Rechtsstatus von Kindern: Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN
Helmut S. - ADMIN
Offline
Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Rechtsstatus von Kindern: Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit
DruckversionPDF version

Rechtsstatus von Kindern

Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit

Kind als Subjekt im Verhältnis von Erziehung und Recht

Gesellschaftlicher & wissenschaftlicher Diskurs über Kinder u. Kindheiten

von Dr. phil. Kira Ammann, Universität Bern

Vorbemerkung: Dieser überaus wichtige Beitrag wurde NICHT von Frau Ammann an das Kritische-Netzwerk herangetragen, sondern durch eigene Recherche des KN-Betreibers Helmut Schnug gefunden und mit Nennung der Quellen nachfolgend veröffentlicht.

Wer sich mit Fragen rund um Kinder und Kindheiten befasst, bezieht sich oftmals auf die UN-Kinderrechtskonvention – kurz: die UN-KRK oder KRK –, welche vor 31 Jahren in Kraft getreten ist und zum aktuell weltweit meistratifizierten Menschenrechtsabkommen wurde. Auch wenn im Entstehungsprozess in zahlreichen Debatten inhaltliche Schwächen moniert wurden, Kompromissformeln gefunden werden mussten und zahlreiche Staaten – u. a. die Schweiz – Vorbehalte vorbrachten, wird zumindest öffentlich kaum mehr bestritten, dass Kinder und Jugendliche Rechte haben.

Kinder haben ein Recht auf Würde und Mitbestimmung

Insbesondere aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive gibt das Bestehen eines Menschenrechtsabkommens ausschließlich für Kinder Anlass, über seinen (pädagogischen) Kerngehalt nachzudenken, und es stellt sich die Frage, wie der rechtliche Status der Heranwachsenden in der Erziehung gefasst werden kann.

Denn „ohne den ernsthaften Versuch selbstkritischer Reflexion, ohne die Anstrengung geklärter Begriffe und begründeter Konzepte bleibt alle Praxis zufällig, sei sie auch noch so gut. Erst wenn es gelingt, Praxis-Entwicklung und Theorie-Reflexion produktiv aufeinander zu beziehen, kann Pädagogik als eine bewusst gestaltete gesellschaftliche Praxis für Kinder gut gelingen – das Nachdenken über Kinderrechte ist dazu unverzichtbar“ (Luise Hartwig, Gerald Mennen & Christian Schrapper, 2016, S. 311–312).

Fachspezifische Auseinandersetzungen über den Rechtsstatus von Kindern in der Erziehung oder eine pädagogische Theorie, in der geklärt ist, dass Kinder Rechtssubjekte sind, existieren bislang jedoch nicht (Kira Ammann, 2020), was daran liegen könnte, dass es nicht um eine kindgemäße Erziehung geht, sondern um die Frage, „ob Erziehung als solche überhaupt kindgemäß ist“ (Ralf Koerrenz, 2018, S. 41–42).

Bildung-Schulbildung-Bildungssystem-Schulpaedagogik-Kritisches-Netzwerk-Montessoripaedagogik-Waldorfpaedagogik-Reggiopaedagogik-Kinderrechte-Kindererziehung

Möchte man das Verhältnis von Menschen- bzw. Kinderrechten jenseits einer Bindestrich-Pädagogik [1] aus pädagogischer Perspektive angemessen behandeln, ist aufgrund der Weite und Komplexität des Themenfeldes „Kinderrechte“ eine multi- und interdisziplinäre Bearbeitung unter Einbezug der Rechtswissenschaft nötig. Zudem ist damit die Herausforderung verbunden, Begriffe und Konzepte systematisch zu klären und zu verwenden (Christoph Schickhardt, 2015), ehe Gemeinsamkeiten und Unterschiede problematisiert, analysiert und diskutiert werden können.

[1] Welche die pädagogische Vermittlung von Menschenrechten oder die erziehungswissenschaftliche Untersuchung solcher Vermittlungsversuche fokussieren und damit weniger geschlossene Erziehungskonzepte bilden, als vielmehr auf individuelle Erziehungsziele ausgerichtet sind (z. B. Friedenspädagogik, Transkulturelle Pädagogik, Demokratiepädagogik) (Julia König & Sabine Seichter, 2014).

Unabdingbar ist dabei die Auseinandersetzung mit ethischen und fachlichen Dilemmata, die durch Antinomien charakterisiert sind, unabdingbar, insbesondere weil es sich dabei um zentrale fachspezifische Problemaspekte handelt (Maud Zitelmann, 2001) und die prinzipielle Besonderheit der Thematik unauflösbar bleibt: Ab dem Zeitpunkt der Geburt nehmen andere Menschen und Institutionen – Eltern, Betreuungspersonen und der Staat – die Rechte von Kindern und Jugendlichen wahr und interpretieren diese inhaltlich.

Lehrernotstand-Lehrermangel-mangelhafte-Schulinfrastruktur-Kinder-Privatschulen-Bildungsausgaben-Unterversorgung-Kritisches-Netzwerk-Vertretungslehrer-Seiteneinsteiger

Die Wahrnehmung und Inanspruchnahme ihrer Rechte wird den sich entwickelnden Kindern und Jugendlichen erst nach und nach zugesprochen (Georg Lohmann, 2007), weshalb Diskussionen über Kinderrechte immer von einer fortdauernden Ambivalenz geprägt sind. So erhält ein Kind zwar den Subjektstatus, aber es sind immer Erwachsene, welche die Position des bestimmenden Subjekts einnehmen.

Erwachsene gelten als vollständig handlungsfähig, Kinder und Jugendliche als beschränkt handlungsfähig, weshalb ein Kind erst dann zur Rechtsakteurin bzw. zum Rechtsakteur wird, wenn es umfassende Handlungsbefugnisse erhält und diese auch tatsächlich ausführen kann. Damit wird die Subjektivität von Kindern und Jugendlichen Beschränkungen unterworfen und der juristische Begriff des Rechtssubjekts „von der Vorstellung einer ,Subjektivität‘ im Sinne einer eigenen Perspektive auf die Welt“ (Friederike Wapler, 2015, S. 337) unterschieden. [Lesetipp von H.S.: »Kinderrechte ins Grundgesetz: Ein neuer Entwurf bringt nichts Neues«, >Artikel].

► Forschungsmethodische Verortung

Johann-Friedrich-Herbart-Herbartianismus-Allgemeine-Paedagogik-Bildsamkeit-Erziehung-Kritisches-Netzwerk-Kira-Ammann-Selbstentfaltung-Charakterbildung-KindeswohlDer vorliegende Artikel beruht auf der kürzlich erschienenen Dissertation der Autorin Kira Ammann (2020), die sich aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive mit der UN-KRK und der Frage nach dem Kind als Rechtssubjekt auseinandergesetzt hat. Als fachspezifische Erweiterung befasst sie sich dabei mit der „Bildsamkeit des Zöglings“ als „Grundbegriff der Pädagogik“ (Herbart, 1835/1989, S. 69) in der Tradition des Philosophen, Psychologen und Pädagogen Johann Friedrich Herbart (* 4. Mai 1776 in Oldenburg (Oldb); † 14. August 1841 in Göttingen).

Unter Berücksichtigung der kindlichen Schutzbedürftigkeit und der fehlenden Erfahrung im Verhältnis zu Erwachsenen sowie dem gleichzeitigen Streben nach Autonomie, Mitsprache und Mitbestimmung wird die komplexe Herausforderung erörtert, wie Kinder und Jugendliche in ihrer Bildsamkeit angesprochen werden müssen, um Partnerinnen und Partner des Miteinanderumgehens werden zu können.

Vorstellungen von Erziehung als eine Technik oder ein Programm des Beibringens werden wegen des fehlenden Kausalitätsnachweises zurückgewiesen. Stattdessen wird die Möglichkeit erörtert, wie es gelingen kann, dass die Gesellschaft eine ausreichend große Zahl von Heranwachsenden aufweist, die gelernt haben, was es heißt und wie es ist, ein Rechtssubjekt in einem demokratischen Verständnis zu werden und zu sein, anstatt in den Reden von Erwachsenen nur als ein solches bezeichnet zu werden.

Inwiefern sich diese Annahmen auf den elementarpädagogischen Bereich übertragen lassen und welche spezifischen Herausforderungen damit verbunden sein könnten, wird im Folgenden zu zeigen sein. Für Bildung und Erziehung im elementarpädagogischen Alter existieren eigene, umfassende pädagogische Ansätze wie z. B. die Montessori-, Waldorf- und Reggiopädagogik (Ulrike Graf, 2012). Was genau von wem unter Elementarpädagogik, Elementarerziehung, frühkindlicher Bildung und Erziehung, frühkindlicher Pädagogik etc. verstanden wird, ist nicht Gegenstand dieses Artikels.

In Anlehnung an Simon Kunert (2018, S. 382) wird damit die „Spanne zwischen Geburt und Schuleintritt“ bezeichnet und bezieht sich auf familiäre und öffentliche Bestrebungen ganzheitlicher Betreuung, Erziehung, Entwicklung und Förderung des Vorschulbereichs, „auf die Unterstützung kindlicher Bildungsprozesse“ (Gerd E. Schäfer, 2011, S. 62). Dass dabei moderne Erkenntnisse über Entwicklung, Erziehung und Lernen von Kindern einfließen, wird als selbstverständlich vorausgesetzt, hängt jedoch in bedeutendem Maße von der jeweiligen Sichtweise auf Kindheit, vom Verständnis kindlicher Hilfsbedürftigkeit, den Rechten und Pflichten und der gesellschaftlichen Stellung des Kindes ab (Kunert, 2018).

Kindergarten-Kinderbetreuung-Kindertagesstaetten-Kinderhorte-Kinderkrippen-Kritisches-Netzwerk-Kleinkinder-paedagogisch-geschultes-Personal-Vorschule-Schulsozialarbeit-Kita-Kitas

► Bildsamkeit

Herbart eröffnet mit seinem 19-bändigen Werk einen grundlegenden, facettenreichen und anspruchsvollen Zugang zum Verständnis von Pädagogik; seine Gedanken über Erziehung, Unterricht, Didaktik und pädagogische Ethik sind bis heute fundamental (Rotraud Coriand & Ralf Koerrenz, 2018). Als fachspezifischer Zugriff – v. a. im Hinblick auf das Aufwachsen von Menschen – bietet sich Herbart besonders an, weil er sich um eine Theorie bemühte, welche das Miteinander von Erzieherin bzw. Erzieher und Edukandin bzw. Edukand thematisiert (Elmar Anhalt, 2003).

Bildung-Lehrermangel-Schulbildung-Schulmisere-Bildungsmisere-Bildungssystem-PISA-Kritisches-Netzwerk-Kinder-SchulpaedagogikDer Begriff der Bildsamkeit bezeichnet die anthropologische Tatsache, dass der Mensch als imperfektes, in Entwicklung begriffenes Wesen auf die Welt kommt. Um Kultur erlernen zu können und weil Entwicklung oftmals nicht von selbst gelingt, ist er auf Erziehung angewiesen (Ammann, 2020). Nicht, weil der Mensch sich nicht auch ohne Erziehung entwickeln würde, „sondern weil es nicht dem Zufall überlassen bleiben soll, ob er gedeihen werde“ (Johann Friedrich Herbart, 1806/1989, S. 441).

Bildsamkeit „als Betriebsprämisse“ (Heinz-Elmar Tenorth, 2001, S. 200) ist damit jene Voraussetzung, die Pädagoginnen und Pädagogen erfüllen müssen, damit Erziehung und Beschreibungen von Erziehung sinnvoll sind, und ist das, „worauf die Erziehung beruhet“ (Johann Friedrich Herbart, 1832/1989, S. 230). Dabei ist der Mensch nicht nur erziehungsbedürftig, sondern ebenso fähig, diese Unterstützung anzunehmen; er ist auf Erziehung ansprechbar (Ammann, 2020) und steht ab dem Moment seiner Geburt in einer Geschichte der Erziehung, in der er sich in der Auseinandersetzung mit seiner Erzieherin bzw. seinem Erzieher „die auf jeder Altersstufe erworbenen Fähigkeiten des Weiterkommens“ (Herbart, 1831/1989, S. 342–343) aneignet. Diese Fähigkeiten sind das Ergebnis vergangenen und die Ausgangslage zukünftigen Miteinanderumgehens des erziehenden und des zu erziehenden Menschen (Anhalt, 2000).

Letztendlich soll Erziehung dem Einzelnen helfen, „das zu werden, was er einmal wünschen wird, geworden zu seyn [sic]“ (Herbart, 1810/1989, S. 77), weshalb aus Herbarts Erziehungstheorie weder Erzieherin bzw. Erzieher noch Edukandin bzw. Edukand wegzudenken sind und beide mit ihren Aktivitäten dazu beitragen, dass Erziehung gelingt oder scheitert (Ammann, 2020).

► Recht und Erziehung

Der gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskurs über Kinder und Kindheiten, der von einem bestimmten, sich immer wieder wandelnden Kinderbild geprägt ist, betrifft auch das Recht und die Gesetzgebung. Konventionen und Gesetze zur rechtlichen Stellung von Kindern sind immer vom jeweils vorherrschenden zeitlichen und gesellschaftlichen Wandel mit den einhergehenden Vorstellungen von Entwicklung, Entfaltung, Bildsamkeit, Gewöhnung, Erziehung und Unterricht beeinflusst (Reinhard Wiesner, 2003; Gerald Blaschke-Nacak, Ursula Stenger & Jörg Zirfas, 2018).

Sklavenkinder-Vera-Hill-Baumwollpflueckerin-Child-Labor-cotton-picker-Kinderarbeit-Kindersklaven-Kinderversklavung-Zwangsarbeit-Kritisches-Netzwerk-Seelenmord

Aufgrund der Tatsache, dass der Diskurs über Kinder und Kindheiten sowie der damit verbundene gesellschaftliche Wandel pädagogisch bedeutsam ist und sich auch in den Gesetzestexten zeigt, ist Kindheit „nichts, was jenseits des Rechts gedacht werden kann“ (Teresa Behrends, 2017, S. 32). Anhand der Entstehungsgeschichte des Kindesrechts im Sinne familienrechtlicher Fragen und der Kinderrechte im Sinne grund- und menschenrechtlicher Fragen lässt sich deshalb die Haltung gegenüber Kindern, Eltern und dem Staat aufzeigen, ohne die sich die Entwicklung hin zu den heutigen Kinderrechtskonzepten nicht verstehen lassen würde (Judith Wyttenbach, 2006). Kindheitsgeschichte ist immer auch Mentalitätsgeschichte und historisch betrachtet war es keineswegs selbstverständlich, das Wohl von Kindern in den Mittelpunkt zu stellen.

Kinderarbeiter-Glashuette-1908-Kinderarbeit-Kinderrechte-Kinderausbeutung-Ausbeutung-Kinderarbeitskraefte-gesellschaftliche-Stellung-des-Kindes-Zwangsarbeit

Eine Abhandlung der historischen Rekonstruktion der gesamten Konventionsgeschichte, die einen Zeitraum von 100 Jahren umfasst und in zahlreiche politische Problemlagen eingebettet war, ist im Rahmen dieses Artikels nicht möglich. Zusammenfassend lässt sich die KRK als das bei Weitem detaillierteste und umfassendste aller bestehenden internationalen Menschenrechtsinstrumente würdigen (Philipp Alston, 1994), insbesondere der Bewusstseinswandel hin zum Kind als eigenständiges Rechtssubjekt, als Inhaberin bzw. Inhaber von Rechten und Freiheiten, ist ein großer Verdienst der Konvention (Stefanie Schmahl, 2013; Norman Weiss, 2000).

Webstuehl-Spinnmaschinenfabrik-Kinderarbeit-Maschinisierung-Industrielle-Revolution-Kritisches-Netzwerk-Webmaschine-Kritisches-Netzwerk-Kinderrechte-Ausbeutung

Kritisch zu betrachten ist, dass viele der Bestimmungen unpräzise blieben und die Umsetzungsmechanismen schwach sind. Hinzu kommt, dass es immer wieder neue Lebensbereiche gibt, die juristischer Aufmerksamkeit bedürfen, weshalb ein Katalog der Rechte des Kindes nie vollständig sein kann und sich entwickelt, wenn sich das Leben verändert (Nevena Vuckovic Šahović, Jaap E. Doek & Jean Zermatten, 2012). Gerade weil das einvernehmliche Bekenntnis der internationalen Staatengemeinschaft nicht darüber hinwegtäuschen darf, wie politisch die KRK und wie anspruchsvoll deren Umsetzung ist (Anna Würth & Uta Simon, 2012), stellt die Beachtung von Kinderrechten – anders als häufig angenommen – nicht nur für die ärmeren Staaten des globalen Südens, sondern auch für die reichen Industrienationen eine große Herausforderung dar.

Kinderarbeiter-Mienenarbeiter-1911-Bergbau-Breaker-Kohlebrecher-Scheidejungen-Grubenjungen-Kritisches-Netzwerk-Waisenkinder-hohe-Mortalitaet-Ausbeutung

Aus den vorangegangenen Ausführungen ist erkennbar, dass die Entwicklung eines eigenen Selbst- und Weltverständnisses nur im Miteinanderumgehen mit anderen Menschen möglich sein kann (Elmar Anhalt, 1999). Dasselbe gilt auch für das Recht – verstanden als eine ethische, an Gerechtigkeit ausgerichtete menschliche Ordnung, welche mit einer Vielzahl von Normen menschliches Zusammenleben regelt –, welches allerdings einer anderen Logik folgt als die Erziehung: Im Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates ist Recht nicht pädagogisch gedacht, sondern beruht auf einer willkürlich festgelegten Altersgrenze.

Laufenlernen-Laufen-lernen-Baby-Kleinkind-Sitzen-Krabbeln-Kinder-Balance-Koerpergefuehl-Kritisches-Netzwerk-erste-Schritte-Motorik-Bewegungsentwicklung-Bewegungsdrang Kinder sind damit zwar immer als Rechtssubjekte zu betrachten und zu behandeln, aufgrund ihrer fehlenden Handlungsfähigkeit in der Rechtsausübung aber eingeschränkt. Je nach gesetzlicher Grundlage eines Landes endet die elterliche Sorge erst am Tag des 18. Geburtstags und die bzw. der Jugendliche erlangt von einem auf den anderen Moment volle rechtliche Handlungsfähigkeit.

In der Erziehung hingegen muss ich ein Kind in den „Zustand“ bringen und es dabei unterstützen, etwas zu verstehen, zu lernen und sich zu entwickeln. Soll mein Kind schwimmen lernen, muss ich früher oder später mit ihm ins Wasser und ihm die entsprechenden Schwimmbewegungen vorzeigen und beibringen. Möchte ich dazu beitragen, dass aus meinem Kind Lisa wird, so muss ich ihr – ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend, im Sinne der von Herbart genannten Fähigkeiten des Weiterkommens auf jeder Altersstufe – von Anfang an als einer Person begegnen, die Lisa werden kann.

Es reicht dafür nicht aus, wenn ich sie erst an dem Tag ihres 18. Geburtstags als Lisa wahrnehme (Ammann, 2020). Dasselbe gilt für das Recht: Rechte können nur eingefordert werden, wenn sie gelehrt und gelernt werden, und um ein Rechtsbewusstsein entwickeln zu können, müssen einem Kind Rechte zugeteilt werden. Kinder und Jugendliche müssen über die Bereitschaft und Fähigkeit verfügen, Recht in Anspruch zu nehmen, zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Dabei sind Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten, von denen Lernende auch tatsächlich Gebrauch machen können, unabdingbar (Dietrich Benner, 2015). Damit „liegt es in der Verantwortung von Erwachsenen, dass Kinder und Jugendliche als Trägerinnen und Träger von Rechten und Pflichten, als Rechtssubjekte ausgebildet werden. Kinder kommen in der Erziehung sonst gar nicht mit Recht in Kontakt, auch nicht zwingend im Schulunterricht“ (Ammann, 2020, S. 266).

Schlussfolgerungen

Erziehung ist jene Form des Miteinanderumgehens, in der eine Gesellschaft sich der Frage widmet, die Bereitschaften und Fähigkeiten, das Verständnis im Sinne von Überzeugungen sowie die menschliche Urteilskraft zu kultivieren. Dabei ist diese Form so zu gestalten, „dass ein junger Mensch in die ihm zugestandene Rolle eines Rechtssubjekts hineinwächst, wobei ihm schon erwachsene Rechtssubjekte dabei helfen (Erziehung), da kein Mensch zu etwas gezwungen werden darf, was er bzw. sie tatsächlich (noch) nicht kann“ (Ammann, 2020, S. 266).

Kira-Ammann-Kinderrechte-und-Bildsamkeit-Kritisches-Netzwerk-Kindeswohl-Kindeswohlprinzip-Kinderrechtskonvention-Rechtsstatus-Rechtssubjekt-Kinder-KindheitDie in der KRK festgehaltenen Rechte verpflichten die Erzieherinnen bzw. die Erzieher sowie den Staat dazu, dem Kind den Status eines sich entwickelnden, lernenden Rechtssubjekts zu ermöglichen und zuzusprechen.

Kinder und Jugendliche sind in ihrem Aufwachsen von anderen Menschen abhängig, die über Informationen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Normen und Wertvorstellungen verfügen müssen, zu deren Vermittlung Recht nicht genügt und nur wenig beitragen kann (Hans F. Zacher, 2010).

Die Kinderrechte im Sinne der UN-KRK erweisen sich damit als ein Auftrag der Menschheit an sich selbst, der das Recht zwar miteinschließt, aber ein sehr viel umfassenderes, vielfältigeres und „reicheres Ensemble der Motivation, der Steuerung und der Ordnung menschlichen Verhaltens meint“ (Zacher, 2010, S. 30).

Dabei verbieten es die Ambivalenz und Mehrdimensionalität der Thematik, Kind und Kindheit als für alle gleich anzunehmen, weshalb Kinderrechte im Hinblick auf das Verhältnis von Partizipation, Versorgung und Schutz pädagogisch, gesellschaftstheoretisch und politisch immer wieder neu auszuhandeln und zu diskutieren sind (Heinz Sünker & Jo Moran-Ellis, 2008). Der damit verbundene Klärungsversuch, „was unter einer guten Ordnung des Zusammenlebens der Menschen zu verstehen ist, richtet sich ebenfalls niemals nur an die Erwachsenen, sondern zugleich an die Heranwachsenden“ (Dietrich Benner, 1985, S. 217).

Metaphorisch gesprochen sitzen Kinder und Jugendliche als zukünftige Erwachsene in der Erziehung mit am Tisch und haben das Recht, sich an ihrer Erziehung aktiv beteiligen zu können. Sie haben dieses Recht, weil sie erziehungsbedürftig und -fähig sind und mit ihren Erzieherinnen und Erziehern bereits eine gemeinsame Erziehungsgeschichte begonnen haben (Kira Ammann, 2020).

Die Gleichzeitigkeit als „educandus“ und als „Person aus eigenem Recht“ schließt sich dabei nicht aus und bildet auch keinen Widerspruch (Klaudia Schultheis, Gabriele Strobel-Eisele & Thomas Fuhr, 2005), zumal frühere Langzeituntersuchungen zeigten, dass bereits 4-jährige Kinder ihre Rechte verstehen können, sofern diese in einer direkten und für sie bedeutsamen Verbindung zu ihrem Alltag stehen (Katherine Covell, R. Brian Howe & J. K. McNeil, 2008; 2010; Covell, Howe & Jilian L. Polegato, 2011).

Im Hinblick auf die elementarpädagogische Einordnung der Thematik bleibt damit festzuhalten, dass mit der Bildsamkeit die gesamte Erziehung von der Perspektive des Kindes her gedacht und beschrieben werden kann. Ohne das Kind kann keine Erziehung stattfinden. Insbesondere weil es nicht die eine Vorstellung von Erziehung gibt, stellt die Annahme der Bildsamkeit eine Verbindung über unterschiedlichste Erziehungsannahmen und -vorstellungen hinweg (Ammann, 2020).

Die hier gemachten Annahmen gelten damit ebenso für den elementarpädagogischen Bereich und die damit verbundenen Erziehungs- und Bildungsansprüche und sind keineswegs auf eine bestimmte Altersstufe beschränkt. Damit ist es die Aufgabe und Verantwortung von Erwachsenen, Kinder und Jugendliche jeglichen Alters zu befähigen, sich zu etwas verhalten zu können, wenn sie wollen. Damit verbunden ist auch die Freiheit, sich zu etwas nicht verhalten zu können oder zu müssen.

Isolation-Ausgrenzung-Abstandsregeln-Unterrichtsausfall-Begegnungsverlust-Kinderpsyche-Kinderpsychose-Kritisches-Netzwerk-Zwangsisolation-Kinderaengste-Kinderdepression

Da die Erzieherin bzw. der Erzieher nicht allwissend ist, lässt sich die Spannung, was das jeweilige Kind für seine Entwicklung und sein Aufwachsen alles braucht und brauchen wird, nie auflösen. Erziehung bleibt eine „gesellschaftliche Daueranforderung“ (Anhalt, 1999, S. 393) und ist in jeder Generation von Unsicherheit, Komplexität und Unbestimmtheit geprägt. Verbunden mit einer Haltung, die Kindern und Jugendlichen Achtung entgegenbringt, bleibt der Erzieherin bzw. dem Erzieher keine andere Möglichkeit, als mit Vertrauen, Zuversicht und Urteilsvermögen in die jeweiligen Erziehungssituationen hineinzugehen und das einzelne Kind die eigene Würde erfahren zu lassen. Denn erhalten Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, sich als Akteurinnen und Akteure ihrer Entwicklung mit ihrer originären Perspektive auf die Welt einzubringen und verhalten zu dürfen und zu können, besteht die Gefahr, dass diese Perspektive zu verkümmern droht (Ammann, 2020).

Dr. phil. Kira Zena Ammann              

Nachbemerkung: Dieser überaus wichtige Beitrag wurde NICHT von Frau Ammann an das Kritische-Netzwerk herangetragen, sondern durch eigene Recherche des KN-Betreibers Helmut Schnug gefunden und mit Nennung der Quellen nachfolgend veröffentlicht.


Kira Ammann, Dr. phil., studierte Erziehungswissenschaft und Psychologie und wurde 2019 promoviert. Sie ist am 'Institut für Erziehungswissenschaft' der Universität Bern in der Abteilung 'Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft' (AAE) als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Forschung und Lehre tätig.

Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderrechte, erziehungswissenschaftliche Kindheitsforschung und die Frage nach dem Kind als Subjekt im Verhältnis von Erziehung und Recht.

Institutsadresse: Fabrikstrasse 8, 3012 Bern, Schweiz >> weiter.
Kontakt: kira.ammann@edu.unibe.ch


Kira Ammann: Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit
Ein kritisches Plädoyer aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive

Verlag Velbrück Wissenschaft. 412 Seiten, broschiert, € 44,90 - 1. Auflage 2020,
ISBN print: 978-3-95832-227-1, ISBN online: 978-3-7489-1172-2.

Beschreibung:

Kira-Ammann-Kinderrechte-und-Bildsamkeit-Kritisches-Netzwerk-Kindeswohl-Kindeswohlprinzip-Kinderrechtskonvention-Rechtsstatus-Rechtssubjekt-Kinder-KindheitObwohl es die seit 1989 durch die UN-Kinderrechtskonvention normierte politisch-rechtliche Situation erwarten lassen würde, wurden Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Erziehung bislang noch nicht als Problem gesehen. Die vorliegende Untersuchung greift die Frage auf, wie der rechtliche Status der Heranwachsenden in der Erziehung gefasst werden kann und wirft damit ein neues Licht auf Debatten, die um Demokratiepädagogik und die Umsetzung von Kinderrechten in der pädagogischen Praxis geführt werden.

Mit disziplinübergreifenden Ausführungen legt die Autorin dar, was alles zu bedenken ist, wenn über Kind(er), Kindheit(en) und Kinderrechte gesprochen wird und was zukünftig in den interdisziplinären und öffentlichen Diskussionen berücksichtigt werden sollte. Anhand einer historischen Rekonstruktion der gesamten Konventionsgeschichte zeigt sie auf, wie es überhaupt dazu kam, dass heute von Kinderrechten gesprochen wird und inwiefern die Bildsamkeit des Menschen eine neue Perspektive auf das Verhältnis von Erziehung und Recht einzunehmen erlaubt.

Kira Ammann, Dr. phil., studierte Erziehungswissenschaft und Psychologie und wurde 2019 promoviert. Sie ist am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern in der Abteilung Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Forschung und Lehre tätig. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderrechte, erziehungswissenschaftliche Kindheitsforschung und die Frage nach dem Kind als Subjekt im Verhältnis von Erziehung und Recht.

Der Verlag Velbrück Wissenschaft wurde im Herbst 1999 mit dem Vorhaben gegründet, Werke aus dem breiten Spektrum der Soziologie, der Philosophie, der Kultur- und Geisteswissenschaften in den Mittelpunkt des Verlagsprogramms zu stellen. Seitdem hat sich der Velbrück Wissenschaft zu einem der renommiertesten deutschsprachigen Fachverlage für Theorie entwickelt. Die Publikationen sind Ergebnisse spezialisierter Forschungen, die Themenbereiche verbindet ihre theoretische Orientierung und ihre Anschlussfähigkeit über Disziplingrenzen hinweg. >> weiter.

Titelei/Inhaltsverzeichnis . . . . . . .  Seite 1–13

1. Einleitung  . . . . . . .  Seite 14–17
    
2. Pädagogisches Sprechen über Kinderrechte?  . . . . . . .  Seite 18–46

        2.1 Forschungs(gegen)stand und methodisches Vorgehen
        2.2 Bildsamkeit – eine neue Perspektive?
        2.3 Aufbau der Arbeit
    
3. Kinderrechte – ein Problem?  . . . . . . .  Seite 47–101

        3.1 Kind, Kindheit oder the changing image of the child
        3.2 Recht
        3.3 Menschenrechte
        3.4 Kinderrechte
    
4. Die Kinderrechtskonvention  . . . . . . .  Seite 102–242

        4.1 Die Entstehung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
        4.2 Umsetzung und Monitoring
        4.3 Ausblick
        4.4 Kinderrechte in der Schweiz
   
5. Ein pädagogischer Kommentar  . . . . . . .  Seite 243–269

        5.1 Kommentierung ausgewählter Artikel
        5.2 Bildsamkeit und Recht
   
6. Zum Schluss  . . . . . . .  Seite 270–281

        6.1 Beantwortung der Fragestellungen
        6.2 Kritische Reflexion
        6.3 Menschenrechtsbildung als praktische Konsequenz
    
Literaturverzeichnis  . . . . . . .  Seite 282–341

Rechtssammlung  . . . . . . .  Seite 342–401

Sachverzeichnis  . . . . . . .  Seite 402–412

► Quelle des Inhaltsverzeichnisses: Velbrueck-Verlagsseite velbrueck.de . Die Verwendung dieses Inhaltsverzeichnisses im Kritischen-Netzwerk erfolgt aus nicht-kommerziellem, aber journalistisch-redaktionellem Zweck mit dem Ziel, möglichst zahlreiche (Kauf-)Interessenten für das Buch zu erreichen. Der Betreiber des KN zieht daraus keinen finanziellen Nutzen! Die Rechte verbleiben selbstverständlich beim Verlag! © Velbrück Wissenschaft.

https://www.velbrueck.de/Programm/Kinderrechte-und-Bildsamkeit.html
https://www.velbrueck.de/out/media/Ammann_Inhalt.pdf

Velbrück GmbH Bücher & Medien | Meckenheimer Straße 47 | 53919 Weilerswist-Metternich
Telefon: 0049 (0) 2254/83 603 0


Literaturverzeichnis

Alston, Philipp (1994). The Best Interest of the Child – Principles and Problems. In P. Alston (Hrsg.), The Best Interest of the Child. Reconciling Culture and Human Rights (S. 2–25). Oxford: Clarendon Press.

Ammann, Kira (2020). Kinderrechte und Bildsamkeit. Ein kritisches Plädoyer aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft.

Anhalt, Elmar (1999). Bildsamkeit und Selbstorganisation. Johann Friedrich Herbarts Konzept der Bildsamkeit als Grundlage für eine pädagogische Theorie der Selbstorganisation organismischer Aktivität. Weinheim: Deutscher Studien Verlag.

Anhalt, Elmar (2000). Über den Ort der Bildsamkeit und des Bildsamkeitsbegriffs in Johann Friedrich Herbarts pädagogischem Denken. Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 76, S. 151–176.

Anhalt, Elmar (2003). Herbart, Herbartianismus und die Lehrerbildungsdiskussion. In R. Coriand (Hrsg.), Herbartianische Konzepte der Lehrerbildung. Geschichte oder Herausforderung? (S. 141–164). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.

Behrends, Teresa (2017). Das Kind als (Menschen-)Rechtssubjekt. Zur Form der Kinderrechte. In A. Fangmeyer & J. Mierendorff (Hrsg.), Kindheit und Erwachsenheit in sozialwissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung (S. 22–36). Weinheim, Basel: Beltz Juventa. (Frau Behrends † 9/2019)

Benner, Dietrich (1985). Ethik und Pädagogik. Über ethische Voraussetzungen der Pädagogik und pädagogische Voraussetzungen der Ethik. In W. Schmied-Kowarzik (Hrsg.), Objektivationen des Geistigen. Beiträge zur Kulturphilosophie in Gedenken an Walther Schmied-Kowarzik (1885–1958) (S. 217–229). Berlin: Dietrich Reimer.

Benner, Dietrich (2015). Allgemeine Pädagogik. Eine systematisch-problemgeschichtliche Einführung in die Grundstruktur pädagogischen Denkens und Handelns (8., überarb. Ausg.). Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

Blaschke-Nacak, Gerald; Stenger, Ursula; & Zirfas, Jörg (2018). Kinder und Kindheiten. Eine Einleitung. In dies. (Hrsg.), Pädagogische Anthropologie der Kinder. Geschichte, Kultur und Theorie (S. 11–33). Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

Coriand, Rotraud; & Koerrenz, Ralf (2018). Johann Friedrich Herbart. Einführung mit zentralen Texten. Paderborn: Ferdinand Schöningh.

Covell, Katherine; Howe, R. Brian; & McNeil, Justin K. (2008). „If there’s a dead rat, don’t leave it“. Young Children’s Understanding of their Citizenship Rights and Responsibilities. Cambridge Journal of Education, 38 (3), S. 321–339.

Covell, Katherine; Howe, R. Brian; & McNeil, J. K. (2010). Implementing Children’s Human Rights Education in Schools. Improving Schools, 13 (2), S. 117–132.

Covell, Katherine; Howe, R. Brian; & Polegato, Jillian L. (2011). Children’s Human Rights Education as a Counter to Social Disadvantage: A Case Study from England. Educational Research, 53 (2), S. 193–206.

Graf, Ulrike (2012). Kinder im elementarpädagogischen Alter. In U. Sandfuchs, W. Melzer, B. Dühlmeier & A. Rausch (Hrsg.), Handbuch Erziehung (S. 408–415). Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt.

Hartwig, Luise; Mennen, Gerald; & Schrapper, Christian (2016). Jeder junge Mensch hat ein Recht. Kinderrechte als Fixstern der Pädagogik? In dies. (Hrsg.), Kinderrechte als Fixstern moderner Pädagogik? Grundlagen, Praxis, Perspektiven (S. 300–312). Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

Herbart, Johann Friedrich (1806/1989). Allgemeine Pädagogik aus dem Zweck der Erziehung abgeleitet. In K. Kehrbach & O. Flügel (Hrsg.), Sämtliche Werke in 19 Bänden (2. Neudruck der Ausgabe Langensalza) (Band 2) (S. 1–139). Aalen: Scientia.

Herbart, Johann Friedrich (1810/1989). Über Erziehung unter öffentlicher Mitwirkung. In K. Kehrbach & O. Flügel (Hrsg.), Sämtliche Werke in 19 Bänden (2. Neudruck der Ausgabe Langensalza) (Band 3) (S. 73–82). Aalen: Scientia.

Herbart, Johann Friedrich (1831/1989). Briefe über die Anwendung der Psychologie auf die Pädagogik. In K. Kehrbach & O. Flügel (Hrsg.), Sämtliche Werke in 19 Bänden (2. Neudruck der Ausgabe Langensalza) (Band 9) (S. 339–462). Aalen: Scientia.

Herbart, Johann Friedrich (1832/1989). J.F. Herbarts Rezensionen. In K. Kehrbach & O. Flügel (Hrsg.), Sämtliche Werke in 19 Bänden (2. Neudruck der Ausgabe Langensalza) (Band 13) (S. 218–242). Aalen: Scientia.

Herbart, Johann Friedrich (1835/1989). Umriss pädagogischer Vorlesungen. In K. Kehrbach & O. Flügel (Hrsg.), Sämtliche Werke in 19 Bänden (2. Neudruck der Ausgabe Langensalza) (Band 10) (S. 69–196). Aalen: Scientia.

Koerrenz, Ralf (2018). Herbarts Allgemeine Pädagogik: Eine Pädagogik vom Kinde aus. In K. Grundig de Vazquez & A. Schotte (Hrsg.), Erziehung und Unterricht. Neue Perspektiven auf Johann Friedrich Herbarts Allgemeine Pädagogik (S. 39–51). Paderborn: Ferdinand Schöningh.

König, Julia; & Seichter, Sabine (2014). Menschenrechte und Pädagogik. Ansprüche, Wirklichkeiten, Dilemmata und Notwendigkeiten. Zur Einleitung. In dies. (Hrsg.), Menschenrechte. Demokratie. Geschichte. Transdisziplinäre Herausforderungen an die Pädagogik (S. 9–27). Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

Kunert, Simon (2018). Pädagogik der Frühen Kindheit. In A. Bernhard, L. Rothermel & M. Rühle (Hrsg.), Handbuch Kritische Pädagogik. Eine Einführung in die Erziehungs- und Bildungswissenschaft (1. Neuauflage) (S. 382–399). Weinheim, Basel: Beltz Juventa.

Lohmann, Georg (2007). Wer ist verantwortlich für die Realisierung von Kinderrechten? In P.G. Kirchschläger, T. Kirchschläger, A. Belliger, & D. Krieger (Hrsg.), Menschenrechte und Kinder. 4. Internationales Menschenrechtsforum Luzern (IHRF) (S.111-117). Bern: Stämpfli Verlag.

Schäfer, Gerd E. (Hrsg.) (2011). Bildung beginnt mit der Geburt. Für eine Kultur des Lernens in Kindertageseinrichtungen (4., aktualisierte Aufl.). Berlin: Cornelsen.

Schickhardt, Christoph (2015). Ethik der Kinderrechte. Ein kurzer Aufsatz über grundlegende Differenzierungen sowie Fragen und mögliche Antworten zu Rechten von Kindern. Sozialpädagogische Impulse, 1, S. 4–6. Schmahl, Stefanie (2013). Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen. Handkommentar. Baden-Baden: Nomos.

Schultheis, Klaudia; Strobel-Eisele, Gabriele; & Fuhr, Thomas (Hrsg.) (2005). Kinder: Geschlecht männlich. Pädagogische Jungenforschung. Stuttgart: W. Kohlhammer.

Sünker, Heinz; & Moran-Ellis, Jo (2008). Kinderrechte und Kinderpolitik. WIDERSPRÜCHE. Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, 109 (25), S. 53–69.

Tenorth, Heinz-Elmar (2001). „Bildsamkeit“ als Grundbegriff der Erziehungswissenschaft. Überlegungen zur Arbeit der Allgemeinen Pädagogik. In S. Hellekamps, O. Kos & H. Sladek (Hrsg.), Bildung, Wissenschaft, Kritik. Festschrift für Dietrich Benner zum 60. Geburtstag (S. 190–201). Weinheim: Deutscher Studien Verlag.

Vuckovic Šahović, Nevena; Doek, Jaap E.; & Zermatten, Jean (2012). The Rights of the Child in International Law. Rights of the Child in a Nutshell and in Context: all about Children’s Rights. Berne: Stämpfli.

Wapler, Friederike (2015). Dreiecksverhältnisse. Über die Rechte der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern im SGB VIII. Zeitschrift für Kindschafts- und Jugendrecht, 9/10, S. 336–341.

Weiss, Norman (2000). Zehn Jahre Kinderrechtskonvention – Ist die Euphorie verflogen? MenschenRechtsMagazin, 1, S. 17–20.

Wiesner, Reinhard (2003). Die rechtliche Stellung von Kindern im Sozialstaat. In R. Kränzl-Nagl, J. Mierendorff & T. Olk (Hrsg.), Kindheit im Wohlfahrtsstaat. Gesellschaftliche und politische Herausforderungen (S. 153–182). Frankfurt: Campus.

Würth, Anna; & Simon, Uta (2012). Die UN-Kinderrechtskonvention: Der normative Rahmen. Aus Politik und Zeitgeschichte, 43, S. 28–34.

Wyttenbach, Judith (2006). Grund- und Menschenrechtskonflikte zwischen Eltern, Kind und Staat. Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen aus dem internationalen Menschenrechtsschutz und der Bundesverfassung (Art. 11 BV). Basel, Genf, München: Helbing & Lichtenhahn.

Zacher, Hans F. (2010). Universale Menschenrechte und die Wirklichkeit der globalen Welt. Das Beispiel der Kinderrechte. Humboldt Forum Recht, 2, S. 20–30.

Zitelmann, Maud (2001). Kindeswohl und Kindeswille im Spannungsfeld von Recht und Pädagogik. Münster: Votum.
_____________

Dr. in phil. Kira Ammann
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Universität Bern
Institut für Erziehungswissenschaft
Abteilung Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft AAE
kira.ammann@edu.unibe.ch

Quelle: ElFo – Elementarpädagogische Forschungsbeiträge (2020), 2 (2), S. 11-13


► 1. Quelle: Der Artikel von Dr. phil. Ammann wurde als Zeitschriftenartikel für ElFo (Elementarpädagogische Forschungsbeiträge) von der Universitätsbibliothek Graz, 2020, 2 (2), S. 6-13 digital veröffentlicht. (Ausgabe Elektronische Ressource / Bibl. Referenz (VLID)5624981). Der Text wurde unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung - Nicht kommerziell 3.0 International (CC BY-NC 3.0) lizenziert.

► 2. Quelle: Der Artikel von Dr. in phil. Kira Zena Ammann verfasste Artikel 'Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit' findet sich auch auf dieser Seite >> https://boris.unibe.ch/150534/ und kann als PDF downgeloaded werden >> PDF-Version. Es gilt dieselbe CC-Lizenz!

ACHTUNG: Die Bilder, Grafiken, Illustrationen und Karikaturen sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten folgende Kriterien oder Lizenzen, siehe weiter unten. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.


 »Bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen. Was ist hier noch an Rechtsstaat in diesen Gerichten übrig geblieben? Wo bleibt das Gewissen der Richter?

Rechtsanwalt Edgar Siemund, Mitglied der Anwälte für Aufklärung, sprach auf einer Veranstaltung in Karlsruhe am 10. Dezember 2023 u.a. auch von Menschenverachtung und Skrupellosigkeit bei Richtern an deutschen Gerichten. Der nachfolgende Redetext wurde von Helmut Schnug transkribiert und beinhaltet Siemunds Aussagen ab Minute 1:36 bis Minute 3:39. (H.S.).

Von Rechtsanwalt Edgar Siemund

»[. .] Ich bin nämlich viel in Gerichten unterwegs und schütze dort die Kinder, deren Eltern, manchmal auch die Kinder selber, die von Bußgeldern betroffen sind. Ich spreche kurz einen Fall an, den ich selbst erlebt habe. Ich war dort Verteidiger für einen Jugendlichen, der 14 Jahre alt ist, und dessen Mutter. Es ging um die Frage: soll der junge Mann Maske tragen in der Schule oder nicht. Und der Richter sagte: "Wieso denn? Das machen alle anderen doch auch und es ist doch völlig ungefährlich."

Daraufhin habe ich dem Richter, ein bayerischer Richter an einem Amtsgericht, möchte ich hinzufügen, gesagt: "Lieber Herr Vorsitzender, es ist so, dass die Masken nicht wirken, außerdem auch noch gefährlich sind." Und jetzt kommt der Satz, der diese Skrupellosigkeit in die deutschen Gerichte hineinträgt. Dieser Richter sagte wortwörtlich: “Wie soll ich wissen, ob die Masken gefährlich sind, bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen?« Von RA Siemund, im KN am 25. April 2024 >> weiter.

»Schützt eure Kinder, wenn ihr sie wirklich liebt! Der Schlüssel zur Macht ist der Zugriff auf das Kind. Der Schlüssel zur Macht ist der Zugriff auf das Kind. Er dient dazu, die Eltern zu unterwerfen, die Kinder zu disziplinieren und die Familienbande zu zerreißen, damit das Kind besser dem staatlichen Zugriff ausgeliefert ist.

Bestes Beispiel sind die Gerichtsprozesse während der sogenannten "Covid-Pandemie". Ein Gutachter hat bestätigt, daß von den Teststäbchen eine mittlere Gefährdung für Kinder ausgeht. Die sich möglicherweise auch auf die Bildung von Krebs beziehen kann. Dem Richter war das egal. Er hat versucht, die Mutter, die ihr Kind vor den Tests schützen wollte, trotzdem zu verurteilen. Nur ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit hat ihn vorläufig davon abgehalten.« Von Rechtsanwalt Edgar Siemund, im KN am 24. April 2024 >> weiter.


► Bild- und Grafikquellen:

1. Kinder haben ein Recht auf Würde und Mitbestimmung. Foto OHNE Inlet: freepik. (detaillierter Urhebername nicht benannt!) Quelle: freepik >> https://de.freepik.com/ . Freepik-Lizenz: Die Lizenz erlaubt es Ihnen, die als kostenlos markierten Inhalte für persönliche Projekte und auch den kommerziellen Gebrauch in digitalen oder gedruckten Medien zu nutzen. Erlaubt ist eine unbegrenzte Zahl von Nutzungen, unbefristet von überall auf der Welt. Modifizierungen und abgeleitete Werke sind erlaubt. Eine Namensnennung des Urhebers und der Quelle (Freepik.com) ist erforderlich. >> Foto. Der Text wurde von Helmut Schnug eingefügt.

2. Schüler und Schülerinnen auf dem Weg zur Schule. Für Bildung und Erziehung im elementarpädagogischen Alter existieren eigene, umfassende pädagogische Ansätze wie z. B. die Montessori-, Waldorf- und Reggiopädagogik. Eigentlich ist die Schule das geeignete Werkzeug, um die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu bilden, meint Alfred Adler:

Dass die Schule als die Basis der ganzen Erziehung des Volkes angesehen werden muss, daran ist kein Zweifel. Die Aufgabe der Schule ist: Wie entwickeln wir Menschen, die im Leben selbständig weiterarbeiten, die alle Erfordernisse notwendiger Art nicht als fremde Angelegenheit, sondern auch als ihre Angelegenheit betrachten, um daran mitzuwirken.

Foto: Metropolico.org (Nachrichten- und Meinungsportal). Quelle: Flickr.(Foto nicht mehr verfügbar). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

3. Lehrererin mit Grundschulkindern. Schuldesaster: Während Großkonzerne und Reiche (deren Kinder Privatschulen besuchen) immer weniger Steuern bezahlen, hat man systematisch dringend benötigte Bildungsausgaben abgewürgt. Das Ergebnis ist eine katastrophale Unterversorgung an ausgebildeten Lehrern, wie auch eine höchst mangelhafte professionelle Förderung für die Schulen. Foto: emmaws4s. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

4. Johann Friedrich Herbart (* 4. Mai 1776 in Oldenburg (Oldb); † 14. August 1841 in Göttingen) war ein deutscher Philosoph, Psychologe und Pädagoge, der über den deutschen Sprachraum hinaus als Klassiker der Pädagogik gilt. Er begründete den Herbartianismus und die Allgemeine Pädagogik. Urheber: Konrad Geyer (1816-1893), Kupferstich 16:12 cm. Quelle1: Scanned from "Die großen Deutschen im Bilde" (1936) by Michael Schönitzer. Quelle2: Wikimedia Commons. Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.

5. Kinder beim Malen in einer Kindertagesstätte. Foto: Alicja, Polen. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

6. "Von WEM ich schon WAS gelernt habe". Foto: SPÖ - SPÖ Presse und Kommunikation. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

7. Vera Hill, 5 years old, cotton picker, Comanche County, Oklahoma, 1916. Vera Hill picks 25 pounds a day. Photograph by Lewis Wickes Hine, 11 October 1916. From the National Child Labor Committee Collection at the Library of Congress. Reproduction Number: LC-DIG-nclc-00616. This picture is in the public domain.

8. Kinderarbeiter in einer Glashütte. Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) definiert Kinderarbeit als Tätigkeiten von unter 18-Jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Foto: Lewis Wickes Hine (1874–1940), aufgenommen im August 1908. Dieses Werk stammt aus der National Child Labor Committee Sammlung der Library of Congress. Laut der Bibliothek gibt es keine bekannten Copyright-Einschränkungen in der Verwendung dieses Werkes. Quelle: Wikimedia Commons.

9. Kinderarbeit in einer Spinnmaschinenfabrik, 1909.  In England übernahmen, wie Friedrich Engels in seiner Untersuchung Die Lage der arbeitenden Klasse in England (1845) festhielt, die Spinn- und Webmaschinen einen zunehmenden Anteil der Arbeit, welche vormals Körperkraft erfordert hatte, und das verbleibende Zusammenknüpfen gebrochener Fäden erledigten nunmehr meist Frauen und Kinder zu geringerem Lohn.

Foto: Lewis Wickes Hine (16 September 1874 – 3 November 1940), amerikanischer Fotograf und Soziologe. Quelle: Wikimedia Commons. Dieses Bild ist unter der digitalen ID nclc.01581 in der Abteilung für Drucke und Fotografien der US-amerikanischen Library of Congress abrufbar.  Diese Mediendatei ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten. Dies gilt für US-amerikanische Werke, deren Urheberrecht erloschen ist, üblicherweise, weil ihre Erstveröffentlichung vor dem 1. Januar 1923 liegt. Da der Bildautor 1940 verstorben ist und daher mind. 70 Jahre tot ist, sollte das Foto auch in Deutschland gemeinfrei sein. Urheber und Veröffentlichungsjahr sind unverzichtbare Informationen, die angegeben werden müssen. Siehe Wikipedia:Public domain und Wikipedia:Copyrights für genauere Erläuterungen.

10. Gruppe von Kinderarbeiter im Bergbau, eingesetzt als sogenannte 'Breaker' (Kohlebrecher). Manche Arbeiten im Bergbau konnten nur von Kinderminenarbeitern wegen ihrer geringen Körpergröße ausgeführt werden. Auch in Deutschland wurden Kinder früher häufig in Bergwerken eingesetzt, so etwa sog. Scheidejungen und Grubenjungen. Aufgrund der hohen Mortalität bei der Arbeit an den Maschinen und im Bergbau, wo Kinder oft zerquetscht, verschüttet und getötet wurden, beschäftigte man Kinder aus Waisenhäusern.

Foto: Lewis Wickes Hine (16 September 1874 – 3 November 1940), amerikanischer Fotograf und Soziologe. Quelle: Wikimedia Commons. Dieses Bild ist unter der digitalen ID digital ID nclc.01137 in der Abteilung für Drucke und Fotografien der US-amerikanischen Library of Congress abrufbar. Diese Mediendatei ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten. Dies gilt für US-amerikanische Werke, deren Urheberrecht erloschen ist, üblicherweise, weil ihre Erstveröffentlichung vor dem 1. Januar 1923 liegt. Da der Bildautor 1940 verstorben ist und daher mind. 70 Jahre tot ist, sollte das Foto auch in Deutschland gemeinfrei sein. Urheber und Veröffentlichungsjahr sind unverzichtbare Informationen, die angegeben werden müssen. Siehe Wikipedia:Public domain und Wikipedia:Copyrights für genauere Erläuterungen. Quelle: Wikimedia Commons.

11. Laufen lernen: Die ersten freien Schritte. Heiß ersehnt und von allen bejubelt: Babys erste freie Schritte. Unermüdlich üben die Kleinen, bis sie sich auf zwei Beinen fortbewegen können. Die Bewegungsentwicklung vom Liegen, Sitzen, Knie beugen, Greifen, Hochziehen, Stehen, Hinfallen, erste Schritte, unzählige Male Hinfallen, Laufen . . ist faszinierend zu beobachten. Babys unbeholfener, urkomischer Bewegungsdrang löst bei Erwachsenen so manchen Lacher und Freude aus. Foto: Nafra / Nikolett Afra, Miskolc/Magyarország (Ungarn). Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

12. Buchcover: »Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit. Ein kritisches Plädoyer aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive« von Kira Ammann, Verlag Velbrück Wissenschaft. 412 Seiten, broschiert, € 44,90 - 1. Auflage 2020, ISBN print: 978-3-95832-227-1, ISBN online: 978-3-7489-1172-2.

13. Mädchen schaut traurig aus dem Fenster: Kinder leiden extrem unter nicht kindgerechter Behandlung wie Demütigungen und körperlicher Gewalt, Missachtung ihrer kindlichen und individuellen Bedürfnisse, Unterrichtsausfall und Einschränkungen mit einhergehendem Begegnungsverlust mit gleichaltrigen Freunden um gemeinsam spielen zu können, etc. Dadurch kann eine Verstärkung der Angst und eine massive Störung der Kinderpsyche und Kinderseele hervorrufen werden.

Das in Artikel 31 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention weiterhin garantierte Recht auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben bekräftigt für das Kind im wesentlichen ein schon in Artikel 15 des UN-Sozialpaktes anerkanntes kulturelles Menschenrecht, das jedermann zusteht.

Artikel 31
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

Artikel 31 Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das in Absatz 1 genannte Recht zu fördern. Wie alle übrigem in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Rechte können auch die Rechte nach Artikel 31 vom Kind nur nach Maßgabe der den Eltern oder sonstigen erziehungsberechtigten Personen vorbehaltenen Befugnisse ausgeübt werden (vergleiche dazu Artikel 5 der UN-Kinderrechtskonvention).

Foto: Sharon McCutcheon, Hampton Beach, Hampton, NH, USA. Quelle: Unplash.com. Unsplash is internet’s source of freely usable images. Unsplash gewährt Ihnen eine unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite Urheberrechtslizenz zum Herunterladen, Kopieren, Ändern, Verbreiten, Aufführen und Verwenden von Fotos von Unsplash kostenlos, auch für kommerzielle Zwecke, ohne Erlaubnis oder Nennung des Fotografen oder von Unsplash (obwohl eine Namensnennung erwünscht ist!). Diese Lizenz beinhaltet nicht das Recht, Fotos von Unsplash zusammenzustellen, um einen ähnlichen oder konkurrierenden Dienst zu replizieren. >> Lizenz >> Foto.


Lesetipps im Kritisches-Netzwerk von Helmut Schnug:

Bitte lesen Sie die nachfolgend verlinkten Artikel zum Themenkomplex "Wie Kinder und Jugendliche unter den für sie gefährlichen Coronamaßnahmen wie Maskenzwang, Bewegungseinschränkung, Abstandhalten, Isolation, PCR-Dauertests etc. körperlich, psychisch und vor allem seelisch leiden, dabei teilweise schwer und nachhaltig traumatisiert werden." Seit Dezember 2021 können auch Schutzbefohlene ab 5 Jahren mit gentechnisch veränderten Substanzen geimpft gespritzt werden - ein Verbrechen am Kinde!  

»Es ist nicht vorstellbar, dass unsere Kultur vergisst, dass sie Kinder braucht. Aber das Kinder eine Kindheit brauchen, hat sie schon halbwegs vergessen.« (-Neil Postman, 'Das Verschwinden der Kindheit' 1987, Seite 171).

Vorbemerkung »Wir sollten das Wort Impfung in Zusammenhang mit Corona überhaupt nicht mehr in den Mund nehmen. Das ist KEINE Impfung. Das ist eine Anwendung mit einem gentechnisch veränderten Material, eine sogenannte GVO (Gentechnisch veränderte Organismen), auch gentechnisch modifizierte Organismen (GMO), daß ist eine Therapieform, die den Leuten (demnächst auch Kindern) gegeben wird wodurch sie anfangen, selbst Virusbestandteile zu produzieren. Es ist KEINE Impfung.

Und es steht auch in der Zulassung nicht drin, daß es sich um eine "Impfung" handelt. Das steht bei der vorläufigen Zulassung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nicht drin. Stattdessen steht drin das es eine GMO ist. Es steht da nicht drin. Durch den Begriff "Impfung" wird es verniedlicht. Wir vergleichen das mit früheren Impfungen, Tetanus, Masern, Polio . .  und jeder denkt, impfen ist was Gutes. Impfungen haben schon viel Gutes bewirkt.[..] Bloß hier, wir haben KEINE Impfung. Es ist KEINE Impfung! Und durch diese Verniedlichung "Impfung" denkt jeder er tut wirklich was Gutes. Die Leute sind, und das ist bei Ärzten erschreckend, einfach nicht informiert.«. (Dr. med. Walter Weber).

Wir sollen diese Flüssigkeit „Impfung“ nennen, nachdem die WHO die Definition der Begriffe immer wieder geändert hat - nun sind auch Gentherapeutika, also Gentechnik-Präparate, sogenannte „Impfstoffe“. Die Verabreichung einer solch experimentellen Flüssigkeit, die von Charge zu Charge desselben Herstellers auch variieren und sogar verunreinigt sein kann, wie in den letzten Monaten bekannt wurde, birgt ungeheuere Risiken für Gesundheit und Leben.

Die Dinge falsch benennen heißt zum Unglück der Welt beitragen.

Misnaming Things Means Contributing to the Misfortune of the World.

Mal nommer un objet, c'est ajouter au malheur de ce monde.

Zahlreiche verantwortungsbewußte Ärzte halten sich an die "Berufsordnung für die Ärzte" - leider zu wenige. Dort steht im  § 2 Absatz 2: "Der Arzt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm bei seiner Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er hat dabei sein ärztliches Handeln am Wohl des Patienten auszurichten. Insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen." Und im § 2 Absatz 4 steht: "Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen."

Politiker sind Nicht-Ärzte!

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Artikel - nehmen Sie sich die Zeit! Bitte auch die Videos darunter ansehen!

»Freie Urteilsfindung einer Richterin des Amtsgerichts Halle. Endlich! Für das Kindeswohl entschieden. Unendliche Weiten zwischen der Realität vernunftbegabter Wesen auf der Erde und der Science Fiction von Systemtreulingen im All. Dies sind die Abenteuer des Weimarer Familiensrichters Christian Dettmar und seiner neu hinzugekommenen mutigen Richterkollegin aus Halle (Saale).

Nach seiner dreieinhalbjährigen Isolation gesellte sich zunächst im Januar 2022 ein Kollege und nun eine weitere Schutzpatronin der Kinder zu ihm, um eine zivilisierte RECHT-Sprechung wieder in das Bewusstsein der Richterschaft zu holen. Sie wagte ebenfalls eine freie Urteilsfindung in einem bundesdeutschen Gerichtsgebäude und fällte ein Urteil, dass das Kindeswohl schützt. Der Bestand der letzten Exemplare vernunftbegabter Wesen scheint sich zu erholen.« Vom MWGFD-Presseteam; RA Edgar Siemund, Claudia Jaworski, im KN am 3. Januar 2024 >> weiter.

»Verratene Schutzbefohlene: Kinder sind Opfer einer fatalen Corona-Politik. Unsere Aufgabe als Erwachsene ist es, die Kinder davor zu schützen. „Aller Anfang ist schwer“ heißt es. Unseren Kindern wird den Anfang ihres Lebens im Moment entsetzlich schwer gemacht. Angst, Bedrückung, Repression und das Einreden von Schuldgefühlen begleiten ihre erste, für die Entwicklung so wichtige Lebensphase. Etliche Jahrgänge können sich an einen Schulbesuch oder an einen Einkaufsbummel mit den Eltern gar nicht mehr ohne Maske erinnern. Die schweren Störungen, die Kinder und Jugendliche durch die Corona-Politik erleiden, gehen uns alle etwas an.

Sie lernen nicht, im Gesicht ihres Gegenübers zu lesen. Sie lernen nicht, frei zu atmen. Sie erleben sich selbst fast nur noch als potenzielle Gefahrenquelle für Vulnerable, anstatt unbeschwert, als liebende und geliebte Wesen ins Leben zu starten. Wer sensibel ist, kann das Leid der Mädchen und Jungen auch spüren. Als Älteren zerreißt es einem das Herz, und doch müssen sich die meisten von einer brutalen Obrigkeit dazu einspannen lassen, bei dieser Form der Misshandlung zu assistieren.« von Angela Streffing, im KN am 11. April 2022 >> weiter.

»Lehrkraft demütigt schutzbefohlene Kinder. Dafür erhält auch sie einen Denkzettel. Ein Schüler musste wegen völlig natürlichen Verhaltens ein demütigendes Frageformular ausfüllen — nun erhält die Lehrkraft ihrerseits einen Denkzettel. In den letzten Wochen ging ein „Denkzettel“ viral, den ein Schulkind wegen eines Vergehens gegen die Maskenpflicht ausfüllen musste. Darin sollte es ausführen, was es falsch gemacht sowie welche Regeln es verletzt habe, ob und bei wem es sich entschuldigen solle und was es in Zukunft besser machen werde.

Wenngleich der Autorin klar ist, dass auch Lehrer nur Menschen sind, dass sie auch schlechte Tage haben und manchmal aus Hilflosigkeit Dinge sagen oder tun, die ihnen später leidtun, hat sie dieser Denkzettel sehr empört. Denn hier handelt es sich nicht um eine spontane Fehlreaktion eines Lehrers, die entschuldbar ist — hier geht es um eine geplante und durchdachte „Erziehungsmaßnahme“, die aus dem vorvorigen Jahrhundert zu stammen scheint.« von Gabriele Herb, im KN am 28. Februar 2022 >> weiter.

»Massentests an gesunden Kindern sind schädlich und invasiv. Außerdem ist der Nutzen wissenschaftlich nicht bewiesen! Die Massentests sind staatlich geförderter Kindesmissbrauch!

Die parteiübergreifende englische parlamentarische Gruppe "APPG Pandemic Response and Recovery" kam diese Woche zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2022 zusammen, um zu erfahren, ob die Massentests an gesunden Kindern in Schulen und Kindergärten weiterhin gerechtfertigt sind.

Unter dem gemeinsamen Vorsitz der konservativen Abgeordneten Esther McVey und des Labour-Abgeordneten Graham Stringer befasste sich die Gruppe mit den Vor- und Nachteilen von Tests in Schulen sowie mit den wachsenden Bedenken hinsichtlich der wahrscheinlichen physischen und psychischen Gesundheitsschäden, die durch ständige Tests verursacht werden.« by APPG Pandemic Response and Recovery, aus dem Englischen übersetzt von Helmut Schnug, im KN am 5. Februar 2022 >> weiter.

»Dreck ist gesund! Warum zu viel Hygiene Kindern schadet.

Das Bewusstsein dafür, dass viele Mikroben für die menschliche Gesundheit absolut wichtig sind, ist angesichts der „Bedrohung durch Corona“ in den Hintergrund getreten. Gleichzeitig ist das Leben in den sogenannten zivilisierten Ländern heute so hygienisch wie nie. „Das hat schwerwiegende Konsequenzen für unser Mikrobiom – und unsere lebenslange Gesundheit,“ heißt es in dem Buch »Dreck ist gesund! Warum zu viel Hygiene Ihrem Kind schadet«.

Auch wenn die Forschung noch am Anfang steht, ist schon jetzt klar, dass einige der grundlegendsten Funktionen unseres Körpers nur mithilfe von Mikroben funktionieren: die Verdauung, das Bilden essentieller Vitamine und die Regulation und Unterstützung unseres Stoffwechsels, sowie das Ausbilden unseres Immunsystems. Doch nicht jedem mag bewusst sein, dass dies bedeutet, dass beispielsweise der Darm mit einer möglichst großen Vielzahl guter Mikroorganismen und Bakterien besiedelt sein muss und dass der Säureschutzmantel der Haut nur durch das Vorhandensein von Milchsäurebakterien und anderen Mikroorganismen intakt bleibt. Joghurt, Käse, Brot und Bier gäbe es beispielsweise gar nicht, wenn es bestimmte Mikroorganismen nicht gäbe.« von Marianne Büsing | LAUFPASS, im KN am 16. Januar 2022 >> weiter.

»Der Masernimpfzwang war ein Trojaner. Der Trojaner ermöglicht die heutige Erpressung „Ungeimpfter“.

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Einführung des Masernimpfzwanges waren Vorbereitungshandlungen für die Umsetzung der Corona-Plandemie. Diese erfolgten schon vor den ersten Virusmeldungen und wurden im Februar 2020 verabschiedet. Viele Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes wurden in der Folge der Einführung des Masernimpfzwangs vorgenommen. Dieser Impfzwang wird schon bald von den Verfassungsgerichten geprüft werden. Der seit März 2020 geltende Masernimpfzwang leidet jedoch unter rechtlichen, formalen und medizinischen Mängeln. Bei einer Durchimpfungsrate von 97 % der Kleinkinder mit einer Erstimpfung, die wir bereits ohne den Impfzwang erreichen, ist es fraglich, ob der Impfzwang eine Verbesserung bringen wird.

Untersuchungen in Ländern mit Impfzwang belegen, dass dort die Impfquote deutlich niedriger als in Deutschland ausfallen kann. Damit wäre die Maßnahme nicht geeignet, das Ziel zu erreichen und verfassungsrechtlich fragwürdig. Überdies ist eine Quote von 97% sehr hoch und die Immunisierung sorgt schon jetzt dafür, dass Maserninfektionen zu den medizinischen Raritäten gehören und schwere Verläufe so gut wie gar nicht mehr beobachtet werden.« von Wolfgang Jeschke | LAUFPASS, im KN am 09. Januar 2022 >> weiter.

»Langjährige Kita-Leiterin hängt ihren Beruf an den Nagel. In einem offenen Brief erläutert sie ihre Beweggründe.

Was muss geschehen, damit eine leidenschaftliche Kita-Leiterin das Handtuch wirft? Es sind diese Zeiten, die uns Menschen alles abverlangen und uns auf die Probe stellen. Wie weit gehen wir mit? Wo können wir bestimme Vorgaben nicht mehr mittragen, da sie mit dem eigenen Gewissen nicht vereinbar sind? In einem offenen Brief an die Kinder schildert die ehemalige Kita-Leiterin Ursula Wesseler, warum sie ihren Beruf nicht mehr ausführen kann. Das Leid, die Traumata und die Verletzungen, die Kindern derzeit zugefügt werden, kann sie beim besten Willen nicht mehr hinnehmen. Es ist Zeit zu gehen.

Liebe Kinder, ich werde euch also bald verlassen. Kapitulation. Es ist nicht einer Krankheit geschuldet oder der Angst davor, auch nicht der Hysterie und Gedankenlosigkeit, nicht der Verblendung vieler oder der Leichtgläubigkeit. Nein. Es geschieht wegen der menschlichen Niedertracht, der konsequenten Aufführung der Traumata auf einer fantastischen Bühne in diesen Zeiten großer Veränderung, Verunsicherung und Orientierungslosigkeit vieler Menschen«. von Ursula Wesseler, 31.12.2021 für RUBIKON, im KN am 02. Januar 2022 >> weiter.

»Das unveröffentlichte Interview: Kinder, Corona und eine Kurskorrektur.

Interview mit Prof. Dr. rer. nat. Boglarka Hadinger. Journalistin: FRAU PROFESSOR HADINGER, WIE BEURTEILEN SIE DIE WIRKUNG DER COVID-MAßNAHMEN AUF KINDER UND JUGENDLICHE?

Hadinger: Für Kinder und Jugendliche bedeuten die Covidmaßnahmen einen radikalen Angriff auf ihre körperliche, seelische und immunologische Gesundheit. Bitte erlauben Sie mir, dass ich in unserem Gespräch erst diese Tatsache fachlich begründe und wir danach über die Lösungen sprechen. Lichtentzug, Luftentzug verbunden mit Sonnenmangel, Strukturmangel, Bewegungsmangel und ein Kontaktverbot zerstören die seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Diese Maßnahmen machen krank.

Ausgenommen sind Kinder aus wohlhabenden Familien. Diese konnten und können sich in ihren lauschigen Gärten genug bewegen, sie verfügen über genügend Raum, über Privatlehrer, Computer, Reitstunden, Haushaltshilfen und Eltern, die nicht tagtäglich arbeiten müssen. Den Kindern der Finanzschwachen aber fügen wir seit etwa 1 1/2 Jahren schwerste und nicht regenerierbare Schäden zu.« Ein Gespräch mit Prof. Dr. Boglarka Hadinger, 28. Sept. 2021 >> im KN am 11. Dezember 2021 >> weiter.

»Mit Kindern im Heimunterricht: Erfahrungsbericht einer Familie.

Ganz reibungslos ist es im Heimunterricht nicht. Kindern wird seit mehr als eineinhalb Jahren das genommen oder eingeschränkt, was zentral im Leben ist: Atmung, Bewegung und Kontakte zu anderen Menschen. Mit den Masken wird gerade bei Kindern enormer und in vielen Fällen dauerhafter Schaden angerichtet, Sport ist abgesagt oder verboten, Spielplätze wurden geschlossen und normale, für Widerstandskraft gegen Infektionen wichtige Kontakte unterbunden oder eingeschränkt.

Schulen wurden geschlossen und auf Heimlernen umgestellt. Mit dieser Quälerei von Kindern wollen viele Eltern nicht mehr mitmachen und suchen nach Alternativen.« von Robert Freiheit (Name geändert), veröffentlicht auf TKP.at, im KN am 29. November 2021 >> weiter.

»Kinderleid ist keine Folge von Naturgewalt, sondern von politischer Gewalt.

Corona: Nehmt die Kinder vor den 'Beschützern' in Schutz. Ob Impfzwang für Lehrer oder Maskenpflicht für Schüler: Mit dem „Schutz“ der Kinder und Jugendlichen vor Corona wird momentan für abwegige Vorhaben geworben. Da Kinder aber durch Corona kaum gefährdet sind, bedeutet diese Art von Schutz einen Angriff auf die jungen Menschen. Weil er nun gänzlich unhaltbar geworden ist, soll endlich der Maskenzwang an Schulen zum Teil fallen – doch die bekannten Angstmacher stellen sich in den Weg. Ihr Argument: Der „Schutz“ der Kinder.« von Tobias Riegel, NDS, im KN am 26. Oktober 2021 >> weiter.

»Kinder werden fälschlicherweise zu Tyrannen erklärt — ironischerweise von Menschen, die selbst Tyrannen sind. Verantwortungslose „Wissenschaft“

Der Kinderpsychiater Michael Winterhoff hat in seinem Bestseller „Warum Kinder zu Tyrannen werden“ 2008 die These aufgestellt, dass durch allgegenwärtige symbiotische Eltern-Kind-Beziehungen Unmengen von kleinen Tyrannen herangezogen würden. Nun berichtet eine ARD-Dokumentation, dass Kinder, die Winterhoff „behandelte“, quasi standardmäßig mit einer fadenscheinigen Narzissmus-Diagnose abgestempelt wurden.

Die Betroffenen, die in der Sendung zu Wort kommen, berichten, dass ihnen auf dieser Grundlage massiv beeinträchtigende Medikamente verschrieben wurden, teilweise selbst dann, wenn sie keinerlei Symptome zeigten. Protestierten Eltern, drohte ihnen der Entzug des Sorgerechts. Bei diesem Skandal geht es um medialen Rummel, unklare Diagnosen, einschneidende Maßnahmen, schädliche Medikation, machtlosen Protest, schweigende Institutionen und willfährige Gerichte. Die Parallelen zu dem, was in größeren Dimensionen bei Corona abläuft, sind nicht zu übersehen.« von Diplom-Psychologe, Psychotherapeut und Verhaltenstherapeut Klaus Schlagmann | RUBIKON, im KN am 2. Oktober 2021 >> weiter.

»Die Corona-Politik tut den Kindern Gewalt an. Nur ein Klaps auf den Po!

Würden Sie stumm dabeistehen, wenn Sie sehen, wie Kinder Gewalt erfahren? Würden Sie es als Eltern heute noch zulassen, dass Lehrerinnen und Lehrer Ihre Kinder mit Rohrstock und Ohrfeige misshandeln? Oder würden Sie Einspruch erheben, aufstehen, die Justiz einschalten? In einem persönlichen Kommentar geht der Autor Chris Hodges mit einer gefährlichen gesellschaftlichen Fehlentwicklung ins Gericht.

Schlagen Sie Ihre Kinder? . . Nein? . . Warum nicht?

Gehören Sie etwa zu den modernen, aufgeklärten und gesetzestreuen Eltern, die dem oft gehörten Satz „ein Klaps auf den Hintern hat noch niemandem geschadet!“ widersprechen? Denn seit 20 Jahren ist die gewaltfreie Erziehung zu Recht und überfällig im § 1631 BGB verankert. Die körperliche und geistige Unversehrtheit gilt für alle Menschen in Deutschland, also auch für Kinder. Dazu braucht es keine eigenen Kinderrechte.« Von Chris Hodges, NDS, im KN am 26. September 2021 >> weiter.

»Kinder und Jugendliche in Not: Minderjährige erleben derzeit eine Pandemie psychischer Störungen.

Die Gesellschaft versagt vor der Aufgabe, ihnen eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen.

„Kinder sind unsere Zukunft“, heißt es in Sonntagsreden. Welche Zukunft hat aber eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht nur mit Hygieneschikanen und Zwangsimpfungen krank macht, sondern ihnen auch noch die notwendige fachliche Behandlung verweigert? Vermutlich keine.

Die „Triage“, das Schreckgespenst der Coronakrise, gibt es längst. Nicht, wer ein Intensivbett bekommt und wer nicht, muss derzeit aber von Ärzten entschieden werden; vielmehr haben seelische Krankheitssymptome bei Kindern und Jugendlichen derart zugenommen, dass es bei Weitem nicht mehr für alle einen Platz in Fachkliniken und Therapieeinrichtungen gibt. In der Folge werden viele in „normalen“ Krankenstationen untergebracht, wo sie keine Heilung finden und mitunter eine Gefahr für sich und andere darstellen. Diese Entwicklung ist ein Alarmzeichen erster Güte.« Von Rudolf Hänsel, im KN am 24. September 2021 >> weiter.

»Die Methoden des autoritären Staats. Propaganda, permanente Angstmache & Repression

Willkür und Unterwerfung sind Instrumente des Totalitarismus. Schon die Publizistin Hannah Arendt beschrieb den Terror als unverzichtbares Werkzeug von totalitären Regimen. Die Spaltung der Gesellschaft, Propaganda, die Dauerbeschallung mit gewissen politischen Informationen und Angstmache verstärken paradoxerweise die Sehnsucht nach autoritärer Führung innerhalb der Bevölkerung. Offenbar befinden sich die Gesellschaften wie schon in den 1930-Jahren in einer kritischen und gefährlichen Phase.

Die klinische Psychologin Elisabeth Mayerweck und der Psychologe, Kommunikations- und Erziehungswissenschaftler Roman Braun beschreiben beim Kamingespräch von Idealism Prevails (Moderation Doris Peczar) die psychologischen Methoden, die von Medien und Politik eingesetzt werden, um die Bevölkerung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Dies geschieht nicht erst seit Beginn der sogenannten Coronakrise, sondern ist ein wesentlicher Baustein zur Absicherung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse.

Aktuell sind Phänomene wie Angst, Konflikte, Bespitzelung, Denunziantentum und Zensur zu beobachten. Mitverantwortlich für diese Effekte sind die von den Machthabern genutzten Propagandawerkzeuge, die aus totalitären Regimen bekannt sind.« by Neue Debatte, im KN am 19. September 2021 >> weiter. (bitte den MP4-Beitrag am Ende hören!!!)

»Wer Kinder nicht mehr achtet, hat die Zukunft nicht verdient! Die verlorene Liebe.

Die Kinder sind unsere Zukunft. Wir werden früher oder später die Entscheidungen über den Fortgang der Menschheitsentwicklung in ihre Hände legen. Ob sie diese Entwicklung dann in eine aufbauende, förderliche oder in eine abbauende, zerstörerische Richtung weiterführen, hängt ganz wesentlich davon ab, wie wir sie auf ihrem Weg bis zum Erwachsenenalter begleiten.

Nur wenn wir selbst aus Fehlern lernen und den Mut finden, diese zu korrigieren, können wir eine lebenswerte Zukunft gestalten. Dann geben wir diese Fähigkeit auch an unsere Kinder weiter. Lassen wir jedoch in diesem Streben nach, dann übergeben wir unseren Kindern eine schlechtere Welt, als wir sie von unseren Ahnen erhalten haben und nehmen ihnen gleichzeitig auch die Möglichkeiten, diese Welt aufbauend zu gestalten.« Von Erich Decker, im KN am 7. September 2021 >> weiter.

»Politkungelei und Filzokratie zu Lasten unserer Kinder: STIKO am RKI gibt klein bei

Wir werden versuchen, der Politik ein bisschen entgegenzukommen: Die Ständige Impfkommission ist vor medialem und politischem Druck eingeknickt und will nun doch die Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche empfehlen. Damit möchte die Institution – wie angekündigt – „der Politik entgegenkommen“. Politischer Druck auf Wissenschaftler und die Bereitschaft einiger Wissenschaftler, politische „Wünsche“ zu erfüllen, sind zwei bedrohliche Aspekte in der Corona-Debatte.« von Tobias Riegel, NDS, im KN am 21. August 2021 >> weiter.

»Mahnende Worte zur Verantwortung der Ärzte« von Dr. med. Thomas Sarnes. 

Video und wortgenaue Transkription einer Ansprache von Dr. med. Thomas Sarnes, promovierter Arzt, vom Fach her Chirurg in mehreren Fachgebieten: Orthopädie sowie notärztliche Praxis und in Vorbereitung auf einen längeren Einsatz in Vietnam mit einer Zusatzausbildung in Infektiologie und Tropenmedizin«, im KN am 11. August 2021 >> weiter.

»Die Abrichtung der Wehrlosen: Wir leben in einer Epoche der legitimierten Kindesmisshandlung.

Sie wird betrieben von Politikern, Bürokraten, Pädagogen, Ärzten, Juristen und Eltern. Kinder werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine schwere Viruserkrankung erleiden oder andere damit anstecken. Warum fokussiert sich die Politik dennoch so penetrant auf die Impfung der Jüngsten? Warum werden sie im sensiblen und prägenden Alter einem erbarmungslosen Regiment unterworfen, das ihren offensichtlichsten Bedürfnissen nach Nähe, Bewegung und Unbedarftheit Hohn spricht?« von Wolfgang Jeschke | LAUFPASS.com, im KN am 8. August 2021 >> weiter.

»Haben MEDIEN & CORONA-POLITIK Menschenleben auf dem Gewissen? Lebensängste schränken das individuelle & gesellschaftliche Leben stark ein.

Angststörungen wirken sich nicht nur auf die seelische und körperliche Gesundheit des Menschen, seinen Beruf und seine Liebe negativ aus, sie beeinträchtigen auch die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens, da die Entscheidungsfähigkeit erwachsener Bürger stark eingeschränkt ist. Lebensängste im Sinne anhaltender Gefühle von diffuser Angst, für die kein realer, konkreter Grund vorliegt, gehen über das natürliche Gefühl der Angst und Furcht, mit dem der Mensch zur Welt kommt hinaus. Da sie erst im Laufe der Erziehung und der gesellschaftlichen Sozialisation erworben werden, lassen sie sich grundsätzlich überwinden«. By Dr. Rudolf Hänsel, im KN am 4. August 2021 >> weiter.

«Rechtsstatus von Kindern: Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit. Kind als Subjekt im Verhältnis von Erziehung und Recht.

Gesellschaftlicher & wissenschaftlicher Diskurs über Kinder u. Kindheiten.

Wer sich mit Fragen rund um Kinder und Kindheiten befasst, bezieht sich oftmals auf die UN-Kinderrechtskonvention – kurz: die UN-KRK oder KRK –, welche vor 31 Jahren in Kraft getreten ist und zum aktuell weltweit meistratifizierten Menschenrechtsabkommen wurde. Auch wenn im Entstehungsprozess in zahlreichen Debatten inhaltliche Schwächen moniert wurden, Kompromissformeln gefunden werden mussten und zahlreiche Staaten – u. a. die Schweiz – Vorbehalte vorbrachten, wird zumindest öffentlich kaum mehr bestritten, dass Kinder und Jugendliche Rechte haben.

Insbesondere aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive gibt das Bestehen eines Menschenrechtsabkommens ausschließlich für Kinder Anlass, über seinen (pädagogischen) Kerngehalt nachzudenken, und es stellt sich die Frage, wie der rechtliche Status der Heranwachsenden in der Erziehung gefasst werden kann.» von Dr. phil. Kira Ammann, Universität Bern, im KN am 26. Juli 2021 >> weiter.

«Die Zerstörung der Psyche: Das Menschliche verwelkt, das Autoritäre erblüht!

Angst, Einsamkeit, Stress durch Zukunftsängste. Ein Gefängnis ohne Mauern! Machen Sie regelmäßig einen Realitätscheck? Wenn nicht, sollten Sie es tun. Es hilft, Gefahren und Bedrohungen richtig einzuschätzen und fördert dadurch eine gesunde Psyche. Denn das Leben in Angst ruft seelische Leiden hervor. Durch die Anti-Corona-Maßnahmen, die die Regierungen der Bevölkerung verordnen und angetrieben vom medialen Trommelfeuer über den Tod durch das Virus, nehmen Depression und Angststörungen zu.» by Neue Debatte / Elisabeth Mayerweck, im KN am 21. Juli 2021 >> weiter.

«Jede Angst ist zunächst einmal das Ergebnis einer Erwartung. Der nächste Lockdown kommt.

Mit wem auch immer man spricht, ob mit Menschen, die sich die Impfung aus tiefster Sorge ums Überleben herbeigesehnt haben, ob mit strikten Impfgegnern, die sich niemals mit diesen nicht erprobten Vaccinen gentechnisch verändern lassen wollen - in Einem sind sich alle einig: Der nächste Lockdown kommt, spätestens nach der Bundestagswahl, vielleicht aber auch schon zum 1. September 2021.» von Egon W. Kreutzer, im KN am 7. Juli 2021 >> weiter.

«Die Krisenkinder: Gesundheitsmaßnahmen sind das Symptom einer chronisch kranken Politik.

Um eine außergewöhnliche soziale Situation besser zu verstehen, hilft es oft, auf unsere frühesten sozialen Erfahrungen zu schauen. Welche familiären Muster können wir in der augenblicklichen gesellschaftlichen Entwicklung wiederfinden? Was sagt das eventuell über das System aus, von dem wir ein Teil sind? Welche Rollen und Funktionen nehmen Menschen in Krisen häufig ein? Sind unsere Reaktionen vielleicht ein Symptom für eine „chronische Erkrankung“ unserer Politik? Eine Suche nach Parallelen und Mustern.» von Susanne Begerow, im KN am 5. Juli 2021 >> weiter.

«Geschäftsmodell „Schnelltesteria“: Betrug im großen Stil? Unternehmerisches Handeln à la Christian Lindner.

Nachdem sich herausgestellt hatte, dass es nichts weiter bedurfte, als eines Online-Schnellkurses für die Abstrich-Entnahme und der Beauftragung durch ein Gesundheitsamt, wo man froh war, über jeden, der Schnelltests anbieten wollte, gab es einen wahren Boom von Schnelltestgelegenheiten.

Das erinnert ein bisschen an jenen „Goldrausch“, von dem wir gehört und gelesen haben, als sich herausgestellt hatte, dass das Gesundheitsministerium bereit war, für so genannte 'Mund-Nasen-Bedeckungen' jeden geforderten Preis zu zahlen, obwohl sich das Prozedere bei den Schnelltests vom Maskenbeschaffungsprozedere auch geringfügig unterschied.» von Egon W. Kreutzer, im KN am 2. Juni 2021 >> weiter.

 «Schulfrei: Vom Teilzeitgefängnis Schule zum Vollzeitgefängnis Familie?

Es genügt nicht, Kinder „wegen Corona“ jetzt zuhause abzurichten — nötig wäre ein Paradigmenwechsel hin zu selbstbestimmtem Lernen. Eine so rigide Anwesenheitspflicht gibt es sonst nur in Gefängnissen. Mit der Einschulung lernen Staatsbürger schon früh, sich nicht als autonome Wesen, sondern als Objekte fürsorglicher Bevormundung zu fühlen. Sie erfahren, dass nicht sie selbst, sondern erwachsene „Autoritäten“ über ihren Aufenthaltsort, ihre Körperhaltung und ihren Aufmerksamkeitsfokus zu befinden haben.

Insofern hätte Corona ein Signal der Befreiung sein können, weil die Virusangst Kinder vorübergehend wieder in die Obhut ihrer Eltern zurückgab. Das nahm den lehrplanhörigen Pädagogen etwas von ihrer Macht über die Seelen und legte den Ablauf stärker in die Hände von Mutter und Vater.» von Bertrand Stern, im KN am 22. Mai 2021 >> weiter.

«Dringender Aufruf: Keine [sog.] Corona-Impfpflicht für Kinder», im KN am 15. Mai 2021 >> weiter.

«Kinder der Nacht: Maskenzwang wird nachfolgende Generation nachhaltig prägen» von Thomas Castellini, b. RUBIKON, 14. April 2021 >> weiter.

«Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

Wie der Staat derzeit mit den schwächsten Menschen der Gesellschaft umgeht erfüllt den Tatbestand der physischen und psychischen Folter.

Die roten Linien sind längst überschritten. Sie verschwinden beinahe schon am Horizont. Das menschliche Elend durch den weltweiten Staatsterrorismus ist kaum noch greif- oder messbar. Hier stellt sich die Frage, wo unsere eigene Mitschuld beginnt — sei es durch konkrete Taten oder durch Unterlassung. Die Zeit drängt, das bis jetzt andauernde Massenverbrechen zu beenden, denn mit jedem weiteren Tag, mit jeder weiteren Maßnahme wird besonders den Seelen der Kinder unermesslicher Schaden zugefügt. Dabei sollten wir bedenken, dass diese eines Tages über uns richten werden.

Die Frage nach den Tätern des derzeitigen Staatsterrorismus und mitmenschlichen Denunziantentums lässt sich bei vielen handelnden Personen einfach beantworten: Die politisch Verantwortlichen, Staatsdiener, Akteure in den Medienagenturen, aber auch die denunzierenden Mitbürger handeln offen, direkt, zwar oftmals manipulativ, dennoch sind ihre Taten für jedermann sichtbar. Zumindest für denjenigen, der die Augen vor dem Unrecht nicht verschließt und willens ist, das Recht fehlerfrei anzuwenden.

Die Schuldfeststellung derjenigen begrenzt sich daher nur noch auf die Höhe des individuellen Strafrahmens. Die Beweisführung der Taten ist erleichtert.» von Karolin Ahrens, im KN am 11. April 2021 >> weiter.

«Geraubte Kindheit: Von den verordneten Masken geht vor allem für Kinder und Jugendliche eine höchst gefährliche Symbolwirkung aus.» Exklusivabdruck aus „Generation Maske“. von Stefan W. Hockertz, b. RUBIKON, 01. April 2021 >> weiter.

«12 Beweise, 13 Prüfinstanzen, 11 Fakten und Argumente: Der Impfstoff ist sicher!» von Egon W. Kreutzer», im KN am 26. März 2021 >> weiter.

«Goldrausch – oder wie man einen Run auf Impfstoffe auslöst.

Über Stimmungs- und Panikmache, Notzulassungen, Impfeuphorie, Testomanie, Kollateralschäden für Psyche, Existenzen und Wirtschaft. Die Erzählungen in den staatsnahen (Qualitäts-)Medien sind den Methoden der Rauschgift-Dealer zur Kundengewinnung und Kundenbindung nicht unähnlich.

Kaum eine Tagesschau in den letzten Wochen kam ohne die Bilder von nackten Oberarmen aus, in welche mehr oder minder martialisch Spritzen gedrückt wurden. Wer als Journalist auf sich hält, beklagt mit Krokodilstränen in den Augen den Mangel an verfügbaren Impfstoffen. [Im Zusammenhang mit Covid fälschlicherweise als 'Impfstoff' bezeichnet. Es handelt sich um eine Spritzung von gentechnisch veränderten Organismen! H.S.]. Es werden Impfreihenfolgen festgelegt oder auch nur verkündet, die ein mörderisches Drängen der gesamten Bevölkerung nach der erlösenden Impfung suggerieren, wobei geradezu wollüstig über jene hergezogen wird, die es gewagt haben, sich – obwohl noch nicht an der Reihe – eine Impfung zu erschleichen.» von Egon W. Kreutzer, Elsendorf, im KN am 11. März 2021. >> weiter.

«Das fremdgesteuerte Leben: Eine Hypothek fürs Leben. 

Seit wir Kinder sind, bringt man uns bei, brav zu sein — erkämpfen wir uns das Recht, endlich wir selbst zu sein.

Bedingungslose Liebe? Von wegen! Sehr viele Eltern knüpfen ihre Zuneigung explizit oder unterschwellig an die Bedingung, dass sich Kinder so verhalten, wie es ihnen — den Eltern — genehm ist. Das heißt meistens: ruhig, brav, angepasst. Diese Prägung verfolgt uns bis weit ins Erwachsenenalter hinein.

Eine Regierung kann leicht daran anknüpfen, indem sie sich selbst zum Vormund der Bürger — Vater Staat — erklärt. Anpassung ist für die kindliche Seele eine Überlebensstrategie. Im Erwachsenwerden können wir jedoch lernen: Die Ängste, die wir empfinden, entspringen vielleicht gar nicht der Gegenwart, sondern eher der Vergangenheit. Wer sich so emanzipiert hat, kann mit „Machthabern“ auf Augenhöhe reden. Er kann auch seine Mitmenschen freilassen und es ihnen ermöglichen, in einer Atmosphäre der Akzeptanz sie selbst zu sein.» von Elke Grözinger, b. RUBIKON, 09. März 2021 >> weiter.

«Mit Kanonen auf Schüler. Seelendeformation bei den Kleinen.

Mit rigorosen Mitteln versucht die Politik den Maskenzwang gegen die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft durchzusetzen: Kinder. Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei. Darf man niemals quälen. Geh‘n kaputt dabei.“ So sang die DDR-Liedermacherin Bettina Wegner. „Kinder sind unsere Zukunft“, heißt es in Sonntagsreden. Aber sie haben keine mehr, könnte man ergänzen. Jedenfalls keine Zukunft, in der sie in Freiheit und voll sprühender Lebensfreude ihren Neigungen werden nachgehen können.

Die Maske ist dabei nicht nur Symbol der Unterdrückung, sie ist auch das für Gesundheit und Psyche schädlichste unter den Folterinstrumenten, die sich die Corona-Strategen für alle Bürgerinnen und Bürger ausgedacht haben. Und die Kleinen, deren Seelen noch besonders form- und deformierbar sind, leiden wie so oft am meisten. Übrigens auch die Umwelt, die derzeit mit Maskenmüll überschwemmt wird.

Flo Osrainik beschäftigt sich in seinem Buch „Das Corona-Dossier“ ausführlich mit der Geschichte der „Pandemie-Hysterie“ und den teils verheerenden Folgen.» von Flo Osrainik, b. RUBIKON, 06. März 2021 >> weiter.

«Die deformierte Generation: Wer Kindheitstraumata sät, wird Totalitarismus ernten.

Die Coronamaßnahmen hinterlassen eine Schneise der Verwüstung in unzähligen Kinderseelen! Das ganze Ausmaß der Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen ist heute noch nicht vollständig auszumachen. Die ganz großen Schäden stehen uns erst noch bevor.

Die Jugendlichen, die in den Corona-Jahren 2020/21 traumatisiert wurden und werden, sind diejenigen, die in rund einer Dekade über die Geschicke der Gesellschaft bestimmen. Was für ein Zusammenleben wird das sein, wenn es von Menschen bestimmt wird, die darauf konditioniert wurden, voreinander Angst zu haben?» von Michael Hüter, b. RUBIKON, 04. März 2021 >> weiter.

«Die Stärke des Volkes bemisst sich am Wohl der Schwachen.

Eine spannende Aussage, da es doch vielmehr den Anschein macht, sie bemäße sich an sich ständig verändernden, sich je näher man der Sache kommt ins Unendliche hinausschiebenden, willkürlich festgelegten, unerreichbaren Fantasiezielen. Ebenso wie „Flatten the curve“, die „Zero-Covid“-Strategie oder die absolut nachvollziehbar klingende Forderung „die Zahlen(!)“ auf unter 50 pro Tag zu bringen, was für mich genauso einleuchtend ist, wie die Forderung, dass ab jetzt nur mehr an ungeraden Tagen gestorben werden darf.» Essay von Elisabeth Mayerweck, veröffentlicht am 14. Februar 2021 auf keinzustand.at/ >> weiter.

«Prof. Karl Lauterbach: Trotz Lipobay-Skandal Berater der Deutschen Regierung. Immer wieder Skandale und Fehlverhalten. Durch den Lebenslauf des sogenannten „Experten“ Karl Lauterbach ziehen sich zahlreiche Skandale. Konsequenzen für sein wiederholtes Fehlverhalten musste er jedoch nie fürchten.

[..] Der Skandal geht bis heute weiter, da ausgerechnet die Doktoren, die für den Lipobay Skandal mitverantwortlich waren, heute wieder agieren – dazu zählt Prof. Karl Lauterbach. 2004 schrieb der Spiegel: „Offiziell ist Lauterbach nur ein Wissenschaftler, der die Politik berät, ein junger Professor, dessen kleines Institut über einem Supermarkt an einer Durchgangsstraße liegt. Tatsächlich jedoch hat er die Grenze zur Politik längst überschritten; mit allen Tricks will er seine Vorstellungen durchsetzen.“ Schon 2004 war Karl Lauterbach den „Standesvertretern der Ärzteschaft noch verhasster als die Gesundheitsministerin (damals Ulla Schmidt) selbst.[..]

[..] Karl Lauterbach hatte zuvor zahlreiche Hinweise erhalten, dass Lipobay gefährlich ist und das Menschen sterben werden, wenn das Medikament auf den Markt kommt. Diese Warnungen ignorierte Karl Lauterbach damals ebenso wie es seine Auftraggeber taten. [..]»

Der Wochenblick, eine Zeitung aus Oberösterreich, hat sich die Laufbahn des umstrittenen Politikers genauer angesehen. Recherche von AA, Wochenblick, 16. Januar 2021 >> weiter.

«Die verratene Generation durch Konformismus und Unterwerfung.

Millionen Kinder verbringen ihre prägenden Jahre unter Masken- und Hygienezwang — das dürfte sie schwer beschädigen.

„Die Kinder schützen vor allen Gefahren ist doch meine verdammte Vaterpflicht“, sang Reinhard Mey. Schutz bräuchte unser Nachwuchs derzeit vor allem vor dem rigiden Corona-Regime an Schulen. Unseren Söhnen und Töchtern wird durch Maskenzwang und Abstandsregeln, durch ständiges Lüften bei Eiseskälte und die Unterdrückung ihrer vitalen Bedürfnisse nach Kontakt und Unbefangenheit schwerer Schaden zugefügt — körperlich wie seelisch.

Zudem wird ihr Selbstvertrauen durch die andauernde Suggestion gebrochen, sie seien ein wandelndes Ansteckungsrisiko. „Nebenbei“ werden noch Konformismus und Unterwerfung unter Zwänge trainiert. Welche Generation wächst da heran? Halten wir unsere Kinder für nicht systemrelevant und opfern wir sie deshalb nur allzu bereitwillig auf dem Altar des herrschenden Corona-Narrativs? Wir müssen uns endlich wehren gegen die organisierte Lieblosigkeit, der unsere Kinder ausgesetzt sind.» von Michael Hüter, b. RUBIKON, 03. Dezember 2020 >> weiter.

«Staatliche Kindesgefährdung. Die Regierenden zwingen den Heranwachsenden Masken ins Gesicht, wollen aber nicht für die Folgen haften.

Mund-Nasen-Bedeckungen, die sogenannten Alltagsmasken, sollen angeblich helfen zu verhindern, dass sich das Virus Sars-Cov-2 weiter ausbreiten kann. Deshalb müssen die meisten Menschen sie an allen möglichen und unmöglichen Orten tragen. Dabei ist bis heute kein tragfähiger Beweis vorgelegt worden, dass sie vor dem Virus schützen können. Dennoch wird die Maskenpflicht selbst von der Polizei durchgesetzt.

Kinder und Jugendlichen werden die Alltagsmasken aufgezwungen, obwohl mögliche gesundheitliche Schäden amtlich bestätigt sind. Für solche wollen die staatlichen Behörden aber nicht haften. Da bleibt die Frage nach dem Warum und wem das nutzt.» von Evi Kühnlein, b, RUBIKON, 13. November 2020  >> weiter.

«Atemberaubende Kindheit. Sollen unsere Kinder in Corona-Zeiten nicht ernsthaft Schaden nehmen, brauchen sie Schutz vor ihren „Beschützern“.

Wie weit gehen wir zum Schutz unserer Gesundheit? Was ist noch gesund, und was macht uns und unsere Kinder krank? Einige Kinder zeigen sich in diesen Tagen tief verunsichert. Schon die Tatsache, dass sich Erwachsene „irgendwie anders“ benehmen, irritiert sie. Sie müssen ihre natürlichen Impulse unterdrücken, werden häufig wegen Nichtigkeiten gemaßregelt.

Eltern und Pädagogen übertragen ihre Ängste unbewusst und damit unabsichtlich auf Heranwachsende, deren Seelenleben noch besonders empfänglich ist. Behörden verlangen von Eltern, gegenüber ihren Kindern Maßnahmen durchzusetzen, denen die Eltern nicht immer uneingeschränkt zustimmen bzw. die sie teilweise auch vehement ablehnen.

Von der alltäglichen Maskenpflicht bis hin zu 14-tägiger Isolation zu Hause oder sogar einer angedrohten Entfernung aus ihren Familien. In der Folge zeigen zahlreiche Kinder psychische Auffälligkeiten wie Ängste, Depressionen, aggressives Verhalten oder Konzentrationsschwächen.» von Kerstin Bahrfeck, b. RUBIKON, 23. September 2020 >> weiter.

«Lasst die Kinder in Ruhe! Abstandsregeln und Maskenpflicht sind ein schwerer Angriff auf das Selbstvertrauen und die gesunde Entwicklung von Heranwachsenden.

Es ist ein trauriger Anblick, der sensiblen Menschen einen Stich ins Herz versetzen muss: Kinder, deren untere Gesichtshälfte mit Stoff bedeckt ist; die einander nicht mehr in die Augen sehen; die bei Annäherung eines anderen Kindes reflexartig zurückweichen; die ihre ganze Lebensfreude und natürliche Unbedarftheit verloren zu haben scheinen.

Masken- und Abstandspflicht beginnen nicht erst mit der Volljährigkeit. Der Gesundheitstotalitarismus muss — wie sein Name sagt — total sein. Dabei gibt es für die Wirksamkeit solcher Maßnahmen beim Eindämmen einer Viruswelle nicht die geringste Evidenz.

Kinder müssen nicht nur — bisher — ein halbes Jahr ihres kurzen Lebens unter dem Schatten einer diffusen Angst verleben; die Spätfolgen dieses kollektiven Traumas dürften noch weiter gehen: Kinder erleben den Verlust ihres Urvertrauens. Als potenziell tödliche Virusüberträger gebrandmarkt, verlieren sie überdies ihr natürliches Vertrauen in sich selbst, in ihr liebenswertes So-Sein. Die betreffenden Maßnahmen müssen sofort gestoppt werden.» von Katrin McClean, b. RUBIKON, 17. September 2020 >> weiter.

«Gefährliche Masken-Pädagogik. Kinder sollen angeblich durch die Anti-Corona-Maßnahmen geschützt werden — stattdessen werden sie massiv gefährdet.

In rasanter Geschwindigkeit entfernt sich die Gesellschaft von dem bisher geltenden Konsens, in dem Bedürfnisse und Rechte von Kindern im zivilisatorischen Selbstverständnis ganz zuoberst eingereiht wurden. Im Namen des Gesundheitsschutzes wird die psychische Gesundheit der Heranwachsenden massiv gefährdet.

Grundlegende natürliche Bedürfnissse werden per Eindämmungsverordnung untersagt und unterdrückt. Aber auch die Eltern und ihre Beziehung zu ihrem Nachwuchs werden gefährdet und massiv gestört. Dazu trägt der Masken-Wahn bei. Für das, was geschieht, und für den Schaden, der damit angerichtet wird, gibt es keine Rechtfertigung.» von Lisa Marie Binder, b. RUBIKON, 05. Juni 2020 >> weiter.

«Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen.

COVID-19-Strategiepapier aus dem Bundesinnenministerium:VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH» - März 2020 >> weiter.


Bitte seht Euch auch unbedingt die Videos an und lest die Artikelempfehlungen weiter unten. (Helmut Schnug)

Hirnforscher Professor Gerald Hüther „Wie Masken Verhalten verändern“ (Dauer 40:56 Min.)

Elisabeth Mayerweck – Eine Stimme gegen den Ausnahmezustand (Dauer 1:04:06 Min.)

Ulla Wesseler: Rede über die unseligen Auswirkungen der Corona-Massnahmen auf Kinder, gehalten am 11.7.2020 auf dem Domplatz in Paderborn (Dauer 7:40 Minuten)

KINDHEIT - ERZIEHUNG - LIEBE mit Ursula Wesseler, Hans-Joachim Maaz, Felix Lösch und Michael Hüter (Dauer 2:16:27 Std.)

 Dr. med. Paul Brandenburg: „Es fehlt jeder Grund, ein Kind gegen Covid zu impfen spritzen

Der Arzt und Unternehmer Dr. mde. Paul Brandenburg beobachtet die aktuelle Corona-Situation mit großer Sorge. Er befürchtet, dass der Staat den Druck massiv aufbauen wird, um jetzt auch die Zahl von [sogenannten! H.S.] Kinder-Impfungen zu erhöhen. Dabei fehle laut Brandenburg jeder medizinische Grund, ein Kind gegen Covid-19 zu „impfen“.

Prof. Dr.Dr. Christian Schubert: Dummheit und Profitgier (Dauer 1:28:37 Std.)