Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse erhalten als bisher gedacht

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Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse erhalten als bisher gedacht
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Einbrechen für Staatstrojaner

Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse erhalten als bisher gedacht

von Maria von Behring

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Der im März bekanntgewordene Gesetzentwurf für den Verfassungsschutz enthält neben Staatstrojanern noch andere weitreichende Befugniserweiterungen. Um die Schadsoftware auf Geräten zu installieren, soll der Inlandsgeheimdienst in private Wohnungen eindringen dürfen.

staatstrojaner-schnueffelprogramm-polizeitrojaner-spionagesoftware-schadsoftware-keylogger-schnueffelei-schnueffelstaat-kritisches-netzwerk-Verfassungsschutz-privatsphaere Im März veröffentlichten wir den Gesetzentwurf zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ aus Horst Seehofers Innenministerium. Durch den seitdem vielfach kritisierten Entwurf sollen die Befugnisse des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes ausgeweitet werden. Mit dabei: Staatstrojaner für Verfassungsschutz und BND.

Vier Monate nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes beschreibt der  Rechtsprofessor Fredrik Roggan einen weiteren Kritikpunkt: das neue Gesetz würde gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen. Denn die Verfassungsschützer sollen zukünftig ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen eindringen dürfen, um Staatstrojaner auf Computern und Smartphones zu installieren.

► Wohnungseinbruch, Sicherheitslücken oder Mails mit Schadsoftware?

Auch wenn die Befugnisse zum Staatstrojaner-Einsatz – vor allem für die Polizei – in der Vergangenheit immer wieder erweitert wurden: Wie die Überwachungsmittel auf ein Gerät kommen, war weitgehend ungeklärt. Offengelassene Sicherheitslücken, Mail-Anhänge mit Schadsoftware oder heimliche Installation direkt auf dem Gerät? Es bestand Rechtsunsicherheit. Manche Rechtwissenschaftler verneinen, dass die Polizei zur Trojanerinstallation einfach in Wohnungen eindringen oder Nachrichten mit falschem Absender versenden dürfte. Auch dass die Polizei sich Sicherheitslücken in IT-Systemen zu nutze machen kann, halten sie für zweifelhaft. Mit dem neuen Gesetz will Seehofers Ministerium diese Hürde, zumindest für den Inlandsgeheimdienst, verkleinern.

Der Text für das neue Verfassungsschutzgesetz ist in verschachtelten Sätzen formuliert und mit Paragraphen versehen, die sich auf Paragraphen beziehen, die sich wiederum auf Paragraphen beziehen. Und so brauchte es vier Monate, einen erfahrenen Rechtsprofessor und die Veröffentlichung des kompletten Gesetzestextes, um die geplanten Änderungen in diesem Ausmaß zu entziffern. Ein kurzer Hinweis von Legal Tribute Online im März bekam keine breite Öffentlichkeit.

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Das zeigt, dass es wichtig ist, Gesetzesentwürfe so früh wie möglich zu veröffentlichen. Denn nur wenn sich viele Journalist*innen, Rechtswissenschaftler*innen und andere die Vorhaben der Regierung anschauen können, lassen sich solche kritischen Stellen entdecken.

► SPD: Entwurf ist nicht von Koalitionsvertrag gedeckt

Bereits im März hatte das Justizministerium unter der damaligen Justizministerin Katarina Barley den Vorschlag in Gänze abgelehnt und auf den Koalitionsvertrag verwiesen. In diesem waren eine „maßvolle“, aber „sachgerechte Kompetenzerweiterung“ für den Verfassungsschutz vereinbart worden, gekoppelt an eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Diese Voraussetzung sah Burkhard Lischka, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, in Seehofers Entwurf nicht.

Bundestrojaner-trojaner-schadprogramme-schadsoftware-spaehsoftware-spionagesoftware-staatstrojaner-kritisches-netzwerk-Govware-Hackerbehoerde Katarina Barley war im März bereits als Spitzenkandidatin der Sozialdemokraten für die Europawahl benannt. Dass es eine Nachfolgerin für sie als Justizministerin geben müsste, war klar. Wer das sein würde und ob diese das Gesetz ebenso ablehnen würde jedoch nicht. Zu ihrer Nachfolgerin ist Christine Lambrecht geworden. Sie sagte in einem Interview letzten Monat, man prüfe „maßvolle Kompetenzerweiterungen“ für den Verfassungsschutz. Damit müsse aber eine „Ausweitung parlamentarischer Kontrolle verbunden sein“. Und "Ich werde mich mit meinem Kollegen Seehofer für ein erstes Gespräch in den nächsten zwei Wochen zusammensetzen und auch über diese Frage sprechen."

Nach einer kompletten Ablehnung hört sich das nicht mehr an. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, wie der Kompromiss zwischen Innen- und Justizministerium aussehen wird.

Maria von Behring
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Maria von Behring studiert Wirtschafts- und Finanzsoziologie in Frankfurt am Main und ist seit August bis Oktober Praktikantin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich für alternative Demokratien, digitalen Feminismus und Algorithmen, die nicht diskriminieren. Per Email ist sie unter maria.behring@netzpolitik.org zu erreichen, gerne verschlüsselt (D389 B9A6 FD6E 1867 385A A423 DA33 AB12 CC6E A260).

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► Quelle: Erstveröffentlicht am 22. August 2019 auf NETZPOLITIK.org >> Artikel. Lizenz: Die von NETZPOLITIK verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0). Die Bilder im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u..

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1. HIER WACHT DER BUNDESTROJANERGrafik: Wilfried Kahrs (WiKa).

2. Staatshacker: Auch wenn die Befugnisse zum Staatstrojaner-Einsatz – vor allem für die Polizei – in der Vergangenheit immer wieder erweitert wurden: Wie die Überwachungsmittel auf ein Gerät kommen, war weitgehend ungeklärt. Foto: geralt  / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Bild.

3. Staatstrojaner (Behördendeutsch: Remote Communication Interception Software (RCIS 2.0). Foto: geralt / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Bild.

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