Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Wer seine Tarnung als fürsorglicher Staat aufgibt, der muss mit dem Aufmucken der Nicht-Versorgten rechnen. Die erste und bewährte Methode zur Prophylaxe gegen Aufmucken ist der "Äußere Feind". Wer einen äußeren Feind hat, der darf im Inneren Ruhe verlangen: Ein bedrohtes Land soll die Reihen schließen. [..] So ein über Jahrzehnte aufgebautes Feindbild gegnüber Russland wirft man nicht einfach weg: DER RUSSE ist immer noch als Schreckgespenst zu gebrauchen.» (-Uli Gellermann, Juni 2018)
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Sterbehilfe in den Niederlanden 2008 - 2018
Dr. Carsten Frerk / Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid)
Die Tötung von Abu Bakr al-Baghdadi
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Wie das Land des Lächelns zu weinen beginnt
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§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht