Skandalöser Missstand im bayerischen Strafvollzug!

1 Beitrag / 0 neu
Bild des Benutzers Helmut S. - ADMIN
Helmut S. - ADMIN
Offline
Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Skandalöser Missstand im bayerischen Strafvollzug!
DruckversionPDF version

Isolation ist keine Option!

Skandalöser Missstand im bayerischen Strafvollzug

von MG DB / Gefangenen-Mitverantwortung der JVA Straubing

Bayerische Strafgefangene dürfen gemäß Artikel 35 BayStVollzG Absatz 1 nur "in dringenden Fällen" mit ihren Angehörigen telefonisch in Kontakt treten. Diese „dringenden Fälle" beschränken sich laut Rechtsprechung auf Todesfälle, Fristen oder ähnliche Ausnahmesituationen, in denen ein Brief nicht ausreichen würde. Mit anderen Worten: erst muss ein Familienmitglied sterben, bevor der Häftling mit einem verbliebenen Angehörigen telefonieren darf.

Justizvollzugsanstalt-JVA-Straubing-Freistaat-Bayern-Langzeithaeftlinge-Kritisches-Netzwerk-GefangenenMitVerantwortung-BayStVollzG-Regelvollzug-Telefonpraxis-Haftanstalt

Einzig im bayerischen Strafvollzug hält man noch im Jahr 2020 an der Praxis der Isolierung fest und diskriminiert dabei ganz offen bayerische Strafgefangene, indem man ihnen den wichtigsten Aspekt der Resozialisierung vorenthält, nämlich den effektiven Kontakt zu Familie, Kindern und Freunden. Damit verletzt der bayerische Strafvollzug einige seiner eigenen Gesetze, wie Teile des Artikel 5 und Artikel 26 des BayStVollzG sowie Teile des Artikel 1, Art. 3 und Art. 6 des Grundgesetzes (GG).

Justizvollzugsanstalt-Langzeithaeftling-Haftraumtelefonie-Telefonpraxis-Haftanstalt-soziales-Umfeld-Sozialkontakte-Resozialisierung-JVA-Straubing-Kritisches-NetzwerkWir, Gefangene der JVA Straubing, sind aufgrund der stark beschränkten Telefonpraxis gezwungen bei den zweimonatlichen Telefonaten, uns zwischen unseren Sozialkontakten zu entscheiden, sodass zwangsläufig die meisten Kontakte vernachlässigt werden und somit verkümmern, während nur einige Kilometer entfernt in angrenzenden Bundesländern jeder Strafgefangene beliebig mit seiner Familie telefonieren darf.

Die JVA Straubing lässt ihre Häftlinge die keinen Besuch erhalten, nur alle zwei Monate für ca. zwanzig (20!) Minuten ein Telefonat mit einem direkten Familienmitglied führen und behauptet, dies würde ausreichen um einer Entfremdung der Gefangenen zu ihren Familien entgegen zu wirken.

Wir fordern daher gemäß Artikels 115 der Verfassung des Freistaates Bayern (BayVerf) (> Bayerisches Petitionsgesetz, BayPetG) eine Änderung des Artikels 35, Absatz 1 des Bayerischen Strafvollzuggesetzes. (BayStVollzG)

Von: „Gefangenen kann in dringenden Fällen gestattet werden Ferngespräche zu führen

in: „Gefangenen kann gestattet werden, Ferngespräche zu führen“.

In anderen Anstalten der Sicherheitsstufe 1 wie Brandenburg an der Havel, Oldenburg, Tegel sowie Werl - um nur einige zu nennen - gibt es bereits die Haftraumtelefonie, in der JVA Hohenleuben sowie Oldenburg nutzen die Gefangenen ein Haftraum-Mediasystem, mit dem sie fernsehen, telefonieren, unter Überwachung E-Mails versenden sowie auf ausgewählte Internetseiten zugreifen können.

Bei der hiesigen Praxis müssen sich Häftlinge an vorgeschriebene Zeiten halten, in denen sie telefonieren dürfen. In der Regel sind das Werktage vom Montag - Donnerstag zwischen 18:00 Uhr & 20:30 Uhr. Jedoch führen eben diese vorgeschriebenen Zeiten sehr häufig zu Frustrationen unter den Gefangenen, da ihre Gesprächspartner zum Großteil berufstätige Personen sind, die zu den oben genannten Zeiten schlichtweg noch nicht zuhause sind.

Wir, insbesondere die Langzeithäftlinge mit teilweise zehn, fünfzehn oder mehr Jahren Haftzeit, entfremden uns bei dieser Praxis von unseren Familien, Frauen, Kindern & Freunden. Wir verlieren den Rückhalt und Anschluss einer normalen Welt, in die wir eines Tages entlassen werden sollen, um nützliche Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Deshalb organisieren wir uns als GMV (GefangenenMitVerantwortung) und fordern, dass wir endlich frei mit unseren Familien kommunizieren können!

Ohne regelmäßige Gespräche - wofür Briefe heutzutage nun mal nicht ausreichen, um Kontakte am Leben zu halten - fällt für uns Gefangene auch dieser soziale Empfangsraum unwiederbringlich weg und wir geraten nach der Haftentlassung in noch größere Vereinsamung und sozialen Notstand.

Festnahme-Ersatzfreiheitsstrafen-Freiheitsentziehung-Freiheitsentzug-Freiheitsstrafe-Diskriminierung-Strafrecht-Armutsdelikte-Strafumwandlung-Kritisches-Netzwerk-StGB

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestbesuchsdauer von 60 Minuten im Monat vor und selbst die sind, wie jeder Insasse oder Besucher bestätigen kann sehr schnell verstrichen. Das sind 720 Minuten im Jahr, die einem Gefangenen an Kontakt von Rechts wegen zustehen und das absolute Minimum darstellen, um das Vollzugsziel der Resozialisierung und Wiedereingliederung "sicher" zu stellen.

Es ist also schlichtweg nicht möglich mit [den tatsächlich gewährten; H.S] 120 Minuten Telekommunikation im Jahr bei einer mehrjährigen Haftstrafe weiterhin Teil der Familie & dem sozialen Gebinde zu bleiben. Gerade bei Kindern werden die Inhaftierten früher oder später lediglich zu einer gesichtslosen Stimme, die alle 2 Monate für 20 Minuten anruft und immer dieselben Fragen stellt.

Vollkommen ignoriert wird auch die bereits 2018 veröffentlichte Empfehlungsliste des Ministerkomitees des Europarates, das zur Stärkung der Rechte von Kindern inhaftierter Elternteile beitragen sollte. Zu diesen Empfehlungen gehören neben dem Recht des Kindes auf regelmäßigen, wöchentlichen Kontakt zu inhaftierten Eltern bei persönlichen Treffen auch alternative Kommunikationsmöglichkeiten wie beispielsweise Video-Gespräche, Telefon- sowie Internetsysteme - einschließlich Webcams & Chatfunktionen. Eine entsprechende Infrastruktur sei hierfür bereit zu stellen. Der bayerische Strafvollzug steht diesen Empfehlungen evident gleichgültig gegenüber während er von Familienwert & Zusammenhalt predigt.

Justizskandal-Haftanstalt-Knast-Strafjustiz-Strafgefangene-Gefaengnisstrafe-Haftstrafe-Freiheitsentziehung-Freiheitsentzug-Freiheitsstrafe-Regelvollzug-Kritisches-Netzwerk

Was soll aus Menschen werden, die jahrelang im Gefängnis vereinsamen und dann in eine Welt entlassen werden, in der sie niemanden mehr kennen, weil Briefe im Jahr 2020 nun mal nicht ausreichen um eine funktionierende Beziehung aufrecht zu erhalten?! Besonders betroffen von dieser rückständigen Praxis sind Gefangene, die vollständig auf Briefe als einzige Kommunikationsform angewiesen sind. Dazu zählen Gefangene:

die keinen Besuch erhalten, weil die Besucher entweder zu finanzschwach oder körperlich nicht in der Lage sind die Fahrt zum Gefängnis auf sich zunehmen oder aber ausländische Gefangene, deren Angehörige manchmal tausende Kilometer weit weg leben. Diese Menschen haben schlichtweg keine Möglichkeit den Gefangenen zu besuchen. Was dazu führt, dass Familien in manchen Fällen ein Jahrzehnt lang auf Briefverkehr angewiesen sind.

bei denen die Postzustellungen in einigen Ländern nicht immer gut oder auch garnicht funktionieren, sodass Häftlinge oft auch in optimalen Fällen bis zu drei Monate auf eine Antwort warten müssen. Leider stellt sich aber auch sehr häufig heraus, dass die Briefe bei den Familien überhaupt nicht ankommen.

am schlimmsten ergeht es jedoch Personen mit Einschränkungen (bspw. Analphabeten oder Legastheniker) wenn diese ebenfalls keinen Besuch erhalten. Sollen diese Menschen ihre Briefe, mit intimsten Gedanken, von anderen Häftlingen schreiben & lesen lassen? Oder vom Sozialdienst welcher ohnehin alle Hände voll zutun hat?

Um diesen Missstand endlich zu beheben und nach zwanzigjähriger Verspätung mit den restlichen 15 Bundesländern gleichzuziehen, hoffen wir auf Ihre Unterstützung und bedanken uns herzlich für Ihre Unterschrift.

Bitte zeichnen auch SIE mit → → ZUR PETITION.

Zusätzliche Unterschriften: 532 Personen der JVA haben diese Petition handschriftlich unterzeichnet.

MG DB / Gefangenen-Mitverantwortung der JVA Straubing

Anmerkung von Helmut Schnug: Ich weiß, Petitionen nerven und leider bringen sie eher selten den erhofften politischen Erfolg. Dennoch bitte ich die KN-Leser diese mitzuzeichnen. Die Häftlinge der JVA Straubing werden zu Recht einsitzen für Straftaten die sie laut jeweiligem Gerichtsurteil (vermutlich) auch begangen haben. An dieser Stelle soll klar zum Ausdruck kommen, daß weder deren Straftaten beschönigt noch den Schaden und ggf. das Leid der Geschädigten (Opfer und deren Umfeld) kleingeredet, relativiert oder gar negiert werden.

Wir - die Gesellschaft - sollten aber nicht über die Täter richten, dafür haben wir einen - zumindest noch teilweise - funktionierenden Rechtsstaat, auch wenn dieser insgesamt, in einigen Bundesländern offensichtlich schwer, beschädigt ist. Das wissen wir auch schon seit Jahrzehnten, also lange vor Corona.

Häftlinge haben ihr Recht auf Selbstbestimmung meist selbst mehr oder weniger verwirkt, aber hat dieser sogenannte Rechtsstaat das Recht, sie - von der Unterbringung in einer JVA und der nachvollziehbaren Einschränkung einiger Grundrechte abgesehen - kontakte- und gefühlsmäßig zu isolieren? Strafgefangene sind und bleiben auch Menschen, deren Familien (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Verwandte) unter der Situation in verschiedener Weise leiden - und genau darum geht es mir.

Die Zwangsisolierung und Entfremdung macht Gefangene nicht zu besseren Menschen, im Gegenteil. Der Wunsch und die Hoffnung auf Resozialisierung verkommt zur Farce, wenn Kontaktsperren zwischen Gefangenen und deren Familien - wie oben im Aufruf beschrieben - auf perfide und unzumutbarer Weise vollzogen werden. Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehört für mich zweifelsfrei auch der Kontakt, insbesonderen zu den eigenen Kindern. Kinder müssen wie Menschen mit eigener Würde und eigenen Rechten behandelt werden, doch diese entzieht ihnen die sog. Staatsgewalt - nicht nur in Bayern, und nicht nur in Bezug auf Kinder inhaftierter Elternteile!

Gefaengnisstrafe-Freiheitsentziehung-Freiheitsentzug-Freiheitsstrafe-Ersatzfreiheitsstrafe-Armutsdelikte-Kriminalisierung-Kritisches-Netzwerk-Knast-Strafjustiz-Haftanstalt


ACHTUNG: Die Bilder und Grafiken sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Justizvollzugsanstalt Straubing - Außenansicht (Eingang): Seit 2015 ist die JVA Straubing die etwa fünftgrößte (nach Haftplätzen) Justizvollzugsanstalt in Bayern. Die JVA Straubing hat derzeit im Regelvollzug 845 Haftplätze. Die Belegungszahlen verändern sich immer wieder leicht. Bekannt ist Straubing als Haftort für Kapitalverbrecher mit einer Freiheitsstrafe ab sechs Jahren. Zudem differenziert die Justizvollzugsanstalt Straubing zwischen einer Abteilung für Strafgefangene, die erstmals in Haft sind (Erstvollzug), Strafgefangenen, die noch besonders jung sind – zwischen 22 und 27 Jahren (Abteilung für junge Gefangene) – und zwischen Strafgefangenen, die schon mehrfach wegen Straftaten verurteilt wurden (Regelvollzug).

Weiterhin hat die JVA Straubing eine Untersuchungshaft-Abteilung. Dort werden im Allgemeinen nur Untersuchungshaftgefangene untergebracht, die eine lange Haftstrafe zu erwarten haben. Seit einigen Jahren gibt es auch eine Abteilung für Strafgefangene, die Sexualstraftaten begangen haben. Diese heißt sozialtherapeutische Abteilung (SothA). Das Gefängnis in der Theresienstraße 18 wurde 1859 in Betrieb genommen. Insgesamt 77 Haftplätze stehen zusätzlich in der JVA Passau zur Verfügung. Foto: Mattes. Quelle: Wikimedia Commons. Der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.

2. Symbolbild: Die JVA Straubing lässt ihre Häftlinge, die keinen Besuch erhalten, nur alle zwei Monate für ca. zwanzig (20!) Minuten ein Telefonat mit einem direkten Familienmitglied führen und behauptet, dies würde ausreichen um einer Entfremdung der Gefangenen zu ihren Familien entgegen zu wirken. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >>  Foto.

3. Häftling in Handschellen: Ohne regelmäßige Gespräche mit der Familie - wofür Briefe heutzutage nun mal nicht ausreichen, um Kontakte am Leben zu halten - fällt für Gefangene auch dieser soziale Empfangsraum unwiederbringlich weg und sie geraten nach der Haftentlassung in noch größere Vereinsamung und sozialen Notstand. Foto: Inactive account – ID 4711018. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

4. Haftanstalt Rottenburg am Neckar. Foto: dierk schaefer. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0). 

5. Gefängnisaussicht: Im bayerischen Strafvollzug hält man noch im Jahr 2020 an der Praxis der Isolierung fest und diskriminiert dabei ganz offen bayerische Strafgefangene, indem man ihnen den wichtigsten Aspekt der Resozialisierung vorenthält, nämlich den effektiven Kontakt zu Familie, Kindern und Freunden. Foto: falco, Oberhausen. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.