Palandt und Schönfelder:
Umbenennung wegen nazi-kontaminierter Herausgeberschaft
Entnazifizierte Juristen
von Helmut Ortner | PRESSENZA
Mehrere juristische Standardwerke, wie der „Palandt“ oder der „Schönfelder“ sollen wegen ihrer nazi-kontaminierten Herausgeberschaft unbenannt werden. Der Verlag will damit ein Zeichen setzen. Warum erst jetzt? . . fragt Helmut Ortner.
Mitte Juli ließ der renommierte juristische Verlag C.H. Beck verlautbaren, er will fortan mehrere Standardwerke aus seinem Verlagsprogramm umzubenennen, die für alle Jura-Studierenden, jede Kanzlei und in allen Gerichtssälen hierzulande prägende Bergriffe sind, gewissermaßen die erklärenden, verlässlichen Leitplanken durch die juristischen Höhen und Niederungen im deutschen Gesetzesdschungel.
Aus dem „Palandt“, dem 3216-Seiten-„Kurzkommentar“ zum Bürgerlichen Gesetzbuch, werde nun der „Grüneberg“, auch die dicke rote Sammlung „Schönfelder“ aus gleichen Haus mit Gesetzen zum Zivil- und Strafrecht, auch sie werde künftig unbenannt und vom Münchner Zivilrechtsprofessor Mathias Habersack herausgegeben. Nicht genug: der mehrbändige Grundgesetzkommentar „Maunz/Dürig“ soll künftig ebenso neu namentlich etikettiert werden. Er soll den Namen „Dürig/Herzog/Scholz“ tragen.
Dass es sich hier nicht um ein übliches Re-Branding eines angesehenen Verlags handelt, sondern um die Einsicht, dass es nicht akzeptabel und verantwortungsvoll ist, wenn die Standardwerke im Verlagsprogramm Namen von Juristen tragen, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben – das wollen uns die Münchner Verleger Glauben machen.
► Der „Palandt“
Der „Palandt“ gehört zum Inventar in fast jedem Richter- und Anwaltsbüro hierzulande. Herausgeber und Namensgeber Otto Palandt trat im Mai 1933 der NSDAP bei. Ab Juni 1933 war er Vizepräsident und seit Dezember 1933 Präsident des Preußischen Landesprüfungsamtes. 1934 wurde Palandt von Roland Freisler, Hitlers Blutrichter und späterer Präsident des Volksgerichtshofes, zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts (RJPrA) und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium ernannt.
Otto Palandt zählte damit zu den einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs, ein Mann, der die sogenannte „Arisierung“ des Rechtswesens mit vorantrieb. Er forderte, junge Juristen müssten lernen, „Volksschädlinge zu bekämpfen“ und die „Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum“ begreifen. Kommentiert hat Otto Palandt in dem nach ihm betitelten Werk nie, seine „Mitarbeit“ beschränkte sich darauf, glorifizierende Vorworte auf das nationalsozialistische Regime zu verfassen.
Dennoch druckte und verbreitete der Verlag C.H. Beck nach dem Krieg mit der Rechtfertigung, Palandt sei bereits 1948 in der britischen Besatzungszone entnazifiziert worden, den Kommentar unter dessen Namen. „Entscheidend für uns ist“, so der Verlag damals, „dass der Name des Werkes schon früh losgelöst von der Person ein Eigenleben entwickelte und sich über mehrere Generationen hinweg in Wissenschaft und Praxis etabliert hat“. So blieb es über Jahrzehnte. Mittlerweile in der 80. Auflage für 119 Euro.
Nun also soll der Palandt nicht mehr Palandt heißen. Bleibt die Frage: Warum erst jetzt? „Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, erklärt Verleger Hans Dieter Beck nun in der Pressemitteilung des Verlags. „Um Missverständnisse auszuschließen“, so der Verleger, habe man sich nun aber dazu entschlossen, dieses und auch andere „Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen“. Als Grund, warum das erst jetzt geschehe, sagt Beck: „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen“.
Dafür gab es umgehend öffentliches Lob vom bayerische Justizminister Georg Eisenreich, der CSU-Politiker nannte die Namensänderung „eine sehr bedeutsame Entscheidung“, die „notwendig“ sei, denn „Namensgeber für Gesetzessammlungen u. Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten“. In diesem Frühjahr hat Eisenreich eine Studie zu Palandt und Schönfelder beim Münchner 'Institut für Zeitgeschichte' (IfZ) in Auftrag gegeben.
Denn so der Minister:
„Wir tragen in Deutschland eine besondere historische Verantwortung. Antisemitismus und Rechtsextremismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Ich halte es daher für unerlässlich, dass das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht in allen Bereichen geschärft wird.
Der NS-Unrechtsstaat und die menschenverachtenden Verbrechen waren auch deshalb möglich, weil sich nicht wenige Juristen, die eigentlich Recht und Gesetz verpflichtet waren, in den Dienst des Regimes gestellt haben. Wir müssen aus dem dunkelsten Kapitel unserer Vergangenheit und dem beispiellosen Zivilisationsbruch lernen und uns mit den gravierenden Folgen eines von rechtsstaatlichen und ethischen Maßstäben losgelösten juristischen Handelns auseinandersetzen.“
Der Lern-Aufruf des fünfzigjährigen Ministers spiegelt 75 Jahren nach Kriegsende die Rhetorik eines pflichtbesorgten Politikers, und ist dennoch von geradezu irritierender Geschichtslosigkeit. Hatte nicht die politische Klasse, allen voran auch seine CSU-Partei in der Adenauer-Republik alles getan und ebenso viel unterlassen, diese „fürchterlichen furchtbaren Juristen“ (Ingo Müller) reinzuwaschen und zu integrieren?
Zehntausende Juristen, schwer und schwerstbelastet, die dem NS-Regime in wichtigen Positionen gedient hatten, konnten – ausgestattet mit „Persilscheinen“ und erfolgreich „entnazifiziert“ – in der Bundesrepublik ihre Karrieren fortsetzen. Die Generation der Täter und die ihrer Nachfolder schlossen gewissermaßen einen generationsübergreifenden Pakt: eine Komplizenschaft, die auf eine konsequente Ausgrenzung, Strafverfolgung und Verurteilung verzichtete. Die Ära Adenauer: der große Frieden mit den Tätern.
Die personelle Kontinuität nach 1945 ist ein zweifelhaftes Lehrstück politischen Verhaltens zwischen Strafe und Reintegration, Kontrolle und Unterwanderung, Reform und Restauration. In Ministerien und Gerichtssälen hielten ehemalige Parteigänger und Funktionsträger wieder Einzug, auch in den juristischen Fakultäten Universitäten. Das alles ist bekannt – und wird gerne vergessen.
Dazu kein Wort des Ministers. Und auch kein kritisches Wort zur jahrzehntelangen Tolerierung der nazi-nahen Autorenschaft von Verlagsseite. Dabei hatten bereits 2018 Eisenfreichs Ministerkollegen der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin die Umbenennung des Standardkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch „Palandt“ gefordert. Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt, einer der Unterzeichner, mahnte mit deutlichen Worten: „Wir haben den Palandt in Berlin als Hilfsmittel für das zweite Staatsexamen zugelassen. Damit steht der Beck-Verlag in der Verantwortung. Ich erwarte daher von dem Verlag, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und den Kommentar umbenennt.“
Auch eine Initiative „Palandt umbenennen!“ (IPU) hatte immer wieder eine Umbenennung gefordert und mit einem provozierenden Vergleich argumentiert:
„Aus guten Gründen akzeptieren wir heute keinen Rudolf-Heß-Platz mehr, kein Auto-Modell namens „Himmler” und keine Hermann-Göring-Schule. Die Selbstverständlichkeit, mit der solche Namensgebungen als undenkbar gesehen werden, stehen in starkem Kontrast dazu, dass in jeder rechtswissenschaftlichen Fakultät, fast jedem Amt, jedem Gericht und jeder Kanzlei ein juristisches Standardwerk zu finden ist, welches den Namen eines führenden Nationalsozialisten trägt. Wenn Hermann Göring und Rudolf Heß, Heinrich Himmler und Roland Freisler als Namensgeber tabu sind, dann muss es auch Otto Palandt sein…“.
Es sei Zeit, dass den „Palandt“, endlich umzubenennen, um dieser „grotesken Ehrerweisung“ ein Ende zu setzen, so die Initiative.
Der „Schönfelder“
Der „Palandt“ ist nicht das einzige nazi-kontaminierte Sammlerwerk im Verlagsprogramm. Auch der „Schönfelder“, benannt nach dem Erfinder der Gesetzessammlung Heinrich Schönfelder, einem Mann, der 1933 der NSDAP sowie dem 'Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen' (BNSDJ > Nachfolger von 1936-1945 der NSRB) beitrat und 1942 als Kriegsgerichtsrat in Italien seinen Dienst tat. Im Juli 1944 wurde er bei einem Partisanenangriff getötet.
Die 1931 von Schönfelder begründete Sammlung mit dem typischen roten Einband ist eine der wichtigsten Gesetzessammlungen der Richterschaft. Bereits 1935, damals bereits in der 5. Auflage, bejubelte Schönfelder, dass es ihm gelungen sei, die „zwölf wichtigsten Gesetze der Regierung des Führers“ darin aufzunehmen, darunter selbstverständlich auch die „Nürnberger Gesetze“.
Alle Gesetze sind durchnummeriert. Das erste trägt aber nicht die Nummer 1, sondern die Nummer 20. Warum? Weil der Herausgeber seinerzeit mit dem NSDAP-Parteiprogramm begann, dann folgten einige Rassengesetze, etwa unter Nr. 12a das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“.
Und so beginnt der Schönfelder bis heute das BGB erst mit der Nummer 20. Bis 1943 wurde das Sammelwerk noch von Schönfelder selbst betreut. Seit der 14. Auflage von 1947 führt der Münchner Verlag C.H. Beck neben dem „Palandt“ auch diese Gesetzessammlung fort, mittlerweile – 880 Seiten stark – in der 182. Ergänzungsauflage.
► Maunz-Dürig
Schließlich Theodor Maunz, der Begründer des „Maunz-Dürig“, des bedeutendsten Grundgesetz-Kommentars: 1933 trat er der NSDAP und der SA bei, 1935 wurde er ordentlicher Professor für Öffentliches Recht in Freiburg. In seinen zahlreichen Texten war er bestrebt, dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen. Nach seinem Tod 1993 wurde bekannt, dass er eine enge Liaison mit der rechten „National-Zeitung“ unterhalten hatte. Maunz, gerne als »Kronjurist des Grundgesetzes« bezeichnet – von 1957 bis 1964 auch bayerischer Kultusminister und CSU-Mitglied – war bei dem rechtsradikalen Blatt anonym als Rechtsberater und Autor tätig.
Für den Münchner Beck Verlag kein Grund, die Zusammenarbeit infrage zu stellen. Bis heute ist der „Maunz-Dürig“ im Sortiment. Für 478 Euro liefert der Verlag die 94. Auflage der Loseblattsammlung portofrei.
► Halten wir fest:
Auch wenn sich – wie schon bei Gründerkollege Palandt – Person und Funktion auch beim „Schönfelder“ auf wundersame Weise „voneinander gelöst“ haben und fortan – wie der Verlag es gerne sieht – „ein Eigenleben führen“, greift die kommende und derzeitige Juristen-Generation hierzulande bis heute nach den zwei Gesetzes-Kommentaren trotz nazi-kontaminierter Herausgeberschaft. Das soll nun bald ein Ende haben – zumindest was den Herausgeber betrifft.
Man möchte dem Verlag zurufen: wie wäre es bei zukünftigen Ergänzungsauflagen mit einem Nachwort, einem aufklärenden, ausführlichen Text über die Karrieren der Ex-Namensgeber? Gerne auch einen selbstkritischen Hinweis auf eigene fragwürdige publizistische Kontinuitäten.
Helmut Ortner bitte ab hier bis Seitenende weiterlesen
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Helmut Ortner, Jahrgang 1950, hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Bekannt wurde er durch seine Arbeiten zum Dritten Reich und zu dessen juristischer und gesellschaftlicher Aufarbeitung.
"Der einsame Attentäter - Georg Elser, der Mann der Hitler töten wollte" und "Der Hinrichter - Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers" sowie "Hitlers Schatten - Deutsche Reportagen", die in zahlreiche Sprachen übersetzt wurden. Es folgte der Essayband "Der Zorn - Eine Hommage" (2012) sowie "Das Buch vom Töten - Über die Todesstrafe", (2013).
Am 31. Mai 2021 erschien von Helmut Ortner: "WIDERSTREIT – Über Macht, Wahn und Widerstand". 248 Seiten, 20 Euro im Nomen Verlag Frankfurt. ISBN: 978-3-939816-80-5. Das Buch ist auch als Digitales E-Book (EPUB) erhältlich, ISBN 978-3-939816-81-2.
Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt. Für seine Tätigkeit als Medienentwickler erhielt er mehr als 40 Auszeichnungen (u.a. European Newspaper Award, Hall of Fame, CP Award Gold). Helmut Ortner wohnt in Darmstadt und arbeitet in Frankfurt-Sachsenhausen. Er ist Mitglied bei Amnesty International und im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung. Mehr über den Autor bei Wikipedia.
► Lesetipps von H.S.:
»Scharfrichter der Nazis: Johann Reichhart. Obrigkeitshörig und mit der richtigen politischen Gesinnung: Der ideale deutsche Hinrichter.« Ein historischer Report von Helmut Ortner, im KN am 30. August 2021 >> weiter.
»Palandt und Schönfelder: Umbenennung wegen nazi-kontaminierter Herausgeberschaft. Entnazifizierte Juristen« von Helmut Ortner, im KN am 2. August 2021 >> weiter.
»Hans Filbinger: Fürchterlicher Jurist« von Helmut Ortner, im KN am 04. Mai 2021 >> weiter.
»Die große Heuchelei der Werteparteien« von Jens Loewe, im KN am 25. Febr. 2020 >> weiter.
»Liste ehemaliger NSDAP-Mitglieder und spätere Mitglieder von CDU - CSU - FDP - SPD - GRÜNE«. 11 Seiten >> weiter.
»Kalte Amnestie. Vor [über] fünfzig Jahren wurden die meisten Nazi-Verbrecher auf heimliche, leise und trickreiche Art straffrei gestellt. Ein früherer NS-Staatsanwalt namens Eduard Dreher bewerkstelligte das. Er war Spitzenjurist im Bundesministerium der Justiz.« SZ-Artikel, 21. Mai 2018 >> weiter.
»Das trug Sophie Scholl bei sich, als sie zum Fallbeil ging« >> FOCUS ONLINE Artikel von Tim Pröse, 31. Oktober 2016 >> weiter.
»Das ist Sophie Scholls letzte Botschaft aus der Todeszelle« >> FOCUS ONLINE Artikel von Tim Pröse, 21. Februar 2017. >> weiter.
Die beiden Artikel sind Auszüge aus einem Kapitel des Buchs „Jahrhundertzeugen. Die Botschaft der letzten Helden gegen Hitler. 18 Begegnungen“ des ehemaligen Focus-Reporters Tim Pröse. Es ist im Heyne-Verlag erschienen (320 Seiten. Gebundene Ausgabe: ISBN: 978-3-453-20124-8 für 19,99 Euro; Kindle-Edition: ISBN: 978-3-641-20142-5 für 15,99 Euro). >> weiter.
► Quelle: Der Artikel wurde am 29. Juli 2021 erstveröffentlicht bei Pressenza, eine internationale Presseagentur, die sich auf Nachrichten zu den Themen Frieden und Gewaltfreiheit spezialisiert hat >> Artikel. Der gesamte, von Pressenza produzierte Inhalt, steht unter der Lizenz Creative Commons 4.0. kostenlos zur Verfügung (CC BY 4.0). Das Material wird per Email und RSS an die Abonnentinnen und Abonnenten verschickt und ist dauerhaft auf der Webseite www.pressenza.com abrufbar.
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► Bild- und Grafikquellen:
1. Hitler´s Eagle - Spuren der Vergangenheit: Reichsadler 1935–1945. Foto: Thomas Strosse, Tielt / Provinz Westflandern / Belgien. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).
2. Grüneberg (vormals Palandt): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Nebengesetzen insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II und Rom III-Verordnungen sowie EU-Güterrechtsverordnungen, Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Unterlassungsklagengesetz (PalHome), Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Lebenspartnerschaftsgesetz (PalHome), Gewaltschutzgesetz. Hardcover, Leinen, 80., neubearbeitete Auflage. 2021, Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75380-0.
Der Verlag C.H. Beck hat angekündigt, den Palandt mit der am 3. Dezember 2021 erscheinenden 81. Auflage in „Grüneberg“ umzubenennen. Neuer Namensgeber ist der Koordinator der Autorinnen und Autoren, der Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg. Daten zur 81. Auflage. 2022: Rund 3300 S., ISBN 978-3-406-77500-0. Die 81. Auflage berücksichtigt alle Neuerungen, im Kauf- und AGB-Recht u.a. die Gesetze
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Foto: © Verlag C.H. Beck. Quelle: Verlagsseite C.H. Beck. Die Verwendung des Buchcovers im Kritischen-Netzwerk erfolgt aus nicht-kommerziellem, aber journalistisch-redaktionellem Zweck mit dem Ziel, möglichst zahlreiche (Kauf-)Interessenten für das Buch zu erreichen. Der Betreiber des KN zieht daraus keinen finanziellen Nutzen! Die Rechte verbleiben selbstverständlich beim Verlag! © Verlag C.H. Beck.
3. Der CSU-Politiker Georg Eisenreich (* 6. Dezember 1970 in München) (CSU) ist seit 2003 Abgeordneter des Bayerischen Landtags. Am 21. März 2018 wurde er als Staatsminister für Europa, Digitales und Medien Mitglied im Kabinett Söder I. Am 12. November 2018 wurde er im zweiten Kabinett Söder zum Staatsminister der Justiz berufen. Foto: © Mélanie Wenger/ Picture Alliance for 'Digital Life Design' (DLD), die internationale Konferenz- und Innovationsplattform von Hubert Burda Media. Quelle: Flickr-Account von Hubert Burda Media. Die Datei ist mit der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0) lizenziert. Das im Artikel gezeigte Foto ist ein Bildausschnitt des Originalfotos!
4. Buchcover: »Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz« von Ingo Müller. Edition Tiamat - Verlag Klaus Bittermann, 10967 Berlin. 448 Seiten, 22,00 Euro, ISBN 978-3-89320-269-0. >> http://www.edition-tiamat.de
Wie einen Befreiungsschlag haben viele Juristen, aber nicht nur die, sondern auch viele andere das Buch Ingo Müllers beim ersten Erscheinen 1987 empfunden. Denn wie Mehltau lag die Vergangenheit über der deutschen Justiz. Das Werk ist inzwischen ein Klassiker weil es frei von Juristenjargon für jeden verständlich, die ganze unselige Geschichte unseres Rechtssystems im 20. Jahrhundert erzählt. Über zehn Jahre war das in mehrere Sprachen übersetzte Buch auf deutsch nicht erhältlich. Jetzt liegt es in siebter, überarbeiteter und erweiterter Auflage vor. Eine Pflichtlektüre nicht nur für Juristen, sondern für alle, für die die Justizgeschichte ein Teil der deutschen Geschichte ist. (-Verlagstext!)
Inhalt
Erster Teil - Die Vorgeschichte
1. »Zeit zu lärmen«: Deutsche Richter gegen die Reaktion – 9
2. Die forcierte Anpassung – 12
3. Die Richter der Weimarer Republik –16
Die Justiz und die nationalsozialistische Bewegung –21
Der Niedergang des Rechts – 31
Zweiter Teil - Die deutsche Justiz 1933 bis 1945
1. Der Reichstagsbrandprozess – 37
2. Die Selbstgleichschaltung – 48
Der Deutsche Richterbund – 48
Der höchste Richter – 52
Der Staatsdenker – 55
3. Justiz im Ausnahmezustand – 60
4. Hochverrat und Heimtücke: Die Opposition vor Gericht – 65
5. Die »Säuberung« der Anwaltschaft – 77
6. Nazi-Jurisprudenz – 88
7. Die Beamtenschaft als politische Truppe des Führers – 106
8. Vom Strafvollzug zum KZ – 110
9. Der »Schutz der Rasse« – 115
Verweigerte Eheschließungen – 117
Die Auflösung der »Mischehen« – 119
Die Nürnberger Gesetze – 123
»Rassenschande«-Justiz – 125
»Todeswürdige« Liebschaften – 144
Die totale Entrechtung – 149
10. Justiz und Erbgesundheit – 154
11. Die Euthanasieaktion – 161
12. Die »Hüter des Rechts«: Das Reichsgericht als Rechtsmittelinstanz – 165
13. Gerichtswillkür im Alltag – 175
14. Der Volksgerichtshof – 178
15. Standgerichte der inneren Front: Die Sondergerichtsbarkeit – 193
Die »Künder deutscher Rechtskultur«: Sondergerichte im Osten – 202
Nacht-und-Nebel-Justiz – 216
16. Urteilskorrekturen: Justiz und Polizei – 220
17. Das Justiz-Offizierskorps: Militärgerichte im Zweiten Weltkrieg – 232
18. Richterlicher Widerstand – 245
Dritter Teil - Die Fortsetzung
1. Zusammenbruch und Wiederaufbau – 255
2. Die Restauration der Justiz – 263
3. Die geistige Vergangenheitsbewältigung – 277
4. Noch einmal: Die Opposition vor Gericht – 294
5. Die juristischen Fakultäten – 298
6. Die Bestrafung der NS-Verbrecher – 303
Gewollte und »ungewollte« Amnestien – 306
Täter und Gehilfen – 316
Mord und Totschlag – 323
Strafen – 325
»Verhandlungsunfähig« – 329
Späte Einsichten – 334
7. Würdige und Unwürdige: Die Versorgung der Täter und der Opfer – 340
8. Juristenprozesse – 352
Fall 3 – 352
Die Selbstbewältigung – 357
Die Wende der Rechtsbeugungsrechtsprechung – 371
Die Richterschaft der DDR – 275
9. Die Bestätigung des Unrechts – 381
10. Späte »Ächtung« der NS-Justiz – 388
11. Versuch einer Erklärung – 392
Abkürzungsverzeichnis – 401
Anmerkungen – 405
Namensregister – 441
Quelle des Buchcovers und der detaillierten Inhaltsangaben: Verlag Klaus Bittermann, 10967 Berlin. Die Verwendung des Buchcovers und des Inhaltsverzeichnises im Kritischen-Netzwerk erfolgt aus nicht-kommerziellem, aber journalistisch-redaktionellem Zweck mit dem Ziel, möglichst zahlreiche (Kauf-)Interessenten für das Buch zu erreichen. Der Betreiber des KN zieht daraus keinen finanziellen Nutzen! Die Rechte verbleiben selbstverständlich beim Verlag! © Verlag Klaus Bittermann, 10967 Berlin.
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5. Schönfelder, Deutsche Gesetze ist eine im Verlag C. H. Beck erscheinende Gesetzessammlung, die einige der wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Bundesrechts enthält. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Zivil- und Strafgesetze (beispielsweise BGB und StGB). Damit enthält die Sammlung die zentralen Gesetze der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Mit der nächsten, für Oktober 2021 angekündigten 185. Ergänzungslieferung soll die Sammlung nach dem Münchener Rechtswissenschaftler Mathias Habersack benannt werden. Foto: Tim Reckmann, Fotograf aus Hamm >> www.tim-reckmann.de . Quelle: CCNULL / Bild-ID: 1000138. Diese Datei ist mit Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 2.0 Deutschland (CC BY 2.0 DE) lizenziert. Dieses Bild kann bei sichtbarer Nennung des Urhebers kostenfrei verwendet werden. Auch für kommerzielle Zwecke. Das im Artikel gezeigte Foto wurde vom grauen Hintergrund des Originalfotos freigestellt.