PRO ASYL: EU-Türkei-Flüchtlingsdeal muss beendet werden

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN
Helmut S. - ADMIN
Offline
Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
PRO ASYL: EU-Türkei-Flüchtlingsdeal muss beendet werden
DruckversionPDF version

EU-Türkei-Flüchtlingsdeal muss beendet werden

Inhaftierungen, Abschiebungen, kein Zugang zum Asylverfahren: Der EU-Türkei-Deal hat an Europas Grenzen zu rechtlosen Zuständen geführt. PRO ASYL hat die fatalen Folgen des Deals in einem Bericht dokumentiert und fordert anlässlich der Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei am 22. Mai die Aussetzung des EU-Türkei-Abkommens.

Unsere Dokumentation zeigt: Die ersten Auswirkungen übersteigen unsere schlimmsten Befürchtungen. In die Türkei Zurückgeschobene werden inhaftiert. Die Möglichkeit, Asylanträge zu stellen, gibt es faktisch nicht. Die Inhaftierten werden gezwungen, ihre Zustimmung zur freiwilligen Ausreise zu erklären. Ansonsten droht ihnen monatelange Haft.

Auf den griechischen Inseln sitzen Mitte Mai mehr als 8.300 Menschen fest – mehrere Tausend sind inhaftiert. Die Haftlager und provisorischen Unterkünfte sind völlig überfüllt, die hygienischen Verhältnisse katastrophal und die Essenversorgung absolut defizitär.

Zu diesem Schluss kommt auch Human Rights Watch in einem aktuellen Bericht vom 19. Mai 2016. HRW beschreibt die Situation in den griechischen Hotspots als chaotisch und gefährlich, insbesondere für Frauen und Kinder. Bei Auseinandersetzungen in den Haftlagern zieht sich die Polizei immer häufiger zurück. Unter diesen chaotischen Verhältnissen ist die körperliche Integrität der Schutzsuchenden nicht mehr gewährleistet. Auch unsere Mitarbeitenden sprechen von einer Situation, die außer Kontrolle geraten sei.

In dieser Situation, in der Flüchtlingen weder eine geregelte Basisversorgung gewährt noch ihre Sicherheit in den Lagern gewährleistet wird, kann es kein rechtsstaatliches Verfahren geben.

In den Hotspots gibt es kaum Informationen zum Verfahren für Schutzsuchende. Mangels Anwälten gibt es in der Regel keine Möglichkeit, gegen ablehnende Entscheidungen vor Gericht zu gehen. Der Rechtsstaat in Griechenland wird außer Kraft gesetzt. Das Pro-Forma-Verfahren, das Griechenland auf Druck der EU eingeführt hat, zielt allein auf die Rücküberstellung in die Türkei. Von einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren kann keine Rede sein.

Diese Ergebnisse basieren auf den ersten Berichten des PRO ASYL Netzwerks Refugee Support Program Aegean (RSPA). In diesem Projekt arbeiten 14 Personen in Athen, Lesbos, Chios und Izmir, darunter vier Rechtsanwältinnen. Darauf aufbauend hat PRO ASYL die Dokumentation mit dem Titel „Der EU-Türkei-Deal und seine Folgen“ veröffentlicht.

Einzelfälle legen Ausmaß von Rechtlosigkeit offen

Aktuell stehen syrische Schutzsuchende vor der Abschiebung in die Türkei. Eine Beamtin des Bundesamtes wirkt daran mit und will – beispielsweise – kurdische  Syrer, deren Stadt zerbombt wurde, in die Türkei abschieben (siehe Dokumentation von PRO ASYL, Seite 9, ). Die Fluchtgründe spielen für die Beamtin keine Rolle. Neuere Berichte belegen, dass aus Griechenland Abgeschobene in der Türkei in Haft kommen.

Wie bekannt, ist die Türkei in den syrischen Bürgerkrieg involviert und hat wiederholt Stellungen im kurdischen Teil Syriens bombardiert. Berichten zufolge geht die türkische Armee mit brutaler Gewalt auch im Südosten der Türkei gegen Kurden vor. Es ist davon auszugehen, dass es hier zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt und gerade kurdische Schutzsuchende berechtigterweise Zweifel daran haben, dass ihnen der türkische Staat Schutz gewährt. Die Familie mit drei kleinen Kindern hat überdies vorgetragen, dass die Mutter der Kinder Herzprobleme hat – all dies spielt keine Rolle. Die deutsche EASO-Beamtin stellte lapidar die Sicherheit in der Türkei fest. Der Ausgang des Verfahrens ist gegenwärtig noch offen.

Willkürliche Abschiebung aus Griechenland aufgrund fehlender Rechtsstaatlichkeit

Mehr als 8.300 Schutzsuchende befinden sich Mitte Mai in Haftlagern und provisorischen Aufnahmelagern auf den griechischen Inseln. Auf alle Flüchtlinge, die die Ägäischen Inseln erreichen, wartet Inhaftierung unter erbärmlichen Bedingungen – 60% der Weggesperrten sind Frauen und Kinder. Sobald die Zulässigkeitsprüfung erfolgt ist, können die verzweifelten Menschen kaum etwas gegen ihre Abschiebung unternehmen.
 

Für über 3.000 inhaftierte Flüchtlinge gab es im April auf Lesbos nur eine einzige Anwältin, finanziert von PRO ASYL. Das Einlegen von Rechtsmitteln gegen die drohende Abschiebung ist damit für den Einzelnen so gut wie unmöglich, der Rechtsstaat ist außer Kraft gesetzt. Damit wird sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention (MRK Artikel 13, Recht auf wirksame Beschwerde) als auch die EU-Verfahrensrichtlinie (Artikel 22 und 23, ) zum internationalen Schutz und zur Festlegung von Mindestnormen für die Durchführung von Asylverfahren unterlaufen.

Kein Schutz für Opfer des IS-Terrors

Der Fall der irakischen Jesidin W.K. und ihres Sohnes, die von Griechenland in die Türkei und dann in den Irak angeblich freiwillig ausreisten, zeigt die schwerwiegenden Folgen des EU-Türkei-Deals (siehe Dokumentation von PRO ASYL, Seite 16). Per Skype konnte PRO ASYL am 14. Mai 2016 Kontakt zu zwei verfolgten jesidischen Flüchtlingen aufnehmen, die das Massaker des Islamischen Staats im August 2014 in Shingal überlebten.

Sie berichten, dass sie in Griechenland unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Verlegung in ein anderes Lager) auf das Schiff gebracht und abgeschoben wurden. In der Türkei wurden sie inhaftiert und unter Druck gesetzt, der freiwilligen Ausreise zuzustimmen oder ein Jahr im Gefängnis zu bleiben. Ihr Fall zeigt die komplette Rechtlosigkeit, in die Schutzsuchende durch den EU-Türkei-Deal geraten. Mutter (W.K.) und Sohn (S.K.) wurden zunächst von Griechenland in die Türkei und von dort wieder in den Irak abgeschoben.

Rechtswidrige Abschiebungen trotz Asylantragstellung?

Am 4. April 2016 wurden von den Inseln Lesbos und Chios die ersten Personen in die Türkei rücküberstellt. Nach Medienberichten und nach Aussagen der Bundesregierung wollten diese Menschen keine Asylanträge stellen. Nach Informationen, die PRO ASYL vorliegen, befanden sich unter den Abgeschobenen 13 Asylsuchende (11 aus Afghanistan, 2 aus der Demokratischen Republik Kongo) deren Asylanträge bzw. deren Antrag auf Durchführung eines Asylverfahrens in Griechenland schlichtweg ignoriert wurden. UNHCR-Europachef Vincent Cochetel hat mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die Bearbeitung der Anträge „vergessen“ wurde.
 

PRO ASYL und unsere türkische Partnerorganisation Mülteci-DER haben eine Rechtsanwältin beauftragt, der Sache nachzugehen. Obwohl die beauftragte Rechtsanwältin die Namen ihrer Mandanten vorlegen konnte, erhielt sie am 14. und 15. April keinen Zugang zum Haftlager Kirklareli in der Türkei nahe der bulgarischen Grenze. Die Betroffenen waren also seit der Abschiebung mehrere Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.

Zuvor wurde bereits UNHCR Türkei der Zugang zu den aus Griechenland Abgeschobenen verweigert. Mülteci-DER hat dies in einer Presseerklärung am 21. April veröffentlicht. Die Menschenrechtsorganisation hat im Rahmen des PRO ASYL Projektes Beobachtungen zur Situation von Flüchtlingen in der Türkei systematisiert. Der gemeinsame Bericht wurde am 17. Mai 2016 veröffentlicht.

Kein Zugang in der Türkei zu einem rechtsstaatlichen Verfahren

Die am 4. April in die Türkei Abgeschobenen haben entgegen den Behauptungen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission keinen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Am 16. Mai berichtete die britische Tageszeitung „The Guardian“, dass die ersten 12 „freiwillig“ aus Griechenland ausgereisten Syrer in der Türkei drei Wochen ohne Kontakt zu Rechtsanwälten und ohne ausreichende medizinische Versorgung in dem Haftlager bei Düziçi inhaftiert waren. Einer von den Hunderten dort inhaftierten Syrern sagte, dass er seit dem 10. Februar inhaftiert sei. Er wisse weder, warum er inhaftiert worden sei, noch wann er freigelassen würde.

Zwar halten sich in der Türkei mehr als 2,5 Millionen syrische Flüchtlinge auf, der Zugang zu einem Rechtssystem, das sie schützt, ist ihnen oft versperrt. Entgegen den Darstellungen der Bundesregierung und der EU-Kommission gilt dies auch für den Zugang zu vorübergehendem Schutz.
 

Mülteci-DER dokumentiert hier die Situation in Izmir. Während es vor dem EU-Türkei-Abkommen noch möglich war, an fünf Tagen in der Woche bei der Polizeistation vorzusprechen und sich registrieren zu lassen, um anschließend im zweiten Durchgang Anträge auf vorübergehenden Schutz zu stellen, ist dies nunmehr nur noch an einem Tag pro Woche – montags – möglich. Am Montag, den 18. April 2016, wurde der Registrierungsvorgang aufgrund des hohen Andrangs abgebrochen.

PRO ASYL

LESETIPP:  "Darf die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft werden?" > Rechtsgutachten von Gutachter Dr. Reinhard Marx - weiter.
 


 

Quelle: Erstveröffentlicht auf www.proasyl.de/ > Artikel vom 20.05.2016.

Eine nicht gewerbliche Nutzung der Texte der PRO ASYL - Website ist erwünscht.

PRO ASYL ist eine unabhängige Stimme, die für schutzsuchende Menschen eintritt. Millionen Menschen leiden unter Krieg, Verfolgung und Folter. Wir können Kriege, Übergriffe und Diskriminierungen mit unserem Engagement nicht ungeschehen machen. Aber wir können dafür sorgen, dass die betroffenen Menschen Schutz und eine humane Lebensperspektive finden. PRO ASYL setzt sich für Flüchtlinge ein. In Deutschland, Europa sowie an besonders gefährlichen Brennpunkten.

Förderverein PRO ASYL e.V.

Vorsitzender: Andreas Lipsch
Geschäftsführer: Günter Burkhardt

Moselstr. 4
60329 Frankfurt a.M.

Tel: +49 (0) 69 - 24 23 14 - 0
E-Mail: proasyl(at)proasyl.de

Internet: www.proasyl.de



Bild- und Grafikquellen:

1. HUMAN RIGHTS ARE NOT OPTIONAL. If the west stop the bully, extortion, coup and invasion's there wont be #refugees mankind would not in chaos. Foto: See Li, London. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

2. Kleinkinder tragen wohl körperlich und seelisch die schwerste Last auf ihrem langen Weg in eine unbestimmte Zukunft. Foto: See Li, London. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

3. Ist das das Ende der entbehrungsreichen Flucht? Foto: See Li, London. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

4. Der EU-Türkei-Deal hat an Europas Grenzen zu rechtlosen, menschenverachtenden Zuständen geführt. Foto: Fotomovimiento. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).