Deutschlandweite Strafanzeigen gegen Sexualstraftäter der katholischen Kirche

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Deutschlandweite Strafanzeigen gegen Sexualstraftäter der katholischen Kirche
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Deutschlandweite Strafanzeigen gegen Sexualstraftäter der katholischen Kirche

Juristen fordern Ermittlungsverfahren in allen deutschen Diözesen

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Über den Missbrauchsskandal ist viel gesprochen worden, nun ist es an der Zeit zu handeln: Sechs renommierte Juraprofessoren haben am Freitag in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. In ihrer elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar, dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung von "Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter" besteht, "etwa für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten."

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In ihrem Schreiben zeigen sich die Strafrechtsprofessoren Holm Putzke, Rolf Dietrich Herzberg, Eric Hilgendorf, Reinhard Merkel, Ulfrid Neumann und Dieter Rössner überrascht darüber, "wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen." Dies habe möglicherweise seinen Grund in einer in Deutschland herrschenden "intuitiven Vorstellung von der sakrosankten Eigenständigkeit der Kirche". In den USA sei dies beispielsweise anders: Dort seien wegen des Missbrauchsskandals bereits strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden.

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Allerdings sei die Rechtslage auch in Deutschland eindeutig:

"Es gibt für die Kirche und ihre Priester keine grundsätzlichen Ausnahmen von der Strafverfolgung wie etwa bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten. Es gibt auch kein Recht der Kirche (etwa unter Hinweis auf das Kirchenrecht und die eigene Strafgewalt), ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen frei zu halten."

Der Rechtsstaat müsse sicherstellen, dass

"die am Schutz der Menschenrechte orientierte Minimalethik des Strafrechts durchgesetzt und persönliche Verantwortung geklärt wird."

Kirchenkriminalitaet-Sexualstraftaeter-katholische-Kirche-Kindesmissbrauch-Unzucht-Kinderschutz-sexueller-Missbrauch-Kritisches-Netzwerk-Kinderficker-KinderrechteAnsonsten stehe "das Rechtsvertrauen der Öffentlichkeit im säkularen Staat" auf dem Spiel.

Nach einer Erörterung der vorliegenden Befunde zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker, der Verjährungsfristen und der Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) kommen die Juristen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zu einem klaren Ergebnis:

"Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Ermittlungen, namentlich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten, § 152 Abs. 2 StPO, liegen vor; das Gleiche gilt für die Möglichkeit von Durchsuchungsanordnungen (§§ 103, 105 StPO)."

Es sei daher zwingend,

"dass entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden. Die Staatsanwaltschaften müssen die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen bei den Diözesen anfordern. Möglicherweise drohende Verjährungen zwingen auch zu schnellem Handeln. Ob und in welchen Fällen vielleicht tatsächlich Verjährung eingetreten ist, wird man abschließend erst nach Auswertung der Archive feststellen können."

Kirchenkriminalitaet-Kindesmissbrauch-Unzucht-mit-Minderjaehrigen-Kinderschutz-Engelamt-sexueller-Missbrauch-Kritisches-Netzwerk-Kirchenkritik-Kinderficker-Kinderrechte Die Darlegungen der Rechtsexperten enden mit einem markanten Vergleich:

"Man stelle sich nur einmal vor, ein Ableger der kalabrischen Mafia ‚Ndrangheta‘ hätte einem Wissenschaftler Zugang zu seinen in Deutschland befindlichen Archiven gewährt, der daraufhin auftragsgemäß eine Studie veröffentlicht hätte, worin er zahlreiche, z.B. zwischen 1990 bis 2014 in Deutschland begangene Verbrechen schildert, woraufhin der ‚Pate‘ sich wortreich bei den Opfern entschuldigt, sich allerdings zugleich weigert, die Akten der Polizei zu übergeben oder die Namen der Täter zu benennen. Es würde kein Tag vergehen, bis die Polizei sämtliche Akten in allen auf deutschem Boden befindlichen Mafiaarchiven beschlagnahmt hätte, um die Täter zu ermitteln und anzuklagen. Es gibt keinen einleuchtenden Grund, warum dies im Fall der Katholischen Kirche anders sein sollte."

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat den Mustertext der 27 Strafanzeigen gegen die bislang noch unbekannten Täter der Diözesen Aachen, Augsburg, Bamberg, Berlin, Dresden-Meißen, Eichstätt, Erfurt, Essen, Fulda, Freiburg, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Köln, Limburg, Magdeburg, Mainz, München und Freising, Münster, Osnabrück, Paderborn, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier und Würzburg am Sonntagabend auf seiner Website veröffentlicht. Kurz zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Der SPIEGEL" in seiner aktuellen Ausgabe (44/2018) über die Strafanzeigen berichtet.

Institut für Weltanschauungsrecht (ifw)

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► Quelle: erstveröffentlich am 29. Oktober 2018 auf der Webseite der giordano bruno stiftung >> Artikel. Die Bilder im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u..

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► Bild- und Grafikquellen:

1. Logo des ifw. Die Rechte am Logo verbleiben allein beim Institut für Weltanschauungsrecht!

Was bedeutet der Begriff "Weltanschauungsrecht"?

Der neue – im ersten Moment vielleicht ungewöhnlich klingende – juristische Fachbegriff "Weltanschauungsrecht" kennzeichnet die Gesamtheit aller staatlichen Normen, Einrichtungen und Handlungen, die das Recht auf Weltanschauungsfreiheit betreffen. Das Recht auf Weltanschauungsfreiheit umfasst dabei nicht nur das Recht, sich zu einer religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung zu bekennen, sondern auch die Freiheit, das eigene Leben nach diesen weltanschaulichen Überzeugungen zu gestalten, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

Verfassungsrechtliche Grundlagen der Weltanschauungsfreiheit

Verankert ist die Weltanschauungsfreiheit bereits im ersten Gebot der Verfassung, nämlich der Achtung der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), da die Würde des Einzelnen maßgeblich dadurch bestimmt ist, dass er selbst – und niemand anderes – derjenige ist, der seine Würde bestimmt. Nur das mündige Individuum allein kann entscheiden, welche Lebensumstände es für sich selbst als mit seiner Würde vereinbar erachtet und welche nicht. Daher darf das Individuum keinen Würdedefinitionen unterworfen werden, die nicht seine eigenen sind, denn eben dies wäre unweigerlich mit einer Verletzung seiner Menschenwürde verbunden. >> weiter.

Leitbild: Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) fördert säkulare Rechtspolitik.

Im Grundgesetz ist das Gebot des Säkularismus, der Neutralität des Staates in Fragen der Weltanschauung (religiöser wie nichtreligiöser Art), fest verankert. Es wird jedoch in Politik, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung vielfach missachtet. Um Abhilfe zu schaffen, bringt das ifw Juristinnen und Juristen zusammen. Die Aktivitäten des Instituts verbinden rechtswissenschaftliche Forschung und populärwissenschaftliche Aufklärung mit rechtspolitischen Forderungen. Das ifw macht beispielsweise Missstände öffentlich, erstellt Gutachten zur juristischen Aufarbeitung und begleitet Betroffene in richtungsweisenden Gerichtsprozessen.

Ungeachtet der unterschiedlichen religiösen oder nichtreligiösen Vorverständnisse sucht das ifw die Zusammenarbeit mit all denjenigen, die für rational begründete, evidenzbasierte, weltanschaulich neutrale und gerechte Rechtsnormen eintreten.

Das ifw ist politisch unabhängig, überparteilich und nicht gewerblich orientiert. (TEXT: ifw).

2. Abgründe ihrer Schwarzen Pädagogik. Schwarze Pädagogik ist ein negativ wertender Sammelbegriff für Erziehungsmethoden, die Gewalt und Einschüchterung als Mittel enthalten. Der Begriff wurde 1977 von der Soziologin Katharina Rutschky mit der Veröffentlichung eines Buches unter gleichem Titel eingeführt. Unausgesprochen diene die Schwarze Pädagogik der Rationalisierung von Sadismus und der Abwehr eigener Gefühle des Erziehers oder der Bezugsperson.

Die Schwarze Pädagogik bediene sich dabei der Mittel des Initiationsritus (z. B. Introjektion einer Todesdrohung), der Hinzufügung von Schmerz (auch seelischem), der umfassenden Überwachung des Kindes (Körperkontrolle, strenger Verhaltenskodex, Forderung unbedingten Gehorsams), der Tabuisierung von Berührung, der Versagung grundlegender Bedürfnisse und eines übertriebenen Ordnungsdrills. Bildidee: Helmut Schnug.

Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.de. Bei Verwendung bitte unbedingt Hinweis auf www.Kritisches-Netzwerk.de. Originalfoto: Piers Nye, Oxford/UK. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0). Diese Lizenz gilt auch für das digital veränderte Bild.

Kirchenkriminalitaet-Sexualstraftaeter-katholische-Kirche-Kindesmissbrauch-Unzucht-Kinderschutz-sexueller-Missbrauch-Kritisches-Netzwerk-Kinderficker-Kinderrechte3. Verbrechen an Schutzbefohlenen durch schwere Körperverletzung in Serie, Stockschläge, sexuelle Ausbeutung, Freiheitsberaubung, Nötigungen, Beleidigungen und Erniedrigungen. Bildidee: Helmut Schnug. Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.de. Bei Verwendung bitte unbedingt Hinweis auf www.Kritisches-Netzwerk.de. Originalfoto: Piers Nye, Oxford/UK. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0). Diese Lizenz gilt auch für das digital veränderte Bild.

4. + 8. KIRCHENZONE. Grafik: Wika.

5. Kirchengewalt: Beim weltberühmten Knabenchor der Regensburger Domspatzen herrschte jahrzehntelang Angst und Furcht vor Prügelstrafen und sexuellen Übergriffen. Bildidee: Helmut Schnug. Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.de. Bei Verwendung bitte Hinweis auf www.Kritisches-Netzwerk.de

6. Logo des ifw. Die Rechte am Logo verbleiben allein beim Institut für Weltanschauungsrecht!

7. Logo der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs). Die gbs ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die sich die Förderung des evolutionären Humanismus zum Ziel gesetzt hat. Sie wurde 2004 vom Unternehmer Herbert Steffen gegründet. Vorstandssprecher der Stiftung ist Michael Schmidt-Salomon. Von Beginn an war die nach Giordano Bruno benannte Stiftung insbesondere dem Werk des Religions- und Kirchenkritikers Karlheinz Deschner verpflichtet. Sitz der Stiftung ist Oberwesel in Rheinland-Pfalz. Die Rechte am Logo verbleiben allein bei der gbs!