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Aktualisiert: vor 16 Minuten 21 Sekunden

Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

7. April 2026 - 7:39

Erhoben zu Werbezwecken, verschleudert im Internet: Standortdaten aus der Werbe-Industrie können Menschen gefährden. Das zeigt die ARD-Doku „Gefährliche Apps“, die nun online ist. Sie beruht auf den Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk zu den Databroker Files.

– Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps; Collage: netzpolitik.org

Es geht um Milliarden Standortdaten von ahnungslosen Handy-Nutzer*innen, oftmals metergenau. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, fließen die Daten über populäre Handy-Apps auf teils verschlungenen Wegen in die Hände von Databrokern. Potenziell betroffen sind alle Menschen, die ein Smartphone nutzen.

Die Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk begannen im Februar 2024 mit einem Gratis-Datensatz, den ein Databroker als Vorschau für ein kostenpflichtiges Abo verschenkt hat. Anhand dieser Daten konnte das Team nicht nur einen flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre von Handy-Nutzer*innen enthüllen, sondern auch eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die EU-Kommission sagte: „Wir sind besorgt“.

Jetzt erzählt eine Fernsehdoku die wichtigsten Erkenntnisse aus den Databroker Files. Sie macht anschaulich, wie der Handel mit personenbezogenen Daten außer Kontrolle geraten ist – und vor welchem Hintergrund Fachleute aus Politik und Verbraucherschutz ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken fordern.

Erstmals berichtet die Doku darüber, wie Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie auch ukrainische Soldaten an der Front gefährden können – oder Journalist*innen im Exil. Neu ist auch die Geschichte einer bayerischen Schülerin, die niemals erwartet hätte, dass Databroker ihr genaues Bewegungsprofil offen im Netz handeln.

„Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“, produziert vom Bayerischen Rundfunk für ARD, Arte und die Deutsche Welle, ist nun in der ARD Mediathek zu sehen. Was der Datenhandel konkret für Menschen bedeuten kann, fassen wir hier anhand von vier Köpfen aus der Doku zusammen.

1. Databroker verkaufen Handy-Standortdaten von der Front Ex-Soldat Dmytro. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Heute lebt Dmytro auf einem Hof in der Nähe von Odessa. Unter raschelnden Baumkronen grast eine Kuh, in den Ästen läutet ein Windspiel. Als das Kamerateam Dmytro besucht, führt er die Pferde aus, reitet über einen Feldweg. Zuvor hat er als Soldat für die Ukraine an der Front gekämpft. Für ihn und seine Kameraden hatten Smartphones eine besondere Bedeutung.

„Das Handy ist sehr wichtig, weil es moralisch unterstützt“, erklärt er im Interview. „Man kann seine Lieben zuhause spüren, seinen Ehepartner. Es ist eine Erinnerung daran, wofür man an der Front kämpft.“

Zugleich können Smartphones im Krieg eine Gefahr darstellen, und zwar durch die potenzielle Ortung von Soldat*innen und deren Stellungen. Inzwischen liegen dem Recherche-Team Datensätze von mehreren Databrokern vor; in einem davon finden sich auch Handy-Ortungen aus umkämpften Gebieten in der Ukraine. Die Daten geben auch Preis, dass Geräte per Starlink im Netz waren, jenes Satelliteninternet, das ukrainische Truppen verwenden.

Das Recherche-Team zeigt Dymtro auf Satellitenbildern eine Auswahl von Handy-Ortungen im Kampfgebiet. Er beugt sich über den Bildschrim und bestätigt: „Genau hier an diesem roten Punkt, da war unser Hauptquartier.“

Es ist möglich, dass die russische Armee nicht auf Standortdaten der Werbe-Industrie angewiesen ist, um potenzielle Ziele zu identifizieren – es lässt sich aber auch nicht ausschließen, dass russische Behörden genau das tun. Deutsche Rüstungsunternehmen befürchten zudem, dass auch ihre neuen Produktionsstätten in der Ukraine ins Visier geraten können, wie tagesschau.de berichtet. Deren Standorte sind weitestgehend geheim, um sie vor russischen Angriffen zu schützen.

2. Exil-Journalistin in Berlin berichtet von Verfolgung Exil-Journalistin Mostafa. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Ägypten hatte die Journalistin Basma Mostafa unter anderem kritisch über Polizeigewalt berichtet. Sie erzählt dem Fernsehteam von mehreren Festnahmen, sogar von Folter. Schließlich gelang ihr die Flucht; der Weg führte sie nach Berlin. Ihr Leben in Ägypten, sagt sie heute, habe sie zurückgelassen. Aber auch in Berlin werde sie von ägyptischen Agenten verfolgt und bedroht. Sie fotografiert die Männer, die ihr auffallen, und zeigt dem Recherche-Team die Fotos auf ihrem Smartphone. Die Polizei habe ihr empfohlen, den Wohnort zu wechseln.

„Ich frage mich wirklich: Woher wissen die immer genau, wo ich bin?“, sagt Mostafa im Interview. Gemeinsam mit dem Recherche-Team betrachtet auch sie einen Ausschnitt der Standortdaten, die Databroker von Millionen Handys auf der Welt verkaufen. Der Ausschnitt zeigt die Bewegungsmuster einer Person, die offenbar in Mostafas Wohnhaus lebt. Von diesem Haus führen Handy-Ortungen zu anderen Adressen, die Mostafa wiedererkennt: etwa den Spielplatz, wo sie mit ihren Kindern hingehe, oder ein Krankenhaus. Es fühle sich an, sagt sie, als wäre sie gehackt worden.

Ähnlich wie im Fall der ukrainischen Soldaten gilt: Es kann sein, dass ägyptische Behörden nicht auf Standortdaten aus der Werbe-Industrie angewiesen wären, falls sie Dissident*innen im Ausland ins Visier nehmen wollten. Sicherheitsexperte Franz-Stefan Gady legt zumindest nahe, dass ein solches Szenario denkbar ist. Anders als große Geheimdienste wie aus den USA, Russland oder China hätten „zweitrangige“ Dienste inzwischen immer mehr Zugang zu Daten, „die sie wahrscheinlich vor einigen Jahren noch nicht gehabt hätten“, erklärt Gady.

3. Die Spur der Daten führt zu 18-Jähriger aus Bayern Emma aus Bayern. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Wie aufdringlich Handy-Standordaten sein können, zeigt der Fall der 18-Jährigen Emma aus Bayern. Mühelos fand das Recherche-Team ihre Privatadresse in den Daten: Ein freistehendes Haus in einer bayerischen Gemeinde, wo sich auffällig viele Ortungen eines Geräts häuften. Ebenso häuften sich die Ortungen bei einer nahegelegenen Schule, während eine Perlenschnur aus Standortddaten die Strecke beschrieb, die Emma oft mit dem Schulbus genommen hat.

Das Beispiel zeigt: Bereits zwei Orte, Wohnort plus Arbeits- oder Ausbildungsplatz, können genügen, um eine Person in einem Bewegungsprofil eindeutig wiederzuerkennen.

Andere verdienen ihr Geld mit euren Daten, wir nicht! Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung. Jetzt Spenden

„Das ist krass“, sagt Emma heute, als das Kamera-Team der 18-Jährigen ihre Standortdaten auf einem Tablet zeigt. Die Daten zeigen auch Emmas Abstecher in den Supermarkt und zu McDonald’s. Oder die genaue Route über einen Feldweg, den sie nimmt, wenn sie mit ihrem Hund spazieren geht.

„Wenn irgendein Mann diese Daten hätte“, sagt Emma, „so Stalking-mäßig“, dann wäre das „sehr unvorteilhaft“. Zur Erinnerung: Das Recherche-Team hat die Daten kostenlos von einem Databroker im Netz erhalten. Prinzipiell zugänglich sind solche Daten für alle, die Datenhändler danach fragen. Für einen vierstelligen Betrag im Monat können Interessierte ein Abonnement abschließen.

4. Standortdaten können Besuch in Abtreibungsklinik verraten Mutter Miller. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

In Dallas, Texas, lebt Lauren Miller mit ihrem zweijährigen Sohn Henry. Abtreibungen sind ihrem US-Bundesstaat kriminalisiert. Doch vor gut zwei Jahren war eine Abtreibung genau das, was Miller und ihr damals ungeborener Sohn aus medizinischen Gründen benötigten. Denn Henry hatte einen nicht überlebensfähigen Zwillingsbruder. Nur eine Teilabtreibung hätte das gesunde Baby retten können, wie Miller berichtet.

Deshalb machten sich Miller und ihr Mann auf die Reise nach Colorado. Dieser Bundesstaat verletzt nicht die reproduktiven Rechte von Menschen; dort sind Abtreibungen weiterhin legal. „Ich weiß noch, wie ich mit gesenktem Kopf durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen gegangen bin“, erzählt Miller. „Wir haben sogar überlegt, die Handys zu Hause zu lassen.“

Am Ende hatten Miller und ihr Sohn Henry Glück. Weder US-Sicherheitsbehörden noch radikale Abtreibungsgegner*innen hatten sie an der Reise in die Abtreibungsklinik gehindert. Eines ist jedoch wahrscheinlich: Handy-Standortdaten hätten die Familie verraten können.

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In den Standortdaten, die Databroker verkaufen, lassen sich sensible Orte wie Abtreibungskliniken mühelos ins Visier nehmen. Systematisch lässt sich untersuchen, weche Geräte dort ein und ausgehen – und vor allem, welche Geräte aus einem US-Bundesstaat einreisen, der Abtreibungen verbietet.

Erste Warnungen vor verräterischen Datenspuren gab es bereits 2022, kurz nachdem der Oberste Gerichtshof in den USA den Weg zur Kriminalisierung von Abtreibungen in US-Bundesstaaten frei gemacht hatte. In der Folge hatte etwa Google angekündigt, Standortdaten zu löschen, von denen sich Klinikbesuche ableiten lassen. Dass US-Sicherheitsbehörden Handy-Standortdaten tatsächlich bei Databrokern einkaufen, ist spätestens seit 2020 bekannt; jüngst gab auch FBI-Direktor Kash Patel diese Praxis offen zu.

Im Interview sagt Miller: „Es ist schwer greifbar, wenn man sagt: ‚Die haben meine Daten.‘ Was heißt das? Ist doch egal. Aber wenn man versteht, wie bedrohlich solche Daten sein können, dann macht man sich schon Sorgen.“

Mehr als 30 Artikel veröffentlicht In der Doku berichten auch die Autoren dieses Textes von den Recherchen. - Alle Rechte vorbehalten ARD / Gefährliche Apps

Zu den Databroker Files hat netzpolitik.org inzwischen mehr als 30 Artikel verfasst. Hier sind Lesetipps für Interessierte, die tiefer eintauchen möchten:

Team netzpolitik.org: Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck, Anna Biselli. Team Bayerischer Rundfunk: Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Florian Heinhold, Maximilian Zierer.

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Kategorien: Externe Ticker

Frauenhäuser: „Ausklinken darf nicht die Lösung sein“

6. April 2026 - 8:39

Versteckte Tracker, geteilte Clouds und überwachte Schul-iPads: Digitale Gewalt ist Alltag in Frauenhäusern. Isa Schaller erklärt, wie Tools missbraucht werden – und was es für einen besseren Schutz der Betroffenen braucht.



Nicht nur das Handy, auch Schultablets oder Smartwatches können den Standort im Frauenhaus verraten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Paul Hanaoka

Isa Schaller ist Mitarbeiterin von „Ein Team gegen digitale Gewalt“. Sie hat Philosophie, Informatik und Rechtsextremismusforschung studiert. Schaller interessiert sich für die Schnittstelle zwischen Technik und Wissenschaft und insbesondere für feministische Technikpolitik. In deren Zentrum steht die Frage: Wie kann die aktuelle technische Entwicklung im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit gestaltet werden?

Seit 2023 gibt Isa Schaller Schulungen zum Schutz vor digitaler Ortung und Überwachung im Frauengewaltschutz. Sie war außerdem zwischen 2024 und 2025 als technische Beraterin am Modellprojekt “IT-Beratung” des Vereins Frauenhauskoordinierung beteiligt.

netzpolitik.org: Frau Schaller, wie stark prägt digitale Gewalt inzwischen den Alltag in der Frauenhausarbeit?

Isa Schaller: Die technische Entwicklung ist rasant, alle paar Monate kommen neue Funktionen hinzu. Viele davon lassen sich im Kontext von (Ex-)Partnerschaftsgewalt missbrauchen. Man muss in der technischen Beratung wirklich Detektivarbeit leisten. Insbesondere, wenn es um Cloud-Dienste geht, die einfach zu benutzen sind und häufig über eine Ortungsfunktion verfügen. Kurz gesagt: In vielen Fällen der Beratungsarbeit im Frauenhauskontext geht es inzwischen auch um digitale Gewalt.

netzpolitik.org: Ihre Initiative, „Ein Team gegen digitale Gewalt“, bietet deutschlandweit Schulungen für Beratungsstellen und Frauenhäuser an. Sie haben sich insbesondere auf den Schutz vor Ortung und Überwachung spezialisiert. Welche Bedrohungen begegnen Ihnen in der Praxis?

Isa Schaller schult und berät Mitarbeitende im Frauenhaus. - Alle Rechte vorbehalten Susan Pawlak

Isa Schaller: In einer Situation meldete sich ein Frauenhaus nach einer Schulung zu Cyberstalking und Absicherung. Die Mitarbeiterin berichtete, dass sie unsere Tipps angewandt und ‚AirGuard‘ genutzt hatte. Dabei handelt es sich um eine von der Technischen Universität Darmstadt entwickelte Sicherheits-App, mit der sich Bluetooth-Tracker aufspüren lassen. Die Mitarbeitenden des Frauenhauses führten die App standardmäßig ein und ließen sie auch in der Poststelle laufen, wo sie ihre Pakete empfingen. Direkt beim ersten Mal schlug die App an. In einem Paket befand sich ein Bluetooth-Tracker – versteckt in einem Geschenk. Der Tracker sollte unbemerkt ins Frauenhaus getragen werden, um die Adresse herauszufinden. Das konnte in diesem Fall glücklicherweise verhindert werden. Aber das ist nur ein Beispiel, das exemplarisch steht für viele Situationen, mit denen Frauenhäuser heute konfrontiert sind.

„In vielen Fällen gibt es erste Anzeichen“

netzpolitik.org: Wie bemerken Betroffene überhaupt, dass sie überwacht oder geortet werden?



Isa Schaller: In vielen Fällen gibt es erste Anzeichen – zum Beispiel, dass der Täter in der Nähe der Betroffenen auftaucht, im Park, vor der Tür, oder, dass die Betroffene schon einmal im Frauenhaus gefunden wurde, dessen Standort ja eigentlich geheim ist. In solchen Fällen muss die Betroffene teilweise Hunderte Kilometer umziehen in das nächste Frauenhaus, das einen freien Platz hat. Die Frage ist dann: Wie konnte das passieren? Der erste Verdacht sind meistens Bluetooth-Tracker, die in Teddys, im Futter der Winterjacke oder in der Schuhsohle versteckt wurden. Die nächste Option ist die gemeinsame Cloud. Wenn der Ex-Partner sie eingerichtet hat, muss er sich nur einloggen, um Zugang zu Fotos und Terminen der Betroffenen zu haben. Eine weitere häufige Frage betrifft Kinderschutzfunktionen von Geräten. Die lassen sich so einrichten, dass betroffene Personen es häufig gar nicht mitbekommen, aber die Ortung im Hintergrund aktiv ist.

netzpolitik.org: Häufig instrumentalisieren Täter auch Kinder. Sie sind in vielen Fällen mitbetroffen von digitaler Gewalt.

Isa Schaller: Aktuell leben in Frauenhäusern sogar mehr Kinder als Frauen. Denn Frauen, die vor ihren (Ex-)Partnern flüchten, nehmen ihre Kinder in der Regel mit. 2024 wohnten 13.700 Frauen in Frauenhäusern und 15.300 Kinder. Und über Kinder versuchen Täter, digitale Gewalt auszuüben, etwa über digitale Kontaktversuche oder Geschenke, wie im oben genannten Fall. Da ergeben sich neue medienpädagogische Fragen. Die Kinder sind ohnehin in einer schwierigen Situation. Sie mussten umziehen und haben ihr soziales Umfeld in der analogen Welt verloren. Da kann man ihnen nicht sagen, dass sie jetzt auch noch aufhören sollen, Online-Spiele zu spielen oder per Messenger zu kommunizieren.

Es braucht einen sehr genauen Blick, wie man ihre Geräte absichern und weiter nutzen kann. Wenn es bei einigen Programmen wirklich zu gefährlich ist, sie weiter zu nutzen, braucht es eine sensible und altersgerechte Vermittlung und Abstimmung mit den betroffenen Kindern.

netzpolitik.org: Der sogenannte Digital Gender Gap weist auf eine gravierende Lücke hin. Demnach besteht zwischen Frauen und Männern nach wie vor ein großer Unterschied im Zugang zu digitalen Technologien. Frauen zählen demnach überdurchschnittlich häufig zu den „digital Abseitsstehenden“. Welche Rolle spielt die fehlende digitale Selbstbestimmung im Kontext von Gewalt?

Isa Schaller: Häufig lassen Frauen ihre technischen Geräte im vollsten Vertrauen von Männern einrichten. Sie selbst verfügen in vielen Fällen gar nicht über die Passwörter. Das führt zu einem massiven Machtgefälle. Im Endeffekt ist die digitale Gewalt eine Fortführung bestehender Gewaltformen. Da spielen dann noch andere Aspekte mit rein: In welcher finanziellen Lage befindet sich die Betroffene? Kann sie sich einfach ein neues Gerät kaufen, wenn mit dem alten etwas nicht stimmt? Gibt es überhaupt erreichbare, kompetente Hilfestellen? Da spielt dann etwa ein Stadt-Land-Gefälle eine Rolle.

„Eine massive Verschärfung“

netzpolitik.org: Laut einer Statistik aus dem Jahr 2024 fehlen in Deutschland mehr als 12.000 Frauenhausplätze. Gleichzeitig steigen die Zahlen zu häuslicher Gewalt.

Isa Schaller: Wir bewegen uns in den gleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen wie ohnehin schon. Nur leider mit mächtigen neuen Werkzeugen, die Bedroher nutzen können, um Personen zu verfolgen und sie weiter einzuschüchtern. Deshalb handelt es sich bei digitaler Gewalt nicht nur um eine Fortführung bestehender Gewalt, sondern auch um eine massive Verschärfung.

netzpolitik.org: Im Modellprojekt IT-Beratung der Frauenhauskoordinierung haben Sie Betroffene bei Verdachtsfällen von digitaler Überwachung unterstützt. Wie wichtig ist in derartigen Fällen ein ganzheitlicher Ansatz? Es geht ja um weit mehr als technische Beratung.



Isa Schaller: Alle Projekte, in denen ich bislang gearbeitet habe, hatten den Anspruch auf eine enge Koppelung an die bestehende Hilfslandschaft. An vielen Stellen spielt Medienpädagogik eine Rolle. Wie vermittelt man technische Details an erwachsene Betroffene? Viele Menschen wissen nach wie vor nicht, was eine Cloud ist und wie genau sie funktioniert. Teils wird den Betroffenen ihre digitale Situation und die damit einhergehende Bedrohung erst in der Beratung bewusst. Hier braucht es dann eine psychosoziale Betreuung. Diese Frauen haben schon sehr viele Übergriffigkeiten erlebt. Natürlich reißt man ihnen da nicht ungefragt das Handy aus der Hand. Es geht um eine gemeinsame Abstimmung.

Hinzu kommt die rechtliche Ebene. Da geht es etwa um rechtssichere Screenshots und die Frage, ab wann die Polizei für die Beweissicherung zuständig sein sollte. Es braucht ein ganzes Team, um diese Situation anzugehen.

netzpolitik.org: Nur arbeiten Frauenhäuser ohnehin schon am Limit. Jahr für Jahr müssen sie Hunderte Frauen abweisen – und brauchen bei digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt spezialisierte Kompetenzen und technisches Know-How.

Isa Schaller: Deshalb bräuchte es mehr Geld in der gesamten Beratungslandschaft – und ein entsprechendes Stundenkontingent. Denn digitale Gewalt verursacht einen Mehraufwand in der Beratungsarbeit. In die Beratung kommt in vielen Fällen eine Person, die noch gar nicht ahnt, dass sie geortet und überwacht wird. Schließlich stehen für sie häufig erst einmal andere Fragen im Vordergrund: Was passiert mit den Kindern? Wie ist die finanzielle Situation? Dann kommt heraus, dass digitale Gewalt auch ein Thema ist. Häufig geht es da nicht nur um Handys, sondern beispielsweise auch um die Schultablets der Kinder oder Smartwatches. Bestehende Hilfesysteme zu unterstützen ist also der erste Schritt.

netzpolitik.org: Was müsste aus Ihrer Sicht noch passieren, um Betroffene besser zu schützen?

Isa Schaller: Hersteller müssen in die Verantwortung gezogen werden. Die Probleme dürfen nicht auf Betroffene und die Beratungslandschaft abgewälzt werden. Es kann nicht sein, dass Frauen ihre Geräte nicht mehr nutzen können. Das bedeutet für sie den Abschied aus digitaler Teilhabe. Viele Bereiche des Alltags sind heute nur noch digital zugänglich. Zu erwarten, dass sie sich aus dieser Welt ausklinken, darf nicht die Lösung sein. Insbesondere nicht in dieser Situation: Sie versuchen schließlich gerade, sich ein neues Leben aufzubauen. Dabei sollten sie unbedingt Kontakt halten zu Personen, die sie stabilisieren. Und dafür ist ihr Handy zentral.

netzpolitik.org: Welche Weichenstellungen sind aus Ihrer Sicht notwendig, um Technik gerechter und sicherer für alle zu gestalten?

Isa Schaller: Das fängt an bei stärkeren Warnsystemen für Bluetooth-Tracker. Ein weiterer Punkt betrifft SmartHome-Geräte. Viele Haushaltsgeräte erheben inzwischen private Daten, speichern sie und machen sie zugänglich. Jedes Auto ist inzwischen ein intelligentes Gerät, das überwachbar ist. Es braucht an dieser Stelle einen breiten gesellschaftlichen Diskurs. Wie wollen wir, dass unsere Technik gestaltet ist? Wo wollen wir mehr Komfort, wo machen wir aber auch Abstriche, um diese Geräte sicher zu gestalten für wirklich alle Beteiligten?

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Kategorien: Externe Ticker

Trugbild: Den Teufel mit Beelzebub austreiben

5. April 2026 - 8:33

Ein Verbot sozialer Medien löst nicht die fundamentalen Probleme von Jugendlichen. Die Debatte ist vielmehr Ausdruck einer sozio-ökonomischen Krise – und könnte den Befürwortern an der Wahlurne sogar schaden.

Wo liegt das Problem? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jon Tyson

Auf dem Marktplatz eines beschaulichen Dorfes in Bayern traf sich die Dorfjugend früher zum Trinken. Die Zusammenkünfte sorgten für großes Aufsehen. Es kam zu Vandalismus und Ruhestörung. Irgendwann wurde der Marktplatz in der Wahrnehmung der Bewohner selbst zum bösen Ort. Das „Treffen in Gruppen“ wurde verboten, die Jugendlichen wichen auf einen Asphaltstreifen unweit der Grundschule aus. Dort musste eine alte Garage als Graffiti-Wand herhalten.

Selbstverständlich war es nicht der Marktplatz selbst, der die Jugendlichen zu Alkoholkonsum und Aggression getrieben hat. Er war vielmehr eine Plattform, auf der die Symptome tiefsitzender Krisen sichtbar wurden: Spannungen in der Familie, fehlende Perspektiven und Freiräume. Ganz ähnlich verhält es sich bei den sozialen Medien. Wer glaubt, dass ein Verbot die Lebensumstände von Jugendlichen grundlegend verbessert, lenkt dabei von ihren eigentlichen Problemen ab.

Zwischen Besorgnis und moralischer Panik

Ende März fuhr die AfD bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz ihr bisher bestes Ergebnis in einem westdeutschen Bundesland ein. Besonders hohe Zustimmung bekommt die Partei bei 18- bis 24-jährigen Männern. Selbstverständlich suchen Politiker aller anderen Parteien und die Medien nach Gründen. Und auch wenn es bei der Debatte um ein Social-Media-Verbot vorrangig darum geht, die psychische Gesundheit von Jugendlichen zu schützen, haben CDU und SPD mutmaßlich wenig dagegen, zusätzlich die Reichweite ihrer rechten Konkurrenz einzuschränken.

Dahinter steht die Annahme, dass sich junge Wähler wegen sozialer Medien nach rechts orientieren. Das mag in Teilen stimmen – es schreibt den rechten Medienmachern und ihren Formaten aber mehr Bedeutung zu, als sie tatsächlich haben.

Gewiss, rechte US-amerikanische Stimmen und ihre Shows in den sozialen Medien dienen faden Nachahmern in Deutschland als Vorbilder. Ihr Einfluss wird spätestens dann sichtbar, wenn sich kleine Brüder und Cousins Gedanken über die Form ihrer Kieferknochen machen oder sich fragen, ob sie ein Alpha-, Beta- oder Sigma-Male in der „sozio-sexuellen Hierarchie“ sind. Gruselgeschichten über die „Manosphere“ und „Looksmaxxer“ im deutschen Feuilleton sowie der Bestseller „Generation Angst“ von Jonathan Haidt befeuern die moralische Panik um den Nachwuchs.

Soziale Medien zeigen, was ohnehin da ist

Zwar stellen soziale Medien ein Einfallstor für politische Begriffe und Bilder dar, was aber nicht heißt, dass Jugendliche durch ein Verbot gänzlich davon abgeschottet werden könnten. Und wer politischem Content ausgesetzt ist, muss diesen nicht zwangsläufig verinnerlichen. Extreme, radikale und verstörende Inhalte teilen Jugendliche auf Schulhöfen, seit es Mobiltelefone gibt.

Viele der frauenfeindlichen Sprüche, rechten Parolen, Witze, Nazi-Verharmlosungen und -Verherrlichungen, die mir heute auf meinem Recherche-Account bei Instagram in den Feed gespült werden, kenne ich noch aus der Zeit vor den sozialen Medien. Wer in einfachen Verhältnissen auf dem Land aufgewachsen ist, dürfte ähnliche Erfahrungen gemacht haben. In gehobenen Kreisen wird es, man denke nur an die Männer der Generation Epstein, wohl kaum anders gewesen sein.

Für mehr Medienkompetenz

Fest steht allerdings auch, dass die sozialen Medien verharmlosende, diskriminierende, menschenverachtende Inhalte verstärken. Das ist kein Einzelfall, sondern die digitale Form eines Systems, das zügelloses Wachstum und vermeintliche Innovation über Qualität und Menschenwohl stellt. Mit technischem Fortschritt wachsen dementsprechend auch der Einfluss und das Schadenspotenzial der Plattformen. Die Tech-Unternehmen haben nicht vorrangig das Wohlergehen ihrer Nutzer im Sinn. Im Gegenteil, um deren Aufmerksamkeit und Zeit zu binden, schaden sie ihnen regelrecht.

Für eine strengere Regulierung gibt es längst die rechtlichen Voraussetzungen. Nur werden sie bisher nicht in vollem Umfang und konsequent angewendet. Daher bräuchte es dringend mehr Vermittlung von Medienkompetenz in Schulen. Zu meiner Schulzeit gab es weder eine pädagogische Vorbereitung auf die sozialen Medien noch eine Konfrontation mit den (Un-)Möglichkeiten des Internets. Es waren die Schüler selbst, die erste, wenig beachtete Impulse gaben.

Laut einer Umfrage des DIW Berlin stimmen rund 94 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass Kinder und Jugendliche besser in Medienkompetenz geschult werden sollten, um soziale Medien sicher nutzen zu können. Der Zuspruch dafür ist damit deutlich größer als für ein weitreichendes Social-Media-Verbot bis 16 Jahre. Ebenso will eine Mehrheit von Eltern und Jugendlichen soziale Medien nur einschränken, statt sie für bestimmte Altersgruppen zu verbieten.

Die Probleme liegen woanders

Wenn Parteien ein Verbot für Jugendliche durchsetzen wollen und zugleich die Verantwortung für ihre Misere tragen, schwächen sie sich am Ende selbst. Die Folgen dürften sich auch an der Wahlurne bemerkbar machen. Statt die Symptome mit den falschen Mitteln zu bekämpfen, sollten sich Politiker und Journalisten daher fragen, wie sie sich dem eigentlichen Problem widmen können.

Die US-amerikanische Entwicklungspsychologin Candice L. Odgers untersucht seit rund 20 Jahren, wie sich psychische Erkrankungen bei Kindern entwickeln. Sie hat nach eigener Aussage wiederholt keine überzeugenden Belege dafür gefunden, dass digitale Technologien ein wesentlicher Treiber von Depressionen oder anderen psychischen Beschwerden im Jugendalter sind.

Viele andere Forschende kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Entgegen der allgemeinen Annahme schlussfolgert eine aktuelle Studie, dass soziale Medien zu den am wenigsten einflussreichen Faktoren für die psychische Gesundheit von Jugendlichen zählen. Eine deutlich wichtigere Rolle spielen dabei frühe Erfahrungen mit Gewalt oder Diskriminierung sowie Krisen in Schule und Familie.

Düstere Vergangenheit, düstere Zukunft

Während meiner steinigen Schullaufbahn – sie liegt noch nicht allzu lange zurück – hieß es seitens der Lehrer: Ihr werdet keine Jobs finden. Die rasante Entwicklung der sogenannten künstlichen Intelligenz dürfte die Unsicherheit heute noch um ein Vielfaches verstärken. Daneben kommen für junge Menschen schlechte Aussichten auf bezahlbaren Wohnraum, Partnerschaft oder gar eine lebenswerte Umwelt dazu.

Wer unter solchen Bedingungen auf die eigene Zukunft blickt, ist vermutlich anfälliger für Erzählungen von alter Stärke, Ordnung und Hierarchie. Und wenn die Parteien der „Mitte“ es nicht schaffen, auf diese Probleme eine Antwort zu geben, gewinnen jene, die in Zeiten der Krise Stärke und Selbstbestimmung versprechen. Auch wenn diese Versprechen auf Augenwischerei und Opportunismus beruhen.

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KW 14: Die Woche, als wir übers Reparieren nachgedacht haben

4. April 2026 - 7:51

Die 14. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 110.195 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

der Text meiner Kollegin Laura über das Recht auf Reparatur in dieser Woche hat mich noch lange beschäftigt. Weil mir beim Lesen deutlich geworden ist, dass Reparieren mehr ist, als „nur“ Schrott zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Der Tüftler, den Laura für den Text besucht hat, repariert nicht nur engagiert die kaputten Toaster und CD-Player seiner Kund:innen. Er bringt auch viele Leute zusammen. Und er träumt von einem Ort, „wo sich Menschen gegenseitig helfen, etwas unternehmen, zusammen basteln und tüfteln“.

Wegwerfen ist meist ein recht einsamer Akt. Löchrige Socke, Mülleimer auf, Socke rein, Deckel zu. Das ganze dauert nur wenige Sekunden. Reparieren kann im Gegensatz dazu Gemeinschaft stiften. Schnell braucht man mal den Rat der Oma, die am besten weiß, welches Stopfgarn man für die lebensverlängernde Strumpfbehandlung braucht. Oder die Tipps von den Spezialexperten im Rad-Forum, die genau wissen, wie das Ersatzteil an der längst nicht mehr hergestellten Gangschaltung heißt, und wo man das noch bekommt.

Dann muss mal hier jemand die Wasserwaage halten oder da jemand moralische Unterstützung leisten und einen Kaffee kochen, wenn es nicht gleich funktioniert und man kurz davor ist, den Schraubenzieher aus dem Fenster zu pfeffern. Das verbindet. Und im besten Fall endet es auch in dem Gefühl, selbst oder gemeinsam etwas geschafft zu haben.

Diese eine Schraube

Zugegeben: Ein loses Stuhlbein lässt sich in der Regel deutlich leichter reparieren als das zersplitterte Handydisplay oder andere Elektronik. Und bei meinem letzten eigenen Displaytausch habe ich zwischendurch ehrlich gesagt deutlich mehr Wut und Verzweiflung als wohlige Selbstwirksamkeit gefühlt. Aber allen Fällen ist gemeinsam: Reparieren statt wegwerfen ist nicht nur wegen Nachhaltigkeit ein gutes Prinzip. Es macht Spaß, schweißt Menschen und Werkstücke zusammen und hinterlässt ein gutes Gefühl, wenn man es geschafft hat. Und aus meiner eigenen Erfahrung schafft man vieles, was einem am Anfang überhaupt nicht möglich erschienen wäre.

Vielleicht ist das lange Osterwochenende ein guter Anlass, dass mal auszuprobieren. Es muss nicht gleich die Digitalkamera mit dem abgebrochenen Schalter sein. Vielleicht reicht es für den Anfang ja auch, diese eine Schraube nachzuziehen, die seit Wochen dazu führt, dass der Griff an der Schublade wackelt.

Viel Spaß dabei!

anna

Breakpoint: Soziale Medien müssen langweiliger werden

Große Techkonzerne investieren Milliarden, um uns so lange wie möglich auf ihren Plattformen zu halten. Mit Erfolg: Viele von uns verbringen nahezu ein Viertel ihrer Lebenszeit online. Damit bringen wir den Betreibern ordentlich Geld ein – ob wir das wollen oder nicht. Ändern soll das ein neues EU-Gesetz. Von Carla Siepmann –
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Nordrhein-Westfalen arbeitet an einem neuen Gesetz, das auch den Datenaustausch zu psychisch erkrankten Menschen regeln soll. Dass Informationen über zwangseingewiesene Menschen in manchen Fällen an die Polizei fließen sollen, kritisieren Psychiatrie-Erfahrene ebenso wie sozialpsychiatrische Dienste. Von Anna Biselli –
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#306 Off The Record: Was in der Debatte um digitale Gewalt schiefläuft

Endlich diskutiert Deutschland über digitale Gewalt! Doch in der Debatte darüber, was zu tun ist, bleibt so manches auf der Strecke, während anderes über das Ziel hinausschießt. In der neuen Ausgabe unseres Podcasts analysieren Sebastian und Chris, worauf es jetzt ankommt. Von Ingo Dachwitz –
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#306 Off The Record: Was in der Debatte um digitale Gewalt schiefläuft

4. April 2026 - 7:00

Endlich diskutiert Deutschland über digitale Gewalt! Doch in der Debatte darüber, was zu tun ist, bleibt so manches auf der Strecke, während anderes über das Ziel hinausschießt. In der neuen Ausgabe unseres Podcasts analysieren Sebastian und Chris, worauf es jetzt ankommt.

Ingo, Sebastian und Chris im Podcast-Studio. – CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.orghttps://netzpolitik.org/wp-upload/2026/04/OTR-26-04-chapters.mp3

Raus aus der Nische, rein in die Talkshows: Seit Jahren berichten Chris und Sebastian zu unterschiedlichen Formen digitaler Gewalt, jetzt ist das Thema überall. Auslöser ist eine Geschichte im Spiegel, in der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes ihrem Ex-Mann Christian Ulmen schwere Vorwürfe macht. Dessen Kanzlei leitet wiederum rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung ein.

In der neuen Folge Off The Record analysieren wir die davon entfachte Debatte über digitale Gewalt und sprechen darüber, warum der Fokus allein auf sexualisierte Deepfakes und Verschärfungen des Strafrechts dem Problem nicht gerecht wird.

In dieser Folge: Chris Köver, Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.

Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.

Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.

Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.

Links und Infos

Blattkritik

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Kategorien: Externe Ticker

Neues Psychisch-Kranken-Gesetz in NRW: „Schädlich bis gefährlich“

3. April 2026 - 10:47

Nordrhein-Westfalen arbeitet an einem neuen Gesetz, das auch den Datenaustausch zu psychisch erkrankten Menschen regeln soll. Dass Informationen über zwangseingewiesene Menschen in manchen Fällen an die Polizei fließen sollen, kritisieren Psychiatrie-Erfahrene ebenso wie sozialpsychiatrische Dienste.

Karl-Josef Laumann ist Gesundheitsminister in NRW. – IMAGO / Chris Emil Janßen

Hessen hat schon eins, in Niedersachsen ist es gerade im Landtag, nun hat auch die Regierung in Nordrhein-Westfalen einen Entwurf vorgelegt: Es geht um neue Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. In denen ist zum Beispiel geregelt, welche Hilfen es für Menschen mit psychischen Erkrankungen geben soll. Aber auch, wann Personen gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen werden können.

Die aktuelle Welle der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) behandelt noch eine andere Frage: Wann können und müssen etwa Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste und Polizei Daten über Menschen austauschen?

Die neue Welle der Psychisch-Kranken-Gesetze

Anlass für diese neuen Regelungen gaben Gewalttaten in den vergangenen Jahren, bei denen Medien nach der Tat schnell über eine mutmaßliche Erkrankung der Täter:innen berichteten. Seitdem arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ an Vorschlägen, wie verschiedene Stellen Informationen austauschen können.

Geht es nach der schwarz-grünen Landesregierung in NRW, sollen verschiedene Akteure künftig enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Das betrifft besonders die regional tätigen sozialpsychiatrischen Dienste, die im Mittelpunkt des Hilfesystems stehen. Sie beraten Menschen in Krisen, machen niedrigschwellige Kontaktangebote, besuchen Menschen auch zu Hause und vermitteln an andere Unterstützungsangebote wie Beratungsstellen. Bislang zählt das PsychKG aus Nordrhein-Westfalen etwa Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Einrichtungen der Suchthilfe zu dem Kreis derer, mit denen die sozialpsychiatrischen Dienste kooperieren sollen.

Im neuen Gesetzentwurf finden sich weitere Institutionen, mit denen künftig Zusammenarbeit angesagt ist. Sie gehören überwiegend nicht zum Gesundheitsbereich: Das sind zum Beispiel Ordnungs- und Polizeibehörden, Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Ausländerbehörden.

Sicherheitsbehörden haben andere Ziele als sozialpsychiatrische Dienste

Die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen sieht das in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisch. Es müsse bedacht werden, „dass die Zielsetzung und die Aufgaben der Kliniken und der Sozialpsychiatrischen Dienste anders zu werten sind als die Aufgaben der Sicherheitsbehörden“,schreibt die Landesarbeitsgemeinschaft. „Eine Vermischung ist zu vermeiden“ und die Zusammenarbeit dürfe auf keinen Fall „zulasten der psychisch kranken Menschen gehen“.

Ebenso kritisch sieht der Verein den geplanten Datenaustausch mit Polizei, Ausländerbehörden und anderen. Ein neuer Paragraf zu Unterbringungen, also unfreiwilligen Einweisungen, sieht in bestimmten Fällen vor, dass andere Behörden informiert werden sollen.

Das soll dem Entwurf zufolge dann eintreten, wenn eine örtliche Polizei selbst an einer Einweisung wegen angenommener Fremdgefährdung beteiligt war. Wird daraufhin eine Zwangsunterbringung beschlossen, soll die entsprechende Polizei informiert werden. Anschließend soll die Polizei selbst prüfen, „ob sie aufgrund des Gefährdungspotentials der untergebrachten Person darüber hinaus zu beteiligen ist“. In solchen Fällen müsste die Klinik die Polizei bei der Entlassung des betroffenen Menschen informieren.

Auch wenn eine wegen Fremdgefährdung eingewiesene Person vorübergehend beurlaubt wird – weil sie beispielsweise für eine Behandlung körperlicher Beschwerden in ein anderes Krankenhaus muss – soll dies der Polizei mitgeteilt werden.

„Auch wenn erfreulicherweise Gefährdungsregister ausgeschlossen werden, so wird hier der Fokus weg von Hilfen und Behandlung hin zu Kontrolle und Erfassung verschoben, was Stigmatisierungseffekte verstärken sowie die erforderliche Behandlungsbereitschaft senken wird“, heißt es in der Stellungnahme.

„Sündenböcke im Namen der Sicherheit gesucht“

Den geplanten Datenaustausch sieht auch Luan Engelns vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW „sehr kritisch“ und hält ihn „für schädlich bis gefährlich“. Der Landesverband setzt sich für Selbsthilfe und die Rechte von Menschen mit Psychiatrieerfahrung ein und hat auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst. Engelns weist darauf hin, dass es schon jetzt Möglichkeiten zum Datenaustausch gebe: „Die Polizei und Psychiatrie haben bereits alle nötigen Rechte, um Gefahren abzuwehren. Es gibt bei akuter Gefahr die Möglichkeit, Daten auszutauschen.“

In der Vergangenheit habe die Polizei Hinweise im Vorfeld jedoch ignoriert, kritisiert Engelns. Nun würden „im Namen der Sicherheit Sündenböcke gesucht und marginalisierte Gruppen überwacht, während Polizei und Psychiatrie mehr Rechte fordern, ohne die vorhandenen so zu nutzen, dass tatsächlich Gewalttaten verhindert werden“.

Da die neuen Paragrafen nicht festlegen, welche Informationen genau zwischen Polizei, Kliniken und anderen fließen sollen, schreibt Engelns: „Es ist völlig unklar, welche Daten gemeldet werden, in welchen Datenbanken diese gespeichert werden und für was die Polizei diese nutzt. Geht es dabei auch um Diagnosen und Behandlungsverläufe? Das sind hochsensible Gesundheitsdaten.“ So würden Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzt und es „wird in der Praxis ein Register ergeben, ohne es Register zu nennen“.

Niemand will ein Register, das Register heißt

Dass der durch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geprägte Begriff eines Registers für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen vermieden werden soll, macht die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Pressemitteilung zum Gesetzentwurf deutlich. „Es werden klare Informationswege beschrieben, aber es ist kein allgemeines Register von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotential geplant“, heißt es dort.

Zugleich erklärte CDU-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung des Gesetzes: „Die beste Prävention gegen fremdgefährdendes Verhalten von Menschen mit psychischen Erkrankungen und einem gleichzeitig erhöhten Gewaltpotenzial sind frühzeitige sowie niedrigschwellige Unterstützungsangebote und eine kontinuierliche Behandlung“.

Doch auch ohne den durch massive Kritik unbeliebt gewordenen Begriff bleibt, dass sich der Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen intensivieren soll.

Psychiatrie-Erfahrene kritisieren genau wie medizinische Fachleute, dass dadurch ein falsches Bild entsteht und eine stigmatisierende Verknüpfung psychischer Erkrankungen mit Gewalttätigkeit hergestellt wird. „Menschen mit seelischen Erkrankungen werden pauschal zu potenziellen Sicherheitsrisiken erklärt“, schreibt etwa der SPD-Landtagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Rodion Bakum, der selbst als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gearbeitet hat.

„Das ist fachlich falsch, gesellschaftlich gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Seelische Krisen können jede und jeden treffen. Wer Betroffene unter Generalverdacht stellt, schafft keine Sicherheit, sondern verschärft die Gewaltspirale“, so Bakum. Er sieht im Gesetzentwurf eine Verschiebung „weg von Hilfe, hin zu Verdacht“.

Kein pauschales Gewaltrisiko

Von psychisch erkrankten Menschen geht überwiegend kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen, die als gesund gelten. Während bestimmte Faktoren zu einer höheren Gewaltneigung führen können, etwa Substanzkonsum oder nicht adäquat behandelte bestimmte Symptomatiken wie psychotisches Erleben, spielen bei Gewalttaten in der Regel mehrere Risikoindikatoren zusammen. Die meisten, etwa das Alter und Geschlecht einer Person oder ihr sozio-ökonomischer Status, haben zunächst nichts mit psychiatrischen Diagnosen zu tun. Dementsprechend lassen sich Faktoren für Gewalttaten nicht isoliert betrachten und ebenfalls nicht isoliert beheben.

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW, der Bakum angehört, hat Anfang März eigenen Antrag ins Parlament eingebracht, der einen anderen Ansatz zur besseren Versorgung und Gewaltprävention verfolgen will. Der Antrag verweist an mehreren Stellen auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).

Die Fachgesellschaft selbst schreibt in ihren Empfehlungen, dass die ärztliche Schweigepflicht ein „hohes vertrauensbildendes und therapieförderndes Gut“ sei. Sie schlägt vor, Meldepflichten nur für die Information einzuführen, dass eine Unterbringung wegen Fremdgefährdung beendet wird. Bei den zu informierenden Stellen zählt die DGPPN den sozialpsychiatrischen Dienst, das zuständige Gericht, den weiterbehandelnden Arzt und gegebenenfalls den gesetzlichen Betreuer eines Betroffenen auf.

Weitergehende Informationen dürften im Rahmen eines Melderechts nur an solche Personen weitergegeben werden dürfen, die „selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“. An Polizeibehörden sollten Informationen nur im Rahmen eines Rechts und nicht einer Pflicht weitergegeben werden können, und auch das nur „nach sorgfältiger ärztlicher Abwägung im begründeten Einzelfall“. Abschließend betont die DGPPN, „dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit sieht, die landesspezifischen Regelungen in den PsychKHGs im Lichte verschärfter Sicherheitsbedingungen zu ändern“, aber eine Harmonisierung sinnvoll findet.

Der Entwurf der Landesregierung in NRW befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung, danach soll der Entwurf im Landtag besprochen werden. Das heißt, im Gesetzgebungsprozess können sich die Regelungen noch ändern. Bereits in der parlamentarischen Beratung befindet sich parallel ein PsychKG-Entwurf in Niedersachsen, dort hatte die Landesregierung nach zahlreicher Kritik Regelungen zu geplantem Datenaustausch konkretisiert. Mitte April wird es zum geplanten Gesetz eine Sachverständigenanhörung geben.

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Kategorien: Externe Ticker

„Keine verfassungskonforme Ausgestaltung möglich“: Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung

2. April 2026 - 17:24

Amnesty International, Chaos Computer Club und weitere Organisationen fordern den Stopp neuer Befugnisse für Sicherheitsbehörden. Die geplanten Systeme zur biometrischen Suche und automatisierten Datenanalyse bedrohten Datenschutz, Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

Ermittlungsbehörden sollen Fahndungsfotos mit Gesichtern im Internet abgleichen dürfen. – Alle Rechte vorbehalten Depositfotos / IMAGO

Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse für Sicherheitsbehörden bei der digitalen Fahndung auszuweiten, gefährden Grundrechte. Zu diesem Schluss kommen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“

Die Organisationen, darunter Amnesty International und der Chaos Computer Club, bemängeln unter anderem das Fehlen eines richterlichen Vorbehalts, die ungenügende Transparenz für Betroffene und unzureichende Dokumentation der Arbeitsweise der KI-Systeme. Es fehlten zudem Einschränkungen bei Form und Umfang der einbezogenen Daten und bei den Analysemethoden. Ferner drohten schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch Privatunternehmen.

In der Konsequenz empfiehlt die Stellungnahme die vollständige Rücknahme der Gesetzesentwürfe und stattdessen ein gesetzliches Verbot „biometrischer Massenerkennungssysteme“ sowie verbindliche Regeln zu Transparenz, Kontrolle und Haftung für die algorithmische Datenanalyse.

Wer im Internet zu sehen ist, ist betroffen

Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu auf mehrere Gesetzentwürfe geeinigt.

Das Bündnis kritisiert, damit würde de facto die Infrastruktur für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung geschaffen. Der Einsatz von KI-Systeme wie PimEyes oder Clearview AI für die biometrische Fahndung bezeichnet die Stellungnahme als Eingriff „in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten“. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sei dies nicht vereinbar.

Selbst Personen, die ohne ihr eigenes Zutun im Hintergrund von öffentlich zugänglichem Bildmaterial auftauchten, drohe so die Verarbeitung ihrer biometrischen Daten. Indirekt werde damit auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt: Wer befürchten muss, aufgrund der Teilnahme an einer Versammlung biometrisch erfasst zu werden, verzichte möglicherweise gänzlich – es drohe ein Abschreckungseffekt, der die Wahrnehmung der eigenen Grundrechte verhindere.

Empirische Daten zeigten zudem, dass insbesondere People of Color häufig zu Unrecht von polizeilichen Maßnahmen betroffen seien. Es drohe damit eine Gefährdung des Diskriminierungsverbots.

KI-Systeme sollen polizeiliche „Super-Datenbank“ schaffen

Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht eine automatisierte Datenanalyse mittels KI-Systemen wie Palantir vor. Massenhafte Datenbestände der Bundes- und Landespolizeibehörden sollen dafür zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werden – unabhängig vom Einzelfall. Die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen würden dann Teil derselben „Super-Datenbank“. Das Resultat wären tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.

Eine solche Analyse ermögliche Schlussfolgerungen, „die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen“, heißt es in der Stellungnahme: „Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden.“

Das Vorhaben der Bundesregierung knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Die damalige Ampel-Regierung scheiterte mit ihren Plänen, weil den Ländern die geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

Die Europäische Union verbietet laut KI-Verordnung eigentlich die massenhafte Verarbeitung von Gesichtsbildern zu biometrischen Datenbanken. Die aktuellen Entwürfe der Bundesregierung stellen demnach einen Versuch dar, das EU-Verbot zu umgehen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert die Gesetzesinitiativen zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse und kommt dabei ebenfalls zu dem Schluss: „In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich.“

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Neues Gremium geplant: EU will Trump bei Digitalgesetzen entgegenkommen

2. April 2026 - 14:11

Donald Trump poltert bei jeder Gelegenheit gegen die EU und ihre Digitalregeln. Künftig soll ein neues Gremium der US-Regierung offenbar Mitsprache einräumen, berichtet das Handelsblatt. Im Gegenzug soll es Zollerleichterungen geben.

US-Staatssekretär Jacob Helberg ist einer der Verhandler:innen, die mit der EU ringen. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / UPI Photo

Die EU-Kommission soll ein eigens eingerichtetes Gremium planen, in dem sich die US-Regierung mit der EU bei der Umsetzung von EU-Digitalregeln und bei Kartellverfahren gegen US-amerikanische Tech-Konzerne abstimmen soll. Das berichtet das Handelsblatt (€) unter Berufung auf Verhandlungskreise.

Der Zeitung gegenüber hat die Kommission ein solches Gremium bestätigt. Es gebe ein „Mandat“ dazu, so ein Sprecher auf Anfrage. Gesetze wie den Digital Services Act (DSA) oder Digital Markets Act (DMA) werde man nicht ändern. Jedoch soll das Gremium eine strukturierte, „verstärkte Zusammenarbeit“ mit der US-Regierung bei Verfahren gegen US-Konzerne ermöglichen, zitiert das Handelsblatt den Kommissionssprecher.

Europäische Digitalgesetze sind für viele US-Politiker:innen ein rotes Tuch, seit sie in Kraft getreten sind. Wiederholt übten sowohl Abgeordnete der Demokraten als auch der Republikaner schon früh Druck auf den einstigen Präsidenten Joe Biden aus. Sie warnten vor einer unfairen Benachteiligung US-amerikanischer Konzerne, die von den Regeln am meisten betroffen wären. „Die Sicherung unserer Führungsrolle in diesem Sektor ist unerlässlich für unsere Wirtschaft und die amerikanischen Arbeitnehmer“, appellierte etwa eine parteiübergreifende Gruppe aus dem Repräsentantenhaus im Jahr 2023 an Biden.

Trumps Drohkulisse

Seit der Republikaner Donald Trump das Präsidentenamt bekleidet, hat diese Dynamik weiter an Fahrt aufgenommen. Mit Tech-Baronen wie Elon Musk oder Mark Zuckerberg im Schlepptau wettert Trump regelmäßig gegen die EU und die von ihr beschlossene Regulierung von Konzernen. In einem eigenen Memorandum versprach Trump kurz nach seinem Amtsantritt, US-Unternehmen gegen „unfaire Strafen und Geldbußen im Ausland“ zu verteidigen.

Offenbar soll das geplante Gremium der US-Seite zumindest ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen. „Wir führen Gespräche mit den USA über die Einrichtung eines Dialogs, um unsere Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Technologien und Märkte zu verstärken“, sagte der Kommissionssprecher dem Handelsblatt.

„Das wird uns ermöglichen, Missverständnisse auszuräumen und die Zusammenarbeit zu fördern, um globale Herausforderungen gemeinsam anzugehen.“ Indes merkte der Sprecher an: „Wir haben jedoch stets deutlich gemacht, dass unsere Rechtsvorschriften nicht verhandelbar sind. Daran ändert sich nichts.“

Im Zollstreit zwischen den beiden Wirtschaftsmächten drohten die EU-Digitalregeln zur Verhandlungsmasse zu werden. Regelmäßig kursieren Medienberichte, dass die Kommission EU-Digitalgesetze aufweichen könnte, um Trump entgegenzukommen. Solche Gerüchte hatten zu scharfer Kritik aus europäischer Politik und Zivilgesellschaft geführt, die die europäische Souveränität in Gefahr sehen.

Die Brüsseler Behörde hatte dies stets dementiert und etwa die lange Dauer laufender Verfahren damit begründet, dass ihre Entscheidungen juristisch wasserdicht sein müssten, um etwaige Gerichtsverfahren zu überstehen. Tatsächlich fällte sie in den vergangenen Monaten mehrere Entscheidungen, die auf der anderen Seite des Atlantik mitunter Irritationen ausgelöst haben, etwa eine 120-Millionen-Euro-Strafe gegen das soziale Netzwerk X des mit Trump verbündeten Elon Musk.

Gremium könnte auch EU-Kartellrecht behandeln

Das geplante Gremium soll sich nicht auf einschlägige Digitalgesetze beschränken, sondern auch potenzielle Kartellrechtsstreitigkeiten behandeln, so das Handelsblatt. Das soll die Trump-Regierung stärker bei der Regulierung von US-Tech-Konzernen einbeziehen, ohne bestehende Gesetze zu ignorieren. Grundsätzlich hat die EU-Kommission einen großen Spielraum dabei, gegen welche Unternehmen sie welche Untersuchungen einleitet und wie hoch gegebenenfalls Strafen ausfallen.

Eine Einigung scheint nahe, wie das Handelsblatt schreibt. Vertreter:innen der US-Regierung wie der Staatssekretär im US-Wirtschaftsministerium, Jacob Helberg, hätten Gespräche über die Gründung eines solchen Gremiums bestätigt. Letztlich soll es zu einem „permanenten Dialog“ führen, an dem unter anderem der US-Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, beteiligt sein werde. Dies würde „90 Prozent aller Probleme“ zwischen den USA und der EU lösen, sagte Helberg dem Handelsblatt. Im Gegenzug sollen geringere Zölle auf europäische Maschinen, Spezialfahrzeuge und andere Produkte aus Stahl und Aluminium winken.

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INPOL-Datei: Polizeibehörden nutzen immer öfter Gesichtserkennung

2. April 2026 - 8:59

Mehr als doppelt so häufig wie im Vorjahr haben Kriminalämter ein Gesichtserkennungssystem des BKA genutzt. Das System generiert immer mehr sogenannte Treffer und erzeugt gleichzeitig einen Bias gegenüber Asylsuchenden.

Polizeien nutzen immer öfter Gesichtserkennung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Joanjo Pavon

Auch im vergangenen Jahr haben deutsche Behörden das polizeiliche Gesichtserkennungssystem GES wieder deutlich häufiger genutzt. Mit Abstand vorn liegen die Kriminalämter von Bund und Ländern mit 313.500 Suchläufen – 2024 waren es noch 121.000. Die Bundespolizei nutzte das System rund 30.000 Mal, auch dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um etwa die Hälfte.

Das 2008 eingerichtete GES liegt physisch beim Bundeskriminalamt (BKA). Offiziell als „Unterstützungswerkzeug“ bezeichnet, soll es helfen, Identitäten von Verdächtigen oder Geschädigten zu verifizieren. Die Abteilung Kriminalwissenschaften und Technik sowie der Zentrale Informations- und Fahndungsdienst betreiben das GES. Dazu wird die INPOL-Datei durchsucht, dort sind derzeit 5,4 Millionen Menschen mit 7,6 Millionen Lichtbildern gespeichert.

Die Technologie ermöglicht den rückwirkenden Abgleich von Bildern aus Überwachungskameras oder Smartphones. Dazu werden die anatomischen Merkmale eines darauf zu erkennenden Gesichts codiert und als sogenanntes Template gespeichert. Ein Suchlauf dauert nicht einmal eine Sekunde, heißt es aus dem Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Anschließend erstellt das System eine „Kandidatenliste“, auf der Personen absteigend nach dem Ähnlichkeitswert sortiert sind. Diese Ergebnisse werden anschließend von mindestens zwei Lichtbildexpert*innen verifiziert.

Deutlich mehr identifizierte Personen

Die aktuellen Zahlen stammen aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage beim Bundesinnenministerium. Sie können aber auch Doppelzählungen beinhalten, beispielsweise wegen wiederholter GES-Abgleiche zu demselben Suchbild oder Mehrfachabgleichen zu einer Videosequenz.

Deutlich zugenommen hat auch die Anzahl der identifizierten Personen. Hier führt die Bundespolizei mit 5.328 „Treffern“ die Liste an – jeder sechste Suchlauf war demnach erfolgreich. Eine Erklärung könnte sein, dass die Bundespolizei das GES hauptsächlich zur Migrationskontrolle bei Einsätzen an den Binnengrenzen nutzt. Mehr als die Hälfte der 5,4 Millionen Gespeicherten in INPOL sind Asylsuchende oder Menschen mit abgelehnten Asylanträgen. Alle anderen sind in der Datei gelandet, weil sie wegen des Verdachts einer Straftat erkennungsdienstlich behandelt worden sind.

Eine nur leichte Steigerung von „Treffern“ verzeichnen die Kriminalämter: 2025 wurden 1.833 Personen mithilfe des GES identifiziert (2024: 1.385, 2023: 1.683). Das ergab eine Abfrage des „nd“ beim Bundesinnenministerium. Die Treffer werden auch als „Hinweise auf Personengleichheit“ bezeichnet.

Erstmals wird in der Antwort auch die Zahl von „Ermittlungshinweisen“ ausgewiesen. Sie erfolgen, wenn kein direkter Treffer, aber eine Ähnlichkeit oder Auffälligkeit gefunden wird. 2025 verdoppelten sich die „Ermittlungshinweise“ an die Kriminalämter demnach auf rund 22.000, bei der Bundespolizei nahmen sie für dasselbe Jahr von rund 4.500 auf 6.000 zu.

Abfrage von Gesichtern nun auch mit Handy

Innenministerium und BKA nennen keine Gründe für die deutliche Zunahme von Abfragen und Treffern. Es liegt aber nahe, dass die Einführung eines neuen BKA-Gesichtserkennungssystem mit sogenannter Künstlicher Intelligenz im September 2024 ausschlaggebend ist. Die Fehlerrate soll auf unter ein Prozent gesunken sein, lobte BKA-Chef Holger Münch das System auf der Herbsttagung 2024. Wegen der Automatisierung würden bis Ende 2026 rund 50 Personen aus der Gesichtserkennung in andere Abteilungen versetzt werden: denn manuelle Abgleiche durch BKA-Lichtbildexpert*innen seien abseits der durch die KI-Verordnung nötigen Endkontrollen zunehmend überflüssig.

In den Landeskriminalämtern oder bei der Bundespolizei gibt es die Lichtbildexpert*innen aber weiterhin. Nur sie sind befugt, eigenständig mit dem GES zu arbeiten – nach einem „Einführungslehrgang zu Lichtbildvergleichen“ beim BKA, der zehn Wochen dauert. Diesem BKA-Modul geht eine mindestens vierteljährliche praktische Unterweisung im LKA voraus, erklärt etwa die Landesregierung in Bayern.

Mittlerweile ermöglicht das BKA auch eine Abfrage seines Gesichtserkennungssystems mithilfe einer mobilen Anwendung auf Handys von Polizist*innen. Diese „GES-App“ hat die hessische Polizei entwickelt – in enger technischer Abstimmung mit dem BKA, wie das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine weitere parlamentarische Anfrage der Linksfraktion erklärt.

Mehr rassistische Kontrollen führen zu mehr „Treffern“

Die Fotoabgleiche im BKA-GES bergen die Gefahr, dass bestimmten Personengruppen vermehrt Straftaten zugeschrieben werden. So arbeitet es ein Schwerpunktheft der Zeitschrift „Studien zum Strafrecht“ aus dem vergangenen Jahr heraus. Denn „Treffer“ oder „Ermittlungshinweise“ können nur für Personen erfolgen, die sich in der INPOL-Datei befinden. Verdachtsunabhängig sind darin alle Asylbewerber*innen gespeichert. „Wenn diese Delikte begehen und ein Bild von ihnen vorhanden ist, steigt die Aufklärungswahrscheinlichkeit daher signifikant an“, heißt es in einem Kapitel der Zeitschrift.

Ein ähnliches Problem findet sich bei als ausländisch oder sozioökonomisch schwach wahrgenommenen Personen, die schon jetzt von der Polizei häufiger kontrolliert werden. Diese Kontrollen machen es auch wahrscheinlicher, dass die Person als straftatverdächtig erkennungsdienstlich behandelt wird – und damit in INPOL landet, wo der Datensatz dann bei den jährlich hunderttausenden Abfragen durchsucht wird.

„Vermehrte Kontrollen bei bestimmten Personengruppen führen dann nicht nur dazu, dass diese häufiger bestraft werden, weil bei diesen Kontrollen Straftaten festgestellt werden. Sie werden auch häufiger bestraft, weil in Zukunft strafbares Verhalten ihnen erneut per Gesichtserkennung zugeordnet werden kann“, heißt es dazu in den „Studien zum Strafrecht“.

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Banken und Vermögensverwalter: Milliardeninvestitionen aus Europa fließen in Palantir

1. April 2026 - 13:54

Deutsche Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter halten jede Menge Palantir-Aktien. Trotz immer lauterer menschenrechtlicher Bedenken erhöhten sich die großen Investitionen zwischen 2024 und 2025 deutlich. Europaweit sind es mindestens 27 Milliarden US-Dollar, wie eine internationale Recherche zeigt.

Die Investitionen aus Europa in Palantir haben sich deutlich erhöht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Palantir-Bildschirm: Salvador Rios, Geldscheine: Alexander Grey

Rund neun Millionen Menschen in Deutschland haben Geld in Aktienfonds und ETFs investiert. Viele hoffen, damit für ihr Alter vorzusorgen und befürchtete Rentenlücken zu überbrücken. Die beliebten ETFs bilden dabei die Entwicklung eines Wertpapierindexes nach, einer der bekanntesten Indizes ist der MSCI World, auf dem viele ETF-Produkte wie der „iShares Core MSCI World ETF“ von BlackRock basieren.

Doch wer in einen Index mit vielen verschiedenen Unternehmen investiert, findet darunter meist auch solche, die jede Menge Kritik erhalten. Etwa Palantir, das derzeit mit 0,4 Prozent Gewichtung im oben genannten ETF enthalten ist. So wie im „iShares Core MSCI World ETF“ befinden sich Palantir-Anteile in mehreren hundert Indexfonds.

Palantir scheint für Anleger:innen attraktiv: Im 4. Quartal 2025 machte das US-Unternehmen mehr als 1,4 Milliarden US-Dollar Umsatz. Das hat der Hersteller von Big-Data-Analyse-Software wie Gotham zu großen Teilen der US-Regierung unter Donald Trump zu verdanken. Verschiedene Bereiche der Trump-Administration setzen auf Produkte aus dem Haus der Firmenmitgründer Peter Thiel und Alex Karp. International am bekanntesten ist wohl die zentrale Bedeutung von Palantirs Software für die US-Abschiebebehörde ICE, die mit Produkten des Unternehmens Jagd auf Migrant:innen macht. Der Strom an Aufträgen für Palantir reißt nicht ab: Erst kürzlich berichtete die Nachrichtenagentur Reuters, dass Palantirs KI-System „Maven“ im Pentagon nun als Kernsystem der US-Militärstrategie gilt. In Iran und Gaza kommt ebenfalls Palantir-Software zum Einsatz.

Die mittlerweile feste Rolle des Unternehmens in den Vereinigten Staaten trug offenkundig auch dazu bei, dass Palantirs Aktienkurs seit Donald Trumps zweiter Amtszeit als US-Präsident kräftig zugelegt hat. Rangierte das Papier vor dessen Wahl in einem Bereich um die 20 Euro, erreichte der Kurs im November 2025 sogar einen Wert bis zu rund 176 Euro.

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Es verwundert also nicht, dass Palantir mittlerweile ein beliebtes Investitionsobjekt ist. Das gilt nicht nur für Privatanleger:innen, sonder offenbar auch für Banken, Vermögensverwalter, Pensionskassen und Versicherungen, wie eine Recherche des niederländischen Investigativ-Mediums Follow the Money mit internationalen Partnermedien zeigt.

Beteiligung an Palantir steigt Europa-weit

Das Ergebnis: Trotz immer neuer medial bekannter Menschenrechtsbedenken lassen sich viele der großen Investoren und Finanzdienstleister offenbar nicht abschrecken. Bei fast allen der 20 größten europäischen Anteilsinhaber erhöhte sich deren Bestand an Palantir-Aktien zwischen dem letzten Quartal des Jahres 2024 und 2025. Allen voran die norwegische Norges Bank, die Ende 2025 29 Millionen Palantir-Aktien hielt – das entsprach damals einem Marktwert von 5,1 Milliarden US-Dollar. Das gesamte Investitionsvolumen von mehr als 100 europäischen Banken, Vermögensverwaltern und Versicherern beziffert Follow the Money auf mindestens 27 Milliarden US-Dollar.

netzpolitik.org konnte gemeinsam mit Follow the Money die Beteiligungen der zehn deutschen Unternehmen analysieren, die die meisten Aktien von Palantir halten. Die Zahlen dazu stammen aus den sogenannten 13F-Berichten, die von der US-Börsenaufsicht vierteljährlich veröffentlicht werden.

Spitzenreiter bei der absoluten Anzahl der Aktien ist unter den deutschen Akteuren mit großem Abstand die Deutsche Bank AG. Hielt sie Ende 2024 noch 6,7 Millionen Aktien des Unternehmens, waren es ein Jahr später schon mehr als 11 Millionen. Das entspricht aktuell einem Wert von 1,9 Milliarden US-Dollar und macht 0,64 Prozent des Gesamtportfolios der Deutsche Bank AG aus. Palantir steht somit auf Platz 18 der größten Investitionen der Bank. Damit ist die Deutsche Bank auch europaweit eine der größten Investor:innen des Unternehmens.

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Spitzenreiter beim prozentualen Zuwachs ist der Versicherungskonzern Allianz SE, der seinen Aktienanteil an Palantir binnen eines Jahres um 1.126 Prozent steigerte – von 6.300 auf 77.255 Aktien. Das entspricht 0,18 Prozent des Gesamtportfolios. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Allianz, die Allianz Asset Management GmbH, hält absolut gesehen noch mehr Anteile, nämlich über 2,4 Millionen.

Passive und aktive Investitionen

Die Aktienanteile der genannten und in der Tabelle aufgeführten Unternehmen können auf unterschiedliche Art und Weise zustande kommen. Mehrere der angefragten Unternehmen verwiesen darauf, dass die Anteile hauptsächlich daher rührten, dass Palantir in mehreren passiven Indexfonds enthalten ist. Neben dem eingangs erwähnten Blackrock-ETF haben andere Produkte noch deutlich höhere Palantir-Gewichtungen in ihrem Fonds. Etwa ein ETF, der sich auf US-Rüstungstechnologie konzentriert. Darin ist Palantir mit einer Gewichtung von mehr als 5 Prozent überdurchschnittlich vertreten.

Stecken also Kund:innen der Finanzinstitute ihr Geld in einen solchen Fonds, steigt auch die Menge an Palantir-Aktien im Portfolio des Unternehmens. So antwortet etwa die DWS, ein zur Deutschen Bank gehöriger Vermögensverwalter, in deren Auftrag: „Palantir ist Bestandteil gängiger Aktienindizes wie MSCI USA, S&P 500, MSCI World, Nasdaq 100. Diese Indizes dienen als Referenzindex einiger passiver ETFs, die die DWS anbietet.“ Veränderungen in den gehaltenen Anteilen würden sich so „primär aus Anpassungen der Indexzusammensetzungen sowie der Nachfrage unserer Kunden nach den jeweiligen Produkten“ zusammensetzen. Zu Details wolle man sich jedoch nicht äußern.

Eine andere Art, die Palantir-Anteile zu erhöhen, sind selbstgesteuerte Investitionen, etwa durch aktiv verwaltete Aktienprodukte. Wie relevant diese Investitionsart ist, wollte uns keines der angefragten Unternehmen offiziell mitteilen. Unseren Informationen zufolge verzichten einige der aufgeführten Unternehmen auf eigene, aktive Investitionen in Palantir, sowohl aus Bedenken gegen die Geschäftspraktiken als auch wegen Zweifeln an der ökonomischen Stabilität des US-Unternehmens.

Bedenken zu den Beteiligungen

In der Liste der zehn deutschen Top-Investoren findet sich nur ein Unternehmen, das seine Anteile zurückgefahren hat: die Baader Bank AG. Bei der DekaBank haben sich die Anteile nicht verändert. Auf europäischer Ebene jedoch gibt es noch mehr solcher Beispiele: Der norwegische Vermögensverwalter Storebrand verkaufte seine Anteile an Palantir wegen des Einsatzes von Palantir-Technologie zur Überwachung von Palästinenser:innen. Andere wie das belgische Bankinstitut KBC schlossen Palantir aus Produkten wie Fonds aus, die Nachhaltigkeit bewerben. Ein Bericht des US-Finanzdienstleisters MSCI bewertet Palantir in den Kategorien „civil liberties“ and „human rights concerns“ auf einer Skala von 1 bis 10 mit einer 2.

Doch auch bei den nicht als nachhaltig beworbenen Produkten stellt sich eine Frage: Die meisten Banken und andere Finanzinstitute haben sich den OECD-Leitsätzen „für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln“ und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet. Damit bekennen sie sich unter anderem dazu, „sich um Mittel und Wege zu bemühen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhüten oder zu mindern, die aufgrund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen“. Das würde nicht nur für eigene aktive Investitionen gelten, sondern auch dann, wenn die Unternehmen ihren Kund:innen ETFs von Dritten anbieten. Wie passt das zur Kritik an Palantir?

Tara Van Ho, Expertin für internationales Investment-Recht an der St. Mary’s University in Texas, plädierte gegenüber Follow the Money dafür, dass die Unternehmen möglicherweise Abstand von Palantir nehmen sollten: „Wenn glaubwürdige Bedenken hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen bestehen, in die Palantir verwickelt ist, haben die Finanzakteure die Verantwortung, ihren eigenen Einfluss auf Palantir geltend zu machen, um zu versuchen, eine Änderung seines Verhaltens zu bewirken“, sagte sie. „Wenn Palantir sich weigert, sich zu ändern, müssen sie Wege finden, diese Beziehung zu beenden.“

Palantir selbst weist gegenüber dem Recherchenetzwerk Vorwürfe zurück, dass das Unternehmen zu Menschenrechtsverstößen beitrage oder eine anti-demokratische Agenda verfolge. Stattdessen verwies ein Sprecher darauf, dass Palantirs Software europäischen Institutionen bei Gesundheitsversorgung, Verteidigung, Strafverfolgung und nationaler Sicherheit geholfen habe.

„Stolz auf die europäischen Investitionen“

Doch wie könnte überhaupt eine solche Beziehung beendet werden? Allianz Global Investors teilt uns mit, einzelne Unternehmensbeteiligungen nicht zu kommentieren, schreibt aber allgemein: „Sämtliche Investmententscheidungen folgen unternehmensweit etablierten und robusten Prozessen. Dazu zählt insbesondere die Prüfung potenzieller Verstöße gegen international anerkannte Normen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.“ Diese Prüfung stütze sich „sowohl auf Daten anerkannter externer Anbieter als auch auf eigene Analysen und Einschätzungen“. Wenn man Auffälligkeiten entdecke, würden „diese selektiv im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den Unternehmen“ adressiert. „Je nach Portfolioausrichtung und Schwere des Verstoßes kann im Extremfall der Ausschluss des Unternehmens aus dem investierbaren Universum erfolgen.“

Nach einem breiten Ausschluss von Palantir sieht es bisher keineswegs aus. Und auch wenn einige Anbieter Palantir nicht in ihre als nachhaltig gelabelten Fondsprodukte einschließen, lassen sich auch bei den „nachhaltigen“ Anlageprodukten solche mit Palantir-Anteilen finden. Etwa wenn sich die Fonds primär am Kohlendioxidausstoß der enthaltenen Firmen richten.

Palantir selbst sagt in einem Statement gegenüber Follow the Money, man sei „stolz auf die europäischen Investitionen in das Unternehmen“. Stolz dürfte Palantir auch auf die Aufträge sein, die es von europäischen Regierungen bekommt. In Deutschland arbeiten die Polizeien in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen bereits mit Palantir-Software. Baden-Württemberg sah eine Nutzung ab 2026 vor. Doch dort und anderswo in Ländern und Bund verbreitet sich Skepsis.

Bedenken bei Bundesminister:innen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußerte Bedenken und plädierte dafür, nur Mittel zu nutzen, „die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind“. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius ging auf Distanz zum deutschen Drohnenhersteller Stark Defence, da Palantir-Gründer Peter Thiel Anteile an dem Unternehmen hält.

Das Bundesinnenministerium äußert sich weniger klar. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Parlament und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, fragte Innenminister Alexander Dobrindt schriftlich zu einer Beschaffung von Palantir-Produkten. Der Minister antwortete ausweichend: Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung dazu sei „nicht erfolgt und im Rahmen laufender fachlicher Prüf- und Entscheidungsprozesse auch nicht erforderlich“.

Von Notz kritisiert das gegenüber netzpolitik.org und erwartet eine klare Absage vom Bundesinnenminister. Die Antwort der Bundesregierung nennt der Abgeordnete „einmal mehr frappierend“: Obwohl Minister:innen auf Landes- und Bundesebene von Palantir abrücken würden und sich Gedanken über europäische Alternativen machten, sei man im Innenministerium „weiterhin nicht bereit, selbst diesen Schritt zu gehen und sich an den Diskussion zu beteiligen“. Auch die Bundesregierung sei nicht gewillt, „sich untereinander in dieser sicherheitspolitisch äußerst relevanten Frage abzustimmen und zu einer gemeinsamen Linie zu kommen“.

Vor diesem Hintergrund würden „alle schönen Sonntagsreden zur dringend notwendigen Erhöhung digitaler Souveränität und alle Gipfel, die man hierzu veranstaltet hat, zur Makulatur“.

Weitere Teile der Recherche erschienen bei Follow the Money, De Tijd, Børsen, Der Standard, RepublikMorgenbladet, The Nerve und El País.

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Kategorien: Externe Ticker

KeepItOn-Bericht: Immer mehr Netzsperren wegen Konflikten

1. April 2026 - 11:09

Im Vorjahr erreichten Netzsperren ein neues Rekordhoch, zeigt der aktuelle Report der KeepItOn-Koalition. Über die Jahre kristallisiert sich zunehmend ein Trend heraus: Immer öfter wird bei Konflikten das Internet abgedreht.

Netzsperren sind ein zunehmend beliebtes Mittel, um bei Konflikten Menschen von Informationen abzuklemmen. – Alle Rechte vorbehalten Grafik: Access Now, Bearbeitung: netzpolitik.org

Mindestens 313 Mal wurde in 52 Ländern im Vorjahr das Internet teilweise oder vollständig abgeklemmt. 75 dieser Netzsperren in 33 Ländern hielten zudem das gesamte Jahr über an, wie der jährliche Bericht der Nichtregierungsorganisation Access Now und der KeepItOn-Koalition aufzeigt.

Demnach waren zum dritten Mal in Folge Konflikte in Ländern wie Kambodscha, der Demokratischen Republik Kongo oder Äthiopien der Hauptauslöser für Netzsperren. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung: Vor grob einem Jahrzehnt lagen solche Netzsperren im niedrigen einstelligen Bereich, im Vorjahr haben sie den Höchststand von 125 Blockaden in insgesamt 14 Ländern erreicht. Damit machten sie in der Statistik von KeepItOn rund 40 Prozent aller weltweiten Netzsperren aus.

Sperren gegen Unruhen

An zweiter Stelle folgten 64 Sperren aufgrund von Protesten oder politischer Instabilität. Im afrikanischen Togo kam es beispielsweise im Sommer 2025 zu Massenprotesten, getrieben vorrangig von Jugendlichen. Nach einer Repressionswelle der Regierung, die mindestens sieben Todesopfer forderte, blockierte sie teils monatelang den Zugang zu Online-Diensten wie Signal, Facebook und DuckDuckGo. Zudem drosselte sie tagsüber den allgemeinen Zugang zum Netz.

„ Jahr für Jahr streben Machthaber danach, Wahlen zu beeinflussen, Menschen zum Schweigen zu bringen und zu isolieren und unsere Rechte mit der gezielten Abschaltung des Internets ungestraft anzugreifen“, sagt Felicia Anthonio, die für Access Now die KeepItOn-Kampagne koordiniert.

Das kann sich auch auf weniger dramatischen Ebenen abspielen. In 48 Fällen wurde das Internet wegen „Informationskontrolle“ gesperrt, etwa begleitend zu schulischen Abschlussprüfungen in elf Fällen, um Schummeln zu verhindern, so der KeepItOn-Bericht.

Langzeitbeobachtung zeigt Trends auf

Die Initiative besteht seit dem Jahr 2017 und sammelt Datenmaterial, das bis ins Jahr 2016 zurückreicht. Erhoben werden die Daten mit der sogenannten STOP-Methode, die technische Ansätze mit qualitativen mischt. Die Rohdaten stehen frei verfügbar im Netz, zudem bietet Access Now ein eigenes Dashboard an.

Der Trend, bei Bedarf das Internet abzuklemmen, dürfte insbesondere bei autoritären Regierungen anhalten. So ordnete Iran nach Massenprotesten Anfang des Jahres ein nahezu vollständiges Internet-Blackout des Landes an. Die Proteste wurden zwar inzwischen vom Krieg der USA auf Iran abgelöst, die Blockade besteht jedoch bis zum heutigen Tag fort. Eine Kommunikation mit der Außenwelt ist seitdem fast unmöglich.

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Kategorien: Externe Ticker

EU-Recht geht vor: Kein Spielraum für deutsches Social-Media-Verbot

1. April 2026 - 9:56

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben ein zweites Mal untersucht, ob Deutschland nicht doch soziale Medien für Minderjährige verbieten könnte. Die Jurist*innen sehen jedoch nur Hürden – und verweisen aufs Grundgesetz.

Einfach so verbieten geht wohl nicht. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / STEINSIEK.CH; Bearbeitung: netzpolitik.org

Darf Deutschland soziale Medien für Minderjährige verbieten? Damit haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nun ein zweites Mal befasst. Nach wie vor sehen sie dafür keinen Spielraum. Vor allem das EU-Recht stellt Deutschland – und anderen EU-Mitgliedstaaten – hohe Hürden in den Weg. Das geht aus dem 27-seitigen Bericht hervor, den wir hier veröffentlichen.

Bereits im August 2025 sind die Wissenschaftlichen Dienste in eine Analyse zu diesem Ergebnis gekommen. Seitdem sind die Forderungen nach einem Social-Media-Verbot in Deutschland nur noch lauter geworden. Die CDU hat sich dem Vorhaben per Parteitagsbeschluss verschrieben, auch wichtige SPD-Politiker*innen fordern es. Zuspruch gibt es vom Kanzler und vom Vize-Kanzler. Deutschland ist damit in der EU nicht allein. Unter anderem Frankreich, Spanien und Österreich verfolgen ähnliche Pläne.

Eingriff ins Elternrecht

Die Expert*innen der Wissenschaftliche Dienste arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Gegen ein deutsches Social-Media-Verbot für Minderjährige sprechen ihrem Bericht zufolge vor allem vier rechtliche Gründe.

Erstens: Der Anwendungsvorrang. Er bedeutet, dass im Zweifel EU-Recht vor nationalem Recht gilt. Und die EU hat bereits einen Rechtsrahmen für soziale Medien. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht je nach Risiko und je nach Online-Dienst spezifische Maßnahmen vor, auch zum Schutz von Minderjährigen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Social-Media-Dienst suchtfördernde Funktionen abmildern muss. Auch Altersgrenzen und Kontrollen sind im DSA eine Option, aber keine Pflicht.

Nationale Regelungen wie ein Social-Media-Verbot könnten sich mit dem DSA beißen. Mitgliedstaaten dürften sie zwar beschließen, aber nicht anwenden. Die Expert*innen schreiben dazu: Der Anwendungsvorrang wirke dann, wenn „eine nationale Regelung den Anwendungsbereich der jeweiligen EU-Verordnung tangiert oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgt“.

Zweitens: Die „vollständige Harmonisierung“ des Binnenmarkts. Hier geht es um Unternehmen. Zerstückelte Regelwerke in 27 Mitgliedstaaten sollen sie nicht abschrecken, in der EU Geschäfte zu machen. Stattdessen sollen die einheitlichen Vorschriften im DSA „eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindern bzw. beenden“, fassen die Wissenschaftlichen Dienste zusammen.

Drittens: Das Herkunftslandprinzip. Hier geht es darum, dass internationale Konzerne nur in dem EU-Mitgliedstaat reguliert werden sollen, wo sie auch ihren Sitz haben. Im Fall sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder YouTube ist das Irland. Die Jurist*innen der Wissenschaftlichen Dienste halten deshalb fest:

Nationale Regelungen bzgl. einer Sperrung bzw. Beschränkung von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hätten danach weitgehend keine Auswirkungen.

Viertens: Das Elternrecht. Hier geht es mal nicht um EU-Recht, sondern ums Grundgesetz, und zwar ums „grundrechtlich gewährleistete Erziehungsrecht der Eltern“. Dieses Elternrecht schützt Eltern „vor Eingriffen in Fragen der Kindererziehung“, wie die Jurist*innen erklären. „Es umfasst dabei gegebenenfalls auch ihre Entscheidung, Medieninhalte ihren Kindern zugänglich zu machen, die sich potenziell schädlich auswirken können“.

Das bedeutet: Selbst wenn manche Eltern gerne ein staatliches Social-Media-Verbot für ihre Kinder hätten – möglicherweise darf sich der Staat in dieser Form schlicht nicht in die Erziehung einmischen.

„Populistische Verbote“

Unterm Strich beschreiben die Jurist*innen vor allem Hürden für ein deutsches Social-Media-Verbot; Spielräume dagegen nicht. Das letzte Wort ist damit aber nicht gesprochen – das wäre auch nicht die Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste. Hierfür verweisen die Expert*innen auf den Europäischen Gerichtshof: „Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots bzw. der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.“

Der Bundestagsabgeordnete David Schliesing (Die Linke) kommentiert mit Blick auf das Gutachten: „Obwohl die Regierungsparteien populistisch Verbote als schnelle Lösung fordern, würden diese sowohl im EU-Recht als auch durch das Grundgesetz auf erhebliche Hürden stoßen.“ Die Debatte solle schnellstmöglich versachlicht werden. „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden“, so Schliesing, „zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken. Schulen, Familien und die Jugendhilfe benötigen dafür mehr Zeit, Personal und bessere Rahmenbedingungen.“

„Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz schlechter“

Die dünne Rechtslage dürfte den Befürworter*innen nationaler Social-Media-Verbote in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt sein. Wohl auch deshalb verbinden viele ihre Vorstöße mit Forderungen nach einer EU-weiten Lösung, so auch die Unterzeichner*innen des SPD-Papiers. Auf diese Weise gerät die EU-Kommission unter Druck, möglicherweise doch noch einen eigenen Entwurf für ein EU-weites Verbot vorzulegen.

Viele Organisationen haben Kritik an einem Social-Media-Verbot und den zur Durchsetzung geforderten Alterskontrollen. Warnungen und Ablehnung kommen etwa von Kinderschützer*innen und Lehrer*innen, von IT-Sicherheitsforschenden, aus kirchlichen Organisationen und Elternverbänden. Bis Sommer sollen Expert*innen-Kommissionen auf EU-Ebene und Deutschland-Ebene Lösungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz entwickeln.

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Recht auf Reparatur: Der lange Weg zu einer nachhaltigen Konsumkultur

30. März 2026 - 16:03

Weniger wegwerfen, mehr reparieren: Damit die große Idee der Kreislaufwirtschaft endlich Wirklichkeit werden kann, führt Deutschland bald ein neues Gesetz ein. Doch das „Recht auf Reparatur“ könnte verpuffen, wenn die Preise nicht sinken und wir unsere Konsumkultur nicht verändern.

Wohin führt uns unsere Konsumkultur? – CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org / Laura Jaruszewski

Muharrem Batman sitzt auf einem Drehhocker und beugt sich mit prüfendem Blick über einen vollbeladenen Werkstatttisch. Irgendwo hier muss seine Uhrmacher-Lupe liegen, doch zwischen Werkzeugen und Kleinteilen ist sie schwer zu finden. Es ist fast wie auf einem Wimmelbild: Schraubendreher in zahlreichen Größen liegen herum, zwischen ihnen sprießen dicke und dünne Elektrokabel hervor. Eigentlich müsse er mal wieder aufräumen, schmunzelt der Mann mit den kurzen grauen Haaren. „Aber ich liebe mein Chaos auch.“

Es dauert nicht lange, bis er mittendrin die Lupe findet. Er kneift ein Auge zusammen, mit dem anderen schaut er durch die Linse und untersucht die Druckknöpfe eines alten CD-Players. Es ist ein silbernes, eckiges Gerät aus den 90er-Jahren. Die Anlage reagiert nicht mehr, ein Kunde hat sie zum Reparieren vorbeigebracht. Wahrscheinlich sind die Knöpfe schuld, vermutet der Fachmann und nimmt einen von ihnen auseinander.

Muharrem Batman träumt vom Ende der Wegwerfgesellschaft. Geräte auseinanderbauen, Fehler finden, Technik wieder zum Laufen bringen – das ist sein Default-Mode. Sechs Tage die Woche, von Montag bis Samstag, immer zwischen 10 und 20 Uhr ist er in seinem Geschäft „Batmans Repaircafé“ in Berlin-Neukölln anzutreffen. In der Zeit können Kund*innen ihre defekte Technik bei ihm abgeben.

Jedes Jahr werden etwa drei Millionen Tonnen neue Elektrogeräte auf den deutschen Markt gespült, vieles davon wird irgendwann zu Elektroschrott und zum Problem für die Umwelt. Die Politik hat das seit längerem erkannt, doch der Weg zum nachhaltigeren Umgang mit Technik ist lang. Ein neues „Recht auf Reparatur“ in der EU soll helfen. Damit es zum Erfolg wird, braucht es Menschen wie Muharrem Batman – und eine richtig gemachte Umsetzung in Deutschland.

Deutschland hat ein Elektroschrott-Problem

Elektroschrott stellt die Menschheit vor ein großes Problem. Wenn er im normalen Hausabfall landet, kann es passieren, dass er unsachgemäß verbrannt wird und dabei umweltschädliche Dämpfe entstehen. Wie viel Elektroschrott falsch entsorgt wird, lässt sich nur schätzen. 2022 ging das Umweltbundesamt von 86.000 Tonnen aus, seitdem hat die Gesamtmenge der genutzten Geräte weiter deutlich zugenommen.

In Deutschland gibt es deshalb eine Mindestsammelquote für elektronische Altgeräte, die in kommunalen Wertstoffhöfen oder Elektrofachmärkten abgegeben werden müssen. Demnach müssten 65 Prozent alter Geräte fachgerecht gesammelt werden wie neue angeschafft werden. Das selbstgesteckte Ziel verfehlt Deutschland meilenweit. 2024 wurden 920.000 Tonnen Altgeräte fachgerecht entsorgt, das ist weniger als ein Drittel der pro Jahr neu auf den Markt gebrachten Geräte.

Etwa 80 Prozent dieser alten Geräte werden recycelt. Das ist besser, als sie im Hausmüll verschwinden zu lassen, weil manche der verbauten Rohstoffe wiederverwertet werden können. Doch auch Recycling ist nicht unproblematisch, weil Rohstoffe verloren gehen, statt sie in andere Produktkreisläufe einzubauen. Am besten wäre es deshalb, man würde so viele gebrauchte Geräte wie möglich reparieren und weiternutzen. Derzeit geschieht das aber nur bei zwei Prozent der gesammelten Geräte.

Es wird Zeit, mehr zu reparieren. - CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org / Laura Jaruszewski Das Recht auf Reparatur soll Elektromüll reduzieren

Die Europäische Union hat deshalb vor einigen Jahren weitreichende Pläne für eine nachhaltige Konsumwirtschaft beschlossen. Das Ziel ist es, bis 2050 vollständig kreislauforientiert und klimaneutral zu wirtschaften. In der Kreislaufwirtschaft sollen Ressourcen und Produkte so lange wie möglich wiederverwendet, repariert und recycelt werden, um weniger Ressourcen zu verbrauchen und Abfälle zu reduzieren. Ein Baustein, um den Konsum umweltschonender zu machen, ist das Reparieren.

Im Juli 2024 ist eine EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in Kraft getreten, derzeit sind die Mitgliedsstaaten mit der Umsetzung auf nationaler Ebene an der Reihe. In Deutschland hat die Bundesregierung dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Einen ersten Entwurf hat das Bundesjustizministerium im Januar vorgelegt, den Bundesjustizministerin Hubig als wichtigen Beitrag für „eine neue Kultur des Reparierens“ vorstellte.

Das übergeordnete Ziel des Gesetzes: Reparaturen sollen verbraucherfreundlicher werden, weil sie länger möglich und einfacher umzusetzen sind. Dafür sollen Reparaturen von bestimmten technischen Gebrauchsgütern wie Waschmaschinen, Staubsaugern oder Smartphones künftig „unentgeltlich oder zu einem angemessenen Entgelt“ angeboten werden, auch nachdem die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Hersteller dürfen die Reparierbarkeit ihrer Produkte nicht mehr verhindern, zum Beispiel durch ausbleibende Updates oder indem sie technische Schutzmaßnahmen einbauen. Außerdem werden sie verpflichtet, Ersatzteile zu einen „angemessenen Preis“ an Händler und Werkstätten zu verkaufen.

Ob Reparaturen in Deutschland tatsächlich verbraucherfreundlicher werden, hängt maßgeblich davon ab, wie die EU-Richtlinie im Detail umgesetzt wird. Die Ausgangslage ist gut: 78 Prozent der deutschen Verbraucher*innen wünschen sich, ihre elektronischen Geräte einfacher reparieren lassen zu können. Zu dem Ergebnis kommt eine international angelegte Studie des Nürnberger Instituts für Marktentscheidungen.

Dass Elektrogeräte bislang meist entsorgt, statt repariert werden, liegt vor allem an den zu hohen Kosten. Dies ist laut einer Umfrage des Forschungsinstituts forsa der am häufigsten genannte Grund, der eine Reparatur verhindert. Befragte geben außerdem an, dass sie sich gegen eine Reparatur entschieden hätten, weil die zu umständlich gewesen sei, ein Fachmensch davon abgeraten habe oder passende Ersatzteile gefehlt hätten.

Kreatives Chaos zwischen Kunst und Schrott

Für Muharrem Batman sind Reparaturen nicht nur ein Job, sondern eine Lebensaufgabe. Schon als Kind sei er ein „Freak-Bastler“ gewesen, sein Vater habe ihn früh mit auf Flohmärkte genommen und ihm geraten, „etwas zu machen, das sonst keiner macht“. Mitte der 90er-Jahre als junger Erwachsener in den Treptower Hallen wusste er deshalb ziemlich gut, welche elektronischen Geräte und welches Zubehör er aufkaufen musste, um sie zu reparieren, aufzupolieren und weiterzuverkaufen.

Seit mehr als 20 Jahren ist der Neuköllner nun Ansprechpartner für Reparaturen in Neukölln, seit 2021 findet man sein Geschäft im legendären alten Karstadt-Gebäude am Hermannplatz. Nach der Pleite der Warenhauskette soll das Galeria Kaufhaus zum Treffpunkt für den Kiez werden, mit Lebensmittelgeschäften, Gastronomie und Räumen für Vereine. Mittendrin: Batmans Repaircafe.

In Batmans Repaircafé dreht sich viel. - CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org / Laura Jaruszewski

Betritt man das Geschäft, bleibt der Blick an einer Schaufensterpuppe im Eingangsbereich hängen. Sie ragt aus einem Berg aus Röhrenfernsehern, Drehscheibentelefonen und elektronischen Küchengeräten empor und dreht sich fortwährend um sich selbst. Die Puppe ist nackt, nur alte Elektrogeräte muss sie tragen. Um ihren Hals sind schwarze Kabel gewickelt, an deren Enden ein gelbes Bügeleisen von Philips, ein Standmixer ohne Aufsatz und ein roter Föhn hängen. In der einen Hand hält die Puppe ein Rührgerät und einen Toaster, in der anderen ein Glätteisen und eine Polaroidkamera.

Schaut man sich im Geschäft weiter um, fallen Modellköpfe ins Auge, die auf einer Glasvitrine stehen und mit Kabeln frisiert sind. Auf dem einen wachsen alte Litzenkabel zu zwei fransigen Zöpfen zusammen, an dem anderen zu einem geflochtenen Bart, der dritte trägt einen blauen Irokesenschnitt. Muharrem Batman hat die Blickfänger selbst aus Elektroschrott gebaut. Seine Kunstwerke bestehen aus alten Kleingeräten, die Menschen weggeworfen haben.

Inmitten dieses kreativen Chaos aus Kunst, Schrott, Werkzeugen und Ersatzteilen schraubt der Bastler an Geräten wie dem silbernen CD-Player. Batmans Reparaturbetrieb heißt „Repaircafé“, obwohl er selbst lieber von einer Werkstatt sprechen würde, weil er dieselben Leistungen wie in herkömmlichen Reparaturbetrieben anbietet. So darf der Inhaber sein Geschäft aber nicht nennen, weil er auf dem Papier keinen Meisterabschluss vorzuweisen hat. Seine Kund*innen kommen trotzdem immer wieder, erzählt Batman, auch wegen der fairen Preise. „Da bin ich sehr sozial und die wissen: Der ist korrekt.“

Wie teuer dürfen Reparaturen sein?

Studien zufolge werden Reparaturen für Verbraucher*innen dann zu einer realen Entscheidungsoption, wenn sie den Geldbeutel nicht zu stark belasten und die Kosten im Verhältnis zum Neupreis nicht zu hoch sind. Verschiedene Studien kommen zu dem Schluss, dass Verbraucher*innen eine Reparatur nicht mehr in Betracht ziehen, sobald der Preis höher als 30 Prozent des Neupreises liegt. Laut dem Nürnberger Institut für Marktforschung liegt die Preisschwelle sogar nur zwischen 15 und 20 Prozent.

Um die Preisgestaltung ringen verschiedene Verbände bei der deutschen Umsetzung des Rechts auf Reparatur hart. Ausgerechnet diese Frage bleibt im Gesetzesentwurf der Bundesregierung schwammig. Denn die Formulierung eines „angemessenen Entgelts“ ermöglicht keinen Aufschluss, welche Preise Verbraucher*innen künftig tatsächlich erwarten werden.

Das kritisiert etwa Keo Sasha Rigorth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung: „Mit Blick auf den teuer werdenden Verbraucheralltag“ sei das unverständlich. „Ein Elektrogerät zu reparieren, statt es wegzuwerfen, sollte die Umwelt und gleichzeitig den Geldbeutel der Menschen schonen.“

68 Prozent der Händler und 63 Prozent der Hersteller gehen infolge des neuen Rechts von steigenden Kosten für Reparaturen aus. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie des IFH Köln aus dem Jahr 2025, für die Verbraucher*innen, Fachhändler und Hersteller befragt wurden, welche Veränderungen sie infolge des Reparaturrechts erwarten. Die Gründe für erwartete Kostensteigerungen liegen beispielsweise in steigenden Kosten für zusätzlichen Personalbedarf, weil mehr Menschen Reparaturen nachfragen würden. Zudem müssten Hersteller Ersatzteile länger lagern.

Zum ersten Entwurf des Justizministeriums haben 26 Interessenvertretungen Stellung bezogen. Eine davon ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die mehr als drei Millionen Unternehmen in Deutschland vertritt. Anders als der vzbv bewertet der Verband die gesetzliche Vorgabe eines „angemessenen Preises“ für Reparaturen als Vorteil für Verbraucher*innen. Allerdings könnten Werkstätten infolge des neuen Rechts gezwungen sein, Reparaturen zu Preisen unterhalb der tatsächlichen Kosten durchzuführen, so die Sorge der DIHK.

Noch weniger aufseiten der Verbraucher*innen steht der Handelsverband Deutschland (HDE), der ebenfalls Stellung bezogen hat. Der HDE vertritt rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen und fordert, neben sämtlichen Kosten eine übliche Gewinnspanne in den Reparaturpreis einzuberechnen.

Trotz der kritischen Rückmeldungen bleibt die Schwammigkeit im finalen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Ende März beschlossen hat, bestehen. Allerdings ist nicht mehr von einem „angemessenen Preis“ die Rede, sondern von einem „angemessenen Entgelt“.

Neue Aufgaben für alte Knöpfe Batman repariert eine defekte Lampe. - CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org / Laura Jaruszewski

Muharrem Batman sagt, er könne seine günstigen Preise deshalb anbieten, weil er „kein Diplom mit goldenem Rahmen an der Wand hängen“ hat. Hinzu kommt, dass er für seine Ladenfläche im Galeria Kaufhaus kaum Miete zahlen muss. Die Geschäftsführung sei kulant und unterstütze seine Tätigkeit, erzählt der Tüftler. Das Reparaturgeschäft bringe schließlich neuen Schwung ins Haus, von dem beide Parteien profitieren. Auch Personalkosten fallen neben Batmans eigenem Gehalt nicht an.

Ihm sei es wichtig, dass sich jede*r eine Reparatur bei ihm leisten kann, erzählt Batman, während er sich über den vollbepackten Werkzeugtisch beugt. Da Ersatzteile ein Preistreiber sein können, gerade wenn man sie in größeren Mengen vorhalten muss, hat der Neuköllner dafür eine günstige und naheliegende Lösung gefunden: Er sammelt sie aus alten Elektrogeräten, die Kund*innen zur Entsorgung bei ihm abgegeben haben oder deren Defekt eine Reparatur nicht mehr beheben kann.

Der Tüftler nutzt alles, was noch wiederverwendbar ist. In etwa der Hälfte aller Fälle könne er auf seinen wachsenden Bestand an Ersatzteilen zurückgreifen. Batmans Art zu reparieren gibt eine Vorahnung darauf, wie eine nachhaltige Konsumkultur aussehen könnte, die nicht davon geprägt ist, immer mehr Gewinn erzielen zu wollen.

Auch für den alten CD-Player könnte er die passende Lösung haben. Ein paar Ersatzteile liegen auf dem Tisch verteilt. Der Bastler fischt einen Druckknopf heraus, den er bis zur Elektroplatte auseinanderbaut. Er führt daran vor, wie der Kontakt in so einem Knopf funktioniert und weshalb am CD-Player nichts mehr passiert, wenn man auf einen Knopf drückt: Die Köpfe sind von innen korrodiert und reagieren deshalb nicht mehr.

Hersteller in die Pflicht nehmen

Dass Ersatzteile ein Preistreiber sein können, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht deshalb auch für sie einen „angemessenen Preis“ vor. Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander, was das genau heißen sollte.

Die Nichtregierungsorganisation Germanwatch e.V. gibt auf Nachfrage von netzpolitik.org an, dass Ersatzteile einen Preis von 15 bis 20 Prozent des Gesamtneupreises nicht übersteigen sollten. Bis zu dieser Preisschwelle könne der Gesamtpreis einer Reparatur noch unter der 30-Prozent-Quote liegen. Ausgenommen sollten nur Fälle sein, „in denen die tatsächlichen Produktionskosten für Ersatzteile diese Marke für Hersteller zu einem Minusgeschäft machen würden.“

Der vzbv fordert, Hersteller stärker in die Pflicht für faire Ersatzteilpreise zu nehmen und auf europäischer Ebene Kriterien für „angemessene“ Ersatzteilpreise zu definieren. Bisher könnten diese im betriebswirtschaftlichen Sinne als „angemessen“ gelten, praktisch die Inanspruchnahme einer Reparatur jedoch wirtschaftlich unattraktiv machen, kritisieren die Verbraucherschützer*innen. Zukünftig sollten Hersteller Ersatzteilpreise dann nicht mehr so weit erhöhen dürfen, dass der Reparaturpreis Verbraucher*innen abschreckt.

Vertreter der Online-Community iFixit gehen noch einen Schritt weiter und kritisieren, dass Hersteller Preise weiterhin variabel bestimmen könnten, solange es keine bindenden Informationspflichten gebe, die die Preise für Ersatzteile festlegen. „Deswegen brauchen wir verbindliche Reparaturvorschriften, die Angaben zur Reparaturfähigkeit des Designs sowie zur langfristigen Verfügbarkeit erschwinglicher Ersatzteile enthalten“, fordert Thomas Opsomer aus dem Policy Team von iFixit gegenüber netzpolitik.org. Die Informationen sollten an der Verkaufsstelle dargestellt sein, damit Verbraucher*innen mit deren Hilfe ihre Kaufentscheidung abwägen können.

Um die Konsumkultur heute zu verändern, müssten Hersteller in die Pflicht genommen werden für das, was sie produzieren und wie sie produzieren, sagt Thomas Opsomer. Er und seine Kolleg*innen von iFixit hatten sich auch in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebracht. Das Unternehmen betreibt eine Plattform für die nach eigener Auskunft größte Reparatur-Community der Welt.

Ein Anfang wäre gemacht, so Opsomer, wenn Reparaturfähigkeit zur rechtmäßigen Grundlage für alle Gerätearten erklärt würde und nicht, wie bislang, nur für einige wenige. Ausnahmen könne man später noch definieren. Aktuell gilt das Recht auf Reparatur beispielsweise nicht für elektronische Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Toaster und Kopfhörer.

Eine andere Konsumkultur muss gewollt sein

Damit das Recht auf Reparatur zur gelebten Praxis werde, brauche es ein Umdenken in der Gesellschaft, führt Thomas Opsomer weiter aus. Ein nicht-reparierbares Produkt, das kurzfristig billig sei, werde schließlich langfristig teuer, sowohl für den Geldbeutel als auch für die Umwelt. Ein reparaturfähiges Produkt sei hingegen kurzfristig teurer, würde langfristig aber billiger werden. Ein solcher Mentalitätswandel wäre jedoch schwer vorstellbar, solange die Verbraucher ständig mit Werbung für neue Produkte konfrontiert werden.

Am Ende muss mehr als nur der Preis stimmen: Es bräuchte auch ein größeres kollektives Bedürfnis, das zu erhalten, was da ist, statt etwas Neues zu konsumieren. Überkonsum und Elektroschrott sind ein gesellschaftliches Problem, das nur bedingt durch individuelles Handeln gelöst werden kann.

Heutzutage werde die Last der richtigen Konsumentscheidung jedoch permanent den Verbraucher*innen aufgebürdet, kritisiert Autor Gabriel Yoran in seinem Buch „Die Verkrempelung der Welt“. Selbst wohlmeinende Verbraucherschutzorganisationen würden dazu beitragen, die Problemlösung auf das Individuum zu verschieben.

Auch das Recht auf Reparatur ist eine individuelle Lösung. Für eine nachhaltige Konsumkultur bräuchte einen grundlegenden Strukturwandel. Am Ende muss mehr repariert werden als ein paar Elektrogeräte: unser Wirtschaftssystem.

Die Idee der Kreislaufwirtschaft kommt dem benötigten Strukturwandel derzeit am nächsten und erschwingliche Reparaturen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings werden Hersteller wohl nicht auf diesem Weg vorangehen. Ihr Ziel besteht weiterhin darin, das Bedürfnis des Konsumierens durch neue Produkte zu stillen oder neue Bedürfnisse zu kreieren.

Ein Ort, wo Menschen einander helfen

Muharrem Batman wäre nicht Muharrem Batman, wenn er für das Problem der Konsumkultur nicht auch eine Lösung im Kopf hätte. Am liebsten würde er die verschiedenen Probleme des digitalen, spätkapitalistischen Lebens auf einen Schlag lösen: den linearen Konsum, die leerstehenden Innenstädte, die Vereinzelung im Alltag. Immer noch sitzt er auf seinem Drehhocker vor dem Werkstatttisch. Während er von seiner Zukunftsvision erzählt, verschränkt er die Hände hinter dem Kopf.

„Ich möchte, dass Menschen wieder zusammenkommen – aber analog, so wie es früher war. Meine Vision ist ein Ort, wo alles unter einem Dach ist, was Nachhaltigkeit, Umwelt und soziales Leben betrifft. Wo sich Menschen gegenseitig helfen, etwas unternehmen, zusammen basteln und tüfteln. Ein zentraler Punkt, wo der Mensch sich selbst gegenübersteht.“

Diesen Ort nennt Batman „Erlebniskaufhaus“. Dort sollen im Regal Gebrauchtwaren neben Neuwaren stehen. Wenn Menschen sehen, dass da kein Qualitätsunterschied ist, würden sie sich hoffentlich eher für ein repariertes Produkt entscheiden. Im Erlebniskaufhaus müsste es außerdem in jeder Warenabteilung eine adäquate Werkstatt geben, in der Fachpersonal und Kund*innen nebeneinander oder gemeinsam Reparaturen durchführen. „Das ist kein Projekt mehr, das ist für mich zu einer Mission geworden“, betont Batman.

Wie weit der Weg zu diesem Ziel noch sein könnte, zeigt die Geschichte des silbernen CD-Players mit den korrodierten Tasten. Alle Knöpfe auszutauschen wäre „eine ziemliche Fummelarbeit“, seufzt Batman. Die Reparatur würde wohl etwa 30 Euro kosten. Der Bastler zuckt mit den Schultern. Am Ende muss der Kunde entscheiden, ob er das Gerät reparieren lässt oder für 50 Euro ein neues anschafft.

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Anhörung in Sachsen: Noch viele Baustellen bei Polizeirechtsnovelle

30. März 2026 - 14:05

Bei einer Anhörung im Sächsischen Landtag warnen Expert:innen: Teile des neuen Polizei­rechts könnten an der KI-Verordnung scheitern – und an der Realität. Ein Polizeige­werkschaftler sorgt sich um diskriminierende Software.

Die Novelle für ein sächsisches Polizeigesetz hat noch einige offene Baustellen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sylvio Dittrich

Fünf Stunden lang besprachen Fachleute vor dem In­nenausschuss des sächsischen Landtags (Aufzeichnung) eine geplante Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes. In der Sachverständigenanhörung wurde deutlich: Es gibt noch viele Baustellen und Jurist:innen sehen Widersprüche zur KI-Verordnung der EU. Bedenken äußerte auch ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei.

In dem Gesetz geht es unter anderem um Gesichtserkennung für Überwachungskamera-Bilder, Gesichtersuche im Internet und automatisierte Datenanalysen bei der Polizei.

„Weitgehend, aber nicht vollständig gelungen“

Gleich fünf Jurist:innen versuchten dem Ausschuss zu erklären, ob der Gesetzentwurf der sächsi­schen Regierung verfassungswidrig ist oder nicht. Umso mehr dürfte der anwesende Innenminister Armin Schuster (CDU) aufgeatmet haben, dass das überwiegende juristische Votum positiv ausfiel. Allerdings wa­ren nur zwei der fünf Rechtswissenschaftler:innen von der Opposition nominiert worden.

Einer von ihnen war Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz. Bäcker lehrt dort nicht nur Öffentliches Recht und Datenschutzrecht, er erstritt als Anwalt auch den Teil-Sieg gegen das aktuelle Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Grüne und Linke hatten die 2019 verabschiedete Versi­on des Polizeigesetzes vom sächsischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen und im Jahr 2024 mit ihren Zweifeln teilweise Recht bekommen. Aufgrund dieses Ur­teils laufen in etwa drei Monaten einige Befugnisse der Polizei aus – sofern sie nicht bis dahin eine neue rechtliche Grundlage bekommen.

Bäcker, der von den Grünen als Experte benannt wurde, bescheinigte der sächsischen Regierung, die gerichtlich beanstandeten Regelungen „weitgehend, aber nicht vollständig“ repariert zu haben. So seien etwa die Befugnisse zur hypothetischen Datenneuerhebung nicht klar genug ge­regelt. Hypothetische Datenneuerhebung heißt: Die Polizei darf einmal erhobene Daten (etwa durch eine Funkzellenabfrage) für andere Zwecke neu verwenden. So als hätte sie die Informationen neu erhoben.

Zu den neuen Befugnisse aus dem Gesetzentwurf zog Bäcker ebenfalls ein ambivalentes Fazit: „Alles, was der Entwurf macht, kann man im Prinzip machen. Die Probleme stecken mehr im Detail.“ Der Entwurf könnte aber verfassungsrechtlich „überwiegend halten“.

KI-Verordnung als Stolperstein?

Pessimistischer klang das bei dem von der Linken nominierten Experten, Professor Har­mut Aden. Der stellvertretende Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicher­heit (FÖPS Berlin) weckte Zweifel, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz und insbesondere der KI-Verordnung vereinbar sei.

Der Gesetzentwurf sieht etwa Gesichtserkennung vor. Damit dürfte die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen Bildmaterial aus Überwachungskameras mit eigenen Datenbanken ab­gleichen, zum Teil auch in Echtzeit. Der Fachbegriff dafür lautet „Biometrische Fernidentifizierung“.

„Bei der biometrischen Fernidentifizierung handelt es sich um eine verbotene Praxis der KI-Verord­nung“, stellte Aden klar. Diese lasse nur wenige Ausnahmen zu, was im Gesetzentwurf nicht gewürdigt werde. „Es ist damit zu rechnen, dass solche Vorschriften einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten“, sagte Aden auch mit Blick auf europäisches Recht.

Kein Vorrat von Internet-Gesichtern anlegen

Aden sieht auch eine geplante Befugnis zur Gesichtersuche im Internet in Konflikt mit der KI-Verordnung. Wolle man den KI-Abgleich, müsse man laut Aden präzise Regelungen schaffen, welche Datenbestände wie herangezogen würden. „Ich lese den Entwurf so, dass man die schon irgendwo bereithält.“ Seines Erachtens sei das nur schwer möglich, „weil man diese Daten dann schon vorher irgendwie haben muss und die kann man ja dann quasi nur ungezielt ausgelesen haben.“

Laut Aden müsse man diese Regelung so umformulieren, dass man in einer Gefahrensituation „die Daten ganz gezielt erst in dem Moment online sucht. Das wäre vermutlich gerade so zulässig.“ Tatsächlich ist fraglich, wie groß die Schlupflöcher der KI-Verordnung sind.

Streit über automatisierte Datenanalyse

Besonderes Augenmerk lag im Ausschuss auf der automatisierten Datenanalyse. Der entsprechende Paragraf soll auch Systeme wie Palantirs Software Gotham ermöglichen, auch wenn der US-Anbieter Palantir – im Unterschied zu Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW – in Sachsen nicht zum Zuge kommen soll. Einer der Streitpunkte im Sächsischen Landtag: Wie ein solches Datenanalyse-System beschränkt werden soll.

Laut Matthias Friehe, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Oestrich-Winkel, könnte der Gesetzentwurf noch viel weiter gehen. „Der Spielraum, den das BVerfG für verfassungsrechtlich möglich hält, ist nicht voll ausgeschöpft“. Aus Friehes Sicht könnte man Beschränkungen abbauen, also mehr Daten miteinbeziehen oder mehr Polizeibediensteten den Zugriff ermöglichen. Alternativ könnte man Eingriffsschwellen herabsetzen und den Katalog der Straftaten erweitern, zu deren Verhinderung die Datenanalyse beitragen soll.

Zu viele Daten für Palantir-artige Programme

Dieser Position widersprachen andere Jurist:innen. Matthias Bäcker sagte, „der Entwurf er­möglicht eher zu viel Einsatz der Datenanalyse als zu wenig.“ Kristin Pfeffer, Professorin für öf­fentliches Recht an der Hochschule der Polizei Hamburg, kritisierte, dass schon im jetzigen Ent­wurf zu viele Daten miteinander verknüpft werden sollen: „Ich habe Zweifel, dass das verfassungskonform ist.“

Eigentlich ermögliche der Entwurf die Einbeziehung aller verfügbaren Daten, führte Pfeffer aus. Diese Datenmenge würde sogar noch dadurch erweitert, dass etwa Europol künftig mehr Daten teile, zudem könne die sächsische Polizei über Umwege auch Internetdaten in das Analysetool einspeisen. „Die Eingrenzung des Umfangs der Da­ten ist nicht gelungen, es passiert einfach keine Eingrenzung“, resümierte die Juristin, die von der SPD für den Ausschuss nominiert wurde.

Gegen eine Eingrenzung der Daten argumentierte wenig überraschend ein Vertreter der Polizei. Torsten Schmortte vom Bund Deutscher Kriminialbeamter (BdK) sagte dem Ausschuss: „Wenn die Polizei erst dann sinnvoll Information verarbeiten oder zusammenführen darf, wenn deren Bedeutung bereits vollständig feststeht, dann kommt sie zu spät.“ Sicherheit scheitere oft nicht daran, dass Informationen nicht vorliegen, sondern dass sie nicht zusammengeführt werden, behauptete Schmortte. Dabei verwies er auf Terror-Fälle wie den Anschlag am Breitscheidplatz oder den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU).

Polizeiliche Daten bergen Diskriminierungsgefahr, sagt ein Polizist

Eine völlig andere Schlussfolgerung aus dem jahrelangen NSU-Versagen der Sicherheitsbehörden zog Professor Aden. Für ihn ist der NSU ein Beispiel für Leerstellen in der polizeilichen Praxis. Die würden sich auch in einer KI niederschlagen, wenn man diese mit den verzerrten Polizeidaten trainiere. Aus seiner Sicht braucht es völlig neu zusammengestellte, synthetische Datensätze für das polizeliche KI-Training – ohne Echtdaten, da sonst „begrenzte Sichtweisen“ der Polizei reproduziert werden.

In diese Warnung stimmte ausgerechnet ein Polizeigewerkschafter mit ein. Manuel Barthelmes, Fachverantwortlicher für Digitalisierung bei der GdP, warnte den Ausschuss vor der „Gefahr der Diskriminierung“ durch KI-Systeme. „Es ist fraglich, ob polizeiliche Daten als Trainingsdaten für ein KI-System überhaupt geeignet sind.“ Bei externen Anbietern seien interne Prozesse oft Betriebsgeheim­nisse, eine genauere Prüfung sei schwer umzusetzen.

Mit wem darf die Polizei Daten teilen?

Der Gesetzesentwurf enthält zudem die Möglichkeit, dass die Polizei für Test und Training von KI-Modellen Daten an Dritte weitergibt. Der vom BSW eingeladene Barthelmes kritisierte hier, dass der Entwurf auch die Weitergabe von Klardaten nicht ausschließt. Sitzen externe Anbieter:innen im Ausland, könne man eine Löschung der Daten nicht überprüfen und entsprechende Vorschriften nicht umsetzen.

Kriminalpolizist Schmortte warnte die Abgeordneten hingegen, externe Partner:innen pauschal aus­zuschließen. Er verwies auf Kooperationen mit dem Fraunhofer-Institut und der Technischen Universität Dresden und bilanzierte: „Wir sind gut aufgestellt, aber wir sind nicht NVIDIA“.

Scheitert der Entwurf an der Realität?

Die Anhörung machte deutlich, dass manche Passagen des Gesetzes die Grundrechte eher auf dem Papier schützen als in der Realität.

So schreibt die geplante Novelle an gleich mehreren Stellen in Bezug auf KI vor: „Die Nachvoll­ziehbarkeit des eingesetzten automatisierten Systems muss sichergestellt sein und es muss ausge­schlossen werden, dass diskriminierende Algorithmen herausgebildet oder verwendet werden.“ Auf eine Frage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Grüne), ob die Polizei das wirklich überprüfen könne, antwortete der GdP-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky darauf, dass man das nicht im Einzel­fall prüfe, sondern auf beschaffende Institutionen wie das Bundesverwaltungsamt oder LKA vertraue. Professor Bäcker bewer­tete die Vorschrift juristisch als „schon in Ordnung“, sie könne aber dazu führen, dass viele Systeme auf dem Markt nicht verwendet werden können.

Sächsische Polizist:innen argumentieren mit Vertrauen

Abgeordnete, die von den vielen neuen Befugnissen noch nicht so überzeugt sind, versuchten die geladenen Polizeigewerkschafter:innen vor allem mit einem Zauberwort zu gewinnen: „Vertrauen“. DPolG-Landesvorsitzende Cathleen Martin appellierte: „Haben Sie Vertrauen in die Polizei“.

Auch ihr Kollege von der GdP, Jan Krumlovsky sieht Vertrauen als wichtigen Grad­messer, wenn Freiheitsrechte des Einzelnen und Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit abgewo­gen werden müssten. „Das größte Vertrauen hat die sächsische Bevölkerung im Vergleich mit anderen demokratischen In­stitutionen in ihre Polizei. Damit steht sie indirekt unterstützend hinter ihren Polizistinnen und Poli­zisten, weil diese verantwortungsbewusst und vertrauensvoll mit den ihnen zur Verfügung gestellten Befugnissen umgehen“, sagte Jan Krumlovsky.

Dass die sächsische Polizei in der jüngeren Vergangenheit eine richterliche Anordnung erfunden und in einem anderen Fall eine genehmigte Demo rechtswidrig gewaltsam geräumt haben soll, kam im Innenausschuss nicht zur Sprache.

BSW: „Es braucht noch einige Verhandlungen“

Ob Vertrauen reicht, um die Oppositionsfraktionen von dem Gesetz zu überzeugen, ist nach der Sit­zung mehr als fraglich. Zu Erinnerung: In Sachsen regiert eine schwarz-rote Minderheitskoalition, ihr fehlen 13 Stimmen zur Mehrheit. Mit der AfD will die Regierung nicht kooperieren.

Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, zog auf Anfrage von netzpolitik.org ein ge­mischtes Fazit. Teilweise hätten sich Sachverständige widersprochen, teilweise gebe es nun mehr Klarheit. „Wir haben festgestellt, dass wir mit unserer eher zurückhaltenden Position vor allem zu den Punkten Vorfeldstraftat, automatische Datenanalyse und KI-Training richtig liegen. Hier bedarf es sicher noch einiger Verhandlungen, um eine trag- und zustimmungsfähige Fassung zu bekom­men. So, wie das jetzt im Entwurf steht, können wir jedenfalls nicht zustimmen.“

Grüne und Linke beklagen Zeitdruck

Für Rico Gebhardt von der Linksfraktion bleibt vor allem hängen, dass Sachverständige Zweifel an der Verfassungskonformität bestimmter KI-Regelungen äußerten. „Auch aus Praxis-Sicht wird nicht deutlich, wie genau diese Befugnisse später technisch umgesetzt werden können, ohne dass sie in rechtliche Grauzonen kippen, technisch unmachbar sind oder einfach ins Leere laufen. Das kommt raus, wenn man alles auf einmal erreichen will, statt das Polizeirecht maßvoll zu entwickeln, näm­lich am Maßstab der Grund- und Freiheitsrechte“, sagte Gebhardt auf netzpolitik.org-Anfrage.

Valentin Lippmann von den Grünen sieht in dem Entwurf einen „Frontalangriff auf unsere Frei­heit“, der in Teilen nicht mal praxistauglich sei. Es sei deutlich geworden, dass die geplanten Befug­nisse zur KI „deutlich über das Ziel hinaus schießen und den Boden unserer freiheitlichen Verfas­sung verlassen“. Um rechtssichere KI-Regeln zu schaffen, brauche der Landtag Zeit. Diese haben man angesichts der Frist des Verfassungsgerichtshofs und des Agieren des Ministeriums nicht. Lippmann warnt: „Wenn die Minderheitskoalition an ihrem Hauruck-Verfahren festhält, droht dem Freistaat ein weiteres verfassungswidriges Polizeigesetz und der Polizei fehlen weiterhin die Grund­lagen, um auf die modernen Bedrohungen wie Drohnen zu reagieren.“

Diese Verfassungsmäßigkeit gerichtlich zu prüfen, ist mittlerweile nicht mehr so leicht möglich wie noch 2019. Für eine erneute Normenkontrollklage haben Grüne und Linke inzwischen zu wenig Abgeordnete. Das heißt: Es müssten sich vom Gesetz Betroffene finden, die einzelne Befugnisse gerichtlich überprüfen lassen.

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Breakpoint: Soziale Medien müssen langweiliger werden

29. März 2026 - 8:34

Große Techkonzerne investieren Milliarden, um uns so lange wie möglich auf ihren Plattformen zu halten. Mit Erfolg: Viele von uns verbringen nahezu ein Viertel ihrer Lebenszeit online. Damit bringen wir den Betreibern ordentlich Geld ein – ob wir das wollen oder nicht. Ändern soll das ein neues EU-Gesetz.

Scrollen, scrollen, immer weiter scrollen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Liana S

Es lässt mich nicht los, dieses kleine, viereckige Gerät. Das eine Ding, das ich immer bei mir trage, selbst wenn ich nur vom Schlafzimmer in die Küche laufe. In der Bahn, in Pausen, beim Warten an der Ampel, vorm Einschlafen, direkt nach dem Aufwachen: In jeder freien Sekunde geht mein erster Griff zum Smartphone. Selbst wenn ich Besseres zu tun hätte und selbst wenn mich der Inhalt eigentlich gar nicht interessiert oder ich vom Scrollen schon längst Kopfschmerzen habe. Auch dann, wenn ich eigentlich nicht frei habe. Wenn ich – so wie jetzt gerade – eine Hausarbeit für die Uni schreiben sollte oder eine Kolumne abgeben muss.

Meine durchschnittliche tägliche Bildschirmzeit auf Instagram beträgt zwei Stunden. Zwei Stunden jeden Tag. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 730 Stunden, die ich mit einer einzigen App verbracht habe. In dieser Zeit hätte ich im vergangenen Jahr eine Sprache lernen oder ein gesamtes zusätzliches Studiensemester im Umfang von 30 ECTS abschließen können. Ganz abgesehen von der Zeit, die ich auf WhatsApp, beim Surfen oder mit Serien verbringe. Mir ist das seit Jahren bewusst. Und trotzdem ändert sich nichts. Das ist kein persönliches Versagen. Es ist Systemdesign.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2025 verbringen deutsche Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren im Schnitt über 200 Minuten täglich im Netz. Das entspricht einem Teilzeitjob. 68 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu: „Es kommt oft vor, dass ich mich vergesse und viel mehr Zeit am Handy verbringe, als ich geplant hatte.“ Das ist kein Charakterproblem. Das ist das Ergebnis von Milliarden Euro, die in Systeme investiert wurden, um genau das zu erreichen.

By Design

Soziale Medien sind längst nicht nur Unterhaltungsmedien. Sie sind Aufmerksamkeitsmaschinen. Ihr Geschäftsmodell basiert nicht auf guten Inhalten, die produzieren sie nicht einmal selbst. Und wenn wir ehrlich sind, ist der meiste Content in Sozialen Medien weder besonders unterhaltsam noch bereichernd.

Das Geschäftsmodell basiert darauf, menschliche Aufmerksamkeit zu binden, zu messen und in Werbeeinnahmen zu verwandeln. Je länger wir scrollen, desto wertvoller sind wir als Nutzer. Unsere Zeit ist das Produkt.

Die Mechanismen sind gut dokumentiert: Plattformen wie Meta und ByteDance setzen auf denselben neurobiologischen Mechanismus wie Spielautomaten: den variablen Verstärkungsplan. Das Gehirn schüttet Dopamin nicht aus, wenn es eine Belohnung erhält, sondern während es eine erwartet. Es ist das Vielleicht, das süchtig macht. Vielleicht unterhält mich der nächste Clip besser als der davor.

Dazu kommen Endlosscrolling ohne natürliche Pause, Push-Benachrichtigungen im Sekundentakt, Empfehlungssysteme, die nicht das Interessanteste zeigen, sondern das, was uns emotional am stärksten aktiviert. Der Schließen-Button kleiner und grauer als der Weiter-Button. Die Datenschutzeinstellungen hinter drei Menüs versteckt. Die Kündigung, die nach jeder Menge Kleingedrucktem den Account nur für dreißig Tage stilllegt.

All das zusammen ergibt eine Architektur, in der Freiheit simuliert wird – du kannst ja jederzeit aufhören – aber strukturell verhindert. Wer hier „zu viel“ Zeit verbringt, hat nicht versagt. Er hat sich einem System ergeben, das dafür optimiert wurde, ihn auf der Plattform zu halten. Und das es gleichzeitig schafft, uns all das als emanzipatorisch zu verkaufen.

Soft Power reicht nicht aus

Auf solche Probleme antworten Entscheidungsträger gerne mit weichen Steuerungselementen: etwa mehr Medienkompetenz in der Schule. Das ist nicht falsch. Aber es ist unzureichend – selbst wenn dieser Forderung endlich einmal ernsthaft nachgegangen würde. Es wäre so, als würde man einem rauchenden Jugendlichen sagen, er solle mehr Willenskraft aufbringen, anstatt Tabakwerbung zu regulieren und Zigarettenhersteller zur Verantwortung zu ziehen.

Das strukturelle Problem ist eine fundamentale Machtasymmetrie: Auf der einen Seite Unternehmen mit Milliardenumsätzen und Tausenden Mitarbeitern, die sich rund um die Uhr mit einer Frage beschäftigen: Wie halten wir Menschen möglichst lange auf der Plattform? Und auf der anderen Seite Nutzer, die – selbst wenn sie wissen, wie ihnen da eigentlich geschieht – nahezu keine Möglichkeit haben, sich davor zu schützen und gleichzeitig weiterhin große Online-Plattformen zu nutzen.

Brüssel will mehr digitalen Verbraucherschutz

Nach Jahren der Diskussion plant die EU-Kommission den Digital Fairness Act (DFA); ein Gesetz, das das digitale Verbraucherrecht grundlegend neugestalten soll. Grundlage ist eine Erhebung aus dem Oktober 2024, deren Befund ernüchternd ausfiel: Die bestehenden EU-Verbraucherschutzgesetze taugen für das digitale Zeitalter nicht. Verbraucher werden durch manipulative Online-Praktiken zu Vertragsabschlüssen verleitet, die sie sonst nicht getätigt hätten.

Der DFA soll nach aktueller Beschreibung seitens des EU-Parlaments unter anderem vier Kernprobleme regulieren: Dark Patterns, suchterzeugendes Design, Influencer-Marketing und die unlautere Personalisierung durch die Plattformbetreiber selbst.

Kein Wunder, dass die Plattformen dagegen Sturm laufen. TikTok erklärte in der Konsultation zum geplanten Gesetz, es bestehe nur sehr begrenzter Bedarf an zusätzlicher Regulierung. ByteDance, Meta, Google: Sie alle wissen, was auf dem Spiel steht. Weniger manipulatives Design bedeutet weniger Verweildauer, weniger Werbeeinnahmen.

Die EU hat mit DSA, DMA und AI Act bereits ambitionierte Digitalgesetze verabschiedet. Diese Regelwerke haben eine gemeinsame Leerstelle: Sie regulieren Inhalte und Marktmacht, nicht das Design der Plattformen. Der DFA soll genau diese Lücke schließen. Entscheidend wird – wie so oft – die Durchsetzung des Acts sein. Die EU hat eine unrühmliche Geschichte, ambitionierte Gesetze zu verabschieden und sie anschließend unzureichend durchzusetzen.

„Langweiliger“, aber freier

Ich will keine App-freie Welt. Keine vordigitale Idylle, wie sie so mancher Kulturpessimist allzu gerne zeichnet. Was ich will, ist die tatsächliche Freiheit, darüber zu entscheiden, wie ich meine Zeit verbringe. Eine App-Architektur, die mich nicht gegen mich selbst ausspielt.

Soziale Medien müssen langweiliger werden. Nicht im Sinne schlechterer Inhalte – die sind ohnehin meist beliebig. Sondern im Sinne eines Designs ohne psychologische Fallen. Das zu ermöglichen, ist eine politische Entscheidung. Und es wird Zeit, dass diese Entscheidung zugunsten der Verbraucher in Brüssel getroffen wird.

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KW 13: Die Woche, als Tausende gegen digitale Gewalt auf die Straße gingen

28. März 2026 - 8:25

Die 13. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 151.177 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

diese Woche habe ich mich vor allem mit digitaler Gewalt beschäftigt. Seit ungefähr sieben Jahren recherchiere ich dazu. Noch nie war das öffentliche Interesse daran so überwältigend. In mehreren deutschen Städten sind Tausende Menschen auf die Straßen gegangen. Die Protestwelle breitet sich immer noch weiter aus.

Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Spiegel-Bericht über die Erfahrungen von (nicht nur digitaler) sexualisierter Gewalt der Schauspielerin Collien Fernandes. Der Artikel kann einen umhauen. Dennoch glaube ich, allein durch den Spiegel-Bericht lassen sich die heftigen Reaktionen in Politik und Medien, Zivilgesellschaft und Promi-Welt nicht erklären.

Ein weiterer, wichtiger Faktor dürfte eine über sehr lange Zeit aufgestaute Wut sein. Weil Übergriffe – vor allem von Männern gegenüber Frauen – in der digitalen und physischen Welt wie selbstverständlich immer weiter gehen. Weil nach wie vor viele Frauen praktisch täglich verschiedene Ausdrucksformen der Gewalt erleben müssen wie tausende Nadelstiche.

Dagegen unternehmen ließe sich eine Menge. Im Februar habe ich mich mit Kolleginnen unter Fachleuten umgehört, was Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten brauchen. Das Ergebnis ist eine Liste aus sehr konkreten, praktischen Forderungen. Es geht um Geld fürs Hilfesystem, von ersten Anlaufstellen über Frauenhäuser bis hin zu Polizei und Justiz. Es geht um internationale Regelwerke wie die Istanbul-Konvention, die längst beschlossen sind, aber immer noch nicht sauber umgesetzt.

Woran hakt es eigentlich? Mir fallen spontan eine Menge Gründe ein, aber keiner davon macht mich so wütend, wie dieser: Weil zu viele mächtige Männer nach wie vor einen Scheiß darauf geben, wenn Frauen (und andere marginalisierte Menschen) Bedürfnisse anmelden.

Kultur sexueller Fremdbestimmung

Im Bundestag wurde Kanzler Friedrich Merz (CDU) gebeten, sich zur aktuellen Debatte um sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu äußern. Statt die männliche Tätergruppe klar zu benennen, ist der Kanzler dem Thema ausgewichen und hat auf rassistische und menschenfeindliche Weise gegen angeblich kriminelle Ausländer*innen gehetzt. Selbst der ansonsten nobel-zurückhaltende Deutschlandfunk kommentierte: „Friedrich Merz zeigt sich als politischer Repräsentant eines patriarchalen Systems.“ Das ist die öffentlich-rechtliche Version eines erhobenen Mittelfingers.

Nicht nur der Kanzler verweigert sich, das schiere Problem anzuerkennen. Das sehe ich gerade jeden Tag. Denn uns erreichen in Folge unserer jüngsten Artikel über den Fall Fernandes Kommentare von Lesern, die in der Debatte um mehr Schutz für Betroffene augenscheinlich eine Bedrohung sehen – und zwar eine Bedrohung für die Fortsetzung ihrer eigenen, ungestörten Gewaltausübung.

Nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes härter unter Strafe zu stellen, das finden einige Männer offenbar skandalös. Sie halten es für ihr gutes Recht, andere, vor allem Frauen, nach Belieben zum Sexobjekt zu machen. Motto: „Das lass ich mir nicht nehmen.“ Mit solchen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt werden Bilder zur Beute und zum Machtsymbol, zu Trophäen und Sammlerstücken. Es ist Objektifizierung und Entmenschlichung par excellence, geschützt durch eine extradicke Schicht Nachdenkverweigerung.

Nochmal, woran hakt es beim Schutz vor sexualisierter Gewalt? Es hakt nicht nur an mangelndem Geld und Personal im Hilfesystem für Betroffene, an Lücken im Strafrecht oder an einem Bundeskanzler, der patriarchale Gewalt ausübt, statt sie zu bekämpfen. Das Problem beginnt bereits in der tief verwurzelten Kultur sexueller Fremdbestimmung, die wahrscheinlich auch in der Kommentarspalte dieses Artikels ihre Spuren hinterlassen wird, wenn ich sie nicht moderiere.

Nun gibt es durch den Fall Fernandes ein bisher beispielloses Momentum für den Kampf gegen (digitale) sexualisierte Gewalt in Deutschland. Das Beispiel Spanien mit seinem umfassenden Schutzsystem macht vor: Erreichen lässt sich einiges, selbst innerhalb des Patriarchats. Wie es in Deutschland weitergeht, werdet ihr in den nächsten Wochen bei uns lesen.

Euch ein gutes Wochenende
Sebastian

Compact: Verfassungsfeindlich, aber nicht verboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat letzten Sommer das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH aufgehoben, obwohl es verfassungsfeindliche Positionen fand. David Werdermann analysiert, ob das ein Erfolg für die Pressefreiheit ist und was das Urteil für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren bedeutet. Von Gastbeitrag, David Werdermann –
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Pilotprojekt der Polizei Berlin: Ohne Plan und ohne Partner

Ein angekündigtes Projekt der Berliner Polizei zum „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ soll eigentlich im April starten. Doch weder eine Evaluation der Rechtsgrundlagen noch konkrete Risikoindikatoren scheinen fertig zu sein. Die Opposition warnt vor einer Stigmatisierung psychisch Erkrankter. Von Anna Biselli –
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Gewalt gegen Frauen: Ein Gesetz stürzt noch kein Patriarchat

Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, solange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen. Ein Kommentar. Von Chris Köver –
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Attacken bei Signal und WhatsApp: Immer mehr Spuren beim Messenger-Phishing weisen auf Russland

Seit Monaten versuchen bislang unbekannte Angreifer, die Accounts von Personen aus Politik, Militär und Journalismus auf Messengern zu übernehmen. Eine Medienrecherche hat nun weitere Spuren entdeckt, die auf eine russische Urheberschaft hinweisen. Von Markus Reuter –
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Der Fall Collien Fernandes: Ein mächtiges politisches Momentum

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Gesetz gegen digitale Gewalt: Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein

Die Bundesregierung will Lücken bei der Strafbarkeit digitaler Gewalt schließen. Nach dem Aufschrei über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes soll das Kabinett schon diese Woche über einen Entwurf abstimmen. Wir veröffentlichen den strafrechtlichen Teil des Gesetzentwurfs. Von Chris Köver, Sebastian Meineck –
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Flugreisen: Bundesregierung will Unternehmen Zugriff auf staatliche Biometrie-Daten geben

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Neu-Abstimmung im EU-Parlament: Konservative scheitern mit Verfahrenstrick bei freiwilliger Chatkontrolle

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Sorge um Schlupfloch: Werden manche Produkte von den KI-Regeln ausgenommen?

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Digitale Gewalt: Das lass‘ ich mir nicht nehmen

Der Fall von Collien Fernandes schockiert viele. Erschreckend sind allerdings auch die Reaktionen: Menschen verteidigen jetzt ihr vermeintliches Recht, sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung zu erstellen. Und sie offenbaren damit, wie hartnäckig sich alte Machtansprüche halten. Von Chris Köver –
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1.000 Erstunterzeichner:innen: Volle Breitseite gegen die Feinde der Demokratie

Der von der Bundesregierung geplante radikale Umbau der Demokratieförderung stößt auf breiten Widerstand. Mehr als 1.000 nicht von der Finanzierung abhängige Organisationen und Personen warnen vor einer Destabilisierung der gesamten bürgerschaftlichen Extremismusprävention und Demokratiearbeit. Von Markus Reuter –
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Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“

Subunternehmen in der Lieferdienstbranche unterlaufen Arbeitsstandards, entrechten Arbeitnehmer*innen und schaffen „beinahe sklavenartige Systeme“. Das sagt der Arbeitsrechtler Martin Bechert im Interview. Die EU-Plattformrichtlinie soll nun für bessere Arbeitsbedingungen sorgen – doch ist das wirklich möglich? Von Laura Jaruszewski –
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Mehr als ein Ausweis: Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können

Die EUDI-Wallet kommt nach Deutschland – und das Digitalministerium will dabei das Sagen haben. Ein Gesetzentwurf zeigt, wie Menschen mit der digitalen Brieftasche künftig bezahlen und sich ausweisen können. Sogar Kinder ab 12 Jahren könnten die Wallet für Alterskontrollen nutzen. Von Daniel Leisegang –
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Mehr als ein Ausweis: Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können

27. März 2026 - 17:16

Die EUDI-Wallet kommt nach Deutschland – und das Digitalministerium will dabei das Sagen haben. Ein Gesetzentwurf zeigt, wie Menschen mit der digitalen Brieftasche künftig bezahlen und sich ausweisen können. Sogar Kinder ab 12 Jahren könnten die Wallet für Alterskontrollen nutzen.

Will für sein Haus Gestaltungsmacht: Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU). – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / IPON

Das Bundesdigitalministerium hat einen Entwurf für das Digitale-Identitätengesetz (DIdG) veröffentlicht. Es soll die EU-Vorgabe umsetzen, wonach jeder Mitgliedstaat bis Ende 2026 mindestens eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ (EUDI‑Wallet) bereitstellen muss.

Die EUDI-Wallet ist eine App auf dem Smartphone, die Nutzer:innen künftig als digitale Brieftasche verwenden können. Statt Personalausweis oder Führerschein in Papierform mitzuführen, sollen sie Dokumente dann digital auf dem Smartphone speichern und so die eigene Identität gegenüber Behörden oder Unternehmen nachweisen können.

Konkret regelt der Entwurf, welche Behörden für welche Aufgaben zuständig sind, wie eine Wallet bereitgestellt werden kann und wie sie im laufenden Betrieb überwacht wird. Demnach soll das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) weitgehende Durchgriffsrechte bei der Wallet erhalten. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Wallet perspektivisch auch für Alterskontrollen bei Kindern erprobt werden kann. Und sie soll künftig auch zum Bezahlen eingesetzt werden – und damit perspektivisch das physische Portemonnaie ersetzen.

Fünf wichtige Akteure

Im Zentrum des Entwurfs steht das neue „Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ (EBDIG). Daneben verändert der Entwurf verschiedene bestehende Gesetze, wie das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Vertrauensdienstegesetz sowie verschiedene Telekommunikationsverordnungen.

Das EBDIG soll regeln, welche Ministerien und Behörden für die Wallet zuständig sind. Insgesamt fünf Akteure sind hier wichtig. Demnach entscheidet das BMDS darüber, wie eine Wallet in Deutschland bereitgestellt wird. Drei Möglichkeiten sind vorgesehen: Erstens kann der Staat die Wallet selbst entwickeln und betreiben. Oder er schreibt zweitens die Entwicklung aus und beauftragt ein privates Unternehmen damit. Drittens können private Unternehmen eigene Wallets anbieten, die der Staat dann prüft und offiziell anerkennt. Das BMDS kann dabei auch mehrere dieser Wege gleichzeitig gehen und die Entscheidung laut Entwurf jederzeit ändern.

Wer die Wallet nutzt, soll laut EU-Verordnung transparent darüber bestimmen können, welche Daten an sogenannte „relying parties“ weitergegeben werden. Diese „vertrauenden Beteiligten“ können eine Bank, ein Online-Shop oder eine Behörde sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sie sich in Deutschland zuvor beim Bundesverwaltungsamt (BVA) registrieren müssen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll hingegen die nationale Marktaufsicht übernehmen und damit ebenfalls eine zentrale Funktion innehaben. Die Behörde prüft, ob staatliche und private Wallet-Anbieter die europäischen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben einhalten. Außerdem ist sie die einheitliche Anlaufstelle gegenüber der EU. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert Wallet-Lösungen und überwacht Sicherheitsverletzungen.

Schließlich gibt es noch die sogenannte Akkreditierungsstelle. Sie agiert gewissermaßen als Prüfstelle der Prüfstellen und stellt so sicher, dass unabhängige Stellen, die Wallet-Lösungen technisch prüfen, dafür ausreichend kompetent und vertrauenswürdig sind.

Viele Durchgriffsrechte fürs Digitalministerium

Immer wieder betont Digitalminister Karsten Wildberger (CDU), dass man bei der Digitalisierung nun endlich anpacken und ins Machen kommen müsse. Dieser Anspruch schlägt sich auch im Gesetzentwurf nieder. Denn der sieht für das BMDS zahlreiche Durchgriffsrechte vor. Wichtige Weichenstellungen würden damit durch die Exekutive und nicht durch den Bundestag oder die Parlamente der Länder erfolgen.

Demnach darf das Ministerium ohne Zustimmung des Bundesrats etwa technische Details und weitere Funktionen festlegen. Das Ministerium soll dabei auch jene Verfahren festlegen dürfen, über die sich Nutzer:innen identifizieren, wenn sie ihre Wallet freischalten.

Hier will sich das Ministerium anscheinend den Weg zu alternativen Identifikationsmethoden offenhalten – und Szenarien wie bei der elektronischen Patientenakte vermeiden. Die Nutzungszahlen der ePA bleiben bislang weit hinter den Erwartungen zurück. Deshalb können Versicherte die ePA inzwischen auch per Video-Ident-Verfahren freischalten. Sicherheitsfachleute kritisieren das Verfahren allerdings als weniger sicher.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur digitalen Brieftasche

 Wallet für 12-Jährige: Mögliche Grundlage für Alterskontrollen

Eine „Experimentierklausel“ im Gesetzentwurf wird hier konkreter. Sie erlaubt es dem BMDS, neue Verfahren zu erproben, mit denen Nutzer:innen nachweisen, wer sie sind – und zwar auch unter Einbeziehung „geeigneter, zuverlässiger Dritter“. Das können etwa Post- oder Bankdienstleister sein, gegenüber denen sich Bürger:innen vor Ort ausweisen können, um ihre persönliche Wallet freizuschalten. Tatsächlich verfügen etwa die Sparkassen bereits über Lösungen, die als Ersatz für den ePerso dienen könnten.

Die Experementierklausel sieht außerdem die Möglichkeit vor, dass Kinder ab 12 Jahren die Wallet nutzen können. Das deutet darauf hin, dass das Ministerium die digitale Brieftasche auch für Alterskontrollen auf Social-Media-Plattformen erproben möchte.

Solche Alterskontrollen im Netz fordern CDU und Teile der SPD, um ein Social-Media-Verbot für Minderjährige durchzusetzen. Allerdings besteht eine Ausweispflicht in Deutschland erst ab einem Alter von 16 Jahren. Anscheinend erwägt das BMDS, die Wallet hier als technische Lösung zu verwenden. Der Gesetzentwurf nennt dabei ein Mindestalter von 12 Jahren. Bei den derzeit diskutierten Alterskontrollen liegt die vorgeschlagene Schwelle oftmals bei 14 beziehungsweise 16 Jahren.

Kartenzahlung soll die Wallet auch noch können

Die Wallet soll perspektivisch nicht nur Ausweise und Führerschein bereithalten, sondern auch als Zahlungsmittel dienen. In der Begründung des Entwurfs verweist das BMDS darauf, dass die Integration von Zahlungsfunktionen ein Ziel des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD ist.

Der Entwurf sieht vor, dass bestehende Zahlungsmittel der Nutzer:innen „als zusätzliche Funktion“ in die Wallet eingebunden werden können. Als Beispiele nennt der Entwurf „Kreditkarten, virtuelle Debitkarten sowie Online-Bezahldienste“.

Gleichzeitig macht der Entwurf hier enge Vorgaben. So muss ein Zahlungsmittel den Nutzer:innen bereits gehören und außerhalb der Wallet existieren. Es darf also kein neues Zahlungsmittel aus der Wallet heraus erstellt werden. Auch ist die Zahlungsfunktion unzulässig, wenn sie die Kernfunktionen der Wallet beeinträchtigt, deren Sicherheit gefährdet oder „unangemessene Risiken“ für Nutzer:innen schafft.

Außerdem braucht das BMDS für alle Verordnungen, die Zahlungen betreffen, die Zustimmung des Finanzministeriums. Will ein Anbieter eine Zahlungsfunktion in seine Wallet einbinden, muss er dies zudem mindestens drei Monate vorher beim BSI anzeigen.

Ministerium drückt aufs Tempo

Das Digitalministerium hat bis zum Jahresende nicht mehr viel Zeit und drückt daher aufs Tempo.

Aktuell stimmen sich die verschiedenen Bundesministerien über den Entwurf ab. Parallel dazu findet eine Länder- und Verbändeanhörung statt, die trotz der Osterfeiertage bereits bis zum 15. April abgeschlossen sein soll. Eine weitere Stellungnahmenfrist ist laut Ministerium nicht geplant.

Die kurzen Fristen erklärt das Ministerium in einer E-Mail an die Verbände mit „der Dringlichkeit des Vorhabens und des Laufs der unionsrechtlichen Frist zur Bereitstellung einer EUDI-Wallet bis 24. Dezember 2026“. Voraussichtlich im Sommer wird sich dann das Bundeskabinett mit dem Gesetz befassen.

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Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“

27. März 2026 - 14:17

Subunternehmen in der Lieferdienstbranche unterlaufen Arbeitsstandards, entrechten Arbeitnehmer*innen und schaffen „beinahe sklavenartige Systeme“. Das sagt der Arbeitsrechtler Martin Bechert im Interview. Die EU-Plattformrichtlinie soll nun für bessere Arbeitsbedingungen sorgen – doch ist das wirklich möglich?

Der Rechtsanwalt Martin Bechert vertritt Kurierfahrer*innen gegenüber Plattformen vor Gericht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Seeliger, Portrait: Martin Bechert, Montage: netzpolitik.org

Lieferdienste wie Wolt oder Lieferando stehen in der Kritik, um den Platz des schlechtesten Arbeitgebers zu buhlen. Das Rennen nimmt an Fahrt auf, seit die Plattformen ihre Fahrer*innen nicht mehr selbst anstellen, sondern über Subunternehmen. Bei Subunternehmen haben Fahrer*innen oft nicht mal Arbeitsverträge oder müssen mehrere hundert Euro zahlen, um einen Vertrag zu bekommen. Ausbleibende Lohnzahlungen, fristlose Entlassungen und keine Elternzeit sind andere arbeitsrechtliche Verstöße, von denen Fahrer*innen berichten.

Die EU hat im April 2024 die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet. Die Richtlinie soll die Arbeitsstandards für Tätigkeiten verbessern, die über eine digitale Arbeitsplattform organisiert werden. Der dritte Artikel der Richtlinie sieht es als Aufgabe der Mitgliedstaaten vor, Maßnahmen explizit zum Schutz der Fahrer*innen zu erlassen, die bei Subunternehmen angestellt sind.

Bis zum 02. Dezember 2026 ist die Bundesregierung verpflichtet, ein nationales Gesetz aus der Richtlinie zu formulieren. Doch wie wirksam werden mögliche Schutzmaßnahmen sein und wie kann das deutsche Arbeitsrecht an algorithmisches Management angepasst werden? Das hat netzpolitik.org den Rechtsanwalt Martin Bechert gefragt, der in diesem Feld tätig ist.

Bei Subunternehmen sind die Erfolgsaussichten gering

netzpolitik.org: Martin Bechert, Sie sind Anwalt für Arbeitsrecht, Sie vertreten den Betriebsrat von Lieferando in Berlin und Kurierfahrer*innen gegenüber Plattformen vor Gericht. Worum geht es dabei?

Martin Bechert: Im Fall des Betriebsrat geht es häufig um Mitbestimmungsrechte, die die Plattformen verletzen. Bei den Fahrern geht es fast durchgängig um Kündigungen oder Entgelte, die nicht gezahlt wurden.

netzpolitik.org: Haben Sie auch Fahrer*innen vertreten, die bei Subunternehmen angestellt sind?

Martin Bechert: Ja. Bei den Personen, die bei Subunternehmen angestellt waren, war das Hauptproblem, dass die Unternehmen keinen Lohn gezahlt haben. Erst vor Gericht haben die Betroffen erfahren, bei wem sie angestellt sind. Wenn sie zum Beispiel mit der App von Wolt gefahren sind, haben sie Wolt verklagt. Die Plattform hat ihnen dann vor Gericht erklärt, bei welchem Subunternehmer sie angestellt waren.

Deswegen sind die Erfolgsaussichten für Fahrer, die bei Subunternehmen angestellt sind, leider gering. Die Plattformen nutzen die Auslagerung als Mittel, um ihre Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Und an die Subunternehmen kommt man über den Rechtsweg kaum ran, weil es oft irgendwelche zwielichtigen Briefkastenfirmen sind.

netzpolitik.org: Wie werden Arbeitnehmerrechte von Subunternehmen missachtet?

Martin Bechert:
Ich kenne kein Subunternehmen, das seine Mitarbeiter tatsächlich fair behandelt oder alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Das ist mir in meiner Praxis noch nicht vorgekommen. Subunternehmen sind ein klassischer Fall, in dem Schwarzgeld erarbeitet wird. Die Unternehmen leisten keine Sozialabgaben, zahlen keinen Mindestlohn und auch keine Steuern.

netzpolitik.org: Warum lagern Plattformen ihre Fahrer*innen überhaupt auf Subunternehmen aus?

Martin Bechert: Die Lieferdienste sagen, sie müssten flexibel sein. Aber das ist ein vorgeschobener Grund. Flexibel könnte man auch mit einem Pool aus Springern oder durch einen Bereitschaftsdienst sein. Aber hier wird auf beinahe sklavenartige Systeme zurückgegriffen. Das kann mit wirtschaftlichen Druck wirklich nicht gerechtfertigt werden.

netzpolitik.org: Wie können solche Strukturen überhaupt existieren?

Martin Bechert: Solche Strukturen existieren, weil staatliche Aufsichtsbehörden ihre Vorgaben und Verbote nicht richtig durchsetzen. Subunternehmen bilden kriminelle Strukturen, die bis zur organisierten Kriminalität reichen. Für manche politischen Entscheidungsträger handelt es sich bei Kurieren scheinbar um Menschen zweiter Klasse. Sonst wäre schon längst etwas gegen diese Strukturen passiert.

Außer einer Direktanstellung sind alle Maßnahmen Flickschusterei

netzpolitik.org: Laut des dritten Artikels der EU-Plattformarbeitsrichtlinie müssen Arbeitnehmer*innen, die bei Subunternehmen angestellt sind, “denselben Schutz gemäß dieser Richtlinie genießen wie jene, die in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis” mit einer Plattform stehen. Wie kann dieser Schutz aussehen?

Martin Bechert: Diese Formulierung umfasst einen sehr beschränkten Rahmen. Es geht nicht darum, Fahrer auf einmal direkt bei Plattformen anzustellen. Eigentlich geht es nur darum, einen Rahmen zu schaffen, der Fahrern ermöglicht sich an die Plattformen zu wenden, die für ihre Löhne haften. Für den Fall, dass die Subunternehmen, bei denen sie angestellt sind, Löhne nicht zahlen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und ist in der EU-Plattformarbeitsrichtlinie als mögliche Maßnahme vorgesehen. Sozial- und Steuerabgaben können Subunternehmen dann trotzdem noch umgehen.

netzpolitik.org:
Wie sieht es mit weiteren Arbeitnehmerrechten aus wie Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitregelungen?

Martin Bechert: “Derselbe Schutz” wie bei einer Direktanstellung bezieht sich nur auf den Lohn. Andere Arbeitnehmerrechte, dazu gehören auch Gesundheitsschutz oder Datenschutz, fallen nicht darunter. Die Beschäftigungssituation wird also katastrophal bleiben.

netzpolitik.org: Wenn sich aber Plattformen bisher jeglicher Arbeitgeberverantwortung entziehen und Angestellte, die zum Beispiel versuchen einen Betriebsrat zu gründen, versuchen zu kündigen, wird es für Einzelpersonen praktisch überhaupt möglich sein, Lohnansprüche gegenüber der Plattform durchsetzen?

Martin Bechert:
Bei Subunternehmen werden Fahrer derzeit sogar nicht mal gekündigt, sie fliegen einfach aus der App. Fahrer sind gegenüber den Plattformen und Subunternehmen in einer viel schwächeren Position. Mit der gesamtschuldnerischen Haftung gäbe es eine Chance, fehlende Lohnzahlungen gegenüber der Plattform einzuklagen. Trotzdem ist der Ansatz Flickschusterei. Um arbeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden, würde nur eine Direktanstellung an die Plattformen tatsächlich was nützen.

Mit der Bundesregierung wird kein Direktanstellungsgebot kommen

netzpolitik.org: Arbeitsministerin Bärbel Bas wollte ein Verbot von Subunternehmen prüfen, aber gegenüber dem rbb sagte das Bundesarbeitsministerium, ein Direktanstellungsgebot sei das letzte Mittel. Wird die nationale Plattformarbeitsrichtlinie so ein Gebot enthalten?

Martin Bechert: Nein, das Direktanstellungsgebot wird nicht kommen. Bei der europäischen Richtlinie haben die Plattformen gute Lobbyarbeit geleistet, weshalb das Schutzniveau immer weiter gesenkt wurde, bis es das Problem nicht wirklich lösen wird.

Die Bundesregierung sollte als nächsten Schritt die gesamtschuldnerische Haftung sauber umsetzen, dann haben wir immerhin das. Positiv hervorzuheben sind die in der Richtlinie vorgeschriebenen Transparenzrechte. Wir werden dadurch hoffentlich mehr Einsicht in die algorithmischen Systeme bekommen. Diese Systeme entscheiden zum Beispiel darüber, welcher Fahrer welchen Auftrag bekommt.

netzpolitik.org:
In Diskussionen über ein Direktanstellungsgebot werden Parallelen zur Fleischindustrie gezogen. Arbeitnehmer*innen müssen seit dem 2020 beschlossenen Arbeitsschutzgesetz direkt im Betrieb angestellt sein. Ein Grund dafür war zum Beispiel, dass sich die Branche oder Teilbranche rechtssicher abgrenzen lässt. Ist dieses Argument bei Lieferdiensten erfüllt?

Martin Bechert: Solche formellen Argumente sind Scheinargumente. Natürlich ließe sich das erfüllen. Wenn die gesamtschuldnerische Haftung umgesetzt wird, können wir den kriminellen Strukturen jahrelang weiter zuschauen, bis der Fall wieder in die EU geht und dann haben wir in zehn Jahren vielleicht ein Direktanstellungsgebot. Das Schutzmaßnahmen der EU-Richtlinie werden nicht ausreichen, wie sich zeigen wird. Das ist meine feste Überzeugung.

Arbeitsbedingungen in der Lieferbranche sind bekannt

netzpolitik.org: Dann ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Frage des politischen Willens?

Martin Bechert: Ja, so ist es. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht eine Frage der Tatsachen. Die Tatsachen liegen offen da. Kein Mensch kann sagen, die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen seien gut oder annähernd gesetzmäßig.

netzpolitik.org: Was antworten Sie auf das Argument, ein Direktanstellungsgebot sei keine geeignete Maßnahme, weil es einen starken Eingriff in den freien Markt darstellen würde. Rechtlich sind Subunternehmen ja erlaubt.

Martin Bechert: Wir wollen den Markteingriff, weil der Markt nicht funktioniert. Der Eingriff ist notwendig, weil wir es mit einem brutalem Manchesterkapitalismus zu tun haben, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt.

Der Arbeitnehmerbegriff und der Betriebsbegriff im Arbeitsrecht müssen reformiert werden

netzpolitik.org: Können sich Fahrer*innen bei Rechtsverletzungen auf deutsches Arbeitsrecht berufen?

Martin Bechert:
Der Sinn des Arbeitsrechts ist es diejenigen zu schützen, die von ihrem Arbeitgeber schwer abhängig sind. Das sind die Arbeitnehmer. Im deutschen Arbeitsrecht stehen wir dabei vor zwei großen Problemen.

Das erste Problem ist der Arbeitnehmerbegriff. Schauen wir auf einen Uberfahrer. Wir sehen, der braucht Schutz, aber er gilt nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger. Warum ist der nicht Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmerbegriff muss deswegen erweitert werden und zwar um den Schutzaspekt, der zweckmäßig ist, um eine Tätigkeit ausführen zu können.

Das zweite Problem betrifft den Betriebsbegriff. Der Arbeitgeber darf bestimmen, wo Arbeitnehmer ihre Vertretung, den Betriebsrat, wählen. Warum ist das so? Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass ein Betriebsrat nur dort mitbestimmen kann, wo eine Leitung Entscheidungen trifft.

Aber was ist, wenn es keine Vorgesetzten mehr gibt, weil alles algorithmisch gesteuert wird? So ist es bei Lieferando in vielen Städten der Fall. Dann haben alle Arbeitnehmer einen Betriebsrat und zwar den am Betriebssitz. Ein Betriebsrat soll nach der Betriebsverfassung aber aus Kollegen bestehen, die sich vor Ort um die lokalen Arbeitsverhältnisse kümmern. Welchen Nutzen hätte es für sämtliche Fahrer aus Freiburg, wenn sie beispielsweise in Berlin vertreten werden?

Arbeitnehmer sollten deswegen bestimmen dürfen, wie sie ihre Vertretung organisieren. Wenn Fahrer in Freiburg beschließen einen Betriebsrat zu gründen, dann muss der Arbeitgeber eben jemanden dorthin stellen, der verhandeln darf. Der Betriebsbegriff müsste dahingehend angepasst werden.

netzpolitik.org: Würde man so einen Betriebsbegriff definieren, wäre es dann egal, ob der Arbeitgeber ein algorithmisches Management oder eine physische Person ist?

Martin Bechert: Ja, das wäre egal, weil ein grundsätzliches Recht geschaffen wäre.

netzpolitik.org:
Aber an Subunternehmerstrukturen kommt das Arbeitsrecht nicht ran?

Martin Bechert:
Diese Subunternehmerstrukturen sind Verhältnisse, bei denen ich es für unrealistisch halte, dass sich ein Betriebsrat gründen oder eine Gewerkschaft tätig werden kann. Solange diese Strukturen bestehen, gibt es bestenfalls Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, eher wahrscheinlich sind Verhältnisse in einem kriminellen Umfeld.

Rechte von heute sichern Rechte für morgen

netzpolitik.org: Sind diese Fragen zum Arbeitnehmerschutz in Zeiten algorithmischen Managements auch für andere Branchen relevant?

Martin Bechert: Diese Lieferdienstbranche ist ein arbeitsrechtliches Labor, von dem Leute denken, es würde sie nicht betreffen. Aber algorithmisches Management wird es zukünftig in vielen Bereichen geben. Heute kommt eine Bestellung algorithmisch gesteuert vom Restaurant zum Kunden, morgen werden die Krankenschwester oder der Chirurg im Krankenhaus algorithmisch koordiniert. Wenn man sich jetzt um die Rechte von Fahrern kümmert, sichert man sich oder seinen Kindern zukünftig Rechte.

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1.000 Erstunterzeichner:innen: Volle Breitseite gegen die Feinde der Demokratie

27. März 2026 - 11:15

Der von der Bundesregierung geplante radikale Umbau der Demokratieförderung stößt auf breiten Widerstand. Mehr als 1.000 nicht von der Finanzierung abhängige Organisationen und Personen warnen vor einer Destabilisierung der gesamten bürgerschaftlichen Extremismusprävention und Demokratiearbeit.

Die Bundesregierung will die Demokratieförderung umbauen. Vielfalt sieht sie nicht als Förderziel. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

Mehr als 1.000 Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens wehren sich in einem offenen Brief gegen den Umgang der Bundesregierung mit der Zivilgesellschaft und dem Förderprogramm „Demokratie Leben!“. Das Schreiben richtet sich an Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), sie will zahlreichen Projekten die Förderung kürzen und die Ausrichtung des Programms ändern. In einem Interview mit der taz sagte die Ministerin, dass sie gesellschaftliche Vielfalt nicht als Förderziel sehe. Bundeskanzler Friedrich Merz deutete in einer Fragestunde im Bundestag an, dass Projekten wegen ihrer politischen Ausrichtung die Gelder gestrichen werde.

Unter dem Motto „Expertise der Demokratieförderung bewahren statt Einknicken vor Desinformation gegen Zivilgesellschaft“ warnen die Unterzeichnenden, zu denen Führungspersönlichkeiten von der Arbeiterwohlfahrt, Greenpeace und die Katholische Landjugendbewegung bis zur Wikipedia gehören, eindrücklich davor, dass der von der Bundesregierung geplante radikale Umbau von „Demokratie leben!“ die Wirksamkeit der gesamten bürgerschaftlichen Extremismusprävention und Demokratiearbeit destabilisiere.

„Nicht nur bedenklich, sondern alarmierend“

Die liberale Demokratie sei massiv unter Druck, die Unterzeichner:innen nennen hier unter anderem antidemokratische Diskursverschiebungen, Rekordergebnisse von Rechtsextremen sowie die Normalisierung von deren Menschenfeindlichkeit. Weiter heißt es im Brief:

Es befremdet uns sehr, dass ausgerechnet in dieser kritischen Situation mit ‚Demokratie leben!‘ das zentrale Demokratie-Förderprogramm der Bundesregierung massiv umgebaut werden soll. Über diese geplante Neuausrichtung sind wir ernsthaft besorgt, denn damit drohen etablierte Strukturen und über Jahre aufgebaute Expertise, die im Kampf gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Radikalisierung sowie zur Demokratieförderung dringend erforderlich sind, offen in Frage gestellt zu werden. Der drohende Verlust dieser wertvollen Ressourcen ist nicht nur bedenklich – er ist alarmierend.

„Wir dürfen den Feinden der Demokratie diesen Gefallen nicht tun!“

Wenn die zivilgesellschaftlichen Strukturen mit Fachkenntnis in der Demokratieförderung erst einmal geschwächt oder sogar gänzlich abgebaut seien, werde es Jahre dauern, sie erneut zu etablieren. Der geplante Umbau der Demokratieförderung gefährde deshalb nicht nur einzelne konkrete Projekte, sondern droht auch die gesamte Grundlage der bürgerschaftlichen Demokratiearbeit zu untergraben, so der Brief.

Die Unterzeichnenden fordern die Bundesfamilienministerin deswegen „nachdrücklich auf, vom radikalen Umbau von ‚Demokratie leben!‘ in der laufenden Förderperiode Abstand zu nehmen“. Man dürfe den Feinden der Demokratie diesen Gefallen nicht tun.

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Digitale Gewalt: Das lass‘ ich mir nicht nehmen

27. März 2026 - 10:31

Der Fall von Collien Fernandes schockiert viele. Erschreckend sind allerdings auch die Reaktionen: Menschen verteidigen jetzt ihr vermeintliches Recht, sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung zu erstellen. Und sie offenbaren damit, wie hartnäckig sich alte Machtansprüche halten.

Keine Zustimmung? Dann gibt es auch kein Anrecht auf Deepfakes. – Alle Rechte vorbehalten C. Tamckex / Future Image / IMAGO

Was ist das für ein Grauen, wenn jemand sexualisierte Deepfakes, die vermeintlich dich zeigen, an Männer in deinem Umfeld schickt? Wie schlimm muss es sein, wenn diese Videos und Bilder auf Pornoplattformen landen? Was sagt es über unsere Gesellschaft aus, wenn es nicht verboten ist, solche Aufnahmen herzustellen und zu teilen?

Seit die Geschichte im Spiegel über Collien Fernandes erschien, herrscht große Fassungslosigkeit. Obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass solche Deepfakes von Fernandes im Umlauf sind. Und dass solche Bildern auch von sehr vielen anderen kursieren, vor allem von Frauen und Mädchen.

Doch Fernandes schafft, was sonst nur den allerwenigsten Betroffenen dieser Grausamkeiten gelingt: Ihr wird zugehört. Sie spricht offen von Panikattacken, von Scham, dem Gefühl von Wertlosigkeit. Und von einer „virtuellen Vergewaltigung“.

Die Hölle sind die Anderen

Zu dem Grauen, das Fernandes‘ Geschichte offenbart, gesellte sich in den vergangenen Tagen ein weiteres: das über die Reaktionen. Diese findet man nicht nur in den Abgründen der rechten Höllenmaschine, zu der die Plattform X wurde. Sie stehen auch in den Kommentaren unter den Beiträgen, die wir in den vergangenen Tagen veröffentlicht haben.

„Wenn sexuelle Deepfakes ohne Einverständnis verbreitet werden und daraus eine psychische Schädigung der betroffenen Person entsteht, sollte dies strafbar sein“, schreibt da jemand. Für die „reine Herstellung ohne Verbreitungsabsicht“ sehe man diese Notwendigkeit aber nicht. Das schade schließlich niemandem.

Es ist nicht der einzige Kommentar dieser Art. Viele weitere, darunter auch weitaus derbere, haben wir gar nicht erst freigeschaltet. Der Tenor ist bei allen der gleiche. Überspitzt lässt er sich so zusammenfassen: Was soll so schlimm daran sein, wenn ich in meiner Freizeit einen Deepfake-Porno für mein eigenes Vergnügen bastele? Das steht mir doch wohl zu – Zustimmung hin oder her.

Wenn man den Kommentatoren diese kleine Freude nehmen würde, geht der Gedanke weiter, könne man ja gleich anfangen, Fantasien zu verbieten. Tatütata, ruf doch die Gedankenpolizei.

Checkst du?

Tatsächlich hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar schon länger in Arbeit war, nun aber im Eiltempo abgestimmt werden soll. Dieses Gesetz gegen digitale Gewalt soll bereits das Erstellen von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen. Immer unter der Voraussetzung, dass dies ohne die Zustimmung der gezeigten Personen erfolgt.

Mal ganz abgesehen davon, ob es eine gute Idee ist, so etwas über das Strafrecht regeln zu wollen – es gibt berechtigte Zweifel daran –, wird derzeit vor allem eines deutlich: Genau diese „Freiheit“ wollen sich viele nicht nehmen lassen.

Ich saß in den vergangenen Tagen oft fassungslos vor dem Computer, wenn ich diese Kommentare in meiner Inbox las. Minutenlang nicht mal in der Lage, auf Löschen zu drücken. Mit jeder Nachricht offenbarten die Kommentierenden ja auch etwas über sich selbst. Und diese Selbstoffenbarungen waren für mich wie der Blick in einen sehr tiefen Abgrund.

Merken sie denn nicht, wie empathielos und surreal ihre Haltung wirkt? Insbesondere für all jene, die weiter unten im patriarchalen Machtgefüge stehen?

In den vergangenen Tagen zeigten sehr viele Medienbeiträge doch vor allem eines deutlich: Digitale Gewalt ist echte Gewalt. Das Leid und die Folgen, die solche Handlungen für die Betroffenen haben, liegen gerade so deutlich auf dem Tisch wie selten zuvor.

Wer darf was mit wem?

Es ist mehr als ausreichend dokumentiert, dass die Vorstellung falsch ist, mit sexualisierten Deepfakes keinen Schaden zu verursachen. Die psychischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen, die Panik, der Stress, die Angst – sie sind real. Ja, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.

Wer das ignoriert, gibt viel über das eigene Innenleben preis. Diese Haltung zeigt zugleich, was das eigentliche Problem ist: Es gibt Menschen, die offenbar glauben, es stünde ihnen zu, Gewalt auszuüben.

Sie gehen davon aus, dass es ihr gutes Recht ist, das Aussehen von Frauen und Mädchen nicht nur zu bewerten und zu kommentieren, wie es in unserer Gesellschaft noch immer üblich ist. Sondern dass sie deren Körper darüber hinaus ungefragt zu ihrem Vergnügen verwenden dürfen. Ganz nach dem Motto: Das ist im Patriarchat normal, das haben wir so gelernt.

Sie rechtfertigen sich dann etwa damit, dass es wohl kaum ein Unterschied mache, ob sie sich etwas in ihrem Kopf ausmalten oder ob sie auf einen Knopf drücken würden, um diese Fantasien zu visualisieren.

Aber sexualisierte Bilder entstehen gegen den Willen der Betroffenen. Allein diese Vorstellung, dass Menschen sexualisierte Deepfakes nach Belieben herstellen können, kann für Betroffene beschämend und demütigend sein. Die Verletzung ist noch größer, wenn die Bilder an andere Personen oder gar an die Öffentlichkeit gelangen und sich unkontrolliert weiterverbreiten.

Es geht um Macht

In der aktuellen Debatte muss sich endlich eine Erkenntnis durchsetzen, zu der Feministinnen schon in ihren Analysen zu #metoo und anderen Formen von Machtmissbrauch gelangt sind. Eine Erkenntnis, die immer noch als eine Art Geheimwissen gehandelt wird:

Sexualisierte Gewalt – analog oder in Form von digitalen Deepfakes – hat nichts mit Sex zu tun. Sondern sie handelt von Macht. Eine Person übt sie über eine andere Person aus, etwa indem sie ihr Gesicht ungefragt auf den Körper einer Pornodarstellerin montiert. Die im Übrigen auch nicht gefragt wurde.

Wenn Menschen also bezweifeln, ob digitale Gewalt wirklich so schlimm sei; ob der Schaden, der von Deepfakes ausgeht, wirklich echt sei; oder ob es strafbar sein sollte, ein sexualisiertes Bild ohne die Zustimmung der gezeigten Person zu generieren oder zu teilen – dann streiten wir um Macht. Wer hat sie? Wem steht sie zu? Wer soll sie abgeben?

Ein Blick in die Kommentarspalte zeigt, wie lang die Strecke ist, die wir in diesem Kampf noch vor uns haben.

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