Dr. Paul Brandenburg: Wir leben im Zeitalter des Gratismutes
![Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN](https://kritisches-netzwerk.de/sites/default/files/pictures/picture-17-1594805735.jpg)
Dr. Brandenburg: Wir leben im Zeitalter des Gratismutes
Wir müssen Leute wie Steinmeier und Lauterbach vor Gericht sehen
«Das, was wir für glaubhaft oder gar wahr halten, beeinflusst unser Leben maßgeblich. Somit ist es heute tatsächlich lebens-notwendig, die eigenen Randgebiete auszuleuchten, um mehr Licht ins Ungewisse zu bringen. Vielleicht hatten unsere eigenen Entscheidungen noch nie mehr Bedeutung und Tragweite als heute. Es besteht allerdings das Risiko neuer Erkenntnisse, die das bisher Geglaubte auf die Probe stellen. Im schlimmsten Falle müsste das bisherige Weltbild radikal korrigiert werden!» (-Th. Eisinger)
Dr. Brandenburg: Wir leben im Zeitalter des Gratismutes
Wir müssen Leute wie Steinmeier und Lauterbach vor Gericht sehen
RA Dirk Sattelmaier zur Änderung des § 130 StGB
"Der geänderte § 130 des Strafgesetzbuchs ist verfassungswidrig"
Von Felicitas Rabe
Regierung verschärft Volksverhetzungsparagrafen
Maulkorbgesetz: Wie man die Wahrheit zum Verbrechen macht
von Dagmar Henn
Keine Demokratie, sondern Parteienoligarchie.
Karl Jaspers im Jahre 1965 zum Zustand der Bundesrepublik
Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht!
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Der digitale Impfpass soll bis Ende Juni 2021 eingeführt werden. Die Inhaber eines solchen legal erworbenen Impfpasses, sollen damit Grundrechte zurückerhalten.
Strukturelle Hürden beseitigen Wollende.
Geht es um Gleichberechtigung?
Oder um auf das Geschlecht fixierte undifferenzierte Gleichstellung ?
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!
ifw kritisiert Zusammenarbeit v. Bundesregierung u. Islamverbandschef
Das Versagen des Deutschen Ethikrates
gbs kritisiert Überrepräsentanz kirchlicher Interessen
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020