Regierung verschärft Volksverhetzungsparagrafen

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Regierung verschärft Volksverhetzungsparagrafen
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Regierung verschärft Volksverhetzungsparagrafen 

Maulkorbgesetz: Wie man die Wahrheit zum Verbrechen macht

von Dagmar Henn

Andersdenkende_eigene_Meinung_Nonkonformismus_Nonkonformitaet_Selbstdenken_Selbstdenker_Ungehorsam_Helmut_Schnug_Kritisches-NetzwerkSchritt für Schritt tastete sich die Bundesrepublik an die Abschaffung der Meinungsfreiheit heran. Mit einer kleinen Gesetzesänderung, genauer, mit deren wahrscheinlicher Auslegung, wurde nun die Grenze überschritten, hinter der keine abweichende Meinungsäußerung mehr möglich ist.

Die Erosion des Rechts in der Bundesrepublik geschieht schleichend und oft im Verborgenen. Ende vergangener Woche, mit der Verabschiedung der Änderung des § 130 StGB, wurde sie weiter beschleunigt. Und es muss nicht sonderlich überraschen, dass diese Änderung gleichsam im Verborgenen stattfand, die Erweiterung des § 130 StGB an die eines völlig anderen Gesetzes angehängt wurde; auf diese Weise wurden in letzter Zeit schon öfter wichtige Gesetzesänderungen der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen. [>> Drucksache 20/4085, 19.10.2022; H.S.]

Der § 130 StGB trägt den Titel "Volksverhetzung". Dieser Paragraf fristete jahrzehntelang ein Schattendasein, war eine Art juristische Selbstrechtfertigung, kam aber so gut wie nie zur Anwendung. Denn er ist sehr dehnbar. Kernpunkt dabei ist die Formulierung "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Was den öffentlichen Frieden stört und was nicht, liegt im Belieben der Staatsanwaltschaften und Gerichte. In der Vergangenheit wurde die Schwelle, was als Störung des öffentlichen Friedens gesehen wurde, sehr hoch gelegt.

Die Äußerungen in einer vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) verantworteten Broschüre, in der die gesamte Gruppe der Bezieher von ALG II zu "Parasiten" erklärt wurde, mit Formulierungen, die eindeutige historische Vorbilder hatten, störten den öffentlichen Frieden jedenfalls nach Auffassung einer ganzen Reihe von Staatsanwaltschaften, bei denen damals Anzeigen deshalb eingingen (ich hatte selbst eine davon gestellt), jedenfalls nicht. Was schon verwundern muss, denn nicht nur war das Pamphlet, das von einer ehemaligen Bild-Redakteurin verfasst wurde, eine üble Hetzschrift gegen die Armen im Lande, es hatte zudem eine Reichweite, die von wenigen anderen Äußerungen übertroffen werden kann – es wurde ausgiebig in sämtlichen Medien zitiert.

Justitia-Justiz-Gerechtigkeit-Gewaltenteilung-Justizapparat-Rechtsstaat-Rechtsstaatlichkeit-Rechtstreue-Rechtswesen-Richteraemter-Kritisches-Netzwerk-BundesverfassungsgerichtIn der Vergangenheit war der § 130 StGB also, abgesehen vom Unterpunkt der Holocaustleugnung, ein zahnloser Tiger. Nun wurde der Text des Gesetzes geändert und ergänzt. Begründet wird das damit, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, eine europäische Vorgabe aus dem Jahr 2008 (!!!) umzusetzen, die eine stärkere Strafverfolgung insbesondere rassistischer Vergehen verlange.

Tatsächlich ist das ein Punkt, an dem das deutsche Strafrecht gerne ein Auge oder zwei zudrückt. Allerdings ist es doch etwas eigenartig, wenn man etwas 14 Jahre lang in der Schublade liegen lässt und genau dann hervorzieht, wenn es gerade passend scheint, um auf etwas völlig anderes zu zielen, das weder in der ursprünglichen Version des § 130 noch in der besagten Aufforderung der EU gemeint worden war (außer, man will davon ausgehen, dass bereits diese Vorlage der EU in Wirklichkeit darauf zielte, acht Jahre später die Kriegspropaganda abzusichern).

Das ist der Text der Ergänzung:

"(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören."

Da ist er wieder, der öffentliche Frieden. Nur, um die aktuelle Skala der "Störung des öffentlichen Friedens" in Erinnerung zu rufen – auf einer Versammlung gesungene Aufrufe, alle Russen zu töten, stellen keine Störung des öffentlichen Friedens dar; ein Plakat, das eine Rentnerin ins Fenster ihrer Wohnung hängte, auf dem "Danke, Putin" stand, allerdings schon.

Stepan_Bandera_Ukraine_Faschist_Faschismus_Massenmoerder_Nationalheld_Ostukraine_Nazi_Nationalist_Kriegsverbrecher_Banderisten_Saeuberung_Juden_Kritisches-Netzwerk Nicht der Gesetzestext, aber die praktische Erfahrung der vergangenen Monate belegt, dass bereits Meinungsäußerungen mit sehr geringer Reichweite, wie Kommentare in sozialen Netzwerken durch völlig unbekannte Personen, als Störung des öffentlichen Friedens gewertet werden können, sofern sie dem NATO-Narrativ widersprechen; Äußerungen, die den ukrainischen Nazismus und dessen Verbrechen nicht nur verharmlosen, sondern sogar begrüßen und glorifizieren, haben keinerlei strafrechtliche Folgen. Jede Verherrlichung von Stepan Bandera und seinen Spießgenossen müsste, da es sich dabei um bereits historisch belegte und auch juristisch unter anderem im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess abgeurteilte Verbrechen handelt, danach verfolgt werden.

Die Paragrafen 6 bis 12 des Völkerrechtsgesetzbuches [korrekte Bezeichnung: Völkerstrafgesetzbuch (VStGB); H.S.] umfassen eine ganze Menge von Handlungen. Dabei geht es nicht nur um das, was auf den ersten Blick als Kriegsverbrechen erkennbar wäre; es geht auch um Plünderungen und um Handlungen, wie sie aus der ukrainischen Kriegsführung weidlich bekannt sind. So z. B. § 11 Absatz 1 Punkt 3, wer

"mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht";

ein Handeln, das im Donbass seit acht Jahren zu beobachten war und sich mittlerweile auch gegen die Bevölkerung von Cherson und Saporischschja richtet. Und nein, es ist nicht zu erwarten, dass dieser Paragraf jetzt plötzlich gegen jene angewandt wird, die so viele Jahre lang die Verbrechen im ukrainischen Bürgerkrieg verniedlicht, verschwiegen und unterstützt haben.

Der ukrainische Beschuss des Kernkraftwerks von Energodar beispielsweise fiele auch unter § 11 des Völkerstrafgesetzbuches, nämlich unter Absatz 1 Punkt 2:

"mit militärischen Mitteln einen Angriff gegen zivile Objekte richtet, solange sie durch das humanitäre Völkerrecht als solche geschützt sind, namentlich Gebäude, die dem Gottesdienst, der Erziehung, der Kunst, der Wissenschaft oder der Wohltätigkeit gewidmet sind, geschichtliche Denkmäler, Krankenhäuser und Sammelplätze für Kranke und Verwundete, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude oder entmilitarisierte Zonen sowie Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten,"

Niemand wird ernsthaft erwarten, dass nun die Strafverfolgung gegen all jene Medien der Mainstreampresse einsetzt, die die ganze Zeit über behaupten, die Russen beschössen sich in Energodar selbst, weil diese Äußerung eine Verharmlosung bzw. Leugnung einer Straftat nach § 11 Völkerstrafgesetzbuch darstellt. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine genauere Befassung mit vermeintlichen russischen Kriegsverbrechen wie in Butscha als Leugnung oder Verharmlosung bewertet werden, ist hoch.

Medienmacht-Machtmedien-mediale-Hirnverschmutzung-Massenkonditionierung-Massenmanipulation-Volksverdummung-ARD-ZDF-Volksverbloedung-Kritisches-Netzwerk-Angst

Schlimmer noch, das, was bereits heute in der bundesdeutschen Strafverfolgung praktiziert wird, wofür immer die Formulierung von der "Billigung einer Straftat" herhalten musste, ein Vorwurf, der bereits Tausende von Verfahren generiert haben dürfte, wird nun auf eine solidere rechtliche Grundlage gestellt. Das Problem mit der "Billigung einer Straftat" bestand nämlich immer darin, dass ein Angriffskrieg in Deutschland nur eine Straftat darstellt, wenn er durch oder gegen Deutschland begangen wird; somit besteht ein gewisses (wenn auch leider nicht allzu hohes) Risiko, dass diese Grundlage für Strafmaßnahmen von irgendeinem deutschen Gericht zerschossen wird.

Mit dieser Gesetzesänderung ist dieses Risiko für alle zukünftigen Verfahren gebannt.

Man stelle sich nun einmal vor, eine der Befürchtungen, die von russischer Seite immer wieder geäußert werden, würde wahr. Wie der Einsatz einer schmutzigen Bombe durch die Ukraine; etwas, auf das die Kiewer Rhetorik sehr klar abzuzielen scheint. Oder ein Beschuss einer Ammoniak-Leitung, die eine örtliche Katastrophe auslösen würde. Oder auch nur ein größerer Treffer im Atommülllager von Energodar.

Freiheitsstrafe, Mord, Schuldfähigkeit, Strafverteidiger, Totschlag, Unverjährbarkeit, Unverjährbarkeitsregelung, Verjährungsfrist, Wolfgang Mitsch Auf sämtlichen Kanälen würde dann verkündet, es handele sich um ein russisches Kriegsverbrechen. Und man muss keine Zweifel daran hegen, dass dann der frischgebackene Paragraf breit zur Anwendung käme.

Die Entwicklung, die die Anwendung des Strafrechts in den letzten Monaten genommen hat, belegt einmal mehr, warum es in demokratischeren Zeiten immer mindestens juristische Kritik an sogenannten "Gummiparagrafen" gab, in denen der Anteil der im Belieben stehenden Definition hoch und der Anteil der rigiden rechtlichen Regelung niedrig ist. Eigentlich dürfte keine Aussage belangt werden, die sich auf eine Handlung oder ein Ereignis bezieht, das nicht bereits rechtsgültig nach den Paragrafen des Völkerstrafgesetzbuchs abgeurteilt wurde; das erfordert schon allein der absolut zentrale Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung, nach dem jeder als unschuldig zu gelten hat, bis er verurteilt wurde.

Aber wer glaubt, dass dieser neue Absatz des § 130 StGB friedlich schlummern wird, bis irgendwann die Kriegshandlungen in der Ukraine juristisch bewertet sind, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Dieser Paragraf zielt auf jede Abweichung vom offiziellen Narrativ, und zwar noch weit unterhalb der Aussage, der russische Militäreinsatz sei gerechtfertigt, weil er einen Angriff auf den Donbass (und damit einen tatsächlichen Genozid) verhinderte. Schon eigentlich journalistisch selbstverständliche Fragen könnten damit geahndet werden.

Und der Spielraum des § 130 geht noch weiter, und das dürfte der eigentliche Zweck sein.

Zensur-Maulkorb-Faschismus-freie-Meinungsaeusserung-Meinungsfreiheit-Meinungsmacht-Meinungsmanipulation-Internetzensur-Kritisches-Netzwerk-NetzDG-MeinungsherrschaftDenn Absatz 5, der neu eingefügt wurde, hat eine Rückwirkung auf Absatz 2:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe [..] aufstachelt."

Die logische Verknüpfung, dass Aussagen, die vom Narrativ abweichen, gewissermaßen per se "zum Hass aufstacheln", findet sich in Absatz 5. Und man kann nicht leugnen, dass die Propagandazentralen der NATO, nachdem es ihnen nicht gelungen ist, die Darstellung der anderen Seite technisch völlig zu unterbinden, ein Interesse daran haben, nicht nur gegen jene vorzugehen, die entsprechende Texte verfassen und veröffentlichen, sondern auch gegen jene, die sie verbreiten. Nachdem im Falle von Absatz 2 Satz 1 sogar der Versuch strafbar ist, ist damit jedes Schlupfloch für die Wahrheit erfolgreich gestopft.

Die Bemühungen um ein demokratisches Recht, die es in der Geschichte der Bundesrepublik durchaus gab (dabei möchte ich noch einmal an Gustav Heinemann erinnern), folgten immer der Vorgabe, die Formulierung des Rechts müsse so beschaffen sein, dass es selbst bei feindseliger Auslegung keine Beseitigung der Grundrechte ermöglicht. Eine feindselige Auslegung der neuen Variante des § 130 StGB bedeutet das Ende jeder Meinungsfreiheit in Fragen, die die NATO und ihre Kriegspolitik in der Ukraine und gegen Russland betreffen.

Die wirklichen Verfassungsfeinde sitzen an den Hebeln der Macht. [Mehr zum Thema HIER + HIER + HIER].

»Wie frei und demokratisch ist das heutige Deutschland? Die wahren Verfassungsfeinde in Deutschland sitzen oben«, von Dagmar Henn, im KN >> weiter.

Dagmar Henn

»Sind Sie bereit, für unser aller Freiheit einzutreten?
Sind Sie bereit, dafür auch Opfer zu bringen?
Dann starten Sie Ihren Anteil an der Verteidigung jetzt.
Es ist nicht mehr viel Zeit.
« (Egon W. Kreutzer)

♦ ♦ ♦ 

»Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden
und laut zu sagen: NEIN!
«
(Kurt Tucholsky)

[Bitte unbedingt die Anmerkung zur nächsten Grafik in den Bildquellen beachten!! Helmut Schnug]

Ukraine-Neonazismus-Rassismus-neo-Nazim-racism-Kritisches-Netzwerk-Eugenik-eugenics-program-Neoliberalismus-Galina-Tretjakowa-Tretyakova-Rechtsextremismus


Dagmar Henn: Der Abschied (Dauer 19:13 Min.)

"Es wird Nacht über Deutschland, aber ich will mich dieser Dunkelheit nicht beugen" - Ein Beitrag von Dagmar Henn, Publizistin und Mitglied im Verband Deutscher Freidenker.

Sprecherin: Sabiene Jahn.
Video: Joris Ivens (1898-1989) "Regen" (Pioggia) (1929),
Dokumentation (im Original mit Musik) von Hanns Eisler (1898-1962)

"Ich hoffe, dass ich ein Stück des anderen Deutschland retten kann, so wie sie es retten konnten. Den Käsekuchen und das Brot kann ich mir inzwischen selber backen. Wenn ich durch Moskauer Straßen gehe statt durch Münchner oder Berliner, liegt mein Weg wieder über jenen der Vergangenheit, anders und doch gleich. Vielleicht gibt es auch den dritten Berührungspunkt einer Rückkehr und eines Neuanfangs." (-Dagmar Henn)

Der komplette Redetext von Dagmar Henn nochmal zum Nachlesen oder um daraus zu zitieren auf RT.de oder freidenker.org .


Anmerkung von Helmut Schnug:

Der NS-Kollaborateur Stepan Andrijowytsch Bandera (* 1. Januar 1909 in Staryj Uhryniw, Galizien, Österreich-Ungarn; † 15. Oktober 1959 in München) und seine Partei "Die Organisation Ukrainischer Nationalisten" (OUN) waren mitverantwortlich für die „Säuberungen“, sprich für die Morde an jüdischen und polnischen Ukrainern. Wer wie Präsident Wolodymyr Selenskyj öffentlich Bandera als Held und Freiheitskämpfer bezeichnet, ist ein Nazi-Freund.

Was veranlasst die Bundesregierung, die sog. Qualitätsmedien [sic!] und die deutsche Öffentlichkeit dazu, die Ukraine und ihre faschistoiden, nationalistischen Strukturen nebst der von brutalen, extremistischen paramilitärischen Freiwilligenbataillonen wie dem Asow-Regiment und den zahlreichen rechtsextremistischen Anhängern des einstigen Partisanenführers und NS-Kollaborateurs Stepan Andrijowytsch Bandera durchsetzte Nationalpolizei derartig zu verherrlichen? Inzwischen hat Bandera 40 Denkmäler in der Ukraine!

Zu Jahresbeginn veranstalteten hunderte von ukrainischen Nationalisten in Kiew einen Fackelmarsch anlässlich des Geburtstags von Bandera. Der Chef der nationalistischen Gruppierung „Prawyj Sektor“ (Rechter Sektor), Andrij Tarasenko, sagte: „Nun, da an der Front ein Krieg mit dem Besatzer geführt wird und im Hintergrund der Kampf gegen die ‚Fünfte Kolonne‘ weitergeht, gedenken wir Stepan Bandera und ehren ihn". Der frühere Anführer der Gruppe, Dmitri Jarosch, berät inzwischen den Generalstab der Ukrainischen Streitkräfte.

Es wird zwar behauptet, daß das rechtsextreme Asow-Regiment, das inzwischen in die regulären Streitkräfte integriert ist, nur noch eine marginale Rolle spielen würden - ebenso wie die zahlreichen äußerst Rechten im Lande. Inzwischen wurde das Asow-Regiment mit seinen mehrere tausend Kämpfern wie andere paramilitärische Verbände in die ukrainische Nationalgarde integriert. Es befindet sich damit unter dem Kommando des ukrainischen Innenministeriums.

Angeblich hätte sich das Asow-Regiment „entideologisiert“ und zu einer „normalen Kampfeinheit“ entwickelt. Auch das nach wie vor vom Asow-Regiment verwendete Wolfsangel-Symbol habe in der Ukraine keine faschistische „Konnotation“ mehr.

Tja, so geht Realitätsferne, Faktenverdrehung und Wahrheitsverschleierung.


► Quelle: Der Artikel von Dagmar Henn wurde am 25. Oktober 2022 erstveröffentlicht auf deutsch.rt.com >> Artikel. Bestimmungen zur Verwendung: Die Autonome Non-Profit-Organisation (ANO) „TV-Nowosti“, oder deutsch.rt.com, besitzt alle Rechte auf die geistige, technische und bildliche Verwendung der auf der Webseite veröffentlichten Inhalte.

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»Die Entdemokratisierung mittels Aufhebung der Gewaltenteilung (von Legislative, Exekutive und Judikative) geschieht auch durch solche vage formulierten Gesetze, die letztlich die legislative Befugnis der Begründung neuen Rechts zur Judikative verschiebt, mit dem Katalysator der opportunistischen Inanspruchnahme durch die Exekutive. [..] Die ukrainischen Kriegs-Gräuel werden quasi ausgeblendet (angefangen bei den ca. 14.000 zivilen Toten im „kalten“ Bürgerkrieg gegen die von mehrheitlich Russen bewohnten Gebiete schon vor der russischen Invasion).« (-Rasio Brelugi)

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2. Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit. Die drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert sollen somit verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird. In den Fällen von Repressionen, Hausdurchsuchungen und (Fehl-)urteilen gegen verantwortungsbewusste Ärzte hat Justitia jämmerlich versagt. Foto: OpenClipart-Vectors. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Grafik.

3. Stepan Andrijowytsch Bandera (* 1. Januar 1909 in Staryj Uhryniw bei Kalusch in Galizien, Österreich-Ungarn (heute Ukraine); † 15. Oktober 1959 in München, Deutschland) war ein prominenter ukrainischer nationalistischer Politiker und Partisan. Bandera heiratete 1940 Jaroslawa Opariwska (* 14. Oktober 1917 in Sanok, † 17. August 1977 in Toronto), die Hochzeit wurde schnell und konspirativ abgewickelt. Am 26. Juni 1941 wurde ihre Tochter Natalia Kucan geboren, † 13. Januar 1985. Es folgten: Andriy/Andrei (* 16. Juni 1944, München, † 19. Juli 1984) und Tochter Anna Lesya (* 27. Juni o. August 1947, Regensburg, † 15. August 2011). Nach der Ermordung Banderas wanderte die Familie 1961 nach Toronto (Kanada) aus.

Im Jahre 1934 wurde Bandera in Polen zum Tode verurteilt, weil man ihm eine Beteiligung an der Ermordung des polnischen Innenministers Bronisław Pieracki vorwarf. Diese Strafe wurde jedoch in lebenslange Haft umgewandelt. Im September 1939 kam er wieder frei, die Gründe für seine Freilassung sind nicht genau bekannt.

Die Einordnung von Banderas Wirken und seiner Person ist in der heutigen Ukraine sehr umstritten. Während er vor allem im Westen des Landes von vielen Ukrainern als Nationalheld verehrt wird, gilt er in der Ostukraine, aber auch in Polen, Russland und Israel überwiegend als Nazi-Kollaborateur und Verbrecher.

Der Held der ukrainischen Rechten und die neu rehabilitierte Figur der Post-Maidan-Ukraine war ein Nazi-Kollaborateur und ein Architekt von Massenmord und ethnischer Säuberung. Den von Bandera geführten OUN-Verbänden wurde von Seiten der sowjetischen, russischen und polnischen Regierung sowie zahlreichen internationalen Historikern vorgeworfen, am 30. Juni 1941 und noch vor Einmarsch der regulären deutschen Truppen ein Massaker in der Stadt Lemberg angerichtet zu haben. Hierbei seien rund 7000 Menschen, überwiegend Kommunisten und Juden, ermordet worden.

Die letzten Jahre seines Lebens lebte Bandera in München in einer Exilwohnung unter dem Namen Stefan Popel. 1959 tötete der KGB-Agent Bogdan Staschinski Bandera am Eingang des Hauses Nr. 7 in der Kraitmayrstraße mit einer Pistole, die Blausäuredampf versprühte.

In London gibt es ein Bandera-Museum. Ein seltsames Museum mit verschlossenen Türen, zu dem nur diejenigen Zutritt haben, die auf einer vorab genehmigten Liste stehen. Diejenigen Pro-Ukrainer, die versuchen, ihre Verehrung für Bandera in einem Museum des Revisionismus zu rechtfertigen, in dem Bandera als "Held" dargestellt wird und nicht als das, was er war - ein unerbittlicher, rücksichtsloser, zum Scheitern verurteilter Nazi-Kollaborateur.

Weitere Infos u.a. >> Artikel. Foto: Archiv.

4. Mediale Vernichtungsmaschine: ARD, ZDF + Deutschlandfunk (DLF) sowie nahezu alle Leitmedien im Print- und Webbereich erweisen sich zunehmend als mediale Hirnverschmutzung. Sie blasen in das gleiche Horn und haben sich in toto disqualifiziert. Erschreckend ist, dass sie momentan eine Macht ausüben, die die Politik vor sich herzutreiben in der Lage ist. Besonders effizient ist der politisch-medial-pharmaindustrielle Hirnverschmutzungskomplex, ebenso der antirussische Gesinnungsjournalismus hirnkondomierter Lohnschreiber, Mikrophonhalter und Teleprompterableser zwangsgebührenfinanzierter Herrschaftsmedien. Illustration OHNE Textinlet: Conmongt / Christian Dorn, Gütersloh. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Illustration. Textinlet von Helmut Schnug eingearbeitet.

5. MIT DEM GESETZ IN KONFLIKT: Die Entwicklung, die die Anwendung des Strafrechts in den letzten Monaten genommen hat, belegt einmal mehr, warum es in demokratischeren Zeiten immer mindestens juristische Kritik an sogenannten "Gummiparagrafen" gab, in denen der Anteil der im Belieben stehenden Definition hoch und der Anteil der rigiden rechtlichen Regelung niedrig ist. Die Deutungsmacht einer Gesinnungsjustiz befördert zunehmend Entdemokratisierung und Grundrechteeinschränkung. Foto: Rike. Quelle: Pixelio.de. Verwendung: Nur für redaktionelle Nutzung. Image-ID: 502990 >> Foto.

6. Karikatur Maulkorb - Zensur: Faschismus beginnt nicht mit freier Meinungsäußerung, sondern mit dem Gegenteil! Karikatur: Pommes Leibowitz. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).

7. NEIN zu Neonazismus und Rassismus in den Machtstrukturen der Ukraine! - NO to neo-nazism and racism in power structures of Ukraine! - F'CK NAZIS. Quelle: donbass-insider.com >> Artikel mit Grafik. Grafikbearbeitung (Textinlet): Helmut Schnug.

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Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 4 StGB).