Handy-Verbot an Frankreichs Schulen: Deutschland sollte nachziehen!

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Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Handy-Verbot an Frankreichs Schulen: Deutschland sollte nachziehen!
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Handyverbot an Frankreichs Schulen:

Deutschland sollte nachziehen!

Bald geht die Schule wieder los – und damit die alte Debatte um die Nutzung privater Handys in deutschen Schulen. Frankreich hat kürzlich mit einem neuen Gesetz die Nutzung von Mobiltelefonen in allen Schulen von der ersten bis zur zehnten Klasse grundsätzlich verboten. In Deutschland fordern dagegen manche neoliberale Bildungspolitiker, private Handys sogar im Unterricht als „Recherchewerkzeug“ einzusetzen. Alle sozialen und pädagogischen Argumente sprechen aber dafür: Die deutschen Schulen sollten dem konsequenten französischen Beispiel folgen und die Handys verbannen!

von Tobias Riegel / NDS

Das französische Parlament hat gerade ein Handyverbot für Schulen beschlossen. Das neue Gesetz verbietet grundsätzlich die Nutzung von Mobiltelefonen in allen Vor- und Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I, also vom Kindergarten bis zur zehnten Klasse. Diese konsequente Regel sollte auch an deutschen Schulen gelten – aus sozialen und pädagogischen Gründen und aus solchen der Rechtssicherheit.

In Deutschland ist es den Schülern jedoch meist nur verboten, das Smartphone während des Unterrichts privat zu benutzen. Anders als im eher zentral organisierten Frankreich gibt es hierzulande zudem keine einheitliche Regelung, wie etwa die Nachrichtenagentur dpa schreibt: Die Schulen fallen in die Zuständigkeit der 16 Bundesländer. Und selbst die Länder würden solche Fragen nicht immer zentral per Gesetz regeln, sondern das den einzelnen Schulen und den dort gültigen Hausordnungen überlassen. Eine Übersicht über die zahlreichen Regelungen der Bundesländer zum Handy-Umgang findet sich hier. Demnach gibt es aktuell nur in Bayern ein allgemeines Handyverbot an Schulen, das zudem in der Diskussion steht.

► Neoliberale Pseudo-Freiheit

Dieser Wildwuchs ist auch indirekt Folge des kontraproduktiven Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen, dazu später mehr. Die Regel-Vielfalt – man könnte auch Regellosigkeit sagen – die allerorten Verunsicherung und Konflikte nach sich zieht, ist zudem Ausdruck eines neoliberalen Verständnisses der Pseudo-Freiheit: „Ich bin der Überzeugung, dass die Schulen selbst entscheiden sollten, ob es ein partielles oder ein generelles Verbot im eigenen Haus geben soll“, sagt etwa der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Thüringens Ressortchef Helmut Holter (Linkspartei).

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Diese Haltung gilt über die Parteigrenzen hinweg. Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärt: „Die Schulleiterinnen und Schulleiter wissen am besten, wie sie vor Ort an ihrer Schule mit dieser Frage umgehen.“ Hamburgs SPD-Bildungssenator Ties Rabe hält das Vorgehen der Franzosen für „Quatsch“. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) betont: „So eine zentralstaatliche Vorgabe ist uns fremd.“ Das findet auch Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner (CDU): „Die Schulleitungen entscheiden das ganz individuell, was erlaubt und was verboten wird.“

► Unsozial: Private Handys sollen „schlechte Ausstattung“ ausgleichen

Die Verteidiger der privaten Handy-Nutzung verwenden neben dieser Argumentation der „Wahlfreiheit“ das der schlechten Infrastruktur: Die Schulen seien technisch noch nicht gut genug ausgerüstet, um ganz auf Mobiltelefone zu verzichten, sagt Elternrats-Chef Stephan Wassmuth der dpa. Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, bemängelt ebenfalls die größtenteils „steinzeitliche Ausstattung“ der Schulen. Daher müssten Lehrer auf die Mittel zurückgreifen, die Schüler mitbrächten, wie auch zahlreiche Medien betonen, etwa die „Westfälischen Nachrichten“ aus Münster: „Doch sinnvoll ist dieses Verbot nicht. Denn viele Schulen sind digital noch nicht so aufgestellt, dass sie auf die Medien verzichten können, die die Kinder selbst mitbringen.

Diese Argumentation, die das private Handy zum Werkzeug des öffentlichen Unterrichts macht, ist unsozial: Was ist mit den Kindern, deren Eltern sich kein Smartphone leisten können – oder nur solche Geräte, die im Markenwettbewerb nicht mithalten können? Sie würden den Markenterror dann auch täglich im Unterricht spüren, nicht mehr nur auf dem Schulhof. Die sozialen Nachteile durch das Elternhaus würden sich in einen ganz konkreten Nachteil in der Klasse übersetzen, neben den Klamotten würde ein neues Feld der Ungleichheiten aufgemacht. Und: Es gibt auch Eltern, die ihre 11-jährigen Kinder aus guten pädagogischen Gründen noch keinem internet-fähigen Taschencomputer ausliefern wollen. All diese Eltern werden genötigt, gegen ihre finanziellen Zwänge oder pädagogischen Prinzipien zu handeln. Für sie verkehrt sich die neoliberale Pseudo-Wahlfreiheit in einen Zwang.

► Kapitulation des Staates und Lockruf der Konzerne

Zum anderen ist die Forderung nach privatem Ausgleich staatlicher Defizite Ausdruck einer Unterwerfung. Sie ist eine Kapitulation vor der Schwäche eines Staates, der die Mittel zur Ausstattung seiner Schulen nicht mehr durch Steuern eintreiben kann oder will. Es wird nicht gefordert, dass diese Schwäche beseitigt wird, damit der Staat diese Aufgabe wieder übernehmen kann. Stattdessen wird sie zum einen als Argument genutzt, um „Eigeninitiative“ der Eltern zu fordern. Und zum anderen, um die Schulen und die Kinder bei der „Digitalisierung der Klassenzimmer“ Konzernen wie Microsoft oder Bertelsmann und ihrer großzügigen „Hilfe“ (und Indoktrination) auszuliefern.

Die dritte Verteidigungslinie beschreibt die Handy-Verbreitung und deren Nutzung als Naturgewalt, der man sich kampflos ergeben müsse: Ein Verbot wie in Frankreich sei utopisch, es sei nicht durchzusetzen und „man“ könne nicht die Zeit zurückdrehen. Stellvertretend schreibt die „Volksstimme" aus Magdeburg: „Es scheitert schon an der Durchsetzbarkeit. Wer soll die Einhaltung etwa in Pausen kontrollieren und welche Druckmittel hätten Schulen bei einem Verstoß?

Auch  diese Haltung ist Ausdruck einer Kapitulation vor der eigenen Gestaltungsschwäche. Schließlich gilt die Binsenweisheit: Banküberfälle sind auch nicht legal, nur weil man nicht alle aufklären, geschweige denn verhindern kann. Wie alle Regeln würde auch ein Handy-Verbot durch Kontrollen und Sanktionen durchgesetzt. Die in vielerlei Hinsicht vorbildliche Ganztags-Gesamtschule Wilhelm-von-Humboldt Gemeinschaftsschule in Berlin-Pankow etwa pocht auf ein Handy-Verbot und setzt es folgendermaßen durch:

    „Die Nutzung von Mobiltelefonen (Handy/Smartphone) und anderen mobilen elektronischen Geräte (z.B. MP3-Player, Walkman, Nintendo-DS, Gameboy, iPad/Tablet) ist innerhalb der Schulzeiten und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. (…) Werden die Geräte dennoch benutzt bzw. sind nicht ausgeschaltet, dann können sie von Mitgliedern des Teams eingezogen werden. Das Gerät muss dann von einem Elternteil im Sekretariat abgeholt werden.

► Der Mythos von der „digitalen Bildung“ auf dem Schulhof

Nicht zuletzt wird mit der angeblichen „digitalen Bildung“ argumentiert, die eine Handy-Nutzung auf dem Schulhof mit sich bringen würde. Die „Schwäbische Zeitung“ aus Ravensburg rückt das ins rechte Licht: „Allerdings bringt es nichts, die Kinder in ihren Klassen und auf dem Pausenhof mit ihrem Handy spielen zu lassen, denn sie nutzen dort nur Social-Media-Kanäle.“ Die Zeitung betont im Gegenteil die Pflicht der Schulen, Schutzräume vor gesellschaftlichen Defiziten zu gewähren: „Die Schule garantiert mit dem Handyverbot einen Freiraum von digitalem Zwang.“ Die heutigen Kinder sind außerdem bereits (technische) Medien-Profis, wenn sie die Schule betreten. Was ihnen fehlt, ist Orientierung bei der kritischen Überprüfung der mit dieser Technik generierten Inhalte und beim Erlernen respektvollen Miteinanders. Ein Handyverbot macht Erziehung zu Medien-Kompetenz und -Kritik nicht überflüssig.

Die Diskussion ist keine Gespensterdebatte: Die „Welt“ meldet, dass 84 Prozent aller Zwölf- bis 13-Jährigen ein Smartphone besäßen, so der "Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien" (Bitkom), und 92 Prozent der 14- bis 19-Jährigen ihr Handy aktuellen Zahlen des Branchenverbandes Bitkom zufolge auch in der Schule dabei hätten.

► Für die Schuluniform – gegen Handys, Markenterror und Kooperationsverbot

Die Debatte um die unsoziale Wirkung der Handys lässt sich auch auf die Klamotten übertragen: Das Prinzip der Schuluniform ist zu Unrecht als „autoritär“ verrufen. Es gibt, im Gegenteil, kaum ein einfacheres und wirkungsvolleres Mittel gegen Markenterror und für möglichst große Chancengleichheit. Die Ablehnung der Schuluniform ist eine Bejahung eines auf Marken und finanzieller Stärke basierenden Konkurrenzkampfs zwischen den Kindern und indirekt zwischen den Eltern. Hier wendet sich ein verzerrter „Freiheits“-Begriff gegen die Bedürfnisse der Kinder. Das unselige Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen hat auf diese Aspekte nur indirekt Einfluss. Dennoch muss von der SPD immer wieder gefordert werden, wie versprochen auf die Abschaffung des destruktiven Mechanismus zu drängen.

Die Handy-Gegner haben die Wissenschaft auf ihrer Seite. So fand eine französische Studie von 2015 heraus: Handys und Smartphones aus der Schule zu verbannen, scheint beim Lernerfolg zu helfen, und zwar vor allem den „leistungsschwächeren” Schülern. Das ist das Fazit der Ökonomen Louis-Philippe Beland und Richard Murphy von der "London School of Economics" (LSE), die für ihre Untersuchung die Testergebnisse von 16-jährigen Schülern vor und nach der Einführung eines Handy-Verbots an der jeweiligen Schule verglichen hatten, wie die „Welt“ berichtet. Demnach stiegen die Leistungen um 6,4 Prozent, das sei vergleichbar einem Lernzuwachs, wie man ihn sonst nur mit fünf zusätzlichen Schultagen hätte herbeiführen können. Dabei hätten sich vor allem die „leistungsschwächeren“ Schüler verbessert, so die Studie. Bei ihnen sei der Einfluss des Handyverbots auf die Leistung fast doppelt so hoch wie bei jenen, die als „leistungsstark“ gelten würden.

Tobias Riegel

Der Journalist Tobias Riegel lebt und arbeitet in Berlin. Er hat für verschiedene Berliner Medien gearbeitet. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen bei Feuilleton, Medienkritik und Politik.



Quelle: Dieser Text erschien als Erstveröffentlichung am 09. August 2018 auf den „NachDenkSeiten – die kritische Website“ >> Artikel. Die Formulierungen der Übernahmebedingung für Artikel der NachDenkSeiten änderte sich 2017 und 2018 mehrfach. Aktuell ist zu lesen: "Sie können die NachDenkSeiten auch unterstützen, indem Sie unsere Inhalte weiterverbreiten – über ihren E-Mail Verteiler oder ausgedruckt und weitergereicht. Wenn Sie selbst eine Internetseite betreiben, können Sie auch gerne unsere Texte unter Nennung der Quelle übernehmen. Schreiben Sie uns einfach kurz an redaktion(at)nachdenkseiten.de und wir geben Ihnen gemäß unserer Copyrightbestimmungen eine Erlaubnis."

KN-ADMIN Helmut Schnug suchte zur Rechtssicherheit ein Gespräch mit Albrecht Müller, Herausgeber von www.Nachdenkseiten.de und Vorsitzender der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung (IQM) e. V. Herr Müller erteilte in einem Telefonat und nochmal via Mail am 06. November 2017 die ausdrückliche Genehmigung. NDS-Artikel sind im KN für nichtkommerzielle Zwecke übernehmbar, wenn die Quelle genannt wird. Herzlichen Dank dafür.

ACHTUNG: Die Bilder und Grafiken sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel wurden ebenfalls von H.S. gesetzt.

Bild- und Grafikquellen:

1. Handyverbot: "Das französische Parlament hat ein gesetzliches Handyverbot an Schulen beschlossen. Liberale und Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche stimmten am Montag in letzter Lesung in der Nationalversammlung für die Regelung, während Vertreter linker und konservativer Parteien sich enthielten. Die Initiative war ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron. [. .] Das Handyverbot wird an Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen gelten. Es betrifft demnach Kinder und Schüler im Alter von drei bis 15 Jahren. Französische Gymnasien (Lycées) haben die Möglichkeit, ebenfalls ein Handyverbot einzuführen, sind aber nicht dazu verpflichtet. [. . ] Die neue Regelung sieht ein Komplettverbot internetfähiger Geräte wie Handys, Tablets und Smartwatches in allen Räumlichkeiten und bei schulischen Aktivitäten auch außerhalb des Schulgebäudes vor. Ausnahmen gibt es für den Gebrauch für den Unterricht selbst sowie für Kinder mit einer Behinderung.[. . ]". (Textzitat aus Artikel "Frankreich beschließt Handyverbot in Schulen" >> DER TAGESSPIEGEL v. 31.07.2018 >> Artikel).

Grafik: bartekhdd / Bartek. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. >> Grafik.

2. Smartphone-Studien belegen, daß immer mehr Kinder und Jugendliche süchtig nach Handynutzung sind - quasi die digitale Versuchung in der Hosentasche. Smartphone läuft Fernsehen als Leitmedium Rang ab. Bereits zwei Drittel der Acht- bis 14-Jährigen nutzen ein Smartphone. Konzentrationsschwäche, Mobbing und schulische Probleme sind die Folgen bzw. werden durch zunehmende Diitalisierung verstärkt. Grafik: natureaddict. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. >> Bild.

3. FREIHEIT FÜR ALLE BANKRÄUBER. Foto: Christian Mayrhofer. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0). Archie - hauptberuflich Dalmatiner und FlickR-Star.

4. St Swithun's School Uniform. Die St. Swithun's School ist eine unabhängige Tages-, Wochen- und Vollpensionsschule für Mädchen in Winchester, Hampshire. Die Schule hat eine moderne Winteruniform, bestehend aus einem hellblauen, offenem Hemd, einem marineblauen Pullover und einem marineblauen Blazer, beide mit orangem Besatz und einem Schulkilt in marineblau und orange. Im Sommer können die Mädchen optional ein Schulkleid tragen. Die Sportuniform ist ein marineblauer Rock und ein hellblaues T-Shirt mit orangefarbenen Matchshirts. Das Motto der Schule: Caritas, Humilitas, Sinceritas - Nächstenliebe, Demut, Aufrichtigkeit. >> https://www.stswithuns.com/. Foto: Kindermel. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“.