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Sozdar Hacî über Syriens Zukunft: Freiheit bedeutet, in der eigenen Identität zu leben

Im zweiten Teil des Interviews mit ANF hat Sozdar Hacî, Kommandantin der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) und Mitglied im Generalkommando der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), die jüngsten politischen Entwicklungen in Syrien und die Haltung der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) kommentiert. Als Delegierte im Verhandlungskomitee der DAANES ist sie auch an den Gesprächen mit der syrischen Übergangsregierung beteiligt. Im Mittelpunkt ihrer Aussagen standen die fortgesetzten Angriffe auf autonome Stadtteile in Aleppo trotz eines Waffenstillstandsabkommens, die systematische politische Ausgrenzung der Autonomiegebiete sowie die Rolle der Frauen im gesellschaftlichen Aufbauprozess.

Abkommen verletzt, Vereinbarungen gebrochen

Sozdar Hacî erinnerte daran, dass das am 1. April 2025 unterzeichnete Abkommen zwischen der Autonomieverwaltung und der Führung in Damaskus bereits mehrfach gebrochen wurde. Dieses Abkommen betraf die beiden kurdisch geprägten Viertel Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo. Ziel war es, eine Deeskalation zu erreichen: Die dort stationierten QSD-Einheiten sollten sich zurückziehen, und die Sicherheit sollte fortan allein von lokalen Kräften der Inneren Sicherheit (Asayîş) gewährleistet werden. Damaskus hatte laut Hacî sogar zugestimmt, dass bis zu 2.500 neue Sicherheitskräfte aus der Autonomieregion für diese Aufgabe aufgebaut werden dürften. Dennoch wurde die Vereinbarung seitens der syrischen Regierung verletzt. Wenige Tage nach Inkrafttreten kam es erneut zu Übergriffen.

 


Verfassung ohne Beteiligung: „Ein politisches Schauspiel“

Darüber hinaus kritisierte Hacî den Ausschluss der Selbstverwaltung aus dem Verfassungsprozess. Zwei Tage nach dem Abkommen hatte Damaskus eigenmächtig eine neue Verfassung verkündet – ohne jegliche Rücksprache mit der DAANES oder anderen nichtstaatlichen Akteuren. „Nicht ein einziger Punkt der Vereinbarungen wurde berücksichtigt. Das ist nicht demokratisch“, so Hacî. Auch das mehrfach angekündigte nationale Parlament, in dem alle Bevölkerungsgruppen vertreten sein sollten, sei nie eingerichtet worden. Stattdessen hatte die Regierung in Gebieten unter ihrer Kontrolle Wahlen abgehalten, während Regionen wie Nordostsyrien oder das drusische Suweida ausgeschlossen wurden. „Das war kein inklusiver politischer Prozess, sondern ein Schauspiel für die Öffentlichkeit.“

Massaker unter dem Deckmantel der Amnestie

Besonders scharf verurteilte Hacî die Gewaltwelle, die nach der Verfassungsverkündung und einer offiziell verkündeten Generalamnestie stattfand. In dieser Zeit hatten bewaffnete Kräfte unter Kontrolle der von der Islamistenallianz „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) gebildeten Übergangsregierung gezielt Angriffe auf religiöse und ethnische Minderheiten durchgeführt. „In den Küstenregionen Syriens und insbesondere gegen die alawitische Bevölkerung sind unter dem Vorwand, ‚Überreste des Baath-Regimes‘ zu beseitigen, regelrechte Massaker verübt worden. Tausende Menschen wurden vor den Augen ihrer Mütter und Familien hingerichtet. Solche Verbrechen haben nichts mit Religion zu tun, sie widersprechen allen moralischen und rechtlichen Prinzipien“, sagte Hacî. Auch in Suweida im Süden Syriens kam es zu ähnlichen Gewalttaten.

„Wer zurückkehren will, braucht Sicherheit und Würde“

Ein zentrales Element des 1.-April-Abkommens war laut Hacî das Rückkehrrecht für Menschen, die durch den Krieg vertrieben wurden. Dieses werde jedoch durch anhaltende Angriffe und Übergriffe unmöglich gemacht. Sie verwies auf zwei weitere Angriffe auf Şêxmeqsûd und Eşrefiyê nach Inkrafttreten des Abkommens sowie auf einen Bombenanschlag auf die griechisch-orthodoxe Mar-Elias-Kirche in Damaskus. „Solche Angriffe richten sich nicht nur gegen Orte, sondern gegen die politische und gesellschaftliche Willensbildung ganzer Bevölkerungsgruppen. Menschen können nicht zurückkehren, wenn sie mit Verhaftung, Entführung, Erniedrigung oder Tod rechnen müssen.“

Zudem seien in von externen, staatlichen Akteuren kontrollierten Gebieten neue militärische Stellungen errichtet worden. „Das ist Besatzung“, sagte Hacî. „Die syrischen Gebiete gehören den Völkern Syriens, und diese müssen sich selbst verwalten können.“ Die sicherste Rückkehr sei nur möglich, „wenn Menschen sich selbst vertreten, sich verteidigen und in ihrer eigenen Sprache leben können.“

Repräsentation ist kein Rassismus, sondern Demokratie

Hacî betonte, dass jede Bevölkerungsgruppe das Recht habe, sich in ihrer Heimat frei in ihrer kulturellen und sprachlichen Identität zu entfalten. Die Konferenz zur kurdischen Einheit und gemeinsamen Haltung, die im Frühjahr in Rojava organisiert wurde, sei Ausdruck dieses Anspruchs. „Als Kurdin – und besonders als kurdische Frau – will ich mich mit meiner Sprache, in meiner Kultur, auf meinem eigenen Boden ausdrücken können“, sagte sie. Den Vorwurf, dies sei eine Form von Separatismus oder Rassismus, wies sie entschieden zurück: „Wir sind selbst gegen Rassismus. Aber wer ein demokratisches System aufbauen will, muss alle Stimmen darin zulassen.“

Die Präsenz des kurdischen Volkes in einem pluralistischen, demokratischen Syrien sei ein Gewinn für das ganze Land. „Wenn Kurd:innen freie, gleichberechtigte Bürger:innen sein dürfen, können sie große Beiträge für ganz Syrien leisten“, so Hacî. Das Ziel sei keine Abspaltung, sondern ein Zusammenleben in einem inklusiven Staat. „Syrien ist ein Mosaik der Völker, und jedes davon hat das Recht, sich selbst zu vertreten.“

Die Rolle der Frauen im Aufbauprozess

Zum Abschluss des Gesprächs unterstrich Sozdar Hacî die zentrale Rolle, die Frauen beim Aufbau des gesellschaftlichen Modells in Nord- und Ostsyrien spielen. In allen Bereichen – militärisch, politisch und sozial – hätten sie sich organisiert, weitergebildet und ein kollektives Erbe des Widerstands geschaffen. „Der Kampf kurdischer Frauen gegen den IS war international sichtbar und inspirierend. Im laufenden Jahr haben Frauen die Verteidigung der Gesellschaft maßgeblich mitgetragen, etwa in den Kämpfen am Tişrîn-Staudamm.“

Innerhalb der YPJ sei kontinuierlich an der strukturellen Weiterentwicklung gearbeitet worden. Zahlreiche Evaluierungen und Versammlungen hätten zur Verbesserung von Organisation, Bildung und Mobilisierung beigetragen. „Die YPJ haben nicht nur die Front gegen den IS angeführt, sondern sind heute auch Vorkämpferinnen für Frauenrechte in der ganzen Region.“ Frauen verschiedener Herkunft, vereint im Streben nach Freiheit und Selbstbestimmung, hätten sich den Einheiten angeschlossen. Die gemeinsame Grundlage sei eine kommunale, freie und basisdemokratische Organisierung. „Systeme entstehen nicht über Nacht, aber unsere Erfahrungen aus zwölf Jahren Selbstverwaltung zeigen, was möglich ist.“

Hacî richtete zum Schluss einen Appell an alle Frauen, insbesondere an junge: „Wenn wir uns organisieren, wenn wir uns gegenseitig schützen und stärken, können wir uns gegen jede Form von Gewalt verteidigen. Unsere Hoffnung für das neue Jahr ist ein Syrien, in dem alle Menschen ihren Platz haben: frei, gleichberechtigt und selbstbestimmt.“

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/sozdar-haci-das-10-marz-abkommen-ist-ein-wendepunkt-fur-syrien-49456 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/aldar-xelil-syrien-wird-in-ein-vakuum-gefuhrt-und-der-weg-in-neue-konflikte-ist-vorgezeichnet-49416 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/syrien-tote-bei-angriffen-auf-proteste-alawitischer-minderheit-49450 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/syriens-wandel-zentralistisches-beharren-und-fragile-vereinbarungen-49432 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/bilder-der-zerstorung-in-aleppo-49379

 

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Jahrgang 1966: Wann kann ich in Rente gehen?

Lesedauer 9 Minuten

Viele aus diesem Jahrgang 1966 haben mehr als drei Jahrzehnte Erwerbsleben hinter sich, die Kinder sind oft aus dem Gröbsten heraus und zugleich läuft die Debatte über Fachkräftemangel, längeres Arbeiten und neue Rentenanreize. Das führt dazu, dass sich der Jahrgang 1966 besonders häufig fragt: Wann darf ich überhaupt, wann lohnt es sich, und was kann ich heute schon vorbereiten, damit ich später keine teuren Überraschungen erlebe?

Die kurze Antwort lautet: Für 1966 gelten die „neuen“ Altersgrenzen vollständig. Vertrauensschutzregelungen, die ältere Jahrgänge teils noch begünstigen, greifen hier nicht mehr. Gleichzeitig ist inzwischen vieles flexibler geworden, etwa beim Hinzuverdienst in vorgezogenen Altersrenten. Das eröffnet Spielräume, verlagert aber auch Verantwortung: Wer Optionen nutzen will, muss seine Versicherungszeiten, Abschläge und den richtigen Zeitpunkt sehr genau kennen.

Regelaltersrente: Für 1966 gilt die 67 – und damit ein fester Zeitkorridor

Für alle ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Damit ist für 1966 der reguläre, abschlagsfreie Rentenbeginn grundsätzlich an das 67. Lebensjahr gebunden. Praktisch heißt das: Die Regelaltersrente beginnt nicht automatisch am Geburtstag, sondern orientiert sich am Kalendermonat. Wer nicht am ersten Tag eines Monats Geburtstag hat, erfüllt die Altersvoraussetzung in der Regel erst während des Monats – und der Rentenbeginn verschiebt sich dann auf den Folgemonat.

Ein Beispiel zeigt das: Wer am 12. April 1966 geboren wurde, vollendet das 67. Lebensjahr am 12. April 2033. Die Anspruchsvoraussetzung „67“ ist zu Beginn des April noch nicht erfüllt, deshalb kann der Rentenbeginn frühestens auf den 1. Mai 2033 fallen.

Wer am 1. April Geburtstag hat, kann dagegen bereits ab 1. April starten, weil die Voraussetzung zu Monatsbeginn erfüllt ist. Das klingt unwichtig, ist aber relevant, wenn es um nahtlose Übergänge zwischen Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Altersteilzeitmodellen geht.

Eine Altersrente wird  zudem nur gezahlt, wenn sie beantragt wird. Wer sich nicht kümmert, bekommt nicht „automatisch“ Geld überwiesen, auch wenn das Alter erreicht ist.

Früher raus mit Abschlägen: Altersrente für langjährig Versicherte ab 63

Die bekannteste Ausweichroute heißt im Alltag „Rente ab 63“. Für den Jahrgang 1966 ist das allerdings fast immer eine Rente mit Abschlägen, denn die abschlagsfreie Variante nach 35 Jahren gibt es für die Jahrgänge ab 1964 nicht mehr vor 67. Wer mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zusammenbekommt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte dennoch vorziehen – frühestens ab 63. Der Preis ist ein dauerhafter Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, den man vor der persönlichen Regelaltersgrenze liegt. Im Maximalfall, also bei vier Jahren Vorziehen (48 Monate), sind das 14,4 Prozent weniger Rente – lebenslang.

Das ist der Punkt, an dem viele Rechenfehler passieren. Wer sich sagt „Ich gehe eben vier Jahre früher“, sollte sich bewusst machen, dass sich die Kürzung nicht nur auf die ersten Jahre auswirkt, sondern auf jede monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende.

Eine vereinfachte Beispielrechnung zeigt die Größenordnung: Angenommen, eine prognostizierte Bruttorente läge bei 1.600 Euro. Ein Abschlag von 14,4 Prozent würde daraus rund 1.370 Euro machen. Dazu kommen später noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie steuerliche Effekte, die je nach Gesamteinkommen stark variieren können.

Für 1966 bedeutet diese Option zeitlich: Der früheste Beginn liegt – je nach Geburtstag – irgendwo zwischen Anfang 2029 und Anfang 2030. Wer im Januar 1966 geboren ist, erreicht 63 im Januar 2029; wer im Dezember 1966 geboren ist, erreicht 63 im Dezember 2029. Weil der Monatsanfang zählt, kann sich der tatsächliche Rentenbeginn bei Geburtstagen „mitten im Monat“ jeweils in den Folgemonat verschieben.

Rentenoptionen für den Jahrgang 1966 Möglichkeit Voraussetzungen und frühester Beginn (Jahrgang 1966) Regelaltersrente Ab 67 Jahren, ohne Abschläge. Der früheste Rentenbeginn liegt je nach Geburtsmonat typischerweise zwischen 2033 und 2034 (maßgeblich ist, ob die Altersgrenze zu Monatsbeginn erfüllt ist). Altersrente für langjährig Versicherte Mindestens 35 Versicherungsjahre. Frühestens ab 63 Jahren möglich, dann mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 % je Monat der Vorziehung (bei 48 Monaten maximal 14,4 %). Für den Jahrgang 1966 entspricht das einem möglichen Start je nach Geburtsmonat typischerweise zwischen 2029 und 2030. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Mindestens 45 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei ab 65 Jahren; ein früherer Start ist bei dieser Rentenart nicht vorgesehen. Für den Jahrgang 1966 liegt der mögliche Beginn je nach Geburtsmonat typischerweise zwischen 2031 und 2032. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Anerkannte Schwerbehinderung (in der Regel Grad der Behinderung von mindestens 50) und Mindestversicherungszeit (typischerweise 35 Jahre). Abschlagsfrei ab 65 Jahren (je nach Geburtsmonat meist 2031 bis 2032) oder vorzeitig ab 62 Jahren mit Abschlägen (je nach Geburtsmonat meist 2028 bis 2029). Teilrente / Kombination aus Rente und Arbeit (Flexibilität beim Übergang) Keine eigene Rentenart, sondern eine Gestaltungsform bei Altersrenten. Teilrente ist grundsätzlich möglich, wenn die jeweilige Altersrente dem Grunde nach beginnt (zum Beispiel ab 63/65/67, je nach Variante). Seit 2023 kann bei vorgezogenen Altersrenten grundsätzlich ohne starre Hinzuverdienstgrenzen hinzuverdient werden; die Abschläge bleiben jedoch bestehen, wenn die Rente vorgezogen startet. Erwerbsminderungsrente (falls gesundheitlich erforderlich) Nicht an ein bestimmtes Alter gebunden, sondern an medizinische Voraussetzungen und versicherungsrechtliche Bedingungen (unter anderem allgemeine Wartezeit und ausreichende Pflichtbeiträge in den letzten Jahren). Je nach Konstellation sind Abschläge möglich; Beginn ist grundsätzlich jederzeit möglich, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne Abschläge früher: Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65

Wer 45 Jahre Wartezeit erfüllt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Umgangssprachlich wird diese Rentenart immer noch oft mit der alten Schlagzeile „Rente mit 63“ verbunden. Für den Jahrgang 1966 ist die Altersgrenze jedoch eindeutig: abschlagsfrei ab 65. Und ebenso wichtig ist die zweite Botschaft, die häufig übersehen wird: Diese Rentenart kann nicht noch weiter vorgezogen werden – auch nicht gegen Abschläge. Wer mit 64 „trotz 45 Jahren“ gehen will, muss auf eine andere Rentenart ausweichen, typischerweise auf die Altersrente für langjährig Versicherte, und dann greifen wieder die Abschläge.

Zeitlich heißt das für 1966: Ein Rentenbeginn ab 65 ist – je nach Geburtstag und Monatslogik – zwischen Anfang 2031 und Anfang 2032 möglich. Wer am 1. Januar Geburtstag hat, kann ab 1. Januar 2031 starten; wer am 31. Dezember Geburtstag hat, kommt in der Praxis eher auf 1. Januar 2032.

Diese Option ist für viele aus 1966 der entscheidende Hebel, weil sie das beste Verhältnis aus früherem Ausstieg und dem Vermeiden von Abschlägen bietet. Ob die 45 Jahre tatsächlich erreicht werden, entscheidet sich jedoch oft an Details: Welche Zeiten zählen, was passiert bei Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente, und wie werden freiwillige Beiträge bewertet?

Schwerbehinderung: Die Sonderregel mit 62 oder 65

Eine weitere Tür öffnet sich über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, liegt die Altersgrenze hier bei 65 Jahren ohne Abschläge. Ein vorgezogener Bezug ist ab 62 möglich, dann mit Abschlägen. Voraussetzung ist nicht nur eine bestimmte Mindestversicherungszeit, sondern vor allem die anerkannte Schwerbehinderung.

Das ist keine „Gestaltungsfrage“, sondern hängt von gesundheitlichen und rechtlichen Kriterien ab. Für Betroffene kann diese Rentenart trotzdem eine realistische Brücke sein, gerade wenn der Arbeitsmarkt für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte rauer wird oder wenn ein Verbleib bis 65 oder 67 praktisch nicht mehr gelingt.

Wartezeiten: Was wirklich zählt – und wo es beim Jahrgang 1966 oft hakt

Die größte Fehlerquelle sind nicht die Altersgrenzen, sondern die Versicherungsbiografie. „35 Jahre“ oder „45 Jahre“ klingen nach einfacher Mathematik, sind aber juristisch definierte Wartezeiten mit klaren Regeln darüber, welche Zeiten angerechnet werden und welche nicht. Bei den 35 Jahren ist der Kreis der anrechenbaren Zeiten am breitesten. Es zählen grundsätzlich alle rentenrechtlichen Zeiten, also nicht nur Beitragszeiten aus Beschäftigung, sondern beispielsweise auch bestimmte Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten.

Bei den 45 Jahren ist es strenger. Angerechnet werden vor allem Pflichtbeitragszeiten, dazu kommen unter Bedingungen auch freiwillige Beiträge, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten sowie verschiedene Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Gleichzeitig gibt es ausdrückliche Ausschlüsse.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden für die 45 Jahre nicht berücksichtigt; Schul- und Hochschulzeiten sind ebenfalls typischerweise nicht anrechenbar. Besonders heikel ist Arbeitslosigkeit kurz vor dem geplanten Rentenstart: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen bei der 45-jährigen Wartezeit nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist. Wer hier falsch plant, steht im Zweifel wenige Monate vor dem Ziel und verfehlt die 45 Jahre.

Für den Jahrgang 1966 ist diese Detailarbeit heute schon wichtig, weil sich die Weichen oft Jahre vorher stellen: Wer in den späten Fünfzigern über einen Jobwechsel, einen Ausstieg, eine längere Krankheit oder eine Pflegephase nachdenkt, beeinflusst damit nicht nur die Rentenhöhe, sondern manchmal die Frage, ob 65 ohne Abschläge überhaupt erreichbar ist.

Flexirente und Hinzuverdienst: Seit 2023 wird es für Früh-Rentner einfacher

Ein großer Einschnitt der letzten Zeit betrifft den Hinzuverdienst. Seit 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten entfallen. Das verändert die Logik des „entweder arbeiten oder Rente“ spürbar. Für Versicherte bedeutet das: Man kann eine vorgezogene Altersrente beziehen und trotzdem in größerem Umfang weiterarbeiten, ohne dass die Altersrente allein wegen des Einkommens gekürzt wird.

Das ist für den Jahrgang 1966 doppelt interessant. Zum einen kann es die Entscheidung erleichtern, ab 63 in eine vorgezogene Rente zu wechseln, wenn man ohnehin weiterarbeiten will, etwa in reduziertem Umfang oder in einer neuen Rolle.

Zum anderen ermöglicht es Übergänge, bei denen die Rente früher startet, während das Erwerbseinkommen die Abschläge und das niedrigere Rentenniveau am Anfang abfedert. Der entscheidende Haken bleibt: Der Abschlag an sich verschwindet dadurch nicht.

Wer mit 63 startet, nimmt die Kürzung grundsätzlich mit, auch wenn parallel gearbeitet wird.

Das gehört auch die Teilrente. Altersrenten können als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden; der Anteil ist bei Altersrenten innerhalb eines Korridors frei wählbar. Das ist kein „Trick“, sondern ein gesetzlich vorgesehener Baustein für flexible Übergänge. In der Praxis können Teilrenten-Konstellationen Auswirkungen auf andere Ansprüche haben, etwa auf Lohnersatzleistungen, weshalb eine individuelle Beratung vor Vertrags- oder Antragsschritten sinnvoll ist.

Rentenbeginn schieben: Warum ein Jahr länger arbeiten spürbar wirken kann

Nicht nur früher, auch später ist möglich – und finanziell oft unterschätzt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nicht sofort in Rente gehen.

Wird der Rentenbeginn hinausgeschoben und weiter gearbeitet, gibt es für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente. Ein Jahr späterer Start bedeutet dadurch allein über diesen Zuschlag bereits sechs Prozent mehr Rente. Zusätzlich steigen die Ansprüche durch die weiter gezahlten Beiträge aus Beschäftigung.

Für 1966 ist das zwar ein Thema für die Zukunft, aber es verändert die Planungsrechnung schon heute. Gerade wenn absehbar ist, dass die eigene Rente knapp ausfallen wird, kann ein bewusstes „nicht beantragen“ zum regulären Zeitpunkt, kombiniert mit weiterem Arbeiten, erheblich stärker wirken als viele private Kleinstbausteine. Es passt außerdem zur politischen Stoßrichtung der aktuellen Reformen, die längeres Arbeiten attraktiver machen sollen.

Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen ab 50 als Planungsinstrument

Wer mit Abschlägen früher gehen will, ist nicht völlig an die Kürzung gekettet. Es gibt die Möglichkeit, Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Das ist ab dem 50. Lebensjahr möglich und funktioniert im Kern so: Die Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag nötig wäre, um die Abschläge für einen bestimmten vorgezogenen Rentenbeginn zu kompensieren. Diese Zahlung kann in einer Summe oder verteilt erfolgen.

Wichtig: Mit solchen Sonderzahlungen kann man keine Anspruchsvoraussetzungen „kaufen“. Wer etwa die 35 oder 45 Jahre nicht erfüllt, erreicht sie nicht dadurch, dass zusätzlich Geld überwiesen wird. Sonderzahlungen wirken auf die Höhe, nicht auf die Berechtigung. Ob sich das lohnt, hängt von der eigenen Liquidität, der steuerlichen Situation, der erwarteten Rentenbezugsdauer und alternativen Anlageformen ab. Als journalistische Faustformel taugt: Wer das Instrument nutzen will, sollte früh rechnen und nicht erst kurz vor knapp, weil dann die Gestaltungsspielräume kleiner sind.

Rentenantrag und Timing: Drei Monate können über Geld entscheiden

Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Antragstellung. Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Monat, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Damit dieser Beginn auch tatsächlich als Zahlungsbeginn gilt, spielt die Frist eine Rolle: Wird der Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Rente rückwirkend ab dem vorgesehenen Beginn geleistet werden.

Bei späterer Antragstellung startet die Zahlung grundsätzlich erst im Monat der Antragstellung.

Für den Jahrgang 1966 ist das relevant, weil die Übergänge oft eng getaktet sind: Ende eines Arbeitsverhältnisses, Ende von Krankengeld, Auslaufen von Arbeitslosengeld, Beginn einer betrieblichen Altersversorgung. Wer hier den Antrag verschleppt, riskiert Lücken – oder muss nachträglich kompliziert nacharbeiten.

Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung: Was beim Nettobetrag entscheidet

Die Bruttorente ist die eine Zahl, die Nettorente die andere. Drei Faktoren prägen den Unterschied besonders stark: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, der steuerpflichtige Anteil der Rente und weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Beim steuerpflichtigen Anteil gab es jüngst eine wichtige Anpassung: Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; die vollständige Besteuerung wird nach aktueller Rechtslage erst deutlich später erreicht.

Maßgeblich ist stets das Jahr des Rentenbeginns. Wer also 2031 oder 2033 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, nimmt den dann geltenden Besteuerungsanteil dauerhaft als Grundlage für den persönlichen Rentenfreibetrag. Für den Jahrgang 1966 ist das keine theoretische Debatte, weil die ersten Rentenbeginne – je nach Rentenart – genau in den frühen 2030er-Jahren liegen.

Ob und wie stark das zu Steuerzahlungen führt, hängt jedoch nicht nur von der Quote ab, sondern vom gesamten zu versteuernden Einkommen und den jeweils geltenden Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten.

Rentenpaket 2025 und Ausblick: Was sich im Umfeld der Jahrgänge ab 1964 verändert

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben in Bewegung. Mit dem Rentenpaket 2025 wurde die Haltelinie beim Rentenniveau verlängert; das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden. Für den Jahrgang 1966 bedeutet das: Die ersten Jahre rund um den eigenen Renteneintritt liegen noch innerhalb dieses Zeitfensters, was die Rentenentwicklung planbarer machen soll, auch wenn die Finanzierung politische Konflikte auslösen dürfte.

Hinzu kommen weitere Reformen, die für 1966 je nach Lebenslauf spürbar sein können. Bei den Kindererziehungszeiten ist eine Ausweitung für vor 1992 geborene Kinder unter dem Stichwort „Mütterrente III“ vorgesehen, wodurch sich Rentenansprüche für betroffene Eltern erhöhen können. Und ab 1. Januar 2026 soll mit der „Aktivrente“ ein steuerlicher Anreiz geschaffen werden: Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Das wird den Jahrgang 1966 erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze betreffen, zeigt aber die Richtung: Politik und Gesetzgebung setzen stärker auf Kombinationen aus Rente und Arbeit statt auf harte Brüche.

Fazit: Was für den Jahrgang 1966 heute wirklich „möglich“ ist

Für den Jahrgang 1966 ist der Rentenfahrplan klarer, als viele glauben, und zugleich flexibler, als er noch vor einigen Jahren war. Abschlagsfrei ist die gesetzliche Rente regulär mit 67 erreichbar; wer 45 Jahre Wartezeit erfüllt, kann sie zwei Jahre früher, also mit 65, ebenfalls ohne Abschläge erhalten. Ein Start ab 63 ist möglich, wenn die 35 Jahre erreicht sind, dann aber typischerweise mit spürbaren, lebenslangen Kürzungen.

Parallel hat sich seit 2023 das Bild beim Hinzuverdienst geändert, wodurch Übergänge zwischen Arbeit und Rente weniger „Alles-oder-nichts“ sein müssen.

Der entscheidende Rat lautet deshalb nicht „früh“ oder „spät“, sondern „sauber vorbereitet“. Wer 1966 geboren ist, gewinnt besonders viel, wenn der Versicherungsverlauf stimmt, wenn Wartezeiten realistisch geprüft werden und wenn der Rentenbeginn nicht dem Zufall überlassen bleibt. In der Praxis ist das oft der Unterschied zwischen einer guten Option auf dem Papier und einer tragfähigen Entscheidung im echten Leben.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersgrenze und Rentenbeginn-Orientierung („Wann kann ich in Rente gehen?“)

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Dezember-Rente kommt früher mit dieser Besonderheit

Lesedauer 6 Minuten

Wenn sich ein Jahr dem Ende nähert, wird aus einem routinierten Verwaltungsvorgang plötzlich ein Thema, das in vielen Haushalten die Tagesplanung bestimmt: der Rentenzahltag. In Deutschland betrifft das nicht nur eine kleine Gruppe, sondern um mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Im Dezember 2025 kommt eine Besonderheit hinzu, die für einen Teil der Betroffenen auf dem Kontoauszug auffällt, obwohl sich am Anspruch selbst nichts ändert: Ein Zuschlag, der seit Mitte 2024 als gesonderte Zahlung bekannt war, verschwindet als eigener Posten – weil er ab Dezember 2025 in die normale Rentenzahlung eingerechnet wird.

Was das Gesetz zum Auszahlungstermin sagt – und was ein Bankarbeitstag damit zu tun hat

Die gesetzliche Rentenversicherung folgt bei Fälligkeit und Auszahlung einem festen Schema. Maßgeblich ist der letzte Bankarbeitstag des Monats. Diese Formulierung ist bewusst gewählt, denn sie trennt den Kalendertag vom Tag, an dem der Zahlungsverkehr im klassischen Bankbetrieb zuverlässig abgewickelt wird.

Für Rentnerinnen und Rentner ist dabei vor allem wichtig: Es geht nicht um eine „Wunschzeit“ und nicht um eine bestimmte Uhrzeit am Tag, sondern um die rechtzeitige Auszahlung und Wertstellung im Rahmen des üblichen Überweisungsverkehrs.

Dass die Auszahlung an den letzten Bankarbeitstag geknüpft ist, hat einen praktischen Grund: Das Rentensystem soll planbar sein. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass Zahlungen ausgerechnet an Tagen terminiert werden, an denen Banken keine regulären Buchungsläufe fahren. Genau hier liegt die Stellschraube, die im Dezember 2025 greift.

Silvester ist kein bundeseinheitlicher Feiertag – aber dennoch ein Tag ohne normalen Bankbetrieb

Der 31. Dezember ist in Deutschland kein bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertag. Trotzdem ist Silvester im Bankwesen seit Jahren als geschäftsfreier Tag etabliert. Für viele Bankkundinnen und Bankkunden wirkt das zunächst widersprüchlich, weil der Einzelhandel geöffnet ist und der Alltag nicht „stillsteht“. Im Zahlungsverkehr macht sich die Sonderstellung aber bemerkbar, weil Banken und Abwicklungsstellen an solchen Tagen den regulären Betrieb einschränken oder aussetzen.

Für den Jahreswechsel 2025 bedeutet das: Obwohl der 31. Dezember kalendarisch der letzte Tag des Monats ist, erfüllt er nicht die Voraussetzungen, die für den rentenrechtlichen Auszahlungstermin gebraucht werden. Deshalb wird der Zahltag vorgezogen.

Ein zusätzlicher Punkt sorgt gelegentlich für Verwirrung: Moderne Echtzeitüberweisungen können grundsätzlich auch an solchen bankfreien Tagen laufen. Das ändert aber nichts daran, dass Massenzahlungen wie Renten in der Praxis an den banküblichen Arbeitstagen ausgesteuert werden und der rechtliche Auszahlungstermin genau darauf abstellt.

Der Rentenzahltag im Dezember 2025: Dienstag, 30. Dezember 2025

Weil Silvester 2025 als bankfreier Tag gilt, verschiebt sich die Rentenzahlung auf den unmittelbar vorherigen Tag, an dem der Bankbetrieb regulär läuft. Damit wird Dienstag, der 30. Dezember 2025, zum maßgeblichen Auszahlungstermin.

Für Betroffene heißt das ganz konkret: Wer seine Monatsplanung rund um Miete, Daueraufträge oder Lastschriften auf das Monatsende ausrichtet, sollte im Dezember nicht auf den 31. Dezember „setzen“, sondern den 30. Dezember im Blick haben. In der Praxis wird die Gutschrift bei vielen Banken im Laufe des Tages sichtbar. Unterschiede entstehen, weil Banken Buchungen zu unterschiedlichen Zeiten verarbeiten. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts, es ist vor allem eine Frage des Tagesverlaufs.

Vorschüssig oder nachschüssig: Für welchen Monat die Zahlung bestimmt ist

Dass die Rentenzahlung Ende Dezember bei manchen als „Januar-Rente“ erscheint und bei anderen als „Dezember-Rente“, liegt an einem Stichtag in der Rentenpraxis. Wer bereits vor April 2004 eine Rente begonnen hat, erhält sie im Voraus. Wer seit April 2004 in Rente ist, bekommt sie grundsätzlich am Ende des Monats für den laufenden Monat.

So kann derselbe Auszahlungstag für unterschiedliche Rentenmonate stehen. Am 30. Dezember 2025 wird deshalb für einen Teil der Rentnerinnen und Rentner bereits die Rente für Januar 2026 ausgezahlt, während die Mehrheit ihre Zahlung für Dezember 2025 erhält. Dieses Prinzip ist im Alltag oft nur dann präsent, wenn sich Zahlungsdaten verschieben oder wenn zusätzliche Bestandteile – wie jetzt der Zuschlag – in den Zahlbetrag „hineinlaufen“ und als eigene Überweisung verschwinden.

Hier sind die Auszahlungstermine für die gesetzliche Rente vom Rentenmonat Dezember 2025 bis Dezember 2026. Weil es zwei Zahlungsweisen gibt, zeige ich die Daten getrennt: nachschüssig (Rentenbeginn ab April 2004) und vorschüssig (Rentenbeginn bis März 2004).

Nachschüssige Zahlung (Rentenbeginn ab April 2004) Rentenmonat Auszahlungstag Dezember 2025 30.12.2025 (Dienstag) Januar 2026 30.01.2026 (Freitag) Februar 2026 27.02.2026 (Freitag) März 2026 31.03.2026 (Dienstag) April 2026 30.04.2026 (Donnerstag) Mai 2026 29.05.2026 (Freitag) Juni 2026 30.06.2026 (Dienstag) Juli 2026 31.07.2026 (Freitag) August 2026 31.08.2026 (Montag) September 2026 30.09.2026 (Mittwoch) Oktober 2026 30.10.2026 (Freitag) November 2026 30.11.2026 (Montag) Dezember 2026 30.12.2026 (Mittwoch) Vorschüssige Zahlung (Rentenbeginn bis März 2004) Rentenmonat Auszahlungstag Dezember 2025 28.11.2025 (Freitag) Januar 2026 30.12.2025 (Dienstag) Februar 2026 30.01.2026 (Freitag) März 2026 27.02.2026 (Freitag) April 2026 31.03.2026 (Dienstag) Mai 2026 30.04.2026 (Donnerstag) Juni 2026 29.05.2026 (Freitag) Juli 2026 30.06.2026 (Dienstag) August 2026 31.07.2026 (Freitag) September 2026 31.08.2026 (Montag) Oktober 2026 30.09.2026 (Mittwoch) November 2026 30.10.2026 (Freitag) Dezember 2026 30.11.2026 (Montag) Quellen Die Besonderheit ab Dezember 2025: Ein Zuschlag verschwindet als Extra-Überweisung

Im Jahr 2024 ist für bestimmte Bestandsrenten wegen Erwerbsminderung ein Zuschlag eingeführt worden. Viele Betroffene kennen ihn als separate Zahlung, die unabhängig von der regulären Monatsrente überwiesen wurde. Genau diese Gewohnheit führt im Dezember 2025 zu Nachfragen: Warum kommt der Zuschlag nicht wie gewohnt als zusätzliche Überweisung, häufig im Zeitraum zur Monatsmitte?

Die Antwort ist technisch und rechtlich zugleich: Die Deutsche Rentenversicherung hat die Umsetzung in zwei Schritten organisiert. In der ersten Phase wurde der Zuschlag gesondert neben der Rente ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in die Rentenzahlung integriert und damit als Bestandteil der Rente in einem Betrag ausgezahlt. Wer im Dezember noch auf eine „Extra-Buchung“ wartet, wartet also auf etwas, das es in dieser Form nicht mehr gibt.

Wer den Zuschlag bekommt – und warum es zwei Prozentsätze gibt

Anspruch auf den Zuschlag haben vor allem Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in einem bestimmten Zeitraum begonnen hat. Dazu kommen Fallkonstellationen, in denen sich eine Altersrente unmittelbar an eine solche Erwerbsminderungsrente anschließt, sowie bestimmte Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt diese Anspruchsgruppen ausführlich in ihren Fragen-und-Antworten.

Auch die Höhe folgt einem festen Muster, das sich am Beginn der maßgeblichen Erwerbsminderungsrente orientiert. Es gibt einen höheren Zuschlag und einen niedrigeren Zuschlag. Hintergrund ist, dass bei späteren Rentenbeginnen bereits gesetzliche Verbesserungen in der Berechnung enthalten waren, insbesondere über eine verlängerte Zurechnungszeit. Deshalb fällt der Zuschlag bei früheren Rentenbeginnen höher aus als bei späteren.

Neue Berechnung ab Dezember 2025: Entgeltpunkte statt Zahlbetrag – und ein neuer Bescheid

Mit dem Übergang in die zweite Umsetzungsstufe ändert sich nicht nur die Art der Auszahlung, sondern auch das Berechnungsverfahren. Während der Zuschlag in der Übergangsphase aus dem Zahlbetrag der Rente abgeleitet wurde, wird er ab Dezember 2025 aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet, die der Rente zugrunde liegen.

Für die Betroffenen ist das vor allem deshalb relevant, weil die Umstellung mit einem neuen Rentenbescheid verbunden ist. Die Deutsche Rentenversicherung hat angekündigt, dass die Berechtigten ab Oktober 2025 entsprechende Bescheide erhalten, aus denen hervorgeht, wie hoch die Rente inklusive Zuschlag ab Dezember 2025 ausfällt.

In der Praxis kann sich durch die Umstellung eine kleine Abweichung ergeben, weil zwei Rechenwege aufeinander treffen: der bisherige Zuschlag als gesonderte Zahlung und der neue Zuschlag als Bestandteil der Monatsrente. Die Rentenversicherung vergleicht daher die Zahlbeträge und prüft automatisch, ob eine Nachzahlung entsteht. Nach Darstellung der Rentenversicherung bewegen sich solche Differenzen, wenn sie auftreten, typischerweise in sehr kleinen Größenordnungen.

Warum manche den neuen Zuschlag „früher“ sehen als andere

Eine Feinheit wird im Dezember besonders sichtbar: Wer seine Rente im Voraus erhält, bekommt die Zahlung für den Folgemonat bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Wenn der Zuschlag ab Dezember 2025 Bestandteil der Rente ist, taucht er bei vorschüssiger Zahlung folglich schon mit der Auszahlung auf, die den Rentenmonat Dezember abdeckt – also bereits Ende November. Für nachschüssig Zahlende ist der Zeitpunkt dagegen der reguläre Monatsultimo im Dezember, der 2025 wegen Silvester bankbedingt auf den 30. Dezember rutscht.

Das erklärt, warum zwei Personen mit ähnlichem Anspruch den „neuen“ Zahlbetrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmals auf dem Kontoauszug sehen können, ohne dass sich an den rechtlichen Grundlagen etwas unterscheidet.

Folgen für Hinterbliebenenrenten, Steuer und andere Leistungen

Mit der Integration des Zuschlags stellt sich bei manchen Betroffenen die Frage, ob und wo der Betrag künftig „mitzählt“. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass der Zuschlag zur Rente gehört – sowohl in der Phase der getrennten Auszahlung als auch nach der Integration ab Dezember 2025.

Bei Witwen- und Witwerrenten kann das relevant werden, weil Erwerbsminderungs- und Altersrenten bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden. Wenn der Zuschlag Bestandteil dieser Renten ist, wird er in diesem Rahmen ebenfalls berücksichtigt.

Ob sich das tatsächlich auswirkt, hängt von Freibeträgen und dem konkreten Gesamteinkommen ab.

Auch steuerlich bleibt es dabei, dass Rentenleistungen – inklusive Zuschlag – in die Meldelogik der Rentenversicherung einbezogen sind. Wer eine Einkommensteuererklärung abgibt, muss die gemeldeten Beträge in der Regel nicht „händisch“ nachtragen, weil die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt.

Schließlich kann der höhere Zahlbetrag Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, bei denen die Rentenhöhe nachzuweisen ist, etwa bei Grundsicherung oder Wohngeld. Für Betroffene ist hier weniger der Zahlungstermin entscheidend als die saubere Ablage des neuen Bescheids, weil sich daraus die aktuelle Rentenhöhe inklusive Zuschlag ergibt.

Was Rentnerinnen und Rentner jetzt konkret beachten sollten

Der Jahreswechsel ist ein Klassiker für Missverständnisse, weil Kalenderlogik und Banklogik auseinanderlaufen. Für Dezember 2025 kommen zwei Effekte zusammen: Der Auszahlungstermin wird wegen des bankfreien Silvesters vorgezogen, und ein Zuschlag, der lange als eigene Überweisung sichtbar war, geht im Gesamtbetrag auf.

Wer am 30. Dezember keine Gutschrift sieht, sollte zunächst die übliche bankinterne Verzögerung mitdenken, die sich je nach Institut und Buchungslauf unterscheiden kann. Bleibt die Zahlung aus, ist der Renten-Service der Deutschen Post beziehungsweise der zuständige Rentenversicherungsträger der richtige Ansprechpartner – denn die Ursache liegt dann häufig nicht in „fehlendem Anspruch“, sondern in Bankverbindung, Rückläufern oder administrativen Details.

Quellen

Sozialgesetzbuch VI, § 118 „Fälligkeit und Auszahlung“ (amtliche Fassung, Gesetze im Internet). Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Rentenzahlung“ (Erläuterung zu Voraus- und Nachschusszahlungen).

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Wer nicht aufpasst: Nebenjob kann Krankengeld schnell stoppen

Lesedauer 5 Minuten

Viele  Krankengeld-Bezieher unterschätzen die negativen Folgen eines Nebenjobs während des Krankengeldbezugs. Schon kleine Tätigkeiten können Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit auslösen. Krankenkassen prüfen dann konsequent und stoppen Zahlungen schneller als erwartet.

Krankenkassen reagieren schneller als viele denken

Sobald eine Nebentätigkeit bekannt wird, leiten Krankenkassen oft Prüfungen ein. Sie schalten häufig den Medizinischen Dienst ein oder verlangen zusätzliche ärztliche Stellungnahmen. Das Risiko einer kurzfristigen Leistungseinstellung steigt erheblich.

Praxisfall Malina: Der gut gemeinte Aushilfsjob

Malina half stundenweise im Laden einer Freundin aus, um soziale Kontakte zu pflegen. Die Krankenkasse wertete die Tätigkeit als Belastungsbeweis und stoppte kurz darauf das Krankengeld. Malina musste ihren Lebensunterhalt plötzlich ohne laufende Zahlung sichern.

Praxisfall Fabio: Ehrenamt mit Folgen

Fabio engagierte sich ehrenamtlich in seinem Kleingartenverein, obwohl er krankgeschrieben war.  Fotos in sozialen Netzwerken zeigten ihn beim Heckenschneiden und lösten Zweifel aus, ob er in seinem Beruf als Fliesenleger tatsächlich arbeitsunfähig war. Eine Prüfung des Medizinischen Dienstes erklärte ihn für arbeitsfähig. Fabio verlor dadurch nicht nur Geld, sondern auch Planungssicherheit.

Praxisfall Alexander: Minijob als Stolperfalle

Alexander reichte das Krankengeld nach seinem geringen vorherigen Lohn nicht aus. Er nahm einen Minijob in einer Gaststätte an, um finanziell über die Runden zu kommen. Die Krankenkasse sah darin regelmäßige Leistungsfähigkeit.

Sie beendete zwar nicht sofort die Zahlungen, verlangte aber, dass Alexander eine Wiedereingliederung bei seinem Hauptarbeitgeber durchführte. Als diese nicht zustande kam, stoppte die Kasse die Leistung. Alexander stand vor einer unerwarteten Finanzierungslücke.

Praxisfall Amadeus: Selbstständige Nebentätigkeit

Amadeus beantwortete während des Krankengeldbezugs Kundenmails für sein kleines Gewerbe. Die Krankenkasse bewertete dies als aktive Erwerbstätigkeit und ließ den Anspruch ruhen. Amadeus musste laufende Kosten ohne Absicherung tragen.

Praxisfall Britta: Hilfe im Familienbetrieb

Britta half gelegentlich im Betrieb ihres Partners aus, ohne Geld zu erhalten. Die Krankenkasse sah trotzdem eine relevante Tätigkeit. Britta erfuhr erst nachträglich, wie streng diese Bewertung ausfällt.

Wann Krankenkassen einen Nebenjob akzeptieren

Nicht jede Tätigkeit während des Krankengeldbezugs führt automatisch zu Problemen. Entscheidend sind Umfang, Inhalt und medizinische Einordnung. In bestimmten Konstellationen akzeptieren Krankenkassen Nebenjobs ausdrücklich.

Welche Nebenjobs sind besonders riskant, und welche weniger

Die Krankenkasse wird höchstwahrscheinlich Ihre Arbeitsunfähigkeit in Frage stellen, wenn Sie sich ausgerechnet in dem Bereich beschäftigen, in dem Sie krankgeschrieben sind. Beziehen Sie zum Beispiel Krankengeld wegen einer Wirbelsäulenverletzung, ist es keine gute Idee, sich durch Gartenarbeiten mit der Motorsäge etwas dazu zu verdienen.

Wenig problematisch sind hingegen Tätigkeiten, die mit der Krankschreibung in Ihrem Hauptberuf nichts zu tun haben, und die Sie ohne weiteres ausüben können, ohne dass dies im Widerspruch zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit steht.

Nehmen wir an, Sie sind nach einer Knieoperation in Ihrem Beruf als Zimmermann krankgeschrieben. Sie müssen das Bein schonen und verbringen den Großteil der Zeit im Sitzen oder Liegen. Ein Nebenjob am Laptop spricht hier keineswegs gegen die Arbeitsunfähigkeit als Handwerker und steht auch dem Heilungsprozess nicht entgegen.

Praxisfall Oliver: Therapeutisch begrenzte Tätigkeit

Oliver erledigte wenige Stunden pro Woche einfache Aufgaben ohne Zeitdruck. Seine Ärztin bestätigte schriftlich, dass diese Tätigkeit der Stabilisierung diente und keine Aussage über seine Belastbarkeit im Hauptberuf zuließ. Die Krankenkasse zahlte Krankengeld weiter.

Praxisfall Jan: Klar abgegrenzte Nebentätigkeit

Jan half unregelmäßig bei administrativen Tätigkeiten ohne körperliche oder psychische Belastung. Der Arzt stellte klar, dass die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich die Anforderungen des Hauptberufs betraf. Die Krankenkasse sah keinen Widerspruch zur Krankschreibung.

Modell Patricia: Vorab genehmigter Nebenjob

Patricia meldete ihre geplante Tätigkeit frühzeitig bei der Krankenkasse. Eine ärztliche Stellungnahme bestätigte die Vereinbarkeit mit der Arbeitsunfähigkeit. Durch diese Transparenz blieb ihr Krankengeld unangetastet.

Darf die Krankenkasse wegen eines Nebenjobs die Leistung streichen?

Die Krankenkasse darf Krankengeld nicht automatisch wegen eines Nebenjobs streichen. Die dem Krankengeld zugrunde liegende Arbeitsunfähigkeit bezieht sich konkret auf ihre zuletzt ausgeübte Erwerbsbeschäftigung und nicht auf jedwede Tätigkeit. Bei manchen Erkrankungen können bestimmte Beschäftigungen den Heilungsprozess sogar fördern.

Die Kasse darf jedoch Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit prüfen und eine Überprüfung einleiten. Maßgeblich ist, ob weiterhin eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit besteht.

Einfordern der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Sobald ein Nebenjob bekannt wird, fordert die Krankenkasse regelmäßig aktuelle und qualifizierte ärztliche Nachweise an. Eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht dann oft nicht mehr aus.

Die Krankenkasse schaltet häufig den Medizinischen Dienst ein. Erst nach Abschluss dieser Prüfung und mit formellem Bescheid darf sie Leistungen einstellen.

Typische Ablehnungsargumente der Krankenkassen

Krankenkassen verweisen oft auf angebliche Leistungsfähigkeit, Regelmäßigkeit oder wirtschaftlichen Nutzen der Tätigkeit. Diese Argumente sind angreifbar, wenn ärztliche Stellungnahmen die arbeitsplatzbezogene Unvereinbarkeit klar belegen.

Abgrenzung: Tätigkeit ist nicht gleich Arbeitsfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich rechtlich auf die zuletzt ausgeübte Haupttätigkeit. Nicht jede Aktivität begründet Arbeitsfähigkeit.

Wann Krankengeld weiterläuft – und wann nicht

Ob Ihr Krankengeld bestehen bleibt, entscheidet sich an klaren Kriterien. Diese Gegenüberstellung zeigt, wie schnell ein einzelner Punkt zur Leistungseinstellung führen kann.

Anspruch auf Krankengeld Kein Anspruch auf Krankengeld Lückenlose ärztliche Arbeitsunfähigkeit Keine oder unterbrochene AU Tätigkeit widerspricht der AU nicht Tätigkeit belegt Leistungsfähigkeit Nebenjob vorab gemeldet und genehmigt Nebenjob ohne Information Ärztliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit Keine konkrete ärztliche Einordnung Kein Einstellungsbescheid Wirksamer Einstellungsbescheid So belegen Sie trotzdem rechtssicher Ihren Krankengeld-Anspruch

Lückenlose Arbeitsunfähigkeit ist Ihre wichtigste Absicherung. Schon ein einzelner Tag ohne gültige AU kann den Anspruch vollständig entfallen lassen. Achten Sie deshalb auf rechtzeitige Folgebescheinigungen und fristgerechte Übermittlung.

Klare ärztliche Aussagen verhindern pauschale Zweifel

Neben der formalen AU benötigen Sie präzise ärztliche Aussagen zur eingeschränkten Belastbarkeit. Ärztinnen und Ärzte sollten konkret benennen, welche Tätigkeiten Sie nicht ausüben können. Diese Klarheit reduziert den Spielraum für Zweifel erheblich.

Bewahren Sie alle Bescheide, Schreiben und E-Mails geordnet auf. Bestätigen Sie Telefonate schriftlich. Diese Dokumentation schützt Sie bei späteren Prüfungen. Versichern Sie bei einem Nebenjob ausdrücklich, dass er mit der Krankschreibung vereinbar ist

Vorherige Klärung mit der Krankenkasse sichert Sie ab

Klären Sie jede Tätigkeit vorab mit der Krankenkasse. Entscheidend ist eine schriftliche Bestätigung der Vereinbarkeit. Ohne diese Absicherung drohen Nachteile, die Sie vermeiden können.

Ärztliche Stellungnahme schafft medizinische Klarheit

Die Zustimmung der Krankenkasse sollte immer durch eine ärztliche Stellungnahme ergänzt werden. Darin muss klar stehen, dass die Tätigkeit zeitlich und inhaltlich begrenzt ist und keine Rückschlüsse auf die Belastbarkeit im Hauptberuf zulässt.

Schriftliche Zustimmung schützt vor späteren Nachteilen

Verlassen Sie sich niemals auf Schweigen oder mündliche Aussagen. Nur eine dokumentierte Zustimmung schafft echte Rechtssicherheit.

Konkrete Formulierungen, die Ihren Krankengeld-Anspruch absichern

Bestimmte Begriffe sollten Sie in der schriftlichen Kommunikation mit der Krankenkasse kennen und anwenden. So stellen Sie sich rechtlich auf die sichere Seite. Gut gemeint reicht bei einem Leistungsanspruch nicht aus, gut formuliert stärkt Ihre Position.

Formulierung für den Widerspruch

„Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom … ein. Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit besteht fort. Eine ausführliche medizinische Begründung reiche ich nach.“

Formulierung zur Erklärung eines Nebenjobs

„Die Tätigkeit ist zeitlich und inhaltlich begrenzt und steht nicht im Widerspruch zur ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Sie erlaubt keinen Rückschluss auf meine Belastbarkeit im Hauptberuf.“

Ärztliche Formulierung zur arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit

„Aus medizinischer Sicht besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund eingeschränkter Belastbarkeit, Konzentration und Ausdauer.“

Ärztliche Formulierung zur Vereinbarkeit einer Nebentätigkeit

„Die beschriebene Nebentätigkeit ist mit der bestehenden Arbeitsunfähigkeit vereinbar und begründet keine Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf.“

Formulierung zur therapeutischen Einordnung

„Die Aktivität dient der Stabilisierung und Tagesstrukturierung und ersetzt keine berufliche Leistungsfähigkeit.“

Prüfliste: Ist Ihr Nebenjob mit dem Krankengeld vereinbar

Haben Sie die Krankenkasse vorab informiert?
Liegt eine lückenlose AU vor?
Bestätigt Ihr Arzt schriftlich die Vereinbarkeit?
Ist der Umfang klar begrenzt?
Unterscheidet sich die Tätigkeit deutlich vom Hauptberuf?
Sind alle Absprachen dokumentiert?

Je mehr Punkte offen bleiben, desto höher ist Ihr Risiko.

FAQ: Nebenjob und Krankengeld

Darf ich während des Krankengeldbezugs arbeiten?
Das ist rechtlich nicht ausgeschlossen, da sich die Krankschreibung konkret auf die zuletzt ausgeübte Beschäftigung bezieht. Es kann aber zu Problemen führen, da Arbeit als Zeichen von Arbeitsfähigkeit gilt.

Gilt das auch für Minijobs?
Ja, auch Minijobs können den Anspruch gefährden.

Sind ehrenamtliche Tätigkeiten erlaubt?
Nicht automatisch, auch sie können als belastend gewertet werden.

Was passiert bei unbezahlter Mithilfe?
Auch unbezahlte Arbeit kann den Anspruch beenden.

Kann ich mir eine Tätigkeit genehmigen lassen?
Ja, und eine vorherige schriftliche Zustimmung bietet Rechtssicherheit.

Rechtsgrundlagen der Prüfung

Rechtsgrundlage sind § 44 SGB V, § 275 SGB V sowie die Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Diese Vorschriften erlauben Prüfungen, aber keine sofortige Leistungseinstellung ohne förmlichen Bescheid.

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Sitzungsleitung der Unfähigsten: Was Baerbock bei der UN-Generalversammlung ist, ist Somalia jetzt beim UN-Sicherheitsrat

Die UN zeigt dieser Tage wieder einmal, wie sehr sie zu einer Karikatur ihrer selbst geworden ist: Ab Januar übernimmt ausgerechnet der im Chaos versinkende failed state Somalia den Vorsitz im Weltsicherheitsrat, dem wichtigsten und mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen, das über Krieg und Frieden, Sanktionen, Embargos und ähnlich weitreichende Maßnahmen entscheiden kann. Die fünf […]

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Warum die EU schnellstmöglich verschwinden muss

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - vor 1 Stunde 13 Minuten
Ich bin bekanntlich ein Kritiker der EU in ihrer heutigen Form, aber ich bin auch ein Verfechter der europäischen Einigung. Und ich bin ein in historischen Zusammenhängen und auch Zeiträumen denkender Mensch und verstehe daher, dass die europäische Einigung lebenswichtig ist. Aber die heutige EU ist dafür inzwischen sogar schädlich geworden, weshalb ich nun nicht […]
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Worum geht es beim Streit zwischen Thailand und Kambodscha und ist eine Einigung möglich?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - vor 3 Stunden 13 Minuten
Da deutsche Medien kaum über die Streit zwischen Thailand und Kambodscha berichten und darüber nur wenig bekannt ist, fand ich einen Artikel des Thailand-Korrespondenten der russischen Nachrichtenagentur TASS interessant, der erklärt, worum es in dem Streit geht und wie die Aussichten auf eine Lösung stehen. Ich habe seinen Artikel daher übersetzt. Beginn der Übersetzung: Abschied […]
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13 Tote bei Zugunglück in Mexiko auf neuer Strecke

108 Verletzte, 44 in Behandlung. Regierung kündigt Untersuchung an und warnt vor Spekulationen über Ursachen Mexiko-Stadt. Ein Zug mit 250 Personen an Bord ist auf der kurvenreichen Strecke des interozeanischen Korridors im südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca entgleist. In den Wagen, die am Sonntag bei der Ortschaft Nizanda in eine Schlucht stürzten, starben 13 Personen, 108 weitere... weiter 30.12.2025 Artikel von zu Mexiko, Wirtschaft, Politik, Militär, Soziales
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Kongress in Brasilien plant Kürzungen bei Unibudget, Regierung will neue Universitäten

Brasília. Der von rechten und nationalistischen Parteien beherrschte brasilianische Nationalkongress plant, die Ausgaben für die Universitäten zu kürzen. Nach Beratungen zum Haushaltsgesetzentwurf 2026 sollen die sogenannten frei verfügbaren Mittel von bisher insgesamt 6,89... weiter 30.12.2025 Artikel von zu Brasilien, Politik, Soziales
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Christmas Cruise Missiles: Nigeria’s Complex War and America’s Misguided Strike

A Decidedly Non‑Christmas Gift On Christmas Day 2025, President Donald Trump declared that the United States had launched a salvo of Tomahawk missiles against the Islamic State West Africa Province (ISWAP) in northwest Nigeria. In a Truth Social message from his Mar‑a‑Lago club, he boasted that “ISIS terrorist scum” were being bombed for “slaughtering Christians” […]
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The Architecture of Extermination: Why the Gaza Genocide Is Premeditated and Repeatable

Suppose we accept the fiction that none of us expected Israel to launch a full-scale genocide in Gaza – a premeditated campaign to erase the Strip and exterminate a significant portion of its inhabitants. Let us pretend that nearly eighty years of relentless massacres were not a prelude to this moment, and that Israel had […]
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Politik regiert an Bürgerprioritäten vorbei

Transition News - vor 9 Stunden 3 Minuten

Eine aktuelle repräsentative Forsa-Umfrage zeigt ein ambivalentes Bild in Deutschland: Zwar nennt eine Mehrheit die Stärkung des europäischen Zusammenhalts (54 Prozent) als wichtigste außenpolitische Aufgabe, doch für fast die Hälfte der Bevölkerung hat dieses Thema offenbar keine Priorität. Ähnlich verhält es sich bei der Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands (37 Prozent), die in der Umfrage genannt wird – im Umkehrschluss lehnt eine klare Mehrheit die weitere Aufrüstung oder höhere Militärausgaben als vorrangige Aufgabe ab. Darüber berichtet etwa die Zeit.

Die Begrenzung des Einflusses autoritärer Staaten rangiert bei 28 Prozent und nur 7 Prozent sehen die militärische Unterstützung der Ukraine als wichtigste Aufgabe. Gleichzeitig zeigt sich: Rund 59 Prozent der Bevölkerung befürworten weiterhin militärische Hilfe für die Ukraine, was verdeutlicht, dass die politische Debatte um Waffenlieferungen und ein EU-Engagement nicht in vollem Einklang mit den Prioritäten vieler Bürgerinnen und Bürger steht.

Auch das Thema Klima ist für die Bevölkerung wichtig, verliert aber im Vergleich zu Verteidigung und Europa-Zusammenhalt an Priorität. Besonders jüngere Menschen und Wähler von Grünen oder Linken setzen hier stärker Akzente, während ältere und Unionswähler Verteidigung und Sicherheit höher gewichten.

Neben außenpolitischen Fragen gewinnt die soziale Gerechtigkeit wieder deutlich an Bedeutung: Laut dem Ipsos-Sorgenbarometer Dezember 2025 stehen Armut und soziale Ungleichheit erstmals seit über drei Jahren wieder an der Spitze der Sorgen der Deutschen – 32 Prozent zählen diese Themen zu den drei größten Problemen im eigenen Land. Damit überholen sie sogar Migration und Kriminalität, die mit jeweils 31 Prozent knapp dahinter liegen. Die Ergebnisse spiegeln ein zunehmendes Bewusstsein für wirtschaftliche Ungleichheit, fehlende Chancengleichheit und die Belastungen durch steigende Lebenshaltungskosten wider.

Rund 80 Prozent der Bevölkerung wünschen sich einen starken Sozialstaat, der Risiken wie Krankheit, Pflege und Alter kollektiv absichert, viele wären dafür auch bereit, höhere Beiträge zu akzeptieren. Dennoch konzentriert sich die politische Debatte weiterhin stärker auf Verteidigung, außenpolitische Positionen oder Wirtschaftspolitik, während soziale Fragen in der Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger unterrepräsentiert bleiben.

Aus Sicht der Bevölkerung zeigen die Umfragen ein klares Missverhältnis: Europa-Zusammenhalt und Verteidigung dominieren die politische Agenda, ohne für Mehrheiten oberste Priorität zu haben. Klimaschutz bleibt wichtig, verliert aber an Dringlichkeit, während die Ukraine-Hilfe zwar mehrheitlich unterstützt, jedoch selten als vorrangig gesehen wird. Gleichzeitig zählt soziale Ungleichheit für viele Menschen zu den größten aktuellen Sorgen – ein Gewicht, das sich bislang nur unzureichend im politischen Handeln widerspiegelt.

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Chancen für Arbeitslose in Deutschland «so niedrig wie nie zuvor»

Transition News - vor 9 Stunden 5 Minuten

Die deutsche Wirtschaft krankt. Das schlägt sich auch auf dem Arbeitsmarkt nieder. So erklärte Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Arbeitsmarkt sei «seit Monaten wie ein Brett» und es komme «kein Schwung rein»:

«Wir haben einen Indikator, der anzeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für arbeitslose Menschen ist, wieder einen Job zu finden. Der Wert liegt meist um sieben, jetzt aber bei 5,7 – so niedrig wie nie zuvor», warnte Nahles.

Jobeinsteiger hätten im Moment schlechte Aussichten, ergänzte die BA-Chefin:

«Wir haben so wenig junge Menschen in Ausbildung vermittelt bekommen wie seit 25 Jahren nicht.»

Wie der Spiegel berichtete, appellierte Nahles an junge Menschen – aber nicht nur an diese – «flexibler zu sein», was Berufswunsch und Wohnort betreffe. Oft gebe es Jobs, «nur eben nicht vor der Haustür».

Inzwischen sei keine Gruppe an Arbeitnehmern vor Jobverlust gefeit, machte sie klar. Allerdings hätten die gut Ausgebildeten immer noch die besten Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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«Ghostbots»: Wenn KI Verstorbene sprechen lässt – Trauerarbeit aber zu unterminieren droht

Transition News - vor 9 Stunden 6 Minuten

Der Umgang mit Tod und Trauer verändert sich seit jeher mit gesellschaftlichem und technischem Fortschritt. Rituale, Erinnerungspraktiken und Formen des Abschieds sind kulturell geprägt – zunehmend aber auch digital. Fotos, Sprachnachrichten, Chats und Videos bleiben oft lange nach dem Tod eines Menschen erhalten und bilden eine neue Art von «digitalem Nachlass». Vor diesem Hintergrund entstehen derzeit KI-gestützte Anwendungen, die Trauer auf neuartige Weise begleiten wollen: sogenannte «Ghostbots» oder «Trauerbots».

Diese Systeme basieren auf künstlicher Intelligenz (KI) und werden mit digitalen Spuren Verstorbener trainiert. Aus Texten, Sprachaufnahmen und Bildern entsteht ein interaktives digitales Abbild, das die Persönlichkeit, den Sprachstil und vermeintliche Denkweisen eines Menschen nachahmt. Hinterbliebene können mit diesem Avatar chatten oder sprechen – mitunter entsteht der Eindruck, der Verstorbene sei weiterhin erreichbar. Für einige Trauernde wirkt dies zunächst tröstlich, etwa um Abschied zu nehmen, Erinnerungen wachzuhalten oder ungeklärte Gefühle auszudrücken.

Gerade darin liegt jedoch das Brisante dieser Technologie. Darauf macht das Deutsche Ärzteblatt in einem aktuellen Medizinreport aufmerksam. Psychologisch problematisch ist vor allem die Gefahr, dass Ghostbots den natürlichen Trauerprozess unterbrechen oder verzerren. Trauer bedeutet, den Verlust schrittweise zu akzeptieren und das Leben ohne die verstorbene Person neu zu ordnen. Wenn jedoch eine KI dauerhaft eine scheinbare Präsenz aufrechterhält, kann dies die notwendige emotionale Distanz verhindern. Fachleute warnen vor einer möglichen emotionalen Abhängigkeit von der digitalen Simulation, die das Loslassen erschwert und die Verarbeitung des Todes verzögert.

Hinzu kommt die ethische Frage nach Zustimmung und Würde. In vielen Fällen haben Verstorbene zu Lebzeiten nicht explizit eingewilligt, dass ihre Daten zur Erzeugung eines digitalen Avatars genutzt werden. Dennoch ermöglichen rechtliche Grauzonen, solche Bots zu erstellen. Damit wird die Persönlichkeit eines Menschen posthum rekonstruiert – ohne Kontrolle darüber, wie er oder sie dargestellt wird oder welche Aussagen die KI generiert. Dies wirft grundlegende Fragen nach Selbstbestimmung, posthumer Autonomie und dem Schutz der Persönlichkeit über den Tod hinaus auf.

Besonders kritisch ist zudem die Unvorhersehbarkeit der KI. Ghostbots geben nicht nur gespeicherte Inhalte wieder, sondern erzeugen neue Antworten. Dadurch können Erinnerungen verfälscht oder Aussagen generiert werden, die der verstorbenen Person nie entsprochen hätten. Für Angehörige kann dies verstörend wirken und bestehende Erinnerungen überlagern oder emotional verfälschen – mit potenziell belastenden Folgen.

Ein weiterer sensibler Punkt ist die zunehmende Kommerzialisierung von Trauer. Einige Anbieter vermarkten Ghostbots als kostenpflichtige Dienste und richten sich gezielt an Menschen in akuten Verlustsituationen. Kritiker sehen darin eine problematische Ausnutzung emotionaler Verletzlichkeit, zumal es bislang kaum verbindliche ethische Leitlinien oder medizinisch-psychologische Standards für den Einsatz solcher Systeme gibt.

Insgesamt zeigt sich, dass Ghostbots weit mehr sind als eine technische Innovation. Sie berühren grundlegende Fragen darüber, wie Menschen trauern, was Erinnerung bedeutet und wo die Grenzen digitaler Repräsentation liegen. Medizin, Psychologie und Ethik fordern daher eine gesellschaftliche Debatte sowie klare rechtliche und moralische Rahmenbedingungen. Künstliche Intelligenz kann Trauer möglicherweise begleiten – sie kann jedoch weder den Tod aufheben noch den schmerzhaften, aber notwendigen Prozess des Abschieds ersetzen.

Das Ärzteblatt zitiert die Cambridge-Forscherin Katarzyna Nowaczyk mit folgenden Worten:

Bislang gebe es keine empirische Evidenz, ob Ghostbots im Trauerprozess psychologisch gesehen hilfreich oder gefährlich sind. «Aber viele Psychologinnen und Psychologen, mit denen ich zusammenarbeite, sind sehr besorgt darüber, wie diese Technologien unser Wohlbefinden, unsere mentale Gesundheit und die Art unseres Trauerns beeinflussen.»

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Stromausfall in San Francisco offenbart Probleme von autonomen Fahrzeugen

Transition News - vor 9 Stunden 7 Minuten

Am 20. Dezember 2025 kam es in San Francisco aufgrund eines Brandes in einem Umspannwerk von Pacific Gas & Electric zu einem großflächigen Stromausfall, von dem rund 130.000 Kunden betroffen waren und der zahlreiche Ampeln außer Betrieb setzte. Dies führte zu erheblichen Störungen bei den selbstfahrenden Robotaxis von Waymo.

Wie Natural News berichtet, blieben die Robotaxis an Kreuzungen oder mitten auf der Straße stehen. Sie hätten defekte Ampeln als Vier-Wege-Stopps interpretiert, seien aber aufgrund des Ausmaßes der Störung überfordert gewesen und zu Hindernissen geworden.

Waymo habe seinen gesamten lokalen Dienst eingestellt, laufende Fahrten beendet und die Fahrzeuge manuell zurück zu den Depots geführt. Der Betrieb sei erst am Nachmittag des 21. Dezembers nach Absprache mit den Stadtbehörden wieder aufgenommen worden. Philip Koopman, emeritierter Professor der Carnegie Mellon University, bezeichnete dies als «Versagen des Betriebsmanagements», bei dem zu viele Fahrzeuge gleichzeitig menschliche Fernunterstützung anforderten und damit die Systemkapazität überstiegen. «Was wäre, wenn dies ein Erdbeben gewesen wäre?», fragt Koopman.

Natural News zufolge fügt sich dieses Geschehnis in ein umfassenderes Muster von Problemen mit autonomen Fahrzeugen ein, wie zum Beispiel die Blockierung von Rettungskräften oder die Entstehung von Stillständen aufgrund mangelnder menschlicher sozialer Intuition und Anpassungsfähigkeit. Das Portal kommentiert:

«Das Versprechen autonomer Fahrzeuge war schon immer eine höhere Sicherheit und Effizienz. Dieser Vorfall unterstreicht jedoch, dass ihre Zuverlässigkeit von vorhersehbaren, geordneten Bedingungen abhängt. Die reale Welt, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Umgebungen, ist weder vorhersehbar noch geordnet.»

Technologie habe inhärente Grenzen und könne nicht alle menschlichen Probleme lösen, insbesondere nicht solche, die in sozialen, ethischen oder politischen Dimensionen verwurzelt sind, so Natural News weiter. Ihre Lösungen seien oft durch physikalische Gesetze, unbeabsichtigte Folgen und die spezifischen Kontexte ihrer Anwendung eingeschränkt. Letztendlich sei Technologie ein Werkzeug, das von menschlichen Entscheidungen geprägt ist, und keine autonome Kraft, die grundlegende menschliche Bedingungen oder Werte außer Kraft setzen kann. Das Portal schließt:

«Der Vorfall zwingt zu einer ernüchternden Neubewertung: Während wir uns beeilen, unsere öffentlichen Straßen zu automatisieren, müssen wir kritisch prüfen, ob wir gelegentliche menschliche Fehler gegen eine systemische, algorithmische Fragilität eintauschen wollen, die genau dann zum Tragen kommen könnte, wenn wir Resilienz am dringendsten benötigen. Der Weg in die Zukunft erfordert nicht nur technologische Anpassungen, sondern auch tiefgreifende Demut und einen regulatorischen Rahmen, der die öffentliche Sicherheit und die zivilgesellschaftliche Funktion über die disruptive Zeitachse des Silicon Valley stellt.»

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Russland wird seine Positionen in der Ukraine-Frage neu bewerten

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 29. Dezember 2025 - 22:21
Der ukrainische Machthaber Selensky tut wirklich alles, um die Friedensverhandlungen zu sabotieren. Nur wenige Stunden nach seinem Treffen mit US-Präsident Trump hat die Ukraine einen massiven Angriff mit 91 Drohnen gegen eine Residenz des russischen Präsidenten Putin durchgeführt. Die Drohnen wurden alle abgeschossen und richteten laut russischem Verteidigungsministerium keine Schäden an. Im ukrainisch-russischen Konflikt gibt […]
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Olabi: UN General Assembly reaffirmed Syria’s sovereignty over Golan

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 21:43

New York, Dec.29 (SANA) Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ibrahim Olabi, said that Israel has been occupying the Syrian Golan for nearly sixty years, and the UN General Assembly reaffirmed Syria’s sovereignty over the Golan this month, with 123 countries voting for the necessity of Israel’s complete withdrawal from the area.

“Israel continues fortification operations in the disengagement zone, while also persisting in violating international laws. In contrast, Syria has demonstrated full commitment to international legitimacy despite repeated incursions, assaults on Syrian civilians and acts of abduction.” Olabi added in a session of the UN Security Council Monday.

He added that “Israel” is obstructing the work of the UN peacekeeping force in the occupied Syrian Golan, and it must withdraw from Mount Hermon and abide by the 1974 Disengagement Agreement.

Today, the United Nations Security Council has approved the renewal of the mandate of the United Nations Disengagement Observer Force (UNDOF) in the occupied Syrian Golan for six months.

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Putin’s Ever-widening War Continues to Widen

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Putin’s Ever-widening War Continues to Widen

Paul Craig Roberts

Reality it seems is beyond Putin’s grasp. Following today’s 91 drone attack on Putin’s residence, the Russian president quickly reaffirmed his commitment to peace negotiations.

The attempt to kill Putin occurred doing the peace negotiations and a White House report that Trump and Putin have just had a “positive” telephone conversation. Putin told Trump that there would be retaliation against Ukraine, but Putin still shows no intention of using sufficient force to bring the four year old conflict to an end. Apparently, as long as Putin can hold on to the prospect of a peaceful settlement, the conflict will continue.

Contemplate the increase in seriousness of the Western provocations each time the war widens. Not only were all of the weapons sent that the West declared would never be sent, not only were sanctions added to sanctions, not only are Russian civilians, power infrastructure, and airports subject to Ukrainian attack, but also the Russian strategic bombing fleet and now today an attack on President Putin’s life.

By failing to quickly end the conflict by force, Putin invites increasingly serious provocations. At some point, the provocations will reach a level that Putin can no longer ignore and will result in the outbreak of generalized war. This is a reckless risk to continue to take, not an act of diplomacy.

Putin’s irresolution at war has been explained as Russia’s reluctance to kill very many of their Ukrainian brothers. However, the long drawn out village by village slugfest has resulted in many times the Russian and Ukrainian casualties that would have occurred from a quick victory.

From whatever angle we view it, Putin’s conduct of the conflict is so defective that it is inexplicable. Nothing good can come of it.

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Dier neue Adel: Deutschlands „Elite“ präsentiert sich der Welt als Freakshow

Der Peinlichkeit eine Gasse: Deutschlands Polit-Elite wirkt wie das Ensemble eines im billigen Theaters mit elitärer Attitüde. Oberhalb des eingefahrenen Parteiensystems hat sich eine neue Adelsschicht formiert, deren erkennbar deutliche Merkmale einer raumgreifend absolutistischen, neofeudalen Abgehobenheit leicht zu buchstabieren sind: Ist zum Beispiel der Skandal auch noch so groß und die unseriöse Praxis einzelner Hauptfiguren […]

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