Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig

BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Jeder Einzelne von uns muss seinen Teil dazu beitragen, dass sich etwas ändert, und wir müssen weiterhin alles tun, was wir können, um eine freundlichere und gerechtere Welt zu schaffen. Durch die Kraft unserer gemeinsamen Anstrengungen erreichen wir mehr als wir alleine erreichen, und wir tun es für die Vielen und nicht für die Wenigen.» (-Jeremy Corbyn, MP)
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
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. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
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