Sollen etwa ANDERE über SIE entscheiden?
Mein Körper - Meine Entscheidung
Schützen Sie sich mit einer individualisierten Patientenverfügung
Die wichtigste Voraussetzung, dass IHRE Wünsche umgesetzt werden:
Herausgeber: MWGFD und die Autorin Cornelia Margot (Volljuristin)
Mediziner und Wissenschaftler für
Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.
Impfkampagne im Altenheim. Alle machen mit. Sind Sie sicher, dass Ihr Angehöriger vor flott herbeiargumentierten „Zustimmungserklärungen“ hinreichend geschützt ist?
Lebensbedrohlicher Unfall im Ausland. Wussten Sie, dass zur Organspende die dortigen gesetzlichen Regelungen gelten? Und dass Ihre Angehörigen ggf. gar kein einziges Wörtchen mitzureden haben?
Bluttransfusionen, intensivmedizinische oder lebensverlängernde Maßnahmen – wenn Sie nicht beizeiten nachweislich eigene Entscheidungen treffen und die Ihnen nahestehenden Personen nicht in die Lage versetzen, Ihre Wünsche auch durchzusetzen, dann werden andere über Sie entscheiden.
► I. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Zu letzteren Fragen – Intensivmedizin und Lebensverlängerung – gibt es inzwischen reichlich Aufklärungsmaterial und Mustervorlagen für Patientenverfügungen. Zum Einlesen bieten sich z.B. die Webseite der Verbraucherzentrale und die dort beziehbaren Broschüren an.
Die wichtigste Voraussetzung, dass IHRE Wünsche umgesetzt werden – und nicht die evtl. abweichenden der Ärzte, eines schlecht informierten und verunsicherten Angehörigen oder sogar die des Betreuungsrichters – ist das Erstellen einer individualisierten Patientenverfügung.
Wie intensiv und mit wem man sich zur Entscheidungsfindung beraten will – Arzt oder Seelsorger oder Angehörige – und zu welchen Ergebnissen man kommt, muss jeder selbst für sich entscheiden.
• Aber wie kann ich sicherstellen, dass meine Vorstellungen auch in unklaren, nicht vorab geregelten Situationen berücksichtigt werden?
• Wie stärke ich meine Angehörigen und helfe ihnen dabei, im Ernstfall meine (mutmaßlichen) Wünsche gegenüber Dritten auch tatsächlich durchzusetzen?
Denn egal, wie gründlich man sich informiert hat – man wird nicht jedes Detail vorhersehen können, das das Schicksal ggf. in petto hat. In unklaren Fällen würden Ärzte und Angehörige versuchen müssen, Ihren mutmaßlichen Willen (sie selbst können ihn ja wahrscheinlich nicht mehr äußern) herauszufinden. Um diesen Personen die Entscheidung zu erleichtern, ist es wichtig, auch seine individuellen Wertvorstellungen niederzuschreiben.
Ob man schreibt „ich vertraue der Intensivmedizin“ oder „ich lege mein Schicksal in Gottes Hand“ muss jeder selbst wissen. Der eine überverantwortet sich lieber der Entscheidung von Fachleuten, der andere stellt individuelle Selbstbestimmung über alles. Man hat über spektakuläre Unfälle in den Medien gehört; man hat die Diskussionen über aktive und passive Sterbehilfe verfolgt und sich überlegt, wie man selbst für sich in dieser Situation entscheiden würde. Das alles sollte man aufschreiben. Auch, mit wem man darüber gesprochen hat. Eine Patientenverfügung lebt, kann verändert, aktualisiert und regelmäßig upgedatet werden. Umso glaubwürdiger wirkt sie.
Die Patientenverfügung muss den behandelnden Ärzten zur Kenntnis gebracht werden. Und Sie brauchen eine vertrauenswürdige Person, die sich nicht nur um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert, wenn Sie selbst es nicht mehr können, sondern die sich auch bei den Ärzten dafür einsetzt, dass Ihre Patientenverfügung bekannt ist und umgesetzt wird.
Im Idealfall jemand, der Ihnen nicht nur nahe steht, sondern der auch imstande ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht in einer Angst- und Sorgesituation manipulieren zu lassen. Dieser Person sollte man eine Vorsorgevollmacht erteilen. Auch dazu gibt es Muster und Informationsmaterial.
Man kann beide Urkunden von einem Notar erstellen lassen oder seine Unterschrift auf selbst erstellten Dokumenten beglaubigen lassen. Man muss es aber nicht. Ratsam wäre es für sehr alte oder bereits schwer erkrankte Menschen. Durch eine notarielle Beurkundung kann man die Vermutung, man wäre beim Abfassen der Dokumente womöglich nicht mehr vollumfänglich entscheidungsfähig gewesen, entkräften.
Es ist daher äußerst ratsam, die Tatsache, entsprechende Dokumente ausgefertigt zu haben, beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren zu lassen. Es werden nicht die Unterlagen selbst dort hinterlegt, sondern nur die persönlichen Daten erfasst. Z.B.: Wer hat wem eine Vorsorgevollmacht erteilt? Hat die Person auch eine Patientenverfügung?
Das Vorsorgeregister wird in Notfällen von Krankenhäusern etc. konsultiert, um herauszufinden, ob es für eine nicht-ansprechbare Person Ansprechpartner und Vorsorgedokumente gibt.
Wie es heute leider üblich ist, favorisiert man auf der Webseite die Online-Beantragung. Ein ausdruckbares Antragsformular, das man ausfüllen und per Post einsenden kann, findet man nach einigem Suchen versteckt unter „Registrierung“.
Bisher war es auch möglich, schriftlich die Zusendung eines Formulars anzufordern. Es steht auf der Webseite nicht, dass das nicht geht. Es wird lediglich nicht erwähnt.
Warum ein Papierformular anfordern?
Wer heute verhindern möchte, dass er morgen nur noch unter Verwendung eines elektronischen Ausweisdokumentes im Internet einen Onlineantrag ausfüllen kann, weil keine analogen Möglichkeiten mehr zur Verfügung stehen, sollte heute Zeit und Mühe nicht scheuen, zu zeigen, dass ein Bedarf an händisch auszufüllenden und per Post zu versendenden Formularen besteht.
Zwei Themen, die derzeit aktuell sind, sollten noch gesondert betrachtet werden: Die Organspende und die Einstellung zu möglichen Impfungen.
► II. Organspende
Die Frage nach dem Für oder Wider soll hier nicht erörtert werden. Es geht darum, wie man vorgeht, wenn man sich entschieden hat.
Die Rechtslage in Deutschland ist derzeit so, dass man nur durch aktive Zustimmung zum Organspender wird. Hat man selbst nichts verfügt, werden die Angehörigen befragt. Allerdings nicht nach deren eigener Meinung, sondern nach der mutmaßlichen Meinung des potentiellen Organspenders. Inwieweit dann Überredungsversuche an verstörten, traurigen Angehörigen tatsächlich zu dem Ergebnis führen, welches SIE sich gewünscht hätten – Sie werden es nicht mehr beeinflussen können.
Wer Organspender sein will, wird den Wunsch ohnehin bereits durch ein entsprechendes Kärtchen in der Brieftasche niedergelegt haben. Oder durch einen Eintrag im Zentralen Organspenderegister. Sowohl das Organspenderegister als auch die Organspende-Erklärung im Scheckkartenformat bieten auch die Möglichkeit, NEIN anzukreuzen.
Hier kommen wir zum nächsten Problem.
Der Eintrag im Organspenderegister, der als die sicherste Möglichkeit dafür gilt, dass die Entscheidung im Ernstfall wirklich zügig aufgefunden wird, ist nur online möglich. Und erfordert entweder den elektronischen Personalausweis plus App plus Smartphone bzw. Kartenlesegerät oder eID der Krankenkasse plus App der Krankenkasse. Eine andere Möglichkeit ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Hier ist das Organspenderegister also schon „weiter“ als das Vorsorgeregister. Wenn es – wie immer wieder neu diskutiert wird – irgendwann zur Opt-Out-Lösung kommt und einen dann womöglich nur noch ein NEIN im Register schützt, ist man auf dem Weg zum Digital- und Smartphonezwang wieder einen Schritt weiter.
Eine Möglichkeit wäre es, das Online-Register bei Bedarf selbst anzuschreiben und sich nach einer analogen Registrierungsmöglichkeit zu erkundigen. Das vorgedruckte Kärtchen zum Selbst-Ausfüllen kann man hier anfordern. Nutzen Sie diese Möglichkeit, solange es sie noch gibt. Die Karte ist auch in englischer Sprache verfügbar. Entsprechende Erklärungen in weiteren Fremdsprachen kann man sich auf der Webseite ausdrucken.
In die Patientenverfügung kann man seine Entscheidung ebenfalls aufnehmen.
Organspende im Ausland
Wird man anlässlich eines Auslandsaufenthaltes unversehens zum potentiellen Organspender, gilt die Rechtslage im Aufenthaltsland. Und die kann schon gleich hinter der nächsten Grenze erheblich von der deutschen Rechtslage abweichen.
In vielen Nachbarländern gilt die Widerspruchslösung: wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, kann Organspender sein. In manchen Ländern können die Angehörigen widersprechen – wenn nichts hinterlegt ist, sie aber über das NEIN Bescheid wissen und es plausibel begründen können. In anderen Ländern ist nicht einmal das möglich. Nähere Informationen findet man z.B. auf der Seite krankenkassen.de. Das deutsche Organspenderegister wird vom Ausland aus nicht abgefragt. Hier hilft also nur die Karte für die Brieftasche.
► III. Impfkampagnen
Dem Verein sind Berichte über Impfkampagnen in Alten- und Pflegeheimen bzw. in Einrichtungen des Betreuten Wohnens zugetragen worden, die einen erschreckenden Leichtsinn im Umgang mit „vulnerablen Personen“ befürchten lassen.
1. Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht mehr imstande, ihre (medizinischen) Angelegenheiten selbst zu regeln, kann offiziell vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt werden. Nur dieser Betreuer ist dann befugt, Entscheidungen zu treffen und Willenserklärungen abzugeben wie z.B. die Erlaubnis zu einer medizinischen Maßnahme.
Wenn Bewohner einer Einrichtung geimpft werden sollen, ist hierzu zwingend die Einwilligung des evtl. Betreuers erforderlich. Liegt diese nicht vor und es wird trotzdem geimpft, hat sich der Arzt einer Körperverletzung, ggf. einer gefährlichen Körperverletzung, strafbar gemacht. Treten danach Schäden auf, dann auch einer schweren Körperverletzung.
Warum? Weil jeder medizinische Eingriff per se eine Körperverletzung darstellt. Diese ist rechtswidrig, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Eine wirksame Einwilligung stellt eine solche Rechtfertigung dar. Die unter Betreuung stehende Person selbst könnte zwar auch JA sagen – das wäre aber nicht rechtlich wirksam.
2. Hat die betroffene Person beizeiten eine Vorsorgevollmacht erstellt und ist der Bevollmächtigte bereit und fähig, die Vertretung wahrzunehmen, ist eine gerichtlich angeordnete Betreuung nicht erforderlich. Der Bevollmächtigte kann aufgrund seiner Vollmacht handeln. Eine solche Vollmacht gilt – falls sie keine definierten Voraussetzungen enthält – ab sofort. Liegt nun eine diagnostizierte Einschränkung, z.B. eine Demenz, tatsächlich vor, ist der Fall einfach. Nur der Bevollmächtigte darf wirksame Erklärungen abgeben.
3. Schwierig wird es, wenn diese gesundheitlichen Voraussetzungen so eindeutig nicht vorliegen. Solange, wie Bevollmächtigter und Vollmachtgeber an einem Strang ziehen und nicht der eine was bewilligt oder verweigert, was der andere dann anders entscheidet, wird es keine Probleme geben.
Problematisch wird es in folgendem Fall:
Beide haben Bedenken gegenüber Impfungen. Sie haben evtl. bemerkt, dass vorherige Impfungen nicht gut vertragen wurden. Sie wollen keine (weiteren) Impfungen. Vielleicht gar keine, vielleicht nur keine mRNA-„Impfungen“. Der Bevollmächtigte kommuniziert das gegenüber der Heimleitung und den Pflegern. Allerdings nur mündlich.
Nun kommt der Tag des Impftermins. Pflegedienstleitung oder Arzt fragen den geistig noch halbwegs fitten und verständigen Bewohner, ob er sich denn nicht heute auch gegen das gefährliche Corona „impfen“ [sic! Den Ausdruck „Impfung“ sollte man im Zusammenhang mit Corona gar nicht verwenden! Helmut Schnug] lassen möchte. Heute sei der Termin und alle machen mit. Wir wollen doch nicht, dass wir hier alle krank werden.
Gruppendruck / den netten Arzt nicht verärgern wollen / die Schwestern kümmern sich doch auch immer alle so rührend – da würde manch einer schwach werden und JA sagen, unabhängig vom Gesundheitszustand.
Der Arzt sieht nur: Da sitzt einer, der scheint verständig genug, um zu wissen, was eine Impfung ist, was eine Grippe oder Corona ist und der sagt Ja. Am nächsten Tag kommt der Angehörige zu Besuch, wundert sich, warum Vater oder Mutter so schlecht beieinander ist, fragt, und erfährt von dem Desaster.
Was nun? Man hat selbst NEIN gesagt, aber Mutter hat sich eine Einwilligung abringen lassen. Ob diese – wegen des Gesundheitszustandes – wirksam war oder nicht, wird sich unter Umständen nur durch ein Gutachten klären lassen. Man sollte in solchen Fällen nicht zögern, sich anwaltlich beraten zu lassen – unter Vorlage sämtlicher ärztlicher Unterlagen – und klären lassen, ob eine Strafanzeige gegen den Arzt gestellt werden sollte. Ggf. auch gegen den Heimleiter, den Pflegedienstleiter oder andere Personen, die es womöglich unterlassen haben, den Arzt über das NEIN des Bevollmächtigten zu informieren.
Diese Personen hätten sich dann nämlich unter Umständen durch Unterlassen strafbar gemacht. Welche Auswirkungen das auf den Angehörigen, womöglich auch auf dessen Verbleib in der Einrichtung hat, wird man bei der Entscheidung über strafrechtliche Schritte sicher mitberücksichtigen müssen.
Kann man solche Vorkommnisse verhindern?
Man sollte auf Nummer so-sicher-wie-möglich gehen und die Heimleitung und die verantwortlichen Ärzte der Einrichtung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Liegt ohnehin eine Patientenverfügung vor, kann man den Punkt mit hineinnehmen.
Damit das Thema aber nicht irgendwo in einer fünfseitigen Patientenverfügung ungelesen verschwindet, wäre es ratsam, dass der Bewohner der Einrichtung und der Bevollmächtigte ein gemeinsames Schriftstück aufsetzen, in dem klar und unmissverständlich erklärt wird, welche Entscheidungen Bewohner und Bevollmächtigter einvernehmlich getroffen haben. Eine Begründung sollte man nicht dazu schreiben. Das animiert nur zu Diskussionen und Überredungsversuchen, denen der Betroffene womöglich argumentativ nicht gewachsen ist.
Man sollte hinzuschreiben, dass eine Änderung der vorgenannten Entscheidung nur wirksam ist, wenn ihr nicht nur der Bewohner, sondern auch der Bevollmächtigte schriftlich zugestimmt haben.
Dieses Schriftstück händigt man der Heimleitung aus und lässt sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen.
Ein Muster mit einem Textvorschlag wird unten zum Download angehängt.
Anmerkungen zum Textvorschlag:
– Es wird der Ausdruck „Schutzimpfung“ verwendet, weil das der anerkannte Begriff ist und jegliche Diskussionen darüber, ob Impfungen einem Schutz dienen oder nicht, dem angestrebten Zweck nicht dienlich sind.
– Wer den Text verändern möchte, sollte bitte auf keinen Fall das Wort „Einwilligung“ ersetzen.
Eine „Einwilligung“ bedeutet immer eine „vorherige Einwilligung“. In dem Wort „Einwilligung“ steckt „vorherig“ mit drin. Trotzdem wird das höchst vorsorglich an einer Stelle noch einmal verdeutlicht. Eine Zustimmung ist der Oberbegriff für sowohl vorheriges als auch nachträgliches Einverständnis.
Der Ausdruck „Genehmigung“ sollte unbedingt vermieden werden. Eine Genehmigung erteilt man nachträglich (wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist).
Die Hemmschwelle, einer solchen schriftlichen Erklärung zuwider zu handeln, dürfte deutlich höher sein, als wenn nur eine mündliche Erklärung vorliegt. Deshalb sollte ein solches Schreiben höchst vorsorglich auch in der o.g. Fallvariante 2 (Vorsorgevollmacht bei Vorliegen einer diagnostizierten Demenz) hinterlegt werden. Man kann sich nach unseren Erfahrungen nicht darauf verlassen, dass die an sich zwingend erforderliche Einwilligung des Bevollmächtigten tatsächlich eingeholt wird.
► IV. mögliche medizinische Eingriffe in Kindergärten und Grundschulen
Und nachdem es vor ein paar Tagen durch die Presse ging, dass die Stadt Innsbruck in ausgewählten Kindergärten und in einer Grundschule ein Pilotprojekt startet, wonach Kinder mit einem in Nasenspray verpackten Impfstoff gegen Grippe (!) durchgeimpft werden sollen, muss man auch dazu raten, dass Eltern ebenfalls ein unmissverständliches Schreiben bei der Leitung abgeben. (siehe Artikel von Thomas Oysmüller "Kinder im Visier: Grippe-Impfkampagne mit Nasenspray" auf tkp vom 23.10.2024 >> weiter).
Zu allen in einem Kindergarten oder in einer Schule denkbaren medizinischen Eingriffen, denen sie nicht zustimmen. Ist das Schulkind älter als 12 Jahre (sicher ist sicher), dann sollte es ebenfalls mitunterschreiben.
Ein Direktkontakt zur Autorin ist möglich über ihre offene Telegram-Gruppe t.me/imanfangwarcorona .
► Hier der „Mustertext Impfen“ zum Download >> weiter (PDF).
Bitte die nachfolgend verlinkten Webseiten und weiter darunter die Artikelempfehlungen beachten und diese gerne im Netz weiterverbreiten: (Helmut Schnug).
⇒ https://www.vorsorgeregister.de/
⇒ https://organspende-register.de/erklaerendenportal/
⇒ https://www.krankenkassen.de/ausland/organspende/
1. das elektronische Rezept (e-Rezept), gesetzliche Regelungen; >> s. Artikel.
2. die elektronische Patientenakte (ePA), geregelt im Digitalisierungsgesetz; >> s. Artikel.
3. Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten aufgrund des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes. >> s. Artikel.
6: Verarbeitung von Gesundheitsdaten - UPDATE zur elektronischen Patientenakte (ePA) >> s. Artikel.
Cornelia Margot (Volljuristin), Beitrag für MWGFD
»Der Mensch als wiederverwertbares Ersatzteillager. Unlimitierte Ausweidung durch die Transplantationsindustrie.
Vielleicht gilt auch bald in Deutschland: Wer zu Lebzeiten der Organspende nicht ausdrücklich widerspricht, kann nach dem Tod von der Transplantationsindustrie unlimitiert ausgeweidet werden. Wer würde bei einem Motorschaden seines Fahrzeugs einen Austauschmotor einbauen, der schon 250.000 km gelaufen ist? Oder bei einem Unfallfahrzeug die unbeschädigten Reifen demontieren, die kaum mehr Profil haben?
Anders sieht es beim Ersatzteillager Mensch aus. Für die Organentnahme gibt es weder ein Mindest- noch ein Höchstalter. Der älteste Organspender hierzulande war 98. Dies sollte man bedenken, wenn man jetzt in Deutschland — und wahrscheinlich auch anderswo — die Plakate zur Neuregelung der Organspende kleben sieht.« empfehlenswerter Artikel von Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther >> weiterlesen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung, Drucksache 20/12609, 21.08.2024 >> weiter.
Organspende zu Ende denken: 5 Gründe gegen die Organspende am Lebensende (auch „postmortale“ Organspende genannt). Ein Faltblatt des kritischen Schweizer Vereins "Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende" (AEPOL) >> weiter.
„Organspende – nie wieder“ – aus der Sicht einer Betroffenen >> weiter.
Initiative KAO | Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V. >> https://initiative-kao.de/ .
Organspende-Aufklaerung.de >> Kritik und Infos zu Organspende, Transplantation, Hirntod, Lebendspende und Organhandel >> weiter.
KAO-Faltblatt "Hirntod - der neue Tod bei lebendigem Leib" >> zum Download.
Informationsstelle Transplantation und Organspende >> transplantation-information.de/.
Nicht-Organspendeausweis der IG Kritische Bioethik Deutschland >> zum Download.
► Quelle: Der Textbeitrag von Cornelia Margot wurde am 30. Oktober 2024 veröffentlicht auf der Webseite der MWGFD >> Artikel. Die erstellten Inhalte und Werke auf Webseite der MWGFD unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Das gilt auch für die Inhalte und Werke derer, die auf der Webseite der MWGFD solche einstellen.
Die Veröffentlichung dieses Artikels und des MWGFD-Logos auf dieser Seite erfolgt aus redaktionellem Grund einer nicht-kommerziellen und unabhängigen Berichterstattung. Copyright ©️: Die alleinigen Rechte am Textbeitrag verbleiben bei der Autorin, Frau Cornelia Margot und der "Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V." (MWGFD).
Die MWGFD ist ein Zusammenschluss von Ärzten und anderen medizinisch tätigen Personen mit Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen, um dem gesundheitlichen und sozialen Wohl der Bevölkerung zu dienen. >> Kurzvorstellung.
ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten.
► Bild- und Grafikquellen:
1. Logo des MWGFD. Copyright ©️ MWGFD. Die Veröffentlichung des Logos auf dieser Seite erfolgt aus redaktionellem Grund einer Berichterstattung. Die alleinigen Rechte verbleiben bei der "Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V."
2. MEIN KÖRPER, MEINE ENTSCHEIDUNG! Bluttransfusionen, intensivmedizinische oder lebensverlängernde Maßnahmen – wenn Sie nicht beizeiten nachweislich eigene Entscheidungen treffen und die Ihnen nahestehenden Personen nicht in die Lage versetzen, Ihre Wünsche auch durchzusetzen, dann werden andere über Sie entscheiden. Machen Sie von Ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch!
Die Textgrafik besteht nur aus einfachen geometrischen Formen und Text. Sie erreichen keine Schöpfungshöhe, die für urheberrechtlichen Schutz nötig ist, und sind daher gemeinfrei. Dieses Bild einer einfachen Geometrie ist nicht urheberrechtsfähig und daher gemeinfrei, da es ausschließlich aus Informationen besteht, die Allgemeingut sind und keine originäre Urheberschaft enthalten. > This image of simple geometry is ineligible for copyright and therefore in the public domain, because it consists entirely of information that is common property and contains no original authorship.
3. OP-Team bei einer Organentnahme (Organtransplantation). Für die Organentnahme gibt es weder ein Mindest- noch ein Höchstalter. Wer nicht widersprochen hat, wird zum unlimitierten Ersatzteillager. Alter schützt nicht vor Wiederverwertung. Das Transplantationsgewerbe verweist gerne darauf, dass das biologische Alter maßgeblicher als das kalendarische sei. Foto: deborabalves / Debora Alves, Recife/Brasil (user_id:934304). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.
4. Herztransplantation: Der sogenannte Hirntod der Organspender ist ein völlig unwissenschaftliches Konzept, das anlässlich der ersten Herztransplantation, ganz schamlos mit kommerziellen Interessen begründet, mit heißer Nadel gestrickt wurde. Allerdings wird dieses biologische Alter der potenziellen Ersatzteile vor einer Organentnahme gar nicht durch irgendwelche Tests objektiviert. Foto: Starllyte (user_id:4042551). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.
5. Karikatur: Organspende-Kampagne: "Und mein Mann war vor der Organentnahme wirklich schon hirntod?" - Es wird garantiert, daß hochpreisige menschliche Organe nur bei "Hirntod" entnommen werden. Bildunterschrift: "Wir haben teure medizintechnische Vorrichtungen (ORGANOMASTER), die das sicherstellen!" (Stichworte: Ausschlachten menschlicher Organe, Ausweidung von Spenderorganen. menschliches Ersatzteillager.
Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.
Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.
Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.
⇒ Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.
6. Karikatur: Wenn selbst Tattoos nicht helfen. "Letzter Wille? Gut! Beginnen wir einfach mit einer Hauttransplantation".
Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.
Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.
Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr. und HIER.
⇒ Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.
7. Karikatur: "HAST DU GEWUSST, DAS SIE IN CHINA MENSCHEN BEI LEBENDIGEM LEIBE AUSWEIDEN?". Bildunterschrift: "Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat!" Definition „Staatsorgane“: Alles, was Sie im Leib haben und was ein kulturloser Raubstaat jederzeit als „Organspende“ beansprucht.
Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.
Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.
Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr. und HIER.
⇒ Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.
8. Karikatur: Situation in der ostukrainischen Region Donzek, wo die überwiegend russisch-stämmige Bevölkerung vom neofaschistischen Regime in Kiew und von paramilitärischen Söldnertruppen wie Rechter Sektor etc. übelst unterdrückt werden. "Ich entscheide. Es tut gut, etwas geklärt zu haben". Alle nur erdenkliche deutsche Hilfe für die NATO-Gauleitung in Kiew.
Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.
Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.
Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER.
⇒ Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.
9. Genspritze: Wir sollen diese Flüssigkeit „Impfung“ nennen, nachdem die WHO die Definition der Begriffe immer wieder geändert hat - nun sind auch Gentherapeutika, also Gentechnik-Präparate, sogenannte „Impfstoffe“. Die Verabreichung solch experimenteller Flüssigkeiten, (Genbehandlung gegen COVID-19, Genexperiment, Genimpfung, Genplörre, Genspritze, gentherapeutische Spritzbrühe, experimentelle Substanz, Spritzstoffe, synthetisch chemisch modifizierte modRNA-Spritzen).
Seit dem Corona-Betrug stellt sich noch die Frage, ob das Ersatzteil einem Körper entstammt, der mit Spike-Proteinen verseucht ist. Weder bei einer Bluttransfusion noch bei einer Organtransplantation stellt der Impfstatus eine Kontraindikation für eine Materialentnahme dar. Wer sorgsam darauf geachtet hat, dass er seiner Biologie das Gift der Genspritzen erspart, kann also mit einem neuen Ersatzteil zum "Impfopfer" werden. Bildquelle: Jenzig71 / Jan Gropp >> Fotograf www.jenaFoto24.de / pixelio.de . Nur redaktionelle Nutzung! >> zum Bild.
10. Ist die Diagnose „Demenz“ oder „Alzheimer“ bei Menschen jenseits des „erwerbsfähigen Alters“ erst einmal gestellt, wird es häufig schwierig, aus diesem bereits zum gesellschaftlichen wie medizinischen Stigma auszubrechen.
Die Problematik verschärft sich bei der heute zunehmend verbreiteten Unterbringung alter Menschen in Alten- und Pflegeheimen, in denen pflegeleichte Ruhigstellung Vorrang vor Ursachenforschung und personalintensiveren Therapieoptionen hat. Mehr als die Hälfte der über 70-Jährigen nehmen regelmäßig fünf und mehr Medikamente ein. Dazu kommt noch die Selbstmedikation der Betroffenen, die trotz zwischenzeitlich vorgeschriebener Medikationspläne nicht hinreichend erfasst wird. Foto: geralt / Gerd Altmann, Freiburg (user_id:9301). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.
11. Seniorin am Fenster. Foto: pasja1000 / Julita, Bodensee/Schweiz. (user_id:6355831). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.
12. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.
Foto: Tim Reckmann, Fotograf aus Hamm | selbständig seid 1998, Anbieter von verschiedenen Foto-Dienstleistungen >> https://www.tim-reckmann.de/ . Quelle: ccnull.de >> Bild. Bild-ID: 1103040. Lizenz: CC-BY 2.0. Dieses Bild kann bei sichtbarer Nennung von Urheber/Fotograf und Quelle kostenfrei, nicht unterlizenzierbar aber auch kommerziell verwendet werden. Nutzung in Social Media nur nach gesonderter Freigabe.
13. Älterer Mann mit Demenz: Sind entfallene Eigennamen bereits das erste Kennzeichen einer getrübten Zukunft? Die Demenz ist ein Muster von Symptomen unterschiedlicher Erkrankungen, deren Hauptmerkmal eine Verschlechterung von mehreren geistigen (kognitiven) Fähigkeiten im Vergleich zum früheren Zustand ist. Sie kann durch verschiedene degenerative und nicht degenerative Erkrankungen des Gehirns entstehen. Der Begriff leitet sich ab von lateinisch demens ‚unvernünftig‘ (ohne mens, das heißt‚ ohne ‚Verstand‘, ‚Denkkraft’ oder ‚Besonnenheit‘ seiend) und kann mit ‚Nachlassen der Verstandeskraft’ übersetzt werden.
Das Symptombild der Demenz umfasst Einbußen an kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Vor allem betroffen sind das Kurzzeitgedächtnis, das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik; bei einigen Formen kommt es auch zu Veränderungen der Persönlichkeit. Kennzeichnend für die Demenz ist der Verlust von Denkfähigkeiten, die bereits im Lebensverlauf erworben wurden (im Gegensatz z. B. zur angeborenen Minderbegabung).
Heute sind die Ursachen einiger Demenzen geklärt, bei vielen Formen gibt es jedoch noch keine eindeutigen, unumstrittenen Erkenntnisse zur Entstehung. Einige wenige Formen von Demenz sind reversibel, bei einigen anderen Formen sind in begrenztem Umfang therapeutische Interventionen möglich, die allerdings lediglich eine Verzögerung des Auftretens bestimmter Symptome bewirken können. Die häufigste Ursache einer Demenz ist die Alzheimer-Krankheit.
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