Düngeverordnung: enge Verflechtung von Politik und Agrarlobby

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Düngeverordnung: enge Verflechtung von Politik und Agrarlobby
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Düngeverordnung:

Enge Verflechtung von Politik und Agrarlobby

Wie sich die Bundesregierung für die Interessen der Agrarlobby stark machte

von Susan Jörges / abgeordnetenwatch.de

In letzter Minute hat Deutschland kürzlich EU-Strafzahlungen wegen der Nichtumsetzung der Düngeverordnung abgewendet. Doch warum nahm die Bundesregierung lange Zeit die drohenden Strafen von 800.000 Euro pro Tag in Kauf? Interne Schreiben zeigen, wie die Regierung gegenüber der EU-Kommission auf ähnliche Argumente wie der Deutsche Bauernverband setzte, die Positionen von Naturschutzverbänden jedoch weitgehend ignorierte. Das liegt auch an einer engen Verflechtung von Politik und Agrarlobby.

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Die Androhung von Strafzahlungen ist eines der stärksten Mittel, mit der die EU-Kommission einen Mitgliedsstaat zum Ergreifen von Maßnahmen bewegen kann. Viele Jahre sträubte sich die Bundesregierung gegen die vollständige Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, die eine Verunreinigung des Grund- und Oberflächenwassers durch Düngemittel verhindern soll – trotz eines drohenden EU-Strafgeldes in Höhe von bis zu 850.000 Euro pro Tag. Erst kurz vor Ablauf der Frist gab der Bundesrat in einer Sondersitzung am 27. März 2020 grünes Licht für eine Neuregelung des deutschen Düngerechts.

Dass die Bundesregierung lange Zeit bereit schien, sogar empfindliche Strafzahlungen in Kauf zu nehmen, verwundert nicht. Interne Schreiben der Bundesregierung an die EU-Kommission zeigen, dass die Regierung in zahlreichen Punkten auf einer Linie mit dem Deutschen Bauernverband lag, der die strengeren Vorgaben einer Düngeverordnung ablehnte. Bedenken von Umweltverbänden wurden von der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dagegen kaum berücksichtigt.

► Positionen von Umweltverbänden ignorierte die Bundesregierung weitgehend

abgeordnetenwatch.de hat die Unterlagen auf Grundlage des europäischen Informationsfreiheitsgesetzes bei der EU-Kommission beantragt und erhalten. Sie betreffen die Jahre von 2013 bis 2017. Aktuellere Dokumente hat die Kommission unter Verweis auf das laufende Verfahren gegen Deutschland bislang nicht herausgegeben.   

Eine „Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission“ vom 10. September 2014 zeigt exemplarisch, wie sich die Positionen von Bundesregierung und Bauernverband ähneln. Forderungen der EU-Kommission ignorierte die Regierungskoalition in wichtigen Punkten, genauso wie die Positionen von Umweltverbänden.

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► Deutlich wird dies unter anderem an folgenden Punkten:

Beispiel Lagerungspflicht von Düngemitteln:

Landwirte sind verpflichtet, Lagerungsmöglichkeiten auf ihren Höfen für Gülle, Jauche oder Festmist vorzuweisen – Streit gab es darüber, für wie viele Monate die Kapazitäten vorzuhalten sind. Die Bundesregierung setzte in ihrer Mitteilung an die EU-Kommission von 2014 auf Lagerkapazitäten für eine Dauer von sechs Monaten (nur bei Betrieben mit kleinen Ackerflächen und hohem Tierbestand sollte diese neun Monate betragen). Die 6-Monatspflicht entsprach der Position des Bauernverbandes, der eine darüber hinausgehende pauschale Ausdehnung für „nicht akzeptabel“ hielt. Umweltverbände wie der BUND befürworteten dagegen eine verpflichtende achtmonatige Lagerkapazität für alle Betriebe, um eine Überdüngung in Folge zu geringer Lagermöglichkeiten zu verhindern.

Beispiel Messnetze:

In Deutschland wird der Grundwasserzustand an 1215 Messstellen kontrolliert, 697 überwachen dabei die Nitratwerte in landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Aktuell zeigen laut Umweltbundesamt 18 Prozent der Messstellen zu hohe Nitratwerte auf. Doch diese Werte, so stellt es die Bundesregierung in ihrem Schreiben vom 10. September 2014 dar, seien nicht mit denen anderer Länder vergleichbar. Die EU erwecke „den falschen Eindruck, die Wasserqualität in Deutschland sei schlechter als in vielen anderen Mitgliedstaaten“. Deutschland nehme „im europäischen Vergleich durchaus eine Stellung im oberen Mittelfeld guter Gesamtwasserqualität ein.

Dass das deutsche Messnetz nicht repräsentativ sei, behauptet so auch der Bauernverband – in Wirklichkeit sei die Wasserqualität sogar noch einmal besser als von der Bundesregierung an die Kommission berichtet. Bedenken von Umweltverbänden kommen in der Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission dagegen nicht vor. So drängen etwa BUND oder Nabu bis heute darauf, die Nitratwerte vor allem in besonders belasteten Gebieten, sogenannten roten Gebieten, deutlich zu senken. Dafür müssten die Vorgaben der EU „ohne Wenn und Aberumgesetzt werden.

Beispiel Sperrzeiten:

Damit sich das Grundwasser erholen kann, verlangte die EU-Kommission eine im Herbst beginnende, mehrmonatige Sperrzeit für den Einsatz von Düngemitteln auf Feldern. Zwar ließ sich die Bundesregierung nicht auf die Forderung des Bauernverbandes nach einem Verbot der Herbstdüngung ein. Doch die Regierungskoalition verwies in ihrer Mitteilung an die Kommission auf Ausnahmen für Kulturen wie den Winterraps, bei denen weiterhin eine Herbstdüngung möglich sein soll.

Solche Ausnahmen verlangte etwa der Bauernverband Sachsen-Anhalt: „So erwartet der Bauernverband, dass diese Möglichkeiten [Ausnahmen der Düngungszeiten] zugunsten der Landwirte voll ausgeschöpft werden“. Der Nährstoffbedarf einer Pflanze hinge von der Wetterlage und der Befahrbarkeit der Böden ab, hierauf müssten Landwirte flexibel reagieren können. Umweltverbände fordern dagegen bis heute „keine neuen Ausnahmetatbestände“.

Beispiel Stickstoffobergrenze:

Immer wieder hat die EU-Kommission Deutschland wegen schlechter Wasserqualität kritisiert und auf eine Reduzierung des Stickstoffüberschusses gedrängt, so zum Beispiel in ihrem "Aufforderungsschreiben" vom 18. Oktober 2013. Doch die Bundesregierung hielt es lange Zeit für unnötig, in diesem Punkt weitere Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Man erwarte spürbare Auswirkungen einer 2007 erfolgten Verschärfung der Stickstoffwerte „frühestens zum Ende des zweiten Jahrzehnts“. Dies war ganz im Sinne des Bauernverbandes. Es gehe an der Realität vorbei, schrieb die Organisation 2017, "die zulässigen Grenzen des Nährstoffvergleichs für Stickstoff und Phosphor weiter zu verschärfen"; gleichwohl wolle man die Effizienz der Düngung aber weiter steigern.

Auch in Sachen Stickstoff griff die Bundesregierung Argumente von Umweltverbänden nicht auf. Nabu, BUND und andere Organisationen halten die Stickstoffmenge, die bei der Düngung auf den Feldern ausgebracht wird, für unnötig hoch - die deutschen Landwirte würden sich noch immer nicht an den Erkenntnissen der Wissenschaft orientieren.

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► "Ein Trauerspiel"

Der EU-Abgeordnete Martin Häusling, der für die Grünen im Agrarausschuss sitzt, hat die Verhandlungen zwischen Deutschland und der Kommission in den vergangenen Jahren intensiv verfolgt. Dabei ist ihm der starke Einfluss des Bauernverbandes auf die Agrarpolitik Deutschlands aufgefallen: „Die Argumentationen von Bundesregierung und Bauernverband waren schon immer sehr deckungsgleich. Erst 2017 wurde bemerkt, wozu die Verzögerungen in den Verhandlungen führten und es gab einen Kurswechsel.“

Die Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik des Deutschen Naturschutzrings, Ilka Dege, hält das zögerliche Handeln in der Agrarpolitik für ein „Trauerspiel“. „In keinem anderen Bereich ist die Bundesregierung eine solche Meisterin im Aussitzen, die Hörigkeit gegenüber dem Bauernverband ist ein peinliches Lehrstück an lobbyorientierter Politik“, sagte sie gegenüber abgeordnetenwatch.de.

► Studie: Viele Unionsabgeordnete sind Bauernfunktionäre

Dass sich die Positionen des Unions-geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums und des Bauernverbandes ähneln, ist wenig überraschend. 85 Prozent der Unionsabgeordneten im Bundestagsagrarausschuss haben einen direkten Bezug zur Land- und Agrarwirtschaft. Dies zeigt die StudieVerflechtungen und Interessen des Deutschen Bauernverbandes“ aus dem Jahr 2019, die das Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw) der Universität Bremen im Auftrag des Nabus durchführte. Im Rahmen der Studie wurden im Zeitraum von 2013 bis 2018 Vernetzungen von über 90 Akteuren und 75 Institutionen ausgewertet und in Netzwerkkarten visualisiert.

Die enge Vernetzung des Deutschen Bauernverbandes und des Agrarausschusses im Bundestag verhinderte bislang eine kritische Überprüfung und Anpassung der Landwirtschaftspolitik", sagt Studienleiter Dr. Guido Nischwitz vom Institut Arbeit und Wirtschaft im Gespräch mit abgeordnetenwatch.de. "Seit 30, 40 Jahren wurde so ein notwendiger Kurswechsel in der Agrarpolitik und damit in der Landwirtschaft blockiert.“ Die Studie analysiert die Biografien von 15 Abgeordneten der CDU/CSU im Agrarausschuss des 18. und 19. Bundestages, die einen Landwirtschaftsbezug aufweisen. „Acht der CDU/CSU-Abgeordneten im Agrarausschuss mit Bezug zur Landwirtschaft übernehmen zudem Leitungsfunktionen in den verschiedenen Ebenen des Bauernverbands“, stellen die Wissenschaftler in der Studie fest.

► Strafzahlungen sind noch nicht vom Tisch

Schlüsselfiguren sind demnach unter anderem Bauernverbands-Präsident Joachim Rukwied, ein langjähriger CDU-Kommunalpolitiker, und der Unions-Obmann im Agrarausschuss des Bundestages, Johannes Röhring, der gleichzeitig Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes ist. Röhring weist laut der Studie „insbesondere zu Behörden, der Finanzwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft vielfache Verflechtungen auf“.

Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Franz-Josef Holzenkamp – er war zuvor Agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auch im EU-Parlament ist und war die Lobby gut vernetzt, etwa über den 2019 ausgeschiedenen CDU-Abgeordneten und Landwirt Albert Deß, der zahlreiche Positionen in der Agrar- und Ernährungsindustrie ausübte. Im Bayerischen Bauernverband ist Deß Ehren-Kreisobmann.

Trotz der engen Verflechtung mit der Politik gelang es der Agrarlobby am Ende nicht, die Novellierung der Düngeverordnung zu verhindern oder weiter aufzuhalten. Mit der Billigung des Bundesrates Ende März treten die Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers in Kraft: in besonders belasteten Gebieten wegen der Corona-Krise erst ab Januar 2021, einige Vorgaben gelten dagegen schon ab diesem Frühjahr.

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Die von der Kommission angedrohten Strafzahlungen sind damit allerdings nicht vom Tisch. Erst wenn die Bundesländer die neue Düngeverordnung flächendeckend anwenden und die Nitratwerte in den kommenden Jahren sichtbar sinken, wird Deutschland die EU-Forderungen beim Gewässerschutz erfüllt haben.

Susan Jörges / abgeordnetenwatch.de

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► Quelle: Dieser Artikel wurde von Susan Jörges am 30. April 2020 erstveröffentlicht auf abgeordnetenwatch.de >> Artikel. Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0).

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Lesetipps:

pin_green.gif "Bauern-Milliarde: Landwirtschaft ist kein Monopoly" von Gertraud Angerpointner / Bio-Bäuerin, Vors. der AbL Bayern, 13. Februar 2020:

"Wer glaubt, man könne jetzt mit einer Milliarde mal schnell Grundwasser retten und Bauern beruhigen, der hat noch immer nicht kapiert, was in der bayerischen, deutschen und europäischen Agrarpolitik schiefläuft. Eine Agrarpolitik, die Jahrzehnte lang die Bauern auf den Weltmarkt zwingt und mit hohem Input zu erzeugten Höchsterträgen und -leistungen ausbildet, rächt sich jetzt. Alles was diese Entwicklung stoppen könnte, ist eine Umkehr". >> weiter.

pin_green.gif "Frankreich verbietet giftige Exporte! Urteil des höchsten französischen Gerichts" von Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V., 6. Februar 2020:

"Am Freitag, 31. Januar 2020, hat das französische Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Exportverbotes für solche Pestizide bestätigt, deren Gebrauch in der EU untersagt ist. Der Conceil constitutionnel wies damit die Klage von BAYER, SYNGENTA und anderen im Interessenverband der französischen Pflanzenschutzindustrie (frz. Union des Industries de la Protection des Plantes, (kurz UIPP) organisierten Hersteller gegen das Agrikultur- und Nahrungsmittelgesetz (Egalim) ab." >> weiter.


► Bild- und Grafikquellen:

1. Traktor mit Hänger beim Ausbringen von Gülle (Rückansicht). Gülle und Jauche unterscheiden sich in diesem Sinne deutlich in ihrem Nährstoffgehalt. Die Gülle ist konzentrierter, somit reicher an Kalium und Stickstoff. Gülle hat einen höheren Trockensubstanzanteil, da auch Kot und oft auch Stroh (Einstreu) oder ähnliche Materialien enthalten sind. Die Nährstoffe werden durch Gärprozesse zum Teil mineralisiert, das heißt in anorganische Formen überführt (Ammonium, Nitrat, Phosphat) und sind damit sofort für die Pflanzen verfügbar. In der heutigen Landwirtschaft überwiegt deshalb die Gülle als wirtschaftseigener Dünger, zumal sie einer vereinfachten Stalltechnik entstammt. (Text: Wikipedia >> weiter).

Foto: planet_fox / Alex, Pastetten. Quelle: pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

2. Lagerungsmöglichkeiten auf dem Feld für Gülle, Jauche oder Festmist. Foto: barskefranck / Franck Barske, Epouville/France. Quelle: pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

3. Düngung eines FeldesFoto: Hans Braxmeier, Neu-Ulm. Quelle: pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

4. Landwirt bei der Feldarbeit.  Da eine Zwischenfrucht (wird nach der Hauptfrucht z.B. Getreide in den Monaten Juli-August ausgesät) nicht mehr gedüngt werden darf, reduziert sich die Zeit, in der Dünger ausgebracht werden darf im Ackerbau auf drei bis vier Monate. Dafür sollen nun die größeren Güllebehälter gebaut werden. Aber schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass damit ja die Menge nicht weniger wird. Foto: user-ID 272447. Quelle: pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.