Frankreich verbietet giftige Exporte!

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Frankreich verbietet giftige Exporte!
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Frankreich verbietet giftige Exporte!

Urteil des höchsten französischen Gerichts

von Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Am Freitag, 31. Januar 2020, hat das französische Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Exportverbotes für solche Pestizide bestätigt, deren Gebrauch in der EU untersagt ist. Der Conceil constitutionnel wies damit die Klage von BAYER, SYNGENTA und anderen im Interessenverband der französischen Pflanzenschutzindustrie (frz. Union des Industries de la Protection des Plantes, kurz UIPP) organisierten Hersteller gegen das Agrikultur- und Nahrungsmittelgesetz (Egalim) [1] ab.

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Die Konzerne hatten den Conseil angerufen, weil sie die verfassungsmäßig garantierte Freiheit des Unternehmertums durch den ab dem Jahr 2022 geltenden Ausfuhr-Bann eingeschränkt sahen. Das Verfassungsgericht wog diese jedoch gegen die ebenfalls verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Gesundheitsschutz und eine intakte Umwelt ab und erklärte den entsprechenden Egalim-Passus daraufhin für rechtmäßig.

Während BAYER & Co. sofort verheerende Folgen für den Wirtschaftsstandort Frankreich heraufbeschworen und mit Abwanderung drohten, begrüßten Umweltrechtler*innen und Aktivist*innen das Urteil. Der Jurist Sébastien Mabile bezeichnete es sogar als „historisch“.

Fuer-den-Profit-gehen-sie-ueber-Leichen-Kritisches-Netzwerk Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert die Praxis der doppelten Standards bei der Vermarktung von Pestiziden schon seit Langem und hält den Richter*innen-Spruch für nur konsequent.

Es ist bei BAYER & Co. Standard, nach einem Verbot hierzulande die betroffenen Gifte in anderen Ländern weiter zu verkaufen, die noch nicht so weit sind. Das zeigt, dass den Konzernen das Leben und die Gesundheit von Menschen vollkommen egal sind. Das Einzige was zählt, sind die Profite.

Jetzt muss Deutschland nachziehen! Auch hier muss den Giftmischern von BAYER & Co. klar verboten werden, ihre innerhalb der EU nicht mehr handelbaren Ackergifte nach Afrika, Asien, Nord- und Südamerika oder sonst wohin zu exportieren“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Allein in Brasilien bietet der Leverkusener Multi zwölf in der Europäischen Union wegen ihres Gefährdungspotenzials verbotene Stoffe an: Carbendazim, Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidone, Indaziflam, Ioxynil, Oxadiazon, Propineb, Thidiazuron, Thiodicarb und Thiram. Zur Rechtfertigung dieser Praxis erklärt der Global Player lapidar: „Auf der Welt herrschen unterschiedliche gesellschaftliche, wirtschaftliche oder auch klimatische Bedingungen. Daher unterscheiden sich mitunter auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Eigentlich müsste der Agro-Riese umgekehrt vorgehen und in den Staaten des Südens ungefährlichere statt gefährlichere Substanzen vertreiben. In diesen Absatz-Gebieten ist nämlich die Analphabet*innen-Rate hoch, weshalb viele die Warnhinweise auf den Agrochemie-Packungen nicht lesen können. Überdies verfügen zahllose Landwirt*innen nicht über eine geeignete Schutzkleidung. So aber überrascht es nicht weiter, dass sich die meisten Vergiftungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern ereignen.

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Auf der BAYER-Hauptversammlung im April 2019 nannte Alan Tygel aus Rio de Janeiro von der PERMANENTEN KAMPAGNE GEGEN AGRARGIFTE UND FÜR DAS LEBEN die Zahlen für Brasilien: 2.185 Sterbefälle in der Zeit von 2007 bis 2017.

Für Euch Europäer ist Carbendazim verboten, und die anderen drei erwähnten Wirkstoffe haben Grenzwerte, die um den Faktor 1.200 niedriger liegen als in Brasilien. Sind unsere brasilianischen Körper etwa widerstandsfähiger gegen Agrargifte als die Körper der Europäerinnen und Europäer?“, fragte Tygel Vorstand und Aktionär*innen.

Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Postfach 15 04 18, D-40081 Düsseldorf
CBG-Pressekontakt: Marius Stelzmann 0211/33 39 11

[1] Ergänzt durch H.S.: In Frankreich sind die "Etats généraux de l'alimentation" (abgekürzt EGA oder Egalim) Versammlungen von Vertretern aller Interessengruppen des Lebensmittelsektors in all seinen qualitativen, quantitativen und sicherheitstechnischen Aspekten vom Erzeuger bis zum Verbraucher über die Verarbeitung, den Produktvertrieb und die öffentlichen Behörden.

Es gab zwei "États généraux de l'alimentation", die von Premierminister Lionel Jospin im Jahr 2000 und die von Präsident Emmanuel Macron im Jahr 2017 ins Leben gerufenen EGA. Das Gesetz vom 30. Oktober 2018 für die Ausgewogenheit der Handelsbeziehungen im Agrar- und Lebensmittelsektor und für gesunde, nachhaltige und für alle zugängliche Lebensmittel, allgemein als "Lebensmittelgesetz" oder sogar als "EGalim-Gesetz" oder als "Lebensmittelgesetz von 2018" oder als "Agrar- und Lebensmittelgesetz" bezeichnet, ist ein französisches Gesetz, das aus den 2017 eingeführten "Etats généraux de l'alimentation" hervorgegangen ist und die Zivilgesellschaft - Verbraucher, Lebensmittelhersteller, Supermärkte und öffentliche Behörden - zusammenführt.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Gleichgewicht in den Handelsbeziehungen zwischen Herstellern und Supermärkten wiederherzustellen und gesunde und nachhaltige Lebensmittel für alle Verbraucher zugänglich zu machen. Es wurde am 2. Oktober 2018 vom Parlament verabschiedet und am 30. Oktober 2018 verkündet. >> Gesetzestext (nur in frz.!)


► Quelle: Die Pressemitteilung wurde am 6. Februar 2020 auf der Webseite der CBG >> weiter. Der Originaltext wurde von Helmut Schnug redigiert und mittels 1 Fußnote ergänzt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ist weltweit einmalig. Seit über 30 Jahren kontrolliert sie einen der mächtigsten Konzerne und kämpft für Umweltschutz und sichere Arbeitsplätze. Mit beharrlichen Recherchen, Protestaktionen und Auftritten in der Konzern-Hauptversammlung. Zusammen mit Umweltschützern und Betroffenen in mehr als 40 Ländern. Denn von einem Unternehmen wie BAYER gehen zahlreiche Probleme aus: Pestizidvergiftungen, Giftmüll, gefährliche Pharmaprodukte, Gentechnik, Störfälle. >> weiter.

ACHTUNG: Die Bilder und Grafiken sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. BaySanto: Merger from Hell - Fusion aus der Hölle. BAYER + MONSANTO = A TOXIC MIX. Grafik: Corporate Europe Observatory >> https://corporateeurope.org/. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).

2. Texttafel: "FÜR DEN PROFIT DER REICHEN GEHEN SIE ÜBER LEICHEN." Texttafel: "FÜR DEN PROFIT DER REICHEN GEHEN SIE ÜBER LEICHEN." Grafik: Die Textgrafik besteht nur aus einfachen geometrischen Formen und Text. Sie erreichen keine Schöpfungshöhe, die für urheberrechtlichen Schutz nötig ist, und sind daher gemeinfrei. Dieses Bild einer einfachen Geometrie ist nicht urheberrechtsfähig und daher gemeinfrei, da es ausschließlich aus Informationen besteht, die Allgemeingut sind und keine originäre Urheberschaft enthalten. > This image of simple geometry is ineligible for copyright and therefore in the public domain, because it consists entirely of information that is common property and contains no original authorship.

3. Traktor mit Spühanhänger. Foto: Chafer Machinery. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).