«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
netzpolitik.org
Transparenzbericht 2. Quartal 2025: Unsere Einnahmen und Ausgaben und mehr Reichweite
Unser Projekt Reichweite nimmt Form an. Dafür sind auch neue Menschen ins Team gekommen. Wir freuen uns gemeinsam mit ihnen auf das, was kommt. Und zappen häufiger zum Kinderkanal.
In die weite Ferne richtet sich der Blick. – Public Domain William Merritt Chase – Landscape – Shinnecock, Long IslandWir haben uns ein Ziel gesetzt: mehr Reichweite. Das kann erstmal vieles bedeuten. Beim Auto ist es die Zahl der Kilometer, die mit einer Tankfüllung oder Akkuladung zurückgelegt werden. In der Werbung geht’s um möglichst viele Menschen, die eine Anzeige zu sehen bekommen. Wir aber wollen vor allem neue Leser:innen erreichen. Denn wir sind überzeugt, dass unsere Artikel noch weit mehr Menschen interessieren könnten – vor allem jene, die uns vielleicht bislang gar nicht kennen.
Drei Dinge möchten wir dafür in den kommenden Monaten tun. Erstens frischen wir unsere Website auf. So viel sei verraten: Wir sichten bereits die ersten Entwürfe und sind schon sehr gespannt, wie ihr den neuen Anstrich finden werdet! Zweitens hat vor wenigen Tagen Fio bei uns angefangen. Als Werkstudierender wird er uns dabei unterstützen, unsere Texte, Recherchen und Kampagnen in den sozialen Medien bekannter zu machen. Und drittens hilft uns ab kommenden Jahr eine neue Software dabei, mehr und schnelleren Überblick zu unseren Spendeneinnahmen zu bekommen und die besser auszuwerten. Monat für Monat unterstützen uns viele Tausend Menschen mit durchschnittlich 8 Euro, damit wir unsere Arbeit machen können. Wir freuen uns auf das Upgrade!
Die harten ZahlenDas Projekt Reichweite erstreckt sich vorerst bis Ende 2027. Aus unseren Rücklagen sind dafür insgesamt 200.000 Euro reserviert. Ungefähr ein Drittel davon geben wir für den Website-Relaunch und für die Implementierung der neuen Spendensoftware aus. Die neu geschaffenen Stellen für die Kampagnenarbeit in den sozialen Medien und für die Spendenverwaltung sind mit diesem Projekt auf bis zu drei Jahre langfristig finanziert. Da wir vorsichtig haushalten, haben wir einen Puffer von 7 Prozent einkalkuliert. Über die weitere Umsetzung und zur Mittelverwendung im Projekt Reichweite halten wir euch in den kommenden Transparenzberichten auf dem Laufenden.
Und damit zu den Zahlen des zweiten Quartals dieses Jahres. In den Monaten April, Mai und Juni erreichen uns bisher die geringsten Spendeneinnahmen im Jahresdurchschnitt. Gespendet habt ihr uns im zweiten Quartal insgesamt 174.320 Euro. Das ist quasi eine Punktlandung zu den von uns geplanten 174.000 Euro.
Unsere Spendeneinnahmen „Spendenentwicklung 2025 – 2. Quartal“ von Datawrapper anzeigenEs werden Daten an Datawrapper übertragen.
„Spendenentwicklung 2025 – 2. Quartal“ direkt öffnen var _oembed_6256d42537792b24b2002f3b56335ba9 = '{\"embed\":\"<iframe title="Spendenentwicklung 2025 - 2. Quartal" aria-label="Liniendiagramm" id="datawrapper-chart-0s7Tc" src="https:\\/\\/datawrapper.dwcdn.net\\/0s7Tc\\/2\\/" scrolling="no" frameborder="0" style="width: 0; min-width: 100% !important; border: none;" height="465" data-external="1"><\\/iframe><script type="text\\/javascript">!function(){"use strict";window.addEventListener("message",function(a){if(void 0!==a.data["datawrapper-height"]){var e=document.querySelectorAll("iframe");for(var t in a.data["datawrapper-height"])for(var r,i=0;r=e[i];i++)if(r.contentWindow===a.source){var d=a.data["datawrapper-height"][t]+"px";r.style.height=d}}})}();<\\/script>\"}';Der Anteil der Einnahmen aus Spenden beträgt im zweiten Quartal 93 Prozent unserer Gesamteinnahmen, die sich auf 190.700 Euro belaufen. Das sind im Durchschnitt pro Monat 63.600 Euro. Um unsere monatlichen Ausgaben zu finanzieren, brauchen wir rund 100.000 Euro an monatlichen Einnahmen. Diese Lücke tut sich jedes Jahr ab Februar auf und schließt sich erst wieder zur Jahresendkampagne ab Mitte November. Wir halten unterjährig eine mittlere sechsstellige Summe aus dem Spendenergebnis der vorangegangenen Jahresendkampagne an Liquidität vor. Damit zahlen wir die Gehälter und Rechnungen in den Monaten, in denen die Einnahmen unter unseren Ausgaben liegen.
Ihr wisst, dass wir von all unseren Unterstützer:innen schwer begeistert sind. Und je mehr Menschen uns regelmäßig unterstützen, desto langfristiger können wir planen. Deshalb bitten wir euch regelmäßig, Dauerspender:in zu werden. Ende August haben wir eine Dauerspendenkampagne abgeschlossen. Wie die gelaufen ist, erzählen wir im nächsten Quartalsbericht.
„Einnahmen im 2. Quartal 2025“ von Datawrapper anzeigenEs werden Daten an Datawrapper übertragen.
„Einnahmen im 2. Quartal 2025“ direkt öffnen var _oembed_2ae98d2df3412d21299690035c0ab30f = '{\"embed\":\"<iframe title="Einnahmen im 2. Quartal 2025" aria-label="Donut-diagramm" id="datawrapper-chart-r4fv3" src="https:\\/\\/datawrapper.dwcdn.net\\/r4fv3\\/3\\/" scrolling="no" frameborder="0" style="width: 0; min-width: 100% !important; border: none;" height="645" data-external="1"><\\/iframe><script type="text\\/javascript">!function(){"use strict";window.addEventListener("message",function(a){if(void 0!==a.data["datawrapper-height"]){var e=document.querySelectorAll("iframe");for(var t in a.data["datawrapper-height"])for(var r,i=0;r=e[i];i++)if(r.contentWindow===a.source){var d=a.data["datawrapper-height"][t]+"px";r.style.height=d}}})}();<\\/script>\"}';Bei den Ausgaben im zweiten Quartal liegen die Personalkosten bei 217.313 Euro und damit rund 9.600 Euro unter den anvisierten Kosten unseres Stellenplans. Das liegt am Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. netzpolitik.org zahlt Einheitslohn und fühlt sich bei der Gehaltshöhe dem TVöD Bund (EG 13, Stufe 1) verpflichtet. Die mit dem Tarifabschluss einhergehende erste Phase der Gehaltserhöhung seit April haben wir bei der Budgetrechnung höher kalkuliert als sie eingetroffen ist.
In den Sachkosten haben wir für das erste Quartal 70.236 Euro ausgegeben, rund 4.500 Euro weniger als gedacht. Hier sind alle Ausgabenbereiche unauffällig oder liegen unter dem Plan, da zum Beispiel Beratungskosten (noch) nicht abgerufen wurden. Im Bereich Spendenverwaltung haben wir für die Datenaufbereitung mehr verausgabt als geplant. Diese Kosten entstehen jährlich vor der Versendung der Zuwendungsbestätigungen. Dieses Jahr haben wir für eine Teilautomatisierung dieser Datenaufbereitung Geld in die Hand genommen.
Insgesamt haben wir für Sach- und Personalkosten im zweiten Quartal 287.549 Euro verausgabt. Hier liegen wir mit rund 14.220 Euro unter unserer Kalkulation für dieses Quartal. Im Verhältnis zu unseren gesamten Ausgaben wenden wir für die Redaktion inklusive der IT-Infrastruktur einen Anteil von 70 Prozent auf.
Im Bereich „Unvorhergesehenes“ – kalkulatorische fünf Prozent der Sachkosten – haben wir mit 6.800 Euro fast doppelt so viel ausgegeben als im Budget vorgesehen. Damit haben wir einen Schaden bereinigt, der uns von der Versicherung erstattet wurde. Daher fallen unsere sonstigen Einnahmen entsprechend höher als geplant aus.
„Ausgaben im 2. Quartal 2025“ von Datawrapper anzeigenEs werden Daten an Datawrapper übertragen.
„Ausgaben im 2. Quartal 2025“ direkt öffnen var _oembed_2afee8696bf7ee07220a7ef4740e5f10 = '{\"embed\":\"<iframe title="Ausgaben im 2. Quartal 2025" aria-label="Donut-diagramm" id="datawrapper-chart-vDUbf" src="https:\\/\\/datawrapper.dwcdn.net\\/vDUbf\\/3\\/" scrolling="no" frameborder="0" style="width: 0; min-width: 100% !important; border: none;" height="645" data-external="1"><\\/iframe><script type="text\\/javascript">!function(){"use strict";window.addEventListener("message",function(a){if(void 0!==a.data["datawrapper-height"]){var e=document.querySelectorAll("iframe");for(var t in a.data["datawrapper-height"])for(var r,i=0;r=e[i];i++)if(r.contentWindow===a.source){var d=a.data["datawrapper-height"][t]+"px";r.style.height=d}}})}();<\\/script>\"}'; Das vorläufige ErgebnisWir schließen das zweite Quartal mit einem Ergebnis in Höhe von -96.850 Euro ab. Erwartet hatten wir -123.120 Euro. Somit haben wir dank eures Spenden-Engagements und den zuvor beschriebenen Minderausgaben derzeit 26.270 Euro weniger zu finanzieren als geplant. Wir setzen darauf, dass sich diese Tendenz im Jahresverlauf hält. Danke für euren substanziellen Support!
Wenn ihr uns unterstützen möchtet, findet ihr hier alle Möglichkeiten. Am besten ist eine monatliche Dauerspende. Damit können wir langfristig planen:
Inhaber: netzpolitik.org e.V.
IBAN: DE62430609671149278400
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende netzpolitik.org
Wir freuen uns auch über Spenden via Paypal.
Wir sind glücklich, die besten Unterstützer:innen zu haben.
Unseren Transparenzbericht mit den Zahlen für das 1. Quartal 2025 findet ihr hier.
Vielen Dank an euch alle!
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Berichte über Überwachung in Gaza: Microsoft entlässt Mitarbeitende nach Protesten
Seit Monaten protestieren Microsoft-Mitarbeitende in den USA dagegen, dass ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen zum israelischen Militär und der israelischen Regierung unterhält. Microsoft hat einige demonstrierende Angestellte entlassen. Zugleich will das Unternehmen prüfen, ob israelische Streitkräfte die Azure-Plattform zur Überwachung von Palästinenser:innen nutzen.
Microsoft-Mitgründer Bill Gates, der ehemalige Microsoft-CEO Steve Ballmer und der amtierende CEO Satya Nadella (von links nach rechts) während der Feierlichkeiten zu Microsofts 50. Geburtstag im April dieses Jahres. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Agencia EFESieben Microsoft-Mitarbeitende besetzten in der vergangenen Woche vorübergehend das Büro von Microsoft-Vizechef Brad Smith auf dem Firmengelände nahe Seattle. Die Aktivist:innen der Gruppe „No Azure for Apartheid“ stellten die Möbel um und klebten pro-palästinensische Banner an die Fenster.
Die Demonstrierenden forderten Microsoft auf, sämtliche Verträge mit dem israelischen Militär und der israelischen Regierung aufzukündigen. Außerdem solle der Konzern sämtliche Verbindungen zur Tech-Industrie in Israel offenlegen.
Konkret kritisieren sie, dass die israelische Armee Microsofts Cloud-Plattform Azure im Krieg in Gaza dazu nutzt, um Überwachungsdaten über die palästinensische Bevölkerung zu speichern. Damit mache sich Microsoft zum Komplizen an den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in dem Küstenstreifen.
Nur einen Tag nach der Protestaktion entließ der Tech-Konzern zwei Mitarbeitende, die sich an der Bürobesetzung beteiligt hatten. Zwei weitere Angestellte, die an einer vorangegangenen Aktion in der Microsoft-Zentrale teilgenommen hatten, müssen das Unternehmen ebenfalls verlassen.
Als Grund dafür gab der Konzern schwerwiegende Verstöße gegen die unternehmensinternen Richtlinien an. Die Demonstrationen auf dem Firmengelände hätten „erhebliche Sicherheitsbedenken aufgeworfen”.
Medienrecherchen als Auslöser der ProtesteDie Proteste hatte eine gemeinsame Recherche der britischen Tageszeitung The Guardian, der israelisch-palästinensischen Publikation +972 Magazine und des hebräischsprachigen Online-Mediums Sikha Mekomit ausgelöst. Die Medien hatten ihre Ergebnisse am 6. August dieses Jahres veröffentlicht.
Demnach nutze die Geheimdienst-Einheit „Unit 8200“ der israelischen Armee seit 2022 Microsofts Cloud-Angebot Azure, um Daten von Telefonanrufen im Westjordanland und im Gazastreifen im großen Stil zu speichern. Die quasi unbegrenzte Speicherkapazität der Cloud macht es der auf Überwachung spezialisierten Einheit möglich, eine riesige Menge an täglichen Anrufen aufzuzeichnen und die entsprechenden Daten über einen längeren Zeitraum zu horten.
Die Recherche basiert auf geleakten Microsoft-Dateien sowie auf Gesprächen mit Mitarbeitenden von Microsoft und des israelischen Militärs, darunter auch der „Unit 8200“. Ein Großteil der Überwachungsdaten wird der Recherche zufolge mutmaßlich in Microsoft-Rechenzentren in den Niederlanden und Irland gespeichert. Die Daten nutze das israelische Militär auch dazu, um Angriffsziele in Gaza auszumachen.
Microsoft will Vorwürfe klärenGut eine Woche nach den Medienberichten leitete Microsoft eine Untersuchung der Vorwürfe durch eine externe Anwaltskanzlei ein. Die Untersuchung werde auf einer vorangegangenen Prüfung aufbauen, die keine Beweise dafür hervorgebracht habe, „dass Azure- und KI-Technologien von Microsoft dazu genutzt wurden, Menschen im Konflikt in Gaza anzugreifen oder zu schädigen“.
Das Unternehmen betont, die eigenen Nutzungsbedingungen würden eine Speicherung von Massenüberwachungsdaten untersagen. Zugleich schreibt der Konzern, nur begrenzt einsehen zu können, „wie Kunden unsere Software auf ihren eigenen Servern oder anderen Geräten nutzen“.
Die Gruppe „No Azure for Apartheid“ wies die angekündigte Untersuchung als „Verzögerungstaktik“ zurück. Sie kritisiert, dass Microsoft nicht auf ihre Forderung eingehe, Verträge mit der israelischen Armee zu beenden.
Auch Amazon und Google stellen Dienste für das israelische Militär bereitDie Proteste gegen Microsofts Geschäftsbeziehungen mit Israel dauern bereits seit Monaten an.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte Microsoft einen Mitarbeiter entlassen, der eine Rede von CEO Satya Nadella mit Zwischenrufen gestört hatte. Im April kündigte das Unternehmen zwei Mitarbeitenden, nachdem diese eine Feier zum 50-jährigen Firmenjubiläum unterbrochen hatten.
Microsoft ist nicht der einzige Tech-Konzern, dessen Belegschaft gegen die Zusammenarbeit mit dem israelischen Militär protestiert.
Seit Beginn des Krieges in Israel und Gaza am 7. Oktober 2023 nutze die israelische Armee nicht nur zivile Clouddienstleistungen von Microsoft, sondern auch von Amazon und Google, schreibt +972 Magazine. Demnach sei die Zusammenarbeit mit der Armee für die drei Unternehmen ein lukratives Geschäft. Das israelische Verteidigungsministerium gelte zudem als wichtiger strategischer Kunde, dessen Meinung als „Vorreiter“ auch für andere Sicherheitsbehörden großen Wert habe.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Hessisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz: „Aus einem Genesungsschritt wird ein Sicherheitsrisiko gemacht“
Wenn eine Person nach ihrer unfreiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Klinik wieder entlassen wird, soll darüber in Hessen künftig in manchen Fällen die Polizei informiert werden. Expert:innen warnen vor Stigmatisierung und Datenschutzproblemen.
Nach der Entlassung aus einer Klinik sollte der Weg zur Genesung führen, nicht zur Polizei. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com choose your storiesRund 100 Seiten Stellungnahmen haben Fachleute dem hessischen Landtag zu einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss vorgelegt. Es ging dabei um eine geplante Änderung des dortigen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, vor allem eine Passage darin alarmiert Ärzt:innen, Kliniken, Betroffene und Angehörige gleichermaßen.
Die CDU-SPD-Landesregierung will psychiatrische Kliniken dazu verpflichten, Patient:innen bei Entlassungen in bestimmten Fällen an Ordnungs- und Polizeibehörden zu melden. Und zwar, wenn bei einer nicht freiwillig aufgenommenen Person „aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“. Bislang wird in Hessen der örtliche sozialpsychiatrische Dienst informiert, wenn der Klinikaufenthalt von untergebrachten Menschen endet. Dadurch sollen diese Begleitung und Hilfsangebote nach ihrer stationären Zeit bekommen.
Mehr statt weniger Gefahr durch StigmatisierungEine Übermittlung an die Polizei jedoch steht vor allem im Zeichen einer vermeintlichen Gefahrenabwehr. „Die Entlassung aus einer ärztlichen Behandlung wird somit von einem Schritt in die Autonomie und Genesung zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko gemacht, das staatlicher Überwachung bedarf“, kritisiert der Hessische Städtetag, der die Interessen von 83 Städten und Gemeinden im Bundesland vertritt.
Zusätzlich sieht der Städtetag wie viele andere der Fachleute und Verbände das Risiko, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen durch das Gesetz stigmatisiert und als Gefahr dargestellt werden. Das könnte dazu führen, dass weitere Hürden entstehen, Hilfe zu suchen. So schreibt etwa die hessische Landesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie: „Die Stigmatisierung, die diese geplante Rechtsregelung mit sich bringen würde, ist ein für die sozialpsychiatrische Arbeit erschwerender Faktor und es werden unnötigerweise Risiken erhöht.“
Das Zentrum für Psychische Gesundheit der Frankfurter Uniklinik warnt dabei vor einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Behandelnden und Patient:innen. Das könnte dazu führen, „dass Betroffene aus Angst vor einer Meldung an die Behörden nicht offen mit den Behandelnden über ihre Gedanken und ihr Erleben sprechen und deshalb keine psychiatrische Behandlung mehr in Anspruch nehmen“.
Psychisch erkrankte Menschen sind nicht gefährlichDie Motivation für die geplante Gesetzesänderung liegt in mehreren vergangenen Gewalttaten, bei denen im Nachgang über eine psychische Erkrankung der mutmaßlichen Täter:innen berichtet wurde. Ein Beispiel, das explizit im Gesetzentwurf ausgeführt wird, ist ein Messerangriff in Aschaffenburg im Januar 2025, bei dem zwei Personen getötet und weitere schwer verletzt wurden. Der Verdächtige war zuvor mehrfach in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Ereignisse wie dieses haben immer wieder viel mediale Aufmerksamkeit bekommen. Dadurch kann leicht der Eindruck entstehen, dass von psychisch erkrankten Menschen generell ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Das führt in die Irre. „Tatsächlich sind sie statistisch deutlich häufiger Opfer von Gewalt als Täter“, schreibt die Frankfurter Sozialdezernentin Elke Voitl in ihrer Stellungnahme.
Sollte jemand in Zusammenhang mit ihrer Erkrankung in seltenen Fällen fremdgefährdendes Verhalten aufweisen, fordern Expert:innen ganz andere Ansätze. Aguedita Afemann vom Landesverband der Privatkliniken in Hessen schreibt, Gewaltprävention gelinge am wirksamsten „durch eine gute psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, durch Förderung von Teilhabe und soziale Integration und nicht durch das Führen von Listen oder Meldungen an Sicherheitsbehörden.“
Der hessische Landesverband der Angehörigen und Freunde von Menschen mit psychischen Erkrankungen fordert: Statt „Erfassung und Kontrolle“ plädiert der Verband für „ein ernstzunehmendes Präventionsmanagement und nahtlose und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Menschen“.
Fehlende Kriterien und SchutzmechanismenJuristische Sachverständige sehen im Entwurf der Landesregierung auch einen grundlegenden Konflikt mit Datenschutzgesetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel stellt fest, dass es sich bei der geplanten Datenübermittlung „um einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen“ handelt. Er weist darauf hin, dass Gesundheitsinformationen nach der Datenschutzgrundverordnung besonders sensible Daten sind, für die besondere Anforderungen gelten.
Zwar erkennt Roßnagel an, dass der beabsichtigte Zweck der Gefahrenabwehr in erheblichem öffentlichen Interesse sei, aber vieles bleibe in dem Entwurf unklar. Etwa was genau die „notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung“ sind, die gemeldet werden sollen oder wie die entsprechenden Daten genutzt werden sollen. Ihm reicht die aktuelle Fassung nicht in Bezug auf eine verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft ergänzt, dass Kriterien fehlen, „wann eine Weitergabe erfolgen darf. Schutzmechanismen wie ein Richtervorbehalt, Transparenzpflichten, Protokollierung oder Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Person fehlen“.
Polizeigewerkschaft zweifelt an NutzenZweifel am Gesetz kommen ebenfalls von denen, die letztlich die Daten der Entlassenen empfangen sollen: der Polizei. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Die Interessenvertretung stellt jedoch die Frage, was die Beamt:innen eigentlich mit den übermittelnden Daten tun sollen – und wie die Meldungen überhaupt technisch und personell bewältigt werden können.
Ein ständiger Mangel bei medizinischem Personal lasse laut Polizeigewerkschaft „erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die gesetzlich geforderte Einschätzung im Alltag verlässlich erbracht werden kann“. Auch die drohende Stigmatisierung bewerten die Polizeivertreter:innen kritisch und plädieren für einen Ausbau der kommunalen sozialpsychiatrischen Dienste.
Hessen ist nur der AnfangNach der Anhörung und der zahlreichen Kritik im Gesundheitsausschuss hat der hessische Landtag nun die Gelegenheit, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Parallel zu der dortigen Entwicklung läuft eine bundesweite Diskussion über den Umgang von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Innenminister:innen der Länder und des Bundes einigten sich bei ihrer Konferenz im Juni darauf, ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“ einführen zu wollen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe soll bei der nächsten Sitzung dazu berichten, die im Dezember in Bremen stattfinden wird.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Vorratsdatenspeicherung: Sag deine Meinung zur Massenüberwachung
Die EU-Initiative für eine neue Vorratsdatenspeicherung ist auf dem Weg. Die EU-Kommission fragt in einer öffentlichen Konsultation nach eurer Meinung. Wollt ihr verhindern, dass Metadaten aller Menschen ohne Anlass europaweit gespeichert werden? Dann bringt euch ein.
Die EU-Kommission mit ihren 27 Mitgliedern. – CC-BY 4.0 Europäische KommissionDie EU-Kommission arbeitet an einem Gesetz, das Internet-Unternehmen und Diensteanbietern vorschreiben soll, Metadaten aller Kunden ohne Anlass zu speichern. Es geht darum, Verkehrsdaten für einen noch nicht näher bestimmten Zeitraum zu speichern und an staatliche Behörden herauszugeben. Man mag das Wort fast nicht mehr hören: Es geht wieder um die Vorratsdatenspeicherung.
Die Diskussionen um die Idee begannen in Europa schon kurz nach dem 11. September 2001. In Deutschland war das Thema erstmal abgeräumt, als das Bundesverfassungsgericht die damalige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärte. Mehr als zwanzig Jahre später steht der Zombie wieder auf, in Europa und auch in Deutschland.
Vorratsdatenspeicherung Wir berichten seit zwanzig Jahren über die politischen Vorhaben rund um die Vorratsdatenspeicherung. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spendenDer Europäische Gerichtshof hatte immer wieder darüber geurteilt und noch letztes Jahr im Grundsatz seine Position beibehalten: Eine allgemeine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig.
Doch die Kommission probiert es erneut. Im Juni kündigte sie an, eine Folgenabschätzung für eine neue Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Denn weil die verdachtsunabhängige Massenüberwachung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen in Europa wäre, müssen die Folgen erwogen werden.
Öffentliche KonsultationDaher läuft nun eine Befragung zur „Öffentlichen Konsultation zu einer EU-Initiative zur Vorratsdatenspeicherung durch Diensteanbieter für Strafverfahren“. Die Kommission will in dem Fragebogen wissen, was die Bevölkerung von dem Neuanlauf hält. Sie fragt darin auch nach alternativen Maßnahmen und warum sie vorzuziehen wären.
Dankenswerterweise hat EDRi eine ausführliche Hilfestellung veröffentlicht, die das Ausfüllen erleichtert. Die Digitale Gesellschaft hat sie auf Deutsch angepasst.
Man kann entweder die dortigen Empfehlungen in der Befragung schnell durchklicken oder aber in Ruhe die Argumente wägen und die Begründungen für die Empfehlungen lesen und sich selbst eine Meinung bilden. Einzige Voraussetzung zur Teilnahme ist eine funktionierende E-Mailadresse.
Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der Behauptung, dass schwere Straftaten wie Mord oder Terror mit der anlasslosen Speicherpflicht besser aufgeklärt werden könnten. Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten erschwerten eine Aufklärung von Straftaten. Generell sollen Strafverfolgungsbehörden in Europa im Rahmen der Strategie für die innere Sicherheit („ProtectEU“) mehr Zugang zu Daten erhalten.
Bisher haben die Deutschen im Vergleich mit den anderen Europäern den Spitzenplatz bei den bisher über 2.300 Konsultationsteilnehmern. Die Befragung läuft noch bis 12. September. Die Rückmeldungen sollen in den Gesetzgebungsprozess und konkret in ein Arbeitspapier einfließen, welches für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
US-Kartellverfahren: Monopolist Google kommt ungeschoren davon
Google sei ein Monopolist, hat ein US-Richter im vergangenen Jahr entschieden. Spürbare Konsequenzen folgen daraus jedoch nicht: Eine von vielen erwartete Zerschlagung des Werbekonzerns bleibt aus.
Google kann seinen Browser Chrome behalten, der Konzern wird nicht zerschlagen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ABACAPRESSGoogle ist mit einem blauen Auge davongekommen: Obwohl US-Gerichte den Werbekonzern in Kartellrechtsverfahren wiederholt als Monopolisten eingestuft haben, bleiben spürbare Konsequenzen weiter aus. Zum ersten dieser Verfahren entschied gestern ein Bundesgericht in Washington D.C., dass Google lediglich bestimmte Daten aus seinem Suchgeschäft mit „qualifizierten Wettbewerbern“ teilen muss. Auch exklusive Knebelverträge mit beispielsweise Smartphone-Herstellern sollen künftig tabu sein.
Gefordert hatte das klagende US-Justizministerium weitaus mehr. Der marktbeherrschende Anbieter müsse etwa den populären Chrome-Browser verkaufen, verlangten die Wettbewerbshüter. Auch eine Abspaltung des mobilen Betriebssystems Android stand zur Debatte.
Den Forderungen schloss sich der Richter Amit Mehta nicht an. Es sei nicht offenkundig, dass „radikale strukturelle“ Eingriffe wie eine Zerschlagung des Konzerns notwendig seien, um einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt für Online-Suche herzustellen, heißt es im Urteil.
KI-Chatbots mischen Karten neuLetztlich waren es Chatbots beziehungsweise sogenannte Generative Künstliche Intelligenz, die Google vorerst vor dem Schlimmsten bewahrt haben. Ihr rasantes Wachstum, seit ChatGPT des Anbieters OpenAI Ende des Jahres 2022 auf den Markt kam, hätte den „Lauf des Verfahrens verändert“, so der Richter. Ihm zufolge sei nicht gesichert, dass Google seine Dominanz in der allgemeinen Online-Suche auf generative KI-Anwendungen übertragen könne.
Tatsächlich sind seitdem viele Menschen von traditionellen Suchmaschinen auf solche Bots umgestiegen, mit denen sie etwa Konversationen führen können, um an die gewünschte Information zu kommen. Google selbst blendet inzwischen mit Hilfe von KI erstellte Zusammenfassungen prominent in seinen Suchergebnissen ein und rollt ebenfalls Chatbots aus.
Langfristig könnte dies den Markt für Online-Suche dramatisch umkrempeln, selbst wenn der Richter eingeräumt hat, kein KI-Experte zu sein und er notwendigerweise „in die Glaskugel“ schauen müsse. Überhaupt sei laut dem Urteil nicht klar, ob etwa ein Verkauf des weit verbreiteten Chrome-Browsers die Vorherrschaft Googles eindämmen würde – auch wenn die „Chrome-Standardeinstellung zweifellos zur Dominanz von Google bei der allgemeinen Online-Suche beiträgt“, wie der Richter ausführt.
Digitalkonzerne unter der LupeEingereicht wurde die Klage bereits im Jahr 2020. Sie spiegelte die zunehmende Meinung wider, dass Digitalkonzerne wie Alphabet, zu dem Google gehört, aber auch Meta, Amazon oder Apple, nicht nur zu groß geworden seien, sondern ihre Dominanz mitunter mit illegalen Methoden erlangt und abgesichert hätten.
Gegen die Unternehmen läuft derzeit eine ganze Reihe ähnlich gelagerter Kartellverfahren. Zuletzt hatte im Frühjahr ein weiteres Bundesgericht entschieden, dass Google ein illegales Monopol bei bestimmten Online-Werbetechnologien errichtet hat. Daraus folgende Konsequenzen sollen im Laufe des Herbstes verkündet werden.
Im aktuellen Fall halten sich die Folgen für Google in Grenzen. Die Auflage, bestimmte Suchdaten an die Konkurrenz weitergeben zu müssen, sei ein „Nothingburger“, also praktisch wertlos, sagte etwa der Chef der Suchmaschine DuckDuckGo gegenüber der New York Times. Erlaubt bleiben weiterhin Verträge mit Herstellern wie Apple oder Mozilla, Google als voreingestellte Suchmaschine einzurichten. Verboten wird allerdings, dies an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, etwa an die Zwangsinstallation von Google-Diensten. Außerdem muss Google ein „Technisches Komitee“ einrichten, welches die gerichtlichen Auflagen überprüfen soll. Beide Parteien halten sich eine Berufung offen.
Untersuchungen gegen Alphabets Marktdominanz hatte auch die EU eingeleitet. In einem vorläufigen Ergebnis warf die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera dem Werbekonzern im Frühjahr vor, gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Laut Medienberichten soll die finale Entscheidung für Anfang dieser Woche geplant gewesen sein. Angeblich soll jedoch Druck aus Washington zu einer Verschiebung geführt haben.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Trotz Trump: EU-Gericht gibt grünes Licht für transatlantischen Datenverkehr
Unternehmen dürfen weiter ohne besondere Schutzmaßnahmen Daten von Europäer:innen in die USA schicken. Eine Klage gegen das EU-US-Data-Privacy-Framework ist gescheitert. Nun könnte das Problem erneut vor dem EuGH landen.
US-Präsident Donald Trump ist nicht als Garant des Rechtsstaates bekannt – CC-BY-SA 2.0 Gage SkidmoreDer Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Klage gegen die Grundlage für Datenausfuhren aus der EU in die USA abgewiesen. Die von der US-Regierung 2022 im Rahmen des EU-US-Data-Privacy-Framework ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Daten von EU-Bürger:innen seien ausreichend gewesen. Das teilte das Gericht heute in einer Pressemitteilung mit.
Damit hat eine drei Jahre zurückliegende Entscheidung der EU-Kommission Bestand, wonach das Datenschutzniveau in den USA europäischen Standards entspricht. Gegen diese sogenannte Angemessenheitsentscheidung hatte der französische Parlamentarier Philippe Latombe geklagt. Das Urteil ist für ihn eine Niederlage auf ganzer Linie.
Andauerndes Daten-DilemmaEine Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission sorgt dafür, dass Unternehmen Daten von EU-Bürger:innen ohne größeren rechtlichen Aufwand in einem anderen Land verarbeiten dürfen. Das betrifft im Fall der USA nicht nur die Interessen der großen US-Tech-Konzerne, sondern auch von europäischen Unternehmen, die Cloud-Dienste oder andere Services aus den USA nutzen.
Der große Knackpunkt: US-Geheimdienste haben weitreichende Befugnisse zur Massenüberwachung digitaler Kommunikation und setzen diese auch ein, wie die Snowden-Enthüllungen gezeigt haben. Davor müsste EU-Recht Europäer:innen eigentlich schützen, doch die USA sind nicht zu substanziellen Zugeständnissen bereit. Nach Klagen des österreichischen Juristen Max Schrems hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den vergangenen Jahren deshalb bereits zwei Angemessenheitsentscheidungen zugunsten der USA für nichtig erklärt.
Das führte dazu, dass europäische Datenschutzbehörden Unternehmen die Nutzung von Diensten wie Google Analytics untersagten. Nach jahrelanger Rechtunsicherheit und wachsendem Druck sowohl aus der US-amerikanischen als auch aus der europäischen Wirtschaft gab es 2022 eine Einigung auf höchster Ebene.
Der damalige US-Präsident Joe Biden unterzeichnete eine Executive Order, die den Schutz vor US-Geheimdiensten verbessern sollten. Unter anderem wurde ein neues Aufsichtsgremium geschaffen, das die Arbeit der Geheimdienste kontrollieren sollte: der Data Protection Review Court (DPRC).
Gerichtshof: Schutzmaßnahmen ausreichendPhilippe Latombe hatte nun argumentiert, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der DPRC sei kein unabhängiges Gericht, dessen Arbeit gesetzlich festgeschrieben ist, sondern ein von der Regierung abhängiges Gremium. Tatsächlich hatte Donald Trump nach seinem Amtsantritt demokratische Mitglieder des Privacy and Civil Liberties Oversight Board entlassen, welches die Arbeit des DPRC überwacht.
Darüber hinaus kritisierte Latombe, dass US-Geheimdienste ihre Massenüberwachung ohne vorherige Genehmigung durch Richter:innen oder unabhängige Verwaltungsbehörden durchführen.
In beidem widerspricht das Gericht dem Kläger. Laut Aktenlage sei gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Zeitpunkt nichts einzuwenden. In Sachen Massenüberwachung sei nach Rechtsprechung des EuGH keine Vorab-Genehmigung notwendig, auch eine nachträgliche Überprüfung reiche aus. Der Data Protection Review Court sei zudem ausreichend unabhängig und seine Arbeit durch zahlreiche Garantien abgesichert.
Im Übrigen habe sich die EU-Kommission vorgenommen, ihren Angemessenheitsbeschluss regelmäßig zu überprüfen. Wenn sich der Rechtsrahmen in den USA ändere, könne die Kommission ihre Angemessenheitsentscheidung also revidieren oder anpassen.
Schrems prüft Klage vor EuGHBei Max Schrems, der den Rechtsrahmen für den transatlantischen Datenverkehr bereits zweimal erfolgreich gekippt hat, löst die Entscheidung des Gerichts Kopfschütteln aus. Sie weiche sowohl von der Rechtsprechung des EuGH als auch von der faktischen Lage in den USA „völlig ab“, so der Jurist in einer ersten Stellungnahme. „Das angebliche US-‚Gericht‘ ist nicht einmal gesetzlich verankert, sondern nur eine Executive Order von Biden – und kann daher in einer Sekunde durch Trump abgesetzt werden.“ Donald Trump entlasse sogar Leute, deren Unabhängigkeit gesetzlich garantiert sei, da könne das DPRC nicht als unabhängig gelten. Es könne „in einer Sekunde“ von Trump eingestampft werden.
Allerdings, so Schrems, sei Latombes Klage recht eng gefasst gewesen. Er halte eine umfassendere Klage weiterhin für vielversprechend, die Datenschutzorganisation noyb prüfe derzeit die Optionen für ein solches Verfahren. „Auch wenn die Europäische Kommission vielleicht ein weiteres Jahr gewonnen hat, fehlt es uns weiterhin an Rechtssicherheit für Nutzer:innen und Unternehmen.“
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Australisches Gutachten: Anbieter von Alterskontrollen horten biometrische Daten
Ein Gutachten im Auftrag der australischen Regierung hat Systeme für Alterskontrollen untersucht. Die zuständige Ministerin sieht sich in ihren Plänen bestätigt. Doch abseits einiger rosiger Formulierungen übt das Gutachten alarmierende Kritik. Ein Kommentar.
In Australien sollen bald alle ständig ihr Gesicht scannen lassen (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker, Bearbeitung: netzpolitik.orgIn der aktuell laufenden Debatte um Alterskontrollen im Netz lohnt sich der Blick nach Australien. Ab Dezember sollen dort Kontrollen gelten, wie sie derzeit verschiedene Politiker*innen auch in Deutschland fordern. Besucher*innen von Social-Media-Seiten sollen demnach ihren Ausweis vorlegen oder ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.
Das bedeutet einen tiefen Eingriff in Grundrechte wie Datenschutz, Privatsphäre, Teilhabe und Informationsfreiheit. Was für eine Technologie will der australische Staat Millionen Nutzer*innen aufbrummen? Genau das sollte ein von der australischen Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten klären. Erstellt wurde es von einer Prüfstelle für Alterskontroll-Software, der Age Check Certification Scheme (ACCS).
Die australische Kommunikationsministerin sieht in dem Gutachten eine Bestätigung ihrer Regierungspläne: „Auch wenn es keine Patentlösung für Altersverifikation gibt, zeigt dieses Gutachten, dass es viele wirksame Möglichkeiten gibt – und vor allem, dass der Schutz der Privatsphäre der Nutzer gewährleistet werden kann“, zitiert sie die Nachrichtenagentur Reuters.
Gutachten umschifft kritische Aspekte gezieltZu dieser voreiligen Einschätzung kann man kommen, wenn man sich nur die farbenfroh gestalteten Zusammenfassungen des Gutachtens anschaut. Dort steht etwa: „Altersverifikation kann in Australien privat, effizient und effektiv durchgeführt werden“, und: „Die Branche für Altersverifikation in Australien ist dynamisch und innovativ“. Na, dann!
Erst bei näherer Betrachtung zeigt sich, wie das Gutachten kritische Aspekte von Alterskontrollen durch gezielte Priorisierung und Rahmensetzung umschifft. Auf diese Weise wird das Papier zur fadenscheinigen Argumentationshilfe für eine vor allem politisch gewollte Maßnahme.
- Schon zu Beginn machen die Gutachter*innen klar, dass sie einen engen Rahmen setzen und kritische Aspekte ausblenden. Allerdings ist das äußerst sperrig formuliert – möglicherweise, damit es weniger auffällt: „Auch wenn der Bericht in politischen Fragen neutral ist und sich nicht auf ein spezifisches Regulierungssystem bezieht, bedeutet dies nicht, dass es in bestimmten politischen oder regulatorischen Kontexten nicht zusätzliche Komplexitäten, operative Herausforderungen oder Anforderungen geben wird.“
- Eine zentrale Kritik am Einsatz strenger Alterskontrollen ist, dass sie das grundlegend falsche Mittel sind, um Jugendliche im Netz zu schützen. Das „Ob“ wird im Gutachten allerdings nicht thematisiert. „Der Bericht stellt weder eine Reihe von Handlungsempfehlungen noch eine Befürwortung bestimmter Technologien zur Alterskontrolle dar“, heißt es.
- Eine weitere zentrale Kritik an Alterskontrollen ist, dass sich Nutzer*innen nicht auf die Datenschutz-Versprechen von Anbietern verlassen können. Woher soll man wissen, dass erfasste Ausweisdaten nicht missbraucht werden? Auch hierfür sieht sich das Gutachten nicht zuständig. „Im Gutachten geht es auch nicht darum, zu überprüfen, ob jedes einzelne Produkt wie behauptet funktioniert.“
Das wirft die Frage auf, was die Gutachter*innen eigentlich begutachtet haben. Hierzu heißt es: Sie haben „festgestellt, ob Technologien zur Alterskontrollen technisch machbar und operativ einsetzbar sind“. Außerdem haben sie geprüft, ob sich Anbieter dabei an Standards und Zertifizierungen halten.
Gutachten: Manche Anbieter horten biometrische DatenTrotz ihres schmalspurigen Vorgehens haben die australischen Gutachter*innen alarmierende Funde gemacht. So berichten sie von „besorgniserregenden Hinweisen“, dass zumindest manche Anbieter in übermäßigem Eifer bereits Werkzeuge entwickeln, damit Aufsichtsbehörden und Polizei auf erhobene Daten zugreifen können. „Dies könnte zu einem erhöhten Risiko von Datenschutzverletzungen führen, da Daten unnötig und unverhältnismäßig gesammelt und gespeichert werden.“ Es mangele an Richtlinien.
Das Gutachten bestätigt damit eines der größten Bedenken der Kritiker*innen: Dass Alterskontrollen zum Datenschutz-Alptraum werden, weil Anbieter die erhobenen Daten horten und an Behörden weitergeben. Die Gutachter*innen schreiben: „Das beinhaltete die Speicherung vollständiger biometrischer Daten oder Dokumentendaten aller Nutzer*innen, selbst wenn eine solche Speicherung nicht erforderlich oder angefragt war.“
Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden: Datensparsame Alterskontrollen sind wohl technisch möglich, auch anonyme. Einen Praxistest in der Fläche haben solche Ansätze aber bislang nicht bestanden. Nutzer*innen bringt es nichts, wenn sie bei ihrer alltäglichen Nutzung dann doch Datenschluckern zum Opfer fallen. Die EU-Kommission arbeitet gerade selbst an einer datenschutzfreundlichen Lösung, hat es aber noch nicht über das unzureichende Niveau pseudonymer Verifikation hinaus geschafft.
Auffällig industriefreundliche FormulierungenWer einem Kontrollsystem keine Dokumente anvertrauen will, kann es auch mit biometrischen Daten versuchen. Dann soll eine Software anhand individueller Merkmale im Gesicht das Alter abschätzen, oftmals werden solche Systeme als KI bezeichnet. Dabei passieren Fehler, und diese Fehler treffen nicht alle Gesellschaftsgruppen gleich, wie auch das Gutachten feststellt. Falsche Ergebnisse gibt es etwa seltener bei weißen Männern, häufiger bei weiblich gelesenen Personen und People of Color.
Die Formulierungen im Gutachten sind an dieser Stelle auffällig industriefreundlich. So heißt es etwa: „Die Unterrepräsentation indigener Bevölkerungsgruppen in Trainingsdaten bleibt eine Herausforderung, insbesondere für die First Nations, wobei Anbieter diese Lücken anerkannten und sich zur Behebung durch Fairness-Audits und Diversifizierung der Datensätze verpflichteten.“
Es gehört zum Vokabular der Öffentlichkeitsarbeit, Mängel als „Herausforderung“ herunterzuspielen. Die angesprochene „Verpflichtung“ ist wohl eher freiwillig, und deshalb gar keine „Verpflichtung“. Bis wann genau die gelobten Besserungen in die Tat umgesetzt werden sollen, steht nicht im Gutachten – dabei sollen die Alterskontrollen schon ab Dezember gelten.
Weitere Probleme hat biometrische Alterserkennung ausgerechnet bei der Gesellschaftsgruppe, die das Ziel aller Maßnahmen sein soll: junge Menschen. Hierzu schreiben die Gutachter*innen: Es sei ein „fundamentales Missverständnis“, zu glauben, die Technologie könne das genaue Alter einer Person einschätzen. Fehleinschätzungen seien „unvermeidlich“; vielmehr brauche es Pufferzonen. Dabei ist das exakte Alter gerade der Knackpunkt, wenn Angebote etwa ab 13, ab 16 oder ab 18 Jahren sein sollen. Es gibt keinen Spielraum für Puffer.
Nachrichtenmedien sind auf Framing nicht hereingefallenDem Gutachten zufolge würden die „meisten“ Systeme mindestens 92 Prozent der Proband*innen über 19 Jahren korrekt als volljährig einschätzen. Aber schon Fehlerraten im einstelligen Prozentbereich betreffen bei 1 Million Nutzer*innen Zehntausende Menschen. In Australien leben rund 27 Millionen Menschen.
Der Einsatz biometrischer Alterskontrollen ergibt am ehesten für Erwachsene Sinn, die deutlich über 18 Jahre alt sind. In diesem Fall ist das exakte Alter zweitrangig; es genügt der Befund, dass eine Person nicht mehr minderjährig ist. Für Jugendliche dagegen ist die Technologie praktisch nutzlos. Ganz so deutlich formulieren das die Gutachter*innen allerdings nicht. Sie schreiben mit Blick auf junge Nutzer*innen, dass „alternative Methoden“ erforderlich sind.
Die trügerische Sicherheit von Alterskontrollen im Netz
Weiter schreiben sie, wenn die Technologie „verantwortungsvoll konfiguriert und in verhältnismäßigen, risikobasierten Szenarien eingesetzt wird, unterstützt sie Inklusion, verringert die Abhängigkeit von Ausweisdokumenten und erhöht die Privatsphäre der Nutzer*innen“. Die Betonung sollte hier auf dem Wörtchen „wenn“ liegen. Denn wenn all diese Bedingungen nicht zutreffen, richtet die Technologie breiten Schaden an.
Blumig verfasste Passagen wie diese legen den Verdacht nahe: Die nach eigenen Angaben „unabhängige“ australische Prüfstelle liefert mit ihren Formulierungen gezielt das, was der politisch motivierte Auftraggeber gern hören möchte. Die Kosten für das Gutachten betrugen laut Guardian umgerechnet rund 3,6 Millionen Euro.
Wir erinnern uns, Australiens Kommunikationsministerin äußerte sich zu dem Gutachten optimistisch. Nachrichtenmedien sind auf dieses Framing allerdings nicht hereingefallen. So haben etwa auch die Agentur Reuters und das deutsche Medium heise online in den Mittelpunkt gerückt, welche Bedenken das Gutachten untermauert.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Big-Data-Rasterfahndung: Die Palantir-Konkurrenz schläft nicht
Innenminister Dobrindt braucht IT-Dienstleister, wenn er die automatisierte Datenanalyse bei den Polizeien des Bundes wie geplant gesetzlich erlauben will. Dass es Alternativlösungen zum US-Konzern Palantir gibt, ist kein Geheimnis.
Alexander Dobrindt (CSU) mit Parteifreund und Ministerpräsident Markus Söder, dessen Bundesland Palantir als Dauerlösung einsetzt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sven SimonDas Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) plant neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Sie sollen künftig Big-Data-Analysesoftware einsetzen dürfen. Ob dafür als Softwareanbieter der erheblich polarisierende US-Konzern Palantir gewählt wird, ist jedoch noch offen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte nach unserer Veröffentlichung des Referentenentwurfs eine noch „andauernde Prüfung“ für die Bundesebene.
Ein aktueller Beschluss der Innenministerkonferenz setzt dagegen auf ein „neues, europäisch beherrschtes System“. Denn „die digitale Souveränität“ sei auch für „IT-Produkte der automatisierten Datenanalyse anzustreben“.
Weil das Vorhaben der automatisierten Datenanalyse für die Polizeien des Bundes schon in Kürze zusammen mit einem ganzen „Sicherheitspaket“ ins Kabinett wandern wird, drängen nun Palantir-Konkurrenten an die Öffentlichkeit. Wortreich beschwert sich die Konkurrenz über die Einäuigkeit des Innenministers bei der Auswahl des Softwarepartners.
Der deutsche Anbieter One Data etwa beklagte den gewissen „Promifaktor“ von Palantir, der nicht etwa technisch begründet sei. Auch der Deutschland-Geschäftsführer vom Softwarekonzern SAS, Robert Simmeth, sagt gegenüber netzpolitik.org, dass es „leistungsfähige Alternativen“ gäbe, die auch „rechtsstaatlich kompatibel“ seien.
Der CEO von One Data, Andreas Böhm, gibt auch zu bedenken, „dass US-Anwendungen dem Cloud Act unterliegen und somit dem Zugriff durch US-Sicherheitsbehörden“. Sein Unternehmen biete hingegen „eine souveräne Alternative, die rechtlich im europäischen Raum verankert“ sei. Allein ist er damit nicht: Es würden sich „im Wochentakt“ Unternehmen melden, die sagen würden, „wir können so etwas auch bauen“. Das sagt der Grüne Konstantin von Notz, der stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Innenexperte ist.
Vereinfachung und Beschleunigung der DatenrechercheWas ist eigentlich die technische Problemlösung, die Palantir für die Polizei attraktiv erscheinen lässt? Die Software des Konzerns bringt verstreute, heterogene und teilweise unstrukturierte Daten zusammen. Und die liegen bei den Polizeien in großer Fülle vor, aber eben nicht immer schnell und einheitlich zugreifbar. Also kommen die Palantir-Leute in die Amtsstuben und zeigen, wie der Datendschungel aus Polizeidatenbanken und teilweise angejahrten Softwarelösungen erschlossen werden kann.
Dass dabei weitestgehender Zugang zu Daten gewährt werden muss, ist eine technische Notwendigkeit. Das betrifft auch unausweichlich zahlreiche personenbezogene Datensätze über Menschen. Am Ende kommt das Flickwerk aus allen polizeilichen Datenquellen auf der Palantir-Plattform zusammen und kann darüber per Klick ausgewertet werden. Das vereinfacht und beschleunigt polizeiliche Recherchen in den Daten.
Das alles ist technisch keine Magie oder anderen Anbietern Lichtjahre voraus. Es ist modernes Datenmanagement, semantische Datenmodellierung und Anomalie- und Mustererkennung, die in der Informatik gut erforscht sind. Und beileibe nicht jeder öffentliche Auftraggeber war immer voll des Lobes über Palantirs Leistungen. Das bekannteste Beispiel in Europa dürfte Europol sein, die den Konzern nach wenigen Jahren Zusammenarbeit schassten und sich mit dem Konkurrenten IBM zusammentaten. Die Entscheidung Frankreichs gegen Palantir ist ein weiteres prominentes Beispiel.
Fuß in der TürEin entscheidender Vorteil des US-Konzerns aber: Palantirs deutsche Tochter hat den Fuß schon in der Tür und steht im engen politischen Austausch. Es existiert seit Frühjahr 2022 ein Rahmenvertrag, den das bayerische Landeskriminalamt geschlossen hat und der es Polizeien anderer Bundesländer erleichtert, die Software einzusetzen.
Bayern hat dafür eine europäische Ausschreibung durchgeführt und eine zeitaufwendige externe Quellcode-Prüfung vornehmen lassen. Wie genau diese Prüfung aussah und welche Ergebnisse sie hatte, bleibt allerdings geheim. Wenn über Alternativen gesprochen wird, kommt dennoch bei Polizeipraktikern oft das Argument, dass man sofort eine Softwarelösung bräuchte, die eben nur mit Palantir möglich sei. Sonst müsste man diese Schritte wiederholen.
Ist Palantir erst einmal im Einsatz, sind die polizeilichen Nutzer am Haken. Denn das System ist nicht interoperabel mit Konkurrenzsoftware. Daten also einfach in ein anderes System zu übertragen, ist nicht vorgesehen und wäre entsprechend aufwendig. Verständlich aus Anbietersicht, für Polizeien aber eine schwer überwindbare Abhängigkeit und auch eine Kostenfalle bei etwaigen Preissteigerungen. Denn schließlich hängen zahlreiche polizeiliche Ermittler mit ihrer täglichen Arbeit an ihren Computern dann schon am Datentropf.
Zugleich erschwert diese Verschlossenheit eine Evaluation der Leistungsfähigkeit der Software. Bei der Auswertung oder einer wissenschaftlichen Begleitung der automatisierten polizeilichen Datenanalyse weiterhin auf anekdotenhafte Fallbeispiele und fiktive Fallkonstellationen zu vertrauen, ist keine ernsthafte Option.
Zwingend notwendige gesetzliche GrundlageLetztlich ist es der Auftraggeber, der die Regeln für Software-Dienstleister der Polizei macht: Für den gesetzlichen Rahmen ist das Parlament zuständig, für die praktische Umsetzung sind die aufgestellten Kriterien und die Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung ausschlaggebend.
Weder für das BKA noch für die Bundespolizei gibt es bisher die zwingend notwendige gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Palantir oder eines Konkurrenzproduktes zur automatisierten Massendatenanalyse. Vorgaben dafür macht ein Urteil vom 16. Februar 2023, in dem das Bundesverfassungsgericht detailreiche Kriterien für solche Analysen aufstellt.
Palantir Wir berichten mehr über Palantir als uns lieb wäre. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spendenDoch selbst wenn die Palantir-Scheuklappen noch fallen und Konkurrenten ernsthaft in den Blick genommen werden sollten, bleiben die Probleme der massiven Grundrechtseingriffe, die solche automatisierten Polizeidatenanalysen mit sich bringen. Das liegt insbesondere daran, dass eben nicht nur Daten von Verdächtigen gerastert werden, sondern auch von völlig unverdächtigen Menschen, deren Daten aus ganz verschiedenen Gründen in Polizeidatenbanken eingeflossen sind. Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland, nennt das System gegenüber netzpolitik.org eine „auf einem geheimen Code basierende Software“, die Schlussfolgerungen ziehe, „die der Mensch vor dem Rechner oftmals nicht nachvollziehen kann“.
Ob überhaupt ein kommerzielles Unternehmen wie der nach Europa expandierende US-Konzern Palantir für die Verarbeitung solch sensibler Polizeidaten geeignet ist, bleibt kontrovers. Der Grüne von Notz nannte das Outsourcing von „relevanten Teilen polizeilicher Datenverarbeitung an einen privaten Anbieter“ gegenüber netzpolitik.org „ein verfassungsrechtlich extrem heikles Feld“.
Experten zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt
Wer ist die Konkurrenz?Neben dem schon erwähnten Unternehmen One Data und SAS sind auch Konzerne wie IBM oder Anbieter wie Atos oder das Stuttgarter Softwareunternehmen Almato mit dem Produkt „Bardioc“ oder die französische Konkurrenz Thales mit „Commander“ oder ChapsVision mit „Argonos“ am Markt vertreten. Als weiterer deutscher Anbieter sieht sich auch das Unternehmen Secunet aus Essen als prädestiniert. Das liegt daran, dass es jahrzehntelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Polizei- und Geheimdienstbehörden aufweisen kann.
Christine Skropke von Secunet in der Bundestagsanhörung 2024. - Alle Rechte vorbehalten Deutscher BundestagSo ließ Secunet schon letztes Jahr bei einer Palantir-Anhörung im Bundestag wissen, dass als eine Alternativlösung ein hiesiges Anbieterkonsortium „in sechs bis zwölf Monaten“ eine vergleichbare Software liefern könne. Mit im Boot war der deutsche Softwarekonzerns SAP, aber auch mittelständische Unternehmen. Die dafür geforderte „Anschubfinanzierung“ blieb aber aus.
In derselben Bundestagsanhörung betonte der als Sachverständiger geladene Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mit Nachdruck, die Software-Lösung von Palantir sei „weniger verfügbar und plug-and-play, als sie immer beworben wird“. Er berichtete von gleich zwei Unternehmenskonsortien aus seinem Verband, die „lösungsnahe Angebote machen können“. Mitgliedsunternehmen könnten bereits bestehende Systeme für die Polizeien „sehr leicht adaptieren“ und zwar „ohne wirkliche Risiken einzugehen, was die Funktionalitäten angeht“. Aus politischen Gründen sei die Software „national zu beschaffen“.
Das ist nun ein Jahr her. Aber mochten sich die deutschen Konkurrenten noch so anbiedern, man stieß offenbar auf taube Ohren. Auch in den Bundesländern sind alternative Anbieter für Softwareprodukte der kriminalpolizeilichen Auswertung und Analyse auf Nachfrage von netzpolitik.org weitgehend unbekannt.
Für die Polizeien des Bundes wird sich wohl in Kürze herausstellen, ob Palantir und sein Software-Monolith zum Zuge kommt. In der hessischen Polizei jedenfalls, die als eines von drei Bundesländern Palantir bereits einsetzt, weiß man von nichts. Bodo Koch, deren Chief Digital Officer, will an Palantir festhalten und erklärte kürzlich gegenüber dem NDR allen Ernstes: „Wir betreiben seit Beginn intensive Marktschau dazu und da haben wir auch noch nichts gehört, was die Alternative sein könnte.“
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Bundespolizeigesetz: Harte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
Die Bundesregierung will ein neues Bundespolizeigesetz schaffen. Die alte Ampel-Regierung hatte dabei zumindest auch progressive Instrumente geplant. Der aktuelle Gesetzentwurf von schwarz-rot ist ein Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat.
Bereitschaftspolizei der Bundespolizei. – CC-BY-NC-ND 4.0 BundespolizeiBereits seit einigen Jahren schwappt eine neue Welle von Reformen der jeweiligen Länderpolizeigesetze durch die Republik, mit denen man die polizeilichen Befugnisse an technische Entwicklungen anpassen möchte.
Die Bundesregierung will ein neues Bundespolizeigesetz schaffen, netzpolitik.org hat den Gesetzentwurf veröffentlicht. Amnesty International hat dazu eine Stellungnahme eingereicht.
Staatstrojaner Quellen-TKÜWas bereits in zahlreichen Ländergesetzen geregelt und allen 19 Geheimdiensten erlaubt ist, soll nun auch der Bundespolizei möglich werden: Der Einsatz von Staatstrojanern für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ. Dabei wird eine Spionage-Software auf das Telefon gespielt, um auch verschlüsselte Kommunikation – etwa über Messenger – zu überwachen. Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Entwurf für eine Reform desselben Gesetzes noch auf den Trojaner-Einsatz verzichtet.
Mittels einer „Quellen-TKÜ-Plus“ soll die Bundespolizei nun jedoch sogar bestimmte, bereits abgeschlossene Kommunikation auf dem Gerät auslesen dürfen. Damit verschwimmt die Grenze zur Online-Durchsuchung – eine Grenze, die laut Expert*innen ohnehin technisch nicht klar einzuhalten ist.
Zusätzlich beinhaltet selbst die laufende Kommunikation heutzutage äußerst umfassende Datenbestände oft persönlichen Inhalts. Schließlich werden zahlreiche an sich ruhende Datenbestände regelmäßig (z.B. für das Erstellen von Backups in Clouds) in laufende Kommunikation „verwandelt“ und versendet.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch aus diesen Gründen kürzlich anerkannt, dass die Quellen-TKÜ neben dem Fernmeldegeheimnis auch noch in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT-Grundrecht“) eingreift. Zuvor hatte es das nur für die Online-Durchsuchung angenommen. Kurz: Dass diese neue Befugnis ein Grundrechtseingriff ist, der über eine normale Telekommunikationsüberwachung weit hinausgeht, liegt auf der Hand.
Ausnutzen von SchwachstellenDabei werden wieder einmal Überwachungsbefugnisse ausgeweitet, ohne grundlegende Hausaufgaben gemacht zu haben. Denn die Installation der Trojaner erfordert oft das Ausnutzen von Schwachstellen des IT-Systems – so dass staatliche Behörden einen Anreiz haben, ihnen bekannte Schwachstellen nicht dem Hersteller zu melden. Das Einfallstor für Schadsoftware bleibt offen, für alle Menschen.
Amnesty International ist jeden Tag mit den Folgen konfrontiert: Amnestys Security Lab recherchierte den Einsatz von Spyware wie „Pegasus“ oder „Predator“ gegen Medienschaffende, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit. Nahezu täglich beraten unsere Kolleg*innen Betroffene, die wegen ihres menschenrechtlichen oder demokratischen Engagements weltweit überwacht – und weiter in Gefahr gebracht werden.
Das passiert auch, weil deutsche Behörden noch immer nicht über ein einheitliches Schwachstellenmanagement verfügen, das ihnen vorschreibt, unbekannte Schwachstellen dem Hersteller zu melden und die Risiken der Trojaner-Praxis für die Allgemeinheit zu prüfen. Auch Unternehmen, kritische Infrastrukturen und die breite Bevölkerung sind betroffen, wie das Beispiel der Schadsoftware „WannaCry“ zeigte.
Trojaner gegen Proteste?Amnesty International ist außerdem besorgt, dass Telekommunikationsüberwachung und Quellen-TKÜ auch gegen Menschen eingesetzt werden könnten, die friedliche Proteste planen. Denn die Quellen-TKÜ soll bezüglich Straftaten erlaubt werden, die etwa die Störung von öffentlichen Betrieben oder bestimmte Eingriffe in den Straßenverkehr erfassen, und zum Schutz von Einrichtungen des Bahn- und Luftverkehrs – Orten, an denen oft Proteste etwa für mehr Klimaschutz oder gegen Abschiebungen stattfinden.
Im Klima einer zunehmenden Repression friedlichen Protests bedarf es dringend entsprechender Klarstellungen, die einen solchen Missbrauch ausschließen.
Risiken für MissbrauchAuch anderweitig bestehen grundsätzliche Missbrauchsrisiken. Die Berichte der Datenschutzbeauftragten decken immer wieder erschreckende Fälle von Datenmissbrauch durch die Polizei auf.
So wurde in Mecklenburg-Vorpommern den minderjährigen Opfern von Sexualstraftaten mit dienstlich erlangten Daten von Polizeibeamten nachgestellt. In Bayern hat eine Polizeibeamtin jüngst ihr privates Umfeld umfassend mit vertraulichen dienstlichen Daten versorgt.
FluggastdatenAuch ansonsten geht der Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz eher sorglos mit persönlichen Daten um. Bisher müssen Airlines die Daten von Fluggästen nur an die Polizei weitergeben, wenn diese das für bestimmte Strecken angeordnet hatte. Künftig sollen sie proaktiv und pauschal die Fluggastdaten aus allen Flügen über die Schengen-Außengrenzen nach Deutschland an die Polizei übermitteln. Aus Sicht der Polizei entfällt damit der Aufwand, bestimmte Risikostrecken zu identifizieren. Sie erhält einfach alle Daten, es könnte sich ja irgendwo etwas finden lassen.
Aus Sicht von Amnesty International ist dies ein nicht auf das Notwendige beschränkter, unverhältnismäßiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Passagier. Dabei hat der Gerichtshof der Europäischen Union schon mehrfach zur Fluggastdatenrichtlinie festgestellt, dass solche Daten nur weitergegeben werden dürfen, soweit dies notwendig ist.
Der jetzt drohende Schwenk passt in die allgemeine sicherheitspolitische Entwicklung, erst einmal möglichst viele Daten zu sammeln und diese anschließend zu analysieren, statt nur unbedingt notwendige Überwachung möglichst gezielt an Verdachtsmomenten festzumachen.
ErrichtungsordnungZu diesem Negativtrend passt auch, dass die bisher im Bundespolizeigesetz erforderliche „Errichtungsordnung“ für automatisierte Dateien gestrichen werden soll. Dadurch wird bei der Errichtung automatisierter Dateien zukünftig keine Anhörung der*des Bundesdatenschutzbeauftragten mehr benötigt.
Das ist ein Schritt rückwärts, denn diese Anhörung dient dem Schutz der Betroffenen erstens durch eine unabhängige Kontrollinstanz und zweitens bereits präventiv, das heißt bevor die fragliche Datei eingerichtet wurde. Es ist umso besorgniserregender, als der automatisierten Datenverarbeitung eine immer größere Rolle zukommt.
Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte hatte die Streichung dieser Schutzmaßnahme bereits im Entwurf der Ampelregierung 2024 kritisiert. Das Problem ist also bekannt und das Festhalten daran kein Versehen.
BodyCamsDer Einsatz von BodyCams findet eine immer weitere Verbreitung bei den Polizeien. Dies ist grundsätzlich kein Problem, allerdings gibt es einiges zu beachten.
Pioniere bei der Einführung solcher BodyCams waren die USA und das Vereinigte Königreich. Hier erfolgte die Einführung unter der Prämisse des Bürgerrechtsschutzes, nachdem es zahlreiche schockierende Übergriffe durch Polizeibeamt*innen gegeben hat. In Deutschland sah man in den Geräten hingegen ein Mittel, um vermeintlich zunehmender Gewalt gegen Polizeikräfte zu begegnen. Dass es diese behauptete Zunahme gibt, erscheint dabei äußerst zweifelhaft.
Gleichwohl steht dies der Einführung nicht im Weg, soweit gewisse Mindeststandards beachtet werden. Entscheidend ist, dass die Aufnahmen auch den Betroffenen polizeilicher Maßnahmen zur Verfügung stehen. Dafür sollten die Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch darauf erhalten, dass die Kamera bei jeder Durchführung von Zwangsmaßnahmen sowie auf ihr Verlangen hin eingeschaltet wird – etwa wenn Betroffene den Eindruck haben, dass eine Situation nicht rechtmäßig abläuft. Im Gesetzesentwurf ist das nicht der Fall. Stattdessen bekommt die Polizei einen großen Ermessensspielraum, darf also selbst entscheiden, ob sie die BodyCam einschaltet.
KameraaufnahmenKameraaufnahmen sollten so gesichert werden, dass sie vor dem Zugriff von Unbefugten gesichert sind. Immer wieder sind in der Vergangenheit Beweismittel verschwunden, die eine Verurteilung von Polizeigewalt möglich gemacht hätten. Außerdem müssen die Aufnahmen lange genug gespeichert werden, damit Betroffene ausreichend Zeit haben, um über eine Anzeige gegen die Polizei nachzudenken und sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Der Gesetzentwurf sieht 30 Tage vor, ein geeigneter Zeitraum.
Mit Blick auf einen möglichen „Function Creep“ – eine Ausweitung der Nutzung in der Zukunft – sei darauf hingewiesen, dass mit modernen BodyCams mittlerweile sehr viel möglich ist. Sie können zentral aufgeschaltet und mit anderen stationären Kameras zusammengeführt werden, um dann Menschen elektronisch zu taggen, also zu markieren.
So würde durch das System praktisch „automatisch“ nach Menschen gesucht. Ein äußerst orwellianisches Szenario, das unterbunden werden muss – der Trend zu immer mehr biometrischer Überwachung geht jedoch in eine andere Richtung.
KennzeichnungspflichtDas neue Bundespolizeigesetz ist aber auch an anderen Stellen nicht auf Höhe der Zeit. Während in den meisten Bundesländern mittlerweile eine Kennzeichnungspflicht bei der Polizei eingeführt wurde und auch der Entwurf der Ampelregierung dies vorsah, soll diese nun für die Bundespolizei nicht mehr kommen.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das nicht nachvollziehbar. Die individuelle Identifizierbarkeit ist ein zentrale Notwendigkeit, um bei Fehlverhalten von Polizist*innen effektive Ermittlungen führen zu können. Dies haben von Amnesty International recherchierte Fälle ergeben, darauf hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Verfahren „Hentschel und Stark gegen Deutschland“ hingewiesen.
Immer wieder scheitern Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen daran, dass einzelne Täter nicht ermittelt werden können. Das fällt insbesondere beim Einsatz von sogenannten geschlossenen Einheiten, etwa bei Versammlungs- oder Fußball-Lagen, auf. Da die Bereitschaftspolizei der Bundespolizei häufig auch beim Fußball im Einsatz ist oder auch im Rahmen von Versammlungslagen bei den Bundesländern aushilft, ist nicht nachvollziehbar, warum eine Einführung unterbleiben soll.
Racial ProfilingIn einer pluralen Gesellschaft ist die Polizei auch mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Hierzu zählt der Umgang mit Racial Profiling. Bei Racial Profiling handelt es sich um eine Ermittlungspraxis, bei der Menschen aufgrund äußerer Merkmale, wie etwa der Hautfarbe, kontrolliert werden.
Diese Praxis stellt eine Diskriminierung dar und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Urteilen in Deutschland, die bestätigen, dass dieses Vorgehen der Polizei auch hier existiert.
Auch deshalb fordert Amnesty International die Einführung sogenannter Kontrollquittungen, die im Entwurf der Ampelregierung noch vorgesehen waren – von Schwarz-Rot nun aber abgelehnt werden.
Solche Quittungen würden im Rahmen jeder Kontrolle ausgestellt und erläutern dem Betroffenen, warum er oder sie gerade kontrolliert wurde. Dies schafft Transparenz und gibt durch die erfassten Daten, wie Kontrollzeitpunkt oder -ort, der Polizei die Möglichkeit, ihr eigenes Verhalten zu evaluieren.
Auch wäre es möglich, dass die Betroffenen, natürlich ausschließlich freiwillig, ihre eigene Ethnie angeben, der sie sich zuschreiben. So könnte auch aufgedeckt werden, wenn marginalisierte Personengruppen besonders häufig kontrolliert werden. In England hat man hiermit gute Erfahrungen gemacht.
Anlasslose KontrollenFür eine solche Evaluation gibt es gute Gründe. Denn bereits jetzt ist im Bundespolizeigesetz die Möglichkeit für anlasslose Kontrollen vorgesehen, die im Entwurf sogar noch ausgeweitet wird. Anlasslose Kontrollen sind jedoch ein Einfallstor für Racial Profiling und sollten nach Ansicht von Amnesty International abgeschafft werden.
Die eigene Statistik der Bundespolizei zeigt außerdem, dass die Erfolgsrate dieser Kontrollen extrem gering ist. In manchen Jahren liegt sie bei unter einem Promille – nicht einmal jede tausendste Kontrolle ist ein Treffer. Dies zeigt eindrucksvoll auf, dass solche Kontrollen nicht nur ein Problem für die Betroffenen sind, sondern auch für die Polizei selbst.
Durch die Kontrollquittungen wären die eingesetzten Polizeibeamt*innen gezwungen, sich bewusster mit den Kontrollen auseinanderzusetzen. Dies hilft, Racial Profiling zu vermeiden. Gleichzeitig kann die Auswertung aufzeigen, wo die Polizei effektiv arbeitet – und wo nicht. Auch dies schützt Menschenrechte. Der Aufwand wäre für die Polizeibeamt*innen selbst durch moderne Geräte nur minimal. Rationale Gründe für einen Verzicht auf die Quittungen sind daher nicht ersichtlich.
PräventivgewahrsamBesonders sinister wird es im Bereich des Gewahrsams. Wie bereits in verschiedenen Ländergesetzen soll auch die Bundespolizei die Möglichkeit erhalten, Menschen in Präventivgewahrsam zu nehmen.
Amnesty International lehnt die Möglichkeit einer administrativen Inhaftierung grundsätzlich ab. Wird das Gesetz in dieser Form verabschiedet, wird es der Bundespolizei künftig möglich sein, Menschen bereits aufgrund einer Ordnungswidrigkeit „von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit“ in Gewahrsam zu nehmen.
Aus Sicht von Amnesty International ist die Eingriffsgrundlage, sofern unbedingt an einer Präventivhaft festgehalten werden soll, auf den Schutz von Gefahren für Leib und Leben und die unmittelbare Begehung oder Fortsetzung von Straftaten, die insbesondere dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter dienen, zu beschränken und ein verpflichtender Rechtsbeistand einzuführen.
Denn im Bereich von Ingewahrsamnahmen besteht keine Unschuldsvermutung und kein Recht auf Pflichtverteidigung. Darüber hinaus kommt es gerade im Gewahrsamsbereich von Polizeistationen immer wieder zu Übergriffen durch die Polizei. Dies ist besonders problematisch, da es sich hier um Räumlichkeiten handelt, die von der Öffentlichkeit abgeschottet sind. Insofern besteht für die Opfer von Übergriffen häufig eine Beweisnot.
Gerade für diesen Bereich fordert Amnesty International daher immer eine Videoüberwachung. Dies hat zum einen präventive Wirkung, hilft zum anderen aber auch den Opfern, wenn dennoch Übergriffe stattfinden.
Schritt Richtung ÜberwachungsstaatInsgesamt ist leider festzuhalten, dass das neue schwarz-rote Polizeigesetz ein Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat darstellt. Gegenüber dem Entwurf der Ampelregierung wurden zwei zentrale Schutzmaßnahmen für Menschenrechte – Kennzeichnungspflicht und Kontrollquittungen – wieder gestrichen.
Das ist Ausdruck eines besorgniserregenden Trends: Während staatlichen Behörden immer tiefere Eingriffe in Menschenrechte erlaubt werden, gibt man sich nicht einmal mehr die Mühe, Demokratie und Rechtsstaat zu stärken, indem man hinreichende Kontrolle ausübt und vulnerable Gruppen schützt.
Lena Rohrbach ist Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland. Philipp Krüger ist Experte für Polizei bei Amnesty International in Deutschland.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Hikvision: Hersteller der Hamburger KI-Überwachungskameras ist für Menschenrechtsverletzungen bekannt
In Hamburg wird seit gestern eine KI mit den Bildern von Passant*innen trainiert. Sie stammen aus Überwachungskameras des chinesischen Herstellers Hikvision. Diese Kameras können viel mehr als sie dürfen. Produkte des teilstaatlichen Unternehmens werden auch genutzt, um Uigur*innen und Palästinenser*innen zu überwachen.
Kameras von Hikvision, wie hier am Hamburger Hansaplatz, werden zur Kontrolle von Minderheiten eingesetzt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chris Emil JanßenIn Hamburg startete am 1. September auf dem Hansa- und dem Hachmannplatz eine KI-gestützte Verhaltenserkennung. Die Kameras, die dazu genutzt werden, stammen von Hikvision. Das teilstaatliche Unternehmen aus dem autoritären China betreibt immer wieder einen mindestens fragwürdigen Umgang mit Menschenrechten. So hat die Firma für Kameras geworben, die automatisch Angehörige der uigurischen Minderheit erkennen. Obwohl die Werbung nach Protesten gelöscht wurde, verkaufte Hikvision weiter Kameras mit derart diskriminierender Technologie. Die Firma war auch in einem anderen Fall mit Werbung für Racial Profiling aufgefallen.
Daneben detektieren oder detektierten Hikvision-Kameras in China auch ungenehmigte Versammlungen und melden diese der Polizei. Außerdem stellt oder stellte die Firma der Polizei eine Karte bereit, auf der politisch engagierte Personen getrackt werden. Dabei wird oder wurde auch die Wahrscheinlichkeit berechnet, dass diese in die Hauptstadt reisen.
Hikvision wird auch die Entwicklung einer Technologie vorgeworfen, die erkennt, wenn Student*innen fasten und so für die chinesischen Behörden mutmaßliche Muslim*innen identifiziert. Hikvision-Kameras werden auch von Israel zur Überwachung von Palästinenser*innen eingesetzt. Sie schützen zudem illegale israelische Siedlungen, so ein Amnesty-Bericht. Laut der Ukraine versorgt Hikvision zudem Russland mit Material, das für den Krieg eingesetzt wird.
69 Hikvision-Kameras überwachen HamburgAm Hamburger Hansaplatz sind 22 Hikvision-Kameras vom Typ DS-2DF8225IX-AEL in Betrieb, so die Hamburger Polizei in ihrer Antwort auf eine netzpolitik.org-Anfrage. Das genannte Modell hat, so der Hersteller, eine Auflösung von zwei Megapixel, einen 25-fachen optischen und einen 16-fachen digitalen Zoom, ist 360 Grad schwenkbar, sieht selbst nachts bis zu 400 Meter weit und hat eine Trackingfunktion, mit der sie Objekte verfolgen kann. Außerdem könne die Kamera Gesichter biometrisch identifizieren, selbst wenn sie in Bewegung sind.
Laut der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Christiane Schneider sind die Tracking- und die Gesichtserkennungsfunktion der Kameras am Hansaplatz deaktiviert. Die Fähigkeit zu Audioaufnahmen und der Erkennung bestimmter Geräusche wie zum Beispiel Schüsse sei ebenfalls abgeschaltet, heißt es dort. KI wird am Hansa- und Hachmannplatz aber eingesetzt, um bestimmte Bewegungsmuster zu detektieren.
An der Straße Reeperbahn sind elf Kameras, und im Umfeld der Reeperbahn zwei Kameras desselben Typs verbaut. Den Hachmannplatz überwachen sieben Hikvision-Kameras vom Typ DS-2DF8242IX, die sogar mit einem 42-fachen optischen Zoom aufwarten und ebenfalls fähig zur Gesichtserkennung sind, und 17 Hikvision-Kameras vom Typ IDS-2CD7A86G0-IZHSY, die in einer Menschenmenge 120 Gesichter auf einmal erkennen können und Menschen auch anhand anderer Körpermerkmale identifizieren. Am Jungfernstieg sind zudem zehn Hikvision-Kameras vom Typ DS-2DF8223I-AEL verbaut, die ebenfalls zur Gesichtserkennung fähig sind.
Von welchem Hersteller ist wohl das Videomanagement-System?Warum müssen es gerade Kameras von Hersteller Hikvision sein, die auch noch mehr können, als sie dürfen? Die Hamburger Polizei antwortet: „Bei der Auswahl der in Rede stehenden Technik wurden funktionale, technische und datenschutzrechtliche Kriterien umfassend geprüft und abgewogen.“
In der Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage von Christiane Schneider hieß es noch: „Das Kameramodell wurde aufgrund der Integrierbarkeit in das von der Polizei genutzte Videomanagementsystem ausgewählt.“ Von welchem Hersteller dieses Videomanagementsystem ist, will die Hamburger Polizei „aus Gründen der IT-Sicherheit“ nicht mitteilen.
Fragen danach, ob dem Hamburger Senat bewusst ist, dass Hikvision-Technik zur Kontrolle von Palästinenser*innen durch Israel und zur Unterdrückungen von Uigur*innen und Protesten in China eingesetzt wird, wurden ignoriert.
Dabei wird laut der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) von staatlichen Organen erwartet, bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Achtung der Menschenrechte durch das auftragnehmende Unternehmen sicherzustellen. Die Unternehmen sollen es „vermeiden, durch ihre eigene Tätigkeit nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen oder dazu beizutragen“.
„Ein Auftrag aus Hamburg ist das völlig falsche Signal“Lena Rohrbach, Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International, sagt: „Wenn deutsche Behörden mit Unternehmen Verträge abschließen, muss die Menschenrechtsbilanz dieser Firmen entscheidend berücksichtigt werden.“ Wegen des Einsatzes in Projekten in China und Palästina geht Rohrbach davon aus, dass Hikvision seinen menschenrechtlichen Pflichten unter den UNGP-Leitprinzipien nicht nachkommt. „Für Hikvision gibt es zahlreiche Hinweise auf systematische Involvierung in Menschenrechts-Verletzungen, daher ist ein Auftrag aus Hamburg das völlig falsche Signal“, so Rohrbach weiter.
Die UNGP und die deutsche Übersetzung davon, der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, seien allerdings nur „soft law“ so Rohrbach, also nicht vor Gericht einklagbar.
Andere Nationen sind Hikvision gegenüber kritischer eingestellt als die Hamburger Behörden. Die USA haben Hikvision aufgrund der Beteiligung an der Unterdrückung der Uiguren 2019 Sanktionen auferlegt. Im gleichen Jahr haben sie ihren Behörden den Einsatz von Hikvision-Geräten untersagt. In Indien darf sich Hikvision seit 2020 nicht mehr auf staatliche Aufträge bewerben. Das Europäische Parlament hat 2021 aufgrund der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen Hikvision-Kameras von seinen Gebäuden entfernen lassen.
„Das Risiko einer Einflussnahme ist stets gegeben“Großbritannien hat 2022 aus Sicherheitsgründen die Nutzung von Hikvision-Technologie in Regierungsgebäuden verboten. Australien hat aus Sorge vor Spionage 2023 Hikvision-Kameras von staatlichen Gebäuden entfernen lassen. Kanada hat dem kanadischen Ableger von Hikvision im Juli dieses Jahres aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten, Geschäfte im Land zu machen.
Die Bundesregierung verkündete 2023, sie gehe „von einer engen Verbindung zwischen chinesischer Wirtschaft und chinesischen Sicherheitsbehörden aus. Dies zeigt sich beispielsweise bei der bestehenden Verpflichtung für chinesische Unternehmen, mit den dortigen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten. Das Risiko einer Einflussnahme ist also stets gegeben.“
Wie will dann Hamburg verhindern, dass Daten aus den Hikvision-Kameras aus China abfließen? Die Polizei schreibt: „Die Systeme sind innerhalb sicherer, geschlossener Netze installiert. Es gibt keine Anbindung an das Internet. Es wird sichergestellt, dass keine Daten unkontrolliert abfließen können.“
Hikvision schreibt dazu auf netzpolitik.org-Anfrage: „Hikvision nimmt alle Berichte zu Menschenrechten sehr ernst.“ Und: „Als Hersteller, der Installation und Betrieb seiner Produkte nicht überwacht, hat Hikvision keinen Einblick in die Videodaten der Endnutzer und kann nicht darauf zugreifen.“
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Österreich: Das Amtsgeheimnis ist weg, es lebe die Informationsfreiheit!
Ab 1. September gilt in Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz, endlich. Doch damit öffentliche Stellen die neuen Transparenzvorgaben auch wirklich einhalten, braucht es interessierte Bürger*innen, einen Kulturwandel in der Verwaltung und engagierte Beobachter*innen.
Der Weg in die Informationsfreiheit in Österreich ist nun beschildert (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Landschaft: Toru Wa, Schloss: Vladislav K., Bearbeitung:netzpolitik.orgGlatte 100 Jahre galt in der österreichischen Republik die „Amtsverschwiegenheit“, zuletzt war das Land der einzige EU-Mitgliedstaat mit einem solchen Prinzip in der Verfassung. Ab heute, dem 1. September, ist es vorbei mit dem Schweigegebot für Behörden: Das Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft und soll für transparenteres Verwaltungshandeln sorgen.
Die neue Informationsfreiheit steht auf zwei Säulen: Einige Informationen müssen betreffende Stellen von sich aus veröffentlichen, wenn sie „von allgemeinem Interesse“ sind. Andere Informationen können Interessierte bei den entsprechenden Behörden und Unternehmen in öffentlicher Hand direkt anfragen. Für eine Antwort haben die zuständigen Stellen dann vier Wochen Zeit, Gebühren für die Fragestellenden sind nicht vorgesehen. Schon heute lassen sich auf Data.gv.at, der zentralen Plattform für Daten des öffentlichen Sektors, tausende Datensätze abrufen.
Von ersten Diskussionen bis zur Verabschiedung des österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes sind mehrere Jahre vergangen, doch der Kampf für mehr staatliche Transparenz ist mit dem heutigen Meilenstein wohl kaum vorbei.
Ein Gesetz macht noch keinen Kulturwandel„Die Bürgerinnen und Bürger haben nun ein wichtiges neues Instrument, um Transparenz einzufordern. Dafür müssen sie aber ihr Recht kennen und es ausüben können. Wir werden weiterhin einen Kulturwandel hin zu einer offenen Verwaltung einfordern”, sagt Markus Hametner. Hametner ist Vorstandsmitglied in der Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit (FOI), die sich seit mehr als zehn Jahren für den besseren Zugang zu amtlichen Informationen in Österreich engagiert.
Erwin Ernst „eest9“ Steinhammer, Projektkoordinator beim FOI, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Ab heute geht die Arbeit erst richtig los, denn dieses neue Grundrecht muss genutzt werden, um seine volle Wirkung zu entfalten.“ Steinhammer weist auf einige Unterschiede zum deutschen Informationsfreiheitsgesetz hin. Beispielsweise sei in Österreich „eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vorgesehen, dafür gibt es keine*n Informationsfreiheitsbeauftragte*n“.
„Die anhand des Vorbilds des Hamburger Transparenzgesetzes vorgesehene proaktive Veröffentlichungspflicht geht zwar weiter als in Deutschland“, so Steinhammer, „es gibt hier aber mangels Beauftragte*n keinerlei unabhängige Kontrolle, ob wirklich alle Verträge über 100.000 Euro wie vorgesehen veröffentlicht werden.“ Steinhammer wünscht sich wie seine Mitstreiter*innen vom FOI „den versprochenen Paradigmenwechsel hin zu einem transparenteren Staat und mehr Einblick in die Abläufe des Staates“.
Das Gesetz muss auch genutzt werdenBei diesem Prozess helfen könnte das Portal fragdenstaat.at, das von FOI betrieben wird. Wie sein deutsches Schwesternportal fragdenstaat.de erleichtert es Interessierten, Anfragen an öffentliche Stellen zu richten, und bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, die erhaltenenen Informationen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Ein neuer Anfrageguide anlässlich des Inkrafttretens der neuen Informationsfreiheitsregeln soll Fragestellende bei ihren Auskunftswünschen unterstützen.
Das IFG-Portal und die sonstige Arbeit des FOI sind großteils ehrenamtlich organisiert. Um die Umsetzung des österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes zu begleiten und das neue Recht im Ernstfall auch vor Gericht verteidigen zu können, will die Organisation eine hauptamtliche Stelle finanzieren. Dafür sind die Bürgerrechtler*innen auf Spenden angewiesen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Verdrängung: Vor dem Schlafzimmerfenster steht ein Kameraturm
Ein Berliner Immobilieneigentümer lässt einen Kameraturm im Hof eines Wohnhauses aufstellen. Der offizielle Anlass: weil ein Bauzaun gestohlen wurde. Doch die Annahme liegt nah, dass die Mieter*innen mit der Technik verdrängt werden sollen.
Jean Sommer an seinem Schlafzimmerfenster. – Alle Rechte vorbehalten Martin SchwarzbeckJean Sommer wirft sich ein dünnes, braun-schwarzes, in Schlangenlederoptik gemustertes Tuch über den Kopf. Jetzt sieht er aus wie ein hippes Gespenst. Was Sommer hier vorführt, ist eine Art Tarnanzug. Er trug ihn eine Weile, immer wenn er das Haus verließ oder auch nur das Fenster öffnete. Immer, wenn er in Kontakt mit der Welt vor seiner Tür zu kommen drohte.
Denn vor seiner Wohnung ist Überwachungsgebiet. Dort, auf dem Hof der Koloniestraße 10 im Berliner Ortsteil Gesundbrunnen, steht seit dem 3. Juni ein Kameraturm von BauWatch. Der Turm ist etwa sechs Meter hoch, Sommer lebt im ersten Stock. Er öffnet vorsichtig das Schlafzimmerfenster und präsentiert den Ausblick.
Geschätzt zwei Meter vor dem Fenster hängen die Kameras. Ungefähr auf Augenhöhe. „Das ist schon ne ganz schöne Ansage“, sagt Sommer. Marie Münch, seine Frau, fügt hinzu: „Wenn ich das Fenster öffne, um den Tag zu begrüßen und die Vöglein zu füttern, blicke ich direkt in die Kameras. Wie soll es einem dabei gehen?“
Am Anfang war Jean Sommer noch sorgfältig darauf bedacht, sich in dem Bereich, den die Kameras überwachen können, unkenntlich zu machen. Dann folgte eine Phase des Aufstands: Er zeigte sich unvermummt und den Kameras den Mittelfinger oder sogar den blanken Po. Inzwischen passiert er den Turm, ohne ihm besondere Beachtung zu schenken. In seinem Kopf ist er dennoch präsent. Marie Münch sagt: „Dieses Überwachungsungetüm ist wirklich eine Zumutung. Mir bereitet jeder Weg vorbei an dem Turm Bauchschmerzen.“
Drei Kameras, ein Bewegungsmelder und ein 120-Dezibel-LautsprecherWer zur Wohnung von Münch und Sommer will, muss unter dem Kameraturm durchgehen. Es gibt keinen anderen Weg. Wenn Sommer und Münch gehen, wenn sie wiederkommen, wenn sie aus dem Fenster schauen: Da ist der Turm.
Es ist ein BauWatch GreenLight. Er hat zwei Kuppel-Kameras mit Infrarot-Erkennung zur Überwachung des Geländes und eine Kamera zur Detektion von Sabotageakten am Turm. Er wird laut Hersteller-Website mit einer App vermietet, mit der die Kunden das Gelände „jederzeit und von überall“ überwachen können. Sobald der verbaute Bewegungsmelder anschlägt, wird ein Livestream an die BauWatch-Leitstelle übertragen.
Die Menschen dort können über eingebaute Lautsprecher Eindringlinge mit bis zu 120 Dezibel ansprechen. In Gefahrensituationen schicken sie die Polizei vorbei. Öffentliche Bereiche werden in den Videobildern angeblich geschwärzt. „Ein Filmen von unbeteiligten Personen ist somit ausgeschlossen“, heißt es auf der BauWatch-Website.
Mikroapartments und die Umgehung der MietpreisbremseMünch und Sommer wohnen hier seit 2016. Den Turm hat ihnen der Vermieter in die Aussicht stellen lassen, die Campus Berlin III GmbH. Sie gehört hauptsächlich ihrem Geschäftsführer beziehungsweise der GRUND.CONCEPT GmbH, an der dieser 100 Prozent hält.
Die GRUND.CONCEPT wiederum ist mit 50 Prozent an der Campus Viva Service GmbH beteiligt. Auf dem Nachbargrundstück der Koloniestraße 10 stehen zwei Häuserblöcke von Campus Viva. Darin sind Mikroapartments, die möbliert vermietet werden und so von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Solche Wohnungen gelten als lukrative Investition. Auf dem Gelände der Koloniestraße 10 sollen ebenfalls Mikroapartments von Campus Viva entstehen.
Sommer vermutet, dass der Kameraturm dazu da ist, ihn und die anderen sieben Menschen, die aktuell noch in den Remisen am Hof wohnen, zum Auszug zu drängen. „Es besteht der Verdacht, dass die Kamera das Wohnen hier verunmöglichen oder so ungemütlich machen soll, dass wir freiwillig gehen“, sagt er.
Ob das der Fall ist, wollten wir von Campus Berlin III wissen, doch das Unternehmen hat auf Fragen von netzpolitik.org nicht geantwortet. Gegenüber Pro7 gab die Firma an, dass der Kameraturm aufgestellt worden sei, weil auf dem Gelände ein Bauzaun abhanden gekommen sei.
Dass ein etwa 60 Meter langer Bauzaun tatsächlich vorübergehend abmontiert worden war, kann auch Sommer bestätigen. Mittlerweile steht wieder einer da und teilt den Hof des Grundstücks in zwei Hälften. Die größere Hälfte steht leer und wird vom dem Kameraturm überwacht. Über die schmalere Hälfte können Sommer und die anderen Remisenbewohner*innen ihre Wohnungen erreichen. Auf dieser sowieso schon engen Seite steht auch der BauWatch-Turm.
„Du hast die ganze Zeit das Gefühl, dir guckt jemand zu“Dass Vermieter ihre Liegenschaften videoüberwachen, um beispielsweise Vandalismus zu verhindern, kommt häufiger vor. In Berlin nutzen auch einige landeseigene Wohnungsbauunternehmen die Technologie.
„Das Gefühl beobachtet zu werden, sobald man aus dem Fenster guckt, beziehungsweise über den Hof geht, empfinde ich als unerträgliche Einschränkung der Privatsphäre. Du hast die ganze Zeit das Gefühl, dir guckt jemand zu, der hier eigentlich nichts zu suchen hat. Dann noch mit dieser Brutalität: Mitten im Hof, mitten im Weg, ein kompletter Fremdkörper. Das macht Wut“, sagt Sommer.
Seit der Kameraturm da steht, ist der Hof nicht mehr idyllisch. - Alle Rechte vorbehalten Martin SchwarzbeckJean Sommer ist ein Datenschützer. Ein Fan von Privatsphäre. Die Kamera an seinem Laptop ist abgeklebt und die Schutzhülle seines Handys hat er falsch herum aufgezogen, damit sie die Linsen auf der Rückseite verdeckt. Sommer ist auch Miet-Aktivist. Auf seinem Hoodie ist ein Bild des Hofes der Koloniestraße 10 abgedruckt. Darunter prangt der Schriftzug: „Keine Rendite“.
Die Wohnungen von Sommer und seiner Frau und ihren direkten Nachbarn stehen dem Campus-Viva-Neubau im Weg. Wo zwei weitere Parteien leben, ist die Aufstellung eines Krans geplant.
So lange sie dort leben, kann der Besitzer nicht bauenIhre Wohnungen liegen in einem Milieuschutzgebiet. Deshalb kann der Eigentümer sie nicht abreißen und das Campus-Viva-Projekt erweitern, so lange noch Menschen dort leben. Das bestätigt das zuständige Bezirksamt von Berlin-Mitte. Der Besitzer des Grundstücks hat schon vor Gericht versucht, das gesamte Milieuschutzgebiet aufheben zu lassen. Damit ist er gescheitert.
Die Erdgeschosse der Remisen und die Garagen an der gegenüberliegenden Seite des Hofes, in denen einst Künstler und Schrauber ihre Werkstätten hatten und Kinder tanzen lernten, 40 Einheiten, sind bereits leer. Die Campus Berlin III hat den Gewerbenutzer*innen gekündigt. Bei Wohnungen geht das nicht so leicht.
An den Hauswänden steht Spalierobst, je ein Pfirsich-, Aprikosen-, Pflaumen- und Birnbaum. Die Fassaden sind begrünt, auf Pergolen wuchert es. Sommer sagt, er sei hier schon Bussard, Falke und Kauz begegnet, es gäbe Eichhörnchen und Fledermäuse, Waschbären und eine Fuchsfamilie, die immer mal wieder vorbeikommt.
In den 90er-Jahren war die Renaturierung vom Berliner Senat finanziert worden, der Hof gilt als ein Vorbild für naturnahe Stadtumgestaltung und ist ein Schwammstadt-Projekt der Berliner Regenwasseragentur. Quer durch den Asphalt ziehen sich etwa 50 Zentimeter breite Grünstreifen zur Versickerung.
Die Spatzen sind seine VerbündetenSommer, von Beruf Landschaftsgärtner, kniet sich vor einen davon, streicht mit der Hand über Pflänzchen und zählt ihre Namen auf: Beifuß, Melde, Schöllkraut, Nachtkerze, Schafgarbe, Breitwegerich. „Vor allem die letzten beiden produzieren Samen, die bei den Spatzen superbegehrt sind“, sagt er. „Das ist ein Lebensraum hier“.
Die erwähnten Spatzen sitzen in einer Hecke nicht weit von Sommer entfernt. „Das ist die letzte Spatzenkolonie in der Gegend. Die sind ortstreu. Die sind hier geboren und die bleiben auch hier“, sagt Sommer. Die Spatzen sind seine Verbündeten.
Letztlich haben die Vögel auf dem Grundstück verhindert, dass der Besitzer die Garagen und Gebäude gegenüber von Sommers Wohnung abreißen konnte. Zwölf Garagen und Nebengebäude wurden Anfang des Jahres bereits zerstört, dann haben die Mieter*innen die Baufirma mithilfe der Spatzen gestoppt.
„Auf dem Grundstück Koloniestraße 10 befinden sich geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“, schreibt das Bezirksamt von Berlin-Mitte auf Anfrage von netzpolitik.org. Diese dürften nicht beschädigt werden. Eine Ausnahmegenehmigung sei nicht möglich, weil die Pläne des Grundstückseigners wegen des Milieuschutzes aktuell sowieso nicht umgesetzt werden können. Gegen die entsprechenden Bescheide habe der Eigentümer Rechtsmittel eingelegt. Es sei offen, wie die Auseinandersetzung ausgeht.
Das Ende eines KieztreffpunktsDer Eigentümer will den Abriss wohl als bauvorbereitende Maßnahme, aber auch, so vermutet zumindest Sommer, „damit es hier nicht mehr so gemütlich ist“. Früher habe man hier im Hof oft zusammengesessen und Gäste eingeladen. „Der Hof war immer ein Kieztreffpunkt“, sagt Sommer. Mittlerweile bekomme er kaum noch Besuch.
Ein Zaunelement voller Gemälde, die Menschen aus der Gegend geschaffen haben, zeugt von der lebhaften Vergangenheit. Oft seien sogar Schulklassen und Stadtführungen gekommen, um den Hof zu bewundern, sagt Sommer. Das sei jetzt vorbei. „Die haben es geschafft, das soziale Leben zum Erlöschen zu bringen. Niemand setzt sich freiwillig unter eine Kamera“, sagt Sommer.
Eigentlich müssen nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Schilder am überwachten Areal die Videoüberwachung kenntlich machen. Auf der BauWatch-Website steht: „An den Baufeldbegrenzungen weisen Schilder (…) auf die Überwachung des Geländes hin, ebenso wie auf die verantwortliche Stelle. Zusätzlich stellen wir unseren Kunden alle erforderlichen Hinweisschilder zur Verfügung, um der geforderten Transparenz und den Informationspflichten nachzukommen. Diese Schilder werden in der Regel deutlich sichtbar im Eingangsbereich der Videoüberwachung aufgestellt.“
Videoüberwachung ohne die vorgeschriebenen Hinweise daraufBeim Besuch von netzpolitik.org ist kein Hinweis auf die Videoüberwachung zu sehen. Laut Sommer wurden die Mieter*innen auch nicht darüber informiert, weder per Schild, noch per Brief. Eine Nachbarin von Sommer berichtet, dass ein Mensch an dem Bauzaun ein BauWatch-Banner aufhängte, es fotografierte und dann wieder abnahm.
Die Nachbarin hat von dem Vorgang Fotos gemacht, die netzpolitik.org inklusive Zeitstempel vorliegen. Darauf ist ein Mann an der Befestigung des Banners zu sehen. Das nächste Bild, das laut Zeitstempel sechs Minuten später aufgenommen wurde, zeigt den Bauzaun ohne Banner und den gleichen Mann, wie er den Ort verlässt und dabei etwas in der Hand hält. Es könnte das gefaltete Banner sein, aber sicher erkennbar ist das nicht. Wir wollten von der Vermieter-Firma Fragen wissen, wie es um die Kennzeichnung steht. Doch auch dazu gab es keine Antwort.
Das Büro der Berliner Datenschutzbeauftragten sagt gegenüber netzpolitik.org, dass es nicht zuständig sei, weil die Campus Berlin III GmbH, die den Kameraturm hat aufstellen lassen, in Bayern sitzt. Deshalb werde der Fall an den dortigen Datenschutzbeauftragten übergeben. Eine Rückmeldung von dort haben die Anwohner*innen noch nicht. Sie müssen erst einmal weiter mit dem Kameraturm leben.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
