Israels Rechte errichten Apartheid-Staat
Einwohner Israels mit nicht-jüdischer Abstammung
werden offiziell zu Staatsbürgern 2. Klasse
Gibt es eine israelische Nation? Natürlich gibt es die.
Gibt es eine jüdische Nation? Natürlich gibt es keine.
von Uri Avnery († 20. August 2018 in Tel Aviv)
von Georg Polikeit
25 Jahre ist es her, seit das Apartheid-Regime in Südafrika überwunden wurde. Jetzt gibt es wieder einen neuen Staat, in dem die Benachteiligung von Menschen nach rassistischen und völkisch-ethnischen Kriterien zum Gesetz gemacht wurde. In den frühen Morgenstunden des vergangenen Donnerstag (19. Juli) beschloss die Mehrheit des israelischen Parlaments, der Knesset, bestehend aus zionistischen Rechten, Rechtsextremisten und Ultraorthodoxen, nach teilweise stürmischer nächtlicher Debatte in zweiter und dritter Lesung ein „basic law“ („Grundgesetz“), in dem die Trennung der Menschen in eine privilegierte und vorherrschende jüdische Bevölkerungsgruppe und in zweitklassiger Einwohner nicht-jüdischer Abstammung legalisiert wurde.
Das verstößt gegen die „Internationale Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid“, die 1973 von der UNO-Vollversammlung beschlossen wurde und 1976 in Kraft trat. In diesem verbindlichen Völkerrechtsdokument wird die Diskriminierung von Menschen aufgrund von rassischen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Merkmalen, also Apartheid, zu einem strafbaren Verbrechen erklärt, für das der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zuständig ist.
Die Mehrheit der Knesset-Entscheidung entsprach keineswegs einem breiten mehrheitlichen Volkswillen. Von den 120 Knesseth-Abgeordneten waren nur 62 oder 51,7 % bereit, dem Gesetz mit dem Titel „Israel als Nationalstaat des jüdischen Volkes“ zuzustimmen. Nur die Abgeordneten der rechten Likud-Partei von Premierminister Benjamin Netanjahu und der übrigen rechtsnationalistischen, rechtsextremen und ultraorthodox-religiösen Parteien, mit denen er sich zur Bildung einer Regierungskoalition zusammengetan hat, stimmten dafür. Immerhin 55 Abgeordnete, fast die Hälfte der Knesset, stimmten dagegen, drei praktizierten Stimmenthaltung. Die Gegenstimmen kamen von einem breiten Spektrum der übrigen im Parlament vertretenen Parteien, nämlich von der „Vereinten Liste“, der neben drei Parteien der arabischsprachigen Bevölkerung in Israel auch die israelischen Kommunisten angehören, und von den Linkssozialisten der „Meretz“, aber auch vom Oppositionsblock der „Zionistischen Union“, in dem sich die Sozialdemokraten („Awoda“) mit den Liberalen („Ha-Tnu’a“) zusammengetan haben.
In Artikel 1, Punkt A des neuen „Nationalstaats-Gesetzes“ heißt es wörtlich: „Das Land Israel ist das historische Heimatland des jüdischen Volkes, in dem der Staat Israel errichtet worden ist.“. Punkt B: „Der Staat Israel ist die nationale Heimat des jüdischen Volkes, in der es sein natürliches, kulturelles, religiöses und historisches Recht auf Selbstbestimmung wahrnimmt“. Und in Punkt C wird dann ausdrücklich noch einmal festgeschrieben: „Das Recht zur Ausübung der nationalen Selbstbestimmung im Staat Israel steht allein dem jüdischen Volk zu.“.
Dieser Wortlaut legt unbestreitbar fest, dass die Bevölkerung Israels in zwei unterschiedliche Gruppen eingeteilt wird: das „jüdische Volk“, das im Staat Israel das nationale Selbstbestimmungsrecht hat, und alle Menschen nicht-jüdischer Abstammung, denen kein nationales Selbstbestimmungsrecht zuerkannt wird. Das heißt, die etwa zwei Millionen Einwohner Israels, die nicht jüdischer Abstammung sind, mehr als 20 Prozent der Bevölkerung, werden mit diesem Gesetz offiziell zu Staatsbürgern zweiter Klasse mit minderen Rechten als die Menschen jüdischer Abstammung erklärt. Das ist ganz zweifelsfrei eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Abstammung, die gegen die UN-Menschenrechtscharta verstößt.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass aus diesen Bestimmungen leicht noch weitergehende Benachteiligungen für Menschen nichtjüdischer Abstammung abgeleitet werden können. Wenn allein Menschen jüdischer Abstammung in Israel das nationale Selbstbestimmungsrecht ausüben können, können auch nur sie allein letztlich über die Staatsordnung und die Grundrichtungen der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung entscheiden. Dann kann damit möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt auch das Recht der nicht-jüdischen Einwohner zur Teilnahme an Wahlen und zur Beteiligung an der öffentlichen Debatte oder andere demokratische Bürgerrechte der nicht-jüdischen Bevölkerungsteile in Frage gestellt werden.
Darüber hinaus enthält das „Nationalstaats-Gesetz“ enthält noch weitere Festlegungen, die gegen geltendes Völkerrecht und die grundlegenden Menschenrechte verstoßen.
So wird in Artikel 3 wörtlich bestimmt: „Jerusalem, vollständig und vereint, ist die Hauptstadt Israels“. Das bedeutet die völkerrechtswidrige Annexion ganz Jerusalems als Hauptstadt Israels. Aber in den einschlägigen UN-Resolutionen ist völkerrechtlich ausdrücklich festgelegt, dass der Status von Jerusalem als Stadt mit den „heiligen Stätten“ von drei Weltreligionen nicht einseitig verändert werden kann. Er kann nur im Ergebnis von Verhandlungen in Verbindung mit einer Friedensregelung endgültig geregelt werden. Außerdem ist das überwiegend arabisch besiedelte Ost-Jerusalem bisher völkerrechtlich nie Teil des Staates Israel gewesen. Es würde erst 1967 im Rahmen des „Sechstagekrieges“ von Israel militärisch besetzt und gilt daher völkerrechtlich als militärisch okkupiertes fremdes Territorium, das nicht einfach annektiert werden darf. Vielmehr soll es im Rahmen einer Friedenslösung als Hauptstadt eines souveränen Staates Palästina dienen.
In Artikel 4 A wird Hebräisch zur alleinigen „Staatsprache“ Israels erklärt. Die arabische Sprache, die bisher mit dem Hebräischen gleichberechtigt als Amtssprache in Israel benutzt wurde und von 20 Prozent der Bevölkerung als Muttersprache gesprochen wird, wird zu einer Sprache zweiter Klasse herabgestuft. In Artikel 4 B wird lediglich gesagt, dass sie einen „Sonderstatus“ bekomme und ihre Verwendung in einem gesonderten Gesetz geregelt werde – was natürlich auch eine Einschränkung ihrer Verwendung, etwa in Ämtern oder Schulen bedeuten kann.
Besonders folgenschwer ist die Bestimmung in Artikel 7 mit dem Titel „Jüdische Siedlungen“. Angeblich ist der Wortlaut dieses Artikels „entschärft“ worden. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass sich Städte, Gemeinden und Siedlungen zu „rein jüdischen Siedlungen“ unter Ausschluss von Menschen anderer ethnischer Abstammung oder Religion erklären können. Dies hatte bis in die Spitzen des Staates Einwände hervorgerufen. Wohl vor allem, weil befürchtet wurde, dass eine so offen rassistische Bestimmung dem Ansehen Israels im Ausland schaden und seine außenpolitischen und wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten einschränkten könnte. Im Ergebnis der Kontroverse wurde die entsprechende Formulierung aufgegeben.
Aber nun heißt es in dem Artikel immer noch: „Der Staat betrachtet die Entwicklung von jüdischen Siedlungen als einen nationalen Wert und wir dafür wirken, ihre Errichtung und Konsolidierung zu ermutigen und zu fördern“. Damit wird offensichtlich die Bildung „rein-jüdischer“ Siedlungen immer noch für zulässig erklärt, nur nicht ganz so offen formuliert wie vorher. Und mehr noch: es wird ausdrücklich erklärt, dass die Bildung solcher Siedlungen als „nationaler Wert“ angesehen wird, dem staatliche Förderung zugesagt wird.
Besonders schwerwiegend ist aber dabei, dass die Formulierung dieses Artikels die Förderung solcher „jüdischer Siedlungen“ nicht nur auf das israelische Staatsgebiet beschränkt, sondern sich offensichtlich auch auf „jüdische Siedlungen“ im okkupierten Westjordanland bezieht, denen damit eine zusätzliche gesetzliche Legitimierung verschafft wird.
Es liegt auf der Hand, dass dieses „Nationalstaats-Gesetz“ besonders mit der Annexion ganz Jerusalems als Hauptstadt Israels und mit dem Versprechen staatlicher Förderung jüdischer Siedlungen auch im besetzten Gebiet zusätzliche Hindernisse für die international angestrebte Friedensregelung schafft. Seine Durchsetzung in der Knesset zeigt ein weiteres Mal, dass Netanjahu und Co. mit USA-Präsident Trump im Rücken bestrebt ist, eine Zwei-Staaten-Regelung [1] mit einem Staat Palästina neben dem Staat Israel mit allen Mitteln zu hintertreiben und zu torpedieren bestrebt ist.
Übrigens steht dies nicht nur im Widerspruch zum Völkerrecht, sondern eindeutig auch zur Gründungsurkunde des Staates Israel, nämlich der Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948. Denn darin war noch wörtlich „volle Gleichheit der sozialen und politischen Rechte für alle israelischen Bürger, ohne Unterschied des Glaubens, der Rasse oder des Geschlechts“ zugesagt worden.
Ayman Odeh, der Fraktionsvorsitzende der „Vereinten Liste“ in der Knesset, hat deshalb in einer Stellungnahme nach der Annahme des Gesetzes zu Recht festgestellt, dass damit ein „Gesetz jüdischer Vorherrschaft“ durchgesetzt worden sei, das den arabischen Bürgern Israels erklärt, dass sie „immer Bürger zweiter Klasse sein werden“. Saeb Erakat, der Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) erklärte, es handle sich um ein rassistisches Gesetz, „das offiziell die Apartheid in Israel legalisiert“.
Eine offene Frage bleibt nun jedoch, wie lange sich die führenden Kreise der EU und insbesondere auch die deutsche Bundesregierung den israelischen Bruch des Völkerrechts, die provokative Verachtung der UN-Resolutionen und die Missachtung der Menschenrechte noch tatenlos gefallen lassen wollen.
Dass die EU‑Außenbeauftragte Federica Mogherini ihre „Besorgnis“ über das neue Gesetz äußerte, kann keinesfalls als ausreichende Reaktion angesehen werden. Bei anderen, oft weniger schwerwiegenden Fällen von Missachtung oder auch nur unterstellten Missachtung des internationalen Rechts waren die EU und mit ihr die Bundesregierung mit der Verhängung von wirtschaftlichen und politischen Sanktionen weit schneller zur Hand.
Eine erste Reaktion der Bundesregierung müsste es jedenfalls sein, nun unverzüglich alle Waffengeschäfte mit Israel, insbesondere die beabsichtigte Beschaffung israelischer Kampfdrohnen für die Modernisierung der Bundeswehr zu stoppen. Dabei geht es nicht darum, keinen Antisemitismus zu fördern, sondern um eine politische Reaktion auf das Vorgehen der extremistischen Rechtsregierung unter Netanjahu, das in Israel selbst auf Ablehnung in einem großen Teil der Bevölkerung stieß. Es geht auch nicht nur um Fragen des Völkerrechts. Der ungeregelte Nahostkonflikt ist nicht nur eine regionale Angelegenheit oder nur ein Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern. Vom Fortbestehen und der Verschärfung dieses Konfliktherds geht eine Gefahr für den Weltfrieden aus. Damit sind auch unsere ureigensten deutschen Interessen betroffen.
Neben der Aufkündigung der Rüstungskooperation mit Israel ist deshalb auch entschieden zu verlangen, dass der Sabotage einer Friedensregelung durch das israelische „Nationalstaats-Gesetz“ entschieden entgegengewirkt wird. Dabei wäre auch die unverzügliche volle völkerrechtliche Anerkennung des Staates Palästina durch die Bundesregierung und alle EU‑Staaten ein angemessener und richtiger Schritt als Reaktion auf das provokative einseitige Vorgehen der israelischen Rechten.
Georg Polikeit
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Es folgt eine vollständige Übersetzung der endgültigen Fassung des vom Plenum der Knesset angenommenen Gesetzentwurfs:
Grundgesetz: Israel als Nationalstaat des jüdischen Volkes
1 - Grundlagen
A. Das Land Israel ist das historische Heimatland des jüdischen Volkes, in dem der Staat Israel errichtet worden ist.
B. Der Staat Israel ist die nationale Heimat des jüdischen Volkes, in der es sein natürliches, kulturelles, religiöses und historisches Recht auf Selbstbestimmung wahrnimmt.
C. Das Recht zur Ausübung der nationalen Selbstbestimmung im Staat Israel steht allein dem jüdischen Volk zu.
2 - Die Symbole des Staates
A. Der Name des Staates ist "Israel".
B. Die Staatsflagge ist weiß mit zwei blauen Streifen an den Rändern und einem blauen Davidstern in der Mitte.
C. Das Staatswappen ist eine siebenzackige Menora mit Olivenblättern auf beiden Seiten und dem Wort "Israel" darunter.
D. Die Staatshymne ist "Hatikvah".
E. Einzelheiten zu den staatlichen Symbolen werden durch das Gesetz festgelegt.
3 - Jerusalem, vollständig und vereint, ist die Hauptstadt Israels.
4 - Sprache
A. Die Staatssprache ist Hebräisch.
B. Die arabische Sprache hat im Staat einen besonderen Stellenwert; die Regelung der Verwendung von Arabisch in staatlichen Institutionen oder durch sie wird gesetzlich verankert.
C. Diese Klausel schadet nicht dem Status der arabischen Sprache vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.
5 - Aufnahme der Vertriebenen
Der Staat wird offen sein für jüdische Einwanderung und die Ansammlung von Exilanten.
6 - Verbindung zum jüdischen Volk
A. Der Staat wird sich bemühen, die Sicherheit der Mitglieder des jüdischen Volkes in Not oder in Gefangenschaft aufgrund ihrer jüdischen Herkunft oder ihrer Staatsangehörigkeit zu gewährleisten.
B. Der Staat soll innerhalb der Diaspora handeln, um die Affinität zwischen dem Staat und den Mitgliedern des jüdischen Volkes zu stärken.
C. Der Staat handelt, um das kulturelle, historische und religiöse Erbe des jüdischen Volkes unter den Juden in der Diaspora zu bewahren.
7 - Jüdische Siedlung
A. Der Staat betrachtet die Entwicklung von jüdischen Siedlungen als einen nationalen Wert und wir dafür wirken, ihre Errichtung und Konsolidierung zu ermutigen und zu fördern.
8 - Offizieller Kalender
Der hebräische Kalender ist der offizielle Kalender des Staates und daneben wird der Gregorianische Kalender als offizieller Kalender verwendet. Die Verwendung des hebräischen Kalenders und des Gregorianischen Kalenders wird gesetzlich festgelegt.
9 - Unabhängigkeitstag und Gedenktage
A. Der Unabhängigkeitstag ist der offizielle Nationalfeiertag des Staates.
B. Memorial Day for the Fallen in Israel's Wars and Holocaust and Heroism Remembrance Day sind offizielle Gedenktage des Staates.
10 - Ruhe- und Sabbattage
Der Sabbat und die Feste Israels sind die etablierten Ruhetage im Staat; Nichtjuden haben das Recht, Ruhetage auf ihren Sabbaten und Festen beizubehalten; Einzelheiten zu diesem Thema werden gesetzlich festgelegt.
11 - Unveränderlichkeit
Dieses Grundgesetz wird nicht geändert, es sei denn, es wird durch ein anderes Grundgesetz mit der Mehrheit der Mitglieder der Knesset beschlossen.
► Quelle: timesofisrael.com/ >> Gesetzestext (engl.). Übersetzung durch Helmut Schnug mit DeepL.
[1] Fussnote gesetzt von Helmut Schnug: Ich bin seit den Spät-90ern GEGEN die absurde Idee einer Zwei-Staaten-Lösung und sehe in der Einstaatenlösung einen Vorschlag für eine Lösung des Nahostkonflikts zwischen Israel und den Palästinensern. Sie sieht vor, dass aus den jetzigen Gebieten Israel, Westjordanland und Gaza-Streifen ein einheitlicher demokratischer und säkularer Staat gebildet wird, in dem Juden und Araber (sowie alle anderen Bevölkerungsgruppen) die Staatsbürgerschaft und dieselben Rechte und Pflichten haben.
Ich folge damit in Übereinstimmung mit der US-amerikanischen Philosophin und Autorin Prof. Judith Butler, dem preisgekrönten britischen Journalisten Jonathan Cook (seit 2001 mit Sitz in Nazareth, Israel), dem amerikanisch-israelischen Friedensaktivist, Professor für Anthropologie und Autor Jeff Halper sowie auch Ilan Pappé, dem israelischen Historiker, Buchautor und Professor an der Universität Exeter. Ilan Pappé im Gespräch mit Emran Feroz:
"De facto ist die Zwei-Staaten-Lösung schon seit 2000 oder sogar seit einem früheren Zeitpunkt unrealistisch. Der Grund hierfür sind unumkehrbare Fakten, die von Israel geschaffen wurden. Große Teile des Westjordanlands sind bereits besiedelt. Es ist physisch unmöglich, dort einen Staat zu errichten. Das ist einer der Gründe, warum eine Zwei-Staaten-Lösung unrealistisch ist.
Der andere Grund ist, dass selbst wenn für einen kurzen Zeitraum beide Seiten dazu gewillt gewesen wären, dies den Konflikt nicht beendet hätte. Die Zwei-Staaten-Lösung zielt nämlich nicht auf das Hauptproblem in Israel und Palästina ab und dieses ist vor allem die Tatsache, dass Palästinenser und Israelis nicht als gleichberechtigte Bürger zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer leben.
Israels Apartheid-System, der Siedler-Kolonialismus sowie die ethnischen Säuberungen seitens Israel in der Vergangenheit sind das eigentliche Problem, das nicht durch eine Zwei-Staaten-Lösung gelöst wird. Stattdessen muss man sich auf eine politische Struktur konzentrieren, die derartige Strategien und Ideologien sowie ihren Einfluss auf die Beziehung zwischen Palästinensern und Juden im historischen Palästina stoppt.
Ich bin mir nicht sicher, ob es einen binationalen Staat geben wird. Ich weiß nicht, welche Art von Ein-Staaten-Lösung wir erleben werden. Ich würde einen demokratischen Staat vorziehen. Ich denke, dass selbst ein binationaler Staat nicht die beste Lösung wäre. Da jedoch der Nationalismus auf beiden Seiten noch sehr dominant ist, wäre das ein notwendiger Schritt in Richtung eines demokratischen Staates. Es ist schwer zu sagen, wie das Leben in einem solchen Staat aussehen könnte. Es lässt sich aber mit Sicherheit sagen, dass wir bereits in einer Art von Ein-Staaten-Modell bewegen. " (Quelle: Quantara)
Der christliche Zionismus ist der ideologische Ursprung des jüdischen Zionismus. Er hat ihn ins Leben gerufen und aufgrund imperialistischer Interessen Großbritanniens und der USA zu einem weltpolitischen Faktor gemacht. So unglaublich es klingt: Heute ist der christliche Zionismus ein wichtiges ideologisches Bindemittel der Allianz zwischen dem Imperialismus der Vereinigten Staaten und den imperialistischen Kräften des Staates Israel. Er trägt ganz allgemein im Umfeld der christlichen Kirchen des Westens - mehr als es sich diese eingestehen wollen - dazu bei, ein religiös getöntes Klima der verhängnisvollen Israel-Hörigkeit zu schaffen. Das stärkt die extremsten Kräfte in Israel. Den israelischen Linken, Juden wie Arabern, werden gravierende Hindernisse in den Weg gelegt bei ihrem Bemühen, die rassistischen und diskriminierenden Elemente des Staates Israel zu überwinden und die Politik der Unterdrückung der Palästinenser zu beenden. (Helmut Schnug)
Die Kampagne für einen demokratischen Staat im historischen Palästina ruft alle freiheitsliebenden Menschen der Welt auf, ihre Solidarität mit der Sache Palästinas auszuweiten, indem sie die Illusion einer "Zwei-Staaten-Lösung" begräbt, die Einheit des palästinensischen Volkes um eine Vision von nationaler Befreiung und Demokratie herum wiederherstellt und eine Strategie für einen schrittweisen und langfristigen Kampf entwickelt.
https://onestatecampaign.org/en/
»Palestinians and Israelis call for a single democratic state: The One Democratic State Campaign is calling on international civil society to join them in building an effective anti-colonial, liberation movement to create a democratic state in historic Palestine.« By One Democratic State Campaign November 23, 2020 >> weiter.
► Quelle: Erstveröffentlicht am 22. Juli 2018 bei isw-München >> Artikel. (nicht mehr vorhanden, offenbar hat der isw die Hosen voll). Georg Polikeit ist Gastautor bei isw-München. Achtung: Die Bilder im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u..
► Mehr Informationen und Fragen zur isw:
isw – Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V.
Johann-von-Werth-Straße 3 - 80639 München
Fon 089 – 13 00 41
isw_muenchen@t-online.de
► Bild- und Grafikquellen:
1. Blockademauer einer Strassensperre in Hebron, Westjordanland. Zionismus = Rassismus. Foto: Michael Rose. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).
2. NO WALL CAN HIDE YOUR SHAME! Never Before Campaign for Palestine. Palestine: Never Before has a people suffered such an injustice, yet displayed resilience and resistance - like Never Before. The Never-Before-Campaign for Palestine is a Beirut-based campaign launched by individuals of different professional backgrounds, including sociologists, political scientists and communications experts. The Never-Before-Campaign calls for a new approach to support Palestine, and its people, their cause and their resistance movements. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0).
3. Texttafel "ISRAEL BRICHT VÖLKERRECHT" Grafik: Wolfgang Blaschka (WOB).
4. APARTHEID WALL. Tens of thousands of Palestinian Arabs reside on the other side of the wall. And the Jewish settlement of Ma''ale Adumim (pop. 35,000) is on THIS side of the wall, just down the road from here, to the east. Foto: Ted Swedenburg. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0).
5. US-President Donald Trump meets zionist Bibi Netanyahu at the Israel Museum. Jerusalem May 23, 2017. Foto / photo credit: U.S. Embassy Tel Aviv. Quelle: Flickr. (Foto nicht mehr online verfügbar). Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).
6. Israel-Lobby. Karikatur gezeichnet von Carlos Latuff, einem "Politischen Karikaturist". Carlos Latuff (eigentlich Carlos Henrique Latuff de Souza) gewährt jedem das bedingungslose Recht, seine Werke für jedweden Zweck zu nutzen, inklusive uneingeschränkter Weiterveröffentlichung, kommerziellem Gebrauch und Modifizierung, zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich. Sein Blog > latuffcartoons.wordpress.com. Quelle: Artikel in dem Blog von Professor Kevin MacDonald - davidduke.com.
7. Texttafel "ANTIZIONISMUS ist nicht ANTISEMITISMUS". Grafik: Wolfgang Blaschka (WOB), München.
8. Graffito: 'Love Palestine, Hate Racism, 1 People 1 World' in Nablus, West Bank. Bildautor: Guillaume Paumier > Webseite. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 nicht portiert“ (CC BY 3.0) lizenziert.