Landesverräter mit Pension: Die Merkel-Maaßen-Range-de-Maizière-Connection

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Landesverräter mit Pension: Die Merkel-Maaßen-Range-de-Maizière-Connection
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Landesverräter mit Pension

Die Merkel-Maaßen-Range-de-Maizière-Connection


Der eine ist blind, wenn ihm die drei Buchstaben NSA in die Augen stechen. Der andere ist taub, wenn man ihn nach dem NSU fragt. Gemeinsam dürfen sie als Idealbild des deutschen Herrschafts-Dieners gelten. Beide kommen scheinbar aus dem Nichts einer Beamtenkarriere. Afterfunktionäre sind sie, ein langer Aufenthalt in den dunklen Windungen des Apparats-Verdauungstraktes hat sie geschult: Sie wissen immer vorher, was der Minister rülpst oder die Kanzlerin Bauchgrimmen bekommt. Lange bevor deren Meinung den Mund oder sein Gegenteil verlässt, kommen Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range und Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), kurz aus der Deckung und walten eines Amtes, das die Bürger bezahlen, damit diese unter ihnen leiden.

Und doch sollte man ein wenig Mitleid mit den zur Zeit so heftig Gescholtenen haben. Denn wenn der Innenminister sagt "sitz", dann sitzt das FDP-Mitglied Range schneller als irgendjemand auf der Welt "vorzeitiger Ruhestand" sagen kann. Und wenn die Kanzlerin ruft "fass!", dann ist das halbe Bein des von ihr anvisierten Täters schon im Magen des Präsidenten Maaßen gelandet. Der eine ist im Fall des angeblichen Landesverrats der Blogger von "Netzpolitik.org" der Denunziant.

Brav hat Maaßen eine wichtige, letzte Bastion der Bürgerrechte apportiert und dem Generalbundesanwalt vor die Tür gelegt. Und der andere, sonst erstarrt im Männchenmachen vor der Obrigkeit, darf jetzt selbst mal kurz "sitz!" rufen: Denn ein Jahr lang müssten die Blogger sitzen, wenn dem Range die Anklage wegen Landesverrat gelänge.

Der Apparat setzt auf das kurze Gedächtnis des Publikums. Er glaubt, man habe vergessen, dass Harald Range keinesfalls mit dem Aufklärer Edward Snowden auch nur reden wollte. Geschweige, dass er ihn mit einem Zeugenschutzprogramm vor den mörderischen Fängen der US-Geheimdienste hätte retten mögen. Keine Anklage wegen Spionage, als das Handy der Kanzlerin abgehört wurde und die Telefone von ein paar Millionen anderen Deutschen auch. Kein Mucks als der Bundesnachrichtendienst sich im Dienst der NSA prostituierte. Denn Range wußte: Ein knappes, scharfes "sitz!" aus dem Kanzleramt hätte das vorzeitige Ende seiner Karriere bedeutet. Die deutsche Justiz ist natürlich völlig unabhängig. Abhängig ist sie nur von der Pension, die am Beamten-Himmel leuchtet wie der Sechser im Lotto mit Zusatzzahl für gewöhnlich Sterbliche. Auch er ist für eine Strafverfolgung der "Netzpolitik.org" wg. Landesverrats, selbst wenn er erstmal eine Pause bei der Verfolgung einlegen möchte.
 

 

Vergessen: Darauf setzt auch Maaßen, der damals mit seiner Rechts-Expertise für den Innenminister Otto Schily dafür sorgte, dass Murat Kurnaz noch ein paar Jahre länger im US-Foltergefängnis Guantanamo Bay Navel Base schmachten durfte. Den unschuldigen Kurnaz stufte er als "Sicherheitsrisiko" ein. Dass Maaßens eigener Laden, der Verfassungsschutz - von der erwiesenen Nazi-Gründung in den 50er Jahren bis hin zur Sympathie mit heutigen Nazi-Spitzeln und der Vorliebe für´s Aktenvernichten - das eigentliche Sicherheitsrisiko für das Land ist: Vergessen, vergeben, vorbei. Denn bei Amtsantritt wird dem jeweiligen Verfassungsschutz-Präsidenten ein Dokument aus dem Kanzleramt vorgelegt. Über dem Text steht ein dickes FASS! Darunter sind jede Menge linke und demokratische Organisationen aufgelistet. Nazis eher selten. Auch weil Maaßen diese Dienstanweisung eilfertig unterschrieben hat, waren die Rechtsaußen der CDU/CSU voll des Lobes über den Mann. Der sei „sehr klug, sehr fleißig, sehr präzise und auch sehr hilfsbereit“, lobte der Innenausschuss-Vorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU). CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl fand, der Auserwählte sei „der Richtige für Zeiten, in denen man durchlüften muss“.
 

 

Auf die illegale Zusammenarbeit von Bundesanwaltschaft und Verfassungsschutz konnte sich die jeweilige Regierung immer gut verlassen. Als die Bundesanwaltschaft in den 70er Jahren, im Rahmen der RAF-Verfolgung, das "mutmaßliche Mitglied" der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) Sigurd Debus in der Justizvollzugsanstalt Celle inhaftierte, hatte der niedersächsische Verfassungsschutz die kaputte Idee ihn zu "befreien", um mit einem Bombenanschlag auf das Gefängnis einen Spitzel in die RAF einzuschleusen. Sigurd Debus, dessen Mitgliedschaft in der RAF nie bewiesen wurde, starb später unter dubiosen Umständen bei einem Hungerstreik. Obwohl die Täter des "Celler Loch" genannten Bombenanschlages bekannt sind und die Hintermänner hätten ermittelt werden können, gibt es bis heute kein Strafverfahren.
 

 

Im Strafgesetzbuch heißt es im § 94 über das Delikt Landesverrat: "Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt . . . und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren." Der Innenminister und die Kanzlerin, die uns seit Jahren der Willkür einer fremden Macht ausliefern, verraten das Land an ihre Freunde in den USA. Da der Verfassungsschutz die Ermittlung längst übernehmen und die Bundesanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung längst hätte einleiten müssen, aber natürlich nichts tun, können die beiden Täter ruhig schlafen: Sie werden ihre Pensionen in Ruhe verzehren können. Schwere Nachteile für das Land? Das Land haben sie längst zur persönlichen Beute erklärt. Und seine Beute kann man nicht verraten.

Ulrich Gellermann, Berlin

 



► Quelle:  RATIONALGALERIE > Artikel



Bild- und Grafikquellen:

1. Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range, (* 16. Februar 1948 in Göttingen) ist ein deutscher Jurist und seit Ende 2011 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Am 30. Juli 2015 wurde bekannt, dass der Generalbundesanwalt Harald Range auf der Basis einer Anzeige des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister vom Blog netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet hat.

Grundlage dafür seien als „VS-vertraulich“ eingestufte Dokumente zu einer geplanten Ausweitung der Überwachungskapazitäten des BfV im Bereich der sozialen Medien, die dem Blog zugespielt und von diesem veröffentlicht wurden. Eine solche Ermittlung gegen Journalisten hatte es in Deutschland zuvor seit der Spiegel-Affäre 1962 und dem „Landesverratsvorwurf“ gegen die Zeitschrift konkret 1982 nicht mehr gegeben.

Foto und Quelle: Richard Gutjahr > Facebook. Das Foto wurde bei Wikimedia Commons (nicht mehr verfügbar) hochgeladen. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 4.0 international“. 

2. Hans-Georg Maaßen (* 24. November 1962 in Mönchengladbach-Rheindahlen) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 1. August 2012 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Maaßen stieß auf öffentliche Kritik, als er Edward Snowden als Verräter anprangerte. Des Weiteren wird der Verfassungsschutzbericht 2013 oft als unvollständig angesehen, da er der globalen Überwachungs- und Spionageaffäre lediglich eine Seite (S. 335) widmete.

Im Juli 2015 trat Maaßen wieder ins Licht der Öffentlichkeit, als er durch mehrere Strafanzeigen gegen netzpolitik.org den Anstoß zu einem Strafverfahren wegen Verdachts des Landesverrats – eingeleitet durch Generalbundesanwalt Harald Range – gab. Maaßen stellte die Anzeigen wegen der Veröffentlichung des als geheim eingestuften Budgetplans des BfV, aus dem hervorgeht, dass 2,75 Millionen Euro für die „Massendatenerfassung“ etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen.

Foto und Quelle: Bundesministerium des Innern/Sandy Thieme. Das Foto wurde bei Wikimedia Commons hochgeladen. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ lizenziert.

3. MERKEL UND DIE DETEKTIVE! #Landesverrat - Soli-Demo am 01. August 2015. Am Samstag den 01. August 2015 demonstrierten 2.000 bis 3.000 Teilnehmer in Berlin gegen die Ermittlungen des Generalbundesanwalt Range gegen die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. (siehe Artikel). Grund für die Ermittlungen sind die Veröffentlichen von zwei Beiträgen auf netzpolitik.org über die massenhafte Internetüberwachung durch den Verfassungsschutz: hier und hier.

Foto: Markus Winkler / Winklers Twitter. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

4. MEHR LANDESVERRAT WAGEN! netzpolitik.org #Landesverrat - Soli-Demo am 01. August 2015. Am Samstag den 01. August 2015 demonstrierten 2.000 bis 3.000 Teilnehmer in Berlin gegen die Ermittlungen des Generalbundesanwalt Range gegen die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. (siehe Artikel). Grund für die Ermittlungen sind die Veröffentlichen von zwei Beiträgen auf netzpolitik.org über die massenhafte Internetüberwachung durch den Verfassungsschutz: hier und hier.

Foto: Markus Winkler / Winklers Twitter. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

5. STOPPT DAS ERPRESSERPACK. Wer von ÜBERWACHUNG sprechen will, darf von KAPITALISMUS nicht schweigen. netzpolitik.org #Landesverrat - Soli-Demo am 01. August 2015. Am Samstag den 01. August 2015 demonstrierten 2.000 bis 3.000 Teilnehmer in Berlin gegen die Ermittlungen des Generalbundesanwalt Range gegen die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. (siehe Artikel). Grund für die Ermittlungen sind die Veröffentlichen von zwei Beiträgen auf netzpolitik.org über die massenhafte Internetüberwachung durch den Verfassungsschutz: hier und hier.

Foto: Markus Winkler / Winklers Twitter. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

6. R.I.P. PRESSEFREIHEIT. LANDESVERRAT? Wer so panisch . . . .  netzpolitik.org #Landesverrat - Soli-Demo am 01. August 2015. Am Samstag den 01. August 2015 demonstrierten 2.000 bis 3.000 Teilnehmer in Berlin gegen die Ermittlungen des Generalbundesanwalt Range gegen die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. (siehe Artikel). Grund für die Ermittlungen sind die Veröffentlichen von zwei Beiträgen auf netzpolitik.org über die massenhafte Internetüberwachung durch den Verfassungsschutz: hier und hier. Foto: Markus Winkler / Winklers Twitter. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

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Franz Witsch
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Verbunden: 18.07.2013 - 17:22
Unabhängigkeit der Justiz


Die Verblödung erreicht nachweislich höchste Regierungsstellen


Liebe FreundeInnen des politischen Engagements,

es ist schon ein Kreuz, aber die öffentliche Diskussion, die im Zusammenhang mit der Affäre um Generalbundesanwalt Range und Bundesjustizminister Maas z.Z. geführt wird, zeigt, dass die Verblödung bei eben jenen Personen angekommen ist, die uns regieren und/oder für die Sicherheit des Landes verantwortlich zeichnen. Dazu möchte ich den LerserInnen den folgende Text ans Herz legen. Titel und Link lauten:

Verfassungsrechtliche Analphabeten > Artikel bei Telepolis vom 06.08.2015 > weiter

Der Kerngedanke lautet: eine Unabhängigkeit der Justiz ist in unserem Grundgesetz nicht vorgesehen, wie von Range gegen seinen Vorgesetzten Maas ins Feld geführt. Dass Justizminister Maas sich nicht gegen den Vorwurf, er schränke die Unabhängigkeit der Justiz ein, wehrt, bzw. die Auslassungen seines Untergebenen unkommentiert ließ, zeigt, dass auch er wie Range, gelinde gesagt, überfordert ist; ich würde sagen: beide sind verblödet. Man fragt sich, wie sie an ihre hohen Posten gekommen sind. Vermutlich weil sie verblödet sind.

Richtig ist: es gibt die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, bzw. von Personen, die für die Rechtsprechung Verantwortung tragen. Staatsanwälten gehören zwar der Justiz an, sprechen aber kein Recht; sie sind Teil der Exekutive, in der Vorgesetzte Aufsichtspflichten gegenüber ihren Untergebenen wahrzunehmen haben, verbunden mit entsprechenden Weisungsbefugnissen. Diese hat der Justizminister wahrgenommen. Die Frage ist, ob Maas weiß, was er gemacht hat. Zumindest hat er nicht gezeigt, dass er weiß, was er gemacht hat.

Von der Opposition hört man diesbezüglich auch nicht einen Satz, der zeigt, dass sie wissen, wovon sie reden.

Herzliche Grüße
Franz Witsch
www.film-und-politik.de

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