Dr. Paul Brandenburg: Wir leben im Zeitalter des Gratismutes
Dr. Brandenburg: Wir leben im Zeitalter des Gratismutes
Wir müssen Leute wie Steinmeier und Lauterbach vor Gericht sehen
«Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur. » (– Roland Tichy, Journalist und Publizist).
Dr. Brandenburg: Wir leben im Zeitalter des Gratismutes
Wir müssen Leute wie Steinmeier und Lauterbach vor Gericht sehen
RA Dirk Sattelmaier zur Änderung des § 130 StGB
"Der geänderte § 130 des Strafgesetzbuchs ist verfassungswidrig"
Von Felicitas Rabe
Regierung verschärft Volksverhetzungsparagrafen
Maulkorbgesetz: Wie man die Wahrheit zum Verbrechen macht
von Dagmar Henn | RT DE
Keine Demokratie, sondern Parteienoligarchie.
Karl Jaspers im Jahre 1965 zum Zustand der Bundesrepublik
Grundrechte zurückgeben? Das geht gar nicht!
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Der digitale Impfpass soll bis Ende Juni 2021 eingeführt werden. Die Inhaber eines solchen legal erworbenen Impfpasses, sollen damit Grundrechte zurückerhalten.
Strukturelle Hürden beseitigen Wollende.
Geht es um Gleichberechtigung?
Oder um auf das Geschlecht fixierte undifferenzierte Gleichstellung ?
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!
ifw kritisiert Zusammenarbeit v. Bundesregierung u. Islamverbandschef
Das Versagen des Deutschen Ethikrates
gbs kritisiert Überrepräsentanz kirchlicher Interessen
BVerfG erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020