Schweizer Gerichte bagatellisieren Vergewaltigungen

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Schweizer Gerichte bagatellisieren Vergewaltigungen
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Schweizer Gerichte bagatellisieren Vergewaltigungen

Verurteilte Vergewaltiger müssen nicht ins Gefängnis!

Damit signalisieren sie Frauen, dass sich eine Anzeige kaum lohnt.

Von Barbara Marti, Bern | für die Online-Zeitung INFOsperber

NEIN-bedeutet-NEIN-NO-MEANS-NO-Offizialdelikt-haeusliche-Gewalt-Frauenrechte-Frauenschaender-Kritisches-Netzwerk-sexuelle-Ausbeutung-Noetigung-Vergewaltigung  Das Bezirksgericht Zürich hat einen nordmazedonischen Staatsangehörigen in erster Instanz für schuldig befunden, ein finnisches Au-pair vergewaltigt zu haben. Es verurteilte den Täter zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten. Zusätzlich muss er dem Opfer 15’000 Franken (~ 15.340 €) Genugtuung zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von 44 Monaten gefordert. [Urteil DG220155 vom 15. 5. 2023, H.S.]

► Milde für den Täter

Die Maximalstrafe für Vergewaltigung ist zehn Jahre Haft. Das milde Urteil begründete das Bezirksgericht laut der «Neuen Zürcher Zeitung» damit, dass der Täter «keine übermäßige Gewalt angewendet» habe. Die Tat sei nicht geplant gewesen und habe nicht lange gedauert. Der Täter muss deshalb nicht ins Gefängnis.

Er wird auch nicht des Landes verwiesen, weil er für zwei von drei Richter als persönlicher «Härtefall» gilt. Der nordmazedonische Staatsangehörige sei in der Schweiz zur Welt gekommen und gut integriert. Der dritte Richter war anderer Meinung. Das öffentliche Sicherheitsbedürfnis sei wichtiger als die Integration des Täters in der Schweiz.

► Jeder Dritte muss nicht ins Gefängnis

In der Schweiz muss jeder dritte verurteilte Vergewaltiger nicht ins Gefängnis. Was das für die Opfer heißt, schilderte die Freiburger Sängerin Julie Hugo (42) im «Blick». Ende 2021 hatte ein Nachbar sie in ihrer Wohnung vergewaltigt und schwer misshandelt. Trotzdem verurteilte das Bezirksgericht Saane den Täter in diesem Frühjahr bloß zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10’000 Franken. (~ 10.227 €).

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten gefordert. Die milde Strafe für Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und einfache Körperverletzung begründete der Richter mit fehlenden Vorstrafen und dem guten Verhalten des Täters während des Verfahrens. Hugo fühlt sich nun auch als Opfer von offizieller Seite: «Es ist, als ob ich ein zweites Mal vergewaltigt worden sei – und zwar von der Justiz.» Deren Botschaft sei beunruhigend: «Du kannst jemanden vergewaltigen und verprügeln, ohne dass es schwerwiegende Konsequenzen für dein Leben hat.»

► Mehr Vergewaltigungen, weniger Verurteilte

Laut dem statistischen Amt der Schweiz, dem Bundesamt für Statistik, steigt die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen seit 2015 jährlich an. Im Jahr 2022 waren es 804 Anzeigen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung hingegen sinkt. Im Jahr 2020 waren es 113, im Folgejahr 77 Verurteilungen. Laut Schätzungen erstatten in der Schweiz weniger als 10 Prozent der Vergewaltigungsopfer Anzeige. Und von diesen geben viele während des Verfahrens auf.

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Kein Wunder: Das Verfahren dauert lange, ist belastend und mit hohen Kosten für die rechtliche Vertretung verbunden. Milde Urteile wie im Fall des finnischen Au-Pairs und von Julie Hugo wirken zusätzlich abschreckend.

Barbara Marti, Bern


Lesetipps (ergänzt durch Helmut Schnug):

Häusliche Gewalt . . . Was kann ich tun?

NEIN_bedeutet_NEIN_Vergewaltigung_Sexualdelikte_sexuelle_Noetigung_Uebergriffe_Koerperverletzung_Misshandlung_haeusliche_Gewalt_Kritisches-Netzwerk»Wenn Ihnen Ihr Ehemann, Freund, Vater, Bruder oder eine andere Person, mit der Sie zusammenleben oder zusammengelebt haben, physisch, sexuell oder psychisch Gewalt antut, spricht man von häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt findet meist in der Wohnung statt, kann aber auch an anderen Orten passieren.

Viele denken bei häuslicher Gewalt an physische Gewalt, also sexuelle Misshandlungen oder Schläge. Aber häusliche Gewalt hat noch weitere Formen: Wenn Sie beleidigt, beschimpft, bedroht oder kontrolliert werden, ist dies ebenfalls häusliche Gewalt. Auch Stalking, also, wenn Sie verfolgt und beobachtet werden, kann eine Form von häuslicher Gewalt sein.

Jede Form von Gewalt ist in Deutschland strafbar. Das bedeutet, dass die Polizei sich einschalten muss, wenn sie von Ihnen oder einem Zeugen davon erfährt.

Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt sind, sind Sie nicht allein. Studien zeigen, dass jede vierte Frau in Deutschland häusliche Gewalt erlebt. Für viele Opfer von häuslicher Gewalt ist es schwierig sich mit ihren Erfahrungen an die Polizei oder eine Beratungsstelle zu wenden. Sie schämen sich und hoffen, dass sich die Situation ändert und die gewalttätige Person sich beruhigt und nicht weiter gewalttätig ist. Meistens ist es aber so, dass die Schwere der Gewalt eher zunimmt und die Abstände zwischen den einzelnen Gewaltausbrüchen kürzer werden.

Es gibt in Deutschland zahlreiche Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt. Scheuen Sie sich nicht Hilfe in Anspruch zu nehmen.«

Wo bekomme ich Hilfe?
Wie kann die Polizei mir helfen?
Wie kann ich mich danach weiter schützen?
Brauche ich einen Anwalt?
NEIN_Koerperverletzung_seelische_physische_Misshandlung_Traumatisierung_Vergewaltigungsdelikte_Vergewaltigungsopfer_Frauenopfer_Kritisches-NetzwerkWelche Hilfe gibt es für Kinder?
Ich bin ein Mann und Opfer von häuslicher Gewalt. Wer hilft mir?
Wie kann ich Opfer von häuslicher Gewalt unterstützen?

>> weiterlesen.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Anrufende aus dem deutschen Telefon- und Mobilnetz erreichen das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ab sofort unter der neuen kürzeren Nummer 116 016. Das Beratungsangebot ist weiterhin anonym, kostenfrei, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen verfügbar.

https://www.hilfetelefon.de/

Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu verbessern. FHK unterstützt Frauenhäuser und Fachberatungsstellen durch Informationen, Austausch und Vernetzung. Der Verein arbeitet eng mit Experten*innen aus Praxis, Politik, Verwaltung und Wissenschaft im In- und Ausland zusammen.

Die Angebote und Materialien vom Verein FHK richten sich vor allem an Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, an Multiplikator*innen, Fachpersonen und alle am Thema Interessierten.

https://www.frauenhauskoordinierung.de/


Urteile aus Tätersicht statt Opfergerechtigkeit: Verständnisvolle Richter bagatellisieren sexuelle Übergriffe.

Zahlreiche Gerichte begründen milde Urteile mit der Dauer und Intensität eines Übergriffs. Was Opfer empfinden, interessiert sie nicht. Ein Gericht in Italien hat kürzlich einen 66-jährigen Schulabwart freigesprochen, der einer 17-Jährigen auf der Schulhaustreppe in die Hose gefasst und ihr Gesäß berührt hatte. Der Hausmeister gab laut italienischen Medien später zu, das Gesäß der 17-Jährigen berührt zu haben. Er habe einen Scherz gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Von Barbara Marti, Bern | für die Online-Zeitung INFOsperber, im KN am 6. September 2023 >> weiter.

Schweizer Gerichte bagatellisieren Vergewaltigungen: Verurteilte Vergewaltiger müssen nicht ins Gefängnis! Damit signalisieren sie Frauen, dass sich eine Anzeige kaum lohnt.

Das Bezirksgericht Zürich hat einen nordmazedonischen Staatsangehörigen in erster Instanz für schuldig befunden, ein finnisches Au-pair vergewaltigt zu haben. Es verurteilte den Täter zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten. Zusätzlich muss er dem Opfer 15’000 Franken (~ 15.340 €) Genugtuung zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von 44 Monaten gefordert. [Urteil DG220155 vom 15. 5. 2023, H.S.]

Milde für den Täter: Die Maximalstrafe für Vergewaltigung ist zehn Jahre Haft. Das milde Urteil begründete das Bezirksgericht laut der «Neuen Zürcher Zeitung» damit, dass der Täter «keine übermäßige Gewalt angewendet» habe. Die Tat sei nicht geplant gewesen und habe nicht lange gedauert. Der Täter muss deshalb nicht ins Gefängnis. Von Barbara Marti, Bern | für die Online-Zeitung INFOsperber, im KN am 26. Juni 2023 >> weiter.


► Quelle: Der Artikel von Barbara Marti wurde am 20. Juni 2023 unter dem Titel »Verurteilte Vergewaltiger müssen nicht ins Gefängnis« erstveröffentlicht auf INFOsperber >> Artikel.

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An einigen Textstellen wurde die in der Schweiz übliche Schweibweise des doppelten s [ss] gegen die in Deutschland übliche Variante [ß] getauscht.


► Bild- und Grafikquellen:

1. NO MEANS NO. NEIN bedeutet NEIN. Dieses Bild ist Teil eines Crowdsourced-Projekts, das sensible und ethische Bilder für die Medien bei der Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt schaffen soll. Die Kampagne heißt #GBVinMedia und wird von 'Feminism in India' betrieben, einer preisgekrönten digitalen, intersektionalen feministischen Medienorganisation mit der Zielsetzung, zu erziehen und eine feministische Sensibilität unter der Jugend zu entwickeln. Urheber: Simlyn J / Feminism in India. Originalquelle: https://feminisminindia.com/ >> Bilder. Quelle 2: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 4.0 international“ (CC BY 4.0). (Textgrafik bei Wikipedia nicht mehr verlinkbar, es ist HIER zu finden).

2. Mehr Vergewaltigungen, weniger Verurteilte: Laut dem statistischen Amt der Schweiz, dem Bundesamt für Statistik, steigt die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen seit 2015 jährlich an. Im Jahr 2022 waren es 804 Anzeigen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung hingegen sinkt. Im Jahr 2020 waren es 113, im Folgejahr 77 Verurteilungen. Laut Schätzungen erstatten in der Schweiz weniger als 10 Prozent der Vergewaltigungsopfer Anzeige. Und von diesen geben viele während des Verfahrens auf. Foto: Anemone123, Österreich. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

3. Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Die einzelnen Disziplinen entwickelten jeweils eigene Definitionen für das Vorliegen eines Femizids. Man unterscheidet genauer einen Femizid, der durch die Tötung durch einen Intimpartner (sogenannter Intim-Femizid) verursacht wurde, einen Mord im Namen der „Ehre“, einen Mitgift-bezogenen Femizid und einen nicht-intimen Femizid. Weltweit werden etwa fünfmal soviele Männer ermordet wie Frauen, jedoch waren bei den Morden durch einen Intimpartner oder die Familie fast zwei Drittel der Opfer Frauen. Foto: isabellaquintana / Isabella Quintana, Cali/Colombia. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Bild.

4. Welchen Teil von NEIN hast Du nicht verstanden? Foto OHNE Inlet: educadormarcossv / Marcos Cola, São Vicente/Brasil (user_id:5883596). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto. Der Text wurde von Helmut Schnug in das Foto eingearbeitet.

5. Das Vergewaltigungstrauma: Krisenintervention und Therapie mit vergewaltigten Frauen, um die Folgen sexualisierter Gewalt (psysische, seelische und körperliche Schäden) in Einzel- und/oder Gruppensitzungen therapeutisch zu behandeln. Foto: educadormarcossv / Marcos Cola, São Vicente/Brasil (user_id:5883596). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.