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Aktualisiert: vor 57 Minuten 57 Sekunden

Projekt „Nachgeliefert”: Über Klima wird gesprochen, wenn es brennt

3. Juni 2026 - 12:52

Wir haben die Regierungspressekonferenzen der letzten zwölf Jahre analysiert. Die Daten zeigen: Klimapolitik ist vor allem ein Thema, wenn Bürger*innen demonstrieren oder sich die Koalition darüber streitet.

„Wir haben heute alle zusammen Geschichte geschrieben“, sagte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel im Dezember 2015, nachdem sie für Deutschland das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet hatte. Damals verpflichteten sich fast alle Staaten der Welt, ihre Treibhausgasemissionen radikal zu senken, um die globale Erderwärmung deutlich zu begrenzen. Milliarden Menschen hätten lange auf diesen Moment gewartet, sagte Merkel. Deutschland habe das Abkommen „entscheidend mitgeprägt“. 

Man könnte erwarten, dass das Thema Klima von diesem Zeitpunkt an auch die Kommunikation der Bundesregierung einschlägig prägt. Ein Blick in die Regierungspressekonferenzen zeigt jedoch das Gegenteil. 

Für unser Projekt „Nachgeliefert“ haben wir sämtliche Transkripte der Regierungspressekonferenzen der letzten zwölf Jahre gesammelt, verschlagwortet und durchsuchbar gemacht. Der Datensatz umfasst mehr als 1.700 Protokolle mit mehr als elf Millionen Wörtern. Die Daten zeigen, wie politische Debatten entstehen und zu welchem Zeitpunkt welche Themen die Kommunikation der Bundesregierung dominieren. 

Druck von der Straße  

Nach Angela Merkels hoffnungsvoller Rede im Zuge der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 gewann das Thema in den darauf folgenden Regierungspressekonferenzen tatsächlich nicht an Bedeutung. Im Gegenteil: Das Wort „Klima“ fällt im Folgejahr deutlich seltener. Im Jahr 2018 bricht die Kurve, die zeigt, wie oft der Begriff in den Regierungspressekonferenzen genannt wird, sogar signifikant ab. 

 

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Einen spürbaren Anstieg erlebt das Thema Klima erst ab 2019. In diesem Jahr werden die Fridays-for-Future-Proteste zu einer weltweiten Bewegung. Nach dem Vorbild der Schülerin Greta Thunberg, die sich ab August 2018 jeden Freitag mit einem Schild vor das schwedische Parlament setzte, gehen überall auf der Welt hunderttausende Menschen jeden Freitag auf die Straße und demonstrieren für eine gerechtere Klimapolitik. 

Mit den Protesten wächst der Druck auf die Bundesregierung. Im Jahr 2019 fällt das Wort „Klima“ in mehr als 70 Prozent aller Regierungspressekonferenzen. Das ist mehr als doppelt so häufig wie in den Jahren unmittelbar nach dem Pariser Klimaabkommen. Die Proteste machen das Klima zum politischen Dauerthema in Deutschland. 

Die Bundesregierung scheint darauf zu reagieren. So richtet die Merkel-Regierung im März 2019 ein Klimakabinett ein, bestehend aus der Kanzlerin und mehreren Minister*innen. In wenigen Monaten erarbeitet das Gremium ein Klimapaket. Die Wissenschaftsvereinigung Scientists for Future bezeichnet die Maßnahmen des Klimapakets allerdings als „absolut ungenügend“. Die Pläne seien „der Dringlichkeit der Klimakrise sowie den anzustrebenden Reduktionszielen nicht gerecht“. 

Zuerst Corona, dann die Ampel

Im Jahr 2020 flachte die Kurve der Klima-Erwähnungen allerdings deutlich ab. Anfang des Jahres beginnt die Corona-Pandemie und bestimmt den politischen Alltag. Kontaktsperren und Lockdowns verändern das öffentliche Leben. Auch Proteste, wie die von Fridays for Future, werden untersagt. Damit verschwindet auch die Sichtbarkeit des Themas auf der Straße. Die Unsicherheit der Pandemie verdrängt die Klimadebatte aus den Regierungspressekonferenzen.

Überraschenderweise erfährt der Begriff „Klima“ im Jahr 2023 jedoch seinen Höchststand. In mehr als 80 Prozent der Regierungspressekonferenzen wird er genannt. Dieser Anstieg ist allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass die Regierung – zu diesem Zeitpunkt die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen – eine umfangreiche Klimapolitik betreibt. Stattdessen dominieren Konflikte innerhalb der Koalition die Debatte. Vor allem der Streit um das Klimaschutzgesetz und das Heizungsgesetz prägt in dieser Zeit die Regierungspressekonferenzen – weshalb der Begriff Klima so häufig fällt. 

Vom Klimawandel zur Klimakrise

Die Daten zeigen nicht nur, wann über das Klima gesprochen wird, sondern auch wie. Während der Ampelregierung taucht der Begriff „Klimakrise“ deutlich häufiger auf. Das ist vor allem auf das Auswärtige Amt unter der Grünen-Ministerin Annalena Baerbock zurückzuführen. Sie selbst und ihre Sprecher*innen verwenden fast durchgehend das Wort „Klimakrise“ statt „Klimawandel“. Ein Beispiel hierfür ist ein Bericht zu einer Reise der Außenministerin nach Neuseeland:

Am darauffolgenden Tag, den 17. August, wird Außenministerin Baerbock weiter nach Auckland in Neuseeland reisen. Auch hierbei handelt es sich um einen Antrittsbesuch. Thematischer Schwerpunkt in Neuseeland werden neben der bilateralen und wirtschaftlichen Kooperation mit Neuseeland die Eindämmung der Klimakrise, die Stabilität im Indo-Pazifik und die Zusammenarbeit mit den pazifischen Inselstaaten sein. In Auckland wird die Ministerin, wie in Neuseeland üblich, zunächst mit einer traditionellen Zeremonie begrüßt.

aus der Regierungspressekonferenz vom 09.08.2023

Der Begriff „Klimakrise“ soll im Gegensatz zu „Klimawandel“ verdeutlichen, dass es sich nicht um eine abstrakte Veränderung, sondern um eine akute Bedrohung handelt. Internationale Medien, wie die britische Zeitung The Guardian, haben aus diesem Grund ihre Sprachregelungen angepasst. Auch das Deutsche Netzwerk Klimajournalismus spricht ausschließlich von der Klimakrise. 

Weniger Klima unter Merz

Nach der Bundestagswahl Anfang des Jahres 2025 und dem Amtsantritt der Regierung unter Friedrich Merz wird der Begriff „Klima“ in den Regierungspressekonferenzen erneut deutlich seltener verwendet. Inzwischen wird Klima noch seltener genannt als in der Zeit vor 2019 und dem Beginn der Fridays-For-Future-Proteste. 

Zwar wird weiterhin über Klimaziele gesprochen. Doch bei den konkreten Vorhaben bleibt die Merz-Regierung vage. Stattdessen dominieren Begriffe wie „Technologieoffenheit“. Dies ist oftmals die Antwort auf die Frage, wie die Bundesregierung ihr Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, erreichen will. 

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche geht noch einen Schritt weiter. Im März 2026 hätte Reiche laut Medienberichten in der texanischen Stadt Houston vor Hunderten Managern der weltweit wichtigsten Öl- und Gasunternehmen gesagt, sie plädiere für mehr Flexibilität bei den europäischen Klimazielen. In der darauffolgenden Regierungspressekonferenz wichen Sprecher des Wirtschaftsministeriums Nachfragen dazu aus. Deshalb haben wir noch einmal schriftlich bei der Behörde nachgefragt

Wie Du den Datensatz nutzen kannst:

  • Frag selbst nach: Beantworten Regierungsvertreter*innen die Fragen nicht, könnt ihr selbst mit wenigen Klicks nachhaken: Unser Tool ermöglicht euch, die fehlenden Informationen direkt per Informationsfreiheitsgesetz anzufragen. 
  • Folge deinem Thema: Du willst direkt informiert werden, sobald in der Regierungspressekonferenz über ein bestimmtes Thema gesprochen wird? Wir machen’s möglich! Richte Dir Deinen persönlichen Newsletter ein, damit Du die neusten Pressekonferenzen direkt in Dein Postfach bekommst, wenn über Deine Themen gesprochen wird.
  • Finde raus, was wann im Fokus steht: Wann wurde erstmals über die Streichung der Förderung für Demokratieprojekte gesprochen? Stimmt es, dass niemand mehr übers Klima redet? Und spricht die Bundesregierung eigentlich über „Flüchtlinge“ oder „Geflüchtete“ – und wann hat sich das geändert? Mit unserem Tracker kannst Du nachvollziehen, wann, wie und wie oft in den letzten Jahren über ein Thema gesprochen wurde und wie sich der Diskurs verändert hat. Dabei kannst Du auch verschiedene Begriffe im Laufe der Zeit vergleichend analysieren.

→ Hier geht es zum Datensatz

Dieses Projekt wird gefördert vom Media Forward Fund. 

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Neues Buch: Gegenmacht: Die Zivilgesellschaft schlägt zurück

1. Juni 2026 - 8:00

Es ist Zeit für die Gegenmacht! Ein Auszug aus dem neuen Buch des FragDenStaat-Chefredakteurs.

Wir haben verloren. Und auf gewisse Art ist das eine gute Nachricht. Denn jetzt können wir so handeln, als hätten wir nichts mehr zu verlieren. Innerhalb kürzester Zeit sind in den vergangenen Jahren lange geglaubte Gewissheiten geplatzt. Frieden, ein stabiles Klima und Demokratie sind nicht mehr selbstverständlich.

Und es zeigt sich: Viel gefährlicher als eine AfD in der Opposition sind aktuell Regierungsparteien, die AfD-Forderungen umsetzen. Ob menschenfeindliche Abschiebungen zu Terror-Regimen wie den Taliban, europarechtswidrige Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik oder der fossile Klima-Rollback in der Bundesregierung – die Rechtsextremisten können genüsslich zuschauen, wie ihre Agenda die Bundespolitik bestimmt. Nicht nur Deutschland, auch andere Staaten befinden sich in einer Phase der autoritären Wende.

Alle Versuche, den Parteien der Mitte deutlich zu machen, dass eine Annäherung an Rechtsextreme nur Rechtsextremen nützt, scheinen wirkungslos. Unzählige wissenschaftliche Studien und Beispiele aus dem In- und Ausland belegen, dass gegen die extreme Rechte nur eine klare Kante hilft.  Sie zu kopieren, spielt ihr nur in die Hände. Werden extrem rechte Positionen von etablierten Parteien übernommen, ist der Widerstand gegen sie deutlich geringer als wenn sie von rechtsaußen kommen

Selbst interne Strategiepapiere der Rechtsextremisten benennen den wirksamsten Hebel gegen sie klar: ein Parteienverbot.  Doch scheinen in diesem Zusammenhang insbesondere Union und SPD beratungsresistent zu sein.
Stattdessen wird die Brandmauer infrage gestellt. Die AfD ist mit Abstand der größte Referenzpunkt für andere Parteien. Sie arbeiten sich an ihr ab, anstatt eigene Themen zu setzen. Auf keine andere Partei wird von ihren Konkurrenten häufiger Bezug genommen. Die setzen die Themen, alle anderen verhalten sich dazu. Das führt unweigerlich zu einer Verschiebung nach rechts.

Nicht mehr bitten und betteln

Und auch die zunehmend verzweifelten Appelle aus der Zivilgesellschaft, große Medien davon abzuhalten, ihre Sendezeit in kuschligen Sommerinterviews an die Rechtsextremen zu verschwenden, scheinen zum Scheitern verurteilt. Die Partei wird sogar vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft? Millionen Menschen demonstrieren gegen Rechtsextremismus? Wir befragen dazu nicht Betroffene von Gewalt oder Demokratie-Aktivist*innen, sondern die AfD selbst, weiter im Programm.

All das zeigt: Es ist nicht unzureichendes Wissen, an dem die Demokratie scheitert. Es ist schlicht und einfach der fehlende Willen, sich den Rechtsextremisten in den Weg zu stellen. Und ein Mangel an Visionen.

Deswegen müssen wir umsteuern: Nicht mehr nur reagieren, sondern agieren. Von der Defensive in die Offensive. Nicht mehr bitten und betteln, sondern eigene Konzepte entwickeln und Druck aufbauen. Klare Forderungen aufstellen. Die eigene Bubble stärken und zum Referenzpunkt machen. Nicht die Sorgen und Ängste von Tätern in den Mittelpunkt stellen, sondern die Sorgen und Ängste von Betroffenen. Alternativen aufzeigen und die Gesellschaft dazu bringen, sich mit einer progressiven Agenda zu beschäftigen. Die Mitte aus ihrem sehnsuchtsvollen Blick nach rechts lösen und mit anderen Realitäten konfrontieren. Statt Angst vor Veränderung Lust auf Veränderung machen. Statt Ohnmacht eine Gegenmacht etablieren.

Im neuen Buch „Gegenmacht: Die Zivilgesellschaft schlägt zurück“ geht es genau darum: wie wir diese Gegenmacht aufbauen. Zentral dafür ist, dass wir ein solches Szenario selbst für möglich halten. Denn nur, was wir uns vorstellen können, können wir in die Tat umsetzen.

Organizing, Klagen und Humor

Um zu zeigen, wie das funktionieren kann, beleuchte ich konkrete Hebel für eine wirksame Macht der Vielen. Es geht um strukturelle Werkzeuge wie strategische Rechtskämpfe, Organizing, Volksentscheide, solidarische Sorgearbeit, eine gerechte Verwaltung und die Demokratisierung der Wirtschaft. Es geht aber auch um Vertrauen, neue Räume, um Begeisterungsfähigkeit, Glück und Humor.

Wir müssen das Rad nicht neu erfinden. Das Buch fußt auf jahrzehntelanger zivilgesellschaftlicher Arbeit und mehr als 60 Interviews mit Akteur*innen aus der Praxis. Wir schauen auf Strukturen, die tatsächlich funktionieren und die nötig sind, um gemeinsam zu kämpfen. Jedes Themenkapitel liefert konkrete Mittel für Veränderungen, stellt die Wirkungsweise unterschiedlicher Bewegungen vor und bietet Handwerkszeug und Ansatzpunkte für die Gegenoffensive.

Denn die demokratisch engagierte Zivilgesellschaft ist hierzulande enorm schlagkräftig. Das hat sie im vergangenen Jahrzehnt immer wieder bewiesen. Es verläuft eine klare Linie vom Sommer der Migration 2015 zu den unteilbar-Demonstrationen und der Klimagerechtigkeitsbewegung, über Black Lives Matter und Christopher Street Days bis zu den Demokratie-Protesten.

Für die Gegenmacht gibt es alleine in Deutschland unzählige erfolgreiche und mitreißende Beispiele. Wir müssen diese Bewegungen nur aufgreifen, sichtbar machen, stärken und uns verbinden.

zum Buch „Gegenmacht: Die Zivilgesellschaft schlägt zurück“

zum Vortrag „Zur Gegenmacht“ bei der re:publica 2026

 

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Gesetzgebung transparent: Vermittlungsausschuss folgt dem Beispiel von FragDenStaat

28. Mai 2026 - 14:29

Jahrzehntelang war der Vermittlungsausschuss die Dunkelkammer der Gesetzgebung. Nachdem wir 2023 die Protokolle anfragten und für alle verfügbar machten, veröffentlicht das mächtige Gremium sie nun selbst.
 
 

Wenn Gesetzesentwürfe des Bundes in den Kompetenzbereich der Länder eingreifen, haben diese eine Vetomacht. Sind sich Bund und Länder bei wichtigen Gesetzesvorhaben nicht einig, wie zuletzt bei der Entlastungsprämie in Höhe von 1000 Euro, können sie in dem gemeinsamen Ausschuss zusammenkommen, in dem Bundestag und Bundesrat gleich stark vertreten sind. Ob Bürgergeld oder Erneuerbare-Energien-Gesetze, ein Scheitern großer und umstrittener Gesetzespakete wurde so schon des Öfteren verhindert. 

Umso problematischer war es, dass lange Zeit kein anderer Teil im demokratischen Gesetzgebungsprozess so intransparent war wie die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss: Was in den Verhandlungen passiert, wird nicht noch einmal öffentlich im Bundestag besprochen. Wie die Resultate genau zustandekommen, weiß außer den 16 Beteiligten kaum jemand. Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss können im späteren Verfahren nicht mehr verhandelt oder geändert, sondern nur noch insgesamt angenommen oder abgelehnt werden

Licht in der Dunkelkammer der Gesetzgebung 

Bei den Verhandlungen wird allerdings grundsätzlich ein Protokoll geführt. FragDenStaat veröffentlichte 2023 erstmals alle 177 Protokolle aller Vermittlungsausschüsse zwischen Bundesrat und Bundestag aus den Jahren 1995 bis 2017, die wir durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhielten. Die rund 8000 Seiten machen nachvollziehbar, wie wichtige Gesetze in Deutschland zustande gekommen sind.
Unter anderem geben die Dokumente einen Einblick in die Verhandlungen um die sogenannten Hartz-Gesetze und die „Agenda 2010” in den Jahren 2002 und 2003. Sie zeichnen nach, wie die damaligen Vertreter*innen von Bund und Ländern vereinbarten, die ohnehin schon restriktiv geplanten Hartz-Gesetze weiter zu verschärfen und Sozialprogramme zu streichen.

Ministerpräsident Thüringens a.D. Bodo Ramelow , in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 30.01.2019

Und unser Einsatz hat offensichtlich Eindruck gemacht – auch wenn es drei Jahre gedauert hat: Der Vermittlungsausschuss veröffentlicht jetzt zumindest die Sitzungsprotokolle der vorletzten Wahlperiode selbst. Damit sind nun alle Protokolle der 19. Wahlperiode öffentlich auf der Webseite des Vermittlungsausschusses zugänglich. Sie umfassen zum Beispiel Verhandlungen aus dem Jahr 2019 zum „Gesetz zur Durchführung eines Zensus im Jahr 2021” oder zum „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht”. Aber auch die Sitzungen aus den Corona-Jahren 2020 und 2021, wie dem „Ganztagsförderungsgesetz”. Zudem ist nachvollziehbar, wie sich Bund und Länder bei der Bestandsdatenauskunft  – also dem gesetzlichen Rahmen, der es Sicherheitsbehörden ermöglicht, Daten von Telekommunikationsunternehmen zu erhalten – auf neue Regelungen verständigt haben, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärte. Und immer wieder zeigen die Protokolle: Die Konfliktlinien verlaufen oft nicht wie gewohnt zwischen unterschiedlichen Parteien, sondern zwischen Bundes- und Landesinteressen.

Der Einblick in diese Aushandlungsprozesse ist wichtig: Dank der Protokolle werden politische Prozesse besser nachvollziehbar und das stärkt das Vertrauen und die Demokratie. Dass die Protokolle des Vermittlungsausschusses heute öffentlich zugänglich sind, ist auch ein Erfolg unserer beharrlicher Transparenzarbeit. 


Die Protokolle des Vermittlungsausschusses haben wir im Rahmen der „FragDenStaat-Bibliothek“ veröffentlicht. Sie wird von Arcadia, dem Wohltätigkeitsfonds von Lisbet Rausing und Peter Baldwin, gefördert.

→ zu den Protokollen der Jahre 1995 bis 2017

zu den Protokollen der 19. Wahlperiode auf der Seite des Vermittlungsausschusses

→ zur Anfrage aus dem Jahr 2021

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CDU und NGO-Förderung: Die Schattenstruktur des Armin Laschet

27. Mai 2026 - 9:46

Das Abrahams Accords Institute bekommt Millionen aus öffentlichen Fördermitteln – obwohl es Projekte kaum umsetzt. Subventioniert die Bundesregierung mit Steuergeldern die politische Netzwerkarbeit eines prominenten Bundestagsabgeordneten?

Foto-Credit: Armin Laschet © Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0. Eigene Bearbeitung

„Hart erarbeitete Steuergelder sind für Schulen, Polizei und Investitionen in unsere Infrastruktur da – und nicht zur Finanzierung linker NGOs“, erklärte der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß kürzlich. Seit dem Frühjahr 2025 hat die Unionsfraktion offenbar Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Kampf angesagt. Startschuss war eine schriftliche Anfrage an die scheidende Bundesregierung mit 551 Fragen zur Finanzierung und Gemeinnützigkeit zahlreicher Organisationen. Von „Schattenstrukturen“ war die Rede. Der zentrale Vorwurf: Es gebe Konstrukte, „die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreiben“ würden. Belege für ihre Vorwürfe lieferten die Unionspolitiker*innen nicht.

Als Mitglied der Unionsfraktion im Bundestag ist auch Armin Laschet ein Absender der 551 Fragen zu NGOs. Zugleich betreibt Laschet selbst eine politische NGO, die zu wesentlichen Teilen aus Steuermitteln finanziert wird – und dem nahe kommt, was die Union als „Schattenstruktur“ beschreibt. Laschets Organisation ist eng verflochten mit seinem Wirken als Abgeordneter und seinem steuerfinanzierten Bundestagsbüro. Zugleich bekam seine NGO staatliche Fördermittel in Millionenhöhe – auch für Projekte, die offenbar nur zu Bruchteilen umgesetzt wurden. Das zeigen Dokumente aus dem Büro des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM), die wir durch das Informationsfreiheitsgesetz befreit haben.

Abrahams Accords Institute: Armin Laschet und Vertraute

Das Abrahams Accords Institute (AAI) soll laut Eigenaussage den Annäherungsprozess zwischen Israel und der arabischen Welt fördern. Die namensgebenden Abrahams Accords sind eine Reihe von Abkommen, die unter der Vermittlung der USA zwischen Israel und mehreren arabischen Staaten unterzeichnet wurden. Doch hinter dem offiziell klingenden Institutsnamen stecken im Kern: ein prominenter Bundestagsabgeordner, Mitarbeitende aus seinen Abgeordnetenbüros und seine politischen Weggefährt*innen.

Formal ist das AAI seit September 2022 als GmbH in Armin Laschets Heimatstadt Aachen registriert und gehört zu 100 Prozent einem dahinterstehenden Verein. Geschäftsführerin bei Gründung war eine langjährige Parteikollegin und Mitarbeiterin aus Laschets Wahlkreisbüro in Aachen. Im Handelsregister ist das AAI noch immer an ihrer Adresse registriert. Sie ist zugleich bis heute Schatzmeisterin des Trägervereins und laut Unterlagen aus dem BKM zuständig für die Buchhaltung des Instituts. Später übernimmt Stephan Holthoff-Pförtner die Geschäftsführung des AAI. Er gilt als enger Vertrauter Laschets und wurde von ihm als Minister in dessen NRW-Kabinett berufen. Und auch aus Laschets Berliner Bundestagsbüro führen die Fäden zum AAI. Einer seiner parlamentarischen Mitarbeiter gibt auf LinkedIn an, zugleich das Berliner Büro des Abrahams Accords Institute zu führen.

Der Verein hinter dem Abrahams Accords Institute wurde nur wenige Wochen vor der GmbH gegründet – von dem früheren NRW-Ministerpräsidenten und Kanzlerkandidaten Armin Laschet. Er ist bis heute Vorstandsvorsitzender. Auch im Impressum der Website des AAI steht Laschet als Verantwortlicher – samt Hinweis auf seine Rolle als Bundestagsabgeordneter. Auf Anfrage erklärt der Geschäftsführer des AAI, es sei falsch, das AAI als Projekt Armin Laschets zu bezeichnen. Zudem gebe es separate Arbeitsverträge für die Tätigkeiten des Personals beim Institut und im Abgeordnetenbüro von Laschet.

Millionenförderung aus dem Bundeshaushalt

Finanziert werden die Projekte des AAI offenbar im Wesentlichen aus staatlichen Fördermitteln. Unterlagen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zeigen, wie aus einem kleinen Vereinsprojekt binnen kurzer Zeit ein Partner für millionenschwere geförderte Vorhaben wurde: Seit 2023 erhielt das Institut Förderzusagen über mehr als 2,7 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Laut einer Sprecherin des BKM wurden bisher tatsächlich knapp 2,2 Millionen Euro Steuergeld an Laschets Institut ausgezahlt. Für 2026 hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer weitere Fördermittel für das Abrahams Accords Institute angekündigt.

Laut eigenen Angaben will das Institut mit dem Geld Projekte umsetzen, die Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten in Deutschland zusammenbringen. Es gehe um Verständigung, Koexistenz, Erinnerungskultur, Kampf gegen Antisemitismus, kulturellen Austausch von jungen Menschen, Lehrer*innen und Kulturmittler*innen. So geht es aus Anträgen des Instituts und Schreiben mit dem Kulturstaatsminister hervor. Doch große Teile der Projekte aus den Förderanträgen hat das Institut offenbar nicht umgesetzt.

„Zahlen stimmen hinten und vorne nicht“

2023 stellte das AAI seinen ersten Förderantrag an den BKM und beschrieb seine Pläne sehr konkret. Das Institut wollte sechs Maßnahmen umsetzen: Kulturschaffende aus Israel, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain sollten Holocaust-Gedenkorte in Deutschland besuchen. Anschließend sollten sie Gastbeiträge über diese Erfahrungen veröffentlichen. Es sollte eine Kunstinstallation realisiert werden, die beim Weltklimagipfel in Dubai und später in Deutschland gezeigt wird. Kunstschaffende aus dem Nahen Osten sollten gemeinsam eine Bärenskulptur in Berlin gestalten. In Videos sollten Menschen aus den Abrahams Accords-Staaten ihre Perspektiven teilen. Außerdem sollte es eine Veranstaltungsreihe an Hochschulen geben. Die Vorhaben sollten vollständig durch Bundesmittel bezahlt werden. Nach wenigen Nachfragen bewilligte das Haus der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Millionenförderung.

Im Projektantrag beschrieb das AAI seine Pläne sehr konkret

Wer Geld aus dem Bundeshaushalt bekommt, muss nachvollziehbar belegen, was damit passiert ist. Dabei tat sich Laschets Institut offenbar schwer. Der Verwendungsnachweis für das Projekt kam nicht fristgerecht an. Beleglisten für Zahlungen seien nicht verständlich, die Zahlen stimmten „hinten und vorne nicht“, heißt es später in einem Prüfvermerk. Das Bundesverwaltungsamt sieht sich gezwungen, das AAI an die Pflicht zur ordnungsgemäßen Belegführung zu erinnern, stellt aber zugleich fest, dass die Mittel zweckmäßig verwendet worden seien und hat keine weiteren Beanstandungen. 

Ausschnitt: Prüfvermerk des Bundesverwaltungsamts

Auch zur Frage, was das AAI mit dem Geld gemacht hat, werfen die Unterlagen aus dem BKM Fragen auf: Für sechs Maßnahmen hatte das Institut 2023 die Förderung beantragt. Doch vier der angekündigten Projekte tauchen im eingereichten Verwendungsnachweis des AAI gar nicht mehr auf. 

Geht man nach den Angaben des AAI, hat es mit der staatlichen Förderung offenbar lediglich eine Veranstaltungsreihe und eine Kunstinstallation umgesetzt. Die Installation wurde beim Weltklimagipfel in Dubai präsentiert und später in Deutschland gezeigt – vor allem in Räumen von Organisationen, die eng an Laschets bestehende Netzwerke anschließen: etwa bei der Münchner Sicherheitskonferenz, wo Laschet regelmäßiger Teilnehmer ist, bei der Guardini Stiftung in Berlin, in deren Kuratorium Laschet sitzt oder beim Karlspreis in Aachen, bei dem Laschet im Vorstand ist.

Ausschnitt: Beim BKM eingereichter Überblick über die Aktivitäten des AAI

Anstatt junge Menschen und Kulturschaffende aus Israel, Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten zusammenzubringen, ihre Perspektiven anzuhören und mit Ihnen den Holocaust und das Gedenken daran zu ergründen, zeigte Armin Laschet den Teilnehmenden der Münchener Sicherheitskonferenz hinter streng bewachten Türen eine Kunstinstallation. Es scheint, als erreiche das Abrahams Accords Institute kaum junge Menschen oder jüdische oder arabische Communities, sondern vor allem Milieus, in denen Armin Laschet ohnehin präsent ist.

AAI-Geschäftsführer Holthoff-Pförtner erklärt auf unsere Anfrage, diese Darstellung sei nicht korrekt. Er verweist auf mehrere Veranstaltungsformate, an denen das AAI in dieser Zeit beteiligt gewesen sei. Mehrere der von ihm genannten Formate wurden durch andere Organisationen ausgerichtet. Die Besuche von Vertretern aus den Abrahams Accords Staaten in Holocaustgedenkstätten seien aufgrund des Angriffs der Hamas am 7. Oktober 2023 zunächst verschoben worden. Inzwischen hätten diese stattgefunden. Berichte, Fotos oder Social Media Beiträge darüber finden sich nicht – obwohl die publizistische Begleitung ein zentraler Aspekt im Förderantrag war und der BKM dafür rund 170.000 Euro bewilligt hatte.

Auch dass die Arbeit des AAI vorwiegend die Milieus erreicht, in denen sich Armin Laschet bewegt, will der AAI-Geschäftsführer nicht so stehen lassen. „Wer über viele Jahre Verantwortung in politischen Positionen getragen hat, verfügt naturgemäß über etablierte Gesprächskanäle und große Netzwerke“, sagt er. Darüber hinaus würden zahlreiche Kooperationen existieren, „die nicht einem mit dem Vorsitzenden verbundenen ,Netzwerk’ zugerechnet“ werden könnten.

Ob die erste Förderrunde des AAI als Erfolg zu werten sei, kann der BKM derzeit nicht beantworten. Zwar hat das Institut, wie vorgeschrieben, im November 2024 einen „Bericht zur Erfolgskontrolle“ für die erste Förderperiode bei der Behörde eingereicht. Dieser sei aber derzeit – also anderthalb Jahre später – noch nicht abschließend geprüft worden, teilt eine Sprecherin des BKM mit. Eine Frist für die Prüfung gebe es nicht. In den Unterlagen, die der BKM nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben hat, fehlt dieser Bericht.

Weitere Förderung in Millionenhöhe

Auch nach der ersten Förderperiode scheinen die staatlichen Geldgeber dem AAI wohlgesinnt zu sein. Der Haushaltsausschuss des Bundestags beschließt 2024, dass für das AAI weitere 1,5 Millionen Euro an staatlicher Förderung eingeplant werden. Nach einem „wohlwollend-konstruktiven“ Gespräch zwischen dem BKM und dem Institut geht ein entsprechender Förderantrag des AAI ein. Wieder geht es in den skizzierten Projekten um Dialog, Koexistenz, Begegnung und Toleranz. Um das zu fördern, soll es Workshops, Gruppenausstellungen, Begegnungsreisen, Podcasts und Konferenzen geben. Die kalkulierten Gesamtkosten: knapp 1,5 Millionen Euro. Mit dem Geld soll das AAI insgesamt 64 Aktivitäten umsetzen, bei denen fast 4.500 Teilnehmende erreicht werden. So lautet zumindest der Plan.

Ausschnitt: Förderantrag des AAI an den BKM

Was das AAI mit der erneuten Millionenförderung gemacht hat, ist unklar. In den Unterlagen des BKM findet sich dazu nichts. Geht man nach den eigenen Angaben des AAI auf seiner Website, realisiert das Institut in dieser Zeit offenbar lediglich einige Podcastfolgen und fünf Veranstaltungen: drei Ausstellungen der bereits vorhandenen Kunstinstallation, ein Konzert und eine geschlossene Veranstaltung im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz. Begegnungsreisen oder Austausche zwischen Lehrer*innen, die im Antrag eine wichtige Rolle spielten, fanden demnach nicht statt. Bilder oder Berichte über die Arbeit des AAI gibt es kaum – obwohl dem Institut allein knapp 30.000 Euro Förderung für Foto-Honorare und mehr als 50.000 Euro für Videoaufnahmen bewilligt wurden.

Ausschnitt: Förderantrag des AAI an den BKM

Auf Nachfrage, was mit der erneuten Millionenförderung passiert ist, gibt AAI-Geschäftsführer Holthoff-Pförtner den eingereichten Projektantrag wieder, ohne ins Detail zu gehen. Die angekündigten Begegnungsreisen hätten stattgefunden, sagt er. Dass es keine öffentliche Dokumentation über die Projekte des AAI gibt, erklärt er damit, dass Teilnehmende „wegen des Gaza-Krieges um zurückhaltende Darstellung“ gebeten hätten. In seinen Anträgen hatte das AAI erklärt, diesen Menschen eine Stimme geben zu wollen, und hohe Fördersummen für Öffentlichkeitsarbeit beantragt. Die erfolgreiche Außendarstellung, insbesondere über Social Media, ist zudem ein Kriterium, mit dem der BKM den Erfolg der geförderten Maßnahmen kontrolliert – und ist entsprechend im Förderbescheid vorgegeben.

Ein Abschlussbericht, ein Verwendungsnachweis für die Fördermittel oder die vorgeschriebenen Unterlagen zur Erfolgskontrolle für die zweite Förderperiode liegen beim BKM noch nicht vor. Das AAI müsse diese erst bis Ende Juni dieses Jahres einreichen, erklärt eine Sprecherin des BKM. Ein Zwischennachweis, den das AAI bereits im Sommer 2025 hätte einreichen müssen, findet sich in den herausgegebenen Dokumenten nicht.

2025 bewilligt der BKM eine erneute Förderung des AAI. Nur drei Tage nachdem der Antrag gestellt wurde, sagt die Behörde 250.000 Euro für eine dritte Förderrunde zu. Diesmal will das AAI mit dem Geld sechs Veranstaltungen realisieren. Dabei sollen laut Antrag gezielt „unterrepräsentierte Gruppen“ angesprochen werden. Einen Abschlussbericht zu diesem Projekt gibt es ebenfalls noch nicht. Laut einer Sprecherin des BKM wurde die Laufzeit verlängert. Aus öffentlichen Quellen lässt sich für den Förderzeitraum bisher lediglich eine einzige Veranstaltung des AAI nachvollziehen.

Laschets Doppelrolle: Politiker oder NGO-Vorstand?

Wo das Kernproblem von Laschets NGO liegt, zeigt ein kleines Detail in den Unterlagen des BKM: Als das Abrahams Accords Institute der fördernden Behörde 2024 mitteilt, was es alles gemacht habe, listet es auch die „Teilnahme des AAI-Vorsitzenden Armin Laschets an verschiedenen Medienformaten“ als „Präsentation des Instituts“ auf. Genannt wird dabei etwa ein Auftritt in der Talkshow von Maybrit Illner. Laschet ist in diesem Format seit Jahren regelmäßiger Gast. In der damaligen Sendung kündigte ihn das ZDF als CDU-Außenpolitker an. War Laschet nun als Vertreter seiner Partei dort oder als Vertreter seiner NGO? Welcher Auftritt ist Werbung für einen Spitzenpolitiker der CDU und was ist Öffentlichkeitsarbeit für einen Verein, dessen Projekte durch Steuergeld finanziert werden? Und wo verläuft dabei die Grenze? Der AAI-Geschäftsführer betont, dass für Laschets Talkshow-Auftritt keine öffentlichen Fördermittel eingesetzt wurden. Zugleich sei „Öffentlichkeitsarbeit und eine Vermittlung der Projektthemen an eine breitere Öffentlichkeit“ auch im Interesse des BKM. 

Die Vergütung für Armin Laschets Tätigkeit als Abgeordneter wird aus Steuergeldern bezahlt; genau wie seine Infrastruktur aus Büros und Angestellten. Zugleich wird mit Millionen an Steuergeldern ein Institut aufgebaut, bei dem die gleichen Menschen arbeiten wie in Laschets Abgeordnetenbüros. Und die Arbeit dieses Instituts führt dahin, wo Laschet als CDU-Außenpolitiker ohnehin längst unterwegs ist. Fotos aus dem April 2026 zeigen Laschet bei einem Treffen mit dem Botschafter Katars – in Begleitung seines parlamentarischen Mitarbeiters, der zugleich Büroleiter des AAI ist. War das Treffen mit dem Botschafter ein Termin des Abgeordneten Laschets oder der Spitze des AAI?

„Interessen und Rollen sind arbeitsrechtlich, in der Aufgabendefinition, bürotechnisch und organisatorisch strikt voneinander getrennt“, kommentiert AAI-Geschäftsführer Holthoff-Pförtner unsere Nachfrage. Wenn Laschets Mitarbeiter ihn im Rahmen von dessen Bundestagsmandat begleite, erfolge das „auf Grundlage der Anstellung als Mitarbeiter bewusst getrennt vom Institut“. Die Fördermittel des Bundes würden ausschließlich projektbezogen, entsprechend der Satzungszwecke und überwiegend ohne Mitwirkung von Herrn Laschet eingesetzt.

Nach FragDenStaat-Anfrage: AAI reaktiviert Social Media

Der Mehrwert des Abrahams Accords Institute für die politische Arbeit des CDU-Außenpolitikers Armin Laschets ist offensichtlich. Weit weniger klar ist der Mehrwert, den das mit Millionen an Steuermitteln geförderte Projekt für die Gesellschaft hat.

Der neueste Eintrag im Bereich „Aktivitäten“ auf der Website des AAI datiert auf 2023. Der letzte Eintrag unter „News“ ist aus dem November 2025. Auch die Social Media Kanäle des Instituts sind weitestgehend inaktiv. Kurz nach unserer Presseanfrage erscheint auf dem Instagram-Kanal des AAI der erste neue Beitrag seit Monaten. „The journey is just beginning!“, heißt es in dem Post.

Zwischenzeitlich hat der aktuelle BKM Wolfram Weimer bereits verkündet, dass das Abrahams Accords Institute erneut staatliche Fördergelder erhalten soll: „Ich freue mich, dass auch 2026 das Abrahams Accords Institute weiter unterstützt werden kann.“ Bei dem AAI handle es sich laut Weimer um ein „großartiges Projekt“.

→ Zu den Dokumenten

→ Zur Anfrage

von Sascha Düerkop

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Asylrecht ausgesetzt: Wir verklagen die EU-Kommission

22. Mai 2026 - 9:00

Im Sommer 2025 verweigerte Griechenland tausenden Menschen einen Asylantrag zu stellen und inhaftierte sie. Die EU ließ die Rechtmäßigkeit prüfen, hält das entsprechende Gutachten allerdings unter Verschluss. Deshalb klagen wir.

Mehr als 2.000 Menschen überlebten. Im Sommer 2025 erreichten sie die griechische Insel Kreta. Hinter ihnen lagen mehrere Tage auf dem Mittelmeer in einem überfüllten Boot. Sie waren vor Krieg und Krisen geflohen. In Europa suchten sie Schutz und wollten einen Asylantrag stellen. Die Europäische Menschenrechtskonvention, das Europa- und das Völkerrecht garantieren dieses Recht. Doch die griechischen Behörden verweigerten ihnen genau das. Stattdessen wurden mehr als 2.000 Menschen inhaftiert.

Grundlage für dieses Vorgehen ist ein griechisches Gesetz, das im Sommer 2025 verabschiedet wurde. Es setzte das Asylrecht für Menschen, die über das Mittelmeer kamen, für drei Monate außer Kraft. In der Folge registrierten die Behörden keine Asylanträge mehr. Stattdessen inhaftierten sie die mehr als 2.000 Betroffenen in abgelegenen Lagern im Norden des Landes. Außerdem ordneten sie die Abschiebung in das Herkunftsland oder einen Drittstaat an – meist Libyen. Damit verstieß Griechenland offen gegen nationales, europäisches und internationales Recht. Die Maßnahme wäre auch nach der Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), die im Juni 2026 in Kraft tritt, rechtswidrig. Und die Europäische Union? Sie schaute nicht nur zu, sondern wirkte durch Bereitstellung von Geldern und Personal vermutlich sogar an der Umsetzung dieser Politik mit. 

Gemeinsam mit der Hilfsorganisation HIAS wollen wir mehr zur Rolle der EU herausfinden und haben Dokumente bei der EU-Kommission angefragt. Die Kommission hat unsere Anfrage größtenteils abgelehnt. Doch aus den wenigen freigegebenen Unterlagen geht hervor, dass die Kommission ein Rechtsgutachten zur Aussetzung des Asylrechts in Griechenland erstellen ließ. Dieses Gutachten wollen wir nun vor Gericht erstreiten. 

Ohne Asylverfahren in Haft 

Über Monate waren die mehr als 2.000 Menschen, die von diesem Gesetz betroffen sind, unter unwürdigen Bedingungen inhaftiert – manche sind es noch immer. In den Haftlagern teilten sich Hunderte nur wenige Toiletten, schliefen auf dem Boden in überfüllten Containern und hatten weder Seife noch gewaschene Kleidung. Viele trugen noch das, was sie bei der Überfahrt aus Libyen an hatten. So schilderten es Betroffene gegenüber der Organisation Refugee Support Aegean (RSA). Im Lager Serinik, wo ein Großteil inhaftiert wurde, hausten mehr als 900 Menschen – obwohl das Lager offiziell nur 733 Plätze hat.

 

Die etwa 2.000 Inhaftierten, die keinen Asylantrag stellen konnten, flohen aus Kriegs- und Krisengebieten, wie dem Sudan, Südsudan, Eritrea, Jemen oder Ägypten. Mit dem Boot kamen sie von Ostlibyen über das Mittelmeer nach Kreta. Dorthin hat sich in den vergangenen Jahren die Fluchtroute verschoben. Denn im Westen Libyens fängt die dortige Küstenwache inzwischen viele Boote auf dem Weg nach Italien ab – unterstützt von der EU-Agentur Frontex.

Ostlibyen wird von General Khalifa Haftar und seinem Netzwerk an bewaffneten Milizen kontrolliert. In seinem Machtbereich lässt er Menschen foltern, misshandeln und verschwinden, wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International 2022 dokumentiert hat. Trotzdem setzt die EU auf Zusammenarbeit mit Haftar. Wir haben das im März öffentlich gemacht. Der EU geht es vor allem darum, die Fluchtroute nach Griechenland zu schließen.

Die Rolle der EU 

Nach Ostlibyen, zum Warlord Haftar, sollten viele der Inhaftierten zurückgebracht werden, obwohl sie mit dem Land nichts zu tun haben. Denn Griechenland verweigerte ihnen nicht nur den Zugang zum Asylverfahren, sondern ordnete auch eine Abschiebung nach Libyen an. Ein Betroffener legte Widerspruch bei der griechischen Polizei ein. Der Antrag wurde abgelehnt. Als dem Betroffenen die Entscheidung mitgeteilt wurde, übersetzte ein Dolmetscher der Europäischen Asylagentur (EUAA). Das geht aus einer Beschwerde hervor, die Refugee Support Aegean bei der EUAA eingereicht hat. 

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf, die für unsere Klage zum Rechtsgutachten essentiell sind. Denn EU-Agenturen wie die EUAA oder Frontex dürfen sich nicht an Maßnahmen beteiligen, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Die Abschiebung einer Person nach Libyen ohne Asylverfahren stellt einen solchen Verstoß dar. Die EU hätte sicherstellen müssen, dass die in Griechenland tätigen EU-Agenturen nicht daran mitwirken. Passiert dies dennoch, dann haftet auch die EU. Das hat der Europäische Gerichtshof erst im Dezember 2025 in einem Urteil zur Beteiligung von Frontex an Abschiebungen bestätigt.

Mit EU-Geldern finanziert

Ebenfalls rechtswidrig wäre die Verwendung von EU-Geldern für solche Abschiebungen. Die EU finanziert Griechenlands Migrationspolitik mit großen Summen. Zwischen 2021 und 2027 erhält das Land über verschiedene Fördertöpfe insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro aus Brüssel. Ein erheblicher Teil fließt in den Bau von Lagern, die Verpflegung dort und die Kosten für Personal. Auch das Lager in Sintiki im Norden Griechenlands, in dem viele nach ihrer Ankunft im Sommer 2025 inhaftiert wurden, wird mit EU-Geldern finanziert. 

Die EU-Kommission erklärt auf Nachfrage, sie habe keine laufenden Kosten für Lager gedeckt, die für die Durchführung der Abschiebungen genutzt werden. Das widerspricht allerdings einer Aussage der griechischen Regierung vom 11. Dezember 2025. Demnach wurde jedenfalls die Lebensmittelversorgung in dem Abschiebungslager Sintiki aus einem europäischen Fördertopf bezahlt.

Genau deshalb ist das zurückgehaltene Rechtsgutachten so brisant. Denn bislang ist unklar, wie die EU intern bewertet, dass Griechenland über Monate hinweg das Recht auf Asyl außer Kraft gesetzt hat – und vor allem welche Konsequenzen sie daraus gezogen hat. Als „Hüterin der Verträge“ muss die EU-Kommission sicherstellen, dass sich die EU-Staaten an geltendes Recht halten und keine EU-Ressourcen für rechtswidrige Praktiken eingesetzt werden. Deshalb klagen wir gemeinsam mit HIAS auf die Herausgabe der Dokumente.

zur Klage 

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Nachschub für unsere Bibliothek: Wir sprengen weitere staatliche Paywalls

20. Mai 2026 - 9:30

In den Amtsblättern der Bundesbehörden werden wichtige amtliche Informationen veröffentlicht – teilweise sogar rechtlich bindende Weisungen und Verordnungen. Trotzdem gibt der Staat die Inhalte an private Verlage, die diese veröffentlichen und bei der Allgemeinheit für den Zugange kassieren. Das ändern wir systematisch mit unserer FragDenStaat-Bibliothek.

Die Amtsblätter gehören zu den großen Widersprüchen des Staatswesens und dem Umgang staatlicher Stellen mit Informationsfreiheit. In ihnen werden Weisungen, Verordnungen, amtliche Mitteilungen oder auch aktuelle Rechtsprechung und neue staatliche Vorgaben für Bereiche des öffentlichen Lebens bekanntgegeben. Das Bundessteuerblatt des Bundesfinanzamts, das Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder das Gemeinsame Ministerialblatt des Bundesinnenministeriums –  sie alle enthalten relevante Informationen für die Öffentlichkeit, waren aber trotzdem nicht kostenfrei zugänglich, bis wir uns der Sache angenommen haben.

Profite mit staatlichen Informationen

Das absurde, aber gängige System in Deutschland: Bundesministerien oder Behörden erlassen Vorschriften, Verordnungen oder Regularien. Doch veröffentlicht werden sie von privaten Verlagen – und die schränken den Zugriff ein und kassieren bei allen ab, die die Informationen der Behörden wollen. Dem setzen wir mit unserer FragDenStaat-Bibliothek systematisch ein Ende. Unser aktueller Neuzugang zeigt, dass bereits seit dem Kaiserreich Verlage mit der Veröffentlichung amtlicher Informationen Geld machen.            

Seit dem 3. Oktober 1894 wird das „Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen", kurz BlPMZ, einmal im Monat veröffentlicht. Es informiert über Gesetze, Verordnungen, amtliche Mitteilungen, Nachrichten und gerichtliche Entscheidungen zum Urheberrecht von Marken, Designs und Erfindungen. Das bedeutet auch: Seit 125 Jahren verdient der Carl Heymanns Verlag – der inzwischen zum Milliardenkonzern Wolters Kluwer gehört – an den amtlichen Informationen und schränkt so den Zugang dazu ein.

Wie der Verlag Wolters Kluwer selbst formuliert, ist das BlPMZ das „Informations- und Nachschlagewerk für Patent- und Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Unternehmensvertreter sowie für Mitarbeiter von Patent- und Markenämtern.” Doch trotz der wichtigen Inhalte für Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden sind die Blätter nicht kostenlos zugänglich. Stolze 130 Euro kostet das Jahresabo beim Carl Heymanns Verlag bzw. Wolters Kluwer. Umsonst und digital zugänglich ist immer nur die aktuelle Ausgabe. 

Wie bei anderen Amtsblätter gibt eine Bundesbehörde, in diesem Fall das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Informationen heraus, die nicht nur relevant, sondern zum Teil auch rechtlich bindend sind. Doch das Veröffentlichen selbst wird einem privaten Unternehmen überlassen – und das kassiert seit 125 Jahren für Informationen, die frei zugänglich sein sollten. Bis auf den Namen der Behörde, die das BlPMZ herausgibt, hat sich daran seit dem Kaiserreich nichts geändert. 

Wie sprengen nun Deutschlands vermutlich älteste Paywall: Ab sofort kann jede*r das Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen bei uns einsehen. In unserer Bibliothek machen wir so über 10.000 Seiten der insgesamt mehr als 280 Hefte von 2002 bis heute zugänglich.  

Amtliche Informationen müssen frei zugänglich sein 

Wir finden: Amtliche Dokumente von allgemeinem Interesse gehören an die Öffentlichkeit – nicht in die Hände privater Verlage. Der freie Zugang zu staatlichen Dokumenten ist aus unserer Sicht nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig.

In unserer Bibliothek veröffentlichen wir regelmäßig Amtsblätter verschiedener Bundesbehörden, zuletzt die Liste der jugendgefährdenden Medien. Damit sorgen wir nicht nur dafür, dass die Allgemeinheit endlich freien Zugriff erhält, sondern setzen Behörden und Verlage unter Druck. Nachdem wir die Nachrichten für Luftfahrer veröffentlichten, wies das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Deutsche Flugsicherung an, das Amtsblatt kostenfrei zugänglich zu machen.     

Die „FragDenStaat-Bibliothek“, in der wir auch weitere amtliche Werke veröffentlichen, wird von Arcadia, dem Wohltätigkeitsfonds von Lisbet Rausing und Peter Baldwin, gefördert.

→ Zum Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (BlPMZ) 
→ Zur FragDenStaat Bibliothek 

 

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SMS der ehemaligen Außenministerin: Informationsfreiheit gilt auch für SMS

18. Mai 2026 - 12:20

Das Auswärtige Amt muss SMS der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach unserer Klage entschieden. Das Urteil könnte wegweisend für den Umgang von Behörden mit digitaler Kommunikation sein. 

Kürzlich war die aktuelle Präsidentin der UN-Generalversammlung Annalena Baerbock in der US-amerikanischen Dailyshow bei Host Jon Stewart zu Gast und schwärmte unter anderem von der Transparenz, die bei den Vereinten Nationen herrsche. Die Vorstellungsgespräche, die sie mit ihren potenziellen Nachfolger*innen führen werde, würden sogar live im UN-Fernsehen übertragen. 

Ihr vorheriger Arbeitgeber, das Auswärtige Amt, legt hingegen wenig Wert auf Transparenz.. Im Juni 2023 beantragte FragDenStaat mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu SMS, die Annalena Baerbock an die Außenminister*innen anderer Länder verschickt hatte. Damit wollte sie für Zustimmung zu einer Resolution der UN-Generalversammlung zur Ukraine werben. Das Auswärtige Amt lehnte unseren Antrag ab. Es stellte sich auf den altbekannten Standpunkt, den wir schon oft kritisiert haben: Nachrichten auf Smartphones seien keine amtlichen Informationen und damit generell nicht „veraktungswürdig“. Soweit SMS ausnahmsweise aktenrelevanten Inhalt hätten, würde der Inhalt zum Beispiel in Form von Vermerken in die Akten aufgenommen. Uns ging es aber nicht um begleitende Vermerke, sondern um die SMS selbst. Darum klagten wir vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) gegen das Auswärtige Amt.

VG Berlin: SMS sind amtliche Informationen

Das VG Berlin stellte nun klar: Die SMS sind amtliche Informationen, weil sie nach den Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung aktenrelevant sind. Ob die Informationen möglicherweise anderweitig veraktet sind, ist also irrelevant: Gerade dem genauen Wortlaut komme ein erheblicher Informationswert zu, so das Gericht. Dem Auswärtigen Amt gestand das VG Berlin lediglich geringe Schwärzungen zu: Zum Schutz internationaler Beziehungen können sowohl die genaue Bezeichnung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gegenüber den unterschiedlichen Empfängern der SMS als auch die Empfänger der Nachrichten und Hinweise auf ihre Identität geschwärzt werden.

Damit verurteilt ein Gericht erstmals eine Behörde zur Herausgabe von SMS nach dem Informationsfreiheitsgesetz - ein Meilenstein für die Informationsfreiheit. Vergangenes Jahr konnte abgeordnetenwatch vor dem VG Berlin bereits einen Etappensieg erreichen: Das Gericht ordnete an, dass Aufzeichnungen über SMS zwischen dem damaligen Finanzminister Christian Lindner und dem Porsche-CEO Oliver Blume herausgegeben werden müssen. Rechtliche Grundlage war hier allerdings das Umweltinformationsgesetz (UIG), außerdem erhielt abgeordnetenwatch die Aufzeichnungen über die SMS, nicht die Nachrichten selbst. 

Behördliche Praxis: Verschweigen oder Löschen

Dass theoretisch ein Anspruch auf Herausgabe von nicht verakteten Nachrichten bestehen kann, wenn diese aktenrelevant sind, hatte die Rechtsprechung im Grundsatz zwar schon anerkannt. In der Praxis scheiterten entsprechenden Anträge bisher jedoch. Entweder ziehen sich Behörden auf den Standpunkt zurück, nach ihren internen Richtlinien sei Mitarbeitenden eine Kommunikation über SMS oder Messenger gar nicht gestattet, deswegen sei davon auszugehen, dass auch gar keine Informationen vorlägen. Oder sie behaupten, falls es Nachrichten gegeben haben sollte, seien sie jedenfalls längst gelöscht

Die Existenz der SMS abzustreiten war in diesem Fall schwer möglich, da der Spiegel bereits über die Textnachrichten berichtet hatte. Das Auswärtige Amt teilte dann im Klageverfahren mit, der persönliche Versand per SMS durch die Außenministerin sei in diesem Ausnahmefall nur nach einer ausführlichen Risikoanalyse- und -abwägung erlaubt gewesen, obgleich dies nach internen Richtlinien eigentlich untersagt sei. 

SMS und Messenger als Kommunikationsmittel der Wahl 

Tatsächlich darf aber bezweifelt werden, dass die amtliche Kommunikation mittels SMS oder Messengernachricht die Ausnahme darstellt. Insbesondere auf Leitungsebene sind Kommunikationswege, die nicht unbedingt in Akten auftauchen, weit verbreitet. Schon Angela Merkel wurde nachgesagt, am liebsten per SMS zu kommunizieren. Dabei gibt es nur unzureichende rechtliche Vorgaben zur Ablage dieser Nachrichten in den Akten. Darum fordern wir seit Langem eine Generalüberholung der Regeln zur Aktenführung, insbesondere mit Blick auf die digitale Kommunikation. Solange SMS und vergleichbare Nachrichten nicht in Akten auftauchen, ist ihre Existenz kaum belegbar und das macht es schwierig, sie über die Informationsfreiheitsgesetze zu erhalten. 

Die zunehmende Nutzung von SMS und Messengerdiensten ist dabei nicht nur ein Problem für die Informationsfreiheit, sondern kann auch ein Problem für die Sicherheit darstellen, was etwa die jüngste Phishing-Attacke, auf die unter anderem Bundesministerinnen, die Signal nutzen, hereingefallen sein sollen, verdeutlicht. 

Langer Atem zahlt sich aus

Um den aktuellen Sieg vor dem VG Berlin zu erreichen, haben wir lange gekämpft. Denn wir sind schon oft vor Gericht gezogen, um Zugriff auf Textnachrichten zu bekommen. Der Rechtsstreit reiht sich ein in vorherige Verfahren zu WhatsApp-Nachrichten vom ehemaligen Verkehrsminister Andy Scheuer mit den Gründern von Augustus Intelligence, SMS von Angela Merkel oder SMS des ehemaligen Außenministers Heiko Maas zum Truppenabzug aus Afghanistan. Die Klagen scheiterten daran, dass Nachrichten entweder bereits gelöscht waren oder das Gericht aufgrund interner Richtlinien, die einer Nutzung von SMS oder Messengern widersprechen, davon ausging, dass dann wohl auch tatsächlich keine Kommunikation über diese Kanäle stattgefunden habe. 

Im Fall der ehemaligen Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, die offensichtlich über den Nachrichtendienst Wire mit der Leitungsebene ihres Ministeriums kommunizierte, konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren erreichen, dass die Nachrichten vorläufig nicht gelöscht werden dürfen. Das Ministerium gab daraufhin eine entsprechende Zusage ab, die endgültige Entscheidung steht noch aus. Doch der Fall Baerbock zeigt, dass wir Informationsfreiheit auch bei informeller digitaler Kommunikation durchsetzen können, selbst wenn Behörden dies bislang häufig verhindert haben. Mit seinem Urteil macht das VG Berlin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im digitalen Zeitalter und erhöht damit auch den Druck auf Behörden, endlich klare Regeln für den Umgang mit SMS- und Messengerkommunikation zu schaffen.

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Haber-Verfahren: Niederlage für Kulturstaatsminister Weimer

7. Mai 2026 - 9:49

Das Verwaltungsgericht Berlin untersagt Weimer, die Inhaber eines Berliner Buchladens als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Für den Vorwurf fehle jede Grundlage. Wir veröffentlichen den Beschluss.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eine klare Grenze gesetzt. Es untersagt ihm, die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. So geschehen in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit im März 2026. Doch dafür, so das Gericht, fehlt jegliche Grundlage. Wir veröffentlichen den Beschluss der Eilklage. 

Die Bezeichnung „politische Extremisten“ sei rechtswidrig, so das Gericht. Die Äußerung Weimers sei „ein Werturteil, für das ein sachgerecht und vertretbar gewürdigter Tatsachenkern fehlt und welches den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet“. Auch vor Gericht blieb Weimer konkrete Antworten schuldig „trotz ausdrücklicher gerichtlicher Nachfrage“ und konnte nicht darlegen, auf welche Erkenntnisse er seinen Extremismus-Vorwurf stützte. 

„Nicht sachgerecht“

Am 16. Januar 2026 wandte sich Weimer an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Zu diesem Zeitpunkt hat eine Jury bereits 118 Buchhandlungen für einen Preis ausgewählt – darunter „Zur schwankenden Weltkugel“. Weimer bat den Verfassungsschutz um Auskunft nach dem Haber-Verfahren wegen „Hinweise[n] auf einen möglicherweise linksextremistischen Hintergrund“. Das geht aus dem Beschluss hervor, den wir veröffentlichen.

Die darauf erfolgte Mitteilung des Verfassungsschutzes, es lägen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor, habe Weimer mit seiner im Interview getätigten Aussage „nicht sachgerecht und vertretbar gewürdigt“, so das Gericht. Allein aus der Mitteilung des Verfassungsschutzes könne nicht „die vertretbare und sachgerechte Schlussfolgerung gezogen werden, es handele sich bei den Antragstellerinnen um politische Extremisten“.

Bedeutung für das Haber-Verfahren

Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Sie bestätigt die seit Langem bestehende Kritik am Haber-Verfahren. Das intransparente Verfahren führt dazu, dass Einschätzungen des Verfassungsschutzes durch von den Behörden blind übernommen werden. Die betroffenen Organisationen können die Entscheidung nicht nachprüfen. Denn welche Kriterien der Verfassungsschutz dabei anlegt, bleibt unklar. 

Genau das kritisiert nun auch das Berliner Verwaltungsgericht. Es sei nicht nachvollziehbar, wann und warum der Verfassungsschutz solche Einschätzungen abgibt. Selbst, wenn entsprechende Erkenntnisse vorlägen, bedeute das noch lange nicht, dass behauptet werden könnte, „es handele sich bei der Person um einen politischen Extremisten“.

Eine gesetzliche Grundlage für das Haber-Verfahren gibt es nicht. Das hatte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mehrfach kritisiert. Ein zivilgesellschaftliches Gutachten hält das Vorgehen ebenfalls für verfassungsrechtlich bedenklich.

Wer befürchtet, im Rahmen des Haber-Verfahrens vom Geheimdienst überprüft worden zu sein, kann mithilfe unserer Muster-Anträge bei den jeweiligen Bundesbehörden Auskunft erlangen. Mit unserem Gegenrechtsschutz unterstützen wir die betroffenen Buchhandlungen in den Hauptverfahren gegen ihren Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis.

 

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Deutsche Deals mit Taliban: Abschiebungen um jeden Preis

4. Mai 2026 - 17:43

Die schwarz-rote Bundesregierung baut ihre Zusammenarbeit mit Islamisten systematisch aus. FragDenStaat gewinnt vor Gericht und sorgt für mehr Transparenz. 

Migrationspolitik mit Schaum vor dem Mund: Seit einem Jahr ist das Bundeskabinett von Friedrich Merz im Amt. Schutzsuchenden gegenüber fällt die Regierung seitdem mit einer kalten und oft rechtswidrigen Politik auf, die an Menschenrechten kratzt. Besonders deutlich zeigt sich das am Kurs des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU), der möglichst viele Menschen in Länder wie Afghanistan abschieben will  – wo ihnen Folter oder sogar der Tod droht.

Im Juli 2025 präsentierte Dobrindt stolz, dass Menschen wieder nach Afghanistan zu den militant-islamistischen Taliban abgeschoben werden. 81 Menschen saßen in der Maschine, eigens gechartert für diesen Flug. Dobrindt inszenierte die Abschiebung als sicherheitspolitischen Erfolg und erweckte den Eindruck, es gehe dabei ausschließlich um besonders gefährliche Straftäter.

Dabei geht eine zentrale Frage unter: Darf ein Staat Menschen in ein Land abschieben, in dem ihnen unmenschliche Behandlung, Folter oder sogar der Tod drohen? Die Antwort ist eindeutig. Die Europäische Menschenrechtskonvention kennt keine Ausnahmen, auch nicht für Personen, die Straftaten begangen haben. 

Zugleich zeigen unsere Recherchen, dass die Darstellung von Dobrindt nicht der Realität entspricht. Wir haben Details zu dem Abschiebeflug zusammengetragen und vor Gericht erstritten. Dabei zeigt sich: Unter den Abgeschobenen waren Menschen, die wegen vergleichsweise geringfügigen Delikten, wie Fahren ohne Fahrschein oder Suchtmitteln, verurteilt wurden. In einem Fall in Rheinland-Pfalz waren die rechtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen. In anderen Fällen war eine Haftstrafe bereits verbüßt worden. Bayern schob sogar drei psychisch kranke Menschen aus einer Psychiatrie nach Afghanistan ab.

Folter und Tod

Auf viele der abgeschobenen Personen dürfte in Afghanistan Folter oder gar die Todesstrafe warten. Zwar behauptete das Innenministerium, die Taliban hätten eine Zusicherung gegeben, Betroffene nicht zu drangsalieren. Wie die Bundesregierung allerdings Vereinbarungen mit Islamisten vertrauen kann, die sie bisher nicht einmal offiziell als legitime Regierung Afghanistans anerkennt, bleibt offen. Da Deutschland keine Vertretung in Afghanistan hat, kann die Bundesregierung auch nicht überprüfen, was dort geschieht.

Stattdessen arbeitet das Innenministerium an noch engeren Verbindungen mit den Taliban, wie das ZDF Magazin Royale in seiner Ausgabe vom Freitag berichtet. Vertreter des islamistischen Taliban-Regimes seien in diesem Jahr bereits mehrmals in den Diensträumen des Bundesamts für Migration (BAMF) in Bonn gewesen. Dort seien ihnen afghanische Staatsbürger vorgeführt worden, um Fragen zu ihrer Identität zu klären – und die Dokumente ausstellen zu können, die für eine Abschiebung notwendig sind. Einen solchen Termin Mitte April hat das ZDF Magazin Royale mit Fotos dokumentiert. Ein Bild zeigt zwei Vertreter der Taliban, die in einer schwarzen Limousine die Bonner BAMF-Stelle verlassen und lachend den Pförtner grüßen. 

Das Auswärtige Amt war in diese Abläufe offenbar nicht eingebunden. Nach Recherchen des NDR seien die beiden Taliban-Vertreter zwar formal als Konsularbeamte nach Deutschland gekommen, hätten jedoch faktisch die Leitung der afghanischen Botschaft in Berlin und des Generalkonsulats in Bonn übernommen.

Geheimhaltung rechtswidrig

Parallel dazu versuchen Behörden zentrale Informationen über die Abschiebungen unter Verschluss zu halten. Das Land Berlin verweigerte gegenüber FragDenStaat zunächst die Auskunft darüber, wie viele Menschen aus Berlin mit welcher Begründung zu den Taliban abgeschoben wurden. Das Argument: Datenschutz der Betroffenen und die Sicherung künftiger Abschiebungen.

Das Berliner Landgericht machte der Verwaltung allerdings einen Strich durch die Rechnung. Es verurteilte die Landesregierung nach unserem Eilantrag dazu, gegenüber FragDenStaat Details zur Abschiebung zu nennen. Diese sind Teil unserer Auflistung geworden. Ein wichtiges Signal: Wenn deutsche Behörden schon im Verborgenen mit den Taliban zusammenarbeiten, müssen sie zumindest öffentlich darüber Rechenschaft ablegen.

→ Zum Eilantrag

→ Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

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Haber-Verfahren: 20 Jahre Schnüffelei

29. April 2026 - 11:56

Seit zwei Jahrzehnten lässt die Bundesregierung Demokratie-Projekte vom Geheimdienst überprüfen. Die öffentliche Diskussion stört Innenminister Alexander Dobrindt – er lässt wichtige Dokumente unter Verschluss halten.

Langer Atem zahlt sich aus: 2018 veröffentlichten wir den zentralen Erlass zum rechtswidrigen „Haber-Verfahren“, mit dem die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen vom Geheimdienst durchleuchten lässt. Jetzt, acht Jahre später, steht das Verfahren erstmals vor Gericht.

Anlass ist eine Entscheidung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, drei Buchhandlungen den Buchhandlungspreis vorzuenthalten. Der Geheimdienst hatte Weimer zuvor im „Haber-Verfahren“ den Hinweis gegeben, dass „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ zu den Buchhandlungen vorliegen.

Unser Gegenrechtsschutz unterstützt jetzt zwei Klagen der Buchhandlungen: Zum einen muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Anfrage des Kulturstaatsministers beim Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war und den Buchhandlungen das Preisgeld ausgezahlt werden muss. Zum anderen muss das Kölner Verwaltungsgericht feststellen, ob die Weitergabe der Daten an den Geheimdienst gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen hat. Sollten die Bundesbehörden verlieren, müsste das gesamte „Haber-Verfahren“ in dieser Form gestoppt werden.

Wichtige Dokumente geheim

Damit erreicht die Auseinandersetzung um Demokratieförderung in der Bundesrepublik eine neue Ebene. Schon seit Jahrzehnten versucht die Regierung, zivilgesellschaftliche Bewegungen stärker zu kontrollieren. Das will sie aber geheim halten. Derzeit hält das Bundesinnenministerium eine aktuelle Handreichung von Minister Dobrindt an die anderen Ministerien unter Verschluss. Wir bereiten daher eine Klage vor.

Derweil überprüfen die Bundesministerien weiter zahlreiche Demokratie-Projekte. Von 2020 bis Ende 2024 ließ die Bundesregierung 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen, die Fördermittel beim Bund beantragt hatten, vom Bundesamt für Verfassungsschutz im „Haber-Verfahren“ überprüfen.

In vielen Fällen könnten Meldungen des Geheimdienstes dazu geführt haben, dass Organisationen keine Fördermittel erhalten haben. Damit entscheidet die Behörde de facto über Projektförderungen, ohne dies öffentlich zu begründen. Genauere Informationen dazu gibt die Bundesregierung allerdings nicht heraus. Betroffene Vereine und Personen erfahren in der Regel nichts von den Prüfungen. Sie haben daher auch keine Möglichkeit, zu den Vorwürfen des Geheimdienstes Stellung zu nehmen.

Massive Ausweitung durch Innenminister

Neue Zahlen aus dem April 2026 lassen darauf schließen, dass die Anzahl an überprüften Organisationen und Einzelpersonen noch höher liegt als bisher bekannt war und in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Die Süddeutsche Zeitung berechnete für einen Zeitraum seit 2017 etwa 3600 Abfragen durch Bundesministerien. Insbesondere ein Ministerium betreibt die Beschnüffelung zivilgesellschaftlicher Organisationen besonders intensiv: Fast alle Abfragen des Jahres 2025 kamen durch Alexander Dobrindts Innenministerium.

Wer befürchtet, im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ vom Geheimdienst überprüft worden zu sein, kann mit unseren Muster-Anträgen Auskunft bei den jeweiligen Bundesbehörden erhalten. Unser Gegenrechtsschutz unterstützt außerdem weiterhin Betroffene von autoritären Maßnahmen – sei es durch den Kulturstaatssekretär, die Familienministerin oder den Geheimdienstchef.

Die Geschichte des „Haber-Verfahrens“
  • 2004: Beginn der systematischen Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie ein von FragDenStaat veröffentlichter Erlass zeigt. Auch zuvor gab es vereinzelt bereits Überprüfungen.
  • 2011: CDU-Familienministerin Kristina Schröder führt eine „Extremismusklausel“ ein. Demokratieförderprogramme müssen sie unterzeichnen, um gefördert zu werden. 
  • 2012: Das Verwaltungsgericht Dresden erklärt die Klausel für rechtswidrig. Sie wird zwei Jahre später wieder abgeschafft.
  • 2014: Das nunmehr SPD-geführte Familienministerium erschafft das Förderprogramm „Demokratie Leben!“.
  • 2017: Mit dem „Haber-Diwell-Erlass“ überarbeitet das Bundesinnenministerium die Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es wird später bekannt als „Haber-Verfahren“. 
  • 2018: FragDenStaat veröffentlicht den Erlass.
  • 2018: Ein juristisches Gutachten zivilgesellschaftlicher Verbände kommt zu dem Schluss, dass die Überprüfungen durch den Geheimdienst rechtswidrig sind.
  • 2019: Der Bundesdatenschutzbeauftragte schaltet sich ein und fordert das Innenministerium auf, die Überprüfung einzustellen.
  • 2020: Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass die Datenweitergabe unverhältnismäßig und rechswidrig ist
  • 2020: FragDenStaat verklagt das Familienministerium auf Auskunft, welche Organisationen durch den Geheimdienst überprüft wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin weist die Klage ab, weil ein Bekanntwerden der Überprüfungen das Vertrauen der Zivilgesellschaft ins Ministerium geschädigt werden könnte.
  • 2025: CDU-Familienministerin Karin Prien kündigt eine verstärkte Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Die Zahl der Überprüfungen steigt an. 
  • 2026: CDU-Kulturstaatsminister Wolfram Weimer lässt Buchhandlungen mittels „Haber-Verfahren“ durch Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen und schließt 3 Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis aus
  • 2026: FragDenStaat unterstützt vom Ausschluss betroffene Buchhandlungen in juristischen Verfahren und bietet über den Gegenrechtsschutz Auskunftsanträge zum „Haber-Verfahren“ an.
  • 2026: Die „Extremismusklausel“ von 2011 ist in neuer Form zurück.
  • 2026: CSU-Innenminister Alexander Dobrindt wirbt für eine umfassendere Anwendung des „Haber-Verfahrens“ – das dazugehörige Schreiben hält das Ministerium geheim. Wir bereiten eine Klage vor.


 

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Bundespressekonferenz: Projektstart: Nachgeliefert

27. April 2026 - 17:15

Journalist*innen gründeten nach der NS-Zeit die Bundespressekonferenz, um die Regierung zu befragen und somit zu kontrollieren. Doch viele Antworten bleiben aus. Wir haben alle Transkripte gesammelt, verschlagwortet und durchsuchbar gemacht. 

Foto-Credit: Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 (DE), eigene Bearbeitung

Die Bundespressekonferenz ist weltweit eine Besonderheit. Hier lädt nicht die Regierung Journalist*innen ein, sondern die Journalist*innen haben die Regierung zu Gast. Sie wurde 1949 als Konsequenz aus der NS-Zeit gegründet. Damals diktierte das Propagandaministerium, was die Journalist*innen schreiben sollten. Nach dem Fall des NS-Regimes wollten Journalist*innen ein System schaffen, in dem sie die Regierung befragen und somit kontrollieren können. 

Doch funktioniert das noch? Wer die Bundespressekonferenz regelmäßig verfolgt, hat bestimmt schon des Öfteren von Regierungssprecher*innen den Satz „Das wird nachgeliefert“ gehört. Doch wie oft passiert das eigentlich? Und werden die Antworten tatsächlich nachgereicht? 

Um das zu klären, haben wir sämtliche Transkripte der Bundespressekonferenzen der Regierung gesammelt, verschlagwortet und durchsuchbar gemacht. Der Datensatz umfasst mehr als 1.700 Protokolle aus 12 Jahren. Insgesamt enthält das Archiv mehr als 11 Millionen Wörter.

Eine erste Auswertung zeigt: In den letzten fünf Jahren sagen Regierungssprecher*innen zunehmend, dass sie die Informationen nachliefern werden. Mittlerweile fällt in etwa der Hälfte der Regierungspressekonferenzen das Wort „nachliefern“. Doch wird auch tatsächlich nachgeliefert? 

Dies ist eine der Fragen, denen wir mit dem Start dieses Projekts nachgehen wollen. Wir wollen gemeinsam mit anderen Journalist*innen, aber auch Forschenden und allen anderen Interessierten herausfinden, welche Fragen zu welchen Themen besonders häufig unbeantwortet bleiben. Wir aktualisieren die Transkripte stetig. Klickt euch durch, kommentiert oder schreibt uns, wo wir noch einmal nachfragen und Antworten vielleicht sogar einklagen sollten. 

Wie Du den Datensatz nutzen kannst:

  • Frag selbst nach: Beantworten Regierungsvertreter*innen die Fragen nicht, könnt ihr selbst mit wenigen Klicks nachhaken: Unser Tool ermöglicht euch, die fehlenden Informationen direkt per Informationsfreiheitsgesetz anzufragen. 
  • Folge deinem Thema: Du willst direkt informiert werden, sobald in der Regierungspressekonferenz über ein bestimmtes Thema gesprochen wird? Wir machen’s möglich! Richte Dir Deinen persönlichen Newsletter ein, damit Du die neusten Pressekonferenzen direkt in Dein Postfach bekommst, wenn über Deine Themen gesprochen wird.
  • Finde raus, was wann im Fokus steht: Wann wurde erstmals über die Streichung der Förderung für Demokratieprojekte gesprochen? Stimmt es, dass niemand mehr übers Klima redet? Und spricht die Bundesregierung eigentlich über „Flüchtlinge“ oder „Geflüchtete“ – und wann hat sich das geändert? Mit unserem Tracker kannst Du nachvollziehen, wann, wie und wie oft in den letzten Jahren über ein Thema gesprochen wurde und wie sich der Diskurs verändert hat. Dabei kannst Du auch verschiedene Begriffe im Laufe der Zeit vergleichend analysieren.

Hier geht es zum Datensatz

Dieses Projekt wird gefördert vom Media Forward Fund. 

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Kategorien: Externe Ticker

Rechter Polizeiprofessor: Der Fall Stephan Maninger

24. April 2026 - 20:00

Ein Phantom mit rechter Vergangenheit bildet Bundespolizist*innen aus – womöglich bald auf Lebenszeit. In seinen Texten finden sich Denkmuster der Neuen Rechten, die Polizeigewerkschaft warnt vor ihm.

Man darf Stephan Maninger als fremdenfeindlich bezeichnen, sagt ein Gericht. Dass ein Gericht darüber verhandelt, ob man ihm rassistische, autoritäre und verfassungsfeindliche Positionen zuschreiben darf, hat vor allem einen Grund: Maninger bildet Polizist*innen aus. Er ist Professor für Sicherheitspolitik bei der Bundespolizei.

Maninger hat Texte veröffentlicht, die Zweifel wecken, ob dieser Mann Polizist*innen zu Themen wie Migration, Extremismus und Innere Sicherheit unterrichten sollte. Hinzu kommt eine illustre rechte Vergangenheit, die von Südafrika während der Apartheid und dem Epizentrum der Neuen Rechten in Deutschland bis zu einem Auftritt vor dem engsten Kreis um den rechtsterroristischen NSU reicht.

In diesem Frühjahr fällt die Entscheidung, ob Maninger auf Lebenszeit Professor bei der Bundespolizei wird – trotz allem, was über ihn bekannt ist. Wir nehmen das zum Anlass, um einen Überblick über den Fall Stephan Maninger zu geben und veröffentlichen Dokumente, die bisher nicht öffentlich waren. Auch das ZDF Magazin Royale berichtet in seiner aktuellen Folge über Maninger.

Direkt zum jeweiligen Kapitel

  1. Ein Phantom mit rechter Vergangenheit
  2. Südafrika: Volksstaat statt Regenbogennation?
  3. Maninger in rechten Medien
  4. Rechtsextreme Redner, Rechtsextreme Zuhörer
  5. Gründervater des Zentrums der Neuen Rechten
  6. Bundespolizei sieht rechte Vergangenheit unkritisch
  7. Homofeindliche Aussage? Maninger räumt Hausschwein-Vergleich ein
  8. Gericht bestätigt: ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen über Maninger
  9. Unterrichtsinhalte: Migration als Bedrohung?
  10. Studie: „Zahlreiche Hinweise auf Neurechte Positionen“
  11. Polizeigewerkschaft warnt vor „ausgewiesenem Extremisten“
  12. Gericht: Kritik an Maninger ist wissenschaftlich
Ein Phantom mit rechter Vergangenheit

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt auf ihrer Webseite ausführlich auf, wer dort lehrt. Der Name Stephan Maninger fehlt. Und doch ist Maninger an dieser Hochschule seit 2020 Professor für Sicherheitspolitik; am Fachbereich Bundespolizei. Auch öffentliche Fotos von Maninger gibt es nicht. Auf einem internen Organigramm seines Fachbereichs sind andere Dozierende mit Foto abgebildet, Maninger ist es nicht. Im Intranet der Hochschule dasselbe; kein Bild von Maninger. Selbst auf dem Foto seiner Ernennungszeremonie zum Professor fehlt er. Offensichtlich meidet Maninger die Öffentlichkeit. Am Briefkasten an seinem Wohnhaus steht nicht einmal sein Name.

Screenshot: Intranet der Bundespolizei

Im Sommer 2021 wurde Maninger dennoch einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Eine Recherche, die wir damals bei Buzzfeed News Deutschland veröffentlichten, legte die umfangreiche rechte Vergangenheit des Polizeiprofessors offen:

  • Maninger war einer der Gründerväter des „Instituts für Staatspolitik“, das als wichtigste Denkfabrik der Neuen Rechten gilt.
     
  • Er ist Autor diverser rechter Publikationen und veröffentlichte jahrelang in der Zeitschrift „Junge Freiheit“ und anderen neurechten Medien. In seinen Texten warnte er vor einem „Ethnosuizid“ und forderte, man müsse „Demographie als Waffe begreifen“.
     
  • Zuvor hatte sich Maninger in Südafrika für eine rechte Bewegung eingesetzt, die einen „Volkstaat“ für Weiße in dem afrikanischen Land forderte und in Teilen bereit war, diesen auch mit Gewalt zu erstreiten.
     
  • Er sprach zudem als Redner auf einer Veranstaltung, an der auch Personen aus dem engsten NSU-Umfeld teilnahmen.
     

Die Bundespolizei erklärte damals, erst durch Presseanfragen von Maningers rechter Vergangenheit erfahren zu haben. Auch bei einer Sicherheitsüberprüfung Maningers durch den Verfassungsschutz war zuvor offenbar nichts davon aufgefallen. In der Bundespolizei galt Maninger als Experte für Sicherheitsfragen und nahm als solcher unter anderem 2019 an einer Sicherheitskonferenz des FBI in den USA teil. Bereits seit 2009 unterrichtete Maninger an der Bundespolizeiakademie. Mehrmals pro Woche dozierte er vor Polizist*innen der Bundespolizei – also sowohl Beamt*innen, die an Bahnhöfen patrouillieren und Grenzkontrollen durchführen, als auch Mitglieder von Spezialeinheiten wie Deutschlands bekanntester Anti-Terror-Einheit, der GSG 9.

Die Recherchen warfen die Frage auf, warum vorher niemandem aufgefallen war, was ein einflussreicher Polizeiausbilder vor seinem Job an der Hochschule gemacht hatte.

Ein Grund dürfte sein, dass Maningers Name in den Jahren zuvor immer mehr aus öffentlichen Quellen, Archiven und dem Internet verschwunden war. Einen Wikipedia-Eintrag über sich wollte Maninger löschen lassen. Fast alle seine Texte in der Jungen Freiheit findet man nicht online, sondern nur noch in Archiven und Bibliotheken. Informationen über Maningers Vergangenheit fand man vor unserer Veröffentlichung bei Buzzfeed News nur mit großem Aufwand.

Südafrika: Volksstaat statt Regenbogennation?

Die frühesten Spuren Stephan Maningers führen nach Südafrika in den frühen Neunzigerjahren. Es ist die Endphase der Apartheid, der staatlich verordneten Rassentrennung. Eine weiße Minderheit herrscht, die schwarze Mehrheit wird systematisch unterdrückt. Während sich das Ende dieses Systems abzeichnet, ist Maninger Pressesprecher der „Afrikaaner Volksfront“, einer separatistischen Koalition, die einen eigenen „Volkstaat“ für Weiße in Südafrika fordert – für die „Afrikaaner“ oder Buren: Die Nachfahren der niederländischen, deutschen und französischen Siedler. Die diskutierten Mittel reichen damals von zivilem Ungehorsam über industrielle Sabotage bis hin zur gewalttätigen Abspaltung. „Wir beanspruchen nicht mehr als 17 Prozent des Landes. Den Rest überlassen wir gern den anderen“, zitiert der Spiegel Maninger Anfang 1994 – und beschreibt ihn als „Der schneidige Blonde mit der Pistole am Gürtel“. Maninger selbst legt heute Wert auf die Feststellung, dass er 1994 nicht blond, sondern brünett gewesen sei. Über seinen Anwalt lässt Maninger mitteilen, er habe privat mitunter andere Meinungen gehabt als die Bewegung, deren Sprecher er war. Das Apartheidsregime habe er stets abgelehnt. 

Für die Idee eines weißen „Volkstaats“ wirbt Maninger auch noch, nachdem Nelson Mandela 1994 die erste demokratische Wahl Südafrikas gewinnt und die verschiedenen ethnischen Gruppen des Landes als „Regenbogennation“ vereinen will. 1997 legt Maninger in Johannesburg seine Doktorarbeit vor. Sein Thema: Wie durch einen weißen „Volkstaat“ ethnische Konflikte in Südafrika reguliert werden könnten. 

Diese Arbeit ist eine zentrale Grundlage für seine Professur bei der Bundespolizei. Laut der Ausschreibung für seine Stelle wird die wissenschaftliche Befähigung „in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen“. Bisher ist Maningers Dissertation über den „Volkstaat“ nur in zwei Bibliotheken in Südafrika einsehbar. Seit kurzem steht sie in der Schattenbibliothek „LibGen“ online. Die Universität, an der die Arbeit eingereicht wurde, gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr. Sie wurde nach dem Ende der Apartheid aufgelöst. 

In weiten Teilen liest sich Maningers Doktorarbeit wie das Programm der Bewegung, für die er vorher Pressesprecher war. Schon in der Einleitung erklärt er weiße Afrikaaner und die Schwarze afrikanische Mehrheitsbevölkerung für „inkompatibel“. Das Konzept der „Regenbogennation“ sei assimilationistisch und eine Bedrohung für ein Fortbestehen der Afrikaaner-Identität. Im weiteren Verlauf der Arbeit spricht er vom „kulturellen Imperialismus“ durch erzwungene Assimilation. Der weißen Bevölkerung in Südafrika drohe damit ein „Ethnozid“.

Auszug: Stephan Maninger – The Afrikaner Volkstaat as an ethnic conflict regulator

Ethnisch homogene Staaten seien daher notwendig und ein Mittel zur Konfliktlösung. Wenn eine Ethnie einen Gebietsanspruch durchsetzen will, könne bereits eine aktive Minderheit ausreichen, die sich über internationales Recht hinwegsetzt.

Auszug: Stephan Maninger – The Afrikaner Volkstaat as an ethnic conflict regulator

Wie die Grenzen von Staaten gezogen werden? Mit Waffengewalt. 

Auszug: Stephan Maninger – The Afrikaner Volkstaat as an ethnic conflict regulator

Maningers Anwalt sagt, in der Dissertation seien alle wissenschaftlichen Gütekriterien, wie Objektivität und Unvoreingenommenheit, eingehalten worden. Schon in seiner Magister-Arbeit von 1994 vertritt Maninger eine Position, die laut einem Rechtsextremismusexperten die Apartheid rechtfertigt.

Maninger in rechten Medien

Mit Beginn der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre fängt Stephan Maninger an, auch für Zeitschriften in Deutschland zu schreiben. Seine Texte erscheinen in den zentralen Publikationsorganen der Neuen Rechten: in der Jungen Freiheit, dem Ostpreußenblatt oder den Blättern der Deutschen Gildenschaft. Anfangs schreibt er mit einem Themenfokus auf Südafrika, schnell werden seine Texte jedoch schärfer und globaler.

Maninger schreibt von einem „Zeitalter der ethnischen Konflikte“ und einem drohenden „Ethnosuizid“. Die Bundeswehr müsse sich auf „ethnische Konfliktszenarien“ im Inneren einstellen, denn die künftigen Herausforderungen lägen, so Maninger, in „verschwommenen ,Frontlinien’ in multiethnischen Städten“. Europäischen Städten drohten ihm zufolge „Afrikanisierung“ und „Islamisierung“.

Im Jahr 2000 lässt sich Maninger in der „Jungen Freiheit“ von dem einflussreichen Rechtsextremisten Götz Kubitschek interviewen. Maninger fordert ein Umdenken in Europa: Es sei „dringend an der Zeit, daß die westliche Welt die Demographie als Waffe begreift.“ Seine Begründung: „Untersuchungen zeigen, dass bestimmte ethnische Gruppen auch unter westlichem Lebensstandard nicht auf Kinderreichtum verzichten.“ Das sei keine Verschwörungstheorie, sondern ethnologische Erkenntnis.

Im September 2001 steht Maningers Name unter einem „Appell an die Bundeswehr“, der sich gegen die Entlassung Götz Kubitscheks wegen rechtsextremistischer Bestrebungen richtet. Maninger wird dort als „Dozent“ geführt. Im selben Monat beginnt er seine Lehrtätigkeit an der Hochschule des Bundes, zunächst im Fachbereich Arbeitsverwaltung.

Rechtsextreme Redner, Rechtsextreme Zuhörer

Wann Maninger Südafrika verlässt, ist unklar. Fest steht, dass er ab 1998 in Deutschland Vorträge hält. Einer dieser Termine wirft besonders stark die Frage auf, in welchen Kreisen sich der heutige Polizeiprofessor damals bewegt hat. Sein Auftritt ist durch den Thüringer Verfassungsschutz dokumentiert – der entsprechende Vermerk findet sich in den Ermittlungsunterlagen zum rechtsterroristischen NSU.

Im September 1998 spricht Maninger beim „Südafrika-Seminar“ in Coburg. Veranstalter ist das „Hilfskomitee Südliches Afrika“ (HSA) – ein Verein gegründet von offen Rechtsextremen. Die Redner, die dort 1998 neben Maninger auftreten, kann man als extrem rechts oder gesichert rechtsextrem bezeichnen. Darunter der Gründer und Vorstand des Vereins HSA: Peter Dehoust, über Jahrzehnte in der NPD aktiv und Chefredakteur des rechtsextremen Mediums „Nation & Europa“. Claus Nordbruch, einer der bekanntesten rechten Publizisten, Autor zahlreicher Bücher mit rechtsextremen Inhalten, der den Völkermord an den Herero leugnete und im Zusammenhang mit dem Holocaust von einem „Schuldkult“ sprach. Ein dritter Redner leitete Wehrsportübungen für Rechtsextreme und war Mitglied der verbotenen „Wiking Jugend“.

Die Veranstaltung taucht in den NSU-Akten auf, weil auch der engste Kreis um das spätere Kern-Trio anwesend ist. Genannt werden unter anderem Ralf Wohlleben, Tino Brandt und André Kapke. Zu dieser Zeit prüften die Thüringer Neonazis offenbar, ob die untergetauchten späteren NSU-Mörder in Südafrika Unterschlupf finden könnten.

Auszug: Ermittlungsakten zum NSU

Maninger bestreitet vehement, von all dem auch nur das Mindeste gewusst zu haben. Er habe weder die anwesenden Personen aus dem NSU-Umfeld gekannt, noch etwas von deren Gesprächen mitbekommen, oder von Plänen, den NSU in Südafrika zu verstecken. Die Veranstaltung, bei der er mit Rechtsextremen als Dozent auftrat, habe er vorzeitig verlassen, um sich von den Teilnehmern zu distanzieren.

Gründervater des Zentrums der Neuen Rechten

Der Kreis, in dem sich Maninger um die Jahrtausendwende bewegt, gilt als Kern der Neuen Rechten. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Neue Rechte als geistige Strömung, die den Rechtsextremismus intellektuell erneuern will. Was das in der Praxis bedeutet, erklärte der damalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang im Jahr 2021. Die Neue Rechte liefere rechtsextremistischen Gewalttätern ihre ideologische Rechtfertigung: „Die predigen von morgens bis abends, dass eine große Umvolkung in Deutschland stattfindet und dass man dagegen einen Widerstand leisten muss.“ Als Zentrum dieser Bewegung nannte Haldenwang ein konkretes Projekt: Das Institut für Staatspolitik (IfS).

Gegründet wurde das IfS um die Jahrtausendwende von wenigen Männern. Neben prominenten rechten Vordenkern wie Götz Kubitschek und Karl-Heinz Weißmann gehörte auch Stephan Maninger zu diesem kleinen Kreis. Der Name des heutigen Polizeiprofessors steht nicht auf der Webseite seiner Hochschule, jedoch im Gründungsprotokoll des IfS-Trägervereins, und zwar als Versammlungsleiter. Auch auf der Rednerliste der ersten „Sommerakademie“ des IfS taucht er auf.

Auszug: Gründungsprotokoll des Vereins für Staatspolitik

Seit 2020 führte der Bundesverfassungsschutz das IfS und den angeschlossenen Antaios-Verlag als rechtsextremen Verdachtsfall. Jahrzehnte zu spät, sagen Expert*innen. 2024 löste sich das IfS offiziell auf – wohl aus Sorge vor einem Verbot. Dabei hatten Sicherheitsbehörden das IfS schon früh im Blick. Bereits kurz nach Gründung des Instituts erwähnte der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen in seinem Jahresbericht das IfS: „Ziel des IfS ist die Bildung ,geistiger Eliten’. Das IfS baute im Jahr 2001 seine Aktivitäten mit Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, die teilweise konspirativ vorbereitet wurden, weiter aus und veröffentlichte einige Broschüren. Darin wurde auch auf antidemokratische Ideologen, insbesondere solche der ,Konservativen Revolution’, rekurriert und versucht, deren staatsphilosophische Erklärungsmuster weiterzuentwickeln.“ Die Vertreter der sogenannten „Konservativen Revolution“ gelten als geistige Wegbereiter des Nationalsozialismus.

Ein zentrales Ziel des neugegründeten IfS formulierte der neurechte Vordenker Karlheinz Weißmann 2001 in einem Interview: „Es geht um Einfluß auf die Köpfe, und wenn die Köpfe auf den Schultern von Macht- und Mandatsträgern sitzen, umso besser.“ 

Maninger lässt über seinen Anwalt mitteilen, von dem erwähnten Ziel habe er noch nie gehört und er teile es nicht. Aus dem Verein hinter dem Institut für Staatspolitik sei er recht schnell wieder ausgetreten. Doch unabhängig davon, wie Maninger dazu steht, ist klar: Er hat aktuell Einfluss auf Köpfe von Mandatsträgern – denn er bildet Polizist*innen aus.

Auch nach seinem Austritt aus dem IfS-Trägerverein werden Maningers Texte noch unter Anhängern der Neuen Rechten rezipiert. Auf dem IfS-Weblog „Sezession im Netz“ bittet ein Leser darum, Rechtsextremist Kubitschek möge doch bitte einen der schärfsten Texte Maningers neu verlegen. Eine stark diskutierte IfS-Publikation gegen den Einsatz von Frauen in der Bundeswehr stützt sich in zentralen Teilen auf einen englischsprachigen Aufsatz Maningers. 

Auf Anfrage bestätigt Maninger, Zuarbeiten zu Arbeitsgruppen des IfS geleistet zu haben. Das sei jedoch lange vor der Beobachtung des Instituts durch den Verfassungsschutz geschehen.

Bundespolizei sieht rechte Vergangenheit unkritisch

Einsatz für einen weißen „Volkstaat“ in Südafrika, Dutzende Texte in rechten Medien, Gründervater des Instituts für Staatspolitik – als das 2021 über Stephan Maninger bekannt wird, zieht ihn seine Hochschule aus der Lehre ab. „Die Bundespolizei hat die Medienberichte zur Kenntnis genommen und zum Anlass genommen, diesen Sachverhalt intensiv zu überprüfen“, sagte damals ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in der Bundespressekonferenz. 

Maninger unterrichtet vorerst nicht mehr. Parallel prüft die Innenrevision der Bundespolizei den Fall. Schon im November 2021 legt sie einen Bericht vor – einen erstaunlich unkritischen. Einerseits bestätigt die Innenrevision der Bundespolizei die rechte Vergangenheit Maningers, andererseits werden die Details als weitestgehend unproblematisch eingeordnet.

Dass Maninger gemeinsam mit zentralen Köpfen der Neuen Rechten das „Institut für Staatspolitik“ gegründet hat, sei laut dem Bericht unstrittig. Da eine Beobachtung des IfS durch den Bundesverfassungsschutz jedoch erst 2020 erfolgte und Maninger im Jahr nach der Gründung aus dem Trägerverein ausgetreten sei, wertet die Innenrevision seine Rolle als „unkritisch“. 

Über den neurechten Think Tank „Institut für Staatspolitik“ fällt die Bundespolizei in ihrem Bericht ein auffallend mildes Urteil: Es lägen „keine Erkenntnisse vor“, dass es in den Gründungsjahren „extremistische Bestrebungen oder rassistische Sichtweisen gegeben haben könnte“. Das passt weder zur Einschätzung von Rechtsextremismus-Expert*innen noch dazu, dass das Institut bereits in seinem Gründungsjahr in einem Verfassungsschutzbericht auftauchte.

Auszug: Bericht der Innenrevision der Bundespolizei

Auch Maningers Engagement für einen weißen „Volkstaat“ in Südafrika bewertet die Bundespolizei unproblematisch: „Eine hier durchgeführte Internetrecherche ergab keine Erkenntnisse, wonach die AVF rechtsextremistische Sichtweisen vertrat.“ Stattdessen zitiert die Innenrevision offenbar einen Satz von Wikipedia, ohne ihn kenntlich zu machen: „Vielmehr handelte es sich um einen Zusammenschluss konservativer Parteien, Gewerkschaften und Bauernverbänden Anfang der 1990er Jahre, deren gemäßigte Mehrheit entscheidend zur friedlichen Transformation Südafrikas 1993/1994 beitrug.“ Wie umfangreich die Internetrecherche der Bundespolizei war, ist unklar. Ein Bericht der Deutschen Welle von 1993 zeigt ein anderes Bild: Der „Anführer der rechtsextremen Afrikaaner Voksfront”, ein Ex-General, drohte damals, die Ziele der AVF mit Gewalt durchzusetzen. Die Bewegung wolle „eine schwarz-weiße Demokratie in Südafrika mit allen Mitteln verhindern“.

Maningers zahlreiche Texte in rechten Medien bewertet die Innenrevision nicht. Im Bericht heißt es lediglich: „Für eine abschließende Bewertung, ob sich die zitierten Aussagen innerhalb der Grenzen der freiheitlich- demokratischen Grundordnung bewegen oder mit dieser nicht in Einklang zu bringen sind, ist ggf. ein Rechtsgutachten erforderlich.“

Maninger selbst erklärte gegenüber der Innenrevision, er müsse sich im Kontext der damaligen Zeit von nichts, was er geschrieben habe, distanzieren.

Homofeindliche Aussage? Maninger räumt Hausschwein-Vergleich ein

Der Bericht der Innenrevision enthält noch eine Überraschung: Maninger räumt gegenüber der Bundespolizei etwas ein, das er wenige Monate zuvor gegenüber uns Journalisten vehement bestritten hatte. Laut unserer Recherche von 2021 soll der Polizeiprofessor in einer Lehrveranstaltung, als das Thema der „Ehe für alle“ aufkam, vor angehenden Bundespolizist*innen sinngemäß gesagt haben, man könne dann vielleicht auch bald sein Hausschwein heiraten. Uns gegenüber ließ Maninger diese Aussage über seinen Anwalt zurückweisen und nannte sie „menschenverachtend“. 

Im Untersuchungsbericht steht dazu jedoch das Gegenteil: „Es steht zweifelsfrei fest, dass Herr Prof. Dr. Maninger sinngemäß eine derartige Äußerung getätigt hat; dies wird auch von ihm selbst eingestanden.“

Auszug: Bericht der Innenrevision der Bundespolizei

Eine kritische Bewertung der Bundespolizei bleibt auch hier aus. Im Abschlussbericht der Innenrevision heißt es schlicht: „Ob es sich jedoch auch um einen herabwürdigenden, beleidigenden Vergleich handelt oder lediglich um eine nicht wertende Überspitzung, lässt sich im Nachgang nicht abschließend klären und liegt ggf. auch in der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen.“ 

Über seinen Anwalt lässt Maninger ausrichten, er habe mit dieser Aussage keine homophoben Inhalte transportieren, sondern „lediglich den ständigen gesellschaftlichen Wandel thematisieren“ wollen.

Gericht bestätigt: ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen über Maninger

Gegen unsere erste Veröffentlichung über seine Vergangenheit ging Maninger juristisch vor und scheiterte in zwei Instanzen mit einer Unterlassungsaufforderung. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln stellten fest, dass es sich „ausschließlich um wahre Tatsachenbehauptungen“ handle und die Berichterstattung über die rechte Vergangenheit des Polizeiprofessors weder Verdachtsberichterstattung noch bewusst unvollständig sei.

Vor Gericht legte Maninger einen Auszug aus einem Schreiben vor, das er an die Veranstalter des Südafrika-Seminars geschickt hatte – wo er neben rechtsextremen Rednern und vor NSU-Unterstützern gesprochen hatte. Laut Einschätzung des Landgerichts Köln spreche vieles dafür, dass kein offen erkennbarer Bruch zwischen Maninger „und den Veranstaltungsteilnehmern stattfand“.

Auszug: Beschluss des Landgerichts Köln, September 2021

Auch stellten die Richter*innen fest, dass ein „besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ an der Vergangenheit Maningers bestehe, da er ein „nicht ganz unbedeutendes öffentliches Amt“ bekleide und er „eine besondere Verantwortung für Sicherheitsbelange und die Rechtsstaatlichkeit polizeilichen Handelns“ habe. 

Aus dieser Verantwortung, die Maninger laut Gericht hat, ergibt sich eine zentrale Frage: Wie denkt dieser Mann heute, der einst vor einem Ethnosuizid warnte und Bundeswehreinsätze im Inneren prophezeite? Und welchen Einfluss hat das auf die Ausbildung von Polizist*innen?

Unterrichtsinhalte: Migration als Bedrohung?

Migration, Globalisierung und ethische Fragen würden in Maningers Unterricht vor allem als Bedrohung dargestellt, berichteten 2021 Studierende von ihm, als wir unsere erste Recherche bei Buzzfeed News veröffentlichten. Um ihn und seinen Fachbereich würde oft große Geheimniskrämerei gemacht. In Maningers Unterricht, würde es viel häufiger als anderswo vorkommen, dass Lehrinhalte nicht ausgeteilt oder fotografiert werden dürften. 

Maninger lässt all das durch seinen Anwalt bestreiten. Unterlagen würden sehr wohl ausgeteilt. Er erwähne auch die positiven Aspekte von Migration. Als nach Veröffentlichung unserer Recherche die Innenrevision zum Fall Maninger ermittelt, befragt sie auch ausgewählte Polizeischüler*innen. Sie sollen schriftlich Fragen beantworten, beispielsweise ob Maninger im Unterricht „rassistisch oder radikal geprägte Aussagen“ getätigt habe, die sie als „bedenklich“ empfunden hätten. Das Ergebnis: Der Unterricht wurde „überwiegend positiv“ bewertet. Es gebe keine Hinweise auf Sachverhalte, die eine „dienstrechtliche Relevanz entfalten“ könnten. 

Die Antworten wurden in dem Bericht zwar anonymisiert, eine „personenbezogene Zuordnung“ war jedoch möglich. Das bedeutet: Die Bundespolizei – und damit wohl auch Maninger – konnte nachvollziehen, wer von den Polizeischüler*innen sich wie über den eigenen Ausbilder äußerte.

Studie: „Zahlreiche Hinweise auf Neurechte Positionen“

Ein entscheidender Grund, warum Maninger zwar zunächst aus der Lehre genommen wurde, aber bis heute Professor bei der Bundespolizei ist: Seine fragwürdigen Texte in der Jungen Freiheit, die Gründung des IfS, die Afrikaaner Volksfront, all das passierte bevor Maninger sich als Beamter in den Dienst des Staates stellte. Das Disziplinarrecht greift aber erst ab diesem Zeitpunkt. Und doch muss das nicht heißen, dass die Bundespolizei dazu gezwungen wäre, Maninger auch in Zukunft als Professor Polizist*innen ausbilden zu lassen. Die Professur, die er im Mai 2020 angetreten hat, ist zunächst auf sechs Jahre befristet. Über eine Verlängerung entscheidet am Ende das Bundesinnenministerium. Im November 2022 berichtet Der Spiegel, die damalige SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser wolle verhindern, dass Maninger in die Lehre zurückkehrt

Im selben Monat erscheint eine wissenschaftliche Untersuchung von Maningers Texten. In der renommierten Fachpublikation „Jahrbuch Öffentliche Sicherheit“ analysieren zwei Politikwissenschaftler ausführlich Maninger Veröffentlichungen. Beide sind ehemalige Kollegen von Maninger an der Polizeihochschule. Sie untersuchen sowohl seine Texte in der Jungen Freiheit und anderen neurechten Medien, aber auch wissenschaftliche Texte, die Maninger geschrieben hat, als er schon an der Polizeiakademie war.

Ihr Befund: Bis in die Gegenwart fänden sich in Maningers Schriften „zahlreiche Hinweise auf Neurechte Positionen“. Leitmotiv sei die Annahme, ethnische Konflikte seien kulturell unvermeidbar und nur durch ethnische Trennung zu lösen. Dieser Gedanke verbinde die Forderung nach einem „Volkstaat“ für Weiße in Südafrika mit den Vorstellungen des Instituts für Staatspolitik und denen der rechtsextremen Identitären Bewegung. Positionen in Maningers Texten seien verfassungsfeindlich und mit der Menschenwürde unvereinbar.

Die Reaktion der Bundespolizei auf diese Studie fällt ungewöhnlich aus: Sie beauftragt zwei Gutachter, um die Studie zu sezieren, die Maningers Werk seziert hatte. Innerhalb der Hochschule wird dieses Vorgehen kritisiert. Die beiden von der Bundespolizei ausgewählten Gutachter sind mit Maninger teils durch gemeinsame Publikationen verbunden und haben keine einschlägige Expertise in den Bereichen Neue Rechte oder Rechtsextremismus. Eine fünfstellige Summe soll die Bundespolizei dafür ausgegeben haben. 

Öffentlich sind die beiden Gutachten bis heute nicht in voller Länge. Stattdessen sind zwischenzeitlich deutlich kürzere und weniger kritische Fassungen aufgetaucht – nicht in einem Fachmedium oder auf den Seiten einer Behörde, sondern auf einer Website von Stephan Maninger mit der Überschrift „Entlastung“. Zugleich stützt sich die Bundespolizei auf diese beiden Gutachten, um Maninger Anfang 2025 wieder in die Lehre zu holen. 

Auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten spricht das Bundesinnenministerium im Februar 2025 von „eindeutigen Gutachten“, die festhalten würden, dass die Kritik an Maninger „nicht nachvollziehbar“ sei. Kurz darauf, nach den Bundestagswahlen, übernimmt die CSU die Leitung des Innenministeriums.

Polizeigewerkschaft warnt vor „ausgewiesenem Extremisten“

Die Rückkehr in den Hörsaal ist für Maninger entscheidend. Damit er 2026 auf Lebenszeit zum Professor berufen werden kann, müsste er sich auch in der Lehre bewähren. Und dafür muss er unterrichten.

Nach seiner Rückkehr an die Polizeihochschule macht sich unter Studierenden Unruhe breit. Zeitgleich erreicht der Fall Maninger im Sommer 2025 das Büro des neuen CSU-Bundesinnenministers Alexander Dobrindt. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die mitgliederstärkste Polizeivertretung der Welt, schreibt an den Minister. Die Gewerkschaft sei in „tiefer Sorge“, ob die politische Bildung im Fachbereich Bundespolizei von extremistischen Einflüssen noch freigehalten werde. Die Gewerkschaft habe „Bedenken, dass hier ein ausgewiesener Extremist an zentraler Stelle der Werteorientierung des Führungsnachwuchses der Bundespolizei tätig ist“, heißt es weiter in dem Schreiben.

Auszug: Schreiben der GdP an Bundesinnenminister Dobrindt

Die Warnung stützt sich auf ein weiteres Gutachten über die gesammelten Texte Maningers, das diesmal die Polizeigewerkschaft in Auftrag gegeben hatte. Verfasst hat es Fabian Virchow, Leiter des Forschungsschwerpunkts Rechtsextremismus an der Hochschule Düsseldorf. Sein Fazit: In Maningers Texten fänden sich Denk- und Argumentationsmuster, „die für rechtsextreme Weltdeutungen konstitutiv“ seien. Vor allem habe Maninger über einen langen Zeitraum ethnopluralistische Positionen vertreten. Ethnopluralismus ist ein zentrales Denkkonzept der Neuen Rechten. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt Ethnopluralismus als ausgrenzenden Nationalismus, der „den für Rechtsextreme typischen Rassismus neu und weniger angreifbar begründen soll“.

Virchow führt in seinem Gutachten zahlreiche Belege an. Er analysiert sowohl Maningers Dissertation und Magister-Arbeit als auch Texte in Fachzeitschriften sowie Veröffentlichungen in rechten Medien wie der Jungen Freiheit oder dem Ostpreußenblatt. In seinen Texten gehe Maninger davon aus, dass es „Rassen“ mit spezifischen Charakteristika gebe und Menschen instinktiv wie „Herdentiere“ getrieben handeln würden. Vielfach greife Maninger auf ethnopluralistische Erklärungsmuster zurück, um vergangene Konflikte zu erklären oder drohende Konflikte im Zusammenhang mit Migration zu prophezeien. In seinem Werk führe Maninger Positionen an, die zur Rechtfertigung von Apartheid dienen. Er adele rassistische Gewaltakteure zu „Aufständischen“, stelle sich parteiisch auf die Seite der Vertreter des Apartheid-Regimes in Südafrika und verwende die Erzählung des „Kulturmarxismus“, der sich auch in rechtsterroristischen Manifesten findet.

Maningers Anwalt weist das scharf zurück: Gutachter Virchow sei ein „knallharter Linksradikaler“. Seit der ersten Berichterstattung über ihn, lässt Maninger öffentlich den bekannten Medienanwalt Ralf Höcker für sich sprechen. Höckers Kanzlei vertritt die AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz und beschäftigte zeitweise den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der mittlerweile von seiner früheren Behörde als Rechtsextremist beobachtet wird.

Auch die Gewerkschaft der Polizei hatte Anwalt Höcker zuvor bereits als „traditionell politisch links“ bezeichnet. Die Kritik an Maninger stellt Höcker als orchestrierte Kampagne dar. Einer der Autoren der Studie im „Jahrbuch Öffentliche Sicherheit“ neide Maninger dessen Professur. Der Wissenschaftler sei Höcker zufolge ein „linksradikaler Aktivist“. Neben der Polizeigewerkschaft und dem Ex-Kollegen seien auch wir Journalisten Teil der behaupteten Kampagne – und ebenfalls „linke Aktivisten“. 

Unterstützung erhält diese Erzählung von der im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Tageszeitung Die Welt. Dort erscheint Anfang Dezember 2025 ein langer Artikel, der Maninger als Opfer einer mutmaßlichen Rufmordkampagne darstellt. Der Text enthält zahlreiche Falschbehauptungen, die dieses Narrativ stützen – und deren weitere Verbreitung zwischenzeitlich in gleich vier verschiedenen Verfahren von Gerichten untersagt wurde

Als der Artikel erscheint, beginnt an der Hochschule die heiße Phase der Entscheidung, ob Maninger auf Lebenszeit Professor wird.

Gericht: Kritik an Maninger ist wissenschaftlich

Nur wenige Tage nachdem an der Polizeihochschule eine Kommission zum ersten Mal über die Berufung Maningers auf Lebenszeit berät, fällt am Landgericht Lübeck eine wichtige Entscheidung: Maninger darf als fremdenfeindlich bezeichnet werden. 

Auslöser für den Prozess war die kritische Studie im „Jahrbuch Öffentliche Sicherheit“. Maninger hatte den Verlag und die Herausgeber verklagt – und nahezu vollständig verloren.

130 Aussagen in der Studie wollte Maninger verbieten lassen, bei 129 davon scheiterte er. Nur in einem Punkt gibt das Gericht ihm recht. An einer Stelle wurde Maninger ein Zitat fälschlicherweise zugeschrieben. Davon abgesehen hätten die Autoren, nach Einschätzung des Gerichts, klar ersichtlich nach wissenschaftlichen Standards gearbeitet und ihre Bewertungen jeweils klar an konkrete Äußerungen Maningers gekoppelt. Gegen das Urteil hat Maninger Berufung eingelegt. „Wer sich gegen fachlich begründete Deutungen wahrheitsgemäßer Zitate nicht mit besseren Argumenten, sondern nur hilflos durch Unterlassungsklagen zu wehren weiß, hat als Wissenschaftler möglicherweise nichts Gewichtiges zu sagen“, kommentiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Rechtsstreit.

Als im Dezember 2025 in Lübeck das Urteil verkündet wird, gibt der Vorsitzende Richter auch eine bedeutsame Einschätzung über Stephan Maninger ab: Maninger ist eine Person des öffentlichen Lebens.

Das bedeutet: Der Mann, der gerne seinen Wikipedia-Eintrag gelöscht haben wollte, der akribisch dafür sorgt, dass es keine öffentlichen Fotos von ihm gibt und der nicht einmal mit Namen auf der Internetseite seiner Hochschule auftaucht, müsse „eine intensive Auseinandersetzung mit seinem Werk hinnehmen“. Der Richter betont auch noch einmal ausdrücklich den Grund für diese Einschätzung: Als Professor für Sicherheitspolitik bei der Bundespolizei habe Maninger eine „wichtige, einflussreiche Position inne“.

Doch im Frühjahr 2026 ist noch immer unklar, ob Stephan Maninger diese wichtige und einflussreiche Position auf Lebenszeit behalten wird. Weder das Bundesinnenministerium noch die Bundespolizei äußern sich dazu.

Transparenzhinweis: Professor Fabian Virchow ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des „Gegenrechtsschutz“, ein Projekt in Trägerschaft von Verfassungsblog, Gesellschaft für Freiheitsrechte und FragDenStaat. Es gab weder im Zusammenhang mit diesem Text noch in anderen Kontexten einen Austausch zwischen dem Investigativ-Team von FragDenStaat und Virchow.

 

Gründungsprotokoll: Institut für Staatspolitik

→ Auszug aus den NSU-Akten: Südafrika-Seminar mit Maninger

→ Beschluss Landgericht Köln: Maninger vs. Buzzfeed News

→ Beschluss Oberlandesgericht Köln: Maninger vs. Buzzfeed News

→ Abschlussbericht Innenrevision

→ Studie über Maninger im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit

→ Urteil Landgericht Lübeck: Maninger vs. Studie im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit

→ Schreiben Gewerkschaft der Polizei (GdP) an Innenminister Dobrindt

→ Gutachten über Maninger im Auftrag der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

 

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Plattform-Update: Bessere Suche, einfachere Anfragen

21. April 2026 - 12:49

Wir haben die Suche und den Anfrageprozess bei FragDenStaat grundlegend überarbeitet – damit ihr Informationen von Behörden noch einfacher anfragen und die Ergebnisse finden könnt.

FragDenStaat macht es seit mehr als 14 Jahren einfacher, Informationen von Behörden zu bekommen. In dieser Zeit habt ihr über 300.000 Anfragen gestellt und fast drei Millionen Dokumentenseiten von mehr als 40.000 Behörden hochgeladen. Außerden sind in unserem Blog über 1.000 Artikel erschienen. Damit ihr diesen riesigen Informationsschatz jetzt besser nutzen könnt, haben wir unsere Suchfunktion überarbeitet.

Genauer suchen, schneller finden

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Diese Mechanismen haben wir überarbeitet und präziser gemacht. Falsche Wortzerlegungen kommen jetzt seltener vor. Dadurch entstehen weniger falsche Treffer und die gesuchten Informationen lassen sich leichter finden.

Wer nach einer ganz bestimmten Formulierung sucht, kann Begriffe in Anführungszeichen setzen. Die Suche zeigt dann nur noch Ergebnisse an, die genau diese Wortfolge enthalten. Diese exakte Suche funktioniert jetzt zuverlässig und liefert nur noch passende Treffer.

Zusätzlich haben wir die Darstellung der Suchergebnisse verbessert. Treffer in Anfragen und Dokumenten sind jetzt übersichtlicher, sodass sich schneller erfassen lässt, worum es in den gefundenen Texten geht.

Vorher sahen Suchergebnisse manchmal etwas kryptisch aus und enthielten Text, der nicht für die Suchanfrage relevant war:

Jetzt ist die Anzeige von Suchtreffern oft kürzer und besser strukturiert:

Schritt für Schritt zur Anfrage

Damit ihr unsere Informationsdatenbank mit euren Anfragen noch weiter wachsen lasst, haben wir auch unseren Anfrageprozess überarbeitet. Es ist oft herausfordernd, zum ersten Mal eine Anfrage zu stellen. Welche Informationsrechte gelten? Welche Behörde ist zuständig? Wie formuliere ich die Anfrage? Um neue Nutzer*innen bei ihren ersten Anfragen bestmöglich zu unterstützen, ist der Anfrage-Prozess nun in überschaubare Schritte gegliedert. Wir haben unsere Hilfeseiten überarbeitet und direkt in das Anfrage-Formular integriert. Dank der verbesserten Suche und neuer Filter findet ihr außerdem schneller die passende Behörde.

Auch die Verwaltung von Anhängen und Briefen haben wir optimiert. Dokumente können nun auch unterwegs mit dem Handy geschwärzt werden. Und mit unserer Scanner-App könnt ihr Behörden-Post besonders schnell zur Anfrage hochladen, damit die Ergebnisse für alle online sichtbar sind.

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