Die sog. Integrationsgesetze der Bundesregierung und der CSU-Regierung in Bayern

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Die sog. Integrationsgesetze der Bundesregierung und der CSU-Regierung in Bayern
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Die sogenannten Integrationsgesetze

. . . der Bundesregierung und der CSU-Regierung in Bayern

von Claus Schreer / Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus

► Die Gesetze sind das Gegenteil von Integration

Am 7. Juli 2016 haben Bundesregierung und Bundesrat – mit den Stimmen der Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind – ein neues Bundesintegrationsgesetz  ( Gesetzestext) beschlossen. Die Steilvorlage dazu hatte die bayerische CSU-Regierung mit dem Entwurf eines bayerischen Integrationsgesetzes geliefert. ( BayIntG - siehe PDF_Symbol.gif im Anhang!). Das CSU-Gesetz zeichnet sich besonders durch die in der Präambel formulierten völkisch-nationalistischen Integrationsziele aus und besteht – ebenso wie das Bundesgesetz – aus einem Regelwerk von Pflichten und Sanktionen für alle Zugewanderten, bis hin zur Verpflichtung auf die sogenannte „unabdingbaren Achtung der Leitkultur“ als „identitätsbildende Prägung unseres Landes“. Bayern sei – steht im Gesetz der CSU – „tief verwurzelt in Werte und Traditionen des gemeinsamen christlichen Abendlandes (…) geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen.

Beide Integrationsgesetze, das bayerische und das der Bundesregierung sind Gesetze, die diesen Namen nicht verdienen. Sie sind ein Angriff auf die unantastbare Würde des Menschen und auf den unverzichtbaren Anspruch auf gleiche Rechte für Alle, die hier leben. Am 26. Mai hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Bundes-Integrationsgesetzes beschlossen, den die Bundeskanzlerin als „Meilenstein“ in der Geschichte der BRD feierte.

Zentraler Kern des 60-seitigen Gesetzentwurfes ist die totale Kontrolle der Flüchtlinge mit der Androhung von Leistungskürzungen, wenn sie das Misstrauen des „Asylmissbrauchs“, der ihnen unterstellt wird, nicht entkräften können. Deutschland wolle keine „Integrationssimulanten“, erklärte SPD-Chef Sigmar Gabriel auf der Pressekonferenz der Großen Koalition. „Integrationssimulanten“, mit diesem ungeheuerlichen Pauschalvorwurf soll die Diskriminierung und der Katalog von Sanktionen gegen Asylsuchende gerechtfertigt werden. Den Rechtsextremisten von Pegida und AfD liefert Gabriel damit auch noch zusätzliche Munition für ihre rassistische Hetzpropaganda.

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Fördern und fordern“ sei das Grundprinzip des Integrationsgesetzes, erklärte die Bundeskanzlerin. Die Fördermaßnahmen muss man jedoch mit der Lupe suchen und sie sind nur vorgesehen für Geflüchtete „mit einer guten Bleibeperspektive“. Diese sogenannte „Bleibeperspektive“ haben nur rund 50 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland. Einen Rechtsanspruch – nicht einmal auf Sprachkurse – hat aber keiner der Geflüchteten.

► Geflüchtete werden missbraucht zur Ausweitung des Billiglohn-Bereichs, der Lohndrückerei u. Spaltung Lohnabhängiger.

Im sogenannten Arbeitsmarkt-Programm ist vorgesehen, 100.000 Billig-Jobs als zusätzliche „Arbeitsgelegenheiten“ außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes für Asylbewerber zu schaffen und Leiharbeit zu ermöglichen. Ziel sei, die „niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt“, heißt es im Gesetz. Dabei werden die sogenannten Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge auf 80 Cent herunter gekürzt. (Artikel 4 des Gesetzes) Diese „niedrigschwelligen Arbeitsgelegenheiten“, zu denen die Asylsuchenden verpflichtet werden, dürfen laut Gesetz in keinem Fall zu regulären Arbeitsverhältnissen führen. So soll verhindert werden, dass Abschiebungen „verzögert“ oder „neue Abschiebehindernisse geschaffen werden“. Das ist das Gegenteil von Integration.

Eine der wenigen Verbesserungen des Gesetzes: Junge Flüchtlinge, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben, erhalten für die Dauer ihrer Ausbildung eine befristete Duldung. Diese vorübergehende Aussetzung der Abschiebungen wird der Öffentlichkeit als wohltätige Fördermaßnahme verkauft.

► Auflagen, Kontrollen und Sanktionen

Flüchtlinge, die Ihrer Pflicht zur Mitwirkung an Integrationsmaßnahmen nicht nachkommen, verlieren den Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ( Gesetzestext). Das Märchen von der Integrationsverweigerung, das von der Bundesregierung aufgetischt wird, steht allerdings im krassen Widerspruch zur Realität. Woran es fehlt, sind staatliche Programme und die finanziellen Mittel zur Förderung der Integration. Die Androhung weiterer Leistungskürzungen für Flüchtlinge ist im höchsten Grad menschenverachtend. Tatsächlich sichern schon die derzeit geltenden gesetzlichen Leistungen nur das unterste Existenzminimum.

► Wohnsitzauflage

Nach Abschluss ihres Asylverfahrens werden alle anerkannten Flüchtlinge verpflichtet, für den Zeitraum von drei Jahren ihren Wohnsitz in dem Landkreis zu nehmen, der ihnen von den Länderregierungen zugewiesen wird. Jede Verletzung der „Wohnsitzzuweisung“ soll zu „spürbaren Konsequenzen“ für die Betroffenen, mit Geldbußen bis zu 30 000 Euro führen (Artikel 5). Diese Residenzpflicht ist eine völlig inakzeptable Diskriminierung und hat mit Integrationsförderung nicht das Geringste zu tun. Flüchtlinge, die in strukturschwachen Gebieten keine Beschäftigung finden und keinerlei Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben, werden zu dauerhaften Almosen-Empfängern des Staates degradiert, mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen für die Betroffenen. Die Wohnsitzauflage ist zudem ein Verstoß gegen Artikel 26 der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach anerkannte Flüchtlinge das Recht haben, ihren Aufenthalt frei zu wählen.

► Statt Integration: Abschiebungen!

In Artikel 6 sind neue Verschärfungen der Asylgesetze vorgesehen. Demnach sind in Zukunft Asylanträge „unzulässig“, wenn ein anderer Staat, der als „sicherer Drittstaat“ oder „sonstiger Drittstaat“ betrachtet wird, bereit ist, „den Ausländer wieder aufzunehmen“. Diese Geflüchteten haben in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl und werden per Anordnung durch das Bundesamt (BAMF) in die jeweiligen Staaten abgeschoben, mit denen Deutschland und die EU – ähnlich wie im Flüchtlingspakt mit der Türkei – Rücknahme-Abkommen geschlossen hat oder noch vereinbaren will.

Claus Schreer - Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus


Lesetipp: "Darf die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft werden?" Rechtsgutachten von RA Dr. Reinhard Marx im Auftrag von PRO ASYL. - weiter.


Quelle: Erstveröffentlich am 27.07.2016 bei isw-München > Artikel.

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Bild- u. Grafikquellen:

1. Systematische Entrechtung: Die gesetzlich normierte Ausgrenzung von Schutzsuchenden aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Menschen aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ werden im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht zunehmend entrechtet: Besondere, zentrale Aufnahmelager sollen dafür sorgen, dass den Betroffenen die Solidarität der Zivilgesellschaft nicht mehr zuteil werden kann. Neu eingeführte Arbeitsverbote und Residenzpflicht, Schnellverfahren, unangekündigte Abschiebungen, Sozialleistungskürzungen sind im Ergebnis die Perfektionierung der Integrationsverhinderung. Die Betroffenen werden nahezu jeglicher verfahrenstechnischer wie auch materieller Rechte beraubt, politische Ziele sind Ausreise und Abschiebung um jeden Preis. Text und Grafik: GGUA.

2. Die sogenannten Integrationsgesetze bewirken das Gegenteil von Integration! Foto/Quelle: isw München - www.isw-muenchen.de .

3. HUMAN RIGHTS - HUMAN LOOK RIGHTS. Foto: Steve Parkinson. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

4. Sicherheitsleistungen entmündigen Flüchtlinge. Die Flüchtlinge müssen nicht nur fast ihr gesamtes Bargeld abgeben, es kann ihnen vielmehr auch jegliches sonstige Vermögen abgenommen werden, wie etwa Schmuck oder Telekommunikationsgeräte. Die Kosten für eine Abschiebung schon dann einzuziehen, wenn noch nicht einmal über das Asylgesuch entschieden ist, ist aus Sicht von MdB Ulla Jelpke extrem fragwürdig. Foto: Metropolico.org . Quelle: Flickr.(Foto nicht mehr verlinkbar) Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

5. Transparent "NAZIS MORDEN, DER STAAT SCHIEBT AB . . . ". Es ist an der Zeit, die Flüchtlings- und Migrationspolitik auf Bundes-, aber auch auf lokaler und Länderebene so zu verändern, daß der Mensch nicht entrechtet und  seine Würde nicht beschnitten wird, und er durch kapitalistische Ausnutzung als billigste Arbeitskraft ausgebeutet wird. Diese Punkte gelten natürlich sowohl für die im Land lebenden "Einheimischen" und Flüchtlinge gleichermaßen. Die sogenannten Integrationsgesetze bewirken das Gegenteil von Integration! Foto: Uwe Hiksch. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).

6. Cover der Broschüre: Auf der Flucht: Fluchtursachen - Festung Europa - Alternativen (isw-report 104) - zur Vorstellung der Broschüre.

7. Buchcover: "Die Große Flucht: Ursachen, Hintergründe, Konsequenzen" von Conrad Schuhler; erschienen am 15.05.2016 im PapyRossa Verlag, Köln; ISBN 978-3-89438-601-6; EUR 12.90 (DE). - zum Artikel "Die Ursachen der Flucht" von Conrad Schuhler - weiter.