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Aktualisiert: vor 30 Minuten 53 Sekunden

Überwachung im ÖPNV: Mit dieser Realsatire führte Bremen Verhaltensscanner ein

24. August 2026 - 13:19

Die Bremer Straßenbahn AG wollte eigentlich gar keine automatisierte Verhaltenskontrolle, das System war nur gerade im Angebot. Ohne Plan und Ahnung von Persönlichkeitsrechten startete der Einsatz. Die Datenschutzaufsicht hat grundsätzliche Bedenken.

Videoüberwachung in einer Bremer Tram. Ein Drittel der Fahrzeuge wird mit Verhaltensscanner-Software aufgerüstet. – CC-BY-NC-SA 4.0: Lucas Fiola

In Bremen wird das Verhalten von Tram-Fahrgästen von einer Software analysiert und bewertet. Dabei war das nicht geplant. Eigentlich wollte die Bremer Straßenbahn AG gar keine Verhaltensscanner an die Videokameras in ihren Trams koppeln. Das Unternehmen hatte nur ein System bestellen wollen, das automatisch Beschädigungen in der Bahn dokumentiert.

Mit diesem Wunsch ist es an eine Softwareschmiede herangetreten, die den programmatischen Namen „Just Add AI“ (JAAI) trägt. Das berichten Mitarbeitende des Landesdatenschutzbeauftragten in einem internen Vermerk, nachdem sie das System vor Ort inspizierten. Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe haben ihnen den Hergang der Geschichte dort wohl erzählt.

Laut des Papiers berichtete der Nahverkehrsbetrieb, dass JAAI die Anfrage abgelehnt habe. Die Dokumentation von Beschädigungen würde „nicht so einfach gehen“. Stattdessen habe JAAI ihnen ein anderes System angeboten, eine „Aggressionserkennung“. Die habe es dann sogleich auch in einer Tram-Bahn ausprobiert.

Im September 2024 wurde eine „Theaterfahrt“ veranstaltet, bei der das System „Übergriffe, Diebstahl und Waffennutzung“ vorgespielt bekam, um Derartiges künftig erkennen zu können. Am 24. März 2025 startete das Pilotprojekt. Und obwohl dieses nur fragwürdige Ergebnisse produzierte, werden insgesamt 43 Bahnen mit der High-Tech-Überwachung ausgerüstet, ein Drittel der Flotte. „Es wirkt als sei die Testphase nicht entscheidend für das weitere Vorgehen“, gab die Datenschutzaufsicht zu Protokoll.

Bremen zeigt exemplarisch, was gerade in Deutschland passiert

Dieser Vorgang in Bremen steht beispielhaft für eine bundesweite Entwicklung. Zahlreiche Bundesländer wollen das Verhalten von Menschen im öffentlichen Raum mit KI analysieren. In Mannheim und Hamburg laufen solche Systeme bereits, Berlin und weitere Städte in Baden-Württemberg sollen folgen. Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die Erlaubnis bereits beschlossen oder arbeiten daran.

In den genannten Bundesländern geht es um polizeiliche Verhaltenskontrolle auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Bremen hingegen ist Vorreiter für die Verhaltensüberwachung im Nahverkehr durch die Verkehrsbetriebe. Das Vorbild hat anscheinend schon andere Städte inspiriert: In Dortmund und Düsseldorf laufen Pilotprojekte – letzteres mit Software einer JAAI-Tochterfirma, das erzählt der Geschäftsführer von JAAI im Gespräch mit netzpolitik.org.

Und nach der Sommerpause soll der Bundestag den Einsatz von Verhaltensscannern an allen deutschen Bahnhöfen ermöglichen. Dass menschliches Verhalten automatisiert kontrolliert wird, ist bald wohl ziemlich normal.

Entsprechend interessant ist der Einblick, den das Beispiel Bremen erlaubt. Den internen Vermerk und weitere Unterlagen, anhand derer wir die Entwicklung hier dokumentieren, hat Matthias Marx vom Chaos Computer Club mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes öffentlich gemacht.

Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) hat Fragen von netzpolitik.org auch nach drei Wochen Wartezeit und wiederholten Nachfragen nicht beantwortet. Dabei ist das landeseigene Unternehmen eigentlich Journalist*innen zur Auskunft verpflichtet. Auch die für die Verkehrsbetriebe zuständige SPD-Senatorin verweigerte eine Antwort. Doch dank der vorliegenden Unterlagen lässt sich die Geschichte, wie Bremen zum Verhaltensscanner kam, dennoch umfassend erzählen.

Verkehrsbetrieb ignoriert Persönlichkeitsrechte

Dass die automatisierte Verhaltenskontrolle in Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste eingreift, ignorierte die BSAG bei ihrer Entscheidung weitgehend. Das belegen die zunächst deutlich unzureichenden Datenschutz-Folgenabschätzungen, die das Unternehmen bei der Datenschutzaufsicht einreichte. Auch die Argumentation in spezifischen Punkten des Datenschutzes zeigt, dass sich der Verkehrsbetrieb der Implikationen des Projekts anfangs kaum bewusst war.

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Bremen hatte gerade Fördergelder des Bundes für Digitalisierung im Nahverkehr auszugeben. Also fiel die Entscheidung wohl leicht, sich dann zumindest irgendetwas anderes mit KI einzukaufen, auch wenn das gewünschte Produkt nicht zu haben war. Der Bund zahlt 80 Prozent der über 500.000 Euro Projektkosten.

Die für das Projekt nötigen Kameras hingen sowieso schon in den Trams. Vor zwei Jahrzehnten hatte die BSAG diese eingeführt, um Vandalismus zu bekämpfen. Offenbar mit mangelhaftem Erfolg, andernfalls wäre sie 2024 wohl kaum auf die Suche nach einem KI-System zur Bekämpfung gegangen.

Kein Plan, wie das System im Notfall helfen soll

Die Verhaltensscanner-Software, die sie nun eingekauft hat, soll die Tramführer*innen unterstützen, „indem kritische Situationen im Fahrgastraum frühzeitig erkannt werden“, so eine interne Bekanntmachung der BSAG. Doch zumindest zum Zeitpunkt der Begehung durch die Datenschutzaufsicht gab es gar keinen Bildschirm, auf dem den Tramführer*innen eine mutmaßlich gefährliche Situation angezeigt werden könnte.

Eine weitere Idee war, dass die Leitstelle einen Alarm erhält, das Live-Bild einsieht und dann gegebenenfalls den Fahrer alarmiert. Auf die Frage, was dieser dann tun solle, wussten die BSAG-Mitarbeitenden allerdings keine Antwort. Als einzig realistischer Verwendungszweck wurde genannt, dass es durch das System im Falle einer Anzeige einfacher werde, den zugrundeliegenden Vorgang im Videomaterial zu finden.

Während des Testbetriebs in der einzelnen Tram zählte das System Gefahrenmeldungen. Das Ergebnis glich die BSAG mit tatsächlichen Gefahrensituationen aus ihren Betriebsberichten ab. In den ersten fünf Monaten gab das System 16 Meldungen aus. Von denen ließen sich nur vier auf protokollierte Vorfälle zurückführen.

Das Land Bremen war von dem Einsatz von JAAI scheinbar dennoch so begeistert, dass es kurz nach Beginn des Pilotprojektes die von der Firma initiierte Organisation Bremen.AI zur zentralen KI-Anlaufstelle des Landes machte. Bremen.AI wird vom Land gefördert und berät Firmen bei der KI-Implementierung, die das Land ebenfalls unterstützt.

Verpixelung ist keine Anonymisierung

Laut JAAI werden die Gesichter im Videomaterial vor der Analyse verpixelt. Die BSAG nahm zunächst fälschlich an, dass damit sämtliche Datenschutzprobleme weitgehend vom Tisch seien und eine Datenschutz-Folgenabschätzung gar nicht nötig wäre. Schließlich würden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Laut Datenschutzaufsicht ist das allerdings Quatsch. Verpixelung sei „keine hinreichende Maßnahme zur Anonymisierung“ gaben die Mitarbeitenden der BSAG beim Ortstermin mit auf den Weg.

Auf Anfrage schreibt der Landesdatenschutzbeauftragte Timo Utermark, dass „auffällige Kleidung oder Tattoos“ erlauben könnten, eine Person zu identifizieren. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass die Verpixelung technisch „wieder umgekehrt werden kann“.

Während die Verhaltenserkennung auf Rechnern in den betroffenen Trambahnen läuft, werden die unverpixelten Bilder gleichzeitig direkt in die BSAG-Leitstelle gesandt und dort 48 Stunden gespeichert. Das heißt, eine retrograde Identifizierung von Beteiligten eines KI-detektierten Vorfalls ist möglich.

Das System soll Gewalttaten erkennen. Verhindern kann es sie wohl nicht. Eine Abschreckungswirkung kann schon durch die Videoüberwachung gegeben sein – wenn es sie überhaupt gibt. Im Gegensatz zu Diebstahldelikten begehen Menschen Gewalttaten öfter aus dem Affekt heraus, ungeachtet möglicher Folgen.

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Neben aggressiven Verhaltensweisen soll die Software laut der Datenschutz-Folgenabschätzung auch Vandalismus detektieren. Dabei hatte JAAI ja auf Anfrage der BSAG einst ausgeschlossen, dass das technisch möglich sei. Nur so kam es ja überhaupt zum Einsatz der aktuellen Form der Verhaltenskontrolle.

Erkannt werden soll auch „akute Hilfsbedürftigkeit“. Einen Hinweis darauf, was das umfasst, gibt der Gesprächsvermerk des Landesdatenschutzes. Mitarbeitende des Bahnbetriebs erzählten demnach, dass das System bei Testfahrten einen „Schläfervorfall“ nicht meldete. Damit gemeint war, dass eine schlafende Person bis zur Endstation mitgefahren und auch dort nicht ausgestiegen sei.

Die Datenschutzaufsicht fragt in dem Vermerk anscheinend empört, warum Derartiges überhaupt gemeldet werden sollte. „Es ist doch legal, in der Bahn zu schlafen, das ist weder eine Gefahrensituation per se, noch ein Aggressionspotenzial.“ Dennoch zählten „Schläfer“ zu den festgehaltenen „Gefahrensituationen“ während des Testbetriebs.

Der Geschäftsführer von Just Add AI sagt auf Anfrage, dass die Technologie Menschen melden solle, die „eindeutig Hilfe benötigen“, etwa da sie „in einer unnatürlichen Position auf dem Boden liegen“. Dabei ist der Firma bewusst, dass die Technologie genutzt werden kann, „spezifische Bevölkerungsgruppen diskriminierend zu detektieren“.

Noch mehr Druck auf Wohnungslose

„Schläfervorfälle“ als Grund für eine Gefahrenmeldung könnten besonders obdach- oder wohnungslose Fahrgäste in den Fokus der Überwachung rücken. Das wirkt umso problematischer, wenn man bedenkt, dass Hilfsorganisationen Bremen eine „Politik der Vertreibung“ zuschreiben: Die Johanniter und andere Organisation seien inzwischen am Hauptbahnhof unerwünscht, wo sie früher Essen verteilten. Auch das Verbot von Alkohol und aggressivem Betteln sind Maßnahmen, die Obdachlose besonders treffen.

Die Datenschutzaufsicht schrieb der BSAG: „Sie geben an, dass die Herstellung der Sicherheit in den Fahrzeugen den Einsatz des KI-Systems erforderlich macht. Wir würden Sie daher bitten, uns entsprechende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass es in den Fahrzeugen in einem solchen Maße unsicher ist, dass es nötig ist, Maßnahmen zu treffen.“ Beispielsweise könnten polizeiliche Statistiken dafür herangezogen werden. Laut Bundesverkehrsministerium hat sich allerdings die Zahl der Übergriffe im Bremer Nahverkehr im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie nicht erhöht.

Datenschutzaufsicht bezweifelt, dass der Verhaltensscanner die Sicherheit erhöht

Fünf Mal musste die BSAG die Datenschutz-Folgenabschätzung zum Projekt überarbeiten. Wirklich zufrieden war die Datenschutzaufsicht dennoch bis zum Schluss nicht. Sie zweifelt weiter an, ob die Verhaltensanalyse aller Fahrgäst*innen geeignet und erforderlich ist, um die Sicherheit in den Fahrzeugen zu erhöhen.

Der Landesdatenschutzbauftragte Timo Utermark verlangt deshalb von der BSAG, ein Jahr nach Inbetriebnahme eine umfassende Evaluation des Systems vorzulegen. Dabei soll unter anderem die Zahl der erfassten Vorkommnisse mit der Zahl der polizeilich erfassten Straftaten verglichen werden. Herauszufinden ist demnach, wie oft das System Menschen falsch verdächtigt und wie oft es tatsächlich zur Eindämmung von Straftaten beitragen konnte. Utermark sagt auf Anfrage, für ihn sei entscheidend, ob das System zu wenige tatsächliche Gefahrensituationen als solche erkennt oder zu oft Fehlalarm schlägt. Sei das der Fall, wäre die Datenverarbeitung „unverhältnismäßig“ und „daher zu unterbinden“.

Ein Vergleich mit den Straftatenzahlen von vor Beginn des Einsatzes würde bei einer derartigen Evaluation auch eine Einschätzung der Effizienz des Systems ermöglichen. Es wäre die erste umfassende Evaluation eines Verhaltensscanners in Deutschland. In Mannheim, wo das System seit acht Jahren getestet wird, kann die Polizei bis heute keinen einzigen Fall nennen, wo es zur Verhinderung oder auch nur Aufklärung einer Straftat beigetragen hat.

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Kategorien: Externe Ticker

Kriminalitätsbelastung in Berlin: Problematisches Herrschaftswissen

24. August 2026 - 10:16

Ob Gegenden in Berlin mit Videokameras und Verhaltensscanner überwacht werden dürfen, hängt davon ab, ob sie als kriminalitätsbelastet gelten. Die Datengrundlage zur Einstufung ist allerdings Herrschaftswissen. Ein Zahlendreher der Polizei zeigt, wie problematisch das ist.

Wo in Berlin wie viele Straftaten welcher Art verübt werden, ist Herrschaftswissen von Landesregierung und -polizei. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jonas Tebbe

In Berlin wird seit Sonntag Videoüberwachung mit angeschlossener Verhaltenserkennung aufgebaut. Los geht es am Kottbusser Tor, dann sollen die Warschauer Brücke und weitere sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO) folgen.

Die Einstufung als kbO ist Voraussetzung dafür, dass die Polizei in einer bestimmten Gegend die Überwachungstechnologien einsetzen darf. An kbO darf sie auch verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen. Was als kbO gilt, wird von der Senatsinnenverwaltung relativ freihändig festgelegt. Die Datengrundlage dazu, also wo in Berlin es wie viele Fälle welcher Kriminalitätsformen gibt, ist nicht öffentlich zugänglich. Innenverwaltung und Polizei geben die Zahlen nur auf Nachfrage bekannt – und dann auch nur auszugsweise. Bei einer Presseanfrage hat die Polizei nun Zahlen vertauscht. Das führte zu irreführender Berichterstattung. Und zeigt, wie problematisch diese Form von Herrschaftswissen ist.

In einer Tabelle, die netzpolitik.org vorliegt und die von der Berliner Morgenpost angefragt wurde, hat die Polizei die Zahlen für die Areale „Rigaer Straße“ und „Kottbusser Tor“ vertauscht. Das führte dazu, dass die Morgenpost von einer Explosion der Kriminalität rund um die Rigaer Straße berichtete, „eine der letzten Hochburgen der linksextremen Besetzerszene“, während am Kottbusser Tor vermeintlich ein „historischer Tiefstand“ der Kriminalitätszahlen zu berichten war.

Zu Unrecht stigmatisiert

Das ist ein Problem. Denn während auf der einen Seite die linke Szene aufgrund dieses Zahlendrehers zu Unrecht stigmatisiert wurde, stand auf der anderen Seite plötzlich die geplante Videoüberwachung am Kottbusser Tor in Frage. Denn wo die Kriminalität von alleine derart zurückgeht, wären hochinvasive Überwachungstechnologien weder erforderlich, noch verhältnismäßig. Auf Nachfrage von netzpolitik.org hat die Polizei die Zahlen dann überprüft und den Fehler eingeräumt.

Der Fall wirft die Frage auf, warum die Datengrundlage für derart weitreichende Befugnisse nicht öffentlich zugänglich ist. Warum werden die Zahlen zur Kriminalitätsbelastung der gesamten Stadt nicht in kleinräumiger Auflösung prinzipiell publik gemacht?

In der aktuellen Praxis gibt die Polizei auf Nachfrage von Abgeordneten oder Journalist*innen immer mal wieder die Zahlen zur Kriminalitätsbelastung der kbO heraus. Doch es fehlt eine stadtweite Einordnung, anhand derer sich Interessierte selbst ein Bild machen können, wie gerechtfertigt die Einstufung der kbO ist.

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Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus sagt: „Das zeigt die Absurdität des Konzepts der kriminalitätsbelasteten Orte. Die Zahlen sind nicht unabhängig überprüfbar. Das überlässt der Innensenatorin die Hoheit darüber, wo sie der Polizei erweiterte Befugnisse gibt.“

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagt dazu: „Über die Einstufung als kriminalitätsbelastete Orte entscheiden Innenverwaltung und Polizei auf einer intransparenten Grundlage und ohne Vergleichszahlen. So lässt sich nach Bedarf fast jede Gegend in Berlin aus politischen Gründen zum kriminalitätsbelasteten Ort erklären.“ Die kbO würden vielfach zur politischen Instrumentalisierung oder Stigmatisierung missbraucht. „Gerade der schwarz-rote Senat nutzt die Einstufung, um immer mehr zusätzliche Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wie die Videoüberwachung mit Verhaltensscannern einzuführen“, sagt Franco.

Eine politische Instrumentalisierung der Einstufung als kbO zeigt sich womöglich am Beispiel der oben genannten Rigaer Straße. Die dortige Hausnummer 94 ist ein kollektiv verwaltetes Wohnprojekt und den jeweiligen Berliner Innen-Senator*innen seit der Besetzung 1990 traditionell ein Dorn im Auge.

Der harmloseste aller kriminalitätsbelasteten Orte

Die Rigaer Straße ist dementsprechend als kbO eingestuft. Dabei zeigen die Zahlen nur eine vergleichsweise niedrige Kriminalitätsbelastung. Im ersten Halbjahr 2026 hat die Polizei rund um die Rigaer Straße gerade einmal 326 Delikte registriert. Zum Vergleich: Am Alexanderplatz, dem Ort mit der stärksten erfassten Kriminalitätsbelastung, wurden im gleichen Zeitraum 2.274 Delikte gezählt.

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Von den insgesamt sieben Orten, die Berlin als kriminalitätsbelastet definiert, ist die Rigaer Straße das deutliche Schlusslicht. Schon die Warschauer Brücke, Platz sechs nach dieser Zählung, hat eine fast dreimal so hohe Kriminalitätsbelastung, alle anderen Orte liegen bei über 1.700 Delikten im ersten Halbjahr 2026.

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Einige Orte, die nicht als kbO eingestuft sind, weisen ebenfalls höhere Kriminalitätszahlen auf als das Areal rund um die Rigaer Straße, so zum Beispiel der Leopoldplatz im Wedding (1.248), die Frankfurter Allee in Friedrichshain (1.596) oder die Turmstraße in Moabit (559).

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Anwohner in Mithaftung

Um die Einstufung als kbO dennoch zu begründen, schreibt die Innenverwaltung: „Die Kriminalitätslage am kbO Rigaer Straße zeichnet sich durch politisch motivierte Straftaten aus, die insbesondere aus der linksextremistischen Szene heraus begangen werden und sich vor allem gegen Institutionen des Staates oder Institutionen, die in ihren Tätigkeiten den politischen Zielen der relevanten Personen entgegenstehen, richten.“ Dabei gibt sie allerdings zu, dass ein Großteil der Straftaten im Rahmen von Demonstrationen oder Kundgebungen verübt wird. Das heißt: Die Vorverdächtigung – und womöglich anlasslose Kontrolle – sämtlicher Anwohner*innen dieser eigentlich ganz normalen Wohnstraße bleibt außerhalb politischer Zusammenkünfte weitgehend unbegründet.

Vasili Franco sagt: „Die Zahlen aus der Rigaer geben diese Einordnung nicht her. Da könnte man jeden Ort als kbO eintragen. Die Anwohner werden in Mithaftung genommen, obwohl die Gefahr nur von einem Haus ausgeht.“

Welche Orte in Berlin als kriminalitätsbelastet geführt werden und damit besondere Befugnisse für die Polizei ermöglichen, ist erst seit 2017 öffentlich. Zuvor wussten die Betroffenen nicht einmal, ob die Polizei sie an einem bestimmten Ort überhaupt anlasslos kontrollieren darf. Die Liste der kbO hat sich seit 2019 nicht verändert. Durch die besonderen Befugnisse haben die kriminalitätsbelasteten Orte eine Tendenz zum Selbsterhalt – denn wo oft kontrolliert wird, findet sich auch viel Kriminalität.

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Verhaltensscanner in Berlin: Harte Kritik an der KI-Überwachung

23. August 2026 - 11:44

Heute beginnt die Installation von Kameras, mit denen die Berliner Polizei die automatisierte Verhaltensanalyse einführen will. An dem Überwachungsprojekt gibt es massive Kritik aus Nachbarschaft, Wissenschaft und Politik.

Die erste von vielen: Etwa 30 Kameras werden hier am Kottbusser Tor installiert – und mit einer Verhaltenserkennungs-Software verknüpft. Weitere Orte sollen folgen. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Heute beginnt die Installation von Videokameras am Kottbusser Tor in Berlin. Damit wird erstmals öffentlicher Raum in der Stadt dauerhaft videoüberwacht. Eine Zeitenwende. Der Livestream der Kameras wird algorithmisch analysiert, um bestimmte Bewegungsmuster zu erkennen.

Kritik an dem Überwachungsprojekt kommt aus Politik, Wissenschaft und von Anwohner*innen. Ein Mensch, der am Kottbusser Tor lebt, fürchtet: „Gegen Gewalt hilft keine Kamera. Und die Betäubungsmittelkriminalität wird jetzt halt noch tiefer in die Wohngebiete reingedrückt.“

Die Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann, Grüne, sagt: „Ich habe Zweifel, dass zusätzliche Videoüberwachung die Lage rund um das Kottbusser Tor tatsächlich verbessert.“ Die Videoanalyse koste mehrere Millionen Euro, die für sinnvolle Maßnahmen fehlen würden. „Seit Jahren fordern wir als Bezirk rund um den Kotti zusätzliche Finanzmittel, um die kommunale Infrastruktur besser auszustatten und soziale Projekte dauerhaft zu fördern. Stattdessen gibt es nun mehr Überwachung“, sagt Herrmann.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus, sagt: „CDU und SPD schaffen eine Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann, wenn man sich durch den öffentlichen Raum bewegt. Zudem müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass ihre Daten weiterverwendet werden, um die KI zu trainieren. Während für diese dystopischen Tools Millionenbeträge in die Hand genommen werden, müssen Projekte der Suchthilfe oder der aufsuchenden Sozialarbeit an Orten wie dem Kotti bluten. Eins wird Berlin so garantiert nicht: sicherer.“

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagt: „Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn. Seit Jahren belegen Studien, dass Videoüberwachung bestenfalls Kriminalität verlagert, aber nicht wirksam bekämpft. Die zunehmende Entkopplung sicherheitspolitischer Entscheidungen von kriminologischer Evidenz ist bedenklich und stärkt nicht die Sicherheit.“

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Die Verhaltensanalyse gilt Verfechter*innen der Technologie als privatsphäreschonend, weil dabei Bilder von Menschen in eine Art Strichmännchen umgerechnet werden. Anhand dieser bewegten Vektorenbündel kategorisiert die KI das Verhalten. Doch gleichzeitig wird auch das ganz normale Videobild gespeichert, auf dem Gesichter zu erkennen sind – und zwar standardmäßig bis zu einem Monat lang. Und mindestens im Fall einer Alarmierung wird es auch von Polizeikräften eingesehen. Die können dann nach dem neuen Berliner Polizeigesetz die Gesichter von Einzelpersonen aus den Aufnahmen extrahieren und zur Identifizierung mit Daten aus dem Internet abgleichen.

„Die Verhaltensanalyse ist kein privatsphärenfreundlicher Ersatz für konventionelle Videoüberwachung, sondern schlicht eine zusätzliche Ebene von Grundrechtseingriff“, konstatiert Felix Ruppert, Jurist von der Uni München und Experte für Strafrecht und Digitalisierung. Die Betroffenen würden damit nicht nur aufgezeichnet und überwacht, sondern ihr Verhalten werde zudem kontinuierlich ausgewertet. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, nicht beliebig staatlich registriert zu werden und nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, sagt er.

Nach welchen Bewegungsmustern die Software konkret sucht, will die Berliner Polizei nicht sagen. Kritiker*innen wie Felix Ruppert bemängeln, dass die Formen von Verhalten, bei denen die Kamera Alarm schlägt, weder gesetzlich festgelegt noch konkretisiert sind. Sie könnten von der Polizei somit je nach Bedarf interpretiert werden.

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Verhaltensscanner in Berlin: Jetzt beginnt die automatisierte Überwachung

23. August 2026 - 10:00

Am Kottbusser Tor in Berlin werden seit heute rund 30 Überwachungskameras installiert und an ein KI-System angeschlossen, das prüft, wer artig ist und wer nicht. Weitere Areale sollen folgen. Menschen, die sich regelmäßig am Kotti aufhalten, sind von dem Überwachungsprojekt überrascht.

Am Sonntag Vormittag wurden die ersten Videokameras am Kottbusser Tor angebracht. – CC-BY-ND 4.0: netzpolitik.org

Am Kottbusser Tor in Berlin haben Menschen damit begonnen, für die Polizei eine Reihe von Videoüberwachungskameras zu installieren. Etwa 30 Stück sollen das Areal überwachen. Laut der Berliner Polizei werden die Geräte zeitnah mit einer Software von Adesso verknüpft, die im Videostream automatisiert analysiert, was die Abgebildeten gerade tun und bei unerwünschtem Verhalten Alarm schlägt. Bislang gab es in Berlin – außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs – keine dauerhafte Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Das ändert sich jetzt. Und diese Videoüberwachung wird dann direkt auch noch algorithmisch analysiert.

Das Überwachungs-Projekt, das nach dem Start am Kottbusser Tor auch auf die Warschauer Brücke und weitere mutmaßlich kriminalitätsbelastete Orte ausgedehnt werden soll, beginnt mit einer „Kalibrierungsphase“, um das System „auf die tatsächlichen Bedingungen vor Ort abzustimmen und seine korrekte Funktion sicherzustellen.“ Erst danach startet der Produktivbetrieb. In der Kalibrierungsphase sollen ungefähr 30 Kameras nach und nach in das System eingebunden werden, so die Berliner Polizei.

Dabei verwendet die Polizei zwei Kameratypen des schwedischen Herstellers Axis: Q1809-LE und Q3839-PVE. Beide liefern laut Produktbeschreibung eine sehr hohe 8k-Bildauflösung und gute Sicht auch bei wenig Licht. Erstere ist eine klassische Überwachungskamera und wird mit Tele- oder Weitwinkelobjektiv ausgeliefert, zweitere vereint das Bild mehrerer Linsen zu einem 180-Grad-Panorama und liefert angeblich auch im Zoom-Modus noch volle Bildschärfe. Die Software zur Verhaltenserkennung kommt von Adesso.

Vollautomatische Verhaltensanalyse ist das neue normal

Berlin ist damit nach Mannheim und Hamburg die dritte Stadt in Deutschland, die Straßen und Plätze mit Verhaltensanalyse-Software überwacht. Fest geplant ist bereits, die Technologie und die dazugehörigen Kameras auch an der Warschauer Brücke zu installieren. In Berlin soll die Videoüberwachung mit Verhaltensanalyse auch an weiteren angeblich kriminalitätsbelasteten Orten sowie an mutmaßlich gefährdeten Gebäuden zum Einsatz kommen.

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Auch deutschlandweit ist eine zunehmende Verwendung der Technologie zu erwarten. In Baden-Württemberg hat Innenminister Manuel Hagel (CDU) angekündigt, dass er den Einsatz von Verhaltensscannern ausweiten und mit automatisierter Gesichtserkennung sowie womöglich Abhöranlagen und Stimmerkennung koppeln will. In Hessen, Sachsen und dem Saarland ist die rechtliche Grundlage für die Verhaltensscanner bereits geschaffen, in Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen arbeiten die Regierenden daran. Zudem soll der Bundestag gleich nach der Sommerpause erlauben, dass die Bundespolizei derartige Systeme an Bahnhöfen einsetzt. Die Abstimmung war eigentlich bereits erfolgt, muss aber wiederholt werden, weil nicht genug Abgeordnete anwesend waren.

Es sieht so aus, als würde es in absehbarer Zeit selbstverständlich, dass Algorithmen im Dienst der Polizei analysieren, was wir gerade tun.

Anlieger*innen zeigen sich überrascht

„Davon wusste ich nichts“, sagt eine Kiosk-Mitarbeiterin, die am Kottbusser Tor arbeitet, zu den KI-Überwachungs-Plänen. Auch ein Mensch, der an einem bekannten Treffpunkt von Drogennutzer*innen steht, zeigt sich überrascht: „Krass, ich hatte ja keine Ahnung“. So geht es scheinbar einigen am Kottbusser Tor. Die Videoüberwachungspläne wurden nicht ausgehängt. Nur wer regelmäßig die Tagespresse verfolgt, weiß, dass sein Verhalten hier künftig 24 Stunden am Tag automatisch analysiert wird.

Ercan Yasaroglu ist der Betreiber des Café Kotti, einer Raucherkneipe am Platz. Er kannte die Videoüberwachungspläne. Er sagt: „Wir bauen unsere demokratischen Werte ab und stattdessen ein Überwachungssystem auf. Hier wird jetzt jede Bewegung von mir kontrolliert. Wie soll ich mich da noch frei fühlen? Wie soll ich da zum Beispiel noch knutschen, ohne gleich mitdenken zu müssen, wer das wohl alles sieht?“

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Direkt neben Yasaroglus Café ist seit 2023 eine Polizeiwache. Yasaroglu sagt, schon damals sei die Zahl der Kund*innen eingebrochen. Nun fürchtet er um seine wirtschaftliche Existenz. Doch er sagt: „Ich versuche, zu bleiben und meine Werte hier hochzuhalten.“

Die Videoüberwachung ist für Yasaroglu ein Teil von Gentrifizierung. „Der Raum verändert sich dadurch. Die Leute, die Überwachung wollen, die Wohlhabenden werden alles noch teurer machen. Armut wird verdrängt. Das ist meine Angst“, sagt er.

Ob die Verhaltenserkennung überhaupt einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsbekämpfung hat, ist nicht geklärt. Eine unabhängige Evaluation der bereits existierenden deutschen Projekte gab es bisher nicht. Sie ist bislang auch nicht geplant.

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Breakpoint: Aufruf zu digitalem Ungehorsam

23. August 2026 - 8:06

Überwachung ist ein mächtiger Zensor, der uns gehorsam werden lässt. Selbst dann, wenn sie gar nicht stattfindet. Deshalb ist jetzt die Zeit für mehr Kritik und Aufmüpfigkeit.

Wann wird dein Wohnzimmer zum Panopticon? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / UIG

Was würden Sie tun, wenn in Ihrem Wohnzimmer ein kleines Fenster installiert wäre, durch das ein Mitarbeiter des Staatsschutzes Sie jederzeit beobachten könnte?

Ich würde aufhören, Brecht zu lesen und stattdessen würde ich lieber eines von Benthams Büchern nehmen. Ich würde den Fernseher abstellen, wenn in einer Doku gezeigt wird, wie Terroristen mit Hausmitteln eine Bombe bauen konnten. Ich würde keine Wikipedia-Artikel mehr über Verschwörungsmythen, Waffen oder Anschläge lesen. Und ich würde aufpassen, welche Worte ich wähle, wenn ich die Bundesregierung im Gespräch mit Freunden kritisiere (Mehrzweckeier würde ich aus meinem Wortschatz streichen – Shoutout an Langenscheidt).

Selbstverständlich würde nicht 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche ein Staatsschutzmitarbeiter hinter dem Fenster zu Ihrem Wohnzimmer sitzen. Das gibt die Personaldecke überhaupt nicht her. Vielleicht würde auch niemals ein Staatsschützer hinter dem Fenster Platz nehmen. Rund 41 Millionen Wohnzimmer sind ganz schön viele für eine One-on-One-Überwachung.

Wer hat Angst vorm unsichtbaren Mann?

Und dennoch würde ich aufpassen, was ich in meinem eigenen Wohnzimmer lese und sage. Die allermeisten Menschen würden das tun. Das belegt unter anderem eine Studie aus dem Jahr 2016, die den sogenannten „Chilling Effect“ untersucht hat. Die Studienmacher konnten nachweisen, dass weniger Menschen bestimmte Wikipedia-Artikel lesen, wenn sie denken, dass sie dadurch zum Objekt staatlicher Überwachung werden könnten – beziehungsweise denken, dass sie möglicherweise bereits überwacht werden und so in den Blick der Überwachenden fallen könnten.

Die Studie verzeichnete etwa nach den ersten Snowden-Leaks im Jahr 2013 „einen 20-prozentigen Rückgang der Seitenzugriffe bei Wikipedia-Artikeln, die mit Terrorismus zu tun haben, darunter jenen, in denen ‚al Qaida‘, ‚Autobombe‘ oder ‚Taliban‘ erwähnt wurden“. Wer beobachtet wird, hat Angst, etwas falsch zu machen.

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Aktuell überschlagen sich die Nachrichten über neue Mittel der öffentlichen Überwachung. Nahezu wöchentlich scheint die Polizei neue Befugnisse zu erhalten oder erhalten sollen: mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen, biometrische Erfassung von Gesichtern, auch mithilfe von KI, automatisierte Verhaltensscanner. Die Kompetenzen des Verfassungsschutzes sollen erheblich ausgebaut werden, einige Kommentatoren sorgen sich gar von einer neuen Geheimpolizei. Und auch der digitale Raum soll immer stärker überwacht werden – zu unser aller Sicherheit natürlich. Verstärkt wird das Gefühl, ständig und überall beobachtet zu werden, durch neue Mittel der privaten Alltagsüberwachung wie etwa den Meta-Überwachungsbrillen, die dauerhaft praktisch unbemerkt ihre Umgebung filmen können.

Befürworter staatlicher (und privater) Überwachung führen auch im Jahr 2026 noch immer an, sie hätten nichts zu verstecken. Dieses Scheinargument nimmt keine Rücksicht darauf, dass man keinen Anschlag planen muss, um ein Bedürfnis nach und ein Recht auf Privatsphäre zu haben, das man gegenüber staatlichen Akteuren auch nicht rechtfertigen muss. Vor allem aber verkennen diejenigen, die dieses Argument vorbringen, dass Überwachung keiner Erkenntnisse bedarf – ja, nicht einmal tatsächlich stattfinden muss – , um einen direkten Einfluss auf das private und politische Leben derjenigen zu haben, die sich einer Überwachung ausgesetzt sehen.

Aus Überwachung wird (Selbst-)Zensur

Der Chilling Effect beschreibt eine Selbstzensur aus der Angst heraus, etwas zu tun, was der Überwachende gegen einen selbst verwenden könnten. Statt also etwas zu tun, was sanktioniert werden könnte, unterlassen wir diese Handlung, ohne dass sie uns jemand verboten hätte. Wir lesen nicht die radikale Zeitschrift, verfassen keinen regierungskritischen Social-Media-Beitrag, überspringen das Video über wahre oder ausgedachte Verschwörungen. Überwachung wird so zum Zensor, ohne tatsächlich selbst zensieren zu müssen.

Damit ist Überwachung nicht nur Kontroll‑, sondern Steuerungselement, mit dem Einfluss auf das Verhalten von Menschen genommen wird (nicht genommen werden kann, denn der Chilling Effect tritt ein, egal, ob er beabsichtigt ist oder nicht). Eben das ist ja gerade das Argument von Menschen, die etwa den Ausbau von Videoüberwachung an öffentlichen Orten fordern. Sie meinen, die Installation von Kameras würde Straftaten verhindern – tatsächlich verschieben sich Straftaten vor allem an andere Orte, während alle anderen Menschen an den überwachten Orten unter ständiger Beobachtung stehen.

Was durch Überwachung stattdessen verringert wird, sind etwa die Klickzahlen von bestimmten Wikipedia-Seiten. Und damit ein Rückgang von Informiertheit, aus Angst, das Falsche zu wissen. Bereits die Ankündigung von Überwachung erzwingt somit einen vorauseilenden Gehorsam, der die tatsächliche Überwachung weitestgehend überflüssig machen könnte. Das aber wohl selten bei denjenigen, die im öffentlichen Diskurs gerne als „legitime“ Objekte staatlicher Überwachung charakterisiert werden. Stattdessen umso mehr bei denjenigen, die Mächtige kritisieren, Veränderungen anstoßen und Althergebrachtes mit neuen Erkenntnissen ins Wanken bringen.

Der Freitag formulierte vor einigen Jahren treffend: „Überwachung ist Gift für die Demokratie, eine schleichende Gefahr für eine offene Gesellschaft, ein Feind freien Wissens.“

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Wie aber könnte man in dieser Lage nicht gehorsam werden? Die Angst vor öffentlicher und privater Überwachung, im digitalen wie im analogen Raum, ist schließlich mehr als begründet. Und die Sorge vor Repressionen bei etwa unliebsamer Kritik gegenüber Regierenden liegt nicht fern. Nun könnte man denjenigen, die diese Sorgen haben, ein saftiges „Niemand hat das Recht zu gehorchen“ entgegenschleudern. Das klingt aber nur so lange gut, bis es die eigenen Chats sind, die durchleuchtet werden, bis das eigene Gesicht biometrisch erfasst wird oder die eigenen Schritte durch die Innenstadt automatisiert auf „auffälliges“ Verhalten gescannt werden.

Ich möchte dennoch dafür plädieren, sich nicht selbst zu zensieren. Aus dem einfachen Grund, dass es nicht besser wird, wenn wir es tun. Gerade, wenn wir aufhören, Mächtige öffentlich zu kritisieren, gegen Überwachung durch Polizei, Geheimdienste und Co. aktiv zu werden oder auch auf eine Art durch unsere Heimatstädte zu laufen, die die Polizei auffällig findet, bestärken wir die Prozesse, die uns davon abhalten wollen.

Montesqieu hat einmal gesagt „Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unwissenheit voraus“. Insofern ist jetzt die Zeit, mehr Regierungskritik zu üben und mehr Wikipedia-Artikel zu lesen, und nicht weniger. Auch dann, wenn denjenigen, die uns überwachen, nicht gefällt. Gerade dann, wenn es ihnen missfällt.

Die Dystopie vom Beginn dieses Textes ist noch nicht (vollständig) Realität. Sie kann es aber werden, wenn wir aufhören, uns kritisch zu informieren und zu äußern. Und aus der der Angst heraus, überwacht zu werden, gehorsam werden.

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KW 34: Die Woche, in der wir auf die Rückkehr des Urlaubs-Kanzlers warten

22. August 2026 - 7:43

Die 34. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 94.048 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser:innen,

die Bundesregierung hatte sich im Juli mit der Ankündigung eines so umfangreichen wie umstrittenen Reformpakets in die Sommerpause verabschiedet. Und dann starben in Deutschland mindestens 14.000 Menschen in den Hitzewellen, es brannten Wälder, Felder vertrockneten, Flüsse versiegten.

Kurzum: Selbst nach Normalität lechzende Menschen sahen plötzlich mit eigenen Augen und spürten am eigenen Leib, was die eskalierende Klimakrise bedeutet. Es wurde deutlich, dass die Zukunft nicht so rosig, einfach und technologieoffen aussehen wird, wie es die schwarz-rote Koalition mit ihren fossilen Plänen gerne vermittelt. Im Gegenteil.

Und was machte der Kanzler in dieser Krise? Er mimte nicht wie Gerhard Schröder den Krisen bekämpfenden „Deichgrafen“. Nein, Merz taucht ab und machte Urlaub. Und dann verlängerte er sogar seinen Urlaub. Manch eine fragt sich ja mittlerweile, ob Merz nicht einfach im Urlaub bleiben sollte.

Der Kanzler hat mit 13 Prozent Zustimmung den ewigen Tiefstwert aller Kanzler:innen seit Beginn der Forsa-Umfragen erreicht – immer weniger Menschen trauen ihm zu, dieses Land zu führen. An eine gute Zukunft mit Merz glaubt vermutlich fast niemand mehr.

Doch egal, wie sich Urlaub und Kanzlerschaft von Friedrich Merz weiterentwickeln: Der politische Betrieb geht ab Anfang September wieder richtig los, und es wird ein wichtiger Herbst werden. Vielleicht einer mit braunen Umwälzungen – und vielleicht ein heißer Herbst mit Protesten.

Denn neben der Geheimdienstreform, welche die Nachrichtendienste endgültig zu Geheimdiensten machen soll, neben neuen Polizeigesetzen in verschiedenen Bundesländern, neben dem Überwachungspaket mit Big-Data-Analyse und Gesichtserkennung im Internet, wartet noch das Reformpaket samt der Quasi-Abschaffung der Informationsfreiheit auf seine Umsetzung.

Als wäre das noch nicht genug, gibt es auch die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Mindestens in einem Bundesland droht eine rechtsextreme Regierungsübernahme. Derweil kündigen sich im September gleich mehrere Sozialproteste an, die je nach politischer Lage schnell an Momentum gewinnen könnten. Die nächsten Wochen und Monate werden also spannend. Wir berichten darüber.

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Ich wünsche Euch allen bis dahin eine schöne restliche Urlaubszeit und ein gutes Ankommen zurück in der Realität.

Herzliche Grüße

Markus Reuter

Bezahlkarten für Geflüchtete: „Hoffentlich geht diesmal alles gut“

Immer mehr Asylbewerber*innen müssen zum Bezahlen spezielle, stark funktionsbeschränkte Karten benutzen. Wir haben eine Betroffene bei einem Einkauf begleitet. Ihr Beispiel zeigt, wie kompliziert und oft demütigend das Leben mit diesen Karten ist. Von Martin Schwarzbeck –
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Bundeskartellamt: Apple muss Tracking-Schutz anpassen

Werbefirmen und Zeitungsverlagen war Apples Tracking-Schutz für iPhones schon lange ein Dorn im Auge. Nun hat das Kartellamt entschieden, dass der Konzern das System deutlich anpassen muss. Für Nutzer:innen bedeutet das wohl längere und kompliziertere Einwilligungs-Abfragen. Von Ingo Dachwitz –
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Das neue Polizeigesetz von Schleswig-Holstein soll eines der härtesten Deutschlands werden. Die Gruppe Freiheitsfoo analysiert es in einem 22-seitigen Gutachten. Ihr Ergebnis: Der Entwurf ist eine Bedrohung für die Demokratie. Von Martin Schwarzbeck –
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Würde die AfD ein Bundesland regieren, hätte sie eine Reihe von Möglichkeiten, den Sicherheitsapparat in ihrem Sinne neu auszurichten. Doch Demokrat*innen stehen dem nicht hilflos gegenüber. Wir haben mit dem Rechtswissenschaftler Markus Thiel darüber gesprochen, welche Gefahren eine potenzielle Machtübernahme birgt und was man dagegen tun kann. Von Anna Biselli –
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Absurde Entscheidung: Kartellamt verpflichtet Apple zu manipulativem Design

Wer ein Apple-Gerät hatte, wurde in der Vergangenheit recht gut vor dem Zugriff der Werbebranche gewarnt. Nach einem auch von deutschen Zeitungsverlagen angestrengten Verfahren beim Kartellamt wird der Schutz nun verwässert – mit klaren Nachteilen für die Nutzer:innen. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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Jetzt abonnieren Argentinien: Überwachung mit der Kettensäge

Argentinien baut die Massenüberwachung aus – sowohl politisch wie technisch. Ein neuer Bericht von Amnesty International beklagt deswegen erhebliche Gefahren für Meinungs- und Versammlungsfreiheit in dem südamerikanischen Land. Von Markus Reuter –
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Das jüngst in Frankreich beschlossene Social-Media-Verbot für Minderjährige ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Hier erklären Jurist*innen, welche Spielräume Präsident Emmanuel Macron noch hat – und was das für Deutschland heißt. Von Sebastian Meineck –
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Heimliches Filmen: Kann man Überwachungsbrillen verbieten?

In Deutschland mehren sich die Stimmen, die wegen der heimlichen Überwachung ein Verbot der KI-Brillen fordern. Doch vorerst wird der Vormarsch von Metas Brille wohl nicht von Behörden gestoppt. Von Chris Köver –
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Mit Urheberrecht gegen offene Daten: Bayern verliert gegen Open-Data-Aktivisten

Weil er von Behörden veröffentliche Geodaten weiterverbreitet hat, ging der Freistaat Bayern hart gegen den Entwickler Markus Drenger vor. Nun hat der Aktivist vor Gericht Recht erhalten und warnt trotzdem vor einem Schaden für die Open-Data-Bewegung. Entscheidende Fragen blieben offen. Von Esther Menhard –
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Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Diese antifaschistischen Maßnahmen haben die Parteien im Programm

Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern gewählt, die AfD wird voraussichtlich stärkste Kraft. Hier zeigen wir, mit welchen Ideen die übrigen Parteien der Bedrohung von rechts begegnen wollen. Von Martin Schwarzbeck –
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Intransparente Rechenzentren: „Ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“

Rechenzentren verbrauchen viel Strom und Wasser. Wie viel genau, soll im Einzelnen jetzt erstmals im Nationalen Rechenzentrumsregister nachvollziehbar sein. Doch Julian Bothe von AlgorithmWatch warnt: Die Daten sind grob unvollständig und die Transparenz soll auf Druck von Big Tech wieder eingeschränkt werden. Von Ingo Dachwitz –
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Intransparente Rechenzentren: „Ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“

22. August 2026 - 7:41

Rechenzentren verbrauchen viel Strom und Wasser. Wie viel genau, soll im Einzelnen jetzt erstmals im Nationalen Rechenzentrumsregister nachvollziehbar sein. Doch Julian Bothe von AlgorithmWatch warnt: Die Daten sind grob unvollständig und die Transparenz soll auf Druck von Big Tech wieder eingeschränkt werden.

Umkämpfte Informationen: Wie viel Strom und Wasser verbrauchen Rechenzentren? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Panama Pictures

Das Wirtschaftsministerium hat gerade das Nationale Rechenzentrumsregister veröffentlicht. Statt wie bisher nur Zusammenfassungen für die gesamte Branche kann man damit nun erstmalig Informationen zum Verbrauch und zur Effizienz einzelner Rechenzentren nachvollziehen.

Doch die Transparenz steht unter Druck, Tech-Konzerne und Industrieverbände wollen sie unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse und Sicherheitsrisiken wieder abschaffen. Wir haben darüber mit Julian Bothe gesprochen.

Julian Bothe ist als Senior Policy Manager bei AlgorithmWatch verantwortlich für die Themen KI, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Er hat in München zur Akzeptanz der Energiewende promoviert und in Hamburg und Osnabrück Geographie, Sozialwissenschaften und Systemwissenschaft studiert. Vor seiner Zeit bei AlgorithmWatch war er Referent für Atompolitik und Klimaschutz bei .ausgestrahlt und hat im südlichen Bayern zur regionalen Energiewende geforscht.

Öffentliche Daten als Debattengrundlage

netzpolitik.org: Warum gehören die Verbrauchsdaten einzelner Rechenzenten an die Öffentlichkeit?

Julian Bothe – CC-BY 4.0: AlgorithmWatch

Julian Bothe: Öffentliche Daten über Rechenzentren sind elementar, weil wir nur so ein Gesamtbild über die Umweltauswirkungen bekommen: Also etwa wie viel Strom und Wasser sie brauchen und welche klimaschädlichen Emissionen dadurch entstehen. Rechenzentren haben oft einen riesigen Stromverbrauch, den Google, Amazon und Co. gerne verstecken würden. Zudem helfen die Daten bei der Planung – etwa für die Abwärmenutzung oder für das Stromnetz.

Transparenz auf Ebene einzelner Rechenzentren ist auch eine notwendige Voraussetzung, um einen Wettbewerb für mehr Effizienz zu schaffen. Es war ein explizites Ziel der gesetzlichen Regelungen, die Pflicht zur Veröffentlichung der Daten einzelner Rechenzentren einzuführen. Die Kund*innen können so gezielt effizientere und umweltfreundlichere Rechenzentren auswählen. Dies schont nicht nur die Ressourcen, sondern führt bei den Kund*innen, die den Strom am Ende bezahlen müssen, unter Umständen zu einer großen Kostenersparnis.

Zudem stärkt ein solcher Wettbewerb vor allem deutsche und europäische Anbieter, die die tendenziell effizienteren Rechenzentren betreiben, und damit auch die digitale Unabhängigkeit, energetische Unabhängigkeit und Klimaresilienz Deutschlands.

Gesetze sehen Transparenz vor

netzpolitik.org: Wie ist denn die Rechtslage?

Julian Bothe: Sowohl in der Energieeffizienzrichtlinie der EU als auch im deutschen Energieeffizienzgesetz gibt es Regelungen, nach denen die Betreiber Verbrauchsdaten ihrer Rechenzentren sowohl melden als auch selbst veröffentlichen müssen. Das heißt: Die Daten einzelner Rechenzentren müssen öffentlich zugänglich gemacht werden, zusätzlich zu der Übermittlung an das staatliche Register.

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Die Regelungen haben allerdings große Schwachpunkte: So wird die individuelle Veröffentlichung weder kontrolliert noch sanktioniert. Zudem ist die Form der Veröffentlichung nicht spezifiziert: Während der Branchenverband Bitkom schreibt, dass man die Informationen sogar durch einen Aushang am Rechenzentrum veröffentlichen könne, passiert selbst dies in der Praxis nicht. Im Gegenteil: Immer wieder aufs Neue betonen die großen Tech-Unternehmen, dass sie die Veröffentlichung der Daten einzelner Standorte um jeden Preis verhindern wollen.

netzpolitik.org: Das bleibt nicht ohne Wirkung, richtig?

Julian Bothe: Die Bemühungen der Tech-Lobby haben auf EU-Ebene bereits dazu geführt, das der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers unterlaufen wird: Während das Gesetz dort eigentlich die Veröffentlichung bestimmter Verbrauchsdaten auch auf Ebene einzelner Rechenzentren vorsieht, wurden diese Daten dann in der Durchführungsverordnung pauschal zu „Geschäftsgeheimnissen“ erklärt. Die betreffenden Passagen entsprechen wörtlich den Vorschlägen von Microsoft. Seitdem wird unter Verweis auf dieses „Geschäftsgeheimnis“ jede Veröffentlichung abgewehrt, obwohl selbst Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen, wenn dies das Gemeinwohl erfordert.

In Deutschland berufen sich die Tech-Unternehmen jetzt auf diesen Erfolg auf europäischer Ebene. In der aktuellen Novelle des Energieeffizienzgesetzes will die Bundesregierung ebenfalls eine Ausnahme für die Veröffentlichungspflicht unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse hinzufügen. Es ist zu befürchten, dass damit noch weniger Daten individuell veröffentlicht werden.

Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Big Tech

netzpolitik.org: Anfang Juli hatten laut Wirtschaftsministerium insgesamt gerade mal 482 Rechenzentren ihre Verbrauchsdaten für das Berichtsjahr 2025 an das Nationale Rechenzentrumsregister gemeldet. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 2.000 Rechenzentren, davon könnten gut 1.000 meldepflichtig sein.

Julian Bothe: Das Register ist sehr lückenhaft. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Viele Rechenzentrums-Betreiber entziehen sich ihrer gesetzlichen Pflicht, die Verbrauchsdaten auf Ebene einzelner Rechenzentren zu veröffentlichen. Teilweise sind nicht mal Rechenzentren im Register enthalten, die die Betreiber selbst prominent auf ihrer Webseite bewerben. Das ist einfach nur dreist.

netzpolitik.org: Was muss die Regierung tun, um diese Meldelücke zu schließen?

Julian Bothe: Die Regierung darf die Veröffentlichungspflichten jetzt nicht noch weiter abschwächen, wie in der aktuellen Novelle des Energieeffizienzgesetzes vorgesehen. Das wäre die Kapitulation vor Big Tech. Wirtschaftsministerin Reiche muss endlich dafür sorgen, dass die Betreiber die Informationen für alle Rechenzentren melden, wie es gesetzlich vorgesehen ist – und sie muss die Informationen dann auch pro Rechenzentrum zugänglich machen. Das heißt, die Bundesregierung muss geltendes Recht durchsetzen und, wo nötig, Bußgelder verhängen.

Damit würde sie auch im Interesse der heimischen Betreiber handeln. Es ist schlicht Wettbewerbsverzerrung, wenn viele kleinere Rechenzentren rechtskonform melden und die großen Tech-Konzerne das geltende Recht ignorieren und Transparenz blockieren. Deutlicher könnten Google, Microsoft & Co. kaum sagen, dass sie etwas zu verbergen haben.

Keine Generalausnahme für Geschäftsgeheimnisse

netzpolitik.org: Was entgegnest du denen, die sagen, dass die Veröffentlichung von Verbrauchsdaten Geschäftsgeheimnisse verletze?

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Julian Bothe: Dahinter steht der Druck der großen Tech-Konzerne wie Google und Microsoft. Diese wollen mit großem Lobbyaufwand verhindern, dass die Verbrauchs- und Effizienzdaten einzelner Rechenzentren publik werden.

Rechtlich können tatsächlich relativ viele Informationen als „Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis“ zählen. Aber nicht jedes Geschäftsgeheimnis ist auch schützenswert. Es gibt immer Ausnahmen, bei denen das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung schwerer wiegt als das Interesse des Unternehmens an einer Geheimhaltung. Geschäftsgeheimnisse sind also keine magische Generalausnahme, um nichts mehr veröffentlichen zu müssen.

netzpolitik.org: Wie würde die Abwägung dieser beiden Interessen ausfallen?

Julian Bothe: Ein juristisches Gutachten im Auftrag von AlgorithmWatch hat vor kurzem bestätigt: Bei den Kennzahlen zu den Rechenzentren überwiegt das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung bis auf sehr, sehr wenige Ausnahmen immer. Dies leitet sich aus dem Fakt ab, dass die Pflicht zur Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Gestärkt wird dies durch den Vergleich mit weiteren Transparenz- und Veröffentlichungspflichten, etwa aus dem Umweltinformationsgesetz. Auch dort gilt: Es muss zwischen Geschäftsgeheimnis und Gemeinwohl abgewogen werden.

Auch in der Begründung für die geplante Änderung des Energieeffizienzgesetzes stellt die Bundesregierung fest, dass nur „zum Schutz besonders sensibler Daten“ Betreiber „in sehr engen Grenzen“ auf eine Veröffentlichung verzichten könnten und grundsätzlich die Pflicht zur Veröffentlichung besteht. Das Problem ist nur: Wenn die Bundesregierung die Ausnahme für Geschäftsgeheimnisse wie geplant in das Energieeffizienzgesetz aufnimmt, widerspricht sie sich nicht nur selbst. Vor allem verschiebt sie damit auch die Verantwortung, die Veröffentlichungspflicht einzufordern: Im Zweifel müsste dann nämlich die Zivilgesellschaft die Veröffentlichung einklagen und darlegen, warum die Daten veröffentlicht werden müssen – obwohl doch eigentlich der Gesetzgeber selbst die individuelle Veröffentlichungspflicht vorsieht.

Das Sicherheitsargument ist eine Ausrede

netzpolitik.org: Ein anderes Gegenargument lautet momentan immer wieder: Sicherheit. Ich selbst das gerade erst bei einer Recherche zum Wasserverbrauch der Rechenzentren der Bundesregierung erlebt. Das ITZBund sagte, es könne mir wegen „Sicherheitsrisiken“ nicht mal zusammengefasste Zahlen dazu rausgeben. Gibt es wirklich einen Widerspruch zwischen Transparenz und Sicherheit?

Julian Bothe: Der Verweis, dass die Offenlegung von Verbrauchsdaten ein Sicherheitsrisiko sei, ist meist nur eine bequeme Ausrede. „Sicherheit durch Intransparenz“ ist ein schon lange widerlegter Irrweg, auch in vielen anderen Bereichen. Das Gegenteil ist wahr: Die Bereitstellung der Daten hilft, Sicherheit und Resilienz zu gewährleisten. Wir alle, auch Kommunen und andere Verwaltungen, können sich so besser auf mögliche Krisen etwa durch Wassermangel vorbereiten. Sie erleichtert die Planung und kann Versorgungsengpässe sichtbar machen.

Gegen gezielte Sabotage oder andere Angriffe hilft das Geheimhalten der Daten nicht. Wenn das Sicherheitskonzept des ITZBund wirklich darauf beruht, dass niemand die Wasserverbrauchszahlen kennt, dann ist das ziemlich alarmierend und zeigt, wie wacklig anscheinend die generelle Sicherheitsarchitektur ist. Wenn es Ausnahmen von der Veröffentlichung gibt, dann muss sie auf konkreten Abwägungen und Risikobewertungen beruhen. Hier sind dann die Betreiber in der Pflicht, das konkrete Bedrohungsszenario darzulegen. Ansonsten sind solche Behauptungen eine nicht widerlegbar Generalausnahme, gegen die niemand vorgehen kann.

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Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Diese antifaschistischen Maßnahmen haben die Parteien im Programm

21. August 2026 - 13:14

Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern gewählt, die AfD wird voraussichtlich stärkste Kraft. Hier zeigen wir, mit welchen Ideen die übrigen Parteien der Bedrohung von rechts begegnen wollen.

Demo gegen Rechtsextremismus in Rostock. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BildFunkMV

Die Landtagswahl von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Bewährungsprobe für die Demokratie. Auch hier wird die freie und offene Gesellschaft gefährdet – oder verteidigt. Deshalb haben wir uns die Programme aller demokratischen Parteien angeschaut, die in Umfragen mindestens nahe der Fünf-Prozent-Hürde stehen und nach Ideen gesucht, mit denen diese gegen die Renaissance der Rechtsradikalen angehen wollen.

Die SPD nennt das Kapitel ihres Wahlprogramms, in dem sie sich mit der drohenden autoritären Wende beschäftigt „Wehrhafte Demokratie und Schutz vor Rechtsextremismus“. Sie will Rechtsextreme buchstäblich entwaffnen, indem sie Waffenbesitzkontrollen verschärft. Kriminalprävention und Repression will sie verstärken. Bildungsangebote, Gedenkstätten und Aufklärungsarbeit sollen Antisemitismus den Nährboden entziehen. Die Aufarbeitung von NSU und Nordkreuz soll zur Grundlage künftigen Handelns werden.

Rechtsextreme sollen, geht es nach der SPD, nicht in der Verwaltung oder der Exekutive arbeiten dürfen. Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ will sie weiter fördern, mitsamt der Beratung für Opfer von rechtsextremer Gewalt sowie weiterer Angebote wie der Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus oder der Aussteigerhilfe. Die Unterstützung der Demokratie will sie mit verschiedenen Beteiligungsformaten stärken.

Demokratiefeindliche Tendenzen sichtbar machen

Auch das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz“ will die SPD fortschreiben. Zudem will sich die Partei beim Bund und bei der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Förderung von Demokratieprojekten verstetigt wird. Ein regelmäßiges wissenschaftliches Demokratie- und Zusammenhaltsmonitoring soll gesellschaftliche Entwicklungen, Einstellungen zur Demokratie und demokratiefeindliche Tendenzen sichtbar machen.

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Das entsprechende Kapitel im Programm der Linken nennt sich „Demokratie und Zusammenhalt“. Als Teil des diesbezüglichen Programms will die Partei die Landeszentrale für politische Bildung finanziell besser ausstatten und Beteiligungsformate zur Stärkung der demokratischen Willensbildung wie Kinder- und Jugendparlamente oder Bürger:innenräte großzügiger fördern. Die Voraussetzungen für Volksentscheide und Volksbegehren sollen gesenkt werden.

Demokratieprogramme will Die Linke längerfristig absichern, beispielsweise indem die Förderperiode auf zwei Jahre erhöht wird. Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justizvollzugsbedienstete will sie besser vor Bedrohungen, Einschüchterung, Hasskampagnen und Angriffen schützen, zudem Präventions- und Schutzkonzepte gegen extremistische Einflussnahme, demokratiefeindliche Netzwerke und menschenfeindliche Ideologien weiterentwickeln.

AfD-Verbotsverfahren initiieren

Um extrem rechte Strukturen zu bekämpfen, möchte Die Linke zivilgesellschaftliche Bündnisse, Netzwerke und Fachstellen der Demokratieförderung stärken und ein Landesdemokratiefördergesetz erarbeiten. Auch Die Linke will Rechtsradikale entwaffnen und wissenschaftliche, kontinuierliche Studien zu extrem rechten und demokratiegefährdenden Strukturen fördern. Zudem will sie ein AfD-Verbotsverfahren mitinitiieren.

Die CDU hat in ihrem Programm kein Kapitel, das sich explizit mit der Abwehr der Rechtsradikalen beschäftigt. Mit dem Schutz der Demokratie befasst sich nur der sehr kurze Abschnitt: „Ehrenamt stärken, kommunale Demokratie schützen“. Darin bekennt sich die Partei zum Schutz von Mandatsträger*innen durch eine bessere rechtliche Absicherung. Außerdem will sie „eine politische Kultur fördern, die Engagement anerkennt und Meinungsvielfalt zulässt.“ Die kommunale Selbstverwaltung soll ausgebaut werden.

Das Kapitel im Wahlprogramm der Grünen, das sich mit antifaschistischen Maßnahmen beschäftigt, heißt: „Hass keinen Raum lassen“. Dort schreibt die Partei, dass sie die zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen möchte, um gegen eine weitere Ausbreitung und die fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremen Szene vorzugehen. Sie will Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene von Gewalt und Diskriminierung ausbauen und dauerhaft finanziell absichern. Demokratiebildung in Schule und Beruf will sie stärken und mit einem Landes-Antidiskriminierungsgesetz die durch Land und Bund geförderten Beratungsstellen absichern.

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Sicherheitsbehörden wollen die Grünen so aufrüsten, dass sie rechtsextreme Netzwerke und Strukturen schneller erkennen, umfassend analysieren und konsequent auflösen können. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Opfer von Bedrohungen und Angriffen wollen die Grünen weiter ausbauen. Die Landeszentrale für politische Bildung soll eine gesetzliche Grundlage bekommen. Eine Landesstelle für Anti-Diskriminierung soll den Kampf gegen verschiedene Formen der Diskriminierung koordinieren.

Das BSW hat in seinem Programm kein Kapitel, das sich mit dem Kampf gegen Rechts beschäftigt. Das Kapitel zur Stärkung der Demokratie nennt es: „Mehr Demokratie wagen“. Wichtige Fragen sollen demnach in Volksentscheiden beantwortet werden. Zudem will sich die Partei für Volksbegehren auf Bundesebene einsetzen. Lobbyismus will sie durch strengere Regeln transparent machen und so zurückdrängen.

Hinweis: Die Reihenfolge der Parteien entspricht dem Zustimmungsgrad in aktuellen Wahlumfragen.

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Mit Urheberrecht gegen offene Daten: Bayern verliert gegen Open-Data-Aktivisten

20. August 2026 - 14:30

Weil er von Behörden veröffentliche Geodaten weiterverbreitet hat, ging der Freistaat Bayern hart gegen den Entwickler Markus Drenger vor. Nun hat der Aktivist vor Gericht Recht erhalten und warnt trotzdem vor einem Schaden für die Open-Data-Bewegung. Entscheidende Fragen blieben offen.

Bayern will, dass Nutzer:innen für Geodaten bezahlen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Unsplash / Nathan Queloz

Wenn staatliche Stellen Daten veröffentlichen, dürfen Privatpersonen, Ehrenamtliche, wissenschaftliche Einrichtungen oder auch Projekte der öffentlichen Hand sie dann einfach nutzen? Die naheliegende Antwort wäre „Ja“. Immerhin sind die Daten öffentlich. Ganz so einfach ist die Antwort jedoch nicht, zumindest nicht für das Land Bayern.

Bis Ende Juli lieferte sich der Freistaat einen Rechtsstreit mit dem Open-Data-Aktivisten Markus Drenger. Das Land hatte ihn wegen der Nutzung von veröffentlichten Daten verklagt.

Vor dem Oberlandesgericht München hat Drenger nun zwar Recht bekommen. Doch zentrale Fragen bleiben ungeklärt: Wann sind staatliche Daten offen im Sinn von Open Data, dürfen also von allen für alle Zwecke genutzt und weiterverbreitet werden? Und wie erkennt man, dass man sie bedenkenlos nutzen kann, ohne befürchten zu müssen, so wie Drenger vor Gericht gezerrt zu werden?

Öffentlich, aber nicht offen?

Der Rechtsstreit geht zurück auf Jahr 2021. Damals fand Drenger Geodaten, die das Bundesamt für Flugsicherung im Internet veröffentlicht hatte. Das Amt weist über solche Daten Anlagenschutzbereiche aus, die nicht bebaut werden dürfen, weil sie beispielsweise Radar- und Navigationsanlagen stören könnten.

Geodaten sind etwa GPS-Koordinaten, Postleitzahlen, Straßen, Ortsnamen und Umrisse von Grundstücken. Vermessungsämter der Länder sind dafür zuständig, sie zu erfassen. Die Daten aus Drengers Fund stammen von der Zentralen Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH), die wiederum beim bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) angesiedelt ist.

Drenger lud die Kartendaten herunter und spiegelte sie auf der Plattform github. Dort griffen andere Nutzer:innen sie auf, einer reicherte sie mit weiteren Daten an. Daraufhin meldete sich das LDBV, Drenger solle die Daten offline nehmen. Von einem Verstoß gegen das Datenbank-Urheberrecht war die Rede.

Für Drenger kam diese Aufforderung überraschend. Denn dass die Daten in irgendeiner Form geschützt sind, sei an keiner Stelle erkennbar gewesen, etwa durch einen entsprechenden Hinweis, wie er 2021 gegenüber netzppolitik.org erklärte. Er kam der Aufforderung nach. Auf sich beruhen ließ der Freistaat den Fall jedoch nicht.

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Jetzt spenden Zivilklage gegen Aktivisten

Nach der Abmahnung stellte das Land Strafanzeige gegen Drenger und brachte schließlich eine Zivilklage gegen ihn vor. Zentral sind dabei zahlreiche Geodaten, die die bayerische Vermessungsverwaltung seit Anfang 2023 selbst veröffentlicht, im Online-Angebot BayernAtlas. Warum ging man dann überhaupt gegen Drenger vor?

Das Land Bayern sieht sich als Datenbank-Hersteller und will ein Leistungsschutzrecht geltend machen. Juristisch läuft die Argumentation in etwa so: Das Land hat viel Geld investiert, um die Datenbank aufzubauen. Deswegen genieße die Datenbank urheberrechtlichen Schutz. Um das Geld wieder einzuspielen, erhebt das Land für die Daten und ihre Auswertung Nutzungsgebühren, nicht nur von externen Nutzer:innen wie privaten Unternehmen, sondern auch von anderen Behörden.

Ob der Freistaat auf diese Weise wirklich Geld verdienen sollte, steht auf einem anderen Blatt. Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland und die Aktivistin Lilith Wittmann haben dieses Geschäftsmodell als „vernachlässigbare Geldquelle“ für Kommunen kritisiert.

Urteil gegen Bayern

Das Oberlandesgericht München entschied am 30. Juli, dass die Klage als „unzulässig abgewiesen wird“ und schließt zudem aus, dass der Freistaat in Berufung gehen kann. Das Urteil wurde bislang nicht veröffentlicht, netzpolitik.org konnte jedoch entsprechende Dokumente einsehen.

Ursache für die Entscheidung gegen Bayern ist unter anderem ein Verfahrensgrund. Vor dem Landgericht München erklärte der Freistaat anfangs nämlich, dass er sich auf das Urheberrechtsgesetz berufe, weil das Land Urheber der Datenbank sei und die Deutsche Post Direkt GmbH die genutzten Postleitzahlen lizenziert habe.

Vor dem Oberlandesgericht München räumte das Land dann jedoch ein, dass das nicht stimmt. Hier erklärte es, die Datenbank gemeinsam mit der Deutschen Post AG (seit 2023 unter dem Namen DHL Group) zu erstellen. Die Klage derart zu ändern, ist laut Zivilprozessordnung nicht zulässig.

Datennutzungsgesetz statt Urheberrechtsgesetz

Laut OLG München findet zudem das Datennutzungsgesetz (DNG) Anwendung. Diesem zufolge sollten Geodaten „soweit möglich (…) konzeptionell und standardmäßig offen“ sein.

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Das DNG ist unter anderem Teil des zweiten Open-Data-Gesetzes von 2021 und setzt die Open-Data-Richtlinie der EU von 2019 um. Die Richtlinie regelt, wie private und öffentliche Akteure öffentliche Informationen weiterverwenden dürfen. Behörden können sich ihr zufolge in der Regel nicht auf das Urheberrecht berufen.

Mit dem DNG will der Gesetzgeber ausdrücklich unter anderem „effektive, transparente und nachvollziehbare Verwaltungsprozesse“ und „bürgerliche Teilhabe und Zivilgesellschaft“ fördern.

Keine Angst vor Open Data

Auch wenn er Recht bekommen habe, blieben nach dem Urteil des OLG München viele Fragen ungeklärt, sagt Markus Drenger auf Anfrage von netzpolitik.org: Können sich Behörden auf das Urheberrecht berufen, wenn sie mit Privatunternehmen wie der Deutschen Post eine Private-Public-Partnership eingehen? Stellt das DNG Offenheit im Sinne von Open Data sicher? Oder können Behörden wie die ZSHH das DNG umgehen, indem sie die Daten verkaufen?

Drenger stellt zudem eine Grundsatzfrage: Müssten nicht eigentlich alle veröffentlichten Berichte und Bekanntmachungen von Behörden frei genutzt werden dürfen? Sie dürften dann gespeichert, archiviert, kopiert und miteinander verglichen werden. Das wäre „die Voraussetzung für eine informierte öffentliche Meinungsbildung“, appelliert Drenger.

In den amtlichen Daten und Berichten sieht der Aktivist einen wichtigen Baustein für öffentliche und parlamentarische Kontrolle der Verwaltung. „Wenn man die öffentlich versionieren will, weil Behörden ältere Berichte löschen, muss man weiterhin mit Abmahnungen und Klagen der Behörden rechnen. Es gibt noch keine Rechtssicherheit für OpenData“, stellt Drenger fest.

Nach dem harten Vorgehen Bayerns fürchtet der Aktivist einen Chilling-Effekt. Der könnte auch nach Bayerns Niederlage vor Gericht bestehen bleiben: Ehrenamtliche oder öffentliche Stellen könnten künftig den Gebrauch von Geodaten scheuen, aus Angst vor Gericht zu kommen oder abgemahnt zu werden.

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Heimliches Filmen: Kann man Überwachungsbrillen verbieten?

19. August 2026 - 14:26

In Deutschland mehren sich die Stimmen, die wegen der heimlichen Überwachung ein Verbot der KI-Brillen fordern. Doch vorerst wird der Vormarsch von Metas Brille wohl nicht von Behörden gestoppt.

Die Ray-Ban Wayfarer: das Modell mit Kamera ist von einer herkömmlichen Brille kaum zu unterscheiden. – Alle Rechte vorbehalten: MAGO / anke waelischmiller

Für das ungeübte Auge sehen sie aus wie ganz normale Brillen. Dabei können Überwachungsbrillen wie etwa die Meta Ray-Ban AI Glasses weit mehr. Eine kleine Kamera erfasst alles im Sichtfeld, über die verbundene Software kann die Brille Zusatzinformationen anzeigen: eine Speisekarte übersetzen oder den Weg zur nächsten Bushaltestelle deuten. Gesteuert wird all das über Sprachbefehle oder Berührungen am Brillengestell.

Für besonderen Ärger sorgt derzeit eine weitere Funktion: Die Brillen können auch Fotos und Videos aufzeichnen und mit dem eingebauten Mikrofon Umgebungsgeräusche mitschneiden, in einem Radius von mindestens zwei Metern. All das kann man live ins Internet streamen. Ein kleines weißes Lämpchen am Gestell soll darauf hindeuten, dass gerade eine Aufnahme läuft. Diese ist allerdings bei Gegenlicht oder in der Sonne kaum sichtbar, kritisieren Datenschützer*innen. Und offenbar gibt es auch Wege, sie gänzlich auszuschalten oder abzudecken, im Netz teilen Nutzer*innen Anleitungen dafür.

Mögliche Wege zum Verbot

Genau darum dreht sich derzeit die Diskussion in Deutschland. Noch sind die Brillen eher eine Ausnahme, dennoch mehren sich die Fälle, in denen Menschen heimlich damit gefilmt und bloßgestellt werden. Es sind vor allem Frauen, die sich im Bikini sonnen, vor einer Bar sitzen oder einfach auf der Straße unterwegs sind. Der SWR hat mit mehreren von ihnen gesprochen. Sie berichten, dass sie von den Aufnahmen nichts mitbekommen hätten. Erst später fanden sie die Videos auf TikTok oder Instagram, gepostet von selbsternannten „Dating-Coaches“ und Influencern, die damit ihre Reichweite erhöhen wollen.

Fachleute bezeichnen das als Form von digitaler Gewalt, ein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Organisation Hate Aid, die Betroffene berät, schreibt dass die Fälle von bildbasierter, digitaler Gewalt, bei denen vor allem Frauen gefilmt und sexualisiert dargestellt werden, sich häufen in letzter Zeit. „Durch Smart Glasses wird nun eine besonders unauffällige Überwachungstechnologie als Alltagsgegenstand getarnt.“

KI-Brillen als getarnte Überwachungswerkzeuge

Sollte man ein Produkt, mit dem so etwas möglich ist, in Deutschland ganz normal im Handel kaufen können? Warum sind die Überwachungsbrillen nicht längst verboten? Das fragen inzwischen nicht nur Menschen in den Kommentarspalten unter den kritischen Berichten zu den Brillen, sondern auch Jurist*innen.

Einige halten ein Verbot für möglich, so etwa der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. Er verweist auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). In Deutschland ist es laut diesem verboten, Geräte herzustellen und zu verkaufen, „die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen“. Anders gesagt: Für die Betroffenen muss klar erkennbar sein, dass sie gerade aufgezeichnet werden.

Zuständig für die Durchsetzung ist die Bundesnetzagentur in Bonn, die in der Vergangenheit auf dieser Grundlage schon smarte Puppen, als Rauchmelder getarnte Kameras und Teddybären mit Aufnahmefunktion von Markt verbannt hat.

Bundesnetzagentur: Voraussetzung für ein Verbot „nicht erfüllt“

Im Kern geht es um die Frage, ob das kleine weiße Lämpchen, das eine Aufnahme anzeigt, gut genug sichtbar ist. So gut, dass jedem klar wird, dass hier gerade gefilmt wird. Die Behörde ist offenbar der Ansicht, dass das der Fall ist.

Ein Sprecher teilt mit, ein Verbot konkreter Produkte werde immer im Einzelfall geprüft. Derzeit lege die Bundesnetzagentur das Gesetz allerdings „so aus, dass der Besitz, die Einfuhr und Vertrieb von Smart Glasses jedenfalls dann nicht“ verboten sind, „wenn die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist“, zum Beispiel durch ein optisches Signal. Entscheidend sei, ob eine unbeteiligte Person erkennen kann, dass sie aufgezeichnet wird.

Die Behörde beobachte den Markt im Hinblick auf Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen ständig. Aktuell führe sie aber kein formelles Verfahren, auch nicht gegen Produkte von Meta.

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Jetzt spenden Strafanzeige gegen Meta und Fielmann

Die Organisation Hate Aid ist anderer Ansicht. Sie hat vergangene Woche Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität eingereicht. Nicht gegen Einzelne, die mit der Brille heimlich filmen, sondern gegen die Hersteller und Händler der Brillen in Deutschland. Neben Meta, Ray-Ban und Oakley sind das Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und Media-Markt.

Hate Aid hält insbesondere ein Smart-Glasses-Modell von Meta in Kooperation mit Ray-Ban für besonders gefährlich. Das Modell Wayfarer ist weit verbreitet, die KI-Version sei von den herkömmlichen Modellen kaum zu unterscheiden, schreibt die Organisation.

Der Verkauf dieser Brillen könnte laut Hate Aid eine Straftat sein. Dabei stützt sich die Organisation auf Paragraf 27 des Telekommunikationsgesetzes, der besagt, dass Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können.

Noch ist das gerichtlich nicht geklärt. HateAid möchte mit der Strafanzeige eine Grundsatzentscheidung erwirken.

Ist die Leuchte gut genug zu sehen?

Unabhängig davon, wie diese Entscheidung ausfällt: Nach dem Datenschutzrecht dürfte das Filmen mit den Brillen in vielen Fällen ohnehin nicht erlaubt sein. Grundsätzlich hat jede Person in Deutschland ein Recht am eigenen Bild. Niemand darf ohne Einwilligung einfach so gefilmt werden. Passiert es doch und ist man auf der Aufnahme erkennbar, kann man verlangen, dass sie gelöscht und nicht weiterverbreitet wird.

Darauf verweist auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. Wieder geht es dabei um die kleine Leuchte an den Brillen, die eine Aufnahme anzeigt. Denn nur wenn Personen erkennen, dass sie gefilmt werden, kann auch ihre Zustimmung vorausgesetzt werden.

Fuchs’ Behörde hat die Leuchte technisch geprüft. Ihr Urteil: Konzipiert sei sie „nur für ein enges Sichtfeld, für kurze Distanzen und für geeignete Lichtverhältnisse“.

Fuchs schränkt noch weiter ein: „Selbst wenn Betroffene erkennen, dass sie aufgenommen werden, ist damit noch nichts darüber gesagt, ob sie der Aufnahme auch zustimmen.“ Allein daraus, dass jemand eine erkennbare Aufnahme dulde, lässt sich keine Einwilligung ableiten.

Die Betroffenen könnten sich in solchen Fällen an die Datenschutzaufsicht wenden. Sie kann zum Beispiel ein Bußgeld verhängen. In der Praxis nützt das den Betroffenen allerdings oft wenig, etwa wenn die Hersteller in Ländern sitzen, die von Deutschland aus rechtlich nicht greifbar sind.

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Auch laut deutschem Strafrecht gilt der „Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches“. Wird man etwa heimlich in der eigenen Wohnung oder in einer geschlossenen Umkleidekabine nackt gefilmt, ist das eine Straftat. Allerdings fallen viele Situationen durch die Lücken der jetzigen Konstruktion. So gilt eine Sauna etwa als öffentlicher Ort, an dem Aufnahmen derzeit nicht strafbar sind.

Außerdem gilt: Das Fotografieren und Filmen an sich ist in vielen Fällen noch nicht strafbar. Erst wer die Aufnahmen weiterverbreitet, etwa auf einer Pornoseite oder in einer Chatgruppe teilt, begeht eine Straftat.

Zumindest im Fall der Sauna soll dich das bald ändern. Die Bundesjustizministerium hat im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, der neue Formen der „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellen will. Dazu zählen auch sogenannte „Voyeurs-Aufnahmen“ in Saunen oder am FKK-Strand.

Ob der Entwurf hingegen die Lage für Personen verbessern würde, die gegen ihren Willen in Badekleidung, Unterwäsche oder enger Kleidung gefilmt werden, ist unklar. Zwar soll es auch strafbar werden, bekleidete Personen in “sexuell bestimmter Weise” zu filmen. Konkret nennt der Entwurf „bekleidete Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust“. Das könnte auch Situationen erfassen, in denen Menschen sexuell verobjektiviert werden, urteilt der Deutsche Juristinnenbund.

Die Jura-Professorin Indra Spiecker bezweifelt hingegen, dass der Paragraf Betroffenen vor Gericht helfen würde. Dafür lasse er zu viel Interpretationsspielraum.

Wer die Brille tatsächlich braucht

Für Menschen mit einer Sehbehinderung können die Brillen im Alltag viele Situationen erleichtern. Sie können sich damit die Umgebung beschreiben oder Schilder und Speisekarten vorlesen lassen. Die Brillen können auch erkennen, welchen Geldschein man in der Hand hält oder ob ein bekanntes Gesicht den Raum betritt.

Meta wirbt mit dieser Funktion seiner Brillen als Inklusions-Werkzeug und hat die Schnittstelle für Entwickler*innen entsprechender Software geöffnet. Doch auch in solchen Fällen könnten Dritte ins Blickfeld geraten und ihre Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DSBV) hat inzwischen Position bezogen und plädiert dafür, Inklusion und Datenschutz nicht gegeneinander auszuspielen. KI-Systeme zur Assistenz würden im Alltag auch sensible Situationen erfassen, schreibt der Verband in einer Ende Juni veröffentlichten Resolution. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sollte deswegen möglichst lokal auf den Geräten erfolgen. „Mehr Teilhabe durch KI darf nicht mit der Preisgabe sensibler Daten einhergehen.“

Meta nutzt die Bedürfnisse Sehbehinderter laut Kritiker:innen gezielt, um die umstrittenen Brillen zu normalisieren. In Irland hat der Konzern jüngst 15.000 Überwachungsbrillen an den Sehbehinderten-Verband Vision Ireland gespendet.

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Verfassungswidrig: Was der Stopp des französischen Social-Media-Verbots bedeutet

19. August 2026 - 11:59

Das jüngst in Frankreich beschlossene Social-Media-Verbot für Minderjährige ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Hier erklären Jurist*innen, welche Spielräume Präsident Emmanuel Macron noch hat – und was das für Deutschland heißt.

Wollte dem Social-Media-Verbot seinen Stempel aufdrücken: Emmanuel Macron. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments; Bearbeitung: netzpolitik.org

Mit der Entscheidung vom 14. August hat Frankreichs Verfassungsrat das Social-Media-Verbot für Minderjährige gestoppt, und zwar auf den letzten Metern. Das Vorzeigeprojekt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron verstößt demnach gegen die Verfassung.

Die Pläne sind damit aber nicht vom Tisch. Macron hat seine Regierung bereits aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Bis zum Frühjahr 2027 könnte der nächste Anlauf kommen, wie die Agentur Reuters berichtet. Danach sind die nächsten Präsidentschaftswahlen in Frankreich, zu denen Macron kein weiteres Mal antreten darf.

Hat das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige in Frankreich noch eine Chance? Der Spielraum ist schmal, wie Jurist*innen auf Anfage von netzpolitik.org erklären. Denn nicht nur die französische Verfassung setzt dem Vorhaben enge Grenzen, sondern auch das aktuelle EU-Recht. Zugleich sendet die Entscheidung aus Frankreich Signale nach Deutschland. Der Überblick.

Drei Hürden: Das sagt der Verfassungsrat

Es gibt drei zentrale Gründe, warum der französische Verfassungsrat das Social-Media-Verbot gestoppt hat. Es sind zugleich die Hürden, die ein nächster Anlauf überwinden müsste.

  1. Das Zugangsverbot für unter 15-Jährige ist zu pauschal, wie aus der Begründung der Ratsmitglieder hervorgeht. Es ist demnach nicht an potenziell gefährliche Inhalte und Funktionen geknüpft oder an fehlende Schutzmaßnahmen, könnte also auch harmlose Dienste treffen. Das beeinträchtige die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit junger Menschen, schreibt der Verfassungsrat mit Blick auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.
  2. Das Gesetz setzt sich über Eltern und Aufsichtspersonen hinweg. Sie hätten mit dem Verbot keine Möglichkeit mehr, selbst zu entscheiden, welche Dienste sie ihrem Kind schon zutrauen, etwa wegen seines individuellen Reifegrads.
  3. Im Gesetz stehen keine Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre. Genau das bräuchte es aber mit Blick auf mögliche Alterskontrollen, wie die Ratsmitglieder argumentieren. Zwar steht im französischen Gesetz nichts über Alterskontrollen – der Gesetzgeber hat diesen pikanten Aspekt einfach ausgelassen. Doch wie soll ein Zugangsverbot ohne jegliche Kontrolle funktionieren? Hier legt der Verfassungsrat den Finger in die Wunde und sagt, einfach ausgedrückt: Der Gesetzgeber muss das klären.

Trotz dieser Hürden sind Online-Verbote im Namen des Kinder- und Jugendschutzes weiter denkbar, wie aus der Begründung des Verfassungsrats hervorgeht. Die Ratsmitglieder schreiben von Risiken wie Sucht, Belästigung oder Betrug. Es gehe ums Kindeswohl und um die öffentliche Ordnung. Solche Ziele seien geeignet, um die Freiheit junger Menschen beim Zugriff auf Online-Dienste zu beschränken.

Der Verfassungsrat besteht aus neun regulären Mitgliedern mit einer Amtszeit von neun Jahren. Seine Entscheidungen sind bindend. Unter anderem Abgeordnete können das Organ anrufen, damit es ein Gesetz vor dessen Inkrafttreten prüft – genau das ist beim Social-Media-Verbot geschehen.

Juristin: Entscheidung „größtenteils vorhersehbar“

Die Jurisitn Brunessen Bertrand forscht an der französischen Universität Rennes unter anderem zu europäischem Digitalrecht und digitalem Binnenmarkt. Die Entscheidung das Verfassungsrats war „größtenteils vorhersehbar“, erklärt sie auf Anfrage von netzpolitik.org. Das habe sich bereits in einer Stellungnahme der Ratsmitglieder vom Januar abgezeichnet.

In der vorliegenden Form habe das französische Social-Media-Verbot für Minderjährige „keine Aussicht auf Bestand“, schreibt sie auf Englisch. Der entscheidende erste Artikel des Gesetzes „wurde in seiner Gesamtheit für verfassungswidrig erklärt“.

Ein überarbeitetes Gesetz sei zwar möglich. „Es darf aber nicht einfach das pauschale Verbot bis zur Altersgrenze von 15 Jahren in anderen Worten reproduzieren“, so Bertrand. Der neue Anlauf müsse stattdessen die Beschaffenheit und Risiken eines betroffenen Online-Diensts berücksichtigen. „Gezielte, risikobasierte Einschränkungen sind rechtlich weiterhin denkbar.“

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Zudem brauche es eine Regelung, wann Eltern und Aufsichtspersonen die Altersbeschränkung für ihre Kinder aufheben dürften. Das Gesetz müsse dabei Alter, Reife und familiäre Umstände junger Menschen berücksichtigen.

Frankreich in der Zwickmühle

Eine weitere Schwierigkeit sieht Bertrand im EU-Recht, genauer gesagt im Gesetz über digitale Dienste (DSA).

Der DSA regelt EU-weit, welche Pflichten Betreiber von Online-Plattformen haben. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen, um junge Menschen im Netz zu schützen – aber keine Pflicht. Hier beißt sich das aktuelle EU-Recht mit dem Konzept von Social-Media-Verboten: Ohne Pflicht zu Alterskontrollen wäre eine wirksame Altersgrenze kaum denkbar.

Der französische Gesetzgeber steckt also derzeit in einer Zwickmühle:

  • Auf der einen Seite steht das EU-Recht. Die EU-Kommission pocht darauf, dass Frankreich Online-Plattformen nicht zu Alterskontrollen verpflichten darf. Das hat sie jüngst auch im Notifizierungsverfahren zum Social-Media-Verbot klargemacht. Dabei prüft die EU-Kommission, ob nationale Gesetze in Konflikt mit EU-Recht geraten könnten.
  • Auf der anderen Seite steht die französische Verfassung. Der Verfassungsrat pocht darauf, dass Frankreich klären muss, wie etwaige Kontrollen den Schutz der Privatsphäre achten.

Nicht nur die französische Juristin Bertrand sieht hier ein Problem, sondern auch der deutsche Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut). Würde Frankreich den Anforderungen des Verfassungsrats entsprechen und Online-Plattformen ausdrücklich in die Pflicht nehmen, wäre „eine Eskalation mit der EU-Kommission vorprogrammiert“, schreibt er auf Anfrage von netzpolitik.org.

Dennoch rechnet Dreyer damit, dass Frankreich nicht aufgibt: „Bei der Vehemenz, mit der die französische Regierung das Thema Social-Media-Ban verfolgt, gehe ich von einem erneuten Versuch einer gesetzlichen Regelung aus.“

Medienrechtler: Drei Lehren für Deutschland

Auch in Deutschland gibt es eine Debatte über ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Medienrechtler Dreyer sieht Parallelen zu Frankreich, trotz der Unterschiede zwischen französischem und deutschem Recht.

In Frankreich habe der Verfassungsrat die allgemeine Altersgrenze gerügt, weil sie „nicht nach einzelnen Funktionen oder spezifischen Risiken eines Dienstes unterscheidet“, so Dreyer. Dahinter steckt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch in Deutschland zu beachten wäre.

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Eine weitere Ähnlichkeit sieht Dreyer in der vom französischen Verfassungsrat gerügten Einschränkung der Elternrolle. In Deutschland geht das sogenannte „Erziehungsprimat“ der Eltern aus dem Grundgesetz hervor. Demnach „dürfen und müssen“ Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, zu welchen Medienangeboten ihr Kind Zugang erhält, wie Dreyer erklärt.

Auch im dritten und letzten Kritikpunkt des französischen Verfassungsrats sieht Dreyer Parallelen zu Deutschland. Hier geht es darum, dass der französische Gesetzgeber keine näheren Bestimmungen zu Alterskontrollen formuliert hat. Das wäre auch im deutschen Recht ein Problem, wie Dreyer ausführt. Demnach habe der Gesetzgeber „die wesentlichen Entscheidungen und Bestimmungen selbst zu treffen“, und zwar umso mehr, je stärker eine Norm in Grundrechte eingreife.

Bei Alterskontrollen sind insbesondere Grundrechte wie Datenschutz und Privatsphäre relevant. An anderer Stelle gibt es bereits nähere Bestimmungen für Alterskontrollen, etwa in den DSA-Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz von Minderjährigen. Demnach sollten sich Kontrollen unter anderem am Prinzip der Datenminimierung orientieren; Ausweis-basierte Kontrollen sollten anonym sein.

EU-Kommission plant eigene Regelung

Während sich Frankreich an einer nationalen Lösung abarbeitet, will die EU-Kommission eine EU-weite Regelung schaffen. Das hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), angekündigt.

Zwei Fachleute für Gesundheit hatten im auf Auftrag der EU-Kommission ein umfassendes Verbot bis 13 Jahre empfohlen – nicht nur für soziale Medien, sondern auch für allerlei Online-Dienste, die Risiken für junge Menschen bergen könnten. Durchgesetzt werden soll dieses breite Zugangsverbot mit flächendeckenden Alterskontrollen.

Auf Grundlage der Empfehlungen will die EU-Kommission bis Ende des Sommers einen Plan vorlegen. In diesem Zuge könnte die EU beispielsweise den DSA nachschärfen, sodass Plattformen eben doch zu Alterskontrollen verpflichtet werden dürfen.

Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Medienpädagogik, IT-Sicherheit und Datenschutz warnen eindringlich vor Verboten und Alterskontrollen, die einen umfassenden Kontroll-Apparat im Netz schaffen würden. Ein alternativer Ansatz sind zum Beispiel bessere Schutzfunktionen für alle sowie ein Verbot manipulativer Designs und suchtfördernder Mechanismen.

Sobald die EU-Kommission ihren Entwurf vorlegt, könnten Parlament und Rat über den Vorschlag beraten. Am Ende könnte also doch noch eine Art Social-Media-Verbot kommen, auch nach Frankreich – allerdings nicht mehr als Vorzeigeprojekt von Emmanuel Marcon.

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KI in der Migrationsverwaltung: „Es geht um Entscheidungen über Menschenleben“

19. August 2026 - 10:20

Ein geplantes Gesetz soll mehr Automatisierung in BAMF, Ausländerbehörden und Co. bringen. Die Integrationsbeauftragte begrüßt den KI-Einsatz in der Migrationsverwaltung. Doch Menschenrechtsorganisationen warnen vor Diskriminierung und Entscheidungen über Menschenleben.

Bei Asylanträgen und Visa soll mehr KI zum Einsatz kommen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BeckerBredel

Schneller, besser, sicherer – das wünscht sich die Bundesregierung für Asyl- und Aufenthaltsverfahren von ihrem geplanten Gesetz zum Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung. Der Entwurf, auf den sich die Bundesregierung Ende Juli geeinigt hat, würde dabei neben Asylantragstellenden auch Menschen betreffen, die ein Visum in Deutschland beantragen. Oder solche, die zwar kein Asyl, aber eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

Das Gesetz führt vor allem drei Neuerungen ein: Erstens sollen Behörden, die mit dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben, mit entsprechenden personenbezogenen Daten KI-Systeme etwa trainieren oder testen dürfen. Zweitens sollen sie damit auch ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ einrichten können, etwa um Hinweise darauf zu bekommen, ob Antragstellende mit ähnlichen Eigenschaften besonders häufig abgelehnt werden. Drittens sollen BAMF und Ausländerbehörden bei Zweifeln an gemachten Angaben automatisiert Daten mit dem Internet abgleichen dürfen.

Im Vergleich zum ersten bekanntgewordenen Referentenentwurf finden sich in der abgestimmten Regierungsfassung kleine Nachbesserungen, etwa dass biometrische Daten explizit nicht für die automatisierten Abgleiche von BAMF und Ausländerbehörden genutzt werden dürfen. Der Kritik von Verbänden und verschiedenen Bundesbeauftragten wird das nicht gerecht.

Diskriminierung lässt sich nicht durch eine Vorschrift verhindern

Nach Informationen von netzpolitik.org hatte etwa die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman während der Regierungsberatungen deutliche Bedenken geäußert. Unter anderem hatte sie kritisiert, dass ein Verbot diskriminierender Algorithmen nicht ausreichend thematisiert werde. Der Gesetzentwurf postuliert an mehreren Stellen lediglich, dass die entsprechenden Behörden dafür sorgen müssten, dass „diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Dafür sollen sie die nötigen „technischen und organisatorischen Vorkehrungen“ treffen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte forderte dazu nach Informationen von netzpolitik.org, unter anderem jährliche Transparenzberichte über die entwickelten und eingesetzten Systeme zu erstellen.

Auch mehrere Verbände haben einen zu schwachen Schutz vor Diskriminierung kritisiert. Nora Oppermann von der NGO AlgorithmWatch warnt davor, Menschen „unausgereiften KI-Systemen auszusetzen und ihre Schicksale für evidenzlose Forschung zu nutzen“.

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Pro Asyl schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Vorgaben zur „Nachvollziehbarkeit der Systeme, zum Schutz hochsensibler personenbezogener Daten und zur Verhinderung diskriminierender Entscheidungen“ nicht ausreichen. Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation, warnt in einer Pressemitteilung: „Ein Blankoschein für die Anwendung von KI für zig Behörden, wie es der Gesetzentwurf gerade vorsieht, ist höchst gefährlich“. Denn es gehe, so Judith, „um Entscheidungen über Menschenleben“.

Die Organisation fordert, dass der Bundestag den Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt oder grundlegend überarbeitet. Nach der Sommerpause wird er mit den Beratungen über den Entwurf beginnen.

„Effizienz darf nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“

Eine Überarbeitung wünscht sich auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider (BfDI). Ein Sprecher der Behörde schreibt gegenüber netzpolitik.org, die Behörde sehe zwar, dass KI-Einsatz „Verwaltungsverfahren effizienter machen“ könne und begrüße dieses Ziel. „Effizienz darf aber nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“. Aus Sicht der BfDI gebe es im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungsbedarf.

„Zum einen sollte der Gesetzentwurf klar regeln, welche Daten für Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen genutzt werden dürfen“, so der BfDI-Sprecher. Wo anonymisierte Daten reichen, dürften auch keine personenbezogenen genutzt werden. Eine nächste Stufe wären pseudonymisierte Informationen. Nur wenn die nicht reichen, dürften personenbezogene Informationen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen genutzt werden.

Außerdem stelle der automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten „einen erheblichen Grundrechtseingriff“ dar. „Deshalb reicht es nicht aus, erst das Ergebnis eines solchen Abgleichs durch einen Menschen überprüfen zu lassen“, so der Sprecher. Schon vorher müsse geprüft werden, „ob tatsächlich konkrete Zweifel bestehen, die einen solchen Abgleich rechtfertigen. Ein rein algorithmischer Automatismus muss als Auslöser ausgeschlossen sein.“

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Positiv sieht das Vorhaben die Integrationsbeauftragte des Bundes Natalie Pawlik. „Die Entwicklung und der Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung haben das Potenzial, Engpässe bei der Antragsbearbeitung zu verringern und die Wartezeit auf einen Bescheid zu verkürzen“, so eine Sprecherin der Beauftragten. Sie begrüßt unter anderem das „strikte Diskriminierungsverbot“. So bliebe „die Balance zwischen technischer Innovation und Datenschutz gewahrt“.

In anderen Ländern, die bereits in größerem Maß automatisierte Systeme im Bereich der Migrationsverwaltung nutzen, zeigt sich, was schiefgehen kann: Im Jahr 2023 zeigten journalistische Recherchen Probleme und Diskriminierungen bei einer automatisierten Einstufung von Visumsantragstellenden in den Niederlanden: Das verwendete System stufte etwa nepalesische unverheiratete Männer bestimmten Alters in besondere Risikokategorien ein.

Bei einem aktuellen Fall aus Großbritannien berief sich das dortige Innenministerium bei der Ablehnung eines Asylgesuchs auf ein Dokument, dessen Existenz nicht zweifelsfrei gezeigt werden konnte. Ein Richter wirft dem Ministerium daher vor, sich bei der Ablehnung auf „KI-halluzinierte“ Informationen zu stützten. Das jedoch verweist auf die individuelle Prüfung aller Anträge.

Neu eingeführt werden soll in Großbritannien eine Alterserkennungtechnologie. Kritiker:innen fürchten, dass dadurch noch mehr unbegleitete, minderjährige Geflüchtete als bislang als Erwachsene eingestuft werden.

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Argentinien: Überwachung mit der Kettensäge

19. August 2026 - 5:00

Argentinien baut die Massenüberwachung aus – sowohl politisch wie technisch. Ein neuer Bericht von Amnesty International beklagt deswegen erhebliche Gefahren für Meinungs- und Versammlungsfreiheit in dem südamerikanischen Land.

Setzt die Motorsäge auch an der Privatsphäre an: Argentiniens Präsident Javier Milei. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Regierung von Präsident Javier Milei baut die Überwachung in Argentinien aus. Der verstärkte Einsatz von Überwachungstechnologien in Argentinien während der ersten beiden Jahre der Amtszeit habe dazu beigetragen, die Überwachungsmöglichkeiten des Staates sowie Profilbildung und Repressalien im Land auszuweiten, schreibt Amnesty International in einem neuen Bericht. Das habe eine abschreckende Wirkung auf das Recht auf Privatsphäre sowie auf die Meinungs‑, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Der Bericht unter dem Titel „Sensing the Surveillance State“ dokumentiert, wie die Regierung umfassende institutionelle Reformen umgesetzt hat, um ihre geheimdienstlichen und polizeilichen Fähigkeiten und damit auch ihre Überwachungsmechanismen auszubauen.

Mehr Befugnisse für Geheimdienste und Polizei

Hierzu führte die Regierung zwei Reformen des nationalen Nachrichtendienstsystems durch, welche die Rolle von Geheimdiensten und Spionageabwehr ausweiteten. Dazu gehörte laut der Menschenrechtsorganisation auch eine übermäßig weit gefasste Definitionen dessen, was eine „Bedrohung“ darstellt, eine Stärkung der Geheimhaltung, die Ermöglichung eines leichteren Zugangs zu Informationen und deren Austausch zwischen den Behörden sowie die Schaffung einer neuen Cyber-Intelligence-Behörde. Diese Änderungen haben laut Amnesty die Fähigkeit des argentinischen Staates gestärkt, große Datenmengen zu erheben und zu verarbeiten.

Doch nicht nur die Geheimdienstbefugnisse wurden ausgebaut: Laut Amnesty wurden bei der argentinischen Bundespolizei neue Ermittlungsstrukturen geschaffen und Praktiken wie die Überwachung sozialer Medien ohne richterliche Anordnung sowie die Einführung von „Cyber-Patrouillen“. Erlaubt wurde der Polizei auch das Sammeln von Informationen über Demonstrant:innen und Organisationen – ohne richterliche Anordnung.

Zudem wurde eine „Einheit für Künstliche Intelligenz im Bereich Sicherheit“ mit weitreichenden Zuständigkeiten in den Bereichen Datenanalyse, digitale Überwachung, Gesichtserkennung und Kriminalitätsvorhersage eingerichtet, auch diese ohne konkrete Kontroll- oder Rechenschaftsmechanismen, wie Amnesty moniert.

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Das Land hat zudem unter Präsident Milei verschiedene technische Infrastrukturen beschafft, darunter Lizenzen für die Big-Data- und OSINT-Software Maltego sowie für die Gesichtersuchmaschine Clearview AI. Darüber hinaus hat Argentinien laut dem Amnesty-Bericht Drohneninfrastruktur gekauft, darunter auch Drohnen mit Wärmebildkameras und zur automatischen Verfolgung von Zielen.

„Diese Technologien sind zu einem festen Bestandteil der Infrastruktur staatlicher Kontrolle geworden und dienen unter anderem dazu, Dissens zu bekämpfen, Protestbewegungen einzudämmen und marginalisierte Gruppen zu schikanieren“, sagt Matt Mahmoudi, Forscher und Berater für KI und Menschenrechte bei Amnesty International.

Der Amnesty-Bericht basiert neben Interviews mit 21 Personen aus Journalismus und Aktivismus auf der Analyse zahlreicher Beschaffungsunterlagen und Daten zu erworbenen Überwachungstechnologien sowie auf Informationen, die durch Anträge auf Informationsfreiheit eingeholt wurden.

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Absurde Entscheidung: Kartellamt verpflichtet Apple zu manipulativem Design

18. August 2026 - 15:17

Wer ein Apple-Gerät hatte, wurde in der Vergangenheit recht gut vor dem Zugriff der Werbebranche gewarnt. Nach einem auch von deutschen Zeitungsverlagen angestrengten Verfahren beim Kartellamt wird der Schutz nun verwässert – mit klaren Nachteilen für die Nutzer:innen. Ein Kommentar.

Nutzer:innen müssen sich demnächst bei Apple wieder durch manipulativen Informationsmüll wühlen, wenn sie kein Tracking wollen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Carl Campbell

Dass der Datenschutz bei Apple ein wenig besser ist als bei anderen Konzernen, ist für manche Menschen ein Grund, sich ein Gerät des Unternehmens zuzulegen. Praktisch ist beim iPhone zum Beispiel die Funktion, dass man den gesamten Tracking-Zirkus durch Apps mit einem Klick ausschalten kann. Selbst wenn man das nicht tut: Die Warnung vor Tracking durch Drittfirmen ist auf iPhones bisher immer noch ziemlich deutlich.

Das passte der nimmersatten Verlags- und Werbebranche nicht, sie hat überall kartellrechtliche Verfahren gegen Apple vom Zaun gebrochen, um ihr Geschäft mit Überwachung und Profilen zu schützen. In Deutschland nun auch mit Erfolg: Apple muss die Erlaubnis-Abfrage drastisch umgestalten, wie gestern das Bundeskartellamt mitteilte.

Nun mag kartellrechtlich eine Sache verständlich sein: Apple bevorzugte in den Datenschutzabfragen auf dem iPhone das eigene Tracking gegenüber dem von Drittanbietern – und das ist aufgrund der Marktmacht nicht in Ordnung. Es ist richtig, dass Apple an dieser Stelle zurückgepfiffen wird.

Aber: Dass die Lösung nun sein soll, dass Apple die Datenschutzabfragen so manipulativ, kompliziert und intransparent gestalten muss, wie in der Werbebranche üblich, ist eine Unverschämtheit.

In Zukunft soll bei der Abfrage nach Tracking nämlich …

  • … statt der Warnfarbe Orange nun ein unverfängliches Blau eingesetzt werden
  • … der Begriff „Tracking“ nicht mehr benutzt werden,
  • … der Button „App bitten, nicht zu tracken“ geändert werden,
  • … die Möglichkeit geschaffen werden auch noch zusätzliche Fenster mit mehr „Informationen“ zu öffnen,
  • … gleichzeitig ein langer Begleittext von 4.000 Zeichen zugelassen werden, samt Formatierungsmöglichkeiten wie Fettdruck, Kursivschrift und Aufzählungslisten, vermutlich damit man die Nutzer:innen mit Datenschutz-Blabla verwirren kann.
  • … und als wäre das nicht alles genug, sollen Anbieter nach einem Jahr wieder fragen dürfen, ob man nicht doch einwilligen möchte.
Schutz vor Tracking wird umständlicher

Klare Warnmechanismen und Bezeichnungen werden also abgeschafft, dafür lange verwirrende Texte und zusätzliche Fenster erlaubt. Also wird ein intransparentes, nerviges und dazu noch beständiges Nudgen in Richtung Datenfreigabe zum Standard.

Wir alle kennen genau dieses Design aus den Cookie-Bannern, die uns mit Information überfrachten, damit wir irgendwann entnervt auf „Alles akzeptieren“ klicken. Ziel eines solchen Designs ist, dass unsere Tracking-Daten für immer in den Kosmos der Datenhändler und Verwerter und letztlich auch in die Hände staatlicher Player wie Geheimdiensten und Polizeien gelangen. Unsere Recherchen zu den Databroker Files zeigen, wie gefährlich dieses Geschäftsmodell ist. Die Entscheidung gegen Apple befeuert dieses Geschäftsmodell, indem es einen einfachen Schutzmechanismus schwächt.

Das Problem ist letztlich aber nicht das Kartellamt, sondern Politiker:innen und Parteien in Brüssel und Berlin, die sich nicht an das invasive und schädliche Modell der überwachungsbasierten Werbung herantrauen – und dieses endlich verbieten.

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Polizei und Verfassungsschutz: Was bei einer Machtübernahme durch Rechtsextreme droht

18. August 2026 - 11:12

Würde die AfD ein Bundesland regieren, hätte sie eine Reihe von Möglichkeiten, den Sicherheitsapparat in ihrem Sinne neu auszurichten. Doch Demokrat*innen stehen dem nicht hilflos gegenüber. Wir haben mit dem Rechtswissenschaftler Markus Thiel darüber gesprochen, welche Gefahren eine potenzielle Machtübernahme birgt und was man dagegen tun kann.

Wie würde die AfD mit der Polizei umgehen, wenn sie an der Macht wäre? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Von 41 auf 42, dann auf 43 Prozent. So entwickelten sich die Umfrageergebnisse für die AfD in den jüngsten drei Befragungen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort können die Menschen am 6. September wählen, wer ihre Gesetze machen soll und wer über den Landeshaushalt entscheidet.

Den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD stuft der dortige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Viele haben die Sorge, dass Menschen aus dieser Partei die nächste Landesregierung stellen könnten.

Dass es so kommt, ist noch nicht entschieden. Viel wird davon abhängen, wie Menschen am Wahltag wirklich abstimmen, denn Umfragen vor den Wahlen sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch darauf ankommen, welche anderen Parteien es über die Fünfprozenthürde in den Landtag schaffen, vor allem bei Grünen und BSW ist der Einzug ins Parlament unsicher.

Doch auch wenn es in Sachsen-Anhalt vielleicht noch eine Mehrheit ohne Rechtsextremist:innen geben kann, drängt eine Frage: Wie schnell geht es, ein Bundesland zu einem autoritären Überwachungsstaat umzubauen und Polizei und Verfassungsschutz zu willfährigen Gehilfen autoritärer Macht zu machen? Und welche Schutzmechanismen gibt es dagegen?

Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu 200 Beamt:innen austauschen zu wollen. Gerade in einer Alleinregierung wären die Minister:innen-Posten einer Regierung schnell mit den eigenen Leuten besetzt. Doch bei vielen Positionen im Verwaltungs-Unterbau stehen der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen vor einem umfassenden Austausch.

Hohes Drangsalierungspotenzial

„In den meisten Bundesländern gibt es an den Spitzen etwa der Polizeipräsidien nur noch wenige politische Beamte“, sagt Markus Thiel. Thiel ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Politische Beamte, das sind solche, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und auch schneller wieder loswerden kann. In Sachsen-Anhalt sind die politischen Beamten im Landesbeamtengesetz aufgezählt. Es sind nur wenige Stellen: die Staatssekretär:innen, Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamts sowie die Leitung des Landesverfassungsschutzes.

Den Chef des Verfassungsschutzes auszutauschen, ist für eine Regierung also verhältnismäßig einfach. In Sachsen-Anhalt besetzt diese Position seit 14 Jahren Jochen Hollmann. Ginge es nach der AfD, wäre er wohl nicht mehr lange im Amt. Denn in seiner Amtszeit, im Jahr 2023, stufte der Landesverfassungsschutz den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburgs ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller nannte die AfD-Übernahme des Landesgeheimdiensts ein „Worst-Case-Szenario“ für alle Verfassungsschützer in Deutschland.

Schwieriger wird es, das Personal der Polizei auszutauschen. Der Leiter der Landespolizei ist in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten anderen Ländern – kein politischer Beamter. Doch ein direkter Austausch ist – gerade bei Personal unterhalb der Spitzenebene – nicht die einzige Option. „Bei Führungs- und Leitungspositionen kann man mittel- und langfristig gezielt Beschäftigte befördern. Es können auch Versetzungen vorgenommen oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Thiel.

All das könnten die Betroffenen zwar vor Verwaltungsgerichten anfechten. Aber das dauert, selbst wenn die Justiz unabhängig bliebe. „Das heißt, man kann aus den Ministerien solche Personalentscheidungen nach und nach so steuern, dass zunehmend regimetreue Beamtinnen und Beamten an den wichtigen Stellen tätig werden“, so Thiel. Er sieht hier auch ein hohes „Drangsalierungspotenzial“.

Möglich sei zudem, dass sich Beamt:innen freiwillig aus dem Dienst verabschieden, weil sie die Arbeit unter einer autoritären Regierung schlichtweg nicht mehr ertragen. Das führe dann eventuell zu einer „weiteren Ausdünnung demokratischer Kräfte“.

Hinschauen und Wegschauen

Und wie viel Einfluss hat die Regierung – auch ohne Austausch von Personal – auf die Arbeit der Polizei? Klar ist: Die Polizei muss ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt. Das nennt man Legalitätsprinzip. Aber wo die Polizei genau hinschaut und mit wie viel Engagement sie bestimmte Straftaten verfolgt, ist ein anderes Thema. Eine autoritäre Regierung könnte also bestimmte Schwerpunkte für die Polizeiarbeit ausrufen. Oder andere Schwerpunkte einstellen.

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Dass eine Straftat gar nicht mehr verfolgt wird, geht also nicht. Zumindest, wenn man nicht „alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen wollte“, sagt Thiel. Aber für ihn ist es denkbar, dass etwa politische Straftaten aus dem rechten Spektrum nicht mehr mit demselben Nachdruck verfolgt werden könnten. Und wenn es um Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder oder auch Mitarbeiter geht, gebe es Stellschrauben. „Zum Beispiel die Frage, ob man Aussagegenehmigungen für Beamtinnen und Beamte erteilt oder nicht“, so Thiel.

Ein weiteres Thema sind präventive Angebote. Heute beispielsweise beteiligen sich die Polizei und der Verfassungsschutz an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremist:innen. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2014 das Programm „EXTRA“ für Menschen aus der rechtsextremistischen Szene und frühere „Reichsbürger und Selbstverwalter“, das der Landesverfassungsschutz anbietet.

Solche Programme könnten eingestellt werden, ebenso die Förderung für nicht-staatliche Angebote. Schon jetzt sind Demokratieinitiativen wegen des Umbaus von Förderprogrammen wie „Demokratie Leben!“ stark unter Druck.

„Das Problem ist nicht mehr kleinzureden“

Thiel war lange kein Freund des Arguments, dass man schon bei aktuellen Gesetzen für Sicherheitsbehörden darauf achten solle, potenziellen künftigen autoritären Regierung den Werkzeugkasten nicht schon fertig zu übergeben. Etwa beim Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt, das noch in diesem März ausgeweitet wurde. Es gibt der Landespolizei unter anderem die Befugnis, Big-Data-Analysen durchzuführen und präventiv Kennzeichen zu erfassen.

„Ich bin seit jeher ein Verfechter davon, dass man die Regelungen, die als praktisch notwendig erscheinen und die man verfassungsrechtlich zulässig treffen kann, auch trifft“, sagt Thiel. Dass die Befugnisse in falsche Hände geraten können, hielt er immer für ein sehr hypothetisches Argument. „Weil ich immer der Auffassung gewesen bin, dass wir eigentlich hinreichende demokratische Kontrollinstanzen und Verfahren haben.“

Doch diese Einschätzung hat sich für den Polizeirechtler geändert: „Ich will ganz offen gestehen, dass ich das inzwischen ein bisschen anders sehe.“ Die Entwicklungen in den USA und anderen Staaten, in denen ein autoritärer Umbau im Gange ist, würden zeigen, dass das als Problem „nicht mehr kleinzureden ist“.

Ganz von neuen Befugnissen Abstand nehmen würde er jedoch nicht, sondern sich stattdessen mehr auf Schutzvorkehrungen konzentrieren. Polizeibefugnisse könnten außerdem auch gegen diejenigen helfen, die eine Demokratie angreifen wollen.

Eine Landespolizei ist keine Insel

Ein ganz praktisches Problem ist, dass Landespolizeien auf Daten von Bund und anderen Ländern zugreifen können. In Berlin etwa hatten dazu berechtigte Polizist:innen im Jahr 2020 Zugriff auf fast 40 übergreifende Datenbestände, darunter auch die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister.

Wenn nun in einem Bundesland Rechtsextreme die Kontrolle übernehmen, Personal in der Polizei austauschen und missbräuchlich auf derartige Informationen zugreifen, um etwa politische Gegner:innen zu identifizieren und zu verfolgen, ist das ein mit aktuellen Mitteln kaum beherrschbares Problem. „Dann wäre natürlich denkbar, dass ein solches Land auch Informationen an Parteiorganisationen in anderen Ländern weitergibt“, sagt Thiel.

Ein Land aus den Informationsverbünden auszuschließen, ist bislang nicht vorgesehen. Thiel kann sich das aber vorstellen, in engen Grenzen. In einem Gastbeitrag für Verfassungsblog schreibt er, dass man beispielsweise das BKA-Gesetz darum ergänzen könnte, „bestimmte teilnahmeberechtigte Behörden für einen begrenzten, jeweils verlängerbaren Zeitraum vom Zugriff auf das Verbundsystem auszuschließen“ – als letztes Mittel, unter strikten sachlichen Voraussetzungen und nach einem strengen Verfahren.

Ähnlich wie bei der Polizei gibt es gemeinsame Datensammlungen auch beim Verfassungsschutz. Hier hat der Bundesverfassungsschutz eine zentrale Funktion für das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ NADIS, in dem Bundes- und Landesverfassungsschutzämter Informationen teilen. Im kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist von möglichen Schutzvorkehrungen gegen einzelne Landesämter jedoch nichts zu sehen.

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In Sachsen-Anhalt ist die Gefahr, dass eine potenzielle rechtsradikale Regierung Verfassungsschutz-Informationen missbrauchen könnte, inzwischen sehr konkret. Thiel sagt: „Ich denke, dass wir uns überlegen sollten, wie wir mit diesen Fragen umgehen und sie nicht erst dann angehen, wenn es soweit ist.“ Er würde eine zeitlich begrenzte und streng kontrollierte Einschränkung des Informationsaustausches für einen „gangbaren Weg“ halten.

„Härtere Gangart von Seiten des Bundes“

Aber bei all den Szenarien: Was könnte man dagegen tun? Landesrechtlich sieht Thiel keine großen Chancen. „Alles was man jetzt gesetzlich regelt, kann von einem Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten problemlos geändert werden“, so der Polizeirechtler. Das heißt: Gesetze sind schnell andere. Und selbst wenn sie verfassungswidrig sind, dauert es vor Gerichten lange, sie wieder korrigieren zu lassen.

Er glaubt, dass es Schutzvorkehrungen vor allem „im tatsächlichen Bereich“ braucht. Eine Stärkung der Justiz, eine gute personelle Ausstattung für Verwaltungsgerichte und interne Kontrollstellen bei der Polizei. All das kann auch angegriffen werden, das ist klar. Wenn alles schiefgeht, bliebe am Ende vor allem eine „härtere Gangart von Seiten des Bundes“. Was heißt das?

Das hat GdP-Vize Sven Hüber in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum“ beschrieben. In seinem Text erinnert er an Artikel 91 des Grundgesetzes. Der besagt, dass die Bundesregierung Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen kann, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst bekämpfen kann oder will. Laut Hüber sei das vorstellbar, wenn „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“.

Für seinen Beitrag, in dem er Polizist:innen dazu aufruft, die AfD weder zu wählen, zu unterstützen oder Mitglied zu sein, bekam Hüber eine Menge Gegenwind. Mehrere GdP-Mitglieder und der Landesverband NRW distanzierten sich, Bild und andere gruben in der DDR-Vergangenheit Hübers.

Der Ausgabe des Mitgliedermagazins beigelegt war auch ein How-To zur Remonstration in Scheckkartengröße. Denn für Beamt:innen – nicht nur bei der Polizei – gibt es das Recht zu remonstrieren. Das heißt, sie dürfen – oder müssen sogar – ihre Bedenken äußern, wenn sie annehmen, dass eine Anweisung unrechtmäßig ist. Zwei Ebenen von Vorgesetzten müssen sie durchlaufen, bevor sie bei der Ausführung von Anweisungen von ihrer persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit befreit sind. Doch wenn die Anweisung die Würde des Menschen verletzt oder die Beamt*innen sich bei der Ausführung offensichtlich strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, bleiben sie in jedem Fall haftbar. „Aber auch dann kann es problematisch sein, eine Anweisung zu verweigern, weil die Remonstrierenden mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen“, so Thiel. „Denn wenn am Ende der Vorgesetzte sagt ‚Es wird so gemacht, wie ich es gesagt habe’, sind die Möglichkeiten als Beamtin oder Beamter begrenzt.“ Wie auch bei anderen Optionen: Der Weg über die Gerichte existiert, dauert aber im Ernstfall viel zu lange.

Wie relevant Remonstrationen in der Praxis sind, ist schwer einzuschätzen. Auswertbare Zahlen dazu und aussagekräftige Auswertungen etwaiger Effekte fehlen.

Ein Diskurs über den Schutz der Demokratie

„Unsere gesamte Rechts- und Verfassungsordnung ist darauf angelegt, dass alle sich an die Regeln halten“, sagt Thiel. Wie verletzlich derartige Systeme sind, zeigt sich auch, wenn sich in der EU Mitgliedstaaten nicht an vereinbarte Regeln halten. Zwar gibt es Sanktionsmechanismen wie Vertragsverletzungsverfahren. Doch bei der früheren Orban-Regierung in Ungarn beispielsweise führten zahlreiche dieser Verfahren nicht dazu, dass die Regierung ihren Kurs änderte.

Thiel sagt: „Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie wir unsere Demokratie schützen können.“ Dass ein solcher nicht leicht zu führen sein wird, ist dem Polizeirechtler klar. Die Kluft zwischen denen, die zur AfD neigen, und denen mit einer klaren Gegnerschaft sei groß, so Thiel. „Ich fürchte, dass leider ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung die Notwendigkeit eines Diskurses überhaupt nicht anerkennt. Und das macht es natürlich unglaublich schwierig“, sagt er. In den verbleibenden drei Wochen, die im schlimmsten Fall bis zum Ernstfall bleiben, wird das nicht gelingen. Doch das solle nicht dazu führen, dass Bund und andere Länder das Thema gar nicht angehen.

Eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Bedrohung hätte es etwa bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben. „Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD?“ titelte dazu etwa der Tagesspiegel. Doch auf die Liste der öffentlichen Beschlüsse hat das Thema es nicht geschafft. Es helfe nicht, „ein Schreckgespenst an die Wand zu malen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

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Protest: Künstler verwirrt KI-Überwachung mit Hypnose-Shirt

17. August 2026 - 16:56

Ein Künstler zeigt mit einem besonderen Hemd, wie automatische Videoüberwachung ausgetrickst werden kann. Es geht ihm dabei weniger um den Trick an sich, als um grundsätzliche Kritik an der invasiven und intransparenten Technologie.

Laut dem Künstler kann das T-Shirt Erkennungssoftware verwirren. – Alle Rechte vorbehalten: Simon Weckert

Der Künstler Simon Weckert hat nach eigener Aussage Kleidungsstücke entworfen, die zumindest beim Objekterkennungssystem YOLO dazu führten, dass die Träger:innen nicht automatisch als Personen erkannt werden.

Auf den ersten Blick wirke das „Digital Camouflage“ genannte Outfit wie „Kleidung mit einem abstrakten, fast hypnotischen Muster“, schreibt der Künstler auf seiner Webseite. Tatsächlich sei der Stoff jedoch so konzipiert, dass er die Objekterkennungsalgorithmen verwirre, die in Überwachungs‑, Sicherheits- und autonomen Systemen zum Einsatz kommen würden. Der Künstler verweist bei seinem Projekt auch auf die KI-Videoanalyse am Berliner Kottbusser Tor. Ob die Kleidung bei diesem spezifischen Erkennungssystem genauso funktioniert wie in seiner Testumgebung, ist allerdings nicht bekannt.

Techniken, die Gesichts- und Objekterkennung zumindest vorübergehend austricksten, wurden in den letzten Jahren immer wieder erfunden und präsentiert. So stellte beispielsweise Adam Harvey 2019 auf dem Chaos Communication Congress Schminkformen vor, die Gesichtserkennung in die Irre führten. Auch der Sicherheitsforscher Bill Swearingen hatte zuletzt sogenannte „Adverserial Pattern“ entwickelt, die Erkennungssysteme verwirren.

Überwachungssysteme lernen schnell

Kritiker:innen solcher Abwehr-Konzepte führen an, dass diese Techniken nur sehr kurz funktionierten und die Nutzer:innen in falscher Sicherheit wiegen würden. Denn die Unternehmen hinter Überwachungssystemen lernen ihre Software schnell auf die Ausweichmuster an und verbessern so die Technik. Das zeigte sich auch während der Corona-Pandemie, wo die Systeme erst Schwierigkeiten hatten, Maskenträger zu erkennen, dann aber immer besser darin wurden.

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Letztlich handelt es sich um ein Katz- und Mausspiel – wirkliche Abwehr von invasiven Überwachungstechniken wie der Gesichts- und Verhaltenserkennung wird letztlich nur über den politischen Weg und Gesetze funktionieren, die diese Techniken verbieten oder drastisch einschränken.

Dass sein Kunstwerk keine Lösung für das Problem der Überwachung ist, ist dem Künstler selbst auch klar: „Das Werk ist kein Mittel, um sich der Polizei zu entziehen, und es ist kein Versprechen auf Anonymität“, schreibt er selbst. Es sei ein Testbild für uns alle. „Wenn ein Überwachungssystem durch ein Stück Stoff außer Kraft gesetzt werden kann, wie viel Vertrauen sollten wir dann in es setzen, bevor wir es auf den öffentlichen Raum loslassen?“

Weckert fällt schon seit Jahren mit Kunst auf, die das Digitale ins Zentrum stellt. Im Jahr 2020 lief er mit einem Handkarren und 99 Telefonen langsam eine Straße entlang und simulierte so auf Google Maps einen Stau, den es gar nicht gab.

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Polizeigesetz Schleswig-Holstein: „Direkt aus dem Roman 1984“

17. August 2026 - 16:11

Das neue Polizeigesetz von Schleswig-Holstein soll eines der härtesten Deutschlands werden. Die Gruppe Freiheitsfoo analysiert es in einem 22seitigen Gutachten. Ihr Ergebnis: Der Entwurf ist eine Bedrohung für die Demokratie.

Protest gegen die Polizeigesetz-Erweiterung in Kiel. – Alle Rechte vorbehalten: Polizeigesetz SH stoppen, Bearbeitung netzpolitik.org

Die schwarz-grüne Regierung von Schleswig-Holstein will dem Land eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands verpassen. Es soll zahlreiche KI-gestützte Überwachungsmaßnahmen erlauben. Michael Ebeling von Freiheitsfoo, einer Gruppe engagierter Privatsphäre-Fans, sieht in dem Gesetzentwurf eine „bedrohlich umfangreiche Erweiterung der Befugnisse und Werkzeuge für die Landespolizei“. Er fürchtet vor allem das Missbrauchspotenzial „zur Unterdrückung kritischer und demokratischer Bewegungen“.

Laut einer Analyse von Freiheitsfoo ist das Gesetz nicht nur höchst invasiv, sondern gar eine Gefahr für die Demokratie. Hier zeichnen wir die Grundzüge der 22-seitigen Kritik nach.

Der Gesetzentwurf hat den Landtag von Schleswig-Holstein bereits in erster Lesung passiert. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung es per Änderungsantrag noch einmal verschärft. Gerade werden die Details im Innenausschuss verhandelt. Die dort vertretenen Parteien haben 58 Gruppen und Privatpersonen (Hinweis: Darunter auch den Autor dieses Artikels) aufgefordert, Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Die Gruppe Freiheitsfoo hat ihre Stellungnahme unaufgefordert erstellt und nicht nur netzpolitik.org zukommen lassen, sondern nach Eigenaussage auch allen Innenausschuss-Mitgliedern, die per E‑Mail erreichbar sind.

„Das kann kein gutes Ende nehmen“

Die Gruppe kritisiert das „Aufbohren polizeilicher Freiheiten“, das mit dem Entwurf vorgenommen werde. Denn derartige Freiheiten seien bislang so gut wie nie zurückgenommen worden, das könne „kein gutes Ende nehmen“. Je weiter die Überwachung automatisiert werde, desto stärker sinke die Hemmschwelle zu ihrer Nutzung und desto unkontrollierbarer werde sie, gibt Freiheitsfoo zu bedenken. Das vorliegende Gesetz wirke „als würde es direkt aus dem Roman 1984 oder anderen dystopischen Science-Fiction-Vorstellungen stammen“.

Der Gesetzentwurf erlaubt, Menschen auch schon bei einer drohenden Gefahr bis zu zwei Monate in Gewahrsam zu nehmen. Das ermöglicht laut Freiheitsfoo einen großen Spielraum für Missbrauch. Die Freiheit von Menschen werde zum „Spielball von Prognosen“. Der Entwurf ermögliche damit „Strafen ohne Straftat“.

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Mit dem Entwurf werden auch die Möglichkeiten erweitert, den Aufenthaltsort von Menschen mittels elektronischer Fußfesseln zu kontrollieren. Dies ist bereits die zweite Ausweitung, seitdem diese Technologie im Jahr 2020 der Landespolizei zugänglich gemacht wurde. Zunächst durfte sie nur zur Abwehr terroristischer Gefahren eingesetzt werden und dann auch zur Abwehr einer konkreten Gefahr für eine Person. Künftig soll nicht einmal mehr eine konkrete Gefahr nötig sein.

„Alles, was irgendwie erlaubt sein könnte“

Videoüberwachung soll der Entwurf auch schon dort erlauben, wo mit Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu rechnen ist – darunter können auch Störungen der Nachtruhe fallen. Zusätzlich soll eine Software das Verhalten der Gefilmten analysieren. Freiheitsfoo kritisiert den dadurch entstehenden Anpassungsdruck. „Menschen, die sich beobachtet fühlen, verhalten sich nachweislich anders, sie werden angepasster. Dabei braucht eine lebendige Gesellschaft gerade Abweichung, Widerspruch und unangepasstes Verhalten“, schreibt die Gruppe.

Mit dem Entwurf sollen auch gleich zwei Varianten der biometrischen Fernidentifizierung erlaubt werden. Zum einen die Suche nach bestimmten Gesichtern in den Streams von Überwachungskameras, zum anderen die Suche nach bestimmten biometrischen Merkmalen im Internet. „Es scheint so, als müsste alles, was irgendwie erlaubt sein könnte, gemacht werden“, schreibt Freiheitsfoo dazu.

„Extrem gefährlich“

Mit den Befugnissen erhalte die Polizei die Möglichkeit, in der Öffentlichkeit an praktisch jedem Ort zu jedem Zeitpunkt eine Person mittels Videoüberwachung zu identifizieren, die sich gerade dort bewegt. „Ein Blick auf autoritäre Staaten und die Vergangenheit zeigt, dass das extrem gefährlich ist, kann doch so jegliche Opposition einfach unterdrückt werden“, schreibt Freiheitsfoo. Die Gruppe sieht darin eine Gefahr für die Demokratie.

Der Entwurf soll auch Datenanalysen nach Palantir-Art erlauben – „zur Gewinnung neuer Erkenntnisse“. Freiheitsfoo kritisiert die maximale Vagheit dieser Formulierung. Zudem seien die Datenquellen, die dabei einbezogen werden dürfen, kaum limitiert. Gerade bei Daten aus Funkzellenabfragen drohe die standardmäßige Auswertung von beispielsweise Standortprotokollen unbeteiligter und unschuldiger Personen. Mit der Datenanalyse würden Maßnahmen gegen Einzelpersonen auf Basis maschineller Einschätzungen eingeleitet, fürchtet Freiheitsfoo.

Indem das Gesetz die genauen Bestimmungen zu den Befugnissen in noch zu schaffende Verwaltungsvorschriften auslagere, verlagere der Gesetzgeber das Problem, dass viele der Vorschriften kaum verfassungsgemäß umsetzbar sind, auf die nachgelagerte Ebene. „Irgendwie soll der Datenschutz nachträglich hergestellt werden – nach einem Gesetz, das ihn praktisch aushebelt. Das ist kein Datenschutz by Design, das ist ein Desaster“, schreibt Freiheitsfoo.

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Mittels Änderungsantrag hat Schwarz-Grün nachträglich die Befugnis hinzugefügt, anlasslos in Autos zu filmen, um Fahrer*innen aufzuspüren, die illegalerweise ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. „Das baut eine Überwachungsinfrastruktur sondergleichen auf“, so die Stellungnahme. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht ansatzweise gegeben.

„Beinahe unbegrenzte Möglichkeiten“

Mit dem Entwurf werden auch die Möglichkeiten zu verdachtsunabhängigen Kontrollen erweitert, beispielsweise an Orten, an denen internationaler Verkehr stattfindet. „Das ermöglicht beinahe unbegrenzte Möglichkeiten zur polizeilichen Kontrolle an Bahnhöfen und auf Straßen“, schreibt Freiheitsfoo.

Auch die verdeckte Überwachung wird ausgebaut, soll künftig schon bei Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ eingesetzt werden dürfen. Diese Formulierung erlaube eine sehr weite Auslegung.

Es brauche, so Freiheitsfoo, dringend eine Gesamtbetrachtung der Polizeimaßnahmen und wie diese im Zusammenwirken völlig unkontrolliert Freiheiten einschränken. „Das lässt das Gesetz vollkommen vermissen“, schreibt die Gruppe.

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Bundeskartellamt: Apple muss Tracking-Schutz anpassen

17. August 2026 - 14:20

Werbefirmen und Zeitungsverlagen war Apples Tracking-Schutz für iPhones schon lange ein Dorn im Auge. Nun hat das Kartellamt entschieden, dass der Konzern das System deutlich anpassen muss. Für Nutzer:innen bedeutet das wohl längere und kompliziertere Einwilligungs-Abfragen.

Streit um das Tracking auf iPhones – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Bagus Hernawan

Seit fünf Jahren können Nutzer:innen von iPhones den Apps auf ihrem Telefon mit wenigen Klicks das Datensammeln untersagen. Nun muss Apple sein App Tracking Transparency Framework (ATTF) drastisch überarbeiten, wie das Bundeskartellamt heute mitteilte. Unter anderem sollen Drittanbieter mehr Platz bekommen, um für die Zustimmung zu Tracking und personalisierter Werbung werben zu können.

Apple muss die Einwilligungsabfrage künftig so gestalten, dass Nutzer:innen nicht dazu geleitet werden, das Tracking durch Drittanbieter abzulehnen. Konkret muss der Konzern auf abschreckende Symbole und sprachliche Elemente verzichten. „Unter anderem werden die bisher verwendete ‚Warnhand‘ und der von App-Herausgebern als alarmierend wahrgenommene Begriff ‚Tracking‘ nicht mehr verwendet“, erklärt das Kartellamt in einem FAQ zu der Entscheidung.

Um sich selbst keinen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, muss Apple zudem die Einwilligungsabfrage für das hauseigene Tracking zu Werbezwecken an die für das Tracking durch Dritte angleichen.

Meilenstein beim App-Datenschutz

Die Entscheidung ist das Ergebnis eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens, dass das Bundeskartellamt 2022 begonnen hatte. Der Tech-Konzern hatte ATTF 2021 eingeführt und damit einen Meilenstein beim Datenschutz geschaffen. Erstmalig erhielten iPhone-Nutzer:innen eine einfache und übersichtliche Möglichkeit, bei der Installation und in den Einstellungen ihres Smartphones einzelnen Apps das Tracking zu erlauben oder zu untersagen. Hierdurch wird unter anderem die Werbe-ID ausgeschaltet, die Apple jedem Telefon zuordnet.

Diese ID kann genutzt werden, um Profile von Menschen zu erstellen, denn werbefinanzierte Apps sammeln in der Regel umfangreiche Daten über Nutzer:innen – von metergenauen Standortdaten über Geräteinfos bis zu abgeleiteten Interessen. App-Anbieter teilen diese Daten mit einer unüberschaubaren Zahl von Werbefirmen, damit diese ihre Werbung personalisieren können.

Wie Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen, werden solche Daten teilweise jedoch auch für andere Zwecke verwendet. So landeten etwa Milliarden metergenauer Standortdaten von deutschen Telefonen bei Databrokern, die mit dem Verkauf ein Geschäft machen. Um sich vor solchen Gefahren zu schützen, ist die Verweigerung im Rahmen des ATTF ein wichtiger Baustein.

Werbe- und Zeitungsverbände wollen weiter tracken

Das Verfahren gegen gegen den Tracking-Schutz hatten deutsche Digital‑, Medien- und Werbeverbände angestoßen, die sich durch Apples ATTF benachteiligt fühlten. Organisationen wie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft, der Medienverband der freien Presse und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger wollten erreichen, dass Apple keine eigenen Datenschutzmaßnahmen einführen darf, die andere Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken.

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Die Folgen des ATTP gelten tatsächlich als groß. Allein Meta rechnete im ersten Jahr nach der Einführung wegen des erschwerten Trackings von Apple-Nutzer:innen mit Umsatzeinbußen von zehn Milliarden US-Dollar. Der Social-Media- und Werbe-Konzern ist Mitglied des Bundesverbands der Digitalen Wirtschaft, der an der Beschwerde beteiligt war.

Apple machte geltend, dass das Datenschutz-Feature zulässig sei, weil der Konzern sich durch ein besonders hohes Datenschutzniveau im Wettbewerb positionieren könne.

In dieser grundsätzlichen Frage gab das Kartellamt Apple recht: Selbst als marktmächtiges Unternehmen dürfe es grundsätzlich Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer:innen erlassen, auch wenn diese über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Abfragen werden länger und komplizierter

Allerdings muss Apple sicherstellen, die Konkurrenz dabei nicht zu benachteiligen. Denn auch Apple selbst sammelt Daten und nutzt sie für Werbezwecke. Insbesondere mit Werbung im App-Store hat sich der Konzern in den vergangenen Jahren eine relevante Einkommensquelle erschlossen.

Die Einwilligungsabfragen für das Tracking durch Apple seien im Vergleich zu dem durch Dritte so gestaltet gewesen, dass Nutzer:innen eher ihre Zustimmung geben. App-Anbieter sollen nun die Möglichkeit bekommen, auf 4.000 Zeichen „die Relevanz und die Vorteile personalisierter Werbung für ihre Geschäftsmodelle besser erläutern“ zu können, so das Kartellamt.

Drittanbieter bekommen zudem die Möglichkeit, Nutzer:innen darüber zu informieren, dass sie innerhalb der App bereits eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt haben. Apps können zudem die Abfrage dieser Datenschutz-Einwilligung in die ATTF-Abfrage integrieren, indem sie dort einen Button einfügen und auf eine zweite Ebene des Systems verlinken.

Für Nutzer:innen heißt das: Die Abfragen werden bald wohl länger und komplizierter.

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„Unser Ziel ist ausdrücklich nicht, möglichst hohe Zustimmungsraten für personalisierte Werbung zu erreichen“, sagt dazu Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Entscheidend sei, dass Nutzerinnen und Nutzer frei und informiert entscheiden können. „Wer seine Daten nicht für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen möchte, muss dies genauso frei und informiert entscheiden können wie jemand, der einer solchen Nutzung zustimmen möchte.“ Die neuen Abfragen sollten diese Entscheidung künftig besser ermöglichen.

Vier Monate Zeit für Umsetzung

Das Kartellamt hat das Verfahren auf Basis relativ neuer Regeln zum Wettbewerbsschutz in der digitalen Welt geführt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ermöglicht der Behörde eine besondere Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben.

Das Bundeskartellamt hatte die überragende marktübergreifende Bedeutung Apples im April 2023 festgestellt. Das Unternehmen kontrolliert mit seinen Betriebssystemen und dem App Store eine zentrale Infrastruktur für den Vertrieb von Apps auf seinen Geräten, Zugleich bietet es auch selbst Apps und Werbeflächen an.

Der Bundesgerichtshof bestätigte Apples marktbeherrschende Stellung im März 2025. In der Folge hatte das Unternehmen nach Angaben des Kartellamtes daraufhin Maßnahmen vorgeschlagen, um der Weisung der Behörde gerecht zu werden. Diese seien im Dezember getestet und erneut angepasst worden.

Das Kartellamt hat das Verfahren nun abgeschlossen und erachtet die Maßnahmen als bindend. Apple hat nun vier Monate Zeit für die Umsetzung. Die Zusagen gelten für sieben Jahre und sollen von einem Monitoring Trustee überwacht werden, einem Treuhänder im Auftrag des Kartellamtes.

Apple hat zum Veröffentlichungszeitpunkt auf eine kurzfristige Bitte um Stellungnahme noch nicht reagiert. Wir ergänzen gegebenenfalls ein Statement.

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Bezahlkarten für Geflüchtete: „Hoffentlich geht diesmal alles gut“

17. August 2026 - 7:43

Immer mehr Asylbewerber*innen müssen zum Bezahlen spezielle, stark funktionsbeschränkte Karten benutzen. Wir haben eine Betroffene bei einem Einkauf begleitet. Ihr Beispiel zeigt, wie kompliziert und oft demütigend das Leben mit diesen Karten ist.

Mit der Bezahlkarte wird schon der Kauf von ein paar Trauben zum Abenteuer (Symbolbild). – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Inga steht in einer Supermarktschlange und wartet darauf, dass sie abkassiert wird. Was für andere ein ganz gewöhnlicher Moment ist, ist für sie ein Abenteuer. Ein Erlebnis mit ungewissem Ausgang. Eine Herausforderung. In der Schlange vor der Kasse steht Inga unter Druck.

Diese Geschichte handelt eigentlich nur von einer jungen Frau, die ihrem Kind Trauben kaufen möchte. Aber gleichzeitig ist es auch eine Art Gruselgeschichte, denn es geht darin zentral um Angst. Die junge Frau, von der dieser Text handelt, nennen wir sie Inga, hat viele Ängste. Und wer in ihrer Lage wäre, hätte diese Ängste wohl auch.

Inga hat Angst um ihre Sicherheit. Wenn sie in ihrer ostdeutschen Kleinstadt unterwegs ist, passiere es immer wieder, dass ihr Menschen gemeine Dinge zurufen, sagt sie. Rassistische Beschimpfungen oder „Geh zurück nach Hause“. Inga lebt mit ihrem Kind in einem Container-Camp für Geflüchtete. Vor den Mitarbeiter*innen des Camps hat sie ebenfalls Angst. Denn was ist, wenn diese vor der Einwanderungsbehörde negativ über sie sprechen – gefährdet das dann ihr Asylverfahren?

Was ist, wenn die Karte streikt?

Inga lebt – das ist der Anlass dieses Textes – mit einer Bezahlkarte. Die verursacht bei ihr weitere Ängste. Was ist, wenn Sie es nicht schafft, das Geld von der Bezahlkarte herunter zu bekommen – und deshalb ihr Deutschlandticket oder ihren Handyvertrag nicht bezahlen kann? Und was ist, wenn die Bezahlkarte im entscheidenden Moment streikt?

Die Karte habe schon öfters nicht funktioniert. „Ich weiß vorher nie, ob sie geht oder nicht“, sagt Inga. Das merkt sie erst an der Kasse. Es sei schon mehrfach vorgekommen, dass sie ein Geschäft unverrichteter Dinge habe verlassen müssen. „Das war demütigend“, sagt sie.

Die Frage nach der Funktionsfähigkeit der Karte bedrückt sie gerade ganz akut. Denn Inga möchte jetzt im Supermarkt mit der Bezahlkarte Trauben für ihre Tochter kaufen. „Hoffentlich geht diesmal alles gut“, hat sie vor Betreten des Geschäftes gesagt.

Ein sehr restriktives Bezahlinstrument

Immer mehr Städte und Landkreise setzen auf Bezahlkarten, wenn es darum geht, Asylbewerber*innen die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen. Berlin hat das Zahlungsmittel vergangene Woche eingeführt. Damit werden Bezahlkarten nun in allen Bundesländern genutzt. Laut der Initiative Nein zur Bezahlkarte verursacht das System bei den Kommunen, die die Karten ausgeben, hohen Aufwand. Zudem seien auch die Kosten für die kommunalen Kassen erheblich.

Eingeführt wurden die Karten mit dem Argument, dass man damit verhindern könne, dass Geflüchtete Geld in die Heimat transferieren. Deshalb sind damit Überweisungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich und oft können monatlich nur maximal 50 Euro abgehoben werden.

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Für die Menschen, die damit leben müssen, ist das ein ernstes Problem. „Bargeld ist so wichtig“, sagt Inga. Sie braucht es beispielsweise, um damit auf Kleinanzeigen einen Kinderwagen zu kaufen, oder um in Geschäften zu bezahlen, die die Bezahlkarte nicht akzeptieren. Das sind, so Inga, die Tafeln, ein Laden für günstige Kleidung und auch einige Apotheken. Auch die Kita-Gebühren muss sie bar bezahlen oder mal ein Eis für ihr Kind. „Kleine Dinge mit großem Gewicht“, sagt Inga dazu. Der Afroshop und der türkische Supermarkt, die sie gerne besucht, würden die Karte zwar akzeptieren, aber einen saftigen Aufpreis dafür nehmen, dass sie damit einkaufen darf.

Und auch Überweisungen sind für Inga eigentlich ein elementarer Bestandteil des Alltags in Deutschland. Das Deutschland-Ticket bezahlen, einen Handy-Vertrag abschließen, Dinge online kaufen – für so etwas muss man Geld überweisen – oder abbuchen lassen können. Eigentlich sollte auch das mit den Karten gehen, aber in der Praxis gibt es immer wieder Probleme. Überweisungen und Abbuchungen müssen teils manuell freigeschaltet werden, das ist ein hoher Verwaltungsaufwand. Für Inga ist das quasi nicht nutzbar. Es gibt zwar eine App zur Karte und darin einen Button, auf dem „Transfer“, also „Überweisung“ steht, doch wenn Inga den drückt, wird sie einfach nur ausgeloggt.

Eine mittlere Odyssee

Inga hat oft versucht, ein Konto zu eröffnen – zunächst bei der Sparkasse im Ort. Die weigerte sich angeblich mit dem Verweis darauf, dass Inga ja bereits die Bezahlkarte habe. Die Sparkasse in einer anderen Stadt habe sich ebenfalls geweigert, für sie ein Konto zu eröffnen, weil Inga nicht dort lebt. Doch eigentlich hat jede Person Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, die sich rechtmäßig in der EU aufhält.

Letztlich fand Inga eine Bank, die ihr ein Konto gab. Rund acht Euro koste sie das im Monat. Um Geld auf dieses Konto zu transferieren und davon dann ihr Deutschlandticket und ihren Handyvertrag zu zahlen, muss Inga eine mittlere Odyssee absolvieren.

Zunächst fährt sie mit dem Bus zu einem Supermarkt oder einer Drogerie – irgendein Geschäft, von dem sie weiß, dass es ihre Karte akzeptiert. Dort kauft sie Gutscheine. Manchmal muss sie sich, so erzählt Inga, vor den Angestellten rechtfertigen. Sie würden wissen wollen, wofür sie die Gutscheine braucht. Manche würden sich auch weigern, ihr welche zu verkaufen. Dann muss sie ein anderes Geschäft suchen oder zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

Mit den Gutscheinen steigt Inga in den Zug nach Berlin. Dort gibt es zu bestimmten Terminen Gutscheintausch-Events. Solidarische Menschen, die keine Bezahlkarte nutzen müssen, tauschen die Gutscheine gegen Bargeld. Das Bargeld bringt Inga dann zu ihrer Bank. Sie zahlt es am Schalter ein, um dann über das Konto ihre finanziellen Verpflichtungen zu decken.

„Das ist wie ein Job“

Problematisch sei auch, dass es für jede geflüchtete Person pro Event meist nur 50 Euro Bargeld gäbe. Denn sehr viele Geflüchtete wollen den Service nutzen, doch die Zahl der Menschen, die ihre Gutscheine gegen Bargeld tauscht, ist noch vergleichsweise gering. Das heißt, Inga muss ziemlich oft nach Berlin. „Das ist wie ein Job. Dabei wollte ich mich doch eigentlich auf das Deutsch-Lernen fokussieren“, sagt sie. Sie spricht meist Englisch, auf Deutsch fühlt sie sich noch unsicher.

In ihrem Heimatland war Inga Ärztin, sagt sie. Sie hofft, dass sie auch in Deutschland bald wieder arbeiten kann. Pflegerin würde ihr schon reichen. Hauptsache etwas tun statt dieser quälenden Langeweile im Camp. Sie sagt, die Unsicherheit, die das Asylverfahren mit sich bringt, sei schwer zu ertragen.

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Und verhindert die Karte denn nun die sogenannten Rücküberweisungen in die Heimat? Inga lacht. Dafür müsse ja erst einmal Geld übrig bleiben am Ende des Monats. Etwa 750 Euro stehen einer Person mit Kind monatlich zu. Mehr als 50 Euro bleibe auch bei größter Sparsamkeit nicht übrig, sagt Inga.

Die Supermarkt-Kassiererin als Endgegner

Inga hat noch eine weitere Angst. Sie fürchtet eine spezielle Supermarkt-Kassiererin. Die ist blond und tätowiert. Inga sagt, die Kassiererin habe sie auf dem Kieker. Wenn sie bei ihr etwas bezahlen wolle, schaue diese immer extragründlich in ihren Kinderwagen. Inga glaubt, die Kassiererin hält sie für eine Diebin. Häufig drehe sie wieder um, wenn sie durch die Scheiben sieht, dass diese Frau an der Kasse sitzt.

Gerade ist nur eine Kasse geöffnet. Und an der sitzt genau diese Kassiererin. Vor der Tür zögert Inga kurz. Aber sie möchte ihr Kind gesund ernähren und dazu gehört eben auch frisches Obst. Vor allem Trauben liebt es, erzählt Inga. Also gibt sie sich einen Ruck und betritt den Markt.

Als Inga ihr Guthaben prüft, zeigt die App, mit der die Bezahlkarte verknüpft ist, 0,00 Euro. Ein Fehler. Inga kennt das schon. Sie schließt die App und öffnet sie nochmal. Dann steht die Anzeige bei etwas über zwei Euro. Mehr hat sie für diesen Monat nicht.

Der Moment der Entscheidung

Die Trauben sind zum Glück günstiger, die 500-Gramm-Schale kostet 1,79 Euro. Inga stellt die Plastikbox auf das Kassenband neben sich. Die Kassiererin arbeitet die Kunden ruppig ab. Inga rückt vorwärts und ist dann dran. Die Kassiererin scannt, ruft den Preis auf und beachtet Inga sonst nicht weiter.

Inga sagt „mit Karte“, hebt ihre Geldbörse auf Höhe des Kartenzahlgeräts und zückt erst dann die Plastikscheibe. Inga hält die Karte an das Gerät und will schon weggehen, da ruft die Kassiererin: „Halt!“ Inga zuckt zusammen. Die Kassiererin sagt: „Das arbeitet noch.“ Sie zeigt auf den sich drehenden Kreis auf dem Gerät. Inga hält die Luft an.

Die Zahlung geht diesmal durch. Der Kreis verschwindet, die Bestätigung erscheint. Die Kassiererin sagt: „Das war’s.“ Inga verlässt eilig den Markt.

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Kategorien: Externe Ticker

KW 33: Die Woche, in der die Regierung ihre Geheimdienstreform beschloss

15. August 2026 - 9:01

Die 33. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 136.288 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

am Mittwoch hat die Bundesregierung ihr gut 700 Seiten starkes Geheimdienstpaket beschlossen. Eine Überraschung war das nicht, der Kabinettstermin stand schon eine Weile fest. Auch was drin steht, war absehbar. Im Vergleich zur Entwurfsfassung hat sich nur wenig geändert. Die Stellungnahmen, die Datenschutz-Fachleute und Verbände der Zivilgesellschaft unter höchstem Zeitdruck zu dem Gesetzentwurf verfasst und eingeschickt hatten, sind zu weiten Teilen ungehört geblieben.

Wenig überraschend war auch die Berichterstattung zur Kabinettssitzung am Mittwoch. Eine „neue Ära“ breche an, Deutschland bekommt jetzt „echte“ Geheimdienste, die deutschen Spione sollen „zurückschlagen“ dürfen. Immerhin, ein paar kritische Stimmen haben es auch in die Schlagzeilen geschafft. Die meiste Aufregung gibt es darüber, dass der Entwurf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten über Bord schmeißt. Kritiker:innen warnen vor einer Geheimpolizei und einem Verfassungsbruch.

Die Befürworter:innen der Reform haben dagegen keine guten Argumente.

Die frischgebackene Chefin des Kanzleramts – wo auch die bundesdeutsche Geheimdienstkoordination liegt – Nina Warken (CDU) behauptete im Tagesthemen-Interview: „Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot.“ Nur um in einem Nachsatz hinzuzufügen, dass „in besonderen Fällen“ dann aber auch beispielsweise der Verfassungsschutz eingreifen könne. Manchmal bleibt es also doch nicht dabei.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), tut hingegen gar nicht erst so, als würde das Trennungsgebot beibehalten. Er sagte gegenüber AFP, dass die heutige Lage die Trennung zwischen Informationssammlung und Gefahrenabwehr nicht mehr zulasse – auch wenn das Trennungsgebot „aus guten historischen Gründen“ entwickelt worden sei.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht das, was er gut kann: Er wischt Bedenken vom Tisch und spricht lieber von einem „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Es geht eben nicht anders, den Dammbruch präsentiert er lieber als alternativlose Revolution angesichts von „hybriden Bedrohungen“ und „fremden Mächten“.

Beharren, relativieren, ignorieren. Dass es keinen besonders souveränen Umgang mit der Kritik zum Trennungsgebot gibt, ist bezeichnend. Denn gerade dass das Trennungsgebot eine Vorgabe der Alliierten zur Gründung des heutigen Verfassungsschutzes und eine historische Lehre ist, macht es ungeheuerlich, es gerade jetzt anzugreifen – drei Wochen vor einer Landtagswahl, bei der Rechtsradikale nach der Macht greifen. Denn die „historischen Gründe“, die niemand infrage stellt, sind heute gegenwärtiger denn je.

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anna

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