Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Die Welt steuert auf eine Staatsschuldenkrise zu. Das ist der eigentliche Hintergrund all dessen. Die Regierungen sind verzweifelt, weil sie sich nicht mehr auf ehrliche Weise finanzieren können. Sie werden Kriege nutzen, um Kapitalverkehrskontrollen zu rechtfertigen. Sie werden Kriege nutzen, um Überwachung zu rechtfertigen. Sie werden Kriege nutzen, um alles zu rechtfertigen.» (– Martin A. Armstrong, Ökonom).
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Sterbehilfe in den Niederlanden 2008 - 2018
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Die Tötung von Abu Bakr al-Baghdadi
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. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
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