Goldteddy schlägt Goldbären. Der Weg ist frei für Plagiate und Imitate

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Ulrich Gellermann
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Verbunden: 22.03.2013 - 15:43
Goldteddy schlägt Goldbären. Der Weg ist frei für Plagiate und Imitate
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Goldteddy schlägt Goldbären


Der Weg ist frei für Plagiate und Imitate


Ein Urteil, das die Welt erschüttern wird: Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Haribo (Goldbären) gegen Lindt & Sprüngli (Goldhasen + Goldteddys), die Schweizer Schokoladenfabrik möge doch ihre goldigen Teddys aus den Regalen nehmen, abgewiesen. Die Haribos hatten geklagt, weil der Schoko-Teddy dem Fruchtgummi-Bären zu ähnlich sei. Nun mag man ja eine Verwechselungsgefahr von Teddy und Bär ausschließen, aber golden sind sie doch beide und die Deutschen, die bei den Wahlen schon mal Sozialdemokratisch mit "sozial" und "demokratisch" verwechseln oder die CDU für einen christlich-demokratischen Verein halten, obwohl die weder das eine noch das andere ist, sind nun mal anfällig für schlechte Fälschungen.
 

         

 

Schadstoffarm nennt der VW-Konzern gern seine Autos und wird nicht ärmer dabei. Auch andere Fahrzeuge plädieren auf schadstoffarm - Pferdekutschen, Fahrräder, Elektroautos - denen scheint jetzt der Klageweg verschlossen, nachdem der BGH den Schokoladenhohlkörper nicht zugunsten des Vollgummibären vom Markt genommen hat. Besonders schwierig gestaltet sich die Rechtslage im Bereich des Demokratiebegriffs. Jede Menge Staaten bezeichnen sich als demokratisch, sind doch nichts anderes als Vortäuschungen von Volksherrschaft. Besonders die USA, in der das Kaufen von Stimmen durch extrem teure Wahlkämpfe üblich ist, müssen als grauenhafte Imitate der Demokratie eingeordnet werden. Wer soll, nach dem BGH-Urteil, noch versuchen wollen eine Original-Demokratie einzuklagen?

Zu gern schmücken sich diverse Staaten mit dem Prädikat "Menschenrecht", eine Wortmarke von zweifelhafter Güte aber durchschlagender Wirkung. Wer hält die Rechte am Menschenrecht? Das beantwortet der Markt bisher immer mit der jeweils schlagkräftigsten Armee. Nehmen wir als Beispiel den Fall Großbritannien versus Libyen. Unter anderem von Großbritannien gingen 2007 die verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise aus. Keine Wahl, kein Parlament, kein Gerichtshof hatte die Londoner City und deren Banken ermächtigt, Milliarden an Vermögen zu vernichten, Staaten in den ökonomischen Kollaps zu treiben, menschliche Existenzen aller Art zu vernichten. Auch gab es nach der Zerstörung des internationalen Finanzsystems keine Verurteilung der Verantwortlichen. Eher ist es so, dass die Verantwortlichen, blendend bezahlt, erneut mit der Existenz von Staaten und Menschen spielen dürfen.

An der Spitze des libyschen Staates stand mit Muammar al-Gaddafi ein Clan-Chef, der in einer komplizierten Übereinkunft mit anderen Clan-Chefs die Verteilung der libyschen Öl-Einkünfte so aufteilte, das, im Vergleich mit anderen Ölstaaten, dieser Reichtum auch zu erheblichen Teilen den in Libyen lebenden Menschen zugute kam. Bei Gaddafi stellte eine Staaten-Koalition, an der auch Großbritannien teilnahm, gravierende Mängel der Menschenrechte fest. Mit dem Einsatz erheblicher Militärmittel wurde Gaddafi als Libyen-Chef abgelöst. Von Menschenrechten spricht in Libyen heute keiner mehr, auch weil die Kläger-Richter-Henker-Koalition unter Teilnahme Großbritanniens den libyschen Staat so gründlich zertrümmerte, das dessen geringste Probleme heute in Menschenrechtsfragen liegen. (s. Artikel hier und hier) Wer jetzt nach den Verantwortlichen fragt, hat das Problem nicht begriffen: Die britische Imitation von Menschenrechten war, auch vor dem Urteil des BGH, nicht einklagbar.

Wenn das BGH heute einen Schokoladenhohlkörper schützt, ist der Gedanke an Angela Merkel nicht fern. Zwar behauptet sie sich auf dem Markt als Premium-Kanzler-Produkt, aber nur weil es kein Gericht gibt, das die Imitationsfrage aufwirft. Gemeinhin gilt, dass Kanzler vom jeweiligen Volk Schaden abwenden sollten. Doch auch neutrale Bobachter mussten feststellen, dass die von Merkel beförderte Feindschaft zum seinem Nachbarn Russland einen Krieg in Europa wieder möglich macht. Nicht einmal Anhänger eines antirussischen Reflexes halten einen Krieg in Europa für nützlich. Welches Gericht uns künftig vor gefährlichen Fälschungen schützen wird, ist mehr als fraglich. Wahrscheinlich können nur wir selbst es tun.

Ulrich Gellermann, Berlin

 



► Quelle:  RATIONALGALERIE > Artikel. (Anm. ADMIN H.S.: 1. Absatz redigiert!)



Bild- und Grafikquellen:

 

1. Der goldige Lindt-Teddy des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli verteidigt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich seine Daseinsberechtigung gegenüber dem Fruchtgummi-Bär von Haribo.

Am 18. Dezember 2012 wurde bekannt, dass Lindt & Sprüngli in einem Verfahren vor dem Landgericht Köln gegen das Unternehmen Haribo wegen der Ähnlichkeit des Schokoladenbären «Lindt Teddy» mit den Haribo Goldbären unterlag und den Schokobären deshalb aus dem Handel nehmen muss. Im April 2014 hob das Oberlandesgericht Köln jedoch das Urteil auf, sodass die Bären vorerst weiterverkauft werden dürfen. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Diese wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im September 2015 endgültig ab. Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy nicht verletzt, urteilten die Richter.

Foto / Quelle:  Blog namens PACKAGING SENSE von Lars G Wallentin. Born in Sweden and educated at the Graphic Institute in Stockholm, Lars Wallentin moved 1964 to Switzerland to the Nestlé headquarters where he was responsible, during almost 40 years, for the development of creative design solutions for the strategic brands such as Nestlé, Nescafé, Buitoni etc. . 

2. Haribos Goldbären. Foto: Flickr-user abbilder. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-ND 2.0).

3. Auto mit Ohren - der Lindt Goldbunny. Die Schweizer Fa. Lindt & Sprüngli setzte solche Fahrzeuge auf Basis des Smart Fortwo in mehreren Ländern als schnuckelige Werbeträger ein. Foto: Flickr.-user _raina_ . Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).