisen und der rechtlichen Bewertung ab. Wer größere Beträge erwartet oder mehrere Jahre betroffen sind, sollte sich beraten lassen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, einem Sozialverband oder einer zugelassenen Rentenberatung.
Eigene Altersrente: Warum sie die Witwenrente verändern kannViele Betroffene wundern sich, wenn mit der eigenen Altersrente die Witwenrente sinkt oder sogar auf null fällt. Der Grund ist, dass die eigene Altersrente als Einkommen berücksichtigt wird. Sie kann daher die Hinterbliebenenrente mindern.
Das bedeutet aber nicht, dass der Bezug einer eigenen Altersrente immer nachteilig ist. Die eigene Altersrente wird dauerhaft gezahlt und kann insgesamt zu einer besseren finanziellen Lage führen. Zugleich kann sie aber bei der Witwenrente einen neuen Rechenvorgang auslösen.
Besonders genau sollte geprüft werden, wenn vorher Arbeitsentgelt angerechnet wurde und später eine eigene Altersrente an dessen Stelle tritt. Die Beträge, Pauschalen und Zeitpunkte können sich unterscheiden. Dadurch kann es vorkommen, dass die Witwenrente wieder teilweise gezahlt wird, obwohl vorher eine Nullrente bestand.
Auch die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli kann Auswirkungen haben. Einerseits steigen die Renten, andererseits steigt auch der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung. Deshalb kann ein Fall, der im Juni noch zu einer Nullrente führte, ab Juli anders aussehen.
Nullrente ist kein endgültiger Bescheid für alle ZukunftEin Bescheid über eine Witwenrente ohne Zahlbetrag wirkt oft abschließend. Tatsächlich beschreibt er aber nur die Situation nach den damals zugrunde gelegten Daten. Ändern sich Einkommen, Freibeträge oder Rentenwerte, kann sich auch das Ergebnis ändern.
Betroffene sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob die Angaben im Bescheid noch stimmen. Besonders aufmerksam sollten sie werden, wenn das Einkommen sinkt, eine neue Rente beginnt, eine Beschäftigung endet, sich die Arbeitszeit verändert oder ein Kind weiterhin einen Waisenrentenbezug auslöst. Auch eine Rentenanpassung kann den Abstand zum Freibetrag verändern.
Wer wieder eine Zahlung erreichen will, sollte möglichst nicht nur telefonisch nachfragen. Besser ist eine schriftliche Mitteilung mit der Bitte um Neuberechnung. So lässt sich später nachweisen, wann die Rentenversicherung informiert wurde.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine Witwe erhält dem Grunde nach eine Witwenrente von 620 Euro brutto monatlich. Wegen ihres bisherigen Arbeitseinkommens wurde die Rente vollständig angerechnet, sodass seit längerer Zeit kein Betrag ausgezahlt wurde. Nach einer Reduzierung der Arbeitszeit sinkt ihr Einkommen deutlich.
Sie informiert die Rentenversicherung schriftlich und legt die neuen Lohnabrechnungen vor. Die Behörde prüft, ob die Einkommensminderung mindestens 10 Prozent beträgt und berechnet die Witwenrente neu. Nach Abzug des anrechenbaren Einkommens bleiben nun 185 Euro monatlich übrig.
Da die Arbeitszeit bereits drei Monate zuvor reduziert wurde, prüft die Rentenversicherung auch den rückwirkenden Zeitraum. Ergibt sich, dass die Voraussetzungen schon ab diesem Monat erfüllt waren, kann eine Nachzahlung entstehen. Aus einer Nullrente wird dann wieder eine laufende Witwenrente mit zusätzlicher Zahlung für die Vergangenheit.
Fragen und Antworten zur Witwenrente trotz Nullrente 1. Was bedeutet eine Nullrente bei der Witwenrente?Eine Nullrente bedeutet, dass zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Witwenrente besteht, aber wegen der Anrechnung von eigenem Einkommen aktuell kein Betrag ausgezahlt wird. Der Anspruch ist damit nicht automatisch verloren. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, kann später wieder eine Zahlung entstehen.
2. Kann eine Witwenrente nach einer Nullrente wieder gezahlt werden?Ja, das ist möglich. Wenn das eigene Einkommen sinkt oder sich die Berechnung durch neue Freibeträge, Rentenanpassungen oder den Beginn einer Altersrente verändert, kann die Witwenrente neu berechnet werden. Bleibt nach der Anrechnung wieder ein Betrag übrig, wird die Rente erneut ausgezahlt.
3. Was besagt die 10-Prozent-Regel?Die 10-Prozent-Regel bedeutet, dass eine Einkommensminderung schon vor der nächsten jährlichen Anpassung berücksichtigt werden kann, wenn das Einkommen um mindestens 10 Prozent gesunken ist. Das kann etwa bei reduzierter Arbeitszeit, Rentenbeginn, Ende von Krankengeld oder niedrigerem Einkommen wichtig werden. Betroffene sollten die Änderung der Rentenversicherung schriftlich mitteilen.
4. Gibt es bei einer Neuberechnung auch eine Nachzahlung?Eine Nachzahlung kann entstehen, wenn die Witwenrente bereits für zurückliegende Monate wieder hätte gezahlt werden müssen. Entscheidend ist, ab wann die Einkommensminderung nachweisbar eingetreten ist. Deshalb sollten Betroffene Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder andere Nachweise sorgfältig aufbewahren.
5. Muss ich selbst aktiv werden, wenn ich wieder Witwenrente bekommen möchte?Ja, das ist meist sinnvoll. Die Rentenversicherung erfährt nicht jede Einkommensänderung automatisch oder sofort. Wer eine Neuberechnung erreichen möchte, sollte schriftlich einen Antrag stellen und aktuelle Einkommensnachweise beifügen.
FazitEine Witwenrente mit Nullbetrag ist kein endgültiges Aus. Wer wegen eigenen Einkommens keine Auszahlung erhält, sollte jede spürbare Veränderung beim Einkommen ernst nehmen. Besonders die 10-Prozent-Regel kann dazu führen, dass die Rente schon vor der nächsten jährlichen Anpassung neu berechnet wird.
Wichtig sind schriftliche Mitteilung, vollständige Nachweise und eine Prüfung möglicher Nachzahlungen. Auch der Beginn einer eigenen Altersrente sollte nicht nur als neue Einnahme betrachtet werden, sondern als Anlass für eine genaue Berechnung. Wer seine Bescheide regelmäßig prüft, kann verhindern, dass ein wieder entstandener Anspruch ungenutzt bleibt.
QuellenDeutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente, Einkommensanrechnung und Freibeträge für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
Deutsche Rentenversicherung, rechtliche Arbeitsanweisung zu § 97 SGB VI: Anrechnung von Einkommen, Freibetrag und 40-Prozent-Regel.
Deutsche Rentenversicherung, rechtliche Arbeitsanweisung zu § 18d SGB IV: Einkommensänderungen und Berücksichtigung einer Minderung um mindestens 10 Prozent.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenanpassung 2026 und Anhebung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2026 auf 42,52 Euro
Der Beitrag Trotz Null-Witwenrente wieder einen Anspruch erwirken erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Meeting with permanent members of the Security Council
The President held a briefing session with permanent members of the Security Council via videoconference.
KNK fordert Anerkennung des Genozids von 1915 durch die Türkei
Anlässlich des Jahrestags des Genozids von 1915 hat der Nationalkongress Kurdistans (KNK) die Türkei zur Anerkennung der historischen Verbrechen aufgerufen. In einer schriftlichen Erklärung bezeichnet das kurdische Exilparlament die Massaker von damaks als einen systematischen Genozid an den christlichen Bevölkerungen Mesopotamiens und Anatoliens.
Der KNK erinnert daran, dass im Jahr 1915 unter der Herrschaft des Osmanischen Reiches Armenier:innen sowie Gemeinschaften weiterer christlicher Bevölkerungsgruppen wie die Suryoye gezielt vernichtet wurden. Auch kurdische Ezid:innen sind von den Massakern betroffen gewesen. Der Kongress spricht von einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das nicht geleugnet werden könne.
Mehr als eineinhalb Millionen Menschen getötet
Führende Kreise des Osmanischen Reiches, darunter die damalige Regierungspartei, paramilitärische Milizen und Teile des Militärs, waren maßgeblich an der Umsetzung des Genozids beteiligt. Ziel war die systematische Vernichtung ganzer Bevölkerungen sowie die Zerstörung ihrer kulturellen und historischen Existenz. Mehr als eineinhalb Millionen Menschen wurden getötet. Hunderttausende wurden vertrieben. Viele Frauen und Kinder wurden zwangsislamisiert und zur Heirat gezwungen. Zahlreiche Siedlungen, religiöse Stätten und kulturelle Einrichtungen wurden zerstört, Besitz wurde enteignet und geplündert.
Der KNK kritisiert, dass die Republik Türkei als Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches den Genozid bis heute nicht anerkennt. Diese Haltung wertet der Kongress als „Fortsetzung des Unrechts“ auf politischer Ebene. „Die anhaltende Leugnung trägt dazu bei, dass die historischen Wunden bis in die Gegenwart fortbestehen.“
Verbrechen anerkennen und Konsequenzen ziehen
Zum 111. Jahrestag des Genozids ruft der KNK die Türkei dazu auf, die Verbrechen anzuerkennen und die daraus resultierenden politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen zu ziehen. Zugleich fordert der Kongress eine umfassende Anerkennung des Genozids durch internationale Institutionen. Der Völkermord von 1915 gilt als eines der einschneidendsten Verbrechen des 20. Jahrhunderts und prägt bis heute das kollektive Gedächtnis der betroffenen Gemeinschaften in der Region.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/vor-111-jahren-aghet-die-armenische-katastrophe-51301