Sammlung von Newsfeeds

Die wiedergefundene Welt

Weihnachtsbräuche können nerven, und saisonal verordnete Warmherzigkeit trägt nicht weit. Besser als Träume zu bespötteln, ist es allerdings, ihre Realisierung voranzubringen — wenigstens ein bisschen.
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Der sichtbare Dritte

Die digital-medial vermittelte Realität wird von immer mehr Menschen mit der Wirklichkeit verwechselt. Statt über die eigenen Sinne erfahren sie diese überwiegend über zwischengeschaltete Instanzen.
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Die Mogelpackung

Die These vom „menschengemachten Klimawandel“ wird mit beispielloser Hartnäckigkeit in unsere Köpfe gehämmert, obwohl es dazu eine Reihe plausibler Gegenargumente gibt.
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Das Krawall-Jahr

Im Manova-Einheizpodcast diskutieren Sven Brajer und Aron Morhoff über die für viele belastende Ereignisflut von 2024 und über die durchwachsenen Aussichten für das nächste Jahr.
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Die Illusion-Industrie

Künstliche Graswurzelbewegungen sichern auf unterschiedlichsten Themenfeldern die Deutungshoheit, indem sie das trügerische Bild einer angeblichen Mehrheitsmeinung vermitteln.
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Aufnahmen vom Widerstand gegen Besatzungsangriffe in Nordostsyrien

Die Ende November gestarteten Besatzungsangriffe der türkischen Armee und der Dschihadistenmiliz SNA auf die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien dauern an. In der Nähe von Til Berak im Nordosten von Hesekê ist heute ein Auto von einer türkischen Kampfdrohne bombardiert worden, über die Folgen liegen noch keine gesicherten Informationen vor. Aktuell finden Gefechte am Euphrat statt, die SNA hat am Samstagmorgen erneut den Tişrîn-Damm angegriffen. Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) leisten Widerstand und verteidigen die Region. Die Pressestelle der QSD hat heute weitere Aufnahmen von den Verteidigungskämpfen am Euphrat sowie von Widerstandsaktionen im Umland der weiter östlich gelegenen Kleinstadt Til Temir veröffentlicht.

 

 

https://anfdeutsch.com/aktuelles/entwaffnung-kurdischer-kampfverbande-44729 https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/was-immer-sie-auch-tun-wir-werden-nicht-ausgeloscht-werden-44718 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/qsd-widerstand-ist-der-einzige-weg-zu-einem-freien-leben-44704

 

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Guerillawiderstand gegen türkische Besatzer in Südkurdistan

Das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) hat in einer Mitteilung über den Widerstand der Guerilla gegen die türkische Invasion in Südkurdistan und die Angriffe der türkischen Armee auf die Medya-Verteidigungsgebiete informiert. Demnach sind die Guerillagebiete innerhalb von vier Tagen 64 Mal von Kampfjets und Kampfhubschraubern bombardiert worden. Der Widerstand der HPG und der Verbände freier Frauen (YJA Star) konzentriert sich auf die westliche Zap-Region sowie auf Metîna und Xakurke. Wie die HPG außerdem mitteilten, kam es am 11. Dezember zu einem Feindkontakt zwischen einer Guerillagruppe und einer PDK-Einheit in der Region Avaşîn. Die PDK-Truppe habe aus einem Hinterhalt auf die Guerilla geschossen, es habe ein kurzer Kontakt stattgefunden.

Guerillaaktionen an der Westfront im Zap

Der Mitteilung zufolge haben Kämpfer:innen der YJA Star und HPG in dieser Woche diverse Widerstandsaktionen gegen die türkischen Besatzungstruppen an der Westfront im Zap durchgeführt. Im Gebiet Girê Amêdî wurden zwei von der türkischen Armee installierte Überwachungskameras zerstört. Am Dienstag intervenierten Guerillakämpferinnen achtmal mit schweren Waffen gegen vorrückende Soldaten in Girê Cûdî. Der Vormarsch zu einer Tunnelanlage in dem Gebiet wurde dadurch gestoppt. Auch in Girê Bahar und Sergelê wurden die türkischen Truppen durch mehrmaligen Beschuss mit schweren Waffen zurückgeschlagen.

Metîna und Xakurke

Im Gebiet Serê Metîna wurde eine Überwachungskamera der türkischen Armee von einem Sniper der Guerilla zerstört. In Xakurke ging die Guerilla am Mittwoch mit halbautomatischen Waffen gegen Kampfhubschrauber über Sinînê vor, die Hubschrauber wurden zum Rückzug aus dem Gebiet gezwungen.

Angriffe der türkischen Armee

Zu den Angriffen auf die Guerillagebiete teilten die HPG mit, dass die türkische Armee in den vergangenen Tagen siebenmal verbotene Sprengmittel gegen Tunnel in den Gebieten Girê FM, Girê Cûdî und Girê Amêdî eingesetzt hat. Im Zeitraum 17. bis 20. Dezember verzeichneten die HPG 29 Luftangriffe mit Kampfjets auf Gebiete in den Regionen Gare, Qendîl, Xakurkê und Metîna. Weitere 35 Luftangriffe erfolgten mit Kampfhubschraubern in der westlichen Zap-Region und in Xakurke.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/gerila-tv-dokumentiert-drohnenangriffe-auf-turkische-armee-44701 https://anfdeutsch.com/kurdistan/stellungen-und-Uberwachungstechnik-im-visier-der-guerilla-44672 https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerilla-greift-besatzer-aus-der-luft-und-am-boden-an-44629

 

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Der Lügen-Tinnitus

Die Unwahrheiten kommen mit einem so lauten Knall in die Welt, dass die davon piependen Ohren taub für die Wirklichkeit werden Dennoch lohnt sich das „Wahrsprechen“. Mehr noch: Es ist sogar unabdingbar.
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Jobcenter durchleuchten Millionenfach Bürgergeld-Empfänger

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Wer Bürgergeld bezieht, muss sich im Klaren sein, dass die Jobcenter überprüfen, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht. Das passiert nicht nur durch Fragen im beim Antrag sondern auch durch Datenabgleich.

Durch automatisierte Abfragen sind die Jobcenter allein 82.000 Hinweisen auf möglichen bzw. angeblichen Sozialleistungsbetrug nachgegangen. Dabei wurden insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete zwischen den einzelnen Behörden ausgetauscht.

Immer häufiger müssen deshalb Bürgergeld-Bezieher Leistungen erstatten und im schlimmsten Fall sich vor Gericht verantworten.

Während Millionäre kaum überprüft werden, müssen sich Bürgergeld-Beziehende darauf einstellen, dass die Jobcenter automatisierte Datenabfragen im großen Stil durchführen.

82.000 Hinweise auf Sozialleistungsbetrug

Laut einer Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke” sind die Sozialbehörden rund 82.000 Hinweisen auf möglichen Sozialleistungsbetrug nachgegangen. Neben Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern wurden im vergangenen Jahr vor allem Bürgergeldempfänger überprüft.

Häufig wurde Fällen nachgegangen, in denen offenbar Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder der Rentenversicherung verschwiegen wurden oder Angaben veraltet waren.

Laut Antwort der Bundesregierung wurden zwischen 2018 und 2022 insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete zwischen den Behörden ausgetauscht. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Rentenversicherung, die ihre eigenen Daten mit denen anderer Behörden abglich.

Automatisierter Datenabgleich

Die häufigste Methode zur Aufdeckung von Leistungsbetrug ist der automatisierte Datenabgleich. Dieser ist im Sozialgesetzbuch II § 52 geregelt. Dabei werden die Daten verschiedener Behörden zusammengeführt und abgeglichen. Die Software prüft, ob Leistungsempfänger weitere Einkünfte haben, die sie bisher verschwiegen haben.

Die meisten “Betrüger” gaben ihren Nebenjob nicht an (94,3 Prozent). In 4,2 Prozent der Fälle stellte sich heraus, dass die Hartz-IV-Empfänger noch andere Leistungen wie Rente, Arbeitslosengeld oder Berufsausbildungsbeihilfe bezogen.

Nur in 1,5 Prozent der Fälle wurde festgestellt, dass die Antragsteller über Geldanlagen verfügten und regelmäßige Zinseinkünfte erzielten.

Lesen Sie auch:
Mitwirkungspflicht – Was müssen Bürgergeld Bezieher und was nicht

Behörden arbeiten zusammen

Die Daten der verschiedenen Behörden (Finanzamt, Agentur für Arbeit, Familienkasse, Bafög, …) werden viermal im Jahr abgeglichen. Jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober – zentral durch den Rentenversicherungsträger in Würzburg. Werden Auffälligkeiten festgestellt, werden diese an das zuständige Jobcenter weitergeleitet.

Diese Stellen geben die Daten weiter und lassen sie durch ein Computerprogramm abgleichen: Deutsche Post AG (Renten Service), Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Datenstelle der Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Bundeszentralamt für Steuern, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.

Zum Teil harte Strafen für Betroffene

Für Sozialbetrug sieht der Grundtatbestand des § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In der Praxis wird bei Ersttätern häufig eine Geldstrafe verhängt, sofern keine einschlägigen Vorstrafen oder offene Bewährung vorliegen.

In besonders schweren Fällen, z.B. bei gewerbsmäßigem Handeln, Bandenmitgliedschaft, großem Vermögensschaden oder Amtsträgertätigkeit, kann die Strafe gemäß § 263 Abs. 3 StGB bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen.

93 Betroffene mussten in Gefängnis

Von den 82.269 im vergangenen Jahr aufgedeckten Betrugsfällen wurden 39.622 an Staatsanwaltschaft und Zoll übergeben. 17.892 Bürgergeld-Empfänger verloren ihre Leistungen, weil sie ihr Einkommen nicht angegeben hatten. Weitere 4.192 Leistungsbezieher erhielten Geldstrafen, 93 wurden zu Haftstrafen verurteilt.

So verurteilte das Amtsgericht Starnberg einen Rentner zu zehn Monaten auf Bewährung, weil er mehr als 46.000 Euro zu Unrecht kassiert hatte.

Dagegen wurde ein Bürgergeld-Empfänger vom Amtsgericht Bersenbrück zu 22 Monaten Haft verurteilt, weil er über 6.000 Euro Sozialleistungen zu Unrecht kassiert und seine Tätigkeit nicht gemeldet hatte. Überführt wurde er durch den automatisierten Datenabgleich (DaLEB), bei dem die Daten der Bundesagentur für Arbeit mit denen der kommunalen Träger abgeglichen werden.

Insgesamt haben die Jobcenter in den letzten vier Jahren 165.971 Fälle von möglichem Leistungsbetrug aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. Um solche Fälle aufzudecken, dürfen die Behörden bei konkreten Verdachtsmomenten die Daten der Jobcenter mit anderen Behörden abgleichen, unter anderem mit dem Zentralen Fahrzeugregister, dem Ausländerzentralregister und den Wohngeldstellen.

Wann verjährt Sozialleistungsbetrug?

Die Verjährungsfrist für Betrug beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und beginnt mit der Beendigung der Tat, d.h. mit dem Empfang der Leistung durch den Betroffenen. Mehr zu den Verjährungen hier.

Reicht eine Rückzahlung aus?

Die Rückzahlung der Leistung befreit nicht von der Strafbarkeit. Der Sozialbetrug ist bereits mit dem Erhalt der Leistung vollendet, unabhängig davon, ob das Geld zurückgezahlt wird oder nicht. Die Rückzahlung kann jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden und zu einer Strafmilderung führen.

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Bürgergeld-Umzug: Jobcenter muss auch die neuen Möbel zahlen

Lesedauer 3 Minuten

Werden bei einem vom JobCenter veranlassten Umzug Möbel beschädigt, haben Bürgergeld-Bezieher Anspruch auf eine neue Grundausstattung. So entschieden vom Bundessozialgericht (Az.: B 4 AS 77/08 R).

Jobcenter forderte zum Umzug auf

Wenn Möbel allein durch den von den Behörden veranlassten Umzug unbrauchbar würden, sei die Neubeschaffung einer Erstausstattung gleichzustellen.

Allerdings schränkten die Bundessozialrichter ausdrücklich ein: Wenn die Möbel einfach nicht mehr zur neuen Wohnung passten oder ohnehin unbrauchbar geworden wären, sei der Steuerzahler nicht in der Pflicht.

Die Ersatzbeschaffung ist der Erstausstattung einer Wohnung mit Einrichtungsgegenständen dann wertungsmäßig gleich zu setzen, wenn vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar geworden sind.

Hier nun ein Beispiel, wo der Antragsteller nicht beweisen konnte, dass seine Möbel beim Umzug kaputt gegangen waren!

Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Kühlschrankgriffs und einer Kommode

Die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen als “Wohnungserstausstattung” durch einen Zuschuss des Leistungsträgers ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Kühlschrankgriffs und einer Kommode, welche beim Umzug beschädigt wurden. Keine Erstausstattung vom Jobcenter, wenn die Hilfebedürftige nicht beweisen kann, dass die Möbel beim Umzug beschädigt wurden. So entschieden mit Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2016 – L 19 AS 1375/15 –

Begründung des Gerichts

Zum einen muss überhaupt ein Bedarf des Leistungsberechtigten im Hinblick auf die begehrten Einrichtungsgegenstände bzw. den begehrten Einrichtungsgegenstand gegeben sein. Dies ist dann der Fall, wenn er nicht mehr über die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen angemessenen wohnraumbezogenen Gegenstände im Sinne des Grundsicherungsrechts verfügt (BSG, Urteile vom 20.08.2009 – B 14 AS 45/08 R ).

Zum anderen setzt ein Anspruch auf die zuschussweise Bewilligung von Geldleistungen für die erneute Beschaffung von Einrichtungsgegenständen als “Wohnungserstausstattung” auf der Grundlage von § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II voraus, dass der konkrete Bedarf durch außergewöhnliche Umstände (vgl. BT-Drucks. 15/1514 S. 60) bzw. ein besonderes Ereignis entstanden ist.

Bedarfe für wohnraumbezogene Gegenstände können Erstausstattungsbedarfe, aber auch Teil der Regelbedarfe sein.

Insofern geht der Gesetzgeber im Sinne einer typisierenden Betrachtung davon aus, dass alle wohnraumbezogenen Bedarfe, die nicht im Zusammenhang mit der spezifischen Situation der Erstausstattung stehen, nicht von diesem Anspruch, sondern bereits vom Regelbedarf “umfasst” werden.

Anmerkung

Ein vernichtendes Urteil, denn wovon soll der Hilfebedürftige das Geld ansparen? Hier noch mal etwas besser erklärt, Zusammenfassung von Detlef Brock:

1. Schäden am Umzugsgut müssen vom Jobcenter nicht übernommen werden. Ein durch den Grundsicherungsträger veranlasster Umzug kann jedenfalls nicht dazu genutzt werden, sich auf Kosten des Grundsicherungsträgers neu einzurichten.

2. Um sich gegen Schäden am Umzugsgut abzusichern, hat ein Leistungsbezieher – wie jeder andere Nicht-Leistungsbezieher auch – entweder eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder er muss sich mit etwaigen Schadensersatzansprüchen an den Schadensverursacher halten.

3. Soweit das Bundessozialgericht entschieden hat, dass die Voraussetzungen von § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II auch dann erfüllt seien, wenn aufgrund eines vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzugs Möbel des Hilfebedürftigen unbrauchbar werden und insoweit eine Ersatzbeschaffung erforderlich sei, weil der erstmaligen Ausstattung einer Wohnung wertungsmäßig diejenigen Fälle einer Ersatzbeschaffung gleichzustellen seien, bei denen vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar werden (BSG, Urteil vom 01.07.2009 – B 4 AS 77/08 R), ist diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

Hinweis

Noch trauriger wird es, wenn man von Sozialhilfe leben muss. So urteilte das Bundessozialgericht 2022 wie folgt: Sozialamt zahlt nur einmal für Waschmaschine, denn Kosten für Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine sind aus der Sozialhilfe anzusparen. BSG, Urteil v. 19.05.2022 – B 8 SO 1/21 R –

1. Die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Haushaltsgeräten kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Fall der Erstausstattung, nicht aber – wie hier – um einen Fall der Ersatzbeschaffung handelt.

2. Zu einer erweiternden Auslegung des § 31 Abs 1 Nr 1 SGB XII, wonach die Kosten für die Anschaffung von langlebigen und deshalb besonders teuren Geräten – sogenannte “weiße Ware” – auch dann zu zahlen wären, wenn die Neuanschaffung verschleißbedingt notwendig wird, sieht sich der Senat nicht aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gedrängt.

Die obersten Sozialrichter schlossen sich nun den Vorinstanzen an. Die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Haushaltsgeräten sei gesetzlich nur bei einer Erstausstattung vorgesehen, befanden sie.

Bei einer Ersatzbeschaffung seien hingegen aus dem Regelsatz Ansparungen vorzunehmen, ohne dass darin ein Verstoß gegen Verfassungsrecht zu sehen sei. “Eine gegebenenfalls auftretende Bedarfsunterdeckung kann durch die Gewährung eines Darlehens vermieden werden”, schreiben sie in ihrem Sitzungsbericht.

Hieran kann man sehen, dass die Ärmsten aller Armen kaum Möglichkeiten haben, im Leben etwas zu erreichen! Dieses Urteil hatte zu großer Aufregung geführt, doch geändert hat sich bis heute nichts.

Rechtstipp

SG Kiel, Urteil vom 14.03.2023 – S 35 AS 35/22 – Berufung anhängig beim SH LSG, Az. L 6 AS 41/23

Bürgergeld: Mehrbedarf für die Anschaffung einer Waschmaschine

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) können gegenüber ihrem Jobcenter einen Anspruch auf Geldleistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine haben, wenn ihre bereits vorhandene Waschmaschine kaputt gegangen ist und sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Der Anspruch folgt aus § 21 Abs. 6 SGB II.

Lesetipp

Ein Bürgergeld-Bezieher hat vor dem Sozialgericht Kiel den Mehrbedarf für eine Waschmaschine durchgesetzt. Mit dem Regelsatz hätte er 21 Jahre auf das Gerät sparen müssen.

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Der neue Supertanker für „grünen Wasserstoff“…

Seit der ersten Fahrt des Kawasaki-Tankers Suizo Frontier, bei der im Frühling 2022 86 Tonnen flüssiger Wasserstoff von Hastings in Victoria nach Kobe gebracht wurden, sind die Nachrichten spärlich. Ob es bei dieser Fahrt blieb oder ob das Schiff regelmäßig fährt, ist nicht bekannt. Im Artikel „Greenwashing Down Under“ ist die Entwicklung der LNG-Tankschiffe näher […]

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Schändliches Schweigen

Österreichs Neutralität kann nicht als Ausrede herhalten, um beim derzeitigen Gaza-Genozid untätig zu bleiben. Als Unterzeichnerin der Völkermordkonvention trägt die Alpenrepublik eine Mitverantwortung.
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Rente: Kürzungen und Streichungen der Grundrente ab 2025

Lesedauer 2 Minuten

Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen wichtige Änderungen bei der Grundrente an.  Der Rechtsanwalt und Rentenberater von Peter Knöppel, berichtet von starken Kürzungen der Grundrente, die hunderttausende Rentner betreffen werden.

Grund dafür ist die Einkommensanrechnung, die ab dem 1. Januar 2025 neu angewendet wird. Diese sorgt dafür, dass der Grundrentenzuschlag in vielen Fällen reduziert oder sogar vollständig gestrichen wird. Doch was steckt hinter diesen Anpassungen, und wie können Betroffene reagieren?

Was ist die Einkommensanrechnung bei der Grundrente?

Die Grundrente soll Menschen mit geringen Rentenansprüchen finanziell entlasten. Doch sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die sogenannte Einkommensanrechnung.

Diese berücksichtigt nicht nur die eigenen Einkünfte, sondern auch das Einkommen des Ehepartners. Relevant sind dabei die steuerpflichtigen Einkünfte aus dem vor vergangenen Jahr.

Liegen keine aktuellen Steuerdaten vor, greift die Rentenversicherung auf ältere Einkommensdaten zurück.

Warum kommt es zu Kürzungen der Grundrente?

Die zum 1. Juli 2024 erhöhte Rentenanpassung führt dazu, dass die Freibeträge für die Einkommensanrechnung steigen. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Rentner mehr Grundrente erhalten.

Viele Rentenbescheide für 2025 zeigen stattdessen Kürzungen oder den kompletten Wegfall des Grundrentenzuschlags. Grund hierfür ist, dass die Einkommensanrechnung oft ein höheres Einkommen ausweist, wodurch der Zuschlag reduziert oder gestrichen wird.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Rentner erhielt am 19. Dezember 2024 seinen Bescheid für 2025, der eine Kürzung um 80 Euro ausweist. Ursache ist das zu versteuernde Einkommen aus früheren Jahren, das nun auf die Grundrente angerechnet wird.

Deshalb spielt das Einkommen des Ehepartners einer Rolle

Besonders problematisch ist, dass bei der Einkommensanrechnung auch das Einkommen des Ehepartners einbezogen wird.

Dies betrifft vor allem Rentner, deren Partner weiterhin erwerbstätig ist oder zusätzliche Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen bezieht. Diese Regelung führt häufig dazu, dass selbst Personen mit geringen eigenen Rentenansprüchen ihren Grundrentenzuschlag verlieren.

Was können Betroffene tun?

Es gibt Möglichkeiten, die Auswirkungen der Einkommensanrechnung zu minimieren. Eine davon ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, auch rückwirkend für bis zu vier Jahre.

Durch die Steuererklärung können steuerpflichtige Einkünfte gesenkt und damit die Grundlage für die Anrechnung verbessert werden. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie bisher alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

Wichtige Hinweise
  • Eine Einkommensteuererklärung kann helfen, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.
  • Rückwirkend können Steuererklärungen für die vergangenen vier Jahre eingereicht werden.
  • Betroffene sollten ihre Rentenbescheide genau prüfen und bei Unklarheiten fachlichen Rat einholen.
Experten-Kritik an der Einkommensanrechnung

Die Einkommensanrechnung ist komplex, personalintensiv und für viele Betroffene kaum nachvollziehbar. Laut dem Anwalt bindet sie erhebliche Kapazitäten der Deutschen Rentenversicherung, die für andere Aufgaben, wie die Beratung, dringend benötigt würden.

Knöppel bezeichnet das Verfahren als „teuer, unübersichtlich und fehleranfällig“. Er kritisiert zudem, dass die ursprüngliche Zielsetzung der Grundrente – nämlich rund zwei Millionen Menschen finanziell zu entlasten – deutlich verfehlt wird. Tatsächlich profitieren aktuell nur etwa 1,1 Millionen Menschen von der Grundrente, viele davon nur in gekürzter Form.

Was sollten Rentner jetzt tun?

Für Betroffene ist es jetzt wichtig, aktiv zu werden. Folgende Schritte können helfen:

  1. Prüfung des Rentenbescheids: Kontrollieren Sie Ihren Rentenbescheid auf Kürzungen des Grundrentenzuschlags.
  2. Einkommensteuererklärung einreichen: Überlegen Sie, ob eine Steuererklärung für frühere Jahre sinnvoll ist, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.
  3. Beratung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von einem Experten wie einem Rentenberater oder Steuerberater unterstützen.
Handlungsbedarf für viele Rentner

Die Änderungen bei der Grundrente ab 2025 stellen viele Rentner vor große Herausforderungen. Wer betroffen ist, sollte nicht zögern, aktiv zu werden und die angebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um finanzielle Einbußen zu minimieren.

Obwohl die Einkommensanrechnung von vielen Seiten kritisiert wird, bleibt sie ein  Bestandteil der aktuellen Rentenregelungen. Eine proaktive Herangehensweise kann helfen, den Grundrentenzuschlag zumindest teilweise zu erhalten.

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TJK-E: Unser Versprechen an die Gefallenen von Paris

Am 9. Januar 2013 wurden Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez von einem Auftragsmörder des türkischen Geheimdienstes MIT im kurdischen Informationsbüro in Paris erschossen. Zehn Jahre später, am 23. Dezember 2022, starben Emine Kara, Mir Perwer und Abdurrahman Kızıl bei einem bewaffneten Anschlag auf das Ahmet-Kaya-Kulturzentrum in Paris. Die TJK-E erklärt dazu:

„Am zwölften Jahrestag des ersten Pariser Massakers gedenken wir voller Respekt und Dankbarkeit Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez – drei Frauen, die uns gezeigt haben, wie Widerstand gegen Unterdrückung und Patriarchat aussieht. Ebenso erinnern wir an Emine Kara, Mir Perwer und Abdurrahman Kızıl, die vor zwei Jahren Opfer eines weiteren Angriffs in Paris wurden. Ihre Namen stehen für Hoffnung, für Freiheit, für den unermüdlichen Kampf gegen das Unrecht. Doch ihr Tod ist kein Zufall. Es sind gezielte Angriffe, durchgeführt von einem System, das sich von der Kraft und dem Mut der Frauen bedroht fühlt. Der sogenannte Dritte Weltkrieg, den wir heute erleben, ist mehr als nur ein militärischer Konflikt. Es ist ein Krieg gegen Frauen, gegen das Leben, gegen alles, was gerecht, frei und menschlich ist.

Warum wurden sie ermordet?

Sakine Cansız hat mit ihrem kompromisslosen Widerstand gegen das Patriarchat eine Inspiration geschaffen, die über alle Grenzen hinausgeht. Fidan Doğan zeigte durch ihre Diplomatie, dass unser Kampf universell ist. Leyla Şaylemez repräsentierte den Mut junger Frauen, die sich nicht den Fängen des Systems beugen. Und Emine Kara war ein Leuchtfeuer, das Frauen und Völker weltweit inspirierte. Warum wurden sie ermordet? Weil sie eine Vision hatten: eine Welt, in der Frauen frei sind. Eine Welt, in der Jin-Jiyan-Azadî nicht nur ein Slogan, sondern Realität ist. Dieses Ideal, diese Hoffnung, ist es, was das patriarchale und koloniale System in Angst versetzt.

Seit dem ersten Massaker 2013 in Paris führen wir den Kampf um Gerechtigkeit. Die Beweise sind klar: Der türkische Geheimdienst MIT plante diese Angriffe, und Frankreichs Geheimhaltungspolitik schützt die Täter. Doch unser Kampf wird nicht enden, bis Gerechtigkeit hergestellt ist.

Was bedeutet Gerechtigkeit für Paris?

Rechenschaft für Paris zu fordern heißt, Rojava zu verteidigen. Es heißt, den Versuchen, die Frauenrevolution zu ersticken, eine klare Absage zu erteilen. Es heißt, sich den Kräften entgegenzustellen, die den Nahen Osten in Dunkelheit stürzen wollen. Wir lassen uns nicht brechen. Kein Attentat, keine Bomben, keine Chemiewaffen werden uns stoppen. Wir bleiben dem Weg unserer Gefallenen treu. Im Licht ihrer Visionen werden wir das 21. Jahrhundert zum Jahrhundert der Frauen machen.

Versprechen und Aufruf

Unser Versprechen: Wir werden die Frauenrevolution stärken, wir werden Rojava verteidigen, denn das ist der Ort, wo die Frauen die Frauenrevolution führen. Wir werden dafür sorgen, dass die Opfer von Feminiziden wie in Paris, Kurdistan, Sudan, Afghanistan und Palästina nie vergessen werden. Unser Aufruf an alle, die an Gerechtigkeit, Freiheit und die Werte der Frauenrevolution glauben: Schließt euch unserem Kampf an! Kommt zu den Gedenkveranstaltungen, erhebt eure Stimme bei den Protesten und zeigt der Welt, dass wir nicht schweigen werden. Wir sind hier, wir kämpfen, und wir werden gewinnen – für Sakine, Fidan, Leyla, Emine und all unsere Gefallenen. Für eine freie Zukunft. Für Jin-Jiyan-Azadî!“

Gedenken und Proteste angekündigt

Wie die TJK-E mitteilt, sind diverse Aktivitäten geplant. Am 23. Dezember wird um 11.37 Uhr, dem Zeitpunkt des zweiten Pariser Massakers, vor dem Ahmet-Kaya-Kulturzentrum an den Anschlag erinnert werden. Am Abend findet eine Gedenkveranstaltung statt.

Am 9. Januar 2025 sind Proteste vor französischen Konsulaten in Europa angekündigt. In Paris wird es um 11 Uhr eine Gedenkdemonstration vom Ahmet-Kaya-Kulturzentrum zum kurdischen Informationsbüro und abends eine Informationsveranstaltung geben.

Eine europaweite Demonstration wird am 11. Januar in Paris stattfinden. Auftakt ist um 10 Uhr am Gare du Nord.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/demonstration-in-paris-zehntausende-fordern-gerechtigkeit-40501 https://anfdeutsch.com/aktuelles/der-anschlag-in-paris-und-die-verschwundene-tasche-des-taters-40294 https://anfdeutsch.com/hintergrund/staatsgeheimnis-blockiert-aufklarung-der-pariser-morde-30195 https://anfdeutsch.com/hintergrund/die-anatomie-der-morde-von-paris-teil-1-23774

 

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Entwaffnung kurdischer Kampfverbände?

Während das türkische Säbelrasseln vor Kobanê immer lauter wird, hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bei ihrem Türkei-Besuch eine Entwaffnung der kurdischen Kampfverbände in Nordsyrien gefordert. Sie sollten in eine zukünftige nationale Sicherheitsstruktur integriert werden, sagte die Grünen-Politikerin am Freitagabend nach Gesprächen mit ihrem türkischen Amtskollegen Hakan Fidan und Geheimdienstchef Ibrahim Kalın in der Hauptstadt Ankara. Zugleich bezeichnete Baerbock die Sicherheit der Kurd:innen als „essenziell“ für eine freie und sichere Zukunft Syriens. Wie die von allen Seiten durch türkische NATO-Armee, deren dschihadistische Proxy-Truppe SNA sowie Zellen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) umzingelte kurdische Bevölkerung ihre Sicherheit ohne bewaffnete Verteidigungskraft gewährleisten soll, dazu hatte die Ministerin offensichtlich keinen Plan.

So wirkte Baerbocks Warnung vor einer Eskalation der Auseinandersetzung um die kurdisch dominierte Autonomieregion in Nord- und Ostsyrien nur halbherzig. Zwar wies sie darauf hin, dass sich derzeit tausende Menschen aus Minbic (Manbidsch) und anderen Orten in Nordostsyrien auf der Flucht befinden und sich „vor neuen Kämpfen“ fürchten. Die Ursache dafür – die Besetzung der kürzlich noch selbstverwalteten Städte Tel Rifat und Minbic durch die Türkei und SNA sowie die sehr konkrete Androhung von weiteren Massakern durch Ankara-treue Söldner in Kobanê – benannte Deutschlands oberste Diplomatin nicht. Und auch Baerbocks Äußerung, Kobanê sei zum Symbol geworden für den auch für die europäische Sicherheit geführten „mutigen Kampf der Kurdinnen und Kurden gegen den sogenannten IS“ – lenkte vom Wesentlichen nicht ab.

Denn ihre türkischen Gesprächspartner hätten „zu Recht vor den Gefahren des Terrorismus“ gewarnt, der die Sicherheitsinteressen ihres Landes gefährde, sagte die Außenministerin: „Das ist ein legitimes Anliegen.“ Es verstehe sich von selbst, dass von Nordostsyrien keine Gefahr für die Türkei und ihre Sicherheit ausgehen dürfe. Deshalb spreche man intensiv mit der Türkei, aber auch den USA und international darüber, wie die Sicherheit der Türkei und der anderen Nachbarn Syriens gewährleistet werden könne, ohne die territoriale Integrität Syriens zu verletzen. Dazu gehöre auch, dass kurdische Milizen – gemeint waren die Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ, die das Rückgrat der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) bilden – entwaffnet werden. „Dies ist auch im Sicherheitsinteresse von uns und der internationalen Gemeinschaft insgesamt“, so Baerbock.

Die QSD sind im Sinne einer Verhandlungslösung zu vielen Zugeständnissen bereit. Generalkommandant Mazlum Abdi deutete sogar die Möglichkeit einer Entmilitarisierung von Kobanê unter Aufsicht der USA an. In einer Zeit der weltweiten Aufrüstung und zehn Jahre nach dem Völkermord an der ezidischen Gemeinschaft und der erfolgreichen Verteidigung von Kobanê gegen den IS erscheint es jedoch geradezu grotesk, ausgerechnet die Kurd:innen zur Entwaffnung aufzufordern.

https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/was-immer-sie-auch-tun-wir-werden-nicht-ausgeloscht-werden-44718 https://anfdeutsch.com/aktuelles/aussenministerin-baerbock-zu-gesprachen-in-der-turkei-44716 https://anfdeutsch.com/aktuelles/gfbv-baerbock-soll-ende-der-angriffe-gegen-rojava-fordern-44705 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/qsd-widerstand-ist-der-einzige-weg-zu-einem-freien-leben-44704

 

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Die Wahrheit in Scherben

Nehmen wir das Fest der Liebe zum Anlass, Rechthaberei und Besserwisserei sein zu lassen.
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Gute Milliardäre, schlechte Milliardäre: Musks Pro-AfD-Tweet lässt die linken Eliten jaulen

Elon Musk hat es wieder einmal geschafft, die gesamte Verlogenheit des politisch-medialen Kartells zu entlarven – und zwar nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland: Gestern früh teilte der 400-fache Milliardär und künftige US-Regierungsmann ein Video der deutschen Influencerin Naomi Seibt, das diese auf Musks Plattform X/Twitter veröffentlicht hatte. Darin beschreibt die mit […]

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Das Gegenteil von Krieg

Mit seinem Song „Silly Love Songs“ verteidigte Paul McCartney das Recht, auch angesichts drastischer politischer Fehlentwicklungen Liebeslieder zu schreiben.
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Anspruch auf Persönliches Budget bei einer Schwerbehinderung

Lesedauer 3 Minuten

Das Persönliche Budget steht Menschen mit Behinderungen zu. Finanziert werden damit Leistungen der Reha und für die Teilhabe. Es handelt sich dabei um Bargeld oder Gutscheine.

Ist die Vergabe des Budgets freiwillig?

Nein. Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Es wird indessen nicht automatisch ausgezahlt, sondern Betroffene müssen einen Antrag stellen.

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Beantragen können Menschen mit Behinderungen das Persönliche Budget anstelle von Sach- oder Dienstleistungen (nicht jedoch zusätzlich zu den dann mit dem Budget finanzierten Leistungen).

Auch Eltern von Kindern mit Behinderungen oder Betreuer von Menschen mit Behinderungen können den Antrag stellen.

Für welche Leistungen kann das Budget beantragt werden?

Unter das Persönliche Budget fallen laut Paragraf 5 im SGB IX: Medizinische und berufliche Reha sowie Teilhabe an Bildung und sozialer Teilhabe. Wenn diese regelmäßig notwendig sind fallen unter das Budget auch Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen sowie der Unfallversicherung (bei Pflegebedürftigkeit) und Hilfe zur Pflege.

Wie wird das Budget ausgezahlt?

Das Budget wird entweder in Geld ausgezahlt oder als Gutscheine vergeben. Gutscheine sind selten und betreffen häufig Pflegeleistungen. Die Zahlungen können einmalig oder monatlich erfolgen – je nach Maßnahme. Die Summe bei regelmäßig ausgezahlten Budgets liegt im Schnitt zwischen 200 und 800 Euro pro Monat.

Wo liegen die Grenzen des Budgets?

Das Budget ist dafür vorgesehen, dass die Betroffenen die Kosten für Hilfen selbst tragen. Dabei gilt als Faustregel: Das Budget soll im Rahmen der bisher bewilligten Leistungen liegen.

Es kann bisweilen auch höher ausfallen, dann sollte jedoch ein valider Grund vorliegen (zum Beispiel, wenn ein Budget ausgezahlt wird, nachdem der Empfänger von einer stationären Behandlung zu ambulanter Pflege wechselte).

Wozu dient das Budget?

Das Budget soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen, also die notwendige Hilfe zu zahlen, ohne dabei auf Träger der Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Der Betroffene als Arbeitgeber

So kann der Mensch mit Behinderung selbst als Arbeitgeber wirken, der Beschäftigte einstellt, statt lediglich Kunde eines anderen Arbeitgebers zu sein.

Was sind die Vorteile?

Ein Vorteil für Betroffene ist eine größere Selbstbestimmung. Ein weiterer Vorteil liegt darin, selbst für Leistungen zu sorgen, die den Bedarf wirklich decken.

Was sind die Nachteile?

Damit verbunden sind allerdings auch all die Nachteile der Selbstständigkeit. Der Verwaltungsaufwand ist groß, und die Betroffenen stehen jetzt als Arbeitgeber in Verantwortung.

Was sonst der Dienstleister seinen Angestellten gegenüber berücksichtigen muss, das muss jetzt der Mensch mit Behinderung selbst kennen und einhalten: Steuerrecht, Arbeitsrecht wie Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn oder Kündigungsschutz, sich um Vertretung kümmern etcetera.

Die Arbeitgeberrolle kann Kosten verursachen, die über das Budget nicht gedeckt werden. Dazu gehört zum Beispiel eine umfassende Rechtsberatung- und vertretung in einem arbeitsrechtlichen Konflikt.

Mit dem Budget einkaufen

Unproblematischer ist ein persönliches Budget, um nötige Dinge zu bezahlen. Statt diese jetzt vom Träger als Sachleistung zu bekommen, sucht der Betroffene sie selbst und zahlt sie selbst.

Budget für Dienstleistungen

Der Mensch mit Behinderung kann das Budget auch nutzen, um Dienstleistungen zu bezahlen statt selbst als Arbeitgeber zu fungieren. Das hat die Vorteile, dass er sich weniger um Verwaltung kümmern muss und bei arbeitsrechtlichen Konflikten nicht die Verantwortung trägt.

Der Nachteil ist, dass die Beschäftigten an die Weisungen des Arbeitgebers ihres Dienstleistungsunternehmens gebunden sind statt an die des Budget-Empfängers. Umfang der Leistungen und flexible Arbeitszeiten sind nur in dem Rahmen möglich, den der Dienstleister zulässt.

Den Anspruch abtreten

Wenn Menschen mit Behinderung das Budget beziehen wollen, aber entweder nicht willens oder in der Lage sind, es selbst zu verwalten, dann können sie dieses abtreten.

Sie können also eine Einrichtung, eine Firma oder auch eine Vertrauensperson bevollmächtigen, mit dem Budget hauszuhalten. Diese rechnen dann auch mit dem Kostenträger ab.

Der Aufwand für Verwaltung und die eigene Arbeit sind für den Leistungsberechtigten geringer als beim Arbeitgeber- oder Dienstleistungsmodell. Auch lassen sich so bestimmte Leistungen gut mit anderen Betrofffenen teilen – zum Beispiel bei der Arbeitsassistenz.

Der Nachteil ist, dass die Selbstbestimmung hier an andere abgetreten wird.

Wer übernimmt die Kosten?

Folgende Träger können im jeweiligen Fall die Kosten des Persönlichen Budgets übernehmen: Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle, Jugendamt, Eingliederungshilfe, Sozialamt, Integrationsamt oder Agentur für Arbeit.

Bei dem möglichen Kostenträger stellen Sie den Antrag auf Persönliches Budget. Mehr müssen Sie nicht machen, denn die entsprechende Behörde klärt jetzt die Zuständigkeit, und wenn sie nicht verantwortlich ist, leitet sie den Antrag an die zuständige Stelle weiter.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Der Betroffene schließt mit dem leitenden Kostenträger eine Zielvereinbarung an, berät sich mit ihm über Hilfebedarf und Leistungen. Es folgt eine Bedarffeststellung- und ermittlung.

Die entsprechenden Unterlagen werden geprüft. Dazu zählen Schwerbehindertenausweis, ärztliche Befunde und weiteres, was sich aus der individuellen Situation und den geforderten Hilfen ergibt.

Die schriftliche Zielvereinbarung

Die schriftliche Zielvereinabrung sollte so konkret wie möglich gehalten sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. Wichtig sind Angaben zu genehmigten Leistungen, der Höhe des Budgets, den individuellen Förder- und Leistungszielen, Nachweisen zu erhaltenen Leistungen und Nachweisen zur Qualitätssicherung.

Dann erfolgt ein Bescheid des leistenden Kostenträgers.

Ein Hinweis: Bei einem Persönlichen Budget der Pflegeversicherung bedarf es keiner Zielvereinbarung.

Gehen Sie nicht allein

Sie sollten zu Treffen mit dem Kostenträger während des Antrags immer jemand dabei haben, dem Sie vertrauen. Mit diesem Menschen können Sie sich bei Unklarheiten absprechen oder sich schlicht gestärkt fühlen.

Unabhängige Teilhabeberatung

Sie sollten sich für den Antrag auch bei einer unabhängigen Teilhabeberatung informieren. Die dort Tätigen wissen genau, wie Sie einen Antrag formulieren müssen, damit er nicht abgelehnt wird.

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Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen Sucht

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Ein Leser fragte uns von Gegen Hartz, ob es möglich sei, eine Erwerbsminderungsrente wegen einer Suchterkrankung zu beziehen. Das lässt sich weder mit Ja noch mit Nein beantworten, denn um einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bei denen eine Suchterkrankung hineinspielen können.

Sie müssen die Wartezeit erfüllen

Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind, müssen Sie mindestens fünf Jahre Wartezeit als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen, darunter mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen. Ohne diese haben Sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Die Ausnahmen sind Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen. Bei diesen haben Sie bereits Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie überhaupt rentenversichert sind.

Sie müssen erwerbsgemindert sei

Sie gelten als voll erwerbsgemindert, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können und als teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Bei entsprechenden Versicherungszeiten haben Sie dann Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.

Reha statt Rente

Die Deutsche Rentenversicherung hat das Prinzip Reha statt Rente, wird also immer erst einmal versuchen, ihre volle Erwerbsfähigkeit durch medizinische Maßnahmen wiederherzustellen statt Ihnen eine Erwerbsminderungsrente auszuzahlen.

In der Regel haben Sie erst die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, wenn Sie zuvor Reha-Maßnahmen durchführten, die aber die komplette Erwerbsfähigkeit nicht zurück brachten.

Bei Substanzabhängigkeit bedeutet das. Wenn Sie wegen Ihrer Sucht nur noch eingeschränkt arbeiten können, dann wird Ihnen die Rentenversicherung erst einmal Entwöhnungsbehandlungen anbieten.

Eine solche Reha kommt dann in Frage, wenn Sie bei zwanghaftem Suchtmittelkonsum die Selbstkontrolle verlieren und unfähig zur Abstinenz sind, oder wenn Sie eine stationäre Entgiftung im Krankenhaus hinter sich haben oder wenn ihr behandelnder Arzt, Therapeut oder Suchtkrankenhelfer dieses empfiehlt.

Eine Rente wegen Suchterkrankung ist möglich

Grundsätzlich können Sie wegen Ihrer Suchtkrankheit eine Erwerbsminderungsrente beziehen, nämlich dann, wenn diese Ihre Leistung so mindert, dass Sie nur noch weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (teilweise Erwerbsminderung) pro Tag arbeiten können.

Tatsächlich war bei 3,2 Prozent derjenigen, die 2023 neu in die Erwerbsminderungsrente kamen, eine Suchterkrankung die Ursache, und das sind 5.285 Menschen. Dazu gehören Alkoholiker, Schmerzmittelabhängige, Drogen- und Medikamentensüchtige.

Wie sind Vorraussetzungen?

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist also die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.

Dabei lassen sich die Suchtkrankheit und die Folgeerkrankungen häufig kaum auseinander halten. Alkoholismus kann zum Beispiel zu Herzschädigungen, Leberzirrhosen oder diversen Krebsformen führen und psychisch zu Bewusstseins- ebenso wie zu Persönlichkeitsstörungen (zum Beispiel Borderline), außerdem zu Depressionen, Angststörungen und Psychosen.

Alle diese Folgeerkrankungen begründen in ausgeprägten Fällen jede für sich eine Erwerbsminderung.

Psychische Erkrankungen sind sogar die Hauptursache für eine Erwerbsminderung, und dabei stehen Depressionen weit vorne.

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