Die europäische Hydra: Lohn- und Sozialdumping – Wettbewerbsrecht als Ausweg

2 Beiträge / 0 neu
Letzter Beitrag
Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN
Helmut S. - ADMIN
Offline
Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Die europäische Hydra: Lohn- und Sozialdumping – Wettbewerbsrecht als Ausweg
DruckversionPDF version

Die europäische Hydra

Lohn- und Sozialdumping – Wettbewerbsrecht als Ausweg

von Susanne Wixforth und Werner Buelen / A&W blog

Der Kampf gegen grenzüberschreitenden Sozialbetrug und -missbrauch kann am besten mit dem Ringen gegen das mythische Monster Hydra beschrieben werden – die vielköpfige Wasserschlange der griechischen Sagen.

Dieser Konflikt ist ungleich, weil jedes Mal zwei neue Köpfe wachsen, wenn einer abgehackt wird. Gelingt es den Gewerkschaften, einen Fall der Unterentlohnung aufzudecken, sind gleich wieder zwei neue da. Das europäische Wettbewerbsrecht könnte ein geeignetes Schwert gegen die Hydra sein.

Während bis in die 1990er-Jahre vornehmlich Unternehmen untereinander im Wettbewerb standen, sind mit zunehmender Divergenz der Wirtschafts- und vor allem Lohnentwicklung in den EU-Ländern die Mitgliedstaaten selbst in den Wettbewerb miteinander eingetreten. Die loyale Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen sowie die Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sind zu einer Illusion geworden.

Die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit im Binnenmarkt ist beschränkt durch mangelnde EU-Rechtsharmonisierung, fehlende Mindeststandards sowie schlechte Transportabilität der erworbenen Rechte. Gleichzeitig fallen auf nationaler Ebene die geschützten Räume weg, weil Schutzgesetze für Beschäftigte als Behinderung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten eingestuft werden. Der Binnenmarkt wird von den ArbeitnehmerInnen zunehmend als Bedrohung wahrgenommen.

► Divergenz statt Konvergenz

armut_pockets_out_pleite_schulden_schuldenfalle_verschuldung_kritisches_netzwerk_insolvenz_privatinsolvenz_erwerbsarmut_arbeitsarmut_working_poor_zahlungsunfaehigke05x.png Die Spreizung der Mindestlöhne in Europa mit 1,57 Euro pro Stunde in Bulgarien und 11,55 Euro pro Stunde in Luxemburg ist eine Ursache für das Auseinanderdriften. Selbst dabei müssen die Arbeitskräfte noch Abstriche machen: Durch kreative Geschäftsmodelle wie Briefkastenfirmen, Schein-Selbständigkeit und Schein-Entsendung werden die Beschäftigten oft unter diesen Mindestlöhnen bezahlt. Besonders betroffen ist der Bausektor: Für das Durchführen von Spachtelarbeiten gilt in Österreich ein Mindestlohn von 12,88 Euro pro Stunde. Bei der Kontrolle einer polnischen Baufirma in Graz wurde allerdings eine Entlohnung von 2,33 Euro pro Stunde festgestellt.

EU-weit werden jedes Jahr rund 2,3 Millionen ArbeitnehmerInnen grenzüberschreitend entsendet. Tatsächlich sind es laut Schätzungen der "Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter" (EFBH) mindestens drei Mal so viel bei ausgehenden Entsendungen. In Bulgarien ist die Zahl der Entsendungen zwischen 2010 und 2016 von 6.000 auf fast 20.000 gestiegen, in Rumänien von 30.000 auf etwas mehr als 50.000. Der Export von Arbeitskräften innerhalb Europas nimmt zu, und zwar entlang der steigenden Mindestlohnkurve.

► Der (Un)geist der Gesetze

Wie sich die Unternehmen bei den Steuern „an den Geist der Gesetze halten“ und ihren Gewinn in Niedrigsteuerländer verschieben, so ist auch bei den Beschäftigungsmodellen oft vieles legal: Denn zumeist beruhen die juristischen Konstruktionen auf den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten. So ist in Slowenien vorgesehen, dass bei Entsendung der Sozialversicherungsbeitrag vom nationalen Mindestlohn und nicht vom tatsächlichen Lohn im Bestimmungsland berechnet wird.

Die Reaktion von Unternehmen auf dieses Angebot ließ nicht auf sich warten: Es gibt vermehrt Fälle, in denen bosnische ArbeitnehmerInnen einen Tag lang in Slowenien beschäftigt werden, um sie dann weiter nach Deutschland zu entsenden.

Ein anderes Modell besteht darin, den Sozialversicherungsbeitrag im Fall der Entsendung zu deckeln, so in Rumänien und Bulgarien. Selbst wenn es ein ungewollter Zufall ist: Das Ergebnis aus diesen Regelungen ist klar – entsandte Arbeitskräfte aus solchen Mitgliedstaaten sind „billiger“ als Arbeitskräfte aus Mitgliedstaaten mit einem solidarischen System der Sozialversicherungsbeiträge.

Zwei mögliche Konsequenzen aus diesen Regelungen sind absehbar: entweder der Zusammenbruch von Sozialversicherungssystemen wegen finanzieller Aushöhlung – so bezahlen seit 1.1.2018 die unselbständig Beschäftigten Rumäniens 97,75 % der Sozialversicherungsabgaben, die Arbeitgeber beteiligen sich mit symbolischen 2,25 % – oder die Einschränkung der Leistungen auf niedrigstem Niveau.

Ergebnis dieses „heilsamen“ Wettbewerbs: Am Ende sind wir alle ärmer.

► Kampf gegen die Hydra

Trotz der schönen Worte von Artikel 9 des EU-Vertrags, wonach sämtliche Maßnahmen der EU die sozialen Aspekte berücksichtigen müssen, wie z.B. Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus oder Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, konzentriert sich die EU-Binnenmarktpolitik nach wie vor auf Deregulierung, Flexibilisierung, den Abbau wirksamer Kontrollen und die Rücknahme von Präventionsmaßnahmen. Gewerkschaften und Tarifverträge werden als „administrative Barrieren“ und „protektionistische Instrumente“ angesehen.

Ähnlich wie Herkules wollen die Gewerkschaften aber nicht mehr hinnehmen, dass die Symptome des grenzüberschreitenden Sozialbetrugs, also die Köpfe der Hydra, mit nachträglichen Kontrollen bekämpft werden, sondern die Ursachen, also die Hydra selbst, beseitigen. Dies führt zu der grundsätzlichen Frage, was die Ursache für grenzüberschreitenden Sozialbetrug und -missbrauch ist. „Schnell und einfach viel Geld verdienen“ ist die einfache Antwort. Und weil beispielsweise im Bausektor rund 50 % des Umsatzes durch Personalkosten bestimmt werden, lässt sich leicht feststellen, wer den Preis für grenzüberschreitenden Sozialbetrug und -missbrauch bezahlt: die Beschäftigten.

Wieso das möglich ist? Weil der europäische Sozialrahmen Stückwerk ist, das Ergebnis von Kompromissen auf kleinstem gemeinsamen Nenner. Während die wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten mit dem wirksamen Schwert des Wettbewerbsrechts ausgerüstet sind, das effizient und schnell dort eingreift, wo grenzüberschreitend Missbrauch marktbeherrschender Stellung, wettbewerbsbeschränkende Kartelle oder Subventionen festgestellt werden, fehlen solche Instrumente für die Bekämpfung von grenzüberschreitendem Sozial- und Lohndumping. Denn: Nationale Kontrollen enden an den Grenzen. Behördenkooperation beruht auf gutem Willen und freiwilliger Bereitschaft. Das ist jedoch zu wenig bei komplexen Schachtelkonstruktionen global agierender Konzerne.

Vorstöße der EU-Kommission können zur Lösung der Probleme beitragen, wie beispielsweise die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde. Diese darf aber nicht zu einer weiteren Agentur degradiert werden, sondern muss als Behörde mit Kompetenzen zur effizienten grenzüberschreitenden Verfolgung von Lohn- und Sozialdumping ausgestattet werden. Derzeit wird aber selbst eine schwache Kontrollkompetenz von den Mitgliedstaaten ausgebremst oder abgelehnt.

christoph-butterwegge-neoliberale-deregulierung-flexibilisierung-prekarisierung-altersarmut-alterssicherungssystem-vollerwerbstaetigkeit-kritisches-netzwerk-ruhestand-neoliberalismus

Dabei ist eine schlagkräftige Europäische Arbeitsbehörde das logische Pendant zur europäischen Wettbewerbsbehörde. Ergänzend müsste eine „Europäische Socialpol“ nach dem Vorbild der Europol gebildet werden, um grenzüberschreitende Kontrolleinsätze zu koordinieren. Und schließlich bedarf es in strafrechtlich relevanten Fällen auch eines europäischen Generalanwaltes/einer europäischen Generalanwältin, der/die diese Fälle von Amts wegen verfolgt. Dies alles gibt es im Bereich der wirtschaftlichen Grundfreiheiten. Warum zögern die Mitgliedstaaten bei dem selbstverständlichen Schritt, im Bereich Sozial- und Arbeitsrecht gleich zu ziehen? Weil sie noch hoffen, dass der Wettbewerb der Mitgliedstaaten die Konvergenz im Sinne von Art 3. Abs. 3 EU-Vertrag auf wundersame Weise herbeiführt.

► EU-Beihilferecht: Ein neuer Weg

Da aber Beschäftigte nicht von Wundern, sondern vom Lohn leben, müssen progressive Schritte unternommen werden. Eine Grundlage dafür bietet das EU-Beihilfenrecht, konkret Art. 107 AEUV. (>> AEUV oder AEU-Vertrag)

eu_flag_no_europaeische_european_union_referendum_kritisches_netzwerk_brexit_entdemokratisierung_korruptes_corrupt_system_regime_bruessel_lobbyismus_martin_schulz.jpgRumänien, Bulgarien, Slowenien: Sie bieten in der einen oder anderen Form einen „Rabatt“ auf Sozialversicherungsbeiträge im Entsendefall. Dadurch genießen Unternehmen, die ArbeitnehmerInnen versenden, im Vgl. zu ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil. Die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs definiert jede Verringerung von Belastungen, die ein Unternehmen normalerweise selbst trägt, als Vorteil. Denn dadurch müssen einige Unternehmen bestimmte Kosten nicht tragen, die ihre Konkurrenten zu tragen haben  (vgl. EuGH C.387/92; EuGH, C-156/98; EuGH, C-172/03; EuGH C-533/12P und C 536/12 P). Der Verzicht auf die Einhebung von Sozialversicherungsbeiträgen reduziert die gewöhnlichen Kosten der unternehmerischen Tätigkeit, sie sind daher als verbotene Betriebsbeihilfe zu qualifizieren.

Insgesamt ist die Rechtslage vergleichbar mit den spektakulären Beihilfenfällen (beispielsweise Starbucks, Fiat Finance, Amazon), bei denen die EU-Kommission feststellte, dass global agierende Konzerne zu Unrecht Steuernachlässe erhalten hatten. Das bedeutet Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Es ist daher bemerkenswert, dass die EU-Kommission dem grenzüberschreitenden Sozialdumping bis jetzt tatenlos zusieht.

Umso mehr sind Gewerkschaften gefordert, den nächsten Schritt zu gehen und das wirksame Instrument des Beihilfenrechts auch für sich zu nutzen. Ein wichtiger Beitrag, um die Weiterentwicklung der Europäischen Union zu befördern, in der die Rechte der ArbeitnehmerInnen geschützt werden.

Susanne Wixforth, Referatsleiterin in der Abteilung Intern. und europ. Gewerkschaftspolitik des DGB.

Werner Buelen, Political Secretary Construction der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter.


► Quelle: A&W blog / Redaktion »Arbeit&Wirtschaft«: 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 >> www.arbeit-wirtschaft.at >> A&W blog >> Artikel vom 5. Oktober 2018. Der Artikel ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0. Die Bilder und Grafiken gehören nicht zum Originalartikel und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u..

► Bild- und Grafikquellen:

1. Das mythische Monster Hydra: nach griechischen Sagen eine vielköpfige Wasserschlange. Grafik: SilviaP_Design / Silvia. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. >> Grafik.

2. ARM TROTZ ARBEIT - WORKING POOR dank der verfehlten zunehmend liberalisierten Lohn- und Arbeitsmarktpolitik (Niedriglohn, Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeit auf Abruf, lächerlich geringer Mindestlohn und andere politische Fehlentscheidungen). Grafik: schuldnerhilfe - Horst Tinnes, Linz/Österreich. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. >> Bild (ohne Textinlet). Das Textinlet wurde von Wilfried Kahrs (WiKa) eingearbeitet.

3. "Was unterscheidet Mensch und Tier? Eine Minderheit von Menschen hält sich den Rest seiner Artgenossen als Nutzvieh!". Grafikbearbeitung: Wilfried Kahrs (WiKa).

4. Die 'Hydra' gilt aus benannten Gründen als sprichwörtliches Gleichnis für Situationen, wo jeder Versuch einer Eindämmung oder Unterdrückung nur zur Ausweitung einer Eskalation führt. Die Hydra steht also für das, was man nur 'kleinhalten' kann, indem man es unberührt lässt. Graffito: PixelAnarchy. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. >> Bild.

5. Butterwegge-Zitat: »Die neoliberale Deregulierung des Arbeitsmarktes, die Flexibilisierung und Prekarisierung eines Großteils der Beschäftigungsverhältnisse münden meistens Jahrzehnte später in Altersarmut von Millionen Menschen. Ein Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Alterssicherungssystem, welches nicht verhindert, dass Menschen nach langjähriger Vollerwerbstätigkeit einen Ruhestand in Armut erleben, verliert nicht bloß an Zustimmung in der Bevölkerung, sondern auch seine Daseinsberechtigung.« (Prof. Dr. Christoph Butterwegge)

6. NO EU! Die EU ist ein antidemokratisches, bürgerfeindliches und korruptes Regime. Europa ist weit mehr als die EU! JA zu EUROPA! - NO EU! The EU is an undemocratic, resident-unfriendly and corrupt regime. Europa is not merely EU, but rather! YES to EUROPE! Bildidee: Helmut Schnug. Techn. Umsetzung: Wilfried Kahrs.

Bild des Benutzers Imago
Imago
Offline
Verbunden: 11.12.2017 - 07:51
"Divide et impera" (teile & herrsche) ist der Anfang vom Ende


"Divide et impera" (teile & herrsche) ist der Anfang vom Ende

Die uralte Grundregel der Herrschenden, das "divide et impera" (teile und herrsche) identifiziere ich als die vorrangige Ursache all der fortwährenden Streitigkeiten und Kriege auf der Welt, aus der dann (bislang jedenfalls) alle möglichen Ängste, Neid, Besitzgier, (offene und verdeckte) Gewalt, hinterhältiges Manipulieren usw. hervorgehen. Ein ungeheueres Lohngefälle in den Ländern der Welt ist längst schon als Folge oben genannter Grundregel entstanden. Sie hilft den jeweiligen Großprofiteueren, einen Standort gegen einen anderen auszuspielen und dabei nicht nur immer mehr Profit einzustreichen, sondern (zumindest bislang noch) die rivalisierenden Länder wie auch die darin lebenden Bevölkerungsgruppen immer mehr gegeneinander aufzubringen.

Wohl keine Supra-Regierung (keine UNO und auch keine Weltregierung) wird wohl je in der Lage sein, gegen diese Entwicklung (die ich eigentlich eher als zunehmende Verwicklung bezeichnen will) erfolgreich vorzugehen, da es für Menschen mit bösen (sprich' vor allem eigensüchtigen) Absichten stets Möglichkeiten geben wird, solche Organisationen zu unterwandern. Unser Ziel muß es daher sein, immer größere Teile der Bevölkerung so gründlich wie möglich darüber zu informieren, was wirklich vor sich geht, sowie wichtigerweise auch, daß jeder Mensch auf der Erde immer wieder vor der ENTSCHEIDUNG steht, dieses oft äußerst perfide und auch mörderische Spiel mitzutragen (bzw. schlimmer noch: - dabei mitzuwirken) oder aber ganz bewußt den Weg des friedlichen und partnerschaftlichen Miteinanders zu gehen.

Solange die Mehrheit der Menschen noch immer glaubt, mit irgendwelchen (kleinen oder großen) Übeltaten (und somit auch mit Kollaboration gleich welcher Art auch immer) auf entscheidende Weise punkten zu können, wird der Weg für die Menschheit insgesamt immer mehr abwärts führen, denn sich für den schlechten bzw. den falschen Weg zu entscheiden führt bei zu großer und dann womöglich dennoch weiter zunehmender Teilnehmerzahl dazu, daß das Unrecht und damit auch das Unglück sowie auch dessen weitere Folgen auf dieser Welt nur noch weiter zunehmen werden und der endgültige Showdown - ist für uns bereits jetzt schon - sozusagen in Blickweite geraten!

Entgegen der christlichen Lehre, die immer wieder vom "Tag des jüngsten Gerichts" spricht (diesen Tag aber immer wieder in die Zukunft verlegt), bin ich der Überzeugung, daß dieser jüngste Tag für uns alle jeden Tag immer wieder auf`s Neue anbricht, denn mit jeder unserer täglichen Entscheidungen füllen wir alle immer wieder auf`s Neue beide Waagschalen der Gerechtigkeit und verstoßen, sofern wir dabei auch weiterhin nur kurzsichtig-egoistische Interessen verfolgen, obendrein auch noch mehr und mehr gegen den längst bitter nötigen Umweltschutz. Genau auf diese Weise arbeitet leider ein Großteil der Menschheit noch immer bewußt oder unbewusst, wissentlich oder unwissentlich, daran, daß für uns alle ein womöglich recht bald schon ein dann geradezu völlig vernichtendes Urteil aus all dem entsteht!

Die folgenden für viele Menschen sicher recht unbequemen Fragen würde will ich am liebsten jedem Mitmenschen stellen:

Wo stehst Du eigentlich?

Für welchen Weg willst Du Dich in Zukunft entscheiden?

Imago, geb. 1954: Ergründet als Bildhauer & Autor interdisziplinär Achtgeben & Achtsamkeit/unsere Wahrnehmung & unser Handeln & die vielfachen daraus entstehenden Konsequenzen.

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.