Wenn Konzerne klagen können

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Wenn Konzerne klagen können
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Wenn Konzerne klagen können

Internationale Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte

hebeln demokratische Rechte u. fortschrittliche Politik aus

von Laurenz Nurk

In den vergangenen Jahren haben die Klagen von sogenannten Investoren gegen Staaten vor Investitionsschiedsgerichten sprunghaft zugenommen. Geklagt haben vor allem Rohstoffkonzerne, die Schadensersatz für entgangene Gewinnerwartungen oder die Rücknahme von Lizenzen verlangen. Da wird keine Rücksicht auf nationale Rechtsprechung oder politische Entscheidungen von demokratisch gewählten Regierungen genommen, selbst, wenn die sich für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt aussprechen.

Bis zu Beginn der 1990er Jahre hatte kaum jemand etwas von Schiedsverfahren gehört. Ursprünglich waren sie ein Instrument zur Schlichtung zwischen Staaten. Erst gegen Ende der Kolonialzeit wurden sie auch in der Wirtschaft populär. Aus Schlichtungsklauseln wurden Standards in Verträgen und Konzessionen zwischen Unternehmen und den ehemaligen Kolonien. Daraus hat sich dann ein ganzes System an Prinzipien und Doktrinen entwickelt.

Damals ging es immer noch um kommerzielle Schiedsverfahren, die auf normalen Verträgen beruhten und keine Investor-Staat-Schiedsverfahren, die durch völkerrechtliche Abkommen geregelt werden. Im Jahr 1987 änderte sich dies. Damals zog ein englischer Investor vor die ICSID (Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten), das der Weltbankgruppe angehört. Seine Garnelenfarm war im Bürgerkrieg für eine tamilische Basis gehalten und vollkommen zerstört worden. Der Investor wollte sein Geld zurück und berief sich auf das Investitionsabkommen zwischen dem Vereinten Königreich und Sri Lanka.

Seit dieser Zeit ist die Zahl der Klagen von Konzernen gegen Staaten auf über 600 Fälle angestiegen. Die Anwälte verdienen mittlerweile tausende Euro pro Stunde, die Kanzleien scheffeln bis zu 30 Millionen Euro pro Klage. Entschieden werden die Fälle von anderen Anwälten, die sich vielleicht Richter nennen, aber keine sind.

Anstelle den Menschen vor Ort Unterstützung oder zumindest Schutz und politischen Protestraum zu gewähren, wird auf dem internationalen Parkett immer heftiger die Ausweitung dieser Konzernklagerechte diskutiert.

Die Konzerne können sich auf schwammige und undefinierte Rechtsbegriffe stützen. „Faire und billige Behandlung“ ist genauso wie der häufig verwendete Terminus „willkürlich“ eine Auslegungssache. Diese Auslegung wird nicht von staatlichen Gerichten getroffen, sondern von den Schiedsgerichten. Dabei haben die Schiedsrichter ein ökonomisches Interesse daran, dass Verhandlungen lange dauern, denn sie erhalten Tagessätze und dass es weitere Klagen gibt, denn sie werden nur bezahlt, wenn sie auch konsultiert werden.

richterhammer_gerichtshammer_court_gavel_bundesverfassungsgericht_bverfg_sozialgericht_kritisches_netzwerk_gericht_richter_grundgesetz_richterspruch_urteil_rechtsspruch.jpgAuch ist das Klagerecht einseitig, nur Staaten können angeklagt werden. Die Mehrheit der Prozesse wird laut aktuellen Studien von den Unternehmen gewonnen, die UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) geht von 60 Prozent der Fälle aus. Ein überschaubares Risiko also für Unternehmen, die sich mittlerweile sogar gegen eine Niederlage vor einem Schiedsgericht versichern können. Die Konzerne sind die Gewinner und nehmen sich alles und die Staaten verlieren auf jeden Fall, entweder den ganzen Prozess oder zumindest zahlen sie die Prozesskosten zur Verteidigung.

Diese Kosten können sich schnell, wie bei der Klage von Fraport gegen die Philippinen gezeigt wurde, bis zu 58 Millionen Euro belaufen, die dem armen Land in Rechnung gestellt wurden.

Die Konzerne klagen auf Teufel komm raus, gegen neue Gesetze, die ihr Geschäft beeinträchtigen könnten oder weil die Regierung ihnen Lizenzen entzieht oder Subventionen aberkennt oder wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten in öffentlichen Ausschreibungen. Zwei Drittel der Klagen richteten sich gegen Schwellen- oder Entwicklungsländer, weil die alten Verträge, die den Klagen zugrunde liegen, ursprünglich dazu gedacht waren, Investitionen aus Industrieländern in Entwicklungsländern zu schützen, da dort vermeintlich weniger Rechtssicherheit herrscht

An drei Beispielen wird deutlich, wie fortschrittliche Politik, von der die Gesellschaft insgesamt profitiert, von Konzernen kaputtgeklagt werden können.

► Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland

Im Jahr 2000 wurde von der rot-grünen Bundesregierung der Atomausstieg beschlossen. Den einzelnen Atomkraftwerken wurden Restlaufzeiten zugestanden, die sicherstellen sollten, dass die Betreiberfirmen zumindest ihre Investitionen wieder einspielen und von vorneherein mögliche Schadenersatzansprüche ausschließen. Im Herbst 2010 wurde die beschlossene Laufzeit wieder verlängert. Dann aber, als Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima, hatte die schwarz-gelbe Regierung dies wiederum 2011 gekippt und sich auf einen Fahrplan für einen endgültigen Ausstieg aus der Kernkraft geeinigt.

Der Energiekonzern Vattenfall verklagt den deutschen Staat auf Schadensersatz in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro. Er behauptet, dieses Geld habe man wegen der deutschen Energiewende verloren. Vattenfall leitet seine Schadensersatzansprüche daraus ab, dass eines ihrer Atomkraftwerke nicht mehr ans Netz gehören sollte, während Kraftwerke ähnlichen Alters hingegen länger laufen dürfen.

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Vattenfall beruft sich auf die Energiecharta, einem internationalen Vertrag, der unter anderem die Investitionen im Energiesektor regelt. Deutschland hatte diesen Vertrag im Jahr 1994 unterzeichnet und verpflichtet sich darin, ausländische Investoren für gewisse Gewinnausfälle zu entschädigen. Darauf pocht der Energiekonzern jetzt. Weil der Energiekonzern aus Schweden stammt, kann er Deutschland anders als die deutschen Energiekonzerne E.ON, EnBW und RWE vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in der US-Hauptstadt Washington verklagen.

In dem Verfahren ICSID-Case ARB/12/12 geht es für die Bundesrepublik Deutschland um Milliarden von Euro. Mit einem Urteil ist erst im Laufe diesen Jahres zu rechnen. Doch unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, kostet dieser Prozess viel Geld. Die Klage hat der Bundesregierung bereits mehr als acht Millionen Euro allein an Verfahrenskosten verursacht.

► Chevron gegen Ecuador

Die Ursprünge des Falls liegen schon Jahrzehnte zurück, als Chevron noch gar nicht in Ecuador aktiv war, sondern der Texaco-Konzern, den Chevron erst im Jahr 2001 kaufte. Seit den sechziger Jahren bis 1992 hatte Texaco in der Region Lago Agrio im ecuadorianischen Amazonasdschungel Öl gefördert, zumeist in Partnerschaft mit der staatlichen Ölgesellschaft Petroecuador und erhebliche Umweltschäden verursacht.

Die Gegner von Chevron argumentieren, Texaco habe damals mehr als 70 Milliarden Liter giftiger Flüssigkeiten in die Natur geleitet und mehr als 900 Müllhalden voller toxischer Stoffe hinterlassen. Dadurch sei die Umwelt in einer der artenreichsten Gebiete Südamerikas verseucht worden, mit beträchtlichen Folgen auch für die Gesundheit ihrer Bewohner.

Chevron wurde dann von ecuadorianischen Gerichten wegen massiver Umweltverschmutzung zu 9,5 Milliarden Dollar Schadenersatz verurteilt.

Der Ölmulti verklagt nun Ecuador auf Grundlage eines bilateralen Investitionsabkommens. Es ging zunächst um die Verantwortung. Ist Texaco, sein Rechtsnachfolger Chevron, oder Petroecuador, also der ecuadorianische Staat selbst verantwortlich? Chevron argumentiert, Texaco habe seine Verpflichtungen durch die Zahlung von 40 Millionen Dollar im Jahr 1995 erfüllt, in Absprache mit der damaligen equadorischen Regierung, drei Jahre, nachdem Texaco das Land verlassen hatte und lange Zeit, bevor Chevron den Konkurrenten kaufte.

Das Geld sollte dazu dienen, einen großen Teil der Umweltschäden zu beseitigen. Der Rest, erklärt Chevron, liege in der Verantwortung von Petroecuador.

Unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt hat Chevron vor Kurzem einen wichtigen juristischen Teilerfolg errungen. Denn das Schadensersatzverfahren in Ecuador lief offenbar nicht ganz sauber ab. Ein Gericht in New York befand, dass die Anwälte der Kläger die Verhandlungen in Ecuador durch Bestechung und gefälschte Beweise beeinflusst hätten. Deshalb dürften sie zumindest in den USA keine Schadenersatzforderungen gegen Chevron durchsetzen.

Grundlage der Anklage war der Vorwurf der „juristischen Verschleppung“ in sechs Handelsverfahren von Chevron gegen den Staat Ecuador und damit ein Verstoß gegen das bestehende Investitionsschutzabkommen. Nachdem die Verhandlungen mit dem Erdölkonzern Chevron gescheitert sind, hat die Regierung von Ecuador im Sommer 2016 die vom Obersten Gericht der USA verhängte Strafe von 96 Millionen US-Dollar plus Zinsen beglichen.

Die Regierung von Ecuador kritisiert den Schiedsspruch des Gerichts weiterhin, sah sich aber gezwungen, die Strafe zu bezahlen. Ecuador hat in den vergangenen Prozessen immer wieder ohne Erfolg darauf hingewiesen, dass der bilaterale Freihandelsvertrag erst 1997, also nach den Verfahren zwischen 1964 und 1992, in Kraft trat, doch die Gerichte folgten dieser Argumentation nicht.

Die Folgen für die Gesundheit der Anwohner beispielsweise kamen in dem Verfahren gar nicht mehr zur Sprache.

► ExxonMobil gegen Venezuela

Die Regierung von Venezuela beschoss im Jahr 2006 alle Konzessionen aus der Ölförderung neu zu verhandeln, da sie mehr Einnahmen aus ihrem Öl generieren wollte. Sie wollte bei allen Projekten die Hälfte der Anteile haben und führte eine neue Steuer auf Öleinnahmen ein.

Mit 39 von 41 Firmen hat sich die Regierung dann auch einigen können, außer mit  zwei US-Ölkonzernen, ConocoPhillips und Mobil. Sie wollten keine Einigung. Sie wollten 42 Milliarden Dollar. Deswegen wurden sie enteignet und sollten entschädigt werden.

Zu dem Zeitpunkt der Enteignung verzeichnete der Ölpreis einen historischen Anstieg. Venezuela bot eine Entschädigung zu dem Preis an, der während der Verhandlungen galt. Aber wenn die Enteignung für ungültig erklärt wird, so haben es sich die beiden Ölriesen ausgerechnet, könnten sie auf Basis der Preise von 2008 entschädigt werden. Das macht einen Unterschied von einigen Milliarden aus. Die beiden Unternehmen hatten Venezuela wegen der dortigen Politik schon länger satt und sie beschlossen, dass sie das Land mit so viel Geld wie möglich verlassen wollen, vor allem aber wollte ExxonMobil der Welt zeigen, dass man sie nicht herausfordern sollte.

Sie antworteten seit 2007 mit einer Reihe von Klagen bei der ICSID und der Internationalen Handelskammer in Paris. Ihre Forderung lautete, eine Entschädigung für alle entgangenen Gewinne. Der Schlichterspruch der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris von 2011 verkündete: Die staatliche venezolanische Ölgesellschaft PdVSA muss an den US-Konzern ExxonMobil eine Entschädigung von 908 Millionen Dollar zahlen.

In dem zweiten Verfahren von ExxonMobil gegen Venezuela ging es um die Verstaatlichung des Schwerölprojekts Cerro Negro im Orinoco-Gebiet. Die Schiedsstelle ICSID der Weltbank sprach dem Ölriesen ExxonMobil im Herbst 2014 dann 1,6 Milliarden Dollar zu.

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Für Venezuela scheint das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Neben der Ölindustrie hat es auch die größten Stahl- und Zementwerke des Landes verstaatlicht, die größte Telekommunikationsgesellschaft Venezuelas befindet sich ebenfalls in staatlicher Hand.

So stehen noch weitere Entscheidungen der internationalen Schiedsgerichte aus, die das Land zu milliardenschweren Zahlungen verpflichten können.

► Die Auswüchse werden anhalten

Für die Industrieverbände und organisierte Unternehmerschaft, vor allem in der Rohstoffindustrie, ist das alles nicht genug. Sie fordern den raschen Ausbau der Investitionsschutzgerichtsbarkeit. Schon gar nicht wollen sie sich mit ihrer eigenen Rolle und Mitverantwortung entlang der Wertschöpfungskette bei Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen beim Abbau und Handel mit Rohstoffen auseinandersetzen. Sie setzen als Angstmittel immer wieder die Versorgungssicherheit ein.

Der BDI (Bundesverband der deutschen Industrie) sprach auf seinem Rohstoffkongress im Juli 2016 davon, dass die Regierung das Thema Rohstoffsicherheit wieder auf die politische Agenda setzen und sich aktiv für den Abbau staatlicher Handelsbeschränkungen auf Rohstoffe einsetzen müsse. In der nationalen Rohstoffstrategie sollte die Versorgung der deutschen Industrie mit Primärrohstoffen wieder stärker in den Vordergrund rücken.

Die schrillste Idee, wie sich noch mehr Verfahren finanzieren lassen, kam von einem deutschen Anwalt, der an internationalen Schiedsgerichten tätig ist. Er will die Schadensersatzklagen in Wertpapiere umwandeln und auf die weltweiten Finanzmärkte bringen. Banken, Versicherungen, Investmentfonds und auch wohlhabende Privatleute könnten sie dann wie Aktien erwerben und auf erfolgreiche Klagen spekulieren.

Nach dem Motto: Schadensersatzklagen als Junkbonds.

Laurenz Nurk, Dortmund (Quellen: ZEIT ONLINE, Linksnet, PowerShift, iz3w)

► Lesetipps:

"Wenn Ungerechtigkeit zum Geschäft wird. Ecuador vs. Multikonzern Chevron-Texaco" - weiter.

"Chevron erhält Public Eye Lifetime Award" - 24.01.2015 Nachricht von Reto Thumiger - weiter.

"Klage gegen Chevron beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag" - 04.11.2014 Nachricht von Kerstin Sack - weiter

The True Story of Chevron's Ecuador Disaster



► Quelle: Erstveröffentlicht am 17.03.2017 auf gewerkschaftsforum-do.de > Artikel. Die Texte (nicht aber Grafiken und Bilder) auf gewerkschaftsforum-do.de unterliegen der Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0 DE), soweit nicht anders vermerkt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Die Schatten der Gerechtigkeit - The shadow of justice, Williamson County Courthouse ... Georgetown, TX. Foto: Jack / jmtimages, Austin, TX. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

2. Richterhammer. Konzerne können sich auf schwammige und undefinierte Rechtsbegriffe stützen. „Faire und billige Behandlung“ ist genauso wie der häufig verwendete Terminus „willkürlich“ eine Auslegungssache. Diese Auslegung wird nicht von staatlichen Gerichten getroffen, sondern von den Schiedsgerichten. Dabei haben die Schiedsrichter ein ökonomisches Interesse daran, dass Verhandlungen lange dauern, denn sie erhalten Tagessätze und dass es weitere Klagen gibt, denn sie werden nur bezahlt, wenn sie auch konsultiert werden. Foto: Penn State. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

3. Vattenfall AB ist ein schwedisches Energieunternehmen und einer der führenden – nach eigenen Angaben der fünftgrößte – Stromerzeuger in Europa. Der Name Vattenfall kommt aus dem Schwedischen und bedeutet „Wasserfall“ und ist eine Abkürzung für den ursprünglichen Namen Kungliga Vattenfallstyrelsen (deutsch: königliche Wasserfallbehörde). Vattenfall AB ist vollständig im Besitz des schwedischen Staates.

In Deutschland ist Vattenfall über seine Tochtergesellschaft Vattenfall GmbH aktiv und (nach E.ON, RWE und EnBW) das viertgrößte Energieversorgungsunternehmen. 2011 wurde beschlossen, dass Deutschland aus der Atomenergie aussteigt. Vattenfall, eines der vier großen Energieunternehmen meint, dadurch enteignet zu werden und dass Deutschland gegen die internationale Energiecharta verstoßen habe. Deshalb verlangt der Energieriese 4,7 Milliarden Euro vom Bund. Foto: Steffi Reichert, Berlin - Streetart & Urban Exploring Photographer. (Webseite und Blog). Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

4. Texaco's signature - Lago agrio. Texaco habe damals mehr als 70 Milliarden Liter giftiger Flüssigkeiten in die Natur geleitet und mehr als 900 Müllhalden voller toxischer Stoffe hinterlassen. Dadurch sei die Umwelt in einer der artenreichsten Gebiete Südamerikas verseucht worden, mit beträchtlichen Folgen auch für die Gesundheit ihrer Bewohner. Foto: Julien Gomba. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

5. Chevron's Toxic Legacy in Ecuador's Amazon. Crude oil in an open toxic oil waste pit abandoned by Chevron in the Ecuadorean Amazon Rainforest near Lago Agrio. Photo by Caroline Bennett / Rainforest Action Network. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Attribution-NonCommercial 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0).

6. Chevron is Guilty. A court in Ecuador has found Chevron guilty of massive environmental pollution and human rights violations in the Amazon, and has ordered the company to pay $8 billion to clean it up. But Chevron has vowed to appeal the decision, and clearly plans to stall indefinitely, hoping never to pay its due. So the Change Chevron team got together with our friends and allies at Amazon Watch, Greenpeace, Global Exchange, and Communities for a Better Environment (of Richmond, CA) headed down to Chevron’s HQ in San Ramon, CA, and delivered a message to the company: Chevron was found guilty because the company is guilty. Time to accept responsibility and clean up the oily mess in Ecuador! Photo: Rainforest Action Network. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Attribution-NonCommercial 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0).

7. Chevron wurde dann von ecuadorianischen Gerichten wegen massiver Umweltverschmutzung zu 9,5 Milliarden Dollar Schadenersatz verurteilt. Photo: Rainforest Action Network. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Attribution-NonCommercial 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0).

8. Chevron & Gollum "We Agree" Ad. Chevron recently rolled out their ridiculous new "We Agree" advertising campaign. And they were immediately punk'd by political pranksters The Yes Men. Now the Yes Men have put out a call for more spoofs, mash-ups and remixes of Chevron's ads and TV commercials. Chevron must think we're all stupid. Photo: Jonathan McIntosh. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).