Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
FragDenStaat
Ministerin bei Öl- und Gaslobby: Kleine Anfrage, großes Schweigen
Nicht nur uns, auch Bundestagsabgeordneten verweigert das Wirtschaftsministerium Informationen zur USA-Reise von Katherina Reiche. „Rechtswidrig“, sagt ein Jurist. Die Grünen fordern Zugang zu allen Dokumenten.
Das Wirtschaftsministerium (BMWE) missachtet nicht nur Auskunftsrechte von Bürger*innen und Journalist*innen, sondern laut zwei Juristen auch die Rechte des Parlaments. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die FragDenStaat vorab vorlag.
In der Anfrage geht es um die USA-Reise von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im März 2026. Auf der Konferenz in Texas stellte Reiche die EU-Klimaziele in Frage. Außerdem kritisiert sie seit ihrer Rückkehr ein wichtiges Klimaschutzgesetz in der EU. Die EU-Methanverordnung begrenzt Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases Methan im Energiesektor. Reiche will eine Verschiebung um drei Jahre erreichen.
Deshalb wollten wir wissen: Was hat Reiche mit Öl- und Gasbossen in Texas besprochen? Doch nach mehreren Monaten schickte uns das Ministerium auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nur stark geschwärzte und unvollständige Dokumente. Gemeinsam mit Umweltorganisationen gehen wir dagegen vor.
Auf Grundlage unserer Recherche hat die Grünen-Fraktion im Bundestag 19 Fragen an die Bundesregierung gestellt, eine sogenannte Kleine Anfrage. Mit diesem parlamentarischen Instrument kontrollieren Bundestagsabgeordnete die Arbeit der Bundesregierung. Die Grünen-Abgeordneten wollten wissen, warum entscheidende Stellen in den Dokumenten geschwärzt wurden oder warum das Ministerium nur Vorbereitungsunterlagen, nicht aber Protokolle und Auswertung der Treffen geschickt hat. So kann man nur sehen, was besprochen werden sollte - nicht aber, was tatsächlich vor Ort in Texas passiert ist.
Die Antworten der Bundesregierung sind ernüchternd. Mehrfach verweist das BMWE auf dieselben Ablehnungsgründe wie im Bescheid zu unserer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auf entscheidende Fragen, etwa was die Ministerin mit dem Energiekonzern ExxonMobil vor Ort tatsächlich besprochen hat, schreibt das Ministerium: „Hierzu liegen keine Informationen vor.“
Treffen mit Ölkonzern ExxonMobil Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Grünen vom 21.9.2026 Im Zweifel Ministerin Reiche befragenDavid Werdermann, auf Verfassungsrecht und Informationszugangsrechte spezialisierter Jurist der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält solche Antworten für offensichtlich rechtswidrig. „Die Bundesregierung macht es sich zu einfach“, sagt er. Man könne die Fragen nicht mit einem pauschalen Verweis auf einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz abräumen. „Für das parlamentarische Fragerecht gelten andere Maßstäbe, denn es folgt unmittelbar aus der Verfassung.“ Die Bundesregierung müsse Geheimhaltungsinteressen am besonderen Gewicht des parlamentarischen Informationsinteresses messen und eine Verweigerung konkret und nachvollziehbar begründen. „Genau daran fehlt es“, sagt Werdermann.
Besonders deutlich werde das bei der Frage zum Treffen mit ExxonMobil. Das parlamentarische Fragerecht erfasse ausdrücklich auch das persönliche Wissen der Beteiligten. „Die Bundesregierung muss auch bei der Ministerin und ihren Mitarbeiter*innen nachfragen, statt nur in die Akten zu schauen“, so Werdermann. Dass sich niemand mehr an die Themen eines erst im März geführten Gesprächs mit ExxonMobil erinnern könne, erscheine fernliegend.
Die Intransparenz im BMWE hat SystemAuch für Bernhard Wegener, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, ist die Antwort ungenügend. Er verweist gegenüber FragDenStaat auf eine weitere kleine Anfrage, die das Wirtschaftsministerium unzureichend beantwortet habe. Erst vor zwei Wochen verweigerte das Ministerium eine umfassende Antwort darauf, welche Lobbygespräche es zum Heizungsgesetz geführt hat, das Recherchezentrum Correctiv berichtete.
Damals sagte Wegener: „Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche weicht Antworten systematisch aus.“ Die Intransparenz des BMWE sei besonders auffällig, das Ministerium schwäche die Auskunftsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung. Seine Aussagen gelten für diese Anfrage ganz entsprechend, schreibt Wegener.
Das Bundeswirtschaftsministerium weist die Kritik der Juristen zurück, geht jedoch auf unsere konkreten Fragen nicht ein. „Das BMWE achtet das Fragerecht des Parlaments und gibt in seinen Antworten auf Kleine Anfragen und schriftliche und mündliche Fragen der Abgeordneten umfassend Auskunft über sein Regierungshandeln“, schreibt ein Sprecher. Parlament und Abgeordnete könnten jederzeit Ergänzungen zu gegebenen Antworten erfragen. Ob das Ministerium Katherina Reiche oder andere Anwesende zum Treffen mit ExxonMobil befragt hat, darauf antwortet das BMWE nicht.
Grüne fordern: Alle Unterlagen ungeschwärzt freigebenJulia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, ist empört über die knappen Antworten der Bundesregierung. „Was hat Ministerin Reiche über ihre Gespräche mit der Gas- und Öllobby in Texas zu vertuschen?“, fragt sie. Die Art und Weise, wie das Ministerium Fragen zu dem Thema abblockt, missachte das parlamentarische Fragerecht. „Dass Abgeordnete die Bundesregierung mit kritischen Fragen kontrollieren können, ist ein hohes demokratisches Gut und das Ministerium hat nicht zeigen können, dass es stichhaltige Gründe gibt, wieso es keine Transparenz herstellen muss“, sagt Verlinden. Die Ministerin müsse endlich reinen Tisch machen und alle Unterlagen ungeschwärzt freigeben.
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Fortwährende Rechtsbrüche: Dobrindt vs. Rechtsstaat
Der Innenminister ignoriert nicht nur Gesetze, sondern auch Gerichte. Offenbar will er durchregieren, ohne von einer unabhängigen Justiz behelligt zu werden. Wer handelt?
Alexander Dobrindt hat kein Problem mit Rechtsbrüchen. Das zeigt der CSU-Politiker schon seit 2013, als er sich für eine PKW-Maut in Deutschland stark machte. Nicht nur zahlreiche Rechtswissenschaftler, sondern auch seine eigenen Beamten warnten den damaligen Bundesverkehrsminister Dobrindt davor, ein Mautsystem einzuführen, das die Regierungspartei selbst vollmundig als „Ausländermaut“ bewarb. Das Mautkonzept verstieß eindeutig gegen EU-Recht, weil es Ausländer*innen gegenüber Deutschen diskriminierte.
Trotz dieser eindeutigen juristischer Einschätzungen ließ Dobrindt sich nicht von seinen Plänen abbringen. Er trieb das Gesetz, mit dem die Maut eingeführt werden sollte, unbeirrt voran – ein Gesetz, das später vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde. Das Maut-Desaster kostete die Steuerzahler*innen mehrere Hundert Millionen Euro. Doch für Dobrindt hatte es keine Konsequenzen. Als der Gerichtshof sein Urteil fällte, war Dobrindt vom Posten des Verkehrsministers schon zu seinem nächsten Karriereschritt in der CSU geeilt. Der Skandal blieb an seinem Nachfolger Andreas Scheuer kleben. Millionen Euro Steuergeld waren verloren.
Andauernde RechtsbrücheDobrindt machte damals eine zentrale Erfahrung, die sich seitdem immer öfter wiederholt: Dass er mit seiner Politik fortlaufend gegen Gesetze verstößt, tut seiner Karriere keinen Abbruch. Im Gegenteil. In Zeiten der autoritären Wende wird Dobrindt innerhalb der Union für seine Härte gefeiert. Rechtsstaatliche Verfahren gelten offenbar als lästige Nebensache.
In folgenden Verfahren verstößt Alexander Dobrindt derzeit fortlaufend gegen geltendes Recht:
- Grenzkontrollen: Kurz nach Amtsantritt wies der Innenminister die Bundespolizei zum millionenfachen Bruch von EU-Recht an. Mehrere Gerichte haben in insgesamt acht Fällen die Kontrollen an den deutschen Grenzen inzwischen für rechtswidrig erklärt. Grenzkontrollen sind innerhalb der EU nur ausnahmsweise erlaubt, wenn die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit in einem Mitgliedsstaat ernsthaft bedroht ist – das ist bei Deutschland nachweislich nicht der Fall. Trotz der Gerichtsentscheidungen hält Dobrindt an den rechtswidrigen Grenzkontrollen fest. Jetzt will er diese Praxis bis 2027 verlängern.
- Zurückweisungen: Asylsuchende an den deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen, ist ebenfalls offensichtlich rechtswidrig. Dies haben Gerichte inzwischen mehrfach entschieden. Trotzdem macht Deutschland genau das. Dass diese Praxis nicht korrekt ist, war auch dem Innenministerium klar: Dobrindts Beamt*innen wiesen schon früh darauf hin, dass rechtskonforme Zurückweisungen nicht möglich sind. Dass zeigen Dokumente, die wir veröffentlicht haben. Trotz der Gerichtsentscheidungen hält Dobrindt an seiner Politik fest.
- Sozialleistungen für Geflüchtete: Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof, dass bestimmte Kürzungen von Sozialleistungen für Geflüchtete rechtswidrig sind. Deutschland kürzt Asylsuchenden Leistungen vollständig, wenn für sie eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist. Dadurch werden Betroffene oft obdachlos – ein Verstoß gegen EU-Recht, auch unter dem neuen Gemeinsamen Asylsystem (GEAS). Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt einen solchen Verstoß fest. Trotzdem hält Dobrindt an den rechtswidrigen Kürzungen fest.
Dobrindts Begründung dafür, dass er die Gerichtsentscheidungen ignoriert, folgt in allen drei Bereichen dem gleichen Muster. Der Innenminister spielt die Gerichtsentscheidungen als „Einzelentscheidungen“ herab. Tatsächlich entscheiden Verwaltungsgerichte immer über einzelne Fälle. So funktionieren die juristischen Verfahren dort. Zugleich sind die besagten Urteile sehr eindeutig und grundsätzlich in ihren Begründungen. Sie liefern gewissermaßen eine Blaupause. Sämtliche derartigen Fälle, die in Zukunft vor Gericht landen – potentiell tausende – würden voraussichtlich gleich entschieden werden.
Andere Minister hatten in vergleichbaren Situationen auf Gerichtsentscheidungen reagiert und ihre rechtswidrige Praxis geändert. Dobrindt allerdings nimmt den fortwährenden Rechtsbruch einfach in Kauf.
Angriff und VerteidigungDas Vorgehen von Dobrindt ist ein andauernder Angriff auf den Rechtsstaat. In diesem Kontext verwundert es kaum, dass Dobrindt auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angreift. Das IFG ist, wie auch die Justiz, ein Mittel, um die übergreifende Exekutive zu kontrollieren. Dobrindt will durchregieren – Widerspruch ist ihm offenbar lästig.
Doch wir geben nicht auf, den Rechtsstaat zu verteidigen. Im vergangenen Jahr haben wir wegen der Zurückweisungen an der deutschen Grenze bereits Strafanzeige gegen Dobrindt gestellt. Damals weigerte sich die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen. Es sei nicht zu widerlegen, dass Dobrindt gutgläubig davon ausgegangen sei, dass die Praxis juristisch korrekt wäre. Nach unserer Aufdeckung weiterer Dokumente aus dem Innenministerium haben wir die Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, die Ermittlungen aufzunehmen. Doch sie weigerte sich erneut, den Innenminister strafrechtlich zu verfolgen. Wir suchen daher nach neuen Wegen, gegen die rechtswidrigen Maßnahmen des Ministeriums vorzugehen.
→ zur Strafanzeige gegen Dobrindt und gegen Romann
→ zur Antwort der Staatsanwaltschaft
→ zur Vorlage für Remonstrationen für Bundespolizist*innen
von Arne Semsrott
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Neue Kunstedition: Das kleine Schwarze
Heute ist internationaler Tag der Informationsfreiheit – und wir feiern mit unserer neuen limitierten Kunstedition! Die Edition stammt dieses Mal aus dem Bundesinnenministerium. Es ist die bisher schwärzeste Kunst. Jetzt erhältlich!
Das Bundesinnenministerium (BMI) von Alexander Dobrindt will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen. Kein Wunder – schließlich ist das Gesetz den Beamten des konservativsten deutschen Ministerium schon lange ein Dorn im Auge.
Und auch kein Wunder, dass das BMI schon jetzt kaum Infos über sein Handeln herausgibt. Gerade, wenn es um die rechtswidrigen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen geht, gibt sich Innenminister Dobrindt schmallippig. Das zeigt sich auch an internen Dokumenten dazu, die das Ministerium uns nur stark geschwärzt zugeschickt hat.
Viele Seiten sind komplett schwarz. Und damit ein Fall für unsere neue Kunstedition, die insgesamt elfte in unserer Reihe. Wie in den vergangenen Jahren küren wir wieder eine besonders denkwürdige IFG-Antwortseite für einen Kunstdruck. So viel Druckerschwärze wie dieses Jahr mussten wir aber noch nie aufwenden.
Die „Grenzen“-Edition 2026 ist limitiert auf 50 Kunstdrucke. Also sichere dir jetzt einen Kunstdruck in unserem Shop und unterstütze so unsere Arbeit!
→ Zur FragDenStaat-Kunstedition 2026: „Grenzen“
von Arne Semsrott❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Reiches Energiepolitik: Hat das Wirtschaftsministerium die Gaslobby um Argumente gebeten?
Der Energiekonzern EnBW lieferte dem Wirtschaftsministerium Vorschläge für eine Ausschreibung – angeblich auf „Ersuchen“ des Ministeriums. Wie kann das sein? Wir haben auf Auskunft geklagt und eine Erklärung bekommen, die noch mehr Fragen aufwirft.
Anfang 2026 schickt der Cheflobbyist des Strom- und Gaskonzerns Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) eine E-Mail an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE), darin Vorschläge zur Ausgestaltung eines Gesetzes. Das Ministerium will den Ausbau von Technologien fördern, die die Stromversorgung sicherstellen, wenn Sonne und Wind nicht genügend Energie liefern. Möglich ist das etwa durch fossile Gaskraftwerke oder Batteriespeicher. Das Ministerium plant Ausschreibungen dazu. In seiner E-Mail macht der EnBW-Cheflobbyist Vorschläge, wie die Ausschreibung aussehen könnte.
Auf den ersten Blick ein gewöhnlicher Vorgang. Unternehmen versuchen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu nehmen. Ungewöhnlich an der Nachricht ist allerdings, wie der Spiegel berichtete, dass die Vorschläge auf „Ersuchen des Ministeriums“ erstellt worden seien. Sollte das zutreffen, wäre das mehr als klassisches Lobbying. Es wäre eine Art Auftragsarbeit für die Ausgestaltung eines Gesetzes, vergeben vom Bundeswirtschaftsministerium.
Das BMWE hat gegenüber dem Spiegel nicht dementiert, dass die Vorschläge auf ein solches Ersuchen zurückgingen. Auch in der Bundespressekonferenz wurde dazu nachgefragt. Das Ministerium blieb vage. Aus unserer Sicht ist das allerdings eine Frage, die das Ministerium nach Artikel 5 Grundgesetz, der die Pressefreiheit garantiert, beantworten muss. Deshalb haben wir einen Eilantrag eingereicht – und so das Ministerium zu einer Stellungnahme im Gerichtsverfahren gezwungen.
Für unser Projekt „Nachgeliefert“ haben wir sämtliche Transkripte der Regierungspressekonferenzen der vergangenen zwölf Jahre gesammelt, verschlagwortet und durchsuchbar gemacht. Der Datensatz umfasst mehr als 1.700 Protokolle mit über elf Millionen Wörtern.
EnBW will Batteriespeicher ausbremsenWäre es nach dem Wirtschaftsministerium gegangen, hätte es ohnehin nur Gaskraftwerke gefördert. Doch die EU-Kommission sah bei der ursprünglichen Planung die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung. Sie verlangte deshalb, einen Teil der Kapazitäten offen auszuschreiben, um neben Gaskraftwerken auch anderen geeigneten Technologien die Teilnahme an der Ausschreibung zu ermöglichen. Etwa Anbietern von Batteriespeichern, die als umweltfreundlichere Alternative gelten. Die Anlagen speichern Strom, wenn viel erneuerbare Energie produziert wird, und speisen sie später wieder ins Netz.
Die Vorschläge, die der Konzern per E-Mail machte, würden Gaskraftwerke in der Praxis bevorzugen. Batteriespeicher können die EnBW-Kriterien kaum erfüllen. EnBW baut Gaskraftwerke, hätte also von einer Ausschreibung, die so formuliert wäre, profitiert. Anbieter von Batteriespeicher wurden laut Spiegel nicht nach Formulierungsvorschlägen gefragt.
BMWE: lediglich ein „mündlicher Hinweis“Wir haben das Gerichtsverfahren gewonnen, das Ministerium musste uns antworten. Allerdings wirft die Antwort noch mehr Fragen auf. Hatte sich das Ministerium gegenüber dem Spiegel noch bedeckt gehalten, behauptet es uns gegenüber nun, dass es kein „Ersuchen“ gegeben habe. Ein Beamter habe lediglich im Nachgang zu einem Fachgespräch einen „mündlichen Hinweis“ gegeben, dass EnBW Informationen nachreichen könne. Der Wortlaut dieses Hinweises sei allerdings nicht niedergeschrieben oder veraktet worden. Nachfragen bei dem zuständigen Mitarbeiter seien erfolglos gewesen. Der zuständige Mitarbeiter würde sich nicht mehr daran erinnern.
Damit widerspricht das Ministerium der Darstellung in der Spiegel-Berichterstattung und der dort zitierten Behauptung von EnBW, das Ministerium hätte das Unternehmen um Vorschläge gebeten. Wir haben ebenso eine Anfrage an den Energiekonzern gestellt. Die Antwort ist allerdings vage und ausweichend. EnBW schreibt lediglich, dass es – ähnlich wie viele andere Unternehmen – im ständigen Austausch mit dem Wirtschaftsministerium stehe und entsprechende Aktivitäten im Lobbyregister vermerkt seien.
Wenn Unternehmen für ihre Interessen bei Politiker*innen des Bundestages lobbyieren, dann müssen sie das im Lobbyregister vermerken, vor allem bei laufenden Gesetzgebungsverfahren wie diesem. EnBW hatte die Nachricht und die darin enthaltenen Vorschläge an das Wirtschaftsministerium allerdings erst vermerkt, nachdem der Spiegel dazu eine Nachfrage gestellt hatte. Das könnte nach dem Lobbyregistergesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Auf Nachfrage des Spiegel erläuterte der Konzern damals lediglich, das Dokument habe eine Lobbyregister-Nummer enthalten, ohne die verspätete Eintragung zu erklären.
Diese Ungereimtheit folgt auf mehrere Recherchen, die die Nähe von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu Großkonzernen zeigen. Im Herbst 2025 deckten wir auf, dass Reiche der Milliardärslobby Tipps für mögliche Steuersenkungen gab. Zudem schweigt Katherina Reiche bis heute zu einem Geheimtreffen in den Alpen mit Konzernchefs aus aller Welt, das ihr Lebensgefährte Karl-Theodor zu Guttenberg organisierte. Außerdem findet sich in einem geplanten Gesetz aus Reiches Haus ein umstrittenes Konzept ihres alten Arbeitgebers wieder – dem Energieriesen Eon.
von Vera Deleja-Hotko , Philipp Schönberger❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Strukturwandelförderung im Rheinischen Kohlerevier: Wir zwingen die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH zur Transparenz
Für den Strukturwandel weg von der Kohle sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren 14,8 Milliarden Euro ins Rheinland fließen. Das Unternehmen mit staatlichem Auftrag, das diesen Prozess leiten soll, weigerte sich, Informationen im öffentlichen Interesse herauszugeben. Wir haben vor Gericht ein Grundsatzurteil gegen die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH erstritten.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH (ZRR) Unterlagen zur Strukturwandelförderung im Rheinischen Kohlerevier herausgeben muss. Geklagt hatte eine Gruppe von FragDenStaat-Fellows gegen die ZRR. Die ZRR ist eine GmbH, die sich zu 62 Prozent im Besitz der Landkreise im Rheinischen Kohlerevier befindet.
Als zentraler Akteur soll die ZRR Gemeinden bei der Beantragung von Fördermitteln beraten und den Strukturwandel-Prozess im Rheinland leiten. In den Aufsichtsgremien der Zukunftsagentur sind neben Vertreter*innen der Landkreise und Gemeinden in der Region auch mehrere nordrhein-westfälische Ministerien vertreten. Im Aufsichtsrat sitzt neben Politik und Interessensverbänden auch ein Vertreter von RWE, also genau dem Energiekonzern, der die Tagebaue betrieben hat. Wir deckten bereits 2024 mit einer Klage auf, dass RWE mit manchen Kommunen am Tagebau Sponsoringverträge zur Imageverbesserung geschlossen hatte.
NRW soll bis 2030 aus der Kohleverstromung aussteigen. Dafür sollen bis 2038 insgesamt 14,8 Milliarden Euro an Strukturwandelförderung in das Rheinische Kohlerevier fließen, um dort neue Arbeitsplätze zu schaffen, die Wirtschaftsstruktur und Energieversorgung zu ändern und die Region lebenswerter zu machen. Die ZRR ist dafür zuständig, die eingehenden Förderanträge zu bewerten und die Antragsteller*innen zu beraten. Die endgültige Entscheidung über die Förderung von Projekten trifft dann die Bezirksregierung Köln.
Grundsatzurteil für die Kohle im RheinlandBereits 2023 hatten wir die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) angefragt, doch die ZRR verweigerte die Herausgabe. Vor Gericht hatte die ZRR behauptet, sie würde keine öffentlichen Aufgaben wahrnehmen und müsse daher keine Unterlagen auf unsere Anfragen nach dem UIG herausgeben. Dabei steht sogar im Gesellschaftsvertrag der ZRR, dass sie solche öffentlichen Aufgaben erfüllen soll.
Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der Zunkuftsagentur Rheinisches Revier GmbH, abrufbar über das Handelsregister
Zwischenzeitlich fragten wir dazu auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW an, die unsere Rechtsauffassung unterstützte. Das hat nun auch das Verwaltungsgericht Aachen bestätigt. Das Gericht entschied, dass die ZRR uns die angefragten Protokolle ihrer Aufsichtsgremien übersenden muss, soweit die dort behandelten Themen umweltrelevant sind. Dort werden die Projektanträge für Strukturwandelfördermittel bewertet und die Weichen für die künftige Entwicklung des Strukturwandels weg von der Braunkohle gestellt.
Dieses Urteil macht den Weg frei für weitere Transparenzanfragen an die ZRR und die beteiligten Landkreise, Gemeinden und Ministerien, die an der Verteilung der 14,8 Milliarden Steuergelder für den Strukturwandel mitwirken.
Verwaltungsgericht bestätigt großes öffentliches Interesse am StrukturwandelIn seinem Urteil betont das Verwaltungsgericht Aachen, dass an Informationen zum Strukturwandel ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Grund dafür sind die Medienberichte und die immense Summe an Steuergeldern, die für den Strukturwandel eingesetzt wird. Das ist auch für künftige Transparenzanfragen zum Thema Strukturwandel im Rheinland wichtig: Selbst wenn bei einzelnen Unterlagen Teile geschwärzt werden könnten, etwa zum Schutz behördlicher Beratungen, können diese Schwärzungen durch das öffentliche Interesse überwogen werden, sodass die Unterlagen dennoch vollständig herausgegeben werden müssen.
Damit ist es nun möglich, für umfassende Transparenz beim Strukturwandel im Rheinischen Kohlerevier zu sorgen. Offen bleibt, warum dieser zwischen Bund, Land und Region gesteuerte Prozess so lange hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde und die politisch Verantwortlichen nicht schon früher für Transparenz gesorgt haben.
Einzelne geförderte Projekte werfen Fragen aufNach unserer Klage hat die ZRR angefangen, Informationen über die mit Steuergeldern geförderten Projekte zu veröffentlichen. Das ist wichtig, denn bei einigen der Projekte gab es in den letzten Jahren große Zweifel, ob diese dem Strukturwandel wirklich nachhaltig dienen. So wurde für mehrere Millionen Euro etwa der Umbau eines Friedhofs in Aachen oder ein Sportpark dort gefördert – ein Zusammenhang mit dem eigentlichen Ziel des Strukturwandels, der Abkehr von der Braunkohleverbrennung, Schaffung von Arbeitsplätzen oder den Nachhaltigkeitszielen der Region ist nicht zu erkennen. Statt Geheimhaltung und polierten Kommunikationskampagnen müsste die ZRR verspieltes Vertrauen in den Strukturwandel durch mehr Offenlegung und Erklärungen zu den geförderten Maßnahmen zurückgewinnen.
Nicht nur wir, auch die Gemeinden im Kohlerevier beklagten im vergangenen Jahr die Intransparenz der Förderentscheidungen in einem „Alarmruf“ an die Landesregierung. In diesem Jahr drohten sogar Fördermittel zu verfallen, weil den beteiligten Behörden Personal fehlte, um die Förderanträge rechtzeitig zu stellen und zu bearbeiten und das frühere Projektbewertungsverfahren der ZRR zu bürokratisch war – erst eine Gesetzesänderung des Bundestags konnte den Verfall der Gelder verhindern.
Unser Grundsatzurteil für mehr Transparenz in der Strukturwandelförderung ermöglicht jetzt, Licht ins Dunkel der Bürokratie zu bringen. Damit der Strukturwandel im Kohlerevier funktionieren kann und die Bürger*innen verstehen können was passiert, ist das von großer Bedeutung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Protokolle der Gremiensitzungen der ZRR liegen uns noch nicht vor.
von Jannis Krüßmann , Frida Mühlhoff , Recherchegruppe ZRR❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Landtagswahlen: Das echte Wahlergebnis
Die Ergebnisse der Parlamentswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt repräsentieren nicht die gesamte Bevölkerung – große Teile von ihnen haben nicht mitentschieden. In Berlin sogar mehr als die Hälfte.
Wen repräsentiert das neue Abgeordnetenhaus in Berlin? Für wen stehen die neuen Landtage in Schwerin und Magdeburg ein? Wer wird nicht repräsentiert?
Es ergibt sich ein neues Bild der Wahlergebnisse bei den Parlamentswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September sowie in Sachsen-Anhalt vom 6. September, wenn man sie nicht nur mit den Menschen in Verhältnis setzt, die ihre Stimme abgeben konnten. Vergleicht man sie mit der Gesamtbevölkerung des Landes, zeigt sich: Die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses von Berlin wurde nur von rund 44% der Bevölkerung entschieden. In Mecklenburg-Vorpommern bestimmte 62% der Bevölkerung mit, in Sachsen-Anhalt rund 57%.
Ganze 22% der Einwohner*innen Berlins durften nicht mitwählen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Weitere 14% sind jünger als 16 Jahre. Gerade Reformen in der Bildungs-, Klima- und Migrationspolitik haben auf sie besonders große Auswirkungen. Sie sind von der Politik betroffen, haben darauf aber keine direkte Einflussmöglichkeit.
Zudem zählten viele weitere Stimmen nicht, weil Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. Etwa 16% gingen in Berlin nicht zur Wahl, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt je 17% – in der Regel Menschen, die mit der Politik unzufrieden sind und nicht den Eindruck haben, dass sie mit ihrer Stimme etwas ändern können.
Wahlrecht reformierenFür die fehlende Repräsentation gibt es vielfältige Reformvorschläge: Sie reichen von einem Wahlrecht für alle dauerhaft Aufenthaltsberechtigten unabhängig vom Pass über Wahlpflichtmodelle bis hin zur Senkung des Wahlalters. In Berlin hatten Linke und Grüne zuletzt im Mai 2023 in einem gemeinsamen Antrag den Senat aufgefordert sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Unionsbürger*innen und Drittstaatsangehörige bei Landtagswahlen ein Wahlrecht erhalten, sofern sie mindestens fünf Jahre ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Beide Parteien haben diese Forderung auch in ihre Wahlprogramme übernommen.
In den Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern konnten zudem im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Bei der vom Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt veranstalteten U-18 Wahl hatten im August knapp über 3000 Kinder und Jugendliche ihre Stimme abgegeben.
Auch eine Absenkung oder Streichung der Fünf-Prozent-Hürde wird vermehrt gefordert, da durch sie Wahlstimmen nutzlos werden. Auch ein Präferenz-Wahlrecht käme in Frage. Danach gibt man z.B. in Rangfolge für zwei Parteien eine Stimme an. Zieht die erste Partei nicht ins Parlament ein, verfällt die Stimme nicht, sondern kommt der zweitgenannten Partei zugute.
von Arne Semsrott , Melek Bazğan , Matthias Jakubowski❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
CDU-Fördermittelaffäre Berlin: „Ein Vorgehen außerhalb der Verfassung werde ich selbst nicht veranlassen“
In der Fördermittelaffäre musste Staatssekretär Oliver Friederici als Erster gehen. Seine Verwaltung hatte wiederholt rechtliche Bedenken gegen die Vergabe geäußert. Interne E-Mails zeigen den Streit zwischen Friederici und der Kultursenatorin bis zu seiner Entlassung.
Noch immer beschäftigt die CDU-Fördermittelaffäre Berlin. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die ehemalige Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) wegen des Verdachts der Untreue. Es geht um 2,6 Millionen Euro Fördergeld, die an Projekte gegen Antisemitismus verteilt werden sollten. Der Landesrechnungshof Berlin bewertet die Vergabe als „evident rechtswidrig“. Wedl-Wilsons Behörde habe das Geld nicht nach festen und nachvollziehbaren Kriterien verteilt und geförderte Projekte nicht richtig geprüft.
Eine Schlüsselrolle in der Affäre spielt Oliver Friederici (CDU). Er war bis April 2026 Staatssekretär für Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Senatsverwaltung und damit einer der höchsten Mitarbeiter*innen von Wedl-Wilson. Friederici und seine Mitarbeitenden äußerten mehrfach rechtliche Bedenken gegen die Vergabe der Gelder. Das zeigen die Akten zur Fördermittelaffäre, die wir Anfang des Jahres veröffentlicht haben. Friederici geriet dabei wiederholt mit Senatorin Wedl-Wilson aneinander. Nachdem die Affäre öffentlich wurde, war er der erste Mitarbeitende, der entlassen wurde.
Wir veröffentlichen jetzt die letzten E-Mails zwischen Wedl-Wilson und Friederici, bevor er seinen Posten verlor. Sie zeigen, wie verhärtet die Fronten zwischen der Senatorin und ihrem Staatssekretär waren. Zugleich dokumentieren sie den Streit um die Vergabe von Fördermitteln: Es geht um die Förderung des Abraham Geiger Kollegs, einer Ausbildungsstätte für Rabbiner*innen, deren Antrag die Verwaltung zunächst abgelehnt hatte.
Geschrieben für die AkteDie E-Mails reichen von Anfang Dezember 2025 bis Mitte April 2026. In diesen Zeitraum fällt der Start des Untersuchungsausschusses, der die Fördermittelaffäre aufklären soll. Die Korrespondenz endet wenige Tage vor Veröffentlichung des Berichts des Landesrechnungshofes.
Die Nachrichten sind auffallend ausführlich. Wenn Konflikte innerhalb einer Behörde entstehen, fallen Korrespondenzen häufig knapper aus. Häufig wird darum gebeten, das Gespräch per Telefon oder persönlich fortzusetzen. Ein Grund dafür ist, dass E-Mails veraktet werden und somit später von anderen eingesehen werden können.
Dass Wedl-Wilson und Friederici ihre Positionen dennoch ausführlich schriftlich festhalten, ist ein Hinweis darauf, dass sie ihre Sichtweisen für Außenstehende dokumentieren wollten. Beide dürften gewusst haben, dass ihre dienstliche Kommunikation im Rahmen von Akteneinsichten oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich werden könnte.
„Erhebliche Probleme“ in der VerwaltungWie tief das Zerwürfnis reichte, verdeutlichen Nachrichten aus dem Frühjahr. Damals hatten bereits verschiedene Medien, auch wir, über die Fördermittelaffäre berichtet. In einer E-Mail vom 13. Februar 2026 wirft Wedl-Wilson ihrem Staatssekretär vor, seine Abteilung sei schlecht aufgestellt. Zwei fusionierte Referate seien nie zusammengewachsen. Dieses „Versäumnis“ müsse sie dem Staatssekretär „leider anlasten“. Es habe zu „erheblichen Problemen“ geführt, die sie seit ihrem Amtsantritt habe „erben“ müssen, schreibt Wedl-Wilson
Aus der E-Mail vom 13. Februar 2026 von Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson an Staatssekretär Oliver FriedericiFriedericis Antwort fällt deutlich aus: Nicht seine Abteilung verzögere die Arbeit der Verwaltung, sondern die laufenden Ermittlungen in der Fördermittelaffäre. Der Untersuchungsausschuss, die Akteneinsichten und Aktenschwärzungen hätten einen „massiven Mehraufwand“ verursacht – der nicht von der Abteilung verschuldet sei. Die von Wedl-Wilson beklagten „erheblichen Probleme“ greift Friederici auf und schreibt, dass er sich Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss erhoffe.
Fördermittelaffäre 2 Aus der E-Mail vom 2. März 2026 von Staatssekretär Oliver Friederici an Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson Der „Wille“ der Koalition und des BürgermeistersDer letzte Konflikt zwischen der Kultursenatorin und dem Staatssekretär dreht sich um die Vergabe von Fördermitteln an das Abraham Geiger Kolleg, eine Ausbildungsstätte für Rabbiner*innen. Die Verwaltung hat den Förderantrag abgelehnt und einen entsprechenden Bescheid an das Kolleg verschickt – zu einem Zeitpunkt, als der Untersuchungsausschuss bereits begonnen hatte, die Fördermittelaffäre aufzuarbeiten.
Am 23. März 2026 fragt Wedl-Wilson, warum der Ablehnungsbescheid ohne ihr Wissen verschickt worden sei. Sie betont, sie habe Friederici in einem Gespräch von der „politischen Dringlichkeit dieses Vorhabens“ berichtet. Es sei der Wille der Koalition und des Regierenden Bürgermeisters, dass das Projekt gefördert werde. Auf unsere Nachfrage schreibt die Staatskanzlei, dass hierzu keine Informationen vorliegen. Wedl-Wilson fordert, der Vorgang solle extern geprüft werden, um Friedericis Entscheidung „politisch abzusichern“. Am 14. April 2026 nimmt Wedl-Wilson die Ablehnung zurück.
Aus der E-Mail vom 23. März 2026 von Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson an Staatssekretär Oliver FriedericiFriederici kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Er betont, es sei gängige Praxis, dass „Bescheide nach entsprechender Prüfung ohne Beteiligung der Leitungsebene verschickt werden“. Die fachliche Prüfung liege bei seiner Abteilung. Wenn der Antragsteller gegen die Entscheidung vorgehen wolle, müsse er sich an das Berliner Verwaltungsgericht wenden – nicht an die Senatorin. Er warnt: Eine externe Stelle mit der Prüfung zu beauftragen, sei rechtswidrig. „Ein Vorgehen außerhalb der Verfassung werde ich selbst nicht veranlassen“, so Friederici.
Aus der E-Mail vom 19. April 2026 verschickt von Staatssekretär Oliver Friederici an die Kultursenatorin Sarah Wedl-WilsonDiese E-Mail schreibt Friederici am 16. April 2026, einem Donnerstag. Fünf Tage später wird seine Entlassung bekannt. Wiederum drei Tage danach, am 24. April, veröffentlicht der Landesrechnungshof seinen Bericht und schreibt, dass das Haushaltsrecht missachtet wurde. Noch am selben Tag tritt die Senatorin zurück.
Wir haben bereits ausführlich über die CDU-Fördergeldaffäre berichtet. Wir haben die Akten aus dem Kultursenat veröffentlicht, den Bericht der Antikorruptionsbeauftragten und die WhatsApp-Nachrichten zwischen Senatorin Wedl-Wilson und zwei CDU-Abgeordneten.
Die Dokumente zeigen, wie Projekte nach parteipolitischen Interessen gefördert wurden, obwohl es mehrfach Warnungen aus der Verwaltung gegeben hatte.
von Vera Deleja-Hotko , Matthias Jakubowski
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CDU-Fördermittelaffäre: „Explizit nicht förderfähig“
Die Lobbyorganisation Elnet erhielt Steuergeld für ein Projekt, obwohl der Antrag zweimal abgelehnt wurde. Grund für die Kehrtwende: politischer Druck durch die Berliner CDU. Das zeigen Dokumente, die wir veröffentlichen.
Die Fördermittelaffäre der Berliner CDU weitet sich seit Monaten stetig aus. Auch ein Vorhaben der Lobbyorganisation European Leadership Network (Elnet) hat eine Förderung aus Steuergeld bekommen – obwohl die zuständige Verwaltung den Verein als „explizit nicht förderfähig“ eingestuft hatte. Öffentlich gemacht hat das die taz im Juli dieses Jahres. Wir veröffentlichen nun die Dokumente zu dem Fall.
Seit fast einem Jahr beschäftigt die Fördermittelaffäre die Berliner Politik. Im Kern geht es um 13 Projekte, deren Förderung aus einem 3,4 Millionen Euro schweren Sondertopf der Landesrechnungshof als „evident rechtswidrig“ eingestuft hat. Wir haben bereits ausführlich über die Affäre berichtet und die Akten aus dem Kultursenat, den Bericht der Antikorruptionsbeauftragten und die WhatsApp-Nachrichten zwischen Kultursenatorin Wedl-Wilson und zwei CDU-Abgeordneten veröffentlicht.
Die Dokumente zeigen ein Muster: Der Berliner Kultursenat verteilte Fördergeld nach parteipolitischen Interessen an Projekte, – manche mit direkten personellen Verbindungen zur Berliner CDU – obwohl Mitarbeitende der Verwaltung mehrfach widersprachen und warnten. Elnet gehört nicht zu den 13 Projekten, die über den Sondertopf gefördert wurden und war deshalb auch nicht Teil der Prüfung durch den Rechnungshof. Der Fall scheint jedoch dem gleichen Muster zu folgen.
Umweg über das AbgeordnetenhausElnet beschreibt sich selbst als Netzwerkorganisation, die die deutsch-israelischen Beziehungen durch Kontaktpflege von Entscheidungsträger*innen in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärken will. Kurz: eine Lobbyorganisation. Laut Lobbyregister hat Elnet im vergangenen Jahr rund 760.000 Euro für die Interessenvertretung im Bundestag aufgewendet. Der Leiter von Elnet in Berlin saß bis 2020 für die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft. 2023 suchte die Organisation nach Fördermitteln für ihr Projekt „Fragemauer trifft Berlin“.
Am 20. Dezember 2023 schreibt der Berliner CDU-Abgeordnete Timur Husein an die Senatsverwaltung für Kultur und teilt mit, das Abgeordnetenhaus habe beschlossen, das Projekt von Elnet mit 100.000 Euro zu fördern. Das zeigt eine E-Mail. Das Projekt wird im Haushalt namentlich genannt. Der Abgeordnete fragt bei der Kulturverwaltung nach, wie Elnet jetzt weiter vorgehen solle. Ungewöhnlich daran: Über die Förderung einzelner Projekte entscheidet final die Verwaltung, nicht das Abgeordnetenhaus – so steht es in der Landeshaushaltsordnung.
E-Mail vom 20. Dezember 2023 des Abgeordneten Timur HuseinRelativ schnell macht die Verwaltung klar, dass sie die Förderung von Elnet nicht anweisen könne. Für das beantragte Projekt sei nicht der Kultursenat zuständig, sondern die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Die Antwort scheint der CDU-Abgeordnete Husein nicht zu akzeptieren: Er sei über diese Entscheidung „aus vielen Gründen nicht zufrieden“ und habe bereits mit dem damaligen Kultursenator Joe Chialo (CDU) gesprochen, wie eine E-Mail vom 8. Februar 2024 zeigt.
E-Mail vom 8. Februar 2024 des Abgeordneten Timur HuseinDer Antrag wird von der Kultursenatsverwaltung an den SPD-geführten Sozialsenat weitergereicht – und dort ebenfalls abgelehnt. Daraufhin folgt ein Brandbrief Huseins. Die E-Mail vom 18. November 2024 geht an Kultursenator Chialo und seinen Staatssekretär Friederici, über dessen Widerstand gegenüber politischem Einfluss wir bereits berichtet haben. In der Nachricht heißt es, Elnets Vorhaben sei ein Projekt auf dem „Fraktionsticket“ der CDU.
E-Mail vom 18. November 2024 des Abgeordneten Timur HuseinEine derartige Absprache wurde später sogar formal festgehalten: Im Februar 2025 legte Chialo mit zwei CDU-Abgeordneten eine Liste mit Projekten für „parteipolitische Schwerpunktsetzung“ fest, die mit insgesamt 3,4 Millionen Euro gefördert werden sollten. Das zeigen die Akten zur Fördermittelaffäre. Dass Husein schon im November 2024 von einem „Fraktionsticket“ spricht, deutet darauf hin, dass es solche Abmachungen bereits vorher gab.
Welche persönlichen Gespräche nach dieser Nachricht stattfanden, lässt sich über die Dokumente nicht rekonstruieren. Fest steht: Am 20. Dezember 2024 stellt Elnet erneut einen Förderantrag für das Fragemauer-Projekt beim Kultursenat. Diesmal allerdings richtet sich der Antrag an das Religionsreferat und wird gemeinsam mit zwei weiteren Partnern gestellt.
Trotz Warnung gefördertDass Elnet den Antrag erneut stellt, fällt in der Verwaltung auf, wie ein Prüfvermerk vom 14. Februar 2025 zeigt. Der Vereinszweck von Elnet, der auch politische Lobbyarbeit umfasse, sei „explizit nicht förderfähig“. Auch fehlten religiöse Bezüge, weshalb der Verein eigentlich nicht antragsberechtigt sei. Mit den zwei neuen Partnern sei das anders – „wobei dies bei der Lobbyausrichtung einen großen Kompromiss darstellt“, notiert die Verwaltung in Klammern.
aus dem Prüfvermerk des Religionsreferats vom 14. Februar 2025Eigentlich, so der Vermerk weiter, müsse das Projekt von anderer Stelle gefördert werden – vom Sozialsenat, der die Förderung aber bereits abgelehnt hatte. Dass Elnet nun doch Geld aus dem Topf des Religionsreferats bekommen soll, gehe auf eine „mündlich vorgetragene Anordnung“ der Hausleitung zurück. Mit der Hausleitung ist im Behördensprech in der Regel der Senator gemeint. Senator war zu diesem Zeitpunkt Joe Chialo. Die Verwaltung appelliert, den Vorgang nicht zu wiederholen. Falsch zugewiesene Haushaltsmittel dürften nicht „aufgrund von politischem Druck fachfremd“ eingesetzt werden. Trotz aller gegensätzlichen Hinweise endet der Vermerk mit einer Förderempfehlung.
aus dem Prüfvermerk des Religionsreferats vom 14. Februar 2025An anderer Stelle benennt der Prüfvermerk den erwähnten „politischen Druck“ noch deutlicher. Es gebe eine „enge Vernetzung zu politischen Akteuren in Berlin (MdAs)“ – gemeint sind Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Diese hätten bereits versucht, Einfluss auf die Bearbeitungszeit zu nehmen. Unbedingt sei auf Gleichbehandlung zu achten, mahnt die Verwaltung.
aus dem Prüfvermerk des Religionsreferats vom 14. Februar 2025Der verantwortliche Kultursenator Joe Chialo tritt im Mai 2025 zurück. Zum Untersuchungsausschuss ist er nicht erschienen. Die Fraktionen haben entschieden, beim Landgericht einen Antrag auf Ordnungsgeld einzureichen. Gegen seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft. Laut einem Bericht des Tagesspiegel soll Chialo gegen seine Nachfolgerin aussagen.
Wir haben bereits ausführlich über die CDU-Fördergeldaffäre berichtet. Wir haben die Akten aus dem Kultursenat veröffentlicht, den Bericht der Antikorruptionsbeauftragten und die WhatsApp-Nachrichten zwischen Senatorin Wedl-Wilson und zwei CDU-Abgeordneten.
Die Dokumente zeigen, wie Projekte nach parteipolitischen Interessen gefördert wurden, obwohl es mehrfach Warnungen aus der Verwaltung gegeben hatte.
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Repräsentative Umfrage: Überwältigende Mehrheit für Berliner Transparenzgesetz
Im Frühjahr hat die CDU-SPD-Koalition das Berliner Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt. Das stößt auf breite Kritik: Die klare Mehrheit der Anhänger sämtlicher Parteien in Berlin will stattdessen mehr Transparenz. Das zeigt eine neue Umfrage.
Es hätte so einfach sein können: Von 2019 bis 2021 machten wir mit unserem Volksentscheid Transparenz Berlin Druck für ein neues Berliner Transparenzgesetz. Der Gesetzentwurf war fertig, übersprang mit 32.000 Unterschriften locker die erste Hürde für einen Volksentscheid – doch die SPD-geführte Innenverwaltung blockierte anschließend mit einer 20-monatigen Zulässigkeitsprüfung den Prozess. Schließlich drehte die SPD sogar den Spieß um: Gemeinsam mit der CDU sorgte sie nicht für mehr Transparenz, sondern schränkte das Informationsfreiheitsgesetz massiv ein.
Die Berliner Stadtgesellschaft ist damit äußerst unzufrieden: Wie eine repräsentative Umfrage von pollytix im Auftrag der Open Knowledge Foundation zeigt, fordern 77 % der Berliner*innen ein neues Transparenzgesetz. Die überwältigende Mehrheit aller Parteianhänger*innen von CDU (62 %) über Grüne (77 %) und SPD (79 %) bis Linke (89 %) erwarten vom neuen Senat ein Gesetz für mehr Transparenz.
Die Umfrage zeigt kurz vor der Abgeordnetenhauswahl auch, dass die von uns mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mit aufgedeckte CDU-Fördermittelaffäre für viele Menschen wahlentscheidend ist. 31 % der Berliner*innen, die über die rechtswidrige Fördermittelvergabe informiert sind, messen der Affäre einen „eher großen“ oder „sehr großen“ Einfluss auf ihre Wahlentscheidung bei.
Muss der Volksentscheid Transparenz zurückkommen?Damit zeigt sich, dass sich die CDU-SPD-Regierung mit der Einschränkung des IFG verrechnet hat. Sie schränkte das Gesetz im Frühjahr ein, nachdem die Fördermittelaffäre bekanntgeworden war. Dabei berief sie sich auf angebliche Sicherheitsprobleme, die auch zu einem Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar geführt hätten. Bis heute konnten CDU und SPD aber keinen einzigen Beleg für diese Behauptung vorlegen – sie war offensichtlich ein Vorwand.
Vielmehr zeigte sich kürzlich, wo die tatsächlichen Sicherheitsprobleme in Berlin liegen: Nachdem zwei Berliner Senatsverwaltungen gehackt wurden, landeten vertrauliche Dokumente aus Behördenrechnern im Darknet, darunter Geburtsurkunden, private Telefonnummern und auch IFG-Anträge des FragDenStaat-Teams mit internen Bewertungen. Der Senat hatte offensichtlich seine Zeit damit verschwendet, die Transparenz einzuschränken – und dabei zu wenig in Sicherheitsvorkehrungen investiert.
Die Abgeordnetenhauswahlen sind damit auch Richtungswahlen für die Transparenz und demokratische Kontrolle in Berlin. Sollte der neue Senat nicht liefern, steht der Volksentscheid Transparenz für außerparlamentarischen Druck bereit. Kommt das Transparenzgesetz nicht aus dem Parlament, kommt es über einen Volksentscheid.
von Arne Semsrott❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Berlin: Zwei Drittel für Entkriminalisierung
Seit 1935 ist das Fahren ohne Ticket in Deutschland eine Straftat. Eine klare Mehrheit in Deutschland will das ändern, zeigt eine neue repräsentative Umfrage. Mit der Abgeordnetenhauswahl in Berlin könnte neuer Wind in die Debatte kommen.
Seit 1935 wird das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland außergewöhnlich hart als Straftat verfolgt. 9.000 Menschen müssen jedes Jahr ins Gefängnis, weil sie ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind und die Geldstrafe nicht zahlen können.
Das muss sich ändern – sagt ein Großteil der Bevölkerung in Berlin, wie eine neue repräsentative Umfrage von Pollytix im Auftrag der Open Knowledge Foundation zeigt. 71% der Menschen wollen, dass sich das Land beim Bund für eine Entkriminalisierung von Fahren ohne Ticket einsetzt. Überwältigende Unterstützung gibt es über alle Partei- und Einkommensgrenzen hinweg. Anhänger*innen von Grünen über SPD und CDU bis hin zur AfD sind mit teils bis zu 85% dafür, Fahren ohne Ticket aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Mehrheit aller Parteien fordert Verzicht auf StrafanzeigenBerlin muss allerdings nicht auf die Bundespolitik warten, um etwas zu ändern: Bereits 14 deutsche Städte haben entschieden, auf Strafanzeigen in ihren Verkehrsbetrieben zu verzichten. Unter anderem in Köln, Halle und Wiesbaden müssen Menschen ohne Ticket zwar weiter das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Eine zusätzliche Strafanzeige und damit eine mögliche Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis haben sie aber nicht mehr zu befürchten.
Mehr als zwei Drittel der Berliner*innen wollen, dass ihre Stadt auch diesen Weg geht. In der CDU wollen 62% der Anhänger*innen eine solche Regelung, in der SPD 70%, in der Linken 79% und bei den Grünen 80%.
Wie FragDenStaat im Dezember 2021 gemeinsam mit dem ZDF Magazin Royale berichtet hatte, sind große Teile der Betroffenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahren ohne Fahrschein absitzen müssen, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und betroffen von psychischen Krankheiten. Jede*r siebte ist suizidgefährdet.
Offenlegung: FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott hat den Freiheitsfonds gegründet, der Menschen aus dem Gefängnis befreit.
von Arne Semsrott
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Trumps „Anti-Antifa-Konferenz“: Deutscher Spitzenbeamter trat als Redner auf
Bei einer fragwürdigen Veranstaltung der US-Regierung spielte Deutschland eine größere Rolle als bisher bekannt. Interne Unterlagen zeigen, wie wichtig der Termin im Bundesinnenministerium auf höchster Ebene behandelt wurde.
Geht es nach den Worten von Marco Rubio, steht die Welt unmittelbar vor einem Rückfall in die Siebzigerjahre. In seiner Eröffnungsrede zieht der US-Außenminister eine Linie von aktuellen Antifa-Strukturen hin zum Terrorismus der RAF und zu südamerikanischen Guerillakämpfern. Derzeit könne man weltweit einen kaum vorstellbaren Anstieg linksterroristischer Anschläge verzeichnen, behauptet er. Europäische und US-amerikanische Antifa-Gruppen hätten ein Netzwerk gebildet mit dem kubanischen Geheimdienst und Proxys der Regime in Iran und Irak. Sie seien „Feinde der Zivilisation“, die bekämpft werden müssten. Belege für seine Behauptungen liefert Rubio nicht.
Vertreter*innen aus mehr als 60 Nationen sind Mitte Juli in Washington zu der Konferenz „Das Wiederaufleben des politischen Terrorismus“ gekommen. Sie hören die RAF-Vergleiche von Marco Rubio. Sie hören auch, wie Minuten später der rechte Hardliner Stephen Miller proklamiert, linksextremer Terror führe unweigerlich zu Gulags und fordert, man könne nicht zulassen, dass sich linke Gruppen auf Bürgerrechte berufen, um ihre Gewalt zu verschleiern. Und sie verfolgen die anschließende Podiumsrunde zur „Bedrohungslage durch linksextremistischen Terror“. In der Runde auf der Bühne sitzt: ein hochrangiger Beamter des deutschen Innenministeriums. Es ist Christian Klos, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit.
Dass Klos in dieser Runde auftritt, war offenbar ein dringendes Anliegen von höchsten Kreisen im Bundesinnenministerium (BMI). Auch Minister Dobrindt persönlich war vorab über den Auftritt informiert. Das zeigen interne Unterlagen, die wir durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) befreit haben. Bisher war lediglich bekannt, dass ein deutscher Beamter bei der Konferenz anwesend war, jedoch nicht klar, welche Rolle er dort gespielt hat. Das BMI will sich auf Nachfrage nicht dazu äußern.
Dobrindts Vize: „Wir sollten das machen“„Wir sollten das, auch wenn sehr kurzfristig, machen.“ Mit dieser knappen Nachricht leitet Staatssekretär Hans-Georg Engelke an einem frühen Dienstagabend Anfang Juli die Einladung, als Speaker an der Konferenz in Washington teilzunehmen, an Abteilungsleiter Klos weiter und bittet um einen Antwortentwurf. Nur 13 Minuten vorher hatte die Berliner US-Botschaft die Einladungsmail an Engelke verschickt.
Mail von Staatssekretär EngelkeEngelke ist direkt nach Dobrindt die Nummer Zwei im BMI. Manchen gilt er als der heimliche Chef des Ministeriums. Medienberichte nennen ihn „Deutschlands Sicherheitsarchitekt“ oder „Dobrindts loyalen Ermöglicher“. Kritiker*innen werfen Engelke vor, als Sonderermittler die Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz nach Auffliegen des rechtsterroristischen NSU nicht ausreichend aufgeklärt und stattdessen kleingeredet zu haben.
Engelke persönlich sagt die Teilnahme eines BMI-Vertreters an der Konferenz zu. „Zweifellos ist gewalttätiger Linksextremismus eine wichtige Herausforderung, vor der unsere Länder gemeinsam stehen“, schreibt er der US-Botschaft. Angesichts der Bedeutung des Themas begrüße Engelke den fruchtbaren Austausch zwischen dem BMI und US-Partnern. Leider könnten aus Termingründen weder Minister Dobrindt noch Engelke persönlich an der Konferenz teilnehmen. Stattdessen freue sich Abteilungsleiter Klos darauf, in Washington auf dem Podium zu sitzen.
Zusage des BMI zur Teilnahme an dem Panel während der KonferenzInnenminister Dobrindt wird schriftlich über den geplanten Termin informiert. Auf seinem Schreibtisch landen mehrere sogenannte Ministervorlagen. Zwar hat das BMI die Infoschreiben an Dobrindt als „Verschlusssache“ eingestuft und deshalb nicht an uns herausgegeben. Aus anderen Unterlagen geht jedoch hervor, dass der Minister auf diesem Weg auf dem Laufenden gehalten wurde.
Was Abteilungsleiter Klos auf der Veranstaltung in Washington auf der Bühne gesagt hat, ist nicht öffentlich bekannt. Die Herausgabe mehrerer Vorbereitungsunterlagen für den Auftritt verweigert das BMI mit Verweis auf die Einstufung als Verschlusssache.
Trump-Regierung will weltweit gegen Linke vorgehenDer von uns veröffentlichte Austausch zwischen dem Ministerium und US-Behörden ist kurz und wirft zugleich große Fragen auf. Wie eng arbeitet das BMI bereits mit Trumps Sicherheitsbehörden zusammen, um gegen Linksextremismus vorzugehen? Und seit wann?
In seiner Eröffnungsrede auf der Konferenz kündigt US-Außenminister Rubio an, es werde eine Folgeveranstaltung mit Partnern in Deutschland geben. Das BMI erklärt später, es sei ein „Workshop von Fachexperten“ geplant. Die Veranstaltung soll im Herbst stattfinden und werde vom BMI gemeinsam mit Marco Rubios Außenministerium geplant. Weitere Details nennt das Ministerium auf Anfrage nicht. Die Opposition kritisiert die Zusammenarbeit deutlich. Es sei nicht davon auszugehen, dass durch diese Konferenz auch nur ansatzweise sinnvolle Ergebnisse erwartet werden können, sagte Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen gegenüber der taz. Die Bundesregierung drohe, auf diesem Weg die unterkomplexe Agitation der Trump-Bewegung gegen „die Antifa“ aufzuwerten.
Die US-Regierung unter Donald Trump geht seit einiger Zeit massiv gegen Antifa-Gruppen wie auch gegen linke zivilgesellschaftliche Akteure vor – auch außerhalb der USA. Erst Ende Juli haben die USA ein italienisches Internetkollektiv als „globale Terroristen“ eingestuft und mit Sanktionen belegt. Die spendenfinanzierte Gruppe existiert seit 2001 und stellt Blog-Plattformen, Mailadressen und weitere technische Infrastruktur zur Verfügung. Auf Druck der US-Regierung wurden auch in Deutschland zivilgesellschaftlichen Vereinen wie der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes oder dem Rechtshilfeverein Rote Hilfe die Konten gekündigt.
Hinter der verbalen und sicherheitspolitischen Aufrüstung scheint auch ein parteipolitisches Kalkül zu stecken. Während Trump vor einem weltweiten Kommunismus warnt und die „Rote Angst“ schürt, bezeichnet er die Demokratische Partei in den USA regelmäßig als radikale Linke oder Kommunisten und erklärt sie zu einer Bedrohung, die bekämpft werden müsse. Schon im Wahlkampf 2024 sagte Trump, gegen Linksradikale müsse man notfalls mit der Armee vorgehen. Ähnliche Bürgerkriegsbilder beschwor auch Stephen Miller bei der Konferenz in Washington herauf: „Wenn deine Zivilisation dein Zuhause ist, musst du sie mit derselben Leidenschaft und Kraft verteidigen, als ob ein feindlicher Eindringling in dein eigenes Haus eingedrungen wäre, in dem deine Familie lebt.“ Minuten später diskutierte ein deutscher Spitzenbeamter auf der Bühne, wie man diesen Kampf gemeinsam führen kann.
von Aiko Kempen
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Sachsen-Anhalt: Was die AfD plant – und wie wir uns dagegen wehren können
Die rechtsextreme Partei plant massive Angriffe auf unser demokratisches Miteinander. Wir haben ihr Regierungsprogramm unter die Lupe genommen – und zeigen, dass jede*r von uns etwas dagegen tun kann.
„Es ist Sonntag, 18:01 Uhr. Im Hintergrund der Fernsehübertragung aus Magdeburg hört man Jubelschreie. Die AfD hat bei den Landtagswahlen 43,8 Prozent geholt und ist mit Abstand die stärkste Kraft im neuen Landesparlament.” Im 2024 erschienenen Buch Machtübernahme war das noch ein Zukunftsszenario. Seit Sonntagabend ist es die neue Realität in Sachsen-Anhalt. Der AfD stehen jetzt mehrere Möglichkeiten offen, eine Regierung zu bilden. Auch wenn vieles derzeit noch ungewiss ist: In jedem Szenario wird die Stärke der AfD, die vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, die Politik autoritärer werden lassen.
In ihrem Regierungsprogramm hat die AfD schon Anfang des Jahres dargestellt, was sie im Falle einer Regierungsübernahme für das Bundesland plant. Darin wird deutlich, dass es für eine Vielzahl von Einzelpersonen, Initiativen und Vereinen bedrohlich wird. Im Visier hat die AfD ganz besonders Migrant*innen und queere Menschen, die Bereiche Bildung und Kultur sowie zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Rechtsextremismus und für die Demokratie.
Politiker*innen der Partei haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie es auf marginalisierte Gruppen und demokratische Strukturen abgesehen hat. Doch jetzt bietet sich ihr die Chance, ihre Agenda politisch umzusetzen: Selbst wenn sich keine stabile parlamentarische Mehrheit bilden sollte, bestünden für eine AfD-Regierung dennoch weitreichende Möglichkeiten, ihre Pläne zu verwirklichen. Für viele der angekündigten Maßnahmen sind keine Gesetzesänderungen und deshalb keine Mehrheit bei einer Abstimmung im Landtag notwendig.
Wir stellen zentrale Punkte vor, die die AfD verfolgen will, um die demokratische Öffentlichkeit und die Zivilgesellschaft zu schwächen – und zeigen Handlungsoptionen auf, um sich dem entgegenzustellen.
Was droht?Demokratisches Engagement: Vereine, die aus Landesmitteln gefördert werden, sollen ein „glaubhaftes Bekenntnis zur demokratischen Ordnung und zu einer patriotischen Grundhaltung“ ablegen. Demonstrationen sollen beschränkt werden, sodass z.B. Meinungsäußerungen nur noch in deutscher Sprache erlaubt sind. Demokratisches Engagement wird somit erheblich erschwert und in einen rechtsnationalistischen Rahmen gedrängt.
Medien: Die Rundfunkstaatsverträge sollen als erste Amtshandlung gekündigt werden. Öffentlich geförderte Radiosender sollen zu „politischer Neutralität und Ausgewogenheit“ verpflichtet werden. Die Landesmedienanstalt soll alle Freien Radios überprüfen und gegebenenfalls deren Bezuschussung einstellen. Dabei setzt die AfD gezielt auf die Diffamierung einzelner Sender und deren Arbeit. Es ist der Versuch, Medien und öffentliche Berichterstattung auf Parteilinie zu bringen und ihre öffentliche Kontrollfunktion aufzuheben.
Bildung und Kultur: Die Landeszentrale für politische Bildung soll in ein Landesinstitut für staatspolitische Bildung und Identität umgebaut werden. Die Landesförderung für das Programm Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage soll eingestellt werden. Zudem soll eine „patriotische Kulturpolitik“ umgesetzt werden. Theatern, Museen und vielen anderen Kultureinrichtungen droht staatliche Zensur. So wird Bildung und Kultur in den Dienst einer rechtsextremen Ideologie gestellt, die Vielfalt bekämpft.
Was jede*r von uns tun kannDie Politik der AfD zielt darauf, demokratische Strukturen und öffentliche Debatten zu zersetzen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und als demokratische Zivilgesellschaft zusammenhalten. Ob ideelle Unterstützung, die Mitgliedschaft in demokratiefördernden Vereinen oder Spenden – auch wer selbst nicht in Sachsen-Anhalt lebt, hat viele Möglichkeiten demokratisches Engagement zu unterstützen. Einen guten Überblick über in Sachsen-Anhalt tätige Initiativen bieten Sachen-AnhaltWeltoffen oder der Verein Polylux.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Verwaltung?Auch Beamt*innen müssen nicht jeder Weisung folgen – im Gegenteil: Wenn ihre Vorgesetzten rechtswidrige Weisungen erlassen, haben sie die Pflicht, sich zu widersetzen. Das besagt die sogenannte Remonstrationspflicht. Sollten AfD-Minister*innen diskriminierende, gegen ein Gesetz verstoßende oder die Menschenwürde verletzende Maßnahmen anordnen, müssen Beamt*innen sich demnach weigern, diese umzusetzen. Unterstützung für rechtmäßiges Verwaltungshandeln im Sinne der Demokratie bietet unter anderem der Verein Verwaltung für Demokratie, der auch ein Erste-Hilfe-Kit Demokratie zur Verfügung stellt.
FragDenStaat bietet UnterstützungEine Demokratie braucht Menschen, die sich einmischen und Strukturen, die sie stärken. Deshalb unterstützen wir demokratisch Engagierte, ganz besonders, wenn sie von autoritären Maßnahmen betroffen sind. Wir wollen, dass zivilgesellschaftliche Arbeit wirksam bleibt – auch unter schwieriger werdenden Bedingungen. Dafür stehen unsere Projekte wie der Gegenrechtsschutz, der Überbrückungsfonds oder die neue Task Force Demokratie. Wir unterstützen bei Vorwürfen von Verstößen gegen das vermeintliche Neutralitätsgebot und wir springen ein, wenn staatliche Förderung aus politischen Motiven gestrichen wird. Wir kämpfen weiter für Transparenz von Regierungs- und Verwaltungshandeln und machen so rechtswidrige Entscheidungen öffentlich.
→ Zum Gegenrechtsschutz
→ Zur TaskForce Demokratie
→ Leitfaden zum Neutralitätsgebot
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Cera-Week in Texas: Was hat Katherina Reiche in den USA mit Öl- und Gasbossen besprochen?
Das Wirtschaftsministerium weigert sich, wichtige Informationen zum Besuch von Katherina Reiche bei der weltweit wichtigsten Energiekonferenz in den USA herauszugeben. Gemeinsam mit Umweltorganisationen gehen wir dagegen vor.
Es ist eine Art Jahrestreffen der Öl- und Gasindustrie. Jedes Jahr kommen mehr als 10.000 Menschen aus rund 90 Ländern bei der Cera-Week in Houston in den USA zusammen, darunter CEOs globaler Konzerne und Regierungsvertreter*innen. Das Thema: Energiepolitik. An der Konferenz im März 2026 nahm auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche teil – laut eigenen Angaben mindestens zum achten Mal. Früher als Beraterin und Managerin, heute als Bundeswirtschaftsministerin. „Ich habe mich von ganz hinten nach vorne vorgearbeitet,“ sagte sie im Gespräch auf einer der Konferenzbühnen stolz.
Die Reise der Ministerin schaffte es schnell in die Medien, denn in Texas stellte Reiche das EU-Klimaziel in Frage, bis 2050 klimaneutral zu sein. Nach ihrer Rückkehr kritisierte die Ministerin die EU-Methanverordnung, die klimaschädliche Methanemissionen bei der Öl- und Gasförderung begrenzen soll, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Als Grundlage für diese Entscheidung nannte sie Gespräche auf der Cera-Week in Texas.
Wir wollten wissen: Was ist in Texas passiert, dass sich Reiche vor Ort und anschließend für die Interessen der Öl- und Gasindustrie einsetzte? Wen hat die Ministerin getroffen? Was hat sie mit Regierungsvertreter*innen und Konzernchef*innen besprochen?
Auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsrecht hat uns das Ministerium nach mehr als drei Monaten ein Dokument mit 92 Seiten geschickt. Die Unterlagen zeigen: Es war Reiches Wunsch, persönlich nach Texas zu fliegen. Sie setzte sich über den Rat ihrer Fachabteilung hinweg, die einen Staatssekretär schicken wollte.
Teilnahme von Reiche „nicht zwingend“ Gesprächsvorbereitung für Ministerin Reiche vom 24.6.2025Doch diesmal flog Reiche nicht nur als Besucherin hin. Sie bat ihre Abteilung um „maximalen Spielraum für kurzfristige Begegnungen mit anderen hochrangigen Konferenzteilnehmern“ und einen „Schwerpunkt im Gasbereich.“
Reiche bat um „maximalen Spielraum“ Entscheidungsvorlage für Ministerin Reiche vom 3.2.2026Die Unterlagen zeichnen ein Bild, nach dem Reiche die Konferenz als Plattform für einen Kurswechsel in der Energiepolitik nutzen wollte – weg vom Fokus auf erneuerbare Energien hin zu mehr Gas und Atomkraft. Reiche nutzt dafür die Worte „Realismus“ und „Pragmatismus“. Man brauche alle Arten von Energie: Wind, Sonne, Gas, Atomkraft und Batteriespeicher. So ist es in den Unterlagen mehrfach zu lesen.
Mehr als ein Dutzend Gespräche und Diskussionsrunden hat das Team aus dem Ministerium für Reiche während ihres zweieinhalbtägigen Aufenthalts geplant. Reiche soll mit dem Innenminister der USA über Gaslieferungen sprechen und mit den Ölkonzernen BP und ExxonMobil über die Auswirkungen der Methanverordnung. Zudem soll sie an einer Gesprächsrunde zu neuartigen Atomkraftwerken teilnehmen. Europas Potential dieser SMRs (small modular reactors) sei riesig, steht in den Dokumenten.
Gas und Atomkraft Terminvorbereitung für Ministerin Reiche vom 16.03.2026 Die Dokumente: geschwärzt, unvollständig, überteuertZu wichtigen Fragen der High-Level-Treffen der Wirtschaftsministerin in Texas geben die Dokumente jedoch keine Antwort. Zahlreiche Passagen sind geschwärzt, andere Dokumente fehlen komplett. Die Sammlung besteht vor allem aus Vorbereitungsunterlagen: Terminabsprachen, das geplante Programm für die Ministerin, Briefings für bilaterale Treffen und Panels. Was fehlt: Notizen und Protokolle der Treffen. Solche Debriefs werden von Ministerien üblicherweise erstellt, um beteiligte Referate auf dem Laufenden zu halten.
Was hat die Ministerin mit CEOs und Regierungsvertreter*innen besprochen? Welche Versprechen hat sie der Industrie gegeben? Was in Texas besprochen wurde, darf nicht geheim bleiben, denn es hat unmittelbare Auswirkungen auf die deutsche Klima- und Energiepolitik.
Deshalb haben wir beim Ministerium Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt – genauso wie die Umweltorganisationen Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Auch sie hatten nach dem Treffen in Texas ähnliche Anfragen gestellt. Da das Ministerium auf den ursprünglichen Antrag zunächst über Monate nicht geantwortet hatte, erhob die DUH eine Untätigkeitsklage. Erst danach gab das Ministerium an alle Organisationen und zusätzlich an einen FragDenStaat-User dasselbe 92-seitige Dokument heraus – und forderte von allen jeweils den Gebührenhöchstsatz von 500 Euro.
→ zur Anfrage bei FragDenStaat
→ zum Widerspruch von FragDenStaat
/ 92 Dokumentendetails Zeige/verstecke Text PDF herunterladen1
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Ref. XY US Secretary of the Interior Themen 1. Current geopolitical situation (impact on energy policy) 2. Energy Security 3. Energy and data centers 4. Bilateral energy cooperation Kernbotschaften 1. The U.S. and Germany share important approaches in the implementation of their energy policies 2. The German Government is placing increased emphasis on pragmatic and efficient solutions in the interest of business and citizens 3. Areas for bilateral cooperation: energy&data centers, geothermal energy, CCS, SMR - Seite 2 - Current geopolitical situation (Impact on Energy Policy) – VIIIB1 The Energy Information Administration (EIA) presented a forecast for energy prices last week, which assumes an oil price of 79 USD/barrel brent on average in 2026 and a gas export price that is only slightly higher compared to the previous year-. Also, Qatar has temporarily stopped its LNG exports to Europe (less than 4% of total European gas imports, less than 9% of LNG Imports). A recent ifo-forecast fears that the geopolitical development may harm German economic growth, especially if the situation continues. Some reports indicate that demand for heat pumps and solar PV in Germany has increased as a result of high oil prices. Iran co- manages South Pars, the world’s largest gas field, with Qatar. In response, Teheran has threatened retaliatory strikes against gas infrastructure and refineries in the UAE, Saudi Arabia, and Qatar. We are observing the current geopolitical escalation in the Middle East and the closure of the Strait of Hormuz with grave concern. While the physical security of supply in Germany remains stable due to our successful diversification, the massive price spikes—especially for middle distillates—are putting immense pressure on our citizens and fueling inflationary trends across the globe. Over the past week, prices have eased slightly from their recent highs of $120 per barrel for Brent crude and €60/MWh for gas on the TTF. At present, we are seeing a period of sideways movement: - Seite 3 - Oil prices are currently stabilizing in a corridor around $105 per barrel. Gas prices are hovering in a corridor around €55/MWh. LNG imports via German terminals are currently unaffected, as there are no scheduled deliveries from the Middle East; our primary volumes continue to arrive from the US. We appreciate the reliability of our U.S. partners. Despite this relative stabilization, oil and gas markets remain highly volatile as there is no clear indication of how long the conflict and the blockade in the Persian Gulf will persist. While there is no physical shortage of fuels at this stage, we remain concerned about the impact of high prices on diesel and jet fuel. To mitigate these pressures, Germany is participating in a coordinated IEA collective action to release 400 million barrels of emergency oil reserves, with our contribution amounting to approximately 2.64 million tonnes. Furthermore, we are implementing a legislative amendment to the Act against Restraints of Competition on the German fuel market. How do you assess the mid-term impact of its maximum pressure policy on Iran for global oil markets and energy price stability? What levers do you see for stabilizing international energy markets? - Seite 4 - Energy Security–VIIIB1 Germany bets on all sources of energy: wind, solar, gas, oil, storage interconnections, looking into nuclear – similar to the US’ “all of the above” approach. Diversification of partners a key component of ensuring security of supply. How is the National Energy Dominance Council approaching the topic of energy infrastructure, resilience and supply chain security? - Seite 5 - Energy and data centers – ID1 In recent years, the US have seen a massive increase in data centers – mostly used for powering AI. The currently installed capacity of 57 GW is set to double by the end of the decade. However, data center deployment comes with a specific set of challenges, ranging from massively increased electricity demand and strain on the grid to environmental concerns over noise pollution and problems with social licensing and increasing energy bills for consumers. Energy infrastructure will be the backbone of the AI industry. America and Europe can reinforce each other: the U.S. leads in compute, Europe leads in system integration. AI requires the strengths of both. See room for cooperation. - Seite 6 - Bilateral Energy Cooperation – IIB6 The bilateral Climate and Energy Partnership (CEP) was concluded following the end of the first Trump presidency. It was announced on 15 July 2021 by Chancellor Merkel and U.S. President Biden; the memorandum of intent was signed on 27 May 2022 by four co-chairs (Habeck/Baerbock/Kerry/Granholm). The focus was on the exchange of best practices and technology cooperation, strengthened transatlantic investment in clean technologies, and supply chains. The goal at the time: to advance transformation in line with Paris as global "leaders". To this end, four technical working groups were established: hydrogen, offshore wind, zero-emission vehicles, and cooperation with third countries. In addition, a B2B task force focusing on trade in hydrogen derivatives and a working group on CCUS. In the EU-US Joint Statement of August 21, 2025 (framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade) energy cooperation is addressed with a focus on the elimination of non-tariff barriers, complemented by an EU commitment expressing its intention to purchase US LNG, oil, and nuclear energy products with an expected offtake valued at $750 bn through 2028. We share the approach to energy policy that focusses on affordability and resiliency, applying pragmatism and common sense. Areas I am particularly interested in include geothermal energy, small modular reactors, CCS, and of course AI and data centers but I am happy to hear about your priorities. Vom Leitungsbereich auszufüllen. Eingangsdatum Leitung Tagebuchnummer eDW-Nummer 16.03.2026 Terminvorbereitung BM'in Reiche Betr.: Leadership Dialogue mit Ort: George R. Brown Convention Center, Raum: Bridge, 3. Etage (# 360) Für den Termin am: 25.03.2026, 15:15 - 15:55 Uhr BM z.K. z.K. PSt z.K. St Anlagen: Anlage 2: Gesprächsteilnehmende mit Foto und Kurzlebenslauf Anlage 3: Sprechpunkte Teilnehmer/innen: S&P Global Kontaktpersonen vor Ort: IIB6 Aktenzeichen Bearb. RL Mitz. UAL AL Ablauf: Begrüßung durch den Host und Gespräch Anlass/Rahmen: Vorbereitung für den Leadership Dialogue mit im Rahmen der CERAWeek. Sprachregime: Englisch Folgende Themen wurden angemeldet / sind zu erwarten: 1. Energy Realism 2. Restoring competitiveness 3. The global race for AI Kernbotschaften 1. Energy realism : Europe needs to acknowledge that for the foreseeable future expanding intermittent renewables needs to be combined with flexible baseload capacity – including storage capacities – and intelligent grid and system integration to power its economy. 2. Europe has all it needs to restore its competitiveness – especially in the global AI race. The grid is the central economic asset of a modern industrial nation. Europe already runs the grid architecture the AI era requires: highly connected, balanced across borders, digitalised, and capable of integrating both renewables and hyperscale loads. 3. AI is only as powerful as the energy system beneath it. But it is not all about competition. Cooperation is not a zero-sum game but creates win-win opportunities. Therefore, we need a transatlantic energy - AI compact. --- Anlage 2: Gesprächsteilnehmende mit Foto und Kurzlebenslauf --- S&P Global --- Anlage 3: Sprechpunkte --- Energy Realism Realism, pragmatism and geopolitical resilience are the three key elements of my energy policy. Europe needs to acknowledge that, for the foreseeable future, expanding intermittent renewables needs to be combined with flexible baseload capacity to power its economy. This includes storage capacities, intelligent grid and system integration. Imagine a modern industrial nation trying to run an AI economy as well as steel, chemicals, and transport on weather dependent supply, with insufficient backup, insufficient transmission, and insufficient planning. It cannot work. Europe operates the largest, most interconnected electricity grid in the world: with 400+ cross border interconnectors serving 600 million people, enabling real time balancing across an entire continent. This level of integration creates resilience, stabilizes prices, and allows Europe to move renewable energy and firm power efficiently across borders. Germany is moving to factual, engineering based energy policy. A clear- eyed view of reality is the only path to competitiveness, climate progress, and industrial strength. My policy stands for a pragmatic “and and” transition. Zur nächsten Seite von Jonas Seufert❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Debanking: Der lange Schatten von Donald Trump
Deutsche Banken kündigen vermehrt linken Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Konten. Wir zeigen warum – und wie Betroffene sich wehren können.
Es traf die Rote Hilfe, den antifaschistischen Verein VVn-BdA, eine anarchistische Gruppe aus Dresden, die Partei DKP und kleinere Nothilfe-Organisationen. Seit Ende 2025 kündigen deutsche Banken vermehrt die Konten linker Vereine und zivilgesellschaftlicher Organisationen – häufig ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung. Das macht die Postbank genauso wie öffentlich-rechtliche Sparkassen oder die GLS-Bank, die mit ihrem sozial-ökologischen Profil wirbt.
Diese abrupte, einseitige Kontokündigung heißt Debanking. Für die betroffenen Vereine ist sie existenzbedrohend: Spenden kommen nicht mehr an, Steuern, Mieten und Gehälter können nicht gezahlt werden, Partner im Ausland nicht mehr unterstützt werden. Bis heute sind zentrale Fragen nicht vollständig geklärt: Was hat zu den Kündigungen geführt? Warum so viele fast zur gleichen Zeit? Sind die Kündigungen politisch motiviert?
Wir veröffentlichen Verfahrensunterlagen, die nahelegen: Die Welle an Kontokündigungen hat vermutlich mit US-Präsident Donald Trump zu tun. Und auch mit der Bankenaufsicht BaFin, die deutsche Banken kontrolliert.
Die Dokumente stammen aus dem Verfahren des linken Rechtshilfevereins Rote Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen. Die Rote Hilfe hat sich Anfang 2026 erfolgreich gegen die Kontokündigung der Sparkasse Göttingen gewehrt – vorerst. In einem Eilverfahren erklärte das Landgericht die Kontokündigung für unrechtmäßig. Das Hauptverfahren steht noch aus.
Zudem haben wir mit Anwält*innen und betroffenen Organisationen gesprochen und veröffentlichen Empfehlungen, wie sich Vereine heute gut aufstellen können.
Trumps Terrorliste reicht bis nach GöttingenEin Grund, den die Sparkasse Göttingen in den Unterlagen nennt, reicht bis in die USA. Im November 2025 stufte Donald Trump die „Antifa Ost“ als Terrororganisation ein. Ebenfalls auf der Liste stehen die Hamas, Al-Kaida und die Hisbollah, allesamt militante islamistische Gruppierungen. Zwar sagt selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass die „Antifa Ost“ keine klassische Organisation mit Strukturen oder Hierarchien sei. Auf linke Vereine, die vermeintlich Verbindungen zu diesem Zusammenschluss haben, wirkt sich Trumps Entscheidung dennoch aus. Etwa auf die Rote Hilfe, die unter anderem Prozesskostenhilfe für Mitglieder ostdeutscher Antifa-Gruppen leistet. Und das, obwohl die US-Sanktionsliste in Deutschland rechtlich eigentlich wirkungslos ist.
Die Sanktionen wirken indirekt, weil die USA das internationale Zahlungssystem dominieren und die meisten Auslandsgeschäfte in US-Dollar abgewickelt werden. Die Sparkasse Göttingen leitet laut den Gerichtsakten ihre Auslandsüberweisungen über ihre Korrespondenzbank, die Norddeutsche Landesbank. Die wiederum hat eine Filiale in New York und muss sich deshalb an das US-Sanktionsrecht halten. Die Sparkasse Göttingen befürchtet, dass die Norddeutsche Landesbank die Zusammenarbeit einschränkt oder sogar beendet, sollte die Sparkasse Transaktionen mit Bezug zur vermeintlichen „Antifa Ost“ dulden. Die Folge: Kein Auslandsgeschäft für die Sparkasse Göttingen.
Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Die US-Sanktionen könnten keine Kontokündigung in Deutschland rechtfertigen, schreiben die Richter*innen. Außerdem sei die Befürchtung, dass die Partnerbank die Zusammenarbeit beende, schlecht belegt
Kein Grund: „Antifa Ost“ Aus dem Urteil des LG Göttingen vom 16.01.2026 „Morgen kann es der Digitalstaatssekretär der CDU sein“In diesem Fall hat ein Gericht die US-Sanktionen ausgebremst. „Besser wäre es, wenn es dafür nicht erst ein Gericht bräuchte“, sagt Kilian Wegner, Rechtsprofessor mit dem Schwerpunkt Geldwäsche und internationale Sanktionen an der Universität Halle-Wittenberg. „Die Politik hat alle Mittel in der Hand.“
Die EU könne über das sogenannte Blocking-Statut die Wirkung von Sanktionen aus dem Ausland einschränken. Der Hebel: Wer in der EU, etwa als Bank, ausländische Sanktionen umsetzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem können Betroffene Schadenersatz fordern – im dem Fall die Rote Hilfe von der Sparkasse Göttingen. Diese Regelung gibt es seit 1996, sie wurde bei US-Sanktionen gegen Kuba, den Iran oder Libyen genutzt, die die EU für völkerrechtswidrig hielt. „Einen ähnlichen Mechanismus könnte man sich für die jetzigen Einflussversuche ebenso überlegen“, sagt Wegner.
Langfristig müsse sich Europa stärker vom US-Finanzsystem abkoppeln, sagt Wegner. Solange eine Abhängigkeit bestehe, könne es alle möglichen Akteure treffen. „Heute sind es linke Gruppierungen oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Morgen kann es der Digitalstaatssekretär der CDU sein, wenn dieser beispielsweise die Regulierung von Sozialen Medien vorantreibt.“ Banken kündigten auch Richter*innen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag die Konten, nachdem die US-Regierung ihre Namen auf eine Sanktionsliste gesetzt hatte.
Bankenaufsicht weitet Kontrollen ausTrumps Sanktionsliste scheint nicht der einzige Grund für die Kündigungen zu sein. In den Gerichtsakten finden sich Hinweise auf eine mächtige Behörde, die alle Banken in Deutschland kontrolliert: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungen, die deutsche Bankenaufsicht BaFin. Besonders im Bereich Geldwäsche schaut die BaFin den Banken immer genauer auf die Finger.
Um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern, müssen Banken die Transaktionen ihrer Kund*innen prüfen, so schreibt es das Geldwäschegesetz vor. Dabei schätzen sie das Risiko der Kontoinhaber*innen ein. Je höher es ausfällt, desto genauer müssen Banken hinschauen. Bei einem hohen Risiko müssen sie unter Umständen jede Überweisung einzeln prüfen.
Die BaFin kontrolliert wiederum die Banken – so offenbar auch im Fall der Roten Hilfe. Laut den Gerichtsunterlagen hat die Sparkasse Göttingen eine Anfrage der BaFin erhalten und unter anderem deshalb das Geldwäscherisiko der Roten Hilfe hochgestuft.
Anfrage der BaFin Aus dem Urteil des LG Göttingen vom 16.01.2026Weil die Kontoumsätze nun täglich geprüft werden mussten, sei der Personalaufwand zu hoch gewesen. Deshalb habe die Sparkasse Göttingen das Konto gekündigt. Die Rote Hilfe hält dagegen: Viele der Kontobewegungen seien regelmäßige Spenden oder Mitgliedsbeiträge, der Aufwand entsprechend gering.
Um einschätzen zu können, warum die Anfrage der BaFin Druck aufgebaut hat, wäre es wichtig, den Inhalt zu kennen. Doch die BaFin gibt keine Auskunft. Sie schreibt auf unsere Anfrage, man sei gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und könne sich nicht zu einzelnen Instituten äußern. Auch die Sparkasse schweigt. Ein Sprecher schreibt, man werde „zu keinem Zeitpunkt öffentlich nähere Auskünfte über persönliche Verhältnisse“ von Kund*innen geben. Das gelte auch, wenn das für die Sparkasse selbst zu zivilrechtlichen Nachteilen führe.
Klar ist: Wenn die BaFin bei einer Bank nachfragt, hinterlässt das Eindruck. Denn sie kann das Geschäft von Banken empfindlich beeinträchtigen. Wenn die BaFin feststellt, dass sich eine Bank nicht an Gesetze hält, kann sie zum Beispiel bestimmte Geschäfte untersagen, Bußgelder verhängen oder Vorstandsmitglieder abberufen. Im äußersten Fall kann sie sogar die Banklizenz entziehen. Viele dieser Sanktionen veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite.
Im Fokus der BaFin: SpendengelderDie BaFin intensiviert seit Kurzem die Kontrollen im Bereich Geldwäsche. „Wir kommen häufiger bei den Banken vorbei“, sagte Birgit Rodolphe, die Verantwortliche für Geldwäsche-Kontrollen bei der BaFin, im Sommer 2025 in einem Interview. Derzeit werden 30 neue Stellen im Bereich der Geldwäschekontrolle geschaffen. Auf unsere Anfrage schreibt die BaFin, dass sich die Zahl der Aufsichtsinstrumente seit 2022 wesentlich erhöht habe.
Ein Fokus der BaFin scheinen Spendengelder zu sein. In einer Veröffentlichung der Behörde aus dem Sommer 2026 werden Spenden als „neues Geldwäsche-Risiko“ bezeichnet, weil die Herkunft der Gelder oft intransparent sei. Kriminelle könnten dies ausnutzen, indem sie wohltätige Organisationen als Tarnung nutzen oder mit einem Insider innerhalb einer tatsächlich wohltätigen Organisation zusammenarbeiten.
Doch das trifft wohl nicht auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen zu, denen Konten gekündigt wurden. Treffen die Richtlinien der BaFin die Falschen? Die Organisation FATF, die weltweit Standards für die Prüfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung setzt, sagt, dass Geldwäscheprüfungen unbeabsichtigte Konsequenzen für NGOs und Vereine haben können. Die BaFin selbst sagt uns nichts über ihre Prüftätigkeit im Bereich Spenden. Das unterliege der Verschwiegenheitspflicht.
Vereine können vorsorgen und sich wehrenEgal, ob es um Geldwäschekontrollen oder die Auswirkungen von Trumps Sanktionspolitik geht – solange sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert, wird es auch in Zukunft Kontokündigungen geben.
Als die ersten Kündigungen bekannt wurden, gründete sich das Netzwerk „Debanking stoppen“. Hunderte von Menschen wühlten sich durch Paragrafen und Behördendokumente und trugen Details über Sanktionsrecht und Bankenregulierung zusammen. Einen Offenen Brief an die sozial-ökologische GLS-Bank unterzeichneten rund 10.000 Menschen und über 400 Organisationen. Unter dem öffentlichen Druck fand die GLS-Bank schließlich einen Weg, die Konten von mehreren Vereinen weiterzuführen – darunter auch das der Roten Hilfe. Seitdem bietet die Bank Unterstützung bei der Kontoführung für Vereine.
Eine andere Option ist es, zu klagen, wie die Rote Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen. Die Chancen vor Gericht schätzt Jannik Jaschinski, Jurist beim Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte, als gut ein. „Eine Bank kann ein Vereinskonto nicht aufgrund von politischen Aktivitäten kündigen“, sagt er. Wenn das doch passiere, könne man sich wehren. „Das hat gute Aussichten auf Erfolg.“
Debanking – Was tun?Wir haben Empfehlungen zusammengetragen, die Vereinen dabei helfen können, mit der Gefahr von Kontokündigungen umzugehen. Sie stammen aus Gesprächen mit Betroffenen und Jurist*innen, die sich mit dem Thema Debanking auseinandergesetzt haben.
Ein Konto bei der Sparkasse eröffnen. Die Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, haben einen Versorgungsauftrag und sind an den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz gebunden. Die Hürden für eine Kontokündigung liegen deshalb höher als bei einer Geschäftsbank, die viel freier über Kündigungen entscheiden kann.
Rücklagen und Tagesgeschäft trennen. Viele Vereine haben neben dem täglichen Zahlungsverkehr Rücklagen oder andere Anlagen, die selten bewegt werden. Es kann sich lohnen, diese bei einer anderen Bank anzulegen, als bei der Bank, über die tägliche Zahlungen oder Spenden laufen. Wenn eine Bank das täglich genutzte Konto aufgrund von verdächtigen Transaktionen kündigt, kann man weiterhin auf die Rücklagen zugreifen.
Belege sammeln und schnell reagieren. Wenn Banken Bewegungen auf dem Konto entdecken, die sie für verdächtig halten, fragen sie häufig nach, bevor sie eine Verdachtsmeldungen abgeben oder das Konto kündigen. Dann ist es wichtig, schnell zu reagieren und den Sachverhalt innerhalb von 24 Stunden mit Belegen aufzuklären.
Klagen. Wenn das Konto bereits gekündigt wurde, stehen die Chancen vor Gericht gut. Das hat das Beispiel der Roten Hilfe gezeigt. Gute Rechtsprechung hilft auch anderen zivilgesellschaftlichen Vereinen. Der Gegenrechtsschutz unterstützt Vereine bei entsprechenden Verfahren.
Transparenzhinweis: FragDenStaat betreibt das Projekt Gegenrechtsschutz gemeinsam mit der Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“.
1_Antrag_RH_geschwärzt 2_Erwiderung_RH_geschwärzt 3_Urteil_anonymisiert von Jonas Seufert❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Berlin-Wahl: Berlin zur Transparenz-Hauptstadt machen
Berlin braucht nach der Wahl eine Kehrtwende in Sachen Informationsfreiheit. Die Zivilgesellschaft liefert seit Jahren. Was haben die Parteien zu bieten?
Es ist noch keine sechs Monate her, dass CDU und SPD das Berliner Informationsfreiheitsgesetz massiv einschränkten. Ihr Vorwand: Die Änderungen seien notwendig, um kritische Infrastruktur zu schützen. Ganze Bereiche wie Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien oder Kultur sind seitdem vom Informationsanspruch ausgenommen. Und unsere ersten Erfahrungen mit dem geänderten IFG zeigen: Die Berliner Verwaltung ist zum Amtsgeheimnis zurückgekehrt. Selbst unsere Anfragen danach, was überhaupt kritische Infrastruktur ist, wurden mit Verweis auf die neuen Ausnahmen abgelehnt. Gegen diese Intransparenz ziehen wir derzeit vor Gericht.
Denn Informationsfreiheit und Transparenz von Verwaltungshandeln sind zentrale Bestandteile einer funktionierenden Demokratie. Sie stärken das Vertrauen in die Regierung, ermöglichen eine informierte politische Teilhabe und tragen dazu bei, Missstände wie den Fördermittelskandal der Berliner CDU aufzudecken.
Was planen die Parteien?Am 20. September findet in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Eine neue Landesregierung sollte schnellstmöglich die von SPD und CDU eingeführten Änderungen am IFG zurücknehmen – und die Politik des Misstrauens gegenüber den Berliner*innen ihren Bürger*innen beenden. Mehrere Parteien haben sich ein Transparenzgesetz – also die proaktive Veröffentlichung von Behördendaten – auf die Fahne geschrieben. Kommen sie an die Regierung und halten sie ihre Versprechen, könnte Berlin vom Schlusslicht in Sachen Informationsfreiheit zu einem neuen Spitzenreiter werden.
Die CDU folgt weiterhin dem von ihr geschaffenen Narrativ, Transparenz sei ein Sicherheitsrisiko. Informationsfreiheit dürfe “keine Baupläne für Sabotage liefern”.
Die SPD, gerade erst mitverantwortlich für die massiven Verschlechterungen des Berliner IFG, verspricht nun, dass nicht sensible Verwaltungsdaten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein sollen. Sie will ein umfassendes Transparenzgesetz sowie ein Transparenzportal schaffen. Zugleich betont die SPD, dass Daten zu kritischer Infrastruktur eines besonderen Schutzes bedürfen. Zur konkreten Ausgestaltung dieses Schutzes macht die SPD keine Angaben.
Die Linke legt in ihrem Wahlprogramm das umfangreichste Konzept für die Stärkung der Informationsfreiheit in Berlin vor. Sie verspricht, das Berliner IFG durch ein Transparenzgesetz zu ersetzen. Dieses soll unter anderem auf generelle Bereichsausnahmen verzichten und den Schutz kritischer Infrastruktur nicht als pauschalen Ablehnungsgrund zulassen. Darüber hinaus verspricht die Linke im Rahmen des Transparenzgesetzes, digitale Veröffentlichungsplattformen auszubauen und den Whistleblowerschutz zu verbessern.
Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm weder ein Transparenzgesetz noch eine umfassende Stärkung des Informationsfreiheitsgesetzes. Sie wollen jedoch die Rechte der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber den Sicherheitsbehörden ausweiten. In der laufenden Legislaturperiode haben sie gemeinsam mit der Fraktion die Linke einen Antrag für ein Transparenzgesetz ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Im Wahlprogramm der AfD sind keine Angaben zur Informationsfreiheit enthalten.
Es gibt seit 7 Jahren ein VorbildFür uns ist klar: Berlin braucht ein Transparenzgesetz. Transparenz schafft öffentliche Kontrolle und stärkt so die demokratische Zivilgesellschaft und das Vertrauen der Bürger*innen in die Demokratie. Manche der Parteien scheinen das in ihren Wahlprogrammen verstanden zu haben. Doch Worten müssen nun Taten folgen: Zentral ist, dass der neue Senat das Thema Transparenz zur Priorität erklärt.
Tut er das nicht, droht ihr ein erneuter Vertrauensverlust – und uns eine kaum kontrollierbare Verwaltung. Damit werden wir uns nicht zufriedengeben. Schon einmal haben wir einen Volksentscheid für ein Transparenzgesetz angestoßen. Trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag scheiterte das Vorhaben damals am Widerstand der SPD. Bleibt der Senat auch diesmal in Sachen Transparenz untätig, treiben wir das Thema notfalls wieder mit einem Volksentscheid voran.
Real-O-Mat: Reality-Check statt Wahlversprechen
Willst du dir einen eigenen Überblick über das tatsächliche Abstimmverhalten der Parteien, abseits von Versprechungen auf Wahlplakaten machen, teste den Real-O-Mat zur Berlin-Wahl. Hier kannst Du Deine Prioritäten mit dem Handeln der Fraktionen im Parlament in der letzten Legislaturperiode abgleichen.
Verteidige mit uns das IFGAttacken auf die Informationsfreiheit laufen nicht nur in Berlin. Auch auf Bundesebene planen Union und SPD massive Verschlechterungen, die zu einer de facto Abschaffung der Informationsfreiheit führen würden. Ob mit unserer Klage gegen die Berliner Bereichsausnahmen oder im Kampf gegen die drohende Abschaffung im Bund: Wir setzen uns jeden Tag für Informationsfreiheit und staatliche Transparenz ein. Dabei kannst Du uns unterstützen. Unterzeichne die Petition oder unterstütze uns mit einer Spende.
von Matthias Jakubowski , Melek Bazğan❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Job: Wir suchen eine Assistenz Buchhaltung & Office für FragDenStaat
Für unser Verwaltungsteam bei FragDenStaat suchen wir eine Assistenz Buchhaltung & Office (60-80 Prozent, 24-32 Stunden/Woche).
Als Assistenz Buchhaltung & Office bist Du Teil des Verwaltungsteams von FragDenStaat und arbeitest eng im Team von Giulia und Judith. Du pflegst Eingangsrechnungen in unser Rechnungssystem ein und unterstützt bei der Prüfung der Belege. Außerdem organisierst Du den Aufbau guter Bürostrukturen in unseren neuen Räumen im MOOS Space in Berlin.
Wer wir sindMit FragDenStaat kämpfen wir seit 2011 für Informationsfreiheit und Transparenz – mit technischen Tools, investigativen Recherchen, Community-Aktionen, öffentlichkeitswirksamen Kampagnen und strategischen Klagen. Unsere Plattform ermöglicht es allen Menschen, unkompliziert Informationen von Behörden zu befreien. Inzwischen haben rund 136.000 Personen insgesamt 300.000 Anfragen über FragDenStaat gestellt. Um unser Recht auf Informationen durchzusetzen, haben wir mehr als 250 Klagen gegen deutsche und EU-Behörden eingereicht. Darüber hinaus setzen wir uns mit Projekten wie dem Gegenrechtsschutz und dem Überbrückungsfonds solidarisch für die Stärkung der Zivilgesellschaft ein.
FragDenStaat ist ursprünglich als ehrenamtliches Projekt gestartet und wird inzwischen von einem 30-köpfigen hauptamtlichen Team getragen. Wir wachsen weiter und haben viel vor, um Informationsfreiheit in Deutschland strategisch voranzubringen und die Zivilgesellschaft solidarisch zu stärken.
Unsere Arbeit ist spendenfinanziert, unabhängig, überparteilich und interdisziplinär. Trägerverein von FragDenStaat ist der gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin, der sich für offenes Wissen, Transparenz und Beteiligung einsetzt.
Wen wir suchenZur Verstärkung unseres Verwaltungsteams suchen wir eine Person, die gern vielfältige Aspekte der Arbeit einer NGO kennenlernen möchte, keine Angst vor Zahlen und Tabellen hat, sorgfältig und eigenständig arbeitet, gern mit Menschen im Austausch ist und auch mit mehreren Bällen in der Luft jonglieren kann.
- Du unterstützt das Team bei der Bearbeitung von Eingangsrechnungen, klärst Fragen, prüfst Belege und gibst uns Impulse für die Weiterentwicklung unseres Buchhaltungssystems.
- Du bist die erste Ansprechperson für alle Belange in unserem neuen Büro im MOOS. Du kümmerst dich um Absprachen mit Vermieter, Dienstleistern und anderen Organisationen im Haus, koordinierst Bestellungen, Verbrauchsmaterialien und übernimmst die Inventarisierung.
- Du unterstützt das Fundraisingteam bei der Spendenverwaltung und Pflege unserer Spender*innendaten.
- praktische (Berufs-)Erfahrung in der Arbeit mit Vereinsfinanzen, Projektfinanzen oder anderen finanzbezogenen Themen
- Spaß am sorgfältigen Arbeiten mit Zahlen, Tabellen und Formeln
- professioneller Umgang mit gängiger Bürosoftware und Bereitschaft, dich in vereinsinterne Administrationstools einzuarbeiten und diese mitzugestalten
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau B2)
- selbständige, organisierte und lösungsorientierte Arbeitsweise sowie ein gutes Gefühl für Zeitmanagement und Priorisierung
- hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit sowie ein hohes Verantwortungsgefühl
- Freude an der Organisation von Büroprozessen
- Identifikation mit der Arbeit und den Werten von FragDenStaat
Wir streben eine gleichmäßige Repräsentation gesellschaftlicher Gruppen im Team an und möchten den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte, Schwarzen Personen, PoCs und Menschen mit Behinderungen im Team erhöhen.
Was wir bieten- eine sinnstiftende Tätigkeit zur Stärkung von Informationsfreiheit, Transparenz und Demokratie
- die Möglichkeit für persönliche Weiterentwicklung und Fortbildungen
- flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
- Unterstützung bei technischen Hilfsmitteln
- eine gute Büroatmosphäre in Berlin mit einem motivierten Team, klaren Strukturen und umfassendem Onboarding. Die Position ist vor allem auf die Arbeit im Büro ausgerichtet, gleichzeitig besteht die Möglichkeit, auch im Homeoffice zu arbeiten.
- Es gibt im Büro kostenlose Getränke und Menstruationsprodukte. Das Büro ist mit Fahrstuhl stufenfrei erreichbar. Wenn Du auf weitere Barrieren stößt, möchten wir sie abbauen.
- eine Menstrual Leave Policy
- eine Vergütung nach unserem Haustarif (angelehnt an TV-L E11 Stufe 1)
- einen monatlichen Zuschuss für ein Ticket für den ÖPNV in Berlin
- 30 Urlaubstage im Jahr, Betriebsferien am 24.12. und 31.12.
Die Stelle ist ab sofort zu besetzen, ein späterer Einstieg ist möglich. Die Position ist auf zwei Jahre befristet. Wir streben eine Entfristung an.
BewerbungDu hast Lust, uns zu unterstützen? Dann schicke uns bitte Deine Bewerbung mit Lebenslauf und kurzem Motivationsschreiben, Deinem möglichen Startdatum und bevorzugtem Stundenumfang bis zum 15.09.2026 per E-Mail an Giulia via jobs@okfn.de.
Nicht alle Aspekte aus der Ausschreibung treffen auf Dich zu, aber viele andere schon? Dann bewirb Dich trotzdem!
Wir sichten alle Bewerbungen fortlaufend in einem kleinen Bewerbungskomitee (erste Runde). Bei besonders überzeugenden Bewerbungen behalten wir uns vor, bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist Auswahlgespräche zu führen. Ansonsten führen wir die Auswahlgespräche voraussichtlich am 23. und 24.09.2026 in unserem Büro (Moosdorfstr. 7-9, 12435 Berlin) oder online. Innerdeutsche Reisekosten für die Bewerbungsgespräche übernehmen wir, sofern sie nicht von der Arbeitsagentur getragen werden.
von Judith Doleschal❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
Dobrindts Grenzpolitik: Rechtsbruch mit Ansage
Der Innenminister verstößt mit seiner Grenzpolitik womöglich gegen EU-Recht. Seine eigenen Fachleute warnten davor. Doch interne Dokumente zeigen das Kalkül: Bis ein Gericht das Ganze stoppt, spielt er auf Zeit.
Keine 24 Stunden ist Alexander Dobrindt (CSU) im Amt, als er den ersten Rechtsbruch anordnet. Am 7. Mai 2025 weist der Innenminister die Bundespolizei an, Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Ein Vorgehen, das inzwischen mehrere Gerichte für rechtswidrig erklärt haben. Nun ist klar: Dobrindts eigene Beamt*innen aus dem Innenministerium warnten, dass die Zurückweisungen rechtlich nicht haltbar sein würden. Doch dem Minister schien es nicht darum zu gehen, ob der Schritt rechtmäßig ist, sondern wie lange er sich halten lässt, bis ihn ein Gericht stoppt.
Wir veröffentlichen die internen Dokumente zu Dobrindts Grenzpolitik. Die mehr als tausend Seiten zeigen, wie früh im Ministerium vor einem Rechtsbruch gewarnt wurde – und Dobrindt die Warnungen ignorierte. Der Spiegel hat im März bereits über die Dokumente berichtet.
Sowohl der Spiegel als auch wir haben die Dokumente über das Informationsfreiheitsgesetz erhalten – also über das Gesetz, das Dobrindt faktisch abschaffen will. Laut einem internen Dokument, über das die Tagesschau berichtet hat, sollen auch wir und unsere Anfrage-Plattform unmöglich gemacht werden. Ohne das Informationsfreiheitsgesetz wäre die folgende Rekonstruktion nicht möglich.
Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz entkernen. Dagegen wehren wir uns mit allen Mitteln – und Deiner Hilfe! Hier kannst Du uns unterstützen.
Neue Belege zu AnzeigeIm Juni 2025 haben wir Dobrindt wegen seiner Weisung, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, angezeigt. Die Staatsanwaltschaft teilte uns jedoch mit, es gebe keinen Verdacht, dass Dobrindt wissentlich rechtswidrige Weisungen erteilt habe. Die nun veröffentlichten Dokumente liefern Belege, dass Dobrindt bewusst einen Rechtsbruch in Kauf genommen hat.
Mehr Infos zur AnzeigeDamals stellten wir Anzeige, weil Dobrindt mit der Weisung Untergebene – in dem Fall Bundespolizist*innen – zu einer Straftat verleiten könnte. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige geprüft, konnte aber keinen Anfangsverdacht feststellen. Es seien keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ gegeben, dass Dobrindt wissentlich rechtswidrige Anweisungen erteilt habe. Vielmehr dürfte er von einer Vereinbarkeit der Zurückweisungen mit dem EU-Recht ausgegangen sein. Insbesondere gebe es keine Hinweise, dass die „jeweiligen Verwaltungsmitarbeiter zu einer kategorischen Nichtanwendbarkeit des Artikel 72 AEUV“ gelangten und Dobrindt dahingehend gebrieft hätten. Das sei lediglich eine Mutmaßung des Anzeigenstellers. Die nun veröffentlichten Dokumente belegen, dass Dobrindt entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft Bescheid wusste und einen Rechtsbruch in Kauf nahm.
Chronologie eines RechtsbruchsEnde August/Anfang September 2024
Bereits während der Ampel-Regierung unter Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) prüft das Ministerium, ob es möglich ist, Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Auslöser ist der islamistische Messerangriff in Solingen. Daraufhin fordert der damalige Oppositionspolitiker Friedrich Merz (CDU) öffentlich, Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen.
Die Fachabteilung kommt zu dem Ergebnis, dass Zurückweisungen „aus fachlicher Sicht mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden“ wären. Die Entscheidung ließe sich letztlich nur politisch treffen.
„Mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden“ E-Mail vom 28. August 2024Wenige Tage später wird die Fachabteilung noch deutlicher. Man habe „intensiv geprüft“, das Ergebnis sei „eindeutig“. Die Zurückweisungen seien „europarechtlich nicht tragfähig, innenpolitisch fragwürdig und europapolitisch gefährlich“.
„Europarechtlich nicht tragfähig“ Gesprächsvorbereitung für Minister*innenrunde zum Sicherheitspaket am 09. September 2024Im Zentrum steht schon damals ein Artikel, der später Dobrindts Weisung tragen soll: Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AUEV). Er beinhaltet eine juristische Ausnahme, die es Mitgliedstaaten ermöglicht, sich in bestimmten Fällen über EU-Recht hinweg zu setzen. Die Hürde ist sehr hoch, bislang hat kein Staat sie überwunden. Um sich darauf berufen zu können, bräuchte Deutschland belastbare Daten, die zeigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind. Solche Daten lägen nicht vor, schreibt das Ministerium. Zudem stellt die Abteilung fest: Der Vorschlag aus der CDU, sich auf Artikel 72 zu berufen, ist ein Vorschlag der AfD.
Belastbare Daten liegen derzeit nicht vor Sachdarstellung für Frage aus dem Bundestag vom 11.09.202416. September 2024
Bundesinnenministerin Faeser weitet die Grenzkontrollen aus. Schutzsuchende können dennoch einen Asylantrag an den Grenzen stellen.
6. November 2024
Die Ampel-Koalition zerbricht und der Wahlkampf verändert die politische Tonlage. Die Union und ihr Kanzlerkandidat Merz versprechen, Schutzsuchende an der Grenze abzuweisen, sodass sie keinen Asylantrag stellen können.
29. Januar 2025
Wie ernst es der Union mit ihrer Migrationspolitik ist und welche Grenzen sie dafür bereit ist einzureißen, zeigt sich bei der Abstimmung zum sogenannten 5-Punkte-Plan: Erstmals schafft die Union mit Stimmen der AfD eine Mehrheit für einen Entschließungsantrag – eine Absichtserklärung, die rechtlich nicht bindend ist, die Regierung allerdings zum Handeln auffordert. Das macht absehbar, wie die Migrationspolitik unter Bundeskanzler Friedrich Merz aussehen wird.
30. Januar 2025
Ein leitender Beamter aus dem Bundesinnenministerium bereitet sich vor. Der parteilose Staatssekretär Bernd Krösser bittet um eine Einschätzung, wie wahrscheinlich es sei, dass die EU gegen Deutschland gerichtlich vorgeht, wenn Asylsuchende an den Grenzen zurückgewiesen werden. Die Fachabteilung hält das für wahrscheinlich und rechnet vor, wie lange ein solches Verfahren dauern würde – insgesamt mehr als ein halbes Jahr.
Das bringt Staatssekretär Krösser zu einem Schluss, der später unter Dobrindt den Weg vorgibt: Bewusster Rechtsbruch. Es sei von einem „längeren Zeitraum“ auszugehen, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über ein Eilverfahren entscheiden würde, als bislang angenommen. Das würde die Position derer stärken, „die zwar auch davon ausgehen, dass ein solches Vorgehen Deutschlands vor dem EuGH keinen Bestand hätte, aber man die Maßnahme ‘einfach mal macht, weil es dauert bis sie aufgehoben werden muss und sie in dieser Zeit ja faktisch wirkt’“. „Negative Folgen“ habe Deutschland ohnehin kaum zu befürchten. Im schlimmsten Fall müssten die Maßnahmen eben wieder gestoppt werden.
Einfach machen Anmerkung von Staatssekretär Krösser vom 20. Januar 202523. Februar 2025
Bei der Bundestagswahl wird die Union stärkste Fraktion im Bundestag. Merz bringt sich als Kanzler in Stellung.
9. April 2025
Die Koalitionsvereinbarung wird veröffentlicht. Darin steht das migrationspolitische Ziel der Regierung: Asylsuchende sollen an den Grenzen zurückgewiesen werden.
7. Mai 2025
Alexander Dobrindt ist noch keine 24 Stunden Bundesinnenminister, als er die entscheidende Weisung unterzeichnet. Asylsuchende sollen ohne Prüfung an den Grenzen zurückgewiesen werden. Als Rechtsgrundlage nennt er in der Pressekonferenz Artikel 72 AEUV – jener Artikel, von dem seine eigene Fachabteilung mehrfach gesagt hatte, er lasse sich hier nicht anwenden.
Mai 2025
Nach Dobrindts Weisung und der Pressekonferenz schicken die zuständigen Fachabteilungen zahlreiche Emails hin und her. In der Folge verschwindet der Hinweis auf den fragwürdigen Artikel 72. Am 7. Mai 2026 findet sich der Verweis auf Artikel 72 noch in einer Sprachregelung für die Presse. Zwei Tage später ist das geändert. Aus „in Anwendung von Artikel 72“ wird „im Einklang mit europäischen Recht“.
Die Fachabteilung erklärt in einer E-Mail, dass für Dobrindts Berufung auf Artikel 72 „bislang kein Sachverhalt bekannt ist, mit der diese Anwendung begründet werden soll“ und die Sprachregelung entsprechend geändert werden soll.
„Bislang kein Sachverhalt bekannt“ E-Mail zur Änderung der Sprachregelung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom 15. Mai 202520. Mai 2025
Auch andere Ministerien gehen auf Distanz. Das Bundeskanzleramt und das Bundesjustizministerium streichen Artikel 72 aus ihren öffentlichen Stellungnahmen.
2. Juni 2025
Nach nur wenigen Tagen landet Dobrindts umstrittene Weisung vor Gericht. Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden gegen EU-Recht verstößt. Das Gericht macht auch klar, dass sich die Regierung nicht auf Artikel 72 berufen könne. Es fehle an der Darlegung, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei.
Trotz der Gerichtsentscheidung setzt Dobrindt seine Politik fort. Seine rechtswidrige Strategie scheint bislang aufzugehen. Die EU-Kommission hat bisher keine Klage eingereicht. Auch die Verfahren bei nationalen Gerichten, die bisher ausnahmslos gegen Dobrindts Grenzpolitik entschieden wurden, ignoriert er. Bislang setzt sich die Bundesregierung mit dem Argument darüber hinweg, es handle sich dabei bloß um Einzelfallentscheidungen.
Ein Urteil, das die Praxis insgesamt kippt, gäbe es erst am Ende eines jahrelangen Wegs durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht oder zum EuGH. Und den müssten ausgerechnet die Betroffenen selbst gehen. Es sind Schutzsuchende, die vor allem wollen, dass ihr Aufenthalt gesichert ist. Für einen Musterprozess über Jahre bleibt da wenig Kraft.
Anfang Juni 2026 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, die Kontrollen zu beenden. Doch Dobrindt möchte die Grenzkontrollen nach der Ankunft Zehntausender Menschen in der spanischen Exklave Ceuta sogar verlängern. Wie schief seine Rechtfertigungen gegenüber Brüssel sind, haben wir bereits gezeigt. Eine belastbare Begründung für den behaupteten Ausnahmefall hat der Minister bis heute nicht geliefert.
Stattdessen greift Dobrindt nun das Gesetz an, das eine Politik offenlegt: das Informationsfreiheitsgesetz.
von Vera Deleja-Hotko , Arne Semsrott
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