Wie man einen Terroranschlag vorläufig klassifizieren kann

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Elias Davidsson
Elias Davidsson
Offline
Verbunden: 22.02.2013 - 18:05
Wie man einen Terroranschlag vorläufig klassifizieren kann
DruckversionPDF version

Wie man einen Terroranschlag vorläufig klassifizieren kann

von Elias Davidsson

Wenn von wahlloser Gewalt gegen unbeteiligte Zivilisten berichtet wird, stellt sich daher immer die Frage, ob es sich um authentischen oder synthetischen (staatlich inszenierten) Terrorismus handelt. Die folgenden acht Kriterien – in Frageform – gestatten, eine vorläufige Einordnung der Ereignisse vorzunehmen.

Frage 1: Hat sich eine reale Organisation zur Tat bekannt?

Kommentar: Falls nein, addiere einen Punkt. Eine existierende Organisation besitzt eine Telefonnummer, eine Adresse, eine Email, eine Webseite, zugängliche Leitpersonen, eine Satzung.  Das Rote Kreuz ist z. B. eine reale Organisation; die SPD eine andere. Sogar die kurdische PKK oder die palästinensische Hamas, die gelegentlich Terroranschläge ausführen, sind reale Organisationen. Al-Qaeda und ISIL / ISIS sind keine, da sie nicht die Kriterien einer realen Organisation erfüllen.

Frage 2: Wurde eine gewaltsame Handlung durch eine plausiblen Forderung unterstützt?

Kommentar: Falls nein, addiere einen Punkt. Eine plausible Forderung ist jene, die die Organisation auch durch gewaltfreie, politische Handlungen stellt und die mit der Satzung der Organisation vereinbar sind.

Frage 3: Sind die mutmaßlichen Täter gestorben?

Kommentar: Falls ja, addiere einen Punkt. Tote Täter können nicht vor Gericht gestellt werden. Der Staat wird damit von der Bürde befreit, die Schuld der Täter gerichtlich nachzuweisen.

Frage 4: Falls die mutmaßlichen Täter starben, wurden sie von einer breiten, nachvollziehbaren Gemeinschaft als Helden oder Märtyrer gefeiert?

Kommentar: Falls nein, addiere einen Punkt. Personen, die erfolgreich authentische terroristische Handlungen ausführen, werden in der Regel von ihrer Gesellschaft oder von Mitgliedern ihrer Bewegung, und sogar von ihren Familien als Helden oder Märtyrer verehrt und gefeiert. Anonymes Zelebrieren im Internet ist nicht nachvollziehbar.

Frage 5: Falls die mutmaßlichen Täter überlebt haben und vor Gericht gestellt wurden, bestanden sie auf der moralischen Legitimität ihrer Angriffe?

Kommentar: Falls sie ihre Tat vor Gericht nicht verteidigen, addiere einen Punkt. Man darf annehmen, dass Teilnehmer einer authentischen terroristischen Handlung an die Gerechtigkeit ihres Handelns glauben. Man darf daher erwarten, dass sie ein Gerichtsverfahren nützen würden, um ihre Tat öffentlich zu rechtfertigen und für ihre Sache zu werben. Wenn aber mutmaßliche Täter ihre Teilnahme an der Operation bestreiten bzw. sich von der Tat distanzieren, kann davon ausgegangen werden, dass sie entweder zu dieser Teilnahme durch Täuschung angeworben oder sie zu Unrecht beschuldigt wurden.

Frage 6: Besaßen die Behörden eine Vorkenntnis des Anschlages oder haben sie die mutmaßlichen Täter schon früher gekannt?

Kommentar: Wenn ja, addiere einen Punkt. Wo mutmaßliche Terroristen durch staatliche Stellen im Vorfeld überwacht worden sind, liegt es nahe, dass die Behörden den Anschlag hätten verhindern können. Wenn, dann die Operation trotzdem stattfand, ergibt sich der Verdacht, dass die Behörden ihre Ausführung bewusst duldeten oder die überwachten Personen als Sündenböcke eingesetzt hatten.

Frage 7: Gab es Vertuschungs- bzw. Verdunkelungsversuche der Operation seitens der Polizei oder des Staates?

Kommentar: Wenn ja, addiere einen Punkt.    

Frage 8: Gab es kurz vor den Anschlägen oder während der Anschläge eine Anti-Terror-Übung seitens der Polizei oder des Militärs?

Kommentar: Wenn ja, addiere einen Punkt. Wenn eine Anti-Terror-Übung gleichzeitig oder unmittelbar vor einer terroristischen Handlung stattfindet, gilt dies als wesentliches Merkmal für eine staatliche Terror-Operation. Eine groß angelegte Militärübung fand z. B. am Morgen des 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten statt. In dieser Übung wurden Flugzeugentführungen simuliert. Fluglotsen konnten daher nicht zwischen konkreten und simulierten Flugzeugen auf ihren Radarschirmen unterscheiden.

Im Nebel dieser Übung konnten die Anschläge mit Erfolg ausgeführt werden. Auch während der Londoner Bombenanschläge vom 7. Juli 2005 gab es eine Antiterror-Übung, die das genaue Szenario der wahren Anschläge als Grundlage der Übung benutzte. Vor den Madrider Bombenanschlägen des 11. März 2004 führte die NATO in Spanien Antiterror-Übungen durch. Über den Ablauf dieser Übung gibt es nur wenige Informationen.

Am Nachmittag der Terroranschläge des 22. Juli 2011 in Oslo und Utøya (Norwegen) haben norwegische Spezialkräfte auch merkwürdigerweise eine Antiterrorübung durchgeführt. Eine Anti-Terror Übung fand auch  am 13. November 2015  in Paris statt.  

Zur Benutzung der acht Kriterien für die Einordnung von Nachrichten über Terroranschläge

Bei vier Punkten ist nicht auszuschließen, dass es eine synthetische (staatliche) Operation war.

Bei fünf oder mehr Punkten soll davon ausgegangen werden, dass es eine synthetische (staatliche) Operation war, sei es, dass das Gegenteil eindeutig nachgewiesen wird.  

Kritische Bemerkungen zu den hier angeführten Bewertungskriterien und Bewertungsmethode sind willkommen: eliasdav[AT]t-online.de (bitte AT durch @ ersetzen))

Elias Davidsson
 



Lesetipp:  "Nordatlantikvertrag: Acht Gründe für den Austritt Deutschlands aus der NATO" - weiter.

Bild- und Grafikquellen:


1. "ICH HABE WENIGER ANGST VOR ZUKÜNFTIGEM TERROR ALS VOR ZUKÜNFTIGEN ANTI-TERROR-MASSNAHMEN." Grafik gefunden auf der Facebook-Seite von Digitale Überwachung.

2. RAUS AUS DER NATO - Deutschland sollte endlich die Akte NATO schließen und aus dieser kriminellen Vereinigung austreten! Grafik: Username THE NATO. Quelle: DEVIANT ART > NATO GESCHLOSSEN. DEVIANT ART the largest online social network for artists and art enthusiasts, and a platform for emerging and established artists to exhibit, promote, and share their works with an enthusiastic, art-centric community.

3. "Denk mal nach ... so lange es noch legal ist." Grafikbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.de