Rechtsklarheit: BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig

BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
«Fortschritt bedeutet nicht, fortgeschritten zu sein, sondern fortzuschreiten. Insofern ist die Atomisierung der Gesellschaft, wie wir sie momentan erleben können, das größte Rollback seit Beginn der Moderne. Unter technisch exzellenten Voraussetzungen versteht sich.» (– Dr. Gerhard Mersmann).
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
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