Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Das, was wir für glaubhaft oder gar wahr halten, beeinflusst unser Leben maßgeblich. Somit ist es heute tatsächlich lebens-notwendig, die eigenen Randgebiete auszuleuchten, um mehr Licht ins Ungewisse zu bringen. Vielleicht hatten unsere eigenen Entscheidungen noch nie mehr Bedeutung und Tragweite als heute. Es besteht allerdings das Risiko neuer Erkenntnisse, die das bisher Geglaubte auf die Probe stellen. Im schlimmsten Falle müsste das bisherige Weltbild radikal korrigiert werden!» (-Th. Eisinger)
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Sterbehilfe in den Niederlanden 2008 - 2018
Dr. Carsten Frerk / Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid)
Die Tötung von Abu Bakr al-Baghdadi
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§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht