Schulmassaker: Was hat das Waffenrecht mit Amokläufen zu tun ?

2 Beiträge / 0 neu
Letzter Beitrag
Bild des Benutzers Freerk Huisken
Freerk Huisken
Offline
Verbunden: 27.01.2013 - 13:41
Schulmassaker: Was hat das Waffenrecht mit Amokläufen zu tun ?
DruckversionPDF version

Was hat das Waffenrecht mit Amokläufen zu tun ?

Ein Schulmassaker in Newtown und schon tobt in den USA

eine Debatte über das Recht der Amerikaner auf private Bewaffnung

von Freerk Huisken


Nach jedem Amoklauf, ob in den USA, in Germany oder sonst wo, beginnt nach der anfänglichen Empörung schnell die übliche Ursachendebatte. Zur Auswahl stehen immer dieselben Angebote: Der Täter muss geisteskrank gewesen sein, er hat sich von Gewaltvideos und brutalen Ego-shootern manipulieren lassen, kam viel zu leicht an Schusswaffen heran oder ist in einem Elternhaus aufgewachsen, das ihm statt Liebe nur Hiebe verabreichte. Und mit derselben Zuverlässigkeit treten Vertreter der Waffenlobby - in den USA ist es die mächtige NRA (National-Rifle-Association), hier die Schützenvereine, der Sportschützenverband oder Jägervereine mit den dazugehörigen Waffenlieferanten - und die Lobby jener  Produzenten, die mit Killerspielen ihr Geschäft machen, an die Öffentlichkeit und wissen genau, dass die Konsumenten ihrer knackigen Geschäftsideen ganz normale Bürger sind, die ihrem Vergnügen bzw. ihrem Sport nachgehen oder sich ohne Waffen schutzlos und überdies nicht mehr als richtiger US-Amerikaner fühlen. Dabei kann es schon vorkommen, dass Waffennarren mit dem Finger auf die Battle-Game-Player zeigen und deren Vertreiber umgekehrt auf die griffbereiten Knarren im Esszimmer. Jeder will den anderen als Verursacher ausgemacht haben und sich aus der Schusslinie bringen. Die Sache mit der Geisteskrankheit gefällt dagegen allen. Problematisiert wird sie allein in wissenschaftlichen Erörterungen, in denen sich Psychologen und Soziologen die Bälle zu werfen: Anlage oder Umwelt, 50% zu 50%, 30% zu 70% oder 70% zu 30%. Für die behauptete nachhaltige Wirkung rüder Erziehungsmethoden ist Christian Pfeiffer zuständig - wenigstens hierzulande, wo ohne die Kommentare des Kriminologen und ehemaligen Innenministers aus Niedersachsen kein Amoklauf  televisionär abgearbeitet werden kann.

Erklären können diese Angebote solche Amokläufe nicht. Auch dann nicht, wenn sie von wissenschaftlich geübten Teilnehmern an der öffentlichen Ursachenforschung zu "Faktoren" erklärt werden, die alle ihre "Rolle" in dem "komplexen und multikausalen Geschehen" spielen, in dem nicht selten alles mit allem irgendwie zusammenhängt. Dies deswegen nicht, weil sie alle den Gegenstand, den es zu erklären gilt, verfehlen. Sie werfen allein die Frage auf, wie es dazu kommen kann, dass junge Menschen zu so einer Gewalttat fähig sind, und woher ihre "Gewaltbereitschaft" rührt. Sie reduzieren diese Massaker auf Gewalt. Die soll schon der ganz Zweck der Täter sein. Die Gründe, warum diese Collegeboys oder Ex-Schüler zur den solchen Waffen gegriffen haben, sind dann nicht von Interesse. Aber solche muss es geben, denn grundlos greift niemand zum halbautomatischen Sturmgewehr oder zum Revolver - wie richtig oder falsch diese Gründe auch immer sein mögen. Es ist doch sonst eine sichere Sache, für die zur Tagesordnung gehörenden Gewalttaten von Menschen oder Einrichtungen entsprechenden Gründe zu finden: Der Vater verwamst seinen Sohn, weil er gestohlen hat; Skinheads wollen mit Baseballschlägern Ausländer aus dem Lande treiben;  der Ehemann verprügelt den Ehebrecher, weil der ihm das Eheweib streitig macht; der Verteidiger bricht dem Stürmer das Bein, weil er ihn am Torschuss hindern will; Lehrer trennen mit Gewalt Schüler, die sich auf dem Schulhof in der Wolle haben usw. In all diesen Fällen, egal ob nun öffentlich der Einsatz der Gewalt begrüßt, für leider notwendig erklärt oder verurteilt wird, verhält es sich so, dass ihre Ausübung immer nur ein Mittel ist, um den Willen von Menschen zu brechen bzw. gleich ihre Willentlichkeit, also ihr Leben auszulöschen: Sie sind als Ungehorsame, als Straftäter, als Gegner, als Feinde, als Ehrabschneider oder sonstwie als Schädiger identifiziert worden, über die von den Tätern das Urteil gefällt worden ist, dass sie nicht über eine Einwirkung auf ihren Willen fügsam gemacht werden können. Aber die Amokläufer soll nichts als das Interesse an Gewaltausübung für sich getrieben haben - ohne Grund und ohne Inhalt?  So etwas gibt es nicht.

Es taugt diese Konstruktion aber schon dazu, die Täter für geisteskrank zu erklären: Grund- bzw. sinnlos unschuldige Menschen, dazu noch Kinder umzubringen, dazu ist ein normaler Bürger nicht fähig, lautet dann die empörte Diagnose. Die ist, so formuliert, allerdings ungenau: Denn sie trifft  auf Bürger in Uniform, die in Feindesland geschickt werden und dort - "leider" auch schon mal - Kollateralschäden an Zivilisten anrichten, so nicht zu. Aber für diese Gewaltexzesse werden uns ja täglich die guten politischen Gründe nahe gebracht: Wenn ein Staat von seinen Soldaten in Afghanistan oder jetzt auch in Mali Menschen erschießen lässt, dann nur um unsere Freiheit am Hindukusch oder unsere Sicherheit rund ums "mare nostrum" zu garantieren. Bringt dagegen ein junger Mensch in Zivil an der "Heimatfront" Menschen um, läuft Amok, wird er für krank im Kopf erklärt, wird von ihm behauptet, es fehle ihm wegen eines Defekts am gewünschten  Rechtsbewusstsein und der gültigen Moral, weswegen er gar nicht wissen könne, was er tut und folglich weggesperrt werden müsse. Ein Schluss übrigens, der dem Vorschlag der NRA zugrunde liegt, alle Geisteskranken zu erfassen, um sie, also nur sie am Kauf von Waffen zu hindern.

Dass Amokläufer nicht Herren ihres Willens sind, ist ein Befund, der auch den anderen drei theoretischen Erklärungsangeboten zugrunde liegt. Deren Geist gilt dann als manipuliert: entweder durch die Faszination der Killerspiele, durch die leichte Verfügbarkeit von Waffen oder durch den prägenden Einfluss schlägernder Eltern. Absurd: Wer aus so einem Elternhaus kommt, prügelt nicht aus einem Imitationszwang heraus und greift nicht automatisch zu einer Waffe, sondern nur dann, wenn er das Urteil getroffen hat, dass dieses Mittel für sein Anliegen tauglich ist. Und es soll umgekehrt auch immer mal Heranwachsende geben, die diese "Erziehungsmethoden" von Eltern ablehnen, gerade weil sie am eigenen Leibe erfahren haben, dass dadurch nie etwas eingesehen wird, sondern nur Strafvermeidung den Gehorsam bestimmt. Bei den Ballerspielen verhält es sich ebenso: Erst die Unterscheidung von Spaß und Ernst, von Fiktion und Wirklichkeit macht den - überaus rohen - Unterhaltungsgehalt dieser Spiele aus. Wenn das Spiel zu ende gespielt, der Gegner oder man selbst im Pixel-Blut schwimmt, muss entschieden werden, ob noch eine Runde geht oder vielmehr die Hausarbeiten, das Hockeytraining bzw. das Chillen mit Freunden anstehen.

Wer nach einer Anlage zur Gewaltbereitschaft sucht, leistet sich also gleich zwei auseinander folgende theoretische Fehler: Der behauptete Unsinn von grund- und inhaltsloser Gewalt als Zweck leitet die Suche nach Formen der Störung behaupteter Normalität ein, die das Produkt einer Naturdeformation des Geistes oder von determinierenden, Wille und Bewusstsein manipulierenden Lebensumständen, aber nie als Resultat eines begründeten Entschlusses gefasst wird, sich für erfahrene Beschädigungen - z.B. seines Selbstbildes - zu rächen.

Einerseits handelt es sich bei dem Befund, dass auch der leichte Zugang zu Waffen irgendwie für solche Massaker (mit)verantwortlich wäre, um denselben geistigen Notstand. Dass - um die dazugehörige Redensart zu bemühen - "Gelegenheit Diebe mache", mag als Ausrede für den einen oder anderen geldlosen Zugriff auf Parfum oder CDs gelten. Sachlich verhält es sich so, dass der - lange geplante oder kurzentschlossen getroffene - Vorsatz zum Diebstahl den Dieb charakterisiert. Ohne Beschluss zur Tat wird keine unbeaufsichtigte Ware im Kaufhaus zur "Gelegenheit". Auch beim Amoklauf verhält es sich nicht so, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf Waffen überhaupt erst den Entschluss begründen, mal eben einen Amoklauf zu starten. So ein "Entschluss" enthielte gar kein Ziel, auf das die Waffe gerichtet wird. Der Beschluss zur Tat steht in der Regel lange vor ihrer Ausführung fest, hat seinen bestimmten, begründeten Inhalt und mündet in das sorgfältig geplante Massaker. Mit dem will der Täter in der Schule oder im College z.B. zeigen, dass seine dortige Einordnung als Versager oder als uncooler Außenseiter und damit als geborenes ohnmächtiges Mobbingopfer seinem Selbstbild diametral widerspricht. Er demonstriert,  dass er Macht, sogar über Leben und Tod ausüben kann, und rächt sich, tief in seiner Ehre getroffen, so an denen, die ihn gänzlich verkannt haben. Seine Waffen hat er sich längst legal oder illegal, mit oder ohne großen Aufwand beschafft. Daran hat ihn  kein Waffengesetz gehindert. Und das wird auch keine Verschärfung des Waffenrechts leisten.  

Wenn nach dem Amoklauf in Winnenden ein nationales Waffenregister eingeführt und - "stichprobenartig", wie die zuständigen Stellen sagen - verschärfte Kontrollen der ordnungsgemäßen Registrierung des Besitzes von Waffen und ihrer kindersicheren Aufbewahrung durchgeführt worden sind, dann gilt so ein Maßnahmenbündel in erster Linie anderen politischen Zwecken. In Deutschland ebenso wie in den USA. "Amokläufe lassen sich nie ganz ausschließen", vermeldet denn auch der bayrische Innenminister (SZ, 23.1.13). Er und seine Kollegen in den deutschen Landen und im Bund stehen nämlich ganz unabhängig von solchen Schulmassakern dem Waffenbesitz von Zivilisten generell sehr skeptisch gegenüber. Als Inhaber und oberste Vertreter eines staatlichen Gewaltmonopols wollen sie die erste und letzte Aufsicht über alles Gerät haben, mit dem von unbefugten Privatpersonen dieser in staatlichen Händen monopolisierten Gewalt Konkurrenz gemacht werden könnte: Sei es von Menschen, die mit der Waffe einen Eifersuchtsmord begehen, die angebliche Kinderverführer lynchen und damit das Recht in die eigenen Hände nehmen, oder die sich mit Waffengewalt Zugang zu Banktresoren verschaffen, weil ihnen diese Form von Geldbeschaffung weniger mühselig und riskant  erscheint als unterbezahlte Lohnarbeit; sei es von welchen, die aus dem Untergrund heraus Ausländer abschießen oder Waffenlager anlegen, um gut gerüstet einen Aufstand gegen die herrschende Staatsmacht zu versuchen - wie das in gar nicht so fernen Weltgegenden an der Tagesordnung ist.

Es ist mit dem staatlichen Gewaltmonopol also geregelt, wer überhaupt nur Waffen tragen und zum Einsatz bringen darf. Es sind dies vor allem Staatsdiener in Uniform, gut beleumundete Sicherheitsdienste und z.B. Fahrer von Geldtransporten. Dass Letztere allerdings immer wieder zur Skepsis Anlass geben, ist bekanntlich Gegenstand zahlreicher Drehbücher. Jeder darüber hinausgehende Waffenbesitz fällt nicht unter staatliche Sicherheitsgesichtspunkte, wird verboten oder als Ausnahme von der Regel deklariert und entsprechend kontrolliert. Die eindeutige Scheidung zwischen staatlich befugten Amtsinhabern und dem normalen, zur Gesetzestreue verpflichteten  Staatsbürger ist Grundlage der staatlichen Ordnung hierzulande. Dass die Bestand hat, dafür wird gesorgt. Nicht zuletzt dadurch, dass als Gewalt immer nur gilt, was sich Bürger unerlaubt herausgenommen haben, während dasselbe Brechen des Willens durch den Staat als "Sicherheitsmaßnahme", "Ordnungspolitik" oder "Friedenssicherung" verkauft wird.

Zugleich ist der  Sicherheitspolitik zu entnehmen, dass der Staat alleiniger Herr über Leben und Tod ist. Er erlaubt sich das, was er seinen Bürgern per Gesetz und Moral strengstens untersagt, nämlich, vornehmlich in Gestalt seiner uniformierten Diener, Menschen zu töten: Im Krieg sowieso, aber auch im Frieden, zu dem offenkundig das massenhafte Patrouillieren von bewaffneter Polizei, die Grenzbewaffnung und die besondere Einrichtung von munitionierten Sperrgebieten - sei es um Regierungsviertel, Kasernen oder AKWs und einiges mehr - gehört.

In der Tat sind es die Gegensätze, die in der staatlich eingerichteten und bewachten friedlichen Marktwirtschaft immer wieder "Unfrieden" stiften. Die sind mal materiell begründet: Jede Eigentumsübertretung durch Privatpersonen, die kein Eigentum als Geldquelle einsetzen können und deswegen vom hierzulande produzierten Reichtum ausgeschlossen sind, ist ein Bruch des Grundprinzips der herrschenden Wirtschaftsordnung und muss mit Gewalt im Keim erstickt werden; mal  sind es die psychologischen Konsequenzen der Konkurrenzgesellschaft, die innerhalb des Privatlebens der Bürger zu Gewalttätigkeiten aller Art führen und auch für "Jugendgewalt" verantwortlich sind. Mal ist es der organisierte Widerstand gegen "undeutsche Elemente", mit dem enttäuschte braune Nationalisten wie der NSU sich mordend bemerkbar machen; und mal ist es der Widerstand gegen das ganze System, zu dem zuletzt die RAF angetreten ist. All dies hat dem Staat eines deutlich gemacht: Trotz des mit allen demokratischen Mitteln wie Gesetzeszwang und erlaubter konstruktiver Kritik hergestellten freiwilligen Gehorsams der Mehrheit des Staatsvolks muss er auf seine Bürger acht geben. Denn Gründe für Protest, Widerstand und unerlaubte Gegenwehr schaffen die Regierungen in jeder Legislaturperiode genug. Und das wissen sie auch. Deswegen ist jede Verschärfung des Waffenrechts nichts als eine weitere Absicherung seines Gewaltmonopols und damit der politischen und ökonomischen Zwecke, für die es eingerichtet ist.

In den USA verhält es sich etwas anders: Zwar kann und will auch Obama mit dem Versuch, eine erneute Verschärfung der Waffengesetzgebung durchzusetzen, nicht Amokläufe stoppen. Er will vielmehr einem in den USA installierten grundgesetzlich garantierten Ordnungsprinzip neue Grenzen setzen: Es ist in den USA die hierzulande eingerichtete strenge Scheidung zwischen Amtspersonen, die mit Recht und Gewalt für die Durchsetzung der Ordnung sorgen, und den Privatleuten, denen vom Rechtsstaat diese Ordnung zur unbedingten Pflicht gemacht wird, so nicht etabliert.  Neben den staatlich bestallten und entsprechend ausgerüsteten Ordnungskräften und einer funktionierenden Justiz ist es nämlich jedem US-Bürger nicht nur erlaubt, sich mit Waffen seiner Wahl auszustatten, er darf sie als Zivilist zur Verteidigung von "law and order" auch benutzen. Der 2.Zusatzartikel der US-Verfassung von 1791 erlaubt dies den US-Bürger: „Da eine wohl organisierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden."    Das ist eine Erlaubnis, an der Obama nicht der Grundsatz stört, sondern ihre gelegentlich recht freie, der Sicherheit des "freien Staates"  - wie er als Chef der USA meint - nicht  gerade förderliche Auslegung durch Bürger, durch schnell ernannte Deputies und Bürgerwehren.

Dass der mehr als moderate Plan der Obama-Regierung - es soll die Anschaffung von Sturmgewehren und Munitionsdepots verboten, der Verkauf kontrolliert, bestimmten Bürgern gegebenenfalls untersagt, auf jeden Fall national registriert werden usw. - in den USA zu einem Sturm der Entrüstung geführt hat, erklärt sich allein aus der Staatsgesinnung der US-Bürger. Die verbinden mit dem Waffenbesitz eine Art privaten Kampfauftrag, in dem die bedingungslose Durchsetzung in der Konkurrenz und der loyale Einsatz für den US-Staat verschwimmen.  Gegen "unamerikanische Umtriebe" bzw. das, was sie dafür halten - das reicht von der Abtreibung bis zur Einwanderungspolitik, von der Gleichberechtigung der "schwarzen Mitbürger" bis hin zur Erlaubnis zum Moscheebau - , mit der Waffe aufzustehen, gilt vielen US-Bürgern nicht nur als ein Recht, sondern geradezu als Pflicht jedes aufrechten US-Amerikaners. Was für den Liebhaber des privaten Waffeneinsatzes Beleg für seine rechtschaffene amerikanische Gesinnung - diesen ans Fanatische grenzenden Nationalismus  - ist, das stellt sich der US-Regierung schon etwas anders dar. So verweist z.B. Obama darauf, dass "dass in dem Monat seit dem Amoklauf in Newtown mehr als 900 Menschen in den USA durch Waffen getötet wurden" - wobei, das muss ergänzt werden, von den Mordschützen sicher nicht wenige in bester Absicht, nämlich zur Verteidigung ihrer Vorstellung von "law and order" unterwegs waren.

All das will die Regierung besser unter staatliche Kontrolle bringen und zieht sich gerade dadurch den durch die NRA genährten Verdacht zu, selbst Drahtzieher "unamerikanischer Umtriebe" zu sein. Diese organisierten Waffenfanatiker ziehen deswegen aus dem Massaker von Newtown auch den entgegengesetzten Schluss: Lehrer sollten sich bewaffnen und bewaffnete Bürgermilizen, rekrutiert aus Eltern, vor Schulen patrouillieren. Die bewaffneten guten Amerikaner hätten dafür zu sorgen, dass die bewaffneten Bösen keine Chance haben, in die Schule zu kommen. All dies und staatliche Androhung einer restriktiveren Verkaufspraxis hat dazu geführt, dass die Waffengeschäfte inzwischen ausverkauft, erste Bürgerwehren vor Schulen installiert und Lehrerbewaffnungen regional angeregt worden sind. Fragt sich nur, wie diese pädagogischen Milizen jetzt die Bösen von den Guten unterscheiden sollen, wenn doch alle Amokläufer sich bisher nicht als Rambos, sondern als ganz normale Schüler aufgeführt haben und überdies das Waffentragen unter Schülern in den USA nicht nur als cool, sondern für die in den Schulen stattfindenden Auseinandersetzungen zwischen Gangs als Notwendigkeit gilt. Aber ein paar unschuldige Opfer werden doch wohl durch die "gute Sache"  noch zu rechtfertigen sein. (Text: Freerk Huisken)
 


 

Informationen über mich:

Die Seite www.magazin-auswege.de, die von Lehrern für Lehrer gemacht ist, hat mich gebeten, in unregelmäßigen Abständen unter dem obigen Titel Kurzkommentare zu Aktuellem aus Schule und Gesellschaft zu liefern. So entstand »GegenRede 26 - Was hat das Waffenrecht mit Amokläufen zu tun?«

FREERK HUISKEN, Jahrgang 1941, Pädagogikstudium in Oldenburg, Tätigkeit als Lehrer bis 1967, dann zweites Studium Pädagogik, Politik und Psychologie in Erlangen-Nürnberg, 1971 Promotion. Seit 1971 Professur an der Universität Bremen mit dem Schwerpunkt Politische Ökonomie des Ausbildungssektors. Ab März 2006 im Ruhestand. Ich bin Redaktionsmitglied der Politischen Vierteljahreszeitschrift GegenStandpunkt . Hier geht es zu meiner Webseite: http://www.fhuisken.de, die über meine Publikationen, Vortragsveranstaltungen, weitere "Lose Texte" und empfehlenswerte Links etc. informiert.
 

.

Bild des Benutzers Peter Weber
Peter Weber
Offline
Verbunden: 23.09.2010 - 20:09
Faustrecht und Lynchpraxis

Faustrecht und Lynchpraxis

 

Das ist es wohl, was der amerikanische Pöbel für Freiheitsrechte hält - die Hinterwäldler betrachten sich als den Nabel der Welt und befugt, als Richter über Leben und Tod zu fungieren. Wofür leisten sie sich eigentlich noch einen Staat, wo doch der Mob eh mit der Waffe in der Hand das Recht selbst in die Hand nimmt? Sie führen Krieg gegen den Terror und verdrängen den eigenen individuellen und den Staatsterror der USA und hetzen gegen den Islam, obwohl sie sich selbst mit ihrer Auge-um-Auge / Zahn-um-Zahn- Gesinnung mindestens genau so fanatisch und fundamentalistisch gebärden wie die schlimmsten Islamisten.

Quentin Tarantino, der US-Regisseur, sah sich jüngst anläßlich der Vorstellung seines neuen Films "Django Unchained", ein Film über Sklaverei, veranlaßt, die Praxis der Versklavung mit der des Holocaust zu vergleichen. Er meinte, daß sich die USA zwei derartige Genozide hat zuschulden kommen lassen: die Vernichtung der indigenen Stämme Nordamerikas und die Sklaverei.    

Was ist bei diesem Volk bloß schiefgelaufen, das sich selbst rühmt, die Demokratie und Freiheit erfunden zu haben und von Gott höchstpersönlich auserkoren (Land of the Brave and Free - God's own Land) worden zu sein, seine Lebensart anderen Völkern aufzuzwingen und den legitimierten Weltpolizisten zu spielen? Mir scheint, daß die USA zu den wenigen auserwählten Ländern zählen, die ohne die Zwischenphase einer Hochkultur direkt von der Barbarei in die Dekadenz verfallen ist. 

 

Peter A. Weber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.