Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
Demonstration für kurdischsprachige Bildung in Zirgan
In der Gemeinde Zirgan (Abu Rasen) bei Serêkaniyê (Ras al-Ain) haben zahlreiche Menschen für das Recht auf kurdischsprachige Bildung demonstriert. Zu der Aktion hatte die Jugendorganisation der Partei der Demokratischen Einheit (PYD) aufgerufen. Die Teilnehmer:innen protestierten gegen den Beschluss des syrischen Bildungsministeriums zur Einschränkung des Kurdischunterrichts.
Der Demonstrationszug begann vor der PYD-Vertretung und führte zum zentralen Platz der Gemeinde. Auf Transparenten standen Parolen wie „Unsere Sprache ist unsere Identität“, „Ich werde Kurdisch sprechen, lesen und schreiben“ und „Wir haben auf Kurdisch begonnen und werden auf Kurdisch weitermachen“.
Nach einer Schweigeminute verlasen die PYD-Mitglieder Dilyar Ebdî und Îhlam Derwîş eine Erklärung auf Kurdisch und Arabisch. Darin erinnerten sie an die jahrzehntelange Verleugnungs- und Assimilationspolitik gegenüber der kurdischen Bevölkerung und die Unterdrückung ihrer Sprache und Identität. „Die kurdische Sprache ist die kulturelle, historische und gesellschaftliche Identität des kurdischen Volkes“, hieß es.
Die Teilnehmer:innen forderten, Kurdisch als Unterrichtssprache von der Grundschule bis zur Universität zu erhalten und seinen Status in einer künftigen syrischen Verfassung abzusichern. Auch die sprachlichen und kulturellen Rechte der kurdischen Bevölkerung müssten verfassungsrechtlich geschützt werden. Zum Abschluss wurde dazu aufgerufen, die Proteste für kurdischsprachige Bildung fortzusetzen.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kurdischunterricht-ist-ein-grundlegendes-recht-52914 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-in-qamislo-und-girke-lege-fur-muttersprachlichen-unterricht-52856 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachige-bildung-in-rojava-gehen-weiter-52841
PJAK: Politischer Status der Kurd:innen ist Voraussetzung für demokratische Zukunft Irans
Die Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) hat ihre Vorstellungen für die künftige politische Ordnung Irans dargelegt. Sprecher Rivar Abdanan fordert einen verfassungsrechtlich anerkannten politischen Status und demokratische Selbstverwaltung für die Kurd:innen sowie eine pluralistische und dezentrale Ordnung des Landes.
Abdanan veröffentlichte die Positionen in einer sieben Punkte umfassenden Erklärung. Anlass sind nach seinen Angaben Versuche bestimmter Medien, ein falsches Bild von den politischen Positionen und Beziehungen der PJAK zu vermitteln. „Die Anerkennung des politischen Status der Kurd:innen und die Ausarbeitung einer Verfassung auf Grundlage der demokratischen Selbstverwaltung der kurdischen Gesellschaft sind grundlegende Voraussetzungen für die demokratische und dezentrale politische Zukunft Irans“, erklärte Abdanan.
Neuordnung des politischen Systems
Die PJAK spricht sich für die Überwindung der Islamischen Republik und den Aufbau einer pluralistischen, demokratischen und dezentralen Republik aus. In einer solchen Ordnung müssten neben den Rechten der Kurd:innen auch diejenigen der persischen, lurischen, aserbaidschanischen, belutschischen, turkmenischen, arabischen und weiteren Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden. Als Grundlage nennt Abdanan das Modell einer „demokratischen Nation“, in der unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ihre Identitäten und politischen Rechte bewahren und zugleich eine gemeinsame demokratische Ordnung bilden. Auf dieser Grundlage könnten nach Auffassung der PJAK die Konflikte des vergangenen Jahrhunderts überwunden werden.
Zusammenarbeit an Anerkennung kurdischer Rechte gebunden
Die PJAK beansprucht das Recht, entsprechend den Interessen der kurdischen Gesellschaft diplomatische Beziehungen zu Staaten, Organisationen und anderen politischen Akteuren aufzunehmen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. „Mit keiner politischen Kraft, die die freie Identität, die Rechte und den politischen Status der kurdischen Gesellschaft nicht anerkennt, werden wir Beziehungen unterhalten“, erklärte Abdanan. Eine Zusammenarbeit sei erst möglich, wenn entsprechende Akteure ihre bisherigen Positionen und politischen Konzepte grundlegend änderten. Zugleich erklärte der Sprecher, die PJAK werde sich wie bisher weder „machtorientierten“ noch stellvertretend für andere Akteure handelnden Kräften unterordnen.
Recht auf legitime Selbstverteidigung
Im letzten Punkt ging Abdanan auf die bewaffneten Kräfte der PJAK ein. Diese handelten unabhängig von anderen Organisationen oder Strukturen und auf Grundlage des Prinzips der legitimen Selbstverteidigung. „Die Guerillakräfte der PJAK werden jeden Angriff auf die PJAK, das kurdische Volk und die kurdische Gesellschaft im Rahmen der legitimen Selbstverteidigung beantworten“, erklärte Abdanan.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-51384 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51055 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-50931
Als die Bratwurst noch demokratisch war
Die Hüpfburg ist politisch geworden. Das jedenfalls könnte man glauben, wenn man den bemerkenswerten Artikel von Daniel Delhaes und Dietmar Neuerer im “Handelsblatt” liest. Darin wird nach den jüngsten Wahlerfolgen der AfD nach einem Begriff für etwas gesucht, das offenbar neu und erklärungsbedürftig erscheint: Menschen treffen sich auf einem Marktplatz, essen Bratwurst, trinken Bier, hören […]
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Mazlum Abdi: Kurdischunterricht ist ein grundlegendes Recht
Der Berater des syrischen Präsidialamts Mazlum Abdi hat sich in einer Videobotschaft zur Zukunft des kurdischsprachigen Bildungssystems in Rojava geäußert. Er stellte sich hinter die Proteste gegen den Beschluss des syrischen Bildungsministeriums und rief Familien zugleich dazu auf, ihre Kinder im laufenden Schuljahr weiterhin auf kurdischsprachige Schulen zu schicken.
„Die kurdische Sprache ist unsere Identität. Sie zu schützen und weiterzuentwickeln, war immer eines der grundlegenden Ziele unseres Kampfes“, erklärte Abdi in der über die Nachrichtenagentur ANHA verbreiteten Botschaft. „Das Lernen und die Bildung in der Muttersprache sind ein natürliches Recht aller Völker. Auch für das kurdische Volk ist Bildung auf Kurdisch ein grundlegendes und natürliches Recht.“
„Ein historischer Schritt in der Geschichte Rojavas“
Abdi erinnerte an den Aufbau des kurdischsprachigen Bildungssystems seit Beginn der Rojava-Revolution. „Obwohl wir uns unter Kriegsbedingungen befanden, wurde in den vergangenen 14 Jahren große Arbeit für das Lehren und Lernen auf Kurdisch geleistet und ein Bildungssystem aufgebaut.“ Dieses System habe zwar „Defizite und Schwächen“, sei jedoch etwas grundlegend Neues gewesen: „Es war ein historischer Schritt in der Geschichte Rojavas.“ Abdi dankte den Familien, die ihre Kinder trotz Krieg und schwieriger Bedingungen auf kurdischsprachige Schulen geschickt haben, sowie den Lehrer:innen und Beschäftigten, die in den vergangenen Jahren am Aufbau des Bildungssystems beteiligt waren.
Seit dem Sturz des Baath-Regimes liefen Bemühungen, Kurdisch als offiziellen Bestandteil des syrischen Bildungssystems anzuerkennen. Dazu seien zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt worden. Der daraufhin gefasste Beschluss des Bildungsministeriums reicht nach Ansicht vieler Schüler:innen und Familien jedoch nicht aus. „Unser Volk und unsere Schüler:innen haben diese Entscheidung nicht als ausreichend angesehen. Sie haben demonstriert, ihre Haltung deutlich gemacht und dafür gekämpft. Wir betrachten das als ein Recht unserer Schüler:innen und stehen in diesem Prozess an ihrer Seite.“
„Die Kinder werden keine Nachteile erfahren“
Mit Blick auf das bereits begonnene Schuljahr sprach sich Abdi zugleich dafür aus, den kurdischsprachigen Schulbetrieb fortzuführen. Für die gegenwärtige Übergangsphase seien Vorkehrungen getroffen worden, damit die Schüler:innen nicht benachteiligt würden. „Die Kinder werden keine Nachteile erfahren. Einerseits werden sie Arabisch lernen, andererseits ihre Ausbildung auf Kurdisch fortsetzen.“ An die Familien und Schüler:innen richtete Abdi einen ausdrücklichen Appell: „Wir erwarten von den Familien und unseren Schüler:innen, dass sie ihre Kinder auf Schulen schicken, in denen Kurdisch die Grundlage bildet.“
Damit könne das laufende Schuljahr erfolgreich abgeschlossen und zugleich weiter um die vollständige Anerkennung der sprachlichen Rechte gerungen werden. „So können wir im kommenden Jahr bei den Rechten für die kurdische Sprache ein höheres Niveau erreichen. Das wird eine grundlegende Basis dafür schaffen, dass wir alle unsere Rechte in Bezug auf die kurdische Sprache vollständig erhalten.“ Für die neunte Klasse und das Abitur soll der Unterricht in diesem Jahr weiterhin nach dem Bildungssystem der Selbstverwaltung stattfinden. Abdi rief die betreffenden Schüler:innen dazu auf, ihre Ausbildung nach dem bisherigen kurdischsprachigen System fortzusetzen, um ihre weitere Bildungsperspektive abzusichern.
Gespräche über Universitäten dauern an
Auch der künftige Status der Universität Rojava in Qamişlo und der Universität Kobanê ist noch nicht abschließend geklärt. „Die Gespräche und Verhandlungen über die offizielle Anerkennung dieser Hochschulen dauern weiterhin an“, erklärte Abdi. Eine endgültige Entscheidung gebe es bislang nicht. „Wir hoffen jedoch, dass eine angemessene Entscheidung im Interesse unserer Studierenden an beiden Universitäten getroffen wird.“ Für das neue Studienjahr rief Abdi Studierende, die ihre bisherige Ausbildung auf Kurdisch abgeschlossen haben, dazu auf, ihre Studienwünsche für die beiden Universitäten nach dem vom Hochschulministerium veröffentlichten Verfahren einzureichen. Abschließend gratulierte Abdi Schüler:innen, Studierenden und Beschäftigten zum neuen Bildungsjahr und wünschte ihnen Erfolg.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-in-qamislo-und-girke-lege-fur-muttersprachlichen-unterricht-52856 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kurdische-sprachinstitutionen-recht-auf-muttersprachliche-bildung-sichern-52848 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachige-bildung-in-rojava-gehen-weiter-52841
Weniger Rente ab 2027: So viel bringen 5.000 Euro brutto nach 45 Jahren
5.000 Euro brutto im Monat sind ein ordentliches Gehalt, aber keine Garantie für eine entsprechend hohe gesetzliche Rente. Nach den geplanten Rechengrößen für 2027 würde dieses Einkommen weniger Rentenpunkte bringen als nach den Werten für 2026.
In einer vereinfachten Hochrechnung über 45 Jahre stehen dadurch rund 2.148 Euro statt 2.210 Euro monatliche Bruttorente gegenüber. Diese Differenz von rund 62 Euro ist allerdings keine angekündigte Kürzung bestehender Renten, sondern das Ergebnis eines Modellvergleichs.
Warum dasselbe Gehalt weniger Rentenpunkte bringen kannFür die gesetzliche Rente zählt nicht allein, wie viel jemand verdient, sondern auch das Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt. Wer genau diesen Vergleichswert erreicht, erwirbt für ein volles Beitragsjahr einen Entgeltpunkt.
Steigt das Durchschnittsentgelt, während das eigene Gehalt unverändert bleibt, entstehen rechnerisch weniger neue Rentenpunkte. Ein gleichbleibender Betrag auf der Gehaltsabrechnung bedeutet deshalb nicht, dass auch der jährliche Aufbau der Rentenansprüche gleich bleibt.
Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, für 2027 sieht der Referentenentwurf 53.452 Euro vor. Bei einem Jahresverdienst von 60.000 Euro sinkt die rechnerische Ausbeute dadurch von rund 1,1551 auf 1,1225 Entgeltpunkte.
Die Werte für 2027 sind noch nicht endgültig beschlossenDie Berechnung beruht auf dem vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Nach dem veröffentlichten Verfahrensstand sind noch der Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Außerdem handelt es sich ausdrücklich um ein vorläufiges Durchschnittsentgelt. Für die tatsächliche Rentenberechnung hängt die Verwendung vorläufiger oder endgültiger Durchschnittsentgelte auch vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Was 5.000 Euro brutto im 45-Jahres-Modell ergebenFür den Vergleich werden 60.000 Euro Jahresverdienst einmal durch den vorläufigen Durchschnittswert für 2026 und einmal durch den geplanten Wert für 2027 geteilt. Anschließend wird das jeweilige Ergebnis auf 45 gleich bewertete Beitragsjahre hochgerechnet.
Beide Varianten verwenden denselben aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro, der seit Juli 2026 gilt. Unterstellt wird eine Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge.
Rechengröße Modell mit Werten 2026 Modell mit geplanten Werten 2027 Monatliches Bruttogehalt 5.000 Euro 5.000 Euro Jährlicher beitragspflichtiger Verdienst 60.000 Euro 60.000 Euro Vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro 53.452 Euro Entgeltpunkte für ein Beitragsjahr rund 1,1551 rund 1,1225 Entgeltpunkte im 45-Jahres-Modell rund 51,9791 rund 50,5126 Monatliche Bruttorente bei 42,52 Euro Rentenwert 2.210,15 Euro 2.147,80 Euro Unterschied der monatlichen Bruttorente 62,35 EuroDie Ergebnisse wurden mit ungerundeten Zwischenwerten berechnet und anschließend gerundet. Es handelt sich um einen Vergleich bei unveränderten Bedingungen, nicht um eine persönliche Rentenprognose.
Warum niemand wegen dieser Rechnung pauschal 62 Euro verliertDie 45-Jahres-Rechnung tut rechnerisch so, als würde ein gesamtes Erwerbsleben jeweils nach den Bedingungen eines einzigen Jahres bewertet. Tatsächlich werden die Verdienste der einzelnen Kalenderjahre den jeweils dafür geltenden Durchschnittsentgelten gegenübergestellt.
Bereits erworbene Entgeltpunkte werden wegen des höheren Durchschnittsentgelts für 2027 nicht nachträglich zusammengestrichen. Wer 2027 in Rente geht, muss deshalb nicht allein aufgrund dieser Änderung mit 62,35 Euro weniger Monatsrente rechnen.
Für nur ein Beitragsjahr beträgt der Unterschied zwischen den beiden Modellvarianten rund 0,0326 Entgeltpunkte. Beim verwendeten Rentenwert entspricht das etwa 1,39 Euro monatlicher Bruttorente.
Das letzte Gehalt sagt wenig über die gesamte Rente ausWer kurz vor dem Ruhestand 5.000 Euro brutto verdient, kann daraus seine spätere Rente nicht zuverlässig ableiten. Frühere Gehälter, Teilzeitphasen und Unterbrechungen können zu einem ganz anderen Ergebnis führen als das vereinfachte Modell.
Auch die Zahl von 45 Jahren allein legt die Rentenhöhe nicht fest. Versicherungsdauer und Höhe der erworbenen Ansprüche beantworten unterschiedliche Fragen.
Für eine persönliche Einschätzung sind deshalb die Renteninformation und der Versicherungsverlauf aussagekräftiger als eine pauschale Gehaltstabelle. Wie fehlende Angaben auffallen und geklärt werden können, erläutert der Beitrag Rente beantragt und plötzlich fehlt etwas: Diese Lücken müssen geklärt sein.
Rund 145 Euro mehr Gehalt würden den Unterschied ausgleichenUm nach dem geplanten Durchschnittsentgelt für 2027 genauso viele Rentenpunkte zu erwerben wie bei 5.000 Euro Monatsbrutto nach den Werten für 2026, müsste das Gehalt rechnerisch auf rund 5.145,16 Euro steigen. Das entspricht einem Plus von etwa 145 Euro beziehungsweise 2,9 Prozent.
Diese eigene Vergleichsrechnung zeigt, worauf es ankommt: Bleibt der individuelle Verdienst hinter der Entwicklung des Vergleichswerts zurück, fällt auch der jährliche Erwerb neuer Rentenpunkte zurück. Eine Gehaltserhöhung kann diesen Effekt ausgleichen.
Bei sehr hohen Einkommen begrenzt allerdings die Beitragsbemessungsgrenze den weiteren Aufbau der gesetzlichen Rente. Mehr dazu erklärt der Beitrag Rente 2027: Maximal 1,9868 Entgeltpunkte für ein Arbeitsjahr.
Weniger neue Punkte bedeuten nicht automatisch eine sinkende RenteDie Zahl der Entgeltpunkte und ihr Wert in Euro sind zwei unterschiedliche Bestandteile der Rentenberechnung. Steigt der aktuelle Rentenwert durch eine Rentenanpassung, werden vorhandene Punkte höher bewertet.
Der Modellvergleich hält diesen Wert bewusst bei 42,52 Euro fest, um ausschließlich den Unterschied beim Durchschnittsentgelt zu zeigen. Eine konkrete Rentenhöhe nach einer späteren Rentenanpassung lässt sich daraus nicht ablesen.
Von der Bruttorente gehen noch Abzüge abDie rund 2.148 Euro aus der Modellrechnung sind kein zugesagter Auszahlungsbetrag. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer verringern das verfügbare Geld.
Wie hoch die Nettorente ausfällt, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab. Wer seinen Ruhestand plant, sollte deshalb nicht die Bruttorente mit dem bisherigen Nettogehalt vergleichen.
Sechs Fragen und Antworten Wird meine laufende Rente ab 2027 wegen des höheren Durchschnittsentgelts gekürzt?Nein, daraus folgt keine Kürzung bereits erworbener Rentenpunkte. Der Vergleich betrifft die Frage, wie viele neue Punkte ein unveränderter Verdienst nach unterschiedlichen Jahreswerten bringt.
Erhalte ich mit 5.000 Euro brutto nach 45 Jahren genau 2.147,80 Euro Rente?Nein, dieser Betrag entsteht nur unter den beschriebenen Modellannahmen. Ihre tatsächliche Rente richtet sich nach Ihrem gesamten Versicherungsverlauf und den bei Rentenbeginn geltenden Berechnungsfaktoren.
Was bedeuten die rund 62 Euro Unterschied?Sie ergeben sich, wenn man den rechnerischen Unterschied eines Beitragsjahres auf 45 Jahre überträgt. Für ein einzelnes Jahr liegt die Differenz beim verwendeten Rentenwert bei rund 1,39 Euro monatlicher Bruttorente.
Sind die Rechengrößen für 2027 bereits endgültig?Der hier verwendete Wert von 53.452 Euro stammt aus dem Referentenentwurf. Nach dem veröffentlichten Stand stehen die erforderlichen Beschlüsse noch aus.
Welche Gehaltserhöhung würde die geringere Punkteausbeute ausgleichen?Im Vergleich der beiden vorläufigen Durchschnittsentgelte wären rund 2,9 Prozent erforderlich. Aus 5.000 Euro Monatsbrutto müssten dafür etwa 5.145,16 Euro werden.
Wo finde ich eine verlässlichere Einschätzung meiner eigenen Rente?Die Renteninformation weist bereits erworbene Ansprüche und eine Hochrechnung der späteren Altersrente aus. Ergänzend sollte der Versicherungsverlauf auf fehlende oder fehlerhafte Angaben geprüft werden.
Praxisbeispiel: Gleiches Gehalt, etwas weniger neue RentenpunkteDie fiktive Arbeitnehmerin Sabine verdient 2026 monatlich 5.000 Euro brutto und erhält 2027 keine Gehaltserhöhung. Bei ganzjähriger Beschäftigung ergeben sich nach den verglichenen vorläufigen Werten für 2026 rund 1,1551 und für 2027 rund 1,1225 Rentenpunkte.
Ihr Rentenkonto wächst also in beiden Jahren, im zweiten Jahr jedoch etwas langsamer. Beim heutigen Rentenwert bringt das zweite Beitragsjahr rechnerisch rund 1,39 Euro weniger spätere Monatsrente als das erste – ihre bisher angesammelten Punkte bleiben davon unberührt.
Der Beitrag Weniger Rente ab 2027: So viel bringen 5.000 Euro brutto nach 45 Jahren erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Familienversicherung 2027: Dann endet die kostenlose Krankenkasse über den Ehepartner
Wer über den Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse ist, muss sein eigenes Einkommen im Blick behalten. Für 2027 könnte die allgemeine Einkommensgrenze von 565 auf 590 Euro monatlich steigen.
Überschreiten Sie die Grenze regelmäßig, kann die beitragsfreie Familienversicherung enden. Eigene Beiträge und sogar Nachzahlungen sind die Folge.
Die 590 Euro ergeben sich aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 21. September 2026. Anders liegt es bei Minijobs: Hier steht die Grenze von 633 Euro für 2027 bereits fest. Stand dieses Beitrags ist der 29. September 2026.
Warum die allgemeine Grenze auf 590 Euro steigen könnte§ 10 SGB V erlaubt ein monatliches Gesamteinkommen bis zu einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße. Der BMAS-Entwurf sieht für 2027 eine Bezugsgröße von 4.130 Euro vor. Geteilt durch sieben ergeben sich genau 590 Euro.
Die Bundesregierung muss die Verordnung noch beschließen; anschließend braucht sie die Zustimmung des Bundesrats.
Gegenüber den 565 Euro im Jahr 2026 wären das 25 Euro mehr Spielraum pro Monat. Die geplante Erhöhung könnte Menschen mit etwas höheren Einkünften die kostenlose Mitversicherung ermöglichen.
590 Euro oder 633 Euro: Welche Grenze gilt?Wer einen geringfügig entlohnten Minijob ausübt, darf nach der gesetzlichen Sonderregelung ein regelmäßiges Gesamteinkommen bis zur Minijobgrenze haben. Diese steigt zum Januar 2027 von 603 auf 633 Euro.
Einkommenssituation Grenze und Folge für 2027 Kein Minijob, etwa ausschließlich Einkünfte aus Vermietung Geplant sind höchstens 590 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen monatlich. Der endgültige Beschluss steht noch aus. Geringfügig entlohnter Minijob Bis zu 633 Euro regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen sind zulässig, wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Minijob und zusätzliche anrechenbare Einkünfte Die Einkünfte werden zusammengerechnet. 633 Euro sind keine zusätzliche Freigrenze nur für den Lohn. Regelmäßiges Gesamteinkommen oberhalb der maßgeblichen Grenze Die beitragsfreie Familienversicherung scheidet grundsätzlich aus. Die weitere Versicherung muss geklärt werden. Fiktives Beispiel: Fabian aus HeilbronnFabian ist 51 Jahre alt, lebt in Heilbronn und ist über seine gesetzlich versicherte Ehefrau Regina, 48, familienversichert. Er arbeitet 2027 in einem Minijob und verdient regelmäßig 620 Euro monatlich. Weitere anrechenbare Einkünfte hat er zunächst nicht.
Weil für ihn die Minijobregelung mit 633 Euro gilt, steht dieser Verdienst der Familienversicherung nicht entgegen.
Später kommen monatlich 40 Euro anrechenbare Einkünfte aus Vermietung hinzu. Für das Beispiel sind dabei die abzugsfähigen Kosten bereits berücksichtigt. Fabians regelmäßiges Gesamteinkommen steigt auf 660 Euro und liegt damit über 633 Euro.
Dass sein Arbeitslohn weiterhin unter der Minijobgrenze bleibt, rettet nicht die Familienversicherung. Er muss die Änderung seiner Krankenkasse melden und die weitere Absicherung klären.
Entscheidend ist das Gesamteinkommen, nicht der KontoauszugZum Gesamteinkommen können neben Arbeitslohn auch Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge und Renten gehören. Maßgeblich sind die gesetzlichen Berechnungsregeln. Bei einer selbstständigen Tätigkeit zählt grundsätzlich der Gewinn, nicht der Umsatz.
Bei Kapitalerträgen kann der Sparer-Pauschbetrag die anrechenbaren Einkünfte mindern.
Die Krankenkasse prüft das regelmäßig zu erwartende Einkommen. Ein vereinbartes jährliches Weihnachtsgeld kann deshalb anteilig mitzählen. Umgekehrt bedeutet nicht jede einzelne Überweisung automatisch ein schädliches Überschreiten.
Kindergeld, Wohngeld und unregelmäßige Geschenke von Angehörigen zählen grundsätzlich nicht zum Gesamteinkommen. Lassen Sie ungewöhnliche Zahlungen vorab einordnen.
Wenig Einkommen allein reicht nicht ausHauptberufliche Selbstständigkeit oder eine eigene Pflichtversicherung können die Familienversicherung ausschließen. Unverheiratete Partner können sich nicht gegenseitig kostenlos mitversichern.
Warum selbst eine kleine Rente nicht automatisch den Weg in die Familienversicherung eröffnet, erläutert der Beitrag „Nur 50 Euro Rente: Trotzdem keine kostenfreie Familienversicherung“.
Wann eigene Beiträge und Nachzahlungen drohenEndet die Familienversicherung, setzt sich der Schutz grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort, sofern keine andere Absicherung oder gesetzliche Ausnahme greift. Daraus können eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entstehen.
Bei einer freiwilligen Versicherung wird nicht lediglich der Betrag oberhalb der Einkommensgrenze verbeitragt.
Erfährt die Krankenkasse erst später von einer maßgeblichen Einkommensänderung, kann Sie rückwirkende Beiträge fordern. Wie problematisch unvollständige Angaben werden können, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Familienversicherung: Einkünfte gegenüber der Krankenkasse nicht verschweigen“ zum BSG-Urteil vom 18. Oktober 2022, Aktenzeichen B 12 KR 2/21 R.
Melden Sie einen neuen Job, zusätzliche Einkünfte und relevante Steuerbescheide zeitnah. Bitten Sie Ihre Krankenkasse bei Grenzfällen um eine schriftliche Prüfung: Welche Einkünfte zählt sie an, welche Grenze gilt und ab welchem Zeitpunkt verändert sich Ihr Versicherungsstatus?
FAQ: Familienversicherung 2027 Sind genau 590 Euro schon zu viel?Nein. Wird die geplante Grenze beschlossen, sind genau 590 Euro regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen noch zulässig. Alle weiteren Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Gelten die 633 Euro auch ohne Minijob?Nein. Die höhere Grenze setzt eine entsprechende geringfügig entlohnte Beschäftigung voraus. Ohne diese gilt grundsätzlich die allgemeine Grenze.
Kann ich die 590 Euro bereits 2026 nutzen?Nein. Für 2026 gelten allgemein 565 Euro und bei einem entsprechenden Minijob 603 Euro. Die geplante allgemeine Erhöhung betrifft erst 2027.
QuellenBARMER: Familienversicherung: Voraussetzungen und Einkommensprüfung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, Referentenentwurf vom 21. September 2026
Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Mindestlohn – Minijobgrenze 2027
Gesetze im Internet: § 16 SGB IV – Gesamteinkommen; § 10 SGB V – Familienversicherung; § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
Verband der Ersatzkassen: Familienversicherung – Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen
Der Beitrag Familienversicherung 2027: Dann endet die kostenlose Krankenkasse über den Ehepartner erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
New FCC and FTC Complaint Demands Broadcasters Cease Airing Trump’s Illegal Taxpayer-Funded Ads
Following the appearance of a second television ad boosting the image of President Donald Trump and paid for by government funds, Public Citizen filed a complaint with the FCC, FTC, individual broadcasters urging media companies to immediately stop airing the ad.
Public Citizen also filed a second complaint with the U.S. Government Accountability Office (GAO) and the U.S. Office of Special Counsel (OSC) alleging that the new ad violates laws prohibiting the use of government resources for propaganda, the Hatch Act, and other related laws. The ads, which are airing in two media markets containing key districts in the upcoming midterm elections, include a disclaimer: “Paid for by the U.S. government.” Public Citizen previously submitted a complaint to GAO and OSC after the first Trump-promoting government-funded ad appeared on air last week.
“That the Trump administration not only failed to acknowledge and investigate last week’s illegal ad, but instead doubled down and released a second piece of taxpayer funded political propaganda during the mass-viewing moment of Sunday football is appalling and alarming,” said Lisa Gilbert, co-president of Public Citizen. “These illegal ads should immediately be pulled from the air, and the White House’s many apparent violations of the law should be investigated.”
“This administration’s repeated and flagrant violations of the law, including the Hatch Act, are an affront to taxpayers and our democracy,” said Craig Holman, Ph.D., a government ethics expert with Public Citizen. “The FCC and other oversight agencies are charged with ensuring this type of abuse of taxpayer funds does not happen. But that system only works if they take action.”
The letter to broadcasters notes that they should refrain from airing advertisements that they know are otherwise illegal under the law, and that broadcasters must maintain a public file on any political ads they air. Failing to uphold this duty can result in broadcast license revocation.
The FCC/FTC complaint is available to read here, and the second OSC and GAO complaint can be found here.
Senate Expected to Vote on Israel Human Rights Abuse Report
On Tuesday, the U.S. Senate is expected to vote on a resolution (S.Res.852) that would force the government to issue an official report on Israel's human rights abuses in the West Bank. The resolution—led by Sen. Chris Van Hollen, D-MD, and co-sponsored by 24 senators—would require the State Department to issue a report detailing the killings committed by Israeli forces and settlers in the West Bank, abuses of Palestinian children and other gross human rights violations by Israel. If the resolution is adopted, the government would have 30 days to issue the report. If that fails to happen, certain covered security assistance programs for Israel would be halted until the report is submitted. Demand Progress is leading a campaign in support of the resolution and has also led campaigns that have driven more than 1.5 million contacts to Congress this year opposing military action in the Middle East and military aid to Israel.
The following is a statement from Demand Progress Senior Policy Advisor Cavan Kharrazian:
“We know that Americans have been killed by Israeli forces and settlers and that Palestinian children face detention and abuse in Israeli military custody. U.S. taxpayers deserve answers about what happened and what our government is doing to prevent its military aid from fueling human rights violations and ethnic cleansing in the West Bank. Demanding transparency and enforcing U.S. laws governing military aid should be the bare minimum for any senator. This resolution is a long-overdue first step. Every senator should support it, then follow through by supporting resolutions to block any new arms sales to Israel.”
Demokraten klagen wegen gekündigter Pachtverträge für Offshore-Windparks.
Daily Caller News Foundation, Paris Apodaca, Energiereporterin
Von den Demokraten regierte Bundesstaaten haben am Dienstag die Trump-Regierung wegen gekündigter Pachtverträge für Offshore-Windparks verklagt – doch ein neuer Bericht warnt davor, dass der Rechtsstreit ein umfassenderes Problem verdeutlicht: die Frage, ob sich Unternehmen auch nach einem Regierungswechsel noch auf Bundesgenehmigungen verlassen können.
Das Joseph Rainey Center for Public Policy veröffentlichte am Montag seinen Bericht „When Permits Aren’t Permanent“ und argumentiert, dass sich die Genehmigungsdebatte auf die Genehmigung von Infrastrukturprojekten konzentriert habe, während weniger darauf geachtet wurde, ob diese Genehmigungen auch nach Investitionen in Milliardenhöhe noch Bestand haben.
„Kritiker der Offshore-Windpark-Aufkäufe sollten eine alternative Lösung anbieten. Kapital in Projekten zu binden, die mit Baustopps und Genehmigungsverzögerungen konfrontiert sind, schadet den Steuerzahlern, Mautzahlern und Rentnern, deren Pensionen und 401(k)-Pläne diese Projekte finanzieren“, sagte Sarah Hunt, Präsidentin und CEO des Joseph Rainey Center – die Autorin des Berichts – gegenüber der Daily Caller News Foundation.
[Ein 401(k) ist ein vom Arbeitgeber gesponsertes Rentenvorsorgekonto in den USA, das es Arbeitnehmern ermöglicht, einen Teil ihres Gehalts vor oder nach Steuern in Investmentfonds anzulegen. Der Name leitet sich direkt aus dem entsprechenden Abschnitt (Section 401(k)) des US-amerikanischen Steuergesetzbuches (Internal Revenue Code) ab.]
Der Streit um Offshore-Windparks verdeutlicht ein Problem, das im Bericht als „Hintertürproblem“ des Genehmigungsverfahrens beschrieben wird. Selbst nachdem Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen, Pachtverträge und Lizenzen des Bundes erhalten haben, können Projekte vor Fertigstellung mit Baustopps oder Änderungen der Bundespolitik konfrontiert werden.
„Unabhängig davon, was man von einer bestimmten Technologie oder Regierung hält, ist der Präzedenzfall nun sowohl technologie- als auch regierungsneutral: Die Genehmigung einer Regierung kann von der nächsten rückgängig gemacht werden“.
Laut Angaben des Generalstaatsanwalts von Massachusetts führte die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James die Klagen von Connecticut, Delaware, Maine, Massachusetts, New Jersey, Rhode Island und Vermont an, mit denen Vereinbarungen zwischen Invenergy – Nordamerikas größtem privaten und unabhängigen Stromerzeuger – und Bluepoint Wind angefochten wurden.
Sarah Hunt argumentierte, dass es besser sei, Investoren die Möglichkeit zu geben, ihr Kapital zurückzuerhalten und es in andere amerikanische Energieprojekte umzuleiten, als Geld in Projekten festzustecken, die möglicherweise nicht mehr realisiert werden.
„Die Übernahmen an sich sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Regierung eine Genehmigung entziehen kann, nachdem die Investoren das Geld ausgegeben haben“, erklärte sie gegenüber dem DCNF. „Ohne dauerhafte Genehmigung verkürzt eine schnellere Genehmigung lediglich die Zeitspanne zwischen Genehmigung und Widerruf“.
Das US-Innenministerium hat mehrere Abkommen ausgehandelt, die es Offshore-Windparkbetreibern ermöglichen, Bundeslizenzen aufzugeben und einen Teil oder die gesamten Lizenzgebühren zurückzuerhalten, während sie gleichzeitig gleichwertige Investitionen in andere inländische Energieprojekte umleiten.
„Nur der Kongress kann eine Genehmigung dauerhaft machen“, heißt es weiter im Bericht des Joseph-Rainey-Center. „Der untenstehende Rahmen basiert auf sechs gesetzlichen Säulen mit dem Ziel, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen: Eine gültig erteilte Bundesgenehmigung für Infrastrukturprojekte soll wie eine dingliche Verpflichtung funktionieren, die nur aus wichtigem Grund, durch ein festgelegtes Verfahren oder zu einem angemessenen öffentlichen Preis widerrufen werden kann.“
Post von NEW YORK James @NewYorkStateAG
(und Antworten darauf – zu schön um es Ihnen vorzuenthalten)
Offizieller Twitter-Account des Büros der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James. Folgen Sie uns auf Bluesky: newyorkstateag.bsky.social .
Es ist Klimawoche, und wir werden niemals aufhören, für unseren Planeten zu kämpfen. Deshalb klagen mein Büro und @GovKathyHochul gegen die Trump- Regierung , um sie daran zu hindern, wichtige Offshore-Windprojekte in New York illegal zu stoppen, um Projekte für fossile Brennstoffe zu finanzieren.
Spewbaca @spewbaca
Natürlich nicht. Der Klimawandel ist ein unerschöpflicher Geldtopf, der ausschließlich von Steuerzahlern gespeist wird. Politiker und selbstgerechte „Kreuzritter“ werden kostenloses Geld niemals ablehnen.
Anthony Mascia @AnthonyMascia21
Ist das also Ihr Job? Sie verklagen Trump jeden Tag und verlieren, anstatt Kriminelle einzusperren und echte Verbrechen zu verfolgen. So eine nutzlose Amtsauffassung … Ich kann es kaum erwarten, bis Sie weg sind … [Post etwas entschärft]
The other strange1 @TheOtherStrang1
„Wir kämpfen für unseren Planeten.“ Niemand greift „unseren Planeten“ an. Was soll der Quatsch?
Im Rahmen einer solchen Vereinbarung stimmte Invenergy der freiwilligen Kündigung von vier Offshore-Windparkverträgen in der New York Bight, vor der kalifornischen Zentralküste und im Golf von Maine zu. Das Unternehmen erklärte sich bereit, 765 Millionen US-Dollar in Gaskraftwerke in Indiana, Wisconsin, Iowa, Kansas und Missouri sowie in Geothermieprojekte im Westen der USA umzuleiten.
Der Bericht argumentiert, dass die durch den Streit um Offshore-Windkraft offengelegte Unsicherheit sich auch auf andere Bereiche als die Windenergie erstrecken könnte, wenn Unternehmen anfangen zu bezweifeln, ob die Genehmigungen der Bundesregierung einen Regierungswechsel überstehen werden.
„Eine künftige Regierung, die beschließt, dass Offshore-Bohrungen nicht mehr zu ihrer Klimaagenda passen, könnte die gleiche Strategie verfolgen, mit Konsequenzen, die weit über die Energieunternehmen hinausgehen und auch Häfen, Hersteller, Dienstleistungs-unternehmen und Arbeitnehmer betreffen, deren Lebensgrundlage von diesen Projekten abhängt“, sagte Guy Caruso, ehemaliger Leiter der US-Energieinformationsbehörde, gegenüber dem DCNF.
Der Kongress müsse klären, ob die Genehmigungen für Energieprojekte auf Bundesebene zwischen verschiedenen Regierungen geändert werden können, argumentierte Caruso und warnte davor, dass dieser Präzedenzfall auch Auswirkungen auf andere Branchen als die Offshore-Windenergie haben könnte.
„Die Unsicherheit entstand durch das überstürzte Vorgehen beim Bau von Offshore-Windparks, ohne von Anfang an die erforderlichen Genehmigungen einzuholen“, erklärte Craig Rucker, Präsident der marktwirtschaftlich orientierten Umweltorganisation Committee for a Constructive Tomorrow (CFACT), gegenüber dem DCNF.
Projektentwickler hätten die Genehmigungen der Bundesbehörden trotz ungeklärter Umwelt- und Sicherheitsfragen als endgültig betrachtet, argumentierte Rucker. Er verwies auf das Offshore-Windparkprojekt Coastal Virginia, das zu den Projekten gehörte, die von den Baustoppmaßnahmen des US-Innenministeriums im Dezember 2025 betroffen waren.
„Nachdem eine mangelhafte, sogenannte ‚Genehmigung‘ zu Recht zurückgezogen wurde, um eine gründlichere Prüfung durchzuführen, kann ein Baustopp extrem kostspielig sein“, so Rucker.
Melanie Collette, leitende Politikanalystin bei CFACT, erklärte gegenüber dem DCNF:
„Unsicherheit bei der Genehmigung erschwert die Finanzierung, verkompliziert die Bauzeitpläne und kann die Kosten in die Höhe treiben…Das gilt für alle großen Infrastrukturprojekte.“
Ein hypothetisches Infrastrukturprojekt im Wert von 5 Milliarden US-Dollar, das bei einem Fertigstellungsgrad zwischen 80 und 87 Prozent gestoppt wird, könnte laut einer Analyse des Rainey Centers jährliche Finanzierungskosten von rund 320 Millionen US-Dollar verursachen. Diese Berechnung berücksichtigt weder Produktionsausfälle noch Ansprüche im Zusammenhang mit der Demobilisierung oder andere potenzielle Kosten, die mit dem Baustopp verbunden sind.
„Milliardenschwere Investitionen sollten niemals dazu führen, dass ein Projekt nicht kritisch hinterfragt wird“, sagte Collette.
Der Bericht erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem demokratisch regierte Bundesstaaten zwei Klagen gegen Vereinbarungen des US-Innenministeriums eingereicht haben . Diese Vereinbarungen erlauben es Offshore-Windparkbetreibern, Bundespachtverträge aufzugeben und einen Teil oder die gesamten Pachtzahlungen zurückzuerhalten, nachdem sie gleichwertige Beträge in andere US-Energieprojekte investiert haben.
Der Beitrag Demokraten klagen wegen gekündigter Pachtverträge für Offshore-Windparks. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Unfall bei der Pflege: Diese Absicherung gilt auch für Angehörige
Wer Angehörige zu Hause pflegt und dabei stürzt, kann Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Doch der Schutz begleitet Sie nicht bei jedem gemeinsamen Ausflug. Während die notwendige Begleitung zur Therapie versichert sein kann, fällt ein Spaziergang zur Erholung regelmäßig heraus.
Nach einem Pflegeunfall sollten Sie außerdem schnell handeln: Die DGUV nennt für die Anzeige eine Frist von drei Tagen.
Wer als private Pflegeperson versichert istDer beitragsfreie Schutz erfasst Angehörige, Freunde und Nachbarn, die einen Menschen ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen. Die Pflege muss wenigstens zehn Stunden wöchentlich umfassen und sich regelmäßig auf mindestens zwei Tage verteilen. Dabei können Pflegezeiten für mehrere Pflegebedürftige zusammenkommen.
Eine finanzielle Anerkennung schließt den Schutz nicht aus. Wer dagegen als Beschäftigter pflegt, fällt unter andere Versicherungsregeln.
Wie Sie Ihre Tätigkeit gegenüber der Pflegekasse angeben, erläutert der Beitrag zur Erfassung als Pflegeperson und zur sozialen Absicherung. Der gesetzliche Unfallschutz entsteht kraft Gesetzes.
Warum der Zweck des Weges entscheidetVersichert sind die pflegerischen Hilfen und die Unterstützung im Haushalt: zum Beispiel Körperpflege, Unterstützung beim Essen und Hilfen bei krankheitsbedingten Anforderungen. Auch der direkte Hin- und Rückweg zum Pflegehaushalt kann geschützt sein, wenn Sie getrennt wohnen.
Außerhalb der Wohnung ist der Pflegebezug entscheidend. Die DGUV nennt die Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen sowie Wege zu Banken oder Behörden für die Haushaltsführung.
Ein Freizeitspaziergang oder der Besuch einer Kulturveranstaltung fällt nach den DGUV-Hinweisen nicht unter den Schutz. Dass Bewegung guttut oder Gesellschaft die Einsamkeit lindert, reicht nicht aus. Wer einen pflegerischen Zusammenhang geltend macht, muss die Hilfe und den Anlass des Weges schildern.
Welche Tätigkeiten grundsätzlich geschützt sind Grundsätzlich versichert Nicht automatisch oder regelmäßig nicht versichert Erforderliche Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen im Rahmen der häuslichen Pflege. Ein bloßer Besuch ohne entsprechende Pflegetätigkeit. Notwendige Begleitung zu einer ärztlichen Behandlung oder Therapie. Ein gemeinsamer Spaziergang als reine Freizeitbeschäftigung. Hausarbeit und dazugehörige Bank- oder Behördenwege für die pflegebedürftige Person. Eigene private Erledigungen ohne Zusammenhang mit deren Versorgung. Direkter Weg zum getrennten Pflegehaushalt und zurück. Ein eigenständiger Freizeitausflug, etwa zu einer Kulturveranstaltung.Die Tabelle setzt voraus, dass die Bedingungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind. Über den konkreten Unfall entscheidet die Unfallversicherung.
Fiktives Beispiel: Patrick aus TübingenPatrick, 46 Jahre, aus Tübingen pflegt seine Mutter Yvonne nach einem Schlaganfall. Sie hat Pflegegrad 3, lebt in ihrer eigenen Wohnung und benötigt Hilfe beim Anziehen, Duschen und bei Wegen zur Behandlung. Patrick übernimmt unentgeltlich zwölf Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf vier Tage.
Auf dem notwendigen Weg zur Physiotherapie stürzt Patrick, während er seine Mutter unterstützt, und bricht sich das Handgelenk. Diese Konstellation spricht für einen versicherten Pflegeunfall.
Für die Prüfung hält er fest, wohin beide unterwegs waren, warum seine Mutter Begleitung benötigte und wie der Sturz geschah.
Anders wäre es bei einem Sonntagsausflug, bei dem beide ausschließlich zum Vergnügen durch einen Park spazieren. Der Pflegegrad seiner Mutter würde Patrick dann keinen Unfallschutz verschaffen.
Drei Tage: Was die Anzeigefrist bedeutetDie DGUV fordert, Pflegeunfälle binnen drei Tagen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Kann die pflegebedürftige Person das nicht selbst erledigen, können Angehörige oder die Pflegeperson die Meldung übernehmen.
Zuständig ist der Träger der Unfallversicherung am Ort des Pflegehaushalts.
Die gesetzliche Anzeigepflicht nach § 193 SGB VII greift bei Unfällen bei Tod oder einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Die Anzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntnis zu erstatten.
Für die Praxis sollten Sie einen Pflegeunfall umgehend melden und die Einzelheiten mit der Unfallkasse klären. Halten Sie Zeitpunkt, Ort, Tätigkeit, Verletzung und mögliche Zeugen fest und bewahren Sie eine Kopie der Anzeige auf.
Die Drei-Tage-Frist ist keine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf sämtliche Leistungen automatisch verloren gehen. Haben Sie die Meldung versäumt, holen Sie sie unverzüglich nach und erklären Sie die Verzögerung.
Beim Arzt den Pflegeunfall ausdrücklich nennenSagen Sie bereits bei der ersten Behandlung, dass Sie sich bei der häuslichen Pflege verletzt haben und die betreute Person als pflegebedürftig anerkannt ist. Beschreiben Sie die konkrete Tätigkeit.
Bei einem versicherten Pflegeunfall rechnen Arztpraxis und Krankenhaus mit dem Unfallversicherungsträger ab. Es geht dann um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese können neben der Behandlung auch Rehabilitation, Verletztengeld oder eine Verletztenrente umfassen.
Fallen Sie wegen der Verletzung selbst für die Pflege aus, benötigt die betreute Person möglicherweise Ersatz. Welche Unterstützung dafür infrage kommt, zeigt der Überblick zu Pflegegeldern, Zuschüssen und Verhinderungspflege 2026.
Häufige Fragen zum Pflegeunfall Sind auch Freunde und Nachbarn geschützt?Ja, wenn sie die Voraussetzungen der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege erfüllen. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich.
Ist jeder Spaziergang mit einem Pflegebedürftigen versichert?Nein. Reine Freizeitspaziergänge fallen regelmäßig heraus. Maßgeblich ist der unmittelbare Zusammenhang der konkreten Tätigkeit mit versicherter Pflege oder Haushaltsführung.
Ist nach drei Tagen alles verloren?Nein. Melden Sie den Unfall trotzdem sofort nach. Aus einer verspäteten Anzeige folgt nicht automatisch, dass kein versicherter Unfall vorliegt.
QuellenBundesgesundheitsministerium: Soziale Absicherung für Pflegepersonen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Häusliche Pflegepersonen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Informationsblatt: Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen.
Gesetze im Internet: § 193 SGB VII – Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls.
Unfallkasse Nord: Versicherung für private Pflegepersonen.
Der Beitrag Unfall bei der Pflege: Diese Absicherung gilt auch für Angehörige erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wüst in Ankara: Einmal Döner mit alles
Seit gestern befindet sich der nordrhein-westfälische CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst auf einem dreitägigen Besuch in die Türkei. Anlass dafür ist der 65. Jahrestag des Abkommens über die Anwerbung türkischer Gastarbeiter. Und natürlich nutze Wüst diese Gelegenheit, um wieder einmal das auch längst in der Brandmauer-CDU angekommene linke Märchen zu erzählen, Gastarbeiter hätten Deutschland wiederaufgebaut. „Ohne diese […]
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Informationsfreiheit in Brandenburg: Die Verhöhnung von Transparenz
Brandenburgs Innenminister will die Informationsfreiheit noch weiter beschneiden als bisher bekannt. Wie er das begründet, verspottet demokratische Grundprinzipien. Ein Kommentar.
Wenn man Informationsfreiheit beschneidet, verwelkt sie. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Carl TrondersBrandenburg war ein Vorreiterbundesland bei der Informationsfreiheit. Dass Menschen das Recht auf Akteneinsicht und Zugang zu Informationen von Land und Kommunen haben, hat dort Verfassungsrang. Es steht unter Artikel 21, dem „Recht auf politische Mitgestaltung“. Es war das erste deutsche Bundesland, das ein eigenes Gesetz dafür schuf: das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) von 1998.
Doch Brandenburgs Pioniergeist bei staatlicher Transparenz ist vergangen. Schon im Juli kündigte das dortige Innenministerium an, an einer Einschränkung der Informationsfreiheit zu arbeiten. Es folgte dem Trend aus anderen Bundesländern und dem Bund und begründete es mit dem Schutz Kritischer Infrastruktur.
Ganz so, als könne man Kraftwerke und Hochspannungsleitungen unsichtbar für Saboteur:innen machen, wenn man den Aktendeckel nur fest genug zudrückt. Ganz so, als wären Extremist:innen darauf angewiesen, dass ihnen eine Verwaltungsbeamtin Informationen aus dem Aktenarchiv kramt, auf die sie dann trotz mehrmaliger Erinnerung monatelang warten dürfen. Ganz so, als könnten gerade hochprofessionalisierte Akteure die Infos nicht leichter zusammenhacken oder sich anderweitig informieren. Und so, als würde uns die Geheimhaltung eines Leitungsverlaufs davor schützen, dass ein Trafo wegen eines technischen Defekts in Flammen aufgeht.
Keine Fragen mehr an die PolizeiAber das ist offenbar nicht genug. Ausgerechnet auf einer Tagung für Informationsfreiheit am Montag machte Jan Redmann (CDU), der nach dem Scheitern der Regierungskoalition aus SPD und BSW ins Innenministerium aufrückte, klar, dass das noch nicht das Ende ist. Anfragen nach dem AIG an die Polizei sollen in Zukunft einfach nicht mehr möglich sein.
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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.
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Das heißt: Der Innenminister will die Institution des Staates, die das Gewaltmonopol ausübt, der öffentlichen Kontrolle entziehen. Die Begründung ist eine Verhöhnung aller, die dieses Auskunftsrecht nutzen: „Bereits jetzt würden zudem 90 Prozent der Anfragen zur Polizei abgelehnt, weil es um sensible Informationen gehe“, heißt es bei rbb24. Doch da muss die Polizei eine Ablehnung formulieren. „Angesichts dessen sei es sinnvoller, wenn auf Grundlage des Informationszugangsgesetzes überhaupt keine Fragen mehr zur Polizei gestellt werden dürften“, zitiert das Medium den Innenminister. Bürokratieabbau und Demokratieabbau: Hand in Hand.
Was Redmann zwar nicht sagt, was aber ankommt: Ihr habt doch sowieso keine Chance, relevante Informationen zu bekommen. Und wir haben keine Lust mehr, uns dafür Rechtfertigungen auszudenken. Dann können wir das Transparenztheater auch lassen. Dann erfährt eben niemand mehr, wie viele Kinder auf dem Schulweg verunglücken oder wie oft Menschen in Bestensee von Hunden gebissen werden. Dann nervt auch keiner damit, dass man sich um die Schulwege kümmern müsste, wenn die Zahlen steigen. Denn dann sehen wir nur noch die Zahlen, die gerade in Erzählungen derer passen, die damit ihre politischen Vorhaben rechtfertigen wollen.
Kein Vertrauen, nirgends„Wir wollen verhindern, dass Rückschlüsse auf Methoden der Polizei getroffen werden können“, sagt Redmann und raunt, auch bei vermeintlich harmlosen Anfragen können sich am Ende Puzzleteile so zusammensetzen, dass es „gefährlich“ wird.
Das ist Unfug. Wer eine Gesellschaft als so fragil ansieht, dass Informationen über Hundebisse in einer 10.000-Seelen-Stadt gefährlich werden können, zeigt, dass er weder den Menschen in seinem Bundesland noch seiner Polizei vertraut. Und er bereitet den Nährboden für Desinformation, wenn Behörden sich abschotten und noch weniger Transparenz als sowieso schon gewährleisten.
Denn wenn die Informationen fehlen, hört das Informationsbedürfnis der Bürger:innen nicht auf. Es kann dann wie eine leere Vase gefüllt werden von jenen, die vorgeben, die „Fakten“ zu haben. Und Antworten für diejenigen, deren Fragen ungehört verhallen.
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„Demokratie erfordert Rechenschaftspflicht. Rechenschaftspflicht erfordert Transparenz“, schrieb der damalige US-Präsident Barack Obama in einem Memorandum an die Führungsebene der US-Behörden. Das gilt in den USA ebenso wie hier.
Das sollte doch gerade Redmann wissen, der sich mit seinem transparenten Umgang rechtfertigte, als er mitten im Wahlkampf betrunken mit einem E‑Roller erwischt wurde. Und dessen CDU-Landesgeneralsekretär meinte, sein Umgang sei „transparent, konsequent und zeigt, dass Jan Redmann Anstand hat“ – daher könne er Spitzenkandidat der Partei bleiben. Gerade er sollte anerkennen, dass Transparenz etwas Gutes sein kann, auch wenn es manchmal vielleicht schwerfällt. Selbst und gerade wenn es darum geht, aus Fehlern zu lernen.
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Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub: Das Gericht bestätigt eine fristlose Kündigung
Wer nach einem abgelehnten Urlaubsantrag ankündigt, sich stattdessen krankschreiben zu lassen, riskiert seinen Arbeitsplatz. Bereits die Drohung mit einer angeblichen Erkrankung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – selbst wenn der Betroffene später tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung eines Produktionshelfers, der nach der Ablehnung seines kurzfristigen Urlaubswunsches erklärt hatte: „Dann gehe ich jetzt zum Arzt.“ Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Beschäftigte zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung erwähnt und die spätere Krankschreibung lediglich als Ersatz für den verweigerten Urlaub eingesetzt (LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2015, Az. 10 Sa 156/15).
Arbeitnehmer verlangte wenige Stunden vor Schichtbeginn UrlaubDer Arbeitnehmer war seit September 2010 als Produktionshelferin Vollzeit beschäftigt. Zum Zeitpunkt des Konflikts war er verheiratet und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.
Am 30. Juni 2014 sollte seine Spätschicht um 14 Uhr beginnen. Gegen 10.20 Uhr schickte er seinem direkten Vorgesetzten eine WhatsApp-Nachricht und bat kurzfristig um Urlaub für denselben Tag.
Der Vorgesetzte konnte den Urlaub nicht selbst bewilligen. Er forderte den Arbeitnehmer deshalb auf, direkt im Betrieb anzurufen oder persönlich dort vorzusprechen. Der Beschäftigte tat dies nicht.
Kurz vor Beginn der Schicht telefonierten beide erneut. Nachdem der Vorgesetzte den Urlaubswunsch endgültig abgelehnt hatte, erklärte der Arbeitnehmer: „Dann gehe ich jetzt zum Arzt.“
Etwa 30 Minuten später meldete er sich arbeitsunfähig.
Krankenschein wurde erst am nächsten Tag ausgestelltAm folgenden Tag legte der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Ein Hausarzt hatte ihn rückwirkend vom 30. Juni bis zum 2. Juli 2014 krankgeschrieben.
Der Arbeitgeber wertete den Ablauf als Versuch, den verweigerten Urlaub durch eine Krankschreibung zu ersetzen. Er hörte den Betriebsrat an und kündigte das Arbeitsverhältnis am 14. Juli 2014 fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31. August 2014.
Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage. Er behauptete, bereits am Morgen unter einer Magen-Darm-Erkrankung gelitten zu haben. Er habe zunächst Urlaub beantragen wollen, weil er seinen Hausarzt nicht habe erreichen können und keinen Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen wollte.
Das Arbeitsgericht Dortmund wies seine Klage ab. Auch seine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm blieb ohne Erfolg.
Drohung mit Krankschreibung zerstört das VertrauenNach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung kann bereits die Ankündigung einer künftig angeblich eintretenden Erkrankung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.
Das gilt insbesondere dann, wenn ein Arbeitnehmer die Krankschreibung für den Fall ankündigt, dass der Arbeitgeber einen Urlaubswunsch oder ein anderes Verlangen ablehnt.
Die Pflichtverletzung liegt darin, dass der Beschäftigte signalisiert, notfalls das Entgeltfortzahlungsrecht missbrauchen zu wollen. Er stellt dem Arbeitgeber damit sinngemäß vor die Wahl: Entweder wird der Urlaub bewilligt, oder der Arbeitnehmer bleibt über eine Krankschreibung zu Hause.
Ein solches Verhalten verletzt die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber nicht durch die Androhung einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit unter Druck setzen.
Eine ausdrückliche Drohung ist nicht erforderlichDer Arbeitnehmer muss nicht wörtlich sagen: „Wenn ich keinen Urlaub bekomme, melde ich mich krank.“
Es reicht, wenn seine Äußerung aus Sicht eines verständigen Dritten nur so verstanden werden kann. Entscheidend sind der Zusammenhang, der zeitliche Ablauf und das vorherige Gespräch.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer zunächst mehrfach Urlaub verlangt. Erst nachdem dieser Wunsch endgültig abgelehnt worden war, kündigte er den Arztbesuch an und meldete sich kurz darauf krank.
Nach Auffassung des Gerichts stellte dieser enge zeitliche Zusammenhang eine klare Verbindung zwischen dem abgelehnten Urlaub und der Krankschreibung her.
Gericht glaubte dem VorgesetztenDer Arbeitnehmer behauptete, er habe seinem Vorgesetzten bereits am Morgen mitgeteilt, dass er sich gesundheitlich schlecht fühle. Der Vorgesetzte widersprach dieser Darstellung.
Das Landesarbeitsgericht hörte den Vorgesetzten als Zeugen an. Dieser erklärte, der Arbeitnehmer habe lediglich gesagt, er müsse dringend einige persönliche Dinge erledigen. Von gesundheitlichen Beschwerden sei zunächst nicht die Rede gewesen.
Das Gericht hielt diese Aussage für glaubhaft. Der Zeuge habe den Ablauf sachlich, widerspruchsfrei und nachvollziehbar geschildert.
Hinzu kam, dass der Arbeitnehmer seinen eigenen Vortrag während des Prozesses verändert hatte. Zunächst hatte er erklärt, die Arztpraxis sei am Nachmittag geschlossen gewesen. Später behauptete er, bereits am Vormittag erfolglos versucht zu haben, den Arzt zu erreichen.
Der Hausarzt bestätigte jedoch, dass die Praxis am Vormittag regulär geöffnet war.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlor ihren BeweiswertEine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Arbeitgeber können eine Krankschreibung deshalb nicht allein aufgrund eines Verdachts zurückweisen.
Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung begründen. Gelingt dem Arbeitgeber dies, muss der Arbeitnehmer näher erklären, welche Beschwerden bestanden und weshalb er arbeitsunfähig war.
Im vorliegenden Fall sah das Gericht den Beweiswert des Krankenscheins als erschüttert an. Dafür sprachen die Ankündigung unmittelbar nach der Urlaubsablehnung, die rückwirkende Ausstellung und die widersprüchlichen Angaben des Arbeitnehmers.
Auch die Vernehmung des behandelnden Arztes half dem Beschäftigten nicht.
Arzt hatte keine objektiven Befunde erhobenDer Hausarzt erklärte vor Gericht, der Arbeitnehmer habe ihm von Durchfall und Magenbeschwerden berichtet. Eine konkrete Erinnerung an eine körperliche Untersuchung hatte der Arzt jedoch nicht.
Er konnte nicht sicher sagen, ob er den Bauch des Patienten überhaupt abgetastet hatte. Objektive medizinische Befunde hatte er nicht dokumentiert. Die Krankschreibung beruhte im Wesentlichen auf den Angaben des Arbeitnehmers.
Der Arzt konnte daher nicht ausschließen, dass er über die Beschwerden getäuscht worden war.
Das Landesarbeitsgericht kam deshalb zu dem Ergebnis, dass eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen war. Es hielt eine vorgetäuschte Erkrankung sogar für hoch wahrscheinlich.
Tatsächlich kranke Beschäftigte dürfen zu Hause bleibenDie Entscheidung bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer nach einem abgelehnten Urlaubsantrag trotz einer echten Erkrankung zur Arbeit erscheinen müssen.
Wer objektiv arbeitsunfähig erkrankt ist, muss keine Arbeitsleistung erbringen. Er darf sich krankmelden und einen Arzt aufsuchen, auch wenn zuvor ein Urlaubswunsch abgelehnt wurde.
Entscheidend ist jedoch, ob die Erkrankung im Zeitpunkt der Äußerung bereits tatsächlich bestand. Hat der Beschäftigte konkrete Beschwerden und muss er davon ausgehen, arbeitsunfähig zu sein, kann der Hinweis auf einen notwendigen Arztbesuch anders zu bewerten sein.
Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber dann nicht im Unklaren lassen. Sie sollten ausdrücklich erklären, dass sie gesundheitliche Beschwerden haben und sich deshalb ärztlich untersuchen lassen müssen.
Krankheit darf kein Druckmittel seinSelbst eine tatsächlich bestehende Erkrankung darf nicht als Druckmittel für die Bewilligung von Urlaub verwendet werden.
Ein Beschäftigter sollte daher niemals erklären, er werde sich krankmelden, falls der Arbeitgeber seine Wünsche nicht erfüllt. Eine solche Formulierung kann das Vertrauen dauerhaft beschädigen und zumindest eine Abmahnung auslösen.
Ist der Arbeitnehmer bereits krank, sollte er den Urlaub nicht weiter einfordern, sondern seine Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß melden. Dabei sollte er den Arbeitgeber sachlich über den voraussichtlichen Ausfall informieren.
Die Diagnose muss er grundsätzlich nicht offenlegen. Im späteren Kündigungsschutzprozess kann jedoch eine genauere Darlegung erforderlich werden, wenn konkrete Umstände den Beweiswert des Krankenscheins erschüttern.
Fristlose Kündigung war auch ohne Abmahnung wirksamVor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer normalerweise zunächst abmahnen. Eine Abmahnung soll zeigen, dass ein bestimmtes Verhalten nicht akzeptiert wird und bei Wiederholung die Kündigung droht.
Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Das gilt, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber sein Verhalten keinesfalls hinnehmen wird.
Das Landesarbeitsgericht sah einen solchen Fall. Der Beschäftigte musste wissen, dass er keine Arbeitsunfähigkeit vortäuschen oder eine Krankschreibung als Ersatz für verweigerten Urlaub einsetzen durfte.
Nach Auffassung des Gerichts hatte er das Vertrauen in seine Redlichkeit und Loyalität so schwer beschädigt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht einmal bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden konnte.
Vier Jahre ohne Beanstandungen retteten das Arbeitsverhältnis nichtBei jeder fristlosen Kündigung müssen die Gerichte die Interessen beider Seiten abwägen. Zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigte das Landesarbeitsgericht seine vierjährige Betriebszugehörigkeit, seine Unterhaltspflichten und den Umstand, dass es zuvor keine Beanstandungen gegeben hatte.
Diese Gesichtspunkte reichten jedoch nicht aus. Gerade bei einer Krankmeldung müsse sich der Arbeitgeber auf die Ehrlichkeit des Beschäftigten verlassen können. Die Möglichkeiten, eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit zu kontrollieren, seien begrenzt.
Schon ein einmaliges Vortäuschen einer Erkrankung könne deshalb eine Kündigung rechtfertigen.
Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten nach dem Vorfall eingeschüchtert hatte.
Bedrohung des Vorgesetzten verschärfte den KonfliktZwei Tage nach der Krankmeldung schickte der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten mehrere Nachrichten. Später kam es zu einem persönlichen Gespräch.
Nach der Aussage des Vorgesetzten erklärte der Arbeitnehmer, dieser werde „etwas erleben“. Zudem habe er auf dessen Ehefrau und Kinder verwiesen. Der Vorgesetzte fühlte sich bedroht und erstattete Strafanzeige.
Das Gericht hielt auch diese Aussage für glaubhaft. Es wertete das Verhalten jedenfalls als Versuch, den Vorgesetzten wegen seiner Meldung an den Arbeitgeber einzuschüchtern.
Diese Bedrohung war nicht der alleinige Kündigungsgrund. Sie verstärkte jedoch die bereits eingetretene Zerstörung des Vertrauensverhältnisses.
So sollten Beschäftigte bei kurzfristigem Urlaubsbedarf reagierenArbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, kurzfristig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub zu nehmen. Urlaub muss beantragt und bewilligt werden.
Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, darf der Arbeitnehmer nicht eigenmächtig zu Hause bleiben. Auch eine nachgeschobene Krankschreibung schützt nicht, wenn konkrete Umstände für ein vorgetäuschtes Leiden sprechen.
Tritt tatsächlich eine Erkrankung ein, sollten Beschäftigte diese unverzüglich melden und ärztlich feststellen lassen. Sie sollten nicht versuchen, die Krankmeldung mit dem zuvor abgelehnten Urlaubswunsch zu verknüpfen.
Bei einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, kann selbst gegen eine möglicherweise unwirksame Kündigung regelmäßig nicht mehr vorgehen.
FAQ zur Krankschreibung nach einem abgelehnten Urlaub Darf der Arbeitgeber wegen der Ankündigung einer Krankschreibung fristlos kündigen?Ja. Kündigt ein Arbeitnehmer nach der Ablehnung seines Urlaubswunsches eine angebliche Erkrankung an, kann dies einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Entscheidend sind der genaue Wortlaut und die Umstände des Einzelfalls.
Schützt ein ärztlicher Krankenschein vor der Kündigung?Nicht immer. Konkrete Umstände wie die vorherige Drohung, der enge zeitliche Zusammenhang und eine rückwirkende Bescheinigung können den Beweiswert erschüttern. Der Arbeitnehmer muss dann seine Erkrankung genauer darlegen.
Was gilt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich krank war?Bei einer echten Arbeitsunfähigkeit darf der Beschäftigte der Arbeit fernbleiben. Er sollte die Krankheit jedoch nicht als Druckmittel einsetzen und möglichst klar mitteilen, dass konkrete gesundheitliche Beschwerden der Grund für den Arztbesuch und das Fernbleiben sind.
QuellenLandesarbeitsgericht Hamm: Urteil vom 14. August 2015, Az. 10 Sa 156/15, openJur 2015, 19741.
Der Beitrag Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub: Das Gericht bestätigt eine fristlose Kündigung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Gegen Kündigung klagen: Diese Kosten bleiben auch bei einem Sieg
Sie wehren sich erfolgreich gegen eine Kündigung und erhalten trotzdem eine Rechnung vom Anwalt: Vor dem Arbeitsgericht ist das in erster Instanz so vorgesehen. Der Arbeitgeber muss Ihnen Ihre Anwaltskosten auch dann nicht erstatten, wenn er den Prozess verliert.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz kann diese Belastung auffangen. Ohne Versicherung stehen Ihnen aber ebenfalls Wege offen, Ihre Kündigung prüfen zu lassen.
Entscheidend ist, dass Sie die Finanzierung sofort klären und zugleich die Klagefrist sichern. Grundsätzlich bleiben nach Zugang einer schriftlichen Kündigung nur drei Wochen. Eine ausstehende Antwort der Versicherung verschafft Ihnen keine zusätzliche Zeit.
Warum auch ein gewonnener Prozess Geld kostet§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz schließt in erstinstanzlichen Urteilsverfahren grundsätzlich die Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite aus. Das trifft auch Beschäftigte, deren Kündigung das Gericht für unwirksam erklärt.
Umgekehrt müssen Sie bei einer Niederlage grundsätzlich nicht auch noch den Anwalt des Arbeitgebers bezahlen.
Die Gerichtskosten folgen anderen Regeln. Endet der Streit durch Urteil, trägt sie grundsätzlich die unterlegene Partei; bei einem Teilerfolg kommt eine Aufteilung infrage.
Lassen Sie deshalb vor der Beauftragung klären, welche eigenen Kosten bei Urteil und Vergleich entstehen können.
Drei Wochen: Die Versicherung hält die Klagefrist nicht anNach § 4 Kündigungsschutzgesetz muss die Klage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Weder Gespräche mit dem Arbeitgeber noch eine Deckungsanfrage bei der Versicherung ersetzen die Klage. Auch ein bloßer Widerspruch gegen die Kündigung genügt nicht.
Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich als von Anfang an wirksam. Wie teuer das werden kann, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag über eine Arbeitnehmerin, die nach versäumter Klagefrist mit ihrer Forderung über 8.000 Euro scheiterte.
Eine nachträgliche Zulassung bleibt engen Ausnahmefällen vorbehalten. Wer die Frist verpasst hat, sollte sofort prüfen lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag „Nach Kündigung Frist verpasst: Trotzdem Anspruch auf eine Abfindung?“.
Wann die Rechtsschutzversicherung zahltEine vorhandene Rechtsschutzpolice reicht allein nicht aus. Ihr Vertrag muss arbeitsrechtliche Streitigkeiten als Arbeitnehmer abdecken. Prüfen Sie außerdem Selbstbeteiligung, Leistungsgrenzen und den Umfang der Deckungszusage.
Eine Zusage für eine erste Beratung bedeutet nicht automatisch, dass auch das gesamte Gerichtsverfahren versichert ist.
Melden Sie den Fall umgehend und reichen Sie Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und Angaben zum Zugang der Kündigung ein. Klären Sie mit der Kanzlei, wer die Deckungsanfrage übernimmt und welche Kosten bei Ihnen verbleiben.
Zusätzliche Honorarvereinbarungen sollten Sie vorab mit dem versicherten Leistungsumfang abgleichen.
Nach der Kündigung abschließen hilft meist nicht mehrEine neu abgeschlossene Versicherung übernimmt einen bereits entstandenen Streit normalerweise nicht. Zudem sehen viele Tarife Wartezeiten vor, häufig drei Monate. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und der Zeitpunkt des maßgeblichen Versicherungsfalls.
Wer die Kündigung bereits erhalten hat, sollte nicht darauf vertrauen, sie durch einen schnellen Vertrag nachträglich abzusichern.
Arbeitsrechtsschutz kann als Vorsorge sinnvoll sein. Für den schon laufenden Konflikt müssen Sie Versicherungsschutz, gewerkschaftliche Unterstützung oder staatliche Hilfe prüfen.
Ohne Versicherung: Welche Unterstützung infrage kommt Möglichkeit Voraussetzungen und Grenzen Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht muss mitversichert sein. Vertragsbedingungen, Wartezeit und Deckungszusage entscheiden; eine Selbstbeteiligung kann bleiben. Gewerkschaftlicher Rechtsschutz Mitglieder können nach den Regeln ihrer Gewerkschaft Beratung und Vertretung erhalten. Fragen Sie direkt nach den Voraussetzungen. Prozesskostenhilfe Das Gericht prüft Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, die Erfolgsaussichten und ob die Klage mutwillig erscheint. Ratenzahlungen sind möglich. Klage ohne Anwalt In erster Instanz können Sie selbst auftreten. Die Rechtsantragstelle hilft bei der Aufnahme der Klage, übernimmt aber keine Rechtsberatung. Prozesskostenhilfe: Auch Beschäftigte können einen Antrag stellenSie müssen nicht bereits Sozialleistungen beziehen, um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Nach § 114 Zivilprozessordnung kommt es darauf an, ob Sie die Prozesskosten aufbringen können. Hinzu kommen hinreichende Erfolgsaussichten; die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein.
Reichen Sie die geforderten Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Belastungen vollständig ein. Soll ein Anwalt Sie vertreten, ist auch dessen Beiordnung zu klären.
Prozesskostenhilfe bedeutet nicht zwingend, dass Sie dauerhaft nichts zahlen: Verbesserte wirtschaftliche Verhältnisse können später zu Zahlungspflichten führen.
Sie können die Klage auch ohne Anwalt einreichenVor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang. Sie können sich an die Rechtsantragstelle wenden und Ihre Klage dort aufnehmen lassen. Bringen Sie das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag und vorhandene Lohnabrechnungen mit. Notieren Sie möglichst genau, wann und wie Ihnen die Kündigung zuging.
Die Rechtsantragstelle ersetzt keine anwaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten. Bei schwierigen Kündigungsgründen oder einem angebotenen Vergleich kann fachkundige Unterstützung deshalb viel ausmachen.
Welche Fragen dabei wichtig werden, erläutert das Gegen-Hartz-Interview zur Kündigungsschutzklage und zur Verhandlung einer Abfindung.
Die Klage sichert den Arbeitsplatz – eine Abfindung ist nicht garantiertMit der Kündigungsschutzklage lassen Sie feststellen, dass die Kündigung Ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Eine Abfindung folgt daraus nicht automatisch. Sie kann etwa in einem Vergleich vereinbart werden, mit dem beide Seiten den Streit beenden. Daneben bestehen besondere gesetzliche Anspruchsgrundlagen.
Die Verhandlungsposition hängt unter anderem davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Der Beitrag „Abfindung verhandeln – diesen Hebel fürchten die Arbeitgeber“ behandelt diesen Zusammenhang. Ergänzend erläutert Gegen-Hartz fünf anwaltliche Tipps zur Verhandlung einer höheren Abfindung.
Dass ein Klageverfahren den Arbeitsplatz schützen kann, zeigt der Fall eines Arbeitnehmers, dessen Kündigung trotz 75 Fehltagen in zwei Jahren rechtswidrig war.
Ob Ihre eigene Kündigung wirksam ist, muss anhand Ihrer konkreten Beschäftigung und der vorgebrachten Gründe geprüft werden.
Vergleich und Berufung verändern das KostenrisikoEin gerichtlicher Vergleich kann die Gerichtsgebühren entfallen lassen. Anwaltliche Gebühren verschwinden dadurch jedoch nicht; für die Einigung können zusätzliche Gebühren entstehen.
Lassen Sie deshalb vor Ihrer Zustimmung berechnen, welche Kosten bei Ihnen verbleiben.
Geht der Streit in die nächste Instanz, verändert sich das Risiko: Vor dem Landesarbeitsgericht gilt der Ausschluss der Anwaltskostenerstattung aus der ersten Instanz nicht.
Wer unterliegt, muss grundsätzlich auch erstattungsfähige Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Klären Sie daher vor einer Berufung die Finanzierung erneut.
FAQ: Kündigungsschutzklage und Rechtsschutz Zahlt der Arbeitgeber meinen Anwalt, wenn ich gewinne?In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich nicht. Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang.
Darf ich auf die Antwort meiner Versicherung warten?Nur soweit dadurch die Klagefrist nicht gefährdet wird. Die Deckungsanfrage verlängert die grundsätzlich dreiwöchige Frist nicht.
Kann ich ohne Rechtsschutzversicherung klagen?Ja. Möglich sind eine selbst finanzierte Vertretung, gewerkschaftlicher Rechtsschutz oder bei erfüllten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe. In erster Instanz können Sie auch ohne Anwalt klagen.
QuellenGesetze im Internet: Arbeitsgerichtsgesetz, insbesondere §§ 11 und 12a
Gesetze im Internet: Kündigungsschutzgesetz, insbesondere §§ 4, 5 und 7
Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung, § 114 – Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Niedersächsisches Landesjustizportal: Arbeitsgerichtsprozess
NRW-Justiz: Die Kosten des Urteilsverfahrens
Verbraucherzentrale: Rechtsschutzversicherung – überflüssig oder sinnvoll?
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Internationale Konferenz zu Frieden und demokratischer Integration beginnt in London
In London hat die internationale Konferenz „Frieden und demokratische Integration“ begonnen. Zwei Tage lang beraten kurdische Politiker:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft gemeinsam mit Abgeordneten, Wissenschaftler:innen und Fachleuten aus verschiedenen Ländern über die Voraussetzungen für eine dauerhafte politische Lösung der Kurdistanfrage.
Die vom Centre for Kurdish Affairs organisierte Konferenz findet in den Räumen der Institution of Mechanical Engineers in London statt. Zu den Teilnehmer:innen gehören unter anderem die Politikerinnen Gültan Kışanak und Serpil Kemalbay sowie Menschen, die über unmittelbare Erfahrungen mit Friedens- und Verhandlungsprozessen in verschiedenen Ländern verfügen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der mit dem Ende des bewaffneten Kampfes eingeleitete Prozess in eine dauerhafte, demokratische und inklusive politische Lösung überführt werden kann. Dabei werden Erfahrungen unter anderem aus Kolumbien, Südafrika, Nordirland, dem Baskenland, Katalonien und Südtirol diskutiert.
Frieden bedeutet mehr als das Ende der Gewalt
Zur Eröffnung erläuterte Nejla Ari vom Centre for Kurdish Affairs den Ansatz der Konferenz. Ziel sei es nicht, unterschiedliche politische Positionen anzugleichen, sondern einen Raum zu schaffen, in dem auch schwierige Fragen und bestehende Differenzen offen diskutiert werden können. Ari betonte, dass ein dauerhafter Frieden nicht allein durch das Ende der Gewalt entstehen könne. Notwendig seien glaubwürdige politische Institutionen, gesellschaftliche Beteiligung, rechtliche Garantien, demokratische Rechenschaftspflicht und gesellschaftliches Vertrauen. „Die zentrale Frage der Konferenz ist deshalb, wie der Übergang vom bewaffneten Konflikt in eine dauerhafte demokratische und inklusive politische Lösung gestaltet werden kann.“
Im Anschluss wurde eine Botschaft des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan an die Konferenz verlesen. Darin bezeichnet Öcalan den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft als eigentliches Ziel des gegenwärtigen Transformationsprozesses und hebt die Bedeutung rechtlicher Garantien und lokaler Demokratie für einen dauerhaften Frieden hervor (ANF berichtete). Der Journalist Mark Campbell erinnerte anschließend an die Geschichte der kurdischen Bewegung und der Solidaritätsarbeit in Großbritannien. Dabei ging er auch auf die internationale Solidarität mit der Revolution in Rojava und auf britische Internationalist:innen ein, die dort im Kampf an der Seite der Kurd:innen ums Leben kamen.
Erfahrungen aus internationalen Friedensprozessen
Das erste Panel der Konferenz steht unter dem Titel „Lehren aus Friedensprozessen und politischem Dialog“. Unter der Moderation von Mustafa Gündoğdu diskutieren unter anderem Mahmoud Patel, Radha D’Souza, Andrei Gómez-Suárez, Mariela Kohon und Vasileios Fouskas. Victoria Sandino, die als Mitglied der FARC-EP-Delegation an den Friedensverhandlungen in Kolumbien beteiligt war, nimmt mit einer Videobotschaft teil. Ausgehend von Erfahrungen insbesondere in Kolumbien, Südafrika und Zypern geht es um die Bedingungen, unter denen ein politischer Öffnungsprozess in dauerhaften Frieden überführt werden kann. Im Mittelpunkt stehen politische Entschlossenheit, Verhandlungen und deren Umsetzung, institutionelle Garantien sowie die gesellschaftliche Verankerung eines Friedensprozesses. Diskutiert wird zugleich, warum Friedensprozesse ins Stocken geraten oder scheitern können und unter welchen Bedingungen die Gefahr einer Rückkehr zum bewaffneten Konflikt besteht.
Selbstverwaltung und Machtteilung auf der Tagesordnung
Im weiteren Verlauf des ersten Konferenztages stehen Modelle politischer Machtteilung, verfassungsrechtliche Regelungen sowie Autonomie, Dezentralisierung und Selbstverwaltung auf dem Programm. Erfahrungen aus Nordirland, dem Baskenland, Katalonien und Südtirol sollen dabei auch mit Blick auf mögliche politische und institutionelle Lösungsansätze für die Kurdistanfrage diskutiert werden. Der zweite Konferenztag richtet den Blick stärker auf kurdische Perspektiven und den regionalen Kontext. Vertreter:innen aus verschiedenen Teilen Kurdistans und der Diaspora wollen über politische Beteiligung, Rechte und die Bedingungen für eine dauerhafte Friedenslösung beraten.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-jetzt-ist-es-an-der-zeit-durch-die-geoffnete-tur-weiterzugehen-52908 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52863 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52907
Der Klima-Knackpunkt
Weniger Wohngeld ab 2027? Wann die geplante Obergrenze greifen würde
Wohngeld kann nach der bisherigen Berechnungsformel in Ausnahmen höher ausfallen als die zu berücksichtigende Miete. Die Bundesregierung will solche Ergebnisse künftig ausschließen: Eine neue Obergrenze soll den Zuschuss für alle Haushalte begrenzen.
Geplant ist die Änderung zum 1. Januar 2027. Beschlossen ist sie noch nicht.
Maßgeblich soll die Rechengröße nach § 11 Wohngeldgesetz sein. Dazu gehört auch die Entlastung bei den Heizkosten.
Was die Bundesregierung ändern willDer Regierungsentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes sieht einen neuen § 19 Absatz 4 vor. Danach darf das Wohngeld die zu berücksichtigende Miete oder Belastung nicht übersteigen.
Die Behörde würde den Wohngeldbetrag berechnen und die Grenze prüfen. Liegt das Ergebnis darüber, müsste sie es auf den maßgeblichen Betrag senken. Liegt es darunter, hätte dieser Deckel keine Auswirkung.
Andere geplante Eingriffe können sogar deutlich mehr Menschen treffen. Diese erläutert der Beitrag Wohngeld 2027: Drei geplante Änderungen treffen Haushalte gleichzeitig.
Bisher nennt das Gesetz die Grenze nur bei mehr als zwölf PersonenDer geltende § 19 WoGG enthält die Wohngeldformel für bis zu zwölf berücksichtigte Haushaltsmitglieder. Bei größeren Haushalten kommen für das 13. und jedes weitere berücksichtigte Mitglied jeweils 65 Euro hinzu. Für diese Regelung schreibt Absatz 3 bereits die Obergrenze vor.
Der Entwurf macht aus dieser Sonderregel für besonders große Haushalte heraus eine allgemeinen Vorschrift. Damit würde sie auch für Alleinstehende, Paare und Familien mit Kindern gelten.
Warum die Warmmiete nicht der richtige Vergleich istAusgangspunkt bei Mietern ist die Bruttokaltmiete: die Kaltmiete plus kalter Betriebskosten. Die tatsächlichen Kosten für Heizung und Warmwasser gehören nicht dazu. Auch weitere Beträge, etwa für eine Garage, bleiben außen vor.
Die Behörde berücksichtigt die Miete grundsätzlich nur bis zum einschlägigen Höchstbetrag zuzüglich Klimakomponente. Welche Grenze gilt, hängt unter anderem von der Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab sowie der der örtlichen Mietenstufe ab.
Hinzu kommt nach § 11 Absatz 1 WoGG der pauschale Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten. Erst daraus entsteht die Rechengröße, auf die sich die Begründung des neuen Deckels bezieht. Die pauschale Heizkostenentlastung darf bei der Erklärung dieser Grenze deshalb nicht unterschlagen werden.
Warum sie keine Erstattung Ihrer Heizrechnung ist, erklärt auch der Beitrag Wohngeld und Heizkosten: Diese Unterstützungen sollen 2027 wegfallen.
Betrag Bedeutung für die geplante Deckelung Tatsächliche Warmmiete Sie ist nicht automatisch die Obergrenze. Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten werden nicht unmittelbar übernommen. Bruttokaltmiete Sie bildet grundsätzlich den Ausgangspunkt, kann aber durch gesetzliche Abzüge und Höchstbeträge begrenzt werden. Klimakomponente Sie erhöht den maßgeblichen Miet-Höchstbetrag; sie wird nicht einfach als gesonderter Zuschuss ausgezahlt. Pauschale Heizkostenentlastung Sie gehört zur zu berücksichtigenden Miete nach § 11 WoGG und damit zur maßgeblichen Rechengröße. Errechnetes Wohngeld Nur soweit es die gesetzliche Vergleichsgröße überschreitet, würde die zusätzliche Deckelung eingreifen. Fiktives Beispiel: Joschka und Ellaha prüfen ihre WohnkostenJoschka, 43 Jahre, lebt in Bad Nauheim mit seiner Frau Ellaha, 41 Jahre, ihren Kindern Yasmin und Fereshta sowie seiner Mutter Sieglinde. Wir nehmen wir an, dass alle fünf Personen beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Die Familie zahlt monatlich 1.100 Euro Bruttokaltmiete und 200 Euro für Heizung und Warmwasser, insgesamt also 1.300 Euro Warmmiete. Unterstellen wir, dass die 1.100 Euro vollständig berücksichtigt werden.
Der Regierungsentwurf sieht für fünf Personen eine pauschale Heizkostenentlastung von insgesamt 127,40 Euro vor. Die maßgebliche Rechengröße würde dann 1.227,40 Euro betragen.
Joschka dürfte deshalb weder 1.300 Euro Warmmiete noch ausschließlich 1.100 Euro Bruttokaltmiete als neue Grenze ansetzen. Ob der Deckel eine Rolle spielt, könnte die Familie erst nach der Berechnung beurteilen.
Die neue Grenze ist keine Zusage zur vollständigen MietübernahmeEine Obergrenze beschreibt, welchen Betrag das Wohngeld höchstens erreichen darf. Sie bedeutet nicht, dass die Behörde Ihre anerkannten Wohnkosten in Gänze bezahlt. Der konkrete Zuschuss hängt weiterhin ab vom wohngeldrechtlichen Einkommen, der Haushaltsgröße und zusätzlichen Berechnungen.
Die Bundesregierung begründet die neue Grenze mit möglichen Ergebnissen der Formel, nicht mit Fehlverhalten der Betroffenen.
Was für laufende Wohngeldbescheide vorgesehen istDer Entwurf enthält eine Übergangsregel: Wurde Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum darüber hinaus, soll grundsätzlich der bereits bewilligte Betrag bis zum Ende dieses Zeitraums weiterlaufen.
Der Jahreswechsel würde daher nicht jeden bestehenden Bescheid ändern.
Muss die Behörde nach § 27 WoGG neu entscheiden, sieht der Entwurf für die Zeit ab Januar 2027 die Anwendung des neuen Rechts vor. Prüfen Sie deshalb das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und ob sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnkosten geändert haben.
Welche Angaben Sie im Bescheid prüfen solltenVergleichen Sie die angesetzte Miete mit Ihrem Mietvertrag und den Nebenkosten. Kontrollieren Sie, ob die Behörde alle Haushaltsmitglieder erfasst und die richtige Mietenstufe zugrunde gelegt hat. Lassen Sie sich erklären, welche Beträge sie abgezogen hat und wie sie Klimakomponente und Heizkosten berücksichtigt.
Sollte ein künftiger Bescheid einen Deckel enthalten, muss sich nachvollziehen lassen, welches Formelergebnis die Behörde ermittelt und auf welche Vergleichsgröße sie es begrenzt hat.
Ein pauschaler Hinweis reicht nicht.
FAQ: Drei Fragen zur geplanten Wohngeldgrenze Gilt die neue Deckelung bereits?Nein. Stand 29. September 2026 handelt es sich um einen Regierungsentwurf. Als Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027 vorgesehen.
Würde jeder Haushalt durch die Deckelung weniger erhalten?Nein. Diese Regel würde nur eingreifen, wenn das berechnete Wohngeld die maßgebliche Miete oder Belastung überschreitet. Die Begründung nennt besondere Ausnahmefälle.
Ist die anerkannte Miete immer die Bruttokaltmiete?Nein. Für die Rechengröße nach § 11 WoGG sind unter anderem Begrenzungen, die Klimakomponente und die pauschale Heizkostenentlastung zu beachten.
QuellenBundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Bundesrats-Drucksache 474/26 vom 14. August 2026, insbesondere Artikel 1 Nummer 11 und 25, Artikel 3 sowie Begründung zu § 19 Absatz 4.
Deutscher Bundestag: Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Ankündigung der ersten Lesung, 28. September 2026.
Gesetze im Internet: Wohngeldgesetz, insbesondere §§ 9, 11, 12 und 19, geltende Fassung.
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Grundsicherung: Zu wenig bezahlbare Wohnungen – Gericht beanstandet Leipzigs Mietgrenzen
Das Sozialgericht Leipzig beanstandet die städtischen Mietobergrenzen für eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft in den streitigen Zeiträumen von August 2025 bis Juli 2026. Die zugrunde liegenden Konzepte sind nach Auffassung des Gerichts insoweit nicht schlüssig.
Mit zwei Urteilen vom 9. Juli 2026 (Az. S 7 AS 1393/24 und S 7 AS 164/26) hat das Sozialgericht Leipzig das KdU-Konzept 2024 der Stadt Leipzig und das seit Dezember 2025 geltende KdU-Konzept beanstandet. Das teilt die Leipziger Anwaltskanzlei fsn-recht mit. Die Konzepte dienen dazu, die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) zu bestimmen.
Die Richtwerte, nach denen das Jobcenter Leipzig die Unterkunftskosten begrenzt, sind in den entschiedenen Fällen demnach nicht schlüssig ermittelt worden, so die Kanzlei. Im nachfolgend näher betrachteten Verfahren S 7 AS 164/26 ging es um eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft und die Zeiträume August 2025 bis Juli 2026.
Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit von WohnraumDie 7. Kammer stellte bei ihren Entscheidungen auf die konkreten Verhältnisse am Leipziger Wohnungsmarkt ab. Ausschlaggebend war, ob die städtischen Konzepte methodisch hinreichend absichern, dass zu den festgelegten Mietobergrenzen ausreichend Wohnraum verfügbar ist.
Zur Mietpreisentwicklung von 2022 bis 2025 hatte die Stadt selbst festgestellt: „Zusammengefasst steht der Leipziger Wohnungsmarkt deutlich unter Druck. Die Unterschiede zwischen bestehenden Mietverhältnissen und neu angebotenen Wohnungen nehmen zu, während das verfügbare Angebot zurückgeht – mit unterschiedlichen Auswirkungen je nach Haushaltsgröße und Einkommen.“
Das Sozialgericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27. November 2025 – B 4 AS 28/24 R). Danach kann bei einem methodisch schlüssigen Konzept grundsätzlich vermutet werden, dass ausreichend angemessener Wohnraum verfügbar ist. Eine zusätzliche, gesonderte Verfügbarkeitsprüfung ist daher nicht in jedem Fall erforderlich. Entscheidend ist, ob die gewählte Methode diese Vermutung trägt. BSG, Rn. 18–24
In Leipzig ist der Wohnungsmarkt unstreitig stark angespannt. Das hat im Verfahren auch das Jobcenter eingeräumt. Die Stadt habe gleichwohl nur geprüft, ob innerhalb ihrer Grenzwerte überhaupt Wohnungen angeboten werden – nicht aber, wie viele dringend suchende Haushalte diesem Angebot gegenüberstehen. Nach Auffassung der Kammer war damit nicht hinreichend abgesichert, dass zum ermittelten Richtwert ausreichend angemessener Wohnraum verfügbar ist.
„Die Stadt hat nie überprüft, ob die wenigen Angebote innerhalb ihrer Grenzwerte auch nur annähernd für alle reichen, die dringend suchen – ein ausreichendes Angebot gibt es in Leipzig seit Langem nicht mehr. Ich vertrete seit Jahren Haushalte, die trotz intensiver Suche zu den Richtwerten schlicht keine Wohnung finden und die Differenz aus dem Existenzminimum abzweigen müssen“, erklärt Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreña, die beide Verfahren geführt hat.
Was das für betroffene Leistungsempfänger bedeutetIst ein Konzept unschlüssig und lässt sich auch durch Nachbesserungen oder andere geeignete Erkenntnisquellen kein rechtlich tragfähiger Angemessenheitswert bestimmen, werden die tatsächlichen Unterkunftskosten grundsätzlich bis zu den maßgeblichen Höchstbeträgen nach § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von zehn Prozent berücksichtigt. Diesen Maßstab legt auch die Leipziger Kammer zugrunde. SG Leipzig, veröffentlichte Urteilsauszüge
Gemeint ist dabei die Bruttokaltmiete, also die Nettokaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten. Heizkosten sind grundsätzlich gesondert auf ihre Angemessenheit zu prüfen. BSG, Rn. 12–13
Nach Einschätzung von Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreña können sich daraus höhere berücksichtigungsfähige Unterkunftskosten als nach den bisherigen Leipziger Richtwerten ergeben. Die Entscheidungen betreffen jedoch die jeweiligen Streitfälle; eine automatische Erhöhung für sämtliche Leipziger Leistungsberechtigten folgt daraus nicht.
Quelle zur Berichterstattung und zu den Zitaten: Leipziger Zeitung: Sozialgericht Leipzig beanstandet städtische Obergrenzen für Unterkunftskosten
Anmerkung des VerfassersDie 7. Kammer des Sozialgerichts Leipzig hat im Verfahren S 7 AS 164/26 mit Urteil vom 9. Juli 2026 festgestellt, dass für eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft in Leipzig in folgenden Zeiträumen kein schlüssiges behördliches Konzept vorliegt:
- August bis November 2025: KdU-Konzept 2024;
- Dezember 2025 bis Juli 2026: KdU-Konzept 2025.
Diese Feststellung ist von einer allgemeinen Aussage über sämtliche Haushaltsgrößen oder spätere Zeiträume zu unterscheiden.
Ausreichend verfügbarer Wohnraum muss methodisch abgesichert seinIm Rahmen der abstrakten Angemessenheit – also bei der Ermittlung einer allgemeinen Mietobergrenze für die jeweilige Haushaltsgröße – muss das behördliche Konzept die Verfügbarkeit ausreichenden Wohnraums berücksichtigen.
Nach den Feststellungen der Kammer besteht in Leipzig zumindest seit Januar 2024 für 1-Personen-Haushalte im unteren Marktsegment ein Wohnraummangel. Die reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB wertet das Gericht ebenfalls als Indiz hierfür.
Da das Jobcenter die ausreichende Verfügbarkeit von Wohnraum nach Auffassung der Kammer nicht auf andere Weise nachgewiesen hatte, wären zumindest näherungsweise Ermittlungen auf der Nachfrageseite erforderlich gewesen.
Ein qualifizierter Mietspiegel genügt nicht in jedem FallDie Verwendung eines qualifizierten Mietspiegels allein gewährleistet noch nicht, dass die daraus abgeleiteten Mietobergrenzen angemessen sind. Entscheidend bleibt die methodische Tragfähigkeit des gesamten Konzepts.
Das BSG verweist darauf, dass der Rückgriff auf einen qualifizierten Mietspiegel ohne weitere Ermittlung der Nachfrageseite unter bestimmten methodischen Voraussetzungen nicht beanstandet wurde, soweit in der Vergangenheit kein Wohnraummangel bestand. Diesem Gesichtspunkt misst die Leipziger Kammer angesichts des angespannten örtlichen Wohnungsmarkts besondere Bedeutung bei. BSG, Rn. 20
Aus Sicht des Verfassers überzeugt es, die Entwicklung des Wohnungsmarkts ausdrücklich zu berücksichtigen. Insbesondere in zuzugsstarken Großstädten bieten Mietspiegeldaten mit dem sechsjährigen Betrachtungszeitraum des § 558 Abs. 2 BGB für sich genommen keine ausreichende Gewähr dafür, dass bei Inkrafttreten des KdU-Konzepts noch genügend Wohnraum zu den ermittelten Werten verfügbar ist.
Berücksichtigung der Klimakomponente bleibt offenOffengelassen hat die Kammer, ob bei der Anwendung der Wohngeldtabelle auch die Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG zu berücksichtigen ist. Diese könnte den maßgeblichen Höchstbetrag zusätzlich erhöhen. Für ihre Berücksichtigung hat sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ausgesprochen (Beschluss vom 17. Januar 2024 – L 32 AS 1179/23 B ER). SG Leipzig, veröffentlichte Urteilsauszüge
Der Beitrag Grundsicherung: Zu wenig bezahlbare Wohnungen – Gericht beanstandet Leipzigs Mietgrenzen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Elbit Systems Deutschland expandiert
EM-Rente: Rente zu spät gemeldet – Rentnerin muss 4.621 Euro zurückzahlen
Ein bewilligter Rentenantrag und eine hohe Nachzahlung bedeuten noch keine finanzielle Sicherheit. Das zeigt der Fall einer Frau, die ihre Unfallrente erst nach rund elf Monaten der Deutschen Rentenversicherung mitteilte und anschließend 4.621,52 Euro zurückzahlen sollte.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Rückforderung mit Urteil vom 18. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen L 8 R 2676/24. Für Versicherte enthält der Fall eine deutliche Warnung: Auch während eines laufenden Rentenverfahrens müssen leistungsrelevante Änderungen gemeldet werden.
Die Unfallrente kam vor dem RentenbescheidNach einem Wegeunfall im Juli 2018 beantragte die Frau im Februar 2020 eine Erwerbsminderungsrente. Im Dezember 2020 bewilligte ihr die Unfallkasse rückwirkend ab dem 20. März 2020 eine vorläufige Verletztenrente von monatlich 879,27 Euro.
Die Rentenversicherung bewilligte erst im November 2021 eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit einem monatlichen Zahlbetrag von 749,39 Euro. Hinzu kam eine Nachzahlung von 16.366,51 Euro, bei deren Berechnung die Unfallrente nicht berücksichtigt worden war.
Am 25. November 2021 übersandte die Frau den Unfallrentenbescheid per E-Mail an die Rentenversicherung. Diese berechnete die Leistung neu und verlangte für den Zeitraum vom 20. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 insgesamt 4.621,52 Euro zurück.
Warum zwei Renten nicht immer vollständig ausgezahlt werdenEine gesetzliche Unfallrente und eine Erwerbsminderungsrente können gleichzeitig bestehen, werden aber nicht zwangsläufig beide ungekürzt ausgezahlt. Nach § 93 SGB VI wird die gesetzliche Rente vermindert, soweit die zu berücksichtigenden Rentenbeträge zusammen einen individuellen Grenzbetrag überschreiten.
Dabei bleibt ein Teil der Verletztenrente außer Ansatz. Der Grenzbetrag richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresarbeitsverdienst, den die Unfallversicherung ihrer Berechnung zugrunde legt, und dem jeweiligen Rentenartfaktor.
Die Unfallrente wird deshalb nicht einfach Euro für Euro von der EM-Rente abgezogen. Außerdem enthält das Gesetz Ausnahmen, weshalb die Berechnung immer anhand des konkreten Versicherungsverlaufs geprüft werden muss.
Auch bei einer Altersrente kann diese Vorschrift die Auszahlung begrenzen, wie Gegen-Hartz im Beitrag „Diese Rente kann Altersrente kürzen – vorheriges Einkommen entscheidet“ erläutert.
Den Unfall angeben reicht nicht ausDie Klägerin wandte ein, dass die Rentenversicherung bereits von einem Verfahren bei der Unfallkasse gewusst habe. Das Gericht unterschied jedoch zwischen der Kenntnis eines laufenden Verfahrens und der Kenntnis einer tatsächlich bewilligten Verletztenrente.
Diese Unterscheidung ist für Betroffene entscheidend: Ein Hinweis auf den Arbeitsunfall sagt noch nichts darüber aus, ob eine Unfallrente gezahlt wird, wann sie beginnt und wie hoch sie ausfällt. Gerade diese Angaben werden für die Rentenberechnung benötigt.
Die Mitteilungspflicht beginnt zudem nicht erst mit der ersten Rentenzahlung. § 60 SGB I verpflichtet bereits Antragsteller, erhebliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Fehlende Täuschungsabsicht schützt nicht automatischWer nichts absichtlich verschweigen wollte, ist damit nicht automatisch vor einer Rückforderung geschützt. Nach § 45 SGB X kann schutzwürdiges Vertrauen auch dann entfallen, wenn ein Bescheid auf grob fahrlässig unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht.
Grobe Fahrlässigkeit verlangt allerdings mehr als ein beliebiges Versehen. Zu prüfen ist, ob die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt wurde, wobei auch die persönlichen Fähigkeiten und das Verständnis der betroffenen Person zu berücksichtigen sind.
Das Gericht ließ den Einwand der Klägerin im vorliegenden Fall nicht durchgreifen. Die spätere Übersendung des Unfallrentenbescheids beseitigte die zuvor entstandene Überzahlung nicht.
Warum auch ein bewilligter Bescheid korrigiert werden kannDie Unfallrente war bereits bewilligt, als die Rentenversicherung über die EM-Rente entschied. Der Rentenbescheid war deshalb hinsichtlich der Auszahlung von Anfang an fehlerhaft; seine teilweise Rücknahme richtete sich nach § 45 SGB X.
Das unterscheidet den Fall von einer erst später eintretenden Änderung, für die grundsätzlich § 48 SGB X einschlägig sein kann. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Erlass des ursprünglichen Bescheids.
Eine bereits erfolgte Überweisung ist daher keine Garantie, dass das Geld dauerhaft behalten werden darf. Auch der Verbrauch einer Nachzahlung schützt nicht in jedem Fall, insbesondere wenn ein gesetzlicher Ausschluss des Vertrauensschutzes vorliegt.
Was Betroffene bei einer Rückforderung prüfen solltenEine Rückforderung sollte weder ignoriert noch allein wegen dieses Urteils ungeprüft akzeptiert werden. Entscheidend sind die konkrete Rentenberechnung, der Zeitpunkt der eigenen Mitteilungen und die Voraussetzungen für die rückwirkende Korrektur.
Prüfpunkt Darauf kommt es an Zusammentreffen der Renten Für welche Zeiträume bestanden beide Ansprüche gleichzeitig? Berechnung Wurden Grenzbetrag, anrechnungsfreie Beträge und mögliche Ausnahmen berücksichtigt? Mitteilung Wann erhielt die Rentenversicherung welche Informationen, und lässt sich der Zugang belegen? Vertrauensschutz Welche konkreten Tatsachen sollen eine grobe Fahrlässigkeit begründen? Widerspruch Welche Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids?Bei einer Bekanntgabe im Inland beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat. Wer die Forderung überprüfen lassen möchte, sollte deshalb frühzeitig eine Sozialberatungsstelle, einen Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzlei einschalten.
Wie hoch solche Forderungen ausfallen können, zeigt auch der von Gegen-Hartz geschilderte Fall eines Rentners mit einer Rückforderung von rund 84.000 Euro. Umso wichtiger ist es, Bescheide anderer Leistungsträger zeitnah weiterzugeben und einen Nachweis darüber aufzubewahren.
Sechs Fragen und Antworten zur Unfallrente und EM-Rente Darf ich Unfallrente und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig beziehen?Ja, beide Ansprüche können nebeneinander bestehen. Allerdings kann die gesetzliche Unfallrente dazu führen, dass die Erwerbsminderungsrente nur teilweise ausgezahlt wird.
Wird die gesamte Unfallrente abgezogen?Nein, die Berechnung erfolgt nach § 93 SGB VI unter Berücksichtigung anrechnungsfreier Beträge und eines individuellen Grenzbetrags. Eine pauschale vollständige Anrechnung wäre deshalb falsch.
Muss ich die Unfallrente schon während des Antragsverfahrens melden?Ja, erhebliche Änderungen müssen auch während eines laufenden Rentenantrags unverzüglich mitgeteilt werden. Auf die Bewilligung der EM-Rente zu warten, kann zu spät sein.
Reicht es, wenn die Rentenversicherung meinen Unfall kennt?Nein, die Information über einen Unfall ersetzt nicht die Mitteilung über eine später bewilligte Unfallrente. Auch deren Beginn und Höhe müssen der Rentenversicherung bekannt sein.
Kann die Rentenversicherung ohne nachgewiesenen Betrug Geld zurückfordern?Ja, eine Rückforderung setzt nicht zwingend eine absichtliche Täuschung voraus. Auch grobe Fahrlässigkeit kann den Vertrauensschutz ausschließen, muss aber anhand der individuellen Umstände geprüft werden.
Wie lange habe ich für einen Widerspruch Zeit?Bei einer Bekanntgabe in Deutschland gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat. Betroffene sollten die Rechtsbehelfsbelehrung ihres Bescheids beachten und die Frist nicht durch längeres Abwarten verstreichen lassen.
Der Beitrag EM-Rente: Rente zu spät gemeldet – Rentnerin muss 4.621 Euro zurückzahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.