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Erdbeben der Stärke 4,0 in Amed

In der nordkurdischen Provinz Amed (tr. Diyarbakır) hat sich am Sonntag ein Erdbeben der Stärke 4,0 ereignet. Nach Angaben der türkischen Katastrophenschutzbehörde AFAD lag das Epizentrum in der Kreisstadt Hênî (Hani). Das Beben wurde um 14:49 Uhr Ortszeit in einer Tiefe von 13,15 Kilometern registriert. Berichte über Schäden oder Verletzte lagen nicht vor.

Experte: „Verwerfungslinie steht unter Spannung“

Der bekannte türkische Erdbebenforscher Prof. Dr. Naci Görür wies in einer ersten Einschätzung darauf hin, dass die betroffene Verwerfungslinie bereits seit dem verheerenden Erdbeben vor rund zweieinhalb Jahren unter Spannung stehe. „Diese Zone hat im Zuge der Erdbeben vom 6. Februar 2023 Spannungen aufgebaut. Man sollte aufmerksam bleiben“, erklärte Görür auf der Plattform X.

Die Provinz Amed liegt in einem seismisch aktiven Gebiet, das von mehreren tektonischen Bruchlinien durchzogen ist. Die betroffene Zone steht in Verbindung mit der Ostanatolischen Verwerfung, die zu den aktivsten Erdbebenzonen des Landes zählt.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Cewlig-ohne-ausreichende-vorbereitung-auf-mogliches-erdbeben-48416 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/erhohtes-erdbebenrisiko-in-dersim-47972 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/erdbeben-beschleunigt-rad-der-korruption-und-bereicherung-36449

 

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Guerilla-Rückzug: KNK mahnt konkrete Schritte für dauerhaften Frieden an

Der Nationalkongress Kurdistan (KNK) hat den vollständigen Rückzug bewaffneter Einheiten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) aus der Türkei als einen „weiteren historischen Schritt“ der kurdischen Freiheitsbewegung bezeichnet. In einer von seinem Exekutivrat veröffentlichten Erklärung fordert der KNK die türkische Regierung dazu auf, „nun ihrerseits rechtliche und politische Voraussetzungen“ für einen bilateralen Friedensprozess zu schaffen.

Die Ankündigung des Rückzugs erfolgte am Sonntagmorgen durch den kurdischen Revolutionär Sabri Ok (KCK) in der Qendîl-Region in Südkurdistan. Ok erklärte, die kurdische Bewegung wolle damit ein „deeskalierendes und vertrauensbildendes Signal“ setzen. Ziel sei es, den von PKK-Begründer Abdullah Öcalan im Februar angestoßenen „Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ in eine neue Phase zu überführen. Auf Grundlage dieser Initiative hatte die PKK im März einen einseitigen Waffenstillstand verkündet und im Mai ihre Auflösung bekanntgegeben. Im Juli folgte eine öffentliche Waffenverbrennung als symbolischer Akt zur Beendigung des bewaffneten Kampfes.

Politische Verantwortung liegt nun bei Ankara

Der KNK betonte, dass der Rückzug der Guerilla von türkischem Staatsgebiet ein Ausdruck der Entschlossenheit für eine friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage sei. „Jetzt ist die türkische Regierung am Zug“, erklärte das Exilparlament. Es gelte, einen klaren rechtlichen Rahmen für einen politischen Prozess zu schaffen, der auch die Freilassung Öcalans als zentrale Verhandlungsfigur beinhalte. Nur unter seiner aktiven Mitwirkung sei eine dauerhafte Lösung möglich.

Aufruf an EU, Europarat und USA

Der KNK forderte zugleich die internationale Gemeinschaft auf, den Friedensprozess aktiv zu unterstützen. Besonders die Europäische Union, der Europarat und die USA sollten politischen Druck auf Ankara ausüben und sich für eine politische Lösung einsetzen. „Die Schritte der kurdischen Seite zeigen deutlich ihren Willen, eine friedliche Zukunft für alle Völker der Türkei und der Region zu gestalten“, heißt es in der Erklärung. Eine symbolische und politische Geste sei auch die Streichung der PKK von den Terrorlisten westlicher Staaten. Nur durch eine solche Neubewertung lasse sich der Weg für Verhandlungen auf Augenhöhe ebnen, so das Gremium.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kurdische-bewegung-kundigt-ruckzug-ihrer-krafte-aus-der-turkei-an-48544 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kck-vertreter-sabri-ok-fordert-rechtliche-schritte-und-freiheit-fur-Ocalan-48545 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/aufruf-von-abdullah-Ocalan-fur-frieden-und-eine-demokratische-gesellschaft-45431 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kon-med-begrusst-ruckzug-kurdischer-guerilla-aus-der-turkei-48552

 

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KON-MED begrüßt Rückzug kurdischer Guerilla aus der Türkei

Die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V. (KON-MED) hat die Ankündigung eines vollständigen Rückzugs bewaffneter Einheiten der kurdischen Befreiungsbewegung aus der Türkei als „historischen Schritt“ bezeichnet und zu politischen Konsequenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgerufen.

Die Erklärung bezieht sich auf eine Pressekonferenz, die am Sonntag in den Qendîl-Bergen in Südkurdistan stattfand. Dort hatte die kurdische Seite den Rückzug ihrer Guerillaeinheiten aus der Türkei bekannt gegeben – eine Maßnahme, die im Kontext der im Mai erfolgten Selbstauflösung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und eines vorausgegangenen Friedensaufrufs von Abdullah Öcalan steht.

Bereits im Jahr 1999 hatte die PKK ihre Einheiten erstmals aus der Türkei abgezogen. Der damalige Schritt sei jedoch nicht von politischen Reformen auf türkischer Seite begleitet worden, kritisierte KON-MED.

Forderung nach politischen Rahmenbedingungen für Frieden

„Nun ist die Türkei gefragt, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Transformation in einen nachhaltigen Friedensprozess gelingen kann“, heißt es in der Mitteilung. Demokratische Teilhabe, eine politische Öffnung sowie die Freiheit des seit 1999 inhaftierten PKK-Begründers Abdullah Öcalan seien zentrale Punkte für eine friedliche Lösung. Die jüngst vom türkischen Parlament beschlossene Verlängerung des Mandats für Auslandseinsätze in Syrien und im Irak bezeichnet KON-MED als kontraproduktiv.

Appell an Deutschland und internationale Gemeinschaft

Der Verband richtet seine Forderungen auch an die deutsche Politik. Mit Verweis auf die große kurdische Diaspora in Deutschland forderte KON-MED politischen Druck auf die Türkei und die Aufhebung des seit 1993 geltenden Betätigungsverbots der PKK in Deutschland. „Die regionalen und internationalen Implikationen von Frieden und einer demokratischen Gesellschaft erfordern rasches Handeln, lokal und global“, erklärte die Organisation. „Als KON-MED begrüßen wir diesen weiteren historischen Schritt der Freiheitsbewegung Kurdistans.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kurdische-bewegung-kundigt-ruckzug-ihrer-krafte-aus-der-turkei-an-48544 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kck-vertreter-sabri-ok-fordert-rechtliche-schritte-und-freiheit-fur-Ocalan-48545 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kommentar-ein-historischer-schritt-der-guerilla-48550

 

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Höherer Pflegegrad, wenn Kind notwendige Maßnahmen ablehnt

Die Abwehr gesundheitlich notwendiger Maßnahmen durch ein Kind und die deshalb nötige Aufsicht rechtfertigen einen Pflegegrad 2. So entschied das Bundessozialgericht gegen die Pflegekasse und zugunsten eines Diabetikers. (B 3 P 9/23 R)

Es geht durch die Sozialgerichte

Die Eltern des Betroffenen klagten vor dem Sozialgericht, und dieses verurteilte die Pflegeversicherung, einen Pflegegrad 2 zu gewähren. Die Pflegekasse ging in Berufung, und auch das Landessozialgericht erkannte einen Pflegegrad von 2 und wies darüber hinaus die Berufung zurück.

Kind braucht Aufsicht

Die Richter beim Landessozialgericht erklärten: Im Modul 4 (Selbstversorgung) sei „beim Essen die Kontrolle der vollständigen Nahrungsaufnahme im Zusammenhang mit der Dosierung der Insulingaben zu berücksichtigen unabhängig davon, ob eine Diät einzuhalten sei.“ Insofern bedürfe es einer Aufsicht, und dies spreche für einen Pflegegrad 2 (beim Pflegegrad 1 ist eine Aufsicht nicht notwendig).

Pflegekasse sagt, Abwehr müsse selbst zur Krankheit gehören

Die Pflegeversicherung forderte jetzt eine Revision vor dem Bundessozialgericht, doch auch dieses entschied zugunsten des Diabetikers. Die Pflegekasse argumentierte, selbstbestimmtes Abwehrverhalten könne nur dann Teil des Moduls 3 sein, wenn die Angst selbst Krankheitswert hätte. Verhaltensweisen, die nicht Folge von Gesundheitsproblemen seien, könnten im Modul 3 nicht aufgenommen werden. Auch bestehe kein im Modul 4 zu berücksichtigender Hilfebedarf beim Essen.

Abwehr der Insulinpumpe bedeutet Pflegebedarf

Die Richter erklärten die Revision für unbegründet. Die Vorinstanzen hätten richtig entschieden, dass der Pflegegrad bei 2 liege.

Der Betroffene sei pflegebedürftig. Eine Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen durch Kinder, die diese aus gesundheitlichen Gründen durchführen müssten bedeute einen pflegewichtigen Hilfebedarf. Hier handle es sich um die Abwehr des schmerzhaften Setzen der Insulinpumpe aus kindlicher Angst.

Es geht um tatsächliche Problemlagen

Es ginge dabei nicht um Phasen kindlicher Entwicklung, sondern um tatsächliche Problemlagen und einen Bedarf an persönlicher Hilfe. Auch bei Nahrungsaufnahme gegen es bestimmte Anforderungen.

Wenn Kinder diese nicht beachteten, müsste zügig die Aufsichtsperson eingreifen. Dies dürfe, anders als bei gesunden Kindern, nicht zeit- oder phasenweise dem natürlichen Hungergefühl der Kinder überlassen bleiben.

Es geht nicht um altersentsprechende Entwicklung

Beim Punkt „Hilfebedarf beim Essen“ ginge es nicht darum, ob die Selbstständigkeit des Kindes beim Essen nicht altersentsprechend entwickelt sei. Entscheidend sei vielmehr, ob das Kind die erhöhten Anforderungen des essensangepassten Dosierung der Insulingaben nachkomme.

Dies sei nicht der Fall, und deshalb brauche es beim Essen eine Aufsicht.
Selbstständigkeit im Sinne einer Impulskontrolle sei bei dem Diabetiker nicht zu erwarten. Um die Nahrung vollständig zeitnah aufzunehmen brauche das Kind Impulse, Unterstützung und Aufsicht. Aufgrund dieses Pflegebedarfs sei ein Pflegegrad von 2 anzuerkennen.

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Pflegegeld: Ein Pflegegrad, weil meine Mutter nicht mehr ihre Fenster putzen kann?

Wer in die Sozialberatung kommt, hat häufig ein klares Anliegen: Für Mutter, Vater oder den Partner soll „ein Pflegegrad“ her – am besten schnell, denn der Alltag wird spürbar schwerer. Doch die Erwartungen an die gesetzliche Pflegeversicherung und die tatsächlichen Voraussetzungen klaffen oft auseinander.

Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte unserer Redaktion zeigt, wie eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, warum fehlende Haushaltskraft für sich genommen noch keinen Anspruch begründet – und was sich 2025 konkret geändert hat.

Der Pflegegrad als Zugang zur Leistung – und die Hürde von 12,5 Punkten

Leistungen der Pflegeversicherung fließen erst, wenn ein Pflegegrad festgestellt ist. Maßstab dafür ist ein bundesweit einheitliches Begutachtungssystem, das den Verlust an Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet.

Aus den Ergebnissen entsteht ein gewichteter Gesamtpunktwert zwischen null und hundert.

Ab 12,5 Punkten gilt ein Betroffener als pflegebedürftig und erhält mindestens Pflegegrad 1. Dass diese Schwelle nicht „automatisch“ erreicht ist, zeigt der Blick auf die Gewichtung: Am stärksten zählt die Selbstversorgung – also Waschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken –, sie fließt mit vierzig Prozent in das Gesamtergebnis ein.

Mobilität, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens werden mit weiteren Anteilen berücksichtigt; von den Modulen zu Kognition und Verhalten geht jeweils nur das höhere in die Wertung ein.

Fensterputzen, Staubsaugen, Bettenmachen: Warum Haushaltsführung allein nicht reicht

Viele Ratsuchende verbinden Pflegebedürftigkeit vor allem mit dem Verlust der „Haushaltsführung“. Tatsächlich fragt der Medizinische Dienst im Begutachtungstermin auch danach, ob etwa Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung oder Wäschepflege noch gelingen.

Für die Punktewertung und damit für den Pflegegrad zählt dieser Komplex jedoch nicht.

Die Bereiche „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ dienen der Pflegeplanung, sie haben aber keinen Einfluss auf die Einstufung. Pflegeleistungen gibt es daher nicht allein deshalb, weil Fensterputzen oder Staubsaugen nicht mehr gelingen; entscheidend sind begründete Einschränkungen in den gewerteten Modulen – vor allem in der Selbstversorgung.

Was Pflegegrad 1 tatsächlich bringt – und wofür man ihn braucht

Wird mindestens Pflegegrad 1 festgestellt, öffnet das den Zugang zu einer Reihe von Unterstützungen – prominent ist der monatliche Entlastungsbetrag.

Seit 2025 beträgt er bis zu 131 Euro je Monat und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, also etwa für qualifizierte hauswirtschaftliche Hilfe, stundenweise Betreuung oder Begleitung. Wichtig ist die Anerkennung der Anbieter durch das jeweilige Bundesland; reine „Privatabsprachen“ sind regelmäßig nicht erstattungsfähig.

2025 im Überblick: Höhere Leistungen, neues Entlastungsbudget, veränderter Beitrag

Zum 1. Januar 2025 wurden die Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Das betrifft das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege liegt seit Jahresbeginn bei maximal 1.685 Euro im Jahr, die Kurzzeitpflege bei 1.854 Euro; zusammen sind damit – bei entsprechender Kombination – bis zu 3.539 Euro jährlich möglich.

Ein weiterer Schritt folgte zur Jahresmitte: Seit dem 1. Juli 2025 gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr. Es bündelt die bisher getrennten Budgets von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, vereinheitlicht die Anspruchsvoraussetzungen und macht die Inanspruchnahme einfacher. Gleichzeitig entfiel zum 1. Juli die bislang erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit vor der ersten Verhinderungspflege.

Parallel wurden die Beiträge angepasst: Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung stieg zum 1. Januar 2025 per Verordnung auf 3,6 Prozent.

Für Rentnerinnen und Rentner setzte die Deutsche Rentenversicherung die Erhöhung technisch gebündelt mit der Juli-Zahlung um; im Juli 2025 wurden deshalb einmalig 4,8 Prozent einbehalten, seit August gilt regulär wieder der Satz von 3,6 Prozent.

Praxisrelevant: Wann ein Antrag sinnvoll ist – und worauf es im Termin ankommt

Wer „nur“ im Haushalt an seine Grenzen stößt, hat ein reales Problem, jedoch nicht zwingend einen Anspruch auf einen Pflegegrad. Sinnvoll ist ein Antrag dann, wenn neben der Haushaltsführung auch Einschränkungen in den gewerteten Bereichen vorliegen.

Typische Konstellationen sind Schwierigkeiten bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Dass gerade diese Defizite den Ausschlag geben, liegt an der hohen Gewichtung der Selbstversorgung im Begutachtungsinstrument.

Im Termin sollte der Alltag so geschildert werden, wie er tatsächlich ist – einschließlich der Tage, an denen es schlechter läuft. Dokumentierte Arztbefunde, Medikamentenpläne und Berichte aus dem häuslichen Umfeld helfen, den Bedarf nachvollziehbar darzustellen.

Was die Entlastung zu Hause heute leisten kann

Mit Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag gezielt für anerkannte haushaltsnahe Unterstützung einsetzen – etwa für qualifizierte Alltagshelferinnen und -helfer, die beim Reinigen, beim Einkaufen oder beim Strukturieren des Tages unterstützen.

Ab höheren Pflegegraden kommen je nach Bedarf Pflegegeld, kombinierte Sachleistungen oder teilstationäre Angebote hinzu, deren Beträge 2025 ebenfalls gestiegen sind.

Wer unsicher ist, welche Leistung in der eigenen Situation passt, findet in unabhängigen Beratungsstellen, Pflegestützpunkten und bei Sozialverbänden niedrigschwellige Orientierung.

Realistische Erwartungen – und die richtigen Stellschrauben

Pflegeversicherung ist keine „Haushaltsversicherung“. Sie springt ein, wenn Selbstständigkeit in zentralen Lebensbereichen eingeschränkt ist – messbar und gewichtet.

Der erste, oft entscheidende Blick gilt der Selbstversorgung. Wer hier Defizite hat, erreicht eher die 12,5 Punkte und profitiert ab Pflegegrad 1 von Leistungen wie dem Entlastungsbetrag.

Das Jahr 2025 bringt spürbare finanzielle Verbesserungen und mit dem Entlastungsbudget mehr Flexibilität in kurzen Entlastungsphasen. Wer den Antrag gut vorbereitet und die Begutachtung realitätsnah dokumentiert, verbessert die Chancen auf eine passgenaue Einstufung – und erhält die Unterstützungen, die den Alltag tatsächlich leichter machen.

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EM-Rente: Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente steigen 2026

Zum 1. Januar 2026 werden die anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen für Beziehende einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit spürbar angehoben. Hintergrund ist die höhere „Bezugsgröße“ der Sozialversicherung, die 2026 auf 3.955 Euro pro Monat beziehungsweise 47.460 Euro pro Jahr steigt.

Weil die gesetzlichen Formeln unmittelbar an diese Bezugsgröße gekoppelt sind, erhöhen sich die Grenzwerte automatisch. Für die volle Erwerbsminderungsrente ergibt sich daraus ein anrechnungsfreier Jahres-Hinzuverdienst von 20.763,75 Euro; rechnerisch entspricht das einem Monatsdurchschnitt von rund 1.730 Euro. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente steigt die Mindestgrenze auf 41.527,50 Euro pro Jahr.

Die Regeln finden sich in § 96a SGB VI. Entscheidend ist stets eine kalenderjährliche Grenze („Hinzuverdienstgrenze“). Wird sie überschritten, wird die Rente nicht pauschal gestrichen, sondern nach einem gesetzlich festgelegten Abschmelzmechanismus nur teilweise gezahlt: Von dem Betrag, der die Grenze übersteigt, werden 40 Prozent als Zwölftel auf die monatliche Rente angerechnet.

Erst wenn dieser Abzug die volle Rente „aufzehrt“, ruht die Zahlung vollständig. Diese Mechanik schafft Planungssicherheit und vermeidet harte Abbruchkanten.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung: zwei Schwellen, zwei Ziele

Bei voller Erwerbsminderung, also einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich, gilt ab 2026 die feste Formel: drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Daraus resultieren die genannten 20.763,75 Euro pro Jahr.

Bei teilweiser Erwerbsminderung, also einem Leistungsvermögen von weniger als sechs Stunden täglich, wird die Grenze individuell berechnet. Sie orientiert sich am besten Verdienjahr der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung und beträgt mindestens sechs Achtel der 14-fachen Bezugsgröße – 2026 also mindestens 41.527,50 Euro. Wer zuvor gut verdient hat, kann deutlich höhere individuelle Grenzen erreichen.

Einordnung: spürbarer Aufwuchs gegenüber 2025

Zum Vergleich: 2025 lag die Grenze bei voller Erwerbsminderung bei rund 19.661 Euro. Der Anstieg auf gut 20.763 Euro im Jahr 2026 bedeutet zusätzlichen Spielraum – ohne Abzüge. Die Erhöhung folgt nicht einer politischen Einzelmaßnahme, sondern der turnusmäßigen Fortschreibung der Sozialversicherungs-Rechengrößen anhand der Lohnentwicklung.

Was als Hinzuverdienst zählt – und was außen vor bleibt

Als Hinzuverdienst gelten Arbeitsentgelt aus Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit und vergleichbare Einnahmen. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente werden zusätzlich bestimmte Lohnersatzleistungen wie Krankengeld und Übergangsgeld einbezogen; bei voller Erwerbsminderungsrente sind insbesondere Verletztengeld und Übergangsgeld aus der Unfallversicherung relevant.

Nicht als Hinzuverdienst zählen unter anderem Vergütungen von Pflegepersonen im Rahmen des Pflegegeldes sowie Entgelt aus bestimmten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die genaue Einordnung kann im Einzelfall entscheidend sein – etwa, wenn mehrere Einkommensquellen zusammentreffen.

Sozialgesetzbuch SGB

Prognose, Meldung und spätere Korrektur: so läuft das Verfahren
Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt zunächst den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst.

Ergibt sich im Laufe des Jahres eine wesentliche Abweichung – etwa durch Jobwechsel, Mehrarbeit oder selbstständige Einnahmen – kann die Berücksichtigung auf Antrag angepasst werden.

Im Folgejahr wird die Prognose außerdem mit den tatsächlichen Werten abgeglichen; notwendige Nachberechnungen erfolgen dann rückwirkend. Diese Systematik schützt vor Überzahlungen, verhindert aber auch unnötig niedrige Teilrenten während des Jahres.

Praxisbeispiel: wie die 40-Prozent-Anrechnung wirkt

Verdient eine Bezieherin einer vollen Erwerbsminderungsrente 2026 insgesamt 22.000 Euro hinzu, liegt sie 1.236,25 Euro über der neuen Grenze.

Davon werden 40 Prozent, also 494,50 Euro, auf das Jahr verteilt von der Rente abgezogen – rund 41 Euro weniger pro Monat. Erst bei sehr hohem Hinzuverdienst, wenn der Abzug die volle Jahresrente erreicht, ruht die Zahlung vollständig. Die Staffelung sorgt damit für Gleitpfade statt harter Schwellen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Für Renten wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau gelten abweichende, ebenfalls an die Bezugsgröße gekoppelte Formeln. Wer eine solche Rente bezieht oder mehrere Einkommensarten kombiniert, sollte die individuelle Berechnung prüfen lassen, da hier die Zusammensetzung des Hinzuverdienstes und das beste Verdiennjahr eine größere Rolle spielen können.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Mit dem Anstieg der Grenzwerte eröffnet sich 2026 mehr Flexibilität, etwa um Arbeitszeit vorsichtig auszuweiten, eine Nebentätigkeit aufzunehmen oder selbstständige Projekte auszuprobieren – ohne sofortige Rentenminderung. Sinnvoll ist es, den voraussichtlichen Jahresverdienst realistisch zu planen, Änderungen rasch zu melden und Lohnersatzleistungen von vornherein mitzudenken.

Wer bislang knapp an der Grenze lag, kann prüfen, ob 2026 zusätzlicher Spielraum besteht. Die gesetzlichen Formeln geben dafür verlässliche Leitplanken vor; die konkrete Berechnung – insbesondere bei teilweiser Erwerbsminderung – bleibt jedoch individuell.

Fazit

Die Anhebung der Bezugsgröße hebt 2026 die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner merklich an. Bei voller Erwerbsminderungsrente sind künftig gut 20.763 Euro im Jahr anrechnungsfrei, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente steigt die Mindestgrenze auf 41.527,50 Euro – mit der Chance auf noch höhere individuelle Werte.

Das Gesetz sorgt mit einem linearen 40-Prozent-Abschmelzen über der Grenze für faire Übergänge. Wer die Zahlen kennt und die eigene Situation sauber dokumentiert, kann die neuen Möglichkeiten gezielt nutzen

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Jeder 3. Bürgergeld-Bescheid der Jobcenter war falsch

Der Umgang mancher Jobcenter mit dem Bürgergeld bleibt eine offene Flanke der Sozialverwaltung. Bundesweit zeigt die jüngste verfügbare Statistik für Juni 2025, wie groß das Ausmaß ist: 107.091 laufende Widerspruchsverfahren verzeichnen die Behörden in diesem Monat. Von den 38.265 erledigten Widersprüchen mussten 9.630 vollständig und 2.384 teilweise korrigiert werden.

Umgelegt auf den „Abgang“ ergibt sich eine Fehlerquote von 31,4 Prozent – also nahezu jeder dritte angefochtene Bescheid war ganz oder in wesentlichen Teilen rechtsfehlerhaft. Die Tendenz ist leicht steigend. Das ist mehr als eine statistische Randnotiz. Es verweist auf systemische Schwächen in der Rechtsanwendung, die Betroffene teuer zu stehen kommen.

Wenn Verwaltung zur Belastungsprobe wird

Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der um seine Existenz ringt. Wer Bürgergeld beantragt, befindet sich oft bereits in einer akuten Notlage. Ein fehlerhafter Bescheid verschärft diese Lage: Unsicherheit, Zahlungsengpässe, drohende Mietrückstände und die Angst vor sozialer Stigmatisierung begleiten viele Verfahren.

Der versprochene „unbürokratische“ Zugang zur Grundsicherung verliert seinen Sinn, wenn Betroffene ihre Ansprüche erst im Widerspruchsweg durchsetzen müssen. Die Verwaltung wird dann nicht zur Hilfe, sondern zur Hürde.

Was hinter den Widersprüchen steckt

Die Statistik zeichnet ein klares Profil der Konfliktfelder. Besonders häufig wird über Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen gestritten. Hier geht es um Rückforderungen, etwa weil Einkommen anders berücksichtigt wurde als zuvor, Fristen anders berechnet wurden oder Verwaltungsfehler zu vermeintlichen Überzahlungen führten.

Ebenfalls prägend sind Auseinandersetzungen über Einkommen und Vermögen, wo die korrekte Anrechnung, Freibeträge und Nachweispflichten regelmäßig zu Fehlern führen. Nahezu gleichauf rangieren die Kosten der Unterkunft, also Miete und Nebenkosten. Ob „angemessen“, ob lückenlos nachgewiesen, ob zeitgerecht berücksichtigt – die Feinheiten sind rechtlich anspruchsvoll und in der Praxis oft uneinheitlich gehandhabt.

Hinzu kommen Streitigkeiten um den Anspruch dem Grunde nach, bei denen es etwa um Bedarfsgemeinschaften, Zuständigkeiten oder Mitwirkungspflichten geht. Seltener, aber keineswegs marginal, sind Fehler bei Regelbedarfen und Mehrbedarfen sowie bei Leistungskürzungen. Zusammengenommen ergibt sich ein Bild, das weniger von Einzelfallpannen als von systematischen Auslegungs- und Anwendungsproblemen geprägt ist.

„Rüffel“ aus der Justiz: Nicht jeder Streit gehört vor Gericht

Dass Widersprüche in hoher Zahl Erfolg haben, bedeutet auch: Ein erheblicher Teil der Konflikte hätte nie die Hürde zum Sozialgericht nehmen dürfen. Gerichte rügen wiederholt unnötige Eskalationen, wenn Rechtsfragen längst geklärt sind oder Ermessensentscheidungen ohne ausreichende Begründung getroffen wurden.

Jeder dieser Fälle bindet Ressourcen – bei den Jobcentern, bei der Justiz und vor allem bei den Betroffenen. Was fehlt, ist eine gemeinsame Verwaltungskultur, die Korrekturen frühzeitig ermöglicht, Standards konsequent anwendet und Erkenntnisse aus Gerichtsentscheidungen rasch in die Praxis zurückspielt.

Lichtblicke: Wo solide gearbeitet wird

Bei aller Kritik gibt es positive Ausnahmen. Im Juni 2025 zeigen mehrere Jobcenter, dass rechtssichere Bescheide keine Utopie sind. Im Rheinisch-Bergischen Kreis erwiesen sich nur zehn von 75 erledigten Widersprüchen als fehlerhaft – eine Quote von 13,3 Prozent. Bautzen liegt mit 13,5 Prozent in einem ähnlichen Bereich.

Helmstedt erreicht 14,3 Prozent, die Mecklenburgische Seenplatte Süd sowie der Kreis Soest jeweils 15,8 Prozent. Diese Werte belegen, dass sorgfältige Prüfung, klare Prozesse und möglicherweise eine robuste interne Qualitätssicherung die Fehlerquote deutlich senken können. Für die Menschen vor Ort bedeutet das weniger Unsicherheit, schnellere Entscheidungen und mehr Vertrauen in die Behörde.

Wo es besonders hakt

Das andere Ende der Skala ist ernüchternd. Der Ilm-Kreis kommt im Berichtsmonat auf eine Fehlerquote von 71,0 Prozent; in 49 von 69 erledigten Widersprüchen musste der Bescheid korrigiert werden.

Unter den Großstädten führt Essen mit 64,2 Prozent die Negativliste an, gefolgt von Düsseldorf mit 46,5 Prozent und Dortmund mit 41,4 Prozent.

Solche Werte sind Alarmzeichen. Sie deuten entweder auf massive Personalengpässe, unklare Weisungen, unzureichende Schulungen oder brüchige Qualitätssicherungsmechanismen hin – möglicherweise auf alles zugleich. Vor allem senden sie ein fatales Signal an Betroffene: Rechtsklarheit scheint Glückssache.

Weiße Westen: Der Nachweis, dass es anders geht

Dass Fehlerfreiheit erreichbar ist, zeigen vier Jobcenter, die im Juni 2025 ganz ohne fehlerhafte Rechtsanwendungen auskamen: Oldenburg, Mainz-Bingen, Memmingen und Miesbach. Keine einzige Korrektur – das ist mehr als Statistik.

Es ist ein Beleg dafür, dass gute Strukturen, tragfähige Routinen und ein präziser Umgang mit Rechtsnormen möglich sind, auch unter hohem Arbeitsdruck. Wer verstehen will, wie Verwaltung rechtskonform und gleichzeitig bürgernah funktioniert, sollte hier genauer hinschauen.

Was jetzt zu tun wäre

Kurzfristig braucht es mehr Transparenz. Fehlerquoten, Widerspruchsgründe und Bearbeitungszeiten sollten regelmäßig, verständlich und vergleichbar veröffentlicht werden. Das schafft Rechenschaft und ermöglicht es Kommunalpolitik und Öffentlichkeit, gezielt nachzusteuern.

Parallel dazu sollten Jobcenter mit auffällig hohen Fehlerraten fachliche Unterstützung erhalten: externe Prüfungen, Peer-Reviews mit erfolgreichen Häusern, temporäre Taskforces für komplexe Rechtsgebiete wie Unterkunftskosten oder Aufhebungen und Erstattungen.

Mittelfristig sind verbindliche Qualitätssicherungen zu etablieren. Ein standardisiertes Vier-Augen-Prinzip bei rechtlich anspruchsvollen Bescheiden, ein zentrales Wissensmanagement mit praxistauglichen Leitfäden, regelmäßige Fortbildungen und eine systematische Auswertung lokaler Gerichtsentscheidungen können die Rechtssicherheit spürbar erhöhen.

Wo IT-Systeme zum Flaschenhals werden, müssen sie so weiterentwickelt werden, dass sie Plausibilitätsprüfungen unterstützen, ohne das Ermessen zu ersetzen.

Langfristig führt kein Weg an der Personalausstattung vorbei. Wer möchte, dass weniger Widersprüche nötig sind, muss die Voraussetzungen für gute Arbeit schaffen: ausreichende Kapazitäten, Zeitfenster für Beratung, verlässliche Vertretungsregeln und Karrierepfade, die Fachwissen binden statt Fluktuation zu begünstigen. Das kostet Geld – spart aber auf Sicht Kosten, Nerven und Vertrauen.

Sozialverwaltung ist kein Selbstzweck. Sie soll Menschen in schwierigen Lebenslagen stabilisieren und Chancen eröffnen. Wenn jeder dritte erledigte Widerspruch zu Korrekturen führt, scheitert das System an seiner Kernaufgabe: Verlässlichkeit.

Jeder fehlerhafte Bescheid bedeutet eine verschleppte Auszahlung, eine verzögerte Heilung einer Notlage, eine weitere Runde des Erklärens, Nachweisens, Wartens. Eine Verwaltung, die bürgernah sein will, muss Fehler nicht nur korrigieren, sondern vermeiden. Das ist möglich – die positiven Beispiele beweisen es.

Methodik und Einordnung

Die Fehlerquote bezieht sich auf die im Juni 2025 erledigten Widerspruchsverfahren („Abgang“). Als fehlerhaft gelten Entscheidungen, denen ganz oder teilweise stattgegeben wurde.

Die Häufigkeitsverteilung der Widerspruchsgründe zeigt die zentralen Konfliktfelder, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da weitere Kategorien eine geringere Fallzahl aufweisen. Um statistische Verzerrungen zu vermeiden, wurden für die Betrachtung besonders fehlerarmer Jobcenter nur Häuser einbezogen, die im Berichtsmonat mindestens 50 erledigte Widersprüche verzeichneten.

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Bürgergeld: Jobcenter muss Nahrungsergänzungen als Mehrbedarf übernehmen

Eine schwerkranke Frau in Berlin erhielt AsylbLG-Leistungen. Die zur Behandlung notwendigen und Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel bezahlte, laut dem Anwalt Volker Gerloff, das Sozialamt in Höhe von mehr als 4000 Euro pro Monat. Die verantwortlichen Ärzte stellten klar, dass die geringste Abweichung von der Arzneieinnahme für die Frau Lebensgefahr bedeutet.

Nachdem die Betroffene jedoch eine Aufenthaltserlaubnis erhielt, erklärten sich sowohl Sozialamt wie Jobcenter für nicht zuständig und wollten nicht zahlen. Die Schwerkranke hatte nur noch Medikamente für wenige Tage. Das Sozialamt zahlte nicht mehr, und das Jobcenter weigerte sich zu zahlen mit der Begründung, die Mandantin sei offensichtlich erwerbsunfähig und falle damit nicht in den Bereich des Jobcenters.

Rechtsverstoß des Jobcenters

Das Jobcenter verstieß mit der Weigerung gegen geltendes Recht, so der Anwalt Volker Gerloff. „Offensichtlich erwerbsunfähig“ ist keine Einschätzung, die das Jobcenter befugt ist, zu treffen. Jemand gilt nämlich als erwerbsfähig, bis die Rentenversicherung festgestellt hat, dass dieser Mensch erwerbsunfähig ist.

Um dies zu prüfen, hätte das Jobcenter ein Verfahren nach § 44a SGB II einleiten müssen. Ein Eilantrag zum Sozialgericht Berlin hatte Erfolg.

Das Gericht verpflichtete das Jobcenter vorläufig, so Gerloff, die Kosten für die Medikamente und Nahrungsergänzung als Mehrbedarf zu übernehmen, bis eine gesetzliche Krankenversicherung eingerichtet und leistungsbereit sein würde (Beschluss AZ: S 179 AS 2950/23 ER).

Das Hin und Her zwischen den Behörden war allem Anschein nach bestenfalls überflüssig. Das Jobcenter hat keine rechtliche Befugnis, über Erwerbsunfähigkeit zu entscheiden. Ein Verfahren nach § 44a SGB II wird aber, aller Wahrscheinlichkeit nach zur Bescheinigung der Erwerbsunfähigkeit führen. Damit wäre die Betroffene wieder in der Verantwortung des Sozialamt.

Das Sozialamt hätte also, so Gerloff, freiwillig die Erwerbsunfähigkeit anerkennen können und die Leistungen nach SGB XII erbringen und somit der Betroffenen überflüssige Unsicherheit und damit verbundenes Leid erspart.

Erhebliche Probleme beim Rechtsstreitwechsel

Es handelt sich hier zwar um einen speziellen Einzelfall. Kein Einzelfall sind hingegen in Berlin, laut Gerloff, momentan erhebliche Probleme beim Rechtskreiswechsel von AsylbLG zum Jobcenter. So passiere es häufig, dass Betroffene ihren Aufenthaltstitel und damit ihre Arbeitserlaubnis am Ende des Monats bekommen.

Oft werden, laut Gerloff, unverzüglich die Leistungen des Sozialamts eingestellt, und die Betroffenen müssen erst einmal beim Jobcenter einen Antrag stellen (was viele von ihnen nicht einmal wissen). Bis ein solcher Antrag und seine Anerkennung derzeit bearbeitet sind, können Monate verstreichen – Monate, in denen die Betroffenen keinerlei Unterstützung bekommen. Laut dem Jobcenter Berlin-Charlottenburg sei eine Bearbeitung der Anträge in angemessener Zeit nicht möglich – wegen der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine.

Gerloff sieht den Fehler im System. Er ist überzeugt, dass der AsylbLG-Leistungsträger die Leistungen solange erbringen müsse, bis das Jobcenter dies tue. Das Verfassungsrecht zwinge dazu, Leistungslücken zu vermeiden.

Was lässt sich derzeit tun?

Bis die Frage nach den Leistungslücken rechtlich geklärt ist, sieht Gerloff folgende Möglichkeiten, um die Probleme abzufedern. Betroffene müssten sofort einen Antrag beim Jobcenter stellen, wenn klar ist, wann die Leistungen nach AylbLG enden. Sei klar, dass Leistungslücken entstünden, sollten die Betroffenen unverzüglich einen Anwalt einschalten, der wie bei der auf Medikamente angewiesenen Frau dann ein Eilverfahren anstoßen könnte.

Fälle, in denen unzumutbare Situationen entstünden wie Verlust der Wohnung, Verelendung oder Krankheit müssten dokumentiert und an die Flüchtlingsräte gegeben werden. Dies könne möglicherweise sogar einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den Behörden rechtfertigen.

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Aufregung über Trumps privat finanzierten Ballsaal – Stillschweigen über Merz‘ steuerfinanzierten Kanzleramts-Ausbau

Man kennt den Fall: Donald Trump wird derzeit in den Medien für einen Luxus-Umbau des East Wings des Weißen Hauses an den Pranger gestellt. Knapp 300 Millionen Euro für einen neuen Anbau mit Ballsaal sind veranschlagt. Ein gefundenes Fressen natürlich für jeden, der Trump gerne die Verschwendung von Mitteln vorhält. Der Vergleich von Trumps Plänen […]

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Kein Steuerabzug für private Pflegezusatzversicherung

Beiträge für eine freiwillige Pflegezusatzversicherung wirken sich in der Regel nicht steuermindernd aus. Eine Berücksichtigung als Sonderausgaben ist verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 23. Oktober 2025, veröffentlichten Urteil (Az.: X R 10/20).

Die klagenden Eheleute aus Hessen hatten jeweils eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Weil die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung insbesondere bei einem Heimaufenthalt oft nicht ausreichen, sollte im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit die private Zusatzversicherung die Lücke schließen.

Die Ausgaben für diese Zusatzversicherungen machte das Ehepaar steuerlich als Sonderausgaben geltend. Laut Gesetz werden Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung aber nur bis zur Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Versicherung anerkannt.

Darüber hinausgehende freiwillige Versicherungen wirken sich steuerlich daher in der Regel nicht mehr aus.

Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen hatte der BFH nicht. Von einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sah er daher ab.

BFH: Nur Beiträge in Höhe der Pflichtversicherung mindern Steuerlast

Der Gesetzgeber habe „die gesetzlichen Pflegeversicherungen bewusst und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise lediglich als Teilabsicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ausgestaltet“, erklärten die obersten Finanzrichter zur Begründung.

Zusätzliche Pflegekosten müssten Pflegebedürftige aus ihren Einkünften oder ihrem Vermögen bezahlen.

Für den Gesetzgeber gebe es daher „keine verfassungsrechtliche Pflicht, auch die über das Teilleistungssystem hinausgehenden Leistungen steuerlich zu fördern und insoweit mitzufinanzieren“, urteilte der BFH. Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums erfordere lediglich, dass der Staat diejenigen Beiträge für Pflegeversicherungen steuerlich freistellen müsse, die der Gesetzgeber als verpflichtende Vorsorge ansehe. Dies sei bei einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht der Fall. mwo/fle

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Paukenschlag: Schufa muss negative Daten sofort löschen – Schulden

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann über Jahre wirken wie ein Mühlstein – selbst dann, wenn die zugrunde liegende Forderung längst beglichen ist. Damit bricht das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun in zentralen Punkten.

Mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) stellte der Senat klar: Private Wirtschaftsauskunfteien dürfen erledigte Forderungen nicht weiter speichern, sobald die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist. In dem Verfahren sprach das Gericht dem Kläger auch immateriellen Schadensersatz zu. Für die Beklagte wurde Revision zugelassen.

Was das Kölner Urteil konkret ändert

Der Kölner Senat verwarf die Praxis, erledigte Negativmerkmale routinemäßig noch zwei bis drei Jahre vorzuhalten.

Maßgeblich sei die gesetzliche Wertung des öffentlichen Schuldnerverzeichnisses: Wird dort nach vollständiger Zahlung gelöscht, dürfe eine private Auskunftei dieselben Informationen nicht länger speichern – selbst dann nicht, wenn sie die Daten aus anderen Quellen erlangt hat. Das fortgesetzte Vorhalten könne, so das OLG, gegen die DSGVO verstoßen und einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.

DSGVO und EuGH: Der rechtliche Rahmen dahinter

Das Urteil reiht sich in die Linie der europäischen Rechtsprechung ein. Der Europäische Gerichtshof hat bereits betont, dass private Auskunfteien Daten aus öffentlichen Registern nicht länger speichern dürfen, als es das jeweilige Register vorsieht. Diese Leitplanke wirkt auf die Abwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO durch: Das „berechtigte Interesse“ der Auskunftei rechtfertigt keine überlangen Speicherfristen, wenn mildere Mittel – etwa kürzere Fristen – genügen.

Uneinheitliche Oberlandesgerichte – und der Blick nach Karlsruhe

Noch ist die Rechtslage nicht in allen Facetten höchstrichterlich vermessen. Andere Oberlandesgerichte haben in Einzelfällen längere Speicherungen gebilligt; das OLG Hamm etwa hielt 2025 eine dreijährige Frist für verhältnismäßig, weil die Schuldnerin über längere Zeit erheblich in Verzug gewesen sei.

Umso mehr Gewicht hat der anstehende Termin beim Bundesgerichtshof: Am 6. November 2025 verhandelt der I. Zivilsenat (Az. I ZR 97/25) die „Speicherungsfrist für Wirtschaftsauskunfteien“. Eine Grundsatzentscheidung dürfte für dringend benötigte Klarheit sorgen.

Warum die SCHUFA ein Akzeptanzproblem hat

Die Entscheidung trifft auf ein Klima wachsender Skepsis. Kritik entzündet sich seit Jahren an Intransparenz und Fehleranfälligkeit des Scorings. Verbraucherschützer und Datenschutzorganisationen monieren zudem „Dark Patterns“ und eine zu starke Kommerzialisierung rund um kostenpflichtige Auskünfte; die SCHUFA weist diese Vorwürfe zurück und verweist auf gesetzeskonforme, zügige Datenbereitstellung in der kostenlosen Datenkopie. Das Vertrauen der Öffentlichkeit bleibt gleichwohl fragil.

Pfändungsschutz praktisch nutzen: Das P-Konto

Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte den gesetzlichen Pfändungsschutz ausschöpfen. Seit dem 1. Juli 2025 sind bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) monatlich mindestens 1.559,99 Euro unpfändbar; in der Kontopraxis wird vielfach auf 1.560 Euro gerundet. Der Grundfreibetrag gilt automatisch und kann – etwa bei Unterhaltspflichten – erhöht werden. Das schützt den Alltag und verhindert, dass ein Negativmerkmal zur finanziellen Vollblockade führt.

Fehlerquellen in der Praxis – und wie Betroffene reagieren sollten

Viele Verbraucher werden aus völlig anderen Gründen als „Risiko“ markiert: Häufig bleiben erledigte Forderungen zu lange gespeichert; zuweilen kommt es zu Verwechslungen von Adressen oder Namen, Doppelmeldungen oder Übermittlungsfehlern.

Auch streitige Forderungen finden mitunter als Negativmerkmal Eingang, obwohl Betroffene widersprochen haben, oder Meldungen erfolgen ohne Einhaltung der formalen Voraussetzungen – etwa ohne die erforderlichen Mahnungen samt Androhung einer Einmeldung.

Schließlich spielen Identitätsdiebstahl und missbräuchliche Vertragsabschlüsse eine wachsende Rolle. In all diesen Fällen können Verbraucher Berichtigung oder Löschung verlangen – und, wenn nötig, Aufsichtsbehörden einschalten oder klagen.

Der neue SCHUFA-Score: Transparenzversprechen auf dem Prüfstand

Die SCHUFA hat auf Kritik reagiert und ihr Scoring grundlegend überarbeitet. Künftig soll ein einheitlicher Score zwischen 100 und 999 Punkten gelten; in die Berechnung fließen zwölf nachvollziehbare Kriterien ein, etwa die Dauer bestehender Kontoverbindungen oder dokumentierte Zahlungsstörungen.

Das Unternehmen kündigt an, dass Verbraucher ihren Score künftig selbst nachrechnen können. Der breite Roll-out ist für 2026 vorgesehen; erste Migrationen laufen bereits, der bisherige Basisscore soll im ersten Quartal 2026 auslaufen. Ob die neue Transparenz das Vertrauen nachhaltig stärkt, wird sich im Alltag beweisen müssen.

Die kostenlose Selbstauskunft: So behalten Sie die Kontrolle

Wer wissen will, welche Daten gespeichert sind, hat einmal jährlich Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Diese „Datenkopie“ kann direkt über meineschufa.de beantragt werden – wichtig ist, sie nicht mit kostenpflichtigen Produkten zu verwechseln, die für Vermieter- oder Arbeitgebernachweise gedacht sind.

Die Datenkopie enthält die zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, ihre Herkunft und Empfänger und ist die Grundlage, um Fehler zu erkennen und zu korrigieren.

Zusammengefasst

Das Kölner Urteil verschiebt die Gewichte zugunsten der Betroffenen: „Bezahlt ist bezahlt“ – und erledigte Negativmerkmale dürfen nicht länger als nötig nachwirken. Bis zur höchstrichterlichen Klärung bleibt der Alltag jedoch von Einzelfallabwägungen geprägt. Wer sich schützt, nutzt das P-Konto, fordert konsequent die Datenkopie an, widerspricht fehlerhaften Einträgen und pocht – gestützt auf DSGVO und EuGH-Linie – auf rasche Löschung. Mit dem neuen Score verspricht die SCHUFA Transparenz; ob daraus Akzeptanz wird, entscheidet sich an der Praxis – und am Urteil des BGH.

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Schulden: Wird ein P-Konto der Schufa gemeldet?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Bankkonto, das Schuldnern hilft, einen bestimmten Betrag ihres Einkommens vor Pfändungen zu schützen.

Viele stellen sich die Frage, ob die Einrichtung eines solchen P-Kontos der Schufa gemeldet wird und welche Auswirkungen dies haben könnte.

Die rechtliche Grundlage und die Begründung für die Meldung eines P-Kontos an die Schufa sind klar geregelt und dienen sowohl dem Schutz des Schuldners als auch der Transparenz im Finanzwesen.

Wichtigstes Wissen – Zu diesem Zweck gibt es die Schufa

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftei, die Informationen über die finanzielle Situation von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und speichert.

Diese Informationen werden von ihren Vertragspartnern, wie Banken, Kreditkartenunternehmen, Telekommunikationsanbietern und anderen Finanzinstituten, bereitgestellt.

Die Hauptaufgabe der Schufa besteht darin, Kreditgeber vor Zahlungsausfällen zu schützen, indem sie ihnen eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit potenzieller Kreditnehmer bietet.

Welche Daten sammelt die Schufa?

Die Schufa sammelt verschiedene Arten von Daten, die für die Beurteilung der Bonität einer Person relevant sind. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Kredite: Informationen über gewährte Kredite, einschließlich Ratenkredite, Hypotheken oder Autofinanzierungen, werden gemeldet. Dazu gehören Angaben über den Kreditbetrag, die Laufzeit, die monatlichen Raten und die Zahlungshistorie.
  • Kreditkarten: Daten über Kreditkarten, wie die Art der Karte, das Kreditlimit und die Zahlungshistorie, werden ebenfalls an die Schufa übermittelt.
  • Handyverträge: Mobilfunkanbieter melden Informationen über abgeschlossene Handyverträge, einschließlich Vertragslaufzeit, monatlicher Kosten und Zahlungshistorie.
  • Leasingverträge: Informationen über Leasingverträge, wie Vertragslaufzeit und Zahlungshistorie, werden ebenfalls erfasst.

Darüber hinaus können auch andere finanzielle Verpflichtungen, wie Kontokorrentkredite oder offene Rechnungen bei Versandhäusern, an die Schufa gemeldet werden.

Diese Daten verwendet die Schufa, um eine Auskunft darüber zu geben, ob eine Person in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllt hat oder ob es Zahlungsschwierigkeiten gab.

Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?

Ein P-Konto, auch bekannt als Pfändungsschutzkonto, ist ein spezielles Bankkonto, das vor Pfändungen geschützt ist.

Es ermöglicht Menschen mit niedrigem Einkommen, weiterhin über einen gesetzlich festgelegten Betrag zu verfügen, selbst wenn Pfändungen auf ihrem Konto bestehen.

Jede Person darf maximal ein P-Konto haben. Es dient der Sicherstellung, dass die Grundversorgung trotz bestehender Schulden gewährleistet ist.

Ist es erlaubt, ein P-Konto der Schufa zu melden?

Ja, bei der Einrichtung eines P-Kontos wird diese Information an die Schufa oder andere Auskunfteien gemeldet.

Dies dient dem Zweck, sicherzustellen, dass keine weiteren P-Konten bestehen, da pro Person nur ein solches Konto geführt werden darf. Diese Meldung darf jedoch ausschließlich zu diesem Zweck übermittelt und gespeichert werden.

Die Schufa sammelt somit nicht die Information, um diese negativ in der Bonitätsbewertung zu berücksichtigen, sondern lediglich, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Darf die Information der Schufa zum P-Konto weitergegeben werden?

Die Information darüber, wer ein P-Konto führt, darf nur an eine andere Bank weitergegeben werden, bei der ein neues P-Konto eröffnet werden soll.

Wenn jedoch ein Vertrag mit beispielsweise einem Internet- oder Telefonanbieter abgeschlossen wird, darf diese Information nicht weitergegeben werden.

Im Falle einer Kontopfändung werden Gläubiger allerdings gesetzlich verpflichtet informiert, wenn das gepfändete Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Wirkt sich die Meldung eines P-Kontos negativ auf die Bonität aus?

Obwohl die Meldung eines P-Kontos an die Schufa keinen negativen Einfluss auf die Bonität hat, könnten potenzielle Kreditgeber oder Vermieter die Tatsache, dass jemand ein P-Konto hat, als Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten interpretieren.

Dies könnte sich in manchen Fällen negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken.

Wichtig ist, dass die Entscheidung über die Gewährung eines Kredits oder den Abschluss eines Mietvertrags nicht allein von der Schufa abhängt, sondern auch weitere finanzielle Faktoren wie Einkommen, Beschäftigungshistorie und die allgemeine finanzielle Situation berücksichtigt werden.

Wie lange besteht der Schufa-Eintrag des P-Kontos nach Löschung weiter?

Laut § 909 Abs. 2 ZPO muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden, sobald die Funktion des P-Kontos beendet ist.

Dies kann entweder durch die Rückwandlung des P-Kontos in ein herkömmliches Konto oder durch die Kündigung des P-Kontos geschehen. In der Regel dauert es etwa 14 Tage bis zu einem Monat, bis der Eintrag bei der Schufa gelöscht wird.

Sollte die Bank die Meldung über das erloschene P-Konto versäumen, ist es ratsam, die Bank aktiv aufzufordern, die entsprechende Information an die Schufa weiterzuleiten.

Wann ist es wichtig, dass der P-Konto-Eintrag bei der Schufa gelöscht wird?

Der Eintrag über ein P-Konto bei der Schufa ist hauptsächlich für andere Banken relevant.

Andere Stellen oder Unternehmen, die Auskünfte über eine Person einholen, erhalten normalerweise keine Informationen darüber. Die Löschung des P-Konto-Eintrags spielt daher eine Rolle, wenn man bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen möchte.

Um sicherzustellen, dass der Pfändungsschutz weiterhin gewährleistet ist, sollte man nach der Kündigung des bisherigen P-Kontos schnellstmöglich ein neues P-Konto einrichten lassen und eine Bestätigung über die Löschung des alten P-Kontos bei der neuen Bank einreichen.

Recht zur Rückumwandlung eines P-Kontos

Gemäß § 850k Abs. 5 ZPO kann die Rückumwandlung eines P-Kontos jederzeit mit einer Frist von 4 Geschäftstagen zum Monatsende verlangt werden, selbst wenn das Konto noch gepfändet ist.

Bei der Rückumwandlung gelten wieder die früheren Vereinbarungen für das Girokonto. Alternativ besteht die Möglichkeit, das P-Konto insgesamt zu kündigen, falls man das Konto nicht länger bei der betreffenden Bank führen möchte.

Vor einer Rückumwandlung sollte jedoch geprüft werden, ob der Schutz des P-Kontos tatsächlich nicht mehr benötigt wird.

Das Guthaben auf dem Konto genießt nach Beendigung der P-Konto-Funktion keinen speziellen Schutz mehr, weshalb die individuelle Situation sorgfältig geprüft werden sollte.

Insgesamt zeigt sich, dass die Meldung eines P-Kontos an die Schufa gesetzlich geregelt und notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern.

Diese Meldung hat jedoch keinen direkten negativen Einfluss auf die Bonität, solange die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden.

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Irans Oberstes Gericht hebt Todesurteile gegen fünf Kurden auf

Das Oberste Gericht Irans hat die Todesurteile gegen fünf Kurden aus der Stadt Bokan aufgehoben. Die Urteile waren im Juli wegen angeblicher Beteiligung an der „Jin, Jiyan, Azadî“-Bewegung verhängt worden. Wie das Kurdistan Human Rights Network (KHRN) berichtet, hat die 39. Kammer des Gerichtshofs die Fälle zur erneuten Verhandlung an das Revolutionsgericht in Mahabad zurückverwiesen. Die Betroffenen – Ali (Soran) Ghassemi, Pezhman Soltani, Kaveh Salehi, Rizgar Beygzadeh Baba-Miri und Teyfour Salimi Baba-Miri – waren ursprünglich zu insgesamt elffacher Todesstrafe verurteilt worden.

Politisch motivierte Vorwürfe

In dem umstrittenen Verfahren warf das Revolutionsgericht in Ûrmiye (Urmia) den Männern unter anderem „Feindschaft gegen Gott“, „Bewaffneter Aufstand“, Mitgliedschaft in einer „kriminellen Organisation“, Zusammenarbeit mit dem israelischen Geheimdienst Mossad, Spionage und Schmuggel von Starlink-Geräten, Propaganda gegen den Staat und Gefährdung der nationalen Sicherheit vor. Darüber hinaus wurden die Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren und zur Zahlung von umgerechnet über acht Millionen Euro verurteilt.

Öffentlicher Druck und internationale Proteste

Die Urteile hatten eine Welle der Empörung ausgelöst. Familienangehörige, Menschenrechtsgruppen und zahlreiche Nutzer:innen sozialer Medien riefen zur Rücknahme der Urteile auf. Es formierten sich Solidaritätskampagnen und Spendenaufrufe. Im Fall von Pezhman Soltani, der wegen angeblicher Beteiligung an einem Mord zum Tode durch Vergeltung verurteilt worden war, wurde durch eine öffentliche Spendenkampagne die Zahlung von Blutgeld ermöglicht. Die Angehörigen der Opferfamilie erklärten daraufhin ihren Verzicht auf die Vollstreckung des Urteils.

Urteil nun aufgehoben, Verfahren geht nach Mahabad

Das Oberste Gericht gab den Revisionsanträgen der Verteidigung in allen Fällen statt. Die Urteile seien fehlerhaft, so die Begründung, und müssten von einem anderen Gericht neu geprüft werden. Auch in einem parallelen Verfahren wegen angeblicher Terrorismusfinanzierung wurden die fünf Aktivisten, ebenso wie weitere Beschuldigte, freigesprochen.

Weitere Verurteilungen im Umfeld der Proteste

In dem gleichen Verfahren waren auch acht weitere kurdische Aktivisten aus Bokan angeklagt. Sie erhielten Haft- und Geldstrafen – vor allem wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in oppositionellen Gruppen, Propaganda, Spionage oder Beleidigung der Staatsführung. Sieben von ihnen wurden mittlerweile gegen Kaution freigelassen. Ein weiterer Angeklagter, der Arzt Salahuddin Ahmadi, wurde in allen Punkten freigesprochen.

Vorwürfe der Folter und Zwangsgeständnisse

Alle Angeklagten waren im Frühjahr 2023 im Zuge der Niederschlagung der „Jin Jiyan Azadî“-Proteste in den Städten Bokan und Bane festgenommen und über Monate hinweg im Geheimdienstgefängnis von Urmia inhaftiert worden. Laut Menschenrechtsorganisationen wurden sie in dieser Zeit massiv gefoltert, psychisch unter Druck gesetzt und zu Zwangsgeständnissen genötigt.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/funf-kurden-von-iranischem-regime-zum-tode-verurteilt-47001 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/gefangene-in-iran-verhindern-sechs-hinrichtungen-48484 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-kurdischer-lehrer-im-ruhestand-festgenommen-48494

 

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Deliberative Demokratie als System des Übergangs zum Sozialismus

Die deliberative Demokratie tritt als das grundlegende und zugleich am konsequentesten ausgearbeitete Organisationsmodell in Erscheinung, das die kurdische Freiheitsbewegung für Kurdistan und die Türkei vorschlägt. Es handelt sich hierbei nicht nur um ein theoretisches Konstrukt, sondern um ein System, das sich in der langjährigen Praxis der Bewegung und in der politischen Philosophie Abdullah Öcalans bewährt hat.

In ihrem Ausgangspunkt kritisiert die verhandlungsbasierte Demokratie nicht nur die Krise des Liberalismus und des Kapitalismus, sondern nimmt zugleich auch die strukturellen Grenzen des realsozialistischen Denkens sowie der radikaldemokratischen Modelle in den Blick. Sie positioniert sich damit als eigenständiger theoretischer Ansatz innerhalb des neuen Paradigmas, das die kurdische Freiheitsbewegung formuliert hat – ein Paradigma, das nun auch einen begrifflich benennbaren Rahmen für ein bereits gelebtes und erprobtes System des politischen Handelns bietet.

Aus Perspektive der deliberativen Demokratie sind sowohl der Realsozialismus als auch radikale Demokratietheorien gescheitert – nicht weil sie keine Alternativen zum Kapitalismus und Liberalismus darstellen wollten, sondern weil sie letztlich weiterhin in einem staatszentrierten Denksystem verhaftet blieben. Der beständige Rekurs auf den Staat als zentrales Ordnungsprinzip zog zwangsläufig die Entstehung einer privilegierten Verwaltungsschicht nach sich. Diese wiederum entwickelte Eigeninteressen, die zur Aufgabe emanzipatorischer Prinzipien führten und schließlich die strukturellen Blockaden und den Zerfall dieser Systeme mitverursachten.

Kritik an radikaler Demokratie und realsozialistischer Praxis

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal des verhandlungsbasierten Ansatzes ist seine Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte sozialistischer Bewegungen – insbesondere mit den Fehlern realsozialistischer Praxis. Der Realsozialismus trat mit dem Anspruch auf, eine Gegenmacht zur liberalen Demokratie und zum ausbeuterischen System des Kapitalismus zu bilden. Doch indem er sich auf ein eigenes Kastensystem stützte, reproduzierte er genau jene Exklusionsmechanismen, die er eigentlich überwinden wollte. Die Folge war eine strukturelle Blockade, die letztlich zur Auflösung des Systems beitrug.

Zentrale Kritikpunkte am Realsozialismus betreffen die sakralisierte Rolle des Staates, die langfristige Machtkonzentration in einer Führungsschicht sowie deren mangelnde Bereitschaft, gesellschaftliche Anliegen ernsthaft aufzunehmen. Auch der Marxismus selbst geriet in die Kritik – insbesondere wegen seiner klassenreduzierten Perspektive und der damit verbundenen Privilegierung des Proletariats als alleinige revolutionäre Subjektposition. Eine genauere Analyse der realsozialistischen Praxis offenbart, dass diese dichotome Weltsicht langfristig nicht nur in ideologischen Stillstand führte, sondern auch in autoritäre Strukturen mündete.

In den 1970er Jahren – in einer Phase, in der das Vertrauen in den Sozialismus weltweit zu bröckeln begann – wurde das Konzept der „radikalen Demokratie“ als Versuch formuliert, auf die Schwächen des Realsozialismus zu reagieren. Während sie dessen Fehler durchaus kritisierte, entwickelte sie keine klare Abgrenzung zur liberalen Demokratie. Im Gegenteil: In Teilen wurde sogar eine Annäherung diskutiert. Diese Tendenz zur Relativierung markierte eine zentrale Schwäche der radikalen Demokratietheorie.

Auch wenn sie zutreffende Kritik am Realsozialismus übte, übernahm die radikale Demokratie zentrale Prinzipien liberaler Ordnung – etwa die Vorstellung, politische Legitimität über Mehrheitsentscheidungen und Wahlen herzustellen. Dadurch geriet sie in einen ähnlichen Widerspruch wie der Realsozialismus: Die Entscheidungsgewalt wurde erneut auf wenige verlagert, was wiederum ein Kastenprinzip zementierte und das Versprechen umfassender Beteiligung unterlief.

Vor diesem Hintergrund öffnet die verhandlungsbasierte Demokratie einen neuen Weg – nicht als Fortsetzung liberaler oder realsozialistischer Modelle, sondern als deren bewusste Überwindung. Sie versteht sich als Vorschlag für eine transformatorische Etappe auf dem Weg in eine sozialistische Gesellschaftsordnung, die sich den Bedingungen und Herausforderungen einer sich verändernden Welt aktiv stellt.

Verhandlungsbasierte Demokratie und die Perspektive des Sozialismus

Die verhandlungsbasierte Demokratie lässt sich unter den Bedingungen einer veränderten Weltordnung – in der das klassische Modell einer binären Klassengesellschaft zunehmend an Gültigkeit verliert – als Übergangsmodell in Richtung eines erneuerten Sozialismus begreifen. Sie reagiert auf die Blockaden sowohl realsozialistischer Praxis als auch auf die konzeptionellen Engpässe innerhalb des wissenschaftlichen Sozialismus.

Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal liegt im Bruch mit dem Konzept der sogenannten „Diktatur des Proletariats“, das im klassischen Marxismus als Übergangsphase zum Sozialismus galt. Die mit dieser Vorstellung einhergehenden politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen führten zu der Erkenntnis, dass ein dauerhaft tragfähiger Sozialismus nicht verwirklicht werden kann, solange er nicht alle Teile der Gesellschaft einbezieht.

Die „Diktatur des Proletariats“ war – ihrem Namen entsprechend – weniger eine Phase gesellschaftlicher Emanzipation als vielmehr eine Machtergreifung der Arbeiter:innenklasse gegenüber den herrschenden Eliten, mit dem Ziel, eigene politische und ökonomische Strukturen durchzusetzen. Die historische Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Phase nicht als notwendiger oder funktionaler Zwischenschritt betrachtet werden kann. Vielmehr hat sie in der Realität autoritäre Entwicklungen begünstigt.

Der Realsozialismus interpretierte diesen Übergang als Phase der Staatsgründung und des Schutzes gegenüber äußeren Interventionen. Tatsächlich entwickelte sich daraus jedoch ein Modell, das zunehmend diktatorische Züge annahm. Die strukturelle Fixierung auf das Nationalstaatsprinzip – mit festen territorialen Grenzen und zentralisierter Herrschaft – führte zwangsläufig zur Herausbildung einer Funktionärsschicht sowie bewaffneter Strukturen, die ihre Macht reproduzierten. Damit wurden auch wesentliche Merkmale kapitalistischer Organisation übernommen – inklusive ihrer hierarchischen und exkludierenden Logik.

Demgegenüber steht das Konzept der verhandlungsbasierten – oder auch „dialogische“ – Demokratie. Es zielt auf ein Gesellschaftsmodell, in dem alle Teile der Bevölkerung aktiv an Entscheidungsprozessen teilhaben: sowohl hinsichtlich ihres unmittelbaren Lebensumfeldes als auch im Hinblick auf übergeordnete politische Strukturen. In dieser Hinsicht stellt es ein Modell des Übergangs zum Sozialismus dar, das den Grundstein für eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung, Hierarchie und Machtexzesse legt.

Das entscheidende Merkmal dieser Übergangsphase liegt in der politischen Befähigung der Bevölkerung. Ziel ist es, die Gesellschaft auf einen sozialistischen Horizont hin vorzubereiten – und dabei eine soziale Ordnung zu schaffen, in der niemand marginalisiert oder ausgeschlossen wird.

In einem solchen Modell besteht keine Notwendigkeit zur Existenz eines Nationalstaats im klassischen Sinne. Vielmehr wird eine föderale oder konföderale Struktur angestrebt, in der bestehende Staatsapparate durch neue Formen gesellschaftlicher Organisation ersetzt oder transformiert werden. Ziel ist es, die Bevölkerung aus ihrer politischen Passivität zu befreien und sie in die Lage zu versetzen, kollektiv Verantwortung zu übernehmen.

Im Gegensatz zu den im realsozialistischen Modell reproduzierten Führungsstrukturen sieht die verhandlungsbasierte Demokratie kein strukturelles Bedürfnis nach einer Herrschaftselite vor. Vertreter:innen werden durch die Bevölkerung bestimmt und ihre Mandate können jederzeit widerrufen werden – ein Prinzip, das sich sowohl vom liberal-demokratischen Wahlverständnis als auch von realsozialistischen und radikaldemokratischen Modellen unterscheidet.

Nicht Mehrheiten oder Wahlergebnisse sind maßgeblich, sondern der Grad gesellschaftlicher Verständigung. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, die von allen gesellschaftlichen Gruppen getragen werden kann. Der Konsens ersetzt das Mehrheitsprinzip – die demokratische Legitimität erwächst aus der aktiven Mitwirkung und Zustimmung aller Betroffenen. In diesem Sinne ist die deliberative Demokratie bereits selbst ein Schritt in Richtung eines pluralistischen, inklusiven und herrschaftsfreien Sozialismus.

Deliberative Demokratie im Kontext kommunaler Organisation

In seiner Analyse der Menschheitsgeschichte schlägt Abdullah Öcalan vor, diese nicht vorrangig als eine Geschichte der Klassenkämpfe zu deuten, sondern als eine fortwährende Auseinandersetzung zwischen Kommunen und Staat. Für ihn sind Klassen keine ursprünglichen gesellschaftlichen Kategorien, sondern Produkte der Herausbildung des staatlichen Apparats. Vor dem Aufkommen staatlicher Macht habe eine auf gemeinschaftlicher Teilhabe basierende Organisationsform bestanden, die durch die Vereinigung herrschaftsorientierter Kräfte in einem zentralisierten Staatsapparat verdrängt wurde. Aus dieser Perspektive ist die Menschheitsgeschichte im Kern die Geschichte des Widerstreits zwischen gemeinschaftlicher Selbstorganisation und staatlicher Machtausübung.

Innerhalb der Geschichte der PKK wurde das Konzept der Kommune über viele Jahre hinweg diskutiert und erprobt. Erste Versuche der Kommunenbildung reichen bis in die 1990er Jahre zurück, insbesondere in die Zellen der politischen Gefangenen. In der Folgezeit wurden kommunale Strukturen in verschiedenen Bereichen der kurdischen Freiheitsbewegung implementiert – mit all ihren Stärken, Schwächen und Lernprozessen.

In seinem jüngsten Paradigmenwechsel betont Öcalan erneut die Relevanz kommunaler Organisationsformen und formuliert seine Vorstellungen darüber, wie eine solche Struktur heute aussehen sollte. Das von ihm benannte Modell der verhandlungsbasierten Demokratie fungiert dabei als theoretischer und praktischer Bezugsrahmen für eine moderne Ausgestaltung kommunaler Selbstverwaltung.

Kommunale Strukturen stellen die elementarste Organisationsform einer sozialistischen Gesellschaft dar. Sie ermöglichen es der Bevölkerung, sich direkt mit gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen, Lösungen zu entwickeln und in den politischen Prozess einzugreifen. Vom Wohnhaus über die Straße, das Viertel, die Stadt bis hin zur Region – in jeder gesellschaftlichen Einheit sollen funktionierende Kommunen etabliert werden. Diese müssen auf einem stabilen Fundament errichtet werden, das der Bevölkerung erlaubt, eigenständig zu agieren, ohne von staatlichen Institutionen abhängig zu sein.

Zentrale Voraussetzung hierfür ist die uneingeschränkte Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen auf sämtlichen Ebenen. Genau hier setzt das Konzept der verhandlungsbasierten Demokratie an: Es ist nicht lediglich eine politische Idee, sondern die konzeptionelle Grundlage für die konkrete Ausgestaltung kommunaler Selbstverwaltung. Eine Kommune ist nur dann funktional, wenn alle Beteiligten über Rederechte verfügen und an Entscheidungsprozessen ohne Vorbehalte oder Einschränkungen partizipieren können.

In einem solchen System wird der Gefahr der Herausbildung einer herrschenden Klasse – die Öcalan konsequent kritisiert – systemisch vorgebeugt. Wer über Mitspracherechte verfügt, besitzt auch die Möglichkeit, gewählte Vertreter:innen zu kritisieren oder abzulehnen. Damit wird die politische Verantwortung stets bei der Gesellschaft verankert.

Das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ verliert in diesem Kontext an Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr die Fähigkeit, zu kollektiv getragenen Entscheidungen zu gelangen, die auf Konsens beruhen. Dieses Verfahren verhindert Exklusion, fördert integrative Aushandlungsprozesse und wirkt Tendenzen zu Gruppenegoismen entgegen.

In Anlehnung an die kommunale Selbstverwaltung bezeichnet Habermas diese Form lokaler demokratischer Organisation als Stadträte (city councils), während Öcalan dafür den Begriff „Kommune“ verwendet. Beide Modelle zielen auf die lokale Verankerung von Entscheidungsstrukturen und die institutionalisierte Partizipation der Bevölkerung ab. In der Türkei können solche Stadträte (Kent Konseyleri) auf kommunaler Ebene gegründet werden. Werden sie im Sinne der verhandlungsbasierten Demokratie organisiert, können sie sich zu genuin kommunalen Strukturen entwickeln.

Eine demokratische Alternative im Übergang zum Sozialismus

Die verhandlungsbasierte Demokratie, wie sie in Abdullah Öcalans Paradigmenentwurf formuliert wird, stellt nicht nur ein alternatives Demokratiemodell dar – sie bildet auch das ideelle und strukturelle Fundament eines zeitgemäßen Verständnisses von Sozialismus im 21. Jahrhundert.

Im Unterschied zu anderen Denkschulen basiert dieses Modell auf einem inklusiven Verständnis politischer Teilhabe: Sämtliche gesellschaftlichen Gruppen – darunter zivilgesellschaftliche Organisationen, Frauen, Jugendliche, Kinder, Tier- und Umweltschützer:innen – sollen gleichberechtigt an allen Phasen des politischen Entscheidungsprozesses beteiligt sein. Es geht um mehr als Repräsentation – es geht um aktive Mitgestaltung.

Ein weiteres zentrales Merkmal ist die Ablehnung des autoritären Mehrheitsprinzips. Die verhandlungsbasierte Demokratie erkennt an, dass Mehrheiten in herrschaftsorientierten Systemen schnell in Zwang, Ausgrenzung oder Machtmissbrauch umschlagen können. Ihr Ziel ist es, durch Konsensbildung und gemeinsame Verantwortung eine demokratische Kultur der Gleichwertigkeit zu schaffen.

Sie ist ein System, das auf kollektive Verständigung, offenen Dialog und gegenseitigen Respekt setzt. Eine politische Ordnung, in der jede Stimme zählt, jede Kritik gehört wird und jede Idee Raum zur Entfaltung hat. Die gelebte Praxis in Rojava zeigt bereits heute, dass dieses Modell mehr ist als eine Theorie – es ist ein gelebter Entwurf alternativer Zukunft.

Die von Öcalan formulierte ideologische Richtung weist damit auf einen Weg, der den Sozialismus neu denkbar macht – nicht als Utopie, sondern als realistische Perspektive in einer Welt, die nach neuen politischen Antworten verlangt.

*Der Verfasser des Textes ist der Redaktion bekannt. Sein Name wird nicht genannt, um ihn vor Verfolgung durch die türkische Justiz zu schützen. Teil 1 dieser Artikelreihe:

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/verhandlungsbasierte-demokratie-wort-entscheidung-und-macht-in-den-handen-der-gesellschaft-48538

 

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National University Hospital performs 400 cardiac Catheterizations recently

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 2 Stunden 18 Minuten

The medical initiative organized by the Syrian Economic Forum for Development under the theme “1000 Heartbeats of Hope” has successfully completed around 400 cardiac catheterization procedures at the National University Hospital in Damascus since July.

Reema Al-Samrah, Executive Director of the Syrian Economic Forum for Development, stated to SANA that the campaign has begun on July 21, 2025, and will continue for a year”, with the aim of alleviating the health and financial burdens on patients in Syria by providing free medical procedures including cardiac catheterization.

Al-Samrah highlighted that the campaign features the participation of a distinguished group of volunteer Syrian doctors coming from various countries around the world, such as the United Arab Emirates, the United States, Turkey and Germany.

She explained that the campaign covers all Syrian governorates and aims to perform 1,000 cardiac catheterization procedures.

“As of October 23, 393 procedures have been completed, representing nearly 40% of the campaign’s target” she added

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Minister of Justice inaugurates Judicial Complex in Maarat al-Numan, Idleb

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 2 Stunden 39 Minuten

Minister of Justice Mazhar al-Weiss inaugurated on Sunday a judicial complex in Maarat al-Numan city, Idleb southern countryside, in the presence of several official and community figures.


In a statement to SANA, Minister Al-Weiss affirmed that the opening of the complex is part of the ministry’s plan to rehabilitate judicial institutions and enhance their operations within a new phase of recovery, particularly in the field of justice.


The minister noted that the complex provides all judicial services and is part of an ongoing effort that previously included the opening of a judicial complex in Khan Sheikoun.


The inauguration of the judicial complex in Maarat al-Numan city marks a step towards reactivating public services and judicial institutions in Idleb Governorate and supporting efforts for stability and development in its southern countryside.

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Die Erleuchtung von Ted Nordhaus

Charles Rotter

[Originaltitel: „Ted Nordhaus’s Epiphany“]

Ted Nordhaus verdient Anerkennung für seine Courage, dass er etwas getan hat, was nur wenige in der Klimapolitik jemals tun: zugeben, dass er sich geirrt hat. In seinem Beitrag mit dem Titel [übersetzt] „Ich dachte, der Klimawandel würde die Welt zerstören. Ich habe mich geirrt“ (The Free Press, 19. Oktober 2025) räumt Nordhaus ein, dass seine Weltanschauung „auf apokalyptischen Modellen beruhte, die wiederum auf falschen Annahmen beruhten“. Dieser Satz allein markiert einen Wendepunkt in der langen, seltsamen Geschichte des Klimaalarmismus‘. Es kommt selten vor, dass einer der Architekten dieser Bewegung zugibt, dass ihre Grundlagen übertrieben, ihre Prognosen unglaubwürdig und ihr Ton hysterisch waren.

Nordhaus war Mitbegründer des Breakthrough Institute, einer Organisation, die seit langem versucht, Klimaschutz-Aktivismus durch die Verbindung von Umweltrhetorik mit Diskussionen über Innovation und Modernisierung vernünftig erscheinen zu lassen. Jahrelang akzeptierten er und seine Kollegen das zentrale Dogma, dass der Planet vor einer existenziellen Krise stehe, wenn die Menschheit nicht schnellstmöglich auf fossile Brennstoffe verzichte. Sie begnügten sich nicht damit, die Wissenschaft in Frage zu stellen, sondern verstärkten sie noch. „Die Erwärmung der Erde“, schrieb Nordhaus einmal im Jahr 2007, „wird zu einem Anstieg des Meeresspiegels und zum Zusammenbruch des Amazonas führen und … eine Reihe von Kriegen um grundlegende Ressourcen wie Nahrung und Wasser auslösen“.

Jetzt, fast zwei Jahrzehnte später, gesteht er, dass solche Szenarien nie plausibel waren. Die alten Modelle gingen von „hohem Bevölkerungswachstum, hohem Wirtschaftswachstum und langsamem technologischen Wandel“ aus – einer Dreifachkombination von Widersprüchen, die nicht nebeneinander bestehen können. Er weist darauf hin, dass die Geburtenraten sinken, die Volkswirtschaften sich von selbst dekarbonisieren und der technologische Fortschritt die Effizienz unabhängig von politischen Slogans beschleunigt. Sein Eingeständnis ist unverblümt: „Ich glaube nicht mehr an diese Übertreibung.“

Das ist erfrischende Ehrlichkeit.

Noch bemerkenswerter ist Nordhaus‘ Feststellung, dass die sogenannten „Worst-Case-Szenarien“ – die von Schlagzeilenmachern und Politikern so geliebt werden – stillschweigend nach unten korrigiert wurden. „Die meisten Schätzungen zum schlimmsten Fall der Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts gehen nun von drei Grad oder weniger aus“, schreibt er, doch „die Reaktion eines Großteils der Klimawissenschaftler und -aktivisten ist nicht weniger katastrophal“. Stattdessen wurde die Weltuntergangsuhr einfach zurückgestellt. Die Zielvorgaben ändern sich, aber die Panik bleibt.

Das ist ein klassisches Merkmal ideologischer Systeme: Wenn die Fakten aufweichen, verhärtet sich die Rhetorik.

Nordhaus weist sogar auf den außergewöhnlichen Rückgang – um über 96 Prozent – der weltweiten Sterblichkeit aufgrund von Klima- und Wetterextremen im letzten Jahrhundert hin. Trotz des vermeintlichen „Zeitalters der Extreme“ sterben weniger Menschen denn je an Hitze, Kälte, Stürmen oder Überschwemmungen. Die Welt steht keineswegs am Rande einer Klimaapokalypse, sondern erlebt die sicherste und technologisch am besten geschützte Ära in der Geschichte. Doch wie er beobachtet, hat diese Realität noch keinen Eingang in die Blase der Klimaschützer gefunden.

Er würdigt Roger Pielke Jr. dafür, dass er gezeigt hat, dass Katastrophenschäden, einmal um Wohlstand und Bevölkerungszahl bereinigt, mit der Erwärmung nicht zugenommen haben. Mit anderen Worten: Das Katastrophen-Narrativ besteht seinen eigenen empirischen Test nicht. Nordhaus räumt ein, dass die Daten „das Klimasignal überlagern”, denn was die Kosten von Katastrophen bestimmt, ist nicht nur das Wetter, sondern auch, wie reich, vorbereitet und gut aufgebaut Gesellschaften sind.

Hier liegt die Stärke von Nordhaus: Er versteht, dass Risiko eine Funktion der Verwundbarkeit ist, nicht der Temperatur. Eine wohlhabende Stadt kann dem standhalten, was eine arme Stadt zerstören würde. Eine stärkere Wirtschaft sorgt für bessere Infrastruktur, Medizin und Wiederaufbausysteme. Und genau darin liegt natürlich die Ironie des Klimaalarmismus: Gerade das Wirtschaftswachstum, das Aktivisten anprangern, schützt die Menschheit vor den Gefahren der Natur.

Er geht sogar noch weiter und widerlegt den Mythos der „sich beschleunigenden Katastrophe“. Er merkt an, dass selbst in Fällen, in denen die Erwärmung etwas höher als erwartet ausfallen könnte, „die zusätzliche anthropogene Erwärmung um eine Größenordnung geringer ist als die Schwankungen der natürlichen Variabilität“. Dieser Satz sollte über dem Eingang jedes Klimaministeriums auf der Welt stehen. Das wird jedoch nicht geschehen. Denn sobald man zugibt, dass natürliche Schwankungen den menschlichen Einfluss überwiegen, bricht das Argument für eine massive gesellschaftliche Umgestaltung zusammen.

Nordhaus räumt ein, was Skeptiker seit Jahrzehnten sagen: „Der Klimawandel trägt nur sehr wenig zu den heutigen Katastrophen bei”. Selbst wenn man die „Worst-Case-Szenarien” in Betracht zieht, sind die Ergebnisse „nicht im Entferntesten mit den katastrophalen Folgen vereinbar, an die ich einst geglaubt habe”.

An diesem Punkt erwartet man, dass er die letzten Überreste seines Glaubens abwirft. Aber Nordhaus tut dies nicht, was ihm hoch anzurechnen ist und vielleicht auf seinen noch immer bestehenden Glauben zurückzuführen ist. Er bleibt ein Anhänger der Vorstellung, dass die anthropogene Erwärmung real ist, wenn auch in bescheidenem Umfang, dass sauberere Technologien wünschenswert sind und dass Innovation eine gute Politik sein kann. In diesem Sinne ist er ein Reformer, kein Ketzer. Er hat die Kathedrale verlassen, aber er verneigt sich immer noch vor ihrer Tür.

Dennoch ist seine Erkenntnis über die intellektuelle Korruption der Bewegung vernichtend. Er schreibt: „Es gibt starke Anreize, das Klimarisiko zu überschätzen, wenn man seinen Lebensunterhalt mit einer linksgerichteten Klima- und Energiepolitik verdient.“ Das System belohnt Konformität. Wissenschaftler, Think-Tank-Mitarbeiter, Stiftungsbeamte und Kongressmitarbeiter – sie alle sind darauf angewiesen, dass die Erzählung von der „existentiellen Bedrohung“ aufrechterhalten wird. Ohne sie versiegt deren Einnahmequelle.

Er nennt es beim Namen: „Die Klimabewegung hat den wissenschaftlichen Konsens über die Realität und die anthropogenen Ursachen des Klimawandels mit katastrophalen Behauptungen über Klimarisiken vermischt, über die es keinerlei Konsens gibt.“ Genau diese Unterscheidung zwischen einer moderaten Erwärmung und einer Apokalypse ist in der öffentlichen Debatte untergegangen.

Nordhaus hat erneut Recht, wenn er die soziologischen Wurzeln dieser Hysterie identifiziert. Er zitiert Forschungsergebnisse, die zeigen, dass hochgebildete Menschen anfälliger für Irrtümer sind, wenn Fakten ihre politische Identität bedrohen. Mit anderen Worten: Je intelligenter man ist, desto leichter fällt es, seine Ideologie zu rationalisieren. Das ist eine gefährliche Mischung: Intelligenz gepaart mit Konformität.

Er kritisiert auch die Vorstellung, dass Angst notwendig sei, um Innovationen voranzutreiben. „Es gibt keinerlei Beweise dafür“, schreibt er, „dass 35 Jahre zunehmend düsterer Rhetorik … irgendeinen Einfluss auf die Geschwindigkeit hatten, mit der das globale Energiesystem dekarbonisiert wurde“. Tatsächlich wurde der Planet schneller dekarbonisiert, bevor der Klimawandel zu einem viel diskutierten Thema wurde. Das ist ein erstaunliches Eingeständnis von einem der Intellektuellen der Bewegung. Wenn Predigten den Fortschritt nicht beschleunigen, wozu dient dann die Religion?

Nordhaus‘ Antwort ist unbequem, aber wahr: Die Klima-Establishment „strebt eigentlich etwas anderes an … eine schnelle und vollständige Umgestaltung der globalen Energiewirtschaft.“ Keine bescheidene Verbesserung – eine Revolution. Und wie er selbst zugibt, „gibt es keinen guten Grund, dies zu tun, wenn nicht das Schreckgespenst eines katastrophalen Klimawandels vor Augen steht.“

An dieser Stelle berührt Nordhaus das dritte Tabuthema: die politischen Motive. Seit Jahrzehnten dient die Klimarhetorik als Gerüst für eine Agenda der zentralen Kontrolle. Was als Umweltanliegen begann, hat sich zu einer technokratischen Bewegung entwickelt, die darauf abzielt, die Zivilisation neu zu gestalten. Nordhaus‘ Essay deckt die psychologischen und institutionellen Triebkräfte dieses Impulses auf, auch wenn er sie nicht ganz verurteilt.

Zu seiner Ehre muss man sagen, dass er auch feststellt, dass diese Kultur der Übertreibung und moralischen Panik die Bewegung „weit von der Stimmung in der Bevölkerung entfernt“ gemacht hat. Man könnte sagen, dass die Öffentlichkeit bereits ihre eigene Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und die Apokalypse für nicht überzeugend befunden hat. Normale Bürger spüren, was Nordhaus jetzt zugibt: Die Klimakrise ist eine Projektion, keine Vorhersage.

Eric Worralls kürzlicher Beitrag [in deutscher Übersetzung hier] zeichnete denselben Bogen nach – vom Glauben zum Realismus. Nordhaus fügt diesem Gerüst intellektuelles Fleisch hinzu. Nordhaus enthüllt die Soziologie dahinter: wie die richtigen Referenzen und die richtigen Finanzierungsquellen selbst intelligente Menschen für grundlegende empirische Wahrheiten blind machen können.

In gewisser Weise entspricht Nordhaus‘ Weg dem vieler früher Anhänger, die Modellausgaben mit Beobachtungen verwechselten und Korrelation mit Kausalität. Seine Bereitschaft, die Beweise erneut zu überprüfen – und öffentlich zuzugeben, dass er sich geirrt hatte –, markiert jedoch einen Bruch mit der Konsenskultur, die abweichende Meinungen lange Zeit bestraft hat.

Ein wenig Theologie steckt noch immer in ihm; schließlich bleibt er ein „Ökomodernist“, was nur eine säkulare Umschreibung für „grün, aber nicht verrückt“ ist. Aber sein Artikel ist ein wichtiger Riss in der Fassade. Er hat sich von der Katastrophenstimmung abgewandt, und das ist kein kleiner Akt des Mutes in einer Welt, in der selbst gemessene Skepsis zur Exkommunikation führt.

Dafür verdient Ted Nordhaus aufrichtigen Respekt. Er mag noch kein vollständiger Skeptiker sein, aber er hat etwas getan, was in der Klimapriesterschaft selten ist: Er hat zugegeben, dass die Prophezeiungen falsch waren.

Und vielleicht wird er mit der Zeit erkennen, dass die wahre Gefahr nie das Wetter war. Es war die Arroganz derer, die glaubten, sie könnten es kontrollieren.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/23/ted-nordhauss-epiphany/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Die Erleuchtung von Ted Nordhaus erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Geisterfahrt in den Untergang

Während in Gundremmingen die Sprengung der AKW-Kühltürme vorbereitet wurde, setzte der polnische Regierungschef Donald Tusk Mitte Oktober ein selbstbewusstes Posting auf X ab: „Baubeginn des ersten polnischen Atomkraftwerks!“, dazu der Hashtag: “Wir reden nicht, wir machen”. Die Grünen wollten den Bau an der Ostseeküste verhindern, Steffi Lemke drohte und kündigte ein Verbot auf EU-Ebene an. […]

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Rente: Diese Jahrgänge sind die größten Rentenverlierer

Die Diskussion um sogenannte „Rentenverlierer“ flammt immer wieder auf. Dahinter steht die Erfahrung vieler Menschen, dass Lebenslauf, Geburtsjahr und strukturelle Brüche am Arbeitsmarkt am Ende über die Höhe der Alterseinkünfte entscheiden.

Doch der Begriff bedeutet: Nicht jeder Jahrgang ist per se im Nachteil – und nicht jede ungünstige Biografie mündet zwangsläufig in Altersarmut. Entscheidend sind am Ende die Entgeltpunkte. Der folgende Beitrag ordnet die Lage ein, zeigt typische Risikoprofile und Handlungsmöglichkeiten – und erläutert, wie staatliche Entlastungen ab 2025 wirken.

Dr. Utz Anhalt: Diese Jahrgänge bekommen am wenigsten Rente

Was „Rentenverlierer“ meint – und was nicht

Das Etikett beschreibt keine juristische Kategorie, sondern eine realpolitische Konstellation: Bestimmte Kohorten sind von Strukturwandel, Arbeitsmarktreformen und gesellschaftlichen Rollenbildern stärker betroffen als andere.

Wer in den 1960er-Jahren eine Ausbildung begann und jahrzehntelang ohne Unterbrechungen im selben Beruf blieb, hat häufig kontinuierlich Beiträge gezahlt und damit viele Entgeltpunkte gesammelt. In jüngeren Jahrgängen zeigt sich dagegen öfter eine brüchige Erwerbsbiografie: Umschulungen, Phasen ohne Beschäftigung, Teilzeit, befristete Verträge, Solo-Selbstständigkeit auf Honorarbasis.

Solche Brüche sind nicht „Schuld“ einzelner – sie spiegeln Transformationsprozesse, etwa nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland oder den Strukturwandel in Industrieregionen wie dem Ruhrgebiet. Für die Rente zählt aber ausschließlich, was in Entgeltpunkten ankommt.

Jahrgänge unter Druck: Späte 1950er, frühe 1960er – und ab 1964 die volle „67“

Deutlich ungünstiger ist die Ausgangslage für Versicherte, die späte 1950er und frühe 1960er Jahrgänge angehören. Diese Generation musste häufiger umschulen, neu starten oder längere Niedriglohnphasen überbrücken.

Hinzu kommt eine politisch beschlossene Altersschwelle: Für alle ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren vollständig, umgesetzt bis 2031. Wer früher geht, muss dauerhaft Abschläge hinnehmen; wer später geht, profitiert von Zuschlägen. Das ist amtlicher Stand der Deutschen Rentenversicherung.

Frauen der Jahrgänge 1955 bis 1970: Die fortwirkende Lücke

Besonders ausgeprägt sind Nachteile weiterhin bei vielen Frauen, die zwischen 1955 und 1970 geboren wurden. Teilzeit wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Karriereunterbrechungen schlagen sich in geringeren Entgeltpunkten nieder.

Zwar werden Kindererziehungs- und Pflegezeiten angerechnet, die Lücke zu vielen männlichen Erwerbsbiografien aus dieser Kohorte bleibt dennoch groß – ein strukturelles Problem, das erst nach und nach kleiner wird.

Wer sind die Rentenverlierer? Rentenverlierer – Übersicht Gruppe/Kohorte Warum benachteiligt (Auslöser) Späte 1950er- und frühe 1960er-Jahrgänge Häufige Umschulungen, Jobwechsel und Phasen der Erwerbslosigkeit; daraus resultierende brüchige Erwerbsbiografien mit weniger Beitragsjahren und Entgeltpunkten. Frauen, geboren ca. 1955–1970 Teilzeit, Kindererziehung und Pflegezeiten führten zu geringeren Verdiensten; trotz Anrechnungszeiten bleibt oft eine deutliche Rentenlücke. Ostdeutsche Erwerbsbiografien (1990er/2000er) Transformationsarbeitslosigkeit, lange Übergangsphasen und Niedriglohn prägten die Beiträge; dadurch dauerhaft weniger Entgeltpunkte. Beschäftigte in ehemaligen Industrieregionen (z. B. Ruhrgebiet) Strukturwandel mit Umschulungen und Langzeitarbeitslosigkeit; häufige Unterbrechungen und niedrigere Beitragsdichten. Geburtsjahrgänge ab 1964 Vollständige Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67; früherer Rentenbeginn nur mit dauerhaften Abschlägen. Berufseinsteiger der 1990er/2000er Jahre Praktika, Trainee-Programme, befristete Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit/Honorartätigkeit statt stabiler sozialversicherungspflichtiger Jobs. Dauerhaft Geringverdienende Niedrige Einkommen (z. B. etwa 1.200 € brutto/Monat) führen pro Jahr zu sehr wenigen Entgeltpunkten und damit zu Renten deutlich unter dem Existenzminimum. Langjährige Teilzeitkräfte Reduzierte Arbeitszeit über viele Jahre hinweg mindert das beitragspflichtige Einkommen und somit die Entgeltpunkte. Personen mit häufigen Erwerbsunterbrechungen Arbeitslosigkeit, Umschulung und Weiterbildung ohne Beitragszahlung erzeugen Lücken im Versicherungskonto und senken die spätere Rente. Honorarkräfte und Scheinselbstständige ohne durchgehende Pflichtbeiträge Unregelmäßige oder fehlende Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung; daraus folgen niedrigere Entgeltpunkte. Menschen mit „brüchigen“ Erwerbsbiografien insgesamt Kombination aus Niedriglohn, Teilzeit, Unterbrechungen und späten Wiedereinstiegen summiert sich zu wenigen Entgeltpunkten. Alle mit wenigen Entgeltpunkten trotz langer Versicherungszeit Unabhängig vom Geburtsjahrgang führt eine geringe EP-Bilanz zu einem hohen Risiko der Altersarmut. Demografie und Finanzierung: Warum die Spielräume enger werden

Mit der steigenden Lebenserwartung wächst die Rentenbezugsdauer. Gleichzeitig schrumpft in vielen Regionen die Zahl der beitragszahlenden Erwerbstätigen pro Rentnerin oder Rentner.

Diese Entwicklung verengt die finanziellen Spielräume der Rentenversicherung und macht individuelle Vorsorgeentscheidungen relevanter. Politische Debatten über weiteres Anheben von Altersgrenzen unterstreichen den Druck, ändern aber nichts an der Mechanik: Ausgezahlt wird nach Entgeltpunkten; politische Parameter verschieben nur die Rahmenbedingungen.

Rechenbeispiel 2025: Wenn 1.200 Euro brutto im Monat nicht reichen

Wie wirken sich niedrige Einkommen über ein Erwerbsleben aus? Ein Beispiel mit den 2025er Rechengrößen macht das plastisch. Das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt 2025 bei 50.493 Euro. Wer genau diesen Jahresverdienst erzielt, sammelt einen vollen Entgeltpunkt. Wer 14.400 Euro brutto im Jahr verdient – rund 1.200 Euro pro Monat – kommt damit auf etwa 0,285 Entgeltpunkte pro Jahr.

Über 40 Beitragsjahre ergeben sich so rund 11,41 Punkte. Zum 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Daraus resultiert eine rechnerische Bruttorente von etwa 465 Euro im Monat, von der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch abgehen. Übrig bleibt deutlich weniger, je nach Kasse und Familienstatus.

Das bedeutet: Durchgehend niedrige Einkommen führen, selbst bei langer Beitragszeit, zu Renten deutlich unterhalb des Existenzminimums.

Nicht der Jahrgang entscheidet – die Entgeltpunkte entscheiden

Geburtsjahrgänge erklären Unterschiede, sie determinieren sie nicht. Auch innerhalb derselben Kohorte fallen Renten höchst unterschiedlich aus. Maßgeblich sind die über das gesamte Erwerbsleben akkumulierten Entgeltpunkte. Wer lange Teilzeit gearbeitet hat, häufig unterbrochen war oder dauerhaft im Niedriglohnsektor beschäftigt war, hat ein reales Risiko, im Alter auf ergänzende Leistungen angewiesen zu sein.

Umgekehrt können zusätzliche Beitragsjahre, höhere Verdienste in der zweiten Lebenshälfte oder nachgeholte Beitragszeiten die Bilanz deutlich verbessern.

Konto klären, Lücken schließen, Beiträge optimieren

Der wichtigste erste Schritt ist die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Viele Versicherungsverläufe enthalten Lücken oder unvollständige Nachweise, etwa zu Ausbildungs-, Erziehungs- oder Pflegezeiten.

Wer diese Zeiten belegt, verbessert unmittelbar seine Entgeltpunkte. Infrage kommen außerdem freiwillige Beiträge, Nachzahlungen oder Ausgleichszahlungen für geplante vorzeitige Renten. Je nach Beschäftigungssituation kann eine betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberzuschuss lohnender sein als eine reine Entgeltumwandlung. Bei staatlich geförderten privaten Produkten wie Riester- oder Basisrente gilt: Kosten, Garantien, erwartbare Rendite und Flexibilität kritisch vergleichen – nicht jedes Angebot passt zu jeder Lebenslage.

Weiterbildung und späte Jahre: Wie sich die Rente noch heben lässt

Weiterbildung und qualifikatorische Sprünge steigern das Einkommen – und damit direkt die Entgeltpunkte. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze lohnt sich ein Hinausschieben des Rentenbeginns: Für jeden Monat späteren Rentenbezugs gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente; zusätzlich wirken die weiter eingezahlten Beiträge rentenerhöhend. Das ist der Kern der Flexirente.

Grundrente: Aufwertung für lange Beitragszeiten mit niedrigem Lohn

Seit 2021 prüft die Rentenversicherung automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht. Er kommt für Menschen in Betracht, die sehr lange Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, aber überwiegend wenig verdient und daher nur geringe Entgeltpunkte erworben haben. Ein Anspruch beginnt ab 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten, der volle Zuschlag wird ab 35 Jahren erreicht. Das kann die Monatsrente spürbar erhöhen, ersetzt aber keine volle Erwerbsbiografie.

Wohngeld-Plus 2025: Entlastung bei hoher Miete – und ein wichtiger Freibetrag

Zum Jahresbeginn 2025 wurde das Wohngeld an Preis- und Mietenentwicklung angepasst; im Schnitt steigt die Leistung um etwa 15 Prozent beziehungsweise rund 30 Euro monatlich. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße, Mietbelastung und der Mietstufe der Kommune ab. Ein offizieller Wohngeld-Rechner hilft bei der ersten Orientierung, eine verbindliche Prüfung übernimmt die zuständige Wohngeldbehörde.

Für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten gibt es zudem einen besonderen Freibetrag, der sowohl in der Grundsicherung als auch beim Wohngeld wirkt. Pauschal bleiben 100 Euro der gesetzlichen Bruttorente anrechnungsfrei; vom darüberliegenden Betrag werden weitere 30 Prozent nicht angerechnet. Der Freibetrag ist gedeckelt und beträgt 2025 maximal 281,50 Euro im Monat. Das verbessert die Chance auf Wohngeld und kann die Leistungshöhe merklich erhöhen.

Fazit: Kein Schicksal, aber Arbeit – wer früh gegensteuert, gewinnt

„Rentenverlierer“ werden nicht geboren, sie entstehen aus einer Summe biografischer und struktureller Faktoren. Jahrgänge mit mehr Brüchen tragen statistisch höhere Risiken, doch auch innerhalb dieser Gruppen entscheidet am Ende die individuelle Entgeltpunktbilanz.

Wer sein Rentenkonto früh klärt, Lücken schließt, Fördermöglichkeiten nutzt, Weiterbildung ernst nimmt und Optionen wie die Flexirente abwägt, kann seine Alterseinkünfte noch deutlich verbessern. Und wer im Ruhestand trotz geringer Rente die Miete kaum stemmen kann, sollte die Wohngeld-Dynamisierung 2025 und den Grundrenten-Freibetrag unbedingt prüfen lassen – hier liegen für viele Betroffene heute die schnellsten, legalen Hebel für ein spürbar höheres verfügbares Monatseinkommen.

Quellenhinweise (Auswahl): Aktueller Rentenwert 2025 und Rentenanpassung, Deutsche Rentenversicherung und Bundesregierung; vorläufiges Durchschnittsentgelt 2025 laut DRV-Zahlen & Tabellen; Regelaltersgrenze 67 ab Jahrgang 1964; Flexirente mit 0,5 % Zuschlag pro Monat; Wohngeld-Anpassung 2025; Grundrentenzeiten und Freibetrag bei Grundsicherung und Wohngeld, Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

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Human Rights Watch Urges EU to Uphold Sanctions Against Israel

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 4 Stunden 4 Minuten

Claudio Francavilla, Deputy Director of Human Rights Watch and the organization’s representative to EU institutions, called on the European Union, Sunday, not to backtrack on proposed sanctions against Israel following the ceasefire agreement in Gaza.

According to Palestinian media outlets, Francavilla emphasized that any European decision regarding Israel must take into account its grave human rights violations.

He clarified that the proposal to suspend cooperation between the EU and Israel is not solely based on the situation in Gaza, but also on ongoing abuses across all occupied Palestinian territories.

Francavilla criticized the EU’s delayed response, noted that sanctions were only considered two years after what he described as a genocide in Gaza and the killing of 20,000 children  a delay he called “horrific.”

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