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Informationsdienst Gentechnik
Neue Gentechnik: viel Kritik an polnischem Vorschlag
Wie berichtet hatte die polnische Ratspräsidentschaft die Fassung der Ratsposition zur NGT-Verordnung aus dem Jahr 2024 um Regeln zu Patenten ergänzt. Am heutigen Montag trafen sich die Mitgliedstaaten in einer Arbeitsgruppe der europäischen Agrarministerien zu Gentechnik in der Landwirtschaft (Working Party on Genetic Resources and Innovation in Agriculture), um den polnischen Vorschlag zu besprechen. Dabei hatten die Diplomaten vor allem Fragen und Vorbehalte im Gepäck. Sie bemängelten gut informierten Kreisen zufolge, dass die vorgeschlagenen Patentregelungen unvereinbar seien mit dem bestehenden Patentrecht und dem TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der geistigen Eigentumsrechte. Auch wäre der administrative Aufwand für die vorgeschlagenen Regelungen zu groß. Manche Mitgliedstaaten kritisierten laut der Quelle ferner, die vorgeschlagene nationale Opt out-Regelung würde zu Rechtsunsicherheiten für Züchter:innen führen.
Aufgrund der vielen Unklarheiten haben viele Mitgliedsstaaten Zeit für eine genauere Prüfung verlangt – und auch bekommen. Sie sollen nun bis zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe am 14. Februar ihre Position formal festlegen. Ob es der polnischen Ratspräsidentschaft dann gelingen wird, daraus einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu zimmern ist offen - und wenig wahrscheinlich. Denn die gut informierten Kreise berichteten, dass es auch im Pro-Gentechnik-Lager kritische Stimmen gab, denen die polnischen Regelungsvorschläge bereits zu weit gehen.
Enttäuscht über das polnische Vorgehen zeigten sich europaweit auch zahlreiche gentechnikkritische Organisationen. Sie erinnerten den polnischen Landwirtschaftsminister Czesław Siekierski an die Positionen, die er und seine Regierung noch vor einem Jahr im Ministerrat vertreten hatten. Damals verlangte Polen, alle NGT-Produkte zu kennzeichnen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu erhalten und den ökologischen Landbau vor Verunreinigungen zu schützen. Außerdem forderte Polen, es müsse sichergestellt sein, dass NGT-Pflanzen der Kategorie 1, für die die rechtlichen Ausnahmen gelten sollen, nicht patentiert werden dürfen.
Damals bezog sich die polnische Regierung genau auf die Ratsposition, die jetzt die Basis für ihren Vorschlag ist. Ergänzt haben die Polen sie lediglich um eine Regelung, dass patentiertes NGT-Saatgut eigens als solches gekennzeichnet werden soll und die Mitgliedstaaten dessen Anbau auf ihrem Gebiet unter bestimmten Bedingungen einschränken oder ganz untersagen können.
„Bedauerlicherweise scheinen Sie nun bereit zu sein, das Vertrauen der Verbraucher zu untergraben“, schrieben die Organisationen dem Minister. Er erschwere es den Landwirtinnen und Lebensmittelproduzenten - einschließlich derjenigen im Bio-Sektor - die von den Verbraucher:innen geforderten gentechnikfreien Lebensmittel anzubieten. Außerdem löse sein Vorschlag das Kernproblem des Patentstreits nicht: dass sich die Macht auf dem Saatgutmarkt bei den Patentinhabern konzentrieren wird. Die Organisationen forderten den Minister auf, den Gesetzesvorschlag so zu ändern, dass er Landwirte und Züchter vor patentiertem gentechnisch verändertem Saatgut schützt und den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, sich für gentechnikfreie Lebensmittel zu entscheiden. [lf/vef]
Italien: erster Feldversuch mit Gentechnik-Wein
Bei dem NGT-Wein im Feldversuch dagegen handelt es sich um eine Chardonnay-Rebe. In deren Erbgut hat Mario Pezzotti, Professor für Pflanzengenetik an der Universität Verona, mit Hilfe des Verfahrens Crispr-Cas9 ein Gen der DMR6-Familie verändert. Diese Gene – das Weinerbgut enthält zwei davon - machen Pflanzen anfällig für Pilzinfektionen. Werden sie mit Hilfe von NGT ausgeschaltet, produzieren die Pflanzen mehr Salicylsäure und werden dadurch widerstandsfähiger gegen die Infektion. Die Forschenden haben in einer Einzelzelle ein DMR6-Gen geändert und aus dieser Zelle anschließend NGT-Reben großgezogen. Diese wurden im Oktober 2024 auf einem Grundstück der Universität in der Weinbauregion Valpolicella gepflanzt und sollen dort die nächsten vier Jahre wachsen. Laut Genehmigungsunterlagen ist das Versuchsfeld 250 Quadratmeter groß. Die Erlaubnis erstreckt sich auch auf einen zweiten Standort in der Region Padua mit 500 Quadratmetern. An beiden Orten sollen jeweils 15 NGT-Reben und 15 Kontrollpflanzen stehen.
Die italienische Genehmigungsbehörde hat noch einen weiteren Versuch mit Gentechnik-Reben genehmigt. Beantragt hat ihn das Weinbauinstitut Fondazione Edmund Mach aus dem Trentino. Dessen Forschende haben bei einer Chardonnay-Rebe nicht nur eines, sondern beide DMR6-Gene ausgeschaltet, die im Wein vorkommen. Das soll verhindern, dass der Schadpilz Plasmopara viticola, der den falschen Mehltau verursacht, die Resistenz schnell überwindet. Ab Mai 2025 sollen 80 Pflanzen (NGT-Reben und Kontrollpflanzen) auf einem 600 Quadratmeter großen Standort angebaut werden. Die Zeitschrift Nature berichtete, dass auch das staatliche italienische Weinforschungsinstitut CREA-VE an solchen pilzresistenten NGT-Reben arbeitet. Französische Weinforschende haben ebenfalls das DMR6-Gen abgeschaltet. Sie erwähnen, dass dies die Reben widerstandsfähiger machte, sie aber auch weniger gut wuchsen.
Der falsche Mehltau ist eine der wichtigsten Krankheiten im Weinanbau und der Grund dafür, dass konventionelle Winzer mehrmals im Jahr Fungizide spritzen, also pilztötende Pestizide. Nach Angaben der EU entfallen 60 Prozent des Fungizideinsatzes in der EU auf den Weinbau. Da ökologisch arbeitende Winzer:innen bei Pilzbefall nur auf Kupfer als Wirkstoff zurückgreifen können, haben sie schon vor 30 Jahren begonnen, gegen Pilze widerstandsfähige Reben (Piwi) zu züchten. Inzwischen gibt es zahlreiche Piwi-Sorten für weiße und rote Weine auf dem Markt. Doch erwies es sich als schwierig, die auf bekannte Sorten wie Riesling oder Chardonnay fixierten Weintrinker:innen von Regent oder Sauvignac zu überzeugen. Um die gentechnikfreie Züchtung weiter voranzubringen und die Kund:innen von Piwis zu überzeugen, finanziert die EU aktuell das Projekt GrapeBreed4IPM mit fünf Millionen Euro.
Vermarktbare Weine aus NGT-Trauben werden dagegen noch lange nicht in den Fässern reifen. Aus Sicht der Forschenden aus Verona hätten solche Trauben den Vorteil, dass das Erbgut bekannter und gut eingeführter Sorten verändert wurde. Mario Pezzotti hat deshalb mit seiner Kollegin Sara Zenoni eine Privatfirma, EdiVite, gegründet, die das an der Universität erarbeitete Wissen zu Geld machen soll. Ziel ist, die für Chardonnay entwickelte Genomeditierung in möglichst vielen Weinsorten anzuwenden. Das Verfahren, um die editierten Zellkulturen großzuziehen, habe man bereits für rund ein Dutzend nationaler und internationaler Rebsorten optimiert, sagte Pezzotti in einem Interview mit dem Community Plant Variety Office (CPVO): „Die notwendige Pipeline ist vorhanden; die nächsten Schritte sind weitere Versuche durchführen, weitere Versuchsfelder errichten und die Klone registrieren, sobald die europäischen Vorschriften dies zulassen.“ [lf]
Polen schlägt Patentregelung für neue Gentechnik vor
Polen, das den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 wegen ungelöster Patentfragen bislang abgelehnt hatte, hat seinen Entwurf vom 7. Januar dem Vernehmen nach schon länger vorbereitet. Am 20. Januar soll er in einer Arbeitsgruppe der europäischen Agrarministerien zu Gentechnik in der Landwirtschaft (Working Party on Genetic Resources and Innovation in Agriculture) diskutiert werden. Er besteht im Wesentlichen aus der Ratsfassung von 2024, die um Regeln zu Patenten ergänzt wurde, und liegt dem Informationsdienst Gentechnik vor (Datei im Anhang). In der Arbeitsgruppe will Polen ausloten, ob es dafür eine qualifizierte Mehrheit unter den 27 EU-Mitgliedstaaten gewinnen kann. Im Rat der Agrarminister müssten 55 Prozent der EU-Mitglieder zustimmen, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, damit der Gesetzgebungsprozess, der sogenannte Trilog mit EU-Parlament und Kommission, weitergehen kann. Sollte sich eine solche Mehrheit nicht abzeichnen, könnte der Entwurf weiter modifiziert werden. Polen ist es laut seinem Programm für seine sechsmonatige Ratspräsidentschaft sehr wichtig, bei der geplanten NGT-Verordnung eine Einigung unter den Mitgliedstaaten zu erzielen.
Zur Erinnerung: Nach dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom Sommer 2023 dürften die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellten Pflanzen ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung der daraus hergestellten Produkte auf den Markt kommen. Ende 2023 stimmte das EU-Parlament dem Vorschlag mit einigen Änderungen zu; darunter war auch eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel aus NGT-Pflanzen oder mit NGT-Zutaten. Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union konnten sich dagegen nicht mit der nötigen qualifizierten Mehrheit auf eine gemeinsame Position zu dem NGT-Vorschlag der EU-Kommission verständigen. Mehrere kleine EU-Staaten lehnten ihn grundsätzlich ab; Deutschland und Polen enthielten sich. Alle Versuche der belgischen Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2024, das nötige Quorum zu erreichen, scheiterten. Die gentechnikkritischen Ungarn legten das Thema während ihrer Präsidentschaft in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres auf Eis.
Polen hatte seine Enthaltung bislang vor allem damit begründet, dass die Patentproblematik unzureichend geregelt sei. Auch NGT-freundliche Mitgliedstaaten und Organisationen thematisierten die Gefahr, dass Patente auf NGT-Pflanzen, die meist von großen Gentechnik-Konzernen gehalten werden, den Züchtungsfortschritt behindern und Landwirt:innen abhängig machen könnten. Deshalb hat die polnische Ratspräsidentschaft den Verhandlungsstand zwischen den Mitgliedstaaten vom Februar 2024 aufgegriffen und im Wesentlichen um zwei Regelungen ergänzt: Der Vorschlag unterscheidet nun zwischen NGT-Pflanzen und Produkten, die frei von allen patentrechtlichen Ansprüchen sind, sowie solchen, für die Patente von EU-Mitgliedstaaten oder vom Europäischen Patentamt erteilt oder dort beantragt wurden. Die Hersteller der Pflanzen werden dazu verpflichtet, entsprechende Angaben zu machen, die dann von der EU-Kommission überprüft werden sollen. Das Saatgut dieser Pflanzen soll zusätzlich zur bislang vorgesehenen Angabe „Kategorie NGT 1“ auch mit „patentgeschützt“ oder „Patent angemeldet“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich räumt der Vorschlag den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, den Anbau solcher patentierten NGT-Pflanzen auf ihrem Staatsgebiet ganz oder teilweise zu verbieten. Eine entsprechende Regelung, Opt-out genannt, gibt es in der EU bereits seit 2015 für den Anbau herkömmlicher Gentechnik-Pflanzen.
In der Diskussion waren bisher auch Vorschläge, die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen generell zu verbieten oder per Definition klarzustellen, dass nur nicht patentierte NGT-Pflanzen von den Anforderungen des Gentechnikrechts ausgenommen würden. Demgegenüber ist der polnische Vorschlag deutlich zurückhaltender, da er als einzige potenzielle Konsequenz ein nationales Anbauverbot für patentierte NGT-Pflanzen vorsieht. Verkauft werden dürften diese Pflanzen und daraus hergestellte Produkte EU-weit, ohne dass sie gekennzeichnet und damit für Verbraucher:innen erkennbar wären.
Die grüne Bundestagsfraktion hatte im Dezember 2024 ein Gutachten des Jura-Professors Axel Metzger von der Humboldt-Universität Berlin vorgestellt. Er kam zu dem Ergebnis, dass es gegen das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) verstoßen würde, NGT-Pflanzen den Patentschutz komplett zu verweigern. Völkerrechtlich zulässig sei es dagegen, natürliche Pflanzen und deren Gensequenzen von der Patentierbarkeit auszunehmen. Patentrechtlich zulässig sei es laut Metzger auch, patentierte Pflanzen von der NGT-Liberalisierung auszuschließen. Allerdings sei zweifelhaft, ob eine solche Regelung mit europäischem Recht vereinbar sei. Metzgers Gutachten enthält weitere Vorschläge, wie die bestehenden Patentregelungen verschärft werden könnten, um die Auswirkungen von NGT-Patenten zu verringern. Der jetzt veröffentlichte polnische Vorschlag lag noch nicht vor, als das Gutachten erstellt wurde.
Christoph Then vom gentechnikkritischen Institut Testbiotech nannte diesen Vorschlag „schwach“. Er werde „viele rechtliche und politische Probleme für die Mitgliedstaaten aufwerfen“ und biete den Unternehmen keine Rechtssicherheit, da nationale Regelungen jederzeit von einer neuen Regierung geändert werden könnten. Außerdem würde sich der polnische Vorschlag kaum bis gar nicht auf die fortschreitende Konzentration des Saatgutmarktes auswirken. Ähnlich sieht das die Umweltorganisation Friends of the Earth Europe (deutsch: Freunde der Erde Europas). Das eigentliche Problem liege in der bestehenden Patentgesetzgebung, die mit Schlupflöchern gespickt sei und die Macht einiger weniger Agrarkonzerne über den Lebensmittelsektor begünstige, schrieb die Organisation. Auch mit dem polnischen Vorschlag würde kleinen und mittleren Züchtern der Zugang zu wichtigen genetischen Ressourcen verwehrt. Pia Voelker, Gentechnikexpertin beim Umweltverband BUND, kritisierte, Polen bleibe die Antwort schuldig, „wie die breite Patentierung von Pflanzen und Pflanzenmaterial zu verhindern ist“. Die polnische Ratspräsidentschaft begründete ihr Vorgehen in einem Begleitschreiben zu dem Vorschlag damit, dass weder die Mitgliedstaaten noch die EU-Kommission die europäischen Patentvereinbarungen ändern wollten.
Jenseits des Themas Patente hat die polnische Ratspräsidentschaft keinen der vielen Kritikpunkte von Mitgliedstaaten am NGT-Vorschlag der EU-Kommission aufgegriffen. Weiterhin fehlt eine umfassende Kennzeichnung von Lebensmitteln aus oder mit NGT-Pflanzen. Auch gibt es keine Regelungen, die eine Koexistenz zwischen NGT-Pflanzen und gentechnikfreier Landwirtschaft sicherstellen. Der polnische Vorschlag zeige keine Lösungen auf, um die Gentechnikfreiheit unserer Lebensmittelerzeugung zu sichern, kritisierte Claudia Gerster, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Dazu müssen wirksame Koexistenz- und Haftungsregelungen und die Sicherung der gentechnikfreien Erzeugung entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorgeschrieben werden, sowie die Risikoprüfung aller NGTs, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung bis zum Endprodukt.“ Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Biodachverbandes BÖLW monierte, dass der Vorschlag die Koexistenz-Frage ungelöst lasse. Franziska Achterberg von der Kampagne “Save our Seeds” (deutsch: Rettet unser Saatgut) forderte die polnische Ratspräsidentschaft auf, “sich für Mindestsicherheitsstandards, Transparenz und Fairness gegenüber den Landwirten einzusetzen”.
Angesichts all dieser Kritikpunkte erscheint es zweifelhaft, ob der Vorschlag der vierten Ratspräsidentschaft seit dem Kommissionsentwurf von 2023 eine qualifizierte Mehrheit erreichen wird. Zwar fehlte zuletzt nicht mehr viel und Polen wird jetzt für seinen Vorschlag stimmen. Doch die Opt-out-Regelung dürfte umgekehrt bisherige Befürworter zu Gegnern machen. Der Ausgang der Abstimmung bleibt also ungewiss. [lf/vef]
Kein Gentech-Lachs mehr zu Weihnachten: AquaBounty ist pleite
Das Siechtum hat ein Ende: Nachdem AquaBounty bereits Fischzuchtanlagen in den USA verkauft hatte, schloss nun der letzte Betrieb des Unternehmens in Kanada die Tore. Dort waren die Elterntiere für die untergebracht, die die Lachs-Eier für die Aufzucht produzierten. „Wir arbeiten seit über einem Jahr daran, Kapital zu beschaffen“, teilte das Unternehmen mit. „Leider haben diese Bemühungen nicht genug Geld eingebracht, um unsere Betriebsanlagen zu erhalten. Wir haben daher keine andere Wahl, als unsere verbleibenden landwirtschaftlichen Betriebe zu schließen und unser Personal zu entlassen“. Finanzvorstand und Aufsichtsrat werden das Unternehmen zusammen mit den betroffenen Banken abwickeln, die anderen Vorstandsmitglieder wurden gefeuert oder gingen freiwillig. Der Finanzbericht für die ersten neun Monate 2024 weist Verbindlichkeiten von 17 Millionen US-Dollar aus. Den laufenden Kosten von rund 15 Millionen Dollar standen Einnahmen von 700.000 Dollar gegenüber. Die Aktie des Unternehmens ist noch 60 US-Cent wert. Anfang 2021 kostete eine Aktie noch 200 US-Dollar.
Bereits Anfang der 90er Jahre begannen kanadische Wissenschaftler:innen damit, einen Lachs zu entwickeln, der schneller wachsen sollte als natürliche Arten. Dazu fügten sie das Wachstumshormon einer anderen Lachsart in das Erbgut von Zuchtlachsen ein sowie das Regulationsgen einer anderen Fischart. Es sollte dafür sorgen , dass die Tiere das ganze Jahr über wachsen und nicht nur in der warmen Jahreszeit. Bereits 1995 beantragte das Unternehmen AquaBounty bei der US-Lebensmittelbehörde FDA, den Gentech-Lachs als Lebensmittel zuzulassen. Erst 20 Jahre später erteilte die FDA schließlich die Zulassung, ein Jahr später folgte die kanadische Lebensmittelbehörde. In der Zwischenzeit hatte sich das Unternehmen aufgrund massiver Proteste von den Plänen verabschiedet, den Gentech-Lachs in Käfigen im Meer zu produzieren. Statt dessen sollte er nun in geschlossenen Zuchtanlagen an Land gemästet werden. Aquabounty kaufte 2017 eine Zuchtanlage im US-Staat Indiana und begann 2023 mit dem Bau einer Anlage im US-Staat Ohio. Dort sollten jährlich 10.000 Tonnen Gentech-Lachs produziert werden. Doch die Anlage wurde nie fertig und der in Indiana produzierte Lachs fand kaum Abnehmer. Weil das Geld ausging, stoppte das Unternehmen den Bau in Ohio und verkaufte im Juli 2024 seine Anlage in Indiana und anschließend noch eine alte Anlage in Kanada. Nun schloss es auch die Eierherstellung und beendete damit die Produktion. Damit reiht sich AquaBounty in eine Reihe gescheiteter Gentech-Unternehmen ein, deren Produkte keinen Markt fanden.
Als nächstes könnte das Unternehmen Cibus folgen, das verschiedene Getreidearten gentechnisch bearbeitet. Es hat in den ersten neun Monaten 2024 drei Millionen US-Dollar eingenommen und im laufenden Betrieb 62 Millionen Dollar ausgegeben. Hinzu kamen einmalige Wertminderungen von 181 Millionen Dollar. Laut Quartalsbericht verfügt das Unternehmen noch über 28,8 Millionen Dollar an flüssigen Mitteln, die gerade ausreichen, um den Geschäftsbetrieb bis Ende März 2025 zu finanzieren. Der Vorstand schreibt, er prüfe weiterhin eine ganze Reihe von strategischen Alternativen, um den Wert der Aktie zu steigern. Dieser dümpelt seit Monaten bei etwa vier Dollar je Aktie, die Anfang 2021 noch mehr als 500 Dollar wert war.
Zurück zum Gentech-Lachs: Für die deutschen Verbraucher:innen bestand nur ein theoretisches Risiko, AquaBounty-Lachs auf den Teller zu bekommen. Die Produkte mussten in Kanada nicht gekennzeichnet werden und hätten von dort auch in die EU importiert werden können. Doch der größte Teil der Zuchtlachse auf deutschen Tellern kommt aus Norwegen. Dort dürfen die Tiere mit einem Öl aus gentechnisch verändertem Raps gefüttert werden. Es enthält große Mengen der in Fischen vorkommenden Omega-3-Fettsäure DHA. Dieser mit alter Gentechnik hergestellten Rapslinie NS-B50027-4 wurden Gene von Hefen und Mikroalgen hinzugefügt. Zudem ist sie resistent gegen das in der EU verbotene Herbizid Glufosinat. Entwickelt wurde sie von der australischen Firma Nuseed Pty Ltd und darf in Australien und den USA angebaut werden. Bei der EU liegt seit 2019 ein Antrag auf die Zulassung für Lebens- und Futtermittel vor. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat mehrfach Daten nachgefordert und will ihre Risikobewertung bis März 2026 abschließen. Die norwegischen Kollegen waren schneller und legten im März 2023 ihre Risikobewertung für Aquaterra-Öl als Fischfutter vor. Ergebnis: keine zusätzlichen Risiken im Vergleich zu herkömmlichem Rapsöl. Ende Juni 2023 ließ die norwegische Lebensmittelbehörde das Öl als Fischfutter zu. Vermarktet wird es als nachhaltige, weil pflanzenbasierte Alternative zu dem aus Wildfisch gewonnenen Fischöl, das üblicherweise an Zuchtlachse verfüttert wird. Allerdings weisen Studien darauf hin, dass diese sonst nur in Meeresorganismen vorkommenden Rapsöle Insekten schädigen können. Ob und wie stark die norwegische Lachsindustrie das Gentechnik-Futter einsetzt ist unbekannt. Die Verbraucher:innen erfahren – wie auch bei anderen gv-Futtermitteln – nicht, wie der Lachs gefüttert wurde. [lf]
EU-Warnsystem: 827 gentechnische Verunreinigungen in 22 Jahren
Das RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed, Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel) ist ein behördliches Informationsnetzwerk, in dem die Behörden der EU-Mitgliedstaaten melden, dass sie gesundheitlich bedenkliche Lebens- oder Futtermittel gefunden haben. Dabei kann die Gesundheitsgefahr von Schimmelpilzgiften, Salmonellen, verbotenen Pestiziden oder nicht zugelassenen gentechnischen Verunreinigungen ausgehen. Letztere bilden seit 2002 eine eigene Kategorie, weshalb die ägyptischen Wissenschaftler:innen ihre Recherche zu diesem Zeitpunkt begannen. Sie griffen dabei auf den öffentlich zugänglichen Teil des RASFF zurück, der die wichtigsten Angaben zu den Meldungen enthält, wie Zeitpunkt der Funde, beteiligte EU-Staaten oder betroffene Nahrungsmittel. Details zu den beanstandeten Lieferungen, beteiligten Firmen oder den konkreten gentechnischen Events sind auf der Webseite nicht frei einsehbar.
Die Forschenden fanden von 2002 bis 2023 827 Meldungen, von denen 724 Lebensmittel und 103 Futtermittel betrafen. Bei den Lebensmittelmeldungen entfielen 58 Prozent auf Reis, 15 Prozent auf Leinsaat und 11 Prozent auf Papaya. Nahrungsergänzungen und Lebensmittelenzyme lagen auf den Plätzen vier und fünf. Bei Futtermitteln waren am häufigsten Reis, Mais und Leinsaat verunreinigt. Die verunreinigten Lebensmittel kamen in 35 Prozent aller Fälle aus China. Die USA folgten mit 20 Prozent und Thailand mit acht Prozent. Dort waren vor allem Papayas betroffen. Bei den beanstandeten Futtermitteln führte die USA knapp vor China.
Der zeitliche Verlauf der Meldungen zeigt eine Grundbelastung von 10 bis 30 Vorgängen im Jahr mit einigen Spitzen, die sich konkreten Verunreinigungsfällen zuordnen lassen: So tauchte etwa 2006 der Gentechreis LL601 in Reisimporten aus den USA auf, 2009 die Gentech-Leinsaat FP967 (Triffid) aus Kanada in deutschen Backwaren. Gentechnisch verunreinigter Reis aus China (meist der Event BT63) bestimmte die Spitzen in den Jahren 2012, 2013 und 2021.
Die mit Abstand meisten Lebensmittelmeldungen kamen mit 27 Prozent aus Deutschland. Die Autor:innen der Studie führen dies neben der Menge an Importen auch auf ein stringentes Regelwerk und proaktives Monitoring zurück. Sie bedauern, dass sich aus den öffentlich zugänglichen Daten nicht ablesen lässt, wie groß die beanstandeten Lieferungen waren. Auch gebe es keine Daten, wie hoch die Beanstandungsquote bezogen auf bestimmten Warengruppen und Lieferländer sei. Die Forschenden empfehlen der EU-Politik, sich auf Hochrisiko-Produkte zu fokussieren und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern.
Die RASFF-Zahlen betreffen nur unerlaubte Gentechnikbestandteile in Lebens- und Futtermitteln, die von den Überwachungsbehörden selbst festgestellt oder ihnen gemeldet wurden. Nicht darin enthalten sind Verunreinigungen im Saatgut sowie in Rohstofflieferungen, die von Verarbeitern wegen gentechnisch veränderter Bestandteile zurückgewiesen wurden. Unerwähnt lässt die Studie, dass die aufgelisteten Verunreinigungen über die Jahre Kosten in Milliardenhöhe verursacht haben. Denn sie führten zu Rückrufen, Warenvernichtung und Importbeschränkungen. Ebenso verschlingt der Schutz vor Verunreinigungen Geld, etwa durch strikte Trennung von Warenströmen und zahllose Analysen. [lf]
Schweiz: Gentechnik-Weizen darf ins Freie
Bei dem für den Feldversuch freigebenen Weizen handelt es sich um Winterweizen der Schweizer Sorte Arina, der durch ein neues patentiertes Mutagenesverfahren namens TE-Genesis verändert wurde. Es mobilisiert mit Hilfe von zwei Chemikalien in der Pflanze vorkommende sogenannte springende Gene (Transposons) und soll dadurch die Anpassung der Pflanze an Stressbedingungen beschleunigen. Wissenschaftler:innen der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope wollen den von ihnen entwickelten ArinaTE-Weizen für fünf Jahre auf dem von Agroscope betriebenen Hochsicherheitsgelände, Protected Site genannt, anbauen. Sie wollen dabei die ArinaTE-Pflanzen selektieren, die gegen Pilzerkrankungen resistent sind. Diese Pflanzen sollen untersucht, die besten in den Folgejahren vermehrt und mit weiteren Weizenlinien gekreuzt werden. Dafür steht den Forschenden laut Genehmigungsbescheid eine Fläche von 3,4 Hektar zur Verfügung, in die eine 2,6 Meter breite Pufferzone mit gentechnikfreiem Weizen eingerechnet ist. Für den Anbau hält das Schweizer Bundesamt für Umwelt einen Abstand von 50 Metern zu anderen Weizenfeldern sowie die üblichen Vorkehrungen gegen Wildtiere für ausreichend und wies damit Forderungen von Versuchskritiker:innen nach strengeren Auflagen zurück.
Dies sei der erste Freisetzungsversuch in der Schweiz, bei dem es nicht um Grundlagenforschung, sondern um Sortenentwicklung gehe, kritisierte die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) und sieht einen Interessenkonflikt. Erfunden haben das TE-Verfahren die Wissenschaftler Etienne Bucher und Michael Thieme. Die Patentrechte hält die Universität Basel, hat deren Vermarktung jedoch exklusiv an die von Bucher gegründete Firma EpiBreed abgegeben. Bucher leitet gleichzeitig als Angestellter von Agroscope den Feldversuch. Fließen also über die Nutzung der Protected Site öffentliche Gelder in die Entwicklung von Weizensorten, von denen der Versuchsleiter später mit seiner privaten Firma profitieren könnte, fragt sich die SAG. Der Bundesrat erklärte in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass das zu testende Pflanzenmaterial Agroscope gehöre und eine Kommerzialisierung dieser Weizenlinien nicht vorgesehen und in der Schweiz auch nicht erlaubt sei. Denn bei diesem Weizen handle es sich um einen gentechnisch veränderten Organismus, der unter das Moratorium falle.
Doch noch ist offen, wie lange das Schweizer Moratorium für den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen noch gilt und ob künftig auch Pflanzen darunterfallen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt wurden. Als das Parlament das Moratorium 2020 zum letzten Mal bis Ende 2025 verlängerte, beauftragte es die Regierung, den Bundesrat, damit, eine Gesetzesänderung für die erleichterte Zulassung von NGT-Pflanzen vorzulegen. Geplant war dies für Sommer 2024, doch der Bundesrat konnte diesen Termin nicht halten und will sich nun im Frühjahr 2025 mit dem Entwurf beschäftigen und ihn dann öffentlich zur Diskussion stellen. Vernehmlassung heißt das in der Schweiz. Die endgültige Fassung will die Regierung dann im ersten Quartal 2026 ins Parlament bringen. Dieses müsste allerdings schon bis Ende 2025 über eine Verlängerung des Moratoriums entscheiden und darüber, ob es auch für NGT-Pflanzen gelten soll.
Um die beiden Diskussionen parallel führen zu können und dafür genug Zeit zu haben, schlug die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N), der ersten Kammer des Parlaments, vor, das Moratoriums bis Ende 2027 zu verlängern. Ihre Schwesterkommission im Ständerat, der zweiten Kammer, stimmte der Verlängerung zu. Als nächstes wird sich der Nationalrat mit diesem Vorschlag befassen. Angesichts der einhelligen Zustimmung in den beiden Kommissionen ist es wahrscheinlich, dass das Parlament der Verlängerung des Moratoriums zustimmen wird.
Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) begrüßte die Entwicklung, warnte aber auch davor, sich aufgrund der Verlängerung zurückzulehnen und sich in Sicherheit zu wiegen. „Die Lobbyarbeit der Industrie läuft im Hintergrund mit Vollgas weiter“, schrieb die SAG. Sie gehört auch zu den Unterstützerinnen der Volksinitiative „Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)“. Diese fordert strikte Regeln für den Einsatz von NGT in der Schweizer Landwirtschaft und will erreichen, dass das Volk darüber entscheidet. Durch die Verlängerung des Moratoriums sei es möglich, dass das Parlament sich nicht nur mit dem NGT-Gesetz des Bundesrates befasse, sondern auch die Volksinitiative ohne Druck behandeln könne, lobte die SAG. Die Initiative braucht 100.000 Unterschriften, die sie spätestens bis 3. März 2026 eingereicht haben muss. Schafft sie das,dann könnte 2026 zuerst das Parlament seine Position zum künftigen Umgang mit NGT in der Schweiz festlegen. Anschließend würde das Volk darüber entscheiden, ob es eine strikte Regelung von NGT will oder eine an die Vorschläge der EU-Kommisison angelehnte Lösung, für die sich der Bundesrat ausspricht. [lf]