Keine Anklage gegen Nestlé

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Keine Anklage gegen Nestlé
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Keine Anklage gegen Nestlé



Anzeige wegen Tötung von kolumbianischem Gewerkschafter ad acta gelegt.

 Schweizer Staatsanwalt: "Rechtsverletzung verjährt"
 

Von Florian Warweg / amerika21.de


Lausanne. Die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Waadt hat am vergangenen Freitag die Anzeige gegen Nestlé wegen fahrlässiger Tötung des kolumbianischen Gewerkschaftsführers Luciano Romero Molina zu den Akten gelegt. Sie bejahte grundsätzlich die Rechtsverletzung durch Nestlé, argumentierte aber, dass sie auf Grund des Zeitraums, der zwischen der Ermordung im Jahre 2005 und der Einreichung der Anzeige am 5. März 2012 lag, verjährt sei.


Gewerkschaftsführer Luciano Romero Molina (Quelle)


Der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern mit Hauptsitz in der Schweiz war von der kolumbianischen Gewerkschaft der Arbeiter in der Nahrungsmittelindustrie, Sinaltrainal, zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights in Berlin (ECCHR) im März 2012 wegen unterlassener Schutzbemühungen gegenüber dem Gewerkschaftsführer angezeigt worden. Führenden Mitarbeitern sowie der Nestlé AG selbst wird vorgeworfen, den Tod von Luciano Romero fahrlässig mitverursacht zu haben. Obwohl sie über die Drohungen gegen Romero informiert waren, hatten sie es unterlassen, den Mord mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.

Die Ehefrau des Ermordeten wirft Nestlé vor, den Auftrag zur Ermordung ihres Ehemannes gegeben zu haben.

Luciano Romero Molina war im September 2005 in Valledupar, im Nordosten Kolumbiens von Paramilitärs entführt und zu Tode gefoltert wurden. Die Ermordung geschah nur einen Tag vor der geplanten Abreise von Luciano Romero in die Schweiz, wo er in einer öffentlich Anhörung gegen Nestlé aussagen sollte. Dabei ging es um den Vorwurf, dass Nestlé in seinen kolumbianischen Produktionsstätten zahlreiche Arbeitsschutzrechte verletzt.

Die an der Ermordung beteiligten Paramilitärs wurden zwei Jahre später in Kolumbien festgenommen und verurteilt. In seinem Urteilsspruch kam der verantwortliche Richter zu dem Schluss, dass die Paramilitärs unmöglich auf eigene Rechnung gehandelt haben können. Er ordnete deswegen an, "dass die Staatsanwaltschaft führende Nestlé-Manager zu ihrer möglichen Beteiligung oder Vorbereitung der Ermordung des Gewerkschaftsführers Luciano Enrique Molina verhören soll". Dieser Anordnung ist die kolumbianische Staatsanwaltschaft bis heute nicht nachgekommen.

In einer Pressemitteilung des ECCHR zur Entscheidung der Schweizer Staatsanwaltschaft heißt es: "Anstatt in der gebotenen Geschwindigkeit die Ermittlungen zu beginnen, haben die Staatsanwalt­schaften das Verfahren durch Formalien verzögert, bis sie die Tat schließlich als verjährt erklären konnten. Die Witwe des Opfers, die eine eigene Strafanzeige gestellt hatte und durch die Züricher Rechtsanwälte Marcel Bosonnet und Florian Wick vertreten wird, wird gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen."

Kolumbien ist eines der gefährlichsten Länder für Gewerkschaftsaktivisten. Laut einem Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbundes wurden 60 Prozent aller weltweit seit dem Jahr 2000 ermordeten Gewerkschaftsaktivisten in Kolumbien getötet. In fast allen dieser Fälle blieben die Mörder straffrei. Seit 1986 wurden allein 20 Mitglieder der Sinaltrainal-Gewerkschaft ermordet, 13 von ihnen hatten wie Luciano Romero Molina für Nestlé gearbeitet.

Die schweizer Justiz hatte erst im Januar 2013 Nestlé dafür verurteilt, dass sie die schwedische Sicherheitsfirma Securitas beauftragt hatte, kolumbianische Gewerkschaften zu infiltrieren und auszuspionieren. Ebenso hatte der Konzern den Auftrag gegeben, das globalisierungskritische Netzwerk Attac nachrichtendienstlich zu überwachen, nachdem dieses Nestlé vorgeworfen hatte, in Ländern Afrikas und Lateinamerikas im großen Umfang Arbeitsrechte und Umweltrichtlinien zu missachten. Nestlé hatte in beiden Fällen mit einer Presseerklärung reagiert, in der die Verurteilung des Unternehmens bedauert und beteuert wurde, dass die Spionageaktivitäten nicht im Einklang mit den Unternehmensprinzipien stünden.
 



Quelle:  Originalartikel bei amerika21.de > Artikel


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