Datenschutz-Negativpreis BigBrotherAward 2020 für TESLA
Laudatio von Dr. Thilo Weichert
Den BigBrotherAward 2020 in der Kategorie „Mobilität“ erhält die Firma Tesla Inc., vertreten durch die Tesla Germany GmbH in München.
Nein, nicht für das Abholzen eines Forstes in Brandenburg, um eine neue Fabrik zu bauen, und auch nicht für die Unfälle wegen unaufmerksamer Fahrerinnen und Fahrer, die zu sehr auf die Tesla-Assistenzsysteme vertrauten.
Die Firma Tesla erhält den BigBrotherAward dafür, dass sie Autos verkauft, die ihre Insassen und die Umgebung des Autos umfassend und langfristig überwachen. Die erhobenen Daten werden permanent ausgewertet und können für beliebige Zwecke weiter genutzt werden.
Der Autohersteller Tesla findet für seine Elektroautos viel Anerkennung. Für viele Reiche und Ökos haben die Autos Kultstatus. Dass es sich dabei um Überwachungsanlagen auf vier Rädern handelt, spielt dabei offenbar keine Rolle. Die hippen Autos aus Kalifornien haben Sensoren für praktisch alles, was mit dem, in dem und um das Auto herum passiert.
► Die Datenschutzerklärung
Um diese Überwachungsorgie zu legitimieren, beruft sich Tesla in den allgemeinen Geschäftsbedingungen – den AGB – auf eine Einwilligung, auf den Kaufvertrag, auf berechtigte Interessen, ohne sich im Detail näher festzulegen.[1]
In den AGB wird dem Kunden mitgeteilt, was das Unternehmen alles – ich zitiere – „möglicherweise auf unterschiedlichen Wegen“ erfasst, u.a. bei „digitalen Dienstleistungen“, „aus anderen Quellen“, dem „Tesla-Konto“, „Offline“, „über Ihren Browser oder Ihr Gerät“.
Bzgl. der Erfassung „über Ihr Tesla-Fahrzeug“ erhebt die Firma den Anspruch, „Telematikprotokolldaten“, „Fernanalysedaten“, „weitere Fahrzeugdaten“, die „Wartungshistorie“ sowie „Informationen über Ladestationen“, als „erweiterte Funktionen“ „Navigationsdaten“ sowie „kurze Videoaufnahmen von den Außenkameras des Fahrzeugs“[2] zu erfassen.
Welche Sensordaten an Tesla übermittelt und gespeichert werden und welche im Auto bleiben und überschrieben werden, bleibt unklar. Die Rechte, die sich die Firma von Elon Musk in den AGB einräumen lässt, sind quasi unbegrenzt. Im Sinne des Verbraucherschutzes muss angenommen werden, dass sie alles, was sie in den AGB erklärt, auch zu tun gedenkt. Zitat: „Mit der Nutzung unserer Produkte oder Dienstleistungen … erklären Sie sich mit der Übermittlung von Informationen von Ihnen, über Sie oder über Ihre Nutzung … in Länder außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, einschließlich der USA, einverstanden.“
Wer so viel Datenverarbeitung nicht will, kann widersprechen, online, per E-Mail oder Post an eine Adresse – in den USA. Doch davon rät Tesla im nächsten Atemzug auch gleich wieder ab. Die Firma schreibt: „Dies kann dazu führen, dass bei Ihrem Fahrzeug eine lediglich eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten.“[3]
Ein Hoch auf die Freiwilligkeit!
► Rundum-Überwachung
Eine zentrale Funktion der Tesla-Autos ist die Video- und Ultraschallüberwachung sowohl im Fahr- als auch im Parkmodus: „Acht Kameras gewähren eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 Meter Entfernung. Ergänzt werden sie durch zwölf aktualisierte Ultraschallsensoren.“[4]
Diese Sensoren dienen der Fahrerassistenz und der „Autopilot“-Funktion, also dem halbautonomen Fahren. Sie dienen auch als Ergänzung der Dashcams, um bei Unfällen im Nachhinein Informationen auszulesen. Unabhängig von einem Unfall lassen sich per Knopfdruck jeweils die letzten 10 Minuten abspeichern. Und über die USB-Schnittstelle können die einlaufenden Daten dauernd ausgelesen und ausgewertet werden.
Schaltet man die Kameras in den seit 2019 verfügbaren „Wächtermodus“, den „Sentry-Mode“[>> Video; H.S.], erfassen sie zudem dauernd die Umgebung. Bemerkt eine Kamera eine auffällige Bewegung, leuchtet auf dem Bildschirm ein roter Punkt auf und es erfolgt eine Aufzeichnung. Dafür genügt es, dass eine Person nahe am Auto vorbeigeht oder ein anderes Auto nahe vorbeifährt. Auf Youtube können Hunderte solcher Clips besichtigt werden. Bei einer Erschütterung oder einem Eindringen ins Fahrzeug wird auf einem Smartphone Alarm geschlagen und auf Wunsch dreht vor Ort die Stereoanlage automatisch voll auf.[5]
► Nummernschild-Erfassung und Gesichtserkennung – alles ist möglich
Was mit der Technik möglich ist, zeigte der Sicherheitsforscher Truman Kain, der mit wenig Aufwand einen „Surveillance Detection Scout“ bastelte, einen Minicomputer, den er mit der USB-Schnittstelle von Tesla-Fahrzeugen verbunden hat. [>> Video; H.S.] Damit konnte er sämtliche Kameras im laufenden Betrieb auswerten, Kfz-Kennzeichen erfassen und sogar Gesichtserkennung durchführen. Registriert der Scout z.B. wiederholt das gleiche Kennzeichen, so sendet er automatisch eine Benachrichtigung an das Handy des Halters sowie auf den Autobildschirm: „Ein Auto verfolgt dich“.[6]
► Musks Überwachungsphantasien
Eine weitere Kamera befindet sich beim Tesla Model 3 und Y im Innenraum, oberhalb des zentralen Rückspiegels. Sie ist auf die Fahrzeuginsassen gerichtet. Der Tesla-Chef Elon Musk rechtfertigte in einem Video diese Kamera damit, dass seine Autos für Fahrtenvermittlungen oder als selbstfahrende Taxis genutzt werden sollen. Über die Innenkamera könnten Dritte bei Beschädigungen und Verschmutzungen zur Verantwortung gezogen werden.[7]
Musk ist damit längst nicht am Ende seiner Überwachungsphantasien. Per Twitter teilte er mit, untermalt von Musik, dass seine Firma an einem Feature arbeitet, das Tesla-Modelle mit Passanten sprechen lässt. In einem Video spricht dann ein „Model 3“ einen Fußgänger an: „Steh nicht nur herum und starr mich an – steig ein.“ Musk erklärt dazu: „Teslas werden bald mit Menschen sprechen, wenn ihr das wollt. Das ist real.“[8] Nicht mehr lange, und diese geparkten Autos mischen sich ungebeten in Gespräche ein, wenn wir uns bei einem Spaziergang in Ruhe unterhalten wollen.
► Tesla und die DSGVO
Tesla erwähnt die seit Mai 2018 in Europa geltende Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – mit keinem Wort. Die AGB sind teilweise nur über mehrere Klicks abrufbar, enthalten keine Datumsangabe, können jederzeit einseitig geändert werden, was auch passiert, und sie berufen sich für die Übermittlung in die USA auf das Privacy Shield [9], das kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde.[10]
Also verstößt schon der Normalbetrieb von Teslas gegen die DSGVO. Von einer Datenschutz-Information in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ über die Verarbeitung, so wie die DSGVO es fordert [11], kann keine Rede sein.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Pseudo-Zustimmung wird vom Eigentümer des Autos, also zumeist dem Halter oder der Halterin, eingeholt. Erfasst werden aber vorrangig die Daten der Fahrerinnen und Fahrer oder der Mitfahrenden, die mit dem Halter nicht identisch sein müssen.
Ein absolutes No-Go nach europäischem Datenschutzrecht ist auch die Dauererfassung der Autoumgebung, also des öffentlichen Raums. Wenn Menschen gefilmt und aufgezeichnet werden, die nur an einem Auto vorbei gehen, ohne dass sie sich konkret verdächtig machen, ist dies klassische illegale Vorratsdatenspeicherung. Im öffentlichen Raum rund um einen Tesla werden wir erfasst, verfolgt, gefilmt, und möglicherweise identifiziert, je nachdem, welche Technik im Auto gerade aktiv ist. Wir wissen nicht, was davon das Auto gerade tut. Ebenso ist die für die Betroffenen nicht erkennbare Video-Erfassung des Innenraums, die in bestimmten Modellen möglich ist, unzulässig.[12]
► Fazit
Für uns ist offensichtlich: Die Tesla-Autos sind schlicht und einfach unzulässig. Wer einen Tesla kauft – es gab 2019 alleine 10.000 Neuzulassungen in Deutschland – müsste zunächst viele Dienste deaktivieren, um die DSGVO einzuhalten.[13] Ohne Datenschutzbelehrung dürfte er niemanden ans Steuer lassen und niemanden mitfahren lassen. Tesla ist damit ein Fall für die – zweifellos total überforderten – Datenschutzbehörden.
Wir haben nichts gegen Kfz-Assistenzsysteme, auch nichts gegen halbautomatisiertes Fahren. Dafür sind Sensoren und sog. künstliche Intelligenz nötig. Aber diese Daten können und müssen aus Datenschutzsicht weitgehend im Auto bleiben. Eine Datenweitergabe und eine externe Speicherung muss auf definierte Situationen, z.B. auf das Auslösen des Airbags, beschränkt werden. Teslas dagegen sind eine dauernd aktive Datenschleuder mit Langzeitgedächtnis.
Wenn wir Tesla heute mit einem BigBrotherAward auszeichnen, sollten deutsche oder europäische Hersteller das nicht als Freibrief für ihre Kfz-Automatisierung ansehen. Im Gegenteil: Auch deren Angebot stinkt datenschutzrechtlich in vieler Hinsicht zum Himmel. Dazu vielleicht bei nächster Gelegenheit mehr.
Besonders stinkt es aber bei Tesla. Deshalb:
Herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward 2020 in der Kategorie „Mobilität“, Tesla Germany GmbH.
Laudatio von Dr. Thilo Weichert
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Dr. Thilo Weichert, Jurist und Politologe, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD), von 2004 bis Juli 2015 Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein und damit Leiter des 'Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz' (ULD) in Kiel, zuvor stellv. ULD-Leiter, Tätigkeiten als Rechtsanwalt, Politiker, Hochschuldozent, Justiziar und Publizist in Freiburg/Brsg., Stuttgart, Dresden und Hannover, 1991 Berater der Bürgerkomitees zur Auflösung der Staatssicherheit, 1992 bis 1998 Referent beim Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen. Kontakt: weichert @netzwerk-datenschutzexpertise.de
Was sind die BigBrotherAwards?
Gesellschaft ohne Überwachung
Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland die BigBrotherAwards an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen sowie persönliche Daten verkaufen oder gegen ursprüngliche Interessen verwenden (Datensünder). Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: In bisher 19 Ländern wurden gefährliche Machenschaften für Menschen und Demokratie mit diesen Preisen ausgezeichnet.
Datenkraken an die Öffentlichkeit zerren
Die BigBrotherAwards bringen die Feinde des Datenschutzes dort hin, wo sie nicht sein wollen: Im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit. Konkrete Beispiele zeigen, wie die Gegenseite denkt, arbeitet und vertuscht. Die BigBrotherAwards garantieren ihnen seit 2000 Spitzenplätze und Schlagzeilen in den Medien, die sie garantiert nicht haben wollen.
In Deutschland werden sie organisiert und ausgerichtet von 'Digitalcourage'. 'Digitalcourage e.V.' (vormals: FoeBuD e.V.) setzt sich seit 1987 für Grundrechte und Datenschutz ein. Bei Digitalcourage treffen unterschiedlichste Menschen zusammen, die Technik und Politik kritisch erkunden und menschenwürdig gestalten wollen. >> https://digitalcourage.de/ .
Mitveranstalter sind unter anderem die/der
• 'Deutsche Vereinigung für Datenschutz' (DVD), eine unabhängige Bürgerrechtsvereinigung, die sich für Datenschutzbelange in Deutschland und Europa einsetzt. >> datenschutzverein.de/ .
• 'Internationale Liga für Menschenrechte e.V.' (ILMR) >> https://ilmr.de/ .
• 'Chaos Computer Club e.V.' (CCC), größte europäische Hackervereinigung und seit über dreißig Jahren Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen. >> https://www.ccc.de/ .
Hier bitte weiterlesen: bigbrotherawards.de/ueber-uns/ .
Lesetipps zum Thema Tesla:
»Steuermilliarden für TESLA: Ist das noch Wirtschaftspolitik oder schon Hochverrat? Vor zwanzig Jahren hätte ich noch geschrieben: Manche Entscheidungen der deutschen Politik erscheinen mir unverständlich. Heute sehe ich mich nicht mehr in der Lage, noch irgendwo überhaupt Entscheidungen zu erkennen, die mir verständlich erscheinen.
Ich weiß, manchen Lesern sind diese Formulierungen immer noch zu zahm und gedämpft, doch will ich bewusst ganz und gar emotionslos beschreiben, mit welcher Unverfrorenheit das deutsche Volk von seiner eigenen Regierung zu Gunsten ausländischer Milliardäre ausgeplündert wird.« Artikel von Egon W. Kreutzer, im KN am 19. Februar 2021 >> weiter.
Elon Musks ECHTZEIT-NETTOVERMÖGEN wurde von Forbes auf 180,1 Milliarden US-Dollar geschätzt (Stand 20. August 2021, womit er den 2. Platz der reichsten Menschen der Welt belegt.[>> Forbes] Ungefähr zwei Drittel davon entfielen lt. Bloomberg auf seine Anteile an SpaceX, etwa ein Drittel auf die Tesla-Aktien.
»Datenschutz-Negativpreis BigBrotherAward 2020 für TESLA«, Laudatio von Dr. Thilo Weichert, im KN 16. Oktober 2020 >> weiter.
»TESLA ins brandenburgische Grünheide? Tesla will eine einstellige Milliardensumme investieren.« von Egon W. Kreutzer / Elsendorf, im KN am 7. Dezember 2019 >> weiter.
»Tesla gründet für Großfabrik offenbar eine Aktiengesellschaft in Brandenburg/Havel. Das Projekt des E-Autobauers nimmt Fahrt auf. Inzwischen soll Tesla sogar eine europäische Aktiengesellschaft gegründet haben. Der Verkauf des Fabrikgeländes könnte bis zum Jahresende stehen, teilte indes Finanzministerin Lange im Haushaltsausschuss des Landtags mit.« >> Märkische Allgemeine, 05.12.2019 >> weiter.
»Tesla-Chef Elon Musk gründet Firma in Brandenburg — 112 Kilometer vom Gigafactory-Bauort entfernt«, businessinsider.de, 06.12.2019 >> weiter.
► Anmerkungen und Quellen:
[1] https://www.tesla.com/de_DE/about/legal#choice-transparency
[2] https://www.tesla.com/de_DE/about/legal#collect
[3] https://www.tesla.com/de_DE/about/legal#collect
[4] https://www.tesla.com/de_DE/autopilot, dazu
»Videoüberwachung durch Tesla-Fahrzeuge – was man wissen sollte. Warum Teslas «Wächtermodus» auch jeden Fussgänger betrifft. Die Elektroautos machen mit ihren Bordkameras den Strassenverkehr sicherer. Und können auch Parkplätze überwachen, was rechtlich heikel ist.« von Daniel Schurter, watson.ch, 24.09.2019 >> weiter.
[5] https://www.golem.de/news/sentry-mode-ist-teslas-waechtermodus-illegal-2001-146183.html
[6] »Hacker baut Tesla Model 3 um: Das sind die krassesten Features.« von Franziska Albrecht, EFAHRER.com am 21.08.2019 >> weiter.
[7] »Elon Musk erklärt sich Warum baut Tesla eine Überwachungskamera ins Cockpit des Model 3?«, stern >> weiter.
[8] »Video zeigt: Teslas werden bald wie K.I.T.T. mit Menschen reden. Auf Twitter postete Tesla-Chef Elon Musk ein Video, das ein Tesla-Feature der Zukunft zeigt. Wie es aussieht, bringt Tesla seinen Autos das Reden bei. Macht ein Auto eigentlich überhaupt noch, was es soll? Wie es aussieht, schafft Elon Musk alles ab, was einmal einen klassischen Wagen ausgemacht hat. Erst E-Auto statt Verbrenner, dann Autopilot statt Fahrer, und jetzt?« von GQ, 13. Januar 2020 >> weiter.
[9] https://www.tesla.com/de_DE/about/legal
[10] EuGH Urteil v. 16.07.2020 – C-311/18 >> weiter.
[11] Art. 12 Abs. 1 DSGVO >> weiter.
[12] »Warum der Tesla-Überwachungsmodus in Österreich nicht legal ist. Der Tesla Sentry Mode nutzt alle Kameras der Fahrzeuge um das Geschehen rund um das Auto aufzuzeichnen.« von Florian Christof, futurezone.at , 18.06.2019 >> weiter.
[13] Schlussbericht zur DSB-BS Vorabkontrolle der Kantonspolizei-Alarmpikettfahrzeuge (PDF, 238 KB) >> weiter.
► Quelle: Der Text der Laudatio von Dr. Thilo Weichert erschien auf der Webseite BigBrotherAward.de >> weiter.
ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken und Illustrationen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.
► Bild- und Grafikquellen:
1. Verleihung des Big Brother Award 2020 in der Kategorie Mobilität an Tesla; Laudatio von Dr. Thilo Weichert – Foto von Fabian Kurz. Das Foto ist lizensiert mit der CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0). Quelle: bigbrotherawards.de/.
2. Elon Reeve Musk, (*28. Juni 1971 in Pretoria, Südafrika) CEO von SpaceX und Tesla Incorporated, gründet für die Großfabrik eine Aktiengesellschaft in Brandenburg/Havel. Das Projekt des E-Autobauers nimmt Fahrt auf. Foto: Daniel Oberhaus. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0)
3. Zitat von Elon Musk: "Starting a company is like eating glass and staring into the ABYSS OF DEATH" >> "Eine Firma zu gründen ist wie Glas zu essen und in die Abgründe des Todes zu starren." Grafik: junaidrao. Quelle: Flickr (Grafik nicht mehr verfügbar). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).