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Gutachten: Koexistenz mit Gentechnik-Pflanzen weiter national regelbar

10. August 2026 - 12:08

Mit der am 17. Juni verabschiedeten NGT-Verordnung hat die Europäische Union (EU) die meisten mit NGT hergestellten Pflanzen (die sogenannte Kategorie 1) aus dem Gentechnikrecht herausgenommen. Auch wenn sie weiterhin als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gelten, wird ihr Risiko nicht mehr geprüft, sie müssen weder zugelassen noch gekennzeichnet werden. Doch was ist mit den deutschen Vorschriften, mit denen die biologische und die gentechnikfrei arbeitende Landwirtschaft bisher vor GVO-Verunreinigungen geschützt werden konnten?

Damit diese Sektoren weiter unbeeinträchtigt wirtschaften können, legt das deutsche Gentechnikgesetz Mindestabstände zwischen Feldern mit und ohne GVO fest. Außerdem regelt es, wer haftet, wenn sich ungewollt GVO in angebaute Pflanzen einkreuzen oder die Ernte verunreinigen. Schließlich gibt es in Deutschland ein Standortregister, in dem jedes GVO-Feld eingetragen werden muss. Fallen diese sogenannten Koexistenzregeln weg oder gelten sie auch weiterhin? „Nach Rechtsüberzeugung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Europäischen Kommission besteht mit Blick auf NGT-Pflanzen der Kategorie 1 kein Spielraum für nationale Koexistenzmaßnahmen“, teilte das BMLEH auf Anfrage mit. Es handele sich „bei der NGT-Verordnung um einen vollharmonisierenden Rechtsakt, der keine explizite Ermächtigung zugunsten der Mitgliedstaaten zum Erlass von Koexistenzmaßnahmen vorsieht“, argumentiert das Ministerium.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Georg Buchholz von der Kanzlei GGSC brauchen die Mitgliedstaaten keine solche Ermächtigung. Er argumentiert in seinem Gutachten, dass Koexistenzregeln in den Bereich der geteilten Zuständigkeit für Landwirtschaft und Binnenmarkt fallen. Das heißt: Solange die EU etwas nicht abschließend geregelt hat, können die Mitgliedstaaten eigene Regelungen erlassen. Im Detail untersucht Buchholz, was die EU beim Thema Koexistenz genau festgeschrieben hat. Sein Ergebnis: „Weder die NGT-Verordnung noch sonstiges Unionsrecht enthalten eine abschließende Harmonisierung der Regelungen zum Schutz vor Einträgen von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und ihrer Erzeugnisse in die gentechnikfreie Produktion.“ Also können die Mitgliedstaaten solche Regelungen zur Koexistenz, wie Mindestabstände und Standortregister für NGT-Pflanzen selbst erlassen. Was im deutschen Gentechnikgesetz bereits steht, gelte fort, könne deshalb laut Gutachten direkt angewendet werden.

Gleiches gilt laut Buchholz auch für die Regelung zivilrechtlicher Abwehr- und Haftungsansprüche. Auch hier bleibe es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie – wie in Deutschland – eine Haftpflicht vorsehen für Schäden Dritter, die durch den Anbau oder die Nutzung einer NGT-Pflanze entstehen. Etwa wenn ein Biobauer seine Ernte nicht mehr verkaufen kann, weil sie mit NGT-Pflanzen verunreinigt ist. Das Gutachten verweist zudem auf einen Passus in der EU-Ökoverordnung, der (ganz unabhängig von der NGT-Verordnung) klarstellt, dass die Mitgliedstaaten „angemessene Maßnahmen ergreifen können“, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von Erzeugnissen und Stoffen zu vermeiden, die in der ökologischen Landwirtschaft nicht zugelassen sind. Auch NGT-Pflanzen sind laut Gutachten solche Erzeugnisse, da sie in Biolebensmitteln nicht erlaubt sind.

Der Biodachverband BÖLW sieht die Bundesregierung in der Pflicht. „Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesumweltminister Carsten Schneider haben öffentlich immer wieder betont, dass auch künftig die Lebensmittelerzeugung ohne Gentechnik nicht behindert werden darf. Das gilt es jetzt durch konkrete Regelungen beziehungsweise deren konsequente Umsetzung abzusichern“, sagte die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), erinnerte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer an seine Aussage bei der Konferenz „Non-GMO Summit“ im Mai, die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu unterstützen. „Minister Rainer muss dafür sorgen, dass die Schutzregeln weiterhin für alle Arten von NGT angewendet werden – so wie es dem Gutachten zufolge nach aktueller Rechtslage geboten ist“, sagte Hissting. Da Rainers Ministerium bereits kundgetan hat, dass es keinen Spielraum für nationale Koexistenzmaßnahmen sieht, werden eines Tages vermutlich Gerichte entscheiden müssen, ob die bereits im Gentechnikgesetz verankerten Regeln auf NGT-Pflanzen anzuwenden sind. [lf]

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EU-Kommission setzt auf neue Gentechnik bei Tieren

4. August 2026 - 14:45

In der am 7. Juli veröffentlichten Nutztierstrategie der EU-Kommission heißt es: „Modernste genomische Verfahren und Tierzuchttechniken sind sowohl für die Wirtschaft als auch für die Umwelt von Vorteil. Sie führen zu einem geringeren Futtermittelverbrauch und geringeren Emissionen, was Einsparungen für die Landwirtinnen und Landwirte bedeutet und sie weniger anfällig gegenüber Preisschwankungen macht.“ Weiter erwähnt die EU-Kommission das „Potenzial genetischer Verbesserungen“ als eine der Möglichkeiten, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die EU-Behörde argumentiert also bei neuen gentechnischen Verfahren (NGT) für Nutztiere ebenso wie bei Pflanzen und Mikroorganismen: Sie behauptet, diese Techniken hätten Vorteile für Klima, Umwelt und Landwirtschaft, und verliert kein Wort über mögliche Risiken. Flankiert wird sie dabei von Veröffentlichungen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, die sie selbst dort 2018 in Auftrag gegeben hat – zusammen mit bereits vorgelegten Berichten über NGT-Pflanzen und Mikroorganismen. Im Sommer 2023 veröffentlichte die EFSA eine Übersicht, an welchen neuen gentechnischen Veränderungen von Tieren Forschungslabore in aller Welt arbeiten. Sie listete knapp 200 Anwendungen auf: Da finden sich virusresistente Schweine ebenso wie Fische, die mehr Fleisch liefern sollen, oder Legehennen, die nur noch Eier mit weiblichen Nachkommen legen.

Im Sommer 2025 verkündete die EFSA dann, dass sie keine neuen Risiken sehe, wenn mit NGT in das Erbgut von Tieren eingegriffen werde. Ebenso wie bei ihren viel kritisierten Veröffentlichungen zu NGT in Pflanzen schrieben die EFSA-Expert:innen auch hier, dass die Risiken kleinerer Eingriffe ins Erbgut inklusive unerwarteter Nebenwirkungen mit konventioneller Züchtung vergleichbar seien. Da sie ihre Position im Frühjahr 2025 vorab zur Diskussion gestellt hatte, lag den EFSA-Expert:innen die gesammelte wissenschaftliche Kritik daran vor. Wie schon bei Pflanzen und Mikroorganismen schoben sie diese unbeachtet zur Seite. Wie in diesen Fällen auch ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission in einem nächsten Schritt einen Verordnungsentwurf vorlegen wird, der die Zulassungsregeln für NGT-Tiere aufweichen wird.

In einem Brief an die für Landwirtschaft und Gesundheit zuständigen EU-Kommissare haben deshalb zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) noch einmal aufgelistet, warum sie es ablehnen, das Gentechnikrecht zugunsten von mit NGT veränderten Tieren zu ändern. Sie verweisen darin auf die schon bestehenden Probleme mit Tieren, die auf Höchstleistungen gezüchtet wurden. Sie halten es für falsch, Nutztiere gentechnisch zu verändern, um sie an bestehende tierquälerische Haltungsbedingungen anzupassen. Die NGOs kritisieren auch, dass es mit zusätzlichem Tierleid verbunden sei, wenn Embryos manipuliert oder Tiere geklont werden, um NGT-Tiere herzustellen. Auch könnten sich Tiere dabei falsch entwickeln oder gesundheitlich Schaden nehmen. Schließlich könnten sich gentechnische Veränderungen sehr schnell in den Beständen verbreiten und es sei bei negativen Erfahrungen schwierig, sie wieder zurückzuholen.

Daher sei es unabdingbar, das Risiko solcher Eingriffe zu bewerten, solche Tiere und deren Produkte zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass sie nachverfolgt werden können. Die Sicherheitsregeln des Gentechnikrechts aufzuheben „bevor vollständig erforscht sei, wie sich dies langfristig auf das Tierwohl, die biologische Vielfalt, die Ökosysteme und die Ernährungssysteme auswirkt, wäre unvereinbar mit dem Vorsorgeprinzip der EU und ihrem Kommitment zur nachhaltigen Landwirtschaft“, heißt es in dem Schreiben. Es schließt mit dem Hinweis, dass sich die Ziele der Nutztierstrategie auch ohne NGT bei Tieren erreichen ließen.

Testbiotech weist darauf hin, „dass NGTs das Erbgut von Tieren in viel größerem Umfang für Veränderungen verfügbar machen als bisherige Techniken“. Weil sich aus diesem technischen Potenzial zahlreiche Risiken ergäben, „sollte die EU sicherstellen, dass neben der Risikoforschung und Risikoprüfung auch eine vorausschauende Technikfolgenabschätzung gesetzlich verankert wird“. In den USA dürfen erste NGT-Tiere wie Rinder mit kurzen Haaren oder virusresistente Schweine schon vermarktet werden. Die Umweltorganisation Friends of the Earth hat dort in einer Broschüre die Risiken dargestellt und empfiehlt, alle Zulassungsverfahren auszusetzen, eine ordentliche Risikoabschätzung einzuführen und die eingereichten Daten zu veröffentlichen.

Auch der Bundesverband Rind und Schwein, der die konventionelle Tierhaltung in Deutschland vertritt, hat sich zu NGT bei Tieren positioniert. Er spricht sich dafür aus, die „Potenziale neuer Züchtungsmethoden differenziert (zu) betrachten“, mit dem Ziel, langfristig zu sichern, dass die deutsche und europäische Nutztierhaltung wettbewerbsfähig bleibt. Dazu sollen bestimmte NGT-Verfahren mit konventionellen Zuchtmethoden gleichgesetzt werden. Gleichzeitig sollen NGT bei Tieren risikobasiert geregelt sowie transparent gekennzeichnet und dokumentiert werden. Auch dürfe es keine Patente auf NGT-Tiere geben. Nutztiere aus Drittländern sollten schließlich erst zugelassen werde, wenn es marktreife europäische Entwicklungen gebe, heißt es im Positionspapier des Verbandes. [lf]

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Philippinen bestätigen Biosicherheit von Eisen-Zink-Reis

27. Juli 2026 - 11:20

HIZ039 heißt der vom philippinischen Reisforschungsinstitut (PhilRice) entwickelte Gentechnik-Reis, in dessen Erbgut ein Gen aktiviert wurde. Es soll dafür sorgen, dass Eisen und Zink aus den Wurzeln und Blättern ins Reiskorn wandern. Damit die Reispflanze zunächst mehr Eisen aufnimmt, wurde ihr ein Gen aus dem asiatischen Wildapfel eingefügt. Eisen und Zink sind lebenswichtige Nährstoffe. Fehlen sie, werden vor allem Kinder krank. Ende April 2026 erteilte die zuständige Behörde des Landwirtschaftsministeriums dem Institut PhilRice die Biosicherheitserlaubnis, HIZ039 kommerziell zu verbreiten. Dies sei ein wichtiger Schritt, den Reis Landwirten und Bevölkerung zugänglich zu machen, erläuterte das Portal Science. Zuvor seien aber noch ein bis zwei Jahre Entwicklungszeit erforderlich, um sicherzustellen, dass der Reis die von den Landwirten bevorzugten Eigenschaften aufweist sowie die Kornqualität und Krankheitsresistenzen, die erforderlich sind, um zum Anbau zugelassen zu werden.

Kritisch kommentiert hat die Genehmigung die philippinische Organisation Masipag, in der Wissenschaftler:innen und Landwirt:innen seit Jahrzehnten bäuerliche Züchtungsprogramme durchführen und dabei zahlreiche, an lokale Bedingungen angepasste Reissorten entwickelt haben. Sie werfe schwerwiegende rechtliche und regulatorische Bedenken auf, heißt es in einer Masipag-Erklärung vom Juni. Die Organisation hatte vor zwei Jahren ein vorläufiges Urteil des Appellationsgerichts errungen. Dieses hatte das philippinische Zulassungsverfahren für Gentechnik-Pflanzen massiv kritisiert und die Behörden aufgefordert, Risikobewertung und Monitoring zu verschärfen und ihm die entsprechenden Maßnahmen zur Bewertung vorzulegen. Vorher dürften Zulassungsanträge für Feldversuche oder für die kommerzielle Vermehrung nicht genehmigt werden.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichts der Philippinen in diesem Fall steht jedoch noch aus. Dass die Behörden nun trotz des laufenden Verfahrens und der unzulänglichen Regelungen den Gentechnik-Reis zugelassen haben, gefährdet nach Ansicht von Masipag das Recht des philippinischen Volkes auf sichere Lebensmittel und eine gesunde Umwelt. Das damalige Urteil betraf die Zulassung von „goldenem“ Reis, der gentechnisch so verändert war, dass er Betacarotin produzierte. Masipag schrieb nun, es sei beunruhigend, dass PhilRice angegeben habe, es wolle jetzt auch noch die Erbgutänderung des „goldenen“ Reises in die HIZ039-Pflanzen einbauen. So solle eine "3-in-1"-bioangereicherte Reissorte mit Vitamin A, Eisen und Zink entstehen. Eine entsprechende Pflanze hatte das Internationale Reisforschungszentrum IRRI bereits vor einem Jahr vorgestellt.

Tatsächlich geht auch HIZ039 auf Forschungsarbeiten am IRRI zurück, das ebenfalls auf den Philippinen sitzt. Dort hatten Wissenschaftler:innen bereits 2015 einen gentechnisch veränderten HIZ-Reis (High content of iron and zinc, hoher Eisen- und Zinkgehalt) hergestellt. Parallel dazu arbeitete das IRRI zusammen mit Partnern in Indien, Bangladesh und anderen Ländern daran, auf konventionellem Weg mehr Eisen und Zink in den Reis zu züchten. Ziel war es, dass Reis als Grundnahrungsmittel den Menschen 30 Prozent der notwendigen Menge dieser Mikronährstoffe liefern sollte. Dazu müssten die Körner rund 14 Mikrogramm Eisen je Kilogramm (µg/kg) enthalten und 28 µg/kg an Zink. Üblich sind bei geschältem Reis etwa zwei µg/kg Eisen und 16 µg/kg Zink.

Zwei im vergangenen Jahr erschienene Übersichtsarbeiten wiesen darauf hin, dass sich diese Ziele mit konventioneller Züchtung nur schwer erreichen ließen. Sie machten aber auch deutlich, dass es noch viele offene Flanken gibt, von schlechteren Erträgen bei hohem Zinkgehalt bis zur Frage, wieviel Eisen und Zink im Reis überhaupt bioverfügbar ist, also vom Körper aufgenommen und verwertet werden kann. Masipag schrieb dazu, dass Hunger und Mangelernährung strukturelle Ursachen hätten. Dazu zählten Armut, sinkende Realeinkommen und ein Nahrungsmittelsystem, das von langjähriger landwirtschaftlicher Liberalisierung und Unternehmenskonzentration geprägt sei.

Diese Ursachen würden durch gentechnisch veränderte Pflanzen mit mehr Nährstoffen nicht gelöst, sondern nur verdeckt. Zudem gebe es genug eisen- und zinkreiche Nahrungsmittel, um die Menschen zu versorgen. Zum Beispiel habe PhilRice in den vergangenen Jahren auf konventionellem Weg zwei Reislinien gezüchtet, die mit 20 µg/kg deutlich mehr Zink enthielten als üblich, berichtete vor einem Jahr das Portal „Rice News“. Es gebe auf den Philippinen insgesamt sechs Reissorten mit erhöhtem Zinkgehalt, mit denen die Regierung die Ernährung der Bevölkerung verbessern wolle, hieß es damals. [lf/vef]

Hinweis der Redaktion: Die Webseite des philippinischen Reisforschungsinstituts https://www.philrice.gov.ph ist offenbar nur aus einigen Ländern abrufbar, aus Deutschland leider nicht.

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Landen neue Gentechnikregeln vor Gericht?

20. Juli 2026 - 13:24

So hat die Aurelia-Stiftung eine Beschwerde gegen die NGT-Verordnung eingereicht – und zwar beim internationalen Compliance-Ausschuss (ACCC) der Vereinten Nationen. Dieses quasi-gerichtliche Kontrollgremium soll prüfen, ob die Verordnung gegen die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention verstößt, die auch von der Europäischen Union (EU) unterschrieben wurde. Die Konvention regelt die Information und Mitsprache von Bürger:innen und Organisationen bei umweltrelevanten Entscheidungen. Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass die Verordnung es erlaubt, die meisten NGT-Pflanzen freizusetzen ohne sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit ausreichend informiert und beteiligt wird. „Mit der neuen NGT-Verordnung werden weitreichende Entscheidungen über Umwelt und Landwirtschaft aus der öffentlichen Kontrolle herausgenommen“, erklärte Gregor Erkel, Vorstand der Aurelia Stiftung. „Wer Risikoprüfung und Mitsprache abschafft, schwächt nicht nur das Vorsorgeprinzip, sondern auch ein zentrales demokratisches Recht. Dagegen gehen wir vor.“

Neben diesem völkerrechtlichen Weg setzen Kritiker:innen der am 17. Juni 2026 verabschiedeten NGT-Verordnung auf Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). So erwägt die Slowakei als EU-Mitgliedstaat beim EuGH zu beantragen, die rechtswidrige NGT-Verordnung für nichtig zu erklären. Das kündigte Landwirtschaftsminister Richard Takáč an, als ihm die Aktivisten Peter Sudovský (Slovakia without GMO) und Samuel Matejička (quid est VERITAS) vergangene Woche einen entsprechenden Appell übergaben. 300 Expert:innen und Organisationen aus der ganzen EU haben ihn unterschrieben, darunter aus Deutschland die Verbände Bioland, Demeter und IG Saatgut. Der studierte Agrarbiologe Takáč wies darauf hin, dass er schon seit Beginn seiner Amtszeit 2023 dagegen angehe, dass die Regeln für NGT-Pflanzen aufgeweicht werden. Vor allem die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen sei ihm wichtig.

In der Slowakei gibt es einen besonders breiten gesellschaftlichen Konsens bei diesem Thema. Darauf gestützt hatte die slowakische Regierung ebenso wie sämtliche slowakischen Abgeordneten des Europaparlaments im Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene konsequent gegen die NGT-Verordnung in ihrer aktuellen Form gestimmt. „Die Regierung wird entscheiden, ob die Slowakische Republik klagen wird. Und wenn sie klagt, werden wir uns an den Gerichtshof der EU wenden“, sagte Minister Takáč laut Medienberichten bei einer Pressekonferenz. Auch ungarische Bio- und Umweltverbände forderten ihre Regierung nach einem Bericht des „Budapest Business Journal“ auf sicherzustellen, dass in ihrem Land künftig weiter gentechnikfrei gewirtschaftet werden kann.  

Ob eine Direktklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) für betroffene Wirtschaftsakteur:innen oder Organisationen möglich ist, prüft derzeit die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Sie baut ein Klagebündnis auf und sammelt Spenden. Der alternative Klageweg über nationale Gerichte eröffnet sich erst, wenn die NGT-Verordnung nach einer Implementierungsphase ab 2028 tatsächlich anwendbar sein wird. Biobäuerin Bärbel Endraß aus Wangen im Allgäu, zugleich Landesvorsitzende der AbL Baden-Württemberg, will ihren jahrelangen politischen Kampf gegen aufgeweichte Gentechnikregeln auf jeden Fall juristisch fortsetzen: „Wir werden als wirtschaftlich Betroffene den Rechtsweg einschlagen“, sagte sie der Schwäbischen Zeitung. Die französische Bauernorganisation "Confédération paysanne" kündigte ebenfalls an, "die Umsetzung dieser gefährlichen Verordnung zu verhindern", indem sie alle verfügbaren Rechtsmittel mobilisiert.

Die Fristen für eine Direktklage beim EuGH laufen bereits, seit die NGT-Verordnung am 26. Juni im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde: Artikel 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht eine Frist von zwei Monaten ab „der Bekanntgabe der betreffenden Handlung“ vor. Zusätzlich gewährt der EuGH – wie er dem Infodienst auf Nachfrage mitteilte – in Artikel 50 seiner Verfahrensordnung bei Veröffentlichungen im Amtsblatt einen Zuschlag von 14 Tagen. Artikel 51 fügt dann noch eine pauschale Entfernungsfrist von zehn Tagen hinzu. Damit wäre der 21. September 2026 der letztmögliche Termin, um eine Klage gegen die NGT-Verordnung einzureichen.

Die Chancen für eine solche Klage stehen nach Ansicht erfahrener Juristen gut. Bereits im Oktober 2023 hatte der Bonner Rechtsprofessor Tade Spranger für das Bundesamt für Naturschutz den Verordnungsentwurf der EU-Kommission rechtlich bewertet. Es fehle für den Entwurf „an einer tragfähigen, namentlich wissenschaftlich begründeten und rechtskonformen Grundlage“, schrieb er damals. Die Grundannahme, „dass NGT-Pflanzen per definitionem ein geringeres Risiko zu Eigen sei als anderen Gentechniken“ verstoße gegen das primärrechtliche Vorsorgeprinzip. Zudem widerspreche sie den Feststellungen, die der EuGH in seinem einschlägigen Urteil zu neuen Gentechniken von 2018 getroffen habe (C-528/16). Damals hatten die Richter entschieden, die neuen gentechnischen Verfahren seien zu neu und unsicher, und könnten daher nicht vom Gentechnikrecht ausgenommen werden.

Ebenfalls im Herbst 2023 kam die Kanzlei GGSC in einer Stellungnahme für die grüne Bundestagsfraktion zu dem Ergebnis, dass die geplante Verordnung dem Vorsorgeprinzip widerspreche. In einem neuen Gutachten für den Biodachverband BÖLW bestätigte sie im März 2026 diese Auffassung. „Die NGT-Verordnung widerspricht in zentralen Aspekten dem Vorsorgeprinzip“ und „Die NGT-Verordnung ist blind gegenüber potenziellen Risiken von NGT-Pflanzen“, heißt es im Fazit des Gutachtens. Eine Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung habe deshalb gute Erfolgsaussichten. [lf/vef]

 

 

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Mexiko: wilde Baumwolle gentechnisch verunreinigt

14. Juli 2026 - 10:41

Sie hatten auf der mexikanischen Halbinsel Yucatan die dort natürlich vorkommenden Bestände der Baumwolle Gossypium hirsutum untersucht. Von diesen Pflanzen stammen rund 90 Prozent der weltweit angebauten Baumwolle ab. Sie stellen mit ihren ursprünglichen Eigenschaften ein wichtiges Reservoir für weitere Züchtungen dar, wie eine internationale Studie kürzlich bestätigte. Allerdings sind diese wichtigen Wildpflanzen zu einem großen Teil genetisch kontaminiert. Die mexikanischen Wissenschaftler:innen konnten in 47 Prozent der untersuchten 72 Pflanzen transgenes Erbgut von gentechnisch veränderter (gv) Baumwolle nachweisen. Gut ein Fünftel war resistent gegen das Herbizid Glyphosat. Jede siebte Pflanze war in der Lage, insektengiftige Bt-Toxine zu produzieren und jede achte Pflanze enthielt gleich mehrere dieser Eigenschaften. Dabei zeigte sich, dass aus gv-Pflanzen mit mehreren Eigenschaften, sogenannten stacked events, auch einzelne Eigenschaften auf Wildpflanzen übertragen wurden.

Die Wissenschaftler:innen untersuchten auch die Ameisenarten, die üblicherweise auf Baumwollpflanzen vorkommen. Diese Tiere helfen der Pflanze dabei, Schädlinge abzuwehren und die Samen zu verbreiten. Die Forschenden stellten fest, dass bei den Pflanzen mit transgenem Erbgut weniger Ameisenarten vorkamen und sich auch die Menge an Ameisen pro Art verringert hatte. Aus früheren Forschungen ist bereits bekannt, dass sich die Darmflora von Insekten ändert, wenn sie an den verunreinigten Pflanzen saugen.

Mexiko hatte den Anbau von gv-Baumwolle bereits 1998 erlaubt. Die Anbaufläche wuchs laut AgbioInvestor bis 2014 auf rund 171.000 Hektar. Seit 2019 hat die Regierung keine neuen gv-Pflanzen mehr zugelassen und verfolgt seither eine glyphosat- und gentechnikkritische Politik. Für 2024 nennt AgbioInvestor noch eine gv-Anbaufläche von 4.300 Hektar. Allerdings wurde in Yucutan nie gv-Baumwolle angebaut. Die Forschenden vermuten, dass keimfähiges Saatgut durch Vögel eingeschleppt wurde oder dass als Viehfutter verwendete Samen von den Tieren noch keimfähig ausgeschieden wurden.

Neu ist das Thema nicht: Bereits 2011 wies eine Studie nach, dass gv-Baumwolle die wilde Baumwolle in Mexiko verunreinigt. Die Erstautorin der aktuellen Studie, Valeria Vázquez-Barrios, veröffentlichte 2021 Daten, die zeigten, dass mehrere der insgesamt acht Populationen wilder Baumwolle in Mexiko verunreinigt waren und wies auch damals schon Folgen für das Ökosystem nach. In der aktuellen Studie zogen die Forschenden deshalb folgendes Fazit: Die Rahmenbedingungen für die Biosicherheit und dafür, wie mögliche Umweltschäden bewertet werden, müssten dringend aktualisiert werden. Die möglichen ökologischen und evolutionären Folgen für Wildpopulationen müssten genau abgeschätzt werden, etwa, wie sich der Einbau der gv-Events auf Nichtzielorganismen auswirke oder wie sich dadurch die genetische Dynamik ändere. Es sei zwingend notwendig, die Entwicklung bei der wilden Baumwolle zu überwachen und neu darüber zu entscheiden, wie die Freisetzung von gv-Pflanzen reguliert werden soll. [lf]

 

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China: Agro-Gentechnik soll die nationale Sicherheit stärken

6. Juli 2026 - 15:56

Aus Sicht der Regierung habe sich die Landwirtschaft „zu einer tragenden Säule der nationalen Sicherheit gewandelt“, schreibt das Deutsch-Chinesische Agrarzentrum über den neuen Fünfjahresplan. Dabei spiele der technologische Fortschritt eine entscheidende Rolle. Die Regierung will ein umfassendes System für Agrarwissenschaft und Innovation aufbauen und die kommerziellen Züchtungs- und Saatgutunternehmen stärken. Die Denkfabrik Think China verweist auf das Nanfan Silicon Valley in Hainan, wo China seine Saatgutforschung konzentriert: 800 Forschungseinrichtungen mit rund 8000 Forschenden.

Die South China Morning Post schreibt von den „qualitativ neuen Produktionskräften“, die ausgebaut werden sollen. Dazu zählt auch gentechnisch verändertes Saatgut. Während diese technischen Neuerungen derzeit erst drei Prozent der Betriebe zugutekämen, sollen bis 2030 zwei Drittel aller Betriebe davon profitieren. Dazu passt eine aktuelle Meldung auf Devdiscourse, wonach das chinesische Landwirtschaftsministerium MARA für weitere 73 gentechnisch veränderte Maissorten den Zulassungsprozess begonnen habe. Im November 2025 warnte das Ministerium für Staatssicherheit vor ausländischen Spionen, die Getreidesaatgut und genetische Daten abgreifen wollen.

Bisher hat sich, trotz der starken staatlichen Unterstützung, der kommerzielle Anbau der neuen Gentech-Sorten nur langsam entwickelt. Das US-Landwirtschaftsministerium USDA schätzte in einem Bericht von Dezember letzten Jahres, dass in China 2025 gv-Mais und Soja auf rund drei Millionen Hektar angebaut worden seien. Trotz der politischen Unterstützung seien die Landwirt:innen zurückhaltend, die Verbraucher:innen skeptisch und die Ernteerträge oft nicht überzeugend. Auf letzteres hatte auch die Agentur Reuters im Mai 2025 hingewiesen.

Dass China beim gv-Saatgut neben Reis und Weizen als Grundnahrungsmittel vor allem auf Mais und Soja setzt, liegt am hohen Bedarf an Futtermitteln. Zwar konnten bei Mais die Importe von 27 Millionen Tonnen 2023 auf knapp drei Millionen Tonnen in 2025 gesenkt werden. Doch kauft China jedes Jahr über 100 Millionen Tonnen zumeist gentechnisch veränderter Sojabohnen, um daraus Futtermittel und Speiseöl herzustellen. Zwar produziert das Land selbst rund 20 Millionen Tonnen Soja, die jedoch meist zu Lebensmittel wie Tofu verarbeitet werden. Schweine, Hühner und Fische dagegen werden überwiegend mit Schrot aus importierten Sojabohnen gefüttert. Diese stammen zum größten Teil aus Brasilien und den USA. Laut Reuters stieg der Marktanteil Brasiliens aufgrund der Zollstreitigkeiten zwischen den USA und China 2025 auf 74 Prozent. Denn China hatte im Mai 2025 US-Soja mit 34 Prozent Zoll belegt. Als Folge davon brachen die Lieferungen ein und die US-Landwirt:innen blieben im Sommer auf ihren Ernten sitzen. Als beide Länder den Streit im Oktober entschärften, versprach China, in den kommenden drei Jahren jeweils mindestens 25 Millionen Tonnen US-Sojabohnen einzukaufen. US-Präsident Donald Trump konnte das als Erfolg verkaufen. China sicherte damit seinen immensen Sojabedarf breiter ab und ist nicht mehr so stark von Südamerika abhängig wie in den letzten Jahren.

Doch das Ziel der chinesischen Regierung ist es, den Futtermittelbedarf aus dem Ausland deutlich zu reduzieren. Bis 2033 will sie die heimische Sojaproduktion auf 35 Millionen Tonnen erhöhen und die Importe auf 79 Millionen Tonnen zurückfahren. Eine Schätzung, die das Deutsch-Chinesische Agrarzentrum für sehr optimistisch hält. Forschende der chinesischen Akademie der Wissenschaften veröffentlichten im April, dass es ihnen gelungen sei, ein Gen in der Sojabohne abzuschalten und dadurch in zwei Feldversuchen bis zu 40 Prozent höhere Ernten zu erzielen. [lf]

 

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Glyphosatklagen: Bayer siegt vor oberstem US-Gericht

1. Juli 2026 - 13:31

John Durnell hatte Monsanto geglaubt, dass das Totalherbizid Roundup ungefährlich sei. Als er Krebs bekam, verklagte er den mittlerweile zur Bayer AG gehörenden Hersteller, da dieser auf seinem Produkt nicht davor gewarnt hatte, dass Nutzer:innen dadurch lebensbedrohlich erkranken könnten. Dabei stützte er sich auf das Verbraucherrecht des US-Staates Missouri. Die Geschworenen des Bezirksgerichts in St. Louis kamen im Oktober 2023 zu dem Schluss, dass das Unternehmen aufgrund dieses bundesstaatlichen Rechts und der vorliegenden Belege für ein Krebsrisiko von Glyphosat zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre. Daher sprachen sie Durnell Schadenersatz in Höhe von 1,25 Millionen Dollar zu. Bayer bestreitet eine krebserregende Wirkung von Roundup. Es verteidigte sich damit, dass die US-Umweltbehörde EPA bescheinigt habe, dass Roundup gemäß dem bundesweiten Pestizidgesetz der USA (Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act, FIFRA) unbedenklich sei. FIFRA regele auch die Warnhinweise auf den Produkten bundesweit einheitlich, deshalb könnten einzelne US-Staaten und deren Gerichte keine zusätzlichen Warnhinweise verlangen.

Nachdem das Berufungsgericht des Bundesstaates Missouri im Februar 2025 die Entscheidung des Bezirksgerichts bestätigt hatte, bat Bayer im April 2025 das oberste US-Gericht, sich mit dem Fall zu befassen. Der Konzern argumentierte, bei den Glyphosatklagen lägen inzwischen mehrere Entscheidungen in zweiter Instanz vor, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Der Grund dafür sei, dass die Gerichte die Pflicht zu Warnhinweisen unterschiedlich interpretierten. Deshalb müsse das oberste Gericht eine einheitliche Rechtsauslegung vorgeben. Das sah auch der Supreme Court so, nahm den Fall im Januar 2026 an und hat ihn jetzt im Sinne Bayers entscheiden. Bei der Pestiziddeklaration gilt in den USA: Bundesrecht bricht Landesrecht. 

Obwohl das Urteil nichts darüber aussagt, wie gefährlich Roundup tatsächlich ist, gilt es als Befreiungsschlag für Bayer. Denn die meisten der noch anhängigen Klagen gründen sich, zumindest teilweise, auf das Verbraucherrecht einzelner Bundesstaaten und haben mit der Entscheidung ein zentrales Argument verloren. Das Urteil „sorgt für die regulatorische Klarheit, die innovative Unternehmen wie wir brauchen, um Produkte für die Agrarbranche herzustellen“, sagte der Vorstandsvorsitzende von Bayer, Bill Anderson. Er geht davon aus, dass der Richterspruch zusammen mit einem im Februar 2026 geschlossenen Sammelvergleich „maßgeblich dazu beitragen, dass die Rechtsstreitigkeiten signifikant eingedämmt werden können“. Der Vergleich soll sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beilegen und ist mit 7,25 Milliarden US-Dollar hinterlegt. Er ist inzwischen vorläufig genehmigt. Die Börse reagierte auf die Entscheidung des Supreme Courts mit einem Kursanstieg der Bayer-Aktie um 20 Prozent.

Dass selbst Bayer-Chef Anderson nur von einer signifikanten Eindämmung spricht, liegt daran, dass sich viele Klagen auch auf andere Vorwürfe stützen – die allerdings schwerer zu belegen seien, schrieb die Agentur Reuters. Etwa dass Bayer in seiner Roundup-Werbung falsche Angaben zur Sicherheit gemacht habe. Die Agentur Bloomberg nennt als weitere mögliche Argumente, dass Monsanto bei der Entwicklung von Roundup fahrlässig gehandelt habe und das Produkt fehlerhaft zusammengesetzt gewesen sei. Dabei berief sich Bloomberg auf den Rechtsprofessor Carl Tobias von der Universität von Richmond und zitierte ihn mit den Worten: „Geschworenengerichte können weiterhin Urteile in Milliardenhöhe gegen Bayer fällen, und zwar aus anderen Gründen als der unterlassenen Warnung.“ Die Entscheidung sei nicht die Wunderwaffe, um alle Roundup-Rechtsstreitigkeiten zu beenden.

Auch der vorläufig genehmigte Vergleich muss noch mehrere juristische Hürden nehmen. Nach Angaben von Bayer hat das zuständige Gericht des US-Staates Missouri eine geplante Anhörung dazu gestern von Anfang Juli auf den 19. August 2026 verschoben. Die Anfang Juni abgelaufene Frist für (potentiell) Geschädigte, sich aus der Vergleichsvereinbarung auszuklinken, wird dagegen nicht verlängert. Erst nach der Anhörung wird der Richter die Vereinbarung endgültig absegnen. Dieser Genehmigungsbeschluss kann jedoch angefochten werden. „Der Sammelvergleich wird erst wirksam, wenn alle Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind. Diese könnten mehrere Jahre dauern“, schrieb Bayer deshalb in seinem Quartalsbericht 1/26.

Bereits jetzt wird über den Deal gestritten. Er bringe den beteiligten Anwälten üppige Honorare in Höhe von 675 Millionen Dollar ein, während die Krebskranken mit lächerlichen Beträgen abgespeist würden, kritisiert die Plattform New Lede. Um eine Genehmigung zu verhindern, hatten Gegner:innen des Vergleichs versucht, die Entscheidung von der Justiz in Missouri zu einem Bundesgericht in Kalifornien zu verlagern. Der dortige Richter, Vince Chhabria, führt seit Jahren ein Massenverfahren mit 4000 Klagenden gegen Monsanto und hatte bereits 2021 einen in die Zukunft gerichteten Vergleich Bayers einkassiert. Doch dieser Schachzug scheiterte; zuständig bleibt das Gericht in Missouri. Die Härte der Auseinandersetzung deutet aber darauf hin, dass der Vergleich die US-Justiz noch länger beschäftigen wird. [lf/vef]

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EU-Länder: Gentechnik-Bakterien schneller freisetzen

24. Juni 2026 - 10:26

Bisher regelt die EU Freisetzungsrichtlinie von 2001, dass ein gentechnisch veränderter Organismus eine Risikoprüfung durchlaufen und zugelassen werden muss, bevor er in die Umwelt freigesetzt werden darf. Dies gilt für Pflanzen ebenso wie für Bakterien, Hefen und andere Mikroorganismen. Die EU-Kommission will diese Vorgaben für gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GVM) abschwächen, damit diese schneller zugelassen und vermarktet werden können. Die dafür notwendigen Änderungen der Freisetzungsrichtlinie hat sie mit einer anderen Richtlinienänderung zu Organtransplantationen verknüpft. Dies führte dazu, dass im Europäischen Rat die Gesundheitsminister:innen der Mitgliedstaaten über den gesamten Vorschlag entschieden.

Die am 30. Juni endende zypriotische Ratspräsidentschaft hatte in zwei technischen Treffen mit den Mitgliedstaaten den Entwurf für eine Ratsposition erarbeitet. Diesen hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Länder bereits abgesegnet, so dass die Zustimmung bei der Ratssitzung am 16. Juni nicht mehr überraschte. Nur drei Mitgliedstaaten – Deutschland, Österreich und Ungarn - signalisierten Enthaltung. Die Vertreterin der Slowakei sagte, dass ihr Land die Ratsposition zu GMM nicht unterstützen könne, unter anderem weil eine transparente Kennzeichnung fehle. Österreich reichte seine Kritik sogar schriftlich ein. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte lediglich: „Zur Freisetzungsrichtlinie muss sich Deutschland leider enthalten.“ Diese Enthaltung schreibt sich das Bundesumweltministerium auf seine Fahne. Es schrieb dem Infodienst auf Anfrage: „Das Umweltministerium teilt die wissenschaftliche Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz, dass die Risiken der Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen derzeit nicht abschätzbar sind und daher im Sinne des Vorsorgeprinzips keine Freisetzung in die Umwelt erfolgen sollte.“ Diese Position habe das Ministerium „bei den Ressortabstimmungen engagiert eingebracht, sodass Deutschland sich letztlich bei den bereits erfolgten Abstimmungen auf europäischer Ebene enthalten hat“.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das beim Thema Freisetzungen federführend ist, und das Bundesgesundheitsministerium, das die Abstimmung im Rat koordinierte, antworteten auf Anfrage gleichlautend, dass in der Vergangenheit noch kein Inverkehrbringen von GVM beantragt wurde und deshalb keine entsprechenden Erfahrungen vorlägen. „In diesem Zusammenhang ist es der Bundesregierung wichtig, dass die grundlegenden Prinzipien und der Ablauf der Umweltrisikobewertung, wie von der EU-Kommission vorgesehen, erhalten bleiben.“ Das Gesundheitsministerium fügte hinzu, dass die Bundesregierung die vom Rat beschlossenen Änderungen begrüße. „Bis zuletzt betonte die Bundesregierung ihre Kritik an den teilweise weitreichenden Befugnissen an die EU-Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten“, schrieb das Ministerium noch.

In ihrer nun beschlossenen Position haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der EU-Kommission in zwei wesentlichen Punkten geändert: Erstens sollen GVM nicht von Anfang an unbefristet genehmigt werden. Erst die nach zehn Jahren notwendige erneute Zulassung kann unbefristet erteilt werden. Zweitens hat der Rat die von der EU-Kommission eingeführte Kategorie von „GVM mit geringem Risiko“ umbenannt. „Im Sinne einer sachlicheren Beschreibung“ soll sie „GVM, die für ein beschleunigtes Verfahren in Betracht kommen“ heißen. Dass es ein solches beschleunigtes Verfahren mit geringeren Anforderungen geben soll, findet der Rat gut. Ebenso ist er mehrheitlich damit einverstanden, dass die EU-Kommission die Details dieses Verfahrens in weiteren Rechtsakten regelt, bei denen Rat und Parlament nur begrenzt mitwirken. Allerdings haben die Mitgliedstaaten der Kommission einiges in die Gesetzesbegründung geschrieben, was sie dabei bedenken soll.

Konkret geht es um den QPS-Status, den ein GVM für das beschleunigte Verfahren haben muss. Das Kürzel steht für Qualified Presumption of Safety was im deutschen Text mit „qualifizierte Sicherheitsannahme“ übersetzt wird. Verliehen wird dieser Status von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA. Derzeit stehen knapp 120 Stämme von Bakterien, Algen und Hefen auf der QPS-Liste. Aus Sicht der EU-Kommission kämen sie alle für ein vereinfachtes Verfahren in Frage, sofern sie keine bedenklichen Gene haben, also etwa resistent gegen Antibiotika sind. In der Begründung der Ratsposition heißt es nun, durch das QPS-Konzept „soll die allgemeine Risikobewertung unterstützt und nicht ersetzt werden“. Lediglich „spezifische Sicherheitsbedenken“, die im Rahmen der QPS-Bewertung ausgeschlossen wurden, müssten bei der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht neu bewertet werden.

Und weiter: „Alle Aspekte, die nicht von der QPS-Bewertung erfasst werden, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der genetischen Veränderung oder bestimmten Verwendungen des GVM, sollten dennoch im Rahmen der GVM-spezifischen Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet werden.“ Zusätzlich haben die Mitgliedstaaten auch umfassender definiert, was unter bedenklichen Genen zu verstehen ist: „Darüber hinaus sollten alle Gene als bedenkliche Gene angesehen werden, die sich aus dem De-novoDesign oder anderen fortgeschrittenen Anwendungen der synthetischen Biologie ergeben und Funktionen bieten, die in der Natur bis dahin nicht aufzufinden waren.“

Mit dieser Position gehen die Mitgliedsstaaten nun in die Trilogverhandlungen mit EU-Kommission und Parlament. Dieses muss allerdings noch seine Position festlegen. Aktuell ist für die erste Lesung im Plenum der 11. November 2026 vorgesehen. Zuvor müssen die Berichterstatter:innen im Umwelt- und Gesundheitsausschuss ihre Berichte fertigstellen und sich mit Änderungswünschen auseinandersetzen. Dem Vernehmen nach sollen die Abgeordneten am 5. November in den Ausschüssen über eine gemeinsame Position abstimmen.

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag übrigens als besonders eilbedürftig eingestuft und damit begründet, warum sie keine ordentliche Folgenabschätzung durchführte. Statt dessen haben die Kommissionsdienststellen noch einmal zusammengestellt, was alles für den Vorschlag der Kommission spricht. Seitenweise ist in dem am 26. Mai vorgelegten Arbeitspapier zu lesen, wie gut GVM-Pflanzen düngen und schützen oder Schadstoffe abbauen können. Und wieviele Milliarden Euro die Industrie damit verdienen könnte. Hinweise auf Umweltrisiken von GVM fehlen dagegen komplett. [lf/vef]

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Kontroverse Reaktionen auf neue Regeln für Gentechnikpflanzen

18. Juni 2026 - 11:26

„Mit der Genehmigung des Einsatzes neuer genomischen Techniken haben wir uns für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit entschieden“, meint die EVP-Abgeordnete Jessica Polfjärd, die das Gesetzgebungsverfahren seit 2023 für das Europaparlament vorangetrieben hat. Auch ihre Fraktionskollegen Peter Liese (CDU) und Norbert Lins (CSU) sind zufrieden. Sie meinen: „Neue Züchtungsmethoden sind eine große Chance für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft.“ Da während der Trilogverhandlungen am ursprünglichen Gesetzentwurf der EU-Kommission von 2023 kaum etwas verändert wurde, begrüßte auch diese gestern die Zustimmung des Parlaments (EP). „Diese neuen Regeln werden die Fähigkeit der europäischen Pflanzenzüchtungs-, Landwirtschafts- und Lebensmittelsektoren verbessern, global zu konkurrieren“, teilte sie im Anschluss mit.

Kritisch äußerten sich dagegen die Parlamentarier:innen, die bis zuletzt versucht hatten, noch einige der bisherigen Schutzmaßnahmen gegen eine unkontrollierte Verbreitung und Aneignung von NGT-Pflanzen zu retten. So war der französische Sozialist Christophe Clergeau gestern mit einem Kompromissvorschlag für eine Patentregelung gescheitert. Die Rechte und die extreme Rechte hätten sich auf die Seite von Patenten, Profiten und multinationalen agrochemischen Konzernen gestellt, wetterte er nach den Abstimmungen. Nicht auf die Seite von Landwirten, europäischen Saatgutfirmen, Ernährungssouveränität und Lebewesen als Gemeingut. Er werde diese weiterhin verteidigen, kündigte er an.

Seine Parteikollegin Maria Noichl aus Bayern wies darauf hin, dass Wahlfreiheit Transparenz braucht. Die Entscheidung der rechten Mehrheit im EP „nimmt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was auf ihren Tellern landet“, kritisierte Noichl. „Ohne klare Kennzeichnung gibt es keine informierte Entscheidung, weder für Verbraucher:innen noch für Landwirt:innen.“ „Auch für die gentechnikfreie Landwirtschaft hat die Entscheidung gravierende Folgen“, mahnte Biobauer Martin Häusling. „Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen wird es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktionsweise aufrechtzuerhalten und ihre Produkte verlässlich als gentechnikfrei zu vermarkten.“ Christine Singer von den Freien Wählern sieht jetzt „insbesondere die EU-Kommission in der Verantwortung, die Patentfrage nicht aus dem Blick zu verlieren. Der angekündigte Verhaltenskodex darf kein Feigenblatt werden, sondern muss wirksam und ambitioniert ausgestaltet werden, um Fehlentwicklungen zu verhindern“, forderte die EU-Parlamentatrierin.         

Auch Verbände aus (Bio)Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie dem Umweltschutz sehen die verabschiedete Verordnung sehr kritisch. Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbands BÖLW, sagte, die NGT-Verordnung „öffnet Tür und Tor für neue Patente auf Pflanzen und auf natürliche Pflanzeneigenschaften, durch die der Saatgutmarkt in die Hände weniger globaler Konzerne gelangen kann“. Gleichzeitig sorge „zum ersten Mal in der Geschichte der EU eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz“. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) warnte deren Bundesvorsitzende Claudia Gerster: „Konzerne können sich ihre Profite sichern – ganz ohne Kennzeichnung und Wahlfreiheit und ohne rechtswirksame Patent-Verbote. Für absehbare Risiken und Schäden müssen wir Bäuer:innen und die Gesellschaft aufkommen.“

„Es ist enttäuschend, dass die Europaabgeordneten sogar die weitgehende Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel durchgewinkt und nicht einmal ein wirksames Verbot für Saatgut-Patentierungen durchgesetzt haben – anders als das Parlament selbst es noch vor zwei Jahren beschlossen hat“, kommentierte Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), die Entscheidung. Diese „stellt die Interessen großer Saatgut- und Technologiekonzerne über die von bäuerlichen und züchterischen Betrieben sowie Verbraucher:innen“, erklärte Bioland-Präsident Jan Plagge. „Patentierte NGT-Pflanzen führen zu mehr Monokulturen, mehr Pestizideinsatz und mehr Abhängigkeit von Konzernen“, ergänzte Thorsten Block, Vorstandsvorsitzender von Biokreis.

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband stellte dessen Lebensmittelexpertin Jutta Jaksche fest: „Die neue Verordnung verstößt klar gegen das Vorsorgeprinzip. Und: Ohne verpflichtende Kennzeichnung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Wahlfreiheit. Sie können künftig nicht mehr erkennen, ob Lebensmittel mit neuer Gentechnik erzeugt wurden.“ Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sagte, das Europaparlament habe Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher:innen im Stich gelassen. Die beschlossene Verordnung lasse zentrale Fragen unbeantwortet etwa „wie Umweltrisiken ohne vorherige Risikoprüfung ausgeschlossen werden sollen“. Judith Düesberg vom Gen-ethischen Netzwerk wies darauf hin, dass die langfristigen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme durch neue Pflanzeneigenschaften, die durch NGT erzeugt werden können, unbekannt seien. Angesichts sich immer schneller entwickelnder biotechnologischer Möglichkeiten im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz sei der vollständige Verzicht auf eine Risikoeinschätzung leichtsinnig.

Die Mehrheit der Abgeordneten „unter der Führung der Europäischen Volkspartei und der rechtsextremen Parteien haben beschlossen, die Profite einiger weniger Biotech-Giganten über die Rechte derer zu stellen, die uns ernähren, über unsere Rechte als Verbraucher und über den Naturschutz“, kommentierte Mute Schimpf von Friends of Earth Europe. Für die europäischen Biobetriebe wies deren Dachverband Ifoam Organics Europe darauf hin, dass die angeblichen Vorteile von NGT-Pflanzen auf reinen Spekulationen beruhten und der Ökolandbau auch weiterhin ohne NGT wirtschaften werde. Der Verband will sich weiter dafür einsetzen, NGT-Patente einzuschränken, „damit die Hunderte kleiner und mittlerer Züchtungsunternehmen, die das Rückgrat des europäischen Saatgutsektors bilden, weiterhin arbeiten können“, heißt es in der Mitteilung.

Heike Moldenhauer, Geschäftsführerin des europäischen Verbandes der gentechnikfreien Wirtschaft, ENGA, sagte, das Parlament habe „das Recht der Verbraucher*innen, zu erfahren, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist, in unverantwortlicher Weise missachtet“. Da NGT im Bioanbau und bei Ohne Gentechnik-Lebensmittel weiterhin ausgeschlossen seien, würden diese Kennzeichnungen „als Garantien für eine informierte Entscheidung noch wichtiger werden“. Dass die betroffenen Unternehmen dafür mehr aufwenden müssen, machte Johannes Bender, Vorstand der Bingenheimer Saatgut AG deutlich: „Wir werden am Ende selbst die Aufgabe übernehmen müssen, Gentechnikfreiheit nachzuweisen und zu garantieren. Die Aufwände und Kosten dafür tragen wir als gentechnikfrei wirtschaftende Akteure bis hin zu den Verbraucher:innen – während all diejenigen, die mit den Neuen Gentechniken arbeiten, fein raus sind. Diese Verschiebung von Verantwortung ist inakzeptabel und von hohem Risiko für Mensch, Natur und unsere Lebensmittelversorgung.”

Zugleich ging der Blick auch nach vorn: Die Bundesregierung müsse die verbleibenden nationalen Spielräume konsequent nutzen, um die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft wirksam zu schützen, erklärte Jörg Hütter, politischer Sprecher von Demeter. „Jetzt muss Bundeslandwirtschaftsminister Rainer in Deutschland die nationalen Gentechnik-Regeln in Zusammenarbeit mit ,Ohne Gentechnik‘ und Bio so anpassen, dass sie vor NGT-Verunreinigungen geschützt werden und die hohe Nachfrage nach gentechnikfreien Lebensmitteln weiter erfolgreich bedienen können“, sagte Alexander Hissting vom VLOG. Der BÖLW verwies auf ein von ihm beauftragtes Gutachten, das zu dem Ergebnis kam, dass die Verordnung gegen das Vorsorgeprinzip verstoße und rechtswidrig sei. Die AbL kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und prüft bereits eine Klage gegen die NGT-Verordnung. [lf/vef]

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EU-Parlament weicht Regeln für neue Gentechnik auf

17. Juni 2026 - 10:38

Mit ihren Änderungsanträgen wollten die Fraktionen von Linken, Grünen und Sozialdemokraten erreichen, dass das Europaparlament (EP) seine ursprünglich ablehnende Haltung gegenüber NGT-Patenten bestätigt. Auch sollten, wie im Februar 2024 vom Parlament beschlossen, NGT-Pflanzen durch die ganze Lebensmittelkette gekennzeichnet werden. Diese beiden Parlamentspositionen waren in den Trilogverhandlungen von der Chefunterhändlerin des Parlaments, Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei (EVP), nicht vertreten worden, da seit der Europawahl im Sommer 2024 Konservative und Rechte eine Mehrheit im EP haben. Zu Beginn der Abstimmung rief Polfjärd ihre Kolleg:innen auf, keine Änderungen zuzulassen. Diese würden das Verhandlungsergebnis zerstören. „The amendments would kill the deal!“

Mit dieser Drohung, dass es genau diese Verordnung oder gar keine geben werde, schafften es Rechte, Konservative und Liberale, die notwendige Mehrheit für Änderungen zu verhindern. Denn dafür wäre mehr als die Hälfte aller Abgeordneten des Parlaments notwendig gewesen. Es hätten also 361 von 720 Parlamentarier zustimmen müssen. Meistens waren es zwischen 260 und 280 Abgeordnete, die für Änderungen stimmten. Nach den Regeln des Parlaments gilt die Trilogfassung als angenommen, wenn das Parlament keine Änderungen beschließt. Deshalb gab es keine Schlussabstimmung mehr.

Damit gilt künftig, dass die Saatgutkonzerne die meisten NGT-Pflanzen, die sie derzeit entwickeln, nur noch anmelden und das Saatgut kennzeichnen müssen. Das Getreide, Gemüse und Obst, das daraus wächst, muss nicht mehr gekennzeichnet werden, ebenso wenig daraus hergestellte Lebensmittel im Supermarktregal. Es gibt keine Pflicht mehr zu prüfen, ob diese Pflanzen, in deren Erbgut an bis zu 20 Stellen eingegriffen werden darf, für Gesundheit und Umwelt unbedenklich sind. Eine Ausnahme bilden Pflanzen, die gegen Pestizide resistent sind oder selbst Insektizide produzieren. Da es sich bei NGT um gentechnische Verfahren handelt, können sich die Konzerne sowohl die Pflanzen als auch die einzelnen Erbgutänderungen patentieren lassen. Das kann dazu führen, dass auch natürlich vorkommende Gensequenzen, die etwa gegen Krankheiten resistent machen, plötzlich zum Eigentum von Konzernen werden. Niemand anderes dürfte dann ohne Erlaubnis des Patentinhabers mit diesen natürlich vorkommenden Pflanzeneigenschaften mehr züchten.

Deshalb war die Abstimmung über die Änderungsanträge, mit denen die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen eingeschränkt werden sollte, mit besonderer Spannung erwartet worden. Diese Anträge hatten zwar die meisten Pro-Stimmen, doch es reichte bei weitem nicht: 280 Abgeordnete stimmten zu, 343 waren dagegen, 40 enthielten sich. Eine Kennzeichnungspflicht wollten 258 Abgeordnete, 376 lehnten sie ab und 289 enthielten sich. Überraschend hatte kurzfristig auch die Fraktion ESN (Europa souveräner Nationen), der die deutsche AfD angehört, eigene Anträge zur Kennzeichnung eingebracht. Da sie keine namentliche Abstimmung beantragt hatte, gibt es zu deren Ablehnung keine Stimmergebnisse. Grüne und Linke forderten in zwei Anträgen die NGT-Verordnung als Ganzes abzulehnen. Dem schlossen sich 201 Abgeordnete an, 29 enthielten sich, 431 waren dagegen.

Die nun beschlossene Verordnung tritt 20 Tage, nachdem sie im Europäischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde, in Kraft. Allerdings wird sie erst zwei Jahre später angewandt. Diese Frist ist notwendig, damit die Mitgliedstaaten die notwendigen Vorbereitungen treffen können, etwa die verantwortlichen Behörden festlegen oder die vorgesehenen Datenbanken einrichten. In diesem Zeitraum wird sich aller Voraussicht nach der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Verordnung beschäftigen. Binnen zwei Monaten können dort Klagen gegen die Verordnung eingereicht werden. Die Chancen für solche Klagen stehen nicht schlecht. 2018 hatte der EuGH entscheiden, dass NGT-Pflanzen unter das strenge Gentechnikrecht fallen und das damit begründet, dass es sich um eine neue Technik handle, mit der wenig Erfahrung vorliege. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sei deshalb eine Risikoprüfung und Zulassung angesagt, wie sie das Gentechnikgesetz vorsehe. Doch die EU-Kommission versuchte mit ihrer Verordnung, dieses Urteil auszuhebeln. Es wird sich zeigen, ob der EuGH das akzeptiert. [lf]

 

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