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Aktualisiert: vor 58 Minuten 24 Sekunden

Gentechnik-Pflanzen: Wie werden neue Regeln umgesetzt?

30. September 2026 - 13:56

Die NGT-Verordnung (EU) 2026/1388 gibt der EU-Kommission und den EU-Ländern bis Sommer 2028 Zeit zu regeln, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden sollen. Für diese sogenannte Implementierungsphase hat die Kommission im Juli einen Plan vorgelegt. Wichtige Punkte in dieser Liste sind zwei Gesetzesvorhaben: Das erste soll regeln, welche Informationen ein Unternehmen vorlegen muss, um nachzuweisen, dass die von ihm hergestellte Pflanze eine NGT-Pflanze ist. Festgelegt werden darin ferner die Details für das Verfahren, mit dem die Behörden prüfen, ob es sich um eine Pflanze der NGT-Kategorie 1 handelt. Diese Pflanzen müssen – ähnlich konventionell gezüchteten – nicht mehr speziell auf Risiken untersucht und für den Verbraucher  gekennzeichnet werden, wenn sie nachweisbar die Bedingungen im Anhang I der NGT-Verordnung erfüllen.

Diese sogenannten Äquivalenz- oder Gleichwertigkeitskriterien erlauben pro Pflanze bis zu 20 gentechnische Veränderungen an jeweils maximal 20 verschiedenen Stellen. Auch dürfen keinerlei Reste von artfremdem Erbgut nachweisbar sein. Die EU-Kommission kann diese Umsetzungsregeln alleine erlassen, ohne dass EU-Parlament oder Rat der EU-Länder zustimmen. Man spricht daher von einem delegierten Rechtsakt. Rat und Parlament können sie jedoch stoppen, wenn sie binnen zwei Monaten nach Erlass widersprechen.

Das zweite Vorhaben soll regeln, wie eine NGT-Pflanze der Kategorie 2 anzumelden ist und welche Unterlagen für das Zulassungsverfahren notwendig sind, das Kategorie 2-Pflanzen durchlaufen müssen. Dazu zählt eine fallspezifische Risikobewertung, für die dieser Rechtsakt die Anforderungen auflisten soll. Bei dieser Verordnung handelt es sich um einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Sie wird von der EU-Kommission erarbeitet, es muss aber ein Ausschuss zustimmen, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind.

Für beide Rechtsakte hat die EU-Kommission von 31. August bis 28. September die Öffentlichkeit in zwei parallelen Sondierungsverfahren konsultiert. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen konnten mitteilen, was sie von den anstehenden Verordnungen erwarten und wie sie die angesprochenen Sachverhalte regeln würden. Auf den beiden Konsultationsseiten gingen jeweils 301 Rückmeldungen ein, die bei grober Durchsicht deckungsgleich erscheinen. Sie stammen von gentechnikkritischen Organisationen ebenso wie von Züchtungsunternehmen, Pflanzenerzeugern und Lobbyorganisationen, die NGT positiv gegenüberstehen.

Letztere drängen vor allem darauf, dass die zu regelnden Prozeduren möglichst einfach und schnell sind. Die Formulare und Kosten sollen EU-weit gleich sein und ungeklärte Details zugunsten von NGT-Pflanzen ausgelegt werden. So wünscht sich etwa der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP): „Konventionelle Züchtung (z.B. Kreuzung) mit verifizierten NGT1-Pflanzen muss uneingeschränkt möglich sein, ohne dass der NGT-Status entsprechender Nachkommen erneut verifiziert werden muss.“ In der Praxis könnten so binnen weniger Generationen Pflanzen mit zahlreichen eingekreuzten NGT-Eigenschaften entstehen, die weiterhin wie konventionelle Sorten behandelt würden. Auch sollten Sammelanträge möglich sein „für Pflanzen mit unterschiedlichen genetischen Variationen, die aus einem NGT-Ansatz stammen“. Eine standardmäßige Analyse des gesamten Genoms (Genomsequenzierung) einer NGT-Pflanze lehnt der BDP ab, ebenso wie zahlreiche andere NGT-Befürworter. Expert:innen des Bundesamtes für Naturschutz hingegen haben in einem vorab veröffentlichten Fachaufsatz deutlich gemacht, dass eine umfassende Genomsequenzierung der NGT-Pflanze und ihrer Elternlinien unverzichtbar sei. Nur damit lasse sich überprüfen, ob die NGT-Pflanze tatsächlich alle Gleichwertigkeitskriterien einhält.

NGT-kritische Organisationen lehnen die NGT-Verordnung als Ganzes ab und tun sich deshalb schwer, Ratschläge für Detailregelungen zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) macht daher klar, dass aus ihrer Sicht die Kriterien für NGT-1 Pflanzen im Anhang I der Verordnung die wissenschaftlichen Standards nicht erfüllen. „Sie sind weder geeignet, die Gleichwertigkeit zu prüfen noch eine Aussage zu den Risiken der Pflanzen treffen zu können“, heißt es in der AbL-Stellungnahme. Angesichts der von der AbL am 21. September eingereichten Klage gegen die NGT-Verordnung (siehe Nachrichten links) fordert sie „die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union auf, das hiesige Konsultationsverfahren bis zur Entscheidung der angerufenen Gerichte auszusetzen“.

Das gentechnikkritische Institut Testbiotech hingegen wählte einen anderen Weg. Die Münchner Experten weisen die EU-Kommission darauf hin, dass es ihre Aufgabe sei, die Gleichwertigkeitskriterien an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Seit dem ersten Verordnungsvorschlag vom Sommer 2023 hätten Forschende mit Hilfe Künstlicher Intelligenz immer tiefer ins Erbgut von Pflanzen eingegriffen. Diese Eingriffe würden zwar formal die Kriterien des Anhangs I erfüllen, seien jedoch mit herkömmlicher Züchtung nicht möglich. Deshalb schlägt Testbiotech vor, solche Eingriffe für NGT1-Pflanzen auszuschließen und nennt das sogenannte Hypermorphing als Beispiel. Dabei werden Genaktivitäten gezielt gesteigert, so dass Pflanzen etwa deutlich mehr Eiweiße produzieren oder früher blühen. Zusätzlich empfiehlt Testbiotech, mit einem Plausibilitätstest zu klären, ob eine NGT-Veränderung überhaupt mit herkömmlicher Züchtung erreicht werden könnte.

Das Thema Patentierung hat der Europäische Verband für ökologische Pflanzenzüchtung in seiner Stellungnahme aufgegriffen. Er fordert, die Antragsteller sollten erklären, „dass keine biologischen Materialien wie natürlich vorkommende Genvarianten beansprucht werden und dass ihre Patente die konventionelle Züchtungstätigkeit und das Inverkehrbringen der jeweiligen herkömmlich gezüchteten Sorten (oder im Falle der ökologischen/biologischen Züchtung) nicht beeinträchtigen“. Außerdem brauche es Nachweismethoden für alle registrierten NGT-Pflanzen und Schutzabstände für die ökologische Züchtung. Bei insektenbestäubten Kulturen schlägt der Verband zehn Kilometer Abstand zu NGT-Äckern vor, bei windbestäubten Kulturen müsste es noch mehr sein. Anders sei eine Koexistenz nicht möglich.

Mit den gesammelten Ergebnissen wird sich die EU-Kommission zurückziehen und zusammen mit Expert:innen der Mitgliedstaaten für beide Rechtsakte Entwürfe erarbeiten. Diese werden dann noch einmal für vier Wochen zur Konsultation auf die Kommissionswebseite gestellt. Geplant ist dies für den delegierten Rechtsakt im zweiten Quartal 2027; der Durchführungsrechtsakt soll dann im dritten Quartal folgen. Beide sollen laut der Implementierungsstrategie der Kommission im ersten Quartal 2028 verabschiedet werden. [lf]

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Deutsches Bündnis klagt gegen EU-Gentechnik-Verordnung

21. September 2026 - 13:51

Es sei gelungen, ein breites Bündnis über die gesamte gentechnikfreie Lebensmittelkette aufzubauen, sagte Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, heute bei einem Pressetermin. Die mehr als 70-seitige Klageschrift sei soeben fristgerecht in Luxemburg eingereicht worden. Unter den Kläger:innen finden sich Unternehmen, die biologisch züchten, die Saatgut vermehren und vertreiben, die gentechnikfreies Getreide und Gemüse erzeugen sowie solche, die gentechnikfreie Rohstoffe verarbeiten und die daraus hergestellten Lebensmittel verkaufen. Ihre Vertreter:innen machten deutlich, warum die NGT-Verordnung ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

„Aufgrund fehlender Koexistenzregelungen wie Abstandsregelungen und Standortregister sind unsere Zuchtgärten von NGT-Einkreuzungen bedroht“, wird Getreidezüchter Carl Vollenweider von der Dottenfelder Bio-Saat GmbH im Presse-Dossier zitiert. Auch werde der Austausch von Material mit anderen Züchtern zum großen Risikofaktor. Die fehlenden Schutzmaßnahmen thematisierte im Dossier ferner die Bio-Bäuerin Claudia Gerster: „Unsere Kunden schätzen Regionalität, handwerkliche Verarbeitung und Gentechnikfreiheit. Wenn wir diese wegen fehlendem Schutz vor NGT-Kontaminationen nicht mehr gewährleisten können, bedroht das unsere bäuerliche Existenz.“

Ernst Rieger ist Gründer einer gleichnamigen Firma, die Wildpflanzen vermehrt und zertifizierte Saatgutmischungen von Wildblumen und -gräsern für Naturschutzmaßnahmen vertreibt. Die dafür geltenden gesetzlichen Regelungen könne sein Unternehmen nicht mehr erfüllen, wenn NGT-Pflanzen sich in verwandte Wildpflanzen auskreuzen. „Für uns ist dies existenzgefährdend“, warnte auch Rieger heute beim Pressegespräch. Für den Bio-Hersteller Rapunzel beklagte Eva Heusinger, dass Unternehmen, die NGT-Pflanzen auf den Markt bringen, keine Nachweisverfahren mehr vorlegen müssen, wie das bisher bei Gentechnikpflanzen der Fall war. Solche Verfahren durch Labore entwickeln zu lassen, sei extrem aufwendig und teuer. „Diese enormen Kosten werden unser Unternehmen stark belasten“, erklärte Heusinger.

Für die beim Europäischen Gericht (EuG) eingereichte Nichtigkeitsklage müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie von der NGT-Verordnung unmittelbar und individuell betroffen sind. Gerd Winter, Professor für Europarecht an der Universität Bremen, nannte dies eine hohe Hürde für die Zulässigkeit der Klage. „Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Klage schon bei der Zulässigkeit scheitert“, warnte Winter. „Doch wir sind zuversichtlich, dass das Gericht sich unseren Argumenten öffnet.“ Sollte das EuG die Zulässigkeit verneinen, sei es möglich, dagegen den Europäischen Gerichtshof als zweite Instanz anzurufen. Dieser habe die Zulässigkeitsvoraussetzungen in jüngster Zeit weniger eng ausgelegt, erläuterte Winter.  

Die Klageschrift baut darauf auf, dass das Argument, NGT-1 Pflanzen könnten mit natürlichen Mutationen oder konventioneller Züchtung gleichgestellt werden, wissenschaftlich falsch ist. Wirtschaftliche Grundrechte würden durch die Verordnung ebenso verletzt, wie das Gebot der Vorsorge und der Verbraucherschutz. Im Detail jedoch muss vor allem nachgewiesen werden, dass die einzelnen Unternehmen unmittelbar und individuell betroffen sind, „weil der angegriffene Rechtsakt ihre durch Marken, Zertifizierung und Verträge begründeten Rechtspositionen beeinträchtigt und ihre Wirtschaftstätigkeit existenzbedrohend beschädigt“, heißt es im Presse-Dossier. 

Neben den acht Unternehmen klagen auch vier Verbände: Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die dieses Bündnis und die Klage federführend organisiert, sowie die Freien Bäcker, der Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten und der Verein Neuland für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung. Die Neuland-Fleischereien sind von der angegriffenen Verordnung für NGT-Pflanzen insofern betroffen, als das Futter ihrer Tiere gemäß ihren Richtlinien gentechnikfrei sein muss. Diese drei Organisationen führen und verleihen Nutzungsrechte an Marken, deren Versprechen durch die NGT-Verordnung unterlaufen und deren Wert dadurch vermindert wird. Das wollen sie mit ihrer Klage verhindern.

Unterstützung erhalten sie aus der Biobranche: „Es ist ein Skandal, dass Unternehmen und Verbände erst den Rechtsweg beschreiten müssen, um diese offensichtlich rechtswidrige Verordnung zu stoppen“, kritisierte Tina Andres, Vorständin des Biodachverbands BÖLW. „Wir sind zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter am Europäischen Gericht der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten deutlich machen werden, dass die in der NGT-Verordnung verankerte Ignoranz von Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht toleriert wird.“ Auch die Verbände Bioland und Demeter unterstützen das Klagebündnis fachlich wie finanziell. „Wir stehen als Demeter-Verband vollumfänglich hinter der Klage unserer Mitglieder“, schreibt Politikreferentin Lea Schuler. Der Dottenfelder Hof und die Bingenheimer Saatgut AG sind beides Demeter-Betriebe. „Wir halten die neue NGT-Verordnung für hoch problematisch und sehen die weitreichenden Auswirkungen auf unsere Mitgliedsbetriebe sehr deutlich“, so Schuler. Daher könnten diese Betriebe „als unmittelbar betroffene Unternehmen im europäischen Binnenmarkt diese Perspektive besonders glaubwürdig vertreten“. [lf/vef]

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Trumps Darling: Steht Gentech-Kastanie bald im Wald?

15. September 2026 - 15:51

Die amerikanische Esskastanie ist vom Aussterben bedroht, seit ein Anfang des 20. Jahrhunderts eingeschleppter Pilz die Bestände sterben lässt. Abhilfe versprechen seit Jahren Gentechniker:innen der Universität des Staates New York (SUNY). Sie haben Weizen-Erbgut in die Kastanie eingeschleust. Damit soll sie ein Enzym produzieren, das die Wirkungskette des Pilzes unterbricht und ihn so unschädlich macht. Die Genehmigungsbehörde APHIS beim US-Landwirtschaftsministerium hat Ende August beschlossen, diese gentechnisch veränderte Kastanie mit dem Namen Darling 54 stelle kein Risiko für andere Pflanzen dar. Sie dürfe deshalb ohne Auflagen in amerikanischen Wäldern gepflanzt werden. Zum ersten Mal gibt die Behörde einen gentechnisch veränderten Wildbaum frei mit dem Ziel, dem Naturschutz zu dienen.

Das stößt auf massive Kritik - auch bei Organisationen, die sich seit Jahren für die Rettung der amerikanischen Esskastanie einsetzen. „Diese Entscheidung markiert den Beginn eines beispiellosen, gefährlichen und unumkehrbaren Experiments mit unseren wildwachsenden Wäldern“, warnte das New Yorker Projekt für globale ökologische Gerechtigkeit (Global Justice Ecology Project). Noch nie zuvor sei eine gentechnisch veränderte Pflanze in die freie Natur freigesetzt worden mit der Absicht, ihre natürlichen Verwandten mit gentechnischen Merkmalen zu kontaminieren. Der Kastanien-Experte Donald Davies nannte die Entscheidung „rechtlich nicht zu rechtfertigen“ und „ökologisch unverantwortlich“. Die Kastanienzüchter Lois und Denis Melican wollen lieber ohne Gentechnik züchten: Dazu nutzen sie resistente Esskastanien-Pflanzen, die den Schadpilz überlebt haben. Sie meinen: „Es wäre schade, diesen natürlichen Regenerationsprozess durch im Labor gezüchtete Kastanienbäume zu beeinträchtigen, deren langfristige Lebensfähigkeit noch nicht ausreichend geprüft wurde.“

Die Stiftung zur Rettung der Amerikanischen Kastanie (The American Chestnut Foundation, TACF) hatte im Dezember 2023 ihre Zusammenarbeit mit den Gentechniker:innen der SUNY beendet. Damals zeigten Feldstudien, dass die Darlings Nachkommen mit dem Weizengen weniger vital waren als ihre konventionellen Artgenossen. Zudem war die durch das Gen bewirkte Resistenz nicht sehr stabil. Die TACF hat diese und andere Argumente zusammengefasst an das APHIS geschickt, als dieses im Juli 2025 seine positive Einschätzung zu Darling 54 zur Kommentierung veröffentlichte. In dem Verfahren hatten sich auch mehr als 170.000 US-Bürger:innen und 440 Organisationen dagegen ausgesprochen, die gv-Kastanie freizugeben – ohne Erfolg.

Das APHIS hatte auch kein Problem damit, dass die 2020 von der SUNY eingereichten Unterlagen eigentlich für eine Schwesterlinie der gv-Kastanie, Darling 58, gedacht waren. Diese enthält das gleiche Weizen-Gen, allerdings an einer anderen Stelle im Erbgut. Als die Forschenden 2023 nach Gründen suchten, warum die gv-Kastanien in Feldversuchen so schlecht abschnitten, entdeckten sie, dass bereits 2016 Saatgut der beiden Linien vermischt worden war. Die SUNY löste das Problem, indem sie in den Antragsunterlagen einfach Darling 58 in Darling 54 umbenannte und zusätzliche Informationen zu Darling 54 nachlieferte. Das APHIS akzeptierte dieses Vorgehen.

Die Forschenden von SUNY begrüßten die Freigabe des APHIS und wiesen daraufhin, dass noch eine Entscheidung der US-Umweltbehörde EPA ausstehe. Erst wenn auch von dort grünes Licht komme, könne Darling 54 ausgewildert werden. Beantragt hat die New Yorker Universität bei der EPA allerdings nur eine unbestimmte Anzahl von Feldversuchen in zahlreichen US-Bundesstaaten mit zusammen gut 100 Hektar Fläche. Dafür stünden nach dem letzten Bericht der Universität derzeit jedoch nur 2500 Darling 54- Setzlinge mit einer bestätigten Resistenz zur Verfügung. Gleichzeitig stellt die Universität bereits eine weiterentwickelte Darling 54 vor, die erneut zugelassen werden müsste.

Das EPA untersteht, wie andere Bundesbehörden auch, US-Präsident Donald Trump. Um die Gentechnik-Kastanie zu promoten, ließ dieser im April 2026 demonstrativ zwei Setzlinge in den Park des Präsidenten in Washington pflanzen. Die damals noch nötige Ausnahmegenehmigung des APHIS verlangte sicherzustellen, dass Trumps Darlinge ihr Erbgut nicht verbreiten können. Die Washington Post enthüllte jetzt, dass die Gärtner des Weißen Hauses die Blüten der Bäume nicht alle entfernt hätten, so dass womöglich Pollen der Gentechnik-Kastanien in die Umwelt gelangten. Das Weiße Haus entgegnete der Zeitung, die nächsten Kastanien stünden mehr als 1,6 Kilometer entfernt. Allerdings werden Kastanienpollen meist über Insekten verbreitet und Bienen fliegen dafür auch kilometerweit. [lf]

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Forschung zu Folgen neuer Gentechnik parteiisch?

9. September 2026 - 15:53

„Elsa Align“ heißt das Verbundprojekt unter Leitung des Bayreuther Lebensmittelrechtlers Professor Kai Purnhagen, das die Bundesforschungsministerin seit April 2026 bis März 2029 finanzieren wird. Es soll „Wege aufzeigen“, wie beim Thema NGT in der Pflanzenzüchtung „Innovation, Vorsorge und gesellschaftliche Akzeptanz in Einklang gebracht werden können“, heißt es auf der Webseite des Forschungsministeriums (BMFTR). Dazu sollen „gesellschaftliche Narrative, die öffentliche Wahrnehmungen prägen“, mit der rechtswissenschaftlichen, ökonomischen, ethischen und agrarwissenschaftlichen Forschung verknüpft werden. Angekündigt wird, „relevante Akteure aus ökologischem Landbau, Saatgutwirtschaft, Behörden, Wissenschaft und weiteren gesellschaftlichen Bereichen an einen Tisch“ zu bringen. Als Ergebnis erwartet das Ministerium „praxisorientierte Governance-Optionen, Leitfäden und Policy-Briefs, die Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Züchtung evidenzbasierte Orientierung bieten“.

Beteiligt an „Elsa Align“ sind insgesamt vier Projektpartner, die NGT in der Pflanzenzüchtung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Kai Purnhagen betreut mit einem Budget von 485.000 Euro neben der Koordination auch die rechtlichen Analysen. Er sprach sich vielfach dafür aus, NGTs aus dem Gentechnikrecht auszunehmen. „Es ist ein kaum hinzunehmender Zustand, dass das EU-Recht nicht in der Lage ist, einen Rahmen bereitzustellen, in dem mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Technologien zum Vorteil der EU-Bürger eingesetzt werden können“, wird er 2020 in einer Pressemitteilung der Uni Bayreuth zitiert. Ein halbes Jahr später plädierte er dafür, NGT auch im Ökolandbau einzusetzen. Im EU-Projekt GeneBEcon hat er von 2022 bis 2025 „die Innovationspotenziale der Gen-Editierung und verwandter biotechnologischer Verfahren“ ausgelotet. Mit dem von ihm koordinierten Verbund will Purnhagen „evidenzbasiert dazu beitragen, dass Regulierung und Innovation nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern gemeinsam zu einer nachhaltigen und gesellschaftlich akzeptierten Pflanzenzüchtung beitragen“. Zu seinem Arbeitspaket zählen „juristische Analysen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit (Traceability), Haftungsfragen, Koexistenz und Eigentumsrechten“, heißt es in einer Universitätsmitteilung vom April.

Zweiter Projektpartner ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), vertreten durch Nicola Consmüller aus dessen Gentechnik-Abteilung. Auch Consmüller hat sich im Einklang mit der langjährigen Haltung ihrer Behörde bisher NGT-freundlich geäußert. So war sie maßgeblich an einem Bericht über mögliche Synergien der Nutzung neuer molekularbiologischer Techniken für eine nachhaltige Landwirtschaft beteiligt. Dieser erschien 2021, betonte die Vorteile von NGT und kam zu dem Schluss: „Das geltende europäische Gentechnikrecht stellt eine erhebliche Hürde für die Anwendung von neuen molekularbiologischen Techniken in der Landwirtschaft dar.“ Herausgegeben hatte den Bericht das Julius Kühn-Institut des Bundes. Nicola Consmüller soll für das BVL mit einem Budget von 273.000 Euro den Bereich Sozioökonomie und Recht abdecken. Sie soll etwa untersuchen, wie sich die im Juni beschlossene Verordnung für NGT-Pflanzen auf das Verhalten der verschiedenen Akteursgruppen entlang der landwirtschaftlichen Produktionskette auswirken wird.

Das bundeseigene Julius Kühn-Institut (JKI) ist der dritte im Forschungsverbund „Elsa Align“. Es wird vertreten vom stellvertretenden Leiter seines Instituts für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen, Frank Hartung, ebenfalls ein Freund der neuen Gentechnik. Zusammen mit seinem Chef Ralf Wilhelm hatte er sich in einer Fachpublikation 2025 dafür stark gemacht, die umstrittene Gleichwertigkeitsregelung in der NGT-Verordnung der EU noch auszuweiten. Diese definiert, dass NGT-Pflanzen mit konventionellen als gleichwertig angesehen werden, wenn an 20 Stellen im Erbgut jeweils bis zu 20 Basenpaare geändert wurden. „Eine Ausweitung der 20/20-Regel auf weiter gefasste Grenzwerte würde die Züchtung im Hinblick auf Klimaresilienz, Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und Ernährungssicherheit erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass NGT1-Pflanzen den konventionellen Pflanzen gleichwertig sind“, heißt es in der Veröffentlichung. Für Forschungsgelder von knapp 173.000 Euro soll durch das JKI unter anderem „die Regulierung von NGT weltweit erfasst und mit der gerade in der EU neu diskutierten verglichen werden“.

Vierter Partner bei „Elsa Align“ ist Stephan Schleissing vom Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften (TTN) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist im Verbund für die ethischen Aspekte zuständig und vertritt seit Jahren eine NGT-freundliche Position. Er steht im Impressum als Verantwortlicher der Webseite www.pflanzen-forschung-ethik.de, die vom bayerischen Wissenschaftsministerium gefördert wird. Die Seite stellt das Vorsorgeprinzip überwiegend als innovationsfeindlich dar. „Gerade in der Diskussion um die Folgen der grünen Gentechnik in der Landwirtschaft kann man eine verantwortliche Position nicht einfach auf Spekulationen gründen“, heißt es dort zu den Argumenten der NGT-Kritiker:innen. Und zur Wahlfreiheit der Verbraucher fragt die Seite, ob die Neuheit der Technik als Argument ausreiche, „um nachweisbare Fortschritte in der Pflanzenzüchtung dadurch zu verhindern, dass man ihnen die stigmatisierende Kennzeichnung ‚hergestellt mit Hilfe der Gentechnik‘ verpasst?“

Wem das alles bekannt vorkommt: Es gab bereits von 2016 bis 2019 ein vom Bundesforschungsministerium aus dem ELSA-Programm gefördertes Projekt, das die Genomeditierung in der Landwirtschaft zum Thema hatte, ebenfalls mit besonderem Augenmerk „auf die gesellschaftlich relevanten Aspekten Recht, Ethik und Sozioökonomie“. Schon damals waren das JKI und das Institut TTN mit dabei. Die Ergebnisse sind noch immer unter www.dialog-gea.de nachlesbar.

Der Infodienst wollte vom Bundesforschungsministerium wissen, ob sich auch andere Verbünde auf die im November 2024 veröffentlichte Förderrichtlinie hin beworben hatten und wer die Förderanträge begutachtet hatte. Eine Sprecherin des Ministeriums antwortete, es seien „mehrere Anträge von Forschungsverbünden eingegangen, die sich mit Aspekten neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung befassen“. Genauere Angaben wollte sie „aus Gründen des Vertraulichkeitsschutzes in Ausschreibungsverfahren“ nicht machen. Begutachtet worden seien die Anträge von „unabhängigen internationalen Expertinnen und Experten relevanter wissenschaftlicher Disziplinen“. Deren Namen seien „zur Sicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gremiums und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Gutachterinnen und Gutachter“ nicht presseöffentlich. [lf/vef]

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Neue Gentechnik: Die Slowakei zieht vor Gericht

2. September 2026 - 17:42

Laut TASR erklärte Fico: „Diese Verordnung löste heftige Proteste aus, weil sie im Wesentlichen besagt, dass ‚alles in Ordnung ist‘ und wir uns keine Sorgen machen müssen. Doch dafür gibt es keine Belege, und wir wissen nicht, welche Auswirkungen dies auf den Menschen haben könnte“. Er fügte noch hinzu: „Wir haben beschlossen, gegen diese Verordnung Klage einzureichen.“ Nach EU-Recht können Mitgliedsstaaten gegen einen beschlossenen Rechtsakt direkt beim Europäischen Gerichtshof klagen. Die Fristen dafür sind eng gesetzt. Nach Berechnunges des Infodienstes wäre der 21. September 2026 der letztmögliche Termin, um eine Klage gegen die NGT-Verordnung einzureichen.

Die Slowakei hat die NGT-Verordnung abgelehnt, seit die EU-Kommission im Sommer 2023 ihren Vorschlag dafür vorlegte. Im Juli 2026 hatten zahlreiche slowakische Organisationen Landwirtschaftsminister Richard Takáč einen Appell überreicht, in dem sie die Regierung aufforderten, zu klagen. 300 Expert:innen und Organisationen aus der ganzen EU hatten ebenfalls unterzeichnet, darunter aus Deutschland die Verbände Bioland, Demeter und IG Saatgut. Der Bio-Dachverband BÖLW begrüßte die angekündigte Klage. „Die slowakische Regierung tut gut daran, auf ihre Zivilgesellschaft zu hören, die angefangen mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaft über Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft bis hin zu Greenpeace Slovakia die Deregulierung ablehnt“, sagte die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Sie verwies auf ein für den BÖLW von der Anwaltskanzlei GGCS erstellte Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass eine Klage gute Chancen habe, da die NGT-Verordnung gegen das Vorsorgeprinzip verstoße. [lf]

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Unbekannte Pilzproteine in Milchersatz gefunden

1. September 2026 - 9:44

Bei der Präzisionsfermentation werden Mikroorganismen gentechnisch so verändert, dass sie gezielt im Fermenter eine gewünschte Substanz in großen Mengen produzieren. Diese wird dann abgeschöpft, aufgereinigt und vermarktet. Im hier untersuchten Fall produzierte ein gentechnisch veränderter (gv) Pilz der Gattung Trichoderma reesei das Kuhmilcheiweiß Beta-Lactoglobulin. Die US-Lebensmittelbehörde FDA hatte es als unbedenklich für die Vermarktung freigegeben. Der Antrag stammte von der Firma Perfect Day, mit deren Protein das Unternehmen Tomorrow Farm eine tierfreie Milch namens „Bored Cow“ herstellte. Sie verschwand vom Markt, als 2024 und 2025 erste Ergebnisse der jetzt erst in einem Fachjournal publizierten Studie bekannt wurden.

Forschende des Health Research Institute im US-Staat Iowa hatten in dem Milchersatz mit drei verschiedenen Methoden gezielt nach molekularen Strukturen gesucht. Sie fanden neben dem Milcheiweiß 236 Pilzproteine, davon 87 in relevanten Mengen. Insgesamt machten die Pilzproteine je nach Analysemethode 75 bis 95 Prozent des gesamten Proteingehalts in dem Ersatzprodukt aus. Bei diesen Pilzproteinen handelt es sich vor allem um Enzyme, die Biomasse abbauen sollen, von der sich der Pilz üblicherweise ernährt. Sie seien bisher in den hier auftretenden Mengen noch nicht auf ihre Sicherheit überprüft worden, heißt es in der Studie.

Zwar gebe es von Trichoderma reesei hergestellte Enzyme, die für die Lebensmittelherstellung zugelassen seien. Diese Zulassungen seien für die FDA ein wichtiges Argument gewesen, um dem von dem Pilz hergestellten Beta-Lactoglobulin zu bescheinigen, dass es unbedenklich sei. Allerdings, so argumentieren die Forschenden, werden von den Pilzenzymen in der Lebensmittelherstellung nur winzige Mengen eingesetzt. Mit dem Milchersatzprodukt nehmen Verbraucher*innen jedoch mehrere Gramm pro Portion zu sich. Die Wissenschaftler:innen kommen deshalb zu dem Schluss, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der FDA nicht gerechtfertigt sei. Statt dessen brauche es systematische Verzehrstudien mit dem ganzen Produkt, um festzustellen, ob es giftig oder allergisierend wirkt. „Dies würde nicht nur Fragen zu den Pilzproteinen lösen, sondern auch Fragen zur Sicherheit der 93 nicht identifizierten und ungeprüften niedermolekularen Verbindungen lösen, die wir in der Ersatzmilch nachgewiesen haben“, heißt es in der Studie.

Nun ist das pilzliche Milcheiweiß nicht das einzige Protein in Lebensmitteln, das von gv-Mikroorganismen hergestellt wird. So vermarktet das französische Unternehmen Verley (früher Bon Vivant) in den USA ein Beta-Lactoglobulin, das von dem gv-Schimmelpilz Aspergillus oryzae hergestellt wird und von der FDA als unbedenklich eingeordnet wurde. Gleiches gilt für ein von der gv-Hefe Komagetaella phaffi hergestelltes Beta-Lactoglobulin der niederländischen Firma Vivici.

In der EU dürfen diese und andere mit Präzisionsfermentation hergestellten Proteine noch nicht vermarktet werden. Sie müssen erst von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA als unbedenkliches neuartiges Lebensmittel (Novel Food) eingeordnet und von der EU-Kommission zugelassen werden. Ein Antrag von Perfect Day wurde 2024 als unzureichend abgelehnt. Von Verley und Vivici findet sich bei der EFSA kein Zulassungsantrag für Beta-Lactoglobulin, dafür einer des isrealischen Unternehmens Remilk, das wie Vivici mit gv-Komagetaella phaffi arbeitet. Hier wartet die EFSA auf weitere Unterlagen.

Für gesundheitlich unbedenklich erklärt hat die EFSA schon 2024 ein von der gv-Hefe Komagataella phaffii hergestelltes Soja-Leghämoglobin. Dieses rote Farbstoff aus den Wurzeln der Sojabohne soll helfen, dass pflanzliche Burgerpatties des US-Unternehmens Impossible Burger wie Fleisch aussehen und schmecken. In dem nach Gentechnikrecht erstellten EFSA-Gutachten steht, dass der Farbstoff eine Reinheit von mindestens 65 Prozent aufweise und der Rest der Proteinfraktion aus Proteinresten des Produktionsstammes bestehe. Weitere Angaben zu diesen Resten fehlen. Testbiotech beklagte, dass in dem EFSA-Gutachten soviele Angaben als vertraulich geschwärzt seien, dass es nicht möglich sei, wissenschaftlich fundierte Anmerkungen zu machen. Die EU-Kommission hat Soja-Leghämoglobin bisher noch nicht zugelassen.

Derweil entwickeln Biotech-Unternehmen immer mehr Lebensmittelzutaten mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen. Dabei manipulieren sie nicht nur Mikroorganismen. Wissenschaftler:innen vom Imperial College London haben einen neuen Weg gefunden, das rote Muskelprotein Myoglobin ohne Fleisch herzustellen. Dazu schleusten sie das Gen für Schweine-Myoglobin in die Zellen von Salat- und Tabakblättern ein. Die daraus gezüchteten Pflanzen produzierten daraufhin Myoglobin in ihren Geweben. Es könne aus den Blättern dieser Pflanzen extrahiert, mit gängigen industriellen Methoden gereinigt werden und dann Fleischersatzprodukten mehr Farbe und Geschmack verleihen, zitierte Bild der Wissenschaft eine der beteiligten Forscherinnen. [lf]

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Glyphosat: Schädlichkeit immer besser belegt

25. August 2026 - 7:22

Als argentinische, deutsche und schweizer Forschende 102 Bakterienstämme aus drei völlig unterschiedlichen Lebensräumen verglichen, bekamen sie ein überraschendes Ergebnis: Bakterien der Arten Acinetobacter, Pseudomonas und Enterobacter, das sind die häufigsten multiresistenten Krankenhauskeime, waren nicht nur gegen gängige Antibiotika gewappnet. Sie widerstanden auch hohen Konzentrationen an Glyphosat. Von den untersuchten Bakterienstämmen stammten 68 aus einem von Sojafeldern umgebenen Schutzgebiet, 19 aus Krankenhäusern und 15 aus der Landwirtschaft. Doch nicht nur Bakterienstämme aus dem Schutzgebiet waren resistent gegen Glyphosat, sondern auch die Krankenhauskeime. Als die Forschenden genetische Stammbäume aufstellten, zeigte sich, dass die Stämme aus dem Schutzgebiet mit den stärksten Glyphosatresistenzen, eng mit den glyphosat- und antibiotikaresistenten Krankenhauskeimen verwandt waren. „Dies deutet darauf hin, dass die intensive Verwendung von Glyphosat die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen beschleunigen könnte“, heißt es in der Zusammenfassung der Studie. Der Grund: Da die Resistenzmechanismen ähnlich sind, überleben in den glyphosatbesprühten Böden vor allem Stämme, die auch Antibiotikaresistenzen aufweisen und verbreiten sich von dort weiter. Die Behörden sollten solche Auswirkungen vor der Zulassung eines Wirkstoffes unbedingt testen, empfahlen die Forschenden.

Wissenschaftler:innen der Universität des US-Bundesstaates Michigan analysierten die Daten von 752 schwangeren Frauen in Puerto Rico. Sie bestimmten die Gehalte von Hormonen, die dafür sorgen, dass sich die Plazenta und der Embryo gut entwickeln. Dabei stellten sie fest, dass diese Hormone weniger wurden, je mehr Glyphosat und dessen Abbauprodukt AMPA sich im Urin der Frauen fanden. „Diese Studie liefert den ersten menschlichen Beweis dafür, dass Glyphosat und AMPA mehrere mütterliche Hormonwege während der Schwangerschaft stören“, schrieben die Forschenden in ihrer Studie. Dies lege nahe, dass Schwangere besonders anfällig für Glyphosat-Exposition sein könnten, was erhöhte Schutzmaßnahmen notwendig mache sowie Strategien, um die Belastung zu verringern. Zumal andere Studie bereits Verbindungen zwischen der Glyphosatbelastung und Frühgeburten oder geringerem Geburtsgewicht aufgezeigt hätten. Zuletzt hatten US-Wissenschaftlerinnen Daten von 1450 Geburten aus New York ausgewertet. Sieben Prozent der Kinder kamen zu früh – vor der 37. Schwangerschaftswoche – auf die Welt. Dabei zeigte sich ein klarer Zusammenhang mit den Glyphosatkonzentrationen, die der Urin der Frauen zwischen der 18. und 25. Schwangerschaftswoche aufwies.

 

Auf Verhaltensänderungen im Tierversuch stießen Forschende des italienischen Ramazzini-Instituts. Sie hatten Ratten über drei Generationen hinweg Glyphosat oder glyphosathaltigen Pestiziden zu trinken gegeben. Die Mengen waren so gering, dass sie von den Behörden bisher für Tierversuche als sicher eingestuft wurden. Untersucht wurden dann die Ratten der dritten Generation. Abhängig von der aufgenommenen Dosis waren die Tiere ängstlicher als die der Kontrollgruppe und zeigten ein geändertes Verhalten, das die Forschenden dem Autismusspektrum zuordneten. Dabei wirkten glyphosathaltige Pestizide stärker als Glyphosat allein und männliche Ratten waren anfälliger als weibliche. Die Forschenden schreiben, ihre Ergebnisse würden die wachsende Bedenken untermauern, ob glyphosathaltige Pestizide hinsichtlich neurologischer und verhaltensbezogener Wirkungen, einschließlich Autismus-Spektrum-Störungen, tatsächlich sicher seien.

Italienische Forschende untersuchten mit einem Labortest mit menschlichen Darmzellen zehn Pestizide auf ihre gentoxischen Eigenschaften, darunter Glyphosat. Für diesen Wirkstoff ergab sich eine dosisabhängige gentoxische Wirkung, die sich bereits bei einer Konzentration von 0,01 Milligramm je Liter zeigte. Sie war stärker als bei allen anderen überprüften Pestiziden und dies in Konzentrationen, die offiziell als sicher gelten.

Wie sich Glyphosat auf Bienen auswirkt, haben Forschende der Technischen Universität des US-Bundesstaates Virginia untersucht. Sie fütterten zwei Bienenvölker mit Zuckerlösung, eine mit Spuren von Glyphosat, die andere ohne den Wirkstoff. Nach drei Tagen brachten die mit Glyphosat gefütterten Bienen 13 Prozent weniger Zuckerlösung in ihren Bienenstock. Ein solcher Rückgang bei der Nahrungssuche könne das Überleben des Volkes gefährden, schrieben die Wissenschaftler:innen. Als sie die Ursache für das geänderte Verhalten suchten, fanden sie im Gehirn der mit Glyphosat gefütterten Bienen veränderte Konzentrationen der Aminosäure Tyrosin und von Botenstoffen, die auf Tyrosin aufbauen. Die Veränderungen hingen davon ab, wie häufig die Bienen den Futterautomaten besucht hatten. Da die untersuchte Aminosäure Tyrosin im Darm der Bienen hergestellt wird, vermuten sie, dass Glyphosat dort seine Wirkung entfaltet. Es sei dringend notwendig, diesen Mechanismus genauer zu untersuchen, empfahlen die Forschenden. [lf]

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Lila Gentechnik-Tomaten illegal in der EU angebaut

18. August 2026 - 10:38

Auf der größten lettischen Verbrauchermesse für Gartenbau, der „Dārzs un Dzīvesstils“ (Garten und Lebensstil) im Mai 2026, fiel Besuchern ein Stand von Tomatenfans auf, der Saatgut einer Tomate verkaufte, bei der nicht nur die Haut, sondern auch das Fruchtfleisch lila war. Für Insider ein starker Hinweis auf eine gentechnische Veränderung. Sie informierten die Behörden, die daraufhin den Händler zur Rede stellten. Wie das lettische Medienportal LSM berichtete, gab dieser an, das Saatgut aus den USA bezogen zu haben. Die verbliebenen Samen seien vernichtet worden und die Behörden hätten die Menschen, die das Saatgut bereits gekauft hatten, aufgefordert, es nicht weiterzugeben oder anzubauen, sondern es zu entsorgen, schrieb LSM. Ob dies befolgt wird, können die Behörden allerdings nicht kontrollieren. Das Magazin Baltic Focus berichtete, dass schon 2025 in Lettland und Litauen Samen der Purple Tomato von Norfolk Health Produce aufgetaucht seien.

Bereits im September 2024 hatten finnische Behörden gewarnt, dass über einen Online-Shop für Hobbygärtner auf Facebook Samen der lila Norfolk-Tomate an Hobbygärtner auch in der Europäischen Union (EU) verkauft würden. Sie baten die Käufer:innen, die Samen zurückzugeben oder zu verbrennen, ebenso bereits gewachsene Pflanzen. „Früchte sollten keinesfalls kompostiert oder im Boden gelassen werden, da die Samen im folgenden Jahr keimen können“, hieß es in der Mitteilung. Der deutsche Tomaten züchtende Demeterbetrieb Kleverhof wies im Dezember 2024 in einem Youtubevideo auf eine geschlossene Facebook-Gruppe von Tomatenfans mit 38.000 Mitgliedern hin, in der ebenfalls Samen der Norfolk-Tomate angeboten worden seien.

Diese lila Tomate war ursprünglich von Cathie Martin im britischen John Innes Centre entwickelt und 2014 in Gewächshausversuchen in Kanada angebaut worden. Das Erbgut der Tomate enthält zwei Gene des Löwenmäulchens, die dazu führen, dass die Tomate lila Farbstoffe in der ganzen Frucht anreichert. 2022 erlaubte das US-Landwirtschaftsministerium der von Martin mitgegründeten Firma Norfolk Plant Sciences (NPS), die gentechnisch veränderte (gv) Tomate zu vermarkten. Dazu gründete NPS das Unternehmen Norfolk Healthy Produce, das die Samen an Hobbygärtner verkauft. Außerdem bietet es kleinen Berufsgärtnern Lizenzen an, wenn sie die Tomaten anbauen und Samen oder Früchte selbst vermarkten wollen. Außer in den USA darf die als Purple Tomato marken- und patentrechtlich geschützte Tomate seit August 2025 in Kanada und seit Anfang 2026 in Australien angebaut werden. Neuseeland erlaubt den Verzehr. Nach Angaben des kanadischen Biotechnology Action Network werden dort seit Anfang 2026 kleine Samenpäckchen an Hobbygärtner verkauft. Ab April seien erste Tomaten - produziert von Red Sun Farms - unter dem Markennamen Empress in einigen Lebensmittelläden angeboten worden.

Nun gibt es zahlreiche gentechnikfreie Tomatensorten mit lila Schale, die sich bei Hobbygärtner großer Beliebtheit erfreuen, etwa die Sorten Indigo Rose oder Black Eagle. Doch bei allen ist nur die Schale violett, das Fruchtfleisch aber dunkelrot. Die wachsende Beliebtheit solcher Sorten nutzt Norfolk Healthy Produce gezielt aus, in dem es sein Saatgut an Hobby- und Kleingärtner vermarktet. Offiziell nur in den USA und Kanada, aber von dort finden sie offenbar immer wieder den Weg in die EU, wie der Fall in Lettland zeigt.

Das Magazin Baltic Focus weist darauf hin, dass in solchen Fällen ein hohes Risiko steckt. Die Samen und damit das geänderte Erbgut könnten ihren Weg über private Gärten, Hobbygruppen, Tauschbörsen oder Online-Händler nehmen, auch ohne dass die gv-Tomaten in den Ladenregalen landen. Die öffentlich bekannt gewordenen Fälle wären dann nur die Spitze eines Eisbergs, die auf eine weit verbreitete gv-Verunreinigung in privaten Gewächshäusern hinweisen würde. [lf]

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