Abgeordneter verstieß jahrelang gegen Transparenzpflichten

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN
Helmut S. - ADMIN
Offline
Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Abgeordneter verstieß jahrelang gegen Transparenzpflichten
DruckversionPDF version

MdB verstieß jahrelang gegen Transparenzpflichten

 – mit dem Wissen des Bundestages

von Martin Reyher / abgeordnetenwatch.de

Max-Straubinger-CSU-Transparenzpflicht-Nebeneinkuenfte-Offenlegungspflicht-Verhaltensregeln-Verschleierung-Kritisches-Netzwerk-Deutscher-Bundestag-LobbytaetigkeitEin CSU-Bundestagsabgeordneter hat mit dem Wissen des Bundestages jahrelang gegen die Transparenzpflichten verstoßen, ohne dass es für ihn spürbare Konsequenzen gab. Seit 2011 meldete er Nebeneinkünfte verspätet, teilweise überschritt er die Fristen um mehrere Jahre. Recherchen von abgeordnetenwatch.de zeigen unterdessen: Die Zahl der groben Verstöße durch Abgeordnete hat in den vergangen Jahren stark zugenommen. Das dürfte kein Zufall sein.

Der CSU-Politiker Max Straubinger pflegte in den vergangenen Jahren eine recht eigentümliche Auslegung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Dass Nebeneinkünfte innerhalb von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten zu melden sind, verstand Straubinger lange Zeit eher als unverbindliche Handlungsempfehlung denn als verpflichtende Vorgabe: Zunächst ließ er sich mit manchen seiner Meldungen vier oder mehr Monate Zeit, später war die Fristüberschreitung in Jahren zu bemessen.

Nun sind Straubingers wiederholte Verstöße auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dessen Stellvertreter:innen zu viel geworden. In der Drucksache 19/17700 vom 22. April stellte das Bundestagspräsidium formal zahlreiche Verstöße von Max Straubinger gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages fest, was einer öffentlichen Rüge gleichkommt, aber zunächst keine weiteren Konsequenzen hat. Straubinger ist einer der einflussreichsten CSU-Abgeordneten im Bundestag, viele Jahre war er stellvertretender Vorsitzender sowie Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe.

► Mehrfach auf Fristüberschreitung hingewiesen

In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

Straubinger störte sich auch nicht daran, dass er von der Bundestagsverwaltung mehrmals auf die Fristüberschreitungen aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt viermal, so heißt es in der Rüge des Bundestagspräsidiums, sei er „schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden“, dennoch habe er „erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen“.

Verboten-Max-Straubinger-CSU-Transparenzpflicht-Nebeneinkuenfte-Offenlegungspflicht-Verhaltensregeln-Verschleierung-Kritisches-Netzwerk-Deutscher-Bundestag-Lobbytaetigkeit

► Wie Verstöße durch Abgeordnete geahndet werden

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln erhalten Abgeordnete in den meisten Fällen lediglich eine interne, also eine nicht öffentliche Ermahnung. Dies ist die niedrigste von drei Sanktionsstufen. Die zweit schwerste Sanktion ist eine öffentliche Rüge, die seit Verschärfung der Verhaltensregeln 2005 insgesamt zehn Mal ausgesprochen wurde. Höchststrafe ist ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Jahresdiät (ca. 60.000 Euro), das bislang in einem Fall verhängt wurde.

Warum nahm die Bundestagsverwaltung die Regelverstöße jahrelang hin?

Das wiederum wirft die Frage auf, warum die Bundestagsverwaltung die notorischen Regelverstöße des CSU-Abgeordneten jahrelang hinnahm und es offenbar bei bloßen Hinweisschreiben beließ. Eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de vermochte die Parlamentsverwaltung bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht zu beantworten. Offen bleibt deshalb auch, ob Straubinger mit einem Ordnungsgeld zu rechnen hat, das bis zu einer halben Jahresdiät betragen kann (ca. 60.000 Euro).

Ein Ordnungsgeld ist die schärfste Sanktion bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflichten, wird aber so gut wie nie verhängt. Erst ein einziges mal wurde mit der CDU-Abgeordneten Karin Strenz eine Volksvertreterin zur Kasse gebeten. 2019 musste Strenz 20.000 Euro zahlen, weil sie Nebeneinkünfte aus einer Lobbytätigkeit lange Zeit vor der Öffentlichkeit verbarg. Diesen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht hatte abgeordnetenwatch.de zwei Jahre zuvor nachgewiesen.

► abgeordnetenwatch.de-Klage gegen den Bundestag

Neue abgeordnetenwatch.de-Recherchen zeigen, dass sich die groben Regelverstöße durch Volksvertreter:innen seit einigen Jahren häufen. Seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 haben Abgeordnete in insgesamt zehn Fällen eine Rüge erhalten, dies ist nach einem Ordnungsgeld die zweit stärkste Sanktion. Mehr als die Hälfte der Rügen fallen in die vergangenen drei Jahre, besonders auffällig dabei: das Jahr 2019.

► Rügen gegen Abgeordnete wegen eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln

Fälle seit Verschärfung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 (Quelle: Bundestag)

2005: 0 - 2006: 0 - 2007: 0

2008: 1 - 2009*: 2

2010: 0 - 2011: 0 - 2012: 0

2013: 1

2014: 0 - 2015: 0 - 2016: 0

2017: 1

2018: 0

2019: 4

2020: 1

* Die beiden Rügen von 2009 betreffen einen Abgeordneten, der zweimal binnen eines Jahres gegen die Verhaltensregeln verstieß.

Dass die Zahl der Rügen 2019 derart anstieg, ist vermutlich kein Zufall. Im Oktober 2018 hatte abgeordnetenwatch.de Klage gegen die Bundestagsverwaltung vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, um mehr über Regelverstöße durch Abgeordnete zu erfahren, die mit einer internen Ermahnung abgehandelt wurden und nicht an die Öffentlichkeit drangen. Möglicherweise reagierte die Parlamentsverwaltung auf unsere Klage, indem sie nun stärker durchgriff.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger wollte auf Anfrage nichts zu den Gründen seiner wiederholten Verstöße gegen die Transparenzpflichten sagen. In einer Stellungnahme behauptete er, abgeordnetenwatch.de wolle beruflich selbstständige Parlamentarier aus den Parlamenten „vertreiben“. Deswegen werde er die Fragen nicht beantworten.

Nachfolgend eine Übersicht mit allen Rügen und Ordnungsgeldern wegen eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln durch Bundestagsabgeordnete:

► Übersicht aller öffentlichen Sanktionen gegen Abgeordnete

Angaben des Bundestagspräsidenten zu Verstößen von Bundestagsabgeordneten gegen die Verhaltensregeln

  Mitglied des Bundestages  Partei   Datum  Sanktion Grund
 1    Schily, Otto SPD

20.02.

2008

öffentliche Rüge/Ordnungsgeld

über 22.000 Euro, durch eine Klage abgewehrt

"anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit Beträgen vergütet wurden, die die in § 1 Abs. 3 VR genannten Beträge überstiegen, nicht (...) angezeigt" Drucksache 16/8190

 

2 Kröning, Volker SPD

05.03.

2009

öffentliche Rüge

"hinsichtlich seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für die Kalenderjahre 2006 und 2007 nicht (...) die genauen Bruttobeträge unter Zuordnung zu einzelnen Vertrags- oder Mandatsverhältnissen angezeigt, sondern je Kalenderjahr lediglich pauschal eine Stufe angegeben" Drucksache 16/12194

 

3 Kröning, Volker SPD

26.08.

2009

öffentliche Rüge/Ordnungsgeld

über 15.000 Euro, durch eine Klage abgewehrt

"hinsichtlich seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für das Kalenderjahr 2008 nicht (...) die genauen Bruttobeträge unter Zuordnung zu einzelnen Vertrags- oder Mandatsverhältnissen angezeigt, sondern lediglich pauschal eine Stufe angegeben" Drucksache 16/13973

 

4 Kauder, Siegfried CDU

16.10.

2013

öffentliche Rüge

"trotz mehrfacher Aufforderung nicht die konkreten Beträge der Einkünfte aus seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit angezeigt hat, sondern lediglich die aus seiner Sicht den Beträgen entsprechenden Einkommensstufen nach § 3 VR. Drucksache 17/14825

 

5 Willsch, Klaus-Peter CDU

22.03.

2017

öffentliche Rüge

"nach mehrfachen Fristverstößen, die schriftliche Aufforderungen zur Fristeinhaltung nach sich zogen, sowie einer Ermahnung des Präsidenten nach § 8 Absatz 1 VR die Frist zur Anzeige von Einkünften neben dem Mandat in einem weiteren Fall nicht eingehalten" " Drucksache 18/11920

 

6 Strenz, Karin CDU

18.01.

2019

öffentliche Rüge/Ordnungsgeld über 20.000 Euro

"ihre Pflichten (...) des Abgeordnetengesetzes (...) verletzt hat, indem sie ihre Vertragspartnerin Line M-Trade UG und die Vermögenszuflüsse daraus, ihre Wahl zur Vorsitzenden der Deutsch-Kasachischen Gesellschaft e. V., ihre Beteiligung an der Extent GmbH sowie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Extent GmbH jeweils nach Ablauf der Anzeigefrist angezeigt hat" Drucksache 19/7160

 

7 Lühmann, Kirsten SPD

03.06.

2019

öffentliche Rüge

zu spätes Anzeigen ihrer vergüteten Nebentätigkeiten im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG und der Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG Drucksache 19/10680

 

8 Röring, Johannes CDU

03.06.

2019

öffentliche Rüge

"nach bereits erfolgter Ermahnung wegen Verstößen gegen die (...) zu wahrende Frist zur Anzeige von Sachverhalten (...) jeweils unter Verstoß gegen diese Anzeigefrist" Drucksache 19/10690

 

9 Stegemann, Albert CDU

01.07.

2019

öffentliche Rüge

"indem er jeweils unter Verstoß gegen die Frist (…) Einkünfte zu [insgesamt elf] Vertragspartnern angezeigt hat." (Drs. 19/11339)

 

10  Straubinger, Max CSU

21.04.

2020

öffentliche Rüge "indem er Einkünfte I. aus seiner Tätigkeit als Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG (...), II. aus seiner Tätigkeit als Landwirt (...), III. aus seiner Beiratstätigkeit beim Sparkassenverband Bayern unter Verstoß gegen die Frist des § 1 Absatz 6 VR anzeigte, obwohl er bereits viermal schriftlich, zuletzt mit Schreiben vom 16. Mai 2019, auf die Pflicht zur Fristwahrung hingewiesen worden ist und dennoch erneut gegen die Anzeigefrist verstoßen hat." (Drs. 19/17700)
 
Tabelle: abgeordnetenwatch.de Quelle: Deutscher Bundestag.

 

Fragen an die Bundestagsabgeordneten? Hier geht es zur Fragefunktion auf abgeordnetenwatch.de  . 

Martin Reyher / abgeordnetenwatch.de

______________

Martin leitet die Redaktion von abgeordnetenwatch.de und schreibt in unserem Blog über Lobbyismus, Parteispenden und Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Er ist seit 2006 dabei.

abgeordnetenwatch.de ist der direkte Draht von Bürger:innen zu den Abgeordneten und Kandidierenden. "Bürger:innen fragen - Politiker:innen antworten" ist der Kern des Portals. Der öffentliche Dialog schafft Transparenz und sorgt für eine Verbindlichkeit in den Aussagen der Politiker:innen. Denn alles ist auch Jahre später noch nachlesbar. Daneben werden auf abgeordnetenwatch.de das Abstimmungsverhalten und die Ausschussmitgliedschaften der Abgeordneten sowie ihre Nebentätigkeiten öffentlich.

Betrieben wird das Portal von der NGO bzw. dem gemeinnützigen Verein „Parlamentwatch e.V.“, welcher sich vor allem durch einmalige und regelmäßige Spenden finanziert.


► Quelle: Dieser Artikel wurde von Martin Reyher am 15. Mai 2020 erstveröffentlicht auf abgeordnetenwatch.de >> Artikel. Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0).

► Bildquelle:

1. Max Straubinger, Mitglied des Deutschen Bundestages seit 10.11.1994. Seit 2011 verstieß er in jedem Jahr gegen die Transparenzpflichten des Deutschen Bundestages. Das Foto zeigt Straubinger am 26.06.18 in Berlin im Deutschen Bundestag. Foto: © tokography / Tobias Koch (www.tobiaskoch.net). Quelle: Wikimedia Commons. Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International (CC BY-ND 4.0) lizenziert. Die Lizenzbedingungen sind die Voraussetzung für eine kostenfreie Nutzung.

2. VERBOTEN. Grafik: Mr_Uzo. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.

pixabay_hans_braxmeier_simon_steinberger_kritisches_netzwerk_alternative_medien_freie_presse_oeffentlichkeitsarbeit_helmut_schnug_gesellschaftskritik_medienportal_alternative_press_media.png