Das Versagen des Deutschen Ethikrates
Das Versagen des Deutschen Ethikrates
gbs kritisiert Überrepräsentanz kirchlicher Interessen
Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Das Versagen des Deutschen Ethikrates
gbs kritisiert Überrepräsentanz kirchlicher Interessen
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Sterbehilfe in Deutschland
Aktuelle Gesetzeslage: Rechtsfreie Grauzone oder Konformität?
§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz,
. . . sondern selbsternannten Lebensschützern!
Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
ifw setzt sich für die Neutralität des Staates ein.
"Wir müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem beheben!"
von ifw / Institut für Weltanschauungsrecht
Am Rande des evangelischen Kirchentags in Berlin gab es auch eine Podiumsdiskussion zum Thema "Offene Gesellschaft: Wo sind die Grenzen der Toleranz?". Einer der Gäste auf dem Podium war der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung (GBS), Dr. Michael Schmidt-Salomon. Der hpd dokumentiert sein Impulsreferat.