Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Civaka Azad - Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V.
Ahmet Polad an die Türkei überstellt – sofortige Freilassung und medizinische Versorgung notwendig
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Der 27-Jährige kurdische Journalist Ahmet Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, ist nach fast acht Monaten Gefangenschaft in Syrien an die Türkei überstellt worden und befindet sich dort weiterhin in Haft. Nach Angaben seiner Familie berichtete Polad bei einer kurzen Begegnung mit seinem Vater von schwerer Folter während seiner Gefangenschaft und davon, sich seit mehreren Monaten im Hungerstreik zu befinden. Sein körperlicher Zustand wird als stark abgemagert und erschöpft beschrieben.
Ahmet Polad war am 18. Januar 2026 gemeinsam mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann während ihrer journalistischen Arbeit in Raqqa von Kräften der syrischen Übergangsregierung verschleppt worden. Beide berichteten zu diesem Zeitpunkt über die Angriffe auf die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien und hielten sich mit zahlreichen Zivilist:innen in einem Jugendzentrum auf, als sie von den übrigen Schutzsuchenden getrennt und abtransportiert wurden.
Über Monate wurden Polad und Michelmann weitgehend von der Außenwelt isoliert. Angehörige, Anwält:innen und unabhängige Ärzt:innen erhielten keinen freien Zugang. Erst nach erheblichem öffentlichen und internationalen Druck bestätigte die syrische Übergangsregierung überhaupt ihre Inhaftierung. Eva Maria Michelmann wurde am 19. Juni nach fünf Monaten Gefangenschaft freigelassen und konnte nach Deutschland zurückkehren. Ahmet Polad blieb dagegen weiter in Haft.
Die Überstellung Polads an die Türkei ist mit der Gefahr weiterer Folter und politischer Verfolgung verbunden. Die Initiative „Freiheit für Eva und Ahmet“ verurteilt die Behandlung Ahmet Polads während seiner Haft in Syrien und kündigt an, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Zugleich fordert sie angesichts seines Gesundheitszustands, dass Ahmet Polad umgehend medizinisch versorgt und freigelassen wird. Die türkische Regierung müsse seine medizinische Behandlung gewährleisten und trage nun die Verantwortung für seine Gesundheit und sein Leben.
Journalistische Arbeit darf weder mit Verschleppung und Folter noch mit politischer Haft beantwortet werden. Der öffentliche Druck, der zur Freilassung Eva Maria Michelmanns beigetragen hat, muss nun mit gleicher Entschlossenheit für Ahmet Polad fortgesetzt werden.
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Neue Spannungen in Rojava nach Ermordung von Sîpan Xiznî und weiteren Todesfällen in Kobanê
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Pressemitteilung von Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V., 14.09.2026
Die Ermordung des kurdischen Soldaten Sîpan Xiznî und der Tod von neun Menschen in einem Gefängnis in Kobanê haben in den vergangenen Tagen zu schweren Spannungen in Nord- und Ostsyrien geführt. Die Ereignisse werfen zugleich grundlegende Fragen über den weiteren Integrationsprozess zwischen den kurdischen Gebieten und der neuen syrischen Staatsordnung auf.
Der 26-jährige Sîpan Xiznî war Angehöriger der Hesekê-Brigade der syrischen Armee. Zuvor hatte er in den Demokratischen Kräften Syriens (SDF) unter anderem gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ gekämpft. Nach der Integration der bisherigen SDF-Strukturen in die syrischen Streitkräfte war Xiznî in die neu gebildete Hesekê-Brigade übernommen worden.
In der vergangenen Woche wurde Xiznî in der Region Hesekê von Bewaffneten entführt und anschließend getötet. Aufnahmen seiner Ermordung verbreiteten sich in den sozialen Medien und lösten in zahlreichen Städten Nord- und Ostsyriens Proteste aus.
Nach der Tat erklärte der stellvertretende syrische Verteidigungsminister Sîpan Hemo, die Ermittlungen liefen und mehrere Tatverdächtige seien festgenommen worden. Alle Verantwortlichen müssten vor Gericht gestellt werden. Gleichzeitig mahnte er, Aufrufen zu Gewalt und einer Eskalation zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen nicht zu folgen.
Neun Tote nach Protesten in Kobanê
Auch in Kobanê gingen Menschen wegen der Ermordung Xiznîs auf die Straße.Die Proteste richteten sich gegen die Tat und forderten eine umfassende Aufklärung. Im Zuge der zunehmenden Spannungen wurden zusätzliche Sicherheitskräfte nach Kobanê entsandt und mehrere Demonstrierende festgenommen.
In der Nacht zum 12. September kam es anschließend zu einem Brand im Gefängnis von Kobanê. Nach übereinstimmenden Medienberichten starben mindestens neun Gefangene, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt.
Über den genauen Ablauf der Ereignisse bestehen bislang unterschiedliche Darstellungen. Ungeklärt bleibt, unter welchen Umständen das Feuer ausbrach und wie es zu den Todesfällen und Verletzungen kommen konnte. Berichten zufolge eskalierte die Situation, nachdem Gefangene von einer geplanten Verlegung nach Aleppo erfahren hatten. Das syrische Innenministerium kündigte eine Untersuchung an. Auch kurdische Parteien in Syrien forderten eine unabhängige und transparente Aufklärung der Todesfälle sowie die strafrechtliche Verfolgung möglicher Verantwortlicher.
Die ohnehin bestehenden Spannungen haben sich dadurch verschärft und stellen somit eine Belastungsprobe für den laufenden Integrationsprozess dar. Nach den Ereignissen reiste Mazlum Abdi nach Kobanê und traf dort Vertreter der lokalen Verwaltung sowie Sicherheits- und Militärverantwortliche. Zugleich zogen sich aus Damaskus und Aleppo entsandte Sicherheitskräfte Berichten zufolge aus dem unmittelbaren Stadtzentrum zurück.
Integrationsprozess befindet sich in einer entscheidenden Phase
Die Ereignisse treffen Nord- und Ostsyrien in einer politisch besonders sensiblen Phase. Ende August hatten die SDF ihre Tätigkeit als eigenständige militärische Struktur offiziell beendet. Vorausgegangen war ein mehrmonatiger Prozess zur Eingliederung militärischer, sicherheitspolitischer und administrativer Strukturen Nord- und Ostsyriens in die Institutionen des neuen syrischen Staates.
Damit rücken zunehmend die politischen und verfassungsrechtlichen Fragen in den Mittelpunkt, darunter u.a. die zukünftige Stellung der Kurd:innen in Syrien, der Schutz lokaler Verwaltungsstrukturen, die Anerkennung der kurdischen Sprache und Bildung sowie verbindliche Garantien für politische und gesellschaftliche Rechte.
Mazlum Abdi betonte Anfang September in einem Interview mit The Amargi, dass diese Fragen im politischen Dialog mit Damaskus geklärt und die Rechte der Kurd:innen in der zukünftigen syrischen Verfassung abgesichert werden müssten.
Die Ermordung Sîpan Xiznîs und die Ereignisse in Kobanê verdeutlichen, wie fragil dieser Prozess weiterhin ist. Sie werfen insbesondere die Frage auf, ob die neuen staatlichen Institutionen Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten und bestehende Konflikte politisch lösen können.
„Die Rechte der Kurd:innen müssen verfassungsrechtlich garantiert werden“
Auch in Deutschland werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgt. Kerem Gök, Ko-Vorsitzender der Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED), erklärt:
„Die Übergangsregierung in Damaskus ist auf internationale Anerkennung, politische Zusammenarbeit und wirtschaftliche Unterstützung angewiesen. Genau diesen Einfluss müssen Deutschland und die EU nutzen. Unterstützung für Damaskus muss daran gebunden werden, dass die Rechte der Kurd:innen und aller anderen gesellschaftlichen Gruppen verfassungsrechtlich garantiert, demokratische Strukturen respektiert und Verantwortliche für Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.“
Für den weiteren politischen Prozess ist es entscheidend, ob sich aus der militärischen Integration ein demokratisches und pluralistisches Syrien entwickelt.
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SDF lösen sich als eigenständige Militärstruktur auf
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Mehr als zehn Jahre nach ihrer Gründung haben die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD/SDF) ihre Auflösung als eigenständige Militärstruktur bekannt gegeben. Ihr Generalkommandant Mazlum Abdi erklärte am 25. August in Damaskus die bisherige Mission des Militärbündnisses für beendet. Die Einheiten der SDF werden künftig als Brigaden innerhalb der syrischen Armee weiterbestehen.
Damit erreicht der seit Monaten laufende Integrationsprozess zwischen der kurdisch geführten Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien (Rojava) und der sog. Übergangsregierung in Damaskus einen entscheidenden Punkt. Abdi sprach von einem historischen Übergang von der militärischen Verteidigung hin zu Frieden, Stabilität und Wiederaufbau.
Die SDF waren 2015 mit den kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ als Militärbündnis gegründet worden. Gemeinsam mit arabischen, assyrisch-aramäischen und weiteren Kräften wurden sie zum wichtigsten lokalen Partner der Internationalen Koalition im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat. Tausende Kämpfer:innen verloren dabei ihr Leben.
Mit der Auflösung der SDF endet nun eine zentrale militärische Struktur. Die bisherigen Einheiten verschwinden jedoch nicht, sondern werden in die syrischen Streitkräfte überführt. Mehrere Brigaden wurden bereits neuen Divisionen in Hesekê und Aleppo zugeordnet.
Von der militärischen zur politischen Frage
Die militärische Integration bedeutet allerdings nicht, dass damit auch die kurdische Frage in Syrien gelöst wäre. Offen bleibt vor allem, welche Rechte Kurd:innen im zukünftigen Syrien erhalten und wie die in Nord- und Ostsyrien aufgebauten Formen lokaler Selbstverwaltung künftig ausgestaltet werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei die verfassungsrechtliche Anerkennung der kurdischen Bevölkerung, gleichberechtigte Staatsbürgerschaft, muttersprachliche Bildung sowie die Zukunft der lokalen Verwaltungsstrukturen. Auch die künftige Rolle der Frauenverteidigungseinheiten YPJ ist bislang nicht abschließend geklärt.
Die Auflösung der SDF ist deshalb als Übergang in eine neue Phase zu verstehen. Die Auseinandersetzung um die Zukunft der Kurd:innen und der anderen Bevölkerungsgruppen Nord- und Ostsyriens verlagert sich nun zunehmend auf die politische und verfassungsrechtliche Ebene. Entscheidend wird sein, ob die politischen und gesellschaftlichen Errungenschaften Rojavas dauerhaft abgesichert werden und ob daraus ein demokratisches und pluralistisches Syrien entstehen kann
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„Nicht nur die Waffen in unseren Händen verbrennen…“
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Am 15. August 1984 nahm die PKK ihren bewaffneten Kampf auf. 42 Jahre später befindet sich die kurdische Freiheitsbewegung an einem Wendepunkt. Nach der Auflösung der PKK und der Entscheidung, den bewaffneten Kampf zu beenden, stellt sich die Frage, wie der jahrzehntelange Kampf um die kurdische Frage künftig fortgeführt werden soll.
Der Journalist İrfan Aktan hat für The Amargi mehrere Tage in den Qendîl-Bergen in Südkurdistan (Nordirak) verbracht und dort mit Mitgliedern der aufgelösten PKK über genau diese Frage gesprochen.
„Auch die Waffen in unseren Köpfen verbrennen“
Eine der bedeutsamsten Aussagen beim Besuch von Aktan stammt von Nurettin Demirtaş, der sich 2009 der PKK angeschlossen hatte und zuvor u.a. Ko-Vorsitzender der Demokratischen Gesellschaftspartei (kurz DTP, eine Vorgängerpartei der DEM-Partei) gewesen war. Gegenüber Aktan beschreibt er das Ende des bewaffneten Kampfes nicht als Ende der politischen Auseinandersetzung, sondern als Übergang in eine neue Phase:
„Wir wollen nicht nur die Waffen in unseren Händen verbrennen; wir wollen auch die Waffen in unseren Köpfen verbrennen. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um den Kampf der Kurd:innen für Gleichberechtigung und Freiheit vollständig mit demokratischen Mitteln fortzuführen.“
Diese Frage beschäftigt nach Aktans Schilderungen den Alltag in Qendîl. In langen Sitzungen und während der täglichen Arbeit werde darüber debattiert, wie der Kampf für Freiheit und Demokratie unter veränderten Bedingungen fortgesetzt werden könne.
Aktan beschreibt eine Gemeinschaft, in der solche Diskussionen nicht auf führende Kader beschränkt sind. Auffällig sei dabei der Umgang miteinander. Die Beteiligten hörten einander aufmerksam zu, diskutierten ausführlich und begegneten sich unabhängig von Alter und Position mit Respekt.
Auch im Alltag seien Hierarchien für Außenstehende kaum zu erkennen. Kochen, Putzen, Geschirrspülen oder Wachdienste würden gemeinschaftlich erledigt.
Was bleibt von fünf Jahrzehnten Kampf?
Im Gespräch mit Aktan widerspricht Demirtaş der Vorstellung, der bewaffnete Kampf sei innerhalb der kurdischen Freiheitsbewegung als Mittel zur Erlangung politischer Rechte verstanden worden. Die Waffen seien vielmehr unter den Bedingungen nach dem Militärputsch von 1980 und angesichts staatlicher Gewalt als Mittel der Selbstverteidigung betrachtet worden.
„Selbst als wir Waffen einsetzten, vertraten wir die Auffassung, dass die eigentliche Garantie für menschliches Leben und Menschenrechte nicht Waffen, sondern Demokratie ist“, erklärt Demirtaş.
Doch wenn die Waffen nun niedergelegt werden, stellt sich zugleich die Frage nach der Bilanz der vergangenen Jahrzehnte. Demirtaş verweist hierbei vor allem auf gesellschaftliche Veränderungen. Noch vor wenigen Jahrzehnten sei die kurdische Existenz in der Türkei systematisch geleugnet worden. Menschen seien verfolgt worden, weil sie sich öffentlich als Kurd:innen bezeichneten. Heute könnten Millionen Menschen ihre kurdische Identität selbstbewusst vertreten. Darin sieht Demirtaş eine der wichtigsten Errungenschaften des jahrzehntelangen Kampfes.
Auch Veränderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein und insbesondere im Verhältnis der Geschlechter hebt er hervor. Der Kampf um die Freiheit der Frauen innerhalb der kurdischen Gesellschaft habe eine Entwicklung angestoßen, deren Bedeutung weit über Kurdistan hinausreiche. Die Parole „Jin, Jiyan, Azadî“ – „Frau, Leben, Freiheit“ hat ihre Wurzeln in der kurdischen Frauen- und Freiheitsbewegung und wurde inzwischen zu einer international bekannten Losung feministischer Proteste. Auch der Kampf der Frauenverteidigungseinheiten YPJ gegen den sog. „Islamischen Staat“, insbesondere bei der Verteidigung Kobanês 2014 und 2015, machte die Errungenschaften der kurdischen Frauenbewegung weltweit sichtbar.
Vom 15. August in eine neue Phase
Über Jahrzehnte stand der 15. August für den Beginn des bewaffneten Kampfes der PKK. Heute fällt der Jahrestag in eine Phase, in der genau diese Strategie hinterfragt und beendet worden ist. Damit verschwinden weder die kurdische Frage noch die politischen Forderungen, die den Konflikt geprägt haben. Vielmehr verlagert sich die Auseinandersetzung auf die Frage, unter welchen rechtlichen und politischen Bedingungen ein demokratischer Kampf möglich sein kann.
Zum englischsprachigen Artikel von Irfan Aktan auf The Amargi gelangt ihr hier: https://www.theamargi.com/posts/three-days-in-the-qandil-mountains
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Frieden braucht mehr als einseitige Entwaffnung
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Mit dem am 5. August in die Große Nationalversammlung eingebrachten und am 10. August verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ hat der laufende Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft erstmals einen konkreten gesetzlichen Rahmen erhalten. Nach mehr als elfeinhalb Stunden Beratungen stimmten 467 Abgeordnete für das Gesetz, 87 dagegen, sieben enthielten sich. Damit wurde das Rahmengesetz mit breiter parlamentarischer Mehrheit angenommen. Das ist ein erster Schritt. Zugleich zeigt ein genauer Blick auf die zwölf Artikel, wie weit der Weg zu einer politischen Lösung der kurdischen Frage noch ist.
Was das Rahmengesetz regelt
Das Gesetz erfasst Verfahren und Verurteilungen wegen Gründung und Leitung der PKK/KCK, Mitgliedschaft, Unterstützung, Propaganda, Straftaten im Zusammenhang mit Organisationsaktivitäten sowie bestimmte Finanzierungshandlungen. Je nach Strafrahmen sollen Verfahren und die Vollstreckung bereits verhängter Strafen für fünf oder zehn Jahre ausgesetzt werden. Ausgenommen sind vorsätzliche Tötungsdelikte sowie bestimmte vor dem 1. Juni 2005 begangene Straftaten, die mit lebenslanger oder verschärfter lebenslanger Haft bedroht sind. Damit fällt auch Abdullah Öcalans Haftstrafe außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Regelung. Über die Entwaffnung entscheiden staatliche Sicherheitsorgane. Der Nationale Sicherheitsrat bestätigt deren Feststellung.
Kurdische Frage bleibt außen vor
Die kurdische Frage findet im Gesetz keinen eigenen Platz. Gerade hierin liegt die größte Schwäche des Rahmengesetzes. Stattdessen wird der Prozess weitgehend durch Begriffe wie Entwaffnung und Auflösung beschrieben.
Auch Forderungen, die wiederholt formuliert wurden, liegen außerhalb des Regelungsbereichs. Dazu gehören die Haftbedingungen Abdullah Öcalans und die Umsetzung des sogenannten Rechts auf Hoffnung. Ebenso braucht es eine Lösung für politische Gefangene mit anderen Verurteilungsgrundlagen und eine Reform des weit gefassten sog. Antiterrorrechts. Weitere Punkte sind kurdische Sprachrechte, das Recht auf Bildung in der Muttersprache und die Stärkung der kommunalen Demokratie. Hinzu kommen klare Möglichkeiten zur demokratischen und politischen Beteiligung derjenigen, die aus den Bergen oder aus dem Exil zurückkehren.
Gerade beim Recht auf Hoffnung besteht seit Jahren eine konkrete menschenrechtliche Verpflichtung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte bereits 2014 fest, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Überprüfung und mögliche Entlassung gegen das Folterverbot in Art. 3 der EMRK verstößt.
Problematisch ist zudem, dass die entscheidende Kontrolle über die Entwaffnung und große Teile der Umsetzung bei der türkischen Regierung, dem sog. Sicherheitsapparat und dem Nachrichtendienst liegen. Für einen gesellschaftlichen Friedensprozess wären transparente Kriterien und die Beteiligung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Akteur:innen zwingend erforderlich, um Vertrauen zu schaffen.
Misstrauen durch vergangene Friedensprozesse
Das Misstrauen innerhalb der kurdischen Gesellschaft ist auch durch frühere Friedensinitiativen geprägt. Bereits 1999 rief Abdullah Öcalan die PKK zu einem Waffenstillstand und zum Rückzug aus der Türkei auf. Während dieses Rückzugs wurden rund 500 PKK-Kämpfer:innen durch türkische Sicherheitskräfte getötet.
Auch im Friedensprozess ab 2013 begann die PKK nach Öcalans Newroz-Botschaft mit dem Rückzug ihrer Kräfte. Der Prozess geriet jedoch ins Stocken, weil angekündigte politische und rechtliche Reformen ausblieben und zugleich die militärische Präsenz in den kurdischen Gebieten ausgebaut wurde. 2015 eskalierte der Konflikt erneut.
Diese Erfahrungen erklären, weshalb Entwaffnung heute eng mit der Forderung nach rechtlichen Garantien und politisch verbindlichen Schritten zur Demokratisierung verbunden wird. In beiden Fällen gingen von Öcalan wesentliche Initiativen zur Einleitung eines Friedensprozesses aus. Die bewaffneten Kräfte reagierten mit Rückzug und Waffenruhe, während die jeweiligen Prozesse ohne die notwendigen politischen und rechtlichen Schritte schließlich zum Erliegen kamen.
Fazit
Trotz dieser erheblichen Defizite besitzt das nun verabschiedete Rahmengesetz eine Bedeutung, die über seine zwölf Artikel hinausgeht. Es schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Rückkehr und gesellschaftliche Reintegration tausender Menschen sowie für die Beendigung zahlreicher Strafverfahren und Haftstrafen. Doch von einer umfassenden gesetzlichen Grundlage für Frieden und eine demokratische Lösung der kurdischen Frage kann keine Rede sein.
Damit stellt sich die Frage: Sprechen wir von einem Friedensprozess oder wurde der gesetzliche Rahmen bislang auf die Waffenfrage reduziert? Frieden braucht nämlich mehr als die Niederlegung von Waffen. Er setzt voraus, dass die politischen Bedingungen verändert werden, unter denen der Konflikt überhaupt erst entstanden ist.
Mit der Verabschiedung des Rahmengesetzes ist die Möglichkeit, die bestehenden Lücken noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu schließen, zunächst ungenutzt geblieben. Umso entscheidender ist nun, ob auf das Rahmengesetz weitere politische und rechtliche Schritte folgen. Erst dadurch kann ein tragfähiger Rahmen entstehen, der über die Entwaffnungsfrage hinausgeht und eine tatsächliche Demokratisierung sowie eine politische Lösung der kurdischen Frage ermöglicht.
Die historische Bedeutung des Rahmengesetzes wird sich deshalb daran messen lassen, ob es lediglich den rechtlichen Rahmen für Entwaffnung und Auflösung bildet oder zum Ausgangspunkt eines umfassenderen Friedensprozesses wird, der politische Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit sowie kulturelle und sprachliche Rechte miteinander verbindet.
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Rahmengesetz leitet neue Phase im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ein
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Das lange erwartete Rahmengesetz zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft liegt nun vor. Vertreter:innen der kurdischen Freiheitsbewegung, der DEM-Partei und weiterer demokratischer Kräfte in der Türkei reagieren mit vorsichtigem Optimismus auf den Entwurf. Sie betrachten ihn als einen ersten Schritt in einem langfristigen Friedens- und Demokratisierungsprozess.
Der „Gesetzesentwurf zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ wurde am 5. August in die Große Nationalversammlung der Türkei eingebracht, nachdem er am 3. August zunächst innerhalb der Regierungsfraktion zur Unterzeichnung freigegeben worden war. Im Mittelpunkt der zwölf Artikel umfassenden Vorlage stehen die Feststellung der Entwaffnung der PKK, der Umgang mit laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren sowie die institutionelle Umsetzung und parlamentarische Begleitung des Prozesses.
Erster rechtlicher Rahmen für den Friedensprozess
Der Entwurf sieht vor, laufende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie den Vollzug bereits rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen für fünf beziehungsweise zehn Jahre auszusetzen. Die Dauer richtet sich nach der jeweiligen Strafandrohung oder dem verhängten Strafmaß. Werden innerhalb dieses Zeitraums keine neuen Straftaten begangen, sollen die Verfahren beendet beziehungsweise die Strafen als vollstreckt gelten.
Vorsätzliche Tötungsdelikte sind von den Regelungen ausgenommen. Das gilt ebenso für bestimmte Straftaten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und mit lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. Damit wird Abdullah Öcalan von diesen Regelungen nicht erfasst. Eine pauschale bedingte Freilassung von Mitgliedern oder Unterstützer:innen der Bewegung sieht der Entwurf hingegen nicht vor.
Der Justizausschuss des Parlaments soll sich am 7. August mit der Vorlage befassen. Anschließend soll der Entwurf dem Plenum vorgelegt werden. Ein verbindlicher Termin für die abschließende Abstimmung wurde bislang nicht bekannt gegeben. Einen deutschsprachigen Überblick über die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes gibt es hier.
Kurz vor der Bekanntgabe des Gesetzesentwurfs erklärte Abdullah Öcalan nach einem Treffen mit der İmralı-Delegation der DEM-Partei: „Mit diesem Gesetz machen wir uns auf den Weg, ein historisches Problem zu lösen. Wir stehen am Beginn eines Demokratisierungsprozesses, der mindestens ebenso bedeutsam sein wird wie die Gründung der Republik.“
Öcalan bezeichnete das Gesetz als Schlüssel für den weiteren Verlauf des Prozesses. Zugleich betonte er, dass noch nicht alle Fragen gelöst seien und der Erfolg davon abhänge, ob die unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräfte Verantwortung für den Prozess übernehmen. Seine vollständige Botschaft wurde von der DEM-Partei veröffentlicht.
Frieden muss gesellschaftlich verankert werden
Die kurdische Freiheitsbewegung betont, dass eine umfassende Demokratisierung nur durch das Zusammenkommen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräfte des Landes erreicht werden könne. Sie verfolgt dieses Ziel sowohl durch die Gespräche mit dem Staat als auch durch die Erneuerung ihrer eigenen theoretischen und organisatorischen Ansätze.
Duran Kalkan, eines der Gründungsmitglieder der aufgelösten PKK, erklärte bereits Mitte Juli, dass die Bewegung bei den grundlegenden Fragen ihres Kampfes nicht auf den Staat vertraue: „Wir haben alles durch den Kampf, durch die Kraft des Volkes und durch den Willen der Gesellschaft errungen. Wir glauben, dass, wenn der Prozess gesellschaftlich verankert wird und sich auch die gesellschaftlichen Kräfte, die für Frieden und Demokratie eintreten, den Prozess zu eigen machen, aus einer kleinen Öffnung eine große Entwicklung entstehen kann.“
Kalkan machte damit deutlich, dass der politische Prozess nicht allein auf Verhandlungen zwischen staatlichen Akteuren und der kurdischen Bewegung beschränkt bleiben dürfe. Entscheidend sei vielmehr eine breite gesellschaftliche Beteiligung. Das vollständige Interview mit Duran Kalkan erschien bei Medyascope.
Auch die kurdische Frauenbewegung TJA stellte klar, dass das Gesetz keinen Endpunkt, sondern den Beginn einer neuen Phase markieren müsse. Die TJA-Aktivistin Ayla Akat erklärte: „Als TJA werden wir weder von unserem Kampf für die Freiheit der Frauen noch von unserer Forderung nach der physischen Freiheit Abdullah Öcalans oder einem Friedensrecht, in dem Frauen konstituierende Subjekte sind, abrücken.“
Die Frauenbewegung fordert eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an allen politischen Entscheidungs- und Verhandlungsprozessen. Darüber hinaus müssten die Rolle Abdullah Öcalans im Friedensprozess, seine freien Arbeits- und Kommunikationsbedingungen sowie seine physische Freiheit rechtlich abgesichert werden. Die vollständige Stellungnahme der TJA ist hier dokumentiert.
DEM-Partei fordert weitergehende Demokratisierung
Tuncer Bakırhan, Ko-Vorsitzender der DEM-Partei, ordnete die Debatte um das Rahmengesetz in die tiefgreifenden politischen Umbrüche im Nahen Osten ein. Er erklärte: „Das Rahmengesetz ist kein Privilegiengesetz. Es eröffnet erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Lösung eines historischen Problems, das seit über hundert Jahren verleugnet wird. Es öffnet die Tür zum Frieden.“
Bakırhan betonte zugleich, dass das Gesetz lediglich den Auftakt eines umfassenderen Demokratisierungsprozesses bilden könne. Nach der parlamentarischen Sommerpause müssten weitere Reformen folgen. Dazu gehörten die Stärkung der demokratischen Teilhabe, die Sicherung sprachlicher, kultureller und religiöser Rechte, der Ausbau der lokalen Demokratie sowie ein Ende der staatlichen Zwangsverwaltung gewählter Kommunen. Seine Rede zum Rahmengesetz ist hier zusammengefasst.
Mit dem Gesetz sollen zugleich Voraussetzungen für die Rückkehr von Menschen geschaffen werden, die seit Jahren im Exil leben oder sich in den Bergen befinden. Auch politische Gefangene könnten von den vorgesehenen Aussetzungen der Verfahren und des Strafvollzugs profitieren.
Trotz bestehender Mängel bezeichnete Remzi Kartal, Ko-Vorsitzender des KONGRA-GEL, den Entwurf als wichtigen Schritt: „Insgesamt halten wir dieses Gesetz für wertvoll und begegnen ihm konstruktiv.“
Die Rückkehr aus dem Ausland oder aus den Bergen könne jedoch nur auf Grundlage eines Aufrufs und unter der Koordination Abdullah Öcalans erfolgen. Öcalan sei der Verhandlungspartner des Staates und vertrete innerhalb des Prozesses die kurdische Seite. Kartals vollständige Stellungnahme wurde von bianet veröffentlicht.
Breite parlamentarische Unterstützung – Demokratisierung bleibt offen
Im Parlament zeigt sich ein gemischtes Bild. Neben den Regierungsparteien AKP und MHP unterzeichneten auch Abgeordnete der DEM-Partei, der CHP, der HÜDA-PAR sowie einzelne Abgeordnete der Yeni-Yol-Fraktion den Entwurf. Insgesamt wurde die Vorlage mit rund 360 Unterschriften beim Parlamentspräsidium eingereicht.
Die İYİ-Partei lehnt das Gesetz ab, während die Yeniden-Refah-Partei ein Referendum über die Vorlage fordert. Die neu gegründete YENİ-Partei beteiligte sich nicht an der gemeinsamen Unterzeichnung, erklärte jedoch, den grundsätzlichen Friedensprozess weiterhin zu unterstützen.
Der YENİ-Parteivorsitzende Özgür Özel kritisierte insbesondere, dass der Entwurf nicht gemeinsam mit den anderen Parteien erarbeitet und ihnen erst kurz vor seiner Einbringung übermittelt worden sei. Zugleich machte er deutlich, dass mit der Entwaffnung auch konkrete demokratische Reformen auf die politische Tagesordnung gesetzt werden müssten.
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Zwölf Jahre nach dem Genozid: Êzîd:innen fordern Aufarbeitung und Selbstbestimmung
ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.
Anlässlich des Jahrestags des Genozids in Şengal fordert die êzîdîsche Bevölkerung nach wie vor eine konsequente Aufarbeitung, die Rettung der verschleppten Frauen, die vollständige Öffnung der Massengräber sowie die Etablierung einer demokratischen Selbstverwaltung.
Im Sommer 2014 besetzten IS-Banden Mosul und griffen am 3. August Şengal, das historische Zentrum der êzîdischen Gesellschaft, an. Bis zu 10.000 Menschen wurden ermordet und über 6.000 Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, entführt. Hunderttausende Êzîd:innen wurden aus der Region vertrieben. Zehntausende von ihnen flohen auf den Şengal-Berg, einen langgestreckten Gebirgszug im Nordirak und historischen Lebens- und Zufluchtsort der êzîdischen Bevölkerung, fliehen. Während diese Menschen dort eingeschlossen waren, eröffneten die Volksverteidigungskräfte HPG und die Frauenguerilla YJA-Stargemeinsam mit den kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ aus Rojava einen humanitären Korridor. Über diesen Fluchtweg konnten Zehntausende Êzîd:innen nach Rojava gelangen und vor einem Massaker gerettet werden. Aus der Erfahrung, von den staatlichen Sicherheitsstrukturen schutzlos zurückgelassen worden zu sein, entstanden später die Selbstverteidigungseinheiten YBŞ und YJŞ sowie die demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen in Şengal.
Der Genozid war in besonderer Weise von Verbrechen geprägt, die sich gezielt gegen êzîdische Frauen und Mädchen richteten. Entführte Frauen und Mädchen wurden gezwungen, ihrem Glauben abzuschwören, erhielten neue Namen, wurden unzählige Male verkauft und waren systematischer sexualisierter Gewalt, Versklavung und Zwangsverheiratung ausgesetzt. Viele von ihnen konnten erst Jahre später befreit werden; die körperlichen und psychischen Folgen der erlittenen Gewalt wirken für die Betroffenen und die gesamte êzîdische Gesellschaft bis heute fort.
Im Februar 2016 erkannte das Europäische Parlament die Verbrechen des IS an den Êzîd:innen und weiteren religiösen Minderheiten als Genozid an. Im Juni desselben Jahres kam auch die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für Syrien zu dem Ergebnis, dass der IS Genozid an den Êzîd:innen begangen hatte. Inzwischen haben zahlreiche Staaten, darunter Deutschland, die USA, Großbritannien, Belgien, die Niederlande, Kanada und Armenien, die Verbrechen des IS an den Êzîd:innen offiziell als Genozid anerkannt.
Diese Anerkennungen und die laufenden Strafverfahren sind wichtige Schritte, um die Verbrechen juristisch als Genozid einzuordnen und Täter:innen zur Verantwortung zu ziehen. Sie reichen jedoch nicht aus, um den Genozid umfassend aufzuarbeiten und eine Wiederholung zu verhindern.
Die Bewegung der freien êzîdischen Frauen (TAJÊ), der Dachverband der êzîdischen Frauenräte in Deutschland e.V. (SMJÊ) und êzîdische Frauenorganisationen in Syrien, Russland und Armenien haben gemeinsam eine Kampagne „12 Jahre 74. Ferman – Wir geben die Suche nicht auf!“ ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen die Suche nach den weiterhin verschleppten Frauen und Kindern, ihre Befreiung sowie die Forderung, den Genozid nicht als abgeschlossen zu betrachten, solange Betroffene noch immer vermisst werden. In der Pressemitteilung heißt es: “Die schmerzhafte Wahrheit ist: Viele der entführten Frauen und Mädchen sind noch immer in Gefangenschaft. Sie sitzen in den Kerkern der Täter, während die Welt wegschaut.”
Der Genozid von Şengal gehört nicht der Vergangenheit an. Die nationalstaatliche Logik, die religiöse und ethnische Vielfalt als Bedrohung betrachtet, prägt bis heute die Politik verschiedener Staaten und bewaffneter Akteure in der Region – sei es im Iran, in Israel, in Syrien oder der Türkei. Zwölf Jahre nach Beginn des Genozids bleibt die Forderung der Êzîd:innen unverändert: Sicherheit, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit dürfen nicht länger politischen und wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.
Die Bevölkerung von Şengal hat in den vergangenen Jahren eigene demokratische Selbstverwaltungsstrukturen aufgebaut, um Sicherheit zu gewährleisten, den gesellschaftlichen Wiederaufbau zu organisieren und ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen. Diese Strukturen werden jedoch bis heute von regionalen und internationalen Akteuren nicht anerkannt, sondern aktiv unter Druck gesetzt. Das zentrale Ziel einer konsequenten Aufarbeitung besteht darin, eine Wiederholung des Genozids zu verhindern. Dazu müssen demokratische Kräfte in ihrer Arbeit unterstützt und Frauen in ihrem Befreiungskampf gestärkt werden. Stattdessen wird früheren Dschihadisten wie Syriens sog. Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, einst bekannt als al-Jolani und Anführer der al-Nusra-Front, heute international der rote Teppich ausgerollt, durch milliardenschwere EU-Hilfen ebenso wie durch staatliche Empfänge in Deutschland. Das ist nichts anderes als die Aufrechterhaltung des genozidalen Potenzials.
Die Etablierung eines demokratischen Zusammenlebens ist ein langfristiges Ziel der Befreiungsbewegung, das es zu unterstützen gilt. Es gibt jedoch auch Schritte, die êzîdische Organisationen sofort umgesetzt sehen wollen.
Konkret fordern êzîdische Organisationen:
- die Fortsetzung und Intensivierung der Suche nach den noch immer vermissten und verschleppten Frauen und Kindern,
- die juristische Aufarbeitung des Genozids durch ein unabhängiges internationales Tribunal sowie die konsequente Strafverfolgung der Täter:innen, Unterstützer:innen, Finanziers und weiteren Verantwortlichen,
- die vollständige Öffnung und forensische Untersuchung der Massengräber, die Identifizierung der Ermordeten sowie die würdevolle Übergabe ihrer sterblichen Überreste an die Angehörigen,
- einen sofortigen Abschiebungsstopp für Êzîd:innen in den Irak,
- die Anerkennung der demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen sowie der Selbstverteidigungseinheiten YBŞ und YJŞ durch die internationale Gemeinschaft,
- einen international abgesicherten Schutzstatus für Şengal und das Ende militärischer Angriffe auf die Region,
- die Anerkennung des 3. August als internationalen Gedenktag des Genozids an den Êzîd:innen durch die Vereinten Nationen.
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