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TOL nimmt ranghohen IS-Anführer bei Razzia in Tabqa fest

Spezialeinheiten der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben am Dienstag in der nordsyrischen Stadt Tabqa einen hochrangigen Anführer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen. Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer gezielten Sicherheitsoperation, die mit Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition durchgeführt wurde. Wie die QSD mitteilten, handelte es sich bei dem Festgenommenen um Ahmed Abdel Qader Al-Moussa, einen gebürtigen Bewohner von Tabqa, der als gefährlicher Akteur innerhalb aktiver IS-Schläferzellen gilt.

Überwachung und Zugriff nach gezielter Aufklärung

Laut Angaben wurde der von der Einheit für militärische Operationen (TOL) durchgeführte Einsatz nach längerer Beobachtung von al-Moussas Aktivitäten geplant. Er soll unter anderem für die Entgegennahme und Verteilung von Waffen und militärischer Ausrüstung an IS-Zellen sowie für das Ausspionieren von Kontrollpunkten der QSD verantwortlich gewesen sein. Die Spezialkräfte durchsuchten sein Versteck und nahmen ihn fest. Bei der Razzia wurden auch mehrere Schusswaffen und Handgranaten sichergestellt.

Fortsetzung von Operationen gegen IS-Reste

Die QSD erklärten in ihrer Mitteilung, dass sie ihre Sicherheitsoperationen gegen verbliebene IS-Zellen fortsetzen werden, um die Stabilität und Sicherheit in der Region dauerhaft zu gewährleisten. „Unsere Kräfte werden nicht nachlassen, um die Bevölkerung zu schützen und terroristische Strukturen nachhaltig zu zerschlagen“, hieß es weiter.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwei-qsd-mitglieder-bei-minenexplosion-in-deir-ez-zor-getotet-48471 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ein-toter-und-ein-verletzter-bei-explosion-in-Sedade-48469 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/erweiterte-sicherheitssitzung-in-deir-ez-zor-48410

 

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DEM-Partei fordert Gesetzesreform zur Umsetzung des „Rechts auf Hoffnung“

Die DEM-Abgeordnete Newroz Uysal Aslan hat dem türkischen Parlament einen Gesetzesentwurf zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafen ohne Aussicht auf Entlassung vorgelegt. Ziel ist es, das sogenannte „Recht auf Hoffnung“ in die nationale Gesetzgebung zu integrieren – in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Bezug auf EGMR-Urteile: Keine lebenslange Haft ohne Prüfungsperspektive

Konkret schlägt die DEM-Partei vor, dass bei erschwerter lebenslanger Haft spätestens nach 25 Jahren eine Prüfung der vorzeitigen Entlassung möglich sein soll. Der Entwurf verweist auf mehrere Urteile des EGMR, in denen festgestellt wurde, dass eine lebenslange Inhaftierung ohne reale Aussicht auf Freilassung gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße, der das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung schützt.

In diesem Zusammenhang wird unter anderem der Fall der „Gurban-Gruppe“ (2014), zu der auch der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan gehört, sowie die Rechtssache Vinter und andere gegen das Vereinigte Königreich aus dem Jahr 2013 zitiert. Der EGMR hatte darin betont, dass das Recht auf Hoffnung eine Überprüfungsmöglichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens – spätestens nach 25 Jahren – beinhalten muss.

Kritik an aktuellen Haftbedingungen

In dem Gesetzesantrag wird auch auf die derzeitigen Haftbedingungen für die sogenannten Lebenslänglichen eingegangen. Diese würden meist unter Isolationsbedingungen in Einzelzellen festgehalten, mit lediglich einer Stunde Zugang zu frischer Luft pro Tag sowie stark eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen. Besuchsrechte seien auf alle 15 Tage begrenzt, Telefonate auf zehn Minuten. Der Antrag kritisiert, dass diese Haftbedingungen eine vollständige soziale Isolation bewirkten und nicht dem Ziel einer resozialisierenden Strafvollstreckung entsprächen.

„Wie können sie es wagen, der Hoffnung selbst das ‚Recht auf Hoffnung‘ abzusprechen?“ – Transparent der Gruppe „Junge DEM-Frauen“ auf einer Demonstration zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2024 in Istanbul © MA

Europarat fordert Gesetzesreform

Weiterhin verweist die DEM-Partei auf die Resolution des Ministerkomitees des Europarates vom 17. September 2025. In dieser hatte das Gremium die Türkei explizit dazu aufgefordert, ihre Gesetzgebung zur lebenslangen Haft anzupassen und die Urteile des EGMR umzusetzen. Der Antrag hebt hervor, dass eine Reform nicht nur im Einklang mit internationalen Verpflichtungen stehe, sondern auch rechtspolitisch geboten sei, um eine strukturelle Ungleichbehandlung im Strafvollzug zu beenden.

Öcalan als zentrales Beispiel einer systemischen Praxis

Im Gesetzesantrag heißt es weiter, das aktuelle Strafvollzugsregime sei ursprünglich auf den Fall von Abdullah Öcalan zugeschnitten gewesen, habe sich aber zu einer umfassenden Praxis entwickelt, die inzwischen Tausende von Gefangenen betreffe. Öcalan werde als Schlüsselfigur einer friedlichen Lösung der kurdischen Frage angesehen. Die von ihm vertretenen Ansätze stünden exemplarisch für eine demokratische, plurale und gleichberechtigte Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wertet der Antrag die Empfehlung des Europarats, die „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubinden, als Chance für einen neuen gesellschaftlichen Dialog.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-recht-auf-hoffnung-muss-gesetzlich-verankert-werden-48421 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-umsetzung-der-egmr-urteile-ware-wichtiger-schritt-fur-demokratisierung-48451 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/venedig-kommission-rechtsgutachten-nur-auf-offiziellen-antrag-48449 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-problem-ist-politisch-die-losung-ebenfalls-48354

 

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DFG startet Medienworkshops für junge Journalist:innen in Amed und Wan

Der in Amed (tr. Diyarbakır) ansässige Journalistenverein Dicle Firat (DFG) beginnt Ende Oktober mit einer neuen Workshopreihe für junge Medienschaffende. Im Rahmen des Winterprogramms richtet sich das Angebot gezielt an Berufseinsteiger:innen und Studierende im Bereich Journalismus und Medienproduktion.

Das Schulungsprogramm umfasst praxisorientierte Workshops in sechs Themenfeldern: „Moderation und Präsentation“, „Sprechtechnik“, „Fotojournalismus“, „Grundlagen der Fotografie“, „Videojournalismus“ sowie „Kamera- und Schnitttechnik“. Ziel ist es, jungen Medienschaffenden eine fundierte Basis für den Einstieg in den Berufsalltag zu bieten.

Start am 26. Oktober mit Präsentations-Workshop

Der Workshop „Moderation und Präsentation“ findet vom 26. bis 30. Oktober statt und wird von den Journalistinnen Nezahat Doğan und Fatime Tekin sowie dem Theaterschauspieler Yavuz Akkuzu geleitet. Im Anschluss folgt ein dreimonatiger Sprechtechnik-Kurs unter der Leitung von Akkuzu.

Drei Monate praktische Schulung in Fotografie und Video

Die Workshops zum Thema Fotojournalismus und Videojournalismus erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum von drei Monaten, mit wöchentlichen Unterrichtseinheiten. Dabei werden sowohl technische Grundlagen als auch journalistische und gestalterische Aspekte vermittelt. Ergänzt wird das Programm durch begleitende Seminare mit erfahrenen Fotojournalist:innen und Schnittprofis.

Während im Fotobereich der Fokus auf Bildsprache, Storytelling und journalistischer Umsetzung liegt, stehen im Videoteil Kameratechnik, Schnitt und redaktionelle Umsetzung im Vordergrund.

Zwei Standorte: Amed und Wan

Die Ateliers werden sowohl in Amed als auch in Wan (Van) angeboten. Bewerbungen sind bis spätestens 15. November möglich. Die Anmeldung erfolgt über den Link https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLScTJRv5iRPtR-6zKdmlXYQqJxHFMEl2vm4qXO0l7ZbIQ0_2VA/viewform?pli=1

Foto: Andy Leung via Pixabay

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/musa-anter-preis-fur-journalismus-verliehen-grusswort-von-abdullah-Ocalan-48039 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ihd-repression-gegen-medien-ist-zur-normalitat-geworden-47251 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-repression-gegen-medienschaffende-nimmt-zu-47385

 

 

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Rente muss für Haft eingesetzt werden

Rentner in Haft müssen für die Unterbringung und die Verpflegung den hierfür zu tragenden Haftkostenbeitrag grundsätzlich von ihrer Rente bezahlen. Der Häftling kann dem auch nicht entgehen, indem er die Rentenzahlung an seine Ehefrau und seinen Sohn abtreten will, entschied das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19. September 2025 (Az.: S 39 R 451/23).

Rente muss für Haftkostenbeitrag verwendet werden

Nach dem Strafvollzugsgesetz müssen Häftlinge grundsätzlich einen Haftkostenbeitrag für ihre Unterbringung und Verpflegung zahlen. Die vom jeweiligen Bundesland jährlich neu bestimmte Höhe des Haftkostenbeitrags richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Mitgefangenen in einem Haftraum oder die Inanspruchnahme der Verpflegung. Bei einer Einzelunterbringung beträgt dieser rund 15 Euro pro Tag. Ein Haftkostenbeitrag wird nicht erhoben, wenn der Gefangene ohne sein Verschulden nicht arbeiten kann.

Im konkreten Fall wurde der Kläger zu einer knapp 14-jährigen Haftstrafe verurteilt. Als er mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente bezog, erklärte er gegenüber der Rentenversicherung, dass er diese an seine Ehefrau und seinen Sohn „abtrete“.

Die JVA fragte bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger an, inwieweit Rentenansprüche bestehen. Sie machte einen Überleitungsanspruch der Rentenzahlungen auf das Haftkonto des Klägers geltend. Von der Rentenzahlung sollte der Haftkostenbeitrag bezahlt werden.

Sozialgericht Gelsenkirchen: JVA kann Renten-Überleitung verlangen

Das ist auch so zulässig, urteilte das Sozialgericht. Grundsätzlich habe ein Rentner zwar ein „Wunsch- und Wahlrecht“, wohin die Rente ausgezahlt werden soll. Es komme nicht darauf an, ob es sich um ein eigenes Konto des Leistungsberechtigten handelt oder das seines Ehepartners oder ein sonstiges Konto.

Bei einer Haft werde das Wunsch- und Wahlrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen aber aufgehoben, so das Sozialgericht. Danach könne die JVA, bei der die Kosten der Unterbringung anfallen, „die Ansprüche des Leistungsberechtigten auf laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind,“ auf sich überleiten.

Der Rentenversicherungsträger sei vor diesem Hintergrund zur Ausführung der von der JVA veranlassten Überleitungsanzeige verpflichtet.

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4 Gründe warum Arbeitskollegen nicht deine Freunde sind

Es klingt hart und widerspricht dem wohltuenden Gefühl von Zusammenhalt im Büro: Arbeitskollegen sind in aller Regel keine Freunde. Viele ahnen das, doch der Alltag im Team, geteilte Kaffeepausen und gemeinsame Erfolge erzeugen eine Nähe, die wie Freundschaft wirkt. Genau darin liegt die Gefahr.

Wer Kolleginnen und Kollegen vorschnell in den eigenen Freundeskreis einordnet, riskiert Enttäuschungen – und im Ernstfall handfeste Nachteile.

Der Arbeitsrechtler und Fachanwalt Christian Lange aus Hannover ordnet die Gründe, zeigt typische Zusammenhänge im Arbeitsleben und erklärt, welche Haltung im Sinne einer fairen, respektvollen und zugleich selbstschützenden Professionalität sinnvoll sein kann.

Die Illusion der Nähe: Tägliche Begegnung ist noch keine Freundschaft

Freundschaft entsteht freiwillig, Arbeit verbindet durch einen äußeren Rahmen. Der tägliche Kontakt, gemeinsame Projekte und Routinen erzeugen Vertrautheit und ein Gefühl des Miteinanders.

Diese Nähe ist real, aber sie ist funktional. Sie speist sich aus geteilten Aufgaben, nicht aus gemeinsam gewählten Werten oder biografischen Bindungen. Sobald dieser Rahmen wegfällt – etwa durch einen Jobwechsel oder eine Umstrukturierung – verflüchtigt sich die Verbindung oft überraschend schnell.

Was im Büro wie feste Bindung wirkte, zeigt sich rückblickend als zweckgebundene Bekanntschaft. Das muss nicht zynisch sein. Es ist Ausdruck dessen, dass Arbeit eine Bühne ist, die Beziehungen arrangiert. Verlässt man die Bühne, endet auch das Stück.

„Aus den Augen, aus dem Sinn“: Wenn der gemeinsame Rahmen verschwindet

Wer die Stelle wechselt, erlebt häufig, wie Kontakte, die täglich selbstverständlich waren, plötzlich verebben. Das ist kein moralisches Versagen, sondern ein strukturelles Muster.

Das geteilte Thema – die Arbeit – entfällt, der Kommunikationsanlass ebenso. Freundschaften überstehen solche Brüche, weil sie von der Beziehung her denken. Kollegiale Bekanntschaften tun das meist nicht. Wer diese Dynamik kennt, wird im laufenden Arbeitsverhältnis weniger dazu neigen, kollegiale Nähe mit echter Freundschaft zu verwechseln – und teilt private Informationen vorsichtiger.

Abhängigkeiten und Prioritäten: Loyalität gilt der eigenen Existenzsicherung

Kolleginnen und Kollegen sind, wie man selbst, auf Einkommen und Stabilität angewiesen. Für viele hat die Sicherung des Arbeitsplatzes Priorität vor jeder Loyalität gegenüber anderen Beschäftigten. Das ist nachvollziehbar: Miete, Familie, Lebensstandard – all das hängt am Job.

Wer aufsteigen möchte, seine Probezeit bestehen oder Boni erreichen will, wägt Interessen ab. In dieser Konstellation ist es unrealistisch zu erwarten, dass Kolleginnen und Kollegen im Zweifel die eigene Position über die eigene Absicherung stellen. Professionelle Beziehungen können wertschätzend und solidarisch sein, doch sie sind von sachlichen Interessen durchzogen. Wer das ausblendet, interpretiert normales berufliches Verhalten als persönliche Kränkung.

Im Konfliktfall wird es deutlich: Warum Zeugenaussagen oft brüchig sind

Kommt es zum Streit mit Vorgesetzten oder zum Mobbingvorwurf, zeigt sich die Zerbrechlichkeit kollegialer Loyalität besonders deutlich. Potenzielle Zeugen halten sich nicht selten zurück, äußern sich vage oder beschränken sich auf unkritische Aussagen. Auch dies ist weniger Charakterschwäche als Ausdruck rationaler Vorsicht. Niemand möchte zum „Problem“ werden, das den eigenen Werdegang belastet.

Hinzu kommt, dass Arbeitgeber auf das Aussageverhalten mittelbar Einfluss nehmen können – durch Erwartungshaltungen, Hinweise, interne Gespräche. All das macht den Zeugenbeweis unsicher.

Verlässlicher sind regelmäßig dokumentierte Vorgänge: E-Mails, Protokolle, Kalendereinträge, präzise Gedächtnisnotizen. “Wer sich im Konfliktfall auf mündliche Solidarität verlässt, steht nicht selten mit leeren Händen da”, warnt Lange.

Fehlende Wahlfreiheit: Kolleginnen und Kollegen werden nicht von uns ausgesucht

Freunde wählen wir aus, Kolleginnen und Kollegen werden uns zugewiesen. Hinter jeder Teamkonstellation stehen Personalentscheidungen, Budgets, Organigramme – kurz: der Arbeitgeber. Diese fehlende Wahlfreiheit prägt die Qualität der Beziehung. Man kann Arbeitsbeziehungen pflegen, Grenzen ziehen, respektvoll agieren. Doch man kann sie nicht so einfach beenden, ohne selbst Konsequenzen zu tragen.

Deshalb ist Distanz kein Zeichen von Kälte, sondern ein Mittel, berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wer jede Irritation sofort persönlich nimmt, verliert die Souveränität.

Wer dagegen professionell bleibt, schafft Raum für Kooperation – ohne die Illusion, dass jede Nähe privat zu deuten ist.

Konkurrenz unter Gleichen: Beförderung, Auswahlentscheidungen und das stille Spiel der Vergleiche

Moderne Organisationen betonen Teamgeist – zurecht. Zugleich unterliegen sie Auswahlmechanismen: Beförderungen, Projektleitungen, Leistungsbewertungen, im Krisenfall auch betriebsbedingte Kündigungen. In solchen Situationen werden Beschäftigte vergleichbar gemacht.

Fehler oder Schwächen des einen können Chancen für den anderen eröffnen, nicht weil jemand Böses will, sondern weil Systeme so funktionieren. Das erzeugt ein leises Wettbewerbsklima, das sich mit echter Freundschaft nur schwer verträgt.

Selbst gute Kolleginnen und Kollegen geraten dann in Rollenkonflikte: Unterstützt man die andere Person kompromisslos – oder wahrt man die eigene Position? Wer die Konkurrenzdimension ignoriert, missversteht den Raum, in dem er sich bewegt.

Professionelle Nähe statt privater Vertraulichkeit: Was das praktisch bedeutet

Eine kluge Haltung ist weder Misstrauen noch Kumpanei, sondern bewusste Grenzziehung. Das beginnt damit, Privates maßvoll zu teilen. Persönliche Details können verbinden, machen aber auch angreifbar, wenn sie im falschen Kontext zirkulieren. Klug ist es, Beziehungen über die Sache zu definieren: gemeinsame Ziele, klare Zuständigkeiten, zuverlässige Kommunikation. Verbindlichkeit im Kleinen – Termine einhalten, Informationen sauber weitergeben, Erfolge teilen – schafft Reputation und Vertrauen, ohne Privatsphären aufzulösen.

Wer kritische Beobachtungen hat, adressiert sie ruhig, dokumentiert den Verlauf und sucht, wenn nötig, formelle Wege. An die Stelle stiller Erwartungen an „Freundschaft“ tritt so eine Kultur, die Kollegialität ernst nimmt, ohne sie zu romantisieren.

Selbstschutz im Alltag: Distanz als Voraussetzung für Fairness

Distanz wird oft mit Kälte verwechselt. Tatsächlich ermöglicht sie Fairness. Wer auf Distanz bleibt, bewertet Verhalten entlang von Rollen, Regeln und Ergebnissen – nicht entlang persönlicher Loyalitäten, die enttäuscht werden könnten. Distanz schützt auch die Arbeitsatmosphäre: Konflikte lassen sich klarer ansprechen, weil sie nicht als Verrat unter Freunden erlebt werden. Zudem verhindert Distanz, dass man Informationen preisgibt, die später gegen einen verwendet werden könnten.

Gerade in aufgeladenen Situationen im Betrieb – etwa vor Auswahlentscheidungen – zahlt sich diese Haltung aus. Sie hält den Blick frei für das, worum es im Arbeitskontext geht: professionelle Leistung, saubere Prozesse, respektvolle Zusammenarbeit.

Ausnahmen bestätigen die Regel – und brauchen Zeit

Natürlich entstehen aus Kollegenbeziehungen manchmal echte Freundschaften. Das geschieht, wenn gemeinsame Werte, geteilte Lebenslagen und wechselseitige Verlässlichkeit den Rahmen Arbeit überdauern.

Der entscheidende Punkt ist die Richtung der Beweislast. Freundschaft zeigt sich nicht in der Intensität des Büroalltags, sondern in der Beständigkeit darüber hinaus: Bleibt der Kontakt, wenn die Bühne wechselt? Trägt die Beziehung auch ohne gemeinsame Projekte? Wer die Antwort nicht kennt, sollte vorerst vom beruflichen Status quo ausgehen und sich entsprechend verhalten.

Nüchtern bleiben, souverän handeln

Die klare Botschaft lautet: Arbeitskollegen sind in der Regel keine Freunde. Diese Einsicht ist nicht bitter, sondern befreiend. Sie verhindert, dass man Erwartungen aufbaut, die das System Arbeit nicht erfüllen kann, und sie schafft Raum für eine respektvolle, belastbare Professionalität.

Wer die Illusion der Freundschaft durchschaut, teilt Privates gezielter, dokumentiert Wichtiges sorgfältig, reagiert in Konflikten besonnen und versteht Konkurrenz als strukturelle Realität statt als persönlichen Angriff. So entsteht ein Arbeitsklima, das zugleich menschlich und klar ist – mit Nähe, wo sie hilfreich ist, und Distanz, wo sie schützt.

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Ein Medienunternehmen namens SPD

Wenn Sie schon immer wissen wollten, warum in der (Ver-)Öffentlichkeit die SPD immer so gut wegkommt und die AfD am besten verboten werden soll: Schauen Sie doch nachmal, wem ihre Zeitung oder ihr Radio gehört. Das “Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) ist eine redaktionelle Einheit innerhalb der Madsack Mediengruppe mit Sitz in Hannover, eine Agentur , die […]

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Ein ganz kleiner Wurf

Bärbel Bas möchte, bei der Kranken- und Rentenversicherung Gutverdiener stärker in die Pflicht nehmen, doch was die SPD hier vorhat, ist nicht mehr als sozialdemokratisches Rauschen im Blätterwald.
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Syria’s Post-War Reconstruction Costs Estimated at $216 Billion, Says World Bank

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 2 Stunden 41 Minuten

Syria’s post- war reconstruction costs are estimated at $216 billion as the 13-year war damaged nearly one third of the country’s pre-conflict gross capital stock, according to a new World Bank report. The Syria Physical Damage and Reconstruction Assessment 2011-2024 presents the results of a rapid nationwide assessment across infrastructure and building assets, covering the period from 2011 to 2024. All estimates are in U.S. dollars.

The conflict has damaged nearly one-third of Syria’s pre-conflict gross capital stock, with direct physical damages to infrastructure, residential buildings, and non-residential buildings estimated at $108 billion. Among the categories assessed, infrastructure was the hardest hit, accounting for 48 percent of total damage ($52 billion), followed by residential buildings ($33 billion) and non-residential buildings ($23 billion). The governorates of Aleppo, Rif Dimashq, and Homs were the most severely affected in terms of total damage.  

Reconstruction costs of damaged physical assets are projected to range between $140 billion and $345 billion, with a conservative best estimate of $216 billion. This includes $75 billion for residential buildings, $59 billion for non-residential structures, and $82 billion for infrastructure. The governorates of Aleppo and Rif Dimashq are expected to require the most significant reconstruction investments. 

“The challenges ahead are immense, but the World Bank stands ready to work alongside the Syrian people and the international community to support recovery and reconstruction,” said Jean-Christophe Carret, World Bank Middle East Division Director. “Collective commitment, coordinated action, and a comprehensive, structured support program are critical to helping Syria on its path to recovery and long-term development.”

The estimated physical reconstruction costs are nearly ten times Syria’s projected 2024 GDP, underscoring the scale of the challenge and the immense need for international support. The conflict has devastated Syria’s economy, with real GDP declining by nearly 53 percent between 2010 and 2022. In nominal terms, GDP (current US$) contracted from $67.5 billion in 2011 to an estimated $21.4 billion in 2024, as per Syria Macro-Fiscal Assessment published earlier this year. 

“This report provides a critical baseline of the massive scale of the destruction and of the reconstruction costs ahead”, said H.E. Yisr Barnieh, Syria’s Minister of Finance. “Now, more than ever, it is imperative for the international community to mobilize support and partnership to help Syria restore essential infrastructure, revitalize communities, and lay the foundation for a more resilient future for its people.”

Given the protracted conflict and related methodological constraints, the report findings are subject to significant uncertainty. The report does not provide detailed disaggregation by sectors or more detailed asset types. It is intended to provide an estimate of the overall scale of damage and reconstruction costs, and to inform discussions on recovery planning.

The assessment was prepared with financial and technical support from the World Bank’s Global Facility for Disaster Reduction and Recovery (GFDRR).

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Rente: Versorgungsausgleich endet nicht automatisch nach dem Tod

Ein Versorgungsausgleich bei einer Scheidung sorgt dafür, dass der Ehepartner mit der geringeren Rente einen Teil der Bezüge desjenigen mit der höheren Rente erhält. Wichtig: Dieser Ausgleich endet nicht automatisch mit dem Tod des Ausgleichsberechtigten.

Eine Änderung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 02.04.2025 (Az.: XII ZB 576/24) klargestellt.

Geschiedene Ehefrau erhält Teil der Rente des Mannes

Der Betroffene und seine Ex-Ehefrau waren seit vielen Jahren geschieden. Ein Versorgungsausgleich teilte die Rente beider Partner fair auf, wobei die geschiedene Frau einen Teil der Rente des Betroffenen erhielt.

Rentner sieht keinen Grund mehr für Rentenkürzung

Sechs Jahre nach der Scheidung starb die ehemalige Ehefrau. Der Betroffene sah es als ungerecht an, dass er weiterhin eine gekürzte Rente bekam, obwohl der Grund dafür entfallen war. Denn diejenige, die diesen Teil seiner Bezüge erhalten hatte, lebte nicht mehr.

Rentner fordert Totalrevision

Er ging vor das Familiengericht und forderte dort eine Totalrevision (Abänderung nach § 51 VersAusglG). Die damalige Entscheidung sollte nach dem Tod für nichtig erklärt werden, und er wollte seine Rente in voller Höhe erhalten. Die Richter mussten klären, ob sie einen festgelegten Versorgungsausgleich rechtlich neu bewerten können.

Anträge werden zunächst abgewiesen

Die Familienrichter beim Amtsgericht Uelzen lehnten es ab, den ursprünglichen Versorgungsausgleich zu ändern und wiesen den Antrag des Rentners ab. Der Betroffene ging in Berufung vor das Oberlandesgericht Celle. Das OLG entschied am 29.10.2024 anders: Es ordnete an, dass der Versorgungsausgleich ab dem 01.09.2021 enden solle.

Die dortigen Richter sahen die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte der Ehefrau als entscheidend an. Diese hatte vor ihrem Tod eine Erwerbsminderungsrente bezogen.

Mit dem Urteil sollte zu einem festgelegten Datum der Versorgungsausgleich enden. Für den Rentner hätte dies voraussichtlich eine höhere Rente bedeutet. Doch es kam anders.

Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof

Die Deutsche Rentenversicherung Bund legte Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hatte erstens zu klären, ob die Rentenansprüche der verstorbenen Ehefrau richtig bewertet waren und zweitens, ob es Voraussetzungen gab, um den Versorgungsausgleich zu ändern.

Der BGH hob die OLGEntscheidung auf und stellte den Beschluss des Amtsgerichts wieder her – der Antrag des Rentners blieb damit endgültig ohne Erfolg.

Eine für Laien komplizierte Begründung – entscheidend ist die 24MonatsRegel

Die juristischen Feinheiten waren kompliziert. Die ExEhefrau bezog zum Zeitpunkt ihres Todes eine Erwerbsminderungsrente. Für solche Fälle gilt § 88 SGB VI: Der Besitzschutz an den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten greift nur, wenn spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende dieser Rente erneut eine Rente beginnt – nach dem Tod insbesondere eine Hinterbliebenenrente.

Genau das war hier nicht der Fall: Mit dem Tod endete die Erwerbsminderungsrente, und mangels Anspruchsberechtigter begann innerhalb von 24 Monaten auch keine Hinterbliebenenrente. Die persönlichen Entgeltpunkte der Verstorbenen konnten daher bei der Bewertung nicht (besitzgeschützt) zugrunde gelegt werden.

Wesentlichkeitsgrenzen nicht erreicht

Für eine Abänderung des Versorgungsausgleichs reicht eine bloße rechnerische Verschiebung nicht aus. Nach § 225 Abs. 3 FamFG müssen die Wesentlichkeitsgrenzen überschritten sein (relative 5 % und absolute Mindestgrenze am Zahlbetrag).

Da ohne Besitzschutz der ExEhefrau keine maßgebliche Wertänderung vorlag, wurden diese Grenzen nicht erreicht. Der BGH sah deshalb keinen Anlass, den Versorgungsausgleich abzuändern.

Keine „Verfall“Rhetorik

Das bedeute für den Betroffenen: Die aus der Erwerbsminderungsrente resultierenden Entgeltpunkte der ExEhefrau konnten nach ihrem Tod mangels Anschlussrente innerhalb von 24 Monaten nicht in die Neubewertung einfließen. Es ist präziser zu sagen, dass kein Besitzschutz fortwirkte, nicht, dass Entgeltpunkte „verfielen“.

Abgrenzung zu früherer Rechtsprechung

Zur Einordnung: Der BGH grenzt sich von Konstellationen ab, in denen sehr wohl innerhalb von 24 Monaten eine Hinterbliebenenrente beginnt. In solchen Fällen kann der Besitzschutz fortwirken – was in einer Entscheidung aus 2023 (XII ZB 202/22) relevant war. Hier gab es jedoch keine Hinterbliebenenrente, deshalb greift der Besitzschutz gerade nicht.

Was bedeutet dieses Urteil für Betroffene?

Das Urteil sorgt für Rechtssicherheit: Ein Versorgungsausgleich endet nicht automatisch mit dem Tod des Ausgleichsberechtigten. Eine Abänderung ist zwar möglich, aber nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fehlt es – wie hier – an einer Anschlussrente innerhalb von 24 Monaten (§ 88 SGB VI) und werden die Wesentlichkeitsgrenzen des § 225 Abs. 3 FamFG nicht überschritten, bleibt es beim ursprünglichen Ausgleich.

Wer eine Abänderung prüfen lassen will, sollte daher konkret klären, ob innerhalb der 24MonatsFrist eine eigene neue Rente oder eine Hinterbliebenenrente begonnen hat und ob die Wesentlichkeitsschwellen überhaupt erreicht würden.

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Bürgergeld: Regelsatz am Limit – So frisst die Inflation alles auf

Die große Lücke im Geldbeutel hat System. Während die Nettolöhne seit 2010 kräftig zulegen, kommen die Regelbedarfe nur hinterher – und zwar zu langsam. Der „Bürgergeld-Boost“ 2023/24 war spürbar, entpuppt sich aber als kurzer Effekt der neuen Formel.

Im Einkaufswagen frisst die Teuerung für Lebensmittel einen immer größeren Anteil – genau dort, wo arme Haushalte den Großteil ihres Budgets ausgeben.

Strukturelle Unterdeckung: Regelsätze vs. Löhne

Setzt man das Jahr 2005 auf Index 100, liegen die Nettolöhne bis 2024 bei +72, die Regelbedarfe bei ca. +63. Der Bruch beginnt 2010, ab 2014 driftet es sichtbar auseinander. Erst 2023 nähern sich Kurven wieder – allerdings nicht, weil die Lebenshaltung einfacher würde, sondern wegen einer geänderten Fortschreibung.

Ergebnis: Das Existenzminimum rennt den Einkommen hinterher, nicht umgekehrt. Für Betroffene bedeutet das: weniger Luft für den Alltag, kaum Spielraum für Unerwartetes.

Was heißt das konkret?

Selbst wenn Regelsätze offiziell steigen, bleibt die reale Kaufkraft zurück, sobald die Preise in zentralen Warengruppen schneller klettern als der Mischindex abbildet. Genau das passierte 2021/22 – die Anpassung reagierte zu spät, die Lücke wurde spürbar.

Fortschreibungsmechanismus: Strohfeuer – dann Bremsklotz

Seit 2023 gilt eine zweistufige Fortschreibung (Basis + ergänzend). 2023/24 hob sie stark an, nimmt die Dynamik im Folgejahr aber wieder zurück. Damit werden Preisschocks kurzfristig aufgegriffen – anschließend glättet die Formel Ausreißer und drückt das Niveau in der nächsten Runde. Für 2025/26 zeigen die Zahlen bereits Stagnationstendenzen.

So liefen die Endbeträge (RBS 1):

Jahr / Mechanik RBS 1 (Endbetrag) 2023 – neue Formel 502€ 2024 – neue Formel 563€ 2025 – neue Formel 539€ 2026 – neue Formel 557€

Quelle: Darstellung der zweistufigen Fortschreibung (Basis- und ergänzende Stufe) mit Endbeträgen; Stand 21.10.2025.

Die Logik dahinter mag statistisch sauber sein, sozialpolitisch bleibt sie ungenügend: Wer 2023/24 kurz durchschnaufen konnte, rutscht 2025 real wieder ins Hintertreffen. Ein verlässlicher Krisenschutz sieht anders aus.

Einkaufswagen entscheidet: Lebensmittel treiben die Lücke

Der Verbraucherpreisindex ist ein Mischindex – er gewichtet alles, auch Posten, die in armen Haushalten kaum vorkommen. Entscheidend sind aber Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, oft mit überproportionalen Anstiegen. Selbst starke Regelsatz-Sprünge gleichen das nur teilweise aus. Ergebnis: Im Alltag reicht es trotzdem nicht.

Warum das weh tut:
Haushalte mit wenig Geld geben relativ mehr für Essen und Wohnen aus. Wenn genau dort die Preise überdurchschnittlich steigen, schlägt das härter durch als der Gesamtindex suggeriert. Der Abstand zwischen Preisrealität und Regelsatz wächst – trotz „Reform“.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

a) Mehrbedarfe prüfen und durchsetzen
Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung (ärztlich bescheinigt), dezentrale Warmwasserbereitung, Schwangerschaft, Behinderung/Teilhabe – Mehrbedarfe können spürbar entlasten. Unbedingt im Bescheid checken und ggf. Widerspruch einlegen, wenn etwas fehlt.

b) Härtefälle geltend machen
Atypische, unabweisbare Bedarfe lassen sich außerhalb des Regelbedarfs decken (z. B. notwendige Haushaltsgeräte, besondere medizinische Situationen). Frühzeitig mit Nachweisen beantragen; bei Ablehnung Begründung prüfen und fristgerecht widersprechen.

c) Strom & Energie im Blick behalten
Strom ist im Regelsatz enthalten – genau deswegen eng kalkulieren: Abschläge prüfen, Anbieterwechsel vergleichen, Schuldenregulierung mit dem Jobcenter klären (Darlehen möglich). Bei Heizkosten (KdU) auf Angemessenheit achten, Belege sammeln, Nachzahlungen sofort anzeigen.

d) Regionale KdU-Werte prüfen
Ziehen Mieten an, muss das schlüssige Konzept der Kommune standhalten. Stimmt die Angemessenheitsgrenze nicht, lohnt der Widerspruch – und notfalls die Klage. Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe nutzen.

e) Beratung holen, Fristen sichern
Sozialberatung, Erwerbsloseninitiativen und Fachanwält:innen für Sozialrecht helfen bei Widerspruch (1 Monat) und Überprüfungsantrag (bis zu 1 Jahr rückwirkend). Einspruch rechtzeitig absenden, Eingangsbestätigung aufheben.

Was die Politik jetzt ändern muss

Statt einer starren Jahresfortschreibung braucht es eine krisenfeste Dynamik. Bei starken Preisschüben müssen die Regelsätze automatisch und mindestens quartalsweise, besser monatlich, angepasst werden – ohne politischen Ermessenszickzack.

Grundlage dafür sollte ein armutsrelevanter Preisindex sein, der die tatsächlichen Gewichte armer Haushalte abbildet, also insbesondere Ausgaben für Essen, Wohnen und Energie, damit systematische Unterdeckung gar nicht erst entsteht.

Ebenso wichtig sind Transparenz und Planbarkeit. Die Herleitung der Beträge muss nachvollziehbar sein und die neuen Werte rechtzeitig kommuniziert werden, damit Haushalte verlässlich kalkulieren können, statt jedes Jahr kurzatmig auf Überraschungen reagieren zu müssen.

Kurzfazit

Die Zahlen sprechen klar: Regelsätze hinken hinterher, die Reform 2023/24 war nur ein Strohfeuer, und Lebensmittelpreise treiben die reale Unterdeckung. Wer heute vom Regelbedarf leben muss, zahlt den Preis für ein Statistik-Modell, das seine Wirklichkeit nicht trifft. Jetzt braucht es eine Fortschreibung, die dort schützt, wo das Geld wirklich hingeht.

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Schwerbehinderung: Bitteres Urteil – aG verweigert – trotz E-Rollstuhl und GdB 100

Das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung bezieht sich nur auf die Einschränkungen der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art.

Von diesem Leitsatz gingen die Richter beim Landessozialgericht Hamburg aus und entschieden so gegen einen Menschen mit Schwerbehinderung, der dieses Merkzeichen rückwirkend gefordert hatte. (L 3 SB 27/21).

Seit 2003 schwerbehindert

Die Betroffene hat eine lange Krankheitsgeschichte und erhielt 2003 erstmals einen Grad der Behinderung von 50. 2010 erhöhte die zuständige Behörde den Grad der Behinderung auf 70.

Die Frau beantragte zusätzlich die Feststellung der Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert), „aG (außergewöhnlich gehbehindert), „H“ (Hilflosigkeit) und „RF“ (Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dies begründete sie damit, dass sich besonders ein Wirbelsäulenleiden verschlechtert hätte.

Merkzeichen „G“ und Grad der Behinderung von 80

Die zuständige Behörde lehnte den Antrag ab. Auf den Widerspruch der Frau hin ergab eine neue Untersuchung das Merkzeichen „G“ wegen eines Verschleißes beider Kniegelenke und einen Grad der Behinderung von 80. Weitere Merkzeichen erhielt sie nicht. Ein weiterer Antrag blieb erfolglos. Hier begehrte sie unter anderem erneut das Merkzeichen „aG“.

Antrag auf Neufeststellung

2012 stellte sie einen Neufeststellungsantrag, um den Grad der Behinderung von 80 zu erhöhen, und um unter anderen das Merkzeichen „aG“ festzustellen. Die Behörde holte Befund- und Behandlungsberichte der behandelnden Ärzte ein und lehnte nach deren Prüfung den Antrag ab.

Die Frau klagte gegen diesen Bescheid vor dem Sozialgericht Hamburg, und dieses wies auch die Klage ab. (S 12 SB 515/13). Sie ging in Berufung vor dem Landessozialgericht Hamburg, doch auch diese blieb ohne Erfolg. (L 3 SB 19/16).

Grad der Behinderung 100 ab 2015

In einer weiteren Neufeststellung 2015 erhielt sie einen Grad der Behinderung von 100. Ein als Sachverständiger gehörter Urologe stufte sie als „am Rollator gehfähig“ ein. Nach einer gutachterlichen Stellungnahme lehnte das Versorgungsamt das erneut beantragte Merkzeichen „aG“ wiederum ab.

Erneute Klage vor dem Sozialgericht

Wieder klagte die Frau vor dem Sozialgericht Hamburg, weil sie meinte, sie habe Anspruch auf das Merkzeichen „aG“. Sie belegte dies mit Attesten, nach denen sie nur zehn Meter zurücklegen könne.

Das Versorgungsamt legte das Gutachten eines Orthopäden vor, der keine Änderung erkannte, auch nicht, nachdem er die Befund- und Behandlungsberichte der Betroffenen ausgewertet hatte. Der Grad der Behinderung von 100 treffe zu, ebenso die Merkzeichen „G“ und „B“, nicht aber „aG“. Daran ändere auch ein verordneter E-Rollstuhl nichts.

Wegstrecke von zehn bis unter 100 Meter

Das Sozialgericht sah Befundberichte der behandelnden Ärzte ein. Diese bezifferten die mögliche Wegstrecke der Betroffenen mit 25-50 Meter. Ein Orthopäde sah an zwei Terminen eine Steigerung von „maximal zehn Meter“ bis zu „unter 100 Meter“. Sie könne keine größeren Strecken zurücklegen.

Ein behandelnder Arzt äußerte sich nicht zur möglichen Wegstrecke, hielt aber das Merkzeichen „aG“ wegen der Einschränkung der schmerzfreien Wegstrecke aufgrund des Wirbelsäulenleidens für ratsam.

Orthopäde erkennt außergewöhnliche Gehbehinderung

2019 diagnostizierte ein Orthopäde im Auftrag des Sozialgerichts die Beschwerden der Frau und sah die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“ erfüllt.

Sie könne auch für kurze Strecken keinen Rollator mehr nutzen und sei fast vollständig auf einen Rollstuhl angewiesen, könne nur wenige Meter ohne Begleitperson gehen. Die außergewöhnliche Gehbehinderung bestehe vermutlich seit 2018.

Die Frau erhält das Merkzeichen „aG“

Die Versorgungsbehörde nahm dieses Gutachten an und die Betroffene erhielt neben dem Gesamtgrad der Behinderung von 100 die Merkzeichen „G“, „B“ (Anspruch auf eine Begleitperson), „aG“, „Bl“ (Blind), „H“ und „RF“.

Dennoch klagte sie erneut vor dem Sozialgericht, da sie darauf bestand, dass das Merkzeichen „aG“ nicht erst 2018, sondern bereits seit 2015 bestanden hätte. Der Fall ging in die Berufung vor das Landessozialgericht Hamburg und dieses lehnte die Anerkennung des Merkzeichens zu diesem früheren Zeitpunkt ab.

Wie begründeten die Richter das Urteil?

Die Richter erklärten, dass die Betroffene bereits 2015 einen elektrischen Rollstuhl nutzte, sei nicht per se eine Voraussetzung für das Merkzeichen „aG“ im Namen der Teilhabe.

Sie unterschieden dabei klar zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Teilhaberecht. So seien Leistungen der Krankenversicherung darauf ausgerichtet, bestehende Gesundheitsstörungen zu lindern. Beim Teilhaberecht ginge es vielmehr darum, Nachteile im gesamten täglichen Leben auszugleichen. Die Maßstäbe seien also andere.

Das Merkzeichen „aG“ betreffe ausschließlich das Gehvermögen und beziehe sich nicht allgemein auf andere Formen der Beweglichkeit und Mobilität.

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Kohlehandel in Wan vor dem Aus

In der nordkurdischen Provinz Wan (tr. Van) steht der traditionelle Kohle- und Brennholzhandel vor dem Aus. Mit der Ausbreitung von Erdgasheizungen, stark gestiegenen Brennstoffpreisen und der anhaltenden Wirtschaftskrise haben zahlreiche Händler der Kooperative der Kohle- und Holzhändler:innen im Stadtteil Sîxkê (Bostaniçi) ihren Betrieb eingestellt. Von ehemals 14 aktiven Geschäften sind derzeit nur noch sechs geöffnet.

Der Kooperativenleiter Selahattin Geçer macht vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die mangelnde Kaufkraft der Bevölkerung für den Rückgang verantwortlich. „Der Preis für eine Tonne hochwertiger Kohle liegt mittlerweile bei 14.000 Lira“, erklärte Geçer, umgerechnet etwa 287 Euro. „Das kann sich kaum jemand leisten – insbesondere in ländlichen Gebieten, wo es noch keine Erdgasversorgung gibt.“

Hohe Preise, geringe Nachfrage

Demnach kostet Kohle der zweiten Qualitätsstufe rund 12.000 Lira pro Tonne, während sogenannte „Şirnex-Kohle“ als günstigste Variante für etwa die Hälfte gehandelt wird. „Selbst diese Preise sind für viele nicht tragbar. Wenn niemand mehr kaufen kann, bleibt auch den Händlern keine andere Wahl, als zu schließen“, sagte Geçer weiter. Er rechnet damit, dass in wenigen Jahren auch die verbliebenen Händler:innen aufgeben müssen.

Kritik an staatlich verteilter Kohlehilfe

Zudem äußerte Geçer Kritik an der Qualität jener Kohle, die staatlich an einkommensschwache Haushalte verteilt wird. „Was dort verteilt wird, ist oft kaum brennbar – viele Stücke bestehen eher aus Steinen als aus Kohle“, sagte er. Viele Bürger:innen würden versuchen, kleine Mengen hochwertiger Kohle privat zuzukaufen, um diese mit der staatlichen Hilfe zu vermischen und so überhaupt heizen zu können.

„Die Menschen sind in mehrfacher Hinsicht benachteiligt“, so Geçer. „Einerseits reichen ihre Mittel nicht, um qualitativ gute Kohle zu kaufen. Andererseits ist die verteilte Hilfe nicht verwendbar. Auch hier sollte dringend nachgebessert werden.“

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/dem-partei-solidarische-Okonomie-statt-krieg-und-ausgrenzung-48424 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/hezro-wenn-die-rebstocke-verbrennen-48387 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/gewerkschaftsstudie-armut-in-der-turkei-auf-rekordhoch-48264

 

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Hatimoğulları warnt vor Rückschritten im Friedensprozess

Die Ko-Vorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tülay Hatimoğulları, hat in ihrer wöchentlichen Rede vor der Fraktion im türkischen Parlament eine Wiederbelebung des Friedensprozesses gefordert. Verzögerungen im politischen Dialog stärkten laut Hatimoğulları jene Kräfte, die auf Eskalation und Konfrontation setzen.

Kritik an fortgesetzter Haft von Demirtaş und Yüksekdağ

Zu Beginn ihrer Rede erinnerte Hatimoğulları an den kurdischen Dichter Cegerxwîn, der am 22. Oktober 1984 starb. Dessen „revolutionäre Haltung“ lebe in der kollektiven Erinnerung fort, sagte sie.

Am Wochenende hatte Hatimoğulları gemeinsam mit dem Ko-Vorsitzenden Tuncer Bakırhan die ehemaligen HDP-Spitzen Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş im Gefängnis besucht. In diesem Zusammenhang verwies die DEM-Politikerin auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in denen jeweils Rechtsverstöße gegen Demirtaş festgestellt wurden.

„Ein dauerhafter Frieden kann nicht einseitig errichtet werden“, so Hatimoğulları. „Die Regierung muss endlich konkrete, rechtlich bindende Schritte setzen.“ Die inhaftierten Angeklagten im sogenannten Kobanê-Verfahren müssten „unverzüglich freigelassen werden“.

Historische Gelegenheit für demokratische Erneuerung

Mit Blick auf die Entwicklungen der vergangenen Monate hinsichtlich einer möglichen Lösung der kurdischen Frage sprach Hatimoğulları von einer „historischen Chance“, einen über Jahrzehnte andauernden Konflikt zu beenden. „Es geht um nichts Geringeres als die Lösung eines 100-jährigen Problems und das Ende von 50 Jahren Krieg und Gewalt.“

Die Türkei stehe an einem Wendepunkt. Der Friedensprozess könne nicht nur die politische Krise entschärfen, sondern auch einen Weg aus wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Instabilität weisen. „Demokratische Reformen sind kein Zugeständnis – sie sind überfällig“, betonte sie.

Fehlende Beteiligung von Regierung und Opposition

Hatimoğulları kritisierte, dass neben der DEM-Partei kaum politische Akteure aktiv für eine gesellschaftliche Verankerung des Friedensprozesses eintreten. „Von Regierung wie Opposition hören wir kaum konkrete Vorschläge, keine Gesetzesinitiativen, keine öffentlichen Signale“, sagte sie. Das müsse sich ändern.

Sie forderte die rasche Umsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen – etwa im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2026 – sowie einen strukturierten Übergangsprozess mit umfassenden Reformen. „Vertrauensbildende Maßnahmen müssen dringend folgen“, erklärte sie. Besonders Frauen und junge Menschen sollten als tragende Kräfte eines demokratischen Wandels eingebunden werden.

Streit um kurdische Sprache

Kritisch äußerte sich Hatimoğulları zu den Reaktionen auf einen kurdischsprachigen Beitrag des türkischen Parlaments in sozialen Medien – veröffentlicht anlässlich eines Besuchs von Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş in Amed (tr. Diyarbakır). „Hat es der türkischen Sprache geschadet? Wurde das Land dadurch gespalten? Nein – im Gegenteil“, sagte sie. „Wer Sprachenvielfalt zulässt, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

„Sanktionen statt Lösungen“ – Kritik am 11. Justizpaket

Deutliche Kritik äußerte Hatimoğulları auch am Entwurf für das sogenannte 11. Justizreformpaket. Dieses beinhalte keine Maßnahmen zur Stärkung von Rechtssicherheit oder demokratischer Standards, sondern diene vor allem der Kontrolle und Repression.

„Wieder einmal erleben wir ein Manöver, das die gesellschaftliche Spannung bewusst erhöht, um später kosmetische Korrekturen als Reformen zu verkaufen“, so Hatimoğulları. Der Entwurf greife zudem in persönliche Lebensbereiche ein, etwa bei sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, Menschen ihre Identität vorzuschreiben“, sagte sie.

Die Regierung lenke von drängenden Themen wie Inflation, Arbeitslosigkeit und Vertrauensverlust in die Justiz ab, indem sie auf gesellschaftspolitische Spaltung setze. „Das löst keine Probleme – es schafft neue“, sagte sie.

Ablehnung der Irak-Syrien-Libanon-Mandate

Zur anstehenden Parlamentsabstimmung über die Verlängerung der Mandate für Militäreinsätze in Syrien, Irak und im Libanon erklärte Hatimoğulları die klare Ablehnung ihrer Fraktion. Erstmals solle das Mandat für drei Jahre gelten – ein Schritt, den die DEM-Partei ablehnt. „Ein Frieden mit vorgehaltener Waffe ist kein Frieden“, sagte sie. Die grenzüberschreitenden Mandate erhöhten nicht die Sicherheit, sondern verstärkten Spannungen. Sie rief alle Oppositionsparteien auf, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Appell für eine Demokratische Republik

Zum Abschluss unterstrich Hatimoğulları das Ziel ihrer Partei: die Errichtung einer „Demokratischen Republik“, in der alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt leben können – unabhängig von Ethnie, Religion oder Weltanschauung. „Wer auf Provokation setzt, wird an unserem Engagement für eine gerechte und friedliche Zukunft scheitern“, sagte sie. „Wir werden diesen Weg weitergehen – entschlossen, unabhängig von den Kosten.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocyigit-auslandseinsatze-vertiefen-krise-statt-sie-zu-losen-48462 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-umsetzung-der-egmr-urteile-ware-wichtiger-schritt-fur-demokratisierung-48451 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-will-militareinsatz-in-syrien-und-irak-bis-2028-verlangern-48419

 

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Strukturwandel ohne Strategie

Mit politischen Fehlentscheidungen, planloser Förderpolitik und einer großen Prise Dogmatismus treibt Deutschland seine Automobilindustrie in den wirtschaftlichen Niedergang.
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A Fire in Lumber Warehouses Extinguished in Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 3 Stunden 43 Minuten

Syrian Civil Defense firefighting teams extinguished a fire broke out in a lumber warehouse in al-Midan neighborhood in Damascus, causing material damage but no injuries were reported, Civil Defense said.

Head of Civil Defense in Damascus, Hassan al-Hassan, stated to SANA that their teams managed to contain and extinguish the fire that broke out last night after more than eight hours of ongoing work.
Al-Hassan pointed out that ten firefighting vehicles and more than thirty personnel took part in the extinguishing operations. The fire was successfully contained, preventing it from spreading to nearby buildings

He noted that the firefighting teams faced significant challenges due to the difficulty of accessing the depths of the site, caused by the density of materials and the absence of safety systems inside the warehouses.


The Syrian Civil Defense is making significant efforts to enhance public safety and promote a culture of community-based prevention, ensuring the protection of citizens and property under all circumstances.

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My last words to Gaza

I didn’t turn back to see my family again after saying goodbye. I felt too ashamed. I was leaving for peace, and all they had was famine and war.

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Stumme Intelligenz

Die Kommunikation nonverbaler Autisten hat das Potenzial, unser Verständnis der Realität grundlegend zu verändern.
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Syrian-Turkish Trade Unions Discuss Cooperation to Improve Labor Legislation

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 2 Minuten

Fawaz al-Ahmad, head of the General Federation of Trade Unions (GFTU) in Syria, held a meeting with representatives from the Turkish Federation of Public Sector Employees’ Unions (Memur-Sen) to explore opportunities for regional cooperation and exchange of trade union expertise.

The discussions focused on ways to enhance Syrian labor legislation, drawing on Turkey’s experience in regulating professional relations and improving the work environment. Both sides also explored the development of vocational training programs tailored to the needs of the local labor market and aligned with economic development goals.

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