«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Fragen und Antworten: Warum ist Chatkontrolle so gefährlich für uns alle?
Die Chatkontrolle gilt weithin als Ende der verschlüsselten und privaten Kommunikation, also als Gefahr für die Demokratie und technisches Sicherheitsrisiko für die digitale Welt. Wir erklären und kommentieren, warum das so ist.
Für die schlechte Idee der Chatkontrolle ist kein Symbolbild zu stereotyp und hart. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Ikon ImagesSeit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards, Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig.
Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde. Also wirklich jeder, der klar sieht und Gutes im Schilde führt, lehnt die Pläne der EU-Kommision ab.
Warum ist die Chatkontrolle ein Problem für die Demokratie?Mit der Chatkontrolle sollen auf Anordnung an die Betreiber von Diensten etwa alle digitalen Nachrichten, die wir schreiben, auf bestimmte Inhalte untersucht werden. In der jetzigen Planung geht es dabei erst einmal um Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch (ehemals Kinderpornografie genannt), die so entdeckt werden sollen. Die Chatkontrolle soll so gestaltet sein, dass das System, wenn es anschlägt, identifizierte Inhalte und den Nutzer der Polizei meldet.
Das Problem ist: Die Chatkontrolle schafft einen Zugang, eine Hintertüre, auf den Handys und Endgeräten von allen. Millionen Menschen werden so unter Generalverdacht gestellt, ihre Nachrichten können permanent durchleuchtet werden. Die Chatkontrolle ist deswegen eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung, mit der Milliarden von privaten Nachrichten täglich überwacht werden können.
Anlasslos heißt: Es braucht keinen Verdacht, um durchsucht zu werden, sondern alle, die einen Dienst nutzen, werden durchsucht. Alle sind verdächtig. Es widerspricht den Grundprinzipien der Demokratie, dass unverdächtige Menschen in den Fokus des Staates geraten. Damit eine Demokratie eine Demokratie ist, muss zudem sichergestellt sein, dass Menschen privat und unbeobachtet kommunizieren können. Das wird mit dieser Technik ausgehebelt.
Ist die Technik beliebig ausweitbar?Die Technologie hinter der Chatkontrolle, das so genannte Client-Side-Scanning, lässt sich im Handumdrehen auch auf andere Inhalte anwenden. Während heute noch nach Darstellungen von Missbrauch gesucht wird, kann morgen schon das Protestvideo einer Demokratiebewegung im Fokus sein. Oder das geheime Dokument, das die Korruption einer Regierung belegt – und das jemand an ein Medium weitergegeben hat.
Deswegen sind auch Journalist:innenverbände weltweit aufgeschreckt von den Plänen, denn mit der Chatkontrolle ließen sich Journalisten belauschen und deren Quellen herausfinden. Diese Verbände sprechen zum Beispiel von einem „massiven Angriff auf die Pressefreiheit“, denn Journalismus ist auf private, umbelauschte und verschlüsselte Kommunikation angewiesen.
Die Chatkontrolle ist also ein zauberhaftes Werkzeug auch für Diktatoren und zukünftige faschistische Machthaber. Autoritäre Staaten werden diese Technik mit Handkuss nutzen, sie können dann sogar sagen, dass sie von der Europäischen Union eingeführt wurde. Überwachung im demokratischen Gewand.
Warum ist die Chatkontrolle gefährlich für unsere IT-Sicherheit?Die Chatkontrolle wird die IT-Sicherheit von uns allen schwächen, denn sie ist ein Frontalangriff auf die in der digitalen Welt lebenswichtige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Was ist das eigentlich? Vereinfacht dargestellt stellt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher, dass der Sender einer Nachricht diese Nachricht in einen nur vom Empfänger zu öffnenden Behälter stecken kann. Wie eine Schatulle, die mit einem Schloss verschlossen ist, deren Schlüssel nur der Empfänger hat.
Wenn das Schloss so gut ist, dass niemand es unterwegs knacken kann, gibt es eine andere Idee: Es soll vor dem Verpacken in die Schatulle durchleuchtet und durchsucht werden, ob bestimmte Inhalte in der Nachricht stehen, die in die sichere Schatulle soll. Beim Brief schreiben wird quasi über die Schulter in die private Kommunikation geschaut. Und dazu braucht es im Digitalen einen Zugang zu unserem Endgerät.
Das Problem an solchen Hintertüren ist aber, dass nicht nur die vermeintlich „Guten“ sie nutzen könnten, sondern auch findige Kriminelle oder nicht wohlgesonnene andere Staaten. Gibt es also technisch Zugang zur Kommunikation, dann werden auch andere diesen Zugang finden und nutzen. Die Sicherheit von Milliarden Endgeräten – vom Handy bis zum Computer – wäre in Gefahr. IT-Experten sprechen von einem Sicherheitsalbtraum.
Gibt es eigentlich kein Briefgeheimnis mehr?Die Befürworter der Chatkontrolle behaupten, dass die Schatulle – in diesem Bild die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – nicht geöffnet würde und damit die Kommunikation ja noch sicher und verschlüsselt wäre. Das ist ein schäbiger und durchschaubarer Taschenspielertrick: Denn was ist die schützende Schatulle noch wert, wenn standardmäßig vor dem Verschicken durchleuchtet wird, was wir an andere Menschen versenden?
Die Verpflichtung für WhatsApp und Co., in die Daten zu schauen, ist vergleichbar damit, dass die Post vor dem Verschließen des Briefes nochmal schnell auf das Briefpapier schauen muss, ob da nicht etwas Verbotenes drin steht. Es klingt absurd, aber die Chatkontrolle ist genau das. Und wenn wir die Post nicht draufschauen lassen, dann gibt es keine Briefmarke und wir dürfen keine Post mehr verschicken.
Sie fragen sich jetzt bestimmt: Wo ist eigentlich unser gutes altes Briefgeheimnis? Und warum gilt das nicht für unsere digitalen Briefe auf WhatsApp, Signal oder Threema? Mit welchem verdammten Recht soll eigentlich auf dem Handy, Tablet und Computer von mir überwacht werden, was ich tue oder verschicke?
Was fällt denen eigentlich ein?Das wissen wir auch nicht, denn es ist klar, dass diese krasse Überwachung gegen die Grundrechte verstößt, die in der Europäischen Union gelten. Und wie oben erwähnt: Selten hat ein Thema von so vielen Seiten so viel Gegenwind bekommen. Und das jetzt schon über vier Jahre. Wir haben fast 300 Artikel zum Thema geschrieben, uns so eingängig mit der Sache befasst – und wirklich kein Argument gefunden, warum die Chatkontrolle eine gute Idee sein sollte.
Fakt ist: Es ist technisch nicht möglich, gleichzeitig alle Inhalte zu überwachen und trotzdem private und sichere Kommunikation zu garantieren. Das geht einfach nicht. Auch wenn die Befürworter:innen immer wieder das Gegenteil behaupten.
Wie schützen wir dann Kinder?Die Überwachungsfanatiker geben vor, dass sie Kinder besser schützen wollen, erzählen Schauermärchen auf fragwürdiger Zahlengrundlage, doch von Anfang an war offenkundig, dass es bei der Chatkontrolle darum geht, einen Angriff auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu fahren – und damit auf die sichere und private Kommunikation von Milliarden von Menschen. Denn wenn die EU mit ihren 450 Millionen Einwohner:innen die Chatkontrolle einführt, dann wird das weltweit Strahlkraft haben und eine Lawine der Überwachung auslösen.
Von Anfang an hat ein mit dem Sicherheitsapparat verflochtenes Lobbynetzwerk die Chatkontrolle gepusht. Es ging nie wirklich um die Kinder, sonst würde man an der Wurzel von Missbrauch und Gewalt ansetzen, statt Menschen ohne jeden Anfangsverdacht zu überwachen.
Es geht darum, dass dem Sicherheitsapparat verschlüsselte Kommunikation ein Dorn im Auge ist. Deswegen versucht dieser, unsere private und verschlüsselte Kommunikation seit Jahren auf verschiedenen Wegen zu bekämpfen.
Wenn wir Kinder schützen wollen, dann brauchen wir klassische Polizeiarbeit und sehr viel Aufklärung. Wir müssen den Missbrauch stoppen, bevor er geschieht. Dafür braucht es Aufklärungsinitiativen, Kinderschutz-Hotlines und Präventionsprogramme, eine kinderfreundlichere Justiz und viele andere gesellschaftliche Maßnahmen. Das Problem wird nicht technisch zu lösen sein – und erst recht nicht, indem wir einfach alle Menschen überwachen.
Druck auf Ministerien nötigDie Bundesregierung wird sich vermutlich vor dem 14. Oktober auf eine Position einigen, dann wird im EU-Rat abgestimmt. Zur Debatte steht der dänische Vorschlag, der eine verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning beinhaltet.
Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft dazu auf, die relevanten Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die beteiligten Bundesministerien sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungsparteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe, oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Webseite des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.
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Instagram, Whatsapp, Facebook: Meta hört bald zu, wenn du dich mit der KI unterhältst
Tech-Gigant Meta will Daten, die Nutzer*innen in seinen Chatbot eingeben, künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden. Es gibt nur einen Weg, sich der Datensammlung zu entziehen.
Unterhaltungen mit dem Meta-Chatbot sind nicht privat – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhotoDen Meta-Chatbot können Menschen über Instagram, Whatsapp und Facebook ansprechen. Laut Meta nutzen ihn monatlich mehr als eine Milliarde Menschen. Viele davon teilen intime Informationen mit der Software.
Die Gespräche, die Menschen mit der sogenannten Künstlichen Intelligenz führen, will Meta künftig auslesen und speichern. Damit sollen Anzeigen treffsicherer personalisiert werden und die Daten sollen auch beeinflussen, welche Posts Nutzer*innen in den Sozialen Netzwerken angezeigt bekommen. Das erklärte Meta gestern in einem Blogpost. Der Konzern behält sich dabei vor, die Informationen aus den Gesprächen in allen seinen Produkten zu nutzen.
Ein Beispiel nannte der Konzern direkt: Wer sich mit der KI etwa übers Wandern unterhalte, bekomme danach womöglich Empfehlungen für Wandergruppen, Wanderstrecken von Bekannten und Werbung für Wanderschuhe angezeigt.
Auch sensible Konversationen werden ausgelesenMeta gibt zwar an, sensible Konversationen über religiöse Ansichten, die sexuelle Orientierung, politische Meinungen, Gesundheit und ethnische Herkunft nicht für personalisierte Werbung nutzen zu wollen, die Daten werden aber dennoch mit ausgelesen.
Die neue Regelung will Meta ab dem 16. Dezember umsetzen, allerdings zunächst nicht in der EU und Großbritannien. Dort solle das Feature später ausgerollt werden, weil die hiesigen Datenschutzbestimmungen strenger seien. Für das KI-Training werden die Chatprotokolle in Europa wohl schon genutzt.
Seit Juni ist bereits bekannt, dass Meta mit Hilfe von KI Anzeigen erstellen will. Werbetreibende müssen dann nur ein Produktbild und ein Budget vorgeben. Meta möchte durch diese Investitionen die größte Einnahmequelle Werbung noch rentabler machen. Hier bieten sich auch Spielräume für individuelle Personalisierung von Anzeigen – anhand der mit dem Chatbot erhobenen Daten.
Nutzer*innen teilten unbewusst ChatprotokolleMeta hat den Chatbot für seine Messenger erst vor wenigen Monaten in Europa eingeführt. Er stand schon mehrfach in der Kritik, etwa weil ihm erlaubt war, „sinnliche“ und „romantische“ Konversationen mit Minderjährigen zu führen. Ein anderes Mal, weil viele Nutzer*innen ihre teils sehr persönlichen Chatprotokolle scheinbar unbewusst veröffentlicht hatten.
Die Nutzer*innen können einstellen, in welchem Ausmaß die ihnen ausgespielte Werbung personalisiert werden soll, aber es gibt keine Möglichkeit, sich gegen die Datenerfassung zur Personalisierung zu wehren – außer, den Chatbot nicht zu nutzen. In Whatsapp kann es allerdings sein, dass andere Nutzer*innen ihn zu einer Konversation hinzuziehen. Das lässt sich mit der Funktion „erweiterter Chat-Datenschutz“ verhindern. Oder mit dem Verzicht auf die datensammelwütige App zugunsten von datensparsamen Alternativen.
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EU-Überwachungspläne: „Die Chatkontrolle gefährdet die Demokratie“
Wichtige Stimmen wie Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Chaos Computer Club appellieren eindringlich an die Bundesregierung, die Chatkontrolle zu verhindern. Sie warnen vor einem Angriff auf die Pressefreiheit, einem IT-Sicherheitsalptraum und einer Gefahr für die Demokratie.
Mit der Chatkontrolle würde eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung eingeführt. (Symbolbild) – CC-BY-SA 4.0 Jakob Rieger/Digitale FreiheitDie Entscheidung um die Chatkontrolle rückt näher. Wenn die Bundesregierung ihre bisher grundrechtsfreundliche Position ändert, könnte die EU das Überwachungsprojekt doch noch beschließen. Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll.
Die EU verhandelt seit drei Jahren kontrovers. Die geplante Verordnung enthält Vorschriften, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Kommunikation aller Nutzer:innen ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.
Eine breite Front lehnt die Chatkontrolle ab. Nicht nur die IT-Fachwelt und die Wissenschaft sind gegen diese anlasslose Massenüberwachung, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art.
Wir haben uns umgehört, was zivilgesellschaftliche Organisationen von der Bundesregierung erwarten – und warum die Chatkontrolle so gefährlich ist. Die Ablehnung reicht von Digital- und Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis hin zu Fußballfans.
„Gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht“Die Chatkontrolle würde das „Ende einer breit verfügbaren, vertraulichen und sicher verschlüsselten Kommunikation in Europa“ bedeuten, sagt Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft. „Die gesamte Bevölkerung würde unter Generalverdacht gestellt und ihre Endgeräte mit staatlich verordneter Spyware infiziert.“ Von der Bundesregierung erwartet Jennissen, dass sie sicherstellt, dass dieser „vollkommen unverhältnismäßige Angriff auf unsere Kommunikationsgrundrechte und die IT-Sicherheit endlich vom Tisch kommt“.
Svea Windwehr vom digitalpolitischen Verein D64 sagt, dass die Chatkontrolle Grundrechte untergrabe, aber ohne den Schutz von Betroffenen zu verbessern. Jede Form der Chatkontrolle zerstöre die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation, einem Schutz, von dem alle Menschen profitieren. „Anstatt auf vermeintliche technische Lösungen für eine komplexe gesellschaftliche Herausforderung zu setzen, müssen Ansätze gestärkt werden, die Prävention, Care und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus rücken“, so Windwehr.
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, nennt die Chatkontrolle und den vorgesehenen Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation den „Anfang von einem IT-Sicherheitsalptraum“. Hintertüren würden nie nur für Strafverfolgungsbehörden funktionieren, sondern immer auch für andere. „Die Bundesregierung muss sich klar gegen jeden Bruch von vertraulicher und verschlüsselter Kommunikation stellen, sie darf keinen Entwurf annehmen, der diese Prinzipien verletzt“, so Eickstädt weiter.
„Massiver Angriff auf Pressefreiheit“Arne Semsrott von Frag den Staat sieht in der Chatkontrolle einen „massiven Angriff auf die Pressefreiheit“. Medienschaffende seien darauf angewiesen, vertraulich mit Quellen zu kommunizieren und ihre Arbeit zu schützen. „Wird diese Möglichkeit mit der Chatkotrolle genommen, schadet das der freien Presse enorm“, sagt Semsrott.
Das bestätigt auch Fabio Niewelt von Reporter ohne Grenzen. Sichere Verschlüsselung sei „unverzichtbar für vertrauliche Kommunikation und unabdingbare Voraussetzung für die Pressefreiheit“. Verschlüsselung schütze Journalist:innen und ihre Quellen, das ermögliche investigative Recherchen und erlaube es Whistleblowern, Missstände mitzuteilen. „Chatkontrolle untergräbt nicht nur das Vertrauen in sichere Kommunikation, sie gefährdet auch den Quellenschutz und unterminiert damit das Grundrecht auf Pressefreiheit“, so Niewelt weiter. Reporter ohne Grenzen fordert deswegen die Bundesregierung dazu auf, sich öffentlich gegen Chatkontrolle zu positionieren.
„Gefährdet die Demokratie“Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International sagt: „Bei der Chatkontrolle stimmt gar nichts: Als anlasslose Massenüberwachung trifft sie alle Menschen in der EU – außer Straftäter:innen, die sie umgehen werden.“ Das Vorhaben der Chatkontrolle „gefährdet die Demokratie, weil sie eine beispiellose Kontrolle unserer Kommunikation ermöglicht, die leicht missbraucht werden kann.“ Auch sie weist darauf hin, dass Kinder „echten Schutz durch Prävention und zielgerichtete Ermittlung“ benötigen würden.
Noa Neumann aus dem Koordinierungskreis von Attac warnt vor einer „anlasslosen, präventiven Massenüberwachung und einer vollständigen Aushöhlung des Datenschutzes“. Die Bundesregierung sei dazu verpflichtet, die Rechte und die Privatsphäre von Menschen aktiv zu schützen. „Deshalb muss sie gegen die Einführung der Chatkontrolle stimmen“, so Neumann weiter.
Linda Röttig vom Dachverband der Fanhilfen erklärt, dass Fußballfans häufig von Überwachung und Datenbanken von Polizeibehörden betroffen und deswegen besonders alarmiert seien, wenn staatliche Überwachung immer weiter ausgebaut werden soll. „Daher erheben auch wir gegen die Chatkontrolle unsere Stimme und warnen gemeinsam mit vielen anderen vor den katastrophalen Folgen dieses Verordnungsentwurfs“, so Röttig weiter. Die Fußballfans fordern die Bundesregierung auf, sich gegen eine Einführung der Chatkontrolle auszusprechen und von dieser Position auch andere Mitgliedsstaaten zu überzeugen.
Druck auf Ministerien nötigDie Bundesregierung wird sich vermutlich vor dem 14. Oktober auf eine Position einigen, dann wird im EU-Rat abgestimmt. Zur Debatte steht der dänische Vorschlag, der eine verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning beinhaltet.
Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft dazu auf, die relevanten Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die beteiligten Bundesministerien (Innen, Justiz, Digital, Familie) sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungs-Parteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe, oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Webseite des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.
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Tests zur Volkszählung: Bund will Zugriff auf sensible Bildungs- und Arbeitsmarktdaten
Der Bund will bei Volkszählungen die Bürger*innen nicht mehr direkt befragen, sondern Daten aus der Verwaltung zusammenführen. Ein Schritt dahin ist das Registerzensus-Erprobungsgesetz samt Training mit Echtdaten. Eine Gesetzesänderung will den Zugriff nun ausweiten.
Das Statistische Bundesamt darf mit personenbezogenen Echtdaten neue Verfahren der Volkszählung testen. Datenschützer*innen warnen vor Profilbildung. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Menschen: IMAGO/Michael Gstettenbauer; Pointer Cursor: IMAGO/Depositphotos; Bearbeitung: netzpolitik.orgWährend die Öffentlichkeit mit Covid-19-Varianten und Lockdowns beschäftigt war, rauschte im Mai des Jahres 2021 ein Gesetz durch den Gesetzgebungsprozess, das langfristig eine größere Wirkung haben dürfte, als vielen bewusst ist: das Registerzensus-Erprobungsgesetz (RegZensErpG).
Demnach darf das Statistische Bundesamt (StBA) nicht nur auf personenbezogene Daten aus den Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung zugreifen, sondern vielmehr auch Tests für eine neue Art der Volkszählung durchführen.
Zunächst ging es hier vor allem um Daten aus den Melderegistern der kommunalen Verwaltungen. Seit Juli liegt nun ein neuer Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung vor, wonach das Bundesamt Daten aus zwei weiteren Bereichen für die Erprobung statistisch auswerten können soll – und zwar aus Bildung und Arbeitsmarkt.
Schon im Jahr 2021 bemängelten Datenschützer*innen bei dem ursprünglichen Gesetz den laxen Umgang mit personenbezogenen Daten. Denn seine Tests darf das StBA entsprechend dem alten Gesetz auch mit Echtdaten durchführen. Laut Expert*innen verschärft sich das Problem, wenn mit dem neuen Entwurf weitere Arten von Daten hinzukommen.
Zensus? Register? Was ist das?Aber erstmal ganz von vorn: Was ist ein Zensus, was ist ein Register und was will das Statistische Bundesamt testen? Besser bekannt ist der Zensus unter dem Namen „Volkszählung“. Das kann man sich so ähnlich vorstellen wie in der Bibel, in der alle Bewohner*innen gezählt wurden. Zweitausend Jahre später befragen Ämter die Bürger*innen nicht mehr direkt, sondern nutzen im Zuge der Digitalisierung personenbezogene Daten aus der öffentlichen Verwaltung. Die hält diese Daten in sogenannten Registern vor, daher der Ausdruck „Registerzensus“.
Bei den letzten beiden Volkszählungen in den Jahren 2011 und 2022 erhoben die Statistischen Ämter von Bund und Ländern Daten über die Bevölkerung nur noch stichprobenartig über Interviewer*innen, die von Haustür zu Haustür gehen. Weil das relativ lautlos vor sich ging, gab es auch keinen Aufschrei mehr wie bei der westdeutschen Volkszählung in den Achtziger Jahren.
Die zukünftigen Volkszählungen sollen, so die Pläne der Bundesregierung, nur noch mit Daten aus den Registern erfolgen. Da dieses Vorgehen verhältnismäßig neu ist, muss das Statistische Bundesamt entsprechende Verfahren ausprobieren.
Um welche Daten geht es?Mit dem Erprobungsgesetz darf das Bundesamt, gesetzlich abgesichert, sensible Daten von Bürger*innen verarbeiten. Diese erhält es von den Statistischen Ämtern der Länder. Dazu gehören unter anderem „Vor- und Familienname, Wohnanschrift, Gemeinde, Geschlecht, Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt, Familienstand, Staat der Geburt, Kalenderjahr des Zuzugs nach Deutschland und Staatsangehörigkeiten“.
Das StBA darf die Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen und Verfahren testen, um einen reibungslosen Registerzensus zu üben. Künftig will es Daten aus „den Themenbereichen Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen, Haushalte und Familien sowie Arbeitsmarkt und Bildung“ aus den Datenbeständen der Verwaltung entnehmen, „automatisiert zusammenführen sowie aufbereiten“, so das StBA auf seiner Website.
Bürger*innen direkt zu befragen, werde nur noch dann notwendig, wenn die entsprechenden Daten nicht zur Verfügung stehen.
Was erprobt das Statistische Bundesamt und wozu?Um statistische Daten zu erheben, ohne Bürger*innen direkt befragen zu müssen, darf das Statistische Bundesamt auf die Melderegister zugreifen. Hier arbeiten die Statistischen Ämter der Länder mit dem Bundesamt zusammen. Künftig will das StBA Aussagen zu Einkommen oder Familienverhältnissen wie auch demografische Entwicklungen rein aus Registerdaten ableiten. Dazu will es beispielsweise Daten aus anderen Registern probeweise mit den Meldedaten verbinden.
Eigenen Angaben zufolge startete das Statistische Bundesamt 2024 die erste Erprobungsphase und testet seither Methoden für den Registerzensus. Dazu gehören technische Tests von IT-Fachanwendungen. Das Ziel ist, Methoden zu finden, die dem Qualitätsanspruch der bisherigen Völskzählung entsprechen. Sobald die Änderung des RegZensErpG verabschiedet ist, will das Statistische Bundesamt weitere Methodentests in den Modulen Arbeitsmarkt und Bildung durchführen.
Echte Daten statt DummysZwar waren sich bei der öffentlichen Anhörung zum RegZensErpG im Mai 2021 alle Sachverständigen darin einig, dass Politik und Verwaltung eine gute Datenbasis für ihr Handeln brauchen und dass der Registerzensus von der Idee her gut ist. Zudem folgt das Gesetz inhaltlich Vorgaben der Europäischen Union. Hier greift etwa die EU-Rahmenverordnung über Zensus und Bevölkerungsstatistiken (ESOP).
Doch gingen die Meinungen dazu weit auseinander, was beim Testen entsprechender Verfahren erlaubt sein soll. Das mag auch daran liegen, dass das Gesetz nicht eindeutig festlegt, was in den Bereich der Erprobung fällt, was also das StBA konkret testen darf, erklärt Jurist und Datenschutzexperte Christian Aretz gegenüber netzpolitik.org. Der Begriff „Erprobung“ ist hier sehr weit gefasst.
Aus dem Gesetz scheine hervorzugehen, dass das StBA unter anderem „die reine technische Umsetzbarkeit“ testen will. Das sei höchstproblematisch. Denn das Amt testet mit Echtdaten und „ein Test impliziert immer, dass er auch fehlschlagen kann“, so Aretz. „Sonst müsste ich nicht testen. Dazu echte personenbezogene Daten zu verwenden, erzeugt ein unnötiges Risiko für den Datenschutz“, so Christian Aretz. Läuft ein Test schief, könnten etwa mehr Daten übermittelt werden als erlaubt.
Dabei könne das StBA für Tests leicht eine Testumgebung einrichten, erklärt Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz, die im Jahr 2021 Sachverständige im Bundestag zum Thema war. Das lohne sich nicht nur angesichts aller Tests, die das StBA künftig noch ausführen will. „Vielmehr trägt es dem Datenschutz Rechnung und ist in IT-Umgebungen übliches Vorgehen, da hier andernfalls ein großes Risiko für die IT-Sicherheit die Rechte und Freiheiten der Bürger*innen besteht.“
Schafft der Bund ein quasi-Zentralregister?Das Thema IT-Sicherheit hat der Gesetzgeber kaum mitbedacht. Denn die echten Daten laufen beim StBA zentral zusammen und sollen sogar mit dem jeweiligen Identifier der einzelnen Bürger*innen verknüpft werden. Der Identifier, auch einheitliches Personenkennzeichen genannt, ist mal wieder die Steuer-ID.
Dabei sei es gar nicht erforderlich, Daten zentral zusammenzuführen, sagt Bock gegenüber netzpolitik.org. Meldedaten aus den kommunalen Registern könnten zwar auf Bundesebene miteinander abgeglichen werden. Sie mit Sozial- und Wirtschaftsdaten zusammenzuführen, könnte aber auch gut ausschließlich auf regionaler Ebene erfolgen. Das ist gerade relevant, wenn Lokalpolitiker*innen entscheiden müssen, ob eine Schule gebaut werden soll oder ob eine Gemeinde noch ein Seniorenheim braucht.
Daten könnte man sogar auf föderaler Ebene erheben und dann erst mit Daten auf Bundesebene zusammenführen, wenn sie bereits anonymisiert sind. Das wären echte statistische Daten, so Bock.
Hingegen baue der Bund hier eine zentrale Infrastruktur auf, mit der das StBA die Zweckbindung unterlaufen und sich ein Bild zu verschiedenen Fragen machen kann. Das sei aus gutem Grund verfassungsmäßig für Deutschland nicht vorgesehen. Denn diese Infrastruktur könne „von einer übelmeinenden Regierung ausgenutzt werden“, erklärt Bock.
Großzügige bis unklare LöschfristenDie zentrale Zusammenführung personenbezogener Daten im StBA hat aber auch noch ein weiteres Problem: Das Amt darf sie laut mindestens drei Jahre lang vorhalten. Ulrich Kelber, damaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, kritisierte im Mai 2021: Das Gesetz legt nicht klar fest, wie lange das StBA die Daten bei sich vorhalten darf und wann es die verarbeiteten Daten löschen muss. Er mahnte im Eilverfahren dringend an, das Gesetz nachzubessern. Die damalige Große Koalition ließ diese Mahnung jedoch verpuffen.
Der Gesetzgeber hatte seinerseits bereits einen vorsichtigen Schutzmechanismus ins Gesetz geschrieben. Denn er unterscheidet zwischen sogenannten Erhebungs- und Hilfsmerkmalen und gibt vor, dass letztere möglichst früh zu löschen sind.
Hilfsmerkmale sind die, „mit deren Hilfe man zwei Datenbanken miteinander verheiraten kann“, erklärt Aretz. Das muss man in etwa so vorstellen: „Damit ich den Datensatz zu Max Mustermann aus der Datenbank A dem Datensatz zu Max Mustermann in der Datenbank B zuordnen kann, brauche ich ein Hilfsmittel, beispielsweise die Personalausweisnummer.“
Sobald die Zuordnung geklappt hat, könne man das Hilfsmittel löschen, spätestens nach drei Jahren. „Man rechnet also damit, dass die Daten in dieser Zeit irgendwo herumliegen“, so Aretz. Das verstoße gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Erforderlichkeit. Danach dürfen Daten nur dann verarbeitet werden, wenn dies gegenwärtig erforderlich ist. Sie dürfen also nicht vorgehalten werden für den Fall, dass man sie mal braucht.
Dabei handele es sich faktisch nicht mehr um statistische Daten. „Hier müssen wir von personenbezogenen Daten sprechen“, so Bock. Dass das StBA die Daten zentral bei sich und über einen so langen Zeitraum speichert, mache es zu einem attraktiven Ziel für Angreifer. Im Zweifelsfall bekomme es sogar nicht einmal unbedingt jemand mit, wenn an dieser Stelle Daten abfließen.
„Die informationelle Macht von Staat und Verwaltung“Daten von Bürger*innen in dieser Art und Weise miteinander zu verknüpfen und zentral zu speichern, verstoße laut Bock außerdem gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Der besage nämlich auch, dass die Verwaltungsbereiche voneinander getrennte Datenhaltungen haben.
Die Trennung hier aufzuheben, widerspreche dem verfassungsmäßigen Schutz der Bürger*innen vor den übermächtigen Zugriffen einer Verwaltung oder Regierung. Die dürften keine Profile zu einzelnen Bürger*innen anfertigen. Es bedeute Schutz der Demokratie, wenn keine staatliche Stelle übermäßig mächtig wird. „Doch was hier aufgebaut wird, ist eine massive informationelle Macht von Staat und Verwaltung.“
Diese Dynamik nehme zu, wenn der Referentenentwurf durchkommt und das StBA zusätzliche Daten zu den Beschäftigungsverhältnissen und Ausbildungswegen der Bürger*innen verarbeiten kann, so Bock.
Der Referentenentwurf liegt nun den Bundesländern, Verbänden, Organisationen und Institutionen vor. Sie haben die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
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Anlasslose Massenüberwachung: Messenger Signal wird Deutschland verlassen, wenn Chatkontrolle kommt
In den kommenden Tagen wird die Bundesregierung entscheiden, wie sie am 14. Oktober in der EU zur Chatkontrolle abstimmt. Eines ist klar: Kommt die Chatkontrolle, wird es keine verschlüsselte und sichere Kommunikation mehr geben.
Noch ist der Messenger Signal in Europa verfügbar. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CHROMORANGEDer beliebte sichere Messenger Signal hat angekündigt, dass er Deutschland und Europa verlassen wird, wenn die Chatkontrolle kommt und sich keine Wege ergeben, sich dieser anlasslosen Massenüberwachung der privaten Kommunikation zu verweigern. Das hat Signal-Chefin Meredith Whittaker gegenüber der dpa gesagt, wie Tagesschau und Heise berichten. Es deutet sich an, dass eine Entscheidung über die Chatkontrolle am 14. Oktober fallen könnte – und die Position der Bundesregierung ist dabei entscheidend.
„Wenn wir vor die Wahl gestellt würden, entweder die Integrität unserer Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien zu untergraben oder Europa zu verlassen, würden wir leider die Entscheidung treffen, den Markt zu verlassen“, sagte Meredith Whittaker der Nachrichtenagentur dpa.
Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) richten soll. Sie wird seit drei Jahren kontrovers in der EU verhandelt, weil die Verordnung Vorschriften enthält, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Dateien aller Menschen auf deren Smartphones und Endgeräten ohne jeden Verdacht zu durchsuchen.
Chatkontrolle als Bedrohung für Privatsphäre und DemokratieDieses Durchleuchten von Dateien würde dazu führen, dass eine verschlüsselte und sichere Kommunikation für niemanden mehr möglich ist, weil die Dateien schon vor der eigentlichen Verschlüsselung angeschaut werden können. Die komplette IT-Fachwelt, führende Sicherheitsforscher, Wissenschaftler:innen aus aller Welt sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art lehnen daher die Chatkontrolle als Bedrohung für die Demokratie vehement ab. Das Suchen nach Inhalten ist technisch nicht auf bestimmte Inhalte zu begrenzen, sondern könnte in wenigen Handgriffen auch auf politisch missliebige Inhalte ausgeweitet werden.
Signal-Chefin Whittaker sagte der dpa, dass ihr Messenger niemals die Integrität seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben werde. „Sie garantiert die Privatsphäre von Millionen und Abermillionen von Menschen auf der ganzen Welt, oft auch in lebensbedrohlichen Situationen.“ Signal lehne deshalb die Chatkontrolle ab. „Es ist bedauerlich, dass Politiker weiterhin einer Art magischem Denken verfallen, das davon ausgeht, dass man eine Hintertür schaffen kann, auf die nur die Guten Zugriff haben.“
Bundesregierung mauertWährend der Ampel-Regierung war die Ablehnung der Chatkontrolle nach anfänglichen Unstimmigkeiten mit dem Innenministerium relativ sicher. Das hat sich mit der neuen schwarz-roten Regierung geändert.
Die neue Bundesregierung, aber auch das beteiligte Innenministerium, das Justizministerium und der Digitalminister machen derzeit keine Aussagen, wie sie zur Chatkontrolle stehen und wie Deutschland am 14. Oktober im EU-Rat stimmen wird. Eine Entscheidung in der Bundesregierung soll in den nächsten Tagen fallen.
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Vietnamesisch-deutsches Exilmedium: „Wenn Facebook dieses Konto löscht, sind wir tot“
Das vietnamesischsprachige Nachrichtenportal Thoibao, das in Berlin sitzt, kämpft um sein Überleben. Facebook gefährdet die Finanzierung des Exilmediums. Und der größte private Konzern Vietnams überzieht den Chefredakteur mit Abmahnungen.
Der Journalist und Chefredakteur Trung Khoa Lê kämpft seit Jahren gegen Zensur und Angriffe auf sein Nachrichtenportal Thoibao. – CC-BY-SA 4.0 Trung Khoa LêThoibao ist eines der reichweitenstärksten Nachrichtenportale in vietnamesischer Sprache außerhalb Vietnams. Die Redaktion besteht vor allem aus einem Raum, in dem Chefredakteur Trung Khoa Lê zwischen mehreren großen Bildschirmen, die an den Wänden montiert sind, hin und her blickt. Auf einem sieht Lê in Echtzeit, wo und wie oft seine Webseite thoibao.de weltweit aufgerufen wird. Einen anderen nutzt er, um Beiträge auf Facebook und YouTube zu posten – Plattformen, über die er seine Leser*innenschaft in Vietnam erreicht. Ein weiterer zeigt Aufnahmen von Überwachungskameras, die rund um das Büro installiert sind. Denn aufgrund seiner Berichterstattung lebt Lê in ständiger Gefahr.
Im Jahr 2018 hat die vietnamesische Armee Lê als Staatsfeind eingestuft. Er hat mehrfach Morddrohungen von mutmaßlichen Anhänger*innen des vietnamesischen Regimes erhalten. Der Journalist steht unter Personenschutz des Landeskriminalamtes Berlin, die Polizei kommt regelmäßig zu seinem Büro im Dong Xuan Center, Berlins größtem Markt für asiatische Waren.
Nun ist auch seine Plattform Thoibao gefährdet. „Wir werden gerade massiv von vielen Seiten gleichzeitig angegriffen: Cyberattacken, unsere Konten auf Facebook werden gelöscht und der größte Konzern Vietnams versucht uns einzuschüchtern“, sagt Lê. Die Angriffe seien politisch motiviert, da Thoibaos unabhängige Berichterstattung der vietnamesischen Regierung in Hanoi ein Dorn im Auge ist. Insbesondere die Löschung der Facebook-Konten bedrohe die finanzielle Grundlage der Redaktion.
Die Leser*innenschaft wächst rasantLê berichtet seit 2008 zu politischen Entwicklungen in Vietnam und weltweit. Thoibao hat dank eines großen Netzes an Informant*innen viele exklusive Nachrichten aus der vietnamesischen Politik. Seit der Einstellung vietnamesischsprachiger Medienangebote in Voice of Amerika und Radio Free Asia in den USA durch die Trump-Administration wächst die Leser*innenschaft rasant. Laut eigenen Angaben erhalten alle Kanäle der Redaktion zusammen rund 700 Millionen Zugriffe im Monat, die meisten davon aus Vietnam.
Facebook ist der wichtigste Kanal. Aufgrund der vom Staat zensierten Medien ist die Plattform die Hauptnachrichtenquelle in Vietnam. Doch nun entfernt Facebook nach und nach die Konten der Redaktion. Zwei Konten, Thoibao.eu und Thoibao.news, wurden vergangenes Jahr gelöscht. Nun ist auch das Hauptkonto Thoibao.de mit 1,2 Millionen Followern vom Löschen bedroht. Ein Beitrag im August soll laut Facebook gegen die Gemeinschaftsstandards zu Suizid, Selbstverletzung und Essstörungen verstoßen haben. Das Video enthalte möglicherweise etwas, das andere Personen zu Selbstverletzung veranlassen könnte, heißt es in der Begründung. Allerdings berühre das Video diese Themen nicht annähernd, sagt Lê, es gehe um vietnamesische Polizeigeneräle.
Auch über dem persönlichen Profil von Lê mit rund einer Viertelmillion Followern prangt ein gelbes Warn-Icon: „Für das Profil liegen einige Probleme vor“. Beiträge wurden wegen angeblicher Verletzung der Gemeinschaftsstandards entfernt. Die Redaktion erhob zwar Einspruch, doch das war bislang vergeblich. Nach erneuter Überprüfung blieben die Videos offline – bei den bereits gelöschten Konten war es genau so.
„Sollte auch thoibao.de von Facebook gelöscht werden, sind wir als Medium tot“, sagt der Chefredakteur. Denn dieses Konto ist Thoibaos wichtigste Einnahmequelle. Mit den Werbeeinnahmen bezahlt Lê die Technik und seine 20 Mitarbeiter*innen weltweit. Schon jetzt haben die Einschränkungen zur Folge, dass die Inhalte weniger Menschen ausgespielt werden. Die Einnahmen sind drastisch eingebrochen. Sie betragen nicht mehr rund 17.000 Euro im Monat sondern unter 500 Euro. Lê musste seine Mitarbeiter*innen bereits darum bitten, weniger Inhalte zu produzieren.
Facebook in Vietnam: eine Geschichte der UnterdrückungDie jüngsten Einschränkungen durch Facebook treffen Thoibao zwar besonders hart, sind aber nicht die ersten. 2018 machten Unbekannte Lê ohne sein Wissen zum Administrator einer Facebookseite, die massiv gegen Gemeinschaftsstandards verstieß. Daraufhin sperrte Facebook zeitweise alle von ihm administrierten Seiten inklusive Thoibao. 2021 erschien eine gefälschte Todesanzeige auf Lês Profil. Weil er angeblich tot war, konnte er keine Beiträge mehr posten.
„Vietnams Zensurbehörden ordnen an – Facebook führt aus. Anders kann man die Störmanöver nicht beschreiben, denen das Medienunternehmen Thoibao.de ausgesetzt ist“, sagt die Journalistin und Mitarbeiterin von Thoibao Marina Mai. „Als globales Soziales Netzwerk muss sich Facebook solchen Angriffen widersetzen und Pressefreiheit garantieren“, fügt sie hinzu.
Die vietnamesische Abteilung von Facebook löscht immer wieder regimekritische Posts auf Wunsch der Regierung. Auf Grundlage des sogenannten Cybersicherheitsgesetzes kann Hanoi die Entfernung „schädlicher“ Inhalte – ein weit gefasster Begriff, der oft Kritik am Staat umfasst – innerhalb von 24 Stunden verlangen. So hat Facebook allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 4.520 Inhalte gesperrt.
Um weiterhin im bevölkerungsreichen Land seine Dienste anbieten zu können, macht die Plattform bereitwillig Zugeständnisse an den Einparteienstaat. Mark Zuckerberg, Chef von Meta, dem Konzern dem Facebook gehört, hat Mitarbeiter*innen persönlich angewiesen, sich den Zensurwünschen der Regierung zu beugen, wie die Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US-Senatsausschuss berichtete. Das Land mit den siebtmeisten Facebook-Nutzer*innen weltweit ist für den Konzern ein lukrativer Markt. Etwa 75 Prozent der 100 Millionen Einwohner*innen nutzen die Plattform.
So erging es auch den Konten Thoibao.eu und Thoibao.news, bevor sie endgültig gelöscht wurden. - CC-BY-NC 4.0 Timur Vorkul / netzpolitik.orgFacebook bestreitet nicht, eng mit der vietnamesischen Regierung zusammenzuarbeiten. „Sollten wir feststellen, dass wir zur Einschränkung von Inhalten verpflichtet sind, beschränken wir dies ausschließlich auf das Land, in dem sie illegal sind“, schreibt Meta auf unsere Anfrage. „So stellen wir sicher, dass der Eingriff so gering wie möglich bleibt und diese Regierungsanfragen keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung unserer globalen Community haben“. Unsere Frage, wieso Beiträge und sogar ganze Konten von Thoibao gelöscht und somit auch nicht mehr in Deutschland verfügbar sind, ließ Meta unbeantwortet.
Laut Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, komme Meta dem eigenen Anspruch, Meinungsfreiheit zu garantieren, nicht nach. „Facebook kennt den Fall von Thoibao seit Jahren und weiß, dass die Nachrichtenseite im Visier des vietnamesischen Regimes steht.“ Facebook müsse den Fall gründlich untersuchen und prüfen, ob Hanoi eine mögliche Sicherheitslücke ausnutzt. Osterhaus fordert, „Meta muss seiner Verantwortung endlich nachkommen und die Einschränkungen beenden.“
Lê und Mai setzen sich dafür ein, dass die Inhalte von Thoibao auf Facebook gemäß deutscher Gesetze moderiert werden. Da die Redaktion in Berlin ansässig ist, sind ihre Inhalte durch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit geschützt. „Thoibao ist ein deutsches Medienunternehmen. Deutschland muss unsere Pressefreiheit schützen“, sagt Lê. Die beiden Journalist*innen haben Bundestagsabgeordnete kontaktiert, damit diese auf Meta einwirken und das Recht auf Pressefreiheit für Thoibao verteidigen. „Wenn Deutschland nicht aufpasst, werden die für unsere Demokratie wertvollen Rechte wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit durch Facebook langsam sterben“, warnt Lê vor möglichen Entwicklungen, die auch andere deutsche Medien in Zukunft treffen könnten.
Alte und neue CyberangriffeDie Website thoibao.de wird regelmäßig Opfer von Ddos-Angriffen. Dabei überlasten Hunderttausende gleichzeitige Aufrufe den Server der Seite und legen sie absichtlich lahm. Kürzlich hat ein Cyberangriff es so aussehen lassen, als ob Thoibao selbst einen Ddos-Angriff vorgenommen hätte, und zwar gegen eine Webseite einer Schweizer Universität. Dabei wurde die IP-Adresse des eigentlichen Ddos-Angreifers manipuliert und mit der von Thoibao ersetzt. Ganz so, als ob jemand ein Paket mit einer falschen Absenderadresse sendet. Dass nun auch derartiges IP-Spoofing gegen Thoibao eingesetzt wird, ist laut Lê neu.
Eine weitere Taktik, mit der Thoibao bekämpft wird, sind Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzungen. Eine Seite namens Song Ngam News, die sich als vietnamesisches Nachrichtenportal präsentiert, hat mehrfach eine solche Beschwerde gegen Thoibao eingereicht. In diesen Beschwerden wird verlangt, dass der angeblich kopierte Inhalt aus dem Internet entfernt wird. Doch Lê betont, dass genau das Gegenteil der Fall ist: Inhalte von Thoibao werden kopiert und mit einem älteren Datum versehen, damit diese Version wie das Original aussieht.
Unklar ist, ob es sich bei Song Ngam News um eine seriöse und echte Nachrichtenseite handelt. Eine Analyse des Unternehmens EvenInsight, das auf Cybersicherheit und Website-Analyse spezialisiert ist, zeigt, dass die Seite weitgehend unbekannt ist und kaum Besucher*innen verzeichnet. Die Domain songngam.com wurde vor weniger als zwei Jahren in den Niederlanden registriert. Die Identität des Eigentümers ist nicht öffentlich zugänglich. Als Chefredakteur ist ein gewisser Lê Toàn Khánh genannt, jedoch bleibt unklar, ob es sich hierbei um eine tatsächlich existierende Person handelt.
Besonders problematisch bei solchen Angriffen: Nach jedem Vorfall hat Lê lediglich ein Zeitfenster von 24 Stunden um zu reagieren. Verstreicht die Frist, droht die Abschaltung von Thoibaos Server. Lê vermutet, dass hinter diesen Angriffen die Cyberarmee Vietnams steht, die laut offiziellen vietnamesischen Angaben 10.000 Personen umfasst und unter dem Kommando des Ministeriums für öffentliche Sicherheit agiert. Diese versuche alles, um Thoibao zum Schweigen zu bringen, sagt Lê.
Einschüchterung durch reichsten Mann VietnamsAnfang des Monats ist außerdem eine Abmahnung vom reichsten Mann Vietnams, Phạm Nhật Vượng, eingetroffen. Dieser ist Vorsitzender des größten vietnamesischen Konzerns VinGroup und gilt als der erste Milliardär Vietnams. Er wirft Lê sowie weiteren 67 Organisationen und Einzelpersonen vor, Falschinformationen über seine Unternehmensgruppe und seine Person verbreitet zu haben. Nachdem Lê über die Abmahnung in seinen Videos berichtet hatte, kam vergangenen Donnerstag gleich die zweite an.
Journalist*innen und Blogger*innen hatten auf TikTok, Facebook und YouTube berichtet, dass VinGroups Immobilien-Tochter VinHomes mit enorm hohen Schulden wirtschaftet und das Unternehmen VinFast, das Elektroautos herstellt, Verluste macht. Diese Wirtschaftsdaten stützen sich auf öffentliche Angaben des Konzerns sowie auf Einschätzungen von Finanzanalyst*innen.
Offenbar versucht VinGroup mit den Abmahnungen sein Image zu schützen und Investor*innen vom Rückzug abzubringen. Der Mischkonzern hat bereits in der Vergangenheit versucht, ungünstige Berichterstattung durch Besuche und Verfolgung durch die Polizei zu unterdrücken.
Lês Presserechtsanwalt Raphael Thomas schätzt die Abmahnungen als einen recht hilflosen Versuch ein, Lê einzuschüchtern und kritische Berichterstattung über die Vingroup und Phạm Nhật Vượng zu unterdrücken. „Herrn Phạm Nhật Vượng oder der Vingroup fehlt offenbar das Verständnis dafür, dass auch scharfe Kritik an einem großen Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung zulässig ist“, so Thomas. Die Abmahnungen muten dilettantisch an, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Thoibao seien nicht besonders hoch.
Auch der Menschenrechtsanwalt und Vietnams prominentester Dissident Nguyễn Văn Đài, der in Hessen lebt, ist von der internationalen Abmahnungs- und Klagewelle durch VinGroup betroffen. Seine Anwältin Loan Truong kommt zu der ähnlichen Einschätzung, dass die Abmahnung mangelhaft und die Zuständigkeit deutscher Gerichte äußerst zweifelhaft sind. Đài hat mehrere Gefängnisstrafen in Vietnam abgesessen. 2017 hat er den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes verliehen bekommen.
Laut Lê ist die Kampagne ein Versuch von VinGroup, die Justiz demokratischer Staaten für die Behinderung von Pressefreiheit in Vietnam zu missbrauchen. Neben dem Kampf gegen diese Angriffe bleibt dem Journalisten kaum mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Menschen in Vietnam mit Nachrichten jenseits staatlicher Propaganda zu versorgen.
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Außergerichtliche Einigung: YouTube zahlt 25 Millionen US-Dollar an Trump
Erneut gibt ein milliardenschwerer Medienkonzern kampflos einen Rechtsstreit mit Donald Trump auf. Weil YouTube den Account des US-Präsidenten vor Jahren gesperrt hatte, zog dieser vor Gericht. Die Videoplattform hätte den Fall wohl gewonnen, doch YouTube überweist Trump lieber 25 Millionen US-Dollar aufs Konto.
Offenkundig will sich YouTube bei Trump einschleimen und gibt kampflos ein Gerichtsverfahren verloren. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno BodeMit Alphabet knickt ein weiterer Medienkonzern vor US-Präsident Donald Trump ein. In einem außergerichtlichen Vergleich hat sich das US-Unternehmen, zu dem unter anderem Google und Youtube gehören, darauf geeinigt, knapp 25 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Damit geht ein weiterer Rechtsstreit rund um die Moderation von Inhalten im Internet ohne richterliches Urteil und zugunsten Trumps zu Ende.
Der Löwenanteil, 22 Millionen US-Dollar, soll laut Gerichtsdokumenten an Trump gehen, um damit den pompösen Umbau eines Ballsaals im Weißen Haus zu finanzieren. Den Rest der Summe, 2,5 Millionen US-Dollar, teilen sich die Mitkläger:innen auf, darunter die rechtsnationalistische American Conservative Union und die für Verschwörungserzählungen bekannte Autorin Naomi Wolf. YouTube selbst räumt den Unterlagen zufolge keine Schuld ein.
Die Klage stammt aus dem Oktober 2021. Nach dem Sturm des US-Kapitols durch Trump-Getreue hatten YouTube und andere soziale Netzwerke eine Reihe an Accounts gesperrt, unter anderem den von Donald Trump. US-Konservative versuchten damals mit allen Mitteln, die formelle Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden zu verhindern. Dazu verbreiteten sie auf allen erdenklichen Kanälen Lügen und Desinformation, was schließlich in die gewaltsame, aber letztlich erfolglose Erstürmung des Parlamentsgebäudes mündete.
Begründet hatten die Tech-Konzerne die Account-Sperren mit der Gefahr von Gewalt, die von den Nutzer:innen ausgehen würde. Trump und andere Konservative, die damals von den Online-Diensten geflogen waren, sahen sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.
Mit fragwürdigen Klagen zum ErfolgJurist:innen räumten den Klagen allerdings nur geringe Erfolgsaussichten ein: Das in der sogenannten „Section 230“ gesetzlich verankerte Providerprivileg gibt den Online-Diensten freie Hand bei der Moderation von Inhalten. Zugleich garantiert ihnen die US-Verfassung, dass sie ihre Produkte weitgehend uneingeschränkt ausgestalten können. Ein Anbieter wie YouTube kann in seinen Nutzungsbedingungen beispielsweise das Hochladen mutmaßlich pornographischer oder terroristischer Inhalte untersagen.
In den vergangenen Jahren haben viele Online-Dienste ihre Moderationsregeln wieder gelockert und lassen wieder mehr Desinformation und fragwürdige Inhalte zu. Die Accounts von Trump hat sein politischer Verbündeter Elon Musk gleich nach seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, inzwischen zu X umbenannt, im Jahr 2022 wieder hergestellt.
Alphabet und Meta zogen im Jahr darauf nach, zudem ist Hetze gegen ganze Menschengruppen oder Desinformation über Impfungen auf Instagram, Facebook und YouTube wieder erlaubt. Trump selbst hat sich von den Diensten mittlerweile unabhängig gemacht und verbreitet seine Botschaften vornehmlich auf seinem eigenen Netzwerk „Truth Social“ oder in rechten TV-Kanälen wie Fox News.
Ein Kniefall nach dem anderenÄhnlich gelagerte Verfahren hatten andere Online-Dienste ebenfalls nicht bis zum Ende durchgefochten: Anfang des Jahres zahlte Meta 25 Millionen US-Dollar an Trump, Elon Musks X kam mit 10 Millionen US-Dollar davon. Gegenüber der New York Times bezeichnete der Jura-Professor Carl Tobias diese Kniefälle als Versuch, Einfluß bei der US-Regierung einzukaufen. Es scheint, als wollten sich die Unternehmen bei der Trump-Administration einschmeicheln, so Tobias – völlig ohne Not: „Das Recht war auf ihrer Seite“.
Allein in ihrem offenkundigen Bestreben, sich mit Trump gutzustellen, bleiben die Online-Dienste nicht. Mutmaßlich aus Sorge, bei geplanten Firmenfusionen Probleme mit gleichgeschalteten Regulierungsbehörden zu bekommen, hat sich etwa der US-Medienriese Paramount im Sommer bereit erklärt, Trump außergerichtlich 16 Millionen US-Dollar zu zahlen. In vorauseilendem Gehorsam hatte ABC noch vor Trumps Amtsantritt 15 Millionen US-Dollar an ihn überwiesen.
Der steigende Druck auf die Medienlandschaft macht sich zunehmend bemerkbar. Zuletzt verschwand der Talkshow-Moderator Jimmy Kimmel vorübergehend von den TV-Bildschirmen, weil er sich nach der Ermordnung des rechtsradikalen Charlie Kirk kritisch über das rechte Biotop in den USA geäußert hatte. Sein CBS-Konkurrent Stephen Colbert hat seine Sendung bereits im Juli verloren. Einen Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Übernahme durch Paramount hatten die Eigentümer:innen jedoch zurückgewiesen. Ausschlaggebend seien einig und allein „finanzielle Gründe“ gewesen. Auch im Online-Bereich gab es jüngst eine lang umkämpfte und umstrittene Übernahme: Das US-Geschäft der aus China stammenden Video-Plattform TikTok soll an ein Konsortium aus Trump-Verbündeten verkauft werden.
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Chatkontrolle: Der Digitalminister duckt sich weg
Wenn in Kürze die Entscheidung fällt, ob Europa eine verpflichtende Chatkontrolle bekommt, ist auch die Haltung der Bundesregierung maßgeblich. Doch der Digitalminister mag sich lieber nicht positionieren. Digitale Weichenstellungen und gefährliche Formen technisierter Massenüberwachung sieht er offenbar nicht als sein Metier. Eine Einordnung.
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). – CC-BY 4.0 Leonhard LenzIn wenigen Tagen steht die Entscheidung an, ob es in Europa eine verpflichtende Chatkontrolle geben wird oder ob sich erneut keine ausreichende Mehrheit im Rat der EU-Länder dafür findet. Die deutsche Haltung wird maßgeblich dafür sein, ob die Front der ablehnenden EU-Staaten gegen den Vorschlag der EU-Präsidentschaft Dänemarks stehenbleibt.
Hintergrund ist ein jahrelanger Streit über einen Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Chat-Überwachung, die dem Kampf gegen digitale Gewaltdarstellungen von Kindern dienen soll. Die geplante Chatkontrolle würde alle Anbieter von Messenger- und weiterer Kommunikationsdienste, auch solche mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Scannen nach Missbrauchsfotos und -videos verpflichten. Betroffen wären auch Signal, Threema oder WhatsApp, die von vielen Millionen Menschen genutzt werden.
In den vergangenen Jahren hat sich Deutschland ablehnend gezeigt und sich gegen das automatisierte Scannen verschlüsselter Kommunikation, aber auch gegen die Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das Client-Side-Scanning positioniert. Ob die neue Bundesregierung das genauso hält, ist noch offen. Wir haben daher die Bundesregierung zu der Haltung befragt, die sie bei der anstehenden Entscheidung einnehmen wird.
Von diesen Ländern hängt ab, wie es mit der Chatkontrolle weitergeht
Das Bundesjustizministerium (BMJ) will sich gegenüber netzpolitik.org nicht in die Karten schauen lassen und antwortet auf die Frage nach der Chatkontrolle-Position nur: „Die Federführung“ liege „innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern“. Da sollten wir uns doch hinwenden, meint das BMJ.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat jedoch auch nichts zu sagen: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung grundsätzlich nicht äußern.“
„Von der Seitenlinie“Fragen wir doch die Digitalexperten in der Bundesregierung. Die schwarz-schwarz-rote Koalition hatte schließlich ein neues Ministerium aus der Taufe gehoben, das sich hauptsächlich mit Digitalisierung, digitaler Infrastruktur und Staatsmodernisierung befassen soll. Ein Sprecher des Digitalministeriums (BMDS) antwortet auf Fragen von netzpolitik.org nach der Position des Ministers zur geplanten verpflichtenden Chatkontrolle allerdings nur mit nur zwei Sätzen.
„Wir brauchen Maßnahmen, die wirksam und zugleich angemessen sind. Zu den derzeit auf EU-Ebene vorliegenden Vorschlägen erfolgt eine Positionierung der Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums.“
Auf weitere Fragen, etwa wie Minister Karsten Wildberger (CDU) zum Aufbrechen von Verschlüsselung oder zum Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle steht, wird nicht geantwortet. Der seit Mai amtierende Digitalminister hat außerdem auch keine Position zur freiwilligen EU-Chatkontrolle und den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre.
Das Ministerium verweist stattdessen auf ein Gespräch mit Wildberger vom 11. September. Dort auf die Chatkontrolle angesprochen, äußert sich der Bundesminister folgendermaßen: Er wolle sich in diesen „politischen Prozess“ nicht „von der Seitenlinie“ einbringen. Er werde deswegen seine Meinung nicht dazugeben, da das „nicht hilfreich“ sei, denn dafür „gibt es jetzt einen Prozess“.
Das kann man natürlich anders sehen, ob es für die Diskussionen um eine europaweit verpflichtende Chatkontrolle „hilfreich“ wäre, wenn sich der amtierende Digitalminister von Deutschland nicht an die „Seitenlinie“ stellen, sondern dazu positionieren würde. Allerdings machen seine Äußerungen direkt im Anschluss klar, warum er vielleicht ganz richtig liegt.
Ein Offenbarungseid technischer und politischer InkompetenzWildberger fügt hinzu: „Kinderpornographie“ in Chats, „das geht überhaupt nicht“, das seien Straftatbestände. Davon müsse man aber das Thema der Privatsphäre „säuberlich trennen“. Doch ein zentraler Streitpunkt in der langjährigen Debatte ist es gerade, wie weit man in die Privatsphäre und sogar Intimsphäre von Menschen eingreifen darf, um auf solche Inhalte in ihren Chats zu scannen.
Der Minister postuliert dann, dass er „persönlich eine klare Meinung“ dazu hätte. Die sagt er aber nicht sofort, sondern stellt erstmal folgende Frage in den Raum: „Wie stellen wir sicher, dass wir Rechtsordnung auch in diesem Rahmen sicherstellen?“ Den Versuch einer Antwort auf die wirre Frage macht er nicht. Stattdessen sagt Wildberger: „Wo es um Kinderpornographie geht, am Ende des Tages muss man auch über Deep Fakes reden, da hört bei mir der Spaß auf.“
CSAM Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort CSAM (Child Sexual Abuse Material) über politische Vorhaben im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spendenKein Mensch mit Herz und Hirn würde die digitalen Darstellungen von Gewalt gegen Kinder in die Kategorie Spaß einsortieren. Die Debatte um die Chatkontrolle dreht sich vielmehr um die Frage, zu welchen technischen Maßnahmen die Anbieter von Messenger-Diensten verpflichtet werden sollten, um solche Inhalte massenhaft zu scannen. Dass diese Inhalte verabscheuungswürdig und strafbar sind, stellt niemand in Abrede.
Auf die Nachfrage, ob Anbieter zur Chatkontrolle verpflichtet werden sollen, bemerkt Wildberger, dass seine Antwort darauf eine „nicht politisch gemeinte Formulierung“ sei: „Da muss es eine Lösung für geben.“ Die Luft brennt förmlich vor Spannung, welche technische Idee der Digitalminister nun favorisieren wird. Doch der oberste Digitalisierer murmelt: „Wie die Lösung jetzt hier genau aussieht, das sollen …“ Da endet sein Satz im Ungewissen. Vielleicht sollen es die Experten richten, vielleicht gibt es einen Prozess.
Zuletzt endet die kurze Passage in dem Gespräch mit dem Versprechen, er werde sich „in die Debatte natürlich“ einbringen, wenn es hilfreich und erforderlich wäre. Aber das Thema sei „ein bisschen komplex“, aber „von der Richtung her“ sei er „klar justiert“.
Dass seine Pressestelle auf die Fragen von netzpolitik.org danach, ob angesichts der gesellschaftlichen und auch wirtschaftspolitischen Bedeutung von sicheren Verschlüsselungsmethoden ein Aufbrechen der Verschlüsselung oder ein Client-Side-Scanning im Rahmen einer Chatkontrolle als probate Mittel gelten können, nicht nur keine Antworten gibt, sondern stattdessen einen Hinweis auf diesen Offenbarungseid technischer und politischer Inkompetenz sendet, spricht Bände über den Minister und die Bedeutung seines Hauses innerhalb der Bundesregierung. Das ist nicht mal „Seitenlinie“, das ist eher die Tribüne hinten oben.
Der falsche WegMan fragt sich, unter welchem Stein der Bundesdigitalminister in den letzten Jahren gelebt hat und ob es niemanden in seinem Haus gibt, der ihn dazu briefen konnte, worum es im Streit über die Chatkontrolle geht: um das absichtliche Unterminieren von IT-Sicherheitsmaßnahmen für massenhafte Chat-Scans und um fundamentale Grundrechte.
Wenn in Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung verpflichtende Hintertüren eingebaut werden müssen, tangiert das die Privatsphäre und den Kernbereich privater Lebensgestaltung von Millionen Menschen und unterminiert zudem auf gefährliche Weise die IT-Sicherheit. Darauf weisen seit Jahren alle hin, die beruflich und wissenschaftlich mit IT-Sicherheit zu tun haben. Chatkontrolle ist technisch gesehen schlicht der falsche Weg.
Aber juristisch ist er es auch. Denn dass eine massenhafte anlasslose Überwachung von individueller Kommunikation mit den europäischen Grundrechten konform geht, wird mit guten Argumenten bezweifelt: Der Juristische Dienst des EU-Rats schätzt den aktuellen Vorschlag als rechtswidrig ein. Die Rechtsexperten stützen sich auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2024. Darin heißt es unzweideutig, dass „eine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die alle Nutzer beträfe,“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Dass der Digitalminister innerhalb und außerhalb der Bundesregierung zu so wichtigen Fragen in unser digitalisierten Welt keine Position einnimmt, macht ihn zum Komplizen der Befürworter der Chatkontrolle. Gleiches gilt übrigens für die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), deren Nicht-Positionierung angesichts der zweifellos erheblichen Grundrechtseingriffe ebenso blamabel ist.
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Digitale Souveränität: Wie die Bundesregierung das Fediverse fördern könnte
Die Abhängigkeit von der Tech-Oligarchie und deren Nähe zu Trump sind ein Dauerthema. Dabei wäre eine Förderung dezentraler und gemeinwohlorientierter Infrastrukturen gar nicht so teuer.
Im Gegensatz zu vielen kommerziellen Angeboten sind im freien Internet die Dienste miteinander verbunden. – CC-BY-SA 4.0 Tobias Buckdahn / Bearbeitung: netzpolitik.orgDas Zentrum für Digitalrechte und Demokratie schlägt vor, dass die Bundesregierung stärker in die Förderung digital souveräner und dezentraler Infrastrukturen einsteigen soll. Ausgehend davon, dass die digitale Öffentlichkeit fest in der Hand von ein paar wenigen Tech-Oligarchen sei, müssten jetzt Alternativen wie das Fediverse und auch das AT Protokoll gestärkt werden, damit man in Zukunft überhaupt noch „Wahlfreiheit sowie Souveränität über digitale Plattformen und Datenflüsse“ habe.
Dem Zentrum für Digitalrechte und Demokratie (ZDD) schwebt dabei ein strukturiertes Innovations-Förder-Programm vor. Dieses soll Bund und Länder befähigen, gezielt Strukturen für eine souveräne digitale Öffentlichkeit aufzubauen. Wenn es nach der Organisation geht, soll es schnell gehen: Schon am 18. November könnten Friedrich Merz und Emmanuel Macron beim Europäische Gipfel zur Digitalen Souveränität in Berlin den „Booster“ für offene Infrastruktur verkünden.
Sofortprogramm für digitale SouveränitätAngesiedelt werden sollte die Organisation nach dem Wunsch des Think Tanks bei der Sovereign Tech Agency oder dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS). Alles solle schnell in Gang kommen, damit die Förderung schon 2027 oder 2028 starten könne. Für die Vergabe von Fördergeldern könnten Projekte wie der Prototype Fund als Vorbild dienen, schreibt Markus Beckedahl, der heute Geschäftsführer beim ZDD ist.
Parallel zu Fördergeldern solle es auch Beratungsstrukturen für Behörden, Medien, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft geben, abrunden soll das Programm begleitende Forschung. Neben diesen Maßnahmen solle auch die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen: Nach dem sogenannten +1-Prinzip sollten alle Ministerien mindestens eine gemeinwohlorientierte, dezentrale Plattform nutzen. Dies ließe sich auch einfach in der Geschäftsordnung verankern.
Zusätzlich könnte in Rundfunkstaatsverträgen verankert werden, dass öffentlich-rechtliche Sender immer auch im Fediverse publizieren müssen – und sich nicht auf kommerzielle Plattformen beschränken dürfen. Im Gemeinnützigkeitsrecht könne zudem verankert werden, dass Open Source gemeinnützig wird.
Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie geht davon aus, dass man schon mit einem zweistelligen Millionenbetrag eine digitale Infrastruktur gestärkt werden könne, die wirklich unabhängig, demokratisch und innovativ sei.
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Gesichtserkennung gegen Grundrechte: Ungarn verbietet auch Pride in Pécs
Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész MártonNach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.
Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.
Per Gesichtserkennung identifizieren – wegen einer OrdnungswidrigkeitDie Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.
Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.
Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.
Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.
Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der RechtslageSchon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.
Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.
Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.
„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.
Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.
Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze
Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zuZum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.
Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.
Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.
In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.
Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.
Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen UnionIn Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.
Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.
Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.
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Online-Investmentplattformen: Die Spur eines Millionenbetrugs
Sie versprechen ihren Opfern das große Geld, doch dann ist alles weg: Vermeintliche Online-Investmentplattformen betrügen Menschen um Millionen. Den Drahtziehern auf die Schliche zu kommen, ist schwierig. Eine Recherche hat neue Informationen zu einem Betrugsnetzwerk aufgedeckt.
Schnell reich mit Online-Investmentplattformen? – Alle Rechte vorbehalten Spoovio für Investigate EuropeIm Sommer 2020 klickte Anna Leitner auf eine Online-Anzeige. Die erweckte den Anschein, als würde Red-Bull-Gründer Dietrich Mateschitz ein bislang kaum bekanntes, aber garantiert sicheres Investment-Geheimnis verraten. Die Sekretärin einer Grazer Hochschule folgte dem Link, registrierte sich auf einer Plattform namens PrimeOT und bekam wenige Tage später eine Mail von ihrem vermeintlichen persönlichen Finanzberater.
Schnell wurde der Kontakt vertraulich. Der Mann habe von seinen Wochenenden mit Frau und Kindern erzählt, erinnert sich Leitner heute. Bereits Anfang September 2020, kurz nach dem ersten Telefonat, forderte er sie zur ersten Überweisung auf: 10.000 Euro.
In den Monaten darauf gab der Berater vor, für Leitner das Geld in Kryptowährungen zu investieren. Zunächst wuchsen die Gewinne und mit ihnen die Einsätze. „Es ging schnell darum, ob ich nicht noch mehr Geld auftreiben könnte“, sagt Leitner. In den wenigen Monaten bis zum Jahreswechsel 2021 hatte sie fast 30.000 Euro überwiesen.
Was Leitner damals nicht wusste: Dietrich Mateschitz warb nicht wirklich für das Investment, und ihr angeblicher Finanzberater war keiner. Er arbeitete nicht für eine seriöse Plattform, sondern mutmaßlich für ein Callcenter auf dem Balkan und war so Teil einer millionenschweren Betrugsmasche. Und sie war längst nicht das einzige Opfer.
„Ich besorge dir drei Häuser in Spanien“Ob PrimeOT oder anders, die Namen der einzelnen Portale wechseln, auch wenn einige von ihnen aus dem gleichen Netzwerk stammen. Gemeinsam ist ihnen die Masche, mit der sie Menschen hereinlegen: Zunächst ködern die Betrüger neue Opfer mit Google- oder Meta-Anzeigen. Nach der Registrierung beginnt sofort der Druck.
Ende 2017 klickte Malcolm, ein teilpensionierter Manager aus der Ölindustrie im Nordosten Englands, auf eine Google-Anzeige von Greenfields Capital. Nach einer ersten Investition von 500 Pfund rief ihn am nächsten Tag ein Broker an, und drängte ihn, 34.000 Pfund einzuzahlen.
„Er versprach mir, das Geld innerhalb einer Woche zu verdoppeln und die Gewinne direkt in mein Bankkonto zu zahlen“, erinnert sich Malcolm. „Natürlich kam nichts zurück.“ Alarmiert durch seinen plötzlichen Verlust, schaute sich Malcolm die Firma genauer an. Bald erkannte er, dass die Londoner Adresse auf der Website gefälscht war.
John, ein 64-jähriger Bauunternehmer aus Schottland, stieß 2018 auf eine Anzeige für FX Trade Market. Die Website prahlte mit angeblicher Unterstützung der britischen Version der Fernsehshow Höhle der Löwen, Dragon’s Den.
Der Broker, der ihn anrief, war charmant und glaubwürdig, erinnert sich John. Von dem Geld wollte er eigentlich ein Haus in Spanien kaufen. Heute erzählt John: „Er sagte mir: Ich besorge dir drei Häuser in Spanien.“ Zwischen 2018 und 2019 überwies er 25.000 Pfund und überzeugte sogar seine Tochter zu investieren. Online wuchs sein Portfolio scheinbar auf 130.000 Pfund. Doch eines Tages war alles verschwunden. „Als ich niemanden mehr erreichen konnte, hat mich das Jahre meines Lebens gekostet.“
Razzia im CallcenterIn Belgrad, keine 500 Kilometer von Graz entfernt, wirkte das Callcenter Olympus Prime eher wie ein florierendes Tech-Start-up. Untergebracht in einem modernen Gebäude in einem aufstrebenden Geschäftsviertel von Belgrad, teilte sich die Firma die Adresse mit einem chinesischen Kulturzentrum und einem gehobenen Hotel. Doch als die serbische Polizei an einem regnerischen Morgen im Januar 2023 die Räume des Callcenters betrat, stieß sie auf die Schaltzentrale eines internationalen Betrugsnetzwerks.
„Die Büros sahen vollkommen normal aus, wie in jedem gewöhnlichen Unternehmen, viele Schreibtische, Stühle und Computer“, sagt der Leiter der Abteilung High-Tech-Kriminalität der serbischen Staatsanwaltschaft, Boris Majlat. Ihn überraschte auch, dass sich die rund 50 Mitarbeiter nicht rührten, obwohl bewaffnete Beamten die Räume durchsuchten. Tatsächlich waren sie auf solche Situationen vorbereitet worden: In einem bei der Razzia beschlagnahmten Trainingsvideo erklärten Manager ihren Angestellten, wie sie sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollten. „Sagen Sie, sie bieten nur Schulungsmaterial an“, hieß es, „nicht mehr.“
Die Razzia war Teil eines sogenannten Aktionstages von Europol. Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg durchsuchten Beamte mehr als 20 Standorte in Serbien, Bulgarien und Zypern. Neben Olympus Prime stürmten Ermittler allein in Belgrad drei weitere Callcenter. Von dort aus kontaktierten Callcenter-Agenten ihre Opfer mutmaßlich überall in Europa. Mit falschen Namen, Identitäten und einstudierten Verkaufsargumenten soll sich die Mitarbeiter als Broker ausgegeben haben, um Vertrauen aufzubauen und den Opfern ihr Geld abzunehmen. Fast 300 Personen wurden festgenommen.
Investment-Betrüger bringen Jahr für Jahr alleine in Deutschland Opfer um mehr als eine Milliarde Euro, schätzt ein führender Ermittler im Gespräch mit Investigate Europe. In Österreich ist die Masche mit den vermeintlichen Online-Investmentplattformen inzwischen das größte Betrugsphänomen. Jedes Jahr verlieren Österreicherinnen und Österreicher wie Anna Leitner so einen hohen Millionenbetrag.
Alleine das Netzwerk, in deren Callcenter die Beamten Anfang 2023 stürmten, soll laut dem LKA Baden-Württemberg weltweit über 70.000 Menschen getäuscht haben, darunter 2.000 Menschen in Deutschland. Die Täter sollen dabei schätzungsweise 250 Millionen Euro mit Anlagebetrug wie dem vermeintlichen Krypto-Handel eingestrichen haben, fast 50 Millionen davon in Europa.
In Belgrad hat die Staatsanwaltschaft nun 21 Personen angeklagt für ihre Beteiligung an dem Betrugsnetzwerk. Das Gericht muss die Anklage noch annehmen. Die mutmaßlichen Drahtzieher blieben für die Behörden bislang im Dunkeln.
Diese Recherche von Investigate Europe und des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN), die auch bei netzpolitik.org erscheint, zeigt, wie der Geschäftsmann Eliran Oved und seine Frau Liat Kourtz Oved aus Tel Aviv über ein Geflecht von Briefkastenfirmen und Strohmännern mutmaßlich im Zentrum des Netzwerks stehen.
Die Spur der OvedsAuf Social Media wirken die Oveds wie eine erfolgreiche Familie: Sie posten Fotos von exotischen Urlauben und Kostümpartys. Eliran Oved besitzt zugleich den israelischen Fußballverein Bnei Yehuda. Kürzlich zeichnete der israelische Präsident Oved sogar aus für das soziale Engagement seines Klubs.
Doch hinter dieser Fassade läuft offenbar ein lukratives Geschäft jenseits der Stadien und Preisverleihungen. Oved ist wegen Geldwäsche vorbestraft und betrieb eine illegale Glücksspiel-Website. Dafür saß er ein Jahr im Gefängnis. Diese Recherche zeigt, wie er und seine Frau mit den mutmaßlichen Scam-Callcentern verbunden sind. Über sechs Monate wertete das Recherche-Team Dutzende Handelsregister-Dokumente aus und legte die geschäftlichen Verbindungen der Oveds zum mutmaßlichen Millionenbetrug offen. Eliran Oved und Liat Kourtz Oved selbst ließen eine umfangreiche Anfrage zu den Vorwürfen unbeantwortet.
Das im Januar 2023 gestürmte Callcenter, Olympus Prime, gehört einem engen Vertrauten der Oveds. Auch die drei weiteren durchsuchten Callcenter lassen sich mit dem Paar in Verbindung bringen. Von den Büros aus sollen die Callcenter-Agenten Produkte von Marken angeboten haben, deren Spur zu den Oveds und ihren Geschäftspartnern führt.
Zu diesen Trading-Plattform-Marken gehören FXVC, Greenfields Capital und PrimeOT, jene Plattform, auf der die Grazer Sekretärin Anna Leitner knapp 30.000 Euro investierte. Inzwischen sind alle Webseiten offline.
Aus den Callcentern, die in Verbindung zum Oved-Netzwerk stehen, sollen Mitarbeiter Menschen in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Irland betreut haben, aber auch Menschen in Kanada und Australien. Investigate Europe und BIRN liegt eine Opferliste vor, die bei der Durchsuchung bei Olympus Prime sichergestellt worden ist. Darauf sind Verluste einzelner mutmaßlicher Opfer vermerkt, von wenigen hundert bis hin zu mehr als einer Million Euro.
Leeds United, Strohmänner und SponsorenverträgeEiner der bekanntesten Betrugsmarken, FXVC, wurde 2020 sogar offizieller Partner des britischen Fußballklubs Leeds United. Dokumente, die Investigate Europe und BIRN vorliegen, legen nahe, dass FXVC aus den Räumen von Olympus Prime betrieben wurde. Der Premier-League-Deal verschaffte riesige Sichtbarkeit im britischen Markt: Das Logo prangte im Stadion, Millionen Zuschauer sahen es wöchentlich. Im April 2021 entzog die britische Finanzaufsicht FCA FXVC schließlich die Lizenz wegen „irreführender Finanzwerbung“.
Auf dem Papier gehörte FXVC einer zypriotischen Holding, die vorgeblich von Strohmännern geleitet wurde. Tatsächlich findet sich in den Bilanzen ein anderer Name als ultimativ wirtschaftlich Berechtigte: Kourtz Oved. Dieses Muster zeigte sich immer wieder. Offiziell gehören diverse Unternehmen Geschäftspartnern der Oveds. Doch gesteuert wurden diese offenbar von dem Paar.
Zu den wichtigsten Strohmännern gehörten der zypriotische Ex-Fußballer Nikos A., die bulgarische Anwältin Vera A. und Miloš R., ein Serbe mit bulgarischem Pass. Keine dieser Personen antwortete auf Anfragen zu den Vorwürfen. R. ist derzeit in Serbien wegen des Verdachts auf Geldwäsche angeklagt. Zusammen führten die drei als Direktoren fünf Oved-Firmen und hielten Anteile an 14 weiteren Unternehmen des Netzwerks.
Belgrader VertriebsbürosIm Gegensatz zu ihren Opfern sollen die Callcenter-Broker in Belgrad satt verdient haben. Verglichen mit dem serbischen Durchschnittsgehalt von rund 900 Euro im Monat gehörten die Mitarbeiter mit ihren Grundgehältern und Boni zu den Topverdienern des Landes. Manche kassierten monatliche Provisionen von 60.000 bis 80.000 Euro.
Im Olympus-Prime-Callcenter sollen fünf Teams rund um die Uhr gearbeitet haben, aufgeteilt nach Sprache und Region. Das deutschsprachige Team „Panzer“ soll sich um Opfer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gekümmert haben, andere Teams kümmerten sich um Skandinavien und den englischsprachigen Raum. Interne Chats, die die Polizei sicherstellte, zeigen die Verachtung gegenüber den Kunden: „Idioten“, hieß es in einem Chat. Als ein Opfer 40.000 Euro investieren wollte, schrieb ein Kollege: „Super, schnapp’s dir!“
Die Mitarbeiter sollen länderspezifische Decknamen wie „Jack Weiss“ oder „James Eastwood“ genutzt haben. Ihre Kunden lockten sie offenbar zunächst mit kleinen, scheinbar realen Gewinnen, dann drängte sie diese zu immer höheren Einzahlungen.
Die serbische Staatsanwaltschaft beschreibt Olympus Prime als ein hierarchisches Unternehmen. An der Spitze sollen israelische Manager gestanden haben, das Tagesgeschäft leiteten serbische Führungskräfte, am Telefon arbeiteten lokale Agenten. Offizieller Eigentümer: Nikos A., der Ex-Fußballer und Strohmann der Oveds.
„Wir haben es nicht mit Amateuren zu tun. Das ist organisierte Kriminalität. Wenn wir nicht reagieren, verlagern sie den Standort einfach und machen weiter“, warnt der serbische Staatsanwalt Boris Majlat, der in dem Fall ermittelt.
„Wenn wir nichts tun, ziehen sie einfach weiter“Trotz der Festnahmen Anfang 2023 sind viele Schlüsselfiguren noch immer auf freiem Fuß. Majlat sagt: „Wir haben es mit transnationalem, krypto-basiertem Betrug zu tun, aber die Gerichte behandeln es wie einen normalen Fall.“ Er fordert spezialisierte Einheiten. „Ohne diese können wir nicht gewinnen.“
Seit 2019 leitet der Bamberger Staatsanwalt Nino Goldbeck eine Ermittlungsstelle für den Investment-Betrug. Über die Arbeit sagt er, „Wenn wir ein Callcenter mit 200 Beschäftigten durchsuchen, landet davon nur ein Bruchteil in Haft“. Gründe dafür seien Ressourcenknappheit, Priorisierungsfragen sowie unterschiedliche Rechtsrahmen. Die Bamberger Ermittler ließen seit 2019 europaweit 15 Durchsuchungen durchführen. Bisher wurden ungefähr 80 Personen abschließend rechtskräftig verurteilt.
In Serbien laufen die Ermittlungen weiter. Mit führenden Verdächtigen im Ausland und vielen Jurisdiktionen sei es aber extrem schwer, Recht durchzusetzen. Zu den Oveds selbst wollte die Staatsanwaltschaft „keinen Kommentar“ abgeben.
In Deutschland hat inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe das Verfahren an sich gezogen. Fünf Jahre nach den mutmaßlichen Taten und mehr als zwei Jahre nach den Durchsuchungen in Serbien, Bulgarien und Zypern hat diese noch immer keine Anklage erhoben. Die zuständigen Staatsanwälte äußern sich zu dem laufenden Verfahren nicht.
Gegen die Oveds und deren mutmaßliche Strohmänner wurde bisher keine Anklage erhoben wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem serbischen Callcenter-Betrug, der in diesem Artikel geschildert wird.
Viele Opfer kämpfen noch immer mit den Folgen. Manche wollten gar nicht reden, aus Angst, erneut ins Visier zu geraten. Andere sagten, die Erinnerungen seien zu schmerzhaft. Auch Anna Leitner fällt es nicht leicht, darüber zu sprechen, wie sie ihr Erspartes über die vermeintliche Investment-Plattform PrimeOT verlor.
„Die haben mich rausgeschmissen“Binnen vier Monaten hatte Leitner fast 30.000 Euro investiert. Im Januar 2021 erkannte sie, dass sie in eine Betrugsmasche geraten war. Da war es zu spät. „Ich wollte mein Geld ausgezahlt bekommen“, erinnert sich Leitner heute. Doch ihr vermeintlicher Finanzberater habe nur Ausreden präsentiert. In einer E-Mail bat sie ihn um ein Gespräch. Doch der Mann, der bis dahin auch mal von seiner Familie geplaudert hatte, meldete sich nicht mehr. Kurz darauf konnte Leitner sich nicht mehr auf der Investment-Webseite einloggen. Heute sagt sie: „Die haben mich rausgeschmissen.“
„Dann wurde mir klar, dass ich Scheiße gebaut habe“, sagt Leitner. Mit einer Berliner Anwaltskanzlei versuchte sie im März 2021, ihr Geld zurückzuholen. Doch alle Bemühungen liefen ins Leere. Im Herbst 2023 schrieb ihr Anwalt, dass „trotz unserer Bemühungen, Beschwerde und Übersendung weiterer Ermittlungsansätze“ die Staatsanwaltschaft Graz „die Ermittlungen gegen die PrimeOT eingestellt hat“. Auf Nachfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Graz die Einstellung des Verfahrens.
Trotz allem expandieren die Oveds unterdessen weiter. Unlängst brachten sie über eine Offshore-Gesellschaft neue Marken auf den Markt: Klips.com und 50K.trade.
Dieser Artikel ist der erste Teil der Recherche „Scam Europe“, die vom Balkan Investigative Network (BIRN) geleitet wurde sowie von Investigate Europe, einem Journalistenteam, das länderübergreifend arbeitet. Die Recherche wird gemeinsam mit Medienpartnern in acht Ländern veröffentlicht, darunter auch Altreconomia, Balkan Insight, EU Observer, The Irish Times, La Libre, Público sowie Der Standard. Dieses Projekt wurde unterstützt von IJ4EU (Investigative Journalism for Europe).
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Eine Patientenakte für alle: Das gebrochene Versprechen
Die „ePA für alle“ wird nun für Praxen und Co. verpflichtend, trotz fortbestehender Sicherheitsbedenken und anhaltender technischer Probleme. Die Misere ist hausgemacht und geht zulasten der Versicherten. Ein Kommentar.
Einst galt das Versprechen, die ePA werde eine patientengeführte Akte sein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Maran BashirAls „größtes Digitalisierungsprojekt“ der bundesdeutschen Geschichte hatte Karl Lauterbach (SPD) sein Herzensprojekt beworben. Die elektronische Patientenakte (ePA) werde den Versicherten viele Vorteile bringen, versprach der ehemalige Bundesgesundheitsminister.
Inzwischen ist klar: Die ePA ist ein weiterer großer Fehlstart in der deutschen Digitalisierungsgeschichte. Es krankt bei der Sicherheit, die technische Implementierung in den Praxen und Krankenhäusern verläuft schleppend und nur ein Bruchteil der Versicherten nutzt die Patientenakte aktiv.
Die Misere kommt wenig überraschend – und sie ist hausgemacht. Von Anfang an stand bei der ePA Schnelligkeit statt Gründlichkeit im Mittelpunkt. Die Sicherheit geriet zur Nebensache, Datenschutz und Datensicherheit sollten beim Heben des „Datenschatzes“ nicht im Wege stehen. Das Nachsehen haben die Versicherten: Sie verlieren zunehmend die Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten.
Politische Verantwortung? Fehlanzeige.Das überstürzte Tempo gab der ehemalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor. Offenkundig wollte er die ePA um jeden Preis in seiner Amtszeit einführen.
Obwohl Gesundheitsdaten zu den besonders sensiblen Daten zählen, wurden begründete Sicherheitsbedenken offenkundig mehrfach nicht ernst genug genommen. Bereits vor der Pilotphase zeigten Sicherheitsforschende des Chaos Computer Clubs, dass die ePA löchrig war wie ein Schweizer Käse. Lauterbach versprach daraufhin einen bundesweiten Start „ohne Restrisiko“. Doch pünktlich zum Rollout im Mai wiederholte sich das Spiel.
Statt Verantwortung für dieses Desaster zu übernehmen, tauchte der Minister ab. Und die Gematik, die für die technische Umsetzung der ePA zuständig ist, verharmlost die Risiken bis heute: Die Angriffsszenarien seien theoretischer Natur und hundertprozentige Sicherheit gebe es ohnehin nicht. Mit dieser Strategie kann es kein Vertrauen geben.
Vielerorts herrscht ChaosDer immense Zeitdruck stellt auch die Praxen vor hohe Hürden. Wie schon bei der Einführung des E-Rezepts häuften sich in den vergangenen Monaten die Stör- und Ausfälle. Selbst die amtierende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) räumt ein, dass es mehr Stabilität brauche, „keine Frage“.
Weil unter anderem Software-Updates fehlen, kann ein Fünftel der Arztpraxen noch nicht mit der ePA arbeiten. Bei den Krankenhäusern ist es noch dramatischer: Nur ein Fünftel von ihnen wird die ePA wohl bis zum Jahresende einsetzen können. Sie fordern mehr Zeit für die anstehende „Herkulesaufgabe“.
Ein längerer Vorlauf und eine bessere Kommunikation der Verantwortlichen untereinander hätten dieses Chaos verhindern können. Nina Warken lässt sich indes nicht beirren, sie setzt den Kurs ihres Amtsvorgängers fort.
Widerspruchsmöglichkeiten wurden ausgehebeltUnd die Versicherten? 70 Millionen Menschen haben nun eine ePA. Doch gerade einmal drei Prozent von ihnen nutzen sie aktiv. Für die übergroße Mehrheit ist sie kein Thema. Damit ist die ePA meilenweit davon entfernt, eine versichertengeführte Akte zu sein.
Zumal die Kontrollmöglichkeiten der Versicherten zunehmend eingeschränkt wurden – ungeachtet der massiven Kritik von Patient:innenverbänden, Verbraucher- und Datenschützer:innen. Sämtliche Informationen, die in der ePA hinterlegt sind, können alle Behandelnden nun standardmäßig einsehen: von der Psychotherapeutin und dem Physiotherapeuten, vom Hausarzt über die Zahnärztin bis zum Kleinstadtapotheker.
Wer den Zugriff für bestimmte Behandelnde einschränken möchte, braucht sehr viel Geduld und darf keine Einstellung übersehen. Denn auch die Medikationsliste und die Abrechnungsdaten fließen automatisiert in die ePA und geben Sensibles preis.
Für die Wirtschaft, nicht für die Patient:innenDamit zeigt sich immer deutlicher, wozu die ePA künftig vor allem dienen soll: als Datensilo für die Pharma-Forschung und -Industrie.
Erst vor wenigen Wochen pries Gematik-Geschäftsführerin Brenya Adjei die ePA als „state of the art“ und „KI-ready“. Karl Lauterbach spornte an, dass die ePA für „einen der größten Datensätze weltweit“ sorgen werde. Mit den Daten und viel KI könne Deutschland zum Vorreiter in der Digitalmedizin werden. Die großen Tech-Unternehmen seien ebenfalls an den Gesundheitsdaten der Deutschen interessiert, frohlockte der damalige Gesundheitsminister vor knapp einem Jahr.
In der EU laufen derweil die Vorbereitungen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Hier sollen in den kommenden Jahren die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen gesammelt und grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Auch die Daten aus der ePA sollen dort hinein fließen.
Den Bürger:innen verspricht die EU-Kommission strengen Datenschutz, Datensicherheit und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten. Die zugrundeliegende Verordnung sieht jedoch etliche Ausnahmen bei deren Widerspruchsmöglichkeiten vor. Kritiker:innen warnen schon jetzt, dass der EHDS vor allem ein Datenraum für die Wirtschaft sein werde, nicht aber für die Patient:innen.
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Gesundheitsdigitalisierung am Limit: Warum es bei der elektronischen Patientenakte noch immer hakt
Die elektronische Patientenakte soll das Herzstück der Gesundheitsdigitalisierung sein – ein zentraler Speicher für Diagnosen, Rezepte und Befunde, leicht zugänglich für Versicherte. Ab dem 1. Oktober müssen alle Praxen, Apotheken und Krankenhäuser die digitale Akte nutzen. Doch der ePA-Start stockt gewaltig.
Die elektronische Patientenakte gilt als Herzstück der digitalen Gesundheitsversorgung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Olivier ColletDie elektronische Patientenakte (ePA) erreicht einen neuen Meilenstein: Ab dem 1. Oktober sind alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen und dort Diagnosen, Behandlungen und Medikationen zu hinterlegen. Wer das nicht tut, muss schon bald mit Sanktionen wie Honorarkürzungen rechnen.
Während der Einführungsphase seit Jahresbeginn war die Nutzung der ePA für alle Leistungserbringer noch freiwillig. Seit Januar haben die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprachen, eine digitale Akte angelegt. Zeitgleich startete in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens die Pilotphase, um die Anwendung zu testen. Ab Ende April wurde die ePA dann schrittweise bundesweit ausgerollt.
Trotz des mehrmonatigen Vorlaufs ist die digitale Patientenakte noch längst nicht im Alltag der medizinischen Versorgung angekommen. Unklar ist nicht nur, wie gut die ePA gegen Cyberangriffe geschützt ist, sondern auch die technische Umsetzung in vielen Praxen und Kliniken stockt. Zudem nutzt bislang nur ein Bruchteil der Versicherten die ePA aktiv, obwohl sie als patientenzentrierte Akte konzipiert ist.
Alles sicher?Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält dennoch am Fahrplan fest. Mit Blick auf die Sicherheit verweist das Ministerium auf Anfrage von netzpolitik.org auf das Maßnahmenpaket, das bereits zum Rollout im Mai umgesetzt worden sei. So seien unter anderem Sicherheitslücken geschlossen sowie „Monitoring und Anomalie-Erkennung“ ausgeweitet worden. Gezielte Angriffe auf einzelne Akten seien zwar nie ausgeschlossen, so das Ministerium weiter. „Ein solcher Angriff ist jedoch mehrschichtig und hat eine Vielzahl an Hürden.“ Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt das „verbleibende Restrisiko“ auf Nachfrage „nach wie vor als technisch beherrschbar ein“.
Die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl zeigt sich hier allerdings deutlich skeptischer. Ihr reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um Vertrauen in die Sicherheit der ePA zu haben. Gegenüber netzpolitik.org kritisiert Kastl „intransparente Anpassungen im Hintergrund, keine Aufklärung über Restrisiken, nicht einmal ausreichende Kommunikation innerhalb der Gematik, speziell im Kontext der elektronischen Ersatzbescheinigung“. Diese Ersatzbescheinigung ist dann relevant, wenn Patient:innen ihre elektronische Gesundheitskarte nicht dabei haben oder diese nicht eingelesen werden kann.
Kastl, die bei netzpolitik.org regelmäßig eine Kolumne schreibt, verweist bei den Anpassungen auf ein Angriffsszenario, das sie gemeinsam mit Martin Tschirsich im Dezember vergangenen Jahres demonstriert hatte – nur zwei Wochen vor der Pilotphase. Zum bundesweiten Rollout der ePA wenige Monate darauf hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zwar versichert, dass die Patientenakte sicher sei. Doch prompt gelang es Kastl und Tschirsich erneut, den erweiterten Schutz der ePA auszuhebeln.
Kastl fordert, dass es „eine unabhängige und belastbare Bewertung der demonstrierten Sicherheitsrisiken, eine transparente Kommunikation von Risiken gegenüber Betroffenen sowie einen offenen Entwicklungsprozess über gesamten Lebenszyklus der ePA“ geben müsse.
Stockender Start in den PraxenDarüber hinaus kämpfen viele Arztpraxen mit erheblichen technischen Problemen bei der ePA-Implementierung. Die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, sieht hier vor allem die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) in der Verantwortung. „Während manche von ihnen ihre Hausaufgaben gemacht haben, funktioniert bei anderen wenig bis nichts“, sagt Buhlinger-Göpfarth gegenüber netzpolitik.org. Ihr Verband vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 32.000 Mitgliedern, die in der hausärztlichen Versorgung tätig sind.
Derzeit fehlen in einem Fünftel der Praxen bundesweit die erforderlichen Softwaremodule, sagt auch Sibylle Steiner. Sie gehört dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an. Von einigen Anbietern für Praxisverwaltungssysteme wisse man, dass das ePA-Modul im vierten Quartal nachgeliefert werden solle, so Steiner, „von anderen Herstellern haben wir gar keine Rückmeldung“.
In einer Online-Umfrage der KBV gaben drei Viertel der Praxen, welche die digitale Patientenakte bereits nutzen, an, im August technische Probleme gehabt zu haben. Oft sei der Zugriff auf die ePA nicht möglich gewesen oder es konnten keine Dokumente hochgeladen werden. Auf der Vertreterversammlung der KBV Mitte September kritisierte Sibylle Steiner die „vollkommen inakzeptable Performance“ der TI-Betriebsstabilität.
Das BSI widerspricht dieser Darstellung und verweist auf die Zahlen der Gematik. Demnach habe die ePA im August einen Verfügbarkeitswert von 99,95 Prozent erreicht und damit eine Rate „im angestrebten Bereich“ erzielt. Das BSI verlangt für kritische Infrastrukturen Werte zwischen 99 bis 99,9 Prozent. Und auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt die Gematik, dass eine ePA-Störung in der Regel nicht alle Versicherten und Einrichtungen gleichermaßen treffe. Vielmehr seien meist einzelne Komponenten gestört, die im Zusammenspiel mit der ePA wirken.
Krankenhäuser noch weiter abgeschlagenNoch verfahrener ist die Lage offenbar in den Krankenhäusern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht auf Anfrage von netzpolitik.org davon aus, dass „ein Großteil der Krankenhäuser zum 1. Oktober technisch noch nicht in der Lage sein wird, die ePA vollumfänglich zu nutzen“.
Nur gut ein Fünftel aller Kliniken hat laut einer Umfrage von Mitte August die ePA-Inbetriebnahme abgeschlossen oder plant dies bis zum Jahresende zu tun. Die Mehrheit von ihnen erwartet frühestens im ersten Quartal 2026 einen flächendeckenden Einsatz.
Als Gründe nennt die DKG die „hohe Komplexität der Inbetriebnahme“ sowie unausgereifte ePA-Module der IT-Hersteller. Krankenhausinformationssysteme (KIS) seien komplexer als etwa Systeme, die in kleineren Praxen eingesetzt werden, die Bereitstellung der Dokumente sei arbeitsaufwändig.
KIS führen unterschiedliche Funktionalitäten zusammen. Mit ihnen lassen sich Patient:innendaten verwalten, medizinische und pflegerische Prozesse dokumentieren und steuern sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachabteilungen koordinieren.
Welche Sanktionen drohen?Es ist unklar, wann Praxen und Krankenhäuser genau mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie nicht rechtzeitig über das ePA-Modul verfügen.
Grundsätzlich müssen Praxen ab dem vierten Quartal schrittweise Sanktionen befürchten, Krankenhäuser ab dem 1. März 2026. Dazu zählen Kürzungen beim gesetzlichen Krankenkassen-Honorar von einem Prozent und Einschnitte bei der TI-Pauschale. Allerdings können die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bei der Reduzierung der TI-Pauschale eine dreimonatige Übergangsphase gewähren.
Die TI-Pauschale ist ein monatlicher Zuschuss, mit dem die Kosten für Anschluss, Ausstattung und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) gedeckt werden sollen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße.
Ab kommendem Jahr droht dann sogar ein kompletter Abrechnungsausschluss, wenn Arztpraxen und andere Leistungserbringer eine Praxissoftware ohne zertifiziertes ePA-Modul nutzen. Sie könnten dann keine Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen mehr einreichen oder bewilligt bekommen.
Sybille Steiner vom KBV findet es „vollkommen inakzeptabel“, wenn die Praxen etwa für die Versäumnisse der Hersteller büßen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte uns auf Anfrage mit sie prüfe, Kürzungen auszusetzen, wenn „technische Probleme der Praxisverwaltungssysteme einen Einsatz des ePa-Moduls verhindern“. Die Details dazu würden derzeit noch erarbeitet. Die KV Nordrhein vertritt die Interessen von rund 24.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Nordrhein von Nordrhein-Westfalen.
Verwaiste AktenWährend viele Praxen noch darauf warten, die ePA einsetzen zu können, nutzt die überwiegende Mehrheit der Versicherten ihre Akte nicht aktiv.
Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben inzwischen eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Doch um auf die Patientenakte und die darin enthaltenen Dokumente zugreifen zu können, benötigen sie eine App, die in der Regel von den Krankenkassen bereitgestellt wird. Eine solche Applikation verwenden aktiv derzeit aber gerade einmal drei Prozent der Versicherten.
Dabei soll die ePA laut Sozialgesetzbuch „eine versichertengeführte elektronische Akte“ sein. Sie ist also so konzipiert, dass die Versicherten sie aktiv verwalten. Dass man derzeit meilenweit von diesem Ziel entfernt ist, weiß auch das Bundesgesundheitsministerium.
Ein Ministeriumssprecher äußert auf Anfrage von netzpolitik.org die Hoffnung, dass mit der Nutzungspflicht und Weiterentwicklung der ePA auch die Zahl aktiver Nutzer:innen zunehme. So soll etwa im Jahr 2027 die Funktion „Push-Benachrichtigung für Versicherte“ umgesetzt werden. „Aber auch ohne eine aktive Nutzung der App wird die ePA zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung beitragen“, so der Sprecher.
ePA ohne Patient:innenkontrolleLutz Auer, Referent für Digitalisierung im Gesundheitswesen beim Verbraucherschutz Bundesverband, kritisiert, dass die ePA den Versicherten bislang nur wenig Mehrwert biete und auch deshalb das Interesse an ihr gering sei.
„Dafür braucht es jenseits der reinen Befüllung mit Daten seitens der Leistungserbringer Funktionen wie einen digitalen Impfpass, Zahnbonusheft oder Mutterpass“, sagt Auer. „Solche verbraucherorientierten Funktionen sollten im Zentrum des Weiterentwicklungsprozesses stehen, doch derzeit gibt es noch nicht mal einen verbindlichen Zeitplan dafür.“
Nicola Buhlinger-Göpfarth vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband macht auch die Krankenkassen für das Desinteresse der Versicherten verantwortlich. „Die allermeisten Patientinnen und Patienten sind bis heute überhaupt nicht über die ePA informiert worden“, so Buhlinger-Göpfarth. Das sei eigentlich Aufgabe der Kassen, die hätten „aber weitestgehend die Hände in den Schoß gelegt“.
Auf die Folgen dieser Versäumnisse weist Manuel Hofmann, Referent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe, hin. „Viele Menschen wissen überhaupt noch nicht, dass es da jetzt eine ePA im Hintergrund gibt, aus der sich viele sensible Informationen lesen lassen.“ Standardmäßig sind in der Patientenakte alle medizinischen Informationen für behandelnde Einrichtungen sichtbar.
Wer den Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten einschränken möchte, hat es schwer: „Sensible Diagnosen gehen nicht nur aus eingestellten Dokumenten hervor, sondern auch aus der Medikationsliste und den Abrechnungsdaten, die beide automatisiert in die ePA fließen“, sagt Hofmann. Versicherte müssten daher immer auf mehrere Teilbereiche achten, wenn sie einzelne Diagnosen verbergen möchten.
Zurück auf Los?Eine feingranulare Zugriffssteuerung sah die frühere ePA-Version 2.0 noch vor. Das Digital-Gesetz, das im März vergangenen Jahres in Kraft trat, schränkte die Optionen beim Berechtigungsmanagement jedoch deutlich ein.
Die Folgen sind nicht zuletzt für marginalisierte Patient:innengruppen spürbar, die auch im Gesundheitswesen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Sie sollten ins Zentrum der Weiterentwicklung der ePA gestellt werden, fordert Manuel Hofmann. „Diskriminierung darf nicht weiterhin als verschmerzbare Nebenwirkung für eine vermeintlich ‚kleine Gruppe‘ in Kauf genommen werden.“
Bianca Kastl, die auch Vorsitzende vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e. V. ist, geht noch einen Schritt weiter. „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist sehr stark getrieben von der Selbstverwaltung und Interessen von Krankenkassen und Industrie, weniger von den Interessen der Patient:innen“, sagt Kastl. Eine ePA, die die Souveränität der Versicherten stärkt, „müsste in einem Rahmen entstehen, der nicht von diesen Stakeholdern geprägt wird“.
Das klingt so, als müsste man zurück auf Los und ganz von vorne beginnen, um den selbst gesetzten Anspruch einer „versichertengeführten elektronischen Akte“ gerecht zu werden. Andernfalls bliebe die ePA vor allem eines: ein nicht eingelöstes Versprechen.
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Neues Polizeigesetz in Berlin: „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“
Die schwarz-rote Berliner Landesregierung bastelt an einem neuen Polizeigesetz, das mehr Videoüberwachung, Staatstrojaner und viele weitere Befugnisse für die Polizei bereit hält. Dafür gab es massive Kritik – sowohl auf der Straße als auch bei der parlamentarischen Anhörung.
Nach dem Willen von CDU und SPD soll die Berliner Polizei massiv mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / A. FriedrichsDie Berliner schwarz-rote Koalition will ein neues Polizeigesetz beschließen, das in Berlin unter dem Namen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) firmiert. Berlin folgt damit einer ganzen Reihe von Bundesländern, die ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren verschärft haben. An der Berliner Gesetzesnovelle gibt es breite Kritik sowohl von der demokratischen Opposition im Parlament wie auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsorganisationen wie der GFF.
Anlässlich der Sachverständigenanhörung am Montag protestieren vor dem Roten Rathaus Lilly und Kiki. Sie verteilen Flyer mit der Aufschrift „Nein zu Massenüberwachung und der Kriminalisierung von Protesten“. Sie sind Teil eines Bündnisses zivilgesellschaftlicher Gruppen wie Amnesty International oder dem Komitee für Grundrechte und Demokratie.
„Überall werden Gelder gekürzt, aber für Videoüberwachung ist dann plötzlich Geld da. Dabei verhindert die keine Straftaten, sondern kriminalisiert marginalisierte Gruppen und spaltet den öffentlichen Raum“, sagt Lilly. Dass die Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Gesetzesnovelle eingeschränkt wird, sehen die beiden ebenso kritisch.
„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“Auch in der Sachverständigen-Anhörung hagelt es Kritik für den Entwurf. So sieht die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp eine Vielzahl neuer Datenverarbeitungsermächtigungen und eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Aufgrund der Detailtiefe – die Gesetzesnovelle ist 700 Seiten stark – habe ihre Behörde nicht einmal alle Vorschriften analysieren können.
Das Volumen der geplanten Änderungen kritisiert auch Innenpolitiker Niklas Schrader von der Linken. Denn so umfangreich wie der Gesetzentwurf sei auch der Überarbeitungsbedarf: „Ich bin mir nicht sicher, ob das in dem kurzen Zeitplan, den Sie uns gegeben haben, schaffbar ist“, sagt er bei der Anhörung.
Eine „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“ in Berlin beklagte der Jurist David Werdermann von der GFF sowohl in seiner Stellungnahme (PDF) wie auch in der Anhörung. Zwar versuche der Entwurf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuzeichnen, das gelinge allerdings nicht immer.
Ein Hauptkritikfeld an dem Gesetz ist laut Werdermann das Festhalten am Konstrukt der „krininalitätsbelasteten Orte“. An diesen dürfen in Zukunft nicht nur anlasslose Kontrollen durchgeführt werden, sondern auch Videoüberwachungsmaßnahmen. Das Gesetz erlaube zudem die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen und die Auswertung des Videomaterials mit sogenannter KI. Werdermann warnt hier vor einem höheren Überwachungsdruck auf Menschen mit atypischen Verhalten wie beispielsweise Wohnungslosen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen.
Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen
Kritik hat die GFF auch am Einsatz von Staatstrojanern und daran, dass die Polizeibehörden in Zukunft heimlich Wohnungen betreten dürfen, um diese zu installieren. „Ich habe da große Bauchschmerzen mit“, sagt Werdermann. Insgesamt wird durch das neue ASOG die Schwelle zum Einsatz der Staatstrojaner und zur Überwachung von Wohnungen deutlich herabgesetzt.
Ebenso kritisch sieht Werdermann den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten: „Jedes Foto, das möglicherweise ohne das Wissen und Einverständnis der betroffenen Person ins Netz gestellt wird, kann zu Überwachungszwecken genutzt werden“, sagt Werdermann. Es sei nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr möglich, an einer Versammlung teilzunehmen, ohne damit rechnen zu müssen, dass Fotos, die beispielsweise von der Presse veröffentlicht werden, anschließend von der Polizei für einen Abgleich genutzt würden.
„Freifahrtschein für Massenüberwachung“„Die Vorschrift schließt zudem weder den Aufbau einer biometrischen Referenzdatenbanken auf Vorrat noch die Nutzung von kommerziellen Datenbanken aus“, schreibt Werdermann in seiner Stellungnahme. Beides sei jedoch mit der KI-Verordnung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.
Werdermann verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Aufbau einer umfassenden biometrischen Referenzdatenbank – bestehend aus öffentlich zugänglichen Lichtbildern, Videos und Tonaufnahmen aus dem Internet – unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach herausgestellt, dass biometrische Daten besonders schutzwürdig seien. „Durch den Aufbau einer Datenbank, um biometrische Daten vorzuhalten, wären Grundrechte von Millionen, wenn nicht Milliarden von unbeteiligten Personen betroffen, die keinen Anlass für polizeiliche Überwachung gegeben haben“, so Werdermann weiter.
Von Seiten der Sachverständigen gab es teilweise massive Kritik. - CC-BY-SA 4.0 Martin Schwarzbeck / netzpolitik.orgStatt konsequent gegen rechtswidrige Angebote wie PimEyes vorzugehen, schaffe der Senat mit dem Entwurf eine Grundlage für biometrische Massenüberwachung durch die Berliner Polizei, schreibt Werdermann. Diese kritisiert auch die grüne Innenpolitikerin Gollaleh Ahmadi. Sie sieht in der Gesetzesnovelle einen „Freifahrtschein für Massenüberwachung“.
Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert auch die Verarbeitung von Daten zum Training von KI-Systemen. Hier dürfe zuviel Material ohne Eingriffsschwelle und Löschfristen genutzt werden, sie gehe zudem davon aus, dass auch nicht-anonymisierte Klardaten verarbeitet würden. Daten, die einmal zum Training von Künstlicher Intelligenz genutzt wurden, ließen sich nicht mehr löschen, betont Kamp. Zudem vermute sie, dass solche Daten auch in automatisierten Analyseplattformen landen, deren Nutzung der Berliner Polizei künftig erlaubt sein soll. Zu solchen Plattformen gehört auch die Software „Gotham“ vom umstrittenen US-Unternehmen Palantir.
Präventive FunkzellenabfrageEbenso zu wenig geregelt seien die Funkzellenabfragen, wo die Eingriffsschwellen zu niedrig seien. Hier sei auch davon auszugehen, dass Funkzellendaten für KI-Training genutzt werden. „Durch die Verknüpfung der erhobenen Daten mit automatisierten Analyseplattformen lassen sich detaillierte Bewegungsprofile erstellen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf politische Aktivitäten, soziale Beziehungen und persönliche Gewohnheiten der Betroffenen“, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme (PDF).
Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco kritisiert, dass die Funkzellenabfragen in Zukunft auch gegen Personen gerichtet sein können, die nur vermutlich an einer Straftat teilnehmen werden. Damit verschiebt das neue Polizeigesetz die Funkzellenabfragen von der nachträglichen Ermittlung in den präventiven Raum.
Sowohl Sachverständige wie auch Oppositionspolitiker:innen verwiesen in der Anhörung darauf, dass man das verschärfte Polizeigesetz auch vor dem Hintergrund des Rechtsrucks sehen müsse – und dass man damit einer möglichen autoritären Regierung Werkzeuge in die Hand gebe.
Dokumente
Stellungnahmen von Sachverständigen zur Novelle des Berliner ASOG
- David Werdermann, Gesellschaft für Freiheitsrechte (PDF)
- Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (PDF)
- Prof. Dr. Markus Möstl, Universität Bayreuth (PDF)
- Dr. Jonas Botta, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (PDF)
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Neues Polizeigesetz: Berliner Senat will Verhaltenscanner gegen Bevölkerung einsetzen
Siegeszug eines futuristischen Überwachungswerkzeugs: Die Überwachungs-KI, die in Mannheim und Hamburg das Verhalten von Passant*innen scannt, soll jetzt auch in Berlin zum Einsatz kommen. Das bestätigte der Berliner Senat heute in einer Anhörung im Innenausschuss.
KI soll künftig dabei helfen, den Görlitzer Park zu überwachen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen HeldDiese Software erkennt, was du tust. Sie bestimmt anhand von Videobildern, was auf dem überwachten Areal gerade passiert. Sie untersucht, ob jemand steht, sitzt, kniet, läuft, rennt, tanzt, taumelt, liegt, kämpft, würgt, etwas trägt, zieht oder schiebt, Fahrrad- und Roller fährt, eine andere Person umarmt oder festhält. Und in Zukunft soll die Liste noch erweitert werden.
Die Technologie ist in Mannheim seit sieben Jahren und in Hamburg seit Anfang September im testweisen Einsatz und noch fern davon, wirklich praktischen Nutzen zu entfalten. Weiterhin müssen Menschen die Bildschirme kontrollieren und die Alarme der KI werden hauptsächlich zu ihrer Weiterentwicklung genutzt, so die Mannheimer Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage.
Dennoch zieht das System deutschlandweit das Begehren zahlreicher Kommunen auf sich. Berlin will sich ebenfalls der Runde der testenden Städte anschließen, das bekannte der Senat gerade in einer Anhörung des Innenausschusses. Dort hieß es mit Bezug auf Mannheim und Hamburg: „Wir hoffen, in das Kooperationsprojekt einsteigen zu können, um das System mit den anderen Partnern zu entwickeln.“
KI-Kameras am Görlitzer ParkDabei bieten die beteiligten Städte nur die Testumgebung und die Laborratten – meist arglose Passant*innen der Überwachungskameras. Entwickelt wird das System vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung. Dieses hat auch das alleinige Recht zur kommerziellen Vermarktung der Verhaltenserkennungs-KI, sich allerdings dazu bereit erklärt, vorläufig noch darauf zu verzichten.
Nach dem neuen Berliner Polizeigesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für das KI-Training liefern und noch dieses Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, kann die KI mit verschiedenen Arten von Videobildern gefüttert werden. Vor allem wären da Bilder von Überwachungskameras, die Berlin künftig an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten – wie zum Beispiel dem Görlitzer Park – erlauben will. Dazu können aber auch Videos von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen und Aufnahmen von gefährdeten Gebäuden und Objekten, sowie Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen, wie sie aktuell aus Hubschraubern und künftig auch aus Drohnen aufgenommen werden können, per Algorithmus nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden dürfen.
„Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass dann große Teile der Berliner Innenstadt nicht mehr unüberwacht passiert werden können“, sagte Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte bei der Sachverständigenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus. David Werdermann, Jurist von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fügte hinzu: „Es ist zu befürchten, dass Menschen, die sich atypisch im öffentlichen Raum verhalten – wie wohnungslose oder körperlich eingeschränkte – von der Software als gefährlich erkannt werden und damit erhöhtem Überwachungsdruck ausgesetzt sind.“
„Lieber einmal zuviel“Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel verteidigte den geplanten KI-Einsatz. Ihr Hauptargument: Effizienz. Die Aufgaben der Polizei würden wachsen, während die Nachwuchsgewinnung schwierig sei. „Ohne technologische Unterstützung werden wir die Sicherheit der Stadt nur noch immer begrenzter gewährleisten können.“ Deshalb wünsche sie sich das „Mannheimer System“, „das bestimmte Szenarien erkennt um dann Internventionskräfte zu alarmieren. Das ist deutlich ressourcenschonender.“
Dabei übersieht Slowik Meisel, dass die Technologie in Mannheim aktuell keinerlei Arbeitserleichterung bringt, sondern eher Kräfte bindet. Slowik Meisel würde die KI zudem so kalibrieren, dass sie viele falschpositive Ergebnisse liefern, die dann gegebenenfalls zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Überwachungsdruck auf Unschuldige führen. „Lieber kommen wir einmal zu viel, wenn das System zu schnell anschlägt, als einmal zu wenig“, sagte sie.
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Bundes-Klinik-Atlas: „Es muss immer um die bestmögliche Versorgung von Patienten gehen“
Wer Informationen zu guten Kliniken sucht, kann dafür auf den Bundes-Klinik-Atlas zugreifen. Aber der hat Schwächen – genau wie all die anderen Online-Verzeichnisse zur Krankenhaus-Qualität. Das ist ein Problem für Patient:innen. Ein Interview dazu, welche Übersicht es für eine bessere Gesundheitsversorgung bräuchte.
Die Qualität eines Krankenhauses lässt sich von außen nicht erkennen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Arseny TogulevWer Kniebeschwerden hat und operiert werden muss, steht vor vielen Fragen: In welches Krankenhaus kann ich gehen? Wie viel Routine haben die Ärzt:innen dort? Wo bekomme ich eine gute Versorgung? Neben Online-Bewertungen gibt es eine ganze Reihe Portale, die Informationen zur Klinikqualität aufbereiten. Sie werden von Krankenhausträgern oder den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt. Seit vergangenem Jahr gibt es auch den Bundes-Klinik-Atlas, der in Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums entstanden ist.
Als Anfang September Gerüchte aufkamen, das viel kritisierte Portal soll eingestellt werden, meldeten sich Patient:innen-Verbände und andere Interessensgruppen zu Wort. Manche waren empört, andere forderten, das Angebot so schnell wie möglich einzustampfen. Doch was braucht es aus Sicht derjenigen, die sich über notwendige Behandlungen informieren wollen? Und wie können sie diese Informationen finden? Darüber haben wir mit Thomas Moormann gesprochen, der beim Verbraucherzentrale Bundesverband das Team zu den Themen Gesundheit und Pflege leitet.
Die Chance auf Orientierungnetzpolitik.org: Was ist eigentlich der Bundes-Klinik-Atlas und welches Problem sollte er lösen?
Moormann: Der Bundes-Klinik-Atlas soll die Frage beantworten, in welchem Krankenhaus Patientinnen und Patienten welche Versorgung in welcher Qualität erwarten können.
Im besten Fall funktioniert der Bundes-Klinik-Atlas wie eine bewertende Internet-Suchmaschine: Sie geben den geplanten Behandlungsanlass ein und erhalten dann das Ergebnis angezeigt. Das soll Ihnen eine verlässliche Grundlage geben zu entscheiden, wo sie sich behandeln lassen. Und das nicht alleine aufgrund von Hörensagen und einzelnen subjektiven Erfahrungen, die womöglich nicht zum eigenen Behandlungsbedarf passen.
Der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfahren, wo sie welche Versorgung in welcher Qualität erwarten können, ist hoch legitim. Der Bundes-Klinik-Atlas sollte dies auf umfassender Datengrundlage ermöglichen. Das war und muss unverändert das Ziel sein.
netzpolitik.org: Hat der Bundes-Klinik-Atlas dieses Ziel erreicht?
Moormann: Der Bundes-Klinik-Atlas ist im Mai letzten Jahres gestartet und das war offensichtlich verfrüht, weil noch nicht alle Daten aktuell waren. Das spielte den Gegnern des Bundes-Klinik-Atlas in die Hände und löste eine heftige Kritik aus.
In der Folge wurde der Atlas sehr stark angepasst und dabei leider deutlich verschlechtert. Unter anderem wurde die zentrale Suchfunktion herausgenommen und die Versorgungsanlässe wurden in Gruppen zusammengefasst auf nur noch eine Auswahl beschränkt. Zu vielen Eingriffen zeigt der Bundes-Klinik-Atlas seitdem gar nichts mehr an. Das Ziel wurde also leider noch nicht erreicht.
„Es braucht ein Verzeichnis, das gut und unabhängig ist“netzpolitik.org: Neben dem Bundes-Klinik-Atlas gab und gibt es ja noch andere Portale, um sich über Krankenhäuser zu informieren. Können Patient:innen nicht einfach eine Alternative nutzen?
Moormann: Sehr gut gelungen, weil sehr nutzerorientiert, war die Weisse Liste, die jedoch nicht mehr existiert.
Egal, ob man das Verzeichnis der Krankenhäuser oder die Angebote der Krankenkassenverbände betrachtet, unter dem Strich kommen sie alle nicht an die Qualität der Weissen Liste und des Bundes-Klinik-Atlas in seiner ursprünglichen Form heran. Das war ja auch der Grund für dessen Entwicklung, in die übrigens viel Know-how der Weissen Liste eingeflossen ist.
Für die Patientinnen und Patienten ist das nun eine äußerst missliche Lage. Aktuell wird es ihnen sehr schwer gemacht, sich zu orientieren. Wer hat schon die Zeit und mag sich stundenlang durch mehrere Verzeichnisse klicken, um am Ende doch nicht das zu finden, was man sucht?
Wichtig wäre, dass die Patientinnen und Patienten schnell finden und erkennen können, welches Krankenhaus im Vergleich die besten Behandlungsergebnisse erzielt, zum Beispiel die geringste Komplikationsrate aufweist. Finde ich das aber nicht, weil die Angaben zu verschachtelt sind, weil irrelevante Informationen ausgegeben werden wie die Bettenzahl des gesamten Krankenhauses oder die Gesamtfallzahl über alle Eingriffe hinweg oder kann ich die Versorgungsqualit verschiedener Häuser gar nicht miteinander vergleichen, dann hilft das natürlich nicht. Das ist auch das Problem des Verzeichnisses der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Es ist wenig nutzerfreundlich und es ist vor allem nicht unabhängig.
In Deutschland wird viel über unzureichende Gesundheitskompetenz gesprochen. Die können die Menschen jedoch nicht erlangen, wenn ihnen das so verdammt schwer gemacht wird.
Wir brauchen auch nicht viele verschiedene Verzeichnisse, sondern nur eines, das gut und unabhängig ist und einzig die entscheidungsrelevanten Informationen anzeigt. Und diesen Atlas muss man dann bewerben und seine Informationen dort verfügbar machen, wo das Krankenhaus ausgewählt wird. Also in der Arztpraxis und direkt in der elektronischen Patientenakte.
netzpolitik.org: Woher kommen denn die Daten in all den unterschiedlichen Verzeichnissen?
Moormann: Die Daten stammen aus mehreren Quellen, insbesondere aus den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser, aus Qualitätssicherungsverfahren und aus Strukturdaten der Krankenhäuser. Das sind zum Beispiel die Fallzahlen und die Zahl der Pflegekräfte.
Dazu kommen Angaben zu Zertifikaten und idealerweise werden auch die Ergebnisse von Patientenbefragungen eingespeist. Denn die Menschen sollten nicht nur erfahren, wie viele Eingriffe eine Klinik macht, sondern auch, wie es anderen Patienten dort ergangen ist, während des Aufenthaltes und in der Zeit danach.
„Transparenz belohnt Krankenhäuser mit guter Qualität“netzpolitik.org: Als die Meldung aufkam, der Bundes-Klinik-Atlas könnte eingestellt werden, haben sich viele Akteure zustimmend geäußert. Warum wollen sie das Verzeichnis abschaffen?
Moormann: So viele Akteure waren das gar nicht, aber ihr Einfluss ist groß. Krankenhäuser, Bundesländer und auch Politiker. Darunter sind Akteure, die ein Interesse daran haben, mittelmäßige oder schlechte Versorgungsqualität zu verbergen, besonders die im eigenen Wahlkreis oder Bundesland.
So wie Transparenz Krankenhäuser mit guter Qualität belohnt, kann sie sich nachteilig für andere Krankenhäuser auswirken. Gleichzeitig ist das aber der Ansporn, sich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Es muss immer um die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gehen. Und deshalb braucht es eine unabhängige Stelle, die den Atlas betreibt.
netzpolitik.org: Aber ist das Gesundheitsministerium mit dem Bundes-Klinik-Atlas die richtige Adresse? Immerhin gibt es dort, gerade im Kontext der anstehenden Krankenhausreform, ebenfalls politische Interessen.
Moormann: Nein, das Bundesgesundheitsministerium zum Träger des Bundes-Klinik-Atlas zu machen, war keine gute Entscheidung. Es besteht dann immer die Gefahr, dass sachfremde politische Interessen verfolgt werden. Und genau das sehen wir derzeit. Statt den Bundes-Klinik-Atlas zügig weiterzuentwickeln und zu einem noch nützlicheren Instrument zu machen, wird über dessen Abwicklung nachgedacht. Das wäre folgenschwer und fatal.
Die Patientinnen und Patienten benötigen eine klare Orientierung und das klare Bekenntnis der Bundesregierung und des Gesetzgebers zu einem Bundes-Klinik-Atlas, der von Expertenwissen, Nutzerorientierung, Verständlichkeit und Unabhängigkeit geprägt ist. Er darf weder von politischen Interessen noch von denen der Krankenhausträger geleitet sein.
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Ausländerbehörden: Handy-Razzia zur Identitätsfeststellung wird bundesweiter Standard
In fast allen Bundesländern durchsuchen Ausländerbehörden die Handys und Datenträger von Ausreisepflichtigen, um Hinweise auf ihre Herkunft zu finden. Eine Recherche zeigt erstmals, wo am häufigsten kontrolliert wird – und wie tief der Eingriff in die Privatsphäre reicht.
Markus Söder und Joachim Hermann bei der Eröffnung des Bayrischen Landesamtes für Rückführungen. – Alle Rechte vorbehalten Michael Trammer / IMAGOWer ausreisepflichtig ist und keine Papiere hat, muss damit rechnen, dass Behörden tief in das persönliche digitale Leben schauen. Ausländerbehörden durchsuchen regelmäßig Smartphones und andere Datenträger nach Hinweisen auf die Herkunft – fast überall in Deutschland. Das zeigt eine Anfrage von netzpolitik.org bei den zuständigen Ministerien und Landeskriminalämtern. Die einzige Ausnahme: Sachsen. Das Bundesland liest keine Geräte von ausreisepflichtigen Menschen aus.
Ganz anders in Bayern: Dort fanden in den letzten vier Jahren die meisten Durchsuchungen statt. Mehr als 700 Geräte hat das dortige Landesamt für Asyl und Rückführungen im Auftrag der bayrischen Ausländerbehörden ausgewertet, teilt das Amt mit.
In Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im gleichen Zeitraum rund 430 Datenträger im Auftrag der Ausländerbehörden durchsucht. An dritter Stelle folgt Nordrhein-Westfalen mit mehr als 230 durchsuchten Geräten, dort übernehmen die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Bielefeld und Essen die Durchsuchungen. Danach folgen Rheinland-Pfalz mit 104 und Niedersachsen mit 45 ausgewerteten Datenträgern. Auf dem letzten Platz landet Mecklenburg-Vorpommern: Dort kam es laut dem Innenministerium in den vergangenen vier Jahren zu einer Durchsuchung.
Die Zahlen beziehen sich auf die durchsuchten Datenträger und entsprechen nicht der Zahl der betroffenen Personen. Es können beispielsweise auch drei Datenträger einer Person durchsucht werden. Die Daten zeigen zugleich nur einen Ausschnitt des Gesamtbildes. Mehrere Bundesländer, die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen lassen, führen darüber keine Statistik. Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben demnach keine Zahlen dazu, wie viele Datenträger in ihren Ländern durchsucht wurden oder wie viele Personen von der Maßnahme betroffen waren.
Behördentermin, Handy wegSeit 2015 dürfen Ausländerbehörden die Geräte von Ausreisepflichtigen durchsuchen. Dabei interessieren sie sich etwa für bestimmte Landesvorwahlen, abfotografierte Dokumente, gespeicherte Kontakte oder sie schauen auf verwendete Sprachen.
Ziel ist die Klärung der Identität und des Herkunftslandes. Behörden sollen mit Hilfe der Indizien aus dem Smartphone Termine bei Botschaften und letztlich Papiere für die Betroffenen bekommen. Nur mit diesen können sie abgeschoben werden. Der Nutzen der Maßnahme bleibt jedoch unklar, kaum ein Bundesland erfasst, in wie vielen Fällen auf diesem Weg verwertbare Hinweise gefunden werden.
In der Praxis läuft es etwa so ab, dass die Betroffenen bei einem Termin auf der Behörde aufgefordert werden, ihre Geräte zu überreichen. Ein Richterbeschluss ist dafür nicht notwendig. Widersetzen sie sich, dürfen sie laut Aufenthaltsgesetz auch per Leibesvisitation durchsucht werden. Betroffene erhalten dann einen Zettel, auf dem in Amtsdeutsch der Einzug ihrer Geräte und die rechtlichen Grundlagen erläutert werden.
Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes aus dem Jahr 2024, verabschiedet mit den Stimmen der Ampelregierung, dürfen die Behörden nach einem Richterbeschluss außerdem auch Wohnräume durchsuchen. Es ist nicht bekannt, wie häufig das passiert, auch dazu führen die Länder keine Statistik.
„Wo durchsuchen Ausländerbehörden die meisten Geräte?“ von Datawrapper anzeigenEs werden Daten an Datawrapper übertragen.
„Wo durchsuchen Ausländerbehörden die meisten Geräte?“ direkt öffnen var _oembed_f1fd2d1bae2938ec74103c28b926879c = '{\"embed\":\"<iframe title="Wo durchsuchen Ausländerbehörden die meisten Geräte?" aria-label="Symbol-Karte" id="datawrapper-chart-H0rAT" src="https:\\/\\/datawrapper.dwcdn.net\\/H0rAT\\/6\\/" scrolling="no" frameborder="0" style="width: 0; min-width: 100% !important; border: none;" height="872" data-external="1"><\\/iframe><script type="text\\/javascript">!function(){"use strict";window.addEventListener("message",function(a){if(void 0!==a.data["datawrapper-height"]){var e=document.querySelectorAll("iframe");for(var t in a.data["datawrapper-height"])for(var r,i=0;r=e[i];i++)if(r.contentWindow===a.source){var d=a.data["datawrapper-height"][t]+"px";r.style.height=d}}})}();<\\/script>\"}'; Hundertausende Euro für Software-LizenzenAuffällig: Die Bundesländer an der Spitze der Statistik haben in den vergangenen Jahren jeweils zentrale Stellen eingerichtet, die Ausländerbehörden bei der „Identitätsfeststellung“ unterstützen sollen.
Für diese Stellen haben sie zudem eigene IT-forensische Ausstattung angeschafft. Regierungen und Ermittlungsbehörden verschaffen sich mit solchen Produkten Zugang zu Mobiltelefonen – auch ohne dass die Gerätebesitzer*innen Zugangsdaten dafür herausrücken. Das geschah in den vergangenen Jahren in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
In Bayern etwa zahlt das Landesamt für Asyl und Rückführungen 200.000 Euro Lizenzgebühren pro Jahr an das Unternehmen Cellebrite, um mit dessen Produkten die Smartphones von Ausreisepflichtigen zu durchsuchen. Niedersachsen gab im Jahr 2023 rund 45.000 Euro für seine Cellebrite-Lizenz aus.
Baden-Württemberg, wo das Regierungspräsidium Karlsruhe ebenfalls Cellebrite einsetzt, legt die Kosten nicht offen. Das Bekanntwerden der Informationen könne „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben“, schreibt die Abteilung für „Rückkehrmanagement“. Der Kreis der betroffenen Ausländer*innen umfasse auch „Personen, die die Sicherheit des Landes gefährden“.
Behörden verweigern EinblickWelche Werkzeuge die anderen Bundesländer für Durchsuchungen nutzen, ist meist nicht klar. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz etwa haben die zuständigen Ministerien und Behörden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz von netzpolitik.org zu diesen Fragen abgewiesen.
Die Begründungen ähneln sich und spiegeln die Argumentation zu den Kosten aus Baden-Württemberg wider: Das Bekanntwerden der eingesetzten Soft- und Hardware würde die innere Sicherheit gefährden. Der Tenor auch hier: Ausreisepflichtige abzuschieben sei sicherheitsrelevant, die Ausländerbehörden handelten als „Gefahrenabwehrbehörden“.
Trend geht zur Schnüffel-SoftwareDas passt dazu, dass entsprechende Forensik-Software bislang vor allem in polizeilichen Ermittlungen, bei Geheimdiensten oder Militär im Einsatz ist. Dass derartige Produkte jetzt auch gegen Personen verwendet werden, die sich jenseits ihrer fehlenden Aufenthaltsgenehmigungen nichts haben zu Schulden kommen lassen, ist ein tiefer Eingriff in Grundrechte. Dennoch wird diese Praxis zum bundesweiten Standard. Fast in ganz Deutschland setzen Ausländerbehörden bei der Durchsuchung inzwischen auf Forensik-Software, um Datenträger zu untersuchen.
Haben die Länder dafür keine eigene Ausstattung, dann übernimmt in der Regel das Landeskriminalamt in Amtshilfe die Durchsuchung und leitet die Ergebnisse an die Ausländerbehörden weiter.
Nur in Berlin und Sachsen-Anhalt werten Mitarbeitende der Ausländerbehörden die Geräte derzeit von Hand aus. In Berlin ist die Ausländerbehörde wieder zur händischen Auswertung übergegangen, nachdem die Berliner Datenschutzbehörde sich einschaltete und die Software-gestützten Durchsuchungen untersuchte. Die Behörde stellte daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Ende 2022 ein.
Unterdessen weitet die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Behörden noch aus. Seit der jüngsten Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes im vergangenen Jahr dürfen Ausländerbehörden neben den lokal gespeicherten Daten auf dem Gerät nun auch Cloud-Dienste durchsuchen, also Daten, die etwa in der iCloud oder auf GoogleDrive gespeichert sind. Berlin und Sachsen-Anhalt machen von diesem Recht auch Gebrauch, schreiben die jeweiligen Innenministerien.
„Wie Ausländerbehörden die Datenträger von Ausreisepflichtigen durchsuchen“ von Datawrapper anzeigenEs werden Daten an Datawrapper übertragen.
„Wie Ausländerbehörden die Datenträger von Ausreisepflichtigen durchsuchen“ direkt öffnen var _oembed_d00c5cbe73b00d5dd989399c5cfc57ce = '{\"embed\":\"<iframe title="Wie Ausländerbehörden die Datenträger von Ausreisepflichtigen durchsuchen" aria-label="Choroplethen-Karte" id="datawrapper-chart-hsIr3" src="https:\\/\\/datawrapper.dwcdn.net\\/hsIr3\\/5\\/" scrolling="no" frameborder="0" style="width: 0; min-width: 100% !important; border: none;" height="875" data-external="1"><\\/iframe><script type="text\\/javascript">!function(){"use strict";window.addEventListener("message",function(a){if(void 0!==a.data["datawrapper-height"]){var e=document.querySelectorAll("iframe");for(var t in a.data["datawrapper-height"])for(var r,i=0;r=e[i];i++)if(r.contentWindow===a.source){var d=a.data["datawrapper-height"][t]+"px";r.style.height=d}}})}();<\\/script>\"}'; Fehlende Dokumente sind häufigster Grund für DuldungAls „ausreisepflichtig“ gelten in Deutschland abgelehnte Asylsuchende, aber auch ausländische Studierende oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Können diese Menschen aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden, etwa weil Reisedokumente fehlen oder ihre Identität nicht geklärt ist, gelten sie als geduldet. Das ändert nichts daran, dass sie Deutschland verlassen müssen. Sobald eine Ausländerbehörde entscheidet, dass die Hindernisse für eine Ausreise beseitigt sind, können sie abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden.
Fehlende Reisedokumente sind dabei der häufigste Grund für Duldungen. Ende März 2025 waren mehr als 44.000 abgelehnte Asylsuchende in Deutschland geduldet, weil sie keine Reisedokumente hatten und mehr als 16.500, weil ihre Identität nicht geklärt war. Es ist diese Personengruppe, deren Datenträger und nun auch Wohnräume die Ausländerbehörden laut dem Aufenthaltsgesetz durchsuchen dürfen.
Die Durchsuchungen sind dabei nur eine von mehreren Maßnahmen, mit denen mehr Menschen abgeschoben werden sollen. Die Bundesregierung hat Rücknahmeabkommen mit etlichen Ländern unterschrieben, darunter mehrere Balkanstaaten, Algerien und Marokko. Mit einigen der wichtigsten Herkunftsländer von Geflüchteten wie Pakistan oder Nigeria gibt es aber bislang kein Abkommen.
Massive Eingriffe, unklarer Nutzen„Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die Behörden in die Privatsphäre von ausreisepflichtigen Personen eingreifen“, sagt die innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger. Es scheine die Haltung vorzuherrschen, dass fast alle Maßnahmen erlaubt sind, solange sie dabei behilflich sind, die Zahl der Abschiebungen in die Höhe zu treiben.
Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert, dass tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen stattfinden, ohne dass der Nutzen der Maßnahme überhaupt erfasst oder belegt ist.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das seit 2017 auf der gleichen Gesetzesgrundlage die Datenträger von Asylsuchenden massenhaft auswertete, hat diese Maßnahmen inzwischen fast eingestellt, wie vor Kurzem bekannt wurde. Dort erfolge das Auslesen von Handydaten „nur noch einzelfallbezogen auf Entscheidung der Entscheiderin oder des Entscheiders“, teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage von Clara Bünger mit.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die frühere praktische Umsetzung im BAMF bereits für rechtswidrig erklärt. Der Grundrechtseingriff sei nur vertretbar, wenn sich keine „milderen Mittel“ zur Feststellung der Identität fänden. Die Ampelregierung hat den entsprechenden Abschnitt im Aufenthaltsrecht daraufhin aber nicht abgeschafft, sondern lediglich umgebaut: er trennt nun das „Auslesen“ und das „Auswerten“.
Die Betroffenen haben also weiterhin zu dulden, dass ihr gesamtes auf dem Smartphone oder Computer befindliches Privatleben durchsucht wird. Besonders schützenswerte Daten aus der Intimsphäre, etwa Angaben zu Sexualität oder zum Gesundheitsstatus, dürfen zwar laut Gesetz nicht protokolliert werden. Jedoch muss zumindest eine Person mit der Befähigung zum Richteramt bei der Ausländerbehörde die Daten durchschauen, um nach relevanten Indizien zu suchen und bekommt dabei alles zu sehen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Breakpoint: Individuell uniform
Soziale Medien predigen grenzenlosen Individualismus. Doch wer durch TikTok scrollt, sieht vor allem Kopien. Trends, Ästhetiken und Labels versprechen Einzigartigkeit, münden aber in immer flachere Gleichförmigkeit. Die neue Konformität ist bequem, wird algorithmisch belohnt – und ist gefährlich berechenbar.
Social-Media: Spiegel oder Zerrspiegel der Gesellschaft? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Steve GaleSoziale Medien leben von Wiederholung. Der Algorithmus belohnt, was schon funktioniert hat, und macht es sichtbarer. Wer mithalten will, muss nachahmen. Das Versprechen von TikTok und Instagram klingt zunächst nach Freiheit: Jeder kann alles sein, jederzeit. Doch was wir tatsächlich sehen, sind dieselben Sounds, dieselben Outfits, dieselben Witze. Der Versuch, einzigartig zu sein, mündet in Uniformität.
Wer in sozialen Medien unterwegs ist, der kann sich jeden Tag eine neue Box aussuchen, in die er hineinpasst oder von der er sich abgrenzen möchte: Kleidungstrends werden aufs Genaueste benannt, Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften werden kategorisiert, klassifiziert und anderen zur Schau gestellt, damit sie es bewerten. So sollen wir etwa „clean Girls“ oder „messy Girls“, Person „Type A“ oder „Type B“ sein. Deine Kategorie darfst du dir selbst aussuchen – solange du dich jener Kästen bedienst, die bereits existieren.
Diese Kategorien klingen nach Selbstverwirklichung, nach der Möglichkeit, sich neu zu erfinden. Tatsächlich aber sind sie Schablonen. Und wer eine Schablone wählt, landet zwangsläufig in der Masse derjenigen, die dieselbe gewählt haben.
Die Veralgorithmisierung von TrendsDas ist kein Wunder, denn die Algorithmen von Instagram und TikTok leben von Trends. Wo 2016 noch heute als peinlich betrachtete Bilder gepostet wurden – von der Klassenfahrt, dem misslungenen Kochversuch oder der Jugendparty, die um 5 Uhr morgens auf einem Aldi-Parkplatz endete -, da wiederholen heute hunderttausende Accounts den immer gleichen Content. Der gleiche Konversationsverlauf und die gleiche Storyline sind aber spätestens beim zweiten Video uninteressant. Und die immer gleiche Pointe verliert dann auch ihren Witz.
Auf diese Weise werden gerade auch typische Subkulturen zu Trends veralgorithmisiert. Jeder möchte anders sein und dadurch werden alle zunehmend gleicher. Wenn ich durch Berlin Neukölln laufe, tragen dort alle die gleichen abgelaufenen Adidas Sambas oder Retro-Lederstiefel, kombiniert mit einer 90s Trainingsjacke und irgendwie immer zu vielen Halsketten. In Köln Ehrenfeld sehen die Menschen genauso aus. Und in Hamburg Altona auch.
Sich davon zu befreien, ist in einer Zeit kaum möglich, in der große Teile unserer Freizeit und unseres Soziallebens im Konsum sozialer Medien und der Kommunikation darüber bestehen. Auch mir fällt das schwer. Diesen Text schreibe ich, während ich in einer 90s Trainingsjacke und Adidas Sambas im Zug sitze (auf dem Weg nach Hamburg Altona).
Der Drang zur KonformitätDabei besteht in diesem Drang zur Konformität ein Widerspruch zum neoliberalen Werbeversprechen sozialer Medien: einem scheinbar schier unerschöpflichen Individualismus. In meiner letzten Kolumne schrieb ich darüber, dass Inhalte in sozialen Medien zunehmend suggerieren, wir sollten uns von der Gemeinschaft loslösen, nur noch unseren eigenen Selbstbedürfnissen nachgehen und dadurch immer freier, unabhängiger und individueller werden.
Doch ein solcher Individualismus scheitert an sich selbst. Wer einen Trend bricht, riskiert Unsichtbarkeit. Der Algorithmus bevorzugt, was schon funktioniert. Also belohnt er Wiederholung, Konformität, Kopie. Und so scrollen wir durch Feeds, in denen dieselben Songs, dieselben Outfits, dieselben Typisierungen endlos variieren, wie ein digitales Déjà-vu.
Während also alle immer individueller werden wollen – und das etwa durch vermeintliche Loslösung von sozialen Normen, Abnabelung von anderen und die Übernahme subkultureller Mode auszudrücken versuchen -, passen sie sich tatsächlich immer weiter stärker aneinander an. Weil sie alle das Gleiche tun. Dieser fehlgeschlagene Individualismus führt im Ergebnis zu immer mehr Anpassung.
Egal ob Vereinzelung oder trendige Konformität – selbstbestimmter werden wir dadurch nicht. Vielmehr bildet dieser als Individualismus gelabelte Widerspruch zwei Seiten der gleichen Medaille.
Berechenbare GleichförmigkeitDiese Entwicklung ist sicher nichts völlig Neues an sich. Etwas anderes zu behaupten, wäre Kulturpessimismus. Schon immer gab es Trends, denen – insbesondere Jugendliche – in Massen gefolgt sind und die wenig später wieder verflogen waren. Und dennoch wirken soziale Medien in besonderer Weise als Katalysator ebenjener Kultur der Gleichförmigkeit. Nie zuvor waren wir so vernetzt wie heute. Und nie zuvor wurde Konformität so sehr mit Aufmerksamkeit belohnt.
All das geht so weit, dass selbst politische Subkulturen inzwischen vor allem als Stil und Trend wahrgenommen werden denn als politische Ausdrucksform. So etwa Punk oder Metal, die historisch immer gesellschaftskritisch waren und ihre Abneigung gegen die Mainstream-Gesellschaft und Mitte-Politik durch bewusst abweichende Musik und Mode gezeigt haben.
Heute wird auf Instagram und Co argumentiert, dass Punk nur eine von vielen Arten sei, sich zu kleiden – und bei der Politik solle man sich doch bitteschön raushalten. Dabei ist Punk nichts weniger als der innerliche und äußere Widerstand gegen das angeblich Altbewährte, soziale Ungleichheit und ein Bürgertum, das am liebsten das Handeln der Menschen vorhersehen und beherrschen können würde.
Diese neue Art der Konformität kommt Letzterem dabei nicht ungelegen. Wenn alle das Gleiche tragen, sich gleich verhalten und zumindest oberflächlich das Gleiche wollen, dann sind sie berechenbarer. Für einen Markt, der uns in der einen Woche Millionen Labubus und in der Woche darauf kiloweise Dubai-Schokolade verkaufen will. Selbstbestimmung und -verwirklichung werden so der Logik des Marktes unterworfen. Er produziert, kopiert und reproduziert das, was die Konsumenten der eigenen TikToks und Reels massenhaft nachfragen.
Trends zu folgen, ist verständlich. Ich tue das auch. Die Person neben mir im Zug tut es. Und du wahrscheinlich auch. Das ist völlig in Ordnung. Nur eines wäre verfehlt: Diese Uniformität individuell zu nennen.
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KW 39: Die Woche, in der Trump die Antifa zur Terrorgruppe erklärte
Die 39. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 90.167 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz ŚmigielskiLiebe Leser*innen,
jetzt bin ich also Terrorist. Zumindest laut Donald Trump. Der hat nämlich diese Woche „die Antifa“ in den USA als terroristische Organisation eingestuft. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hat bereits angekündigt, dass dies auch in seinem Land gelten soll. Das niederländische Parlament will auf Antrag von Geert Wilders eine entsprechende Einstufung prüfen. Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel forderte sie 2024 auch für Deutschland.
Trump schwadroniert davon, dass die Antifa eine Organisation sei. Aber Antifa ist keine Organisation, schon gar keine nationale. Antifa ist eine internationale Bewegung, die alle umfasst, die sich gegen Faschismus einsetzen – antifaschistisch eben. Faschismus bezeichnet etwa nationalistische Bewegungen, die autoritäre Regimes errichten wollen, die nach innen Minderheiten verfolgen und nach außen militaristische Strategien.
Trump, Orbán und Weidel eint mindestens die nationalistische Orientierung und der Kampf gegen Minderheiten. Wohl deshalb sehen sie „die Antifa“ als Feind. Anti-Demokrat*innen haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass sie am liebsten alle aus dem Weg schaffen würden, die sich ihren autoritären Träumen in den Weg stellen.
Antifa, das sind nicht nur die schwarzvermummten Demospitzen. Jeder Mensch, der Demokratie und Rechtsstaat liebt, sollte Antifa sein und sich dem aufkeimenden Faschismus entgegenstellen. 1932, vor 93 Jahren, gründeten Menschen die Antifaschistische Aktion, weil sie die Gräuel der Nazis vor deren Machtergreifung vorausahnten. Sie wollten den Aufstieg des Faschismus verhindern.
Antifa, das waren die Geschwister Scholl, die US-amerikanischen Soldaten, die in der Normandie landeten, und die Menschen, die Verfolgte versteckten und unterstützten. Antifa ist heute das Bundesverfassungsgericht, wenn es Grundrechte hochhält. Antifa ist nach Selbstaussage auch der Verfassungsschutz Niedersachsen und Antifa sind alle Menschen, die auf Anti-Nazi-Demos gehen. Antifa bin auch ich – weil ich verhindern will, dass den Rechtsextremen, falls sie an die Macht kommen, ein hochentwickelter Überwachungsapparat schlüsselfertig ausgehändigt wird.
Ich kämpfe gegen Videoüberwachung, Netzsperren und all die anderen Kontrollwerkzeuge nicht zuletzt deshalb, weil ich autoritären und totalitären Bestrebungen die Waffen nehmen oder gar nicht in die Hand geben will, die diese zur Kontrolle und Gleichschaltung der Bevölkerung benötigen. Weil ich eine offene und freie Gesellschaft will.
Was die historischen Nazis an Leid über die Welt gebracht haben, ist unfassbar. Das darf sich niemals wiederholen. Deshalb bin ich Antifaschist, deshalb bin ich Antifa.
Martin
Demonstrationen: Wie Lärmschutz die Versammlungsfreiheit beschränktImmer wieder machen Polizeien bei Demonstrationen Auflagen zur Lautstärke. Das greift tief in die Grundrechte ein. Die Berliner Polizei argumentiert neuerdings mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizisten, um Demos leiser zu drehen. Von Markus Reuter –
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Nach sechs Jahren Haft wird der prominenteste politische Gefangene Ägyptens begnadigt. Seit Jahren kämpfen seine Familie und eine internationale Kampagne für die Freilassung. Von Markus Reuter –
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Das Karrierenetzwerk LinkedIn will mit Nutzer*innendaten generative KI-Werkzeuge trainieren. Wir zeigen, wie man das dem Unternehmen verbieten kann. Von Martin Schwarzbeck –
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Bundes- und Landesdatenschützer üben Kritik am Palantir-Einsatz und den Gesetzen, die automatisierte Polizeidatenanalysen erlauben. Sie verlangen eine verfassungskonforme Neuausrichtung. Jetzt sei der Moment gekommen, einen digital souveränen Weg einzuschlagen. Von Constanze –
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In Berlin trafen sich vergangene Woche Arbeitskräfte zur Vernetzung, die für den Erfolg von KI-Anwendungen und Sozialen Medien unverzichtbar sind. Sie streiten für bessere Arbeitsbedingungen und fordern Politik und Gewerkschaften auf, sich endlich ihrer Sache anzuschließen. Von Ingo Dachwitz –
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Dänemark will die Chatkontrolle in drei Wochen durchdrücken. Am Gesetz ändert die Ratspräsidentschaft nichts, stattdessen sollen Staaten ihre Meinung ändern. Die Position Deutschlands ist maßgeblich. Darüber entscheidet Innenminister Dobrindt. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll. Von Andre Meister –
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Mit dem geplanten Digital Networks Act könnte sich der europäische Telekommarkt verändern – und die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen stark schrumpfen. Vor allem kleine Netzbetreiber fürchten, dass manche in den Raum gestellte Regeln die Monopole stärken könnten. Von Tomas Rudl –
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Seit sieben Jahren bereits wird in Mannheim Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen. Von Martin Schwarzbeck –
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Nur noch in wenigen hundert Fällen las das BAMF in den letzten Monaten die Smartphones Geflüchteter aus. Das ist ein markanter Rückgang zu den fünfstelligen Zahlen aus früheren Jahren. Offenbar ist bei der Asylbehörde angekommen, dass der aufwändige und grundrechtsfeindliche Eingriff nichts bringt. Von Anna Biselli –
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Die Rasterfahndungssoftware von Palantir beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg. In Stuttgart drängt der Protest gegen die Software und den Trump-Getreuen Peter Thiel Anfang Oktober auf die Straße. Ein Bündnis will verhindern, dass die umstrittene Software bei der Polizei eingesetzt wird. Von Markus Reuter –
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Donald Trump gibt TikTok in die Hände seiner treuen Milliardärs-Fans. Ellison, Murdoch & Co. bekommen so Zugang zu 170 Millionen US-Handys. Für die US-Öffentlichkeit heißt das: noch mehr Propaganda, noch weniger Vielfalt. Ein Kommentar. Von Chris Köver –
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Erik Tuchtfeld ist der neue Vertreter des Internets im ZDF-Fernsehrat. In seiner ersten Sitzung ging es gleich um die großen Themen: Pressefreiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Von Erik Tuchtfeld –
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Neues aus dem Fernsehrat (113): Hass und Zusammenhalt
Erik Tuchtfeld ist der neue Vertreter des Internets im ZDF-Fernsehrat. In seiner ersten Sitzung ging es gleich um die großen Themen: Pressefreiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Diese Mainzelmännchen sind in die Jahre gekommen. Der Bedarf für Öffentlich-Rechtliche ist es nicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ManngoldDie letzte Sitzung des ZDF-Fernsehrats fand am Ende einer Woche statt, die für das ZDF besonders herausfordernd war: Dunja Hayali wurde für die Anmoderation eines Beitrags zur Ermordung Charlie Kirks tagelang mit Beleidigungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen überzogen. Der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, forderte aufgrund der journalistischen Einordnung Charlie Kirks durch Elmar Theveßen den Entzug seines US-Visums. Und die US-Regierung hat angekündigt, dass Visa für Journalist:innen zukünftig nur noch 240 Tage gelten sollen – üblich sind bisher fünf Jahre.
Es ist deshalb ein sehr wichtiges Zeichen, dass der Fernsehrat – mit all seiner politischen und gesellschaftlichen Vielfalt – die Angriffe auf Dunja Hayali und Elmar Theveßen in der Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig verurteilt hat. In der gemeinsamen Erklärung betonte er außerdem, dass Pressefreiheit „für die Demokratie ein unverhandelbares Gut“ ist. Auch zu den kürzeren Visa-Laufzeiten äußerte sich der Rat deutlich. Er schloss sich dem Appell einer Reihe deutscher Intendanten (von ARD und ZDF bis zu ProSiebenSat.1) an: Die Bundesregierung soll sich auf diplomatischem Weg gegen die geplanten Änderungen aussprechen.
Es war für mich eine ereignisreiche erste Sitzung. Denn ab jetzt darf ich – entsandt vom Chaos Computer Club, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, eco – Verband der Internetwirtschaft und medianet berlinbrandenburg – den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Ich trete damit die Nachfolge von Leonhard Dobusch (Juli 2016 bis Juni 2022, danach noch bis Mai 2025 im ZDF-Verwaltungsrat) und Laura Kristine Krause (Juli 2022 bis Juli 2025) an, die in der Vergangenheit auch diese Kolumne verantwortet haben.
Anonymität als Schutz für marginalisierte GruppenMich beschäftigen ganz besonders der Hass und die Gewaltandrohungen, die Dunja Hayali in den großen sozialen Online-Plattformen entgegenschlagen. Gleichzeitig ist die breite Solidarität von weiten Teilen der Bevölkerung, der Politik und von Kolleg:innen ein Zeichen der Hoffnung.
Wir setzen uns bei D64 seit langem dafür ein, dass der digitale öffentliche Raum, in dem für unsere Demokratie zentrale Debatten ausgetragen werden, sicherer gestaltet werden muss. Zur Verbesserung der Strafverfolgung im Internet, auch der Anzeigemöglichkeiten für Betroffene, haben wir schon vor Jahren das Konzept der Login-Falle entwickelt. Das wurde sogar in den Koalitionsvertrag der früheren Ampel-Regierung aufgenommen, dann aber mangels politischem Willen nie umgesetzt.
Stattdessen werden immer wieder Forderungen nach autoritären Maßnahmen laut – sei es die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen oder Identifizierungspflichten für soziale Netzwerke. Dabei profitieren von der grundsätzlichen Möglichkeit der Anonymität im Internet ganz besonders Personen aus marginalisierten Gruppen, die sonst Hass und Repressalien befürchten müssen.
Auch eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 fand keine Belege dafür, dass Anonymität im Internet zu mehr Hass führt – im Gegenteil. Als besonders aggressiv stellten sich in der Datenanalyse Nutzerkonten heraus, die unter ihrem bürgerlichen Namen agieren.
Demokratische Alternativen für digitale öffentliche RäumeWas wir stattdessen brauchen, sind Alternativen zu den Big-Tech-Plattformen „gütiger Diktatoren“ des Silicon Valleys, die gemeinsam mit der Trump-Regierung derzeit eine Regierungsform aufbauen, die unter anderem vom Philosophen Rainer Mühlhoff als „neuer Faschismus“ bezeichnet wird. Diese Alternativen sollten der Konzentration von Macht durch einen dezentralen Aufbau strukturell entgegenwirken, staatsfern organisiert sowie gemeinwohlorientiert sein und die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden.
Vielversprechende Ansätze wie das Fediverse mit seinem bekanntesten Vertreter Mastodon gibt es bereits. Damit sich solche Alternativen durchsetzen können, braucht es aber noch deutlich mehr – ideelle wie finanzielle – Unterstützung durch relevante Akteure, die hohe gesellschaftliche Akzeptanz besitzen. Akteure wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Das sehen nicht nur Forschende beispielsweise mit den „Digital Open Public Spaces“ in der Digital-Public-Value-Studie und Aktivist:innen so, sondern breite Teile der Bevölkerung.
Dazu ist die „Zusammenhaltsstudie“ interessant, die ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen durchgeführt und am vergangenen Mittwoch in Frankfurt vorgestellt haben. Laut der Erhebung äußern 83 Prozent der Befragten die Erwartung, dass öffentlich-rechtliche Medien dazu beitragen sollen, dass unterschiedliche Gruppen unserer Gesellschaft ins Gespräch kommen. 73 Prozent finden, dass öffentlich-rechtliche Medien im Dialog mit Nutzenden treten sollen.
Vorbei sind also die Zeiten, in denen der öffentliche-rechtliche Rundfunk sich auf seine Rolle als „Sender“ beschränken kann. Menschen erwarten vielmehr, dass er Interaktion von Menschen untereinander und mit den Medien selbst ermöglicht.
Welche Erwartungen haben Menschen an öffentlich-rechtliche Medien? - Alle Rechte vorbehalten Zusammenhaltsstudie Mit großem Vertrauen kommt große VerantwortungDie besondere Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen ergibt sich auch aus mangelhaftem Vertrauen in andere Institutionen. So nehmen lediglich ein knappes Drittel der befragten Personen einen positiven Beitrag von kommerziellen Social-Media-Plattformen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wahr.
Besonders bitter ist die Umfrage für zwei traditionelle Massenorganisationen: Von allen genannten Einrichtungen ist der Beitrag von Parteien und Kirchen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt laut der Umfrage am geringsten. Der Beitrag der Öffentlich-Rechtlichen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wird dagegen nach Sportvereinen, der Wissenschaft und dem Bundesverfassungsgericht als am höchsten eingeschätzt.
Wer leistet einen Beitrag zum Zusammenhalt? - Alle Rechte vorbehalten ZusammenhaltsstudieDas ZDF hat sich bereits auf den Weg gemacht, den digitalen Diskurs zu fördern: Der Public Spaces Incubator ist das zentrale Projekt, um sich gemeinsam mit internationalen Partnern vom reinen Sender zu einer Plattform des konstruktiven Austauschs zu entwickeln, ganz ohne Überwachungskapitalismus, Engagement-Farming und süchtig-machenden Algorithmen.
Diesen Sommer gab es im Rahmen der Frauen-Fußball-Europameisterschaft einen ersten Testlauf der ZDFspaces, ab Oktober ist die Ausweitung auf weitere Formate geplant. Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen die Dringlichkeit, dass dieser Weg engagiert von den öffentlich-rechtlichen Medien weiterverfolgt wird. Er ist unsere beste Chance für eine demokratische Diskussionskultur im Netz.
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