Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Vielleicht ist es jemand der uns nie um Hilfe bitten würde. Jemand der jetzt gerade vor uns herläuft oder neben uns steht. Jemand der darauf verzichtet zu leben um an etwas glauben zu können. Aber vielleicht ist es genau das was wir alle wollen. An jemanden oder an etwas zu glauben, damit es uns gut geht. Um zu versuchen, glücklich zu sein.» (-Filmzitat)
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
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