Die neue Verfolgungsbetreuung der Skandal-Agentur

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Die neue Verfolgungsbetreuung der Skandal-Agentur
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Die neue Verfolgungsbetreuung der Skandal-Agentur

von Laurenz Nurk, Dortmund

detlef_scheele_bundesagentur_fuer_arbeit_nuernberg_spd_fuersorgliche_belagerung_sanktionen_arbeitslose_kontaktdichte_jobcenter_sozialabbau_arbeitslosengeld_hartz_iv_arbeitsa.jpgZum 1. April 2017 ist SPD-Mitglied Detlef Scheele neuer Vorstandsvorsitzender der "Bundesagentur für Arbeit" (BA) geworden. Er hat in seinen öffentlichen Verlautbarungen von vorn herein seine Hardliner-Positionen klargestellt und ganz neue Wortschöpfungen kreiert. So spricht er davon, dass er eine „fürsorgliche Belagerung“ befürwortet und meint, dass der Fallmanager den „Arbeitslosen und seine Familie öfter sehen solle“ und mehr „Aufmerksamkeit widmen“ möchte, denn die „Vermittlungszahlen sind deutlich anstiegen, wenn die Kontaktdichte sich erhöht“.

Auch spricht sich Scheele gegen eine „Rückabwicklung“ der sogenannten Arbeitsmarktreformen aus. Er macht damit deutlich, wie die Leistungsgewährung aussehen wird, nämlich so, dass er den Druck auf die Menschen ohne bezahlte Arbeit erhöhen wird und sie, wo eben möglich, aus dem Leistungsbezug herausdrängt.

Diese Ausrichtung des Vorsitzenden passt gut zu einer öffentlichen Arbeitsverwaltung, die die Öffentlichkeit scheut, vor allem dann, wenn es um ihre zahlreichen Skandale in den letzten 15 Jahren geht. Die meisten Menschen kennen die Arbeitsverwaltung lediglich aus dem Fernsehen, wenn immer am Monatsanfang von der "Bundesagentur für Arbeit" in Nürnberg die neusten offiziellen Arbeitslosenzahlen bekannt gegeben und kommentiert werden. Ähnliche Rituale finden auch auf der örtlichen Ebene bei den Agenturen für Arbeit statt.

Die wenigsten Menschen kennen die Agentur für Arbeit aber nicht als immensen Info-Pool, wo es Zahlen über Zahlen gibt und gesammelt wird, was das Zeug hält. Da fallen Daten auf der Einnahmeseite beispielsweise von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (AV) an, aus denen man detaillierte Informationen über Beschäftigungs- und Unternehmensstrukturen, Erwerbseinkommen und Arbeitszeiten bekommen kann. Auf der Ausgabenseite erhält man Informationen über die Qualifikation, Geschlecht, Alter, Gesundheit und Umfeld der Leistungsempfänger.

spd_2_kinderarmut_hartz_iv_armut_armutsschere_altersarmut_andrea_nahles_agenda_2010_sigmar_gabriel_sozialdemokratie_sozialabbau_kritisches_netzwerk_sanktionen_verrat.pngBei der Agentur für Arbeit handelt es sich um eine öffentliche Verwaltung, die der Öffentlichkeit auch Auskunft, Rechenschaft und Aufklärung geben muss.

Doch wehe dem, der dies dann auch einfordert.

Im Jahr 2002 wurde im Rahmen einer Reform der Präsident, der damals noch "Bundesanstalt für Arbeit" genannten Institution, durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit keinen Beamtenstatus mehr hatten, dafür aber deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten bekamen. Der Macher an der Spitze war damals Florian Gerster (SPD).

Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung "Bundesagentur für Arbeit". Er besteht drittelparitätisch aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Er soll u.a. die Arbeit des hauptamtlichen Vorstands überwachen und ihn in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes beraten.

Der Verwaltungsrat konnte die zahlreichen Affären in den letzten 15 Jahren aber nicht verhindern.

► Hier ein Ausschnitt der Skandale in der Arbeitsverwaltung:

2002

Am 22.08.2002 gab der damalige Vorstandsvorsitzende der "Bundesanstalt für Arbeit", Florian Gerster in einer Pressemitteilung bekannt, dass für den Umbau seiner Behörde ein Zeitraum von zwei Jahren veranschlagt werde. Der Umbauprozess werde „in seinem Kern“ solange dauern. Die Bundesanstalt soll künftig den Namen „Bundesagentur für Arbeit“ tragen, näher mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und sich mehr als Dienstleister verstehen. Damit solle die aktive Entwicklung hin zu einer Dienstleistungseinrichtung hervorgehoben werden.

Die Bezeichnung „Anstalt“ betone eher Verwaltung und „Obrigkeitsstaat“.

2003

Im April 2003 wurde Florian Gerster der Luxusumbau der Nürnberger Chefetage vorgeworfen. 2,6 Millionen Euro kostete das Projekt. Es umfasste nicht nur die Chefetage, sondern auch die Räume für die allmonatliche Pressekonferenz. Man hatte den Eindruck, dass der Bau das Symbol für den neuen Status von Florian Gerster war. Er überzog aber deutlich, als er einen 1,3 Millionendeal mit dem Beratervertrag mit der Berliner “WMP Eurocom” ohne Ausschreibung einfädelte. Ebenfalls aus Mitteln der Arbeitslosenkasse.

Anschließend wurden Verträge mit fünf Beraterfirmen und einem Gesamtvolumen von 38 Millionen Euro bekannt. Es wurden auch Vorwürfe laut, er solle veranlasst haben, dass interne Protokolle der Behörde verfälscht wurden, um die Affäre zu vertuschen. Dann war Florian Gerster nicht mehr als Vorstandsvorsitzende zu halten.

Allerdings: Nach seiner Entlassung bezog Gerster immer noch Zahlungen aus seiner Tätigkeit bei der Bundesagentur. Dies hatte er sich schon frühzeitig vertraglich entsprechend zusichern lassen.

2004

Bei der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken im Jahr 2004 war sogar der Ruf nach Abschaffung der "Bundesanstalt für Arbeit" laut geworden. Wegen rückläufiger Vermittlungsquoten stand die Arbeitsverwaltung unter Druck. Die neu benannte Agentur bekam den Auftrag, den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt zu beschleunigen und passgenauer zu organisieren.

Im gleichen Jahr wurde die "Bundesagentur für Arbeit" bei der Verleihung des Datenschutz-Negativpreises "Big Brother Awards" (BBA) in der Kategorie – Behörden und Verwaltung – ausgezeichnet, die Gründe dafür wurden in der Laudatio genannt:

wegen a) der inquisitorischen Fragebögen zu ALG 2, b) der Unwilligkeit, die Fragebögen vor 2005 datenschutzgerecht zu überarbeiten, sowie c) der vermuteten Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der Arbeitssuchenden von sämtlichen Arbeitsagenturen.

Arbeitsagentur-Arbeitsamt-Hartz-IV-Hungerpeitsche-Nutzmenschhaltung-Repressionen-Sanktionsregime-Kritisches-Netzwerk-SPD-Jobcenter-Prekariat-Entwuerdigung-Humankapital

2005

Es kam der Vorwurf auf, dass laut internen Weisungen, Termine von Beschäftigten mit zusätzlichen Arbeitslosengeldbezug (Aufstocker) absichtlich unpassend zu legen, um die Sanktionsquote erhöhen zu können.

2009

Das Fernsehmagazin MONITOR kritisierte im August, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft wird, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik und verursachen zudem weniger Kosten für die Agentur. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Monitor verwies noch darauf, dass die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008 angestiegen ist.

2011

Die Hertener Allgemeine berichtete am 01.07.2011:

Um Publikumsverkehr, persönliche Gespräche, Telefonkontakte, Postbearbeitung, das Schreiben von Verfügungen sowie Entscheidungen und deren Umsetzung kümmert sich im Jobcenter (ehemals „Vestische Arbeit“) der sogenannte „Leistungsbereich“. Drei Team-Leiter und 25 weitere Kollegen aus diesem Bereich haben jetzt einen Brandbrief an den Landrat, den Hertener Bürgermeister sowie an die Führungsetagen von Arbeitsagentur und Jobcenter gerichtet, außerdem an die Personalräte der Stadt Herten, der Kreisverwaltung und der "Bundesagentur für Arbeit".

In dem Brief stellen die Mitarbeiter klar, dass sie `für alle Tätigkeiten im Bereich Leistungsgewährung nach dem SGB II mit sofortiger Wirkung alle Verantwortung ablehnen`. Will sagen: Sie wollen für die Dinge, die in der Behörde schief laufen, nicht mehr den Kopf hinhalten oder gar haftbar gemacht werden.

Und schief läuft offenbar eine Menge: Seit sechseinhalb Jahren bestehe Personalmangel, und das bei immer weiter steigenden Fallzahlen. Die Umsetzung des `Bildungspaketes`, das sozial schwachen Kindern und Jugendlichen zum Beispiel Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglichen soll, sei `leider nicht mehr zu bewältigen`. Die 28 Unterzeichner des Briefes verweisen auf 1.950 unbearbeitete Poststücke. Entsprechend würden sich die Beschwerden von Hartz-IV-Empfängern häufen“.

2013

inge_hannemann_jobcenter_hamburg_altona_sozialabbau_arbeitslosengeld_hartz_iv_arbeitsagentur_sgb_xii_sanktionen_bundesagentur_fuer_arbeit_kritisches_netzwerk_agenda_2010.jpgInge Hannemann war seit 2005 Mitarbeiterin beim Jobcenter Hamburg-Altona. Sie weigerte sich über Monate hinweg, bei Regelverstößen Sanktionen zu verhängen und hatte das Hartz-IV-System öffentlich als unmenschlich und verfassungswidrig kritisiert. Zudem kritisierte sie einige Umgangsweisen mit Beziehern von Arbeitslosengeld II, sowie diesbezügliche Vorgaben im Jobcenter. Das alles war ihrem Arbeitgeber zu viel, sie wurde im April 2013 mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und erhielt Hausverbot. Dagegen klagte sie vor dem Hamburger Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung. Der Eilantrag Hannemanns auf Weiterbeschäftigung wurde vom Arbeitsgericht am 30. Juli 2013 abgewiesen. [Erg. H.S.: Hannemanns Webseite und Blog]

Das Jobcenter Hamburg wurde in einer Online-Petition aufgefordert, die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen Inge Hannemann aufzuheben, über 16.000 Menschen unterstützten die Petition. Sie war die erste Mitarbeiterin eines deutschen Jobcenters, die sich in der Öffentlichkeit kritisch gegen die Arbeitsmarktpolitik der Agenda 2010 aussprach. Die "Bundesagentur für Arbeit" erklärte, noch während des laufenden arbeitsrechtlichen Verfahrens gegenüber der Presse, dass es die behaupteten Missstände nicht gebe und Frau Hannemann tausende Mitarbeiter in den Jobcentern gefährde. Inge Hannemann widersprach dem, denn sie kann ihre Kritik mit Dokumenten belegen. Das Arbeitsgericht der Hansestadt hat im April 2014 ihre Klage auf Weiterbeschäftigung als Arbeitsvermittlerin wegen Formfehler abgewiesen.

Am 23. Oktober 2013 reichte sie die Petition “Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)” ein und am 16.12.2013 hatte sie die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt, damit die Petition behandelt werden kann. In der Sitzung des Petitionsausschusses am 17.03.2014 wurde dann ein Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II von der Bundesregierung abgelehnt.

In seiner Sendung im Juli berichtete Monitor über die unzureichende Prüfung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung. Für 18.500 Leiharbeitsfirmen seien nur 55 Prüfer der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sanktionen oder Auflagen gab es auch bei mehrfachen Verstößen nicht.

Harald-Thome-Leitfaden-ALG-II-Ausgabe-31-Sozialhilfe-Kritisches-Netzwerk-Tacheles-Arbeitslosengeld-Sozialhilfe-Grundsicherung-Erwerbsminderung-Pauperisierung-Praekarisierung Harald Thomé, ein deutschlandweit anerkannter und bekannter Dozent für Sozialrecht und Mitherausgeber des „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe“, hat auf seiner Homepage mehr als 150 Telefonlisten zusammengetragen und damit Betroffenen die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter ermöglicht. Doch was in den Verwaltungen der Kommunen, Ministerien und Behörden selbstverständlich ist, wird ausgerechnet bei Existenzsicherungsbehörden zum Problem.

2014

In seinem Newsletter vom 08.01.2014 schreibt Harald Thomé, dass er das rechtliche und finanzielle Risiko der Veröffentlichung von Telefonlisten nicht mehr tragen kann:

Gleichzeitig haben mich, unter Androhung von rechtlichen Schritten, in zehn Fällen Jobcenter selbst aufgefordert, die Telefonlisten aus dem Netz zu entfernen… In vier Fällen konnte das ohne große Auseinandersetzungen geklärt werden, in drei Fällen habe ich die Listen aus dem Netz genommen, in einem Fall – gegenüber dem Jobcenter Delmenhorst – habe ich mich gegen die Unterlassungsandrohung gewehrt und es wurde im Ergebnis eine modifizierte Liste ohne Vornamen ins Netz gestellt.

Aktuell laufen von zwei Jobcentern Aufforderungen, die Listen aus dem Netz zu nehmen. Im härteren Fall wurde vom Jobcenter Berlin-Spandau mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 angedroht, dass zur Vermeidung von über 500 Einzelanträgen auf Unterlassung durch jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter des Jobcenters angeraten wird, die Liste aus dem Netz zu nehmen.

Auf Deutsch: Eine Unterlassungsverfügung zieht im Fall des Unterliegens einen Prozess- und Anwaltskosten im Wert von rund 800 € nach sich – mal 500 Fälle macht das rund 400.000 €.

Anfang Januar 2014 wird bekannt, dass unbeachtet seit Monaten eine Studie der BA im Netz steht, die brisante Daten zur psychosozialen Lage der rund 4,3 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II enthält. Die Studie zeigt auch auf, dass der erhebliche Hilfe-, Betreuungs-, Behandlungs- und Beratungsbedarf vieler Hilfeempfänger nicht einmal ansatzweise gedeckt wird. So haben 25 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger, also mehr als eine Million Menschen Schuldenprobleme. 2011 erhielten aber nur 34.000 eine Schuldnerberatung. Ähnlich sieht es beim Thema Sucht aus: Vorsichtig geschätzt hat laut der Studie etwa jeder zehnte erwerbsfähige Hilfe-Bezieher, das sind mehr als 400.000, ein Suchtproblem. Eine Beratung erhielten 2011 nicht einmal 10.000. Außerdem geht die Studie davon aus, dass knapp eine Million der 4,3 Millionen Grundsicherungs-Empfänger psychosoziale Probleme haben. Eine Betreuung erhielten 2011 nur 19.000 Menschen.

Das "Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe" (BIAJ) fragt in einer Kurzmitteilung am 27.01.2014:

Nach 327 Millionen Euro im vergangenen Haushaltsjahr könnten im Verlauf des Haushaltsjahres 2014 von den 303 Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen (gE) insgesamt bis zu 450 Millionen Euro der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „SGB II- Eingliederungsleistungen“/EGL) gesperrt und in deren Verwaltungskostenbudgets umgeschichtet werden – bis zu 450 Millionen Euro der knapp 2,6 Milliarden Euro für SGB II-Eingliederungsleistungen dieser 303 (von insgesamt 408) Jobcenter.

Diesen 303 Jobcentern gE werden nach gegenwärtigem Stand rechnerisch voraussichtlich etwa 3,6 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zugewiesen, davon etwa 3,0 Milliarden Euro vom Bund, der lediglich 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter zu tragen hat… Die Verwaltungskostenbudgets bleiben weitgehend geheim, oder es werden sogar die tatsächlichen Ausgaben verzerrt dargestellt, indem man den kommunalen Finanzierungsanteil (15,2 Prozent) an den Gesamtverwaltungskosten `vergisst´”…

In den vergangenen Jahren war es nur noch auf dem Rechtsweg möglich, Informationen von der Arbeitsverwaltung zu bekommen. Einzelpersonen oder Erwerbsloseninitiativen müssen auf die Herausgabe von Arbeitsanweisungen und Richtlinien regelmäßige klagen, um Rechtssicherheit für die Erwerbslosen – seit 2005 werden sie „Kunden“ genannt – zu erhalten.

Wäre es nicht sinnvoll, wenn Detlef Scheele mit der „fürsorglichen Belagerung“ im eigenen Haus erstmal anfängt und die erwerbslosen Menschen nicht bedroht, wenn er sagt: „Es wird also künftig etwas arbeitsmarktpolitischer zugehen“.

Laurenz Nurk, Dortmund (Quellen: Monitor, Spiegel 14/2017, Bundesagentur für Arbeit, Harald Thomé - Referent für Arbeitslosen und Sozialrecht > www.harald-thome.de/ .

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pin_green.gifLesetipps: (siehe 2 PDFs im Anhang)

Studie der "Bundesanstalt für Arbeit": Forschungsbericht v. Dr. Bruno Kaltenborn u. Petra Kap für das BMAS - Stand April 2013: Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II (482 S.)

BA-Statistik vom 31. Jan. 2017: Arbeitsmarkt und Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen - Broschüre 89 Seiten.

pin_green.gifBuchcover: "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z". Standardwerk für Arbeitslosengeld II-Empfänger. 31. Auflage, Februar 2021, Lieferung voraussicht. im April 2021. Herausgeber: Harald Thomé u.a.; © Verlag: Digitaler Vervielfältigungs- und VerlagsService, Frankfurt/M. (DVS); Kt., 902 Seiten, ISBN 978-3-932246-68-5; Preis: 19,00 € inkl. Versandkosten. >> http://www.dvs-buch.de/ .

Inhalt:

Die 31. Auflage des bekannten "Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger" (Spiegel 43/2005) ist im Februar 2021 erschienen. Der Leitfaden wird vom Autorenteam rund um Frank Jäger und Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in Wuppertal herausgegeben. Der Verein Tacheles hat das Ratgeberprojekt für Leistungsbeziehende, Berater/-innen und Mitarbeiter/-innen in sozialen Berufen aufgrund der Pensionierung von Prof. Rainer Roth von der AG TuWas übernommen.

Harald-Thome-Leitfaden-ALG-II-Ausgabe-31-Sozialhilfe-Kritisches-Netzwerk-Tacheles-Arbeitslosengeld-Sozialhilfe-Grundsicherung-Erwerbsminderung-Pauperisierung-PraekarisierungDer Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von über 40 Jahren "Leitfadenarbeit" entwickelt wurde.

Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und das SGB XII (Sozialhilfe) ist er deswegen für Beratungszwecke und als Nachschlagewerk sowohl für Rechtsanwender als auch für Laien besonders geeignet.

Im ersten Teil werden in 92 Schlagworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 34 Schlagworten, wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen und sich erfolgreich gegen die Behörde wehren können.

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung sind mit Stand vom Januar 2021 eingearbeitet und kritisch kommentiert. Auch der Blick auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit, ihre sozialen und wirtschaftlichen Ursachen und die Zielsetzung aktueller Sozialgesetzgebung fehlt nicht.

Die Autoren wollen mit diesem Leitfaden BezieherInnen von Sozialleistungen dazu ermutigen, ihre Rechte offensiv durchzusetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu beitragen, dass sie bei SozialberaterInnen, MitarbeiterInnen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwältinnen und Anwälten fachliche und parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die dringend benötigt wird. Jäger und Thomé empfehlen Erwerbslosen, sich lokal zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Um dem zunehmenden Abbau der sozialen Sicherung und der damit einhergehenden Ausweitung von Niedriglohn und schlechten Arbeitsbedingungen zu begegnen, treten sie dafür ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem Sozialabbau und Lohndumping den Kampf ansagen.

Die Autoren üben detaillierte Kritik an der Höhe des Existenzminimums oder der rechtswidrigen Ausdehnung von Unterhaltsverpflichtungen. Sie decken die leeren Versprechungen der Politik auf, die vorgeben, die Verschärfung des Sozialrechts würde Langzeitarbeitslosen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen.

Gerade weil sich die Behörden immer rigider über geltendes Recht hinwegsetzen, ist dieser Leitfaden nötiger denn je. (Quelle: Verlagstext! >> http://www.dvs-buch.de/.).


► Quelle: Erstveröffentlicht 21. April 2017 auf gewerkschaftsforum-do.de > Artikel. Die Texte (nicht aber Grafiken und Bilder) auf gewerkschaftsforum-do.de unterliegen der Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0 DE), soweit nicht anders vermerkt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Detlef Scheele (* 30. September 1956 in Hamburg) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 1. April 2017 Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit. Zuvor war er von 2008 bis 2009 beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von 2011 bis 2015 Hamburger Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und seit 2015 Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit. Sein Voränger, Frank-Jürgen Weise, trat wegen Erreichens der Altersgrenze Ende März 2017 ab. Urheber: © Raimond Spekking, Software-Berater und freier Fotograf >> https://www.mediawiki-beratung.de/. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“.

2. SPD: Die asoziale Partei. Wir haben ein Hartz für Kinder. Agenda 2010, Hartz IV, mehr Armut, mehr Elend, mehr Tafeln, senkende Löhne, Bankenrettung, Desoldidarisierung, mehr Kontrolle. Bildbearbeitung: Wilfried Kahrs / QPress.de .

3. Streetart Graffito A rsch Amt Posse. Foto: Steffi Reichert, Berlin - Streetart & Urban Exploring Photographer, > BLOG. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

4. Langzeitarbeitsloser / Skelett: Ende eines Siechtums - der Tod. Mehr als eine Million Erwachsene - so die offizielle, schöngerechnete Zahl - beziehen schon länger als neun Jahre Hartz IV. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Jeder vierte Hartz-IV-Empfänger ist demnach dauerhaft, vermutlich für den Rest seines Lebens, auf Sozialleistungen angewiesen. Hinter diesen Zahlen verbergen sich millionenfaches, sinnloses Leid und Frustration, sowohl von Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern und Familien, als auch von zahllosen Rentnern und Arbeitslosen. Die grassierende Armut zerstört die Zukunftsperspektive ganzer Generationen. > KN-Artikel zum Thema "Langzeitarbeitslose Menschen aus Hartz IV herausholen". Foto: Harry Hautumm. Quelle: Pixelio.de. Kommerzielle und redaktionelle Nutzung erlaubt. >> Foto.

5. HARTZ IV Graffito. Foto: Flickr-User "seven resist". Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).

6 Inge Hannemann, aufg. im Juli 2013. Foto: DIE LINKE Nordrhein-Westfalen. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

7. Buchcover: "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z". Herausgeber: Frank Jäger, Harald Thomé. Verlag: Digitaler Vervielfältigungs- und VerlagsService, Frankfurt/M. (DVS). 29. Auflage, Obtober 2016, 696 Seiten, ISBN 978-3-932246-70-8. Preis: 15,00 € inkl. Versandkosten > zur Verlagsseite / Bestellmöglichkeit.

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