Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel
Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel
OVG Lüneburg setzt ermutigendes Zeichen
Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel
OVG Lüneburg setzt ermutigendes Zeichen
Von wegen Mindestlohn von 12,00 Euro
Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 um 15 Cent auf 9,50 Euro brutto!
von Laurenz Nurk, Dortmund
Digitalisierung ist wie Schlechtwetter
Digitalisierung aktiv gestalten und negative Auswirkungen verhindern
von Thomas Ritt / A&W blog
Ab Januar gilt die Bonpflicht. Willkommen in Schilda.
von Jens Berger / NachDenkSeiten
Gedankenlosigkeit überall!
Beispiel Einkaufsverhalten: Shoppen im Netz
von Albrecht Müller / NachDenkSeiten
KAPOVAZ und das Märchen vom deutschen Jobwunder
von Laurenz Nurk
Amazon kommt nach Dortmund – ist das gut? Ja, aber!
von Laurenz Nurk
Abschluss Tarifrunde Handel
Ein Ritual - und das ist das Problem
von Martin Suchanek