«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Informationsdienst Gentechnik
Verordnung zur neuen Gentechnik: Der Ball liegt jetzt beim Parlament
Die Abstimmung über die Verordnung über neue gentechnische Verfahren (NGT) im Ausschuss der ständigen Vertreter (Coreper) verlief wie erwartet unspektakulär. Die Haltung der Mitgliedstaaten war im Vorfeld abgeklärt worden. Einige Mitgliedstaaten hatten dabei noch einmal begründet, warum sie die Verordnung ablehnen. Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Ungarn positionierten sich gegen den Entwurf. Belgien, Bulgarien und Deutschland signalisierten Enthaltung. Damit erreichten die Befürworter die notwendige qualifizierte Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsstaaten und 65 Prozent der Bevölkerung. Für Irritationen sorgte, dass Deutschland in der Liste der Enthaltungen ursprünglich nicht aufgeführt war. Auf Nachfrage bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass Deutschland sich weiterhin der Stimme enthalten werde und dies auch nach Brüssel gemeldet worden sei.
Nach dem Coreper-Meinungsbild wird der nächste Ministerrat den Verordnungsentwurf formell beschließen. Da es keine Diskussion mehr geben wird, muss es nicht der fachlich zuständige Ministerrat (Agrar) sein. Auf der Tagesordnung steht der Punkt beim Treffen der Außenminister am 21. April. Damit wäre die erste Lesung im Ministerrat beendet und das Europa-Parlament am Zug, voraussichtlich am 18. Mai. Für diese Plenarsitzung können die Abgeordneten Änderungsanträge einbringen, über die abgestimmt werden muss. Beobachter:innen erwarten, dass dabei die Patentierung von NGT noch einmal debattiert wird. Denn der Verordnungsentwurf enthält dazu nur die Pflicht, dass Hersteller, die ihre NGT-Pflanzen ohne Zulassung auf den Markt bringen wollen, alle mit der Pflanze verbundenen Patente offenlegen. Ansonsten erlaubt er die Patentierung aller NGT-Pflanzen, bis hin zu natürlicherweise vorkommenden Genen. Bis weit in konservative Kreise hinein ist deshalb die Sorge groß, dass diese Patente auf Dauer kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen aus dem Markt drängen und dieser noch stärker als bisher von den großen Gentechnik-Konzernen dominiert werden wird.
Deshalb, so wurde bei der deutschen Agrarministerkonferenz bekannt, arbeiten Europaabgeordnete fraktionsübergreifend an einem Antrag, der die Biopatentrichtlinie ergänzen soll. Sie wollen damit erreichen, dass Züchtungsunternehmen mit dem Saatgut zulassungsfreier NGT-Pflanzen weiterarbeiten können, ohne dass sie dessen Hersteller um Erlaubnis fragen oder Lizenzgebühren dafür zahlen müssen. Dieses sogenannte vollständige Züchterprivileg gilt auch für alle konventionell gezüchteten Pflanzen. Table Media berichtete, dass elf Europaabgeordnete der CDU und CSU die EU-Kommission schriftlich aufgefordert haben, sich vor der Parlamentssitzung zu flankierenden Schritten im Patentrecht zu bekennen. Genetische Merkmale, die auch in der Natur oder durch konventionelle Züchtung entstehen können, sollten aus Sicht der Parlamentarier nicht patentierbar sein, heißt es bei Table Media. Aus dem Text geht hervor, dass es den Abgeordneten bereits genügen würde, wenn die EU-Kommission die klare Bereitschaft signalisiere, die Biopatentrichtlinie zu überprüfen und, wo nötig, zu überarbeiten. So soll wohl verhindert werden, dass die Verordnung durch einen erfolgreichen Änderungsantrag ausgebremst wird. Denn dann müsste erneut mit dem Rat verhandelt werden. Eine solche verbale Prüfungsbereitschaft von Seiten der Kommission ist zwar ein nicht einklagbares Versprechen für die Zukunft. Doch würde eine solche Aussage es den konservativen Abgeordneten erleichtern, ohne Gesichtsverlust bei ihrer Basis für die NGT-Verordnung zu stimmen.
Denn nicht nur Umwelt-, Bio- und Verbraucherverbände lehnen NGT-Patente ab, sondern auch kirchliche Organisationen, der Bauernverband und der Verband der Pflanzenzüchter. Am 14. April veröffentlichte das Bündnis Keine Patente auf Saatgut! die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Polen. Darin lehnten rund 80 Prozent der Befragten Patente auf Lebewesen wie Pflanzen oder Tiere ab. Mehr als 70 Prozent sprachen sich gegen Patente auf natürlich vorkommende Gene aus. In Deutschland alleine lagen die beiden Quoten bei 86 und 79 Prozent. Patente fördern die Marktkonzentration und blockieren den Zugang zu der großen Vielfalt an Saatgut, der für die Züchtung und Lebensmittelerzeugung der Zukunft notwendig ist“, warnte Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Alle Menschen würden so von den Entscheidungen dieser Unternehmen und deren Preisen und Verträgen abhängig. „Deshalb lehnt die Öffentlichkeit solche Patente ganz klar ab“, sagte Volling. Ob die Mehrheit der EU-Abgeordneten dies auch tut, wird sich am 18. Mai zeigen. [lf]
Gentechnik-Unternehmen Bioceres in Konkurs
Schon vor gut einem Jahr meldete Bioceres Crop Solutions sinkende Umsätze und einen deutlichen Verlust. Damals teilte das Unternehmen mit, es wolle kein Saatgut mehr züchten, produzieren oder vertreiben. Damit gab es die Vermarktung des von ihm entwickelten, angeblich trockentoleranten Gentechweizens HB4 auf. In den Jahren zuvor war die Nachfrage in Argentinien und Brasilien gering geblieben, da der Weizen in der Praxis niedrigere Erträge lieferte als der Durchschnitt (Der Infodienst berichtete).
Im April 2025 kündigte Bioceres eine Fusion mit dem Gentechnikunternehmen Moolec Science an. Moolec will mit Hilfe gentechnisch veränderter Pflanzen tierische Proteine herstellen und hat bereits Sojabohnen namens Piggy Soy präsentiert, die Schweineproteine enthalten. Bei der im Juni 2025 abgeschlossenen Fusion tauschten die Eigentümer von Bioceres SA ihre Wertpapiere gegen Moolec-Aktien, teilte Moolec mit. Bioceres Gründer Federico Trucco blieb Geschäftsführer der Tochterfirma Bioceres Crop Solutions. Doch er bekam die finanzielle Schieflage des Unternehmens offenbar nicht in den Griff.
Bereits Anfang Juli 2025 konnte Bioceres SA laut einem Bericht von „La Nacion“ Schuldscheine in Höhe von 5,3 Millionen US-Dollar nicht rechtzeitig bedienen. Nach ihren Angaben betragen die Gesamtschulden der Muttergesellschaft inzwischen 30 Millionen US-Dollar. Deutlich stärker verschuldet ist die Tochter Bioceres Crop Solutions. Sie wies im Jahresabschluss 2024/2025 zum 30.06.2025 insgesamt 468 Millionen US-Dollar an Verbindlichkeiten aus, denen 333 Millionen Umsatz und ein Verlust von knapp 60 Millionen Dollar gegenüberstanden. Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 endete für Bioceres Crop Solutions zum 30. September 2025 mit einem Umsatzrückgang und höheren Verlusten als im Vorjahreszeitraum.
Der Bericht nach dem zweiten Quartal wies eine Wertminderung von 179 Millionen US-Dollar aus. Grund war die Zwangsvollstreckung von Vermögenswerten der Tochtergesellschaft Pro Farm am 20. Januar 2026. Pro Farm sollte sich einst um die Geschäfte von Bioceres in den Vereinigten Staaten und Europa kümmern. Die Versteigerung brachte 15 Millionen US-Dollar ein, während das Vermögen mit 194 Millionen Dollar in den Büchern stand. Bioceres klagt gegen die Auktion, da es die Bedingungen der Versteigerung als nicht angemessen erachtet.
Mit diesen Zahlen zog sich Trucco den Unmut des starken Mannes bei Moolec, Juan Sartori, zu. Der uruguayische Unternehmer hielt nach der Fusion über seine Union Group und andere Firmen fast 40 Prozent der Moolec-Aktien. Die Zeitung "La Nacion" berichtet, er habe im Dezember 2025 eine Sitzung einberufen, um Trucco zu entmachten. Über deren Rechtmäßigkeit müsse ebenfalls noch ein Gericht entscheiden. Parallel dazu beantragte Sartori die Insolvenz und bekam Recht. Am 3. März 2026 beschloss Fernando Mécoli, Richter für Zivil- und Handelssachen in der argentinischen Stadt Rosario, das Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen Bioceres SA zu eröffnen.
Die Tochter Bioceres Crop Solutions bleibt davon formal unberührt. Sie hat den Konkurs der Mutter auf ihrer Webseite nicht einmal erwähnt. Im letzten aktuellen Statement vom 16. März setzte Trucco seine Hoffnung auf Gespräche mit den Banken, um die Schulden der Tochter umzuschichten. Parallel dazu soll das Management einen langfristigen Finanzplan entwickeln. Dass die Tochtergesellschaft Rizobacter Argentina Unternehmensanleihen erfolgreich verlängern konnte, sieht Trucco als positive Entwicklung.
Der Zustand von Bioceres spiegelt sich im Aktienkurs wider. Ende Januar fiel der Wert der an der US-Börse Nasdaq gelisteten Aktien auf unter einen US-Dollar. Seither pendelt er zwischen 40 und 60 Cent. Die Nasdaq hat laut Börse Express bereits ein offizielles Delistungsverfahren eingeleitet. Bis zum 14. September 2026 müsse der Aktienkurs an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Tagen wieder über der Marke von 1,00 US-Dollar schließen. Ansonsten würde Bioceres aus dem Nasdaq fliegen und damit für viele Anleger:innen uninteressant werden. Ebenfalls im Nasdaq ist die Aktie von Moolec Science. Das Unternehmen teilte Anfang April mit, dass jetzt 65 Prozent der Anteile der Agricultural Investment Group gehören. Die auf den britischen Jungferninseln ansässige Firma wurde laut Market Screener 2008 von Juan Sartori gegründet. [lf]
Forschungsprojekt Pilton: War da was?
Im Rahmen des Forschungsvorhabens Pilton „sollen Weizenpflanzen mit verbesserter, multipler und dauerhafter Pilztoleranz durch neue Züchtungsmethoden entwickelt werden“ So stand es 2020 im Projektflyer. Zudem sollten in dem Projekt laut Flyer „das Potenzial zur signifikanten Einsparung von Pflanzenschutzmitteln verdeutlicht und quantifiziert werden“. Außerdem wollten die Züchter aufzeigen „wie derzeit angebotene Genome Editing-Technologien von Unternehmen der Pflanzenzüchtung, auch vor dem Hintergrund bestehender Schutzrechte, genutzt werden können“. Getragen wurde Pilton von knapp 60 deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen, die sich in der Gemeinschaft zur Förderung von Pflanzeninnovation (GFPi) zusammengefunden haben. Wichtigstes Mitglied ist der in der Agrogentechnik erfahrene Konzern KWS.
Auf einer eigenen Projektwebseite wurden regelmäßig Video-Updates veröffentlicht, dazu Experteninterviews und Informationen über die angeblichen Vorteile neuer gentechnischer Verfahren (NGT). In dem am 26. Mai 2023 veröffentlichten Video-Update 5 berichtete der Projektleiter Dietmar Stahl von der KWS, dass Winterweizen der Sorte Donovan erfolgreich gentechnisch verändert und nun zusammen mit Kontrollpflanzen mit Gelbrost infiziert worden sei. „Erste Krankheitssymptome sind zu sehen, die Pflanzen werden jetzt wöchentlich bonitiert und in einigen Wochen werden die endgültigen Ergebnisse vorliegen“, sagte Stahl. Seither herrscht auf der Pilton-Webseite Funkstille.
Im Geschäftsbericht der GFPi für 2023 heißt es, dass der getechnische Eingriff mit Crispr/Cas zuerst an Sommerweizen überprüft worden und dann 2023 auf Winterweizen übertragen worden sei. Die Arbeiten am Winterweizen würden bis Ende 2023 abgeschlossen sein, dann laufe auch das Projekt aus. Betont wurde, dass das öffentliche Interesse auch im dritten Projektjahr ungebrochen sei. „ Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu Genome-Editing-Verfahren hat die Nachfrage nach dem Projekt nochmals erhöht“ heißt es im Bericht. Auch in den Medien sei Pilton weiterhin präsent. Der Informationsgewinn für die Projektpartner sei enorm gewesen. „Eine abschließende Analyse und Einordnung der erzielten züchterischen Ergebnisse wird zeigen, welches Potenzial das bearbeitete Merkmal für weitere Züchtungsarbeiten bietet“, heißt es abschließend. Ein Jahr später, im Geschäftsbericht der GFPi für 2024, steht noch ein kleiner Absatz, der betont, wie erfolgreich das Projekt gewesen sei.
Der Informationsdienst Gentechnik hat zweimal beim Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter nachgefragt, warum es zu diesem Projekt keinen Abschlussbericht gibt. Der Verband antwortete nicht. Das ist sein gutes Recht: Da keine öffentlichen Mittel in das Projekt geflossen sind, kann die GFPi frei über die Ergebnisse verfügen. Dennoch liegt angesichts des großen medialen Aufwands, den der Verband um Pilton betrieben hat, der Verdacht nahe, dass die Ergebnisse so toll nicht waren. Dafür spricht auch, dass das für die Genomeditierung verwendete Vorgehen von KWS entwickelt wurde, sich aber im Kapitel Forschung und Entwicklung des aktuellen Geschäftsberichts kein Wort zu Weizen findet.
Eine Anfrage des Infodienstes, ob KWS weiter an genom-editiertem Winterweizen mit multipler und dauerhafter Pilztoleranz arbeite und wie weit diese Arbeiten inzwischen gediehen seien, beantwortete Pressesprecherin Gina Wied eher allgemein: „Die Ergebnisse dieses Projektes fließen in die derzeit laufenden und geplanten Projekte unseres Unternehmens ein.“ Sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen wie in der NGT-Verordnung der EU geplant bald verabschiedet werden, "dann können wir „vor der Haustür“ weitere Projekte auf den Weg bringen und solche genomeditierten Pflanzen auch im Feld testen". [lf]
Regelung für gentechnisch veränderte Mikroorganismen im Europaparlament
Bisher werden gentechnisch veränderte (gv) Bakterien, Algen, Pilze und Hefen in geschlossenen Systemen wie Fermentern eingesetzt. Doch inzwischen bringen erste Unternehmen gv-Bakterien auch auf dem Acker aus, wo sich ihr Erbgut unkontrolliert verbreiten kann. So vermarktet die US-Firma Pivot Bio eine gv-Variante des Bodenbakteriums Klebsiella variicola als Düngemittel. Die EU-Kommission wertet solche Anwendungen als technischen Fortschritt. Sie hat deshalb im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, dass gentechnisch veränderter Mikroorganismen (GMM) vereinfacht und beschleunigt in die Umwelt freigesetzt werden dürfen. Als ersten Schritt im Gesetzgebungsverfahren hat sich der federführende Umweltausschuss des EU-Parlaments mit dem Vorschlag befasst.
Für die Europäische Volkspartei lobte die Abgeordnete Jessica Polfjärd den Entwurf und betonte die Bedeutung der Gentechnik für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Auch die Vertreterinnen der Liberalen und der extremen Rechten legten hier ihren Schwerpunkt. Der rechtskonservative Aurelijus Verygawies wies zwar ebenfalls auf diese Chancen hin, sprach aber auch von möglichen Langzeitrisiken und davon, dass sich Vereinfachung und Vorsorgeprinzip im Gleichgewicht befinden müssten. Berichterstatterin für den Umweltausschuss ist für diesen Gesetzesvorschlag die portugiesische Sozialistin Marta Temido. Sie monierte fehlende Unterlagen und fragte nach möglichen Auswirkungen veränderter Mikroorganismen auf die Mikrobengemeinschaft im menschlichen Darm. Auf Unverständnis stieß bei ihr der Plan der EU-Kommission, GMM unbefristet zuzulassen.
Für die Grünen bezeichnte Martin Häusling den Vorschlag als nicht ausgereift und nicht zustimmungsfähig, es bestünden viele offene Fragen. GMM hätten hohe Mutationsraten und würden sich viel schneller vervielfältigen als Pflanzen.Er kritisierte, dass die EU-Kommission keine Folgenabschätzung vorgelegt habe. Ihr Vorschlag sei von Technikgläubigkeit geprägt und stelle die Risikovorsorge hinten an, obwohl selbst die Lebensmittelbehörde EFSA auf die großen Wissenslücken bei der Freisetzung von GMM in die Umwelt hinweise. Fortschritt heiße nicht, dass man auf Risikovorsorge verzichten könne, sagte Häusling. Anja Hazekamp von den Linken betonte, dass das menschliche Leben von der Gemeinschaft der Mikroben abhänge. Der Gesetzesvorschlag verwässere die Sicherheitsanforderungen, sei deshalb unverantwortlich und sollte zurückgewiesen werden. Mehrere Redner:innen kritisierte, dass die EU-Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag die GMM-Regelung mit Vorgaben für die Organtransplantation verknüpft habe. Deshalb wurde der Vorschlag auch in einer Sondersitzung zusammen mit dem Gesundheitsausschuss des Parlaments vorgestellt. Die Vertreterin der EU-Kommission begründete dies damit, dass beides eilige Ergänzungen zur derzeit diskutierten Biotechnologie-Verordnung seien. Sie wies darauf hin, dass Risikobewertung und Zulassung vereinfacht, aber nicht abgeschafft werden sollen.
Angesichts der vielen neuen Anwendungen und der großen Wissenslücken bei der Freisetzung von Mikroorganismen sollten die Sicherheitsanforderungen eher erhöht werden, schreibt das Institut Testbiotech. „Solange keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen, könnten Freisetzungen allenfalls dazu dienen, Grundlagenforschung zu betreiben“. Dabei müsse jegliche Freisetzung unter kontrollierten Bedingungen stattfinden und engmaschig überwacht werden. Testbiotech kritisiert auch die von der EU-Kommission geplanten Erleichterungen für Mikroorganismen mit niedrigem Risiko. Diese als QPS (qualified presumption of safety, also begründete Sicherheitsvermutung) bezeichnete Kategorie sei von der EFSA in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln entwickelt worden, nicht aber für großflächige Freisetzungen von GMM. Sie sei für eine Einschätzung der damit verbundenen Umweltrisiken nicht ausreichend.
Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat (zusammen mit anderen Behörden) bereits darauf hingewiesen, dass freigesetzte GMM neue, noch unbekannte Umweltrisiken mit sich bringen können. Denn einmal freigesetzt seien sie nicht mehr rückholbar, verändern sich aber dynamisch und tauschen ihr Erbgut mit anderen Mikroorganismen. Aufgrund dieser Eigenschaften seien die Freisetzungen mit höheren Unsicherheiten als bei gv-Pflanzen verbunden, schreiben Mitarbeiter:innen des BfN nun in einem Aufsatz, der sich gerade im Druck befindet. Sie warnen darin, dass sich GMM unkontrollierbar ausbreiten; eine Koexistenz mit einer gentechnikfreien Landwirtschaft sei dadurch nicht möglich. Über den Regulierungsvorschlag schreiben die BfN-Mitarbeiter:innen, er lasse Umweltwirkungen weitgehend außen vor. Ihr Fazit: „Freisetzungen unter diesen Prämissen wären Reallabore mit ungewissem Ausgang, ohne dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden“.
Ob diese wissenschaftlichen Einschätzungen bei der Mehrheit der Europaabgeordneten Gehör finden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Der Umweltausschuss plant, seine Stellungnahme im Juni zu besprechen und Mitte September zu beschließen. Das Parlament könnte dann bereits im Herbst seine Position zur Freisetzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen im Plenum beschließen. Auf der Webseite des Europäischen Rates findet sich zu dem Regelungsvorschlag der EU-Kommission noch kein Eintrag. [lf]
Großbritannien: Regierung treibt neue Gentechnik voran
QuberTech heißt eine Firma, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren (NGT) den Gummirohstoff Latex aus Löwenzahn gewinnen will. Die Wurzeln dieser Pflanze enthalten Latex, allerdings nur in so geringen Mengen, dass es unwirtschaftlich ist, den Rohstoff zu extrahieren. QuberTech will nun herausfinden, mit Hilfe welcher Gene sich die Latex-Produktion steigern lässt, um die Pflanzen anschließend in großem Stil in Gewächshäusern in Nährlösung wachsen zu lassen. In drei bis vier Jahren könnte es nach Angaben des Unternehmens so weit sein. Dafür hat QuberTech vom britischen Landwirtschaftsministerium (Defra) Ende Januar 2025 rund 2,2 Millionen Euro Förderung erhalten.
Gelder von Defra bekamen auch sechs weitere Projekte mit gentechnisch veränderten Pflanzen, die in einem Wettbewerb ausgewählt wurden. So erhielt das Unternehmen Precision Plants gut eine Million Euro, um klimatolerante Nutzhanfsorten zu entwickeln. Mit 1,35 Millionen Euro förderte das Ministerium die britische Zuckerindustrie, damit sie Zuckerrüben herstellen kann, die gegen das Yellow Virus resistent sind. Der von Blattläusen übertragene Organismus lässt die Blätter vergilben. 1,1 Millionen Euro gingen an das John Innes Centre, damit es seine Vitamin D-haltige Tomate weiter kommerzialisieren kann. Insgesamt 14,5 Millionen Euro schüttete das Ministerium in diesem Wettbewerb aus.
Daneben fördert Defra fünf Zuchtprogramme (Genetic Improvement Networks, GIN) mit jeweils 3,5 Millionen Euro, verteilt über die Jahre 2024 bis 2029. Darin befassen sich Forschungseinrichtungen und Unternehmen gemeinsam mit Raps, Weizen, Hülsenfrüchten, Gemüse und Beeren. In diesen Züchtungsprogrammen, die alle schon länger laufen, sollen neue gentechnische Verfahren eingesetzt werden, um Pflanzen widerstandsfähiger zu machen oder höhere Erträge zu erzielen. Damit solche Pflanzen möglichst schnell aufs Feld kommen, unterstützt Defra mit 2,5 Millionen Euro von 2024 bis 2027 die Plattform Probity. Sie organisiert Anbauversuche – aktuell mit NGT-Weizen und Gerste – von Landwirt:innen, die zusammen mit Forschenden und verarbeitenden Unternehmen ausgewertet werden. Initiiert hat die Plattform ein Netzwerk NGT-begeisterter Landwirte namens Bofin (British on-farm innovation network). Es organisiert ab diesem Jahr auch Versuche mit NGT-Raps, der gegen die Blattfleckenkrankheit, eine Pilzinfektion, resistent sein soll. Defra-Zuschuss: 2,9 Millionen Euro für drei Jahre.
Diese Anbauversuche sind nicht die einzigen NGT-Pflanzen, die in Großbritannien getestet werden. Aktuell listet die Organisation Beyond GM 24 Gentechnik-Experimente auf britischen Äckern auf. Dazu zählen NGT-Weizen, -Raps und -Leindotter, die höhere Erträge liefern sollen. Bei Kartoffeln steht eine längere Lagerung im Vordergrund und Tomaten sollen süßer schmecken und sich besser maschinell ernten lassen. Nachdem seit November 2025 die britischen Regelungen zum Umgang mit NGT-Pflanzen in Kraft sind, können die Ergebnisse solcher Feldversuche schnell auf den Markt kommen. Denn die Behörde prüft lediglich, ob eine angemeldete Pflanze als NGT-Pflanze im Sinne des Gesetzes gilt. Im eigens dafür eingerichteten Verzeichnis des Ministeriums findet sich schon ein erster Eintrag: Das Forschungsinstitut Rothamsted Research darf eine Gerste vermarkten, die so manipuliert wurde, dass der Fettgehalt in ihren Blättern ansteigt.
Dazu hatten Forschende des Instituts zwei Gene verändert, die fettabbauende Enzyme regulieren. Der höhere Fettgehalt soll die Qualität des Futters steigern und die Methanemissionen der damit gefütterten Rinder verringern, heißt es in der Vermarktungsnotiz. Den Anbau hatten in den letzten beiden Jahren Betriebe im Probity-Netzwerk getestet. Nun will Rothamsted Research als nächstes Fütterungsversuche durchführen. Da Milch und Fleisch der Versuchstiere verkauft werden sollen, hat es die Gerste zur Vermarktung angemeldet und die Freigabe als Viehfutter bekommen. Allerdings beschränkt auf England, da Schottland und Wales dem neuen Gentechnikgesetz nicht zugestimmt hatten. Als eines der nächsten Produkte könnte die Vitamin D-haltige Tomate des John Innes Centre die Vermarktungsfreigabe erhalten. Derzeit laufen Tests mit freiwilligen Probanden, um zu zeigen, dass der Vitamin D-Spiegel in ihrem Körper tatsächlich steigt, wenn sie diese Tomaten essen.
Es könnte aber auch ganz anders kommen. Denn der für Zivilverfahren zuständige High Court verhandelt eine im August 2025 eingereichte Klage von Beyond GM gegen die britischen NGT-Regelungen. Für den 12. und 13. Mai ist eine mündliche Verhandlung angesetzt. „Das bedeutet, dass das Gericht unseren Fall als schwerwiegend, stichhaltig und einer umfassenden Prüfung würdig erachtet“, schrieb Beyond GM. [lf]
Neue Gentechnik: Länder wollen weniger Patente
Laut vorläufigem Protokoll machten die Minister:innen in ihrem am Freitag bei der Agrarministerkonferenz gefassten Beschluss deutlich, was sie genau erwarten: Die Biopatentrichtlinie müsse „so ausgestaltet werden, dass ein vollständiger Züchtervorbehalt eingeführt wird, welcher dem im Sortenschutzgesetz entspricht“. Züchter:innen könnten dann mit dem NGT-Saatgut und den NGT-Pflanzen des Patentinhabers weiterarbeiten, ohne dass sie um Erlaubnis fragen und Lizenzgebühren zahlen müssen.
Anlass für diesen Beschluss war ein Antrag Mecklenburg-Vorpommerns. Die Einstimmigkeit konnte allerdings nur erreicht werden, indem ein Absatz gestrichen wurde. Darin hätten die Minister:innen den Vorschlag des Europäischen Parlaments vom 24.04.2024 in Bezug auf Patente unterstützen sollen. Dieser sah ein vollständiges Verbot von Patenten auf NGT-Saatgut und -Pflanzen vor. Dies wollten anscheinend nicht alle Minister:innen mittragen. Nach hinten verschoben wurde die Bitte an die Bundesregierung, sich für ein solches Verbot einzusetzen. Sie soll es nun erst dann unterstützen, wenn es in der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments zu keiner Verbesserung in Bezug auf die Patentierbarkeit kommt. Allerdings ist diese zweite Lesung der letzte formale Akt des Gesetzgebungsverfahrens. Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten zu, ist die Verordnung verabschiedet. Die gefundene Kompromissformulierung läuft also ins Leere. Zugleich vermeidet sie es, der Bundesregierung eine Bitte der Länder für die vorher angesetzte zweite Lesung der NGT-Verordnung im EU-Ministerrat im April mitzugeben.
Der zweite Teil des Antrags aus Mecklenburg-Vorpommern betraf das Thema Koexistenz. Hier konnten sich die Minister:innen anscheinend nicht auf einen Kompromisstext einigen. Denn das vorläufige Protokoll der Agrarministerkonferenz verzeichnet drei Protokollerklärungen, die der Parteizugehörigkeit der Minister:innen entsprechen. Einig waren sich alle darin, dass es in Sachen Koexistenz dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Saarland (alle SPD) und Rheinland-Pfalz (FDP) beließen es dabei. Die Ministerinnen von CDU und CSU baten den Bund, „soweit rechtlich möglich und technisch machbar, verbindliche und praxisgerechte Regelungen zur Koexistenz und zu Nachweisverfahren zu schaffen und diese im Gleichklang mit anderen EU-Mitgliedsstaaten abzustimmen“. Dies sei erforderlich, um auch in Zukunft einen freiwilligen marktorientierten gentechnikfreien Anbau im konventionellen Landbau und den rechtlich verpflichtenden gentechnikfreien Anbau im ökologischen Landbau zu gewährleisten. Diese Formulierungen standen ohne den Zusatz „soweit rechtlich möglich und technisch machbar“ auch im ursprünglichen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern.
Die drei grünen Minister:innen von Hamburg, Bremen und Niedersachsen bitten den Bund ebenfalls „soweit rechtlich möglich und technisch machbar“: Die Koexistenzregelungen sollen nicht nur verbindlich und praxisgerecht, sondern auch wirksam sein. Zusätzlich forderten die Grünen noch Regelungen zur Haftung und zum sogenannten „Opt out“. Der bedeutet, dass einzelne Mitgliedstaaten europaweit zugelassenen Gentechnikpflanzen für ihr Staatsgebiet verbieten können. Ein solches nationales Anbauverbot erlaubt die geplante NGT-Verordnung nur für NGT-Pflanzen der Kategorie 2. Doch gibt es für Deutschland immer noch kein Gesetz, das regelt, wie der 2015 ins EU-Gentechnikrecht eingeführte Opt out national umgesetzt werden soll – auch nicht für alte Gentechnik.
Im Vorfeld der Konferenz hatten der Biodachverband BÖLW, Demeter und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Länderminister:innen aufgefordert, den Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen und sich gegen eine Patentierung von NGT-Saatgut und -Pflanzen auszusprechen. Die AbL hatte in ihrer Stellungnahme verlangt, dass der Antrag noch um die Forderung ergänzt werden sollte, dass „im Patentrecht ein vollständiger Züchtervorbehalt etabliert wird, der dem des Sortenschutzes entspricht“. Mit Erfolg: Die Formulierung findet sich nun im Beschluss der Konferenz. [lf]
Teurer dank Gentechnik: Tomaten mit Popcornduft
Die Vertreter:innen wissenschaftlicher Institute sowie eines Saatgutunternehmens in der ostchinesischen Stadt Hangzhou hatten sich für ihre Arbeit thailändischen Duftreis und indischen Basmatireis als Vorbild genommen. Die beiden Reissorten erzielen durch ihr an Popcorn erinnerndes Aroma deutlich höhere Preise auf dem Markt als herkömmlicher Reis. Deshalb wollten die Forschenden Tomaten ebenfalls so duften lassen, um den Absatz zu fördern.
Verantwortlich für den Geruch ist der Duftstoff 2-Acetyl-1-Pyrrolin (2-AP), der nicht nur in Reis, sondern auch in anderen Pflanzen inklusive Tomaten von Natur aus gebildet wird. Doch ein Gen namens BADH2 wandelt eine Vorstufe dieses Duftstoffs so um, dass 2-AP nicht mehr entsteht. Die Forschenden fanden in Tomaten zwei Varianten dieses Gens und schalteten sie mit Hilfe von Crispr/Cas ab. Der erwartete Effekt trat ein: Der Duftstoff 2-Acetyl-1-Pyrrolin reicherte sich in den Blättern und den Früchten auf das mehr als Vierfache an, sie dufteten nach Popcorn. Überraschend ist das nicht, da andere Wissenschaftler:innen nach dem gleichen Prinzip schon duftende Maiskörner und Sojabohnen erzeugten.
In ihrer Arbeit schreiben die Forschenden auch, dass sie in 706 Tomatensorten nach einer natürlichen Mutation der beiden BADH2-Genvarianten gesucht hätten. Zwar fanden sie vier Sorten, die eine Mutation des Gens aufwiesen. Doch keine von ihnen entwickelte einen Popcorn-Duft. „Mit anderen Worten: Die Natur hatte noch nie eine Tomate mit Popcorn-Aroma hervorgebracht. Das Labor hingegen schon“, schrieb die South China Morning Post. Das wirft ein Schlaglicht auf die Verordnung zu neuen gentechnischen Verfahren (NGT) der Europäischen Union, die sich derzeit in der Schlussabstimmung im Ministerrat und im EU-Parlament befindet. Nach der NGT-Verordnung wäre die Popcorn-Tomate gleichwertig mit natürlichen Tomaten. Sie dürfte vermarktet werden, ohne dass ihr Risiko für Gesundheit oder Umwelt geprüft wird. Denn es wurden nur zwei Gene geändert und das könnte – jedenfalls theoretisch - auch auf natürlichem Wege passieren. Die geplante Verordnung definiert sogar, dass eine NGT-Pflanze als gleichwertig zu natürlichen Pflanzen gilt, solange nicht mehr als zwanzig Gene geändert wurden.
Die Forschenden aus Hangzhou schreiben, die gentechnische Veränderung habe für die Pflanzen insgesamt keine Nachteile gebracht. Sie seien ebenso gut gewachsen und hätten ebenso viel Zucker und Fruchtsäure enthalten, wie unveränderte Tomaten. Der nächste Schritt sei nun, „diesen Duft in kommerziellen Elite-Sorten einzuführen, was deren Geschmackskomplexität verbessern und möglicherweise die Verbraucherpräferenz und den Marktwert steigern könnte“. An den Forschungsarbeiten war bereits ein chinesisches Saatgutunternehmen beteiligt.
China produziere jedes Jahr 70 Millionen Tonnen Tomaten, das sei mehr als ein Drittel der weltweiten Ernte, schreibt die South China Morning Post. Ein guter Teil davon wird exportiert und etwa in Italien weiterverarbeitet. So gelangen chinesische Tomaten heute schon nach Deutschland – nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau teilweise ohne korrekte Herkunftsbezeichnung. Und sollte die geplante NGT-Verordnung in der EU demnächst verabschiedet werde, müsste auch nicht mehr auf dem Etikett stehen, dass die chinesischen Tomaten gentechnisch verändert worden sind. [lf]
Forschende fordern neues Verständnis der Genetik
„Jenseits von Mendel“ hat diese Gruppe hochkarätiger Biolog:innen und Genetiker:innen ihre Arbeit überschrieben. Gregor Mendel veröffentlichte 1866 die nach ihm benannten Mendelschen Regeln der Vererbung, die er bei Kreuzungsversuchen mit Erbsen entdeckt hatte. Aus ihnen entwickelte sich mit der Erforschung des Erbguts das klassische Modell der Gentechnik. Demnach gibt es für jedes Merkmal einer Pflanze wie Blütenfarbe oder Samengröße ein Gen, das diese Eigenschaft steuert. Gleiches gilt für Stoffwechselprodukte in den Pflanzen. Für jedes Enzym, das die Pflanze produziert, gibt es in diesem Modell ein Gen, das die Produktion steuert. Greift jemand mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) wie Crispr/Cas in dieses Gen ein, kann er damit das Merkmal ändern. Ein Beispiel dafür ist der waxy Mais von Corteva, bei dem die Wissenschaftler:innen des Konzerns ein Gen abgeschaltet und damit die Stärkezusammensetzung in den Körnern geändert haben.
Die Autor:innen loben, dass dieser klassische Ansatz „erstaunliche Einblicke in die Biochemie des Lebens und die Interaktion von Zellen verschafft“ habe. Aber er stoße zunehmend an seine Grenzen. Etwa wenn es darum gehe zu erklären, warum es innerhalb der Individuen einer Art zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, wenn ein Gen geändert wird. Die Expert:innen nennen dafür in ihrem Aufsatz mehrere Gründe. Damit bestätigen sie, was die Kritiker:innen der Agrogentechnik schon seit langem gegen das mechanistische Denken von Gentechniker:innen ins Feld führen: Es wird dem komplexen Zusammenwirken innerhalb des Genoms und von Genom und Umwelt nicht gerecht.
So nennt der Aufsatz Umweltfaktoren, die das Genom und die Entwicklung vom Samen zum erwachsenen Organismus beeinflussen. Das ist ein längst bekannter Effekt, der immer wieder dazu führt, dass im Labor gentechnisch veränderte Pflanzen zwar im Gewächshaus in kontrollierter Umgebung die erwarteten Resultate zeigen. Sobald sie jedoch auf dem Acker wachsen, mit unterschiedlichen Böden und Witterungseinflüssen, zeigen sich die Ergebnisse längst nicht mehr so deutlich.
Aufgeführt wird auch der Pleiotropie-Effekt: Ein Gen kann je nach Umgebung unterschiedliche Aufgaben erfüllen oder zu unterschiedlichen Ausprägungen führen. Dieser Effekt kann bei gentechnisch veränderten Pflanzen zu unerwarteten Nebeneffekten führen. So hatte etwa die Firma Calyxt die Fettsäurezusammensetzung in einer Sojabohne geändert. Doch sank durch die Änderung im Erbgut auch der Ertrag der Pflanzen, die deshalb kein Landwirt anbauen wollte.
Das Erbgut enthält auch Gene, die einschreiten, wenn ein anderes Gen durch eine Mutation aus der Rolle fällt. Sie können dann seine Wirkung unterdrücken oder ausgleichen. Mit diesem Suppressor-Effekt schützt das Erbgut oft besonders wichtige Gene vor unerwünschten Veränderungen oder Eingriffen.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten und der vielen Wissenslücken im Zusammenspiel all dieser Faktoren, plädieren die Autor:innen für ein grundsätzliches Umdenken: „Die Mehrzahl biologischer Merkmale – von Körperformen über physiologische Funktionen bis hin zu Krankheitsrisiken – entsteht aus dem Zusammenspiel sehr vieler Gene. Die Effekte einzelner Varianten sind dabei meist klein, häufig kontextabhängig und werden stark durch Umweltbedingungen sowie den genetischen Hintergrund eines Individuums beeinflusst“, heißt es dazu in der Mitteilung des Max-Planck-Instituts für Biologie, von dem Wissenschaftler:innen an der Arbeit beteiligt waren. Für die künftige Forschung bedeute das: „Weg von der Suche nach einzelnen, klar abgegrenzten Genwirkungen – hin zu experimentellen Ansätzen, die genetische Komplexität nicht als Störfaktor behandeln, sondern als Ausgangspunkt.“ [lf]
Neue Gentechnik: kaum Pflanzen auf dem Markt
Der von Eva Gelinsky für das Schweizer Bundesamt für Umwelt erstellte Bericht nennt gerade mal drei NGT-Pflanzen weltweit, die angebaut und auch vermarktet werden. Das sind zwei Maissorten von Corteva mit Herbizidresistenz, die unterschiedliche Insektizide produzieren. Für deren Herstellung wurden klassische Gentechnik und Crispr/Cas kombiniert. Sie werden in den USA und Kanada angebaut, eine von ihnen auch in Argentinien. In der EU sind die beiden Maislinien als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Sie dürfen also importiert werden. Das dritte NGT-Produkt ist eine Tomate aus Japan mit einem erhöhten Gehalt des Botenstoffes GABA (Gamma-Aminobuttersäure), der den Blutdruck senken und den Schlaf fördern soll. Sie ist inzwischen auch in Singapur und auf den Philippinen als Lebensmittel zugelassen, wird dort aber laut Bericht noch nicht vermarktet.
Darüber hinaus listet der Bericht 89 NGT-Pflanzen aus 31 verschiedenen Arten auf, die sich in der Entwicklung befinden. 15 davon sollen laut Ankündigung ihrer Hersteller in den nächsten Jahren auf den Markt kommen. Darunter befinden sich herbizidresistente Reislinien der Firmen Cibus und BioHeuris, Kurzhalm-Mais und ein gegen drei Krankheiten resistenter Mais von Corteva oder Sojabohnen mit höherem Ertrag von Inari und mit Trockentoleranz von GDM. Auch eine krankheitstolerante Orange der Firma Soilcea und eine nicht-bräunende Banane von Tropic Bioscience stehen in dieser Auflistung.
Viele dieser NGT-Pflanzen standen schon in früheren Fassungen des Berichts, der jährlich aktualisiert wird. Ein Vergleich zeigt, dass sich optimistische Angaben zum Markteintritt oft nicht halten ließen. So sollte das NGT-Ackerhellerkraut von Covercress (eine Tochter von Bayer und dem Agrarhändler Bunge) ursprünglich Mitte des Jahrzehnts auf dem Markt kommen, steckt aber immer noch in der Testphase. Laut Bericht soll es in diesem Winter auf 4.000 Hektar angebaut werden. Noch auffälliger ist, dass zahlreiche angekündigte NGT-Pflanzen still und leise zurückgezogen wurden. Ein Beispiel ist der gentechnisch entbitterte Salat aus Senfblättern von Pairwise. Die Firma hatte ihn 2023 mit viel Tamtam auf den Markt gebracht und 2024 das Geschäft an Bayer abgegeben. Der Konzern teilte auf Anfrage mit, er habe das Saatgut dieser Pflanzen bisher nicht vermarktet, und es gebe derzeit keine neuen Informationen dazu. Die Firma Yield10 Bioscience startete Anfang 2023 den vorkommerziellen Anbau von NGT-Leindotter mit erhöhtem Ölgehalt und kündigte an, das Produkt in den nächsten zwei bis drei Jahren groß auszurollen. Stattdessen musste das Unternehmen Konkurs anmelden und wurde vom australischen Saatgutkonzern Nufarm aufgekauft. Er will den Leindotter weiter entwickeln, nannte aber keinen Zeitraum für eine Markteinführung.
Der BAFU-Bericht erwähnt, dass zahlreichen NGT-Pflanzen in den USA und Lateinamerika bestätigt wurde, sie könnten ohne Zulassungsverfahren vermarktet werden. Dass die meisten dieser Pflanzen dennoch nicht auf den Markt kamen, erklärt der Bericht so: Viele Startups entwickeln ihre gentechnischen Veränderungen im Labor an Modellpflanzen. Um auf den Markt zu kommen, brauchen sie ein Saatgutunternehmen, das bereit ist, seine Hochleistungssorten zur Verfügung zu stellen und die weitere Arbeit mit zu finanzieren. Selbst wenn sich ein solcher Partner findet, kann es sein, dass sich gute Laborergebnisse in Feldversuchen nicht bestätigen.
Der Bericht von Eva Gelinsky zeigt auch das Patentdickicht auf, das sich rund um Crispr/Cas als Technologie und damit hergestellte NGT-Pflanzen entwickelt hat. Um sich darin zurechtzufinden, bräuchten Saatgutunternehmen immer mehr teures Expertenwissen. Da alle beteiligten Patentinhaber:innen ihren Anteil an den künftigen Umsätzen mit NGT-Pflanzen in Form von Lizenzgebühren haben wollen, dürfte NGT-Saatgut teuer werden, lautet ihre Schlussfolgerung. [lf]
Glyphosat: Bayer hofft auf US-Gericht und Vergleich
Seit dem ersten Glyphosat-Urteil im Sommer 2018 sind in mehreren US-Staaten zahlreiche Prozesse durch die Instanzen gegangen - bis zu den obersten Berufungsgerichten der Bundesstaaten. Diese bewerteten eine entscheidende Rechtsfrage unterschiedlich. Daher hält es das höchste Gericht der USA nun für nötig, eine einheitliche Auslegung vorzugeben. Umstritten ist das Argument von Klägern wie Durnell, Bayer hätte auf seinen Spritzmitteln davor warnen müssen, dass Glyphosat Krebs verursachen kann. Es stützt sich auf einzelstaatliche Regelungen, wonach das angesichts der vorliegenden Studien nötig gewesen wäre. Der Agrarkonzern dagegen beruft sich auf die US-Umweltbehörde EPA, die Glyphosat als sicher bewertet hat. Eine anders lautende Produktwarnung wäre deshalb nicht zulässig gewesen, meint Bayer. Der Supreme Court muss nun entscheiden, ob bei der Pestiziddeklaration Bundesrecht vor Landesrecht geht oder ob weitergehende einzelstaatliche Regelungen erlaubt bleiben.
John Durnell lebt im US-Bundesstaat Missouri. Dort hatte eine Geschworenenjury dem Krebskranken im Oktober 2023 eine Entschädigung von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen, weil er glyphosathaltiges Spritzmittel verwendet hatte. Sie war der Auffassung, dass der Glyphosathersteller Bayer nach dem Recht Missouris zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre. Der Berufungsrichter bestätigte im Februar 2025 dieses Urteil. Das oberste Gericht des Bundesstaates, der Missouri Supreme Court, lehnte im April 2025 den Antrag Monsantos ab, diesen Richterspruch zu überprüfen. Daraufhin wandte sich die Bayer-Tochter an den US Supreme Court. Unterstützt wurde dieser Antrag vom Solicitor General, dem Generalanwalt der US-Regierung. Er sprach sich dafür aus, dass das Oberste US-Gericht eine Grundsatzentscheidung fällen und dabei dem Bundesrecht Vorrang einräumen solle. Wenn die Bundesbehörde EPA die Gesundheitswarnungen festgelegt habe, die auf dem Etikett eines bestimmten Pestizids erscheinen müssten, sollte ein Hersteller nicht auch noch 50 einzelstaatliche Regelungen berücksichtigen müssen, argumentierte Generalanwalt John Sauer.
Der Supreme Court muss der Argumentation des Generalanwalts nicht folgen. Sie hat allerdings in solchen Verfahren großes Gewicht. Deshalb erwarten Medien und Anwaltskanzleien überwiegend, dass die obersten Richter im Sinn des Generalanwalts und damit der Agrarkonzerne entscheiden werden. Dies würde wahrscheinlich viele der gegen das Unternehmen anhängigen Klagen zunichte machen, so der Fernsehsender CNN auf seiner Webseite. „Bayers Glyphosat-Drama könnte bald ein Ende haben“, titelte die WirtschaftsWoche.
Als potenziellen Wendepunkt bezeichnete die Kanzlei Sullivan Papain die Stellungnahme des Generalanwalts. Denn vor vier Jahren, unter dem demokratischen US-Präsidenten Joe Biden, hatte die damalige Generalanwältin dem Supreme Court noch empfohlen, Glyphosatklagen nicht zur Überprüfung anzunehmen. Daraufhin hatte der die Bayertochter Monsanto abblitzen lassen. Der amtierende Präsidenten Donald Trump hat den Richtern vergangenen Mittwoch erneut deutlich gemacht, was er erwartet: Er erklärte Glyphosat per Dekret zu einem unverzichtbaren Wirkstoff für die Ernährungssicherheit und die nationale Verteidigungsfähigkeit, berichtete die Wiwo.
Diese Entwicklungen dürften den Vergleich beschleunigt haben, den Bayer tags zuvor veröffentlicht hatte. Demnach würde die Bayer-Tochter Monsanto Geschädigten bis zu 21 Jahre lang insgesamt maximal 7,25 Milliarden US-Dollar an Schadenersatz auszahlen. Die Beträge würden jährlich abnehmen und wären gedeckelt. Damit sollen sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden. „Führende Kanzleien der Klägerseite haben dazu am Dienstag einen Antrag auf vorläufige Genehmigung beim Circuit Court of the City of St. Louis in Missouri eingereicht“, schrieb Bayer in einer Mitteilung. Dieses Gericht muss zustimmen, damit der Vergleich für die Kanzleien und ihre Kunden bindend wird. Zudem habe Monsanto weitere vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere Glyphosat-Fälle beizulegen, teilte Bayer mit.
Der Konzern scheint zufrieden. „Der Sammelvergleich und die Entscheidung des Supreme Court sind beide notwendig, um diese Rechtstreitigkeiten möglichst umfassend, möglichst sicher und möglichst schnell einzudämmen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Bill Anderson. Er kündigte an, die Rückstellungen für Glyphosatrechtstreitigkeiten von 6,5 Milliarden Euro auf 9,6 Milliarden Euro zu erhöhen. Laut Bayers Bericht für das dritte Quartal 2025 waren am 15. Oktober 2025 von 197.000 angemeldeten Ansprüchen noch 65.000 offen. Daraus lässt sich schließen, dass seit dem 15. Januar 2025 10.000 neue Klagen hinzugekommen waren. Die Börse scheint Bayers Optimismus nicht zu überzeugen. Nach einem kurzen Kursgewinn stürzte die Aktie tiefer als zuvor. „Dies ist noch nicht der Befreiungsschlag, auf den viele Investoren gehofft haben“, warnte Portfoliomanager Markus Manns von Union Investment im Manager Magazin.
Denn selbst wenn die Richter in Missouri den Vergleich genehmigen werden, wird es weiter Klagen geben. Und die Anwälte der Geschädigten haben noch mehr Argumente in petto als die Frage eines Warnhinweises auf dem Spritzmittel. Prozessvertreter schrieben dem Supreme Court, dass die Geschworenen John Durnell auch wegen der verharmlosenden Werbung für Roundup Schadenersatz zuerkannt hätten. Durnell hatte ausgesagt, dass Werbevideos, bei denen ein Mann in kurzärmligem Hemd und ohne Handschuhe Roundup versprüht habe, ihn überzeugt hätten, das Produkt zu kaufen. Deshalb habe er das Spritzmittel auch ohne jede Schutzkleidung ausgebracht. Seine Anwälte argumentierten ferner, dass sich die Labelempfehlung der EPA nur auf den Wirkstoff Glyphosat bezogen habe. Das fertige Produkt Roundup habe jedoch mehrere krebserregende Zusätze wie Ethylenoxid, 1,4-Dioxan und das Tensid Tallowamin (POAE) enthalten. Darüber habe Monsanto die Kunden nicht informiert.
Und noch ein gravierender Punkt wurde im Vortrag der Prozessvertreter deutlich: Was ist die EPA-Einstufung wert, wenn ein Hersteller unvollständige oder unrichtige Angaben macht? Das Wissenschaftsmagazin Regulatory Toxicology and Pharmacology hat 2025 eine Studie aus dem Jahr 2000 zurückgezogen, die die Sicherheit von Glyphosat bestätigt hatte. Diese als neutral ausgegebene Übersichtsarbeit (Review) galt als einer der wesentlichen Belege, dass Glyphosat harmlos sei. 2017 bekannt gewordene interne Unternehmensakten belegten, dass sie von Monsanto-Angestellten formuliert worden war. Dies werfe „ernsthafte ethische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Autoren dieses Artikels sowie der wissenschaftlichen Integrität der vorgestellten Karzinogenitätsstudien auf“, heißt es in der Begründung der Fachzeitschrift für den Rückzug. Darin wird außerdem deutlich, dass von der Übersichtsarbeit gezielt Studien aus den 90er Jahren mit glyphosatkritischen Ergebnissen ausgeschlossen worden waren. Gegenüber der britischen Zeitschrift The Guardian versuchten sowohl Bayer als auch die US-Behörde EPA, die Bedeutung der Studie aus dem Jahr 2000 kleinzureden. In einer Untersuchung über die Wirkung dieser Arbeit heißt es dagegen, sie habe „über zwei Jahrzehnte hinweg einen erheblichen Einfluss ausgeübt und das öffentliche Verständnis, den wissenschaftlichen Diskurs und politische Entscheidungen geprägt“. In der wissenschaftlichen Literatur gehöre die Studie „zu den 0,1 % der meistzitierten Arbeiten, die sich mit Glyphosat befassen“. Die Autor:innen dieser Auswertung waren es auch, die bei Regulatory Toxicology and Pharmacology den Antrag stellten, die Studie zurückzuziehen. Zuvor hatte das nach Angaben von Zeitschrift niemand beantragt und sie selbst war nicht von sich aus tätig geworden. [lf/vef]