Justizskandal: Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
Justizskandal in Bayern:
Wenn der Verfassungsschutz verfassungswidrig ist
von Egon W. Kreutzer, Elsendorf (N.-Bay.)
«Mund halten und Steuern zahlen, das sind die ersten Pflichten des Staatsbürgers. Die Mütter haben dann noch, wenn möglich, recht viele Kinder in die Welt zu setzen, damit der Staat ohne jede Verantwortung darüber frei verfügen kann und die heilige Staatsmedizin die nötigen Versuchskaninchen bekommt. Eine Mutter darf sich nur nicht einbilden, dass die Kinder ihr Eigentum sind.» (-Hugo Wegener)
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