EU-Innenminister segnen großflächige Internetzensur mit Uploadfiltern ab

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EU-Innenminister segnen großflächige Internetzensur mit Uploadfiltern ab
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Schwerwiegende Folgen für die Meinungsfreiheit

EU-Innenminister segnen großflächige Internetzensur mit Uploadfiltern ab

von Tomas Rudl

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journalismus_meinungsfreiheit_luegenpresse_medienhuren_pressefreiheit_leitmedien_meinungsmacher_lobbyismus_freie_presse_kritisches_netzwerk_wikileaks_massenmedien_vierte_gewalt.jpg Die EU-Mitgliedstaaten ziehen mit der Kommission mit und sprechen sich für Uploadfilter, kaum bewältigbare Löschfristen und privatisierte Rechtsdurchsetzung aus. Im Kampf gegen mutmaßlich terroristische Online-Inhalte riskiert die EU, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erheblich einzuschränken. Nun ist das EU-Parlament am Zug.

Die EU-Innenminister haben sich gestern für Uploadfilter und sonstige automatisierte Maßnahmen im Kampf gegen „terroristische Inhalteim Internet ausgesprochen. Zudem stimmten die EU-Mitgliedstaaten für die knappe 24-Stunden-Frist, innerhalb der Diensteanbieter auf eine Meldung womöglich illegaler Inhalte reagieren und gegebenenfalls den Zugang dazu sperren oder den betreffenden Inhalt löschen müssen.

Deutschland hat sich der Ratsposition angeschlossen, gegen den Entwurf stellten sich lediglich die Tschechische Republik und Dänemark. Als Hauptverhandler des EU-Parlaments hat überdies der konservative Brite Daniel Dalton die designierte Berichterstatterin abgelöst, die Belgierin Helga Stevens. Bevor die Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, EU-Rat und dem Parlament beginnen können, muss letzteres noch seine Position klären.

► Regelung soll für alle gelten

zensur_deutungshoheit_meinungsfreiheit_pressefreiheit_staatsterrorismus_thomas_de_maiziere_unterdrueckung_konditionierung_repression_denkverbote_kritisches_netzwerk_internetzensur.jpgGelten sollen die nun auch vom Ministerrat abgesegneten Regelungen für alle Anbieter, die in Europa tätig sind und die nutzergenerierte Inhalte zulassen. „Beispiele hierfür sind Plattformen sozialer Medien, Videostreamingdienste, Video-, Bild- und Audio-Sharing-Dienste, File-Sharing- und andere Cloud-Dienste sowie Websites, auf denen die Nutzer Kommentare oder Rezensionen abgeben können“, stellt ein Factsheet der Kommission klar. Im Unterschied zur – noch nicht endgültig beschlossenen – Urheberrechtsreform sind keine Ausnahmen vorgesehen, etwa für kleinere Anbieter.

Das Internet sei ein „Brandbeschleuniger ins Negative“, sagte ausgerechnet der österreichische Innenminister Herbert Kickl bei der Pressekonferenz nach der Sitzung. Der Rechts-Außen-Politiker, von dem so zurückhaltende Wahlkampfsprüche wie „Abendland in Christenhand“ stammen und der keine Berührungsängste gegenüber identitären Hetzern hat, muss es ja wissen.

Es dürfe kein „neuer, virtueller Islamischer Staat“ im Internet entstehen, der Vorschlag soll Lücken schließen, die in der „realen Welt“ bereits abgedichtet seien.

zensur_staatszensur_meinungsfreiheit_deutungshoheit_pressefreiheit_staatsterrorismus_political_correctness_meinungsmacher_staatsterror_stigmatisierung_konditionierung_kritisches_netzwerk.jpg Abgesehen von diesen wenigen Sätzen blieb die weitflächige Internetzensur bloß Randthema bei der Pressekonferenz, die sonst von Migrationsfragen dominiert wurde. Auch der vom deutschen Bundesinnenministerium in Aussicht gestellte Auftritt von Horst Seehofer (CSU) blieb aus, ebenso die Beantwortung unserer Fragen von Anfang der Woche zur offiziellen deutschen Position. Diese bleibt weiterhin unklar, obwohl Deutschland neben Frankreich und Großbritannien zu den Ländern zählt, auf die der Gesetzesvorschlag zurückzuführen ist.

► Änderungen nur im Detail

Der nun abgenickte Verordnungsentwurf gleicht weitgehend dem der Kommission, den die Behörde im September vorgestellt hat. Änderungen gibt es nur im Detail. So müssen etwa nur jene Anbieter Transparenzberichte vorlegen, die mit terroristischen Inhalten konfrontiert waren. Geschlossene Messenger-Gruppen nimmt der EU-Rat von den Vorgaben aus und Anbieter dürfen die rund um die Uhr erreichbare Kontaktstelle an externe Dienstleister auslagern. Zudem müssen zuliefernde Behörden wie Europol bei einer Meldung möglichst genau erklären, warum sie den betreffenden Inhalt für terroristisch halten.

Die grundsätzlichen Probleme bleiben aber bestehen: Besonders für kleine Anbieter sind das die kaum umsetzbare Reaktionszeiten. Auch gibt es geltendem EU-Recht widersprechende Überwachungsauflagen durch Uploadfilter, deren Einsatz sogar verpflichtend angeordnet werden kann, sowie ungenügende rechtsstaatliche Absicherung, da die Rechtsdurchsetzung zum großen Teil an private Anbieter ausgelagert wird.

► Intransparente Internetzensur

Wie das wohl in der Praxis ablaufen wird, zeigt die bereits scharf geschaltete Hash-Datenbank großer Plattformbetreiber. Darin speichern über ein Dutzend Anbieter, darunter Facebook, Google und Twitter, digitale Fingerabdrücke von einmal als „terroristisch“ markierten Inhalten. Versucht ein Nutzer, die selbe Datei auf einen der beteiligten Dienste hochzuladen, dann unterbindet dies der Uploadfilter. Jüngst verkündete die EU-Kommission stolz, dass die Datenbank mittlerweile fast 100.000 Einträge enthalte.

Welche Inhalte aber in der Datenbank liegen, das weiß die Kommission nicht – und kann es auch nicht herausfinden, da sie keinen Zugang dazu erhält, bestätigte eine Kommissionssprecherin gegenüber netzpolitik.org. Dies gilt auch für Europol, dessen Meldestelle für Internetinhalte aktiv nach einschlägigen Inhalten Ausschau hält und sie den Plattformen meldet. „Die Datenbank wird exklusiv vom Global Internet Forum to Counter Terrorism  betrieben“ (GIFCT), teilte uns eine Europol-Sprecherin mit. „Die am GIFCT teilnehmenden Unternehmen sind die alleinigen ‚Besitzer‘ der in der Datenbank enthaltenen Inhalte. Europol hat weder Zugang zur noch Kontrolle über die Datenbank“.

Die Unternehmen selbst wiederum antworten (bislang) entweder gar nicht, bieten Hintergrundgespräche an, die jedoch nicht veröffentlicht werden dürfen, oder verweisen auf veraltete Pressemitteilungen. Dass es mit der Transparenz nicht so weit her ist, bemängelte bereits ein Fortschrittsbericht der Kommission im vergangenen Sommer. Ob die im Verordnungsentwurf enthaltenen Sicherungen der Meinungsfreiheit, etwa eine Beschwerdemöglichkeit bei ungerechtfertigten Löschungen, tatsächlich greifen werden, darf bezweifelt werden.

► „Schwerwiegende Folgen für die Meinungsfreiheit“

Terror_1_Terroranschlaege_Terrorismus_Islamischer_Staat_ISIS_ISIL_PKK_Hamas_Kritisches_Netzwerk_Vorratsdatenspeicherung_Ueberwachung_Boko_Haram_Dschihad_Jihad_Islam_Al-Qaida.jpg Dagegen laufen zivilgesellschaftliche Gruppen wie EDRi, der Chaos Computer Club oder Human Rights Watch Sturm. In einem jüngst veröffentlichten und von 31 Organisationen unterzeichneten Brief warnen sie vor „schwerwiegenden Folgen für die Meinungs- und Informationsfreiheit“ und fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.

Widerstand regt sich auch in der Internetwirtschaft. „Die EU verkennt die massiven Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf kleine und mittelständische Unternehmen“, sagt der Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Wirtschaftsverband hat sich zudem einem offenen Brief angeschlossen, den unter anderem die Software Alliance, die Computer & Communications Industry Association und der Digitalverband Eco unterzeichnet haben. „Wir empfehlen dringend, die Vorgaben zu streichen, die Diensteanbieter zum Überwachen und Filtern von Daten verpflichten“, schreiben die Wirtschaftsvertreter. „Diese Vorgabe, gemeinsam mit undurchführbaren Fristen und hohen Strafen [von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes], würde zu üppigen Löschungen führen“.

Tomas Rudl
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Tomas Rudl ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c't und Heise Online schrieb. Er ist unter +49-30-92105-9861 oder tomas@netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar und twittert mal mehr, mal weniger unter @tomas_np

netzpolitik.org ist eine Plattform für digitale Freiheitsrechte. Die Betreiber und deren Autoren thematisieren die wichtigen Fragestellungen rund um Internet, Gesellschaft und Politik und zeigen Wege auf, wie man sich auch selbst mithilfe des Netzes für digitale Freiheiten und Offenheit engagieren kann. Mit netzpolitik.org beschreiben sie, wie die Politik das Internet durch Regulation verändert. Und wie das Netz Politik, Öffentlichkeiten und alles andere verändert. Sie verstehen sich als journalistisches Angebot, sind jedoch nicht neutral. Ihr Haltung ist: Engagement für digitale Freiheitsrechte und ihre politische Umsetzung.

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► Quelle: Erstveröffentlicht am 07. Dezember 2018 auf NETZPOLITIK.org >> Artikel. Lizenz: Die von NETZPOLITIK verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0). Die Fotos und Grafiken sind NICHT Bestandteil des Artikels und wurde von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt.

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1. MEINUNGSFREIHEIT: An das nette Märchen von der Meinungsfreiheit, im Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert, glauben immer weniger Menschen. Foto: Stefan Gara. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

2. DAS SCHLIMMSTE AN ZENSUR IST ZENSUR. Grafik: Timo Heuer > timoheuer.com/. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-NC-SA 2.0).

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4. R.I.P. Freiheit. Grafik: Diese Grafik ist ein Netzfund und wurde von Wilfried Kahrs (WiKa) techn. verändert.

5. "ICH HABE WENIGER ANGST VOR ZUKÜNFTIGEM TERROR ALS VOR ZUKÜNFTIGEN ANTI-TERROR-MASSNAHMEN." Grafik gefunden auf der Facebook-Seite von Digitale Überwachung.